er er ,
Reichs
Antrag zu unterstützen Die Pachtzinsen seien heute für die Kleinpächter zehn⸗ bi szehnmal so hoch wie vor dem Kriege Die Arbeiter ft dr en und besonders auch die Pächter wüßten, daß sie von n Parlament eine Hilfe nicht zu er n srten — 1 1 1
Der Antrag des Ausschusses wird angenommen.
Bei Besprechung des Ausschußantrages auf Ablehnung ines kommunistischen Antrages, der Landwirtschasftstammer nz Ostpreußen alle Staatszuschüsse sofort zu ent⸗
*
Abg. Kramer ⸗Miersdorf (Komm), die Nationalsozialisten hätten ihre vor den Kammerwahlen abgegebenen Versprechungen nicht gehalten. Die Kammer habe bisher nicht das geringsie für die Bauernschaft geleistet, obwohl die Nationalsoziali dort setzt maßgebenden Einfluß hätten.
Auch hier tritt das Haus dem Ausschußantrag bei.
Zur Besprechung kommt dann ein weiterer Antrag des Ausschusses, der die Annahme eines Zentrumsantrages empsiehlt, auf Beschleunigung der Umschuldung sowie auf Unterlassung der Kürzung der gene⸗ rellen Osthilfe hinzuwirken.
Abg. Kerff (Komm.) nem agrarkapitalistisch Die ganze ka; : laufe letzten Endes nur darauf hinaus, den Großbanken Gläubigern den Erwerb von Betrieben zu erleichtern
en Antrag ausgesprochen
it italistische Umschuldungsaktior
*
Der Ausschußantrag findet Annahme, ebenso ein vom Ausschuß abgeänderte Zentrumsantrag auf Schaffung einer Westhilfe zur Besserung der Lage der Landwirt schaft und des Weinbaues im Westen. Es soll unter anderem in Verbindung mit der Reichsregierung auf die Rentenbank kreditanstalt und die Preußenkasse dahin eingewirkt werden, daß von dort aus Mittel zur individuellen Entschuldung von bäuerlichen und Winzerbetrieben des Westens bereitgestellt werden.
Entsprechend dem Vorschlag des Ausschusses wird schließ lich auch ein nationalsozialistischer Antrag angenommen, wo⸗ nach die Beschlagnahme von Milchgeldansprüchen zur Bei⸗ treibung von Steuern und sonstigen Abgaben durch preußische Staats- und Kommunalbehörden zu unterbleiben hat und die Finanzämter entsprechend angewiesen werden sollen, nach dem Abg. Rau (Komm) den Nationalsozialisten kleinbauern⸗ feindliche Haltung vorgeworfen und Streiks empfohlen hatte.
ing des national ozialistischen Antrages auf Annahme eines Gesetzentwurfs über die Gewährung von Straffreiheit. (Auf der Ministerbank nimmt Justizminister Schmidt Platz.
Abg. Sting (Nat. Soz.) giht als Berichterstatter die Aus schußbeschlüsse wieder. Der Ausschuß hat bekanntlich die Borlage insofern unverändert gelassen, als Straferlaß gewährt werden soll für die zur Zeit des Inkrafttretens des Gesetzes von preußi⸗ schen Gerichten rechtskräftig erkannten und noch nicht verbüßten Strafen, insofern sie auf Taten aus ausschließlich oder vor⸗ wiegend politischen Beweggründen zurückgehen. Ausgeschlossen ollen von der Straffreiheit Landesverrat und Verrat militäri cher Geheimnisse sein, außerdem auch auf Beschluß des Aus⸗ chusses Brandstiftung und vorsätzliche Gefährdung eines Eisen bahntransportes. Auch Dienststrafen sollen unter die Amnestie fallen.
Justizminister Dr. Schmidt: Meine Damen und Herren! Der jetzt zur Beratung stehende Gesetzentwurf, betr. Gewährung von Straffreiheit, ist an und für sich von so großer Bedeutung und seine Gestaltung nach den Ausschußbeschlüssen für das ge⸗ samte Rechtsleben unseres Staates, für dessen Justizverwaltung ich die Verantwortung trage, von so weittragenden Folgen, daß ich mich veranlaßt sehe, mit einigen Ausführungen dazu Stellung zu nehmen. Mit dieser Stellungnahme will ich nicht eine Ein wirkung auf die von den Parteien dieses Hauses zu entscheidende Frage versuchen, ob die Zeitumstände überhaupt den Erlaß eines Amnestiegesetzes erfordern oder nicht. Ich will mich vielmehr darauf beschränken, aus völlig unparteiischen, rein rechtlichen Erwägungen auf eine Gestaltung des Gesetzes hinzuwirken, durch welche die Rechtssicherheit und das Rechtsbewußt⸗ sein nicht erschüttert werden. Von diesem Gesichtspunkt aus halte ich mich für verpflichtet, in voller Uebereinstimmung mit den Sachbearbeitern meines Ministeriums die ernsten Be⸗ denken, welche mein Vertreter, Herr Ministerialdirektor Huber. im Rechtsausschuß bereits zur Sprache gebracht hat, an dieser Stelle zu wiederholen und zu unterstreichen.
In erster Linie, meine Damen und Herren, muß ich ein⸗ dringlich vor einer allzu weitgehenden Aus⸗ dehnung der Amnestie warnen. Die bisherigen Amnestiegesetze des Reiches und Preußens haben regelmäßig davon abgesehen, auch für die schwersten Verbrechen Straffreiheit zu gewähren. Das gilt namentlich von den schweren Körper⸗ verletzungen und den schwersten Fällen des Raubes, insbesondere aber von den Verbrechen gegen das Leben.
Eine Amnestie für Delikte gegen das Leben ist bisher nur einmal durch Gesetz gewährt worden, und zwar durch das mit verfassungsändernder Mehrheit zustandegekommene Reichsgesetz vom 24. Oktober 1930. Wenn damals zum ersten und bisher einzigen Male die Bedenken gegen die Einbeziehung der Verbrechen gegen das Leben in ein Amnestiegesetz zurück⸗ gestellt worden sind, so geschah es nach den ausdrücklichen Aus⸗ führungen der Sprecher der Reichstagsfraktionen in der Er⸗ wägung, daß es sich um Taten handelte, die viele Jahre zurietk⸗ liegen und unter den ganz anormalen politischen Verhältnissen des Kapp⸗Putsches, der oberschlesischen Wirren, der Rheinland⸗ besetzung und des Seperatismus begangen waren, also unter Verhältnissen, die abgeschlossen hinter uns liegen. Es kam hinzu, daß sich die Besatzungsmächte durch die mit den Haager Ver⸗ handlungen verknüpfte Räumungsamnestie die Gewährung von Straffreiheit für Delikte ausbedungen hatten, die während der Besatzungszeit zum Nutzen und zugunsten der Besatzungsarmee begangen waren. Bei dieser Sachlage wurde es damals als Ungerechtigkeit und Rechtsungleichheit empfunden, wenn diese Vergünstigungen nicht auf Strastaten ausgedehnt würden, die von heimattreuen Personen aus wirklichen oder vermeint— lichen patriotischen Beweggründen gegen die Besatzungsmächte begangen waren. Aus diesen besonderen Gründen wurde damals die Befreiung der Rheinlande zum Anlaß sür eine Amnestie genommen, die verhindern sollte, daß das deutsche Volk nach dem Abzug der Besatzungstruppen sich immer aufs neue in unfrucht⸗
ig d 8
und Staatsanzeiger Nr. 139 vom 16. Juni
traum von min
ngert sich, wenn etwa d
innerpolitisc aatsrat die Einlegung des Ein⸗ sollte; denn damit würde das Zustandekommen andtag das Gesetz noch⸗
eidrittelmehrheit, beschließt, oder aber ein
erscheinungen
Straftaten, die im Für diesen ganzen in der Zukunft liegenden Zeitraum will der Entwurf in der bisherigen Fas traftaten aus politischen genannten, also sogar für Verbrechen Schlußabstimmung des Landtags al s ein Zeitraum geschaffen, u olitische Verbrechen Leben begangen werden könnten, ohne daß der Täter eine Bestrafung auch nu (Hört, hört! im Zentrum und bei der Der Landtag würde sich mit Vor⸗ Einflusses hierauf begeben;
en werden links.) Es handelt sich um Straftaten, die in der besondere natürlich in der Presse der Partei
aftaten, auf
ing Straffreiheit gewähren eweggründen außer den bis⸗ der jeweiligen Opfer
Danach würde also von der
e u Beweggründen ustizbehörden
einzuschreiten raftaten geeignet.
befürchten hätte. Sozialdemokratischen Partei.) Schlußabstimmung jedes inmal gewährte Straffreiheit läßt
Ich verzichte darauf, an
hafte Zustin
.
.
im Ausschuß hat bereits die hervorgeht, in wie erschreckendem Maße Angriffe auf Leib und Leben Gegners verübt sind. Ich weise darauf hi : mindestens 40 schwere
ispielen zu illustrieren, welche traftaten gegen das Leben im einzelnen in der bezeichneten Zeit osigkeit begangen werden könnten. uch nicht auf die Frage näher eingehen, ob die erörterte bezeichnete Zeit drohungen des Reichsstrafgesetzbuches, also des Reichsrechts, außer ft setzt und daher ihre Gültigkeit auch rechtlichen Bedenken Ich will nur darauf hinweisen, daß diese Zeit, in voraus Straflosigkeit Leben zusichert, zusammenfällt mit der Vorbereitung tagswahl, also einer Zeit höchster politischer Erregung. ie daher, der Praxis aller bisherigen Amnestie⸗ eiches und Preußens zu folgen und einen in der
(5) —
daß allein im laufen garantierter Justizministeriums gelangt sind.
e Straf⸗ Wirkungen die Straf
Straffreiheitsgesetzes winnen, habe ich die Justizbehörden ersucht, nach dem Stande
rechtskräftig
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.
trafverfahren auf die Anwendbarkeit vom Ansschuß beschlossenen Gesetzentwurfs zu überprüfen.
Landgerichtsbezirk, Meldung noch aussteht, liegt mir das Ergebnis gestellten Prüfung jetzt vor.
noch schwebenden ; 26. H für Verbrechen
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re.
Daraus ergibt sich für die die berichtet haben, folgendes Bild: 13 249 Personen, die rechtskräftig zu Strafen verurteilt sind, die ihre Strafen aber noch nicht verbüßt haben, würde Straf erlaß gewährt werden. (Hört, hört! links) Bei 25 724 Personen wären die gerichtlich anhängigen oder bei der Staatsanwaltschaft einzustellen.
gesetze des R
verfassungs⸗ Rechtsausschuß Nach dieser Vorschrift soll Landtags eingesetzt werden zur Nach— prüfung derjenigen gerichtlichen Entscheidungen, welche die Straf⸗ freiheit versagen, und dieses Ausschuß soll auch die Befugnis ergangene gerichtliche Entscheidungen ganz oder teilweise (Abg. Kuttner: Gefesselte Justiz! eine den ordentlichen Gerichten übergeordnete In— ihre Richtigkeit nachprüfen und Es kann meiner Ansicht nach nicht zweifelhaft sein, daß hierin ein verfassungswidriger Eingriff Rechtspflege zu er Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei: Ich will das gleich begründen. Artikel 103 der Reichsverfassung wird die ordentliche Gerichts durch das Reichsgericht und die Gerichte der Länder aus— geübt; ebenso heißt es im Artikel 8 der Preußischen Verfassung, daß die Rechtspflege durch unabhängige, nur den Gesetzen unter= Nach Artikel Reichsverfassung sind ferner Ausnahmegerichte unstatthaft. diesen verfassungsrechtlichen Vorschriften ist die Einsetzung eines Landtagsausschusses, der in bestimmten Fällen gerichtliche Ent⸗ scheidungen auf ihre Richtigkeit nachprüfen und abändern dürfte, Zurufe bei der Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei) — ich komme auf diesen Gedanken gleich — denn er übernimmt damit Funktionen, die ausschließlich ordent⸗ lichen Gerichten vorbehalten sind. klar an folgendem Beispiel:
Bedenken, rechtlicher Art hege ich serner gegen den im neu eingefügten 8 6a des Entwurfs. Ausschuß des
zesondere
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6
schwebenden Insgesamt 38973 Personen unter dieses bisher im Entwur Unter diesen Verurteilten o sich aber, was ich ganz besonders hervorheben die wegen eines Verbrechens gegen das Totschlags werden (lebhaftes Hört, hört! links), ferner 79 Personen, die wegen schwerer Körperverletzung, und 15 Personen, die wegen schweren Raubes sich strafbar gemacht haben (Hört, hört! links) verurteilt sind oder deswegen noch gerichtlich oder von der Staats anwaltschaft verfolgt werden. sammen, so ergibt sich
Amnestiegesetz fallen. er Beschul
muß 525 Persone geit . abzuändern. Der Ausschuß
stanz deren abändern dürfen. Rechnet man diese Zahlen unabhängige 619 Personen, denen besonders schwere Verbrechen zur Last gelegt sind und bei denen, soweit kräftig verurteilt worden sind, die erkannten Strafen nach den an mich ergangenen Meldungen zum Teil mehrere Jahre Ge⸗ fängnis oder Zuchthaus von 2 bis 12 Jahren betragen, unter (Abgeordneter Nennen Sie doch die rechtskräftigen Zahlen!) Angesichts solcher Zahlen, meine Damen und Herren, muß der Zweifel erlaubt Gründe dafür bestehen, Straftaten,
Amnestiegesetzen herauszunehmen, Die Amnestierung so schwerer geeignet erhaltung der Ruhe, Sicherheit und Ansehens des Staates zu dienen. wahr links.) Ich kann die ernste Sorge nicht unterdrücken, daß Tötungsdelikte Hemmungen schalten muß, die in einer Zeit, in der die Neigung zur Miß⸗ achtung des Lebens politischen Gegners in bedauerlichstem Maße zunimmt, unentbehrlich sind, daß sie vielmehr geradezu einen Anreiz für die Begehung weiterer gleichartiger Straftaten bilden kann.
(Zuruf bei Das stim j nicht!) Das stimmt ja gar nicht!),
Gerichte
ausreichende insbesondere Tötungsdelikte, unvereinbar
Ordnung n, d . lich .
Vielleicht wird dies besonders Im Falle des Inkrafttretens des Amnestiegesetzes würde das Reichsgericht bei Entscheidung jeder Revision von Amts wegen zu prüfen haben, ob etwa das Gesetz anwendbar ist; denn die Anwendbarkeit der Amnestie würde ein das Reichsgericht zu dem Ergebnis gelangen, daß politische Beweggründe nicht vor⸗ liegen und daher im Einzelfalle die Anwendbarkeit des Amnestie⸗ gesetzes verneinen, so würde es in der Sache selbst entscheiden. lung wegen einer nach seiner Der Ausschuß des
so wie des
Amnestierung
Prozeßhindernis
Deshalb meine Damen und Herren, halte ich es für meine Pflicht, Sie eindreinglichst zu bitten, die Aenderungsanträge, die heute von der Zentrumsfraktion und der Fraktion der Deutsch⸗ nationalen Volkspartei vorgelegt worden sind, anzunehmen, die 4 des Entwurfs wenigstens die Verbrechen gegen das Leben, die schweren Körperverletzungen und die Fälle des 5 251 des Strafgesetzbuches aufzunehmen. hin, daß auch der von dem Hessischen Landtag beschlossene Am— nestiegesetzentwurf die Herausnahme dieser Delikte aus der Am⸗ nestie vorgesehen hatte.
Alle diese Bedenken, die ich gegen die bisher vor⸗ gesehene Ausdehnung des Gesetzes vorgetragen habe, verstärktem Maße
Es würde also Meinung nicht politischen Straftat gelangen. 6a des Entwurfs aber würde alsdann in der Lage sein, das Urteil des Reichsgerichts zu ändern. ; das geht unmöglich. (Sehr wahr! bei der Sozialdemokratischen 6a der Vorlage steht auch im Gerichtsverfassungsgesetz; denn die befugt, die dort reichsrechtlich geregelte Gerichtsorganisation zu durchbrechen. Nun ist im Rechtsausschuß gesagt worden — und das wurde vorhin in einem Zwischenruf auch wieder hervor⸗ gehoben — dem Ausschuß des S 6a werde keine richterliche Tätig⸗ keit zufallen, weil seine Tätigkeit Ausübung des Gnadenrechts. Verwaltungstätigkeit Es handelt sich für den Ausschuß nicht um die Er— teilung von Gnadenerweisen im Einzelfall, die dem freien, an Gesetzesvorschriften Gnadeninstanz überlassen ist, sondern um die Feststellung, ob ein Gesetz, nämlich das vom Landtag beschlossene Gesetz über Straffreiheit, auf einen bestimmten Tatbestand Anwen⸗ dung zu finden hat. keit, die den Gerichten im Rahmen der anhängigen oder an⸗ hängig gewesenen einzelnen Strafverfahren als den Organen der Rechtspflege zusteht und in der sie daher die verfassungs⸗ mäßig gewährleistete Unabhängigkeit genießen.
Meine Damen und Hexren, vorschlagen, in Widerspruch zum
Partei.) Der r ꝛ Länder sind nicht
Ich weise darauf
die im Rechtsausschuß an⸗ genommene Entschließung, soweit sie in dem;selben Umfang also auch bei den schweren Strafraten gegen Leib und Leben vom und Unterbrechung der Strafpoll⸗
auch gegen
Staatsministerium Aufschub streckung fordert.
gebundenen donko he 286 19 aon 8 2 Abs 1 des Ent⸗ edenken hege ich gegen 5 2 AbsJ. 1 des
wurfs, welcher ohne Festsetzung eines Stichtags die Einstellung des Verfahrens vorschreibt, wenn die — aus politischen Beweg⸗ begangene — Tat vor dieses Gesetzes begangen ist.
Weitere schwere
ist richterliche des Inkrafttretens Meine Damen und Herren, ob das Fesetz zustande kommt, wann es in Kraft tritt, läßt sich heute Wenn Sie das Gesetz in dritter Lesung beschließen, dann darf das Staatsministerium es noch nicht sogleich Denn nach Art. 42 der Preußischen Verfassung steht dem Staatsrat der Einspruch gegen das Gesetz zu; will der Staatsrat Einspruch erheben, so hat er ihn innerhalb zweier Wochen nach der Schlußabstimmung im Landtag beim Staats⸗ Erst wenn feststeht, daß der Staatsrat von seinem Einspruchrecht keinen Gebrauch macht, ist der Entwurf zustande gekommenes Gesetz. kann das Staatsministerium zur Verkündung schreiten und damit die Voraussetzung dafür schaffen, daß das Gesetz, wie im letzten Paragraphen des Entwurfs vorgesehen ist, am Tage nach der Zwischen der Schlußabstimmung des Landtags und dem Inkrafttreten des Gesetzes vergeht daher ein
noch gar nicht absehen.
Selbst wenn es sich aber hier um Verwaltungstatigkeit handeln würde und man sich auf diesen Standpunkt stellen wollt wäre die Einsetzung des Ausschusses aus einem anderen Grunde verfassungswidrig; de Preußischen Verfassung. Nach Artikel 54 Abs. 1 der Preußi—⸗ Staatsministeri um echt der Begnadigung aus, ist der Landtag zur Ausübung des Gnadenrechts berufen. wäre es auch verfassungswidrig, wenn der Ausschuß hlagung von schwebenden Strafverfahren ermächtigt
verkünden.
ministerium einzulegen. . — e . schen Verfassung nämlich das ; 6 namens des Volkes das J ein verfassungsmäßig ö
ng hiermit will ich
Verkündung in Kraft tritt. ᷣ 2, weisen, daß auch der letzte Satz des Abs. 1 des § 6a verfassungs
z har ist 231 3 nin ẽP)1 2 ö lich nie haltbar ist, en Mer das Staatsministerium ver 11h 1 38 s 8 — Ar s 1 19 20 pflichtet wird, den Ers n des Ausschusses stattzugeben, so ia * horn fall 1 o 1A mi ö 91 * Ror M 167 8H dies ebenfalls unvereinbar mit dem Art. 54 der Prenßischen
Verfassung Denn nach dieser Vorschrift hat das S ministerium nacheigenem pflichtgemäßen Er⸗ messen und mit eigener Verantwortlichkeit, die ihm keine andere Stelle, auch nicht der Landtag, abnehmen kann, über die Gewährung von Gnadenerweisen zu entscheiden und kann daher nicht in seiner Entscheidungsfreiheit vom Landtag beschränkt werden. Nach alledem besorge ich, daß 6a des Entwurfs so⸗
*
wohl vom Staat sgerichtshof als gegen die Reichsver⸗
z e taats⸗
fassung und — soweit nicht etwa die Erfordernisse verfassungs⸗ ändernder Gesetzgebung erfüllt werden sollten als gegen die
Breußische Verfassung verstoßend angesehen würde, wie auch vom Reichsgericht, wenn es auf Grund des Art. 13 Abs. 2 der Reichsverfassung angerufen wird, als mit dem Reichsrecht un vereinbar bezeichnet werden würde.
Ich empfehle daher drin gend st den § 6a aus dem Entwurf herauszustreichen Eventuell könnten die Befugnisse eines etwa einzusetzenden Ausschusses so gestaltet werden, wie sie schon im 5 4 des alten Gesetzes vom 26. Juli 1922 über die Gewährung von Straffreiheit geregelt worden sind.
Meine Damen und Herren, ich bitte Sie zum Schluß noch mals dringend, diesen meinen Ausführungen Rechnung zu tragen. Ich habe sie gemacht aus ern ster Be sorg⸗ nis um die Aufrechterhaltung der für unseren Staat und seine Ju stiz absolut lebensnotwen⸗ digen Rechtsgrundlagen. (Bravo! bei den Regierungs⸗ parteien — Lachen und Zurufe bei der Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei.)
Abg. Dr. Muhs (Nat. Soz): Die Bedenken des Justiz ministers gegen die Amnestie sind nicht stichhaltig. Von Parteien, die eine Amnestie früher in jeder Beziehung befürwortet haben, wird heute behauptet, daß die Amnestie die Staatsautorität ge⸗ fährden würde. Die Staatsautorität kann nicht durch eine Amnestie gefährdet werden, sondern einzig und allein durch die Mängel der Autoritätspersonen. (Sehr richtig! bei den National sozialisten) Wenn ein verheirateter Minister mit einer Freundin Amtsreisen unternimmt, darf er sich nicht wundern, daß seine Autorität im Volke dahin ist. (Sehr richtig! bei den National sozialisten. Die Rechtssicherheit ist nach unserer Ansicht heute schon ziemlich restlos beseitigt, und es besteht überhaupt nicht mehr die Möglichkeit, nach dieser Richtung hin durch eine Amnestie noch etwas zu gefährden. Man müßte, wenn man die verflossenen Zustände betrachtet, geradezu zu der Ueberzeugung kommen, daß mit der Amnestie einer höheren Gerechtigkeit gedient wird. Auch die Behauptung, daß die Amnestie den Terror fördern werde, ist nicht stichhaltig. Im Gegenteil ist das Vorhandensein von Terror lediglich ein Ausfluß der Schwäche der Staatsgewalt. Wir sind überzeugt, daß die Staatsgewach in Zukunft die Macht haben wird, die Garantie dafür zu übernéähmen, daß Terrorakte unter bleiben. Auch die Befürchtung, daß durch die Amnestie die poli tischen Delikte zunehmen würden, ist falsch. Solche Befürchtung hat man bei den verflossenen Amnestien niemals gehegt. Man hat sonst Amnestien immer für notwendig gehalten. Die Ursachen der politischen Delikte sind in der Einengung des politischen Lebens zu suchen. Man spricht von der freieften Demokratie der Welt und hat einen Zustand geschaffen, der trostloser ist als das finsterste Mittelalter. Die Amnestié ist in dem Umfange, wie wir sie vom Landtag fordern, durchaus notwendig. Wir siellen fest, daß in allen i,. große Lücken und Widersprüche vorhanden sind, und daß diese Mängel der Gesetze geradezu allen Irrtümern und sogar der Willkür der Rechtspflege Tür und Tor öffnen. Es ist be zeichnend, daß bis auf den heutigen Tag fast sämtliche Parteien, die nicht in der Regierung saßen, Amnestie verlangt haben und daß auch diese Amnestie von den Nichtregierungsparteien gefordert wurde. Daraus ergibt sich, daß die Parteien, die nicht in der Regierung sind, die Ueberzeugung haben, daß der bestehende Rechts zustand sich lediglich gegen sie richte. Dies wird in gewisser Weise von dem Reichspräsidenten bestätigt, der im Jahre 1925 eine Amnestie forderte mit dem Hinweis, daß die bisherige Handhabung der Justiz eine Amnestierung notwendig mache. Von dem ehe— maligen Justizminister Radbruch ist einmal behauptet worden, daß eine Amnestie nur Berechtigung habe, wenn sie am Anfang einer neuen Epoche stehe. Ich bin persönlich derselben Ansicht. Gerade aus diesem Grunde halte ich eine Amnestie jetzt für an gebracht, da wir heute am Anfang einer neuen Epoche stehen. Wer die Zeichen zu deuten weiß, kann sich darüber keinem Zweifel hingeben. Ueber den Umfang der Amnestie kann man verschledener Meinung sein. Daß die Amnestie in erster Linie Straftaten aus politischen Beweggründen betrifft, ist selbstverständlich, da in poltischer Hinsicht die größten Ungerechtigkeiten in der Recht sprechung begangen worden sind. Gesetze, die nicht dazu angetan sind, Recht zu schaffen, die vielmehr dem Rechtsempfinden des Volkes widersprechen, vergrößern das Unrecht und sanktionieren die Rechtlosigkeit. Die wirtschaftliche Not ist heute derartig groß, daß sie bei Beurteilung von Straftaten durchaus nicht in dem erforderlichen Umfang berücksichtigt worden ist. Wir fordern des— halb, daß die Amnestie sich auch auf Straftaten erstreckt, die aus Not heraus begangen worden sind. Auszuschließen sind Straf⸗ taten, die mit besonderer Rohheit begangen worden sind. Ich be⸗ rufe mich darauf, daß bei allen Amnestien und von sämtlichen Parteien bislang immer gefordert worden ist, daß auch die politischen Verbrechen unter die Amnestie fallen sollen, so auch in dem Antrag der deutschnationglen Fraktion vom Jahre 1928. Man muß sich auch vor Augen halten, daß es sich dabei nicht um gemeine Verbrechen im landläufigen Sinne handelt, sondern um Straftaten, die begangen worden sind von Märtyrern ihrer Ueber⸗ zeugung, also Menschen, die durchaus edel und anständig gehandelt haben. Vom Justizminister ist geltend gemacht worden, daß die für die unrecht entlassenen Arbeiter, Angestellten und Beamten geforderte Entschädigung zu hoch sei und in keiner Weise der Not⸗ lage des Staates Rechnung trage. Wir stehen auf dem Stand⸗ n, daß man diesen Arbeitern, Angestellten und Beamten chweres Unrecht zugefügt und ihre wohlerworbenen Rechte mit Füßen getreten hat. Die verlangte Entschädigung ist außer⸗ ordentlich klein und durchaus nicht in der Lage, das Unrecht vieder gutzumachen. Außerdem hat man kein Recht, sich auf die Notlage des Staates zu berufen, wenn es sich um die Wiedergut⸗ nachung eines begangenen Unrechts handelt. Die Behauptung des Justizministers, daß der beantragte Amnestieausschuß der rechtlichen Grundlage enkbehre, ist lediglich eine juristische Spitz⸗ sindigkeit, um eine Hinausschiebung des Amnestiegesetzes zu er⸗ wirken. Wir sind nicht gewillt, durch derartige juristische Spitz⸗ endigteiten unsere SA-⸗Leute und Parteigenossen länger im Ge⸗ fängnis schmachten zu lassen. Wir haben deshalb einen Ab⸗ änderungsantrag eingebracht, um diesen Einwendungen aus dem Wege zu gehen und eine Beschleunigung des Amnestiegesetzes herbeizuführen. Es kann keinem Zweifel unterliegen, daß die Amnestie in Anbetracht der Zustände auf dem Gebiete zer Rechts⸗ pflege im politischen Leben notwendig ist, ja sogar eine Pflicht , den Voiksgenossen bedeutet. (Beifall bei den National⸗ ozialisten.)
Abg. Kuttner (Soz. wendet sich dagegen, daß man über ernsthafte rechtliche Bedenken mit der Bemerkung hinweggehen le, auf solche Spitzfindigkeiten lassen wir uns nicht ein. Ich
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Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 139 vom 16. Juni 1932.
ein politischer men Parteien vor, die die gegen
mäßigkeitshar je die Mehrheit haben,
gemeinschaftlich 1snutzen wollen (Unruhe bei den Nationalsozialisten), gegenseitig für begangene Straftaten Straffreiheit z
Zwischenrufe ü ; Nationalsozialisten
(Anhaltende sozialisten. ͤ t der Begründung fi Hier im Plenum haben wir von Dr. Muhs gehört, das Amnestie gesetz sei diktiert von einer höheren Gerechtigkeit. bei den Nationalsozialisten.) dieser Stelle eine ga
(Sehr richtig! n Tagen haben wir an andere Belehrung über den Begriff der höheren Gerechtigkeit erlebt. (Unruhe bei den Nationalsozialisten.) Juni, hat nämlich Herr D in einer Polemik gegen das Zentrum gesagt: organisiertes Freisler habe auch gesagt, daß das
Vor vierze
Vor vierzehn? „Ist das Christen
davonkommen läßt? Nein!“ Verbrechen in einem Volk nicht überhandnehmen dürfe denn nun eigentlich bei Ihnen höhere Gerechtigkeit?
sich auch hier zu zeigen, daf höhere Gerechtigkeit mit doppeltem Bo Nationalsoziglisten.) In Ihrer (zu den Nationalsozialisten) i s Maßnahmen ite begangen werden.
Sie (zu den Nationalsozialisten) eine
Verbrechen gegen - Ihre jetzt wieder im „Angriff“ geschrleben, das deutsche Volk würde es nicht verstehen, wenn ein Verbrecher, wie der kommunistische freigelassen kann das nicht verstehen, aber Sie (zu den Nationalsozialisten) Amnestiegesetz frei ̃ minutenlang andauernde Lärmszenen bei den Nationalsozialisten und Rufe: Sie verstehen nichts vom deutschen Volk! Abtreten!
ck kaum, dem Redner die ermöglichen. ö bei dem Amnestiegesetz wolle den beiden Befürwortern der Freilassung von 40 0090 politischen Nationalsozialisten ᷓ anderen Teil betrügen, erhebt sich aufs neue lang anhaltender Lärm bei den Nationalsozialisten, bis der Frakt führer, Abgeordneter Handbewegung zur Ruhe auffordert.) f wollten die Nationalsozialisten Die Kommunisten täten nur ob die 40 000 vom Minister genannten politischen Verurteil lediglich oder überwiegend Kommunisten seien Vielmehr sollten jetzt viele National zu 12 Jahren Zuchthaus Nationalsozialisten:
Sturmische
Es gelingt dem V Fortsetzung Redner weiter ausführt,
zepräsidenten Wittn Ausführungen
narben mme Berbrechern,
Wirklichkeit, so f fahren eingestellt wissen. dies aber nicht zu. mit befreit werde: sogenannten
Rechtsstaat Schändung
Rechtsstaat!)
Gotteshäusern zialdemokraten.) Wir geben den Kommunisten zu, daß in manchen Fällen Vergehen auf der Rechten zu milde geahndet worden sind (Lärm Es ist aber unlogisch, deshalb auch noch die Verurteilten befreien zu wollen, die zu Recht im Ge⸗ fängnis sitzen. (Rufe bei Klassenjustiz!“ Dieser Amnestieentwurf verstößt gegen jedes Ge— (Lärm bei den Nationalsozialisten und Es ist kein Rechtsstandpunkt, wenn man, wie im vorliegenden Entwurf, eine formale Beleidigung und die Tötung auf die gleiche Stufe stellt.
bei den Nationalsozialisten). Kommunisten:
rechtigkeitsgefühl.
eines Menscher bei den Nationalsozialisten; wiederholt um Ruhe und meint, daß insbeson führer der nationalsozialistischen Fraktion Abgeordneter sogenannte
(Anhaltende — Vizepräsident Wittmaack ersucht ere der Geschäfts⸗
5 s . ute Amnestieaus⸗ , ,, . Dieser Ausschuß solle einfach
richterliche Urteile aufheben können, das sei auch in
Krone auf.
ö ö . . Vogel e 8 3 2 1 2 . . 11 N n 11 21 n aber X (. 3 ( —w 1 e Part 1c D d ihr n zu ⸗ 1 8 * 21 1 * 52 1 1611 R . J Bartei immer sein, diesem Amnestiegesetz imen kann. Kein 9 5 =. 5 i514 M ꝛ ö deutscher oder preußischer Richter würde hl verantworten 9 10 arm ö ö 11 e ö ? können, diese Vorlage anzunehmen. (Lebhafte Zustin g im Rentrir ann IIwFAX X S . NM 129 138 * n Zentrum und links.) Diese macht aus Gerechtigkeit Un⸗ gerechtigkeit; sie macht d R vert stumpf und untergräbt alle Grundlagen einer geordneten Rechtsprechung. (Sehr wahr!
tte. iese Vorlage widerspricht aber nicht
nur dem weltlichen Gesetz, sondern auch dem göttlichen Gebot: ; ;
1
II
Du sollst nicht töten?! 62 istimmune links und in d M ö 2. 1 1 n loten 1Ilnimm ig lints und in der Mitte. 2. Abg. Kube Nat. Soz.: J l sfolleg ittner it aber 0tHatot! 21 Inu 11 1 ? e elolet!) um Schluß Unter vom Justiz⸗ minister aufgestellte These r sehene Amnestieausschuß ves Land bin 2 22 1 * ö 2 so erklärt er, lange genug sich 5 in unserem Richterstande noch Geist le dig ist (Sehr wahr! bei den Kommun eis ru dingten 119 ) 2 18 ** 1 Pflichttreue und Gerechtigkeitsl (Beifall 1è Zentrum.) Mony no ꝛ * r f 2urT* 80 D* 1 = Wenn aber dieser Entwurf zum Gesetz erhoben wird, dann wird 2 1ü5ony 5 — Bor z 3 18 Preußen aufgehort haben, ein Rechtsstaat zu in z 1 d 1*y*1 29* v 18 105 21 2 151 — klatschen im Zentrum und bei den Sozialdemokraten.) lbg — 1rth nennt es ei 1 erh te Provokation, daß au r Abgeordnete Kuttner zu be⸗ J 217 ö 1 8 1 7 haupten wage 16 en der Mordterror legalisiert werden solle Das wagt, so erklärt der Redner, derselbe Herr Kuttner zu sagen, der 1919 Führer einer weißgardistischen Offi⸗
ziersgarde war, ppe Reichstag die Arbeiterschaft mit
1 11
brutalstem Mordt derschlug. Es ist eine Provokation, daß die sozialdem F ausgerechnet Herrn Kuttne hier r z auftreten läßt. (Sehr wahr! bei Amnestieforderung ist die Kl gegenüber dem heuren T — bürgerliche Klassenjustiz gegen die Arbeiterschaft W ; l sten ebenso wie wir eine
e s nur taktische Maßnahme. Sie
jzätten es Amnestie für sich zu be⸗ anspruchen Justiz r Braun⸗Severing⸗Regierung sind sie sehr milde angefaßt worde (Zuruf von den nal⸗ sozialisten: 100090 Jahre Gefän Das bestreiten wir, so⸗
lange sie uns das nicht beweise ie Nationalsozialisten haben dem Reichsinnenminister Groener eine Liste von Toten über⸗ reicht, die angeblich von Kom isten ermordet worden sind. Es stellte sich aber heraus, daß auf dieser Liste auch 16 Leute geführ
werden, die 1923 beim Putsch von der Polizei erschossen wurden
(Hört, hört! bei den Kommunisten), mehrere, die eines natür⸗ lichen Todes gestorben waren, und zum Teil auch von eigenen Parteigenossen ermordet worden sind. (Der Redner zählt einige Fälle Juf, um diese Behauptungen zu belegen, wobei ihm die Nationalsozialisten zurufen: Unerhörter Schwindel) Auf der and
eren Seite aber, so fährt der Redner fort, sind von den Nationalsozialisten 1930 41, 1931 59 und 1932 bisher 46 Arbeiter gemeuchelt worden. (Hört, hört! bei den Kommunisten. — Wider⸗ spruch bei den Nationalsozialisten. (Bei Aufzählung einzelner Fälle entstehen erregte Auseinandersetzungenn zwischen National- ozialisten und Kommunisten) Die Justiz aber spricht härteste Ftrafen gegen Arbeiter aus, die sich in Abwehr befanden, während n
E ) sie den Nationalsozialisten n das Notwehrrecht zuspricht.
im (Erregte Zurufe bei den Nat onalsozialisten.)
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Das Haus vertagt die Weiterberatung auf 11 Uhr. Schluß 7 Uhr
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Donnerstag,
der „Kölnischen Zeitung“, scharf gegeißelt Der Redner zitiert Ausführungen, die Senatspräsident Baumbach vor vielen Jahren schon gegen die Amnestie gemacht ab Baumbach habe ausgeführt, daß diese Amnestie die Richter tief durchdringen müsse von dem Gefühl der Sinnlosigkeit ihres Die zäisse aber, daß die Nationalsozialisten die Amnestie nicht machten, damit die amnestierten Taten abnähmen, sondern damit diese Taten zunähmen. (Lärm bei den National⸗ sozialisten) Sie (zu den Nationalsozialisten) wollen ja Amnestie aus diesem Grunde sogar auf Vorschu demokraten würden gern die Hand zu einer Amnestie geben, die dem allgemeinen Frieden dient. Ihre (zu den Nationalfozialisten) Amnestie aber soll nicht dem allgemeinen Frieden dienen, sonbern der Legalisierung des Terrors (Händeklatschen bei den Sozial⸗ demokraten; — anhaltender Lärm bei den Nationalsozialistem). Es gibt für uns keine Rechtfertigung für die Vernichtung des Lebens lanhaltender sozialisten und Rufe: „Das hast Du selber aber nicht beachtet!“ . Wenn in den nächsten Wochen abermals Dutzende unserer Mit⸗
Parlamentarische Nachrichten.
Der Aeltestenrat des Preußischen Landtags, der vor Beginn der Plenarsitzung gestern tagte, beschloß, Len gegenwärtigen Sitzungsabschnitt am Donnerstag enden zu lassen. Hauptgegen⸗ stände dieser kurzen Tagung ist die Beratung des Amnestie⸗ gesetzes, für die eine Redezeit von 113 Stunden je Fraktion vor⸗ gesehen ist, sowie die Aussprache über die Notverordnung, zu der auch Finanzminister Klepper das Wort nehmen will. Der Land⸗ tag wird sich dann bis Mittwoch, den 2. Juni, vertragen. Am 22. Juni soll außer der endgültigen Wahl des Landtagspräsidiums auch die Wahl des Ministerpräsidenten auf die Tagesordnung ge⸗ setzt werden Außerdem will man bis dahin die Anträge zur Arbeitsbeschaffung in den Ausschüssen soweit vorberaten, daß das Plenum sich mit ihnen beschäftigen kann.
bürger ermordet auf der Straße liegen, kann niemand, der diese Amnestie mit beschlossen hat, beiseite treten und sagen: Ich bin unschuldig an diesem Blut! (anhaltender Lärm rechts). Im Aus— schuß hätten die Nationalsozialisten den sozialdemokratischen An— trag abgelehnt, der auch in der Not begangene Delikte amnestieren Nationalsozialisten Dr. habe er, der Redner, jetzt gehört, daß nunmehr die Natioal— ö sozialdemokratischen
hätten (Lärm bei den Nationalsozialisten). den Nationalsoz . halb haben Sie kein delikte zu amnestieren. tolerierfe Regierung Papen erhöht die N haltender Larm bei den Nationalsoziali Sozialdemokraten: Warum schasft Präs Ich lehne es ab, so erklärt der Redner, mich von diesem Präsi⸗ schü se Das vorliegende Amnestiegesetz müßte man ein Schutzgesetz für den politischen Terror nennen. die Bevölkerung werden soll, ist sie berechtigt und verpflichtet, sick In diesem Singe werden wir handeln.“
abgeschrieben i Die Not ist Ihr 6u ialisten) Agitationsmittel von vorgestern. Interesse mehr daran, heute noch Not⸗
Denn die ven den Nationalsozialisten ot der Bevölkerung (an—⸗ — Rufe bei den ident Kerrl keine Ruhe?)
denten schützen zu lassen.
politischem selbst zu schützen.
Abg. Kremer schafft eine bisher nicht erlebte Ausdehnung Meine politischen Freunde haben so starke solches Gesetz, daß s die Rechtsunsicherheit zumal es Straffre denken haben wir auch gegen die Weiterausdehnung des Kreises Ursprünglich sollten nur Landesverrat und Vercat militärischer Geheimnisse von der Amnestie aus⸗ Im Ausschuß haben wir bisher nur erreicht, wenigstens auch Brandstiftung und vorsätzliche Transport⸗ gefährdung aus der Amnestie herausgelassen werden. schwere Körperverletzung und schweren Raub chlag aus der Amnestie herauszulassen, ist noch nicht f Ja, man will sogar die Fälle amnestieren, in denen der Täter von vornherein beabsichtigt hat, einem anderen Menschen schwere Körperverletzungen zuzüfügen, 5 225 St⸗G.⸗B. r
Der vorliegende Gesetzentwurf in Amnestiefragen. edenken gegen ein ie ihm nicht zustimmen können. Dieses Gesetz Staatsautorität, auf Vorschuß Besondere Be⸗ der zu Amnestierenden
geschlossen werden
nämlich die Fälle ? : im Zentrum und links.) schwerer Raub soll mit amnestiert werden, obwohl man unter Raub versteht, daß ein Mensch bei der Beraubung ge⸗ (Stürmisches Hört, hört!
(Hört, hört
l die Aufnahme von Mord und Totschlag in die Amnestie. im kommenden
gswahlkampf
Nummer 17 des Reichsarbeitsblatt s“ vom 15. Juni 1932 hat folgenden Inhalt: Teil J. Amtlicher Teil: 1. Ar⸗ beitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung. Gesetze, Verord⸗ nungen, Erlasse: Freiwilliger Arbeitsdienst und landwirtschaft⸗ liche Siedlung. — 11. Arbeitsverfassung, Arbeitsvertrag, Tarif⸗ vertrag Arbeitsgerichtsbarkeit, Schlichtungswesen. Bescheide, Urteile: 43. Prüfungspflicht des Arbeitsgerichts bei Ersatzzustim⸗ mung zur Kündigung eines Betriebsratsmitglieds. — 44. 5 92 der Grundsätze für die Anstellung der Inhaber eines Versor⸗ gungsscheins vom 31. Juli 1926 schützt Angestellte ohne Versor⸗ gung schein nur dann gegen Entlassung, wenn ein Inhaber des Versorgungsscheins auf Privatdienstvertrag angestellt werden soll. — III. Arbeitsschutz. Gesetze, Verordnunen, Erlasse: Be⸗ kanntmachung. — Betr.: Verpackung von Thomasmehl. — Be⸗ scheide, Urteile: 45. Anerkennung der neuen Vorschriften nebst Ausführungsregeln für den Betrieb von Starkstromanlagen und für elektrische Bahnen. — Teil III. Arbeitsschu tz. Das Internationale Uebereinkommen über das Mindestalter für die Zulassung von Kindern zu nichtgewerblichen Arbeiten. Von Dr. Feig, Ministexialdirigenten im Reichsarbeitsministerium. — Internationales Uebereinkommen über den Schutz der Hafen⸗ arbeiter. Bericht über die Verhandlungen auf der 16. J. A. K.
oom 11. bis 30. April 1932. Von Stiller, Oberregierungsrat im
Reichsarbeitsministerium. — Aus dem Jahresbericht der Ver⸗
suchsanstalt für Landarbeitslehre Pommritz Sa. 1931. Bericht⸗
erstatter; Prof. Dr. Derlitzki, Pommritz, Sa. — Zerknall einer Heißwasserumlaufheizung. Von Gewerbeassessor Dipl-Ing. Hans Banik, Altona. — Beleuchtungsmessung mit photographischem Lichtmeßgerät. Von Regierungsgewerberat Ritzer. München. — Stummer oder sprechender Film für die Unfallverhütungs⸗
propaganda? Von Regierungsgewerberat J. Kl. Dr.Ing. Adolf Baumann, München. — Untersuchungen über das Bäckerekzem
und dessen Ursachen. Von Dr. L. Teleky, Düsseldorf, und Dr. Exna Zitzke. — Eingefandtes: Rückschlagsicherung aus Holz! Von Ge⸗
werbeassessor Dr. W. Lenz, Berlin. — Unfall⸗Lehren: Ver⸗ brenvungsunfall beim Trocknen von Wasserwellen. Von Ge⸗ werbereferendar Dipl.-Ing. Fritz Stein, Kassel. — Neues vom
Arbeitsschutz: Eine neuartige Schutzvorrichtung an Abxichthobel- maschinen. Von Ministerialrat Dipl-Ing. Kremer, Berlin. — Mitteilung: Verein Deutscher Revisions⸗Ingenieure E. V. Berlin. — Bücher⸗ und Zeitschriftenschau. — Teil VI. Bekannt⸗ mach ungen über Tarifverträge.