rr. . fh , lich
23
quotenmäßig
un tergelent. 36 ab einschließlie ab oberhalb eln gelegenen Plätzen.
Gruppe 111 werde
Verpflichtung.
der Bereinigung hat innerhalb seiner Gruppe im 6 ges gn 83 Leistungen zu erfüllen. die Gruppe l nach den in den Jahren 1930/1931 Tonnenkilometern, fü i Gruppen II und 111 nach den in den Jahren 19 r zurückgelegten Tonnenkilometern. 3. werd zen untergeteilt:
an 2 ab ei inschli eßlich Melnik,
Die Anteile daran errechnen sich für
Frachtwerkehr zurückgelegten
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Sowohl für jedes . Durchschnittsquote fü in den Einnahmen und an
jede Gruppe wird amt⸗Elbegeschäft den geistu⸗ igen errech e
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vor der Versamml fähig, wenn mindeste ) nicht * der . der . m. — is über Gegenstand eine zi f
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Alle Beschlüsse Fühlt sich ein majorisi 1 91 15 n Konn 10 D G 41411 A es od teste ] M 90h jr da ird s ent mission nach A 1 ĩ —ĩ 9
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Motorschiffs ceederei ⸗ utsch⸗Böhmische Elbeschiffahrt. Vereinigte Elbe gif rt
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Neue Norddeutsche Hamburg, Rothenbücher S chley pd amp
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Die Durchschnittsquote errechnet sich ar
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Den in Hambur die geleisteten ersammlung best d der
In Ausnahn möglich ist, muß ilfrachten und S
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3 Nachprüfung gehen
im Unrecht befin
Relationen findet nicht g der Vertragsbestimmungen können Nitglied Ge strafen bis zu 10 900 RM U. die Entscheidung er unpar teilichen Kommissi ion 2 * 36 chadet etwaie anderen Mitgl ieder
8. 3e r
Vertrae Beschäftigung von fremdem
ci gn ag. der
Berlin, den
Abkom me
Nameund ritgtiedschaft.
Die Firmen: Hermann Bestmann, ĩ
Dampfsschiffahrts A. G., S g
Motor⸗Eilschiffahrt G.
Maaß C Lüdicke G. m. b. er⸗Ge naossenschaft damburg pfer⸗Com pagni e
S., Hamburg,
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ossenschaft zr e . infacher 2 .
Reedereie
. von 1932.
2 J §8 2 Zweck der Vereini J Die zer ig bezweckt D F — Sch ft 9 1 1⸗ 1 1de Rich en zu betreiben, b) d erte de ) e 1 if 9 . 9 seitig 1 n le 9 en 9 De l gt d 1 1 1 1 — 8 1 tell 2. = he ö gegenseitig förderlich zu se 1 rachtet 1 en 1 1 . ö. b ] d 7 di Mi erk e gen 1 . d 1 1 8* 1 . 1 J 116 2 7 . die 9 1 1 1 el Berk 1 1 z 1199 2 h ; 2 . * ) 9 8 1 129 2 digkeit der Mitglieder. he 1 6. 1 1 s 2 ̃ 226 . ed behält ie Selbständigkeit. Es schließt die t nach wie vor im eigenen Namen und für eigene Rech⸗ g ab. Ihm liegt auch die kaufmännische Abwicklung der von ) 91 z J 1 Bivoß ö ⸗ . r G g Geschafte unter direktem Verkehr mit der Kund⸗ 1 ' 8 . 6 8 x 264 Unterteilung in Gruppen. Die Mitglieder, die einen Eilverkehr Lilschiffen be 2 ( lieder, die nen ilverkehr mit Eilschiffen be⸗
ben, schließen sich hinsichtlich dieses Verkehrs zu einer Sonder⸗
pe zusammen züglich de
tigung unter e Gruppe I:
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zilden die Mitglieder der
umfaßt:
zen bis einschließlich
tionen der 3w seits und umgekehrt
ten,
lieder
die Gruppe II: die Mitgl
Grr r, die einen Verkehr zwischen den
Stationen der Elbe von Havelort bis Melnik, der Saale
und Moldau einerseits und den 2 tationen der märkischen 1
Wasserstraßen bis Eberswalde und d Fürstenwalde anderer⸗ seits und umgekehrt unterhalten. §5.
Anteile an den Einnahmen. ie Ei innahmen einer jeden Gruppe aus dem Fracht⸗ Schlepp— agergeschäft bilden je für den Berg⸗ und Talverkehr ein in
1
ö s Ganzes und werden unter die Mitglieder der
nden Gruppe quotenmäßig aufgeteilt. Diese Buoten be⸗ sich nach den Nettoeinnahmen der Jahre 1929 1931, wo⸗ Einnahmen aus dem Schleppgeschäft und aus dem Fracht⸗ ift getrennt zu ermitteln sind. 86. Verpflichtung. Mitglied der Vereinigung hat innerhalb seiner Gruppe
im Fracht- als auch im Schleppgeschaft getrennt für Berg⸗
lverkehr die Leistungen zu erfüllen. Die Anteile daran men sich nach den in den Jahren 1929331 zurückgelegten enkilometern, und zwar getrennt für den Frachtverkehr und Schleppbetrieb.
23 § J
Durchschnitts quote.
Jür jedes Mitglied einer der beiden Gruppen wird eine Durch⸗ nittsquote für die A luteil e am Gesamt⸗Elbe⸗Havel⸗BGeschäft seiner uppe in den Einnahmen und an den Leistungen errechnet, und
setrennt für den Berg⸗ und Talverkehr sowie für das
ind Schleppgeschäft.
s der Beteiligung am
6 1 2 1. Masfengutgeschäft, Frachtgutgeschäft.
Schleppgeschäft.
ech nung II N R Bere ung rrichte nung 1 Vie eitgliederversa 1 r *,. 8 M Welch el ims die jeben sind und innerhalb zu ersolg at 8S 9 841 9 17 A U
8 Aus gt in siaturg. er Ai sgleich in Natura nicht
jeweilig festgesetzten
— ö 2
2 A genannten
in Ausgleich
Für die Fes er 8a Anteilfrachten und Schlepp⸗ bilden titglied Tar s Alle Geschäfte
Grund Verfrach * gs⸗ und Schleppbedingungen der
itglieder zu tätige
5
chifssraum zu beschäftigen, und
d 2 ed W S 5 . , ,,. 2 ent isprech en ne Sesamtge r der in Unt J 1nd 21 Ner⸗ den Untergru 1 1118 71 — 1 es e en be iffs⸗ * * an R . 1.
Verbot von Neubauten usw.
Während der Vertragsdauer darf kein Mitglied seine Flotte vergrößern. Verboten sind Neubauten oder Pachtung oder Chaärterung von ausländischen Schiffen. Der Verkauf, die Ber pachtung oder Vercharterung von Schiffen aller rt an das Aus⸗ land bedarf der Genehmigung der m F 15 genannten Kommission.
Verboten ist der Umban von Schle ep 'kähnen in Motorkähne,
Ersatzbauten fü r abgewrackte oder abgängige Fahrzeuge sollen in den näͤchsten zwei Fahren vermieden werden. Ersatzbauten für durch Havarie ausscheidende Fahrzeuge sind zulässig.
8 13 Mitgliederversammlung.
Die Mitglieder der Vereinigung treten auf Antrag eines Mitgliedes zusammen. Dieser Ant tag ist mindestens 8 Werktage
dor der Versam mlung zu stellen. Die Versammlung ist beschluß⸗ fähig, wenn mindestens zwei Dritter der Mitglieder anwesend sind. in nicht zwei Dri ittel der Mitglieder anwesend, dann ist über den
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eine neue Mitgliederversammlung ein⸗ sicht auf Die Anzahl der Erschienenen mit hei idet. Jedes Mitglied hat eine
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5. 2
sie ausgeübt etwaigen e g, Unterbringung Leistungen sollen, sofern diese Gebühren der Kontrolle 5 — teils unterliegen, 1m dessen Gebiet sie erhoben werden, e Luftfahrzeuge der beiden Vertragsteile die
Artikel 13
Der Einflug nach und der Ausflug von einem der beid tragsstaaten darf nur nach oder von einem dem öffentlichen . ienenden Flughafen vorgenommen werden, der ein Zol hafen mit Einrichtungen zur Durchführung der 6 mungen und zur Abfer ligung von Luftfahrzeugen ist Grenze und e Flughafen darf eine Zwischenlandung nicht vor⸗ In einzelnen Fällen können die zuständigen en. von anderen nd Einreifeabfertigung vor⸗ Ferbot von . gilt auch in
. sonstige ⸗ Gesamtmder
⸗. Monats durch . Mai. 8. Juni berechnete Großhandelsindexziffer ist 3 w der Born kaum verändert. pen hat sich die Indexziffer Dir r life rn für ar Halbwaren fowie für industrielle a ,.
gleichen sein.
Besatzungen und
jedes Vertragsteils, vährend sie sich im Gebier des
,. Von den Saut ⸗ ö. für —à— , . ö bahrend die Rohstoffe und zirückgegaugen siud. der Gruppe Preiderhöhn ngen für Kartoffeln und n kin Brotgetreide und — mur zum Teil rg glichen. Seed er netten Schlae men zgattungen ange fe zum Teil (Köln) , Gerste, Weizenkleie, zurückgegangen, Futterkartoffeln gestiegen sind.
. sowie auch den dort geltenden 3 = Luftverkehr im allgemeine uber die Beförderung von
. und Hütern 2 Wer dis öf Zwischen der
alle aus ländischen
Anwendung pflanzliche Na zhrungs mitte eDl wurden
Zucker durch Preisrüct⸗
Fusisahr zeuge,
Ee mn. den n fluß nach oden 2 —
häfen gestatten, auf denen die
Vert ag teile Bestimmungen ein⸗ ode K von if . w
diesen befguderen 1
Von den dulüier teln find Delluchen im pie Roggenkleie
Flughäfen . tzung und Fluggäste die in dem Geb
3 rem . mi ? , , . el und
wärend die
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adungen l spru au e n , . anderen oer höheren Abgaben oder Gebühren
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