Staatsanzeiger Ar. 151 vom 30.
d d
54 * 3 Satz 2 der 8
He ell 85 .
. Kostenant. il — 8 *** . m isliels 2 3 stzun setzender
Beteiligten, Zugrundelegung . berücksichtigen ist“.
Vorhandensein i n e — ing durch die Welt weiter ver rägliche Tendenz od rgestellt sind, i
erschwerende
ndigen deutschen Stellen .
der Reichsschiedsamtsordnung „„sofern dieser legenden oder seinem Vertreter zugestellt war“ hsschiedsamtsordnung erhält folgenden wenn es sich bei der Beschlußfassung über assung um die Auswahl unter mehreren?
Bestimmungen daß gegen die B Zulassung durch
genden 13 s Rechtsmittel Ein⸗
die Filmprüfstelle
angemeldeten . J = r 2 geforderten Angaben unrichtig macht,
er 9e falschte Unterlagen vorlegt Bescheinigung 6 Abs. 2 und 3,
. . . ig, zescheinigung, 28 wer falsche ö . d echtigter , rn mn . imungen der 8 h. r ö . eine Abschrift zescheinigung . ech uss 5 bei zufügen s Reichsschiedsamtsordnung 6236 es sich bei der Beschlußfassung Auswahl unter mehreren Be Ausfertigung des Beschlusses dem
dulgiunn auch einem
ringt , ( hr oder vor führen 2 3 g emaß § * über die Vorführung ausländischer ö. tzerdem kann die Erteilung weiterer der verweigert werden.
ig — 64 nnn 8 Bes scheim gungen über die Zulassung um die aus ge setzt od J : j Revisionskläger und im Falle einer infolgedessen bisher gehemmt war, ferner den im 1 15 Satz 5 der Ju lassungsordnung ĩ Vorsitzende kann die * ng an sonstige? die öffentliche für di §z 47 Absatz 1 sprechend gilt.“
abgelehnten Gesamtzaht 3 ö ende Verbänden eile aden Be e e: auf 105 (hundertfünf) und die z Bescheinigungen
Besche einigungen letzt ten y . ae,
Anmeldeberechtigten in dem sie 2 der Vorführung
eieil igte sowie en n, des Beschlusses anordnen, r Schiedsamtsordnung ent⸗
fange erte erteilenden öffentlich en deren ccd h Anspruch ** . u5ng einer
i e Innern kann im Falle einer wesent
er Reichsminister des des gr, n,.
entsteht ede. Verordnung Deu mch Reichsanzeiger in rijtral! Berlin, den 28. Juni 1932. Das Reichsversicherungsamt. Dr. Lippmann.
. ar * öh Veröffentlichung auslanglschen e Besche ligung wichtigen Gründen über (hundertfünfundsiebzig) . Ermessen erteilen, um 2 * bei der Er⸗ Negativ gleich⸗ teilung von § j
zuständigen
/ Vergnügungsst worden sind, Bestimmungen gelten entsprechend für a Gilf len.
Sollen Vildst reifen 2 für ganz bezirksweise
or d nu
über die Vermahlung von Betanntmachung
über den Londoner Goldpreis gemäß §1 der Ver⸗— ordnung vom 10. Oktober 1931 zur Aenderung der Wertberechnung
Ansprüchen,
JInlandsweizen.
Deutschland, (Bezirks verleih), anmeldenden Bezirks e, , dee. Zwischenbescheide eee, en Bestimmungen Zwischenbescheiden wird eine Maßsgah ze erteilt, — 6
sondern nur
Auf Grund d mahlung von Inlandsweizen vom 1930 (RGBl.
s Artikel * §z 3 des Gesetzes über die Ver⸗ Juli 1929 (RGBl. S. 3655) wird hiermit ver⸗
Hypotheken die auf Feingold (Goldmark) (RGBl. 1 S. 569).
Der Londoner Goldpreis beträgt am 30. Juni 1932 für eine Unze Feingold in deutsche Währung nach dem Berli ner iHittel.
kurs für ein englisches Pfund vom 30. Juni 1932 mit RM 15,18 umgerechnet .. für ein Gramm Feingold demnach. ... in deutsche Währung umgerechnet
Berlin, den 30. Juni 1932.
Statistische Abteilung der Reichsbank. Dr. Döring.
sonstigen vorstehenden escheinigu nig nach daß die n zur V , des ange 5 Bezirksverleih Ader Achten Verordnung über die Aenderung der Sätze für d bie Vermahlung von Inlandsweizen
188) erhält mit Wirkung
Die Vorschrift in Abs. 2 — 114 sh 8 d, vom 29. April 1932 (9 Juli 1932 an 1 Fassung: 42 bis zum 5. 1932 einschließlich m,, 1951 scher, Weizen mühlen“ Juli bis 15
RM 87, 0320, pence 44 2394, RM 2.79814.
Beiprogrammfilme (G8
entsprechend. Kulturfilme 2 eine Bildlänge von mindestens
5) gilt ohne Rücksicht auf eines der Monate Mitglied des in Berlin errichteten „Konsortiums ist, i der Zeit vom 1. Auslandsweizen der entweder auf Grund der ö über Hein Denn gen
auf Grund der 61 über Zollande⸗
Ueber weitere Ziebente! der am § 7
. 1wfestgesetzten Gesamtzahl
i Hen n ha flen, die 6 deuischem Rechte D Denlschlẽn d gegründet Auf . recht von deutsche n lönenden Weltvertrieb
Betanntmachung.
Die am 29. Juni 1932 ausgegebene Nummer 40 de Reichsgesetzblatts, Zweite Verordnung des Reichaprasidenten gegen politische Aus schreitungen, vom 28. Juni 1932, die etzt din des Reichs ministers des Innern über Versamm⸗ lungen und Aufzüge, vom 28. Juni 1932, die Dritte Verordnung zur Reichstagswahl 1932, vom 265. Juni
. außerdeutsche , ,. über deren Ausland verlauft, kaufserlös ganz . seini eise . und sind diese Bd irn im Lande des gusländischen Kq ufer Vorführung g ausländische iöncende dn , ren. ab* den Rahmen des s §7 hinaus iese Anmeldungen werden Bescheinigun gen in de Umfa ing erteilt,
einem ermä gigi Zollsatz i i wa n ist 3. loölen Mühle in der Zeit vom 1. Auslandsweizen 12
Hi i gn m fn Landwirtschaft hier besonders zu⸗ ermäßigen sich f ie J J 6 Hundertsätze den Monat Jun unn die Hein vom 1. bis 15. nen, ö. . 1
8s angemessen zu] öffentlichen
6 an me e Mitgliedschaft
Anmeldende mit seinen m Ge samtaut , am , . Genc öland öerlhe g ist.
in dem d m der mindestens
anderer Auslandsweizen als im Satz 1 genannten ö . ö . err, . oder vom Reichsminister i zur Vermahlung besonders zugelassen mist, nur bis zu 3 vH der gesamten in den einzeln ien Weigen mien nge
, n des die Verordnung über die Verlängerung der Wahlzeit in Sozialversicherung, vom 25. J
h lh z eingeführt —⸗ 5 1 Umfang K Bogen.
Landwir tschaft
c, . für für Ernährung
Verkaufspreis 0, 15 RM. Postversendungsgebühren: 0,04 RM für ein Stück bei Voreinsendung. Berlin NW 40, den 29. 3 1
Reichsverlagsan
iber ig der , er 1” vermahlenen Reichsminister um e, bei der . vorn e heir gingen e die, Lächs r. tönender Er verfügt ferner 1 kel, ee inigung⸗ n, Verwendung der 7
Das gleiche gilt entsprechend für siumme W n stre nf
1 sestgesetzt en Hela mt.
Der m, ,, für Ernahrang und Landwirtschaft.
Ve: Mussehl. Preußen.
best i mm unge
Volkswohl⸗ Gewerbe Kranken⸗
erbracht ist.
.
, 1 3 ung eu ßischen
rordnung über
ulturfilme. Minister Handel
rordnung 9,
zur Aenderung ö. Handel mit ö
Vom 1. Februar 1932.
Auf Grund der s§ 1, 3, 4 und 7 der Verordnung über die Befugnisse des i ln mars für Preisüberwachung vom I . 1931 (RGBl.
betreffend Kauffahrteischiffen 586 Januar 1929 (RGBl. II S. 36 Verordnung des Herrn Reichsver⸗ kehrsminister betreffend Krankenfürsorge auf Kauffahrtei⸗ schiffen vom 4. Januar 1929 (RGBl. wir folgendes: .Der Regierungspräsident ist zuständi Abs. ? und 3, 59 Abs. 2 und
Bescheinigungen über die , von Lehr- und Kultur filmen werden erteilt, wenn der Anmeldeberechtigte nachwei st, daß er zur öffentlichen Vorführung zugelassene, noch nicht verliehene und eren, (G6 3 Abs. 2) von eigenen Betriebe glei eln zur Vorführung nur zur Vorführung in öffentlichen so ist dies ausdrücklich in der Titel⸗ für diese Fälle genügt bestimmite Verhältnis bei gewahrt bleibt.
.
nen , ö , ö Zur Ausführung der Kl hstrelstn
S. 747) wird hiermit ver⸗ . oder
. und 33) bestimmen Lichtspielhäusern verwertet, einle⸗ tung des Bildstreifer is an r gfbenj , das im ersten Satze
Verwertungsarten Fir ausländische tönende Lehr⸗ scheinigungen unter den Voraussetz Grund des ich tönender deutscher
Die Verordnung. 93 den Ha ö ut Papiertapeten für die in ⸗§ 2 Satz 2 bezeichneten
bis zum 31.
Berlin Ws, den 2
Der he lch tommifer für ö Dr. Goerdeler.
4 lb
und Kulturfilme lönnen Be⸗ Der Krel arzt ubrigen im 8 11 Abf. Landesbehörde zugewiesenen Geschaftẽ. Hält der Kreisarzt einen Arzt zur Schiffsarzt für ungeeignet, dung des Regierungspräsidenten zu beantragen und ies ontscheidung die Verwendung des Arztes . scheidung die zuständige är Für die Prüfung der es f n, einschließlich der etwaigen sichti der Krankenräume cheinigung sind an Gebühren zu zahlen: i ei nach Verzeichnis 1e
die v. . 1 und 2 und § 12 2
der.
und Kulturfilme,
Verwendung Verordnung so hat er sofort die Entschei⸗ derungen Reichsschieds Vom 28. Juni 1932. § 3684 der Reichsversicherungsordnung
Kulturfilme im Sinne des § 9 der al ener. des erh 8 über die Vergnügungssteuer vom 12. Juni 1926 ö 18S. 262) von den zuständigen Stellen anerkannt worden können diese entsprechend den Bestimmungen der
Spielfilme behandelt werden.
Samtsord⸗
Auf Antrag amtsordnung.
und der seiner Ent⸗
Landesvertretung
Auf Grund d
; Ausstellung der wird bestimmt:
Wochenschau und Werbefilme.
. Ausrüstung
Bescheinigungen und Gegenwartsbildern schränkung erteilt werden.
Anmeldung von n, , . Das gleiche gilt für Wer befil n G6 3 Abs. . soweit sie nur vor bestimmten Personenkreisen außerhalb öffentlichen Lichtspielhäuser vor⸗
1. 5 47 Absatz 3 der Schiedsamtsordnung erhält einen fol gende n Zulatz: In diesem Falle
unanfechtbaren
an der n mn des prüfenden
das Schiedsamt einstweilig . bah die zugelassenen Dee i i oder zum Teil bis zur sung über die gehemmte Zulassung , . wie
Dieser BVeschluß
2
n, nach Verze
Spielfolge der an der k des prüfenden
; b) bei einer . werden . züf
endgültigen Beschlußfass
und Uebergangs⸗
e 5 : be sif ĩ m mungen. Kassenärzte vorläufig ausüben dürfen.
ann in sinngemaßer Anwendung des § 14 Satz 2466 wird öffentlich Satz 2 entsprechend.
Aus zrisung nach Verzeichnis ni ein Apotheker zugezogen, sind 23 die gleichen . zu. , .
D ie . 2 in 1st
gefaßt werden. der Prüfung
bekanntgemacht; . gilt iar Auf Antrag erhält jeder der in dem Beschluß aufgeführten Erstatfung der dadurch Beschlußfassung Zulassung verliert der Beschluß seine
* 24 Bildstreifen von belonderem . oder ulturellem ᷓ ; , und Medizinal⸗
la etrihe. J.⸗Nr. IIb 5068
Aerzte eine n .
der niz inn c des deutschen gui, eh, an entstehenden
lönnen auch von Personen,
Veranstaltungen, Betätigung liegen, angemeldet werden. Abs. 1 erteilten Bescheinigungen bleiben bei der Jiegelung der 88 bis 11 63 . Ansatz.
ing lle, an gn 63 * 28 ö ö ; ; . bar n Wet ng. 1 . Veri, 26 ö tritt hiermit außer Kraft. 8 8
1 Absatz 2 der Schie Stelle der Worte: Bestimmung
gsfähigkeit der
sordnung , an die 7 9 123 9 4 22 2.
u e ,,. die . Tan ister für 83 und Gewerbe. een ben tosf? ins⸗ Mitgliederzahlen,
. Beteiligfen J Zugrundelegung angemessen zu berücksichtigen ist“.
Ansländische Aufrechterhaltung
—: Ilkswohlfahrt. Bildmaterials eq e mit deutscher Spran! unterlegt . ö.
je Minister für
3
Der Preußisck 8
und Staatsanzeiger Nr. 151 vom 30. Juni 1932.
Reichẽ⸗
Ministerium für
1
für Nahrungs it tele inzel⸗
Preisnotierungen GE inkaufspreise des Lebens m ir 190 Kilo frei Haus 4 in Originalvackungen.) s a hverstandige in Reichsmark:
olkswohlfahrt.
und Vertriebe von
und Handelskammer Gerstengraupen, , 4 . engraupen, 8, 00 2 . bis 33 00 4. ͤ he, gesottene 39 00 bis 40 00 A, Roggen⸗ Weizengrieß 46.00 bis 47, 00 A, 36,00 bis 42 00.
ö j * flo Genehmigte Werbeformen aferflocken mehl 0 - 700 ; 6 ; 39 00 bis — * ö
1
Weizenmehl
In der Zeit vom 1. Juni bis 30. Juni . e. ö55sfent gege enständen zu . cke 6 Name und Wohnort Zu fördernder 83 des Unternehmers Wohlfabrts zweck * 4 ] 3
1, Zentralwohl sahrtsstelle der Deut⸗ Zugunsten der Jüdischen
schen Juden in Berlin⸗Char⸗ Kindererholungsfürsorge lottenburg Kantstraße 158 2 Verein zum Schutze der Kinde Zugunsten seiner Jugend⸗ vor Ausnutzung und 3 fürsorge
bandlung E. V., Berlin N24, Oranienburger Straße
13/14
3 Freies deutsches Hochstift Erhaltung des Goethehauses, (Frankfurter Goethemuseum), Fortführung seiner Samm⸗ Frankfurt a. M., Großer lungen u. wissenschaftlichen Hirschgraben 23 Aufgaben sowie Erweite⸗
rung des Goethemusenms
100 kg-Säcken br. f. n. 43, 00 bis 4800 . Weizenauszugmehl, feinste Marken, alle Packungen 45, 09 bis 6, 00 „, ,, Viktoria, gelbe 29,00 bis Zl, 00, Speiseerbsen, V
aelbe 1 oo bis 35,00
Wei auszugmeh Zeitungsaufrufe in einzelnen südischen Welzenaue zut mehl 31. Dezember Zeitungen und Zeitschristen 4, Bohnen,
weiße, mittel 22,00 bis 26 66 bis 6. , Li
kleine, letzter letzter Ernte 33.00 262 letzter 6rn i 35. bis 62.00 A, Kartoffel⸗ . bis 21,00 4,
Siam Patna— Reis, — e, 42 00 bis 56
Versand v. Werbekarten nach vor⸗ — Muster, Werbebriefen e und Gönner des Vereins in Zeitungen und Zeit⸗
ö
31. Dezember 6 nir , ss s 2 cg
ü
Haussammlungen
Heigl sikenpa une, Sultaninen Kiup Caraburnu * Kisten 11300 bis i h , Korinthen ice, Amalias 10 üß Ballen 204.00 bis n 338 bis 230 59 *
30. November
* nu 4 O0 bis 106,90 . cou , Mandeln, bittere, courante, in Ballen ganz) ausgewogen ausgewogen
Brandenburg so⸗ wie Stadt Berlin
3 Gassia 210. ĩ 180 00 big
Berlin, den 24. Juni 1932. Der Preußische Minister für Volkswohlfahrt.
.
fob 5 Pfeffer, Rohkaffee Santos
Muntot ausgewogen 210.00 bis 2
Surersot bis Extra Prime 328 6 . **
Bekanntmachung. Der Oberpräsident der Provinz Schleswig⸗Holstein hat die Dauer des Verbots der „Hamburger Volks⸗ 2 ; 1 zeitung“ einschließlich ihres Kopfblattes auf den 28. Juni dieses Jahres verkürzt, nachdem sich Redaktion und Verlag dieser Zeitung bereiterklärt haben, in der ersten Nummer dieser Zeitung und ihres Kopfblattes nach deren Wieder⸗ erscheinen auf der ersten Seite eine vom ihm gebilligte Er⸗ klärung abzugeben. Kiel, den 28. Juni 1932. Der Oberpräsident. J. V.: Dr. Marcks.
Nichtamtliches.
Deutsches Reich.
Die Erklärung, die der Reichsmini ster des Innern Frhr. v. Gayl in der vorgestrigen Sitzung des Reichs⸗ rates auf die Ausführungen des Staatssekretärs im Reichs⸗ finanzministerium Zarden abgab, laute wie folgt:
In Anbetracht der Finanzlage des eiche, jedoch nur unter Hintansetzung allergrößter Bedenken, * sich die Reichsregierung genötigt gesehen, für das 1 jahr 1932 die in den Bestim⸗ mungen des Osthilfe⸗Gesetzes sest gelegten Mindestbeträge für verschiedene Osthilfe maßnahmen herabzusetzen. Die jetzigen Aus⸗ fälle gegenüber dem Osthilfe⸗Gesetz sollen jed edoch durch Nachbewilli⸗ gung wieder ausgeglichen werden, sobald die Finanzlage des Reiches dies gestattet. Damit werden der Bevölkerung des Ostens die durch das Fünf⸗Jahres⸗Programm des Osthilfe⸗ Ge etzes vorgesehenen Bewilligungen im Endergebnis gesichert bleiben. Vor allem soll die Erleichterung der kommunalen Lasten nach dem Stichtag vom 31. März 1931 im bisherigen Umfang auch im Rechnungsjahr 1932 gewährleistet werden. Gegebenen⸗ falls wird die gegenseitige Deckungsfähigkeit der Titel zur Auf⸗ rechterhaltung der Maßnahmen beihelfen und etwa auftretende Härten durch Ergänzung aus anderen Teilen des Programms wettmachen. Die Reichsregierung hält somit die Zusagen des Osthilfe⸗Gesetzes aufrecht, sie muß jedoch die Ausführung der in Aussicht genommenen aßnahmen nach Maßgabe der vorhan denen Mittel zum Teil auf künftige Haushaltjahre verteilen.
Da aus der Mitte des Reichsrats keine Wortmeldungen vorlagen, wurde der Reichsetat ohne weitere Abstimmung als vom Reichsrat angenommen festgestellt.
Statistik und Volkswirtschaft. Berichtigung.
In der im Deutschen Reichsanzeiger Nr. 146 vom 24. Juni dieses Jahres veröffentlichten Uebersicht „Ergebnisse der Schwei ne⸗ 3j zischeuzählur ig vom 1. Juni 1932“ muß es in der 2. Spalte „Ferkel unter 8 Wochen alt für die Provinz Ostpreußen statt
6
262 638 richtig 362 638 heißen.
Nummer 28 des Reichsministerialblatts (Zentral⸗ blatt für das Deutsche Reich vom 24. Juni 1932 hat folgenden Inhalt: 1. Konsulatwesen: Exequaturerteilung. — 2. Marine und Schiffahrt: Verordnung zur Yar gh lühzu ng der Anpassungsverordnung vom 23. Dezember 1931, Dritter Teil: Bekämpfung der Notlage der Binnenschiffahrt RG BI. 18S. 779, 83). — Verordnung zur Errichtung eines Frachtenausschusses in Königsberg (Pr.). — 3. Maß⸗ und Gewichtswesen: Zu⸗ lassung eines Elektrizitätszählers zur Beglaubigung. — 4. Medi⸗ zinal⸗ und Veterinärwesen: Bekanntmachung über den , ,. Verzicht des Deutschen Reichs und des Königreichs Jugoslawien auf die Vorlage von konsularischen Sichtvermerken
auf Gesundheitspässen. 5. Allgemeine Verwaltungs⸗ sachen Üngültigkeitserklärung eines Prüfzeugnisses für Licht⸗ spielvorführer. — Anerkennung von Schmalfi jlmerzeugnissen als
Sicherheitsfilm. — 6. Steucer⸗ und 30 llwesen : Verord⸗ nung über die Neuregelung der örtlichen Zustäudigheit von Haupt⸗ zollämtern im Bezirke des Landes finanzachits Stettin. — Verord⸗ nung zur Durchführung der Abgabe zur Arber slosenhisfe soweit sie von den Behörden der Reichs finanzverwaltung berwaltet wird (Abg. DV). Vom 17. Juni 19532. — Verordnung über die Ab⸗ gabe zur Arbe tslosenhilfe oweit sie von den ee ge, der
eichsknappschaft, der See⸗Krankenkasse und den ö en ein⸗ gezogen wird. Vom 18. Juni 1932. — 7. Bankwefen :; Status der deutschen Notenbanken Ende Mai 1932 nach den im Reichs⸗ anzeiger veröffentlichten Wochenübersichten. — 8. Finanz⸗ wesen: NUebersicht über die Einnahmen des Reichs an Steuern, Zöllen und Abgaben für die Zeit vom 1. April 1932 bis 31. Mai 1 932.
Handel und Gewerbe. Berlin, den 30. Juni 1932.
Wagengestellung für Kehle, Koks und Briketts im Ruhrrevier: Am 29. Juni 1932: Gestellt 10706 Wagen.
Cie Eletrtrolvttupfernottiterung der Vereinigung für deutsche Clekrrolpttuyfernotiz stellte sich laut Berliner Meldung des „W. T. B.“ am 30. Juni auf 50 50 4K (am 29. Juni bo, 75 4M) fär 100 kg.
1 ut glame ika ier aller Art 360, 00 bis 3 Extra Prime 8 6 ar , aller Art, 470,00 ei 620 ot. 2 6 l in Säcken 36, 99 6 7 6 in Cad e gh bis 36 00 bis 148, 00 A Kakag, stark lei . 26 bis 2 entölt 220,00 bis 270,00 7 50 indisch dio o0 bis
In Berlin festgestellte Notierungen für telegraphische Auszahlung, ausländische Geldsorten und Banknoten.
ztaste⸗ lasiert, Teleg rav bil = Lu szablung. gigi
Hei is 68,25
S0 50 S, Kunsthonig ö kg- Pa- ** in Eimern 82,00 bis 16 . 6, 70,900 bitz 80 00 , i 124 kg 68 00 bis 72 00 4, n Erdbeerkonfi
2 nen e. Aires. Marmelade, V 1 in Eimern von 123 kg in Eimern von 123 kg Pflaumenmus, in 12 von 123 und 15 kg 66,00 : Säcken 6,70 bis 776 A, Sietesal⸗ in Säcken g. 68 bis ——“« Siedesal; in Packungen 10 86 bis 14 06 6, Bratenschmal; in Tiercetz 88 ; in Kübeln 88,00 bis 93,00 , 78,00 bis 80, 00 MS, 9 : 4K, Berliner Rohschmalz 97, 00 „ Beef 12/6 lbs. per Kiste 85,00 bis 86,0 Corned Beef 48/1 1Ib8. per Kiste 45,00 bis 47,00 4, ĩ ö 1ẽ120 00 bis argarine, Spezialware, in K M, Molkereibutter La Molkereib utter La . 258,00 bis 2 zu tter 112. in rn,
türk. pfund 1 gypt. Pfd.
6 Vork... Rio de Janeiro
34 *
1 8, 80 bis 12 60 4,
s⸗ N onsch * Amsterdam⸗ Bratenschmalz
ö
100 Gulden * ö 23 ᷣ t ordamerik. 78,00 bis 80,00
tt 165 Srachm. Kisten, nordamerik. 78,00 bis 80,0
8 3 ss 4
Brüssel u. Ant⸗ Margarine,
nam,
Budap zest.
ii. 126 66 gi in 3 2 8. bis
Delf n zsois n. ker sl e . . Ausl and butter, d Auẽlunds butter, d Speck, inl., ger., 126, 90 bis 145, 00 M, Allgäuer Stangen is Tilsiter Käse, echter Gouda 40 o/ 70 bi * amer 46 , 120 06 bis 123 oo 4, 260,00 bis
Jugoslawien .. Kaunas, Kowno Kopenhagen .. Lissabon und
dänische, gepackt
2
100 Escudos echter Emmenthaler,
( auer Romatour 20 0/o 102,90 8 — f Rom binsn i] 4816 per ißt 18 00 bis 19 gezuck. Kondensmilch 48/ñ 14 per Kiste 28, 00 ausgewogen 68,00 bis 94,00
Paris 22 7 4 —
100 isl. Kr.
Riel , . ö Speisefette: Spanten 5 Stockholm und
Gothenhurg. Tallinn (Reval,
Estland). .
durch die Ultimostimmung beeinflußt, Die Zufuhren, die in der ine Abnahme zeigten, sind auch in
. ze ni ich 2 so groß . ie . den Var wochen. jedoch e J 1 gänk dem völligen ? ⸗ ef die sonst um diese Jer ein- a, und von den 8 oltereien 26 rf noch immer. Tei ise lief s Molkereien noch B Die , —
. t in . ch ruhig. Voch 7e be reits e
100 estn. Kr. 83 ig 61
100 Schilling
,,
Ausländische Geldsorten und — — ᷣ zugekauft haben.
etwas nachgelassen
ini un kte erhöht.
k nur ein gan , Interesse für Notierung blieb Verkaufspreise 5 e., . sind Inläandsbutter J. Q 14 bis 117 kleinere Packungen
Sovereigns .. 20 Fres. Stücke Gold⸗Dollars . Amerikanische: 1000 —5 Doll. 2 und 1 Doll. Argentinische . Brasilianische . Canadische ... Englische: große 1u. darunter ürlische y
.
. er.. Estnische .. e J
n . ö Italienische: gr. 100 Lire u. dar. Jugoslawische . Lettländische..
1. in dischen Die Berliner ö 1werändert. Zentner⸗Tonnen pro 109 By) Inlandsbutt inis 134 bis 135
Ma ö
Auslandsbutter, entsprechender
Pap .- Peso unverändert ruhig.
Berichte von auswärtigen Devisen
türk. Pfund Wertpapiermärkten.
9 Gulden.) B anknoien: 100 Deutf che Reichsmark — — bis 100⸗Stücke) G. 18. 435 G., 18,474 B. — Aust hinngen? Je 100 Ilotv⸗ 57 ö 63. ö7, 42 8 Telegraphische: „New Jork 9, 19) G.
100 Gulden
ar sche Loko 105 let — — G., 100 estn. Kr. G.
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1 * 8 iB uiden 5. 1251 R.
Geschlossen. Geschlossen. Juni: Geschlossen.
Worꝛen, 29. Juni: . T. B. Frag, 73. Suni V. T. B.) New Yort zoo j
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Norwegische ..
Desterreich.: gr. 1008ch. u. dar.
Rumãänische:
neue 500 Lei unter 500 Lei Schwedische .. Schweizer: gr. 100 Frs. u. dar. Spanische ).. Tschecho⸗slow. bh000u. 1000. 500 Kr. u. dar.
Amsterdam Berlin 16,15, Ropenhagen
100 Schilling üssel
100 Schilli Schweiz 18,504. Spanien 66 Wien v3 ho
32, 265. . ies 39, 12 Rio de Janeiro 5I2, 50 9
(W. T. B.)
2 on 91,77,
Schluß kurje, New Jork 25, 44] Spanien 210 /g, Italien 129,56, Schweiz 95,50 Keoven⸗ hagen — — Holland 1627,50, Oslo — —, Stockholm T2 50, Prag Wien — Belgrad — — Warschaun = (n fang iossermgen, ne. Pran * Ib3 /a,
Spanien 2I0Ms,
Deulschland
— — Rumänien — —, paris, 29. Juni. Deuts chland — , . 26, 443, Gngland tf 7h,
Kopenhagen — —, Dolo 2 Stockholm — —,
lo Vefeten W. T. . )
2 — —.
Am sterdam, 29. bs, 80, London 8, 93, New gin 247, Po, Hard a. Bruůffel 31 431, Italien 17,66, Madrid 20,45, Oslo 44,00, Kopen⸗ Budapest —— Prag
) nur abgestempelte Stücke.
Ostdevisen. Auszahlungen.
Schweiz 48, 25, jagen 48, 65, Stockholm 46, 00, 732, 00, Warschau — — , Heisingfors — — Bukarest — — okohama Buenos Aires —
Wien 36 26,
(W. T. B.) ic Paris 20.17 ol35/g, Brüssel 780 ü Wien — —, Istanbul 247,00.
(W. T. B.)
. 18,503, Madrid 42,373,
Kopenhagen, 29. New Jork bio, 0, Berlin 121,35,
k ähh z. 22.065,
Antwerpen 70, 8s,