1932 / 135 p. 10 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 11 Jun 1932 18:00:01 GMT) scan diff

. 2 . 1 *

Dritte Anzeigenbeilage zum Reichs und Staatsanzeiger Nr. 135 vom 11. Mnnl 1932. G. TX. 12112 1267 16291 2701 Te ut sche 22149 Fischbrattüchen ö. in. 8. S 182 Leß⸗ und Kraft⸗Apr te Ber⸗ Tie Ge ellschafterversammlung der NMittesstande Kreditzentr ale e G. Tie Auslosung um 69 igen Turck Gesell schajt ell schaf t beschrantter Haf⸗ Ziegelverkaufsgesellschaft mit be⸗ m. b. H. Berlin Charlottenburg. Teilschuldverschreibungen von 1912 in 19 B üwist fgelst ; Sla schränkter Saftung, Wolhagen, ! Satzungsänderung: ö Böhe von RM 4050 27 Stück) findet gel Tie . fge⸗ 30 lpril 1932 hat einstimmig be Ter § 12 Absatz 1 und 2 des Stat am Mittwoch, den 22. Juni 1932. verden a ert, sie meld schlossen, das Stammkapital Reichs serfährt gemäß Beschluß de ßerordent⸗ nachmittags 3 Uhr, in unserem Ge⸗ . J Berlin, 0. Mai 1932 mar 5700 auf NM 100 herab⸗ lichen Generalversamml vom ko⸗ schäftslokal in Gardelegen statt. Der Liguidator der Meß und Kraft zusẽ Semäß Ss Is8 des Gesetz vem ber 1931 fo d Aenderung Altmãrtische lle berlandzentrale Apparate Vertriebsgesellschaft nit die Gefellschaften it beschränkter Haf Der Betrag d 1 Geschaf e. G. m. b. S., Gardelegen. beschränkter Haftung in Liquidation: tung werden die Gläubiger a fgesordert, ante wird RM 100 sestgesetzt. ; 9 n 12 1 sid ei zl den J Saftsumme ͤ igt RM 2 l 8454 Wolfhagen, Bez Kassel 1. 1932. für jeden gezeichneten Geschäftsanteil. 1 2 a * 28 z 2 6 69 22 ö z . . ; gat resabsch iuß Der Geschäftsführer: Fanw Der Aufsichsrat. 13 Bankaus eise Br ö ; Mm , n m . w f 5 ; ) am 21. Dezember 1931 ö . * * ) 18 ö . J ö e ,, . 23769 Wochenüberfi 2 l ) 19 vstti va 99 Gurt Tyepfer Tiefbaugesellschaft Waren Kredit Gese llcha ft B ; s ( 51 . . . ä n r S . 7263 mit beschränkter Haftung. des Hamburger Einzelhandels 2e, m 1925 91 R mark J . 127 w Geli] 5 irch Gesell e. G. m. b. S vom 7. Juni 1932. 1 1 1 2 1 2 191 1 0111 h 683 ell . . . . 7. . . gel J 4 6 1 98 361 14 7 ] j ) . 1932 a 15 im 17 März 1932 . Aktiva. RA rdert, sich bei iiguthe 6 6 der ganfuann gesnndemen orbentsihn g., Goldbestand .... 30 g? 9o0. . * . een, e,. 5 1 ) 6 ] Li] 1 inn , m. * . Ve ckt sfschiae Genfer 219 6000 WUnpypertal-Laungerfeld, ** ( Tebit 21 1 219 * z 9 ars ven immlur wurde durch Beschl se w echun gs fähige. Der len . . 219 00 ,, , e,. . arm 877. l 331 zechse ; 8 000 Tie Geschäftsführer der „Friedrich r . 134 Ge sellscha aufg d ich zu Haft) e auf RM 750 hera zt. X ec el * Scheck 6 Oli * Branz Gesellschaft mit beschränfter Beteiligungen J e . 2 Etwa widersprechende Gläubig en Deutsche Scheidemünzen H6 O00. Haftung“: ü 2600 . ufgefordert sich eld Noten anderer Banken. 6 120 000, Unterschrifie 183 490 05 2135 Lombardforderungen .. 1218 090, 2 2 2 M ö ?. * 3 5 2 gu 4 mm 172 ann Q Ruud. Spuhl Gesellschaft mit 21631] . ö Vertnapie ns . 333 900 a, Serkules X wäirtichaßtiiche Vassia. 13 beschränkter Haftung zu Berlin. 1 . w 1 r Sonstige en, ni. . 7240 000, Tie Srertules Tandwirtschaftliche 6 en schaftsantei 18 100 T; unterzeichneten sämtlichen Gesell- genossenschaf es Einzelha els assiva. Maschinen G. m. b. H. ist aufgelöst. Kreditoren . a 94 600 75 schafter de 1 22 Zpuhl Gesellschaft . e. G. m. b. H., Nürnberg. Grundkapital ...... 15 000 000, Die Gläubiger der Gesellschaft werden Sparanteile 139 877,90 beschränkter Haftung zu Berlin, nämlich: Bilanz vom 31. Tezember 19531. Rücklagen 3 aufgefordert, sich bei ihr zu melden. Bank 16 766 44 *)) die Albingia“ Versicheruncis Attien— 2 . ; Betrag der umlaufenden Berlin NM 40, Heidestr. 55 57, den Atzept . 8269 gesellschaft zu Hamburg Attiva. 6 9 Noten w 79 9 . z 26 i , m mmm, mn. 5 * g! J 8 —— x vir ö ö ö ö ö u * —4 5 . R . 21132 3. Juni 1932. . . Uebergangsposter . 2 126 95 p die Versichernngs⸗Gesellschaft Ham- Kontokorrentguthaben ... 1 S800 * Sonstige läglich sällige 22 94909 Der Liquidator: Thorse delkredere ö. 13 621 zurg“ gegr. 1897 Aktiengesellschaft Bankguthaben -...... 9593 48 Verbindlichkeiten.. 4163 000 Gewinn- und Verlustkonto 23 21 zu Hamburg . Efsektentonto. . 136 900 2 An Kündigungsfrist. ge⸗

. . zu Hamburg, . * ; me,, DM,, . 18871 Bekanntmachung. 153 190 05 é) die offene Handelsgesellschaft in D533 7 . I 11. 000, d T 1 . A ö ö 1 z 3227 0900

Tie Hugin, Transportgesel ift mi ; . Firma H. F. M. Mutzenbecher zu Sonstige Passiva. 3037 000 ( P 1 2 1 * P ginn 1 . 3 8 12222 6 s ö 2 9 beschränkter Haftung, in Flensburg ist Gewinn- und Terlustrechnung— Hamburg Passiva. : Verbindkichkeiten aus weiterbegebenen, aufgelöst Die Gläubiger Der Gesell Soli oah beschließen einstimmig das folgend Rontolorrentschulden. ... 3 051 04 im Inlande zahlbaren Wechseln Reichs schaft werden aufgefordert, sich bei ; 3 ; . die Gesellschaft wird aufgelöst Genossenschaftsanteile ... 20 400 mark 1734 000, —. Unkosten 3 136 95 die Ge d auge r wr . 393 52 zu melden 16 3. ; s * 1 . 2. 3u Liqnidatoren werden di bis⸗ Reservefondskonto w 1 393 52 —— ; = den 9 1932 Abschreibungen. . 604 50 , , , , Herr Ernst Gewinnvortr 1930 52 83 * . Flensburg, den 23. April 1932 ] . . herigen Geschäftsführer Herr Ernst ewinnvortrag 1930 .... 52 86 W sch 1 19 R We Fopsten u Vertreter 0 elne r 2 2 2 6 . ** * 5 42 D. e elm der Sun. den 9 nu. rtreterprovi 1 Grumbt und Herr Paul Jensen Reingewinn 1931 ..... P 2 166 23 ürttembergi e ortgesellschaft nit e schränkter . d 6 zestelst . N S in Flensburg i. Lign.: Zinsen und Provisionen .. 243716 . w nd Schriften der Gelen 30 053 72 otenbank, tuttgart. h J 1 . 1. X * ö P r z 5 Me n ) und chusten der Gesell⸗ 9y z ff . ö S 22 Magda Caspersen Reingewinn 1931 einschl. Vor r. 5 . 4 ; 2 gi e, . Nitgliederstand 24, Zugang —, Ab Stand am 7. Juni 1532. . . ; 3 2591 schaft we mnach Beendigung d * ; re, , ; s ö . 25 91 Ligüidatlon der ofsenen Hanbels— gang, . 2 am 31. Deze mibeꝛ, 1931 24104] Aktiva. Neichsmark , ü. 38 693 68 gesellschaft in Firma „S. F. M. 23 mit, 102 Anteilen. Haftsumme Reichs⸗Goldbestand (Barrengold . o alli 5 , d ; *. 9 aft in Firma „H. Ve. 49 . 9 . 3. 2 Gesellschafte rversammlune den ; e, een e. m , m. 3 ane, , , . mark 20 400, ö . ö. sowie in⸗ und ausländische lima Schmelz und Kränterkäsefabrik Haben. . h ener, e, . w ö Einfaufs⸗ Lieferungsgenossen⸗ Goldmünzen, das Pfund Gnied., in Buxheim hat am g. Mai Gewinnvortrag 1.1. 1932 .. 14198 . ** ee. nr . Mai 1932 schaft des Einzelhandels e. G. m. b. H. fein zu RM 1592, 1932 die Auflösung der Gesellschaft b Werbekosten, Eintrittsg., Ver * 1 63 1 4 2 6 4 (Unterschrift.) ö 10549 236,83 schlossen. Zum Liquidator wurde Herr waltungskosten . 56 870 96 9. 364 95 1 . . . 5 tien Deckungsfähige Devisen ) iufman! ) ard Mem . jchs hot 3 i D. m en be e 92201. * * ! ! ) . Diplomkaufmann H. Linhardt, Mem- Ausgleichsbeträge aus Rück ö er,, , ,. l * ; 9 enn mn 1931 Sonstige Wechsel u. Schecks 14 419 13544 mingen, bestellt. Wir fordern hierdurch flüssen 180774 36 Albingia!! ö. anz ber 21. Dezember 1831. Deutsche Scheidemünzen 98 231,09 die Gläubiger 11 sich wegen ihrer ae g, w, wem . 8464 34 ä ö z . ö ann ,, Noten ander R g 503 440 - 1 * 58 693 66s Versiche runge⸗Aktiengesellschaft. Vermögen. RM . Rotfn anderer Banken. ö 4 ; Förderungen bei der Gesellschaft zu min nn ,. atrttß6en⸗Sere k r 9 3I Lombardforderungen .. . 3 523 963,99 mel - citglie derbewegung. dk 6 . 2 ? Kassenbestand W 166 21 Efferten 3222297 79 ; e ne; 6 6 é. Be . 31 Dea mber 1930: Ppa. Petersen. Postsch eckguthaben 5250991 * 16. J Schmelz⸗ und Kräuterkäsefabrit Destand am 31. Dezembe 930: m ,, eckguthaben . * Sonstige Aktiv 34 578 21691 Gz. m. I. S. i. L., Buxheim. 112 Genossen mit 414 Anteilen, Zugang Versichtrungs Gesellichaft e Bankguthaben . . 6 602 20 . 261 . . ; . Linh 4 1931: 553 Genossen mit 5563 Anteilen, „Samburg“ gegr. 1397 A. G. Inventar: Bestand vom J Passiva. gag weitere Anteile: 16 Anteile, zus. 965 Ge⸗ G. Mutzenbecher. A. Walther. 1.1. 1931 2200, Grundkapital . 000 ooo. C 10 9 ö 2 . rt a 10 * = d5 4 1810 nossen mit 983 Anteilen. Abgang 1931: Zugang 1931 206, 50 ie, e, n, ö y . Durch Beschluß der Gesellschafter der 21 Genossen mit 21 Anteilen, bleiben Hai Ds 55 Unlgufendz Nolen 21 178 250 - Ku und Badebetriebsgesellschaft m. Genossen mit 962 Anteilen. Abschreibung . 246,50 2 190 Täglich fällige Verbindlich- 5 485 005 823 b. H. zu Bad Salzdetfurth ist die Ge Die Gesamthaftsumme betrug am . re een, z 7385 4 in,, 15 485 005,83 sellschaft i fgelös Der Kaufmann 31. Dezember 1931 RM 48 100, —; sie . ) ö nn K, 85 188 45 An Kündigungsfrist ge⸗ . Georg Nachtiwey in Bad Salzdetfurth hat sich im Jahre i931 um RM 27400 Noch nicht einge forderte bundene Verbindlichkeiten 18 778 541,01 , . e ,, . Geschäftsanteile Reichs Son ftiae j 2 715,2 1st zum Liquidatt estell Die Gläu⸗ vermehrt. Das Gesamtgeschäftsguthaben schaften. ee, ,. v . ö ö Sonstige Passiva . oll 13 *l diger der Gesellschaft werden aufge- hat sich im Jahre 1931 um RM 23 950 . J e en gr ert, 3. Eventuelle Verbindlichkeiten aus weiter⸗ fordert, sich bei ihr zu melden vermehrt 16319 , , ö re. ö gegebenen, im Inlande zahlbaren Wechseln: Bad Salzdetfurth, 28. Mai 1932 Baufredit⸗ C Siedlungshilfe Wirt schafts⸗ Hau tgen ossenschaft wech le ande-, LEXX 60 Reichsmark 36 760. 36 ; ö J 6 9 . 36 ö 9 6 . . . * 23 1 1 R eg. ,,, —* 8 ö 3 90 ; Der Liquidator der Kur- und Bade e. G. m. b. H. der Provinz Schlesmig⸗Holstein 104019 70 Zinsvergütung auf Girokonto 269 p. a. betriebageseilschaft D 69 H. Der Vorstand. e. G. m. b. H. in men ,, . 24 1d ͤ J . 5 Lt. Generalversammlungsbeschluß vom Schulden. . n Liguidation: Kliemann, Seelig. Tanck. Lt. Ge w ö ; S f P (683 . ; 9 4 f wen . nufsichtr a J 8 lig 29. April 1932 ist die Genossenschaft auf Genossenschaftsguthaben d. tand der Badi chen ank 2. 9 Na t wey * 8 8 88 See 9 K * 11 5 far 9) * . 5 2 * 2 * 26 gelöst. Die Gläubiger werden aufgefor Mitglieder per 31. 12. ö am 7. Juni 1932. r 1 . x. dert, ihre Forderungen bei der Genossen n ,, 19213 24 123768) Ti ktiva. NM (199241. schaft anzumelden. Auszahlungen. 106177 k k 8 2 . 8,44 z j ; s ö Die Ligui en: WIT T Deckungsfähige Devisen 328 649, 4 20 W Die Liquidatoren 18 151 47 Veckungssahi J . . Bausparkasfe Gemeinschast der Freunde üstenrot Groth. Möller. Myrau. Zugang neuer Mitglieder Sonstige Wechsel u. Schecks 18 242 9586,50

Gemeinnützige Gesellschast mit beschränkter Haftung.

Ludwigsburg, Württ Bilanz zum 31.

ezember

1931 5260

3 M T

20220

1

246

14

VII.

Attiva. Flüssige Mittel: 1. Kasse, Reichsbank *

und Postscheck .. ; Giroguthaben bei Banken, Genossenschasts

banken und Sparkassen .

3. Depositen bei Banken, Genossenschafts banken, Sparkassen und Kommunen = Rückfließende Mittel für spätere Zuteilungen:

1. Hypothekendarlehen 2. Zwischendarlehen Sonstige Darlehen

.

. Gartenstadt Pullach G. m. b. H.

Bewilligte Darlehen:

1. Noch nicht

beanspruchte

Hypothe

lehen aus Zuteilungen

2. Noch

nicht beanspruchte Zwischendarlehen

Zonstige Finanzierungen:

l. Beteiligungen 1 Betriebsanlagen:

1. Grundstickhe K 3. Einrichtungen ..

Betriebsdebitoren:

Garantieleistungen 911 045,50 RM

1. Bausparkasse GdF Salzburg ...

Verschie dene

*assiva.

Zuteilungen:

1. Zugeteilte, aber noch nicht beanspruchte

Bausparsummen . 61

Zwischendarlehen

Spareinlagen:

. Einlagen der nicht beteilten Bausparer .. 8

Sonstige Spareinlagen

.

2. Bewilligte, aber noch nicht beanspruchte

Garantieleistungen 911 045,50 RM

Stiftung für soziale Notfälle und Kinderreiche

Stammkapital Rücklagen:

. Vortrag aus 1930 2. Zuweisung für 1931 Betriebskreditoren:

1. Guthaben von Vertretern

2. Verschiedene

2 949

Ludwigsburg, den 28. Mai 1932.

Oechslin.

Dr. Schuon.

kendar

1818 26 ten Vereine haben, dieses bis zum e,. darauf 37427 ö . . ö Juli 1930 bei dem unterzeichneten Eintrittsgelder 1931 ö 1 756 2 5232 005649 128 86068 Verein anzumelden. Gewinn 1931 419269 K Konsum Verein Eintracht ; 80 131 97683 e. G. m. b. H. 104 049 70 3 443 60411 Bad Driburg, W. Gewinn⸗ und Berlustkonto. 11095 g25 15 1 . —— V 20m ss 86 150 715692 12 a, Lasten. RM * 3 ẽè2. Eimadung . der Jam, Freitag, uebertrag a. Rese rvefonds. 374 27 214. Juni 1132, abends 6 Ühr, im ö

0 900 - 2. Bericht über die am 19. und 11. Mai Ertrãguisse

990 001 1932 stattgefundene Revision. 1 *. 46 . . ; ; . . 5 asi Gewinnvortrag von 1930 . 374 27 34 1060 006 3. Genehmigung der Bilanz per 1931 e m, ,,, 5 .

nd Entlastung des Vorstands ünd Unkostenbeiträge ...... 10 340

10 * 2. ung des Vorstands und Abzüge ; l w 101438

76 94366 9 chtsrats 1 9

176 943161 Aufsichtsrats. Delkredereprovision ..

Der Konsum Verein Eintracht e G ; . Der Konsum Verein Eintracht e. G. Kreditoren k 1831. 8 Güde M d der Konfum reditoren J 72 55 1. * b. D, Kugde, 94 . zen fn Roch nicht . RM R Rn 9 Verein e. G. m. b. * * oxter, haben . Geschäftsanteile Reichs H Rwe mit dem Konsum Verein Eintracht . G. nal eh le 3. H., Bad Driburg, W., verschmolzen. n , , , ,, 18 io s m . . Reservefonds: Bestand am

Wir ersuchen die Gläubiger, welche noch

2 . kd 717072 Forderungen an die beiden obengenann—

I

28 6 im 6515 606 31 Klub der Beamten der Tentschen Bank Miete, Licht, Heizusig' . .. 3 10551 419 4992 69386 10562 ung.. (Tigconto Hesellschatt, Berlin, Gehälter, Löhne? 798. .: 716496 . Behrenstraße 641/65 II (großes Ober— k 104 64 ). beamtenzimmer), stattfindenden Gene Abschreibungen a. Jnrentar 246 50 00 003 ralversammilniig. ö Tagesordnung: . J , 1

1. Geschäftsbericht. 23 200 66

14 17212 191 11573 l. Neuwahl des Aufsichtsrats , . 114437 K— 3 . w . Diskont und Zinsen ...

o sa 41810 Angestellten der Deutschen Jauk ; 37 in Groß⸗Berlin e. G. m. b. S.. , 4119 19021 10 266 94731 Berlin Ww s, Behrenstraße 6465. en, n ,,,,

7 5. Verschiedenes. 4116 10 665 80685 3Zum Besuch der Versammlung berech⸗

igt allein die rote Ausweiskarte. Berlin, den 10. Juni 1932. Wirtschafts⸗Genossenschaft der

Mitgliederbestand: 31. 12. m

Der Vorstand. Hönicke Völcke r. Winkle 84 268 627 43 . a,

25464 . . Geneinschaftliches Thüringisches Oberlandesgericht in Jena.

2 Spruchstelle für Goldbilanzen.

r Geschäftsguthaben der Mitglieder: RM am 31. 12. 1930 19 213,24 am 31. 12. 1931 23 411,47 Haftsumme der Mitglieder:

am 31. 12. 1930 15 000, anne, n ;,, 15 000, Edehag Eintaufsvereinigung

3975 547 44 293 079 99

262 966 33

1100600

. Nr. 690 der Liste 1901782 76

= Spruch vom 31. Mai 1932 Der Deutscher Haushaitgeschäfte 4 410230 43 5 312 01319 Milchhof Gera e. G. nr. B. GS. hat e. Gen. m. b. H. z 6 am 27.28. November 1931 beantragt, Herker. Krah. Bauer. 3 28 24207 für die 100 000⸗Mark-⸗Anleihe der Vorstehende Bilanz und Gewinn- und . 317 01052 345 252 59 Preßhefenfabrik „Osterland“ von 1907 Verlustkonto stimmen mit den ordnungs Töss Töss Zahlungsfrist zu gewähren. Der An- gemäß geführten Büchern überein. o' de osse trag wird zurückgewiesen. Die Koften Leipzig, den 23. Februar 1937. w des Verfahrens trägt der Milchhof e. G. Arthur Weißenborn, Bücherrevisor Haas. Schöc. kJ

5

J

5 *

1 1

Lombardforderungem. Wertpapiere Sonstige Aktiva

Grundkapital

Betrag d. umlaufdn. Noten Sonstige

Sonstige Passiva

Deutsche Scheidemünzen 28 565.36 5h 26 8, 3 992 868,50 10 521 31270

27717 302,30

Noten anderer Banken

Vassiva. ö 8 300 000,

3 309000, 24 860 700 -—

Rücklagen...

Verbindlichkeiten An eine Kündigungsfrist gebundene Verbindlich⸗ keiten.

fällige 15 613 141, 73

20 Sõs 616.27

1766 244,80 Verbindlichkeiten aus weiterbegebenen, m Inlande zahlbaren Wechseln: Yieiché⸗

mark 2018 089,31.

27 4

14. Verschiedene

Bekanntmachungen.

3

M Bekannt achung. e Landesbank der Rheinpovinz

zentrale Düsseldorf, und die Filiale in

Essen haben bei uns den Antrag auf Zulassung

von RM 160006060,

3584, 229 kg Feingold G

um Hande

90

(ehem.) 7 95 Goldyfandbriese, Reihe 3, des We st fa li sche n Pfandhriefamtes fir Haus⸗

grundstücke, Münster, Westf., eingeteilt in 460 Stück zu je

RM 5000,

Buchstabe A Nr. 1 bis 169, 6759

Stück zu je RM 1000 !

Buchstabe B Nr. 1— 6750, 1500 Stück zu je RM 500, Buchstabe C Nr. 1—1500. 1000 Stück zu je RM 200, Buchstabe D Nr. 1 bis 1000. Gesamtkündigu frühestens zum 1. Juli 1935 zulässig, Tilgung bis spätestens zum 2. Fan 1955

18 110

ung an unseren Börsen gestellt.

Die Zulassungsstelle der Börse zu Düsseldorf.

er Vorsitzende: Ernst Wilhelm Engels.

Der Geschäftsführer: Dr. Kempken.

Die Zulassungsstelle der Börse

für die Stadt Essen. Der Vorsitzende: Brandi,

Der Geschäftsfüher: Strecker!

2

dee, ne,

Erfte Zentralhandelsregisterbeilage

zum Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger zugleich Zentral handelsregister für das

Nr. 135.

Berlin, Sonnabend, den 11. Juni

Deutsche Reich 1932

9 O O

Erscheint an jedem Wochentag abends.

Alle Postanstalten nehmen Bestellungen Berlin für Selbstabholer die Geschäftsstelle SW. 48

Wilhelmstraße 32. Einzelne Nummern kosten 15 „e.

einschließlich des Portos abgegeben.

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Sie werden nur gegen bar oder vorherige Einsendung des Betrages

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O0

9 9

Inhaltsübersicht. 1. Handelsregister. 2. Güterrecht register, 3. Vereinsregister, 4. Genossenschaftsregister, 5. Musterregister, 6. Urheberrechtseintragsrolle, J. Konkurse und Vergleichssachen, 8. Verschiedenes. O- 90

Entscheidungen des Reichsfinanzhofs.

tz. Die Börsenpreise für Getreide und Mehl bieten zwar einen Anhaltspunkt für die Ermittlung des gemeinen Werts dieser Waren, decken sich aber nicht immer mit deren gemeinem Wert. Als gemeiner Wert von Waren eines Großhandelsunternehmens gilt im allgemeinen der Grosz⸗ handelseinkaufspreis am Stichtag. Bei Waren, die regel⸗ mästig gemissen Preisschwankungen unterliegen, kann etwaigen späteren erheblichen, schon am Stichtag er kenu⸗ baren Aenderungen der Preise durch Zu⸗ oder Abschläge von den Stichtagspreisen Rechnung getragen werden. Streitig sind die Bewertung einer Forderung im Nennbetrag von 5000 RM, die Höhe des Delkrederekontos und die Bewertung des Warenlagers bei Feststellung des Einheitswerts für das Be triebsvermögen der Beschwerdeführerin auf den 1. Januar 1927. Der Feststellung des Einheitswerts liegt der Buchabschluß der Firma vom 39. Juni 1926 zugrunde. 1. Bewertung der Forde⸗ rung usw. II. Delkredere usw. III. Warenbewertung. Der Hauptstreitpunkt betrifft die Bewertung der Waren. Der Ober⸗ bewertungsausschuß hat das Warenlager mit 204995 RM be⸗ wertet. Die Beschwerdeführerin schätzt den gemeinen Wert der Waren am Stichtag auf 136 955 RM. Der OSberbewertungsaus schuß führt zur Begründung des von ihm angenommenen Betrags im wesentlichen folgendes aus: Nach 5 31 Abs. l, 2 RBew6G. 1935 in Verb mit § 137 Abs. 1, 5 1338 AO. 1919 sei für die Bewertung der Waren der gemeine Wert unter Berücksichtigung der Tatsache zugrunde zu legen, daß die Waren Teil der wirtschaftlichen Ein— heit des Betriebs seien (Teilwert). Dieser Teilwert der Waren decke sich mit dem Wiederbeschaffungspreis und könne nach dem

Urteil des RFH. vom 28. Februar 1930 III A 84/28 (Bd. 26 S. 85 Mrozeks Kartei, RBewG. 1925 5 31, Rechtspr. 19— 21

RStBl 1930 S. 287 Nr. 407? Steuer und Wirtschaft 1930 Nr. JI) jeden alls nicht unter diesen sinken. Im Streitfall müsse er Börsenpreis als Wiederbeschaffungspreis angesehen werden, der alle in Frage kommenden objektiven Umstände für die Preis bildung erfasse. Die Beschwerdeführerin wendet in der Rechts⸗ beschwerde ein, der Bilanzstichtag (30. Juni) falle in die Zeit unmittelbar vor Beginn der neuen Ernte, wo die Umsätze gering, die Börsennotierungen oft nur nominell seien, und selbst gering⸗ fügige Umsätze oder auch Aenderungen der Wetterlage erhebliche Preisschwankungen meist in Form von Preisstürzen hervorriefen. Ihre laut Einkaufsbuch im Juni 1926 für Roggen tatsächlich gezahlten Preise sejen erheblich niedriger gewesen als die von der

Vorbehörde angenommenen Werte. Die Rechtsbeschwerde ist insoweit begründet. Der Oberbewertungsausschuß irrt, wenn

er annimmt, daß der gemeine Wert eines Gegenstandes nicht unter den Wiederbeschaffungspreis sinken könne. Aus dem Urteil des RFH. Bd. 26 S. 285 geht das Gegenteil hervor. Schon aus diesem Grunde mußte das Urteil aufgehoben werden. Ueberdies gibt auch die Auffassung der Vorbehoörden, daß die Börsenpreise für Getreide und Mehl unter allen Umständen den gemeinen Wert dieser Waren im Sinne des z 31 Abs. 1, 2 RBewG. 1925 5 50 Abs. 1, 2 RBewG. 1931 darstellten, zu erheblichen Be⸗ denken Anlaß. Unzweifelhaft ist allerdings, daß der Börsenkurs einen Anhaltspunkt für die Ermittlung des gemeinen Wertes börsengängiger Waren darstellt. Indessen sind Fälle des Aus⸗ einandergehens von Börsenkurs und gemeinem Werte, insbe andere bei Waren mit starken Preisschwankungen, denkbar. Die Beschwerdefühererin hat nun eingehend dargelegt, daß gerade Ge— treidevorräte und Mehlfabrikate zu diesen Warengattungen ge— hörten, und daß sie in der maßgebenden Zeit billiger als zu den notierten Börsenpreisen habe einkaufen können und auch tatsäch— lich eingekauft habe. Um die Auffassung der in Betracht kommen⸗ den Handelskreise festzustellen, hat es der Senat für angezeigt erachtet, den Deutschen Industrie⸗ und Handelstag (soweit er⸗ forderlich nach Fühlungnahme mit den Spitzenverbänden) um Stellungnahme zu folgender Frage zu bitten: Entsprechen die Börsenpreise für Getreide und Mehl (und zwar insbesondere Roggen und Roggenmehl) am 30. Juni 1926 den an diesem Tage bestehenden gemeinen Werten (Großhandelseinkaufspreisen) dieser Waren? Außerdem hat der Senat noch um eine Aeußerung darüber gebeten, ob, wenn die Börsenpreise börsengängiger Waren grundsätzlich dem gemeinen Werte derselben entsprechen, zum Ausgleich etwa bestehender Kursschwankungen ein Durchschnitts⸗ kurs in Betracht käme, und wie ein solcher zu ermitteln sei. Der Deutsche Industrie⸗ und Handelstag hat folgendes Gutachten abgegeben: Die von dem Reichsfinanzhof aufgeworfenen Fragen werden in der Kaufmannschaft nach folgenden Grundsätzen beantwortet: Sämtliche sich zu der Frage äußernden Sachver⸗ ständigen vertreten die Ansicht, daß ein Jusammenhang zwischen den Börsenpreisen und den gemeinen Werten besteht. zlllerdings wird der Grad dieser Verbindung von den einzelnen Sachver⸗ ständigen verschieden beurteilt. a) Einige Sachverständige stehen auf dem Standpunkt, daß die Ds ent if für Getreide und Mehl in der Regel dem gemeinen Werte dieser Waren entsprechen. Allerdings machen fast alle diese Ansicht vertretenden Gutachter hierfür gewisse Vorbehalte oder lassen bestimmte Ausnahmen von dem Grundsatz zu. So wird z. B. darauf hingewiesen, daß man von einer Uebereinstimmung zwischen Böͤrsenpreisen für Getreide und Mehl mit dem gemeinen Werte nur sprechen kann, wenn die Qualität zwischen dem auf dem Lager liegenden Roggen und dem an der Börse notierten Roggen die gleiche ist, wenn der Roggen am Sitze der Börse eingelagert ist, u. a. m, b) Die weit überwiegende Ansicht geht in den beteiligten Wirtschafts— kreisen dahin, daß die Börsenpreise nur einen Anhaltspunkt für die Bewertung von Getreide und Mehl zum gemeinen Werte bieten. Es wird darauf hingewiesen, daß gemeiner Wert und Börsenpreise nicht unbedingt w müssen, weil bei der Bemessung des gemeinen Wertes Faktoren in Rechnung zu stellen

sind, die bei Festsetzung der Börsenpreise nicht berücksichtigt werden. Nach der Auffassung der großen Mehrzahl der Sach⸗

die gemeinen Werte häufig außerordentlich voneinander ver⸗ schieden. Nach der in der Kaufmannschaft herrschenden Auf⸗ fassung muß die Feststellung des gemeinen Wertes auch unter Berücksichtigung der allgemeinen Tendenz der letzten Monate und der voraussichtlichen Preisentwicklung für diejenige Zeit⸗ spanne erfolgen, die zum Verkauf der Fertigfabrikate und der aus den vorhandenen Rohstofflagermengen noch herzustellenden Fabrikate erforderlich ist. Hierbei wird auch auf die im all⸗ gemeinen sehr stark schwankende Tendenz der Getreidepreise und der daraus hergestellten Fabrikate Rücksicht zu nehmen sein. Be⸗ stimmte feste Errechnungsweisen, um den gemeinen Wert zu finden, gibt es nicht; es müssen vielmehr allgemeine kaufmännische Anschauungen entscheiden, die entsprechend der Lage des einzelnen steuerpflichtigen Unternehmens anzuwenden sind. Hierbei kann, wie schon gesagt, der Börsenpreis einen Anhaltspunkt für die

Errechnung des gemeinen Wertes bieten, und häufig werden die beiden Werte übereinstimmen. Die beiden Werte können aber

auch durchaus voneinander verschieden sein, wenn in dem ein⸗ zelnen Falle besondere Umstände berücksichtigt werden müssen. Die von uns befragten Sachverständigen haben in ihren Gut achten insbesondere folgende Tatsachen und Ueberlegungen an⸗ gegeben, die bei der Festsetzung des gemeinen Wertes berück— sichtigt werden müssen und die unter Ümständen ein Abweichen des gemeinen Wertes vom Börsenpreis zur Folge haben können. 1. An den in Frage kommenden deutschen Getreidebörsen werden die Preise nach ganz verschiedenen Gesichtspunkten fest⸗ gestellt: ) Einige Börsen notieren z. B. den Preis, den der Provinzhändler an die Erzeuger bezahlt; b) andere Börsen notieren den Preis, den der äm Börsenplatz ansässige Handel für das Getreide von seinen Abnehmern bekommt; e) noch andere Börsen notieren nicht ohne weiteres den Preis, für den am No tierungstag das Getreide gehandelt ist, sondern sie bewerten das Getreide durch ihre Notierungen; q) noch anders liegt es mit den Mehlnotierungen. Die Börsennotierungen für Mehl sind nach den uns gemachten Mitteilungen noch ungleichmäßiger. Das

Mehl wird sehr häufig zu einem Preise notiert, der etwa 50 Pfennig je Zentner über dem Preise liegt, zu dem der Mehl großhändler an seine Abnehmer verkauft. Die Mehlnotierung enthält also in diesem Falle den Verdienst der Mühle und des Großhändlers und liegt häufig noch höher. In vielen Fällen liegen also die Börsenpreise über den Großhandelspreisen wiel⸗

leicht abgesehen von dem Falle a), da eine Großmühle wohl meistens mindestens zu den notierten Erzeugerpreisen kaufen

wird. 2. Durch die Vermahlung bei den verschiedenen Mühlen können sich auch erhebliche Unterschiede ergeben, je nachdem, ob die Mühle gering- oder hochwertige Mehlprodukte herstellt. Je nach der Einrichtung und der Fabrikationsmethode des einzelnen Betriebs schwanken auch die Verkaufsmöglichkeiten und die erziel⸗ baren Preise. Deshalb werden auch an einzelnen Börsen keine Einheitsnotierungen für Mehl, sondern nur Notierungen zwischen einer Höchst- und einer Niedrigstgrenze gemacht. 3. Es liegt auch ein Unterschied in der Verschiedenheit des von einer Mühle zu verarbeitenden Rohmaterials, das in seiner Ergiebigkeit je nach seiner Herkunft erhebliche Unterschiede aufweisen kann, wie es beispielsweise bei Mecklenburger, Märkischem oder Sächsischem Roggen der Fall sein kann, trotzdem das Naturalgewicht keine großen Abweichungen zu zeigen braucht. Die Börsennotierungen

erfassen stets Ware von ganz bestimmter Beschaffenheit. Meist wird das Durchschnittsnaturalgewicht des betreffenden Produk—

tionsgebietes zugrunde gelegt; es ist aber selbstverständlich, daß abweichende Lieferungen höher oder niedriger zu bewerten sind. 4. Es wird darauf hingewiesen, daß im allgemeinen die Be⸗ deutung der Börsenpreise als Wertmesser für Getreide stark über⸗ schätzt wird, da in vielen Bezirken nur der kleinere Teil der Ge— schäfte in effektivem Getreide sich an der Börse selbst abwickelt, während der weitaus größere Teil der Warenmengen außerhalb der Börse gehandelt und fomit bei der Feststellung des Börsen⸗ preises ausgeschaltet wird. Die Börsenpreise sind für den Einkauf der Mühlen durchaus nicht immer maßgebend, da diese sehr häufig billiger einkaufen und auch verkaufen müssen. Es kommt demgemäß auch durchaus vor, daß zu gleicher Fe außerhalb des Börsengeschäfts gleiche Ware zu anderen Preisen (Groß⸗ handelseinkaufpreisen) gehandelt wird. 5. Bei der Bewertung . gemeinen Werte spielt auch die Menge der Ware eine große Rolle. Wenn z. B. kleine Getreidemengen noch für Rechnung einer Firma in landwirtschaftlichen Betrieben liegen, so kann man dafür nicht den Mannheimer oder Berliner Börsenpreis einsetzen, der gemeine Wert für diese Mengen Getreide wird erheb⸗ lich geringer sein. Ebenso kann der Lagerbestand einer großen Mühle, der sich auf Tausende von Tonnen in Getreide und Mehl bezieht, nicht ohne weiteres den Börsenpreis als gemeinen Wert haben, insbesondere wenn der Börsenpreis auf Umsätzen von ganz geringen Mengen beruht. 6. Auch der Lagerplatz muß bei der Feststellung des gemeinen Wertes berücksichtigt werden. Hin⸗ sichtlich der Frachtparität wird die Abfassung des offiziellen No⸗ tierungsschemas keine Einheitlichkeit aufweisen, die Frachtparität wird bald „ab Station“, bald „frachtfrei“ bestimmt werden. Dadurch wird die Maßgeblichkeit eines Börsenpreises selbst schon für die Mühlenbetriebe der Umgebung in einem mit wachsender Entfernung zunehmenden Maße abnehmen. 7. Der Börsenpreis kann auch ö selbst wenn eine Mühle ihre Erzeugnisse zu den festgesetzten Börsenpreisen verkaufen könnte deshalb nicht als gemeiner Wert angesehen werden, da der Börsen reis alle Un⸗ kosten einschließt, die bis zur Ablieferung der Ware entstehen oder bereits entstanden sind. Zu solchen Unkosten sind zu rechnen: die Zulagernahme der Rohware, die Bearbeitun derselbe, die Verarbeitung, die Versicherung sowie allgemeine nkosten. Beim Verkauf, sind abzurechnen: das entstandene Untergewicht, die Verladekosten, die Transportwersicherung, die Kontrollkosten bei der Auslieferung, die Inkassospesen, der Zinsverlust bis zum

verständigen sind die Börsenpreise für Getreide und Mehl und

waggonfrei oder foh der Abladestelle oder eif des Empfangsortes vereinbart ist. 8. Bei Ermittlung des gemeinen Wertes soll die Fortführung des Geschäfts Voraussetzung sein. Dieser Gesichts— punkt scheidet bei der Festsetzung der Börsennotierung voll⸗ kommen aus. 9. Gerade ungewöhnliche oder personliche Verhält— nisse, die für die Festsetzung des gemeinen Wertes außer Betracht bleiben sollen, sind für Börsennotierungen oft bestimmend (3. B. Gerüchte über beabsichtigte Regierungsmaßnahmen, Berichte über Saatenstand im In⸗ uͤnd Ausland, über Schätzung noch vor—⸗— handener greifbarer Vorräte usw.). Dagegen kommen die für die Veräußerungsmöglichkeit eines großen Warenbestandes be—⸗ sonders wesentlichen Verhältnisse in den Börsennotierungen oft nicht zum Ausdruck. 10. Den Beständen an Getreide und Mehl am Stichtag stehen gewisse Mengen verkauften Getreides gegen⸗ über, so daß die Kaufleute vielfach, um im nächsten Jahre keinen zu großen Ueberschuß oder Verlust ausweisen zu müssen, das Getreide zu einem Preise in der Bilanz aufnehmen, der den Preisen der verkauften Warenmengen einigermaßen entspricht. 11. Von einer Reihe von Sachverständigen wird besonders darauf hingewiesen, daß die Verhältnisse für den 30. Juni eines Jahres, wie überhaupt für einen Zeitpunkt, der dem Uebergang vom alten zum neuen Erntewirtschaftssahr naheliegt, besonders schwierig sind. Die Struktur der Getreidewirtschaft bringt es mit sich, daß für einen solchen Zeitpunkt der gemeine Wert nur schwer ermittelt werden kann. Die Waren ssind in der Ueber⸗ gangszeit von der alten zur neuen Ernte oft überhaupt nicht oder nur zu Verlustpreisen abzusetzen. Dies liegt daran, daß die weiterverarbeitenden Betriebe je nach der augenblicklichen Vora ratsbildung in Erwartung des im Hinblick auf die neue Ernte bevorstehenden Preisrückganges, verursacht durch stärkeres An gebot, sich größter Zurückhaltung im Einkauf befleißigen und nur den allernotwendigsten Tagesbedarf decken. Dieses auf dem Bestand lastende Risiko eines Mühlenbetriebs wird je nach der durch das Wetter bedingten Hinauszögerung der neuen Ernte größer oder kleiner sein und bei der Bewertung Berücksichtigung finden müssen. Mehrfach wird in diesem Zusammenhang auch betont, daß die Börsennotierungen kurz vor der Ernte haufig nur einen nominellen Charakter tragen. Nur wenige Sach⸗ verständige sprechen sich für die Berücksichtigung von Durch⸗ schnittstosten aus. Auch diese wenigen Sachverständigen heben bei ihrer Aeußerung nicht hervor, daß es in kaufmännischen Lreisen üblich ist, bei der Bewertung börsengängiger Waren auf Durchschnittskurse zurückzugreifen. Der Senat hat feine Be⸗ denken, dem Gutachten darin beigupflichten, daß die Börsenpreise nur einen Anhaltspunkt für die Ermittlung des gemeinen Wertes von Getreide und Mehlvorräten bieten. Es ist nicht von der Hand zu weisen, daß unter Umständen erhebliche Unterschiede zwischen dem gemeinen Werte von Getreide und Mehl und den notierten Börsenkursen dieser Waren hestehen, und Unterschiede diefer Art werden sich besonders in der Zeit unmittelbar vor Beginn der neuen Ernte fühlbar machen. Im Streitfall handelt es sich aber gerade um diese Zeit. Das angefochtene Urteil hat dies verkannt. Auch aus diesem Grunde mußte es auf— gehoben werden. Die nicht spruchreife Sache wird an die Vor⸗ behörde zurückverwiesen. Diese hat erneut zu prüfen, welches der zutreffende gemeine Wert des Warenlagers für den 30. Jun 1926 ist. Der Börsenkurs kann nach dem Gesagten nicht schlechthin als gemeiner Wert übernommen werden. Er bietet höchstens einen Anhaltspunkt für die Schätzung des gemeinen Wertes für den aber in erster Linie die tatsächlich gezahlten Preise beachtlich sind. Andererseits ist anzunehmen, daß auch der von der Beschwerde⸗ führerin als gemeiner Wert angesetzte Betrag nicht dem wirk- lichen gemeinen Werte entspricht. Denn nach dem Buchprüfungs⸗ bericht versteht die Beschwerdeführerin unter dem gemeinen Werte ihrer Waren denjenigen Preis, der nach ihren Erfahrungen aus der Zeit vor dem Kriege und nach der Währungsstabilisie⸗ rung unter Berücksichtigung der gesamten Wirtschaftslage niemals unterschritten werden dürfte, alfo den niedrigsten Preis, der je zu erwarten ist. Auch dies ist unrichtig. Bei der Ermittlung des hiernach in Frage kommenden Wertes wird dle Vorbehörde folgendes zu begchten haben: Maßgebend für die Ermittlung des gemeinen Wertes nach 5 31 Abf. 1, 2 RBewG. 1925 2

8 50 Ab. 1, 2 RBewG. 1931 ist der sogenannte Teil- wert, d. h. im allgemeinen der Preis, den ein Käufer des gesamten Unternehmens am Stichtag für die vor—

handenen Waren bezahlen würde Es ist anzunehmen, daß sich bei Großhandels geschaften dieser Preis in der Regel mit dem Großhandelseinkaufspreis oder bei selbsthergestellten Erzeugnissen mit dem Herstellungspreis, und zwar jeweils diesen Preisen am Stichtag, decken wird. Abweichungen von den Stichtagspreisen können gerechtfertigt sein, wenn schon am Stichtag damit ge⸗ rechnet werden muß, daß die Preise für die ,. Waren in Kürze steigen oder fallen werden, und daß ein Käufer des Ge⸗ samtunternehmens die Waren zu den am Stichtag geltenden Preisen zuzüglich eines angemessenen Großhandelsgewinns nicht wird weiterveräußern können. (Vgl. Urteil des RFB. vom 2X. Oktober 1931 LA 254/80, Steuer und Wirtschaft 1933 Nr. 167 RStBl. 1932 S. 2 Mrozeks Kartei, EinkStG. 1525 § 13, Rechtspr. 417) Handelt es sich allerdings um Waren, die regel- mäßig gewissen Schwankungen unterliegen, so wirs man im allgemeinen annehmen dürfen, daß * die Gefahr eines Preis⸗ sturzes und die un h einer Preissteigerung ausgleichen, es sei denn, daß die Preise am Stichtag au ergewöhnlich hoch oder niedrig liegen. Sollte letzteres der Fall sein, so würde dem durch er benz n n oder Zuschläge Rechnung getragen werden müssen. Die Bildung von Dur schnittspreisen oder Durch⸗ schnittskursen wird dagegen in Uebereinstimmung mit dem Gut—= achten des Deutschen Judustrie⸗ und Handelstags nicht in Frage kommen. 2. diesen Grundsätzen wird der Ober mier n e g ausschuß verfahren müssen. Er kann sich hierbei, soweit . lich, der Hilfe eines Sach verständigen bedienen. (Urteil vom

Eingang des Rechnungsbetrags sowie die Umsatzstener. Die ge⸗ samten Spesen sind veränderlich, je nachdem der Verkauf

171. März 1932 II A 929/35.)