1932 / 178 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 01 Aug 1932 18:00:01 GMT) scan diff

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Preußischer

Deutscher Reichsanzeiger Staatsanzeiger.

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Bestellgeld. Für Selbstabholer bei der Geschäftsstelle monatlich. Alle Postanstalten nehmen Bestellungen an,

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aber ohne

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Anzeigenpreis für den Raum einer fünfgespaltenen Petitzeile 1,10 MM einer dreigespaltenen Einhei 1 hein 1,85 Ne. Anzeigen nimmt an die Heschaͤsts elle Berlin SW. 18, Wiskelmstraße 33 Alle Druckaufträge sind auf einseitig beschrie . iem Papier völlig druckreif einzusenden, insbesondere ist darm auch anzugeben welche Worte etwa durch Sperr⸗ druck (einmal unterstrichen) oder durch Fettdruck (zweimal unter—⸗ strichen) hervorgehoben werden sollen. Befristete Anzeigen müssen 3 Tage vor dem Ginrückungstermin bei der Jeschaftʒstelle eingegangen sein.

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Nr. 178. Reichs bankgirokonto.

Derlin, Montag, den 1. August, abends.

Poftschecttonto: Bertin A624 1932

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Inhalt des amtlichen Teiles. Deutsches Reich. Bekanntmachung der amtlichen Großhandelsinderziffer vom 7. Juli 1932. Bekanntgabe der Reichsinderziffer für die Lebenshaltungskosten im Juli 1932. Bekanntmachung über den Londoner Goldpreis Widerruf der Zulassung von Teilen eines Bildstreifens

Preuszen. Ernennungen und sonstige Personalveränderungen. Zeitungsverbote. Anzeige, betreffend die Ausgabe der Nummer 42 der Preußischen Gesetzsammlung.

Amtliches. Deutsches Reich.

Die Indexziffer der Großhandels preise vom A. QAuli 1932

8 k * 418 iz n 6g Ver⸗ nderxgruppen . 375 änderung 20 Jil N. Jult in vo I. Agrarstoffe. 1. Pflanzliche Nahrungsmittel .. 116,7 115, 1,4 2. Schlachtvieh . . 65,6 69.4 3 5,8 J 89,B8z ; 90,0 ‚— 0,8 4. Futtermittel. wN 94,9 94,2 07 Agrarstoffe zusammen ... 92,3 92,9 07 6. 11 Kolonialwaren . 84,7 83,8 1, III. Industrielle Rohstoffe und Halbid aren. d. Kohle , K 114,2 114,2 0, 0 7. Eisenrohstoffe und Eisen ... 1 6 90.0 8 Metalle (außer Eisen) .... 4433 442 1,3 9. Textilien w 59, 58,4 1,2 10. Häute und Leder w 56,656 56,5 0,0 k 105,4 105, 12 Lünf stliche Düngemittel .. 66,7 66,7 0,0 13 Technif che Oele und Fette . 96, 96,2 0, 0 autschi . . w 5,7 5,7 0,0 Papierstoffe und Papier ... 94,9 94,9 0,0 . ö 1, 965 0,0 Industrielle Rohstoffe und a Dalbwaren zusammen .. 86,65 86,5 0, IV. Sn dusttie ne Fertigwaren. wroru ktions mittel JJ 118, 118, 0,0 Tonsumgüter K 6 h 04 Industrielle Fertigwaren zu⸗ 4 ö 0, V. Gesamtindex k 95,8 95,9 w 0,

) Monats durchschnitt Juni.

Die Gesamtindexziffer ist gegenüber der Vorwoche wenig verändert. Preiserhöhungen für landwirtschaftliche Erzeug⸗ 213 (Schlachtvieh und Vieherzeugnisse) wurden durch Preis⸗

rückgänge für Kolonialwaren, industrielle Rohstoffe, Halb⸗ und Fertigwaren nahezu ausgeglichen.

Der Rückgang der Indexziffer für pflanzliche Nahrungs⸗ mittel ist hauptsächlich durch niedrigere Preise für Roggen (neuer Ernte), Kartoffeln (neuer Ernte) und Zucker zurück⸗ zuführen. Die Preise für Weizen haben sich dagegen noch erhöht. An den Schlachtviehmärkten sind neben den Preisen für Rinder und Kälber n He onder die Preise für Schweine (zum Teil saisonmäßig) gestiegen. Die Erhöhung der Index⸗

iffer für Neher gulff ist, auf Preissteigerungen für zutter, Eier und Schmalz, bei denen sich ebenfall saison⸗ mäßige Einflüsse auswirkten, zurückz juführen. Von den Futtermitteln haben Roggen und 9. im Preis nach⸗ gegeben, während die Haferpreise sich erhöht haben.

In der Indexziffer für Kolonialwaren wirkten sich Prei idrückgange für Kakao und Tabak aus.

Unter den Einzelgruppen der industriellen Rohstoffe und Halbwaren ist der Rückgang der Indexziffer für Nichteisen⸗ metalle hauptsächlich auf ein weiteres Absinken des Kupfer⸗ preises zu rückz uführen. Von den Textilien lagen Rohseide, Baumwollgarn, Leinengarn, Hanf und Jutegarn im Preis niedriger als in der Vorwoche. In der Gruppe Häute und Leder wurden weitere Preiserhöhnngen für Rindshäute und Kalbfelle durch teilweise Preisrückgänge für Oberleder und Treibriemenleder ausgeglichen.

Unter den industriellen Fertigwaren wurden Preis— rückgänge für Bekleidung gemeldet

Berlin, den 30. Juli 1932.

Statistisches Reichsamt. J. V.: Dr. Platzer

Die Reichsindexziffer für die Lebens⸗ haltungskosten im Juli 1932.

Die Reichsindexziffer für die Lebenshaltungskosten (Er⸗ nährung, Wohnung, Heizung, Beleuchtung, Bekleidung und „Sonstiger Bedarf“) ist für den Durchschnitt des Monats Juli 1932 mit 121,5 gegenüber 121,4 im Vormonat kaum verändert Im einzelnen haben sich erhöht die Index⸗ ziffern für

Ernährung , ]

Heizung und Beleuchtung. . um 0,3 vH auf 13 13 zurückgegangen sind die Indexziffern für

Bekleidung d

Sonstigen B

ie in der Gruppe Ernährung eingetretene Erhöhung der Ausgaben ist zum Teil durch die Einbeziehung von Kar⸗ toffeln neuer Ernte verursacht; angezogen haben hauptsäch⸗ lich die Preise für Fleisch und Fleischwaren, Eier und Salz. Die Preise für Gemüse und Butter sind dagegen zurück gegangen.

Die Steigerung der Indexziffer für Heizung und Be⸗ leuchtung ist auf den telle len Abbau der Sommerrabatte für Hausbrandkohle zurückzuführen.

Berlin, den 30. Juli 1932.

Statistisches Reichsamt. J. V.: Dr. Placher.

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ekanntmach ung

7 über den Londoner Goldpreis gemäß § 1 der Ver— ordnung vom 10. Oktober 1931 zur A a derung der Wertberechnung von Hypotheken und sonstigen Ansprüchen, die auf , , ,, . lauten (RGBl. J S. 569).

In London fand am ; August 1932 eine Notierr ing des Goldpreises nicht statt; eine Umrechnung in Reichsmark konnte daher nicht vorgenommen werden.

Berlin, den 1. August 1932.

Statistische Abteilung der Reichsbank.

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Dr. Döring.

Auf Antrag des Bayerischen Staatsministeriums des Innern ist am 23. Juli 1932 die Zulassung des Bildstreifens: „Kirche und Staat“, Antragsteller und Hersteller: Reichsleitung der Nationalsozialistiscihen Deutschen Arbeiterpartei, Berlin (genehmigt von der Filmprüfstelle Berlin am 14. Juli 1932 unter Prüfnr. 31 798), zur Vorführung vor Jugendlichen sowie die Zulassung folgender Teile widerrufen worden:

1. Der Haupt ttitel „Kirche und inan,

2. der Satz: „In Bayern ist vielerorts die Kirche nicht mehr Gotteshaus und vielerorts ist der Geistliche nicht mehr Gottesdiener“ und der Satz:

„Auch bei uns wird deswegen einmal der Zeitpunkt

kommen, wo der Gottesdiener wirklicher Gottesdiener ist

und wo das Gotteshaus wieder wirklich Gotteshaus ist“,

3. der Satz: „J. . sieht er, daß der Geistliche ihm in der Ki irche Dinge vorsetzt. die kaum zu glauben möglich sind⸗.

4. Von dem nachsten Satze sind verboten die Worte: „in Kirche und Beichtstuhl“, sodann die Worte: „nicht nur, daß man dort sagte, wir Nationalsezialisten würden kleine Kinder töten, wir würden Kriegsbeschädigte erschießen; wir würden die Renten kürzen und wir würden die alten Leute hinweg⸗ räumen wollen“.

Die im Umlauf befindlichen am 14. Juli 1932 aus⸗

gestellten Zulassungskarten verlieren ihre Gültigkeit.

Berlin NW 40, den 29. Juli 1932.

Der Leiter der Filmoberprüfstelle. J. V.: Dr. von Zahn.

Preußen. Ministerium des Innern. Der Staatssekretär im Preußischen Ministerium des Innern, Dr. Wilhelm Abegg, ist in den einstweiligen Ruhestand versetzt worden.

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Auf Grund des 56 Abs. 1 Ziffer 4 der Verordnung des Reichspräsidenten gegen politische Aus sschreitungen vom

14. Juni 1932 (RGBl. S. 297) verbiete ich, die in Berlin erscheinende periodische Druckschrift . J. 3.“ mit sofortiger Wirkung bis zum 27. August 1937 einschließlich. Das Verbot

umfaßt auch jede angeblich neue Druckschrift, die sich sachlich als die alte darstellt oder als ihr Ersatz anzusehen ist. Berlin, den 29. Juli 1932 Der Polizeipräsident. Melcher.

der Verordnung des Reichspräsidenten gegen politische Aus schreitungen vom 14. Juni 1932 (RGBl. 1 S. 247) verbiet ich die in Berlin erscheinende Tageszeitung „Die Rote Fahne“ einschließlich des Kopfblattes „Die Rote Fahne, Reichsausgabe“, mit Wirkung vom 1. August bis zum 10. August 1932 einschließlich. Das Verbot umfaßt auch die in demselben Verlag erscheinenden Kopfblätter der Zeitung sowie auch jede angeblich neue Druckschrift, die sich sachlich als die alte darstellt oder als ihr Ersatz anzus sehen ist. Gegen das Verbot ist die Beschwerde zulässig. Sie hat keine aufschiebende Wirkung. Die Beschwerde ist bei mir einzu⸗ reichen. Sollte von dem Beschwerderecht Gebrauch gemacht werden, so empfiehlt es sich, zur Beschleunigung der Ange⸗ legenheit die Beschwerdeschrift in fünffacher Ausfertigung nzureichen. Berlin, den 31. Juli 196 er Polizeipräsident

X 88 6 . 5 V.: Or. M o Sle.

Auf Grund des § 6 Abs. 1 Ziffer 1, Abs. 2, 3 und § 7 1 =

Bekanntmachung.

Auf Grund des § 6 Abs. 1 Ziffer Z und des 57 Abs. 1 der Verordnung des Reichspräsidenten gegen politische Aus⸗ schreitungen vom 14. Juni 1932 habe ich durch Erlaß vom heutigen Tage di in Wiesbaden erscheinende national⸗ sozialistische Tageszeitung „Nassauer Volksblatt“ für die Zeit vom 1. bis einschließlich 7. August 1932 verboten.

Kassel, den 30. Juli 1932 Der Oberpräsident.

J. V.: Dr. Schunck. Bekanntmachung.

Auf Grund des 6 Abs. 1 Ziffer 2 und des 8 7 Abs. 1 der Verordnung des Reichspräsidenten gegen politische Aus⸗ schreitungen vom 14. Juni 1932 habe ich durch Erlaß vom heutigen Tage die in Fr ankfurt a. M. erscheinende national⸗

sozialistische Tageszeitung „Fran n fur ter Volksblant“ für die Zeit vom . an ust bis einschließlich 7. August 1932 verboten. Kassel, den 30. Juli 1932. Der Ob zerpräside nt. J. V.‘ Dr. Schun ck.

Bekanntmachung. Die von heute ab zur Ausgabe gelgugende Nummer 42 der Preußischen Gesetzsammlung enthält unter Nr. 13771 die Verordnung über die Aufhebung von Amts— gerichten. Vom 30. Juli 1932. Umfang 4 Bogen. Verkaufspreis G20 RM (zuzüglich einer Versandgebühr von 4 Rphf). Zu beziehen durch R. von Decker's Verlag (G. Schenck), Berlin Wg, Linkstr. 35, und durch den Buchhandel. Berlin, den 1. August 1932. Schriftleitung der Preußischen Gesetzsammlung.

Handel und Gewerbe. Berlin, den 1. August 1932.

Speisefette. Bericht der Firma Gust. Schultze G Sohn, Berlin, den 30. Juli 1832. Butter: Der Absatz hat sich in der Ultimowoche bei ziemlich gleichen Inlandszufuhren weiter verschlechtert, während die nge bote aus dem Auslande wieder dringender geworden sind. Die Eingänge ließen sich daher in dieser Woche nicht räumen, so daß sich zum Tetl wieder größere Lager bildeten. Auf die Stimmung drückten hier auch die bereits erwähnten ausländischen Angebote, die gegenüber der Vorwoche um mehrere Punkte nachgaben. Von diesen Angeboten wurde aber nur in ganz geringem Umfange Gebrauch gemacht, da genügend Inlanbs koa e zur Verfügung steht. Leider muß bei dieser Gelegen⸗ heit erneut auf die zum Teil recht schlechte Be chaffenheit der in⸗ ländischen Butter hingewiesen werden. Saure, hefige Butter wird in großen Mengen angeliefert und diese Qualitäten erschweren den Absatz noch mehr. Es muß auch immer wieder von neuem auf die schlechte Konsistenz hingewiesen werden. Die Berliner Notierung, welche heute vor acht Tagen um RM 2, für alle Qualitäten erhöht wurde, konnte sich nur schwach behaupten. Kopenhagen und Malmö setzten ihre Notierungen wieder um 12 Kr. bzw. 15 Kr. herab. Da in der nächsten . die Inventurausverkäufe be-

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