1932 / 246 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 19 Oct 1932 18:00:01 GMT) scan diff

müssen Beiträge nach der Reichsversicherungsordnung § 12422 und dem Angestelltenversicherungsgesetz §5 18 auch dann nach⸗ entrichtet werden, wenn zur Zeit des Ausscheidens aus der ver⸗ sicherungsfreien Beschäftigung Ruhegeld oder Hinterbliebenen⸗ versorgung in ausreichender Höhe gewahrt wurde. Die Rente aus der Sozialversicherung beginnt in einem solchen Falle frü⸗ hestens mit dem auf die Nachentrichtung folgenden Monat. Die zuständige Aufsichtsbehörde regelt den Ausgleich zwischen dem Arbeitgeber, dem Beschäftigten und der etwa vorhandenen Ver sorgungseinrichtung. g 3

Die Vorschriften der S 1, 2 neten mit Wirkung vom 1. Januar 1932 in Kraft. Sie treten an die Stelle der Durch⸗ führungsverordnung vom 13 Mai 1932 (RGB. 1 8. 229. Soweit für die Zeit bis zum 30 September 1932 abweichend von §z 1 verfahren ist, behält es hierbei sein Bewenden.

Berlin, den 19. Oktober 1932.

Der Reichsarbeitsminister. Schäffer.

Bekanntmachung über Satzungsänderungen der Elbe⸗Reede⸗ reien⸗-Vereinigung usw. (Deutscher Reichs⸗ und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 136 und 2104).

Gemäß 5 3 Abs. ? der Verordnung vom 10. Juni 1932 Deutscher Reichs und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 136) zur Durchführung der Anpassungsverordnung vom 23. De— zember 19351, Dritter Teil: Bekämpfung der Notlage der Binnenschiffahrt (RGBl. 1 S. 779, 783) in der Fassung des 8 4 der Verordnung gleichen Betreffs vom 10. September 19632 (Deutscher Reichs und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 214) habe ich nachstehende Satzungsänderung genehmigt: der Elhe⸗Reedereien⸗Vereini⸗ gung zu Berg von 1932 Anlage 1 der Ver— ordnung vom 10 Juni 1952 Deutscher Reichs⸗ und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 133 S. 1 n.

1 79 Selbständigkeit der Mitglieder erhält folgenden Zusatz:

„Alle Geschäfte sind auf Grund der Verfrachtungs⸗ und Schleppbedingungen sowie des Nebengebührentarifs nebst An⸗ hang der Mitglieder zu tätigen. Jedem Mitglied wird Kun⸗ denschutz für i 1963! regelmäßig gehabten Kunden zuge⸗ sichert. Ausnahmen bedürfen der Zustimmung der Mitglieder— versammlung.“

2 54 Unterteilung in Gruppen Satz 1 er⸗ hält solgende Fassung:

„Die Mitglieder der Vereinigung, die einen Expreß⸗ und Eilschiffsverkehr betreiben, schließen sich hinsichtlich dieser Ver⸗ kehre zu Sondergruppen zusammen.“

3.58 Abrechnungsstelle us w. Satz 2 erhält folgende Fassung:

„Die Mitglieder haben der Abrechnungsstelle die Ein⸗ nahmen dekadenweise aufzugeben, und zwar bis zum 3. Werk⸗ tage ugch Ablauf der Dekade, und den Ausgleich innerhalb der darauffolgenden 10 Tage in bar vorzunehmen.“

45 9 Ausgleich der Leistungsguote er⸗ hält folgende Fassung:

„Die, tonnenkilometrischen Leistungen sind der Abrech⸗ nungsstelle täglich aufzugeben.

Der Ausgleich ersolgt durch Gestellung von Frachtraum bzw, Schlepptraft und hat im Frachtgeschäft prompt, im Schleppgeschäft innerhalb der nächsten 3 Werktage zu erfolgen.

5. §S 10 Frachtfestsetzung erhält folgende Fassung:

„Die Mitglieder bilden Tarifausschüsse, die die Frachten, Schlepplöhne und Bedingungen, ferner die der Errechnung der Einnahmen (6 5) zugrunde zu legenden Frachten und Schlepp⸗ lohnsätze sowie die an die Spediteure zu bezahlenden Probi⸗ sionen festsetzen. Die Tarifausschüsse vereinbaren mit den zuständigen Schiffer⸗Betriebsverbänden die Anteilfrachten, Schlepplöhne und Motorschiffsfrachten.

Die Sondergruppen für den Expreß⸗ und Eilschiffsverkehr G 4 regeln ihre Frachtsätze selbständig, wobei jedoch auf die Frachtsätze im gewöhnlichen Verkehr entsprechend Rücksicht zu nehmen ist.“

6. 5 11 Beschäftigung Schiffspark erhält folgenden Zufatz:

„Dem Schiffer-Betriebsverband soihie der örtlichen Melde⸗ stelle sind durch die Abrechnungsstelle die ,, Leistungen täglich aufzugeben. Die Erfüllung der Abnahme⸗ verpflichtung ver Reedereien hat regelmäßig und prompt zu erfolgen.“

J. S 17 Vert ragsstrafe erhält folgenden Zusatz:

„Gegen die Festlegung der von der Kommission ausge⸗ sprochenen Strafen ist ein Rechtsweg ausgeschlossen.“

b) Satzungen der Elbe⸗Reedereien⸗Vereini⸗ gung zu Tal von 19 Anlage 2 der Verordnung vom 19. Juni 1939.

1 53 Selbständigkeit der Mirglieder er—⸗ hält folgenden Zusatz:

„Alle Geschäfte sind auf Grund der Verfrachtungs⸗ und Schleppbedingungen sowie des Nebengebührentarifs nebst An— hang der Mitglieder zu tätigen. Jedem Mitglied wird Kundenschutz für seine 1931 regelmäßig gehabten Kunden zu⸗ gesichert. Ausnahmen bedürfen der 2 der Mit⸗ gliederversammlung.“

2 5 4 Unterteilung in Gruppen Satz 1 er⸗ hält folgende Fassung:

„Die Mitglieder der Vereinigung, die einen Expreß⸗ und Eilschiffsverkehr betreiben, schließen sich hinsichtlich dieser Ver— kehre zu Sondergruppen zusammen.“

3. §5 8 Abrechnungsstelle usw. Satz 2 erhält folgende Fassung: ;

„Die Mitglieder haben der , die Ein⸗ nahmen dekadenweise aufzugeben, und zwar bis zum 3. Werk⸗ tage nach Ablauf der Dekade, und den Ausgleich innerhalb der darauffolgenden 10 Tage in bar vorzunehmen.“

4.57 Ausgleich der Leistungsquote erhält folgende Fassung:

„Die tonnenkilometrischen Leistungen sind der Abrechnungs⸗ stelle täglich aufzugeben. Der Ausgleich erfolgt durch Gestellung von Frachtraum bzw. Schleppkraft und hat im Fra tgeschäßt prompt, im Schleppgeschäft innerhalb der nächsten 3 Werktage zu erfolgen.“

a) Satzungen

von fremdem

Reichs, und Staatsanzeiger Nr. 246 vom 19. Ortober 1932. S. 2.

Frachtsatze im gewöhnlichen Verkehr entsprechend Rücksicht zu

nehmen ist.“ 6. §5 11 Beschäftigung von fremdem Schiffs⸗ park erhält folgenden Zusatz:

„Dem Schiffer⸗Betriebsverband sowie der örtlichen Melde— stelle sind durch die Abrechnungestelle die tonnenkilometrischen Leistungen täglich aufzugeben. Die Erfüllung der Abnahme⸗

verpflichtung der Reedereien hat regelmäßig und prompt zu erfolgen.“ J. S 17 Vertragsstrafe erhält folgenden Zusatz: „Gegen die Festlegung der von der Kommission aus⸗ gesprochenen Strasen ist ein Rechtsweg ausgeschlossen.“

Satzungen der Elbe⸗Havel⸗Reedereien⸗ Vereinigung von 12 ünlage 3 der Ver⸗ ordnung vom 10. Juni 1932).

1k. 5 3 Selbständigkeit der Mitglieder erhält solgenden Zusatz:

„Alle Geschäfte sind auf Grund der Verfrachtungs⸗ und Schleppbedingungen sowie des Nebengebäührentarifs nebst An⸗ hang der Mitglieder zu tätigen. Jedem Mitglied wird Kundenschutz für seine 1931 regelmäßig gehabten Kunden zu⸗ gesichert. Ausnahmen bedürfen der Zustimmung der Mit⸗ gliederversammlung.“

2 54 Unterteilung in Gruppen Satz 1 er⸗ hält folgende Fassung:

„Die Mitglieder der Vereinigung, die einen Expreß⸗ und Eilschiffswerkehr betreiben, schließen sich hinsichtlich dieser Ver⸗ kehre zu Sondergruppen zusammen.“

3. 5 8 Abrechnungsstelle usw. Satz 2 erhält solgende Fassung:

„Die Mitglieder haben der Abrechnungsstelle die Ein— nahmen dekadenweise gufzugeben, und zwar bis zum 3. Werk⸗ tage nach Ablauf der Dekade, und den Ausgleich innerhalb der darauffolgenden 10 Tage in bar vorzunehmen.“

4 5 9 Ausgleich der Leistungsqauote er— hält folgende Fassung:

„Die tonnenkilometrischen Leistungen sind der Ahrechnungs stelle täglich aufzugeben. Der Ausgleich erfolgt durch Gestellung von Frachtraum bzw. Schleppkraft und hat im Frachtgeschäft prompt, im Schleppgeschäft innerhalb der nächsten 3 Werktage zu erfolgen. Ein Ausgleich zwischen den in §8 7 Abs. 2A genannten Relationen findet nicht statt.“

5. 10 Frachtfe *. zung erhält folgende Fassung:

„Die Mitglieder bilben Tarifausschüsse, die die Frachten, Schlepplöhne und Bedingungen, ferner die der Errechnung der Einnahmen G 5) zugrunde zu legenden Frachten und Schlepp⸗ lohnsätze sowie die an die Spediteure zu bezahlenden Provisionen ki er Die Tarifausschüsse vereinbaren mit den zuständigen Schifser⸗Betriebsverbänden die Anteilfrachten, Schlepplöhne und Motorschiffsfrachten.

Die Sondergruppen i den Expreß⸗ und n fsverkehr s 4 xegeln ihre Frachtsätze selbständig, wobei jeboch auf die

Frachtsätze im gewöhnlichen Verkehr i ne Rücksicht zu nehmen ist.“ 6. §5 11 Beschäftigung von fremdem Schiffs⸗ park erhält folgenden Zusatz:

„Dem Schiffer⸗Betriebsverband sowie der örtlichen Melde⸗ stelle sind durch die Abrechnungsstelle die tonnenkilometrischen Leistungen täglich enen. ie Erfüllung der Abnahme— verpflichtung der Reedereien hat regelmäßig und prompt zu erfolgen.“

J. S 17 Vertrags strafe erhält folgenden Zusatz:

„Gegen die Festlegung der von der Kommission ausge⸗ sprochenen Strafen ist ein Rechtsweg ausgeschlossen.“

Berlin, den 12. Oktober 1932. Der Reichsverkehrsminister. J. A;: Wehrmann.

Bekanntmachung

über den Londoner Goldpreis gemäß 81 der Ver— ardnung vom 10. Oktober 1931 zur Aenderung der Wertberechnung von Hypotheken und sonstigen Ansprüchen, die auf Feingold (Goldmark) lauten (RGBl. L S. 569). Der Londoner Goldpreis beträgt am 19. Oktober 1932 für ein H Feingüdd 122 8h 2 d, in deutsche Währung nach dem Berliner Mittel- kurs für ein englisches Pfund vom 19. Ok— . tober 1932 mit RM 14,25 umgerechnet RM 87,0438, für ein Gramm Feingold demnach .... pence 47,1330, in deutsche Währung umgerechnet.... FM 2,5758652.

Berlin, den 19. Oktober 1932.

Statistische Abteilung der Reichsbank. Dr. Döring.

Berichtigung.

In der in Nr. 245 des Deutschen Reichsanzeigers und Preihisch* Staatsanzeigers vom 18. Oktober 1932 ver⸗ öffentlichten Verordnung über Zolländerungen vom JI. Ok⸗ tober 1932 ist am Schluß von Absatz 1 der Anmerkung zu Tarifnr. 3 statt der Worte „bis zum 31. Juli 1931“ zu setzen: „bis zum 31. Juli 1933“.

Auslosungsrechte der Anleiheablöbsungs⸗

'schuld des Landes Mecklenburg⸗Schwerin.

Bei der öffentlichen Ziehung der Auslosungsrechte für das Jahr 1932 iwurden gezogen die Nummern 39 g5 105 123 141 157 196 200 270 287 3238 332 343 845 355 359 385 398 159 474. Die gezogenen Nummern gelten für a lle Gruppen jedes Wertabschnittes.

ö Bei der Einlösung werden gezahlt: für je 100 RM Nennwert der Aus—⸗

knn nr , gg nnn, dazu 4* v5 Zinsen für? Jahre 157,50 RM,

zusammen 657,50 RM. Der auszuzahlende Gesamtbetrag wird auf volle Reichs⸗ pfennige nach unten abgerundet.

Die oben 1 Auslosungsscheine werden am 31. Dezember 1933 gegen Quittung und Einreichung der

Preußen. Bekanntmachung.

Bei der heute erfolgten öffentlichen Ziehung der Aus⸗ losungsrechte der Anleiheablöfungsschuld des Freistaates Preußen wurde ;

die Nummer 1 gezogen.

Der gezogene Auslosungsschein über 12,50 RM wird ein⸗ gelöst mit dem Fünffachen seines Nennwertes 62,50 RM, dazu 4* vH Zinsen für 7 Jahre... 19,68 RM,

zusammen 82, 18 RM.

Der Besitzer des gezogenen Auslosungsscheins wird auf⸗ gefordert, den am 31. Dezember 1932 zahlbaren Einlösungs⸗ betrag gegen Quittung und Rückgabe des Auslosungsscheins und einer Schuldverschreibung der Anleiheablösungsschuld des Freistaates Preußen über 13,50 RM bei der Preußischen Staatsschuldenkasse in Berlin Sw 68, Oranienstr. 106 / 199, zu erheben.

Mit Ablauf des 31. Dezember 1932 hört die Verzinsung des Einlösungsbetrages auf.

Berlin, den 17. Oktober 1932.

Preußische Staatsschuldenverwaltung.

Verbot.

Auf Grund des 5 13 des Gesetzes zum Schutze der Republik vom 25. März 1930 (RGB. 1 S. 97 in Ver— bindung mit 85 81-86 StGB. verbiete ich die in Berlin erscheinende periodische Druckschrift „Die Internatio⸗— nale“ mit sofortiger Wirkung bis zum 13. April 1933 ein— schließlich. Das Verbot umfaßt auch jede angeblich neue Druclschrift, die sich sachlich als die alte darstellt oder als ihr Ersatz anzusehen ist. Gegen das Verbot ist binnen zwei Wochen vom Tage der Zustellung ab die Beschwerde zu⸗ lässig; sie hat keine aufschiebende Wirkung. Die Beschwerde ist bei mir einzureichen. Sollte von dem Beschwerderecht Gebrauch gemacht werden, so empfiehlt es sich zur Beschleuni⸗

gung der Angelegenheit, die Beschwerdeschrist in vierfacher

Ausfertigung vorzulegen. Berlin, den 17. Oktober 1932. Der Polizeipräsident. J. V.: Dr. Mosle.

Verbot.

Auf Grund des § 13 des Gesetzes zum Schutze der Republik vom 26. März 1930 (RGBl. IS. 91 und auf Grund des 8 6 Abs. 1 Nr. 2 der Verordnung des Reichspräsidenten zur Bekämpfung politischer Ausschreitungen vom 14. Juni 1932 verbiete ich die Tageszeitung „Volks echo“ ein⸗ schließlich der Kopfblätter init sofortiger Wirkung bis zum 31. Oktober 1932 einschließlich. Das Verbot umfaßt auch jede angeblich neue Druckschrift, die sich sachlich als die alte darstellt oder als ihr Ersatz anzusehen ist. Gegen das Verbot ist die Beschwerde 6 sie hat keine aufschiebende Wirkung. Die Beschwerde ist bei mir einzureichen. Sollte von dem Beschwerderecht Gebrauch gemacht werden, so empfiehlt es sich zur Beschleunigung der Angelegenheit, die Beschwerdeschrift in fünffacher Ausfertigung vorzulegen.

Berlin, den 17. Oktober 1932.

Der Polizeipräsident. J. V.: Krertzschmar.

Verbot. .

Auf Grund des z 13 des Gesetzes zum Schutze der Republik vom 25. Marz 1930 (RGGBl. 1 S. 91) und auf Grund des 56 Abs. 1 Nr. 2 der Verordnung des Reichspräsi⸗ denten gegen politische Ausschreitungen vom 14. Juni 1932 verbiete ich die Tageszeitung „olkswa cht“ ein⸗ schließlich der Kopfblätter mit sofortiger Wirkung bis zum 31. Oktober 1932 einschließlich. Das Verbot umfaßt auch jede angeblich neue Druckschrift, die sich sachlich als die alte darstellt oder als ihr Ersatz anzusehen ist. Gegen das Verbot ist, die Beschwerde zulässig; sie hat keine aufschiebende Wirkung. Die Beschwerde ist bei mir einzureichen. Sollte von dem Beschwerderecht Gebrauch gemacht werden, so empfiehlt es sich zur Beschleunigung der Angelegenheit, die Beschwerdeschrift in fünffacher Äusfertigung vorzulegen.

Berlin, den 17. Oktober 1932.

Der Polizeipräsident. J. V.: Kretzschmar.

Bekanntmachung.

Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 58 der Preußischen Gesetzfammlun g enthält unter

Vr. 13 799 die Verordnung über das Verbok des Ausschankes von Branntwein und des Kleinhandels mit Trinkbranntwein für Sonnabend, den 5., und Sonntag, den 6. November 1932, vom 15. Oktober 1932.

Umfang ** Bogen Verkaufspreis 0,20 RM, zuzüglich einer Versandgebühr von 4 Npf.

Zu beziehen durch: R. von Decker's Verlag (G6. Schenck, Berlin Wg, Linkstr. 35, und durch den Buchhandel.

Berlin, den 19. Oktober 1932.

Schriftleitung der Preußischen Gesetzsammlung.

Nichtamtliches. Deutsches Reich.

Der Königlich dänische Gesandte in Berlin, Exzellenz Zahle, hat sich auf Urlaub begeben. Während seiner Ab⸗ wesenheit führt Herr Legationsrat Bolt⸗Jergenfen als Geschäftsführer a. i. die Geschäfte der Gesandtschaft.

Neichs und Staataaunzeiger Rr. 246 vom 19. Oktober 1932. g. 3.

Verkehrswesen.

Luftpostverkehr nach Südamerika. Die Reihe der m Süd⸗

in Friedrichshafen

Berkehrsfahrten des Luftschiffs Graf Zeppelin“ nach amerika soll mit einer am 24 Oktober

( Bodensee) beginnenden Fahrt abgeschlossen werden. Bon Berl

aus wird zum Anschluß an diese Fahrt wieder ein Sonderflug der Deutschen Luft⸗Hansa die bis zum Postschluß am 3. Oktober

um 11 Uhr bei dem Luftpoftamt Berlin C2 vorliegenden Se

dungen über Stuttgart nach Friedrichshafen bringen, wo eine letzte um 19530 Uhr an demselben Tage Im Anschluß an die Fahrt des Luftschiffs befördern Postsendungen von Rerife im Staate Pernambuco über Bahia nach Rio de Janeiro,

Einlieferungsgelegenheit bis besteht.

Sanderflüge des Condor⸗Syndilats die

ontevideo und Buenos Aires. Die bis zum Pestschluß am Sonntag in Berlin und Friedrichshafen vorliegenden Post⸗ sendungen treffen je nach Ankunft des gu ff; in Recife bereits am Donnerstag oder Heng in Rio de Janeiro und am ; en oder Sonnabend in Buenos Aires ein. Postsendungen in nach Chile, Bolivien und Pern gehen in Buenos Aires auf die vorhandenen Luftverkehrslinien nach Santiago und Arico in Chile und weiter nach Arequipa und Lima in Pern über. Zur n⸗ Beantwortung von Briefsendungen die mit dem Luftschifsf am 19 oder 20 Oftober aus Südamerika in Friedrichshafen ein⸗ treffen, steht den Empfängern dieser Sendungen hinreichend Zeit bis zum Beginn der Fahrt am 24. Sttober zur Verfügung. Ueber die Postbesörderungsbedingungen erteilen die Postanstalten Auskunft.

Statistik und Volkswirtschaft.

Getreidepreise an deutsch

in der Woche vom 10. bis 15. Ottober 1932 für 1000

en Börsen und Fruchtmärkten kæę in Reichsmark.

Marktorte Dandelsbedingung

Notie⸗ une gt. dafer

getreide

am Brau ·

Gerste

Sommer Winter⸗ Futter⸗

frei Aachen in Ladungen von mindestens 10t Großhandelseinkaufspreise ab fränk. Station ab märkische Station.

Lieferung im Monat

t (frei Berlin)

Braunschweig Breslau... Chemnitz.. Dortmund...

n,, ld

Hanhart a. M.

Hera Gleiwitz... -

h Bamberg... K

Halle a. S. - me v. mindestens 15 t Hamburg... . ö ö . werzollt ) ... Hannoper. Karlsruhe. . Köln Königsberg i. Crefelt·⸗ Leipzig. Magdeburg

Mainz Mannheim

München...

loco Königsberg ab niederrheinische Station

Nürnberg Großhandelseinkaufspreise ab nordbayerische Station.. Plauen

l Stuttgart .. Worms ...

Würzburg ...

178,8 157,5 z 170 4*

1900 173.0 * 179,8

151,3 h 1325 136.5

1455 1466 1315 isn 5 9)

166,3 10) 135,0 131,0

1330 145.6 135.5 125.5 1) 141 0 1447

145,9 1290 9 130. 016) 143,8 127,4 145,0 9 167,0 17)

142.0 145,0

148,8 122,5 122,5 127,5

137,5 130,0

77, 2s77,65 160 74 6. iS, 0 c 15 2 151.

187,0 u)

190,0 * 185,0 * 187,5 18005) 209,5 te) 167,0 * 206,5 f 1825169)

70,5 14)

178,0 * 195,9 176, 3fis) 178,0 174,5 183,8

173,8 171, 7 192, 0k

183. 015) 192,5 5

195,0 176. 5) 175,0

176,9 189, h 187,5 4 186, 05*7)

182,6

155,9 163.099

1553 16065 9 1616

157, 0 160,0

171,3 164.5 70/71 1620

7 1600 71,5 155

111775 i656

70 / 2 1 163,2

1660

173,90 162,55

176, 3710) 166,09) 154,0 *) 154,0 175,95) 162,5 165,0 162,59)

76 / 77 126,0

Preise für ausländisches Getreide, eif Hamburg 9.

Roggen

Weizen

8. Gerste Hafer

Western 11 Manitoba (Kanada)

(Ver. Staaten) ö . j .

55 Ver. Staaten)

Hardwinter 3 Rosafs Barusso Donau La Plata

da Plata Ruf.

(Argentinien)

36. 838 283 646

Wo mehrere Angaben vorlagen, sind aus diesen Durchschnitte gebildet worden. ) Scheine, die zur Einfuhr zollbegünstigter

Gerste berechtigen, werden von der D. G. H. gegenwärtig nicht ausgegeben. h Notierungen für Abladung (im Verschiffungs hafen) im laufenden Monat. 3) Rheinischer. Industrie⸗

zur Zeit kaum in Frage.

Eine Einfuhr ausländischer Gerste zu Futterzwecken kommt daher

gerste. 9) Futter- und Induftriegerste. 9 Gute. I Sächsischer. ) Neuer Ernte 137,0. 9) Westfälischer. 11) Pommer scher.

) Sächsische. ) Gelber. 16) Sommergerste für Futterzweche. m Neuer Ernte 138,93. 13) Mittlere. ich Inländische und ausländische zoll begünstigte. 2) Gute Müttelforte.

Weißer. 3) Württembergischer. *) Iheinhessische.

Berlin, den 18. Oktober 1932.

14) Donau-⸗Nussen. 18 Geringere (Sortser⸗) Gerfte.

Statistisches Reichs amt. J. V.: Dr. Platzer.

Kartoffelpreise an deutschen Märkten

in der Woche vom

109. bis 15. Ortober 1932.

Marktorte n)

Handelsbedingung

ik⸗ Speise kartoffeln . RM für bo kg 6

am ö x weiße b0 kg

Notie⸗ rungen?)

Großhandelsein kaufspreise ab frank. Station Erzeugerpreise waggonftei märk. Station Erzeugerpreise ab Verladestation Erzeugerpreise ab Erzeugerstation ... Greßhaudelspreise Frachtl. Frankfurt a. M. m Erzeugerpreise ab Erzeugerstation .... waggonweise Frachtlage Karlsruhe ...

Bamberg Berlin ff w Hweenlgunt⸗ Frankfurt a. M. ft. 4 Hambuigff .. Karlernuke f... 1 3 ö 16 . agdeburg . w Nürnberg Vauent . Stettin )... Worms Würzburg...

Erzeugerpreise

Erzeugerpreise ab holstein. Station bei waggonw. Bejug ; Greßhandele pr. frachtfr. Köln. Bahnstat. i Wag gonlad. v. IH t o.

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S385 388 S *

b. Waggonbeʒu

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82

D 1128

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8823 ö.

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E

4

Sandel und Gewerbe.

Berlin, den 19. Oftober 1932

In Berlin sestgestellte Notierungen fur ieiegraphisce Au szahtung, ausland ijche Geidiorten und Sankfnoten.

Tele gravbirche Auszahlung.

19. Oftober Geld Brie 0 898 O 9902 3. 866 3,874 2.008 2012 0979 0981 14 65

Buenos Aires. Canada.. Istanbul .... Japan. 1Yen Kairo L ãgypt. Pfd. London ..... 12 New Jork... 13 Rio de Janeiro 1 Milreis Uruguay... 1 Goldpeso Amsterdam⸗

Rotterdam 100 Gulden

100 Drachm.

Athen Brüssel u.

100 Belga 100 Lei

weryen Bucarest. Budapest 00 Peng 100 Gulden 100 Fmk.

Danzig. ... Helsingfors 100 Lire 100 Dinar

m Jugoslawien ..

100 Litas 100 Kr.

Kaunas, Kowno Kopenhagen.. Lissabon und O 100 Escudos 100 Kr. 100 Frs.

100 Reykjavik 1 i (Je land) 100 isl. Kr. z

Rinn, . 100 Latts

1ẽ Pap. ⸗Pes. I kanad. s tũrk. Pfund

Schweiz.... 100 Frs. Sofia. 100 Lewa Spanien.... 100 Peseten Stockholm und

Gothenburg. 100 Kr. Tallinn (Reval,

Estland). . . 100 estn. Kr. Wien lI00 Schilling

Ausländische Geldsorten und

18 Oftober Geld Brie 0, 890 0, 894 3,876 3 884 2.008 2012 0989 65991 14.855 14 895 14475 14515 4209 4217 0,294 0,296 l. 738 1,742

169 82 2593

58,60 2,529

82,13 6.276 21,605 5. 656 41,96 e .

13.18 13 20 72, 7 72.87 16,52 16,56 12,455 12485

169, 48 2587

58 48 2,017

81,97 6.264

21, 65 5, 644

41,88

65. 57 79, 88 81,41 3,063 3453

74 52

110,81 52,05

65,43 79.72 81,25 3,057 34,47

74,38

110,59 51.95

Banknoten.

19. Oktober Geld Brie Soꝛereigns .] Notiz 20338 20 46 20 Fres. Stücke ) für 1616 16,22 Gold⸗Dollars .] 1 Stuüg 4,185 4 205 Amerikanische: 1000-5 Doll. 420 4,22 2 und 1Doll. 4,20 422 Argentinische. 0, S5 0, 87 Brasilianische . 3,84 3. 86 14,19 14,25

Canadische ... große 1 u. darunter 1419 14,25 Türtische.... . 1,97 1,199 Belgische. ... ? 58, 33 58,57

Bulgarische Dänische.. Kr. 73, 60 73, 90

100 Gulden Sl, 539 82, 11 100 estn. Kr.

Danziger. ...

Estnische .... =

Finnische .. .. 100 Fmk. 6,08 6,12 100 Frs. 16,47 16.53 100 Gulden 169,01 169 69

ap. Peso kilreis

tanzösische

Holländische ..

Italienische: gr. 100 Lire 21,50 21,58 100 Lire u. dar. 100 Lire 21,535 21,615 Jugoflawische . 100 Dinar h, 53 5,57 dettländische . 100 Lats Litauische ... 100 Litas 41,52 41,78 Vorwegische .. 100 Kr. 71,35 71, 64 Desterreich.: gr. 100 Schilling 100Sch. n. dar. 100 Schilling Rumãänische: 1000 Lei und neue 500 Lei unter 500 Lei 100 Lei Schwedische . 100 Kr. Schweizer: gr. 36

100 Lei

100 Frg. u. dar. 190 Frs. Spanische ).. 100 Tschecho slow. h000 u. 1000 R. b00 Kr. u. dar. 100 Ke

Ungarische ... 100 Pengd

) nur abgestempelte Stücke.

eseten 100

ener, 18. Oktober Geld Brief 20,38 20 46 16 15 Is. 2 4,185 4,205

4,20 422 420 422 0, 84 0. 86

3 85 387 14.435 14495 14.435 14. 495

1.97 1399 56. 37 5856

7a 35 756 Sinn r,

6,24 16.54 163.79 21,59 21, 66 5,57

1178 2 66

O st devisen. Auszahlungen. Warschau ... 100 31. 47, 15 Posen ... . 47,l5 47,35 Kattewitz ... 100 31. 47,l 59 47,35 Notennotierungen. Polnische .. 4690 430 1

47,35

loo 3.

Monatsausweis der Deutschen Rentenbank

September 1932.

Akt iva. 31. August 1932 Belastung der Landwirtschaft . 2006 600 000,— Bestand an Rentenbriefen: 31. 8. 1932 GM 600 000 000 30. 9. 1932 GM 600 000 000 Darlehen an das Reich... Deckungs bypotheken für Osthilfe⸗ Entschuldungsbriese gemäß § 2 der Entschuldungsverordnung 1 Kasse, Giro, Postscheck, u. Bank⸗ , K a ssiva.

427 073 962, 19

416 300,

5 172 41540 =. 33 00 -

47,15 47.15 47, 15

47, 35 47.35 47. 35

46,90 47, 30

Berlin.

30. Septbr. 1932 2 000 0090 000,

427 0652 543, 32

2 1865 0

5174593, 75 b7 300 -

2 090 oo 000 20090000 0? 477 073 gögz.⸗ . 427 662 544. 5 606. 506

1 200— 14710 ol 6G 2! ii 260 20

P . Umlau fende Rentenbankscheine. Umlaufende Rentenbriefe .. .. t Osthil fe. Entschuldungs⸗ tiefe. s k.

Gewinnreserve w Rückstellungen ... ö 4492 189,59 4492 189, 569

Sonstige Passivo .. . 372 228, 35 09 547, 985

Dem Tilgungsfonds bei der Reichsbank sind an eingegangenen rückständigen Grundschuldzinsen weitere RM 11 418,82 zugeführt

Auslosungsscheine und eines gleichen Nennbetrages in Schuldverschreibungen der Anleiheablöfun sschuld des Landes Mecklenburg⸗Schwerin bei der rn mf n des, e in v Schwerin eingelöst. Die Besitzer der genannten Aus⸗ 7 losungsscheine werden aufgefordert, Quittung und Wert— papiere rechtzeitig einzureichen. Schwerin, den 18. Oktober 1932. Mecklenburg⸗Schwerinsches Finanzministerium. J. A.: Schwaar.

5. S 10 Frachtfestsetzung erhält folgende Fassung: „Die Mitglieder bilden Tarifausschüsse, die die Frachten, Schlepplöhne und Bedingungen, ferner die der Errechnung der Einnahmen G 5) zugrunde zu legenden Frachten und Schlepp⸗ lohnsätze sowie die an die Spediteure zu bezahlenden Provi⸗ sionen festsetzen. Die Tarifausschüsse vereinbaren mit den en, Schiffer⸗Betriebsverbänden die Anteilfrachten, chlepplöhne und Motorschiffsfrachten. . Die Sondergruppen für den Expreß⸗ und Eilschiffsverkehr (6 H regeln ihre Frachtsätze selbständig. wobei jedoch auf die

2 z .

In Ergänzung der Bekanntmachung der Handels- ) An den mit f bezeichneten Märkten amtliche Börsennotierungen; an den mit ff bezeichneten Märkten amtliche Notierungen eztretung der UdSSR in De ut sch land, vom der Land intsckafte lammen, der Landelelammer oder des Magsftratg; an ken übrigen Märkten nichtamtliche Preigfeststellungen (Notierungen Juni 1932, Reichsanzeiger Nummer 131 : oder duich Umfrage). 3 Wo mehrere Angaben verlagen sind aus die sen Durchschnitte gebildet worden. 3 Odenwälder Blaue 1.20 B 2 Handelsvertretung der UdSSR. in Deutschland Ab⸗ Je Stärkeprozent. frei Fabrik; für Stützungskäufe einer begrenzten Menge zur Derstellung von Kartoffelflocken 0.09. 3) Rheinische

teilung Hamburg, als Stellvertreter des Herrn Industrie. ) Je Stärkeyrorent, ab Verladestation, Fur Stützungekaufe rei Fabrik G0 vergl. Anm JJ. Industrie ) Industrie;

Yiunßej Wolinsky tritt für die Zeit vom 19. bis Julin ieren 1,90 .) Industrie; lange l, 0; buntköpfige 2,50. 10 Rheinische Industrie J. Qualität; II. Suasität 2, 40; norddeutsche

31. Oktober 1932 . al Cheim. Sur ln . . norddeutsche Nieren 300. i) Industrie 1,66. 1 Feldkarfoffeln. ii) Industtie l, b. 1 Je Stärkeprozent, frei Fabrik.

Berlin, den 18. Oktober 1932.

Statistisches Reichtamt. J. V.: Dr. Platzer.