Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 150 vom 29.
große verteilen kann
2
8
aufgenommen.
außerordentlichen Haushalt smark äuß zweifelhaft; teuern verdienen mit 200 bis gleichbleibender
— —— —
rden. ᷣ auch bei der Lohn Umfang der Ersparnisse 1.
Er in den letzten Jahren zusammenfassen.
Nettoausgaben, und Ueberweisunge Reichsmark nd fast 12 Mil ese beiden Jahre um lich hinter den Aus⸗ ark) zurück.
ingesetzt, darü und Joung⸗Anleihe. Reparationen. Kriegsschuld betragen die
Die gesamten
geschätzten Einnahmen Reichsbahn
r kaum gerechnet werden
82
1247 Milliarden im Ist 1939 8; sie sinken also z Narr? 1 not ᷓ damit auch betrac 1926 (9,5 Milliarden Reichsm
30 vp und
zum Teil im
fällig werden. Bedenkliche an diesem Zustande ist besonders, daß hö Abgaben auch für den schlimmsten Fall kaum Reso . 14IoRkor Reserve stehen.
1s nur noch der Dienst der Dawes ersparnisse fällt also auf die r kleinere Teil. Denn ohne die äußere ; illiarden gegen „S8, 3 Milliarden Reichsmark. Auch ohne also die Ausgaben 1932 gegen 1930 auch gegen 1925 noch um 6 vH gesenkt. ergibt sich nunmehr folgendes Gesamte Nettoausgaben ] I. Davon Liquidation des Krieges:
A. Aeußere Kriegsschulden
(1930: 1816, 1928: 2179) Kriegsteilnehmer. ö .
(1930: 1656, 1925: 1777) O. Innere Kriegslasten.
S ᷣ — — — — — s —
ettoausgaben Gesamtbilde der öffentlichen
ungder Arbeit slosen die entsche Trotz der einschneidenden Kürzung der Unterstützung ie Gesamtaufiwendungen für Unterstützungen Gemeinden Milliarden Für eine wesentliche V,
Reparationen werden
dende Rolle. 1928 noch um rund 20 vH,
Ssätze werden zei Reichsanstalt, Nebenkosten s i. ungefähr ebensoviel ngerung der Arbeitslofigkeit w keine Anzeichen vor.
Millionen Arbe auf Jahre zu rechnen.
stslosen ist noch auch in den Reichsratsausse beschleunigter zu sätzlicher dem mit der Erhaltung Man war sich
. beschaffung r Währung zu verxeinbarendem Unifang. adurch die fin an⸗ vermindert
darüber einig ohe der Aufwendungei itsbeschaffung mehr kostet als die Unterstützung.
diesem Grunde n
II. Davon: A. Schuldendienst (einschl. 420 Til mzverwaltung einschl.
im Hinblick auf die 930. 5 99. 2 (1930: 500, 1928:
Versorgung
Preußen 6 ) 1 281 —2*
Bleibt für Reich und Länder. ;
III. Ueberweisungen an die Länder und G ohlfahrtsbeihilfen (1930: 3246, 1928: 3623)
Milliarden
jährlich zur Auszahlung von Unterstützungen an Arbeitslose rtschaftlicher Werte belastet die deutsche Ge— öffentlichen zie Existenz des Reichs ge Durch Senkung der Unterstuͤtzungssätze kann Verminderung dieser Ausgaben nicht en von der Frage, ob die bisher verordneten ĩ Die Reichsregierung wird daher
ohne Schaffung wi samtwirtschaft Einnahmen und Ausgaben in einer fährenden Weise. eine entscheidende werden, ganz abgeseh Herabsetzungen
Gestaltung Bleibt für die engeren Sachaufgaben des
A. Neue Wehrmacht mit Verso Soziale Zwecke (außer III). (1930: 1711, 1928: 1134) WKRirtschaftliche Zwecke Auswärtiges (18628. 51) ; Kulturelle Zwecke (1928: 41) Alles übrige, einschl. Statistik, Pens Pauschalabschlag
erträglich sind.
1. umgehend die erforderlichen Maßnahmen zu vorhandenen Kürzung der Arbeitszeit unter Rückfül Arbeitslosen auf die dadurch freiwerdenden herbeizuführen und dabei die erforderlichen besonderen Richtlinien u Stelle vorzubehalten; die dadurch freiwerdenden Mittel zur zusätzlichen Arbeits⸗ beschaffung, insbesondere auf dem Gebiete der Siedlung, zur Räckgängigmachung besonders harter Kürzungen und zur Senkung von überhöhten Abgab der Ausgleich des Haushalts dies Preußen erklärte zur Erläuterung, daß es sich von blo lichen und vereinzelten Beschlüss kein genügendes Ergebnis verspre dadurch die fühlbar entlas mit Rücksicht auf die Kü führt werden. und begnügte sich damit, den Im einzelnen waren die die Reichsregierung den Paus Reichsmark noch nicht auf Streichungsanträge dem Einwande, 110 Millionen
Verteilung
Ministerien, Parlame
Arbeitsplätze ionen usw.
Ausnahmen nd im einzelnen Falle der örtlichen
— ——
de
Dem Reich verbleibt al engeren Sachaufgaben Amerika jedes allein für Nähere ergibt sich aus der tellung. Wie dort näher en in der Hauptsache auf folgende kürzung, Reparationen, weniger), Ueberweisunge den Pauschalabschlag von
Die Personalausgaben Sie betra⸗
so mit 1995 Millionen für alle diese weniger als Frankveich, e Wehrmacht ausgeben. zu Protokoll über ichtlich, ent
en zu verwenden, soweit“
reichten Zu⸗
fällt die Ersparnis en auf Kürzung der Arbeitszeit
che, und zwar um so weniger, als tteiligten einseitig belastet und die Allgemeinheit nicht Die Aussprache über den Antrag konnte der Zeit nicht zu einem Ergebnis ge— Preußen verzichtete daher zur Zeit auf Abs Antrag als Material zu überreichen. Beratungen dadurch erschwert, daß chalgbstrich von 110 Millionen die einzelnen Ansätze umzulegen ver— im Reichsrat begegneten in der Regel daß die Streichungen auf den Pauschalabschlag von Reichsmark angerechnet werden mn dieser sonst nicht mehr durchführen lasse. unter diesen Um
Kriegsbeschädigte (ge Wohlfahrtslasten, 110 Millionen.
sich erheblich unter denen des gen nach dem Haushalt bei der zur Zeit des Höchststandes
gen 1930 ein Viertel Kanalausgaben und
Jahres 1926. verwaltung 570 Millio (1926) und 618 im Dieses Bild der Seitenblick auf 1932 die gesamten 25 Milliard Reichsmark. Ueberweisungen an di Milliarden Reichsmark ü as bedeutet einen Rückgang Zehnteln gegen 19238 un
nen gegen 716
Jahre 1926.
der Ersparnisse wäre unvollkommen ol
Länder und Gemeinden.
tettoausgaben einschl. Ueberw
en betragen gegen 1930: Nach Abzug von
reußen werden eisungen nur noch 30: 8,5 und 1928. 460 Milliarden Finanz⸗ und Schuldendien den Staat noch gegen 2,08 (1930) von einem Drittel d selbst von einem
⸗
———
ißten, da sich Die Ausschüsse haben zgesehen, neben zstriche vorzunehmen, sondern zeige gegeben.
grundsätzlich t Rücksicht auf die geplante Ver⸗ Rücksicht auf die Praxis nicht für angebracht hielten, in diesem Nothaushalt jmen wurden nur gemacht:
gewordenen Strafsenat des Reichs— iche Richter im Inter⸗
e Gemeinden ständen im allgemeinen daßon ak dem Pauschalabstrich noch Einzelab nur Wünsche geäußert und Finger haben die Stellen gestrichen, da sie es mi kündung durch No
und 2,3 (1928). gegen 1930, Drittel gegen 1926. Bei den Gemeinde Im Jahre 1931 bet luleihegusgaben 4.9 Mill : 5,2 Milliarden. die Wohlfahrtsla 0) und 1,5 (1928). hlfahrtslasten gen 38,6 in den
n liegen die Zahlen für 1932 rugen die gesamten Nett iarden Reichs ie sind also
egen waren; Die Ausgaben de betrugen 1931
Jahren 1930 und 1 auch hier Rückgänge um n z. B. die e Schulaus
: tverordnung und mit oausgaben ohne
mark gegen 1930: 5,5 und
neue Stellen auszubringen. Ausnal esunken, trotzdem f
für den erforderlich gerichts, dessen Besetzung durch ordentl
esse der Rechtspflege liegt,
für einige neue Stellen beim Aufsichtsamt für Privatver⸗ sicherung wegen der erweiterten Aufgaben dieses
für 27 von Braunschweig mit übernommenen Steuersekretäre,
für die durch die technische Kommission vorbereitete Aende— rung einiger technischen Stelle
r Gemeinden außer⸗ Milliarden E28 und L, 30 vH gegen 1950 und num mehr als die n den Höchststand um fast
Reich Ländern und Ge / In den Lände iel Preußen ausgeht, Schwierigkeiten andlungen der Aus
Die Einnahme n des R 1è Millionen RM)
alb der Wo eichsmark ge Jahree 1926.
ᷣ der Landessteuerverwaltun Wohnungsausgabe g
Hälfte gesenkt, di gaben gege
ein Viertel.
Die Ersparnif erordentlickh vom Beispie
n (Werkmeister usw.),
Schleusenbeamte wegen Inbetriebnahme neuer Auf. Antrag der Reichsregierung wurde die
tors in der Reichskanzlei ein⸗
meinden sind hien rn gehen sie, wenn man prozentual am weite n. der Länder kamen denn schüsse wiederholt lebhaft
des Ministerialdire
Bei der O Vorschriften de hatte für Sied
zur Sprache.
sthilse hatte die Reichsregierung geglaubt eichs werden für 1932 wie folgt geschätzt
8 Osthilfegesetzes nicht durchführen zu können. lung in Verbindung mit der Umschuldung etzlich vorgeschriebenen 590 Millionen nur 30 Mil mark. für Erleichterung kommunaler La für Frachtenerleichterung statt 12 Mill wirtschaftliche usw. Maß
lionen Reichs⸗ sten statt 30 Millionen ionen 9 und für sonstige znahmen statt 20 Millionen nur 10 ein— Ausschüsse beschlossen, die Ansätze um 12 Millionen, für um je 1 Million, für s für den Wes
Industrieumlage ; . Leistungen der Reichsbahn
Zölle und Verbrauchsabgaben? für die Ostsiedlung
stenerleichterung und Frachtenerleichterung onstige Maßnahmen um 3 Millionen, ferner tfonds um 2 Millionen Reichsmark zu erhöhen.
Zur Stützung des Metallerzbergbaues wurden 8 statt 6 Mil⸗ falls die Gefahr des mehr zur Förderung von
Gewinnanteile von Reichspost, bahn, bank Erlös von Vorzugsaktien Münzgewinn (netto). lionen Reichsmark einge . Erliegens besteht, ferner 156 060 RM Flughäfen. Zur Deckung der erhöhten Ansätze wurde be Jahre 20 Millionen Reichsmark scheinen zu streichen. chrittene Tilgung zu unterbrechen zugunsten von Maßna wie die Siedlung, arbeitsbeschaf Für bäuerliche eingesetzt und dafür Geräte entsprechend verringert.
stellt, weil anderen
schlossen, in diesem für Einlösung von Rentenmark⸗ Es erschien den Ausschüssen möglich, die weit der Rentenmarkschetne in diesem Notfahre hmen, die in der Hauptsache, fend wirken sollen.
irtschaftsberatung wurden 100 000 RM mehr für Muster landwirtschaftlicher
Die Steuern sollen (uschlag zur Einkommen hebung der Lohnsteue Umsatzsteuer) um ein bleiben und ungefähr den und Verbrauch r übersteigen Tabaksteuer, Verdo zalzsteuer u
inzwischen neu mensteuer, Ledigens rrückzahlungen, Viertel unke Betrag von abgaben sollen die (trotz der Erhöhung von lung der Zuckersteuer u wa ein Achtel unter
eingeführten Ab⸗ teuer, Krisensteuer, mehr als Verdoppelung r dem Höchststand von 1928 m 1926 ergeben. Einnahmen von 192 ; . Zöllen, Bier- und die Mittel 1d Einführung der denen von 1930 zurück⸗
Noch wesent Einnahmen übe rweisunge preuß. Haushalt für 193 1930 mit 1761 und lang um weit über ein iegt es bei allen Ländern. D daran als das Reich. An d
lich schlimmer entwickeln entsprechenden der und Gemeinden. . eingesetzt gegen s ist ein Rück⸗ rittel fast 40 vH. Entsprechend Länder sind hier erheblich schlechter em Gesamtertrag von Einkommensteuer,
Tarifermäßigun Genehmigt wurde der Ansatz von zur körperlichen und der Reichsminister des Maßnahmen auf überparteilicher G
9238 12 9 gyn: an vw:ryr: ö 1928 mit 19383 Millionen. 1,5 Millionen Reichsmark geistigen Ertüchtigung der Jugend, nachdem
D =. 13 1 . 5 jo 9 1161 Innern erklärt hatte, daß die geplanter
rundlage für alle Kreise der
es staats bejahenden deutschen Jugend bestimmt seien. Die Reig rch xatsausschüsse sollen sobald als möglich, bei den vor Hzereitende
r der Verhandlungen über die Organisation zugezogen, die Länder
1 L .
auch an der Organisation selbst beteiligt werden. Da es sich
erster Linie um Ausbildung für den freiwilligen Arbeitsdie handeln soll, hatte Preußen beantragt, bie Summe den für
beim Arbeitsministerium eingestellten Mitteln hinzuzusetzen blieb aber hiermit in der Minderheit.
3 * * 2 2 . * wirtschaftlichen Marktes und zur Förderung des Absatzes land für die Förderung der Getreidebewegung bewilligt mit dem Hinzufügen, daß vierteljährlich Mitteilung über die getroffenen Maßnahmen zu machen ist Der Antrag Preußens, daß erst nahere Richtlinien für die Verwendung dieser hohen Summen mit Zustimmung des Reichsrats beschloffen werden sollen, wurde abgelehnt, weil die Mehrheit der Änsicht war, daß genauere Richtlinien im voraus nicht gegeben werden könnten.
Namens der Ausschüsse beantrage ich
J.
Dem Entwurf des Reichshaushalts und des Haushaltsgesetzes für 1932 mit den von den Ausschüssen beschlossenen Aenderungen in erster und zweiter Lesung zuzustimmen.
II.
folgende Entschließungen anzunehmen:
Die Reichsregierung wird ersucht:
1. bei der Durchführung des Pauschalabschlages, abgesehen von den übrigen in den Ausschüssen bezeichneten Positionen, insbesondere die Ansätze für Geschäftsbedürfnisse, Unter⸗= haltung der Geräte, Bewirtschaftung von Dienstgrund⸗ stücken, Erhaltung der Dienstgebäude und für Reisekosten herabzusetzen,
2. die Nebenbezüge für Beamte als Reichskommissare, Ver⸗ waltungsratsmitglieder, Treuhänder und dergl. angemessen
herabzufetzen und auszugleichen,
3. zu prüfen, ob die Vorschriften der Dezembernotverordnung über die Unterbringung von Versorgungsanwärtern auf Privatdienstvertrag (Mehrkosten 435 Millionen Reichsmark) mit Rücksicht auf die hohen Kosten beibehalten werden können,
4. im Anschluß an bereits früher gefaßte Beschlüsse des Reichsrats zu prüfen, ob es nicht an der Zeit ist, die Ein⸗ richtung des Reichssparkommiffars mit dauernden Ver⸗ waltungen zu vereinigen,
5. durch Stichproben sestzustellen, ob der Ansatz von 72 Mil⸗
lionen Reichsmark für den Ledigenzuschlag dem tatsäch—
lichen Aufkommen entspricht, und verneinendenfalls für eine entsprechende Neuregelung Sorge zu tragen,
6. die Einnahmen aus der Erhöhung des Benzinzolls, der Einführung des Benzolzolls und der Ausgleichsteuer auf Mineralöle, soweit der Landkraftverkehr dadurch betroffen wird, den Ländern für Zwecke der Wegeunterhaltung zu überweisen,
7. einen Ausgleich zwischen der verschiedenartigen Behand- lung der Beamten usw. im Reich und in den Ländern anzustreben.
Zu dieser Entschließung bemerke ich, daß es nach Ansicht des
Reichsrats Aufgabe der Reichsregierung sein muß, für eine solch
Gestaltung des Finanzausgleichs zu sorgen, daß die Länder be
aller gebotenen Sparsamkeit nicht gezwungen sind, ihre Beamten
schlechter zu behandeln, als die Reichsbeamten.
Vorsitzender Reichsinnenminister v. Ga yl dankte
namens des Reichsrats dem Berichterstatter für seinen
Bericht, der in äußerster Kürze alles Wesentliche vorgetragen
und ein klares Bild der Finanzlage des Reiches gegeben habe. Der Staatssekretär im Reichsfinanzministerium Zarden gab
darauf namens der Reichsregierung ; Erklärung ab:
Der Etat war zum größten Teil von der früheren Reichs⸗
regierung dem Reichsrat zugeleitet worden. Die jetzige Reichs⸗
regierung hat die wenigen Einzeletats, die noch fehlten, darunter insbesondere den der Allgemeinen Finanzverwaltung, unter Berück⸗ sichtigung der Bestimmungen der Notverordnung des Reichspräsi⸗ denten vom 14. Juni nachgereicht. Sie dankt dem Reichsrat für die schnelle Verabschiedung des Ctats. Da die bisherige vorläufige
Regelung am 30. Juni abläuft und eine Verabschiedung durch den
neuen Reichstag erst in Monaten möglich wäre, wird ihn die
Reichsregierung vorbehaltlich der Feststellung als Gesetz jetzt als
Plan durch Nöotverordnung in Kraft segzen. Dabei behält sie sich
die Stellungnahme zu den einzelnen im Reichsrat beschlossenen
Aenderungen vor, wird aber, soweit es möglich ist, den Wünschen
des Reichsrats Rechnung tragen. Mit dem Etat sind die Arbeiten,
die die frühere Reichsregierung eingeleitet und bie jetzige Regie⸗
rung zur Aufrechterhaltung einer geordneten Finanz- und Kassen⸗ wirtschaft durchzuführen hatte, im wesentlichen zum Abschluß ge⸗ bracht worden. Die Reichsregierung wird sich nunmehr den organi⸗ satorischen Aufgaben, die sie sich gestellt hat, und der Bekämpfung der Arbeitslosigkeit zuwenden. Sobald die deutsche Delegation aus Lausanne zurückgekehrt ist, wird die Reichsregierung in entschei⸗ dende Beratungen über die gesamte Materie, die während der ver⸗ gangenen vierzehn Tage bereits in Angriff genommen und tat— kräftig gefördert worden ist, eintreten, und die entsprechenden Maß⸗ nahmen bekanntgeben.
Die Rede des Reichsministers des Innern Frhr. v. Gayl wird nach Eingang nachgetragen werden.
Der Reichsrat erledigte außerdem eine Reihe anderer Vorlagen. An Stelle des aus dem Reichsrat als Vertreter Osipreußens nach seiner Ernennung zum Reichsinnenminister ausgeschiedenen Frhrn. v. Gayl trat als Reichsrats⸗Vertreter für Ostpreußen Graf zu Eulenburg ein, als Stellver— treter der Qberbürgermeister von Königsberg Dr. Löoh— meyer. Für Dr. Poetzsch⸗Heffter, der aus dem Reichsrat gleichfalls ausgeschieden ist, wurde der sächsische Ministerialtat Hardraht als Vertreter des Reichsrats in den Aufsichtsrat der Deutschen Gesellschaft für öffentliche Arbeiten entsandt.
Der Gesetzentwurf zur Abänderung des Gesetzes über die Bekämpfung der Reblaus, wonach den Winzern statt der bisherigen Barentschädigungen auch die zur Bekämpfung benötigten Pflanzenmateralien zur Verfügung gestellt werden können, wurde angenommen.
Zustimmung fand auch die Verordnung über Ge⸗ bühren für die Ausfertigung von Pässen, sonstigen Reisepapieren und Sichtver⸗ merken, die am 1. Juli zusammen mit der neuen Paß—
Arbeitsdienst und die Ausbildung jugendlicher Erwerbsloser
Im Reichsernährungsministerium wurden die beiden großen Fonds von 27 Millionen Reichsmark für „Stützung des land⸗
wirtschaftlicher Erzeugnisse“ und von 460 Millionen Reichsmark
bekanntmachung in Kraft tritt. Die neuen Gebühren- und Fristenbestimmungen für die Pässe sind in der Praxis auf Grund von Vereinbarungen mit den Ländern schon längere Zeit in Kraft; die Ausstellung von Pässen soll nur noch für 3 Jahre erfolgen. Es war noch nicht möglich, den Vor— schlägen der internationalen Paßkonferenz zu folgen und die Gebührensätze einheitlich auf 5 und 10 RM festzusetzen; als Gebührensätze bestehen vielmehr 2, 8 und 16 RM.
Weiter genehmigte der Reichsrat die Verlängerung des Gesetzentwurfs über die Vorführung ausländi⸗ scher Bildstreifen vom 15. Juli 1930. Entgegen der
Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 150 vom 29. Juni 1932.
Regierungsvorlage, die eine Verlängerung bi 1935 vorsah, schlugen die Reichs rats Ausse längerung um ein Jahr vor, nämlich bis . — Reichsrats⸗Plenum trat dem Verlängerungsbeschluß der Ausschüsse bei. Weiter stand zur Diskussion eine Neuregelung er Zulassung ausländischer Bildstreifen. Berichterstatter Ministerialdirektor Dr. Badt hob die
wesentlichen Neuerungen hervor, die in den Ausschüssen zu er- giebiger Debatte mit dem Vortrage von rechtlichen Bedenlen geführt hatten. Er wies darauf hin, daß das Gesetz über die Vorführung ausländischer Bildstreifen die . — mächtige, zur Wahrung der kulturellen Interessen des a en Lichtspielwesens Bestimmungen über die Zulassung ausländischer Bildstreifen zu erlassen, und daß man eingehend geprüft habe, ob die Verschlechterungen für die ausländischen Filme, die der neue Entwurf bringe, sich mit dieser Ermächtigung der Reichsregierung in Einklang bringen ließen. Die Ausschüsse hätten diese Frage be⸗ jaht. Bisher habe man eine Definition des ausländischen Films gehabt. Nach der Neueregelung werde eine Definition des deut⸗ schen Films eingeführt und jeder Bildstreifen, der gegen diese Definition verstoße, als ausländischen behandelt. Als deutscher Bildstreifen soll nunmehr ein Film nur noch anerkannt werden, wenn er von Deutschen oder einer Gesellschaft hergestellt ist, die nach deutschem Recht mit dem Sitz in Deutschland errichtet wurde. Ferner sind als weitere Voraussetzungen vorgeschrieben, daß die Atelieraufnghmen und, soweit die Art des verfilmten Gegenstand es zulasse, auch die Außenaufnahmen, in Deutsch land hergestellt sein müssen. Außerdem muß das Manuskript, bei Tonfilmen auch die Musik, von Deutschen verfaßt sein. Die Produktionsleiter und Regisseure müssen Deutsche sein; schließ lich müssen 75 vH der Mitwirkenden innerhalb der einzelnen Be⸗ schäftigungsgruppen Deutsche sein. Bisher war als ausreichend bestimmt, daß die Hälfte der Mitwirkenden Deutsche seien Ferner wird verfügt, daß bei Tonfilmen, deren ursprünglich in fremder Sprache gesprochene Dialoge naträglich ins Deutsche umgesprochen werden sollen, diese Veränderungen in Deutschland vorgenommen werden müssen. Nen ist die Bestimmung, daß die Erteilung von Bescheinigungen für Bildstreifen verweigert werden kann, „deren Hersteller trotz Verwarnung durch die zu⸗ ständigen deutschen Stellen Bildstreifen in der Welt weiter ver⸗ treiben, die eine dem deutschen Ansehen abträgliche Tendenz oder Wirkung haben oder die in einem Staat hergestellt sind, in dem die Verwertung deutscher Bildstreifen unter erschwerende Bedingungen gestellt ist.“ Die Verordnung soll mit dem 1. Juli d. J. in Kraft treten. Der Bexichterstatter betonte u. 4. noch, daß in den Ausschüssen auch erörtert worden sei, daß vielleicht gewisse wirtschaftliche Schwierigkeiten für deutsche Filme aus den verschärften Bestimmungen erwachsen könnten. Die bisher gemachten Erfahrungen hätten aber nicht ausgereicht, um gegen⸗ über den Vorschlägen der Reichsregierung eine Aenderung zu treffen. .
Das Reichsratsplenum stimmte der Vorlage zu. .
Der Reichsrat stimmte weiter einem Antrage auf Zu⸗ teilung eines Zusatzkontingents von 1290 00 hl Weingeist an die Sulfitspiritusgesellschaft m. b. H. zu, nachdem der Reichsminister des Innern die Er⸗ klärung abgegeben hatte, daß die Reichsregierung in aller⸗ kürzester Frist wegen des Beimischungszwangs entscheidende Beschlüsse fassen werde, und zwar in der Richtung einer Er⸗ höhung. . 2
Zustimmung fand schließlich der Entwurf einer Verord⸗ nung über Verlängerung der Gültigkeits⸗ dauer über Um fatzstenervergüänstigungen für Ostpreußen um 2 Jahre. .
Ministerialdirektor Dr. Hammer führte dazu aus, dah die besondere Lage. Ostpreußens, die zur Gewährung der Ver⸗ günstigung geführt habe, fortbestehe.
Die nächste Reichsratssitzung findet am 7. Juli, statt.
s zum 30. Juni
J 8
Juni 1933; das
1
Donnerstag, den
Nach der Verordnung des Reichspräsidenten vom 14. Juni 1932 ruht mit Wirkung vom 1. Juli 1932 an monatlich bei den Invalidenrenten der Betrag von 6 RM, bei den Witwen- und Witwerrenten der Betrag von 5 RM, bei den Waisenrenten der Betrag von 4 RM für jede Waise. Die Postanstalten müssen daher die Invaliden⸗, Witwen⸗ und Waisenrenten bereits bei der Zahl ung am 29. Juni um die genannten Beträge kürzen. Die Zahlbeamten sind verpflichtet, die Rentenempfangsscheine auf den gekürzten Betrag abzuändern, wenn dies nicht schon durch den Rentenempfänger geschehen ist.
In Abänderung der Bekanntmachung der dan del ver tretung der UdSSR. in Deutschland vom 21. 2. 1932 — Reichsanzeiger Nr. 49:
C. II. Für Holzabteilung: Salomon Grajewsky, Fritz Kulmay, . jeder von ihnen mit einem unter AIII2 Genannten.
Verkehrswesen.
Luft⸗ und Seepostbeförde rung na ch. un d. v n Amerika. Im Monat Juli finden von e, ,, ,. Reichspostflüge statt, die den Dampfern Bremen, . Columbus Spätlingspost für Amerika nachbringen. Die F ige verkehren am 2 7., J. J., 11. 7., 20. J. und b. ü Won . Dampfern Bremen und Europa finden im Juli Voransflüge, lach New York statt, und zwar am 6. /7. 7. 16. 1667. und 24.25. 1. In Richtung nach Southampton werden Vorausflüge am 5. 1 15. . 23. 7. und 1. 8. ausgeführt. Mit den Nachbringe- und Voraus flügen werden gewöhnliche und eingeschriebene Briessendungen und Pakete beschränkten Ausmaßes befördert. ei n der Flüge wird gegenüber der gewöhnlichen Beförderung nach Amerika ein Zeitgewinn bis zu 4 Tagen erzielt. Nähere Aus⸗ kunft bei den Postanstalten.
Wohlfahrtswertzeichen. ,, . der wan. fahrtswertzeichen zum Freimachen von Postsendungen ist bis Ende August verlängert worden.
Auslands⸗Post verkehr. Es wird erneut dringend davor gewarnt, in Warenproben nach dem Tanganj— 22. Gebiet (früheres deutsches Sch n K gebiet 8st⸗ afrika) Gegenstände von Handelswert aufzunehmen. Die Sen dungen werden dort streng geprüft und, wenn sie etwas anderes als wirkliche Muster enthalten, mit hohen Nachgebühren belegt.
Namentlich werden kleine Geschenke, wie Schokolade, Konfekt und andere Süßwaren, Strümpfe, Handschuhe usw. die nicht zur Be⸗ sterung dienen, beanstandet. Päckchen sind ebenfalls nicht zu⸗ sen. Abgesehen von Drucksachen können Gegenstände von ö * ? * 050 ert nur in Paketen versandt werden oder in Briefen, mit dem grünen Zettel „Zoll“ versehen sein müssen.
Nach Paraguay sind Briefe mit zollpflichtigem Inhalt nicht mehr zugelassen.
Statistik und Volkswirtschaft.
der
Mar ktorte Handelsbedin gung
RM
3 220,90 206,5 186,5 9
frei Aachen in Ladungen von mindestens 10 Großbandelseinkaufspreise ab fränk. Station ab märkische Station Lieferung im Monat September. (frei Berlin)
ab braunschweigische Station frachtfrei Breslau in Waggonl k Frachtlage Chemnitz in Ladungen von 10-15t Großhandelsverkaufspreise waggonfrei Dort⸗ mund in Ladungen von 15 t waggonfrei sächs. Versandst. b. Bez. frei Waggon Duisburg. ab thüringische Vollbahnstat von mindestens 15 t . waggonfrei Essen bei Abnahm Frachtlage Frankfurt a. M. ohne Sack. ab ostthüringische Verladestation frachtfrei Gleiwitz netto, frei Halle be frachtfrei Hamburg . frei Fahrzeug Hamburg, unve ab hannoversche Station ab Bremen, unverzollt !) waggonweise Frachtlage Karl e ab holst. Station bei waggonweisem ? Frachtlage Köln loco Königsberg ab niederrheinische Sta prompt frachtfrei Leipzi netto, ab Stationen des M zirks bei Abnahme von Waggonladungen loco Mainz netto, waggonfrei bezug ohne Sack Großhandelseinkaufepreise südbayerische Verladestation . Großhandelseinkaufspreise ab nordbay
B schwel ö Braun wer . er i adungen v. 15 t
Dortmund .
v. mind. 10 Duisbur en . ö 8 ion bei Abnahme
Gssen,. e in Waggon⸗
Frankfurt a.
Gleiwitz...
. 3 * * * Halle a. S. v. mindesten
. 1 Hannover.
2 sruhe ohne Sack
Karlsruhe.
Königsberg
Magdeburg kagdeburger Be⸗
; , , ne Mannheim Mannheim bei Waggon
waggonweise ab
Großhandelspreise waggonfrei ab vogtländ.
Verladestation . waggonfrei Stettin ohne Sack,, . Großhandelspr. waggonw. ab württbg. St babnfrei Worms.. Großhandelseinkaufspreise
fränk. Verladestation .....
*
211, 0
fe fů zndisches Getrei it Sam bura * Preise für ausländisches Getreide, eif Hamburg?).
— 7 — Hardwinter II Ver. Staaten)
2 NManstob anada Western II Manitoba (Kanada)
(Ver. Staaten)
Rosa f6
91,1 So —
im laufenden Monat. 35 9 2 — 9 2 z 20. 6 Futte 8 iegerste. — otierungen vom 20. und 22. bis 24. 6. — vom 209. 6. — 9) Futter⸗ und Industriegerste. — ) Notierungen vom 209, Ibis 3. 6. Uittigte, . rte. ) Sächsischer. . 16 Pommerscher. — UU Ausländische Futtergerste verschiedener Herkunft, verzollt. 2a der, Deutschen Getreide⸗ Handels- Gefell sch gegebene Gerste 185.09. — 1) Ostseehafer. — 1) Pommerscher Weißhafer. 15) Notierung vom 22. 6. — Handels⸗Gesellschaft abgegebene Gerste 186.0. — Ost fer. s — . ü) Sommergerste für Futterzwecke. — 16) Ausländische Futtergerste verschie dener Dertunft. . 5) Geringere — Au) Notierung vom 21. 6. — A) Inländische und ausländische zollbegüänstigte. — *) Württembergischer.
Berlin, den 28. Juni 1932.
Verschiffungshafen)
865. 84.38
s . 1 36 s 38 . 8 j 2nd
Wo mehrere Angaben vorlagen, sind aus diesen Durchschnitte gebildet werden. — ) Hauptsächlich in Behhacht Lommender
Zoll für Gerste zur Viehfütterung 40 Rö je Tonne bei Bezug von im Inland — 133 86 die 6 .
d * erste berechtigt z . on 2 dz zollbegünstigter Gerste. — 3) Notierungen für Abladung (ir zese der Bez z0 2 Inlandsgerste berechtigt zur Einfuhr von 2 42 zollbegünstigter Gerste. — ) Noti t ir dung
. j Auslandroggen eif Berlin zu D. G. H-Bedingungen 195,9, Notierung
ere. — 8) Industriegerste. —
Statistisches Reichsamt.
Woche vom 20. bis 25. Juni 1932.
Mar ktorte ) Handelsbedingung
Notierungen?)
für am
Erzeugerpreise waggonftei märk. Station Erzeugerpreise ab Verladestation Erjeugerpreise ab Erzeugerstation frachtfrei Gleiwitz... Erzeugerpreise ab Erzeuger waggonweise Frachtlage Karlsruhe Erzeugerpreise ab holstein. Station Großhandelspr. frachtfr. Köln. Bahn
von 15 t ohne Sack Erzeugerpreise frei Bahnst Großhandelspreise waggonfre bahnstei Worms
Gleiwitz Ft. Hamburg . he *
Ken,
bei waͤggonw. Waggonlad.
Plauen. Verladesiallon
20. 23. 21 25 20. 23. 21. 24. 23. M.
25.
21. 24. 23. 256. 24.
ĩ ĩ 6 ĩ ör ĩ ⸗ en mi ichneten Märkten amtliche Notierungen ) An den mit f bezeichneten Märkten amtliche Börsennotierungen; an den mit ftr bezeichnet rlten Motte der gan n n met 39 Dand ele ici mer oder des Magistrats; an den übrigen Märkten nichtamtliche Pre fe ststellungen k oder durch Umfrage). — ) Wo mehrere Angaben vorlagen, sind aus diesen Durchschnitte gebildet worden. — ) Rheinische Industrie. ) Industrie. — 83h Frühkartoffeln. — 6 Gluͤckstädter. — ) Rheinische Industrie J. Qualität; 1
Berlin, den 28. Juni 1932. Statistisches Reichsamt.
Unebersicht über die im Rechnungsjahr 1981 mit dem Anspruch auf Kakaozoll vergütung ausgeführten oder nieder⸗ gelegten Kakaowaren.
Inhalt:
Betrag der
Eigengewicht Vergütung
Gattung der Ware
Kakaobruch . Kakaomasse . Kakaobutter. . . Ministe riums 5. Schokoladen.
Andere Kakaowaren
Zusammen Berlin, den 28. Juni 1932. Statistisches Reichsamt. Wagemann.
Nummer des Reichsministerialblatts gentral⸗ blatt für das Deutsche Reich) vom 18. 1. Konsulatwesen: ; 1 Erlöschen von Exequaturerteilungen. — 2. Ste uer-⸗u nd 3 o ll⸗ wesen: Verordnung über die Neuregelung der örtlichen Zu⸗ tändigkeit von Hauptzollämtern im Bezirke des Landes finanzamts München. — Verordnung über die Neuregelung der örtlichen 36 tändigkeit von Finanzämtern im Bezirke des Landesfinanzamt n — 3. Ver sorg . gsCWwe ammenstellung der Behörden, die über zan prüch * Versorgungsanwärter zu entscheiden haben und die Versoi- gungsscheine ausstellen. — , 64 ze ,
zärtérn vorbehaltenen Stellen — Preußen, Geschäftsbereich de— anwärtern vorbehe 2 r d br, Verzeichnisse der den Versorgungsanwärtern vorbehaltenen Stellen — Preußische Justizverwaltung —. orgungsanwärtern vor . elch sner kehr kl e,. (Wasserstraßenverwaltung) — . Verzeichnisse der den Versorgungsanwärtern Sachsen, Staatsverwaltung —.
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en: Aenderung der Zu⸗ ie Versorgungsansprüche
Wissenschaft,
Verzeichnisse der den Ver⸗ s 3 H2vorvFko 68 vorbehaltenen Reichsverkehrs⸗
vorbehaltenen Beamtenstellen