1932 / 216 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 14 Sep 1932 18:00:01 GMT) scan diff

19715 In dem Kon

H renz kung., (). —.

Konkursverfahren. lursverfahren über das Vermögen der Firma A. F. Koschara æ Sohn in Kreuz burg (Oberschl.) ist infolge eines von der Gemeinschuldnerin gemachten Vorschlags zu einem Zwangsvergleich Vergleichs termin auf den 21. September 1932, vor mittags 106 Uhr, vor dem Amtsgericht in Kreuzburg (Oberschl., Zimmer Nr. 29, anberaumt. Der Vergleichsvorschlag und die Erklärung des Gläubigerausschusses sind auf der Geschäftsstelle des Konkurs gerichts zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt. 3NI/ 2.

Amtsgericht in Kreuzburg (Oberschl.), den 7. September 1932. Leipzig. 19716

Im Konkursverfahren über das Ver mögen der Firma Deutsche Kanin-Ver

wertungs Gesellschaft mit beschränkter Haf tung in Liquidation in Leipzig C 1, Ritter straße 23, gesetzlich vertreten durch ihren Liquidator Kaufmann Otto Gottstein, da selbst, werd der Wahltermin vom 19. Sep

tember 1932, vorm. 11 Uhr, auf Antrag des Konkursverwalters aufgehoben und neuer Termin auf den 8. Oktober 1932,

vorm. S! Uhr, bestimmt. Amtsgericht Leipzig, Abt. II AI, Harkortstr. 11, Erdgeschoß, Zimmer Nr. 8, den 9. September 1932.

Lu clean, Lausitz. 149717 In dem Konkursverfahren über das Ver mögen der offenen Handelsgesellschaft Herkong Fahrradwerke Otto Herkner in Crinitz (Inhaber Bernhard und Albert Herkner) wird zum Konkursverwalter an Stelle des verstorbenen Handelsgerichts rats Kaufmann Alfred Schulze in Finster walde der Diplomlandwirt Erich Elsholz in Luckau (Nd. Lausitz ernannt. Zur Be schlußfassung über die Beibehaltung des ernannten oder die Wahl eines anderen Verwalters wird Termin auf den 1. Ok⸗ to ber 1932, 10, Uhr, Zimmer s, an

beraumt. Amtsgericht Luckau (Nd. Lausitz), den 7. September 1932.

Besch luß. 49718 Konkursverfahren über das Ver mögen des Kaufmanns Ludwig Karl Paul Wilhelm Boldt, all. Inh. einer Möbel handlung in Lübeck, Fischergrube 25 27, wird nach rechtskräftiger Bestätigung des am 15. Juli 1932 geschlossenen Zwangs vergleichs aufgehoben. Lübeck, den 9. September 1932. Das Amtsgericht. Abt. II.

Lüheck.

Das

Marienburg, Westpr. 497191]

Das Konkursverfahren über das Ver mögen der offenen Handelsgesellschaft Passarge K Holzlöhner, Inh. Schneider meister Gustav Passarge und Kaufmann Gustav Holzlöhner, Herrenmaßgeschäft in Marienburg, Pfarrgasse 1, wird nach er folgter Abhaltung des Schlußtermins hier durch aufgehoben.

Amtsgericht Marienburg, den 2. September 1932.

MI osbach, Baden. 149720

Das Konkursverfahren über das Ver mögen der Firma Gottfried Grimm, Kolonialwarenhandlung in Mosbach, Inh. Gottfried Grimm, Kaufmann in Mosbach, wurde nach Abhaltung des Schlußtermins und rechtskräftiger Bestätigung des Zwangs⸗ vergleichs aufgehoben. Mosbach, den 7. September 1932. Bad. Amtsgericht. Mosbach, Bund en. 49721]

Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen des Theodor Gunkel, Dresch⸗ maschinenbesitzers in Waldmühlbach, wurde nach Abhaltung des Schlußtermins auf⸗ gehoben. Mosbach, den 7. September 1932. Bad. Amtsgericht. Oldenburg,. Old enbumg. [49722

Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen des Gastwirts Heinrich Möhlen⸗ brock in Tweelbäke wird nach erfolgter Abhaltung des Schlußtermins hierdurch aufgehoben. N39. 31.

Oldenburg, den 6. September 1932. Amtsgericht. Abt. VII. 49723 über das

Ranis, Kr. Jiegenrüc'. In dem Konkursverfahren

Vermögen der Kolonialwarenhändlerin Frieda Pohle geb. Köhler in Krölpa

(Kreis Ziegenrück) ist zur Abnahme der Schlußrechnung des Verwalters, zur Er hebung von Einwendungen gegen das Schlußverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen und zur Beschlußfassung der Gläubiger über die nicht verwertbaren Vermögensstücke sowie zur Anhörung der Gläubiger über die Erstattung der Auslagen und die Gewährung einer Vergütung an die Mit⸗ glieder des Gläubigerausschusses der Schlußtermin auf den 6. Oktober 1932, 11 Uhr, vor dem Amtsgericht, hierselbst, bestimmt.

Amtsgericht Ranis, 9. September 1932.

Schleswig. Beschluß.

49724 In dem Konkursverfahren über den Nachlaß des Dentisten Karl Georg

Schnittger jun. in Schleswig wird das Verfahren nach erfolgter Schlußverteilung aufgehoben. Schleswig, den 6. September 1932. Das Amtsgericht. III.

Schnee eng. 497235]

Das Konkursverfahren über das Ver mögen des Kaufmanns Heinrich Stedler in Aue, Schneeberger Straße 72, als all.

Inhabers der handelsgerichtlich nicht ein getragenen Firma Stedler Standard Companie in Neustädtel, Forststraße 36e, wird hierdurch aufgehoben, nachdem der im Vergleichstermin vom 1. Juli 1932

angenommene Zwangsvergleich durch rechtskräftigen Beschluß vom 8. Juli 1932 bestätigt worden ist. K 4 32. Schneeberg, den 7. September 1932. Das Amtsgericht. Siegen. 149726

Kontursverfahren.

In dem Konkursverfahren über das Ver mögen der Firma Dampfkesselfabrik Wein brenner u. Co., A. G. in Neunkirchen, Kreis Siegen, wird zur Prüfung nachträg lich angemeldeter Forderungen, zur Ab nahme der Schlußrechnung, zur Erhebung von Einwendungen gegen das Schlußver zeichnis und zur Beschlußfassung der Gläubiger über die nicht verwertbaren Vermögensstücke Termin auf den 30. Sep⸗ tem ber 1932, vorm. 19), Uhr, vor

dem Amtsgericht in Siegen, Zimmer Nr. 13, bestimmt. Amtsgericht Siegen, 6. September 1932

Stulimi. [49727]

In dem Konkursverfahren über das Ver mögen des verstorbenen Domänenpächters Otto Zitzlaff in Grünfelde ist zur Verhand lung über den Zwangsvergleich und zur Prüfung nachträglich angemeldeter For derungen Termin auf den 4. Oktober 1932, 10 Uhr, vor dem hiesigen Amts gericht, Zimmer 7, anberaumt.

Stuhm, den 5. September 1932.

Das Amtsgericht.

Winzig. (49728

Das Konkursverfahren über den Nach laß des am 28. Dezember 1931 verstor⸗ benen Tischlermeisters Wilhelm Geittner aus Winzig wird mangels einer den Kosten des Verfahrens entsprechenden Masse ein gestellt. 2 Nda / 32. Amtsgericht Winzig, 8. September 1932.

Wiesbaden. 49729

Das Konkursverfahren über das Ver mögen der Firma Wilhelm Noll Landes produktenhandlung in Nordenstadt wird eingestellt, da sich ergeben hat, daß eine den Kosten des Verfahrens entsprechende Konkursmasse nicht vorhanden ist. (5 204 K. O.). Amtsgericht, 6b, Wiesbaden, den 5. September 1932.

Bochuni. Bekanntmachung. Ueber das Vermögen der Firma Chemische Fabrik Walther Bosch, G. m. b. H. in Bochum, ist heute, am 5. Sep tember 1932, 18 Uhr, das Vergleichsver⸗ fahren zur Abwendung des Konkurses er⸗ öffnet. Der Rechtsanwalt Mattenklodt in Bochum, Viktoriastr. 15.17, ist zur Ver trauensperson ernannt. Termin zur Ver⸗ handlung über den Vergleichsvorschlag ist auf den 1. Oktober 1932, 11 Uhr, vor dem Amtsgericht, hier, Viktoriastr. 14, Zimmer 45, anberaumt. Der Antrag auf Eröffnung des Vergleichsverfahrens nebst Anlagen und das Ergebnis der Er⸗ mittlungen sind auf der Geschäftsstelle, Zimmer 46, zur Einsicht der Beteiligten

niedergelegt. Bochum, den 5. September Das Amtsgericht. Abt. 14.

49730]

1932.

Breslau. 49731

Ueber das Vermögen des Kaufmanns Michaelis Rosenbaum, Alleininhabers der Firma M. Rosenbaum & Co. in Breslau, Nikolaistraße 65/68 (Großhandel mit Textil⸗ waren), ist am 9. September 1932, 1217 Uhr, das Vergleichsverfahren zur Abwendung des Konkurses eröffnet wor den. Der Kaufmann Max wGoldschmidt in Breslau, Schillerstraße 28, ist zur Ver⸗ trauensperson ernannt. Ein Gläubiger⸗ ausschuß wird nicht bestellt. Termin zur Verhandlung über den Vergleichsvorschlag ist auf Dienstag, den 11. Oktober 1932, 11 Uhr, vor dem Amtsgericht in Breslau, Museumstraße Nr. 9, II. Stock, Zimmer Nr. 439, anberaumt. Der Antrag auf Eröffnung des Verfahrens nebst seinen Anlagen und das Ergebnis der weiteren Ermittlungen sind auf der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt. (42 V. N. 45/82.)

Breslau, den 9. September 1932.

Amtsgericht.

Buchen. 49732

Ueber das Vermögen des Grafen Dr. Ludwig Rüdt von Collenberg, Regierungs⸗ rat a. D. in Bödigheim, wurde heute vormittag 11 Uhr das Vergleichsver⸗ fahren zur Abwendung des Konkurses eröffnet. Vertrauensperson ist Rechts⸗ anwalt M. Hanauer in Mosbach. Ver⸗ gleichstermin ist am Freitag, den 7. Ok⸗ tober 1932, 16 Uhr, vor dem Amtsgericht, II. Stock, Zimmer Nr. 2. Buchen, 9. Sep⸗ tember 1932. Amtsgericht.

Lrank furt, Main. Vergleich sverfahren. Ueber das Vermögen des Kaufmanns Carl Seelig, Frankfurt a. M., Sandweg Nr. 33, alleinigen Inhabers der Firma Seelig C Co. in Frankfurt a. M., Bleich⸗ straße 10, ist am 6. September 1932, 12 Uhr, das Vergleichsverfahren zur Ab⸗ wendung des Konkurses eröffnet worden. Der Rechtsanwalt Klibansky in Frankfurt a. M., Zeil 97, ist zur Vertrauensperson ernannt. Termin zur Verhandlung über den Vergleichsvorschlag ist auf Mittwoch, den 28. September 1932, 9 Uyr, vor dem Amtsgericht in Frankfurt a. M., Starke straße 3, J. Stock, Zimmer Nr. 9, anbe⸗ raumt. Der Antrag auf Eröffnung des

a9 33

Verfahrens nebst seinen Anlagen und das Ergebnis der weiteren Ermittlungen sind auf der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt. Frankfurt a. M., den 6. Sevt. 1932. Die Geschäftsstelle des Amtsgerichts. Abt. 44.

iIalle. Salle. 149734

Ueber das Vermögen der offenen Handelsgesellschaft Aug. Weddy⸗Jaschke & Klautzsch, Halle a. S., Leipziger Straße Nr. 22 23, Fachgeschäft für Bürobedarf und Papiergroßhandlung, wird heute, am 9. September 1932, 1117 Uhr, das Ver gleichsverfahren zur Abwendung des Kon kurses eröffnet. Der Syndikus a. D. Gustav Koepper, Halle a. S., Merseburger Straße 159, wird zur Vertrauensperson ernannt. Ein Gläubigerausschuß wird nicht bestellt. Termin zur Verhandlung über den Vergleichsvorschlag wird auf Freitag, den 7. Oktober 1932, 9 Uhr, vor dem unten bezeichneten Gericht, Preußen⸗ ring 13, Zimmer 42, anberaumt. Der Antrag auf Eröffnung des Vergleichsver fahrens nebst seinen Anlagen und Ergebnis der weiteren Ermitttungen sind auf der Geschäftsstelle des Gerichts, Zim mer Nr. 43, zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.

das

Halle a. S., den 9. September 1932. Das Amtsgericht. Abt. . IHIeidelberg. 46735

Ueber das Vermögen der Firma Kor⸗ settenhaus Paula Wolfers in Heidelberg, Hauptstr. 25, Alleininhaberin Frau Paula Grünebaum, wurde heute nachmittag 234 Uhr das Vergleichsverfahren zur Ab⸗ wendung des Konkurses eröffnet. Ver⸗ trauensperson ist Waisenrat B. Wellbrock in Heidelberg, Ziegelhäuserlandstr. 13. Vergleichstermin ist am Samstag, den 8. Oktober 1932, 11 Uhr, vor dem Amts gericht, J. Stock, Zimmer Nr. 11. Heidel berg, den 9. September 1932. Bad. Amtsgericht A 4.

Leipzig. 497361

Zwecks Abwendung des Konkurses über das Vermögen der Firma Foerstendorf & Schoenecker, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Etuisfabrik in Leipzig C 1, Georgiring 5 d, und Jessen a. d. Elster, gesetzlich vertreten durch den alleinigen Geschäftsführer, Kaufmann Georg Krecker in Chemnitz, wirb heute, am 8. September 1g32, mittags 1 Uhr, das gerichtliche Ver gleichsverfahren eröffnet. Vertrauens person: Rechtsanwalt Dr. Goldschmidt in Leipzig C 1, Goethestraße 1. Vergleichs termin am 7. Oktober 1932, vormittags 9 Uhr. Die Unterlagen liegen auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts zur Ein sicht der Beteiligten aus.

Amtsgericht Leipzig, d. 8. Sept. 1932.

Leipzig. 149737 Zwecks Abwendung des Konkurses über das Vermögen des Kaufmanns und Dro gisten Artur Johannes Mähder in Leipzig W 35, Friedrich⸗Ebert⸗Straße 2, Allein inhabers eines ebenda betriebenen Dro⸗ gerie und Kolonialwarengeschäfts unter der handelsgerichtlich eingetragenen Firma „Grenz⸗Drogerie Johannes Mähder“ wird heute, am 8. September 1932, nach⸗ mittags 7 Uhr, das gerichtliche Vergleichs⸗ verfahren eröffnet. Vertrauensperson: Diplomkaufmann Georg Fügner in Leipzig C 1, Petersstraße 22. Vergleichstermin am 7. Oktober 1932, vormittags 10 Uhr. Die Unterlagen liegen auf der Geschäfts⸗ stelle des Amtsgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus. Amtsgericht Leipzig, den 8. Sept. 1932. Leipzig. 49738] Zwecks Abwendung des Konkurses über das Vermögen des Kaufmanns Ernst Strauß in Leipzig N 22, Schönhausen⸗ straße 20, Alleininhabers einer Eisen⸗ und Stahlhandlung unter der handelsgericht⸗ lich eingetragenen Firma „Körner G Schulte“ in Leipzig, Lagerhofstraße 2, wird heute, am 9. September 1932, vor⸗ mittags 954 Uhr, das gerichtliche Ver⸗ gleichsverfahren eröffnet. Vertrauens⸗ person: Rechtsanwalt Dr. Jänichen in Leipzig O1, Goethestraße 1. Vergleichs⸗ termin am 7. Oktober 1932, vormittags 11 Uhr. Die Unterlagen liegen auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts zur Ein⸗ sicht der Beteiligten aus. Amtsgericht Leipzig, den 9. Sept. 1932. Oiienbach, Main. Vergleichs verfahren. Ueber das Vermögen der Firma Her⸗ mann Liebmann G. m. b. H., Schuhfabrik in Offenbach a. M., ist am 1. September 1932, nachmittags 4 Uhr, das Vergleichs⸗ verfahren zur Abwendung des Konkurses eröffnet worden. Der Rechtsnwalt Schloß in Offenbach a. M. ist zur Ver⸗ trauensperson ernannt. Termin zur Ver⸗ handlung uber den Vergleichsvorschlag ist auf Donnerstag, den 29. September 1932, vorm. 10 Uhr, vor dem Amtsgericht in Offenbach a. M., Zimmer Nr. 70, anbe⸗ raumt. Der am 2. Juli 1932 bei Gericht eingegangene Antrag auf Eröffnung des Verfahrens nebst seinen Anlagen und das Ergebnis der weiteren Ermittlungen sind auf der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt. Offenbach a. M., den 1. Sept. 1932.

49739

Vergleich sverfahren. Ueber das Vermögen des Kaufmanns

Adolf Meins, als alleinigen Inhabers der im Handelsregister eingetragenen Firma Adolf Meins in Oldenburg, Rosenstraße,

ist am 10. September 1932, vormittags 10 Uhr, das Vergleichsverfahren zur Ab wendung des Konkurses eröffnet worden. Der Direktor Friedrich Heinen, Oldenburg, Treuhand⸗Aktiengesellschaft, ist zur Ver trauensperson ernannt. Termin zur Ver handlung über den Vergleichsvorschlag ist auf Freitag, den 7. Oktober 1932, vorm. 1112 Uhr, vor dem Amtsgericht in Olden burg i. O., 1. Obergeschoß, Zimmer Nr. 25, anberaumt. Der Antrag auf Eröffnung des Verfahrens nebst seinen Anlagen und das Ergebnis der weiteren Ermittlungen sind auf der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.

Oldenburg, den 10. September 1932. Geschäftsstelle des Amtsgerichts. Salmünster. Beschluß. 149741

Ueber das Vermögen des Uhrmachers Alois Kern in Salmünster wird heute, um 10 Uhr, das Vergleichsverfahren zur Abwendung des Konkurses eröffnet. Ter min zur Verhandlung über den Vergleichs⸗ vorschlag wird auf den 1. Oktober 1932, vormittags 9 Uhr, bestimmt. Der Antrag auf Eröffnung des Vergleichsverfahrens nebst seinen Anlagen und das Ergebnis der weiteren Ermittlungen ist in der Ge schäftsstelle des Amtsgerichts zur Einsicht niedergelegt.

Salmünster, den 5. September

Preußisches Amtsgericht.

1932.

Schleusingen. 149742 Ueber das Vermögen der Firma Por⸗ zellanfabrik Kloster⸗Veßra, Inh.: Oskar Fischer und Theodor Lehmann in Kloster⸗ Veßra, wird heute das Vergleichsver⸗ fahren zur Abwendung des Konkurses eröffnet. Der Direktor Peter Reisewitz in Themar ist Vertrauensperson. Termin zur Verhandlung über den Vergleichsvor schlag ist am 8. Oktober 1932, 91 Uhr. Schleusingen, den 9. September 1932. Das Amtsgericht. Gesch. Nr. Ib. V. N. 1/32

Stutiganrt. 49743

Am 9g. September 1932, vorm. 11 Uhr, ist das Vergleichsverfahren zur Abwen⸗ dung des Konkurses über das Vermögen der August Brommer, Inh. eines Schuh⸗ geschäfts in Vaihingen a. F., eröffnet worden. Als Vertrauensperson ist auf Vorschlag der Gläubigermehrheit bestellt: G. Hörcher, Geschäftsführer der Fa. Hörcher C Co., G. m. b. H. in Stuttgart, Königstr. 46/1II. Vergleichstermin ist auf Freitag, 7. Okt. 1932, vorm. 10 Uhr, Archivstr. 15ỹ1, Saal 208, bestimmt. Der Antrag auf Eröffnung des Vergleichsver⸗ fahrens nebst seinen Anlagen und das Ergebnis der weiteren Ermittlungen sind

auf der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.

Württ. Amtsgericht Stuttgart JI. Annaberg, Erzgeb. 497441

Das Vergleichsverfahren zur Abwen⸗ dung des Konkurses über das Vermögen des Baumeisters Friedrich Julius Götze in Annaberg, Parkstraße 21, alleinigen Inhabers eines unter der Firma F. J. Götze daselbst betriebenen Baugeschäfts, ist zugleich mit der Bestätigung des im Ver⸗ gleichstermin vom 27. August 1932 ange⸗ nommenen Vergleichs durch Beschluß vom gleichen Tage aufgehoben worden. Amtsgericht Annaberg, 9. Sept. 1932.

Balingen. 49745 Das Vergleichsverfahren über das Ver⸗ mögen der Firma Rominger & Co.,

Komm.⸗Ges. , mech. Trikotfabrik in Truchtel⸗ fingen, wurde nach bestätigtem Vergleich durch Beschluß vom 7. September 1932 aufgehoben. Amtsgericht Balingen.

Braunschweig. 49746

Vergleichsverfahren. Das Ver⸗ gleichsverfahren über das Vermögen des Fabrikanten Friedrich Bethmann, Allein⸗ inhabers der Firma Gebrüder Bethmann, Fleischwarenfabrik, hier, Petersilienstr. 2, ist infolge Bestätigung des im Vergleichs⸗ termin am 8, September 1932 ange⸗ nommenen Vergleichs aufgehoben. Ge⸗ schäftsstelle 2 des Amisgerichts Braun⸗ schweig.

Bremerhaven. Bergleichsverfahren. Das Vergleichsverfahren zur Abwen⸗ dung des Konkurses über das Vermögen des Kaufmanns Adolf Sudholz, Inhabers der Firma Adolf Sudholz, Mehl- und Warengroßhandlung in Bremerhaven, Ost⸗ seite des Alten Hafens, ist durch Be schluß des Amtsgerichts Bremerhaven vom 2. September 1932 aufgehoben, da der Vergleich angenommen und bestätigt ist. Bremerhaven, den 2. September 1932. Die Geschäftsstelle des Amtsgerichts.

Cuxhaven. 49748

Das über das Vermögen der Frau Franziska Strebost, in nicht eingetragener Firma Otto Strebost, Schirmgeschäft, Cuxhaven, Schillerstr. 11, eröffnete ge⸗ richtliche Vergleichsverfahren ist nach Be⸗ stätigung des angenommenen Vergleichs heute aufgehoben worden.

Cuxhaven, den 8. September 1932.

Das Amtsgericht.

Io a7]

PDonaueschingen. 497491 In dem Vergleichsverfahren über das

Vermögen der Firma Ausstzuer⸗- und Modehaus Langenbach und der Fa.

B. Langenbachs Bazar in Furtwangen, Inhaber Adolf Langenbach in Furt⸗ wangen, wird 1. der im Vergleichstermin

vom 25. August 1932 angenommene Ver-

gleich bestätigt, 2. infolge der Bestätigung

des Vergleichs das Verfahren aufgehoben.

Das allgemeine Veräußerungsverbot vom

14. 8. 1932 ist damit aufgehoben.

onaueschingen, den 1. Sept. 1932. Bad. Amtsgericht. JI.

8

2

2

C OIHha. 197501

Vergleichsverfahren über das Vermögen des Landwirts Ernst Wilhelm in Gotha. l. Der in dem Vergleichstermin vom 22. August 1932 angenommene Vergleich wird hierdurch bestätigt. 2. Infolge der Bestätigung des Vergleichs wird das Ver— fahren aufgehoben.

Gotha, den 24. August 1932.

Thür. Amtsgericht.

IIam bung. 1497511

Das über das Vermögen des Kauf— manns Bernhard Wilhelm Breuler, Ham- burg, Maxstraße 22, Erdg., in nicht einge⸗ tragener Geschäftsbezeichnung Möbelhaus Breuler, Wohnung: Hamburg, Wands— beker Chaussee 35, alleinigen Inhabers der Firmen: Bernhard Breuler hijo, letztes Geschäftslokal: Hamburg, Gerckenstwiete Nr. 2, IV, und Rothenburgsorter Möbel⸗ haus Bernhard Breuler, Geschäftslokal: Lamburg, Billhorner Röhrendamm 167, Laden, Geschäftszweig: Einzelhandel mit Möbeln, eröffnete gerichtliche Vergleichs⸗ verfahren ist nach gerichtlicher Bestätigung des Vergleichs am 8. September 1932 auf⸗ gehoben worden.

Das Amtsgericht in Hamburg.

Ilam burg. 1497521

Das über das Vermögen der Gesellschaft

in Firma Christian Ehlers, Piper K Fratscher Gesellschaft mit besch Wänkte

Haftung, Geschäftslokal: Hamburg, Neuer Wall 69, Laden, Geschäftszweig: Kauf⸗ haus Kreditgeschäft, eröffnete gerichtliche Vergleichsverfahren ist nach gerichtlicher Bestätigung des Vergleichs am 8. Sep⸗ tember 1932 aufgehoben worden.

Das Amtsgericht in Hamburg.

Insterhurrg. Beschluß. 497531 Das Vergleichsverfahren über das Ver— mögen der Firma Silberberg und Rosen⸗ kranz in Insterburg wird infolge der Bestätigung des Vergleichs aufgehoben. Insterburg, den 7. September 1932. Amtsgericht. Leipzig. 149754 Das am 21. Mai 1932 eröffnete Ver gleichsverfahren zwecks Abwendung des Konkurses über den Nachlaß des am 5. Juni 1932 verstorbenen Kaufmanns Carl Friedrich Mauksch, Inhabers der handelsgerichtlich eingetragenen Firma C. F. Mauksch C Co. Bergwerks- und Hüttenbedarf in Leipzig 8 3, Elisenstraße Nr. 102, Alleinerbin: Frau Elsa verw. Mauksch geb. Jentzsch in Leipzig S3, Elisenstraße 102, ist infolge der Bestätigung des im Vergleichstermin vom 7. Sep tember 1932 angenommenen Vergleichs durch Beschluß vom gleichen Tage auf— gehoben worden. Amtsgericht Leipzig, 8.

September 1932.

Leipzig. 49755

Das am 9. Juli 1932 eröffnete Ver⸗ gleichsverfahren zwecks Abwendung des Konkurses über das Vermögen des Kauf⸗ manns Ernst Weinzweig in Leipzig N 22, Berggartenstraße 10, Alleininhabers einer Fellgroßhandlung unter der handels⸗ gerichtlich eingetragenen Firma „Gebr. Weinzweig in Leipzig“ in Leipzig El, Brühl 7— 9, ist infolge der Bestätigung des im Vergleichstermin vom 7. Sep tember 1932 angenommenen Vergleichs durch Beschluß vom gleichen Tage auf⸗

gehoben worden.

Amtsgericht Leipzig, g. September 1932.

as sau. 49756

Das Amtsgericht Passau hat mit Be— schluß vom 6. September 1932 das Ver gleichsverfahren über das Vermögen des Delikatessenhändlers Max Scheyerer in Passau, Wittgasse 5, nach Bestätigung des angenommenen Vergleichs vom 6. 9. 1932 aufgehoben.

Passau, 8. September 1932. Geschäftsstelle des Amtsgerichts Passau. Sch; eidnitæ. 49757

Beschluß in dem Vergleichsversahren über das Vermögen der Firma Sölter & Starke o. H.-G. in Schweidnitz, Burg⸗ straße 22, Ecke Friedrichstraße. 1. Der in dem Vergleichstermin vom 8. September 1932 angenommene Vergleich wird hier⸗ durch bestätigt. 2. Infolge der Bestäti⸗ gung des Vergleichs wird das Verfahren aufgehoben.

Schweidnitz, den 8. September 1932

Amtsgericht. Villingen, Baden. 49758

Das Vergleichsverfahren über das Ver⸗ mögen des Walter Lang, Papier- K Schreibwarenhandlung in Villingen i. Schw., wurde nach Bestätigung des Vergleichsvorschlags am 6. d. M. auf⸗ gehoben.

Villingen i. Schw., 8. September 1932.

Bad. Amisgericht. J

Tittau. 49759]

Das Vergleichsverfahren zur Abwen⸗ dung des Konkurses über das Vermögen des Kaufmanns Curt Hippe, Inhabers der Firma Carl Sauppe, Zittau, Albert⸗ straße 6, ist infolge der Bestätigung des im Vergleichstermin vom 9. 9. 1932 an genommenen Vergleichs durch Beschluß vom gleichen Tage aufgehoben worden. (VV g/ 32. Amtsgericht Zittau, 9. 9. 1932.

Deutscher Reichsanzeiger Preußischer Staatsanzeiger.

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Inhalt des amtlichen Teiles. Deutsches Reich. Exequaturerteilung.

Erlöschen einer Exequaturerteilung.

Bekanntmachung über den Londoner Goldpreis.

Bekanntmachung, betreffend die Ziehung der Auslosungsrechte der Anleiheablösungsschuld des Landes Mecklenburg- Schwerin für das Jahr 19332.

Preuszen.

Anzeigen, betreffend die Ausgabe der Nummern 51 und 52 d gen, ' 52 der Preußischen Gesetzsammlung.

/// /

Amtliches.

Deutsches Reich.

Dem Generalkonsul der Vereinigten Staaten von Amerika in Köln, John Farr Simmons, ist namens des Reichs unter dem J. September 1932 das Exequatur erteilt worden. ;

Das dem Konsul der Vereinigten Staaten von Amerika in Köln, George L. Brandt, am 27. August 1930 erteilte Exequatur ist erloschen.

Bet anntmach ung

über den Londoner Goldpreis gemäß 51 der Ver— ordnung vom 10. Oktober 1931 zur Aenderung der Wertberechnung von Hypotheken und sonstigen Ansprüchen, die auf Feingold (Goldmark) lauten (RGBl. 1 S. 569). Der Londoner Goldpreis beträgt am 14. September 1932

für eine Unze Feingold.... . . 118 sh 3 d, in deutsche Währung nach dem Berliner Mittel kurs für ein englisches Pfund vom 14. Sep— tember 1932 mit RM 14,68 umgerechnet für ein Gramm Feingold demnach. ... in deutsche Währung umgerechnet....

Berlin, den 14. September 1932.

Statistische Abteilung der Reichsbank. Speer.

RM 86,7956, pence 45. 6219, RM 2, 79054.

Freistaat Mecklenburg⸗Schwerin.

Die Ziehung der Auslosungsrechte der Anleihe⸗ ablösungsschuld des Landes Mecklenburg-Schwerin für das Jahr 1932 findet am

Sonnabend, dem 15. Oktober 1932, vormittags 19 Uhr, öffentlich im Regierungsgebäude I, Zimmer Nr. 26, statt.

Schwerin, den 13. September 1932.

Mecklenburg⸗Schwerinsches Finanzministerium.

J. A.: Haack.

Preußen. Bekanntmachung.

Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 51 der Preußischen Gesetzsammlung enthält unter

Nr. 13 786 die Verordnung über die Aufteilung der Bezirke der aufgehobenen Amtsgerichte, vom 13. September 1932.

Umfang: 1 Bogen. Verkaufspreis 0,20 RM zuzüglich einer Versandgebühr von 5 Rpf..

Zu beziehen durch: R. von Decker's Verlag (G. Schench, Berlin Weg, Linkstr. 35, und durch den Buchhandel.

Berlin, den 14. September 1932.

Schriftleitung der Preußischen Gesetzsammlung.

Bekanntmachung.

Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 52 der Preußischen Gesetzsammlung enthält unter

Nr. 13787 die Zweite Verordnung zur Abänderung des Schlachtsteuergesetzes, vom 13. September 1932, und unter

Nr. 13788 die Verordnung über die Erhebung der Bürger⸗ steuer 1932, vom 13. September 1932.

Umfang; n Bogen. Verkaufspreis 0,20 RM zuzüglich einer Versandgebühr von 4 Rpf.

Zu beziehen durch; R. von Decker's Verlag (G. Schench, Berlin Weg, Linkstr. 35, und durch den Buchhandel.

Berlin, den 14. September 1932.

Schriftleitung der Preußischen Gesetzsammlung.

Nichtamtliches. Deutsches Reich.

Der Botschafter der Union der Sozialistischen Sowjet⸗ , Ch mn ß uk hat Berlin verlassen. Während einer Abwesenheit führt Botschaftsrat Alexandrows . Geschäfte der Botschaft. . .

Parlamentarische Nachrichten. In der gestrigen Sitzung des Ausschu sses zur Wa * rung der R ch te der Volksvertretung gab nach der Gröffnung der Verhandlung durch den Vorsitzenden Abg. Löbe der Vertreter der Reichsregierung Ministerialdirektor Gott heiner nach einem Bericht des Nachrichtenbüros des Vereins deutscher em,, folgende Erklärung ab: Die Reichs regierung halt daran fest, daß das Vorgehen des Reichstagspräsidenten in

der Sitzung des Reichstags vom 12. September 1932 mit . —ͤ Reichs verfassung und mit der Geschaftsordnung des Reichstags nicht vereinbar ist. Nach Artikel 33 Ab⸗

saß 8 der haben die Vertreter der

d. *. J auch außerhalb der d. h auch nach Schluß der Debatte und zu jedem * Entgegen dieser R. . . . . 41 J 82 ** e Bestimmung hat der Reichstagspräsident trotz wiederholter Wort⸗

me dung dem Reichskanzler das Wort nicht erteilt obwohl eine Abstimmung noch nicht begonnen hatte. Es steht fest, daß nach h

daß der Präsident diesen Antrag zugelassen hat und daß er das Haus noch darüber befragt hat, ob die Abstimmung über die Auf hebung der Notverordnug mit der Abstimmung über den Miß⸗ trauensantrag verbunden werden solle. Eine Abstimmung kann erst beginnen, nachdem festgestellt ist, worüber und in welcher Form abgestimmt werden soll. Dementsprechend bestimmt der z 105 der Geschäftsordnung, daß eine namentliche Abstimmung „bis zur Eröffnung der Abstimmung beschlossen“ werden kann. Sie kann somit nicht mehr nach Eröffnung der Abstimmung beschlossen werden. Wenn der Reichstagspräsident nach der Wortmeldung des Reichskanzlers noch einen Beschluß auf namentliche Abstim⸗ mung herbeiführte, so ergibt sich daraus mit völliger ÄQMarheit, a die Abstimmung bei der Wortmeldung des Reichskanzlers noch nicht begonnen hatte und daß der Präsident selber die Abstimmung noch nicht als begonnen ansah. Damit steht fest, daß dem Reichs⸗ kanzler geschäftsordnungs⸗ und verfassungswidrig das Wort ver⸗ sagt worden ist. Infolge dieses Verhaltens des Reichstagspräsi⸗ denten war der Reichskanzler genötigt, die Verordnung des Herrn Reichspräsidenten, die die Auflösung des Reichstags verfügte, in der Weise dem Reichstage zu übermitteln, daß er sofort nach der wiederholten Ablehnung der Worterteilung die Urkunde dem Reichstagspräsidenten übergab. Mit der Uebergabe der Urkunde trat die Auflösung in Wirksamkeit. Jede weitere Tätigkeit der noch versammelten Abgeordneten entbehrte damit der verfassungs⸗ rechtlichen Grundlage. Beschlüsse des Reichstags über die Auf⸗ Hef der Notverordnung vom 4. September d. J. und über die entziehung des Vertraüens liegen daher nicht vor. Ungeachtet dieser klaren Rechtslage hat der Präsident des Reichstags an den Reichskanzler in den gestrigen Abendstunden folgendes Schreiben gerichtet: „Der Präsident des Reichstags. Journ—-Nr. 1 2341. Berlin NW 7, den 13. September 1932. An den Herrn Reichs⸗ kanzler, hier. Der Reichstag hat in seiner Sitzung vom 12. Sep⸗ tember 1932 auf Grund der Anträge Torgler und Genossen Nr. 118, 119 und 44 der Drucksachen mit 512 bei 559 ab⸗ gegebenen Stimmen beschlossen: 1. Die Verordnung des Reichs⸗ präsidenten zur Belebung der Wirtschaft vom 4. September 1832 RGBl. 1 S. 425) ist mit sofortiger Wirkung aufzuheben. 2. Die derordnung der Reichsvegierung zur Vermehrung und Erhaltung der Arbeitsgelegenheit vom 5. September 1932 (RGGBl. 1 S. 433) erlassen auf Grund der Verordnung des Reichspräsidenten über Maßnahmen zur Erhaltung der Arbeitslosenhilfe und der Sozial⸗ versicherung sowie zur Erleichterung der Wohlfahrtslasten der Ge⸗ meinden vom 14. Juni 1932, ist mit sofortiger Wirkung aufzu⸗ heben. 3. Der Reichstag entzieht der Reichsregierung von Papen das Vertrauen. gez. Göring“ Aus diesem Schreiben in Ver⸗ bindung mit den Erklärungen, die er gestern abgegeben hat, ergibt sich, daß der Reichstagspräfident die Uuflöfung des Reichstags nicht anerkennt. Mit dieser Stellungnahme des Reichstagspräsi⸗ denten steht die Einberufung des Ausschusses zur Wahrung der Rechte der Volksvertretung in Widerspruch. Die Reichsregierung ist jederzeit bereit, mit dem nach Artikel 35 der Reichsverfassung gestellten Ausschuß zur Wahrung der Rechte der Volksvertretung zu verhandeln. Sie muß es jedoch ablehnen, in solche Verhandlungen einzutreten, ehe nicht der Reichstagspräsident sein Schreiben vom 12. September 1932 1 2341 zurückgezogen hat. Nach Abgabe dieser Erklärung verließ Ministerialdirektor Gottheiner die Sitzüng. Reichstagspräsident Göring erklärte, er müsse anerkennen, daß die Reichstagsauflösung rechtsgültig sei, da auch ein gestüczter Reichskanzler ein Auflösungsdekret gegenzeichnen könne, solange er das Vertrauen des Reichspräsidenten habe. Dagegen müsse er auf seinem Standpunkt beharren, daß die Abstimmungen xrechts⸗ fültig selen, da sie bereits begonnen hatten, als der Reichs⸗ anzler sich zum Wort gemeldet hatte. Allerdings habe er auch formal ne. lebhafte Bedenken, ob die Begründung, die für die Auflösung gegeben worden sei, mit dem Geist und dem Sinn

der Verfassung übereinstimme. Abg. Berndt (D. Nat.) er⸗

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klärte, daß er sich voll auf den Boden der Ausführungen des Re—⸗ Mer. asvpertreters stellée Dig Ho sre 2 3 3 gierungsvert reters stelle. Die Reichsregierung sei zu ihrem Vec⸗ 2 vollständig berechtigt; denn sie müsse wissen, wie der meichs rag und der Ausschuß sich selbst beurteile, ob der Reichstag, wie sein Präsident gestern verfassungs⸗ und geschäftsordnungs⸗ widrig erklärt habe, gültige Beschlüsse gefaßt habe trotz ordnungs⸗ maßig geschehener Auflösung, und ob er sich noch weiter als Tistent betracht oder ob dies nicht der Fall sei. Nur für letzteren Fall ret der Ausschuß in Kraft. Auf einen Zuruf von seiten l 2 9* * sazinlistoörm mn 22 3 ? 2 ö ; 1. der Tationalsozialisten und des Zenteums, warum denn dann die Teutschnationalen sich an der Abstimmung beteiligt hätten, erklarte Redner: Das sei geschehen, um den Mehrheitsparteien nicht die Freude zu machen, auf einen einstimmigen Beschluß s Reichstags hinweisen zu können in einer Sache und in einer

* *

Situation, die hinsichtlich ihres Ernstes übechaupt nicht über— treffen werden könne, und die wahrlich mehr Verantwortungs⸗ gefühl verlangt hätte, als es gestern der Reichstagspräsident und zie eichstag- mehrheit bewiesen hätten In der weiteren e, , . erkläfte Abg Löbe Soz) als Vorsitzender, daß nach Acttkel 35 der Verfassung der Ausschuß bestellt sei für die Zeit außerhalb der Tagung und nach Beendigung einer Wahlperlode oder der Auflösung des Reichstags bis zum Zusammentritt des neuen Reichstags. Daraus gehe ĩ

neuen ; gehe klar hervor, daß der Ausschuß auf seden Fall rechtmäßig tage, auch wenn der Reichstag nicht aufgelöst sei. Die Regierung habe übrigens in ihrer Erklärung die Recht⸗ maßigkeit des Ausschusses anerkannt und nur von dem Reichs—⸗ tagsprasidenten eine Erklärung verlangt, ob er die Auflösung des Reichstags anerkenne. Abg. Wegmann (Zentr. be—⸗ zeichnete die Haltung der Regierung als eine Volititꝰ der doppelten Moral, weil die Regierung auf der einen Seite sage,

ei. Die

sig Ran * 62 22 ö *

keinen Umständen ihr Erscheinen von Bedingungen Abhanzig machen. Erscheine sie nicht, so handele sie gegen den Wortlaut und den Sinn der Verfasfung. Nachdem Reichstagspräsident Göring nochmals erklärt hatte, daß er seine ursprüngliche Meinung über die Ungültigkeit der Reichstagsauflösung nicht

aufrechterhalte, erklärte Abg. Dr. Pfleger (Bayer. Vp), die Abstimmung sei gültig, sie sei nur von der Rechtspcechung zu klären. Die Aufgabe des Regierungsvertreters hätte verlangt,

daß er sich nicht sofort entfernt, sondeen nach Abgabe seiner Erklärung die Stellung des Ausschusses abgewartet hätte. Abg. Schmidt⸗Hannover (D. Nat.) bestritt nachdrücklich die

Beweisführung des Reichstagspräsidenten und erklärte inbe⸗ sondere, daß die Abstimmung selbst noch gar nicht im Gange, sondern nur angekündigt war. Das deutsche Volk werde kein Verständnis dafür haben, daß auf Grund einer bestrittenen Ge⸗ schäftsordnungskniffelei dem Reichskanzler in einer außen⸗ und innenpolitisch krisenreichen Zeit das Wort versagt wurde. Während der Ausführungen des deutschnationalen Redners kam

es zu erregten Auseinandersetzungen zwischen den. Deutsch⸗ nationalen und den Nationalsozialisten. Gegen die beiden deutschnationalen Stimmen wurde darauf ein sozialdemokra⸗

tischee Antrag angenommen, wonach der Ausschuß die Anwesen⸗ heit des Reichskanzlers und des Reichsinnenministers verlangt. Der Ausschuß befaßte sich dann noch kurz mit der polizeilichen Durchsuchung des Reichstagsgebäudes in der Nacht zum Dienstag. Abg. Torgler (Eomm ) erklärte, die Reichstagsbeamten seien von Polizeibeamten gezwungen worden, sich an der Aktion zu beteiligen. Es seien im Fraktionszimmer die Schränke von den Reichstagsbeamten geöffne? und von den Polizeibegmten durch⸗ sucht worden, ebenso die Schränke in den kleinen Arbeitszimmera der kommunistischen Abgeordneten. Das Eindringen der Polizei sei ohne Genehmigung des Reichstagspräsidenten erfolgt. Es sei nichts gefunden und nichts mitgenommen worden. Reichstags⸗ präsident Göring erklärte, daß er von dem Vorgang nicht unterrichtet worden sei. Die Polizei sei ohne seine Genehmigung ins Reichstagsgebäude eingedrungen. Auf seine Vorstellung beim Polizeipräsidenten habe dieser erklärt, daß auch er von dem Vor- gehen der Beamten nichts gewußt habe. Regierungsrat von Werder 26 die Aktion auf eigene Verantwortung vor. enommen. Nach der Darstellung Werders hätte der dringende erdacht bestanden, daß das Reichstagsgebäude in die Luft ge⸗ sprengt würde. Die Durchsuchung hätte dem Präsidenten vorher nicht angekündigt werden können, da er nicht zu erreichen ge⸗ wesen sei. 4 . Göring legte gegen das Vorgehen der Polizei schärfste Verwahrung ein und erklärte, er sei bereits mit der preußischen Regierung in Verbindung getreten, um die Be⸗ trafung der Schuldigen zu verlangen. Er überlege auch, ob er ich wegen dieses Vorganges mit der Reichsregierung in Ver⸗ bindung setzen solle. Gegen die Stimmen der Deutschnationalen und bei Stimmenthaltung des Zentrums wurde ein kommu— nistischer Antrag angenommen, in dem der Ausschuß feststellt, daß

die in der Nacht vom 12. zum 13. September in den Büros der

kommunistischen Reichstagsfraktion von der Kriminalpolizei durchgeführte Haussuchung ein eklatanter Bruch der Abgeordneten⸗ immunität sei. Der Ausschuß verlange die sofortige Bestrafung der für die Durchführung Verantwortlichen. Der Ausschuß ver— tagte sich dann bis 1 Uhr, um die Entscheidung der Regierung abzuwarten. Auch nach Wiedereröffnung der Sitzung war kein Vertreter der Regierung erschienen. Vors. Löbe teilte mit, daß er sich mit Staatssekretär Planck in Verbindung gesetzt habe. Er habe die Auskunft erhalten, daß die Regierung auf dem Rechtsstandpunkt verharre, den Ministerialdirektor Gottheiner vorgetragen habe. Nach längerer Aussprache nahm der Ausschuß gegen die Stimmen der Deutschnationalen und im letzten Satz auch gegen die kommunistischen Stimmen folgende Entschließung der Sozialoemokraten an: Der Ausschuß zur Wahrung der Rechte der Volksvertretung hat gemäß Art. 33 der Reichsverfassung die Anwesenheit des Herrn Reichskanzlers und des Herrn Reichs⸗

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