1932 / 224 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 23 Sep 1932 18:00:01 GMT) scan diff

und Staatsanzeiger Nr. 224 vom 23. September 1932. SZ.

H. Stärkezuckerfabriken.

Zeitabschnitt

J. Es sind verarbeitet worden:

II. Es sind gewonnen worden:

Kartoffelstarke in den Betrieben erzeugte

feuchte trockene

Maisstãrke angekaufte

feuchte

trockene

trockene

Andere zucker⸗ haltige

Stoffe

Stãrke⸗ in fester aer Form ablãufe

——

Stãrke⸗

zucker Stãrke⸗

zuckersiruy

Zucker⸗ farbe

Im August 19339... m nnen, Vom 1. September 1931 bis 31. August 1932

Vom 1. Sertember 1930 bis 31. August 19319)

Rüben saftfabriken ).

14705 9175 141 683 111395 1356 388 120573 1958 59 63 409

1640 79225 S0 S6 5 121835

Verarbeitet

Gewonnen

Zeitabschnitt

Rohe Rüben

Rübensäfte mit einem Reinheitsgrade

von mehr von 70 bis von weniger als 95 voh 65 vh als 70 v́H

Melasse

2

Im August 1932. In den Vormonaten?) ......

Vom 1. September 1931 bis 31. August 193 ; Vom 1. September 1930 bis 31. August 19313).

9. 9 4 9 9 6

1064029 1064029 481 524

224 046 224 046 97 130

1524 43 10903 8224 12 427 8 267 21258 13 542

24 874 302 625 327 499 406 377

1303 12451 13 754

2123

1001 42 429 43 430

45 399

) Die in den Zuckerfabrilen nicht auf Zucker, sondern unmittelbar zu Rübensaft verarbeiteten Rüben ind unter O nachgewiesen. ) Berichtigte Ergebnisse. 9 Endgültige Ergebnisse.

Berlin, den 2. September 1932. Statistisches Reichsamt. Wagemann.

Versteuerte und steuerfrei abgelassene Zuckermengen im Monat August 1932 und im Betriebsjahr 1931.32.

In den freien Verkehr übergeführter versteuerter Zucker)

Auf die Erzeugnisse der Spalten 3—8 entfallen an Zuckersteuer

Steuerfrei abgelassene Zuckermengen?)

Rübenzuckerabläufe, Rübensäfte, andere Rübenzuckerlösungen und Mischungen dieser Erzeugnisse mit einem Reinheitsgrad

Anderer kristalli⸗ sierter Zucker (Ver⸗ brauchs⸗ zucker)

Landes Roh⸗

zucker

finanzamts⸗

bezirke

von mehr als 95 vy

von 70 - 9h v́H

Stãrke⸗ zucker⸗ sirup

Rübenzucerablãufe, Rübensäfte, andere Rübenzuckerlösungen und Mischungen dieser Erzeugnisse mit einem Reinheitsgrad

von mehr als 95 vo

Roh⸗ und Verbrauchs⸗ zucker Spalten 8 u. 4

Fester Stãrke⸗ zucker

Stãaͤrke⸗ zucker

von 10 == 9056 vSõ

Zusammen Spalten 9 bis 12

Rübenzuckerabläufe, Rüben säfte, andere Rübenzuckerlösungen und Mischungen dieser Erzeugnisse mit einem Reinheitsgrad

von von mehr 0 = 96 vH als 95 vy ö

Anderer kristallisierter Zucker (Verbraucht⸗ zucker)

Stärkezuckersirup ester Stärkezucker

*

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n, 15 Brandenburg. 20 521 Breslau. 119808 Darmstadt . 13 990 Dresden .. Düsseldorf . Hannover. Karlsruhe. Kassel . Köln Königs berg veipzig Magdeburg ö Neck lenburg⸗Lübeck München ; Münster

l Oberschlesien. Oldenburg ; . Schleswig⸗Holstein 38 729 Stettin . 144 874 Stuttgart. 28 698 Thüringen .. 52618 Unterelbe .. 529 Unterweser. ... 7 11 Würzburg. 38 76919

1 2 3 1 h 6 7 8

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August 1932...

Vom 1. September 1931 bis 31. August 19324

44 548 1525

2924

13 015 224 133775 6 643

3 142 18 536 14 892966 11529 163 043

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Im August 1936. 4244

Vem l. September 1930 bis 31. August 19315) 56 173

718

143 966 1386

) Der aus dem Ausland eingeführte versteuerte Zucker ist mit nautischen Zahlen nachgewiesen. Die Mengen sind in den darüberstehenden

Niederlagen, in Fieibezirke und in Freihäsen gebrachte Mengen einschließlich Bedarf jür deutsche Schiffe. I) Davon nach 46 . ö . Rei nhel legende 9 mehr als 96 po und 263 da Stärkezuckersirux. R Ginschließlich nachträglicher Berichtigungen. ö Endgültige Ergebnisse.

zucker, 8 dz R

Berlin, den 22. September 1932.

396 170

27 982 242 46 641 265

273 738 700 1270472 664 9606 32920565

19 269 493 27193 42 984 222732

46 281 b29 784 461 633 2181 914

216

181 730 760 1135

Statistisches Reichsamt. Wagemann.

28 40l 658

278 gõb 130

19 h62 402

184 904 091

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736 057 4938

bõb 24 10 8654

2696282 1546 470 13905 1061

iffern mitenthalten. Ausgeführte Zuckermengen,

Freihafen Hamburg: 26504 4z Rohzucker, 22 924 dz Verbraucht⸗

Bekanntmachung

über den Londoner Goldpreis gemäß §1 der Ver— ordnung vom 10. Oktober 1931 zur ö der Wertberechnung von Hypotheken und 5 tigen Ansprüchen, die auf Feingold (Goldmark) lauten (RGBl. 1 S. 569). Der Londoner Goldpreis beträgt am 23. September 1932 für eine Unze Feingold.... . 118 sh 11 4, in deutsche Währung nach dem Berliner Mittel kurs für ein englisches Pfund vom 23. Sep⸗ tember 1932 mit RM 14,59 umgerechnet RM 86,7497, * ein Gramm Feingold demnach. ... pense H. 79l, n deutsche Währung umgerechnet.... RM 2.78907. Berlin, den 23. September 1932.

Statistische Abteilung der Reichsbank. Speer.

Auf Antrag des Reichsministers des Innern vom 16. September 1932 ist am 22. September 1932 die Zu⸗ lassung der Reklamebilder Nr. 11, 45, 46, 48 und 56 zu dem Bildstreifen: „Tannenberg“, auf benen der General von Hindenburg durch einen Schauspieler verkörpert dar⸗ gestellt ist, widerrufen worden.

Berlin, den 22. September 1932.

Der Leiter der Film⸗Oberprüfstelle.

Dr. Seeger.

Kohlenpreise des Verbandes Rheinisch⸗Hessischer Kohlen⸗ händler e. V.

Auf Grund der Verordnung des Herrn Reichspräsidenten ur Behebung finanzieller, i , n,. und sozialer Not⸗ . vom 26. Juli 1930 RGBl. Nr. 30 S. 311) V. Abschnitt &z 1 sowie der nach 5 4 Abs. I erforderlichen und erteilten Zustimmung des Herrn Reichswirtschaftsministers und des Herrn Preußischen Ministers für Handel und Gewerbe untersage ich dem Verband Rheinisch⸗Hessischer Kohlen⸗ händler e. V. für das gesamte Verbandsgebiet, und zwar mit sofortiger Wirkung, die Durchführung der in dem Vertrag zwischen dem Groß- und Platzhandel festgelegten Strafmaß⸗ nahmen gegen solche Kohlenhändler, die die vom Verband estgesetzten Preise unterschreiten. Der Versuch, einen Ge⸗ . zur Forderung höherer . zu zwingen, als er sie nach seiner eigenen gewissenhaften Kalkulation für notwendig hält, ist in der gegenwärtigen Notzeit und in der Zeit der . nicht mehr angängig. Diese Auf⸗ fassung deckt sich mit dem Inhalt des 2 des Vor⸗ läufigen Reichswirtschaftsrats vom 12. August 1930 (Druck⸗ sache Nr. 379.

Darmstadt, den 16. September 1932.

Der Hessische Minister des Innern (Arbeit und Wirtschaft).

J. V.: Karcher.

Ziehung der Auslosungsrechte der Ablösungsanleihe des Hamburgischen Staates.

Die Ziehung der Auslosungsrechte der Ablösungs-= anleihe des Hamburgischen Staates für das Jahr 1932 findei am Montag, dem 10. Oktober 1932, 9 Uhr, öffentlich in dem Dienstgebäude, Gänsemarkt 36, statt.

Hamburg, den 12. September 1932.

Die Finanzdeputation.

Prenßen.

General⸗Direktion der Preußisch⸗Süddeutschen Staatslotterie.

Das Einschütten und Mischen der 400 099 Losnummer— röllchen für die 40. Preußisch⸗Süddeutsche (266. Preußische) Klassenlotterie und der 10 900 Gewinnröllchen für die 1. 93 dieser Lotterie erfolgt am Donnerstag, dem 20. Oktober 1952, 13 Uhr, öffentlich im Ziehungssaal des Lotteriege bäudes, hier, Viktoriastr. 29. Am Einschüttungstage in der Zeit von 9 bis 12 Uhr kann sich jeder Spieler persönlich oder durch einen Be⸗ auftragten die von ihm gespielte Losnummer vorzeigen lassen und davon überzeugen, daß seine Losnummer in das

Nummernrad gelangt. Beauftragte, die diese Nachprüfung

Neichs.

und Staatsanzeiger Nr. 224 vom 23. September 1932. S. 3

für die Spieler gewerbsmäßig besorgen, werden nicht zu⸗ gelassen.

Die Ziehung der 1. Klasse 40. 266. Lotterie beginnt plan⸗ mäßig am Freitag, dem 21. Oktober 1932, morgens 8 Uhr, in dem genannten Ziehungssaal.

Berlin, den 23. September 1932. General⸗Direktion der Preußisch⸗Süddeutschen Staaislotterie. Dr. Feulner.

xs . . 2 2 e · , , , , , , , e , , er. Nichtamtliches.

Dentsches Reich.

Ausfallgarantie für Düngekalkliefe—⸗

rungen.

Aus der vom Reich für die Herbstdüngung bereitgestellten Ausfallgarautie für Düngemittellieferungen stehen auch Be⸗ träge für Düngekalklieferungen zur Verfügung. Diese Be⸗ träge können jedoch nur zugunsten der Händler und Ge— nossenschaften von denjenigen Kalkwerken in Anspruch ge⸗ nommen werden, die von sich aus entsprechende Garantle— summen übernehmen. Kalkwerke, die sich an diesem System der Ausfallgarantie beteiligen wollen, wenden sich zweck⸗ mäßig sofort an uns. Kalkwerke, die nicht bis zu m 1. Oktober 1932 ihre Beteiligung angemeldet haben, können später nicht mehr berücksichtigt werden. Händler und Genossenschaften, die bei Düngekalklieferungen die Ausfall⸗ garantie in Anspruch nehmen wollen, setzen sich am besten

schon heute mit ihrem liefernden Kallwerk in Verbindung. Berlin, den 16. September 1932. Deutscher Kalk⸗Bund G. m. b. H., Berlin W 35, Schöneberger Ufer 35.

Preuß ischer Landtag. Sitzung vom 22. September 1932. (Bericht d. Nachrichtenbüros d. Vereins deutscher Zeitungsverleger.)

Auch zur heutigen Plenarsitzung des Preußischen Land⸗ tags sind Regierungsvertreter nicht erschienen.

Das Haus überweist zunächst an den Ausschuß für Leibes⸗ übungen einen Zentrumsantrag, wonach die Neue Frank⸗ furter Versicherungs⸗A.⸗G. zur Erfüllung ihrer Pflichten bei Durchführung der Jugendfürsorge angehalten werden soll. Zur Begründung dieses Antrages sagt ein Zentrumsredner, nach der neuerlichen Praxis sei der Versicherungsschutz der Jugendlichen bei Wanderungen usw. nicht als ausreichend zu bezeichnen.

Auf nationalsozialistischem Antrag wurde der vom Ge— schäftsordnungsausschuß vorgeschlagene Forstausschuß, be⸗ stehend aus 15 Mitgliedern, ohne weitere Tebatte vom Präsi⸗ denten für eingesetzt erklärt.

Nach Erledigung weiterer kleiner Vorlagen beschließt das Haus, den auf Verlangen der Nationalsozialisten eingesetzten Untersuchungsausschuß zur Nachprüfung der Gewährung von Staatsmitteln für Unterstützungen von Zeitungen der Zentrumspartei, Staatspartei und Sozialdemokratischen Partei aus 29 Mitgliedern zu bilden.

Ferner wird auf deutschnationales Verlangen die Aus— dehnung der Untersuchungen des Klepper Untersuchungs⸗ ausschusses beschlossen sowie bestimmt, daß der Untersuchungs⸗ ausschuß zur Nachprüfung der Vorwürfe gegen die Berliner Lagerhallen⸗A.⸗G. (Behala-Ausschuß) gleichfalls aus 29 Mit— gliedern bestehen soll.

Dann wird über die Anträge der Nationalsozialisten, Deutschnationalen und des Zentrums beraten, die zu dem Landtagsbeschluß gegen die Gehorsamspflicht der Beamten gestern vorgelegt worden waren. Verbunden mit der Aussprache ist der sozialdemokratische Miß billigungs⸗ antrag gegen den Landtagspräsidenten Kerrl wegen seiner Verhandlungen mit dem Reichspräsidenten.

Zuerst erhält Abg. Steuer (D. Nat.) das Wort zur Begründung des Antrages seiner Fraktion, wonach der Land— tagsbeschluß vom 30. August gegen die Gehorsamspflicht der staatlichen Beamten und Angeftellten als gesetzwidrig auf⸗ gehoben werden soll. Der Redner wendet sich zu Beginn seiner Ausführungen gegen die Nationalsozialisten. Diese verlassen darauf unter lebhaften Unruhekundgebungen zum größten Teil den Sitzungssaal. Die im Sitzungssaal ge⸗ bliebenen Nationalsozialisten und die Kommunisten führen laute Unterhaltungen und machen dem Redner lärmende Zurufe, so daß dieser seine Ausführungen nicht verständlich machen kann. Nachdem Präsident Kerrl wiederholt vergeblich um Ruhe ersucht hat, verläßt er seinen Platz, womit die Sitzung für kurze Zeit unterbrochen ist.

Nach wenigen Minuten wird die Sitzung durch den Präsi⸗ denten Kerrl wieder eröffnet. Abermals erhält Abg. Steuer (D. Nat.) das Wort und abermals lassen ihn die National⸗ sozialisten durch fortgesetzte lärmende Zurufe und laute Zwiegespräche nicht dazu kommen, seine Ausführungen zu machen. Abg. Steuer spricht erregt auf den Präsidenten Kerrl ein, der jedoch mit den Achseln zuckt. Die sortgesetzt wieder⸗ holten Ermahnungen des Präsidenten, den Abg. Steuer anzu⸗ hören, fruchten nichts. Jedesmal, wenn Herr Steuer auch nur Meine Damen und Herren“ sagt, setzt großer Lärm bei den Nationalsozialisten ein, wobei fich an den Zurufen gegen den Abg. Steuer auch der Landtagsvizepräsident Haake be⸗ teiligt, der an der Spitze des nationalsozialistischen Sektors steht. Schließlich verläßt der Präsident wiederum seinen Platz. Die Sitzung ist erneut unterbrochen. Während der Unter— brechung bleibt Abg. Steuer demonstrativ am Rednerpult stehen.

Nachdem Präsident Kerl die Sitzung erneut eröffnet und Abg. Steuer wiederum das Wort erhält, verlassen die National- sozialisten zum größten Teil den Sitzungssaal. Abg. Steuer (D. Nat.) kann nun seine Begründungsrede halten. Er erklart, er müsse feststellen, daß die Nationalsozialisten ihr Schreikonzert begonnen hätten, 9 er auch nur seine sachlichen Ausführungen angefangen habe. Wenn die Nationalsozialisten auch nur einige Sicherheit dafür hätten, daß ihre geistigen Argumente irgendein Gewicht hätten, dann würden sie enn Szenen hier nicht auf⸗ führen. (Sehr wahr! bei den Deutschnationalen) Gerade er,

der Redner, habe 1928 als erster der zur Antragstellung aus eigener Kraft zu schwachen Nazigruppe seine Unterschrift zur Verfügung für einen Antrag gestellt, daß das Redeverbot gegen Adolf Hitler aufgehoben werde. (Lachen bei den Kommunisten.) Wenn er das damals getan habe, dann ohne eine moralische Wer⸗ tung des Verhaltens der nationalsozialistischen Fraktion im Land⸗ tag. Hinsichtlich des Antrages gegen die Gehorsamspflicht der Beamten hatten die Nationalsozialisten einen völligen Umfall vollzogen. Die Deutschnationalen könnten aber weder für den nationalsozialistischen Rückzugsantrag stimmen, noch für den Zentrumsantrag. Der letztere, der das Vorgehen gegen Preußen als verfassungswidrig bezeichne, enthalte indirekt ein Vertrauensg⸗ votum für die Regierung Braun. Man könne gespannt sein, wie die Nationalsozialisten sich zu diesem Zentrumsantrag stellten. Der nationalsozialistische Antrag aber wolle jedem einzelnen Be⸗ amten die Entscheidung darüber überlassen, wann er seine Gehor— samspflicht zu erfüllen habe. Das vertrage sich natürlich absolut nicht mit der im Staatsinteresse notwendigen Disziplin. (Sehr wahr! bei den Deutschnationalen, Der deutschnationale Antrag da⸗ gegen wolle ohne jede Verklausulierungen den der Staats autorität schädlichen Landtagsbeschluß wieder beseitigen. Nur blinder Parteifanatismus könne die Nationalsozialisten ver⸗ anlassen, jetzt die Deutschnationalen anzugreifen und zu ver⸗ gessen, daß noch im letzten Landtag die Deutschnationalen es gewesen seien, die sich schützend vor alle vom Kabinett Braun Verfolgten und Unkterdrückten, auch vor alle zur NSDAP. ge⸗ hörenden stellten. Im Verlaufe jenes Landtags habe noch der Nationalsozialist Kube der deutschnationalen Fraktion ein Dank— schreiben geschickt, worin er sich für die Ritterlichkeit bedantt habe, mit der die Deutschnationalen der damals schwachen Gruppe der Nationalsozialisten geholfen hätten. (Lachen links.) Herr Kube habe in jenem Schreiben der Hoffnung Ausdruck gegeben, daß der Augenblick kommen möge, wo er diese Ritterlichkeit zurückerstatten könne. (Große Heiterkeit links und Zurufe: Jetzt haben Sie den Dank vom Hause Harzburg.) Ihre (nach links) Schadenfreude wendet sich an die falsche Adresse, wenn sie gegen uns gerichtet ist. Ein solches Verhalten der Nationalsozialisten wird nur die Wähler stutzig machen, die parteipolitisch nicht fest gelegt waren und ihre Stimme den Nationalsozialisten gaben, weil sie sich eine ganz andere Haltung dieser Partei versprachen, als sie sich z. B. heute zeigt

In Preußen haben heute drei Auffassungen jede für sich einen politischen Sinn: Entweder hält man den Neichstommissar für verfassungswidrig: Dann stellt man sich damit hinter Braun und Severing. Oder man begrüßt Brauns Ab setzung, will aber einen vom Landtag gewählten Ministerpräsi denten: Dann muß man die Wahl eines solchen fertig bringen. Oder man gibt zu, daß man diese Wahl nicht zustande bringt: Dann darf man aber ni cht auf den Reichskommissar schimpfen Die National sozialisten spekulieren aber auch auf das kurze Gedächtnis der Zeitungsleser bei ihren neuerlichen schärfsten Angriffen gegen die Reichsregierung von Papen. Tatsächlich sei es erst wenige Wochen her, daß die Nationalsozialisten das Kabinett von Papen freudig begrüßt hätten als die erste zentrumsfreie Reichsregierung. Und die Nationalsozialisten seien ja auch die einzigen, mit denen vorher Fühlung genommen wurde, ehe der neue Kurs mit Brünings Sturz und der Ernennung des Kabinetts von Papen begann Stürmisches Hört, hört links) Damals hätte der „Völkische Be⸗ obachter“ und andere nationalsozialistische Zeitungen (aus denen der Redner eine Reihe Zitate verliest), unter heftigen Angriffen gegen das Zentrum das Kabinett von Papen begrüßt und sogar verlangt, daß nach Preußen nun auch für Bayern ei l kommissar ernannt werde. (Hört, hört! bei den Tentschnationale Und während die Nationalsozialisten heute nur von der Herren— klubregierung und der Regierung der Barone sprächen, habe da— mals Herr Dr. Goebbels verlangt, die Regierung solle' doch end— lich mit Strafmaßnahmen eingreifen gegen diejenigen, die sie immer Kabinett der Barone nennten. Damals hätten die Natio⸗ nalsozialisten noch schärfste Angriffe gegen das Zentrum gerichtet, ihm geistigen Separatismus vorgeworfen und im „Völkischen Be⸗ vbachter“ verkündet: Mit der Entlassung Brünings sei die Herr— schaft des Zentrums für immer beseitigt. Bald darauf hätten die Nationalsozialisten die Koalitionsbesprechungen mit demselben Zentrum begonnen. (Hört, hört! bei den Deutschnationalen. Es sei Sache der Nationalsozialisten, warum sie es am 13. August ab⸗ gelehnt haben, einen bedeutenden Anteil an der Macht zu erhalten. Aber auch von den gestrigen Freunden und Mitbeschützern des Parlamentarismus wolle ja niemand, daß die Nationalsozialisten die alleinige Macht bekommen. Der Redner wendet sich dann gegen die Klassenkampftaktik der Nationalsozialisten, die er als unhaltbar bezeichnet. So täten jetzt die Nationalsozialisten so, als ob der Adel vom Baron an aufwärts etwas besonders Verab scheuenswürdiges und Schlimmes sei, insbesondere bei ihren Angriffen gegen die Reichsregierung. In der Tat aber gehörten von den neun adligen Mitgliedern des Preußischen Landtags, die vom Baron an aufwärts rangierten, allein der national— sozialistischen Fraktion ein Prinz, ein Graf und vier Freiherren an, zwei Grafen seien beim Zentrum, die D. N. V. P. habe nur einen Baron. (Hört, hört! und Heiterkeit. Weiter spricht der Redner von einer in wenigen Wochen künstlich aufgemachten eproletarischen“ Einstellung der N. S. D. A.- P. und weist entschie⸗ den die Angriffe zurück, die gestern der Abg. Lohse gegen den Stahlhelm und besonders gegen Duesterberg erhoben habe. (Hände⸗ klatschen bei den Deutschnationalen.)

Abg. Dr. Nicolai (Nat. Soz) begründet sodann den An—

trag seiner Fraktion, der besagt: Soweit die Reichsverfassung und die Verfassung des Landes Preußen von der am Ruder befind⸗ lichen Regierung gemäß dem von ihr beschworenen Eid geachtet und durchgeführt wird, ist es Pflicht der Beamten und staatlichen Angestellten Preußens, die dn. ebenfalls zu achten und zu . Der Redner erklärt, daß seine Fraktion dem bekannten ommunistischen Antrag zugestimmt habe als Warnung an die Regierung auf dem Wege der Abweichung von den staatsrechtlichen Gepflogenheiten weiterzuschreiten, nachdem der stärksten Fraktion nicht die politische Führung im Reiche und in Preußen übertragen wurde und die den Ministerialvertretern verboten hatte, das Land⸗ tagsgebäude zu betreten. Zu keiner Zeit, weder vor noch nach 1918, sei es in Teutschland Rechtens gewesen, daß ein Vorgesetzter einem Beamten etwas befehlen dürfte, was gegen Gesetz und Verfassung geht. Auch die Vorgesetzten der Beamten bis zum Minister hinauf seien verpflichtet, den Eid auf die Verfassung zu halten und die Gesetze dem Geist und Buchstaben nach zu beachten. Diese Auf⸗ fassung sei erst durch die Herrschaft der Sozialdemokraten und des Zentrums ins Wanken geraten, als man bei uns das Partei⸗ beamtentum hach e n tet hatte und als der Gedanke aufgekommen . daß sich die Beamten in erster Linie als Funktionäre ihrer Partei zu fühlen hätten. Zu erinnern sei an das verfassungs⸗ widrige Verbot für die Beamten, ihrer politischen Ueberzeugung Ausdruck zu geben. Die . . sich ver⸗ Pflichtet, mit ihrem Antrag zum Ausdruck zu ringen, daß im Staatsleben das Prinzip Geltung habe, daß die Beamten in erster Linie Gesetz und Versassung zu achten hätten und nur in diesem 2 verpflichtet seien, 2. Vorgesetzten Gehorsam zu er⸗ weisen. Wenn die Regierung Papen sich an dieses Prinzip halte, dann könne es nicht zu einem Konflikt zwischen ihr und den Be⸗ amten kommen. Wenn der deutschnationale Redner erklärt . die Nationalsozialisten hätten einen Rückzug gemacht oder seien umgefallen, so treffe das nicht zu. Der vorliegende Antrag bedeute nur den Versuch, eine Fassung, die zu Zweifeln Anlaß geben konnte, durch eine Formulterung zu ersetzen, die keinen Zweifel mehr zulasse. (Lachen links. Unzutreffend' sei auch die Be⸗ hauptung, die Nationalsozialisten hätten das Kabinett Papen toleriert. Das sei niemals der Fall gewesen. Sie hätten lediglich

die selbstverständliche Verpflichtung gefühlt, dem Kabinett Papen die Möglichteit au geben, erst einmal zu zeigen, was es machen würde. Die Aufhebung des Uniformverbots sei' auch nicht etwa, wie Herr Steuer gesagt habe, ein Geschenk gewesen, sondern lediglich die Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung. Maß⸗ nahmen, wie die Verwaltungsreform in Preußen und das Wirt- schaftsprogramm der Regierung Papen, hätten die National sozialisten gezwungen, die Regierung Papen anzugreifen. Auch den Staatskommissar in Preußen habe seine Fraktion nicht ge⸗ fordert, andernfalls sie sicher nicht Herrn Dr. Bracht genommen hätte. Die Nationalsozialisten hätten lediglich verlangt, daß dem Mißbrauch der Polizeigewalt und der Staatsgewalt durch die Regierung Braun⸗Severing ein Ende gemacht würde. Die Durch⸗ führung hätten sie sich allerdings anders gedacht. Dank gebühre den Beamten für ihre Pflichterfüllung. Dem Zentrums antrag könne die nationalsozialistische Fraktion nscht zustimmen, da er eine Anerkennung der Regierung Braun⸗Severing bedeute. (Beifall bei den Nationalsozialisten)

Darauf werden die Verhandlungen zur Vornahme von Abstimmungen unterbrochen. Entsprechend dem Vorschlag des Geschäftsorbnungsausschusses wird die beantragte Auf⸗ hebung der Immunität zwecks Strafverfolgung von Ab⸗ geordneten in fünf Fällen versagt.

Ueber den Antrag des Rechtsanwalts Frank IIMünchen auf Aufhebung der Immunität des Abg. Dr. Braun (Soz.), des früheren preußischen Ministerpräsidenten, zur Durch— führung einer Privatklage Adolf Hitlers wird auf nafsonalQ sozialistischen Antrag hin namentlich abgestimmt. Der Ge⸗ schäftsordnungsausschuß schlägt die Aufhebung der Immunität vor. Der Antrag des Geschäftsordnungsausschusses wird mit 200 gegen 197 Stimmen abgelehnt.

R trag des terium ersucht wird: 1. die zuständige Demobilmachungsbehörde 8u veranlassen, den Betrieb der Borsig⸗Werk⸗-A— -G. in Ober— schlesien mit allen Sachen und Rechten gemäß § 4 Ziff. 2 der Stillegungsverordnung vom 15. Oktober 1923 zu beschlag⸗ nahmen und zugunsten des Landesfiskus zu enteignen; 3. um— gehend dahin zu wirken, daß die vom Preußischen Staat kon— trollierte Oberhütten⸗A⸗=⸗G. wegen Uebernahme des Hütten— und Walzwerks der Borsig⸗Werk⸗A.⸗G. mit dieser und der Mitteldeutschen Stahl⸗A. -G. erneute Verhandlungen auf⸗ nimmt:; 3. den Anspruch der Pensionäre des Werks auf Zah⸗ lung der Pensionen aus der bestehenden Pensionskasse und das Wohnrecht der Pensionäre in ihren bisherigen Wohnungen sicherzustellen.

Nach einem weiteren angenommenen Antrag des Handels⸗ ausschusses wird die Regierung ersucht, auf die Reichsregierung einzuwirken, daß einzelnen Ünternehmungen des Blei⸗ und Zinkbergbaus, falls dies notwendig erscheint, für die Ueber⸗ gangszeit Subventionen zur Aufrechterhaltung ihrer Betriebe gewahrt werden, und zwar nicht nur in Privathand befind⸗ lichen Unternehmungen, sondern auch solchen, die sich im Staatseigentum befinden; auf

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der S

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und Zinkproduktion ge⸗

Bler⸗ Auch der Antrag des Handelsausschusses wurde ange⸗ nommen, der das Staats ministerium ersucht, Maßnahmen zu ergreifen, um die Stillegung des Steinkohlenbergwerks „Dicksche Heide“ der Niederrheinischen Bergwerks- A. G. zu verhindern. Es soll dafür gesorgt werden, daß die Ueber— tragung der Förderquote der einzelnen Schächte und Konzerne auf andere Schächte und Konzerne verboten wird. In weiteren angenommenen Anträgen des Handels⸗ ausschusses wird das Staatsministerium ersucht, darauf hin⸗ zuwirken, daß eine Beschäftigung der Angestellten und Be— amten des Bergbaues mit Verrichtungen, die im allgemeinen der Arbeiterschaft obliegen, während der Feierschichten ver— boten wird; da, wo besonders schwerwiegende Notfälle vor⸗ liegen, ind Abweichungen zuzulassen, wenn die Genehmigung der Aufsichtsbehörde eingeholt ist; die zuständigen Aufssichts⸗ behörden anzuweisen, daß kaufmännische Angestellte und Be⸗ amte und Arbeitnehmer, die vorwiegend Büroarbeiten ver⸗ richten, zu technischen Arbeiten, die von Arbeitern ausgeführt werden, nicht herangezogen werden dürfen; die zuständigen Aufsichtsbehörden anzuweisen, das Vollsetzen an den Arbests— tagen, an denen wegen Absatzmangels gefeiert wird, zu ver⸗ bieten; die zuständigen Aufsichtsbehörden anzuweisen, ein „Drinbleiben“ von Bergarbeitern über ihre normale Pflicht— zeit hinaus nicht mehr zu gestatten. Weiter wird die Re⸗ gierung ersucht, zur Verhütung weiterer Bergarbeiter⸗ entlassungen im deutschen Bergbau auf die Reichsregierung dahingehend einzuwirken, daß die Arbeitszeit im europäischen Bergbau durch überstaatliche Vereinbarungen angemessen ver⸗ kürzt wird, damit die ungesunden Konkurrenzverhältnisse auf dem Kohlenmarkt ausgeschaltet und dadurch gefunde wirtschaft⸗ liche und soziale Verhältnisse herbeigeführt werden. Die Re⸗ gierung soll sich dafür einsetzen, daß die Werkwohnungsmieten der gesunkenen Kaufkraft der verminderten Löhne angepaßt werden. Die Regierung wird ersucht, sofort die nötigen Maßnahmen zu treffen, um die Fortführung der Notstands⸗ arbeiten an der Wenzeslausgrube bei Neurode Schlesien) sicherzustellen, um ein Ersaufen der Grube zu verhindern, da— mit die Grube als volkswirtschaftliches Gut erhalten bleibt; damit sofortige Hilfe geleistet wird, zunächst 20 000 RM zur Verfügung zu stellen; die Versuche zur Erkennung und Be⸗ seitigung der Gefahren fortzusetzen; die Bemühungen der Re⸗ gierung, die arbeitslosen Bergleute anzusiedeln, fortzusetzen; das Staatsministerium wird ersucht, bei der Reichs regierung darauf hinzuwirken, daß diese sofort ausreichende Mittel zur Verfügung stellt, die der Ausführung , . Notstands⸗ arbeiten dienen sollen; in Verbindung mit der Reichsregierung die Bemühungen auf Ansiedlung der durch Stillegung der Wenzeslausgrube arbeitslos gewordenen Bergarbeiter mit aller Energie fortzusetzen. Das Staatsministerium wird ferner ersucht, auf die Reichsregierung dahin einzuwirken, daß die Bergarbeiter, Angestellten und Beamten des Untertage⸗ sowie auch Uebertagebetriebes von der Beitragspflicht zur Erwerbslosenversicherung rückwirkend ab 1. Juni befreit werden. Die Werkbesitzer sollen in gleicher Weise von der Bei⸗ tragspflicht zur Erwerbslosenversicherung entlastet werden. Das Staatsministerium wird weiter ersucht, durch die Bergbehörde anzuordnen, daß Zwischengeschirre, wie sie auf