1932 / 177 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 30 Jul 1932 18:00:01 GMT) scan diff

Reichs- und Staatsanzeiger Nr. 177 vom 30. Juli 1932. S. 2

2 J. Der Lospre tz einschl. Schreib⸗ g betragt Kl enlose eder Klasse 1 1 11 1 15 . 1 ö 20 s l 51 g 1 r 3. K r 5. Klasse 1 11) 2911 1M 120 RM 1 D 200 Mt ) 8 161 ? * 80 * 9 J 2 *. 56 1 * * l 7 * 90 2 1 1 . * 1 1 1 * J 20 . * 8 Doppellos st Doppelte der Beträge für 91 111

II. Der Preis ist Zug um l Aush« gung des Loses l hten. Der Lospreis ist der Losvorderseite fgedruckt 1 der ose iber oder ter diesen Pr 18 ist den Ei

boten

Kerkauf der Lose: Die Lose werden durch die Ein⸗ kauft. Di dürfen nur nach der Vorschrift des S1 aus⸗ gefer e ausgeben, auch weder Zusicherungen auf Losanteile machen, noch Mit⸗ er Anteilspieler auf den Losen vermerken. Von Namens⸗ l nteilsvermerken auf den Losen sowie von einem Gesellschafts—

1 mmt General⸗Lotterie⸗Direktion ke Kenntnis . Vora 1hl n: Für die szahlung von Ein⸗ atzgeldern zu späteren Klassen der Lotterie un für die ordnungs⸗ 1 D ara nuAaiær HRIo 82 in 1 mäßige Verwahrung von Losen haftet dem Vorauszahler bzw. Hinter—⸗ leger ausschließlich der Ein nehmer. Der Hinterleger, der Lose l Ausstellung eines Gewahrsamschei in Verwahrung des Ein⸗— J os 83 e Rozr nehmers belassen hat, kann gegen Rückgabe nd Gewahrsamsche ns

. y 1 r gso worlangas

jederzeit die Aushändigung der verwahrten Lose verlangen.

§8 5. Ziehungen: L Es werden 2 Ziehungsräder benutzt, das Nummernrad und das Gewinnrad. Vor Beginn der Ziehung der 1. Klasse werden für die ganze Lotterie die Losnummerröllchen mit den auf⸗ gedruckten Nummern 1 bis 400 000, welche die Lose dieser Lotterie in der II) tragen, in das Nummernrad, vor

in beiden Abteilungen (L und d Beginn der Ziehung eder Klasse 1 gedruckten Gewinnbeträgen, die Gewinnrad eingeschüttet. Das Einschütten und sowie die Ziehungen geschehen öffentlich im General⸗Lotterie⸗Ditektion in Berlin. II. Die Ziehung vollzieht sich wie folgt: Aus dem Nummernrad wird ein Röllchen ent⸗ nommen und die aufgedruckte Nummer verlesen. Gleichzeitig wird aus dem Gewinnrad ein Röllchen entnommen und der aufgedruckte Ge— winn verlesen. Auf gezogene Nummer entfällt in den Ab— teilungen 1 und II gleich hohe Gewinn, der dem gleich⸗ zeitig aus dem entnommenen Röllchen aufgedruckt ist. In jeder Klasse werden so viele Nummern und Gewinne ge⸗ zogen, als planmäßig in dieser Klasse Gewinne auf jede der heiden Lozabteilungen (1 und II) entfallen, und demgemäß Gewinnröllchen in das Gewinnrad eingeschüttet wurden. Die am Schlusse der 3. Klasse im Nummernrad zurückbleibenden Nummern sind Nieten. III. Ueber die Gültigkeit oder Ungültigkeit einer Ziehung entscheidet mit Aus—

die Gewinnröllchen mit den auf⸗ der Gewinnplan aufweist, in das Mischen der Röllchen Ziehungssaal der

jede derjenige Gewinnrad

schluß des Rechtswegs der Präsident der General⸗Direktion der Preußisch⸗Süddeutschen Staatslotterie und auf Beschwerde gegen

seinen Entscheid endgültig der Preußische Finanzminister.

§S 6. Erneuerung der Klasfsenlose: J. Jedes Klassen⸗ los gewährt Anspruch auf Teilnahme an der Ziehung und auf Gewinn nur für die Klasse, auf die es lautet. Wird es in dieser Klasse nicht gezogen, so gewährt es Anspruch auf ein Los gleicher Nummer der neuen Klasse (Neulog) gegen Zahlung des Einsatzes (Klassenlospreis

82? La) für bie neue Klaffe. Für ein nicht gezogenes

. 89. Klassenlos hat der Spieler daher zur 2. bis 5. Klasse bei

dem zuständigen Einnehmer (S6 I) sppätestens am letzten Erneuerungstag bis 18 Uhr unter Vorlegung des von dem Einnehmer durch teil weise Abtrennung seiner Namensunterschrift zu entwertenden Loses und Entrichtung des

Einsatzes ein Neulos zu beziehen. Der jeweilige 7

letzte Erneuerungstag ist auf den Losen und auf dem amtlichen Gewinnplan vermerkt. Versäumt der Spieler die Frist oder erfüllt er eines der bezeichneten Erfordernisse nicht, so verliert er seinen Anspruch auf das Neulos. Nicht planmäßig erneuerte Klassenlose können als Kauflose (8 8) sofort anderweit verkauft werden. II. Erhält ein

infolge Verwechslung der Nummern durch den Einnehmer

Klasse irrtümlich ein Los mit einer anderen Nummer als der der Vorklasse, so wird ihm seine ursprünglich gespielte Los⸗ nummer wieder zugeteilt werden, sobald der Umtausch möglich ist. Solange der Umtausch nicht stattgefunden hat, haben die Inhaber der verwechselten Nummern nur Anspruch auf den Gewinn, der auf die tatsächlich in ihrem Besitz befindlichen Lose entfällt. Die Spieler sind verpflichtet, die verwechselten Losnummern zum Umtausch an den Einnehmer zurückzureichen. Spätestens in der folgenden Klasse wird der Einnehmer bei Erneuerung der Lose den Umtausch von sich aus vornehmen. Ist eine von den verwechselten Losnummern bereits gezogen, so erbält der ursprüngliche Inhaber dieses Loses ein neues Los zum Klassenpreis (6 2). III. Die Verpflichtung des Einnehmers zur Verabfolgung von Neulosen sowie zur Aufbewahrung von Losen hört auf, wenn der Spieler in einen Staat verzogen ist, in dem der Vertrieb von Losen der Preußisch⸗Süddeutschen Klassenlotterie mit Strafe bedroht ist. Auf Verlangen des Einnehmers hat der Spieler das Gegenteil nachzuweisen. § 7. Ausscheiden gezogener Lose: Jedes in der 1. bis 4. Klasse gezogene Los scheidet für diese Lotterie aus dem Spiel aus. Wünscht der Spieler an der Ziehung der neuen Klasse teilzunehmen, so muß er dazu ein Kauflos (5 8) erwerben, soweit solche bei den Einnehmern noch verfügbar sind. Kauflose: Für Lose, die erst zur 2. bis 5. Klasse er— worben werden, muß der amtliche Lospreis für die früheren Klassen nachgezahlt werden (siehe 5 2). Auch Erfatzlose, die an Stelle ge⸗ zogener Lose vom Spieler erworben werden, um sich am Spiel weiter zu beteiligen, gelten als Kauflose im Sinne dieser Bestimmung

§S 9g. Prämien: 1. Wenn am letzten Ziehungstag der Schluß⸗ klasse der Hauptgewinn von 500 000 Reichsmark noch im Gewinnrade sich befindet, so wird derjenigen Nummer, auf die der Haupt⸗ gewinn fällt, in jeder der Abteilungen L und IL eine der 2 Prämien von 500 000 Reichsmark zugeschlagen. 11. Ist an diesem Tage der Hauptgewinn von 500 0600 Reichsmark nicht mehr

8 8.

im Rade, so wird derjenigen Nummer, auf die der zuerst gezogene Gewinn von mindestens 1600 Reichsmark fällt, in jeder der Abteilungen J und UI eine der 2 Prämien von 500 000 Reichsmark zugeschlagen. III. Ist am letzten Ziehungstag der Schlußklasse auch ein Gewinn von mindestens 1000 Reichsmark nicht mehr im Rade, so werden die 2 Prämien derjenigen Nummer der Abteilungen 1 und 11 zu⸗ geschlagen, die überhaupt zuletzt gezogen wird. IV. Im günstigsten Falle (8. i. im Falle von Ziff. I) können demgemäß insgesamt auf ein Doppellos 2 Millionen Reichsmark und auf ein ganzes Los 1 Million Reichsmark entfallen. V. Im Anschluß an die Ziehung der Schlußklasse werden 1060 Schluß prämien zu ie 3000 RM ausgespielt. Die Aus⸗ spielung erfolgt in der Weise, daß nach Beendi⸗

gung der Ziehung 5. Klasse weitere 50 Rummern aus dem Num mernrad gezogen werden. Auf jede der 50 gezogenen Nummern der Abt. Lund Abt. 11

entfällt eine Schlußprämie von 3000 RM.

§ 10. Amtliche Gewinnlisten: Nach jeder Ziehung gibt die General⸗Lotterie⸗Direktion mit ihrem Stempel und mit der ge— druckten Namensunterschrift des Piäsidenten der General-Direktion

der Preußisch⸗Süddeutschen Staatslotterie rersehene Gewinnlisten Die Gewinnlisten der 1. P 4. Klasse erscheinen etwa 7 Tage nach Beendigung der ung jeder dieser Klassen, und die Ge nlis der 5. Klaff rscheint etwa 10 Tage nach Ziehung dieser Klass Die listen können 1 111 . 2 ) 31 1 2 Ii T 2 ezugs? 1 1 l 3 16) fk 1 h x im bezogen werden P m Y y” J 6 Tür dig 9 z 8 amtlis 39 nge deren Vorrat reicht. Für die Richtigkeit der amtlichen Ge⸗ s ö Row z . ö 1157 z 22 winnlisten, nicht aber für die privaten Gewinnlisten, Zeitungs⸗ 1e I pur 1 1 9m ) r * 169 24 9 aoragl meldungen und sonstigen Mitteilungen über das Ziehungsergebnis, ea 1 1 84 * 9 1 5343 859 . übernimmt die General⸗Lotterie⸗Direktion die r

§S 11. Gewinnzahlung: I. Nur der des Loses sichert den Gewinnanspruch. Der Inhaber eines Gewinn⸗ loses hat erst nach Ablauf von 2 Wochen nach Beendigung der 1” Klasse, auf die das Los lautet, Anspruch auf die d die mtliche Gewinnliste (5 10) zugrunde General⸗Lotterie⸗Direktion ist nur gegen Uebergabe zur Leistung verpflichtet. Das Gewinnlos muß der im 5 14 bestimmten Frist dem zu⸗ t hmer (58 1) zur Einlösung vorgelegt und übergeben werden. Ein anderer Einnehmer ist nicht berechtigt,

6zuzahlen. II. Zu einer Prüfung der Berechtigung

den Gewinn des Inhabers des Loses ist die General⸗Lotterie⸗Direktion nicht ver— pflichtet. Sie ist aber befugt, die Gewinnzahlung einstweilen auszusetzen,

wenn erhebliche Bedenken dagegen bestehen, daß der Inhaber zur Verfügung über das Los berechtigt ist. Der Gewinnforderung gegenüber kann sie alle Rechte geltend machen, die dem Einnehmer aus dem Verkauf des Loses gegen den Inhaber zustehen. III. Hat ein deutsches Gericht oder eine deutsche Verwaltungsbehörde die Auszahlung an den Inhaber einstweilige

durch eine vorschriftsmäßig zugestellte Verfügung, Zahlungssperre oder sonstige Entscheidung verboten, so ist der Ein⸗ nehmer verpflichtet, die Zahlung so lange auszusetzen, bis die Ver— fügung, Zahlungssperre oder Entscheidung von dem Gericht oder der Verwaltungsbehörde wieder aufgehoben oder sonst hinfällig geworden oder bis dem Einnehmer von den Beteiligten oder von dem Gericht durch rechtskräftige Entscheidung diejenige Person bezeichnet worden ist, an die Zahlung geleistet werden soll. JV. Vermag der Einnehmer nach

Ablauf von zwei Wochen (Abs. D einen Gewinn von 1000 Reiche— iar darüber nicht sogleich zu zahlen, so kann sich der In⸗ haber des Loses darüber eine Bescheinigung erteilen lassen und sie s

tk und isammen mit dem Gewinnlos selbst an die General⸗Lotterie⸗Direktion inreichen. gegen die Auszahlung keine Bedenken bestehen, d die General-Lotterie⸗Direktion dem Losinhaber den Gewinn durch die General⸗Lotterie⸗Kasse auszahlen oder auf seine Gefahr und Kosten durch die Posi übermitteln lassen.

§ 12. Abzug von den Gewinnen: Die Gewinne und die Prämien sind unter Abzug von 20 vH bar zahlbar. Der Ein⸗ nehmer ist verpflichtet, dem Spieler auf Verlangen über den ihm hiernach gemäß der gestempelten Gewinntabelle der General-⸗Lotterie⸗ Direktion vom 16. Januar 1932 zustehenden Gewinnbetrag bei der Auszahlung eine Berechnung zuzustellen und die Gewinntabelle zur Einsicht vorzulegen.

§S 13. Abhanden gekommene Lose: J. Das Abhanden⸗ kommen eines Loses hat der Spieler, wenn er nicht das gerichtliche Aufgebotsverfahren herbeiführen will, dem zuständigen Einnehmer ( 1) ungesäumt unter genauer Bezeichnung des Loses schriftlich in deutscher Sprache anzuzeigen. II. Ist beim Eingang der Anzeige das Neulos oder der auf das vermißte Los gefallene Gewinn bereits verfallen oder dem Inhaber des Loses ausgehändigt, so behält es dabei sein Bewenden. III. Andernfalls kommt es darauf an, ob das als vermißt angezeigte Los zur Erneuerung oder zur Gewinnzahlung bis zum Ablauf der hierfur vorgesehenen Fristen (88 6 und 14) vorgelegt und übergeben wird. Ist dies nicht geschehen, so wird dem Verlustanmelder vorausgesetzt, daß gegen seine Berechtigung keine Bedenken bestehen das Neulos ausgehändigt, wenn er spätestens eine Kalenderwoche vor Beginn der nächsten Ziehung bis 18 Uhr den planmäßigen. Betrag ent⸗ richtet hat. Für die Gewinnzahlung gelten die Bestimmungen des 5 i4 11. IV. Wird dagegen das vermißte Los vorgelegt und gegen Bescheinigung übergeben, so hat der Einnehmer dem Verlustanmelder den Tag der Vorlegung und Uebergabe sowie, wenn möglich, auch Vor⸗ namen, Zunamen, Stand und Wohnort des Eigenbesitzers des Loses zu deren Angabe dieser ebenso wie zur Uebergabe des Loses zur Vermei⸗ dung des Verlustes seines Anspruchs verpflichtet ist unter Einschreibung unverzüglich anzuzeigen. Das Neulos ist dem Vorleger sofort aus—⸗ igen, falls dieser die planmäßigen Bedingungen (5 6) erfüllt ind nicht der Nachweis geführt ist (6 11 III), daß er zur Verfügung über das Los nicht berechtigt ist. Die General⸗-Lotterie⸗Direktion ist in msolchen Fall auch zur Auszahlung des Gewinns an ihn berechtigt und wird dadurch von jeder Verbindlichkeit aus dem Los und dem Spielvertrag völlig befreit, jedoch ist sie nicht verpflichtet, vor Ablauf eines Monats nach der Vorlegung und Uebergabe des Loses zu zahlen. Der Einnehmer wird daher in der Regel bis dahin den Gewinn einbehalten, so daß der Verlustanmelder während dieser Frist gegen den Eigenbesitzer im Aufgebotsverfahren die einstweilige Verfügung oder die endgültige Entscheidung eines deutschen Gerichts über die Zahlung erwirken und zustellen lassen kann. V. Haben mehrere Personen ein Los als vermißt angezeigt und, bevor es von anderer Seite rechtzeitig vorgelegt ist, das Neulos oder den Gewinn planmäßig abgefordert, so werden diese von der General⸗Lotterie⸗Direktion⸗ so lange einbehalten, bis ihr von den Verlustanmeldern oder vom Ge⸗ richt durch Entscheidung diejenige Person bezeichnet worden ist, an die geleistet werden soll, und auch dann nur an diese Person ausge— händigt, wenn keine Bedenken dagegen bestehen, daß einer der Verlust⸗ anmelder tatsächlich empfangsberechtigt ist. I. Uebrigens haftet die Preußisch⸗Süddeutsche Staatslotterie den Anmeldern vermißzter Lose nicht für Nachteile, die ihnen bei Außerachtlassung vorstehender Bestimmungen durch die Einnehmer entstehen.

§S 14. Verfallzeit der Gewinne: JI. Der Gewinn—⸗ anspruch erlischt mit dem Ablauf von 4 Monaten nach dem letzten Ziehungstag der Klasse, in der das Los gezogen worden ist. II. Wird bis zum Verfalltag ein Gewinnlos als vermißt angezeigt (6 13), so er— lischt der Anspruch des Verlustanmelders erst dann, wenn er den Ge— winn nicht gegen Quittung innerhalb der Frist von einem weiteren Monat abgefordert hat, die mit dem ersten Tag nach Ablauf der Verfallzeit beginnt. Bei mehreren Verlustanmeldern muß inner⸗ halb des weiteren Monats bei Meidung des Verlustes jedes Anspruchs auch die Bezeichnung der zun Empfang des Gewinns ermächtigten Person bewirkt und dem Einnehmer zugestellt sein.

§15. Ein Anspruch auf Verabfolgung von Losen bestimmter Nummern zur 1 Klasse einer Lotterie besteht nicht.

§ 16. Post gebühren: Im Geschäftsverkehr mit dem Ein— nehmer hat der Spieler alle Postgebühren zu tragen.

Wird die Zusendung der Lose und Gewinnlisten (510 durch die Post gewünscht, jo haben die Spieler ohne Rückicht auf die Zahl der in der Einnahme gespielten Lose für jede Klasse einen Pauschal⸗ betrag von 0,29 RM im Orteverkehr und 030 RM im Fernverkehr zu entrichten, durch den der Kauspreis für die Gewinnlisten und die Postgebühren im gewöhnlichen Geschästeverkehr mit dem Spieler ab gegolten werden.

Die Postgebühren für Einschreib⸗ und Nachnahmesendungen, d auf ausdrücklichen Wunsch der Spieler erfolgen, haben diese besonde zu tragen.

Berlin W 10, den 19. Juli 1932.

General-Direftion der Preußisch⸗Süddeutschen Staatslotterie. 28

Dr. Huth.

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See, me ,, e, me e , e, e, e , wee , ee e , r , d , m .

Nichtamtliches.

Deutsches Reich. Der Reichsrat tritt 1932, 5 Uhr n⸗

sitzung zusammen.

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Der griechische Gesandte Polit Während seiner Abwesenheit führt Le 5 .

die Geschäfte der Gesandtschaft.

am Dienstag,

1** 2 * 222 2 chmittags, im Reichstagsgebaude zue

dem 2

Berl

55 1 rlass hat Berlin verlassen

i egationssekretär Pe

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Preußen.

Monatsausweis

über die Einnahmen

und Ausgaben

*

ny

des Landes

Preußen im Monat Juni des Rechnungsjahres 1932 (Beträge in Millionen RM.)

A. Drdentliche Einnahmen und Ausgaben).

1. Zu Beginn des Rechnungsjahres 1932

waren die zur

Deckung restlicher Verpflichtungen aus dem Rechnungs—

jahr 1931 zurückgestellten Restbestände

2. Zur Deckung der Fehlbeträge am Schlusse

verfügbar.. des Rechnungs⸗

jahrs 1931 sind erforderlich (121,3 4 147,1“ ). mithin Vorschuß

268.4

Ist˖ Einnahme

Jahres oll oder Ist · Ausgabe ö 8 * * 22 * 28 5 3u⸗ kJ 2 6 ** * S sjmmen . I. Einnahmen. 1. Steuern: a) Landesanteile (ohne b): Einkommensteuer .. 309,9 19, 17,59 36,6 Körperschaftsteuer. 26,7 1,0 0,4 14 Umsatzsteuer. ... 147,4 9.4 18,6 250 Rennwettsteuer. 19,2 . ö Biersteuer ... 13,9 1,0 1, 2. Grundvermögensteuer 362,9 62,9 38,0 23, 61,8 Hauszinssteuer .. 414,4 102, h 48,7 19,4 681 (darunter Finanz⸗ . bedarf] ... (392,9) (97,1) (44,3) (17,3) (61,6) Stempelsteuer ... 23, 1,5 1,4 1,09 2,4 Steuer vom Gewerbe⸗ betrieb im Umher⸗ ee, 4,7 0, 9 0,2 0, 03 Schlachtsteuer .. 93,8 Erbschaftsteuer nach dem bisherigen preuß. Gesetz (Rest⸗ betrage) ö . a) zusammen. . 1406, 4 167,8 118,8 18,5 197, b) Anteile der Ge⸗ meinden (Gemeinde⸗ verbände) usw.: Einkommensteuer . 324,0 42,3 8,9 1859 Körperschaftsteuer 34, 9,8 Umsatzsteuer (einschl. Ueberweisg. gem. S 6a Verordn. v. 8. 4. 32 G.⸗S. S. 161) .. 183,6 3,4 29,6 1655 6. Kraftfahrzeugsteuer . 120,6 5,4 16,5 4,3 ; Gesellschaftsteuer (Restbeträge) .. 0, 0, 0,2 ? Biersteuer 13,9 1,0 6 l Mineralwassersteuer 0, l Motang nen 42, 4,7 2, . Verwaltungskosten⸗ e zuschüssse ... 7, 2,0 Hauszinssteuer! .. 360,8 8, 7 46, ð 15. 5 (darunter Realsteuer⸗ ü senkung usw.) .. ( 280. 213 U 72... 322 b) zusammen . 1 0863 6.4 263 8.3 42. Steuern insgesamt . . la 4b .. 2007 2 215, 1674 3622. 2. Ueberschüsse der Be⸗ ͤ triebe 1 34,2 21,8 9 10,0 1 0 Davon ab: Zuschüsse an Betriebe 10,7 1 w verbleiben.. 23,5 21.8 , 3. Sonstige Einnahmen: . e n, 218,3 14,6 215 13,9 3,4 b) Wissenschaft, Kunst . und Volksbildung. 27,9 3,9 253 13 3,6 o) Uebrige Landesver⸗ . waltung )))... 38,8 48,83 101,7 58,

Einnahmen insgesamt (abzüglich der Steuerüber⸗ weisungen an Gemeinden usw. vgl. 1b und der Buschüsse an Betriebe) *) Davon entfallen auf: ö 23 . Allgem. Finanzverw. ?”)

k 0.1 Gran nzt Staatsministerium fh, . 0, Finanzministerium. 30,5 1,8 Handels⸗ u. Gewerbe⸗ verwaltung... 11,9 6 Bergverwaltung .. 4,3 0 Verwaltung des Innern 209,8 4

Landwirtschastl. Verw. Forstl. Lehr⸗ u. Ver⸗ suchsanstalten .. Geftüte]) Volkswohlfahrts⸗

0,3 7,8

80 6 de

OO SCC O

0

verwaltung?! ... 78, 8d 22,5 Oberrechnungskammer Staatsschuld. ... 15,2

sind die planmäßigen und die nahmen und Ausgaben berücksichtigt.

2 Mer

847 38. 17 05 17 19 91 63 282 16 31 25

außerplanmäßi

3519

en

Jahre soll 2 —— zuU⸗ 2 2 16 5 sammen S * II. Ausgaben 1. Verwaltung des Ir nern?) ; 3801 19,4 53. 27,4 80, 4 2. Justizverwaltung?) 3374 6,7 41,8 22,7 64,5 3. Wissenschaft, Kunst und Volksbildung 632,9 26,7 1 46,4 93, 1. Vol kswohlfahrte⸗ verwaltung) ... 2 19,6 01 20,2 5. Wohnungswesen . 81,2 36.6 1, 3, 47 b. Schuldendienst . 92,9 04 27 8,0 7. Versorgungsgebühr⸗ nisse (Ruhegehälter usw.) J 196,4 0, 2,9 13,0 45,9 8. Sonstige Ausgaben ) 1920 4055 80,5 5h, 135,6 Ausgaben insgesamt 20102 151,5 282,0 171,0 453,0 Mithin: Mehrausgabe 28,8 1,9 47,7 Mehreinnahme f) Davon entfallen auf: Allgem. Finanzverw.)) 95,zR 25,5 44,3 36,5 381,0 Landtag. w 4,6 0, 0,8 064 1B? Staatsrat . 0,3 0, ), Staats ministerium K 1,6 1 Finanzministerium 5. 111,9 3,5 eee, Handels⸗ u. Gewerbe⸗ verwaltung 49,0 3, 6,5 3,0 9.5 Bergverwaltung ?) 13,4 03 6 1,3 3. Landzwirtschaftl. Verw. do, d 6,9 982 54 14,6 Forstl. Lehr⸗ u. Ver⸗ suchsanstalten .. 1,0 0,2 0,2 eee . 17,8 1, 1, 1 Oberrechnungskammer 0,9 0,1 0, 6,2 ) Darunter 8,3 Ueberschuß der Ferstverwaltung bis Ende März 1932 aus dem seit 1. Oktober 1931 laufenden Forstwirtschafts—⸗

jahr 1932.

2) Ohne Einnahmen oder Ausgaben an Steuern s. J, 1

und an hinterlegten Geldern bei der allgemeinen Finanzverwaltung. ) Ausschl. Versorgungsgebührnisse s. II, 7 —. h Ausschl. Wohnungswesen s. II, 5 —. B. Einnahmen und Ausgaben auf Grund von Anleihegesetzen. Zur Deckung des Fehlbetrags am Schluß des Rechnungsjahres 1931

sind erforderlich 147,1.

Ist⸗Einnahme oder Ist⸗Ausgabe . im April Mai Juni iusammen J (darunter: Anleihen) II Ausgaben R . 22 . . Mithin: Mehrausgabe ... Mehreinnahme ... .

Abschluß.

4 8 * *

A Ordentliche Einnahmen und Ausgaben: 8 n * ? z ; ö 3 Vorschuß aus dem Rechnungsjahr 19831 .... 1,3 Mehrausgaben aus den Monaten April 1932

d 49,0

B. Einnahmen und Ausgaben auf Grund von Anleihegesetzen: Vorschuß auß dem Rechnungsjahr 1831 .... , 11 Stand der schwebenden Schulden Ende Juni 1932: I .

Handel und Gewerbe. Berlin, den 30. Juli 1932.

. B richt ig ung., In der in der gestrigen Nummer des ö St. A. mitgeteilten Uebersicht über die Gewinnung von Kohlen, Briketts und Naßpreßsteinen im Oberbergamtsbezirk dalle (Saale) muß es (Zeile 9 v. u.) statt zusammen 2 919 457 t richtig heißen zusammen 3 150 264 (6669721 t.

. Am heutigen Sonnabend, 30. Juli, Karenmärkte mit Ausnahme der Londoner Metall- und der werpooler Getreidehörse geschlossen. Am Montag, dem 1. August, bleiben sämtzliche englischen und canadischen Börsen wegen Feiertages geschlossen. (W. T. B.)

sind die englischen

Umrechnungskurs der Reichsbank für den Giro⸗ berkehr nach Rußland: 100 Rubel 217,22 Reichsmark. . Kurs der Reichsbank für die Abrechnung von Wechseln, Schecks und Auszahlungen auf

Britisch⸗Indien: 100 Rupien 7.53 Pfund Sterling,

Niederländisch-Indien: Berliner Mittelkurs für tele⸗ graphische Auszahlung Amsterdam-Rotterdam abzüglich /, vH Disagio,

Palästina (Palästina⸗Pfunde): Berliner Mittelkurs für telegraphische Auszahlung London Pari,

Südgfrikanische Union und Südwest-Afrika: Ein Südafrikanisches Pfund 20,20 Reichsmark.

Australien: Berliner Mittelkurs für telegraphische Aus⸗ zahlung London abzüglich 21 v5 Disagio (Kurs für Sichtpapiere),

Neuseeland: Berliner Mittelkurs für telegraphische Aus— zahlung London abzüglich 10 v5 Disagio (Kurs für Sichtpapiere!).

Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 177 vom 30. Juli 1932. S. 3

In Berlin sestgesteilte Notierungen für telegraphische Auszahlung, auständische Geldsorten und Banknoten.

Telegraphische Auszahlung.

30. Juli 29. Juli

. Feld 2 rie ( zeld Br ef

I Pap. ⸗Pes. 0.913 0,917 0913 0917

. 1 kanad. 3,656 3.664 3,656 3. 664

Istanbul . . .. 1 türk. Pfund 2,018 2022 2, 018 2,022

Japan ..... 1 Jen 1,159 1, 161 1,199 1, 161

Kairo ..... 1 ägvpt. Pfd 15, 12 15,16 15, 12 15, 16

en ben, . 14,73 14,77 14 78 18.77

New Jork ... 18 4209 4,217 4,209 4217

Rio de Janeiro 1 Milreis 0,325 O0. 327 0.325 0327

Uruguay .... 1 Goldpeso 1, 758 1B 762 ti n Amsterdam⸗

Rotterdam 100 Gulden 169,53 169,87 l69,53 169,87 Athen ..... 100 Drachm. 2.897 2,903 2.897 2903 Brůffel u. Ant⸗ .

werpen ... 100 Belga 8,31 38, 43 58, A 58, 43 Bucarest . ... 100 Lei 2,18 2,6524 2,518 2,524 Budapest ... 100 Pengö Danzig. .... 100 Gulden SI, 2 82, 08 81,97 82, 08 Delsingfors .. 100 mk. 6344 5,356 6.51 6,556 Italien .... 100 Lire 21,41 21,45 21442 21, 46 Jugoslawien. . 100 Dinar 6,693 6,707 6 693 6.707 Kaunas, Kowno 100 Litas 42,01 42,09 42,01 42, 09 Kopenhagen.. 100 Kr. 79.47 79.63 79, 42 79,5 Lissabon und

Oporto ... 100 Escudos 13.49 1351 13.49 2 73,993 74,07 73,93 Paris ..... 100 Frs. 16,465 16,505 16.465 Prag. ..... 100 K 12, 65 12485 12, 465 Reykjavik

(Ißland) . . 100 isl. Kr. 66,43 66,57 66 43 Riga ...... 100 Latts 79,2 79, 88 79.72 Schweiz .... 100 Frs. si, 77 8139 81,77 Sofia ..... 100 Lewa 3,057 3,063 3, 057 Spanien.... 00 Peseten 33,82 33 88 33,72 Stockholm und

Gothenburg. 100 Kr. 75,7 ]!b, 83 765, 77 75 88 Tallinn (Reval,

Estland). .. 100 estn. Kr. 110,099 110,31 110,099 110,31 Wien.. ... i600 Schilling! 61.55 62, 5 ol. 95 62 65

—— Ausländische Geldsorten und Banknoten.

30. Juli 29. Juli

Geld Brief Geld Brief Sovereigns .. Noth 20,38 20 46 20,35 20, 46 20 Fres. Stücke für 16,16 16,22 16, 1lᷣ 16,22 Golb. Dossars . I 1 Stad 4iss 4755 4155. 4355 Amerikanische: 10005 Doll. 18 4, 20 4,22 4,20 4,22 2 und 1 Doll. 1 4,20 4,22 4,20 422 Argentinische . 1 Pap. Peso 0, S s5 0.825 o, So5 O0, 825 Brasilignische . 1 Milreis C2665 G2a85 O27 029 Canadische ... 1 kanad. 6 3,63 3,65 3,6 3,65 Englische: große 12 14,69 14,75 14,59 14,75 1 u. darunter 12 14,69 14,75 1469 14,75 Türkische .... 1 türk. Pfund 1,99 2, 01 1.99 2, 01 Belgische. . .. 1090 Belga b8, l 6ę5 b8, 39 bo, l5 b8, 39 Bulgarische .. 100 Lewa Dan sche. ... j66 Kr. 9.29 79061 9.24 79 66 Danziger. ... 100 Gulden 81,74 82, 06 SI, d 82, 06 Estnische . ... 100 estn. Kr. 109, 45 109, 92 109,48 109, 92 Finnische; ... 100 FImk. 6, 23 6,27 6,23 6.27 Französische .. 100 Frs. 16,425 16,485 16,425 16, 485 Holländische .. 100 Gulden 169,16 169, 84 169, 16 169, 84

Italienische: gr. 100 Lire NM, 37 2,45 21,38 21,46

100 Lire u. dar. 100 Lire 21,56) 21, 64 21,565) 21,64 Jugosflawische . 100 Dinar 6,58 6,62 6,58 6 62 Lettländische. . 100 Lats Litauische ... 100 Litas 41,77 41.88 41,77 41, 88 Vorwegische .. 100 Kr. 73,75 74, 05 73, 75 74, 05 Desterreich. gr. 100 Schilling

1008ch. u. dar. 100 Schilling Rumänische:

1000 Lei und

neue 500 Lei 100 Lei 2, 49 2,51 2, 49 2,51 unter 500 Lei 100 Lei 246 2485 246 248 Schwedische .. 100 Kr. 76,55 75, S5 75,55 756, S5 Schweizer: gr. 100 Frs. 81,59 81,91 S1, 59 81,91

100 Frs. u. dar. 100 Frs. Sl,59 81, 91 Sl,59 81,91 Spanische )). . 100 Peseten 33,68 33,82 88,58 33, 72

Tschecho⸗ slow.

000 u. 1000 R. 100 5h00 Kr. u. dar. 100 12,47 Ungarische .. . 100 Peng

) nur abgestempelte Stücke. 4) Nur teilweise ausgeführt.

12,46 12,4 12,53 12,4

l l

O st devisen.

Auszahlungen. 47, 10

47,19 47,30

47,10 47, 30 Notennotierungen.

46 90 47,30

47,30 4710 47,10

ib

47,30 47,30 47, 30

KJ

Warschau .. 100 5 Kattowitz? . . . 16631.

Polnische ... 100 91. 4690 4730

; Wagengestellung für Kohle, Koks und Briketts im Ruhrrebier: Am 289. Juli 1932: Gestellt 16 872 Wagen.

——

Die Elektrolytkupfernotier ung der Vereinigung für deutsche Elektrolytkupfernotiz stellte sich laut Berliner Meldung des .W. T. B.“ am 30. Juli auf 4450 4 (am 29. Juli auf 44, 00 Æ ) für 100 Eg.

Berlin, 29. Juli. Preisnotierungen für Nahrungg— mittel. Einkaufspreise des Lebensmitteleinzel handels für 190 Kilo frei Haus Berlin in Originalpackungen.) Votiert durch öffentlich angestellte beeidete Sachverständige der Industrie, und Handelskammer in Berlin. Preise in Reichsmark: Gerstengraupen, grob 3400 bis 3500 60, Gerstengraupen, mittel 36,00 bis 40,00 M6. Gerstengrütze 30, 00 bis 31,00 Æ. Haferflocken 36 90 bis 3700 Æ. Hafergrütze, gesottene 39, 00 bis 40 00. 4, Roggen mehl 0 70 9,ο 30 00 bis 32 00 M,. Weizengrieß 4300 bis 44,06 ., Hartgrieß 4000 bis 41,00 A. Weizenmehl 3400 bis 41, 0 4, Weizenauszugmehl in 100 kg. Säcken br. -n. 41,90 bis 45,00 -, Weizenauszugmehl, feinste Marken, alle Packungen 45,09 bis bh, O0 4, Speiseerbsen, Viktoria, gelbe 26,90 bis 30, 00, Speiseerbsen, Viktoria Riesen, gelbe z0, 00 bis 35, 090 AÆ, Bohnen, weiße, mittel 21,60 bis 22.50 M, Langbohnen. ausl. 26,90 bis 27, 00 A, Linsen, kleine, letzter Ernte 2809 bis 31,00 A. Linsen, mittel, letzter Ernte 31, 00 bis 35,00 A. Linsen, große, letzter Ernte 35,00 bis 62,00 A, Kartoffel mehl, superior 33,50 bis 34550 A, Bruchreis 20,00 bis 21,00 4A, Rangoon⸗Reis, unglasiert 21,00 bis 22, 00 Æ, Siam Patna⸗Reis,

Kurse für Umsätze bis 5000, RM verbindlich.

glasiert 30. 00 bis 35,00 . Java⸗Tafelreis, glasiert 40 00 bis 56, 00. 4,

5)

8 . . vr dolGsâvrs* 5 2 Dandelsware, in Kübeln 14,00 M, Margarine, L 126,00 bis 138 00 „Ms 256, 00 MSς, Molkereibutter Ia

1 2 1c 9 1 19 ensmilch 48/16 per Kiste 18 J ; ö 360 83 . 9 14 per Kiste 28,0 is 31,00 Ss, Speiseöl, 4,00 . Berichte von auswärtigen Devisen⸗ und 1 1 9 E 1 1 Wertpap er märkten GS enmw Devisen.

Dan zie , Rwnldon ankfrgtor * 3 90 4 7 7 3 7 Gulden.) Banknoten: Polnische Loko 100 Iloty 57,57 G.,

s Mo d * . . 8 s 100 Deutsche Reichsmark —— G., B. Am (o- bis 1066. Stücke! —— G.,. B.. . Schecks 17.97 G., 18,0901 B. Auszahlungen: Warschau 100 Zloty 5

London 17,96 G.,

5, 13,99 G.,

18, 0 B.,

5, 15,01 B., Berlin

aphische: L New York

25, 7, n 37, 06, ug lnische Ungarische Noten “*), Schwedise ) Noten und Deyisen für 100 Pengö.

Prag, 29. Juli. (W. T. B.) Amsterdam 13,518. Berlin S0b, 50, Zürich 657 00, Oslo 591,00, Kopenhagen , 118,75, Madrid 277 60, Mailand 172A 75, New 132, 15, Stockholm 605,00, Wien 475,50 nom

val e? M 9 2707 1 3 21 Polnische Noten 376, 50, Belgrad 59,444. Danzig 1 2

Budapest, 29. Juli. (W. T. B.) Alle

S0, 454, Berlin 136,20, Zürich 111,10, Belgrad gon don, 35. Zust. (W. T. B.) Nem

ĩ ri 2

35 hag Oslo —, Stockholm 462.0 1g fö,60, Rumänien —— Wien ——, Belgrad —, —, Warschaun —. Paris, 29. Juli. (W. T. B.) (Anfangsnotierungen, Frei⸗ verkehr. Deutschland ——, Bukareft —— , Prag Wien —— = Amerika 25,564. England 89 45, Belgien 354,25, Holland 1027650, Italien 129,90, Schweiz ——. Spanien Warschau Kopenhogen —— Oslo —— Stockholm

Belgrad —.

Paris, 30. Juli. (W. T. B.) (11,095 Uhr, Freiverkehr.) Berlin 607,00, Englayd 89,54. New Jork 25,554, Belgien 3654,25, Spanien 205,75, Italien 129,90, Schweiz 496,75, Kopenhagen Holland 1027,96, Oslo Stockholm —— Prag 75,60, Rumänien 165,1, Wien —— Belgrad ——, Warschau .

Am sterdam, 29. Jult. (W. T. B.) (Amtlich. Berlin d9ꝰ, 125, London el, New Mork lz dig Paris 8, Zh, Brüssel gin, Schweiz 48,35, Italien 12,671, Madrid 19,95, Oslo 45, 80, Kopen⸗ hagen 47,10, Stockholm 44,90, Wien —, Budapest Prag

736,00, Warschau —, Helsingfors —— , Bukarest —— Vokohama

Buenos Aires —. Zürich, 30. Juli. (W. T. B.) (Amtlich. Paris 20,13, London 18,03, New York 514,50, Brüssel 71,35, Mailand 26,17 Madrid 41,40, Berlin 122,10, Wien —, , Istanbul 247,00. Kopenhagen, 29. Juli. (W. T. B.) London 18,52, New Jork 531,06, Berlin 1265,30, Paris 20,90, Antwerpen 73,60, Zürich 103,40, Rom 27,15, Amsterdam 214,00, Stockholm 96,60, Oslo 93,00, Helsingfors 8,05, Prag 165,8, Wien —. Stockholm, 29. Juli. (W. T. B.) London 19,46, Berlin 123,90, Paris 22,00, Brüssel 77,75, Schweiz. Plätze 109,00, Amsterdam 224,50, Kopenhagen 105,25, Oslo 98, 06, Washington 558, 00, Helsingfors 8,40, Rom 28,75, Prag 17,990, Wien —. Oslo, 29. Juli. (W. T. B.). London 19,97, Berlin 135,75, Paris 22,35, New Jork 570, 90, Amsterdam 229,50, Zürich 111,26, Helsingfors 8,0, Antwerpen 79,50, Stockholm 102,75, Kopenhagen 107,75). Rom 29, 15, Prag 17, 90, Wien —.

Mos kau, 26. Juli. (W. T. B.) (In Tscherwonzen.) 1000 engl. Pfund 690,30 G., 691,68 B., 10090 Dollar 194,15 G., 194,53 B., 1000 Reichsmark 46, 10 G., 46,20 B.

1 4

London, 29. Juli. (W. T. B.) Silber (Kasse) 178si=

Silber auf Lieferung T, 25.

Wertpapiere. Frankfurt a. M., 29. Juli. (W. T. B.) O C Mex. äußere Gold 411g, 4 0,φ JIrregation 3,00, 40ᷣ9 Tamaul. S. 1 abg. 2,26, 8 o/o Tehuantepee abg. 339 Aschaffenburger Buntpapier —— Cement Heidelberg 35,00, Dtsch. Gold u. Silber 1353,00, Emag

Frankfurt , Eßlinger Masch. 11,00, Felten u. Guill. —— * . P 2 6 Ph. Holzmann 31,50, Gebr. Junghans 9g, 0, Lahmeyer 82,00,

Voigt u. Häff ner

Mainkraftwerke —— Schnellpr. Frankent. 2 Westeregel Kali Westeregeln

27,00, Zellstoff Waldhof 28,00. Buderus 26, 00,

* 2.

ing nv 5 J R el amerifan. extra ch ĩ 36,00 - 101 J J f 12 EM 1 Pflau 10/50 in Ori kistenxack j l Sultan Kiup Caraburnu 4 Kisten 114 l 1 4, 1 = 6. 00 k 104,00 4, Mandeln, nte 206, 900 4 Mandeln, bittere, ce B C6, Zimt Gassia d schwarj. Lampor ewo ö * M into vo 21 J 359 , Superior bie (yrtr Rr 28 ) 1 2 21 = 67 1 d alamerifaner aller Art 360 00 bis 480,00 4 = mnfee, Santos Superior bis Extra Prime 418,00 134 00 1 Fog a 9 * 11 5 RKöstkaffee, Zentralamerikaner aller Art 470,00 bis 620 00 t⸗ . J 9 roggen, glasiert, in Säcken 35,00 bis 36,00 töstgerste, gl t, 1 ** 3. V kia * 9 1 in Säcken 34,00 bis 35.00 MS, Malzkaff glasiert, in Säcken 4 ) pig J . 221 E32 e . bis 48, 00 M, Kakao, stark entölt 160,00 bis 2 O MS, Kak t ; e 2 . P entölt 208 00 bis 260090 46, Tee, chines. 650, 00 bis 750,00 Mν, Tee, indisch 840,900 bis 1080,00 Zucker, Melis 1 0 4 ö 1 J. z ! . Zucker, Raffinade 7000 bis 71,50 „S, Zucker, Würfel 747 3 . P 26 1 1 122 a 30 75 S, Kunsthonig in R kKg-Packungen 76,00 bis 78,00 4 icker⸗ sirup, hell, in Eimern 82, 00 bis 1090, 00 M, Speisesirup, dunkel, in Eimern 70.00 his 8000 M, Marmelade, Vierfrucht, in Eime J 1241 68 00 1 7 J 12 RX 62, 1 . tu . 84 00 88.0 f Erdbeer? r ; mer . . ) bis 120 00 Me en in Er ? bis 73 00 M 5 29 12 Pa ku gen 21 Siedesalz in P 92,00 bis 9 00 M, * 1 3 eam g Purelard in Tierces, 1 2 P 2p Kisten, nordanerik. 85 (Corned 4 111 48/11

arm amn n, Karre aer, mn en .

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