1932 / 257 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 01 Nov 1932 18:00:01 GMT) scan diff

Deutscher Reichs anzeiger Preußischer Staatsanzeiger.

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O Erscheint an jedem Wochentag abends. Bezugspreis durch die Post monatlich 2,30 RM einschließlich 48 RM, Zeltungsgebühr, aber ohne 6 Bestellgeld; für Selbstabholer bei der Geschästsstelle 1,90 Mes X monatlich. Alle Postanstalten nehmen Bestellungen an, in Berlin für Selbstabholer die Geschäftsstelle 8. 485. Wilhelmstraße 32 Einzelne Nummern kosten 50 Gy, einzelne Beilagen 10 M. Sie werden nur gegen Barzahlung oder vorherige Einsendung des Betrages

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4 * D. 3, .

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Anzeigenyreis für den Naum einer fünfgespaltenen Petitzeile 1,10 M, einer dreigespaltenen Einheitszeile 1K 5 TMA. Anzeigen nimmt an die Geschäftsstelle Berlin 8W. 48, Wilhelmstraße 32. Alle Druckaufträge sind auf einseitig beschriebenem Papier völlig druckreif einzusenden, insbesondere ist darin auch anzugeben, welche Worte etwa durch Sperr⸗ druck (einmal unterstrichen) oder durch Fettdruck (zweimal unter—⸗ strichen) hervorgehoben werden sollen. Befristete Anzeigen müssen 3 Tage vor dem Einruͤckungstermin bei der Geschäftsstelle eingegangen sein.

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einschließlich des Portos abgegeben. Fernsprecher: F5 Bergmann 7673.

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O r. 257. Neichsbankgirokonto.

Inhalt des amtlichen Teiles.

Deutsches Reich. Ernennungen ꝛc.

Bekanrtmachung zu der dem Internationalen Uebereinkommen über den Eisenbahnfrachtverkehr beigefügten Liste. Vom 28. Oktober 1932.

Bekanntmachung, betreffend den Verkehr schweizerischer Kraft⸗ fahrzeuge im Deutschen Reich. Vom 29. Oktober 1932. Bekanntmachung, betreffend die Umsatzsteuerumrechnungssätze auf Reichsmark für die Umsätze im Monat Oktober 1982.

Bekanntmachung über den Londoner Goldpreis.

Bekanntgabe der Reichsinderziffer für die Lebenshaltungskosten im Oktober 1932.

Erste bis Dritte Beilage: Bekanntmachung des Vorsitzenden des Ausschusses für die See⸗

rachtordnung, betreffend Aenderungen und Ergänzungen der Anlagen der Seefrachtordnung. Vom 1. Oktober 1932.

Im Nichtamtlichen Teil ist ein Ausweis über die Einnahmen und Ausgaben des Landes Preußen, im Monat September des Rechnungsjahres 1932 veröffentlicht.

e 1 // /// //

Amtliches.

Deutsches Reich.

Der Herr Reichspräsident hat auf Vorschlag des Reichs⸗ kanzlers den stellvertretenden Reichskommissar für das Land Preußen, Staatssekretär z. D. Oberbürgermeister Dr. Bracht, und den Stellvertreter des Reichskommissars für das Preußische Finanzministerium, Staatssekretär z. D. Dr. Popitz, zu Reichsministern ohne Geschäftsbereich er⸗ nannt.

Bekanntmachung zu der dem Internationalen Ueberein⸗ kommen über den Eisenbahnfrachtverkehr beigefügten Liste.

Die Liste der Eisenbahnstrecken, Kraftwagen⸗ und Schiffahrtslinien, auf die das Internationale Uebereinkommen über den Eisenbahnfrachtverkehr Anwendung findet (Deutscher Reichs und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 55 vom 5. März 1932), wird wie folgt geändert:

Im Abschnitt „Italien“ wird unter A bei lfd. Nr. 24 das Wort „Ostia“ ersetzt durch: Lido. Berlin, den 28. Oktober 1932. Der Reichsverkehrsminister. K o gel

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Bekanntmachung, betreffend den Verkehr schweizerischer Kraftfahrzeuge im Beutschen Reich.

Auf Grund ds § 165 Abs. 1 der Verordnung über inter⸗ ngtionglen Kraftfahzeugverkehr vom 24. Sktober 1930 . 1 S 451 in hr Fassung der Bekanntmachung vom

Januar 1937 (GBl. I S. 13 und der Verordnung vom

10. Mai 1932 (RGBlI. IL S. 193) bestimme ich, nachdem durch

Notenwechsel zwischen der utschen und Schweizerischen

Regierung vom 15. 17. Oktober 1932 die Gegenseitigkeit fest⸗

gestellt worden ist, folgends:

1. Ein in der Schweiz zum Verken zugelassenes Kraftfahr— gn darf bei vorübergehendem Au fen he 36 her re ft h die öffentlichen Wege ohne das im § 141 Ab jp der Verordnun über internationalen Kraftfahrzeugverkehr von 24. Oftober 193 vorgeschriebene länglichrunze Kennzeichen beniden, wenn

a) das Kraftfahrzeug neden dem in der Schäeiz vorgeschrie—

benen Kennzeichen das in der Anlage zu 88 * 6h *

Verordnung üher interna sonalen Kräftfahrzeuwerkehr vom

24. Oltober 1930 für die Schweiz vorgesehene Kanionali⸗ tätszeichen „CH“ führt,

w) der Führer die schweizerischen Uusweise für sich ud das Kraftfghrzeug vorlegen kanng die, jofern sie nicht in Cut— cher Sprache ausgestellt sind, mit einer deutschen Ueber etzung versehen sein müssen. 2

2. Die Anerkennung der schweizerischen lusweise kann aus henselben Gründen wie die Anerkennung des Rternationalen Zu— lassungs⸗ oder Führerscheins versagt werden.

Berlin, den 29. Oktober 1932.

Der Reichsverkehrsminister.

Frhr. v. Eltz. N

N

Berlin, Dienstag, den 1. November, abends.

Postscheckkonto: Berlin 41821. 1 932

Bekanntmachung.

Die Umsatzsteuerum rechnungssätze auf Reichsmark für die Umsätze im Mongt Oktober 1932 werden auf Grund von 88 Abs. 8 des Umsatzsteuergesetzes vom 30. Januar 1932 (RGBl. 1 S. 39) in Verbindung mit § 45 der Durch⸗ führungsbestimmungen zum Umsatzsteuergesetz vom 2. Juni 1926 (RGBl. 1 S. 323) wie folgt festgesetzt:

Lfd. Nr. Staat Einheit RM 1ᷓAegypten 1Pfund 14,71 2 Argentinien 100 Papierpesos 90,20 3 Belgien 100 Belga 58,53 4 Brasilien 100 Milreis 29,53 5 Bulgarien 100 Lewa 3,06 5 Canada 1 Dollar 3,84 ̃ Dänemark 100 Kronen 74, 33 8 Danzig 100 Gulden 82, 04 9 Estland 100 Kronen 110,70 10 Finnland 100 Mark 6,20 11 Frankreich 100 Franes 16,54 12 Griechenland 100 Drachmen 2,59 13 Großbritannien 1 Pfund Sterling 14,33 14 Holland 100 Gulden 169, 55 15 Island 100 Kronen 64 50 16 Italien 100 Lire 21,58 17 Japan 100 Jen 97, 96 18 Jugoslawien 100 Dinar 5,89 19 Lettland 100 Lat 79, 8ęR 20 Litauen 100 Litas 41, 92 21 Luxemburg 500 Franes 58,53 22 Norwegen 100 Kronen 72,31 23 DOesterreich 1090 Schilling 52. 24 Polen 100 Jloty 47,25 25 Portugal 100 Eskudos 13,06 26 Rumänien 100 Lei 2,52 27 Schweden 100 Kronen 73, 8h 28 Schweiz 100 Franken 81,31 29 Spanien 100 Peseten 34,50 30 Tschechoslowakeꝛr 109 Kronen 12 48 31 Türkei 1 Pfund 2, 0 32 Ungarn 100 Pengö 73, 42 33 Uruguay 1Peso 1,ů74 34 Vereinigte Staaten 1Dollar 4,21 von Amerika

Die Festsetzung der ,,,, für die nicht in . n, ausländischen Zahlungsmittel erfolgt etwa am Berlin, den 1. November 1932. Der Reichsminister der Finanzen. 6. A.: Hedding.

Bekanntmachung

über den Londoner Goldpreis gemäß § 1 der Ver⸗ ordnung vom 10. Oktober 1931 zur Aenderung der Wertberechnung von Hypotheken und n e en Ansprüchen, die auf Feingold (Goldmark) lauten (RGBl. 1 S. 569). Der Londoner Goldpreis beträgt am 1. November 1932

für eine Unze Feingolld.... 125 sh 5 d,

in deutsche Währung nach dem Berliner Mittel⸗

kurs für ein englisches Pfund vom 1. No⸗ vember 1932 mit RM 13,85 umgerechnet NM 86,8799, ür ein Gramm Feingold demnach. ... pence 48, 4020, in deutsche Währung umgerechnet.... RM 2, 79325.

Berlin, den 1. November 1932. Statistische Abteilung der Reichsbank. Dr. Döring.

k Die Reichsindexziffer für die Lebenshaltungskosten im Oktober 1932. Die Reichsindexziffer für die Lebenshaltungskosten (Er⸗ nährung, Wohnung, Heizung, Beleuchtung, Bekleidung und 4Sonstiger Bedarf“) beläuft sich für den Durchschnitt des Monats Oktober 1932 auf 119,0 gegenüber 1195 im Vor—⸗ monat; der Rückgang beträgt somit 0,4 v5. An dem Rück⸗ gang sind die Bedarfsgruppen Ernährung, Bekleidung und „Sonstiger Bedarf“ beteiligt. Es sind zurückgegangen die Indexziffern für Ernährung.... um O0. 8 vH auf 109,6 ne, 899 11 Sonstigen Bedarf. , 04 1641 Die Inderziffer für die Wohnung t infolge Erhöhung der städtischen Gebühren in einer Erhebungsgemeinde etwas auf 121,8) gestiegen; die Indexziffer für Heizung und Be⸗ leuchtung hat sich infolge des weiteren Abbaus der Sommer⸗ preisabschläge um 06 vH auf 136,0 erhöht. Berlin, den 31. Oktober 1932.

Statistisches Reichsamt. J. V.: Dr. Platzer.

(Goitsetzung des Amtlichen in der Ersten, Zweiten und Dritten Beilage.)

Nichtamtliches.

Preußen.

Monats ausweis über die Einnahmen und Ausgaben des Landes Preußen im Monat September des Rechnungsjahres 1932. (Beträge in Millionen RM.) A. Ordentliche Einnahmen und Ausgabeny.

1. Zu Beginn des Rechnung jahres 1932 waren die zur Deckung restlicher Verpflichtungen aus dem Rechnungs⸗ ö jahr 1931 zurückgestellten Restbestände verfügbar. . 267,

2. Zur Deckung der Fehlbeträge am Schlusse des Rechnungs⸗ jahrs 1931 sind erforderlich (121,3 4 147,1)... 268,4

mithin Vorschuß 1,3 2 —— —— , m,. Ist· Einnahme Jahres oll oder Ist · Ausgabe 4 3 83, 33 * . 2 zl⸗ ö 34 ö. 5 Sd sjammen 88 88 6 5 823 2 LGinnahmen. 1. Steuern.... 2492,A 2442 665,9 137,9 302,9

Davon ab:

Ueberweisungen an Gemeinden Ge⸗ ñ meinde verbände )usw 1086, 3 76,4 2900 58 Un

verbleiben.. 1406.4 1638 39 833 459.7

2. Ueberschüsse der Be⸗ nee,, 34,2 21,8 7,3 0,7 3,0

Davon ab:: Zuschüsse an Belriebe 10, . 2

verbleiben.. 13 3 27 222

3. Sonstige Einnahmen: a) Justiz;... b) Wissenschaft, Kunst

und Volksbildung. 27,9 3,9 5, 2,2 8,0 O) Uebrige Landesver⸗ waltung... 438,8 48,“ 269, 62,1

2 8 26 * 83 282 de

Einnahmen insgesamt 21149 256,3 718.2

labzilglich der Steuerüber⸗ weisungen an Gemeinden usw. und der Zuschüsse an Betriebe)

II. Ausgaben. l. Verwaltung des In⸗ w . 194 137 9 26,s 163, 2. Justizverwaltung ) . 337,4 6,7 108,3 22,6 130, 3. Wissenschaft, KRunst und Volksbildung. 632,9 26, 187,3 b3,7 241,0 3 1 6

4. Volkswohlfahrts⸗ J verwaltung?) ... 97,3 21,2 36,1 . 5. Wohnungswesen .. 81,2 36,6 16,7 718, 6. Schuldendienst ... 92, 9 0, 4 16,0 5 22.5 7. Versorgungsgebühr⸗ nisse (Ruhegehälter , 196,4 0, 5, 14,6 389,8 8. Sonstige Ausgaben.. 1920 40,5 236,9 60,8 297,7

Ausgaben insgesamt 20102 1516 8135 1897 10032

Mithin: Mehrausgabe 863 M6 1229

B. Einnahmen und Ausgaben auf Grund von Anleihegesetzen.

Zur Deckung des Fehlbetrags am Schluß des Rechnungsjahres 1931 sind erforderlich 147,.

* Ist⸗Einnahme oder Ist⸗Ausgabe

im Septbr.

im April / August zusammen

Anleiheeinnahmen oder ⸗ausgaben ͤ

Abschluß. A. Ordentliche Einnahmen und Ausgaben: Vorschuß aus dem Rechnungsjahr 1931 .... 1,3

Mehrausgaben aus den Monaten April 1932. September 1932 ,, 122,9 124,7

I) Hier sind die planmäßigen und die außerplanmäßigen Ein⸗ nahmen und Ausgaben berücksichtigt. ö e Versorgungsgebührnisse s. Il, 7 —. Ausschl. Wohnungswesen s. Hl, 5 —.