1932 / 228 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 28 Sep 1932 18:00:01 GMT) scan diff

Re ichs⸗

und Staatsanzeiger Nr. 228 vom 28. September 1932. S. 4

der vorgeführten Gram mophonplatte ergibt, daß zwischen diesen beiden Satzteilen nicht ein Bruchteil einer Pause war? Zeuge Planck: Es braucht ja keine Pause gewesen zu sein. Das Wort „Abstimmung“ war das Signal für den Reichskanzler, sich zum Wort zu melden. Auf weitere Fragen des Reichstagsprasidenten Göring erklärt der Zeuge: Ich habe die bestimmte Ansicht, daß Sie sich erst nach lints wendeten, als der Reichskanzler sich zum Wort gemeldet hatte. Den Umstand, daß die Schallplatte die Wort⸗ meldung des Reichskanzlers nicht aufgenommen hat, erklärt der Zeuge damit, daß der Reichskanzler mit dem Rücken zum Plenum gestanden habe. Auf eine Frage Görings, ob von der Reichs⸗ kanzlei aus der Wunsch ergangen sei, die Schallplatte zu vernichten, erwidert der Zeuge, daß ihm davon nichts bekannt sei. Er be⸗ stätigt weiter, daß der Reichskanzler ausdrücklich die Worte ge⸗ braucht habe „Ich bitte ums Wort“ und erklärt gegenüber der Vorhaltung, daß weder ein Abgeordneter noch ein Schriftführer, noch der Reichsinnenminister diese Worte gehört habe, er habe die Vorgänge mit besonders gespannter Aufmerksamkeit verfolgt. Auf eine Frage des Abg. Dr. Frank (Nat. Soz.) erklärt der Staatssekretär, er erinnere sich, daß der Reichstagspräsident bei der ersten Wortmeldung des Kanzlers eine abwehrende Hand bewegung gemacht habe. Reichstagspräsident Göring bezeich net es als ganz unmöglich, daß der Zeuge diese Beobachtungen gemacht habe und beantragt, im Plengrsaal einen Lokaltermin f veranstalten. Abg. Koch (Nat. Soz ) erklärt, der Reichs⸗ anzler habe selbst zugegeben, daß er bei der ersten Wortmeldung lediglich den Finger erhoben und erst bei der zweiten Wortmeldung etwas gesprochen habe. Der Staatssekretär habe also hier Dinge gehört, die der Reichskanzler selbst bestreite. Vorsitzender Löbe erklärt, das müsse im Protokoll festgestellt werden. Nach seiner Erinnerung habe auch der Reichskanzler gesagt, daß er schon beim ersten Mal gerufen habe: Ich bitte ums Wort. Abg. Dr. Albrecht (Nat. Soz ,): Bleiben Sie bei Ihrer Ansicht, daß sich der Reichskanzler sofort gemeldet habe, als der Reichstags⸗ ee g. sagte: Wir kommen setzt zur Abstimmung? Ess ist aller⸗ seits beobachtet worden, daß der Reichskanzler erst veranlaßt worden ist, sich von seinem Platz zu erheben, als der Reichsaußen⸗ minister ihn wiederholt angestoßen hat. Auch der Reichsinnen⸗ minister wollte zu diesem Zweck zum Reichskanzler gehen. Technisch ist die Wortmeldung in diesem kurzen Augenblick gar nicht möglich, denn auch den beiden Herren kann der Gedankengang erst in dem Moment gekommen sein, als der Reichstagspräsident das Stichwort „Abstimmüng“ aussprach. Staats sekretär: Ich glaube mich zu erinnern, daß der Reichsaußenminister den Reichskanzler irgendwie gedrängt hat, und ich glaube, daß das aber zu einem späteren Zeitpunkt war, vor der zweiten Wortmeldung oder im Zusammenhang mit der Uebergabe der Urkunde. Auf Fragen des Abg. Torgler (Komm) wegen der Abmachungen zwischen Reichskanzler und Reichstagspräsident erwidert der Zeuge, er habe der Unterredung beigewohnt, und nach seiner Erinnerung habe der Reichstagspräsident gesagt, er würde für eine ruhige und ordnungsmäßige Durchführung der Debatte sorgen. Auf die weitere Frage über die Ausstellung der Auflösungsurkunde erklärt der Zeuge daß das Kabinett über diese Vorgänge keine Aussage⸗ enehmigung gegeben habe. Ueber die Vorgänge im Aeltestenrat . der Zeuge, er hatte den Eindruck, daß eine Aenderung der Tagesordnung mehreren Parteien nicht recht gewesen wäre. Von verschiedenen Seiten sei die Erwartung ausgesprochen worden, daß Widerspruch erfolgen würde. Auf eine Frage des Präsidenten Göring, wer denn eine solche Erwartung ausgesprochen habe, erklärt der Zeuge unter stürmischer Heiterkeit: Ich glaube, das hat der Abgeordnete Torgler gesagt. Er erklärt weiter, daß sich der Abgeordnete Oberfohren dazu nicht geäußert habe. Abg. Dr. Oberfohren (D. Nat): Ich habe im Gegenteil gesagt, b das ein gefährlicher Antrag ist und somit eine Warnung ausgestoßen. Ich habe gesagt: Da muß ich ja wohl in Ihrem Interesse Wider⸗ spruch erheben. (Abg. Ersing lZentr.: Das haben Sie nicht gesagt.) Abg. Dr Hoegner (Soz.): Am 16. Oktober 1919 ist die Re⸗ ierung durch einen Beschluß ersucht worden, daß sämtliche von intersuchungsausschüssen zu vernehmende Beamte von der Pflicht der Amtsverschwiegenheit entbunden werden. Die Reichs- regierung hat dem zugestimnit. Sind Sie der Auffassung, daß sich dies auf die späteren Regierungen nicht bezieht. Zeuge: Die gegenwärtige Reichsregierung hat die Aussagegenehmigung nicht erteilt. Der nationalsozialistische Reichstagsabgeordnete Dreher, der dann als Zeuge vernommen wird, gibt an, er habe nur etwa zwei Meter vom Reichskanzler entfernt gestanden und habe sein Augenmerk besonders auf diesen gexichtet, weil Herr von Papen noch wenige Wochen vorher in Deutschland ganz unbekannt gewesen sei. (Heiterkeit; Als die Worte des Präsidenten fielen: „Wir stimmen ab“, habe der Reichskanzler noch gesessen. Erst als von Torgler her der Ruf „Namentlich“ ertönte, habe sich der Reichskanzler erhoben. In diesem Augen— blick habe sich jedoch der Reichstagspräsident zu dem Rufer nach links gewendet gehabt. Dreher hatte den Eindruck, daß der Reichskanzler nicht wisse, was vor sich gehe, denn Minister von Neurath habe ihn erst anstoßen müssen. Der nächste Zeuge Dr Hanfstaengel, der Referent Hitlers für die Auslands⸗ presse, hat der Reichstagssitzung auf der Publikumstribüne bei⸗ gewohnt. Er sagt aus: Die zweite Hälfte der Sitzung ging in einem ziemlichen Tempo an, weil jedem klar war, daß eine Ab⸗ timmung beabsichtigt und im Gange war. Die Regierung erhob . erst, als schon eine Abstimmungsurne herumgetragen wurde. Line wirkliche Wortmeldung von der Regierungsbank habe ich weder gehört noch sonstwie beobachtet. Das Erheben des Reichs⸗ kanzlers habe ich als Wortmeldung nicht aufgefaßt. Auf die Frage des Abg. Göring (Nat. Soz.), ob er gesehen habe, daß das Dekret mit der Ih if ein nach oben auf den Tisch gelegt worden sei, erwidert der Zeuge unter 6 Heiterkeit, er sei nicht mit einem Fernrohr au die Tribüne gekommen. Inhaltlich ast übereinstimmend ist die Aussage des folgenden Zeugen chaub, des Privatsekretärs Adolf Hitlers. Ebenso wie Dr. Hanfstaengel bekundet Schaub auf eine Frage des Abg. Dr. Goebbels Nat. Soz), Herr bon Papen habe, als er den Saal wieder betrat, die rote Mappe ostentativ auf den 23 gelegt. Der Zeuge, Ministerialobersekretär Pröobst aus T ünchen, war gieichf ! Besucher der Publikumstribüne. Er ist der Mei⸗ nung, die erste Wortmeldung des Reichskanzlers habe man vom rn dünn aus gar nicht sehen können. Sie f auch erst sehr spät erfolgt. Das habe er auch gleich zu seiner Umgebung auf der Tribüne geäußert. Ferner habe er unmittelbar nach der Sitzung eine Postkarte an . Frau geschrieben des 5 Herr von Papen habe soeben ein Mißtrauensvotum bekommen, aber er sei selbst schuld daran. Der Zeuge überreicht diese Karte im Original. Der Reichstagspräsident habe den Reichskanzler un⸗ möglich sehen können, da der Präsidentenstuhl bedeutend überhöht stehe. Auch habe Herr von Papen weit rechts gestanden, während der Reichstagspräsident durch den dauernden Lärm der Kommu⸗ nisten genötigt gewesen sei, nach links zu schauen. Zum Schl betont der Zeuge: Ich gehöre keiner Partei an, i bin Beamter, ich habe meine Informationen auch nicht aus der Presse geholt, denn ich war damals einige Tage in Berlin. Zeuge Journalist Walter Oehme verliest den von ihm ver⸗ aßten Reichstagsbericht, in dem es heißt: „Reichskanzler von zapen versucht, sich von seinem Platz zu erheben, und bittet um das Wort. Der Reichstagspräsident verweigert es ihm mit der Begründung, daß es zu spät sei, da man sich in der Ab⸗ srimmung befinde.“ Der Zeuge erklärt auf Fragen weiter, der Kanzler habe sich ziemlich zögernd und langsam in dem Augen⸗ blick erhoben, als der Satz des Reichstagspräsidenten gefallen war: „Wir kommen jetzt zur-Abstimmung.“ Er hat keine Beobachtung gemacht, daß der zieichskanzler durch den Reichsaußenminister aufgefordert wurde, sich zu erheben. Er hat auch nicht gehört, daß der Reichskanzler bei der Wortmeldung . irgendwie äußerte.

Zeuge Redakteur Dr. Paul Friedländer sagt im wesent⸗ lichen aus: Ich habe Papen und Göring genau benbachtet. Ich erwartete, daß der Kanzler sich sofort zum Wort melden würde. Das tat er nicht. Als Göring sagte: „Wir stimmen ab“, gab sich der Kanzler einen kleinen Ruck. Dann kam der Ruf von Torgler: „Namentlich.“ Göring sah auf Torgler und wiederholte: „Namentliche Abstimmung.“ In diesem Augenblick erhob sich der Kanzler, stand einen Augenblick und gab dann ein Zeichen mit der Hand. Eine wörtliche Meldung des Kanzlers hat auch dieser Zeuge nicht gehört. Als weitere Zeugen werden einige Besucher der Publikumtribüne vernommen. Der Arbeiter Rapp erklärt, er habe sich auf der Tribüne zunächst mit einem Nazi gestritten und gesagt: Ihr toleriert ja doch Papen. Da ertönte plötzlich von der Linken der Ruf Schluß mit der Instruktions⸗ ftunde! Göring habe dann die Sitzung eröffnet und festgestellt, daß die Abstimmung vorgenommen werde. Herr Papen habe sich darauf wie ein Schüler in der Schule mit dem Finger gemeldet. Von oben habe das direkt witzig ausgesehen, und auf der Tribüne habe man Papen lächerlich gemacht, was der Situation angepaßt gewesen sei. Darauf sei so ein Glatzkopf aufgestanden und habe mit dem Präsidenten gesprochen. Nach der Auffassung des Zeugen hatte aber die Abstimmung schon begonnen. Der Zeuge erklärt dann noch, der Kanzler hätte doch wissen müssen, wie die Dinge laufen, und sich längst zum Wort melden können. Er könne sich doch nicht immer auf Gott verlassen. Göring ist vorgeworfen, daß er Papens Wortmeldung ignoriert hat. Trotzdem ich, so er⸗ klärt der Zeuge, Ihrer Partei nicht angehöre, möchte ich das be⸗ streiten. Denn Göring hatte wohl gar nicht den Mut dazu, sonst hätte Frick nicht die Pause eintreten lassen. Ich hatte den Ein⸗ druck, wenn Papen in einem Geschäft angestellt gewesen wäre, hätte man ihn als ungeeignet entlassen. Vorsitzender Löbe weist darauf hin, daß dies über den Rahmen der Zeugenaussage hinausgehe. Abg. Sch miodt⸗Hannover (D. Nat.) fragt, ob und von wem der Zeuge instruiert sei. Der Zeuge bestreitet jegliche Instruktion. Ein weiterer Zuhörer, Zeuge Horch, verliest ein eigenes Protokoll über die Reichstagssitzung. Darin heißt es, daß der Reichskanzler, als er im Saal erschien, demon⸗ strativ die rote Mappe hochhob. Sein Lächeln sei reichlich höhnisch gewesen, als habe er sagen wollen: Das kann ich und was könnt Ihr! Präsident Göring sei noch dabei gewesen, die Abstimmung anzuordnen, als von den Kommunisten der Zuruf „Namentlich“ ertönte. Göring und seine Schriftführer hätten schnell den Kopf nach links gewendet, und in demselben Augenblick sei der Reichs⸗ kanzler aufgesprungen, um sich zum Wort zu melden. Prästdent und Schriftführer hätten dies übersehen. Nach Verlauf einiger Sekunden habe der Reichskanzler rasch aus der Mappe ein Schrift— stück genommen und den Reichstagspräsidenten auf den Tisch ge— legt. Der Präsident habe dies Dokument umgewandt. Er habe daraus geschlossen, daß es mit der Schrift nach unten lag. Der Zeuge fügt hinzu, er könne nicht annehmen, daß die Schrift⸗— führer und der Präsident absichtlich den Kopf nach links gewandt hätten. Denn unter den Schriftführern habe sich auch der deutsch⸗ nationale Direktor Laverenz befunden, der so etwas dem Reichs⸗ kanzler nicht antun würde. Der nationalsozialistische Schrift führer Kaufmann bekundet, daß die Abstimmung nach seiner Auffassung eine geschlossene Handlung sei. Es sei die 16 eines Abgeordneten und auch der Regierung, sich in einer Weise zum Wort zu melden, die es dem Präsidenten ermöglicht, zu erkennen, daß das Wort gewünscht wird. Vor Eröffnung der Ab⸗ stimmung sei vom Präsidium nicht ersichtlich gewesen, daß der Reichskanzler das Wort wünschte. Der deutschnationole Schrift⸗ führe Laverenz habe dem Kanzler am nächsten keen und seine Pflicht wäre es gewesen, wenn er eine Wortmeldung bemerkt hätte, l aufmerksam zu machen. Damit schließt die Beweisaufnahme. Nach einer Pause soll in die Beweiswürdigung eingetreten werden. Ferner soll über einen nationalsozialistischen Antrag Beschluß gefaßt werden, den Zeugen Harnis zu vereidigen. Nachdem nach Ablauf der Pause die l senttlke Sitzung des Ausschusses wieder eröffnet worden war, wurde allgemein der Wunsch zum Ausdruck gebracht, die Arbeiten des Ausschusses noch heute zum Abschluß zu bringen. Infolgedessen wurden auch alle Anträge auf Vereidigung von Zeugen fallen gelassen und der Ausschuß trat in die Beweiswürdigung ein. Zunächst beantragten die Kommunisten, daß der Auss r beschließen wolle, daß die Beschlüsse des Reichstags über die ? . der kommunistischen Anträge (118 und 119) auf Aufhebung der Notverordnung sowie auf Entziehung des Vertrauens rechtswirksam seien. Außer⸗ dem verlangt der kommunistische Antrag das unverzügliche Er⸗ scheinen der Reichsregierung vor dem Ausschuß sowie die Außer⸗ kraftsetzung der . vom 4. September mit Wirkung

den Reichstagspräsidenten

vom 12. September und die Zurückziehung der auf Grund dieser Notverordnung bereits getroffenen Maßnghmen. In der Ab⸗ stimmung fand der erste Teil des Antrags über die Rechtswirksam⸗ keit des Reichstagsbeschlusses über die kommunistischen Anträge lediglich die K der Antragsteller. Gegen diesen ersten Teil stimmten Deutschnaktionale, Zenkrum, Bayerische Volkspartei und Sozialdemokraten, während sich die Nationalsozialisten der Stimme enthielten. Ver andere Teil des Antrags wurde zurück⸗ gestellt. n, wurde in der Aussprache ferner ein , . nationaler Antrag, der besagte, daß nach den Feststellungen des Ausschusses die in der Sitzung vom 13. September zur Rechts⸗ und Tatsachenlage abgegebenen Erklärungen der Regierung als richtig erwiesen fn Es steht ft 6 heißt es weiter in dem Antrag —, daß dem Reichskanzler geschäftsordnungs⸗ und ver⸗ fassungswidrig in der Reichstagssitzung vom 12, September das Wort versagt worden ist. Abg. Torgler (Komm) erklärte im Verlaufe der Abstimmung, daß er sich an den nun folgenden Anträgen, die er mit Kapitulgtionsanträgen bezeichnete, nicht mehr beteiligen werde. Mit den Stimmen der Nationalsozialisten, des Zentrums und des Vertreters der Bayerischen Volkspartei wurde dann gegen die Stimmen der Deutschnationalen ein auf Wunsch des Abg. Wegmann (Zentr) erweiterter Antrag des Abg. Dr. Frank II (Nat. Soz h angenommen, der folgenden Wortlaut hat: „Der Ausschuß stellt auf Grund der Beweisaufnahme im Unierflichungsausschuß zu den Reichstagssitzungsvorgängen vom 12. September 1932 fest: 1. Der Reichskanzler von Papen hat sich erst zum Wort gemeldet, nachdem die Abstimmung vom Reichstags⸗ bereits eröffnet worden war. Das Verhalten des Reichstagspräsidenten entsprach sowohl der Reichsverfassung wie der Geschäftsordnung des Reichstags. Der Reichskanzler hätte die Möglichkeit gehabt, sich rechtzeitig zum Wort zu melden. 2. Aus den Ausführungen des Reichskanzlers als Zeuge in Verbindung mit einer im Ausschuß abgegebenen Erklärung des Führers der deutsch⸗ nationalen Fraktion ergibt sich für den Ausschuß die Feststellung, daß die Reichsregierung unter allen Umständen entschlossen war, den Reichstag noch vor der Abstimmung über die Aufhebung von Not⸗ verordnungen und Mißtrauensanträgen zur Auflösung zu bringen.“ In der Abstimmung folgte nun ein sozialdemokratischer Antrag, der verschiedene Feststellungen zum Ziel hat. Angenommen wurden zunächst e en zwei Punkte: „J. Absicht des Reichs⸗ kanzlers war es, seine Regierungserklärung abzugeben und die Debatte stattfinden hi lassen, aber vor einer Abstimmung über Anträge auf Aufhebung der Notvecordnung und Mißtrauens⸗ anträge die Auflösung des Reichstags herbeizuführen. 2. Da dem Antrag des Abg. Torgler (Komm.) auf sofortige Vornahme der Abstiminung ohne Beratung zuerst niemand widersprach, er⸗ kannte der Reichskanzler die Möglichkeit, daß sofort abgestimmt werde.“ Abgelehnt wurden der dritte und vierte Punkt: „Die auf Antrag des Abg. Dr. Feick beschlossene Unterbrechung der Sitzung gab dem Reichskanzler die Möglichkeit, die Auflösungsverfügung herbeizuschaffen. Tiotzdem der Reichskanzler hiernach mit der Möglichkeit sofortiger Abstimmungen rechnete, hat er sich weder während der Sitzungspause, noch bei Eröffnung der Sitzung zum

Wort gemeldet, sondern erst im Beginn der Abstimmung, weil er auf Grund seiner Besprechungen mit dem Reichstagspräsi⸗ denten eine Abstimmung nicht füc bevorstehend hielt.“ Mit der Abstimmung über den folgenden Punkt wurde die über den zweiten Teil des deutschnationalen Antrags verbunden. Letzterer lautet: „Die Aufösung des Reichstags wurde mit der Ueber⸗ reichung der Auflösungsorder an den Reichstagspräsidenten rechts⸗ wirksam.“ Der sozialdemokratische Antrag lautet: Die Auf⸗ lösungsurkunde ist dem Reichstagspräsidenten übergeben worden. Die ÄAuflösung ist im Augenblick der Uebergabe wicksam ge⸗ worden. Die danach zu Ende geführten Abstimmungen sind staats⸗ rechtlich unwirksam. Ihre politische Bedeutung bleibt be⸗ stehen.“ Für diesen Antrag stimmten die Sozialdemokraten, die Deutschnationalen, das Zentrum und der Vertreter der Baye⸗ rischen Volkspartei, dagegen stimmten die Nationalsozialisten und die Kommunisten, wodurch der Antrag abgelehnt wurde. Die Beteiligung der Kommunisten an der Abstimmung, die von diesen in Anbetracht des Stimmenverhältnisses als notwendig erachtet wurde, wurde mit allgemeiner Heiterkeit quittiert. Abg. Ob er⸗ fohren (D. Nat) erklärte, daß sich die Zustimmung seinec Freunde nicht auf den letzten Satz beziehe, daß die politische Be⸗ deutung der Abstimmungen bestehen bleibe. Angenommen wurde schließlich der letzte Punkt des sozialdemokratischen Antrags: „Un⸗ beschadet dieser Feststellungen hält der Ausschuß an der schon am 13. September 1932 beschlossenen Auffassung fest, daß die Auf⸗ lösung des Reichstags vom 12. September 19532 dem Sinn und Geist der Reichsverfassung widerspricht.“ Ferner wurde ein kom⸗ munistischec Antrag folgenden Wortlauts angenommen: „Die Notverordnung vom 14. Juni 1932 ist mit sofortiger Wirkung aufzuheben Die Notverordnung über die Einsetzung von Sondergerichten ist mit sofortiger Wirkung aufzuheben, ebenso sind aufzuheben die bisher von den Sondergerichten verhängten Urteile.“ Für den Antrag stimmen die Nationalsozialisten und Kommunisten. Abg. Weg mann (Zentr.,) gab hier die Erklärung ab, daß er und seine Freunde sich bei allen Anträgen auf Aufhebung von Notverordnungen der Stimme enthielten, weil sie entsprechend ihrer bisherigen Haltung daran festhielten, daß der Ausschuß nicht das Recht habe, die Aufhebung von Notverordnungen mit der in Artikel 48 vorgesehenen staatsrechtlichen Wirkung zu verlangen. Mit den Stimmen der Nationalsozialisten, Sozialdemokrgten und Kommunisten wurde folgender Antrag des Abg. Dr. Frank II (Nat. Soz) angenommen: „Der Reichspräsident wolle die Not⸗ verordnung zur Belebung der Wirtschaft vom 4. September 1932 aufheben.“ Auch ein sozialdemokratischer Antrag fand Annahme; er lautet: „Die Verordnung des Reichspräsidenten zur Belebung der Wirtschaft vom 4. September 1932 und die auf Grund dieser Verordnung erlassene Verordnung zur Vermehrung und Er⸗ haltung der Arbeitsgelegenheit vom 5. September 1932 sind außer Kraft zu setzen.“ Jetzt wurde mit den nationalsozialistischen, kommunistischen und sozialdemokratischen Stimmen ein kom⸗ munistischer Zusatzantrag angenommen, der dahin geht, daß alle auf Grund dieser Notverordnungen bereits getroffenen Maß⸗ nahmen zurückzuziehen sind und daß ferner die Reichsregierung unverzüglich vor den Ausschuß zu erscheinen habe. Mit den Stimmen der Kommunisten und Sozialdemokraten wurde noch ein kommunistischer Antrag angenommen, der mit sofortiger Wir⸗ kung die Aufhebung der Notverordnung vom 19. September und die Rückgängigmachung der Zollerhöhungen für Heringe fordert. Bei der Gegenprobe wurden keine Stimmen dagegen abgegeben. In der der Abstimmung vorangegangenen Aussprache erklärte Abg. Dr. Frank II (Nat. Soz.), daß der Ausschuß bereits früher durch Beschlußfassung festgestellt habe, daß die Plenar⸗ abstimmungen über die kommunistischen Anträge rechtswirksam eien. Es habe nach seiner Auffassung keinen Zweck, früher ge⸗ aßte Beschlüsse zu wiederholen. Abg. Wegmann (Zentr.) erklärte, auf Grund der Zeugenaussagen, insbesondere auch der des Reichskanzlers, die Ueberzeugung gewonnen zu haben, daß die Wortmeldung des Reichskanzlers erfolgte, als die Abstimmung bereits begonnen habe. Es sei daher durchaus verfgssungs⸗ und eschäftsordnungsmäßig gewesen, daß dem Reichskanzler nach 6 der , ,. nicht mehr das Wort. erteilt wurde. Es müßsse festgestellt werden, daß die Reichsregierung entschlossen gewesen sei, den Reichstag vor Beginn der Abstimmung auf⸗ zulbsen und den Reichstag somit an der Ausübung verfassungs⸗ mäßiger Rechte zu hindern. Wenn der Reichsinnenminister, der der Verfassungsminister sei, die Ar der Auflösung für, den Geist und Sinn der Verfassung entsprechend erachte, so müsse damit gerechnet werden, daß jeder neugewählte Reichstag aufgelst werden könne, ohne daß eine sachliche Beratung stattfinde, Dieser Auffassung müsse man scharf widersprechen. Abg. Schmidt⸗ Hannover (D. Nat.) führte zur Begründung seines Antrags aus, seine Partei habe über die Kompetenzen des Ausschusses und die Bedeutung seiner Verhandlungen grundlegend andere Auf⸗ fassungen als die Mehrheit, sie sei der Meinung, und die Tat⸗ achen geben ihr recht, daß die Mehrheitsentschließungen dieses Ke hn fer angesichts des tatsächlichen Ablaufs der Dinge nur eine recht untergeordnete Bedeutung haben. Der Reichskanzler abe, wie die Zeugenvernehmungen ergeben hätten, sich zu einem eitßhunkt zum Worte gemeldet, wo ihm unter allen Umständen das Wort hätte erteilt werden müssen. Die Rechtslage sei klar, die Tatsachen gingen über den Ausschuß hinweg. ‚Abg. Dr. Pfleger en. Vp.) äußerte die Auffassung, es sei kein Beweis dafür erbracht, daß der Reichstagspräsident absichtlich eine Wortmeldung des Kanzlers vor der Abstimmung ignoriert ätte. Die Wortmeldung des Kanzlers sei als verspätet anzu⸗ 6 Es sei vorher hinreichend Gelegenheit gewesen, diese Wortmeldung einwandfrei anzubringen. Im übrigen müsse festgestellt werden, daß der Reichstag aus demselben Grunde nur einmal aufgelöst werden könne. Allerdings sei mit der Ueber⸗ reichung des Auflösungsdekrets an den Reichstagspräsidenten die Auflösung formell vollzogen. Daraus folgere, daß die nachher erfolgende Abstimmung staatsrechtlich keine Wirksamkeit habe. Damit war die Tagesordnung erledigt. Ueber eine weitere Sitzung wurde nichts bestimmt. ;

Nummer 41 des Reichsministerialblatts Gentral⸗ blatt für das Deutsche Reich), herausgegeben vom Reichsministe⸗ rium des Innern, vom Freitag, den 23. September 1932, hat folgenden Inhalt: 1. Koönsulatwesen: Exequatur- erteilung. Erlöschen einer Exequaturerteilung. Stener⸗ und Zollwesen: Verordnung über die Neuregelung der ört= sichen Zuständigkeit von Finanzämtern im Bezirke des Landes⸗ inanzamts Magdeburg. Verordnung über Aenderung des eiles il der Anleitung für die Zollabfertigung. Verordnung über Aenderung des Warenverzeichnisses zum Zolltarif und des Teiles Il der Anleitung für die Zollabfertigung. 2. Ver⸗ kehrswesen Ausfertigung der Beförderungspapiere im Güterfernverkehr mit Kraftfahrzeugen.

(Fortsetzung des Nichtamtlichen in der Ersten Beilage.

Verantwortlich für Schriftleitung und Verlag: Direktor Mengering in Berlin⸗Steglitz . Druck der Preußischen Druckerei⸗ und Verlags⸗Aktiengesellschaft. Berlin, Wilhelmstraße 32.

Sechs Beilagen (einschl. Börsenbeilage und zwei Zentralhandelsregisterbeilagem).

Erste Beilage zum Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger

Nr. 228.

Berlin, Mittwoch, den 28. September

1932

Nichtamtliches.

(Fortsetzung aus dem Hauptblatt.) Statistik und Volkswirtschaft.

Getreidepreise an deutschen Börsen und Fruchtmärkten in der Woche vom 19. big 24. September 1932

für 1000 kg in Reichsmark.

1 Notie⸗ rungen für Brot⸗ getreide

Roggen

Marktorte Handelsbedingung

RM je hl

Weizen

NM

Gerste

Sommer⸗ Winter⸗

Brau⸗ t Futter⸗

Aachen. frei Aachen in Ladungen von mindestens 10t Bamberg Großhandelseinkaufspreise ab fränk. Station Berlin. ab märkische Station....

167,5 Ih / Ih. 5 1609 714 77 161,0 76 S0 / 8 172.3

171,6 172,6 175,0

161,90 77,2775 169.0 14 167,05) 75 168, 8 10)

16259

; . Seytẽmber Lieferung im Monat J Oktober. Dezember

z. (frei Berlin) Mäãärz

ab braunschweigische Station ... frachtfrei Breslau in Waggonladungen v. Frachtlage Chemnitz in Ladungen von 109 - 16 t Großhandelsverkaufspreise waggonfrei Dort⸗ mund in Ladungen von 18st ..... waggonfrei sächs. Versandst. b. Bez. v. mind. 106 frei Waggon Duisburg .. ab Station 2. 1 2 28 2 8 . 1 * 2 5 * 1 * ab thüringische Vollbahnstation bei Abnahme von mindestens 15 t .. . waggonfrei Essen bei Abnahme von Waggon J 172,5 75 / 75.5 Frachtlage Frankfurt 4. M. ohne Sack .. 170 0 76,5 a. ab ostthüringische Verladestation ..... 24. 165,0 Gleiwitz .. mile 2 24 26. 159,0 74 Halle a. S. lie , 1 167,0 7ös7 Hamburg.. . frachtfrei Hamburg...... 165,5 76 ö J frei Fahrzeug Hamburg, unverzollt ) ... Hannover. ab hannoversche Station.... 165,9 Karlsruhe. waggonweise, Frachtlage Karlsruhe ohne Sack 181,3 Kassel ... Großhandelspreise waggonfrei Kassel o. Sack 1640 k ab holst. Station bei waggonweisem Bezug 157,0 ö Frachtlage Köln...... 172,5 9) Königsberg i. loco Königsberg. .... 165,6 Krefeld .. ab niederrheinische Station.. 167,0 5 Leipzig.. prompt frachtfrei Leipzig...... : Magdeburg netto, ab Stationen des Magdeburger Be⸗ zirks bei Abnahme von Waggonladungen Mainz.. loco Mainz.. Mannheim netto, waggonfrei ; bezug ohne Sack . München. Großhandelseinkaufspreise waggonweise ab südbayerische Verladestation . 5 Großhandelseinkaufspreise ab nordbayerische

Braunschweig ,, Chemnitz.. Dortmund ..

Dresden.. Duisburg. Emden Gir,

Gin,, 1 a.

ö

75,5

17600 ö 1620 76

1 .

Mannheim bei Waggon⸗

Nürnberg. Plauen.

Stettin. Stuttgart Worms. Würzburg

o G 9 o 60 24

19.24. 713 7 19. * 5, a

23.

waggonfrei Stettin ohne Sack,, .... Großhandelspr. waggonw. ab württbg. Station / ä Großhandelseinkaufspreise waggonweise ab

75 75,5

208,8 202,5 208,5 212,3 6) 221,1 219,4 220.3 224,4 203,0 208,0 211,0

207,5 209 0 193, 0

215,0 213,8 2000 216,0 204,9 214,9 206,0 222,5 205,0 209,0 214,85 210,6 209,90 5) 203,5

205,3 215,0

221,3 202, 208, 207,

.

giß, S an Ib.

211,3 ih) 1

1635 135

180,0 isg ty 137,5 I

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185,0 4

H Q O C

182, 052) 192,5 f

1900 174. 5a Uo o

170, 6fan 152,2 9) 165409 154,9 .

i625 165,0

186, * 177,54 185, 0f2n)

20. 24. 1 70/72 76 / 77 Preise für ausländisches Getreide, eif Hamburg Y.

fraͤnk. Verladestation .....

203,

17421 16179

1645 9) 167,5 1) 135,0 172,5 16) 140,0 133, 165,R0

145,0 135,9

155,9 i5)

145,0 145,0

150,0 116,0 1200 1305

i3 135.

125,0

r

Noggen Weizen

Gerste

Western II Manitoba (Kanada) Hardwinter I Nosafs

La Plata

Barusso

La

(Ver. Staaten

J CQer. Staaten)

(Argentinien)

Donau

Plata fruff.])

Hafer

La Plata

70,

928 gos 6 ö 9,8

69,6

bb, 6

) Wo mehrere Angaben vorlagen, sind aus diesen Durchschnitte gebildet worden. ) Scheine, die zur Einfuhr zollbegünstigter

Gerste berechtigen, werden von der D. G. H. gegenwärtig nicht ausgegeben.

ine Einfuhr ausländischer Gerste zu Futterzwecken kommt daher

zur Zeit kaum in Frage. ) Notierungen für Abladung (im Verschiffungshafen) im laufenden Monat. ) Rheinischer. ) Industrie⸗ gerste ) Futter⸗ und Industriegerste. ) Sommerweljen. ) Gute. ?) Sächsischer. )) Neuer Ernte 139.0. 1) Westfälischer. 1) Ostfriesischer. 14) Sächsische. 16) Ostseehafer. 19 Sommergerste für Futterzwecke. 16) Ausländische Iuttzygerste ver⸗

schiedener Herkunft. 1) Geringere (Sortier⸗ ) Gerste. nn 2A) Inländische und auslaͤndische zollbegünstigte. ) Gute

Berlin, den N. September 1932.

Weißer. 16) Neuer Ernte. i) Neuer Ernte 138,9. ittelsorte. 2) Württembergischer. 2 Rheinhessische.

Statistisches Reichssamt. J. V.: Dr. Platz er.

) Mittlere.

Kartoffelpreise an deutschen Märkten in der Woche vom 19. bis 24. September 1932.

*

Notle⸗

Marktorte !) 9 rungen

Handelsbedingung

we

Speisekartoffeln RM für 50 kg

iße

rote gelbe

A, . artosseln 365

für 50 kg

Handel und Gewerbe. Berlin, den 28. September 1932.

In Berlin festgestellte Notierungen für tetegraphische Auszahlung, ausländische Geidsorten und Banknoten,

Telegravhbische Auszahlung.

Buenos Aires Canada.... Istanbul .. . w London... New York . Rio de Janeiro Uruguay .... Amsterdam⸗ Rotterdam . Brüssel u. Ant⸗ werpen ... Bucarest .... Budapest ... —— Delsingfors .. Malen Jugoslawien .. Kaunas, Kowno Kopenhagen. Lissabon und Dporto. 1 Paris.. k Reykjavik (Island) ö Schweiz .. K Spanien .... Stockholm und Gothenburg. Tallinn (Reval, Estland). .. Wien

Ausländische Geldsorten und

1ẽPap.⸗Pes.

I kanad. d

UL tãärk. Pfund

] Jen p ägypt. Pfd.

18

15

1Milreis

1Goldpeso

1090 Gulden 100 Drachm.

100 Belga 100 Lei

100 Pengö 100 Gulden 100 Fmk. 100 Lire 100 Dinar 100 Litas

IOO Kr.

100 Escudos 100 Kr.

100 F rõ. 100 Köè

100 isl. Kr. 100 Latts 100 Frs. 100 Lewa 100 Peseten

100 Kr.

100 estn. Kr. 100 S D hilling

Geld 0, 900 3,796 2 0058 1,009

14,90

1452 4,209 0,304 l, 738

169, 13

2,587

88,34 2,517

81,82 6,254

21,595 6,294

41,88

75,37 2: 1

1 41

35,6

79, 1, 2 5, 4,

7 J 0 1

110,59

51, 95

28. September

Brie O, 904 3.804 2,012 1011

1494

14356 4217 0, 306 1,742

169,47 2.593

o8, 45 2,523

81,98 6,266

21,635 6. 306

41,96

75 82 (0,05

3,24 73, 32 16.52 12,485

65, 82 79, S 81,27 3, 063 34,48

74 75

110,81

52, 05

27. September Brie O0, 908 3804 2, 02 1,011 14,955 14,575 4.217 0,310 1,4742

169,13

2587

169,47 2,593

58,45 2523

11059 119351 51.95 52,05

Banknoten.

ö

So vereigns 20 Fres.⸗ Stücke Gold⸗Dollars Amerikanische: 1000-5 Doll. 2 und 1Doll. Argentinische. Brasilianische . Canadische ... Englische: große 1 u. darunter Türkische . ... 6 . 2 ulgarische Dänische .. Danziger .. Estnische .. Finnische; . französische . ; Italienische: gr. 100 Lire u. dar. Jugoslawische. dettlänzische .. Litauische ... Vorwegische .. Oesterreich.: gr. 1008ch. n. dar. Rumaͤnische: 1000 Lei und neue 500 Lei unter 500 Lei Schwedische .. Schweizer: gr. 100 Frs. u. dar. Spanische ) .. Tschecho⸗ low. H000 u. 1000. 500 Kr. u. dar.

4 Notiz für J

Stück

1 8

185 1Pav.⸗Peso 1 Milreis

I kanad. 5ᷣ 18

18

türk. Pfund 109 Velga 00 Lewa 100 Kr.

100 Gulden 100 estn. Kr. 100 Fmk. 100 Frs.

100 Gulden 100 Lire

100 Lire

100 Dinar 100 Lats

166 ditas 100 Kr.

100 Schilling 100 Schilling

100 Lei

100 Le!

l00 Kr. 100 Frs. 100 Frs. 100 Peseten

109 RG 100

Ungarische ...

100 Pengõ

Geld

20, 38

1616 4, 185

4,20 4,20 0, 85 3,ů 14,4 144 1.9 8, Ib,

öl,

7 8 8 9 8 1

28. September

Bries

20 46 16,22 4,205

S

83

0 n w 8

27. September Geld Brie 20,38 2046 16,16 16,22 4,185 4,205

4,20 4 20 O, S5 h

4,22 4,22 0875

3B 79 14,555 14 555

201 8, 41

(1 14. 495 14.495

199 56. i

7506 75,35 Sl, S 81,96 6,20 6,24 16.44 16,50 168, 76 167.44 21,560 21.62 . 6,23 6,27

s 43 I 3

41.67 73, G

2, 48 2, 46 74,77 81,23 81,23 34,42

123 12413

246 244 74,47 80, l 8091 34.28

1237 1237

) nur abgestempelte Stücke. ) Nur teilweise ausgeführt.

Großhandelseinkaufspreise ab fränk. Station . Erzeugerpreise waggonfrei mark. Station .... Erzeugerpreise ab Verladestation . Erzeugerpreise ab Erzeugerstation ... Großhandelspreise Frachtl. Frankfurt a. M. b. Wa frachtfrei Gleiw;i;ĩ J,, Erjeugerpreise ab Erjeugerstation.. ... waggonweise Frachtlage Karlsruhe... . Erzeugerpreise ab holstein. Station bei waggonw. Bezug Großhandels pr. frachtfr. Köln. Bahnstat. i. Waggonlad. V. I5 t o. S. Erzeugerpreise frei Waggon nahegeleg. Station ohne Sack

Erzeugerpreise frei Bahnstation . ...... Erzeugerpreise frei Bahnstation !. .... Erzeugerpreise frei Waggon Reichsbahnstation. bahnfrei Worms . 2 Erzeugerpreise frei Bahnstation ...

e . ern Bonn... Breslaut . rankfurt a. M. leiwitz t... . . arlsrube r.. w ö Magdeburg e München.. Nürnberg. Stettin ?)) . Worms.. Würzburg.

gdonbeju

9 9 9 9 2

9

-

1

. 1D1381R

III

S5

1510

o org ) oss h

1, 0b 1) o ob i)

I) An den mit 4 bezeichneten Märkten amtliche Börsennotierungen; an den mit Kf bezeichneten Märkten amtliche Notierungen der Landwirtschafts kammer, der Handelskammer oder des Magistrats; an den übrigen Märkten nichtamtliche Preigfeststellungen 6 yder duich Umfrage). ) Wo mehrere Angaben vorlagen, sind aus diesen Durchschnitte gebildet worden. ) Odenwälder Blaue 1.25. ) Ze Stärkeprozent, frei Fabrik; für Stützungskäufe einer begrenzten Menge zur Herstellung von (10 000 t) Kartoffelflocken 0, 09.

6) Rheinische Industrie. 3) Je Stärkeprozent, ab Verladestation.

Für Stüͤtzungskäufe frei Fabrik 0, 99 (vergl. Anm. 4). 7) Industrie

Julinieren und Erstlinge 1,65. 5 Frühkartoffeln. 9) Industrie; lange 1,ů70; Buntköpfige 2,60. 10) Rheinische Industrie JI. Qualität: II, Qualität 2,25; norddeutsche Industrie 1. Qualität 239 rhein hessiche und Pfäsztiche Wöͤhns 20; norddentsche Nieten 30; rhein iche Vieren 3,19. U) Industrie; runde Sorten 1,23. 13 Industrie 1,50. 1) Feldkartoffeln. 11 Auch für Industrie. 16 Je

Stãärkeprozent. Berlin, den 27. Septemher 1932.

Statistisches Reichsamt. J. V.: Dr. Platzer.

Warschau Kattowitz ...

Polnische ...

Wagenge

8 e n

Auszahlungen. tan. Posen .... . 3

l00 31.

417,10 47.10 N, 10

47,30 4730 7.30

Notennotierungen.

l00 Zl.

1 46. 90

47.30

stellun

4130 47 36 47 36

47,10 47, 10 47,10

6,900 47, 30

für Kohle. Koks und Briketts im

Ruhrrebier: Am 27. September 1932: Gestellt 14 343 Wagen.

Die Elektrolytkupfernotterun

deutsche Elektrolytkupfernotiz stellte sich laut Senn . auf 57, 28 4 (am 27. September auf r '

W. 57,50 0)

Berlin, 2. September.

der

Vereinigung für

erliner Meldung

Preisnotjerungen für Na hrungzg⸗

mittel. Einkaufspreise des Lebensmitteleinzel.«“ handels für 190 Kilo frei Haus Berlin in Originglpackungen.) Notiert durch öffentlich angestellte beeidete Sachverständige der

Industrie, und Handelskammer in Berlin. Gerstengraupen. grob 32,00 bis 33,00 (6.

reise in Reichsmark; erstengraupen, mittel

34,00 bis 37, 00 A, Gerstengrütze 27,00 bis 28, 00 A. Haferflocken

3290 bis 33. 00

16

Hafergrütze, gesottene 35,00 bis 36.00 , Roggen⸗

mehl 0 - 70 6/0 26,50 bis 28, 00 4, Weizengrieß 39, 0 bis 40 50 4,

O ·