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40 vom 17. Juni 1932. Z. 2.
Dritte Jentralhandelsregisterbeisage zum Reichs- und Staatsanzeiger Nr. 1
125529
1Iann over. ; Ueber das Vermögen des Kaufmanns Gustav Redecker als alleinigen Inhabers der Firma A. Rievel, Manufakturwaren handlung in dannover, Engelbosteler Damm Nr. 22, wird heute, am 16. Juni 1932, 10 Uhr, das Vergleichsverfahren zur Ab wendung des Konkurses eröffnet. Der beeidigte Bücherprüfer Carl Mahlstedt, Hannover-Kleefeld, Kaulbachstraße 4, wird zum Vertrauensmann bestellt. Termin zur Verhandlung über den Vergleichsvor — 5 2 922
schlag am Freitag, den 15. Juli 1932, 9 Uhr, hierselbst, Am Justizgebäude 1, Zimmer 32, Erdgeschoß. Der Antrag auf Eröffnung nebst Anlagen und das Ergeb nis etwaiger weiterer Ermittlungen liegt auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts,
Abt. 62a, zur Einsicht der Beteiligten aus. Amtsgericht Hannover.
ꝛ z 1255301
IIild esheim. 125530]
Ueber das Vermögen des Buchdruckerei besitzers Hermann Kellner in Hildesheim, Schuhstraße Nr. 17/118, ist heute, am 11. Juni 1932 um 9 Uhr, das Vergleichs verfahren zur Abwendung des Konkurses eröffnet worden. Der Buchsachverständige 6 Reppich in Hildesheim, Teich straße Nr. 381, ist zur Vertrauensperson ernannt. Termin zur Verhandlung über den Vergleichsvorschlag ist auf Dienstag, den 5. Juli 1932 um 9 Uhr, vor dem Amts gericht in Hildesheim, Godehardsplatz Nr. 4, Zimmer Nr. 47, bestimmt. Der Antrag auf Eröffnung des Verfahrens nebst seinen Anlagen und das Ergebnis der weiteren Ermittlungen sind auf der Geschäftsstelle, Zimmer Nr. 40, zur Einsicht der Be teiligten niedergelegt.
Hildesheim, den 11
Urkundsbeamte der des Amtsgericht
ustav
Juni 1932.
Geschästsstelle 8
IIOx CSM νa. 25531] Vergleichs verfahren.
Ueber das Vermögen des Bäckers Paul Schelling in Bröthen ist am 11. Juni 1932, 10617 Uhr, das Vergleichsverfahren zur Abwendung des Konkurses eröffnet wor Gleichzeitig ist dem Schuldner ver
Dean.
boten, während des Verfahrens über sein Vermögen zu verfügen. Der Bücher revisor Ernst Schmidt in Hoyerswerda, Dresdner Straße, ist zur Vertrauens
person ernannt. Termin zur Verhandlung über den Vergleichsvorschlag ist auf den 16. Juli 1932, 9 Uhr, vor dem Amtsgericht Hoyerswerda, Zimmer 85, anberaumt. Der Auftrag auf Eröffnung des Verfahrens nebst seinen Anlagen, und das Ergebnis der weiteren Ermittlungen, sind auf der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt. .
Amtsgericht Hoyerswerda, 11. Juni 1932.
Kassel. [25532 Vergleichsverfahren.
Ueber das Vermögen der Firma Bau⸗ mann C Lederer A. G. in Kassel ist am 11. Juni 1932, 11 Uhr, das Vergleichs verfahren zur Abwendung des Konkurses eröffnet worden. Der Rechtsanwalt Schäfer in Kassel ist zur Vertrauensperson ernannt. Termin zur Verhandlung über den Vergleichsvorschlag ist auf den 6. Juli 1932, 10 Uhr, vor dem Amtsgericht in Kassel, Zimmer 9/10, anberaumt. Der Antrag auf Eröffnung des Verfahrens nebst seinen Anlagen ist auf der Geschäfts⸗ stelle zur Einsicht der Beteiligten nieder gelegt,
Amtsgericht, Abt. 7, Kassel.
Köln. 125533
Vergleichsverfahßren.
Ueber das Vermögen des Kaufmanns Jakob Baum in Köln-Ehrenfeld, Leostr. 48, Alleininhaber der Firma Jakob Baum in Köln, Ehrenstr. 15—17, Grohandelsge schäft in Trikotagen und Strumpfwaren, ist am 13. Juni 1932, 13 Uhr, ein gericht liches Vergleichsverfahren eröffnet wor⸗ den. Vertrauensperson: Rechtsanwalt Dr. Klein, Köln, Neumarkt 24. Vergleichs⸗ termin am 13. Juli 1932, 11 Uhr, Justiz⸗ gebäude am Reichenspergerplatz, Zimmer Nr. 223. Der Antrag auf Eröffnung des Vergleichsverfahrens, der am 25. April 1932 bei Gericht einging, nebst seinen An⸗ lagen und das Ergebnis der vom Gericht angestellten Ermittlungen sind auf der Geschäftsstelle des unterzeichneten Ge⸗ richts zur Einsicht der Beteiligten nieder⸗ gelegt.
Köln, den 13. Juni 1932. Amtsgericht. Abt. 78. Leipzig. 255341
Zwecks Abwendung des Konkurses über das Vermögen der Firma Jonas Kort G. m. b. H., Baumwollwarengroßhand⸗ lung und Wäschefabrikation in Leipzig Ol, Katharinenstraße 18, wird heute, am 13. Funi 1932, vormittags 10 Uhr, das gerichtliche Vergleichsverfahren eröffnet. Vertrauensperson: Rechtsanwalt Dr. Leo Treßler in Leipzig C 1, Grimmaischer Steinweg 11. Vergleichstermin am 13. Juli 1932, vormittags 9 Uhr. Die Un⸗ terlagen liegen auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Amtsgericht Leipzig, den 13. Juni 1932.
Leipzig. 2zZ5535
Zwecks Abwendung des Konkurses über das Vermögen der offenen Handelsgesell⸗ schaft August Polich, persönlich haftende Gesellschafter: Kaufmann August Walter Polich und Martha Margarethe Büchner geb. Polich, Konfektion und Textilwaren in Leipzig, Schloßgasse 1—35, wird heute, am 13. Juni 1932, vormittags 1112 Uhr, das gerichtliche Vergleichsverfahren er⸗
Dr. Hilpert in Leipzig Steinweg 12 und Dipiombücherrevisor Curt Roßberg in Leipzig C 1, Katharinen straße 15. Vergieichstermin am 15. Juli 1932, vormittags 10 Uhr. Die Unterlagen liegen auf der Geschäftsstelle des Amts gerichts zur Einsicht der Beteiligten aus. Amtsgericht Leipzig, den 13. Juni 1932.
Grimmaischer
Leipzig. 25536 Zwecks Abwendung de⸗ das Vermögen der M Polich (Mitinhaberin der Firma „August Polich in Leipzig), in Gautzsch bei Leipzig, Kirschallee 102, wird heute, am 13. Juni 1932, vormittags 112 Uhr, das gericht liche Vergleichsverfahren eröffnet. Ver trauensperson: Syndikus Dr. Hilpert in Leipzig, Grimmaischer Steinweg 12. Ver gleichstermin am 15. Juli 1932, vormittags II Uhr. Die Unterlagen liegen auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts zur Ein sicht der Beteiligten ⸗ Amtsgericht Leipzig, den 13. Juni 1932.
Konturses über a Büchner geb.
(art!
Leipzig. 25537 Zwecks Abwendung des Konkurses über
des Kaufmanns August Polich (Mitinhaber der Firma „August Polich“ in Leipzig), in Ober bühlhof, Post Wangen, Amt Konstanz a. Bodensee, wird heute, am 13. Juni 1932, vormittags 1112 Uhr, das gerichtliche Ver gleichsverfahren eröffnet. Vertrauens Syndikus Dr. Hilpert in Leipzig, Steinweg 12. Vergleichs 15. Juli 1932, vormittags 1017 Uhr. Die Unterlagen liegen auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts zur Ein sicht der Beteiligten aus Leipzig, den
N 1599 Sermogen
6 J
8 15 Walter
person: Grimmaischer termin am
Amtsgericht 1932.
Liühecle. Besch luß. 255381
Ueber Vermögen des Kaufmanns Otto Niehoff, all. Inh. der Firma J. Fradl aus Tirol in Lübeck, Breite Straße 97, wird heute, 16 Uhr 05 Minuten, das Ver gleichsverfahren zur Abwendung des Konkurses eröffnet und der Büchertevisor Hans Böttcher in Lübeck, Perce valstr. 27, als Vertrauensperson bestellt. Termin zur Verhandlung über den Vergleichsvorschlag wird auf Freitag, den 24. Juni 1932, 11Uhr, vor dem Amtsgericht Lübeck, Abt. II, Zimmer 9, anberaumt. Der An trag auf Eröffnung des Vergleichsver fahrens nebst seinen Anlagen und das Er gebnis der weiteren Ermittlungen sind in der Geschäftsstelle des unterzeichneten Ge richts, Zimmer 19, zur Einsicht der Be teiligten niedergelegt.
Lübeck, den 13. Juni 1932.
Das Amtsgericht. Abt. II.
66 —
Iannheim. 25539 Ueber das Vermögen der Firma Gregor Binzenhöfer, Inhaber Gregor Binzen höfer, Möbelhändler in Mannheim, Au gartenstraße 68, wurde heute nachmittags 6 Uhr das Vergleichsverfahren zur Ab wendung des Konkurses eröffnet. trauensperson ist Herr Ingenieur mann Behaghel in Mannheim, (X. 7. Vergleichstermin ist am Montag, 11. Juli 1932, vorm. 11 Uhr, vor dem Amtsgericht, 2. Stock, Zimmer 216, Saal Nr. VI. Mannheim, den 14. Juni 1932.
Amtsgericht. B.⸗G. 7.
Ver
Her 12.) den
Neustadt,. O. 8. 25540 Bergleichsverfahren.
Ueber das Vermögen des Kaufmanns August Rinke in Zülz ist am 11. Juni 1932, 12 Uhr, das Vergleichsverfahren zur Ab⸗ wendung des Konkurses eröffnet worden. Der Syndikus Josef Langer in Neustadt O. -S. ist zur Vertrauensperson ernannt. Termin zur Verhandlung über den Ver⸗ gleichsvorschlag ist auf den 7. Juli 1932, 10 Uhr, vor dem Amtsgericht in Neu stadt O. S., Zimmer 8I, anberaumt. Der Antrag auf Eröffnung des Verfahrens nebst seinen Anlagen und das Ergebnis der weiteren Ermittlungen sind auf der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Amtsgericht Neustadt O. - S., den 11. Juni 1932.
Siutigant. 25541
Am 14. Juni 1932, vormittags 10 Uhr, ist das Vergleichsverfahren zur Abwen⸗ dung des Konkurses über das Vermögen der Firma Holzzentrale G. m. b. H., Stuttgart, Kasernenstr. 10, eröffnet wor⸗
den. Als Vertrauensperson ist auf Vor⸗ schlag der Gläubigermehrheit bestellt: Albert Haußmann, Wirtschaftsprüfer,
Stuttgart, Königstr. 8. Vergleichstermin ist auf Freitag, den 8. Juli 1932, vor mittags 71.,, Uhr, Archivstr. 15, J. Stock, Saal 208, bestimmt. Der Antrag auf Eröffnung des Vergleichsverfahrens nebst seinen Anlagen und das Ergebnis der weiteren Ermittlungen sind auf der Ge schäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt. Württ. Amtsgericht Stuttgart J.
Siutt gart. 265542]
Am 14. Juni 1932, nachmittags 3 Uhr, ist das Vergleichsverfahren zur Abwendung des Konkurses über das Vermögen der Firma Fried. G. Schulz senior, off Hand. Ges., Bankgeschäft in Stuttgart, König⸗ straße 23, eröffnet worden. Als Ver⸗ trauensperson ist auf Vorschlag der Gläu bigermehrheit bestellt: Wilhelm Wieler, Syndikus bei der Schwäb. Treuhand A.-G., Stuttgart, Seestr. 10. Vergleichs⸗ termin ist auf Freitag, den 8. Juli 1932, nachmittags 3 Uhr, Archivstr. 15, J. Stock, Saal 208, bestimmt. Der Antrag auf
öffnet. Vertrauenspersonen: Syndikus
Eröffnung des Vergleichsverfahrens nebst
das Ergebnis der sind auf der Ge⸗ b
Anlagen und weiteren Ermittlungen
seinen
Wetten,. Ruhm. 2535431 Vergleichs verfahren. Ueber das Vermögen des Kaufmanns Ewald Berghaus, Wetter (Ruhr), Fabri kation und Handel in Fahrradteilen und Vorhangschlössern, ist am 13. Juni 1932, 7,25 Uhr, das Vergleichsversfahren zur den Der Bücherrevisor B. Machert, Witten, ist zur Vertrauensperson ernannt. Termin zur Verhandlung über den Ver gleichsvorschlag ist auf den 11. Juli 1932, 10 Uhr, vor dem Amtsgericht in Wetter (Ruhr) „ Zimmer 1, anberaumt. Der An⸗ trag auf Eröffnung des Verfahrens nebst; seinen Anlagen ist auf der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt. Amtsgericht Wetter (Ruhr, den 13. 6. 1932.
Wuppertal-Barmen. 255441
Ueber das Vermögen des Walter Schnutenhaus, W. Barmen, Gosenburg straße 9, Alleininhabers der Firma W. u. P. Schnutenhaus in W.⸗Barmen, Gosen⸗ burgstraße 15 19, Merzerisieranstalt, Färberei u. Eisengarnfabrik, wird heute, am 14. Juni 1932, 16 Uhr 30 Minuten, das Vergleichsverfahren zur Abwendung des Konkurses eröffnet. Der Rechts anwalt Zahn in Wuppertal-⸗Barmen wird zur Vertrauensperson ernannt. Termin zur Verhandlung über den Vergleichs vorschlag wird auf Samstag, den 9. Juli 1932, 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Amtsgericht, Sedanstraße, Zimmer 16, anberaumt. Der Antrag auf Eröffnung des Vergleichsverfahrens mit Anlagen und das Ergebnis der weiteren Ermittlungen sind auf der Geschäftsstelle des hies. Amts gerichts, Zimmer 45, zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Amtsgericht Wuppertal-Barmen.
IH 9ona- Blankenese. 25545
Das Verfahren zur Abwendung des Konkurses über das Vermögen des Kauf manns Theodor Schiermann in Altona
Blankenese, Sülldorfer Kirchenweg 44, alleinigen Inhabers der Firma Fett
warenhaus „Hansa“ Theodor Schiermann, Dockenhuden, ist nach Annahme und Be stätigung des Zwangsvergleichs durch Be schluß des Gerichts vom 4. Juni 1932 aufgehoben.
Altona⸗Blankenese, den 6. Juni 1932.
Die Geschäftsstelle des Amtsgerichts. AIz6x. Bekanntmachung. 25546
In dem Vergleichsverfahren über das Vermögen der Firma J. Ritter, Inhaber: Heinrich Ritter in Gau⸗Odernheim, ist nach Bestätigung des Vergleichs das Ver gleichsverfahren aufgehoben.
Alzey, den 8. Juni 1932.
Hessisches Amtsgericht.
Braunschweig. 25547
Das Vergleichsverfahren über das Ver⸗ mögen des Kaufmanns Karl Scheller als alleinigen Inhabers der Firma Braun⸗ schweiger Lehrmittelanstalt W. Kurt Heiber, hier, Neue Straße 20, jetzt Ruh⸗ fäutchenplatz 4, ist am 9. Juni 1932 infolge der Bestätigung des angenommenen Ver⸗ gleichs aufgehoben. Amtsgericht, 5, Braun⸗ schweig.
Bünde, Westi. 25548
Das gerichtliche Vergleichsverfahren über das Vermögen der handelsgerichtlich nicht eingetragenen Firma Strumpfhaus Hamlet in Bünde und ihrer Allein⸗ inhaberin, Fräulein Hedwig Hamlet in Bünde, Bahnhofstraße, wird nach rechts kräftiger Bestätigung des Vergleichs vom 18. Mai 1932 aufgehoben. Die Vergütung der Vertrauensperson, Kaufmann Bern⸗ hard Höpker in Bünde, ist auf RM 301,25 — dreihundertundeine Reichsmark — 25199 RM, der zu vergütende Auslage⸗
betrag ist auf RM 26,25 — sechsund zwanzig Reichsmark — 25590 RM fest ge etzt.
Bünde, den 10. Juni 1932. Das Amtsgericht.
PDPüss eld ori. 25549 Das Vergleichsversahren über: 1. das im Inland befindliche Vermögen der Kommanditgesellschaft in Firma Rudolf Schmidt & Co., Hauptniederlassung: Wien, Zweigniederlassung: Düsseldorf, unter der Firma Rudolf Schmidt C Co., Geschäftsstelle: Düsseldorf, Graf⸗Adolf⸗ Straße 67; 2. über das Vermögen der persönlich haftenden Gesellschafter: a) Dipl.-Ingenieur Werner Schmidt in Düsseldorf, Burgmüllerstr. 19, b) Kauf⸗ mann Walter Christoph Rosenthal, Düssel⸗ dorf, Jägerhofstr. 24, ist nach rechts⸗ kräftiger Bestätigung des Vergleichs auf⸗ gehoben worden. Düsseldorf, den 2. Juni 1932. Amtsgericht. Abt. 144.
Eheleben. 25550 Das Vergleichsverfahren über das Ver— mögen der Inhaber der Firma Karl & Franz Stolze in Ebeleben ist nach Be⸗ stätigung des Vergleichs vom 2. Juni 1932 aufgehoben. Ebeleben, den 9. Juni 1932. Thür. Amtsgericht. Flensburg. 25551 Das Vergleichsverfahren zur Abwen
dung des Konkurses über das Vermögen
des Kaufmanns Wilhelm Winter in
schäftastelle zur Einsicht der Beteiligten handlung mit Borzellan ꝛ niedergelegt. sachen), ist aufgehoben, da ein Vergleich! Württ. Amtsgericht Stuttgart J. geschlossen und hestätigt ist.
LFiürth., Baxenn.
Beschluß vom 4. verfahren über das Vermögen der Schuh mache rse he frau
Abwendung des Konkurses eröffnet wor Dandel ̃ J Fürth i. B., Schillerstr. l, nach Abhaltung des
dem Vergleichs verfahren. 8.
Flens Straße 5 (Inh. einer Klein
zurg, Norder J und Hausstands
Flensburg, den 19. Juni 1932. Das Amtsgericht. Abt. VII. 72555
Das Amtsgericht Fürth i. B. hat mit
Babette Löslein, Textilwaren in
Lina mit Schuh⸗ u. Schlußtermins ind vollzogener Schlußverteilung aufgehoben. Geschäftsstelle des Amtsgerichts. Fürth. Baxern. [255531]
Das Amtsgericht Fürth i. B. hat mit Beschluß vom 10. Juni 1932 das über das Vermögen des Architekten Ignaz Portzky in Fürth, am Kavierlein Nr. 8, angeord⸗ nete gerichtliche Vergleichsverfahren, nach der angenommene Vergleich am Juni 1932 gerichtlich bestätigt worden ist, aufgehoben.
Geschäftsstelle des Amtsgerichts. Füssen. Bekanntmachung. 25554
Das Vergleichsverfahren über das Ver— mögen des Hafnermeisters Georg Hof mair in Füssen ist nach Bestätigung des im Termine vom 3. Mai 1932 zustande gekommenen Vergleichs aufgehoben worden.
Füssen, den 13. Juni 1932. Amtsgericht Füssen. lIIamborn.
In dem Vergleichsverfahren über das Vermögen der Firma Mikat & Schneiders in Hamborn, Altmarkt 21, wird der im Vergleichstermin vom 10. Juni 1932 an genommene Vergleich hierdurch bestätigt
25555
und infolge der Bestätigung das Ver fahren aufgehoben. Hamborn, 14. Juni 1932. Amtsgericht (2 VN 9.32). IIamborn. 255561
In dem Vergleichsverfahren über das Vermögen der Firma Wilhelm Sendt in Hamborn, Weselerstr. 8ga, wird der im Vergleichstermin vom 10. Juni 1932 an
2
genommene Vergleich hierdurch bestätigt und infolge der Bestätigung das Ver fahren aufgehoben. Hamborn, 14. Juni 1932. Amtsgericht (2 VN S/ 32). Hambung. [25557 Das über das Vermögen des Kauf
manns Walter Henry Charles Drakeford, wohnhaft Hamburg, Ernst Merckstr. 12 —14, alleinigen Inhabers der Firma Walter Drake ford, Geschäftslokal: Hamburg, Ernst Merckstraße 12 —14, Geschäftszweig: Handel mit Friseurgeschäftseinrichtungs und Bedarfsartikeln, eröffnete gerichtliche Vergleichsverfahren ist nach gerichtlicher Bestätigung des Vergleichs am 9. Juni 1932 aufgehoben worden. Das Amtsgericht in Hamburg.
Hindenburg, O. S. 25558]
Das Vergleichsverfahren über das Ver mögen des Kaufmanns Valentin Böhm in Hindenburg O. S., Dorotheenstr. 5, Inhaber der Firma Valentin Böhm, Herrengarderobe, Herrenartikel, ebendort, ist am 10. Juni 1932 nach gerichtlicher Vergleichsbestätigung aufgehoben worden. 6 V. N. 15/32.
Amtsgericht in Hindenburg O / S.,
den 10. Juni 1932.
Hindenburg, O. S. L25559] Das Vergleichsverfahren über das Ver
mögen des Ofensetzmeisters August Lauter⸗
bach in Hindenburg O / S., Kronprinzen⸗
straße 307, ist am 10. Juni 1932 nach ge⸗
richtlicher Vergleichsbestätigung aufge
hoben worden. — 6G V. W. 14/32. Amtsgericht in Hindenburg O/S.,
den 11. Jimi 1932.
Kaisers lauten. 25560 Das Amtsgericht Kaiserslautern hat das Vergleichsverfahren zur Abwendung des Konkurses über das Vermögen des Jakob Wellstein, Kaufmann in Hoch⸗ speyer, Fischbacher Straße Nr. 11, nach Bestätigung des von den Gläubigern im Vergleichstermin vom 11. Juni 1932 an⸗ genommenen Vergleichs mit Beschluß vom gleichen Tag aufgehoben. Geschäftsstelle des Amtsgerichts.
Leipzig. 25561]
Das am 3. Mai 1932 eröffnete Ver⸗ gleichsverfahren zwecks Abwendung des Konkurses über das Vermögen des Kauf—⸗ manns Johannes Becker in Naunhof bei Leipzig, Alleininhabers einer Druckerei⸗ bedarfs⸗ und Verlagsbuchhandlung unter der handelsgerichtlich eingetragenen Firma „Rudolph Becker“ in Leipzig C 1, Stephan⸗ straße 8, ist infolge der Bestätigung des im Vergleichstermine vom 8. Juni 1932 angenommenen Vergleichs durch Be⸗ schluß vom 11. Juni 1932 aufgehoben worden.
Amtsgericht Leipzig, den 11. Juni 1932.
Leipzig. 25562]
Das am 6. Mai 1932 eröfsnete Ver⸗ gleichsverfahren zwecks Abwendung des Konkurses über das Vermögen des Kauf manns Julius Heinau in Leipzig O 28, Wurzner Straße 20, Alleininhabers eines ebenda betriebenen Herren und Knaben⸗ konfektionsgeschäfts unter der im Handels⸗ register eingetragenen Firma „Deutsche
Juni 1932 das Konkurs⸗ X
Armaturenfabrik Max Rost“ Fabrik für neuzeitliche Arma⸗
ist infolge der Bestätigung des im Ver⸗ gleichstermine vom 8. mi 1932 ange⸗ nommenen vom gleichen Tage aufgehoben worden.
Vergleichs durch Beschluß Amtsgericht Leipzig, den 11. Juni 1932.
25563
Leipzig. 1932 eröffnete Ver⸗
Das am 4. Mai
2] gleichsverfahren zwecks Abwendung des
Konkurses über das Vermögen der offenen Handelsgesellschaft unter der handels⸗ gerichtlich eingetragenen Firma „Deutsche Leipzig Richard und
turen für Bad und Toilette in Leipzig C1, Heinrichstraße 35 (Gesellschafter: Inge⸗ nieur Richard Rost und Kaufmann Georg Rost in Leipzig) ist infolge der Bestäti gung des im Vergleichstermine vom 3. Juni 1932 angenommenen Vergleichs durch Beschluß vom 4. Juni 1932 auf⸗ gehoben worden. Amtsgericht Leipzig, den 13. Juni 1932. L23864 Das am 4. Mai 1932 eröffnete Ver⸗ gleichsverfahren zwecks Abwendung des Konkurses über das Vermögen der offenen Handelsgesellschaft unter der handels⸗ gerichtlich eingetragenen Firma „Scholle & Co.“ Rauchwarenfärberei⸗ und Blen⸗ derei in Leipzig N. 22, Heerstraße 5 (Ge⸗ sellschafter: die Kaufleute Hans Scholle in Leipzig W 32, Ziegelstraße 1, Paul Alexander in Leipzig und Fritz Scholle in Mölbis) ist infolge der Bestätigung des im Vergleichstermine vom 8. Juni 1932 angenommenen V durch Be⸗
Vergleichs schluß vom 109. Juni 1932 aufgehoben worden.
Amtsgericht Leipzig, den 13. Juni 1932.
Leipzig.
Leipzig. 15565
Das am 9. Mai 1932 eröffnete gleichsverfahren zwecks Abwendung des Konkurses über das Vermögen der offenen Handelsgesellschaft unter der handels⸗ gerichtlich eingetragenen Firma „Wilhelm Tuch“ in Leipzig, Promenadenstr. 34, Bauklempnerei und Unternehmen in ge⸗ sundheitstechnischen Anlagen, kunstge⸗ werblichen Metallarbeiten usw. (Gesell⸗ schafter: der Klempnermeister Karl Wil⸗ helm Tuch und der Ingenieur Herbert Tuch, beide in Leipzig) ist infolge der Be stätigung des im Vergleichstermine vom 10. Juni 1932 angenommenen Vergleichs durch Beschluß vom 11. Juni 1932, auf⸗ gehoben worden.
Amtsgericht Leipzig, den 13. Juni 1932.
e , . Ver⸗
Nürnberg. 255661
Das Amtsgericht Nürnberg hat mit Beschluß vom 14. Juni 1932 das Ver⸗ gleichsverfahren zur Abwendung des Konkurses über das Vermögen des Schreinermeisters Georg Lahner in Nürn— berg, Wohnung: Ackerstraße 1, Geschäfts räume: Charlottenstraße 11, nach Be⸗ stätigung des angenommenen Vergleichs aufgehoben.
Geschäftsstelle des Amtsgerichts.
Regensbung. 255671 Das Amtsgericht Regensburg hat in dem Vergleichsverfahren zur Abwendung des Konkurses über das Vermögen der Firma Joh. Gg. Niedermayer, Eisen großhandlung in Regensburg am 8. Juni 1932 den angenommenen Vergleich be⸗
stätigt und das Verfahren aufgehoben.
Geschäftsstelle des Amtsgerichts. Schöningen. 25568 Das Vergleichsverfahren über das Ver mögen des Kaufmanns Abraham Lauter⸗ stein (alleinigen Inhabers der Firma Emil Jacob Nachf.) in Schöningen ist in⸗ folge Bestätigung des angenommenen
Vergleichs aufgehoben.
Geschäftsstelle des Amtsgerichts
Schöningen.
Winsen, Luhe. 25569] Das Vergleichsverfahren über das Ver⸗ mögen des Fabrikanten Wilhelm Reidt in Soderstorf ist nach Bestätigung des Ver⸗ gleichs vom 6. Juni 1932 aufgehoben. Winsen a. L., den 13. Juni 1932. Amtsgericht. II. Vuppertal-Barmen. 255701 Das Vergleichsverfahren über das Ver⸗ mögen des Fabrikanten Paul Eigenbrodt, Alleininhabers der Firma Barmer Kisten⸗ fabrik Hermann Eigenbrodt, W.⸗Barmen, vor der Beule 37 / 39, ist nach gerichtlicher Bestätigung des Vergleichs am 11. Juni 1932 aufgehoben worden. Amtsgericht Wuppertal-⸗Barmen.
Wuppertal-Barmen. 126571]
Das Vergleichsverfahren über das Ver⸗ mögen der Firma Walter Evertsbusch & Co. G. m. b. H. W.⸗Barmen, Allee 57, Band⸗ u. Litzenfabrik, ist nach gerichtlicher
Bestätigung des Vergleichs am 8. Juni 1932 aufgehoben worden.
Amtsgericht Wuppertal Barn rwönitæz. 25572]
Das Vergleichsverfahren zur Abwen⸗ dung des Konkurses über das Vermögen des Schuhwarenhändlers Karl Jakob Sefrin in Zwönitz, Bahnhofstraße Nr. 158, des alleinigen Inhabers der nicht einge⸗ tragenen Firma Jakob Sefrin, Schuh⸗ warenhandlung und Reparaturwerkstatt daselbst, ist infolge mit der Bestätigung
des im Vergleichstermine vom 7. Juni 1932 angenommenen Vergleichs durch
Beschluß vom 14. Juni 1932 aufgehoben worden. — Amtsgericht Zwönitz, 14. Juni 1932.
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2
Exequaturerteilung. Verordnung über die Krisenfürsorge für Arbeitslose.
Erlaß über die Krisenfürsorge für Arbeitslose. Bekanntmachung, Verordnung über die Höhe der Arbeitslosenunterstützung und
Bekanntmachung über den Londoner Goldpreis. Betrieb der Zucker⸗, Stärkezucker- und Rübensaftfabriken im
Versteuerte und Mai 1932. Anzeige, betreffend die Ausgabe der Nummer 37 des Reichtz⸗
/// ///
Arbeitslosenversicherung — gs§ 101, 141 und 212 — und der Verordnung des Reichspräsidenten über Maßnahmen zur Erhaltung der Arbeitslosenhilfe und der Sozialversicherung sowie zur Erleichterung der Wohlfahrtslasten der Gemeinden vom 14. Juni 1932 (RGBl. 1 S. 273) wird hiermit verordnet:
23. Oktober 1931 (RGBl. 1 S. 659) tritt am 265. Juni 1933 außer Kraft. .
über die Krisenfürsorge für Arbeits lose.
Arbeitslosenversicherung s§ 101, 141 und 212 und der Ver— ordnung des Reichspräsidenten über Maßnahmen zur Erhal⸗ tung der Arbeitslosenhilfe und der Sozialversicherung sowie zur Erleichterung der 14. Juni 1932 — Erster Teil Kapitel 1 Artikel 1 — (R Bl.] S. 273) ordne ich folgendes an:
kElge dugelassen ist, bleibt es bei den bisherigen Bestimmungen. Es gilt demnach folgendes: 1.
über die Krisenfürsorge für Arbeitslose.
Inhalt des amtlichen Teiles. Deutsches Reich.
J i Vom 17. Juni 1932. Vom IT. Juni 1932. d betreffend Prüfung der
lan . vorgeschriebenen Deckung der Rentenbriefe und
Renten bankscheine.
die Durchführung öffentlicher Arbeiten. Vom 16. Juni 1932.
Monat Mai 1932. steuerfrei abgelassene Zuckermengen im Monat
gesetzblatts, Teil J.
Amtliches.
Deutsches Reich.
2
X
Verordnung
Vom 17. Juni 1932. Auf Grund des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und
— Erster Teil Kapitel 1 Artikel 1 —
Die Verordnung über die Krisensfürsorge für Arbeitslose vom
Berlin, den 17. Juni 1932. Der Reichsarbeitsminister. Schäffer h ;
Erlaß
Vom 17. Juni 1932. Auf Grund des Gesetzes über Arbeitsbermittlung und
Wohlfahrtslasten der Gemeinden vom
l. Personenkreis.
Für die Abgrenzung des Personenkreises, der zur Krisenfür⸗
In Gemeinden mit mehr als 10 909 Einwohnern ist die Krisenunterstützung wie bisher mit den Einschränkungen der Nr. 4 ohne besondere Zulassung den Angehörigen aller Be— rufsgruppen zu gewähren. Im übrigen sind die Vorsitzenden der Landesarbeitsämter nach wie vor ermächtigt, für ihren Amtsbezirk oder Teile desselben Berufsgruppen zur Krisenunterstützung zuzulassen, soweit ein Bedürfnis dazu besteht, jedoch ebenfalls mit ben Einschränkungen der Nr. 4. Bei der Prüfung des Bedürf⸗ nisses sind die besonderen Verhältnisse der einzelnen Gemein⸗ den eingehend zu berücksichtigen. Soweit auf Grund der bisherigen Vorschriften Berufs⸗ gruppen oder Berufe zur Krisenunkerstützung zugelassen sind, behält es dabei sein Bewenden, und zwar auch bezüglich etwaiger Einschränkungen innerhalb der Berufsgruppen oder Berufe. Dies gilt sowohl für Zulassungen in Gemeinden mit mehr als 10 000 Einwohnern als auch in den übrigen Gemeinden. Ausgeschlossen von der Krisenunterstützung nach Nr. 1 und 2 bleiben a) Angehörige der Gruppe „Landwirtschaft“ (mitenthalten in der Berufsgruppe 112 der Arbeitsmarktstatistik5 mit Ausnahme der landwirtschaftlichen Angestellten (mitent⸗ halten in Berufsgruppe 124), b) Angehörige der Berufsgruppe „Häusliche Dienste“ (Be⸗
rufsgruppe 22),
stützung und der Krisenunter 58 Wochen. haben, stützung für weitere 13 Wochen gewähren, Arbeitsmarktes es erfordert. Krisenunterstützung jedesmal willigt werden; ermächtigt, diese Frist von 13 Teile desselben zu verlängern, Die Prüfung der Voraussetzungen der Unterstützung erfolgen.
o) Arbeitslose unter 21 Jahren.
5. Krisenunterstützung erhalten auch künftig nur Arbeitslose, die den Anspruch auf Arbeitslosenunterstützung nach 5 99 des
Gesetzes erschöpft haben (Ausgesteuerte).
6. Den Vorsitzenden der Landesarbeitsämter wird nach wie vor
zur besonderen Pflicht gemacht, in kurzen Abständen nachzu⸗ prüfen, ob die Krisenunterstützung innerhalb der zugelassenen
Berufsgruppen für einzelne Bezirke, Gemeinden, Berufe oder Personengruppen nach Lage des Arbeitsmarktes entbehrt
werden kann. Zulassungen einzuschränken oder auszuschließen, Voraussetzungen nicht bestehen. lässig,
Arbeitsmarkt günstig beeinflussen, 3. B.
seits und den übrigen Arbeitslosen andererseits.
J. Ich empfehle daß die Vorsitzenden der Landesarbeitsämter
auch für die Zukunft vor ihren Entschließungen mit den Ver⸗ retern de gte uf ; Dabei hat es sich als zweckmäßig erwiesen, Vertreter des Verwaltungs⸗ sses zu tern Jedoch darf durch die Erörterung die Erledigung nicht verzögert werden. Wert darauf, möglichen Be⸗
tretern der beteiligten Berufe Fühlung nehmen.
ausschusses zu den Erörterungen hinzuzuziehen. Ich lege vielmehr nach wie vor den größten daß die Entscheidungen auch künftig mit aller schleunigung getroffen werden.
Der Präsident
nehmen, vorzulegen sind.
Im übrigen ersuche ich die Vorsitzenden der Landes— 2 m ch nach 1 zu daß Die beteiligten Kreise über den Umfang, den die Krisenunter—= aufend unterrichtet sind, und
arbeitsämter auch nach wie vor dafür Sorge zu tragen, stützung in ihren Bezirken hat, ! zwar, falls erforderlich, durch öffentliche Bekanntgabe.
II. Leistungen.
1. Nach 5 101 Abs. 2 des Gesetzes in der Fassung der Verordnung
des Reichspräsidenten vom 14. Juni 35 erhalten die Krisen? Ob Hilfs⸗ . sich nach den Vorschriften Fürsorge in den Reichsgrundsätzen über und Maß der öffentlichen Fürforge in 441) in Ver⸗
fürsorge nur Arbeitslose, die hilfsbedürftig sind. bedürftigkeit vorliegt, entscheidet für die allgemeine Voraussetzung, Art der Fassung bom 1. August 1531 (RGB. J S. bindung mit 5 15 der Reichsgrundsätze.
2. Die Unterstützungssätze der Verordnung über die Höhe der und die Durchführung öffentlicher
Im Rahmen dieser Sätze richtet unterstützung nach dem Grade der Hilfsbedürftigkeit. Unterstützung darf den Betrag Arbeitslose unter
die Richtsätze der werden, wo dies wäre. Es werden nur laufende Unterstützungen gewährt.
3. Der Arbeitslose ist verpflichtet, jede Aenderung seiner wirt— ohne hesondere Aufforderung dem Unterläßt er dies, so hat er zuviel
schaftlichen Verhältnisse Arbeitsamt anzuzeigen. gezahlte Unterstützungsbeträge zurück uerstatten. 4. Eine Unterstützung wird nicht gewä woche ein geringerer fallen würde.
5. . Empfänger von Krisenunterstützung gelten die 55 132 Gesetzes und die Ausführungs⸗
is 137, 139, 139 a und 146 des bestimmungen dazu.
IIl. Unterstützungsdauer.
Die Höchstdauer der versicherungsmäßigen Arbeitslosenunter⸗ ö r fich g beträgt wie bisher zusammen Für Arbeitslose, die das 15. Lebensjahr vollendet Krisenunter⸗ wenn die Lage des ö der Höchstdauer darf die ür höchstens 13 Wochen be⸗
kann der Vorsitzende des Arbeitsamts die
nur die Vorsitzenden der Landesarbeitsämter werden de 3u vn, soweit ein Bedürfnis dazu besteht. Weiterbewilligung darf nur auf erneuten Antrag und nach
Der Vorsitzende des Ärbeitsamts kann die Unterstützungs⸗
höchstdauer beschränken, wenn die Lage des Arbeitsmarktes ober die örtlichen Verhältni Beschränkung der So h lkanrr kann auch dann erfolgen, wenn begründete Aussicht besteht, daß es einem Arbeitslosen möglich sein wird, sich innerhalb Bemühung eine ziehung der Unterstützung nach sich zöge.
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se dies angezeigt erscheinen lassen. Eine
eines bestimmten Zeitraumes
durch eigene Arbeit
zu verschaffen, deren Ablehnung die Ent—
IV. Durchführung.
1. Nach 5 172 Abs. 3 des Gesetzes in der Fassung der Verordnung
des Reichspräsidenten vom 14. Juni 1932 wird die Hilfs⸗ bedürstigkeit in allen Fällen von der Gemeinde oder dem Gemeindeverbande geprüft. Zuständig ist die Gemeinde oder der Gemeindeverband, der gemäß § 167 des Gesetzes den Gemeindeanteil der Krisenfürsorge zu erstatten hat. Gegen das Gutachten der Gemeinde oder des Gemeindeverbandes kann der Arbeitslose Einspruch einlegen; das Nähere be— stimmt die oberste Landesbehörde in Anlehnung an die Grund⸗ sätze des Fürsorgerechts. Für die Prüfung der Hilfsbedürftig—⸗ keit wird eine Entschädigung nicht gezahli. Die Entscheidung
. e ent der Reichsanstalt bestimmt, inwieweit ihm Listen der Erweiterungen und Einschränkungen des Per⸗ sonenkreises, die die Vorsitzenden der Landesarbeitsämter vor⸗
der Arbeitslosenversicherung (Artikel 1 Arbeitslosenunterstützung r: Arbeiten vom 16. Juni 1932) gelten auch für die Krisenfürsorge. Sie sind Höchstsätze. sich das Maß der Krisen⸗ Die der nicht übersteigen, den der ite — Prüfung der Hilfsbedürftigkeit (Nr. I in der öffentlichen Fürsorge zu erhalten hätte; hierbei dürfen allgemeinne Fürsorge nur da überschritten auch in der öffentlichen Fürsorge der Fall
äährt, wenn auf die Zahl⸗ Betrag als eine halbe Reichsmark ent⸗
Wochen für ihren Amtsbezirk oder
Sie werden ermächtigt und verpflichtet, die s soweit die tzun, Dabei sind Unterscheidungen nach persönlichen Verhältnissen der Arbeitslosengruppen zu⸗ soweit diese Verhältnisse die Verwendbarkeit auf dem Unterscheidungen nach dem Alter, dem Geschlecht oder nach Verheirateten und Ledigen, die überwiegend Ernährer einer Familie sind, einer⸗
Dieser Erlaß tritt am 27.
über die Gewährung der Unterstützung liegt nach wie vor beim Vorsitzenden des Arbeitsamts. Soweit jedoch die Ge—⸗ meinde, der Gemeindeverband oder die Einspruchstelle die Hilfsbedürftigkeit verneint, ist der Vorsitzende des Arbeitsamts an diese Beurteilung gebunden (5 172 Abs. 4 des Gesetzes). Der Spruchausschuß ist nach 5 178 Abs. 4 des Gesetzes in de Fassung der Verordnung des Reichspräsidenten vom 14. Jun 1932 an die Beurteilung der Hilfsbedürftigkeit durch die Ge—⸗
meinde, den Gemeindeverband oder die Einspruchstelle im gleichen Umfange wie der Vorsitzende des Arbeitsamts ge⸗ bunden.
„ Uber das Zusammenwirken der Arbeitsämter mit den Gemeinden oder den Gemeindeverbänden bei der Prüfung der Hilfsbedürftigkeit ergeht eine besondere Anordnung. Bis zum Inkrafttreten dieser Anordnung bleibt es bei der bis—Q herigen Ubung mit der Maßgabe, daß der Vorsitzende des Arbeitsamts in allen Fällen, in denen die sonstigen Voraus⸗ setzungen der Krisenunterstützung gegeben sind, vor seiner Entscheidung die Gemeinde oder den Gemeindeverband um seine Stellung zu der Hilfsbedürftigkeit zu ersuchen hat. Vom Inkrafttreten dieses Erlasses ab ist jedoch für die Mitwirkung bei der Prüfung der Hilfsbedürftigkeit eine Entschädigung nicht mehr zu leisten.
.Bei der Ausführung dieses Erlasses bleiben die Dienststellen
der Reichsanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosen— versicherung wie bisher an meine Weisungen gebunden.
V. Inkrafttreten. aß t Juni 1932 in Kraft. Gleichzeitig tritt der Erlaß über Personenkreis und Dauer der Krisen⸗ fürsorge vom 11. Oktober 1930 (Reichsarbeitsbl. 1 S. 221)
und der Erlaß über Dauer und Durchführung der Krisen⸗ fürsorge vom 23. Oktober 1931 (Reichsarbeitsbl. 1 S. 250)
gußer Kraft. Die Verordnung über die Krisenfürsorge für Arbeitslose vom 23. Oktober 1931 (NGBl. J S. 659) wird zu dem gleichen Zeitpunkt durch besondere Verordnung aufgehoben. Der Erlaß ergreift auch laufende Unterstützungsfälle. Soweit sich hiernach andere Unterstützungen als bisher ergeben dürfen die bisherigen Unterstützungen noch bis zum 25. Jull 1932 weitergezahlt werden. Der Präsident der Reichsanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung trifft hierüber nähere Bestimmungen.
. Nach der Verordnung des Reichspräsidenten vom 14. Juni
1932 — Erster Teil Kapitel 1 Artikel 3 Abs. 3 — tritt die Vorschrift des 5 178 Abs. 4, daß der Spruchausschuß an die Beurteilung der Hilfsbedürftigkeit durch die Gemeinde, den Gemeindeverband oder die Einspruchscelle im gleichen Um⸗
fange gebunden ist, wie der BVorsitzende des Arbeitsamts Für Fälle,
G 172 Abs. , am 1. September 1932 in Kraft. die in ziesem Zeitpunkt. bereits beim Spruchausschuß an—⸗ hängig sind, bewendet es bei den bisherigen Vorschriften. Berlin, den 17. Juni 1932. Der Reichsarbeitsminister. Schaffer.
Bekanntmachung
gemäß 5 14 Absatz 3 der Satzung der Deutschen
Rentenbank. Durch eine unter Mitwirkung der mitunterzeichneten,
31 Reichsrat und vom Präsidenten des Rechnungshofs des Der Prüfung ist 1 worden, daß die durch die Rentenbank— verordnung vom
Verbindung mit dem Gesetz über die Liquidierung des Um— laufs an Rentenbankscheinen vom 30. August 1924 — RGBl. II S. 252 — vorgeschriebene Deckung der Rentenbriefe und Rentenbankscheine vorhanden ist.
itschen Reichs bestellten Kommissare heute stattgehabte 5. Oktober 1923 — RGGBl. 1 S. 963 — in
Berlin, den 17. Juni 1932. Der Aufsichtsrat: Dr. Lentze, Präsident. Der Kommissar des Reichsrats: Brecht, Ministerialdirektor.
Der Kommissar des Präsidenten des Rechnungshofs des
Deutschen Reichs: Stengel, Geh. Regierungsrat, Direktor beim Rechnungshof des Deutschen Reichs.
Verordnung
über die Höhe der Arbeitslosenunterstützung und die Durch führungöffentlicher Arbeiten.
Vom 16. Juni 1932. Auf Grund der Verordnung des Reichspräsidenten über
Maßnahmen zur Erhaltung der Arbeitslosenhilfe und der Sozialversicherung sowie zur Erleichterung der Wohlfahrts- lasten der Gemeinden vom 14. Juni 1932 (RGBl. 1 S. 273) — Erster Teil Kapitel 1 Artikel 1 und 2 und Vierter Teik Kapitel 1 — wird hiermit verordnet:
IJ. Arbeitslosenunterstützung . Artikell. (1) Abweichend von den 88 104, 105a, 107, 107a und 100
des Gesetzes über Arbeitsvermiitkung und Arbeits losenversicherung gelten
für die Arbeitslosenunterstützung folgende Sätze: