Erste Anzeigenbeilage zum Reichs- und Staatsanzeiger Nr. 237 vom 8. Oktober 1932. S. 4.
(65764. Elbschioß⸗ Brauerei Nienstedten.
Das in den Aufsichtsrat entsandte Mit glied unseres Betriebsrats, A. Reiger, ist infolge Niederlegung seines Amtes aus dem Aufsichtsrat ausgeschieden. Neu in den Aufsichtsrat entsandt ist das Betriebsrats⸗ mitglied Brauer Georg Beyer aus Ham burg. Der Borstand.
56037.
Brown, Boveri & Cie., Attien⸗
gesellschaft, Mannheim.
Wir laden die Aktionäre unserer Ge sellschaft zu der am 27. Ottober 1932, vormittags 10! Uhr, im Parkhotel in Mannheim stattfindenden ordent⸗ lichen Generalversainmlung ein.
Tagesordnung:
1. Vorlage des Geschäflsberichts für das Geschäftsjahr 1931 und Bericht des Vorstands über das Erfordernis einer Kapitalherabsetzung wegen Aende⸗ rung des Vermögensstandes der Ge sellschaft.
Beschlußfassung über
a) Einziehung von nom. Reichs⸗ mark 1 000 000, — zur Verfügung der Gesellschaft stehender eigener Aktien nach den Vorschriften über die Kapi⸗ talherabsetzung in erleichterter Form mit Wirkung auf den 31. 12. 1931 und Verwendung des hierbei ge⸗ wonnenen Betrages.
b) Ermächtigung des Aufsichtsrats zur entsprechenden Aenderung der Fassung des 5 4 der Satzung.
Vorlage und Genehmigung der ge⸗ mäß den Beschlüssen zu ? der Tages⸗ ordnung aufgestellten Bilanz mit Gewinn⸗ und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 1931, die gleichzeitig den um den aus der Kapitalherab⸗ setzung gewonnenen Betrag ermäßig⸗ ten Verlust ausweist. Beschlußfassung über den Verlust.
Beschlußfassung über Entlastung des Vorstands und Aufsichtsrats.
Beschlußfassung über die Festsetzung etwaiger Aenderungen der FF 6 und 8 der Satzungen über Zusammen setzung und Bestellung des Aufsichts rats und der Vergütungen an die Aufsichtsratsmitglieder.
„Neuwahl des Aufsichtsrats gemäß Art. VIII der Verordnung des Reichs⸗ präsidenten über Aktienrecht usw. vom 19. 9. 1931.
7. Wahl von Bilanzvrüfern.
Die Aktionäre, die an der Generalver⸗ sammlung teilnehmen wollen, müssen ge⸗ mäß z 7 der Satzungen spätestens drei Werktage vor der Generalversammlung, also bis spätestens 24. Oktober 1932, ihre Aktien oder im Falle der Hinterlegung der⸗ selben bei einem Notar die Bescheinigung vor Ablauf der Hinterlegungsfrist bei der Gesellschaft in Mannheim-Käfertal oder bei einer der nachfolgenden Stellen inner⸗ halb der üblichen Geschäftsstunden hinter⸗ legen:
in Berlin: bei dem Bankhause Mendels⸗
sohn C Co., bei der Deutschen Bank und Diseconto⸗
Gesellschaft, bei der Dresdner Bank, bei der Reichs-Kredit⸗Gesellschaft,
Aktiengesellschaft, bei der Commerz⸗ und Privat⸗Bank
Aktiengesellschaft;
in Frantfurt a. M.: bei der Deutschen
Bank und Disconto⸗Gesellschaft
Filiale Frankfurt a. M., bei der Dresdner Bank in Frankfurt
a. Main, bei der Metallgesellschaft Aktiengesell⸗
schaft, bei dem Bankhause Jacob S. H.
Stern, bei der Mitteldeutschen Creditbank,
Niederlassung der Commerz⸗ und
Privat⸗Bank Aktiengesellschaft;
in Leipzig: dei der Allgemeinen Deut⸗
schen Credit⸗Anstalt, bei der Deutschen Bank und Disconto⸗
Gesellschaft Filiale Leipzig, bei der Dresdner Bank in Leipzig, bei der Commerz⸗ und Privat⸗Bank
Aktiengesellschaft Filiale Leipzig;
in Ludwigshafen a. Rhein: bei
der Deutschen Bank und Disconto⸗
Gesellschaft Filiale Ludwigshafen
a. Rhein, bei der Dresdner Bank Geschäftsstelle
Ludwigshafen a. Rh.;
in Mannheim: bei der Deutschen Bank
und Disconto⸗Gesellschaft Filiale
Mannheim, bei der Dresdner Bank
Mannheim, bei der Commerz⸗ und Privat⸗Bank
Aktiengesellschaft Filiale Mann⸗
heim, bei der Gesellschaftskasse;
in Saarbrücken: bei Gebr. Röchling,
Bank.
Die Hinterlegung ist auch dann ord⸗ nungsmäßig erfolgt, wenn Aktien mit Zu⸗ stimmung einer Hinterlegungsstelle für sie bei anderen Bankfirmen bis zur Beendi⸗ gung der Generalversammlung im Sperr⸗ depot gehalten werden.
Die notarielle Bescheinigung muß die Stückzahlquittung und die Nummern der hinterlegten Aktien sowie die Bestätigung enthalten, daß die Stücke bis zum Schluß der Generalversammlung bei dem Notar in Verwahrung bleiben. Nach rechtzeitiger Hinterlegung einer solchen Bescheinigung erhält der Hinterleger eine Quittung darüber und. Eintrittskarte.
Mannheim, den 6. Oktober 1932. Der Aufsichtsrat der BSrown, Boveri & Cie., Attiengesellschaft. Fritz Funk.
Altona⸗
Filiale
56021. Gas⸗ und Elettrieitätswerte
Bolchen A.⸗G.
Einladung zur Generalversammlung
unserer Gesellschaft auf Mittwoch, den
g. Ro vem ber 1932, mittags 11! Uhr,
im Geschäftslokal der Firma, Bremen,
Langenstraße 139 140. Tagesordnung;
1. Vorlage der Goldmarkeröffnungs⸗ bilanz per 1. Mai 1924 sowie des Prüfungsberichts.
Genehmigung dieser Bilanz.
Umstellung des Grundkapitals von 80 000 M auf 16000, — RM durch Herabsetzung des Nennwerts der Akttie von 1000, — 16 auf 200, — RM.
„Aenderung des §3 des Statuts ge⸗ gemäß Ziffer 1“ der Tagesordnung (Höhe und Zusammensetzung des Grundkapitals).
3. Vorlage der Geschäftsberichte, der Bi lanzen und der Gewinn- und Verlust⸗ rechnungen für die Geschäftsjahre 1924/1935, 1925/1926, 1926 / ig27, 1927/1928, 1928/1929, 192951930, 1930/1931 und 193151932. Geneh⸗ migung der Bilanzen.
Entlastung des Vorstands und Auf⸗ sichtsrats.
Satzungsänderungen:
a) Aenderung der Bestimmung in z 16 Abs. 1, betreffend den Ort Bolchen,
b) Beschlußfassung über die Be⸗ stimmungen, betreffend die Zu⸗ sammensetzung und Bestellung des Aufsichtsrats sowie die Vergütung an die Mitglieder des Aufsichtsrats gemäß Artikel VIII der Verordnung vom 19. September 1931.
6. Aufsichtsratswahlen.
Stimmberechtigt sind nur solche Aktien,
welche bis spätestens 5. November 1932 im Geschäftslokal unserer Gesellschaft, Bremen, Langenstraße 139/140, oder bei der Commerz⸗ und Privat⸗Bank Aktien⸗ gesellschaft, Berlin, bis zum Schluß der Versammlung hinterlegt werden. An Stelle von Aktien kann auch der Depot⸗ schein eines Notars hinterlegt werden. Der Borstand.
56013]. Gas⸗ und Elettrieitätswerte Chategu⸗Salins A.⸗G. Einladungzur Generalversammlung unserer Gesellschaft auf Mittwoch, den H. No vember 1932, mittags 11 uhr, im Geschäftslokal der Firma, Bremen,
Langenstraße 139/140. Tagesordnung:
1. Vorlage der Goldmarkeröffnungs⸗ bilanz per 1. Juli 1924 sowie des Prüfungsberichts.
Genehmigung dieser Bilanz.
Umstellung des Grundkapitals von 110 000 M auf 22 000, — RM durch Herabsetzung des Nennwerts der Aktie von 1000, — M auf 200, — RM.
„Aenderung des §3 des Statuts ge⸗ mäß Ziffer 1“ der Tagesordnung (Höhe und Zusammensetzung des Grundkapitals).
Vorlage der Geschäftsberichte, der Bilanzen und der Gewinn⸗ und Verlustrechnungen für die Geschäfts⸗ jahre 1924. 1925, 1925/1926, 1926 / 1927, 1927/1928, 1928/1929, 1929 / 1930, 1930/1193 und 1931 / 1932. Genehmigung der Bilanzen.
Entlastung des Vorstands und Auf⸗ sichts rats.
Satzungsänderungen:
a) Einfügung einer Bestimmung in 17 Abs.l, betreffend den Ort der Generalversammlung,
b) Beschlußfassung über die Be⸗ stimmungen, betreffend die Zusam⸗ mensetzung und Bestellung des Auf⸗ sichtsrats sowie die Vergütung an die Mitglieder des Aufsichtsrats gemäß Artikel VII der Verordnung vom 19. September 1931.
6. Aufsichtsratswahlen.
Stimmberechtigt sind nur solche Aktien,
welche bis spätestens 5. November 1932 im Geschäftslokal unserer Gesellschaft, Bremen, Langenstraße 139ũ 140, oder bei der Commerz und Privat⸗Bank Aktien⸗ gesellschaft, Berlin, bis zum Schluß der Versammlung hinterlegt werden. An Stelle von Aktien kann auch der Depot⸗ schein eines Notars hinterlegt werden. Der Vorstand. 1
53092). Holzindustrie Berlin⸗Dessaun A.⸗G. i. L. Liquidationseröffnungsbilanz
per 30. Juni 1932.
Attiva. RM 9 Grundstücke und Fabrit⸗ ann ßen 31299 Bargeld... kö 56 Wechsel ... . . 11
Forderungen . 16 k . 62 Bürgschaften 76000, — Verlust 6 62 06
Passiva. Aktienkapital ... Verbindlichkeiten . Aufwertungsschuld
Rückstellungen . Bürgschaften 76000, —
; 13
63
Tor T s Vorstehende Bilanz ist in der General⸗ versammlung vom 22. September 1932
genehmigt worden. Dessau, den 24. September 1932.
557181.
Vereinigte Deutsche Fettwerte Attiengesellschaft, Berlin.
Bilanz per 31. Dezember 18931.
Attiva. Effekten u. Beteiligungen Eigene Aktien J . Avale RM 6000, —
RM 89 12715550 — 735 000 — 13676 68
2 147 31068 Passiva. — Aktienkapital! .... 1500000 — Reservefonds .... 150 000 — Außerordentliche Reserve 261 71126 een, 135 88492 Avale RM 6000, — Gewinn- und Verlustkonto: Gewinnvortrag aus 1930. Gewinn für 1931
13 go, 10
S6 112, 10 go 71450
2147 31068
Gewinn⸗ und Berlusttonto für 1931.
Debet. Generalunkostenkonto .. , Bilanzkonto: Gewinnvortrag aus 1930. Gewinn für 1931
RM 9 895440 2382 50
13 602, 40
S6 112, 10 go 7145
50 11105140
—
.
Kredit.
Gewinnvortrag aus 1930 . Steuerrückzahlungskonto . Dividendeneinnahmen ..
13 602 4449. 93000 111051 1932.
10 Berlin, im September Der Borstand. Der Aufsichtsrat besteht aus folgenden Herren: Rechtsanwalt und Notar Dr. Hermann Münch, Vorsitzender, Direktor Dr. Fritz Hamburger, Curt Kramer, sämtlich Berlin. 2 ö 557191].
Bilanz am 30. Juni 1932.
Attiva. RM Grundstücke. . 598 g61, 40 Abgang.. 282,90 598 678 Gebäude 8 9 534 300, — Zugang.. 1503,56 555 do pd Abschr. 399. 19 803,56 Maschinen .. 556 000, — Zugang .. 161 886,50 7 T Dv pd Abschr. 6 M6, 61 886,50 Geräte.. T -= Zugang ... 6191,93 7 V Abschr. 20 95 . 2191,93 Bahnanschluß vd d vn = Abschr. 1095 7500, — Fuhrpark .. . 1 000, — Abschr. 209. 990, — Schlammweiher. 8 800, — Abschr. 1099. 2300 Kasse . Wechsel . Bestände Schuldner
6566 000
— — e , .
1 5 5 8
e m, , m, , , . e , n.
1 9 *
Passiva. Aktienkapital k Gesetzliche Rücklage... Nicht abgehobene Divi⸗
dend, . Aufwertungskonto. ... wn hi Gewinn⸗ und Verlustrech⸗
nung: Saldogewinn ..
1680000 168 000
5 13303 27 966 35 1460 6756547
197 39650
3 539 160 35
Gewinn⸗ und Verlustrechnung am 30. Juni 1932.
RM 9
3 593 315 54 94 671 99 197 39550
3 885 383 03
ene, Abschreibungen .. Gewinn....
24 44508 3 360 937 95
sss T os
Brühl, den 8. September 1932. Zuckerfabrik Brühl 2A.⸗G. Der Borstand. Dr. Flecken.
Vorstehende Bilanz nebst der zuge⸗ hörigen Gewinn- und Verlustrechnung habe ich geprüft und mit den ordnungs⸗ mäßig geführten Geschäftsbüchern über⸗ einstimmend befunden.
Köln, den 6. September 1932. Peter Klein, Oeffentlich bestellter und vereidigter Buchsachverständiger der In⸗
dustrie⸗ und Handelskammer Köln.
Der Aufsichtsrat unserer Gesellschaft besteht aus folgenden Herren: Otto Frings, Hersel, 1. Vorsitzender; Jean Kaspers, Köln-Braunsfeld, 2. Vorsitzen⸗ der; und aus den Mitgliedern: Cornel Berk, Neuhemmerich; Stefan Contzen, Burg Geretzhoven; Jakob Destrsée, Do⸗ mäne Neuhof; Theodor Frenger, Köln⸗ Fühlingen; Carl Kalteyer, Wahn; Heinrich Litz, Schönrath; Franz Röllgen, Berzdorf.
Aus dem Betrieb sind zugewählt: Herr Hermann Gertung, Siedemeister in Brühl, und Herr Peter Zehnpfennig, Vor⸗
Bestand aus dem Vorjahre Sucker
560191. Hartwig & Vogel Attiengesell⸗ schaft, Dresden. 2. BSetanntm achung. Die ordentliche Generalversammlung unserer Gesellschaft vom 28. Juli 1932 hat u. a. die Herabsetzung des RM 7500 0900 betragenden Grundkapitals durch Zu⸗ sammenlegung von Aktien im Verhältnis 8: 5 beschlossen. Nachdem der Herab⸗ setzungsbeschluß ins Handelsregister einge⸗ tragen worden ist, fordern wir hiermit unsere Aktionäre auf, ihre Aktien mit Erneuerungs⸗ und Gewinnanteilscheinen für 1932 ff. nebst einem Nummernver⸗ zeichnis in arithmetisch geordneter Reihen⸗ folge in doppelter Ausfertigung spä⸗ testens bis zum 15. Januar 1933 bei der Dresdner Bank in Dresden während der üblichen Geschäftsstunden zum Zwecke der Zusammenlegung einzu⸗ reichen. Die Zusammenlegung erfolgt in der Weise, daß gegen Einreichung von je 4 Aktien über nom. RM 400, — plus Gewinnanteilschein 1932 ff. eine neue Aktie über nom. RM 1000, — mit Divi⸗ dendenberechtigung ab 1.1. 1932 bzw. für je 2 Aktien über nom. RM 400, — plus Gewinnanteilschein 1932 ff. eine neue Aktie über nom. RM 500, — mit Divi⸗ dendenberechtigung ab 1.1. 1932 ausge⸗ geben wird. Die Umtauschstelle ist bereit, den An⸗ und Verkauf von Spitzen nach Möglichkeit zu vermitteln. Der Umtausch erfolgt provisionsfrei, sofern die Aktien bei der vorgenannten Stelle während der üblichen Kassenstunden eingereicht werden. Anderenfalls wird die übliche Provision in Anrechnung gebracht. Die neuen Aktienurkunden werden nach Fertigstellung gegen Rückgabe der bei Einreichung der alten Aktien ausgege⸗ benen nicht übertragbaren Empfangsbe⸗ scheinigung bei der Dresdner Bank in Dresden ausgehändigt. Die Bank ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, die Legitimation des Vorzeigers der Emp⸗ fangsbescheinigung zu prüfen. Stammaktien, die trotz dieser Aufforde⸗ rung nicht oder nicht rechtzeitig zum Um⸗ tausch eingereicht werden, werden gemäß §S 290 H.⸗G.⸗B. für kraftlos erklärt. Das gleiche gilt in Ansehung eingereichter Stammaktien, die die zum Ersatz durch neue Aktien erforderliche Zahl nicht er⸗ reichen und der Gesellschaft nicht zur Ver⸗ wertung für Rechnung der Beteiligten zur Verfügung gestellt sind. Die an Stelle der für kraftlos erklärten Aktien auszugebenden neuen Aktien werden für Rechnung der Beteiligten durch die Gesellschaft zum Börsenpreise oder in Ermangelung eines solchen durch öffentliche Versteigerung verkauft werden. Der Erlös wird den Be⸗ teiligten unter Abzug der entstandenen Kosten ausgezahlt bzw. hinterlegt. Dres den, den 6. Oktober 1932. Hartwig & Vogel Aktien gesellschaft. Heinrich Vogel.
66020].
Union⸗Werke Attiengesellschaft Kunstdruck⸗, Metallwaren⸗ und Plakatefabrit, Radebeul.
3. Bekanntmachung.
Die ordentliche Generalversammlung unserer Gesellschaft vom 28. Juni d. J. hat u. a. die Herabsetzung des nach Einziehung von nom. RM 180 000, — Stammaktien noch RM 1 660 000, — betragenden Stammaktienkapitals durch Verminde⸗ rung der Stammaktien im Verhältnis 5: 3 beschlossen. Nachdem der Herabsetzungs⸗ beschluß ins Handelsregister eingetragen ist, fordern wir hiermit unsere Stamm⸗ aktionäre auf, ihre Stammaktien — Mäntel und Bogen — mit Erneuerungs⸗ und Ge⸗ winnanteilscheinen ab 1. Januar 1932 ff. nebst einem Nummernverzeichnis in arith⸗ metisch geordneter Reihenfolge in doppel⸗ ter Ausfertigung spätestens bis zum 25. November d. J. bei der Dresdner Bank in Dresden während der üblichen Geschäftsstunden zum Zwecke der Zu⸗
sammenlegung einzureichen.
Die Zusammenlegung erfolgt in der Weise, daß gegen Einreichung einer Stammaktie über nom. RM 400, — plus Gewinnanteilschein 32 ff. eine neue Stammaktie über RM 200, — und 2 neue Stammaktien über je nom. RM 20, — mit Dividendenberechtigung ab 1. Jannar 1932 und gegen Einreichung einer Stammaktie über nom. RM 106, — plus Gewinnankeil⸗ schein 1932 ff. 3 neue Stammaktien über je nom. RM 20, — mit Dividendenberech⸗ tigung ab 1. Januar 1932 ausgegeben werden. .
Der Umtausch erfolgt provisionsfrei, sofern die Attien bei der Dresdner Bank in Dresden während der üblichen Kassen⸗ stunden eingereicht werden. Andernfalls wird die übliche Provision in Anrechnung gebracht. n
Stammaktien, die trotz dieser Auffor⸗ derung nicht oder nicht rechtzeitig zum Umtausch eingereicht werden, werden gemäß §5 290 H.⸗G.⸗B. für kraftlos erklärt. Die an Stelle der für kraftlos erklärten Aktien auszugebenden neuen Aktien wer⸗ den für Rechnung der Beteiligten durch die Gesellschaft zum Börsenpreis oder in Ermangelung eines solchen durch öffent⸗ liche Versteigerung verkauft werden. Der Erlös wird den Beteiligten unter Abzug der entstandenen Kosten ausgezahlt bzw. hinterlegt.
Radebeul, den 6. Oktober 1932.
nnion⸗Werke Artiengesellschaft
Kunstdruck⸗⸗“, Metallwaren⸗
53861 Bunt⸗ und Lurxuspapierfabrit Goldbach in Goldbach bei Bischof swerda, Sa. Kapitalsherabsetzung. Die ordentliche Generalversammlun unserer Gesellschaft vom 28. Juni 193 hat u. a. die Herabsetzung des Aktien⸗ kapitals von RM 461 600, — auf Reichs⸗ mark 230 800, — beschlossen. Bei den Aktien über RM 1000, — wird der Nennwert jeder Aktie auf RM 5090, — vermindert, die Aktien über RM 100, — Nennbetrag werden im Verhältnis von 2:1 zusammengelegt. Nachdem der obige Beschluß in das Handelsregister eingetragen worden ist, fordern wir unsere Aktionäre auf, ihre Aktien über RM 1000, — Nennbetrag bei unserer Gesellschaft einzureichen, da⸗ mit sie mit dem Stempel versehen werden „Herabgesetzt auf RM 500, — laut Generalversammlungsbeschluß vom 28. Juni 1932“. Ferner fordern wir unsere Aktionäre auf, ihre Aktien über RM 100, — Nenn⸗ wert zum Zwecke der Zusammenlegung nach Maßgabe der folgenden Bedin⸗ gungen einzureichen: 1. Die Einreichung der Aktien mit laufenden Gewinnanteilscheinen nebst Erneuerungsscheinen hat bis zum 15. November 1932 mit arithmetisch geordnetem Nummern⸗ verzeichnis während der üblichen Ge⸗ schäftsstunden bei der unterzeichneten Gesellschaft zu erfolgen. 2. Die Zusammenlegung erfolgt der⸗ art, daß von je zwei eingereichten Aktien je eine vernichtet wird, während die andere mit dem Vermerk versehen wird: „Gültig geblieben gemäß Gene: ralversammlungsbeschluß vom 28. Juni 1932.“
3. Diejenigen Aktien, welche nicht fristgemäß eingereicht worden sind, wer⸗ den für kraftlos erklärt und die auf sie entfallenden neuen Aktien nach Maß⸗ gabe der gesetzlichen Bestimmungen ver⸗ steigert. Der Erlös wird unter Abzug der entstandenen Kosten den Beteiligten nach Verhältnis ihres bisherigen Be⸗ sitzes ausgezahlt bzw. für sie hinterlegt.
Das gleiche gilt von eingereichten Aktien, die nicht in einer zur Zu⸗ sammenlegung ausreichenden Zahl ein⸗ gereicht und unserer Gesellschaft nicht zur Verwertung für Rechnung der Be- teiligten zur Verfügung gestellt sind.
4. Die Aushändigung der nach der Zusammenlegung gültig gebliebenen Äktien erfolgt nach Ablauf der Ein⸗ reichungsfrist gegen Rückgabe der über die eingereichten Aktien erteilten Kassen⸗ quittung. ;
Wir sind bexechtigt, aber nicht ver pflichtet, die Legitimation des, Vor- zeigers der Kassenquittung zu prüfen.
Goldbach, den 3. August 1932.
Bunt und Luxuspapierfabrik Goldbach in Goldbach bei Bischofswerda, Sa. Der Vorstand. M. Sturm.
1 7 11 55711]. Bilanz per 30. September 1931.
Aktiv a. RM 9 Anlagewerte (nach RM ö 37,92 Abschreibungg! ... Umlaufswerte: Kassenbestand und Bank⸗ guthaben .. 2524,26 Außenstände .. 14 439,20 Vorräte 2351,02 Beteiligungen. 1 060, — / Uebernahmekonts 15 00 — Verlust: Vortrag per 1. 10. 1930. I65 46 Verlust im Geschäftsjahre 1936 / j
17 390 —
20 374 48
,
3 214 17 ß 734 11
5 J
Passiva⸗ Eigenkapital: Aktienkapitanass ..... Gesetzl. Reservefonds. .. 28 8 258 98 Rückstellungen, Kreditoren u. Akzeptverpflichtungen. .. 18 47513 56 734 11 Gewmwinn⸗ und Verlustrechnung per 30. September 1931.
Soll. RM 9 Verlustvortrag a. dem Vor⸗ KU 755 46 Allgemeine Unkosten .. 63 93527 Abschreibungen a. Anlage⸗ werte. 5 5 637 92 Abschreibungen a. Außen⸗ stände und auf Ueber⸗ nahmekonto sowie Rück⸗ stellungen
147 oog i
— — — .
117 39077
—— —
Haben. Bruttogewinn... Verlust aus dem Vorjahre Verlust im Geschäftsjahre
1930/31 1 1 2 2 1 1 1
7565 46
3 m 17 39077
In der ordentlichen Generalversamm⸗ lung vom 23. 6. 1932 ist beschlossen wor⸗ den, den Reservefonds in Höhe von RM 3258,R98 zur Deckung der Unterbilanz von RM 3965,63 zu verwenden und den verbleibenden Verlust von RM 710,65 auf neue Rechnung vorzutragen.
Leipziger Molkerei A.⸗G. vorm. Rich. Voigt.
arbeiter in Cardorf.
Der Liquidator: Dahm.
und Plakatefabrit. Otto Sonntag. Münnich.
. 113 421 14
zum Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger
Erste Zentralhandelsregifterbeilage
zugleich Zentral handelsregister für das Deutsche Reich
Nr. 237
Verl
in, Sonnabend, den 8. Oktober
9
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Erscheint an jedem Wochentag abends. Bezugs⸗ preis monatlich 1,5 RM einschließlich 0,30 M4 Zeitungsgebühr, aber ohne Bestellgeld; für Selbst⸗ abholer bei der Geschättsstelle 0 95 RM monatlich. Alle Postanstalten nehmen Bestellungen an, in Berlin für Selbstabholer die Geschäftsstelle 8w. 43, Wilhelmstraße 32. Einzelne Nummern kosten 15 M. Sie werden nur gegen Barzahlung oder vorherige Ein⸗ sendung des Betrages einschließlich des Portos abgegeben.
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Anzeigenrreis für den Raum elner 1. l 2. Gũterrechtgregister, Vereinsregister, SGenossenschaftsregister, Musterregister, Urheberrechtseintragsrolle, Konkurse und Vergleichsfachen. Verschiedenes.
Befristete Anzeigen müssen 3 Tage vor dem Einrückungstermin bei der
7 9
Inhalts iber sicht. ndelsregister,
58. werts von Patronatslasten Formel regelmäßig abzulehnen.
Ertragssteigerung durch land⸗
Stichtag zu berücksichtigen;
haltigkeit.
fabrik.
Reichsmark gemacht; 364 700 RM.
Stiftung..“
angegebenen Zeit
atronat worden. lastung des gesamten oder je Hektar 0, 235 RM.
insgesamt
Reichsmark.
1. Für die Errechnung des Ertragsminderungs⸗ ist die sog. Eytelweinsche ; 2. Für die Errechnung der — durch einen Zuschlag zu erfassenden — nachhaltigen oder NRebenhetriebe sind sowohl die Berhältniffe der Vergangen⸗ heit wie auch nach — 9 1 Verhältnisse nach dem ; ie Berücksichtigung ledigli des Feststellungszeitraums bildet 2 . nügend breite Grundlage für die Ermittlung der Nach⸗ ; 3. Ein Zuschlag für einen Nebenbetrieb wird nicht notwendig dadurch bedingt, daß der Nebenbetrieb mit Gewinn arbeitet; schon die bloße Verbesserung der Absatz⸗ lage kann einen Zuschlag rechtfertigen. Die Rechtsbeschwerde wendet sich lediglich gegen: 1. die Höhe des Abschlags von Patro⸗ natslasten, 2. den Zuschlag für die als forstwirtschaftliche Neben—⸗ betriebe behandelten zwei Brettmühlen, für die als forstwirtschaftlicher Nebenbetrieb behandelte Papier— Zu 1. Der Oberbewertungsausschuß hat Forstbetrieb ruhende Patronatslasten einen Abschlag von 151 1413 der Pflichtige verlangt einen solchen von 64 700 Der Oberbewertungsausschuß hat als die in einer Dentschrift über Entwicklung und Lage der.. 7. nachgewiesenen Patronatslaften für die Zeit vom 1. Januar 1924 bis 30. April 1931 benutzt, die der Generalbevoll⸗ mächtigte des Pflichtigen gelegentlich einer amtlichen Besprechung als die einzig richtigen Angaben erklärt hat. ͤ n 1. ür den gesamten — der jetzigen Waldgut— . früher dem Fideikommiß gehörigen . Besitz . ein Betrag von Das entspricht einer jährlichen durchschnittlichen Be— ebundenen Vermögens von 10 815,79 RM Von dem Forstbesitz sind mit Patro⸗ natslasten nach den Angaben der Denkschrift 30 190 ha beschwert. Der gesamte Forstbesitz ist demnach durch das Patronat mit 30 100 X 0235 = 3573 350 RM jährlich belastet. kapitalisierte Ertragswertminderung von S578 50 X 18 * 1514113 Sniark, Die RKechtsbeschwerde ist der Ansicht, daß diese Art der Ermittlung die Dauer der Unterhaltung der Erneuerungslast nicht genügend berücksichtige,
for stwirtschaftliche
von den regelmäßig keine ge⸗
mühlen
3. die Höhe des Zuschlags
für auf dem
Unterlage
Danach ist in der
Brettmühlen bei der Forsten des in .. bei allen größeren Forsten üblich sei, schränkung auf die größeren Forsten setz erforderte jür die Brettmühlen ein Zuschlag begründet, wenn durch sie der Ertragswert des Forstbetriebs gesteigert wird und die Abweichung on regelmäßigen Verhältnissen eine wesentliche ist. Für die Bemessung des Zuschlags ist der (mit 18 vervielfältigte) Unter schiedsbetrag Forstbetrieb mit Brettmühlen erzielen kann, und dem Ertrag, der nachhaltig zu Durch f Best. 1 M5. treffend bemerkt, darauf an, den nachhaltigen Gewinn des Neben⸗ betriebs zu ermitteln. Darüber, wie dieser Gewinn ermittelt ist, läßt sich die Vorentscheidung folgendermaßen aus: bewertungsausschuß trägt kein Bedenken, hierzu die Bilanzen und die Gewinn- und Verlustrechnungen der Nebenbetriebe aus den Jahren 1924125, 192512 und 126 27 heranzuziehen; ohne wesent⸗ liche Aenderungen ergibt sich hiernach für die Brettmühle in X. ein nachhaltiger Jahresgewinn von 90090 RM, für die Brettmühle in Y. ein solcher von 19 0990 RM; dieser Gewinn steigert zweifellos den Ertragswert; er muß mit seinem Kapitalwert dem Ertrags⸗ der . Die Rechtsbeschwerde bemängelt, daß nicht ersichtlich sei, wie auf Grund der vorliegenden Abschlüsse der Brettmühlen aus den genannten Jahren ein der haltiger Gewinn hätte errechnet werden können; Beschwerdeführer vorliegenden Abschlüssen der gäben sich für die genannten Jahre folgende Beträge:
wert zugeschlagen werden.“
1 Ausdehnung und Be Pflichtigen durchaus größeren For noch nicht Regelmäßigkeit in sich schließen.
zwischen dem Ertrag, den der
. erzielen wäre, maßgeber Es kommt also, wie die Voren
normal und infolge ihrer Ein⸗
nach den dem Brettmühlen er⸗
deutung der daß ein auch sonst
die vom Ge⸗ Hiernach ist
forstwirtschaftliche r
einem wirtschaftlichen gleichmäßigen werden
ohne Brett 1d; 857 der tscheidung zu⸗
Grundsätzen wie „Der Ober⸗ betrieb ist.
Reichsbewertungsgesetz
errechnet,
gemeine Wert
artiger nach⸗ rechnung land
79 498,93 RM geleistet
Wirtschaftsjahr
Brettmühle X Gewinn Verlust
RM RM
Gewinn RM
Brettmühle X
Verlust RM
würden.
192425 1925.26
Das ergibt eine 1936 37
und insbesondere das sei viel⸗
mehr nur nach einem allgemein gültigen Schlüssel möglich; die ;
Berechnung der Patronatslasten, die
.
schiedenartigkeit der in Frage kommenden Gebäude (16 Kirchen, 13 Pfarrhänser mit Wirtschaftsgebäuden, 13 Küstereischulen nebst Wohnungen) und bei dem verschiedenen Bauzustand der Gebäude erfolge am besten nach der sogenannten Eytel⸗ weinschen Formet, die auch vorwiegend von den Behörden benutzt Auf Grund dieser Formel ergebe sich nach dem von Bau⸗ kön e e der Stiftungsverwaltung abgegebenen und mit er Rechtsbeschwerde überreichten Gutachten als dauernde Patro⸗ natslast des gesamten Besitzes für den 1. Januar 1925: 1 470971 Reichsmark, für den 1. Januar 1928: 1507464 RM.,
sehr schwierig sei werde.
1. Januar 1931:
daß der Senat durch Urteil vom 9 Mrozeks Kartei. RBewG. 1931
ehender Begründung abgelehnt hat. ei heften. gelehnt h
meinen Wertes,
nicht
breite Unterlage für Last.
teil des Forstbesitzes an den 20 261,11 RM angegeben, es aber als
Mit Recht hat de verwerten könne, zumal der di emängelungen der
den Zuschlag für Patronatslasten
betrieben in.. selten anzutreffen
klaren Inhalt der Akten würde auch die Behauptung der Re
. ĩ 1090109 RM, wobei die Veränderung der Patronatslast auf dem Steigen oder Fallen des Bauindex beruhe. Bei Unterverteilung dieser Patronatslast auf die beteiligten Be⸗ triebe ergebe sich für den Forst nach dem Schlüssel der Grund⸗ Und Gebaundesteuer nach der beigefügten Berechnung 633 545 RM. Diesen Ausführungen gegenüber kann darauf verwiesen werden, ‚. 2 1931 (III A1282130, — R s RStvBl. 1932 S. 424 — Steuer und Wirtschaft 1931 Rr. g69) die Verwendbarkeit der Eytelweinschen Formel für steuerliche Zwecke — namentlich das ihr zugrunde liegende Maß der Berücksichtigung der Dauer der Unterhaltungs⸗ und Erneuerungslast — mit ein⸗ An dieser Auffassung ist Ihr gegenüber liegt das . beschwerde wesentlich in der Richtung der Ermittlung des ge— ĩ . ihres Ertragsminderungswerts. nach ist die Art der Ermittlung durch den Oberbewertungsaus— schluß nicht zu beanstanden, insbesondere ist auch der Zeitraum vom 1 Januar 1924 bis 30. April 1931 mit den wechselnden Ver⸗ hältnissen und Bedürfnissen der einzelnen Jahre eine genügend Unter! die Errechnung des Für die Vorbehörde erschien dieser Weg um so mehr als gangbar, als im Berufungsverfahren der Besitzer zwar den An⸗ jährlichen ; gegeb unmöglich erklärt hat, dar⸗ zulegen, wie er im bee. . diesen Fi ; enüber der Oberbewertungsausschuß si f den Standpunkt ge . e . die Angaben 6 n l esitzer die gemachten Betrags nicht glaube aufklär ihn — 8 bis auf Pfennigbeträge angegeben habe. Hiernach sind e echtsbeschwerde, soweit sie sich gegen den ten richten, unbegründet. 59 2 ist die Annahme der Vorentscheidung, daß Brettmuhlen bei Forst⸗ ⸗ e 121 ihr Vorhandensein daher eine Abweichung von den regelmäßigen Verhältnissen bedeute, rein tatsächlicher Natur; sie enthält auch keinen Verstoß gegen den ist daher nach 5 288 AO Nachprüfung durch den Rei en , nicht z
en zu können, obwohl er
; * tsbeschwerde, daß der Beirieb derartiger, lediglich das Holz aus dem eigenen 4 schneidenden
in Anbetracht der Ver⸗
für den
habe.
Nr. 2 Rechtspr. 11 —
weisen.
Vorbringen der Rechts⸗
Ba⸗ zl.
fabrik, werblichen fabrik Durchschnitts der
Holz Betrieb ständnis.
tronatslasten auf etrag gekommen sei.
s Besitzers nicht
Höhe des von ihm geltend orstbetriebs durch einen Zuschlag nach Ma = ö des Forstbetriebs durch . r
AO. n. F. einer änglich. Uebrigens
getroffen
Durchschnitt: Verlust 17 621,85 RM
Gebiete, sondern sie bemängelt das Verfahren. Aufhebung der Vorentscheidung führen. Gewinn⸗ und Verlustrechnungen befinden sich nicht bei den Be⸗ wertungsakten. nicht ersichtlich, wie der bewertungsausschuß Akten e, wege, e. lediglich der Beweisbes ; zewinne der Nebenbetriebe aus den Wirischafts— büchern, den Abschlüssen der Forstverwaltung in A. und der Kammer in B. sowie den Wirtschaftsbüchern der Nebenbetriebe zu treffen sei und daß mit der Erledigung das Finanzamt ... beauftragt werde, das einen geeigneten .
Buchprüfung bewandert sei i
der erzielten
letzt ist. Zu 3
Reichsmark errechnet worden.
Diese Auffa kein selbstän des Forstes, da zur Papierfabrikation GBraunholzpa verwendet wird,
entstammt.
Hinweis der Re fehl, diese Bestimmung hatte den in der ausgesprochenen
rechtigkeit zu vermeiden.
2 850,95 14 334, 62
7292,77
20 6581,64
sind sie nicht vertretbar.
73 102,21 er chende
— 365 679 98
52 865, 55 27 974,41
Diese Rüge liegt nicht nur auf
Die Bila
Es ist au zu diesen Ziffern ge mn
gne eamten, de mit der Ausführung
h Ueber die Art der Ausführung des Beweisbeschlusses und über ihr Ergebnis befindet sich nichts in den Akten. Eine Nach⸗ prüfung ist dem Reichsfinanzhof daher unmöglich; jedenfalls aber ist die Möglichkeit von Rechtsirrtümern nicht von der Hand zu isen. Nach Lage der Akten muß auch angenommen werden, daß das Ergebnis dem Pflichtigen nicht zur Stellungnahme mit⸗ geteilt und daß hierdurch sein Anspruch auf rechtliches Gehör ver⸗ t ist. WVapierfabrit) ist vom Oberbewertungsausschuß auf dieselbe Weise ein durchschnittlicher Jahresgewinn von 9g 605 j chne n. Die Rechtsbeschwerde gibt diese Zahl als Durchschnittszahl für die 3 genannten Rechnungsjahre Aber sie vertritt die Auffassung, daß es sich bei der Papier⸗ trotzdem sie ein Charakter und ihrer technischen Einrichtung nach um einen ge⸗ Betrieb handle emäß § 31 RBewG. 1925 der gemeine Wert anzusetzen sei. ang widerspricht dem Gesetz. Die Pa —
2
Nebenbetrieb des Forste
und daß daher für
iger gewerblicher Betrieb, sondern ein das dem eigenen
enn das aber der Fa so ergibt
3 2 Abs. 2 in Verb mit § 14 Abs. 1 und § 15 Abs. 4 RBewG. 1925 die Einbeziehung der Papierfabrik in die Bewertung des be der nachhaltigen
lẽbeschwerde auf 3 zi Abl. 5 R Iwel,
für den umgekehrten Fall 5 31 Abs. 3
t, fehlt, so muß doch aus 5 31 Abs. 3 geschlossen werden,
15 012,60 RM. Sie muß zur
luß, daß die Feststellung 1.
; ö forstwirtschaftlichen Insoweit ke auch allseitiges Einver⸗ ist
ründu um Gese r eine an e er — 2 — re. Grundstücken — je nachdem sie zu einem gewerblichen Be⸗
triebe gehörten oder nicht — im Interesse der steuerlichen Ge⸗ ver Die Rechtsbeschwerde begründet 6 wird
Auffassung wie folgt: Wenn bei den Bestimmungen über
Bewertung von gewerblichen Nebenbetrieben land- und forstwirt⸗
d, . Vermögens auch eine ausdrückliche Bestimmung der
rt, wie sie
4 73 1022
betriebe nach Maßgabe
entsprechender Grundsatz land⸗ und forstwirtschaftlicher Nebenbetriebe gelte, d. h. wenn zü einem land⸗ und forstwirtschaftlichen Betriebe ein Betrieb gehört, der alle Merkmale eines gewerblichen Betriebs hat, so muß dieser gewerbliche Betrieb auch nach den Vorschriften für Gewerbe⸗ betriebe bewertet werden, wie dies analog bezüglich land⸗ und Nebenbetriebe von betrieben nach den gesetzlichen Bestimmungen zu handhaben ist. Dieser Grundsatz, daß Nebenbetriebe ihrem Charakter und ihrer technischen Einrichtung nach zu Bedürfnis und Be handlung . Es ist steuertechnisch und wirtschaftlich unmöglich, einen rein gewerblichen Betrieb wie die Papierfabrik nach den gleichen land⸗ und forstwirtschaftliche Betriebe zu be⸗ werten nur aus dem Grunde, weil ein solcher Betrieb
2 er 2 errechnet Falle seitens des Qberbewertungsausschusses bezüglich der Papier= fabrik errechnete Normalbetrag“ von 91 000 RM hat mit der Er⸗
und forstwirtschaftlicher Normalerträge überhaupt nichts zu tun, da hierbei keiner der für die Bewertung land⸗ und forstwirtschaftlichen Grundvermögens maßgebenden Grundsätze an— gewendet ist und auch nicht angewendet werden kann.“ Ausführungen könnten vielleicht für den Gesetzgeber beachtlich sein, wenn sie allerdings auch wohl regelmäßig zu einer steuer⸗ lichen Schlechterstellung der Land- und Forstwirtschaft führen Gegenüber den positiven Vorschriften des Gesetzes aber t ve Nach der oben mitgeteilten Begründung — zu der Vorschrift des z 31 Abs. 3 RBewG. 19235 würde auch eine Anwendung Vebenbetriebe,. wie es der Veschwerdeführer fordert, nicht in der Richtung dieser Begründung liegen. Bewertung der Papierfabrik durch
Entscheidungen des Reichsfinanzhofs.
auch für die Bewertung
gewerblichen Haupt⸗
bewerten sind, entspricht auch muß im Interesse der
aller Steuerpflichtigen gefordert
Neben⸗
b Die Bewertungsgrundlagen für land⸗ und forstwirt⸗ schaftliche Betriebe und rein gewerbliche Betriebe sind nach dem Reichsben völlig verschieden. forstwirtschaftlichen Betrieben wird ein Normalertragswert ohne . von abschluß⸗ und bilanzmäßigen Ergebnissen usw. während bei
Bei den land- und
gewerblichen Betrieben
grundsãtzlich wird. Der im
vorliegenden
Diese
auf land- und forstwirtschaftliche
Hiernach bestehen gegen die einen Zuschlag zum Forst⸗
8 2 . der , , , . keine Bedenken. . e w ö 5 ö. Tine weitere Einwendung der Rechtsbes ist indes!
Es ergäbe sich also für beide Brettmühlen statt des vom Ober⸗ Die Rechtsbeschwerde weist rr, . 1 bewertungsausschuß errechneten Gewinns ein erheblicher Durch⸗ 3 .
schnittsverlust. lichen Bewertung der Papierfabrit als selbsländigen gewerblichen
tatsächlichem Betriebs ein gemeiner Wert von nur 350 5090 RM angesetzt sei,
Yr
nzen und die angesetzt sei. Ober⸗ ist In den nachhaltige 2 rar 1955 Januar 1925. mittlung drei
ins Auge gefaßt. r auch in der zu betrauen
.
gründen.
s sei, ihrem Einheitswertfests
. . Einheitswertfeststellung pierfabrik ist Nebenbetrieb pier) lediglich 96 s ltlich beschafft wären. p
sich aus dem
1925 geht
BewG * igz; wen
eines Durchschnittsertrags
folgenden Rechnungsjahren
ppelbestenerung vermieden wird. weitere Anhaltspunkte nicht ergeben, auch bei der Ermittlung des Zuschlags für die Papierfabrik mit der Möglichkeit eines Rechts irrtums der Vorbehörde zu rechnen. n. aufzuheben, weil zu den Punkten 2 und 3 Ver⸗ ahrensvorschriften verletzt und Rechtsirrtümer nicht ausgeschlossen ind. Die nicht spruchreife Sache ist an die Vorbehörde zurück uverweisen, die die erneute Prüfn Darlegungen vorzunehmen und auch für die Errechnung des Brett mühlenzuschlags eine genügend breite Unterlage wgl, die dies ö usführungen . Papierfabrik) zu schaffen haben
während nunmehr die Ertragssteigerung — auf der Grundlage
von 94000 RM — mit 1692000 Ran
; Diese Gegenäürberstellung gibt zu Bedenken hinsicht— lich der Errechnung des Zuschlags Anlaß. Ertragssteigerung.
. Zu ermitteln ist die Feststellungszeitpunkt ist der
Der Oberbewertungsausschuß hat seiner Er— . aufeinanderfolgende 12 — 127, er hat weder auf die Vergangenheit zurückgegriffen, noch, obwohl er dazu in der Lage war, die zukünftige Entwicklung 8 A R Die Rechtsbeschwerde behauptet für die Be⸗ triebssahre 193829 bis 193031 einen ducchschnittlichen jährlichen Verlust von 40 0090 RM. bewertungsausschuß gewählte Grundzahl von drei aufeinander—
Jahre zugrunde gelegt,
In der Tat erscheint die vom Ober⸗
zu eng, um darauf die Feststell ung
des nachhaltigen durchschnittlichen Reinertrags eines den wirt⸗ schaftlichen Schwankungen — namentlich in der heutigen Zeit — besonders stark ausgesetzten Betriebes, wie einer Papierfabrik, zu gründen. Im übrigen ist auch nicht ersichtlich, wie der durch⸗ schnittliche Jahresgewinn von 4 009 RM errechnet ist, namentlich ob dabei, wie es erforderlich ist, bei Ansetzung der im Forstbetriebe gewonnenen Rohstoffe berücksichtigt ist, daß das Holz zu dem bei einem Verkauf an Ort und Stelle erzielbaren Preise bereits bei der Einheitswertfeststellung des Forstbetriebs mitherangezogen ist, insoweit also nicht noch einmal — auf einer späteren Produktions stufe — herangezogen werden darf, vielmehr dort einer weiteren ͤ und Versteuerung nur unterworfen werden darf, als es im weiteren Veredelungsver⸗ fahren eine Wertsteigerung erfährt. Forstbetriebe gewonnenen n . in einem sie verwendenden Veredelungsbetriebe (hier der
ie dort zu ihrem an Ort und Stelle erzielbaren Preise ent⸗
noch insoweit Infolgedessen sind die im ybapierfabrih) so zu bewerten, als Denn nur so wird erreicht, daß eine Hiernach ist, da die Akten
Die Vorentscheidung war
nach Maßgabe vorste hender
. Weiter ist unter Umständen zu beachten, daß der Zuschlag ie auch die durch die Neben Absatzlage zu erfassen hat und daher nicht notwendig einen posi⸗ Gewinn der Rebenbetriebe vorausfetzt. 27. Juli 1932. III A 900/631.)
triebe geschaffene Verbesserung der (Urteil vom
= - m / —D— — — —
1. Handelsregifter.
Aschersleben. õß 22 B⸗R. A 312. F. Heyne, Heyer & Co. Dedersleben: Der Fabrikbesitzer Walter Wiersdorff aus Wegeleben ist verstorben. Dieser, sowohl wie der Professor Otto Reinhardt in Hedersleben und Frau
Elsbeth Heyne geb. Heyne in Heders⸗ leben cd als persönlich haftende Gesell⸗ schafter ausgeschieden. Der Landwirt und Direktor Hans von Dippe in Quedlinburg ist als persönlich haftender Gesellschafter eingetreten.
Amtsgericht Aschersleben, 19. Aug. 1932.
Aschersleben. 55423 hin A 6I2. Firma Willi Krämer in Aschersleben: Die Firma ist erloschen. Amtsgericht Aschersleben, 20. Sept. 1932. Ascherslebem. 55424
H.-R. B 1. Billeter & Klunz Aktien⸗ gesellschaft, Aschersleben: Der Ober⸗ ingenieur Richard Uhlig in Aschers⸗
leben ist mit Wirkung vom 31. 7. 1932 aus dem Vorstand ausgeschieden. Amtsgericht Aschersleben, 23. Sept. 1932.
Ascherslebem. 55425
S⸗R. A 616. Plath & Traut, Königs⸗ aue: Durch rechtskräftigen Beschluß des Amisgerichts Aschersleben vom 0. 5. 193212. 6. 1932 ist an Stelle des Bücher⸗
revisors Ernst Arndt in Ermsleben der Kaufmann Earl Ebert in Aschersleben als Liquidator bestellt.
Amtsgericht Aschersleben, 1. Okt. 1932.
Had Lausick. 55426
Auf Blatt 115 des Handelsregisters, betr. die Firma Bad Lausicker Bank, Filiale der Vereinsbank zu Colditz in
.
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