1932 / 182 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 05 Aug 1932 18:00:01 GMT) scan diff

Zweite entralhandelsregisterbeilage zum Reichs⸗ und Staatsanzeiger Rr. 181 vom 4. August 1932.

82 Körber lei der 4 d 8 Termin ung des Ver st 1932, 12 n Gericht 4 1 Li *r Re ; nkursverfahren mi 1 . rogisten Gi Li 1 v wir aufgehober Amtsgericht chow Licher. d Konkursverfahren mögen des Kaufmanns Inhabers der Firma Hambun lager Heinrich Schultz in aufg hoben Amtsgericht Lüchow, 28. 7. Magdeburg. Folgend 2 Vermögen werden hiermi 1 d Schlußtermins aufgehoben: laß De Fabrikk e sißers Richard T hier, Halberstädter Straße 33/27. 2. Kaufmann Egon Heins, Ir haber der Firma Beyers ö. haus Egon Heins, hier, Alter . 32 N. 185/ 30. . 2 Förderanlagen Bauanstal . mit beschränkter Haftung, hier, Baren dorfer Straße 18, * 4. Firma Gesellschaft für n artikel mit beschränkter Ha F burg, 32 N. 33/31 Magdeburg, den 22 Amtsgericht Mannheim. 5 Da Konkursverfahren 94 mögen der Firma Fuck b. H., Mannheim, Schwet Nr. 63, wurde nach Schlußtermins aufgehoben. ** den 29. Juli 1932. Bad. B.⸗G. 5 MIo9Gers.

wird Termin anberaumt

gerichts Moers.

MIiühlhausen, Thin.

Miinchen.

Neun ode.

erfolgter Abhaltung des hierdurch aufgehoben

Neurod e.

des Verwalters, das im

gerichts niedergelegt.

Nürnberg.

Ostritx.

In dem Konkursverfahren über den Nachlaß des in Marienthal gewesenen Butterhändlers Johann Ferdi⸗ nand Herschel ist Termin zur Prüfung Forderungen und Schlußtermin auf den 29. August 1932, 10 Uhr, vormittags bestimmt worden.

Amtsgericht Ostritz, den 28. Juli 1932.

ö nachträglich angemeldeter

162. V. N. 36. 32 e Carsten, ichaelkirchstr. 20. . Trebnitz. Sehles. Vergleichsvorschlag D Konkursverfahren . ĩ lin⸗Mitte, Neue Friedrich 13/14, III. Stock, Zimmer Nr. 147, zA, zwischen den Quergängen 6

Antrag auf Eröffnung des bst seinen Anlagen und den Ermittlungsergebnissen is schäftsstelle zur Einsicht der niedergelegt.

Amtsgericht Berlin⸗Mitte. Abt. 162.

termins hiermit aufgehoben. Amtsgericht

Trebnitz, Schles., den 21. Juli 1932. Treuburg. Beschluß. z Konkursverfahren mögen des Kaufmanns Alexander Fleischer Treubürg wird nach erfolgter Abhaltung Schlußtermins aufgehoben. Treuburg, den 21. Juli 1932. Amtsgericht.

termin vom:

Herlin-Schönebenrg. ö Ueber das Vermögen des Felix Schoen (L. T. ide Konkurse über nachbezeichnete

Ahhaltiin 3 * ö ch Abhaltung Möbel⸗Einrichtungs

haus, Berlin, Potsdamer Str. 90, ist am Vergleichsver⸗ fahren zur Abwendung des Konkurses er⸗ Vertrauensperson:

Schoenfeldt,

BreslQlau.

Das Vergleichsverfahren über das Ver⸗ Gärtnereibesitzers Breslau⸗Rosenthal, Straße 115, wird infolge Bestätigung des Vergleichs durch Beschluß von heute auf⸗ J. 80132.) Juli 1932. gericht.

LIm, Donau.

Konkursverfahren mögen des Christian Felber, Händlers in Konkursver Berlin⸗Ober schöneweide, Helmholtzstr. 18. 10 Uhr, an Ge richtsstelle, Grunewaldstr. 66/67, Zimmer Die Akten liegen den Beteiligten auf der Geschäftsstelle zur Einsicht aus.

Kinderwagen

la aufgehoben Gesellschaft Amtsgericht Ulm. e ;

; ö Breslau, den 20— Verden, Alen.

nkursverfahren

DPortmund.

Das Vergleichsverfahren über das Ver⸗ mögen des Kaufmanns Felix Cohn, als In⸗ haber der Firma Kaufhaus M. Dortmund⸗Bövinghausen, Straße, ist infolge gleichs vom

ing in Magde ? 2 : e. 90 n 1 ago Berlin Schöneberg, J. August 1932.

Geschäftsstelle des Amtsgerichts.

Blievernich /; Blievernich Juli ü Essen, Ruhm. Abwendung des Kaufmanns Schnell, alleinigen Inhabers der handels eingetragenen Schnell, Tiefbauunternehmung in Essen, Berliner Str. 146, ist heute, am 29. Juli ein gerich liches Vergleichsverfahren Der Diplomkaufmann Klaes in Essen, Baedeckerhaus, wird zur Vertrauensperson termin am 30. August Gerichtsstelle,

Schlußtermin auf den Il Schlußrechnung

zur Einsicht niedergelegt. Geschäftsstelle Verden (Aller), den 29. Juli 1932. Mannheim, Amtsgericht, Dresden. Vergleichsverfahren zur Abwen⸗ dung des Konkurses über das des Produktenhändlers Friedrich Wilhelm Rippien ist infolge der Be⸗ Vergleichstermin vom 30. Juli 1932 angenommenen Vergleichs durch Beschluß vom 30. Juli 1932 auf⸗ gehoben worden.

Amtsgericht Dresden, Abt. Il,

den 30. Juli 1932.

Verden, AlIIern. Konkursverfahren über das Ver Handelsgesellschaft Ferdinand Müller K Co. in Verden wird, nachdem der Zwangsvergleich vom 9. Juli 1932 durch rechtskräftigen Beschluß vom gleichen Tage bestätigt ist, aufgehoben. Geschäftsstelle des Amtsgerichts Verden (Aller), den 1. August 1932.

eröffnet worden.

In dem Konkursverfahren Vermögen des Schneidermeisters Johann Schmitz aus Homberg-Hochheide ist Termin zur Abnahme der Schlußrechnung Konkursverwalters und zur Prüfung, ob das Verfahren eingestellt

; z . Weichold in 1 Zweigertstr. 52, stätigung des im Das Ergebnis der vom Ge richt angestellten Ermittlungen und der Vergleichsvorschlag nebst seinen Anlagen sind auf der Geschäftsstelle des Amts gerichts zur Einsicht der Beteiligten nieder Amtsgericht Essen.

34 e . ar Nr 8 s —— 8 1932. 10 Uhr, Zimmer Nr. Im Konkursverfahren der Firma Franz Wünschendorf, des Konkursverwal

G. m. b. H. Elster, ist auf Antrag Rechtsanwalts Gläubigerversammlung und zugleich nach träglicher Prüfungstermin vor dem unter zeichneten Gericht auf den 3. Uhr, anberaumt zwecks Genehmigung

Frankiurt, Oder. Das Vergleichsverfahren zur Abwen⸗ dung des Konkurses über das Vermögen der Frau Gertrud Schwing, geb. Stieger, all. Inh. der Firma Frankfurter Koffer⸗ u. Lederfabrik Hermann Stie ger in Frank⸗ furt (Oder), Richtstr. 68, ist durch Beschluß des Gerichts vom 29. Juli 1932 auf gehoben worden, da der Vergleichsvor⸗ schlag vom 27. Juni 1932 angenommen und bestätigt worden ist. Frankfurt (Oder), den 29. Juli 1932 Das Amtsgericht.

Moers. de 59 z 932 . 1 24 n Vergleichs verfahren.

ae nan e . Ueber das Vermögen des Gast⸗ und Wilhelm Schaaf in Nieder⸗ si 1932, vorm. ergleichsverfahren eröffnet worden. Vertrauensperson: Rechtsanwalt ngenselbold. Verhanblung über den Vergleichsvorschlag am 19. August 1932, 101 Uhr, Zimmer 44. Amtsgericht, Abt. IV, Hanau, Nußallee 17.

Das Konkursverfahren über das Ver mögen des Fahrradhändlers Richter in Mühlhausen i. Thür. wird nach Abhaltung des Schlußtermins aufgehoben. Mühlhausen (Thür.), den 31. Amtsgericht.

September 9 Uhr, as Beschlußfassung über die Steinwerksbesitzer Kahnes in Gera, Lina verehel. Böhme, Zimmermeister Franz Böhme, Alfred und Ernst Böhme, sämtlich in Wünschendorf, geschlossenen Vertrags vom 8. Juli 1932. Die Unterlagen liegen auf der hiesigen Geschäftsstelle 1 zur Einsicht aus. Weida, den 30. Juli 1932.

Thüring. Amtsgericht.

Hannover. Ueber das Vermögen der offenen Han— S. Fuerst & Co., Han⸗ Textilhandlung, wird heute, am 1. August 1932, 9 Uhr, das Vergleichsverfahren zur Abwendung

Bekanntmachung.

Am 29. Juli 1932 wurde das unterm 23. November 1931 über das Vermögen des Kaufmanns Max Großmann, Inh. der Firma Max Großmann in München, er öffnete Konkursverfahren als durch Schluß verteilung beendet aufgehoben.

Amtsgericht München.

Guttstadt. Das Vergleichsverfahren über das Ver⸗ mögen der Ermländischen Baugesellschaft m. b. H. in Guttstadt ist nach Bestätigung des Vergleichs am 19. Juli 1932 auf⸗

delsgesellschaft Herschelstr. 32,

Wei sseniels. Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen des Kaufmanns Alexander Dusel in Weißenfels, als alleiniger Inhaber der Firma Rose & Dusel hausgasse 2/4, ist nach erfolgter Abhaltung des Schlußtermins aufgehoben. Weißenfels, den 28. Juli 1932. Amtsgericht.

anwalt Erwin Pfeiffer 1, Hannover, Kar⸗ marschstr. 4B, wird zum Vertrauensmann Termin zur Verhandlung über den Vergleichsvorschlag am Dienstag, den 30. August 1932, 9 Uhr, hierselbst, Am Justizgebäude 1, Zimmer 32, Erdgeschoß. Der Antrag auf Eröffnung nebst Anlagen und das Ergebnis etwaiger weiterer Er— mittlungen liegt auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Abt. 62a zur Einsicht der Beteiligten aus.

Amtsgericht Hannover.

ißenfels, Brau Hoyerswerda. ergleichsverfahren über das Ver⸗

Schelling in

Das Konkursverfahren über das Ver— mögen des Gasthausbesitzers August Wag⸗ ner in Zaughals, Kreis Neurode, wird nach Schlußtermins

Paul Annahme Vergleichs

mögen des Bäckers

(4. V. N. 2/82.) Amtsgericht Hoyerswerda, 30. Juli 1932.

Besch luß. ergleichsverfahren über das Geschäftsinhaberin Jensen geb. John in Itzehoe, Viktoria⸗ straße 1: 1. Der in dem Vergleichstermin Juli 1932 angenommene gleich wird hierdurch bestätigt. der Bestätigung des Vergleichs wird das erfahren aufgehoben.

Itzehoe, den

16. Juli 1932. Amtsgericht. wolgast. JJ Konkursverfahren Vermögen des Kaufmanns Paul Sagert in Wolgast wird der Vergleichstermin in⸗ folge eines von dem Gemeinschuldner ge⸗ machten Vorschlags zu einem vergleich mit dem allgemeinen Prüfungs lugust 1932 um ergleichsvorschlag der Geschäftsstelle des Amtsgerichts zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt. Wolgast, den 28. Juli 1932.

Das Amtsgericht.

In dem Konkursverfahren über das Vermögen der Firma W. geschäft, Inhaberin Maria Henke in rode, und das Vermögen geschäftsinhaberin Maria Henke in rode, soll mit Genehmigung des Amts gerichts Neurode die Schlußverteilung stattfinden. Zu berücksichtigen sind noch rd. 5400, RM vorberechtigte rungen der ersten Abteilung, 1076,28 RM vorberechtigte Forderungen der weiteren Abteilung und 34 900, RM nicht bevor rechtigte Forderungen. Die verfügbare Masse beträgt 2613,55 RM, wovon noch die festgesetzte Vergütung nebst Auslagen Schlußtermin festzusetzende Honorar des Gläubigeraus— schusses und die restlichen Gerichtskosten zu begleichen sind. Das Verzeichnis der zu berücksichtigenden Forderungen ist auf der Geschäftsstelle des hiesigen

Radeberg. Zur Abwendung des Konkurses über das Vermögen der Textilwarenhändlerin verbunden. straße 16, wird heute, am 23. Juli 1932, vormittags 1024 Uhr, das gerichtlich gleichs verfahren Herr Johannes rgleichstermin vormittags 19 Uhr. Die Unterlagen liegen auf der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten aus.

Amtsgericht Radeberg, den 23. Juli 1932.

Vertrauens⸗

Wuppertal-Barmen. Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen des Fabrikanten Ewald Finken sieper, Alleininhabers der Firma Ewald Finkensieper,

Hosenträgerbandfabrik, Altona, Elbe. Abhaltung des

termins am 30. Juli 1932 aufgehoben

Vermögen des Kauf⸗ Thießen els Inhabers der handelsgerichtlich nicht eingetragenen P. Thießen, geschäft in Altona, Gr. Bergstraße 187, Vergleichsverfahren wendung des Konkurses ist nach gericht⸗ licher Bestätigung des Vergleichs aufge (7a VNõ / 32.)

Altona, den 1. August 1932. Amtsgericht. Vergleichsgericht.

manns Theodor P

Amtsgericht Wuppertal⸗Barmen. Firma Th. Herrenmode⸗ e ö 1 286 11. Das Vergleichsverfahren über das Ver⸗ mögen des Kaufmanns Edwin Pelludat in Kaukehmen ist nach Bestätigung des Ver⸗ Juli 1932 aufgehoben. Kaukehmen, den 26. Juli 1932. Amtsgericht.

Neurode, den 360. Juli 1932. Neihen, Konkursverwalter.

Wuppertal- Barmen. Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen des Kaufmanns Hugo Rittershaus, W.⸗Barmen, Metzer Straße 26, Allein⸗ inhabers der nicht eingetragenen Firma Hugo Rittershaus Kohlenhandelsgeschäft in Wuppertal⸗Barmen, Grafenstraße 28 bis 30, ist nach erfolgter Abhaltung des Schlußtermins am 360. Juli 1932 aufge⸗ hoben worden.

Amtsgericht Wuppertal⸗Barmen.

Das Amtsgericht Nürnberg hat mit e n. Beschluß vom 30. Juli 1932 das Konkurs—⸗ verfahren über das Vermögen des Fabri⸗ kanten Albin Roßbach in Laufamholz, Haus Nr. S2, Alleininhabers der Firma Perlmutterfabrik Oltscher C Co. in Malms—⸗ . bach, Haus Nr. 31, als durch Zwangs— k vergleich beendigt aufgehoben. . Geschäftsstelle des Amtsgerichts.

Rad Kreuznach. Das Vergleichsverfahren über das Ver⸗ mögen der Witwe J. garethe geb. Heun in Bad Kreuznach, wurde infolge Bestätigung des heute aufgehoben. Bad Kreuznach, den Das Amtsgericht.

Struth, Mar⸗

Das Konkursverfahren über das Ver⸗ ist mögen der früheren Firma „Sachsen⸗ Aktiengesellschaft“, Schokoladenfabrik in Niederoderwitz, wird nach Abhaltung des Schlußtermins hier⸗ durch aufgehoben. Amtsgericht Zittau, den 30. Juli 1932.

Bayreuth. Amtsgericht Juli 1932 das Vergleichsverfahren

Grüner K Co., Handel und Versand von Textilwaren, offene Handelsgesellschaft,

194 2 tr. 353

3s aufgehob

Arvo

Berlin- Schönberg. . erfahren ü

es Kaufmanns

118

Münchener

*

Berlin-Spandau. In dem Vergleichsverfahren über das Töpfermeisters Berlin⸗Spandau, waldstraße 14, wird der in dem Vergleichs⸗ 3. Juli 1932 angenommene Vergleich hierdurch bestätigt. Infolge der Bestätigung des Vergleichs wird das Ver⸗ fahren aufgehoben. Spandau, den 28. Juli 1932. a8 Amtsgericht.

Dortmund, den 29. Juli 1932. Das Amtsgericht.

Amtsgericht Guttstadt, den 28. Juli 1932.

8. Juli 1932. Das Amtsgericht.

Vergleichs verfahren.

Das Vergleichsverfahren über das Ver⸗ mögen der Firma Hessische Baugesellschaft b. H. in Kassel, Wilhelmshöher Allee 34, ist infolge Bestätigung des gleichs aufgehoben. Kassel, den 1. August 1932.

Amtsgericht. Abt. 7.

Kiel. Vergleichsverfahren. . 40128), Das Vergleichsverfahren zur Abwen⸗ dung des Konkurses über das Vermögen des Kaufmanns Hugo Schilling, Allein⸗ inhabers des unter gleichlautender Firma in Kiel, Lübecker Chaussee 2, betriebenen Textilwarengeschäfts stätigung des heute angenommenen Ver⸗ gleichs aufgehoben. Kiel, den 1. August 1932. Das Amtsgericht. Magdeburg.

Das Vergleichsverfahren zur Abwen⸗ dung des Konkurses über das Vermögen

(25a VN 7/32.)

Abteilung 25 a.

19. 32), ist am 1932 nach Bestätigung des Ver⸗ gleichs aufgehoben. Berlin⸗Schöneberg, 30. Juli 1932. Geschäftsstelle des Amtsgerichts.

X. 6/32.)

Bövinghauser estätigung des Ver⸗ April 1932

aufgehoben.

V. N. 2 / 32.)

der Kommanditgesellschaft in Firma Römer & Pien, Damenkonfektion, Kleider⸗ stoffe und Seidenwaren in Magdeburg, zreiter Weg 31/33, ist nach bestätigtem ergleich aufgehoben.

Magdeburg, den 22. Juli 1932.

Amtsgericht A.

Nam slau. 40130] Das Vergleichsverfahren über das Ver⸗

mögen der Firma S. Schwerin, Inhaberin Gertrud Goldschmidt in Namslau, wird nach gerichtlicher Bestätigung aufgehoben. Amtsgericht Namslau, den 27. Juli 1932.

Norden. 401311

Das Vergleichsverfahren über den

Nachlaß des Kaufmanns David Gerson in Norden wird infolge Bestätigung des Ver⸗ gleichs aufgehoben.

Amtsgericht Norden, den 25. Juni 1932.

Nördlingen. 40132]

Betanntmachung. Das Amtsgericht Nördlingen hat mit

Beschluß vom 30. Juli 1932 das Ver⸗ gleichsverfahren zur Abwendung des Konkurses über das Vermögen des Kauf⸗ manns Max Schneider in Nördlingen nach Bestätigung des Vergleichs aufgehoben.

Nördlingen, den 1. August 1932. Geschäftsstelle des Amtsgerichts.

Nürnberg. 401331

Das Amtsgericht Nürnberg hat mit Be⸗

schluß vom 30. Juli 1932 das Vergleichs⸗ verfahren zur Abwendung des Konkurses über das Vermögen des Möbelfabrikanten Franz Laug in Nürnberg⸗W., Rothen⸗ burger Straße 39a, Alleininhabers der Firma Franz Laug, Möbelschreinerei und Ausstattungsgeschäft in Nürnberg, Imhof⸗ straße 30/34, nach Bestätigung des au⸗ genommenen Vergleichs aufgehoben.

Geschäftsstelle des Amtsgerichts.

Opladen. 40134

Beschluß in dem Vergleichsverfahren

über das Vermögen der offenen Handels⸗ gesellschaft Peter Hermanns in Langen⸗ feld, Rhld., Hauptstraße 113, Inhaber: Ferdinand Hermanns in NRichrath, Kaiser⸗ straße, Wilhelm Oberdick in Langenfeld, Hauptstraße 113, 1. Der in dem Ver⸗ gleichstermin vom 5. Juli 1932 ange⸗ nommene Vergleich wird hierdurch be⸗ stätigt. 2. Infolge der Bestätigung des Vergleichs wird das Verfahren aufgehoben.

Amtsgericht Opladen.

Opladen. 401351

Beschluß in dem Vergleichsverfahren

über das Vermögen der Firma Gebr. Wiegand, Inhaber Robert Wiegand in Leichlingen, Spezialfabrik für chirurgische Instrumente: 1. Der in dem Vergleichs⸗ termin vom 19. Juli 1932 angenommene

2

Vergleich wird hierdurch bestätigt. 2. In⸗ folge der Bestätigung des Vergleichs wird das Verfahren aufgehoben. (2 VN7 / 32.)

Opladen, den 22. Juli 1932. Amtsgericht.

Reutlingen. 401361

Das gerichtliche Vergleichsverfahren zur

Abwendung des Konkurses über das Ver⸗

mögen der Firma Reutlinger Elektra, Wünsch K Weber, Gesellschaft mit be—⸗ schränkter Haftung (Radioartikel) in Reut⸗ lingen, wurde nach Bestätigung des Ver⸗— gleichs am 30. Juli 1932 aufgehoben.

Den 1. August 1932. Amtsgericht Reutlingen.

Stettin. 40138]

Das Vergleichsverfahren zur Abwen⸗

dung des Konkurses über das Vermögen des Kaufmanns Alfred Wertheim, In- habers der Firma Alfred Wertheim, Groß⸗ handel in Herrenkleidung in Stettin, Rosengarten 62, ist aufgehoben, nachdem ein Vergleich angenommen und bestätigt worden ist.

Stettin, den 27. Juli 1932. Das Amtsgericht. Abt. 6.

Weida. 40139

Das Vergleichsverfahren zur Abwen⸗

dung des Konkurses über das Vermögen der im hiesigen Handelsregister einge⸗ tragenen Firma Paul Geilert, Schnitt⸗ warenhandlung in Weida, Geraer Str. 32, Alleininhaber: Schnittwarenhändler Paul Ernst Geilert, daselbst, ist heute nach Be⸗ stätigung des angenommenen Vergleichs aufgehoben worden.

Weida, den 30. Juli 1932. Thüring. Amtsgericht.

Würzhurg. 401401

Das Amtsgericht Würzburg hat mit Be⸗

schluß vom 30. Juli 1932 das gerichtliche Vergleichsverfahren über das Vermögen ö der Eisenwarengroßhandlung W. Wehner & Co., offene Handelsgesellschaft in Würz⸗ burg, Pleicherring 2, nach Bestätigung des geschlossenen Vergleichs aufgehoben.

Würzburg, 31. Juli 1932. Geschäftsstelle des Amtsgerichts.

infolge

8. Verschiedenes.

40021

Am 1. Oktober 1932 erscheint zum

Besonderen Tarifheft (Heft B) füc den Binnenverkehr der Hildesheim⸗-Peiner Kreiseisenbahn der Nachtrag 8

Nähere Auskunft erteilen die Dienst⸗

stellen.

Hildesheim, den 30. Juli 1932.

Hildesheim⸗Peiner Kreiseisenbahn⸗

Ge sellschaft.

Deutscher Reichsanzeiger

Preußischer 6

5

O

Erscheint an jedem Wochentag abends. Bezugspreis durch die Post monatlich 2,30 RM einschließlich 0,48 aM Zeitungsgebühr, aber ohne Bestellgeld; für Selbstabholer bei der Geschästsstelle 190 RMA monatlich. Alle Postanstalten nehmen Bestellungen an, in Berlin für Selbstabholer die Geschäftsstelle 8sW. 48, Wilhelmftraße 32. Einzelne Nummern kosten 30 „My, einzelne Beilagen 10 W. Sie werden nur gegen Barzahlung oder vorherige Einsendung des Betrages einschließlich des Portos abgegeben. Fernsprecher: F5 Bergmann 7673.

aatsanzeiger.

Mr. 182. Reichs bankgirotonto.

9

Anzeigenyreis für den Raum einer fünfgespaltenen Petitzeile 1, lo A, einer dreigespaltenen Einheitszeile 1,35 * 4A. Anzeigen nimmt an die Geschäftsstelle Berlin SW. 48, Wil helmstraße 37. Älle Druckaufträge sind auf einseitig beschriebenem Papier völlig druckreif einzusenden, insbesondere ist darin auch anzugeben, welche Worte etwa durch Sperr“! Druck (einmal unterstrichen) oder durch Fettdruck (zweimal unter- strichen) hervorgehoben werden sollen. Befristete Anzeigen müffen 3 Tage vor dem Einrückungstermin bei der Geschäftsstelle eingegangen sein.

9

9

Berlin, Freitag, den 5. August, abends.

O

LF Alle zur Veröffentlichung im NReichs⸗ und Staats⸗ anzeiger bzw. im Zentral⸗Handelsregister bestimmten Druckaufträge müssen völlig druckreif eingereicht werden; es mußt aus den Manuskripten selbst auch ersichtlich sein, welche Worte durch Sperrdruck oder Fettdruck hervorgehoben werden sollen. Schriftleitung und Geschäftsstelle lehnen jede Verantwortung für etwaige auf Verschulden der Auftraggeber beruhende Unrichtig⸗ keiten oder Unvollständigkeiten des Manuskripts ab. *]

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Ausführungsvorschriften zur Verordnung über den freiwilligen Arbeitsdienst vom 16. Juli 1932. Vom 2. August 1932. Beschluß zur Durchführung des 820 Abs. 5 der Ausführungs— vorschriften zur Verordnung über den freiwilligen Ärbests⸗ dienst vom 2. August 1932. ; Bekanntmachung äber den Londoner Goldpreis.

Vierter Nachtrag zur Bekanntmachung vom 12. November 193 über die zur Verwendung im Bergbau zugelassenen Zünd⸗ mittel.

Zeitungsverbot.

Im Nichtamtlichen Teil ist eine Nachweisung über den Umlauf und die Deckung der

/// //

zur Verordnung über den freiwilligen

Auf Grund der Verordnung des Reichspräsidenten über Maßnahmen zur Erhaltung der Arbeitslosenhilfe und der Sozialversicherung sowie zur Erleichterung der Wohlfahrts⸗ lasten der Gemeinden vom 14. Juli 19532 Vierter Teil Kapitel 1 Abs. 2 (RGGBl. I S. 273, 2383) und der Verordnung über den freiwilligen Arbeitsdienst vom 16. Juli 1932 Ar⸗ tikel 9 (R GGl. 1 S. 352, 353) wird hiermit verordnet:

Gegenstand des freiwilligen Arbeitsdienstes

(I Kommt eine Arbeit des freiwilligen Arbeitsdienstes un⸗ mittelbar nur einem beschränkten Personenkreis (Mitgliedern von Verbänden und Genossenschaften, Hilfsbedürftigen) zugute, so genügt für das Erfordernis der Gemeinnützigkeit der Ümstand, daß die Allgemeinheit ein wesentliches Interesse an der Aus⸗ führung hat.

(E) Soweit eine Arbeit nach ihrer Beschaffenheit, ihrem Um⸗ ing oder den sonstigen Vorgussetzungen als Notstandsarbeit urchgeführt werden kann, darf sie nicht im Wege des freiwilligen Arbeitsdienstes gefördert werden. ; ;

ANeber die allgemeinen Voraussetzungen, unter denen Arbeits— dienstwillige zum freiwilligen Arbeitsdienst zugelassen werden können, trüfft der Reichskommissar nähere Anordnungen.

Der Eintritt in den freiwilligen Arbeitsdienst verpflichtet die beitswilligen, echten Gemeinschaftsgeist zu pflegen und die ge⸗ meinsamen Zwecke nach Kräften zu fördern. .

„Der Reichskommissar sorgt dafür, daß die Arbeitsdienst⸗ willigen ernste Arbeit leisten; der Arbeitserfolg soll in an⸗ emessenem Verhältnis zu den aufgewendeten Mitteln , Der Reichskommissar sorgt- auch dafür, daß den Arbeits willigen Gelegenheit geboten wird, sich geistig zu bilden und sportlich zu betätigen.

„Lehnt ein Arbeitsloser es ab, sich an einer Arbeit im frei⸗ willigen Arbeitsdienst zu beteiligen, oder gibt er eine solche Arbeit

Inhalt des amtlichen Teiles. Deutsches Reich.

Preuszen.

Schuldverschreibungen der Boden- und Kommunalkredit— institute am 30. Juni 1932 nebst Anmerkungen, sowie eine Statistik der Boden⸗ und Kommunalkreditinstitute (Um⸗ lauf an Schuldverschreibungen und Bestand an Hypotheken, Kommunaldarlehen und sonstigen Darlehen) für Ende Juni 1932 veröffentlicht.

Amtliches.

Deutsches Reich.

Ausführungsvorschriften

Arbeitsdienst vom 16. Juli 1932. Vom 2. August 1932.

1

und Umfang der Förderung. §1.

§5 4.

ienst⸗

§8 5.

Förderung entspricht, entscheidet der Bezirks erkennung). In der Anerkennung ist zu vermerken, ob die Arbeit als volkswirtschaftlich wertvoll anzusehen ist. Der Bezirks

auf, so ist dies nicht als Tatsache anzusehen, aus der sich ergibt, daß der Arbeitslose die Erlangung einer neuen Arbeitsstelle ver— eitelt oder durch sein Verhalten absichtlich den Verlust seiner Stellung herbeigeführt hat. (6 93e des Gesetzes über Arbeits—

vermittlung und Arbeitslosenversicherung.)

(1) Als Förderung wird für den Arbeitsdienstwilligen ein Betrag von höchstens 2 RM wochentäglich bis zur Dauer von 20 Wochen innerhalb eines Zeitraums von zwei Jahren gewährt.

(2) Bei Arbeiten, die als volktswirtschaftlich wertvoll an— erkannt sind, kann die Förderungsdauer verlängert werden, aber nicht über 40 Wochen hinaus.

(G3) In besonderen Ausnahmefällen kann der Reichskommissar die Förderungsdauer über die in Absatz 1 und 2 vorgesehenen Grenzen hinaus verlängern.

2822

897

Solange für einen Arbeitsdienstwilligen eine Förderung gewährt wird, erhält er weder versicherungsmäßige Arbeitslosen⸗ unterstützung noch Krisenunterstützung. Die Förderungszeit wird dem Arbeitsdienstwilligen auf die Unterstützungsdauer in der Arbeitslosenversicherung und in der Krifenfürsorge nicht an⸗ gerechnet.

§ 8.

Der Reichskommissar trifft die für die Auswahl und Schulung von Führern erforderlichen Maßnahmen. Er kann hierbei von den Vorschriften über das Alter der Arbeitsdienstwilligen und über die Förderungsdauer abweichen.

§ 9. Bei Arbeiten, die als volkswirtschaftlich wertvoll anerkannt sind, kann der Reichskommissar oder die von ihm bestimmte Stelle Arbeitsdienstwilligen aus Mitteln des freiwilligen Arbeitsdienstes eine Beihilfe zu den erforderlichen Kosten der Reise zum Arbeits ort gewähren, soweit die Kosten nicht anderweitig aufgebracht werden können und ein Mißbrauch nicht zu befürchten ist.

§ 10.

(1) Beim Ausscheiden aus dem freiwilligen Arbeitsdienst ist dem Arbeitsdienstwilligen auf Antrag eine Bescheinigung über Art und Dauer seiner Beschäftigung auszustellen.

(2) Die Bescheinigung wird vom Träger der Arbeit im Be⸗ nehmen mit dem Träger des Dienstes erteilt.

II. Organisation und Verfahren. 811.

(1) Die Mittel, die das Reich und die Reichsanstalt für

Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung für den frei⸗

willigen Arbeitsdienst zur Verfügung stellen, verwaltet der

Reichskommissar. Er legt dem Reichsarbeitsminister über die Verwaltung und Verwendung der Mittel Rechnung.

(2) Die Entscheidung darüber, welche Mittel die Reichs⸗

2 .

anstalt zur Verfügung stellt (Verordnung über den freiwilligen Arbeitsdienst Artikel 5 Abs. 1 Satz 2), trifft der Präsident dieser Anstalt.

812 8 (1). Die Bezirkskommissare sind bei der Durchführung des

freiwilligen Arbeitsdienstes an die Weisungen des Reichs⸗ kommissars gebunden.

(2) Soweit die Vorsitzenden der Arbeitsämter auf Grund der

Vorschriften über den freiwilligen Arbeitsdienst tätig sind, handeln sie als Beauftragte des Reichskommissars und der Be—⸗ zirkskommissare.

§13.

Der Reichskommissar und die Bezirkskommissare sollen Per⸗

sonen, Vereinigungen und Einxichtungen, die besondere Erfahrung im freiwilligen Arbeitsdienst haben, zur beratenden Mitwirkung heranziehen.

Postschecttonto: Berlin ais 2. 1932

ordnungsmäßige Verw d Verwendung zu⸗ gunsten der Arbeitsdienst 1Usreichend Ge Der 9 L. 6 Trager der Arbeit kan erungsbeträge ga ise in Sachleistungen an d ienstwilligen wei 5 18

; S vei yrderlich in den Träger der Arbeit Vor⸗ schüs e auf die Forderungsbeträge gezahlt werden, regelm ißig jedoch nicht für einen längeren Zeitraum als eine Woche

;

III.

Anwendung vo Vorschriften der Sozia

ver sicherung und des Arbeitsschutzes

.

. 519 (1) Die Arbeitsdienstwilligen sind gegen Krankheit versichert. Dabei gelten die Vorschriften der Reich sversicherungsordnung iber die Pflichtversicherung entsprechend.

(2) An Leistungen aus der Krankenversicherung erhalten die Arbeitsdienstwilligen lediglich Krankenpflege für ihre Person lReichsversicherungsordnung 5 182 Abs. 1 Nr 1, Abs. 2), gegebenen⸗ falls Krankenhauspflege nach der Reichsversicherungsordnung §5 184. War der Arbeitsdienstwillige unmittelbar vor seinem Ein⸗ tritt in den freiwilligen Arbeitsdienst gegen Krankheit pflicht⸗ versichert, so erhält er auch Familienkrankenpflege. Von der Entrichtung des Arzneikostenbeitrages und der Krankenscheingebühr Reichsversicherungsordnung 5 1822 Abs. 1 und 5 1876 Aos. 4) sind die Arbeitsdienstwilligen befreit

3) Für die Versicherung zuständig ist die Allgemeine Orts krankenkasse des Dienstortes oder, wenn eine solche für ort nicht besteht, die Landkrankenkasse

(4) Als Arbeitgeber gilt der Kasse gegenüber der Arbeit. .

(6) Die Beiträge werden aus Mitteln des freiwilligen Arbeits dienstes bestritten. Als Grundlohn gilt dabei der Betrag von 1,50 Reichsmark.

6) Mit der Krankenversicherung der Arbeitsdienstwilligen ist die Versicherung gegen Arbeitslosigkeit nicht verbunden

(7) Nach dem Ausscheiden aus dem freiwilligen Arbeitsdienst findet eine Weiterversicherung nach der Reichsversicherungs— ordnung 5 I13 nicht statt.

(8) Scheidet ein Arbeitsdienstwilliger, der unmittelbar vor seinem Eintritt in den freiwilligen Arbeitsdienst Arbeitslosen⸗ oder Krisenunterstützung bezogen, seinen Anspruch aber noch nicht erschöpft hat, aus dem freiwilligen Arbeitsdienst aus so setzt er seine Mitgliedschaft bei der Krankenkasse fort, der er vor dem Eintritt in den Arbeitsdienst angehört hat. Er erhält von ihr auch für eine bestehende Krankheit die Leistun

r jonst den Dienst⸗

7

Träger der

hr auch. 1 tungen nach den Vorschriften der Arbeitslosenversicherung:; dabei gilt die Kranken zilligen Arbeits⸗

pflege, die während der Zugehörigkeit zum freivwi dienst gewährt worden ist, als volle Krankenhilfe. § 20.

(I). Für die Beschäftigung im freiwilligen Arbeitsdienst geften die reichsgesetzlichen Vorschriften über die gewerbliche Unfall⸗ versicherung entsprechend.

(2) Als Beschäftigung im freiwilligen Arbeitsdienst gilt auch

a) die Teilnahme an Veranstaltungen, die der geistigen Fort⸗

bildung und sportlichen Betätigung dienen und von dem Träger des Dienstes angeordnet oder beaufsichtigt sind. Dabei findet Reichsversicherungsordnung 5 545 a ent⸗ sprechende Anwendung; . b) die Leistung von häuslichen und anderen Diensten in Arbeitslagern.

G) Für die Berechnung der Leistungen wird der Jahresarbeits⸗ verdienst für die Arbeitsdienstwilligen einheitlich auf 909 RM festgesetzt. Reichsversicherungsordnung 85 569 a findet keine An— wendung.

§ 14.

Der Reichskommissar und die Bezirkskommissare sollen mit den am freiwilligen Arbeitsdienst beteiligten Dienststellen des Reichs, der Länder, der Gemeinden und anderer Körperschaften des öffentlichen Rechts eng zusammenarbeiten. Die Bezirkskommissare haben die obersten Landesbehörden über die Maßnahmen, die in den einzelnen Ländern durchgeführt werden, auf dem laufenden zu halten. 58 204 Abs. 1 des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung findet entsprechende Anwendung.

§ 15.

(1) Darüber, ob eine Arbeit den ,, , für eine ommissar (An⸗

kommissar bestimmt auch Höhe und Dauer der Fördern!

. ig. (E) Zuständig ist der Bezirkskommissar, in dessen Henirt die

Arbeiten ausgeführt werden. Erstreckt sich die Arbeit über die Bezirke mehrerer Bezirkskommissare, so bestimmt der Reichs— kommissar, welchem Bezirkskommissar die Entscheidung zusteht.

Ob ein Arbeitsdienstwilliger aus den Mitteln des freiwilligen

Arbeitsdienstes gefördert werden kann, entscheidet der Vorsitzende des Arbeitsamts des Dienstortes. Arbeitsamt des Dienstortes ist das Arbeitsamt, in dessen Bezirk die Arbeit ausgeführt wird; erstreckt sich die Arbeit über mehrere Arbeitsamtsbezirke, so be⸗ stimmt der Vorsitzende des Landesarbeitsamts, welches Arbeits- amt als Arbeitsamt des Dienstortes anzusehen ist.

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§ 17. Der Förderungsbetrag kann statt an den Arbeitsdienstwilligen

an den Träger der Arbeit gezahlt werden, wenn dieser für die

.

(4) Träger der Unfallversicherung sind Reich, Länder und Versicherungsverbände sowie solche Gemeinden Und Gemeinde verbände, die zu Versicherungsträgern erklärt sind, wenn sie oder ihre Mitglieder Träger der Arbeit sind; die Befugnis nach der Reichsversicherungsordnung §§ 624, 625 der zuständigen Genossenschaft beizutreten, bleibt unberührt.

(6) In allen übrigen Fällen bestimmt das Reichsversicherungs⸗ amt als Träger der Unfallversicherung eine Berufsgenossenschaft oder deren Zweiganstalt und setzt die Vergütung für sie fest. Der Reichskommissar oder die von ihm bestimmte Stelle führt die Vergütung für Rechnung des Trägers der Arbeit unmittelbar an den Versicherungsträger ab und zieht sie vom Träger der Arbeit ein. .

(6) Gehen Einrichtungen des freiwilligen Arbeitsdienstes auf Grund dieser Verordnung in die Versicherung eines anderen Versicherungsträgers über, so findet Artikel 41 des Dritten Gesetzes über Anderungen in der Unfallversicherung vom 25. De⸗ zember 1928 (RGBl. 1 S. 405) entsprechende Anwendung.

§ 21.

Für Arbeitsdienstwillige, die bis zur Aufnahme des frei— willigen Arbeitsdienstes versicherungsmäßige Arbeitslosenunter—⸗ stützung oder Krisenunterstützung bezogen haben, findet zur Auf— rechterhaltung der Anwartschaften in der Invaliden⸗, An⸗ gestellten⸗ und knappschaftlichen Pensioneversicherung der z 129 des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosen⸗ versicherung mit der Maßgabe entsprechende Anwendung, daß die Beiträge (Anerkennungsgebühren) aus Mitteln des freiwilligen Arbeitsdienstes zu entrichten sind. Entsprechendes gilt für Wohl- fahrtserwerbslose, die bis zur Aufnahme des freiwilligen Arbeitsdienstes in der öffentlichen Fürsorge unterstützt worden sind, wenn der Fürsorgeverband es beantragt.

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