1932 / 261 p. 10 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 05 Nov 1932 18:00:01 GMT) scan diff

Ersie Anzeigenbeilage zum NReichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 261 vom 5. November 1932. S. 2.

62040. Berliner Kotshandel A.⸗G. Bilanz per 31. Dezember 1931 Attiva. ; 4A Rückständige Einlagen auf das Grundkapital ... Inventar K Abschreibung .. Beteiligungen Debitoren. Kasse, Postscheck Bankguthaben Verlustvortrag aus 1930 30 796,64 pro 193! 7284,64 38 063128

249273 36

c —1

75 000 700 600

132 651 07 41946

179155

Passiva. Grundkapital. Forderung von

J Sonstige Kreditoren...

35 200 000 Konzern⸗

46 655 76

261760

249 273 36

5 30 796 64

125 38 022 50

160 37 13 94339 88 056 81

Verlustvortrag aus 1930 ... Inventarabschreibung. ... Abschreibung aus Außenstände Kursdifferenzen

Unkosten

ö . Hinsen y 471369 Zurückgezahlte Steuern... 483 50 Verlust aus 1930 30 796,64 pro 1931 7284,64 38 08128 88 056 581 Der bisherige Aufsichtsrat ist wieder gewählt. Berliner Kotshandel 21.⸗G. Röhr. ü / 626531. Carl Fröhling Att. ⸗Ges., Frankfurt a. Main. Bilanz per 39. September 1931.

NM 9 Gelände. 5 0900 Gebäude. 13 000 Hypothekenguthaben 14 357 90 , 1 Kasse und Guthaben 10 2437!

Attiva.

242 60261 Rassiva.

ö 200 000

20 000

17 000

5 60261

242 60261 Verlust⸗ und Gewinnrechnung.

c *r᷑5—

Kapital Reservefonds 1 Reservefonds 11 Gewinn .

Unkosten, Steuern und Ah⸗ schreibung

Gewinn

16 00 86 6 6026 D J E m 22 393 47 Frankfurt a. M., 31. Oktober 1932.

Carl Fröhling Att. ⸗Ges. Dinter. Offenbach.

Vortrag und Einnahmen ..

626341. Carl Fröhling Att.⸗Ges., Frankfurt a. Main. Bilanz per 30. September 1932.

RM 189 Gelände. 75 000 - a 113 000 , 1 Hypothekenguthaben . 357 9

Debitoren . 28 425 45 Bankguthaben 50 02216

266 306 51

AtFfti v a

; Passiva. Kapital Reservefonds 16. Reserve fonds 11 Wechsel

Gewinn

200 000 20 000 20 600 19 698 12

6608 20 266 806 51 Verlust⸗ und Gewinnrechnung.

. RM

* 147 39

86

Rückstellung Steuern Gewinn

Mieten... Zinsen Gewinnvortrag

5 60261

io is sy

Der Betrieb ist an den Alleinaktionär verpachtet. In Auswirkung des Pacht⸗ verhältnisses bestehen Avalverpflichtungen in Höhe von RM 738 594,31.

Frankfurt a. M., 31. Oktober 1932.

Carl Fröhling Att. ⸗Ges. Dinter. Offenbach.

62655]. Garl Fröhling Attiengeselisch aft, Frankfurt a. Main.

Der Aufsichtsrat besteht nunmehr aus nachstehenden, durch die Generalversamm⸗ lung vom 31. Oktober 1932 gewählten Herren:

1. Max Fisch, Frankfurt a. M.;

2. Ferdinand Wohlgemuth, Mannheim;

3. Adolf Würzburger, Franlfurm a. M.

61331.

Bremen.

Bremer Umschlags⸗XHandels⸗ 2. G., Bilanz ver 31. Dezember 1331.

Attiva. Kasse

Debitoren Masch. u. Kraftwagen J Verlustvortrag 19315...

Einrichtungen

Passiva. Kapital J. Reservesonds .. Kreditoren Rückstellungen Gewinnvortrag 1930

Verluste. Betriebsausgaben und schreibungen

Ab⸗

Gewinne. Betriebseinnahmen

Verlust per 31. 12. 1931

Kohlmann.

626941.

Nürnberg.

RM 9 144527 115 783 60 415 300 5 600 2706 93

297 017 47 16 649 07 156926

570 235 80

ol 48288,

6h12 452 58

609 745 65, 206 93

612 452 58 Bremen, den 31. Dezember 1931. Bremer Umschlags⸗ & Handels⸗ Attiengesellschaft. Dr. Firle. „//

Freiherrlich von Tucher'sche Brauerei Attiengesellschaft,

Jahresrechnung am 390. Juni 1932.

Bermögen. Brauerei⸗ und Mälzerei⸗ anwesen ausw. Nieder⸗ lassungen und landw. Grundstücke 2 327 259,0 Abschr. 2799. 46 545,18 Eig. Gastwirtschaften und Häuser 1736 362,94 Abschr. 299 34727, 26 Maschinen, Brauerei⸗ und Mälzereieinrichtungen 283 754, 84 Abschr. 20 99 36 30407 Fässer f. Stadt u. Vers., Lagerf., Gärgefäße 155 472,79 Abschr. 1595 23 320,95 Fuhrpark.. 176 712,09 Abschr. 25 , 19178,02 Inventar⸗ und Wirtschafts⸗ einrichtungen 129 042,12 Abschr. 331 / 96 43 014,04 Abschr. 20 99 8251,38 Vorräte: Bier 393 298,50 Rohstoffe . 519 860,29 Sonst. Vorräte 60 846,23 Kassa und Wechsel: Kassa 14739,29 Wechsel 16 332,54

rechte Beteiligungen Bankguthaben Außenstände: Hypotheken 772 793,79 Darlehen . 411912,89 Lfd. Außenst. 407 937,39 Kausschill. Reste ... 42497,81 Aufwertungsausgleich (ge⸗ mäß §z 81 d. A.⸗W.⸗G.)

187 058, 12 Abschr. für

1963137 93 o29,06

Verbindlichteiten. Aktienkapital Gesetzl. Rücklage .... Rückl. f. Grunderwerbsteue Hypotheken a. Brauerei⸗ anwesen:

Aufw.⸗Hyp.:

Lange G. 25/34

118 000,

Bayreuther

Str. 16/18 228 000, Hyp. äuß. Laufer⸗

platz 3/5 /7 . 100000,

Verbindlichkeiten: Sicherheiten und Spar⸗ einlagen . 273 839,35 Verschied. Gläubiger . Unerhobene Steuern (einschl. Bier⸗ steuer) .. 298 387,6

262 470,31

Bürgschaften 302 000,

Gewinn⸗ u. Verlustrechng.: Gewinn des Jahres 1931/32 .. 283 545,35 Vortrag vom Jahre 1930. 31 44083, 12

Abschr. a.

Imm. und

Mobilien . 231 787,80

D rf

Abschr. a.

Aufw. - Ausgl.⸗

Konto.. 93 529,06

Eisenbahnwagen 41 256,90

Wertpapiere und Nutzungs⸗

Bürgschaften 302 000, 7666 961

NM

2280713

1701 6356

227 003

132 151 8

57 534

86 028 08

33 005 52

974 005 06

31 071

56 744 81

125 100 233 296 98

1635 141

93 529

Hyp. a. Wirtsch.⸗Anwesen

Unerhob. Gewinnanteilsch.

FTS 7m

5 000 00 500 000 78 000

773 000 184 062

824 697 4890

231161

Der r, , Dinter. Offenbach.

7 obs ol 5s

Gewinn⸗ und Verlustrechnung am 360. Juni 1932. Aufwand. J Gehalte und Löhne. Pen ionen u. Unterstützung. Soziale Lasten ... Handlungsunkosten Betriebsunkosten .. Unterhaltung der Brauerei⸗ anlage u. d. Wirtschafts⸗ anwesen Steuern: Biersteuern und sonst. Steuern 1153 960,71 Besitzsteuern 221 918,04 Abschreibungen auf: Brauerei⸗ und Mälzerei⸗ anwesen 16545, 18 Eig. Gastw. u. Häuser. Maschinen, Brauerei⸗ u. Mälzereie in⸗ richtungen Fässer .. Fuhrpark Inventar⸗ u. Wirtschafts⸗ einrichtungen 43 014,04 Eisenbahnwag. 8 251,38 Aufwert.⸗ Ausgl. Kto. 93 329, 06 Neingewin

RM 2 635 533 08 S39 513 27 56 11480 52 291 38 295 758 75

514 723 11

99909 02

z4 727, 26

S6 750,97 23 320, 95 195 178,02

325 zis s 2311 J Ts 350 6

arm,, Ertrag. Vortrag v. Jahre 1930/31 Rohgewinn aus Bier .. Sonstige Erträge...

44083 12 41033 28057 120 986 94 11985 350 63 Von der Generalversammlung wurde der bisherige Aufsichtsrat in seiner Ge⸗ samtheit einstimmig wiedergewählt. Nürnberg, den 1. November 1932. Der Vorstand.

S. Kommanditgesell. schaften auf Aktien.

629451. Schocken Kommanditgesellschaft auf Attien, Zwickau (Sa.). Bilanz per 28. Februar 1932.

Attiva. RM Kasse und Postschecklonto . 321 026 Warenkonto ... 8766 742 Inventarkonto ..... 1 Bankguthaben, Debitoren⸗ konto und sonstige Aktiva

14777 464 23 865 234

Passiva. Warenkreditoren .... Sonstige Kreditoren. .. Rückständige Unkosten und

Steuern.... NReservefonds ..... Sonderreserve .... Aktienkapital... Gewinnvortrag aus dem

Vorjahr . 106 640, 20 Gewinn .. 2049 430, 75

2156 07095 23 865 23481 Gewinn⸗ und Verlustrechnung.

RM 9.

17736 309 19 3 626 733 46 2166 070 95,

23 518 11360

Handlungsunkosten u. Ab⸗

schreibungen .... Steuern und soziale Lasten Gewinn einschl. Vortrag.

Gewinnvortrag aus dem Vorjahr. Rohgewinn

106 640 20 23 411 473 40

Sd Ni gp

Der in der Generalversammlung vom 31. Oktober 1932 neugewählte Aufsichtsrat besteht aus folgenden Personen: Rechts⸗ anwalt Dr. Willi Kaufmann, Leipzig; Kaufmann Julius Schocken, Bremer⸗ haven; Direktor Carl Lewin, Chemnitz; Direktor Fritz Jacobsohn, Nürnberg.

Vom Betriebsrat delegiert: Oskar Fest, Zwickau; Hugo Balloff, Chemnitz.

Der persönlich haftende

Gesellsch after: Salmann Schocken.

10. Gesellschaften lors) m. b. 95.

Durch Gesellschafterbeschluß. vom 8. Juni 1931 ist die Liguidation der irma Zuckerrüben⸗Saftfabrik mit ampfbetrieb Heudeber Gesellschaft mit beschränkter Haftung zu Heu⸗ deber beschlossen worden. Gemäß 8 65 Abs. 2 des Gesetzes betreffend die Ge⸗ rf mit beschränkter Haftung ordere ich hiermit sämtliche Gläubiger auf, ihre Forderungen bei mir anzu⸗ melden. Der Liquidator: Alwin Schönebaum, Heudeber a. Harz.

60753 Bekanntmachung.

Die Altmann C Co. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Bremen, ist auf⸗ gelöst. Die Gläubiger der Gesellschaft werden aufgefordert, sich bei ihr zu melden.

Bremen, den 21. Oktober 1932.

61573

AUnsere Gesellschaft hat sich durch Be⸗ schluß der Gesellschafter aufgelöst. Die Gläubiger unserer Gesellschaft werden aufgefordert, sich bei uns zu melden. Neudorf⸗Platendorf, den 23. tober 1932.

Die Lignidatoren der Torfwerke Nie dersachsen, vormals Siaatlich Braunschweigische Torfwerke,

G. ni. b. S.: W. Everken. Hillert.

Ot⸗

Hein.

61574

Unsere Gesellschaft hat sich durch Be schluß der Gesellschafter aufgelöst. Die Gläubiger unserer Gesellschaft werden aufgefordert, sich bei uns zu melden.

Hannover, den 28. Oktober 1932. Die Liguidatoren der Verwaltungs⸗

gesellschafi Everken (X Hillert,

Gesellschaft mit beschränkter

Haftung.

W. Everken. Hillert. 69194 U Die Kleinsiedlung Falkensee, G. m. b. H. in Berlin-Dahlem, ist durch Be⸗ schluß der Gesellschafter vom 15. August 1932 aufgelöst. Die bisherigen Ge⸗ schäftsführer, Maurermeister Wilhelm Lucas in Bln.-Dahlem und Ministerial⸗ amtmann i. R. Amandus Hoschke in Falkensee, sind zu Liquidatoren bestellt. Jeder ist berechtigt, allein zu vertreten. Die Gläubiger der Gesellschaft werden aufgefordert, sich bei derselben zu melden.

Berlin⸗Dahlem, 21. Oktober 1932. Die Liquidatoren der Kleinsiedlung Falkensee, G. m. b. S.: Wilhelm Lucas. Amandus Hoschke. 59861 . . Mar Schumann, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Böhln bei Großenhain. Die Gesellschaft ist auf⸗ gelöst. Die Gläubiger werden aufge⸗ fordert, sich bei derselben zu melden.

Die Liquidatorin: . Margarte Junker, Böhla b. Gr'hain. . ;

Lt. Beschluß der Mitgliederversamm⸗ lung vom 5. Juli 1932 tritt die Fa. Wohnbau Krappitz, G. m. b. H., Krap⸗ pitz, in Liquidation. Ev. , bis zum 31. Dez. 1932 geltend zu machen.

Wohnbau Krappitz G. m. b. H.

i. Ligu. Erich Kopietz, Liquidator.

11. Genossen⸗ 61339. schaften.

Liguidationseröffnungs bilanz für den 1. April 1932.

Attiva. ae Bankguthaben .. Postscheckguthaben Debitoren... Selbsthilfesonds.. Sonstige Aushilfefonds Aktivhypothek Verschiedene Forderungen

70 12 66 718 72 50 4

Passiva. Bankschulden. .. Kreditoren... Verschiedene Verbindlich

Ueberschuß ...

29 67

o 28

81 971 48

Landsberg (Warthe) 12. Okt. 1932. Landbu ndgenossenschaft e. G. m. b. H. in Liquidation. Die Liquidatoren: Hans Schleusener. Hermann Arnold Delius. Paul Einfeldt.

613401. Bekanntinachung. Durch Beschluß der Generalversamm— lung vom 26. März d. J. ist unsere Ge⸗ nossenschaft mit Wirkung vom 1. April 1932 aufgelöst worden und befindet sich in Liguidation. Die Gläubiger werden auf⸗ gefordert, sich bei der Genossenschaft zu melden.

Landsberg (Warthe), 22. 9. 1932. Landbundgenossenschaft, einge⸗ tragene Genossensch. mit beschrůnt⸗ ter Haftpflicht in Liquidation. ie Liguidatoren: Schleusener. Delius. Einfeldt.

14. Verschiedene Bekanntmachungen.

62955 Ausfertigung.

Deni Arno Walter Piotter, geb. am 27. April 1916 in Lauenburg i. Pomm., Sohn des Fleischermeisters Fritz Piotter und seiner Ehefrau Erna Gertrud geb. Schinkel in Lauenburg i. Pomm., wird auf Grund der A-⸗V. des Justiz⸗ ministers vom 21. 4. 1920 gestattet, an Stelle seiner bisherigen Vornamen Arno Walter die Vornamen Arno Wolfgang zu führen. Lauenburg in

3 Goldbestand

62954 Irmgard Emmy Lippelt in Paplauken bei Bladiau, Krs. Heiligenbeil, geboren am 4. November 1966 in Splitter, Krs. Tilsit, führt an Stelle des bisherigen Familiennamens den Familiennamen Nothenberger. Berlin, den 6. Oktober 1932.

Der Preußische Justizminister.

63215

„Handwerk, Handel und Gewerbe“, Krankenversicherungsaustalt a. G. zu Dortmund, Märkische Strase Nr. Ha. Gemäß z 25 der Satzung lade ich hier⸗ mit die Mitglieder der Hauptversamm⸗ lung zu der am Dienstag, den 6.6. Dezember 1932, nachmittags 2 Uhr, im Hotel „Lindenhof“, Dort- mund, Brückstraße 57, stattfindenden außerordentlichen Hauptversamm⸗

lung ein.

Tagesordunng:

1. Bericht über das laufende schäftsjahr.

2. Beschlußfassung über Aenderung der Satzung. Versicherungsbedin⸗ gungen und Tarife.

3. Wahlen zum Aussichtsrat.

4. Sonstiges.

Dortmund, den 5. November 1932.

Der Vorsitzende des Aufsichtsrats:

Brabänder.

Ge⸗

61923 ö Durch Beschluß vom 23. September 1932 ist unsere Gewerkschaft aufgelöst. Wir fordern unsere Gläubiger auf, ihre Ansprüche an die Gewerkschaft bei dieser anzumelden. l . Magdeburg, Kaiser-⸗Otto⸗ Ring 25, den 26. Oktober 1932. Gewerkschaft Augufte in Liqu. Gerhard Korte.

Siktorin

13. Bankausweise. 63213) Wochenübersicht der

Bayerischen Noten bank vom 31. Oktober 1932.

RM Goldbestand 30 932 O00. - Deckungsfähige Devisen. . 217 000 Wechsel und Schecks... 55 571 C00, - Deutsche Scheidemünzen 12 000, Noten anderer Banken.. 12790 900. Lom bardforderungen 1373 000.— Wertpapiere 4619 000— Sonstige Aktiva

11687 000, Passiva. Grundkapital ..... . 15 000 000 Rücklagen

13 678 000, Betrag der umlaufenden Noten 69 80 000, Sonstige täglich fällige . Verbindlichkeiten. ... 4 458 000,

An Kündigungsfrist ge— bundene Verbindlichkeiten 2 632 000, as va 2 3 363 000.

Sonstige Passi .

Verhindkichkeiten aus weiterbegebenen, im Inlande zahlbaren Wechseln Reichs⸗ mark 2 684 000, —.

Württembergische Notenbank, Stuttgart.

Stand am 31. Oktober 1932. 63214 Aktiva. Neichsmark Barrengold

sowie in und ausländische

Goldmünzen, das Pfund

en mn n r,,

gerechnet) 10749 236,83 Veckungsfähige Devisen ö Sonstige Wechsel u. Schecks 14 294 35519 Deutsche Scheidemünzen 9 69, 86 Noten anderer Banken.. 12182566. Tombardforderungen .. . 3 236 104,43

2175 600,50

Effekten ĩ Sonstige Aktiva 47 321 665,36

Passiva. . Grundkapital 7000 000, Reservefonds ..... . 2441 9000. 1. . in 22 645 150. - äglich fällige Verbindlich⸗ i ö ; 11 127 059,52 An Kündigungsfrist ge⸗ bundene Verbindlichkeiten 33 333 26,97 Sonstige Passiva 2 482 436,68 Eventuelle Verbindlichkeiten aus weiter⸗ gegebenen, im Inlande zahlbaren Wechseln; Reichsmark 141812, 17. Zinsvergütung auf

Girokonto: 10, p. a.

Stand der Dadischen Bank

am 31. Oktober 1932. 63212 Aktiva. NM Goldbestand .... 8538 328,44 Deckungsfähige Devisen 321 i638. Sonstige Wechsel u. Schecks 19 855 7133 Deutsche Scheidemünzen . 17 450. 62 Noten anderer Banken 11231 130, ombardforderungen. .. 6 215 805, 10 Wertpapiere. 7 574 238,41 Sonstige Aktiva 31 687 846,71

Grundkapital 8 300 000, Rücklagen . 3 309 900. Betrag d. umlaufdn. Noten 23 766 900, Sonstige täglich fällige BSerbindlichkeiten. An eine Kündigungsfrist

bundene Verbindlich⸗ 1 2M 76e 4h o! 2 808 476, 88

mark 633 476,04. Badische Bank.

Altmann T Co. G. m. b. S. i. L.

Pomm., 31. Oktober 1932. Amsgericht.

Erste Zentralhandelsregifterbeilage

zum Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger zugleich Zentral handelsregister für das Deutsche Reich

Berlin, Sonnabend, den 5. November

Nr. 261.

9

9

O Erscheint an jedem Wochentag abends. Bezugs⸗

preis monatlich 1,15 R-4A einschließlich 0,30 -M Zeitungsgebühr, aber ohne Bestellgeld; für Selbst— abholer bei der Geschästestelle 9 95 Ren monatlich. Alle Postanstalten nehmen Bestellungen an, in Berlin für Selbstabholer die Geschäftsstelle 8W. 48 Wilhelmstraße 32. Einzelne Nummern kosten 15 * Y. Sie werden nur gegen Barzahlung oder vorherige Ein⸗

sendung des Betrages einschließlich des Portos abgegeben. J

9

Anzeigenpreis für den Raum einer fünfgespaltenen Petitzeile 1, l0 MA. Anzeigen nimmt die Geschäftsstelle an. Befristete Anzeigen müssen 3 Tage vor dem Einrückungstermin bei der Geschäftsstelle eingegangen sein.

O

1932

X

Inhalt sũbersicht. 1. Handelsregister. 2. Güterrechts register. 3. Vereinsregister. 4. Genossenschaftsregister. 5. Musterregister. 6. Urheberrechtseintrags⸗ rolle. J. Konkurse, Vergleichssachen, Ver⸗ mittelungsverfahren zur Schuldenregelung land⸗ wirtschaftlicher Betriebe. 8. Verschiedenes.

O

Entscheidungen des Reichsfinan zhofs.

63. Beim landwirtschaftlichen Betrieb mit steigender Betriebsgröste sinkt der Anteil des Nutzviehs am Ertrags⸗ wert. In der zur Veröffentlichung bestimmten Entscheidung III A 720/31 vom 2. Juni 1932 hat der Senat ausgeführt, daß die Auffassung, wonach beim landwirtschaftlichen Betrieb mit steigender Betriebsgröße der Anteil des Gebäudebestandes am Er⸗ tragswerk sinke, rechtlichen Bedenken nicht unterliege. Das gleiche gilt mit gleicher Begründung für die der Vorentscheidung zugrunde liegende Annahme des Oberbewertungsausschusses, daß mit stei⸗ gender Größe der Anteil des Nutzviehs am Extrage sinke. Das beschwerdeführende Finanzamt will das nur hinsichtlich des An⸗ teils am gemeinen Wert anerkennen. Seine Einwendungen sind indessen nicht stichhaltig. Das Finanzamt erkennt an, daß der gemeine Wert des Nutzwiehbestandes in Großbetrieben je Flächen⸗ einheit geringer sei als in mittelbaren und kleinen Betrieben, und heßt dazu in Beziehung die Behauptung, daß auch der gemeine Wert des Grund und Bodens je Flächeneinheit (Hektar) bei Groß⸗ betrieben niedriger sei als bei Mittel⸗ und Kleinbetrieben, und zwar nach dem der Vorentscheidung zugrunde liegenden Gutachten bei Betrieben über 400 ha um etwa 33 vH geringer als bei Be⸗ trieben bis zu 50 ha. An diese Nebeneinanderstellung knüpft das Finanzamt die Folgerung, daß die sinngemäße Uebertragung dieses wissenschaftlich feststehenden Ergebnisses auf den Ertrags⸗ wert dazu führen müßte, daß mit Rücksicht auf 5 64 Abs. 2 RBewG. a. F. bei Großbetrieben auf ein Rechtsmittel des Päch⸗ ters hin der Verpächteranteil zu erhöhen, auf ein Rechtsmittel des Verpächters hin dagegen der hir neil zu erhöhen sei. Diese Folgerung des Finanzamts übersieht aber, daß zunächst der Ein—⸗ reihungswert und Einheitswert als feste Größe festzustellen und dabei gegebenenfalls je nach der Lage des Einzelfalles auch zu prüfen ist, ob mit wachsender Betriebsgröße nicht nur der gemeine Wert, sondern auch der Ertragswert des Grund und Bodens je Flächeneinheit sinkt; erst danach ist zu ermitteln, zu welchem An⸗ teil an dem so festgestellten Einheitswert das Pächterinventar be⸗ teiligt ist. Bei diesem Verfahren kann, auch wenn dieser Anteil des Inventars je nach der Betriebsgröße schwankt, die vom Finanzamt angedeutete Ungereimtheit sich nicht ergeben. Durch die Einreihung in die Ertragswertklassen ist ein normaler Be⸗ stand an Betriebsmitteln als abgegolten anzusehen. Auch im vorliegenden Falle ist ein normaler Bestand an Betriebsmitteln angenommen worden. Wäre ein Unterbestand an Betriebsmitteln vorhanden, und dadurch ein Abschlag gerechtfertigt, so würde das zunächst allerdings im Gesamteinheitswert zum Ausdruck kommen, aber nicht hindern, bei der Verteilung des Gesamteinheitswerts auf Verpächter und Pächter den Abschlag allein demjenigen zugute kommen zu lassen, bei dem der Unterbestand vorhanden ist, also je nachdem dem Verpächter oder dem Pächter. Für die Annahme des Finanzamts, daß ein solcher Abschlag stets sowohl dem Pächter wie dem Verpächter zugute kommen müsse, fehlt es an einem aus— reichenden Grund. Wenn nämlich bei einem Einreihungswert von 200 000 RM dem bei 20 vH ein Pächterinventar von 40 000 RM entsprechen würde infolge Unterbestands am Pächterinventar ein Abschlag von 20 900 RM zu machen ist, so ist der Einheitswert auf 180 9000 RM festzusetzen, der Anteil des Pächters aber nicht auf 20 v von 180 000 RM 36 000 RM, sondern auf 20 vH von 200 000 40 000 vermindert um den ganzen Abschlag von 200909 20 000 RM, so daß sich als Anteil des Eigentümers 160 000 RM ergibt, also derselbe Betrag wie bei normalem Inventarbestand. Das beschwerdeführende Finanzamt nimmt an, daß dadurch, daß der gemeine Wert des Grund und Bodens und der gemeine Wert des Nutzviehbestandes in Großbetrieben je Flächeneinheit niedriger sei als in Kleinbetrieben, die Ertragsfähigkeit nicht ungünstig be⸗ einflußt werde, daß vielmehr die mengenmäßigen Ernteerzeugnisse an Körnern und Hackfrüchten und die Roherträge nach wissen⸗ schaftlichen Untersuchungen in Großbetrieben im allgemeinen sogar größer je Flächeneinheit seien als in Kleinbetrieben. Die Frage der Einwirkung der Größe eines landwirtschaftlichen Betriebs auf den Reinertrag (denn auf diesen allein kommt es in diesem Zu⸗ sammenhang an, nicht auf den Rohertrag) ist mehrfach in ver⸗ öffentlichten Entscheidungen des Senats behandelt worden. Aber nicht diese Frage steht hier zur Entscheidung, sondern lediglich die Frage, ob der Anteil eines einzelnen Ertragsfaktors nämlich

des Inventars am . sich ändern kann bzw. sich regel⸗ mäßig ändert mit der Größe des Betriebs. Die Möglichkeit einer

Bejahung dieser Frage besteht auch dann, wenn die Ertragsfähig⸗ keit je Flächeneinheit und der Hektarertragswert an sich durch die Größe nicht beeinflußt werden sollte. Die Folge dieser Bejahun wäre dann lediglich die worauf auch im obenerwähnten Urtei III A 720131 hingewiesen ist daß mit der Steigerung des An⸗ teils des einen Er re oe sich automatisch der Anteil der anderen Ertragsfaktoren am Ertrage senkte und umgekehrt. Un⸗ zutreffend ist die Annahme der Rechtsbeschwerde, daß die Vor⸗ entscheidung und das Gutachten schlechthin Rückschlüsse vom ge⸗ meinen Werte auf den Ertragswert gezogen hätten. Die Schlüsse auf den Ertragswert sind vielmehr ih fe r begründet worden. Für das tote Inventar ist dargelegt, daß sein Anteil am Ertrags⸗ wert im Gegensatz zum gemeinen Wert mit steigender Größe nicht sinkt; für das r fh ist ausgeführt, daß ein Anteil am Ertragswert ebenfalls im Gegensatz zum gemeinen Wert mit steigender Größe des Betriebs sich nicht ändert; für Nutzvieh ist dargelegt, daß ebenso wie sein gemeiner Wert das soll heißen, sein Bestand mit zunehmender Größe je Flächeneinheit geringer werde, im gleichen Verhältnis auch der Ertragswert geringer werde, da die daraus erzielten Roherträge je Flächeneinheit sich entsprechend verminderten. Mit Recht hat die Vorentscheidung diese schlüssige Beweisführung als einleuchtend bezeichnet. Hier⸗ nach war die Rechtsbeschwerde des Finanzamts als unbegründet zurückzuweisen. (Urteil vom 7. Juli 1932 III A 889/31.)

64. Von ehemals feindlichen Mächten beschlagnahmte Vermögensteile, die am Hauptfeststellungszeitpunkt noch nicht freigegeben sind, bewahren ihre Eigenschaft als nicht zum sonstigen Bermögen gehörig für die ganze Dauer des SHauptfeststellungszeitraums. Ihre Freigabe innerhalb dieses Zeitraums löst keine Neufeststellung nach 5 75 (8 24) aus. Es handelt sich um die Auslegung des 5 39 Nr. 10 RBewG. 1925 sneue Fassung: 5 59 Nr. 16). Die Vorschrift lautet: „Zum sonstigen Vermögen gehören nicht: . . . . . 10. die von ehemals feindlichen Mächten beschlagnahmten Vermögensteile, die am Hauptfeststellungszeitpunkt noch nicht freigegeben sind.“ Diese Gegen⸗ stände gehöten nach 5 26 Abs. 4 a. a. O. (neue Fassung: 5 41 Abs. 3) auch nicht zum Betriebsvermögen. Die Vorentscheidung vertritt den Standpunkt, daß entscheidend für die Zugehörigkeit eines freigegebenen Betrags zum sonstigen (zw. Betriebs-) Ver⸗ mögen die Tatsache sei, daß die Freigabe schon vor dem Haupt⸗ feststellungszeitpunkt erfolgt ist; sei das nicht der Fall, so könnten nach dem Hauptfeststellungszeitpunkt freigegebene Vermögensteile für den ganzen Hauptfeststellungszeiteaaum weder zum sonstigen noch zum Betriebsvermögen gerechnet werden. Deshalb könnte die Freigabe beschlagnahmter Vermögensteile allein für sich keinen Anlaß zu einer Neufestsetzung geben; 5 39 Ne. 10 RBewG. 1925 gehe als Sondervorschrift dem z 75 a. a. O. (neue Fassung: z 24) vor. Die Rechtsbeschwerde des Finanzamts will allein den Wortlaut des Gesetzes gelten lassen. Es fehle an jedem inneren Grunde, die Herauslassung freigegebener Beträge aus dem son⸗ stigen bzw. Betriebsvermögen über den Zeitpunkt der Freigabe hinaus wirken zu lassen. 5 39 Nr. 10 wolle der Schwierigkeit der Bewertung von Ansprüchen auf Freigabe , , . Werte Rechnung tragen, mit der Freigabe seien aber diese Schwierigkeiten beseitigt. Deshalb müßten Neufeststellungen in Anschluß an die Freigabe zulässig sein. Der um seine Beteiligung am Verfahren ersuchte Reichsminister der Fi⸗ nanzen hat zu der Frage, wie folgt, Stellung genommen: „Die Vorschrift des 5 39 Nr. 106 RBewG. 1925, deren Auslegung den Gegenstand des vorliegenden Rechtsstreites bildet, ist in dem dem Reichstag seinerzeit vorgelegten Ent⸗ wurf eines Reichsbewertungsgesetzes nicht enthalten gewesen. Die Vorschrift ist vielmehr erst bei der Beratung im Steuer⸗ ausschuß des Reichstags auf Antrag eines Parteivertreters in den Entwurf eingefügt worden. Dagegen findet sich in der Begrün⸗ dung zu 5 88 Nr. 9 des Entwurfs (Reichstagsdrucksache 192425 Nr. 797 S. 62 links oben) ein e. der zeigt, daß der Gesetz⸗ geber sich mit der Frage der Behandlung von Vermögensteilen, die von ehemals feindlichen Mächten beschlagnahmt waren, befaßt hat. Es heißt dort: „Bei der Bewertung der Vermögensteile, die von einem ausländischen Staat beschlagnahmt und am Fest⸗ stellungszeitpunkt noch nicht freigegeben waren (6 38 Ne. 9), muß die Tatsache der Beschlagnahme berücksichtigt werden. Besteht am Feststellungszeitpunkt noch keine Aussicht auf Freigabe der Gegen⸗

stände in absehbarer Zeit, so wird ein Wertansatz für sie über- haupt nicht in Frage kommen.“ Daraus, daß hier die Bezeich⸗ nung „Feststellungszeitpunkt“ verwendet wird, ergibt sich, daß der Entwurf davon ausging, daß nach Freigabe der Gegen⸗ stände keine Veranlassung zu einer weiteren Befreiung vorläge und demgemäß bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen eine Neufeststellung vorzunehmen wäre. Auch die Er⸗ klärung des Regierungsvertreters in der Sitzung des Steueraus⸗ schusses des Reichstags (Bericht des 6. Ausschusses, Steuerfragen über den Entwurf eines Reichsbewertungsgesetzes. Dritte Wahl⸗ periode 1924125 Nr. 797 der Drucksachen S. 18 linke Spalte) läßt diese Einstellung erkennen. Trotzdem wird aber in der im Steuerausschuß beantragten und schließlich auch angenommenen Fassung des 5 39 Nr. 10 auf den Haupt⸗ feststellungszeitpunkt abgestellt. Es mag nun zupeifelhaft sein, ob dem Antragsteller der Unterschied zwischen den Be⸗ griffen „Feststellungszeitpunkt“ und „Hauptfeststellungszeitpunkt“ geläufig war. Jedenfalls zeigt aber die Begründung des An⸗ trags, daß er eine Gleichstellung der beschlagnahmten Vermögens⸗ teile mit den im § 39 Nr. 9 bezeichneten Vermögensgegenständen erstrebt hat. Es ist also anzunehmen, daß der Antragsteller für die Vorschrift des 5 39 Nr. 10 bewußt die gleiche Fassung wie in 8 39 Nr. 9 gewählt hat. Tatsächlich waren auch nach dem Reichs⸗ entlastungsgesetz vom 4. Juni 193 (RGBl. 1 S. 305) einerseits die Beträge, die auf die im § 39 Nr. 9 bezeichneten Forderungen und Ansprüche ausgezahlt worden waren und andererseits die von den ehemals feindlichen Mächten beschlagnahmten Vermögensteile, die freigegeben worden waren, in gleicher Weise, nämlich bei der ersten auf die Auszahlung oder Freigabe folgenden Veranlagung, von der Vermögensteuer befreit (ogl. hierzu auch die Begründung zum Vermögensteuergesetz 1925, Reichstagsdrucksache 1924/25 Nr. 798 S. 16 rechte Spalte). Insofern kann den Ausführungen des Rechtsbeschwerdeführers, daß lediglich die Schwierigkeiten der Bewertung beschlagnahmter Vermögensgegenstände der Grund für die Regelung des 5 39 Nr. 10 gewesen sei, nicht gefolgt werden. Auch steht der Auffassung, daß eine Freilassung über den Zeit⸗ punkt der Freigabe hinaus jeder Begründung entbehren würde, der Umstand entgegen, daß die nach 5 39 Nr. 9 bezeichneten aus⸗ gezahlten Beträge entsprechend der früheren im Reichsentlastungs- gesetz getroffenen Regelung ebenfalls den ganzen Veranlagungs⸗ zeitraum über frei bleiben. Ob die Regelung des 5 39 Nr. 10 zu einem befriedigenden Ergebnis führt, kann hier dahingestellt bleiben. Der Wortlaut spricht jedenfalls ganz klar für die vom Oberbewertungsausschuß vertretene Auffassung, und auch die Ent⸗ stehungsgeschichte scheint, wie die vorhergehenden Ausführungen zeigen, die gegenteilige Auffassung nicht zu stützen. Aus diesen Gründen halte ich es für nicht unbedenklich, eine dem Steuer⸗ pflichtigen ungünstige extensive Auslegung des § 39 Nr. 10 Platz greifen zu lassen.“ Der Senat schließt 6 dieser Auffassung an. Die hier zutreffend geschilderte Entstehungsgeschichte des 3 39 Nr. 10 RBewG. 1925 im Zusammenhang mit der im Vermögen⸗ steuergesetz vom 8. April 1922, dem Vorgänger dieses Gesetzes, getroffenen Regelung § 34 und mit den damals gestellten, noch weitergehenden Anträgen desselben Abgeordneten (Dr. Fischer⸗ Köln) weist deutlich darauf hin, daß der Gesetzgeber grundsätzlichM geneigt war, auch bereits ausgezahlten Kriegs- und ähnlichen Ent⸗ chädigungen steuerlich eine gewisse Schonzeit einzuräumen. Bei der ersten Vermögensteuerveranlagung wurde die Schonzeit für die in 3 34 VermStG. 1922 genannten Beträge auf drei Jahre bemessen, nur gegen eine noch weitergehende Ausdehnung wehrte sich die Reichsregierung mit Erfolg (gl. S. 69 des Ausschuß⸗ berichts, Drucksache des Reichszags Nr. 3728 zum VermSté. 1923. Hiernach kann unbedenklich angenommen werden, daß in 8 39 Nr. 10 RBewG. 1925 das Wort „Hauptfeststellungszeil punkt“ nicht: Feststellungszeitpun?t bewußt und . gewählt worden ist, um zu verhüten, daß der Auszahlung oder Freigabe von Vermögensteilen, die von ehemals feindlichen Mächten be⸗ schlagnahmt waren, innerhalb eines Hauptfeststellungszeitraums sogleich eine Neufeststellung des Vermögens auf dem Fuße folge. Die genannte Vorschrift ist also genau nach ihrem Wortlaut aus⸗ ulegen, eine sinngemäße Ausdehnung auf einen anderen Fest⸗ err , eu! als den Hauptfeststellungszeitpunkt ist abzu⸗ Hiernach war die Rechtsbeschwerde als unbegründet zu⸗

lehnen. (Urteil vom 7. Juli 1932 III A 179 / 32.)

rückzuweisen.

e , , n.

Die

15 717 459,33

1. Handelsregister.

Adorf, Vogt]. 62156 Auf Blatt 201 des Handelsregisters, betreffend die Firma Hotel⸗Aktiengesell⸗ schaft Bad Elster in Bad Elster, ist heute eingetragen worden: Durch den Be⸗ schluß der Generalversammlung vom 31. August 1932 sind die durch die Ver⸗ ordnung über Aktienrecht vom 19. Sep⸗ tember 1931 außer Kraft getretenen Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags über Zusammensetzung und Bestellung des Aufsichtsrats und die Vergütung seiner Mitglieder nach Maßgabe des notariellen Protokolls von demselben Tage mit dem bisherigen Inhalt in den Vertrag wieder aufgenommen und außerdem § 18 abgeändert worden. Amtsgericht Adorf i. V. 29. 10. 1932 Altenburz, Thür. 62457 Die Firma Leina⸗Sand⸗ u. Kies⸗ werke Aktien⸗Gesellschaft in Altenburg soll von Amts wegen im Handelsregister gelöscht werden. Begründeter Wider⸗

spruch ist bis 15. Dezember 1932 zu erheben. Altenburg, am 1. November 1932. Thüringisches Amtsgericht.

Altona, Elbe. 62458] (Nr. 30.) Eintragungen ins Handels⸗ register.

22. Oktober 1932.

S- R. B 956: „Pa⸗Pa⸗Gen Pappen⸗ und Papierverarbeitungs⸗Aktien⸗ Gesellschaft, Altona: Aktiengesell⸗ schaft. Der Gesellschaftsvertrag ist am 2. März 1922 festgestellt und am 28. Juni 1921, 23. Mai i925, 29. April i826, 19. April 1929, 17. Juni 1930 und 22. August 1932 geändert. Besteht der Vorstand aus mehreren Personen, so erfolgt die Ver⸗ tretung durch die Vorstandsmitglieder allein, denen die Befugnis erteilt ist, die Gesellschaft allein zu vertreten, oder durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied und einen Prokuristen. Gegenstand des Unternehmens ist die Ver⸗ und Bearbeitung von Papier und Pappen sowie der Vertrieb aller daraus hergestellten Gegenstände, ferner die Fabrikation und der Vertrieb von Packungen und Reklame⸗

gegenständen aus jeglichem Material, ins⸗ besondere die Uebernahme und Fort⸗ führung des bisher unter der Firma „Pappen⸗Papierverarbeitungs⸗Gesell⸗ schaft Pa⸗Pa⸗Ge Zabel & Co.“ betriebenen Geschäfts. Die Gesellschaft ist im Rahmen dieses Geschäftszwecks auch berechtigt, andere Unternehmungen in jeder rechtlich zulässigen Form zu errichten oder sich daran zu beteiligen oder solche zu über⸗ nehmen, zu veräußern oder zu verpachten. Das Grundkapital beträgt 690 000, RM. Vorstand ist Kaufmann Arno Schothert, Altona⸗Bahrenfeld. Nicht eingetragen: Die Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen nur im Deutschen Reichsanzeiger. Das Grundkapital ist eingeteilt in 33 750 Stammaktien zu je 20, RM und 3000 Vorzugsaktien zu je 5, RM. Die Aktien lauten auf den Inhaber. 25. Oktober 1932.

H.⸗R. A 2683: Altonaer Bleirohr⸗ Fabrik Bergmann & Schapiro, Altona: Die Gesellschaft ist aufgelöst. Die Firma ist erloschen.

H.-R. B 445: Altonaer Stauerei⸗

gesellschaft mit beschränkter Haf⸗ tung, Altona: Die Vertretungsbefug⸗

nis des Liquidators ist beendet. Firma ist erloschen. 27. Oktober 1932.

H.⸗R. A 1275: Leopold Levi, Altana: Firmeninhaber ist jetzt Kauf⸗ mann Arthur Streit, Altona. Die Pro⸗ kura der Ehefrau Levi ist erloschen. Der Ehefrau Else Streit geb. Levi in Altona ist Prokura erteilt. .

H.⸗R. B 893: Blechwaren⸗ Fabrik Pilot Gesellschaft mit beschräntter Haftung, Lokstedt, BSezirk Hamburg: Dem Fräulein Julie Pflug in Hamburg ist Prokura erteilt.

28. Oktober 1932.

H.R. A 46: H. C. Schröder, Altona: Firmeninhaber ist jetzt Kaufmann Helmuth Christian Schröder, Altona.

H.-R. B 277: Altonaer Fener⸗ Versicherungs⸗Gesellschaft von 1830 (3weigdirektion des Deutschen Lioyd Bersicherung s⸗Aktien⸗Ge⸗ sellsch aft), ltona: Dem Gustay Germer, Berlin, ist Gesamtprokura erteilt derart, daß er die Gesellschaft in Gemein⸗ schaft mit einem Borstandsmitglied oder einem Prokuristen vertritt. Die Prokura für Walther Grunzke ist erloschen. Durch

Beschluß der Generalversammlung vom 23. Juni 1932 sind die durch Artikel VII der Verordnung vom 19. September 1931 aufgehobenen z5 21, 25, 36 Absatz 1 Ziffer 3 unter Abänderung des z 21 im übrigen unverändert wieder in Kraft

gesetzt. 29. Oktober 1932.

R. B 807: Norddeutsche Del⸗ mu hlenwerke Attiengesellschaft, Altona: Durch Generalversammlungs⸗ beschluß vom 17. September 1932 sind die auf Grund der Bestimmungen der Aktiennovelle aufgehobenen Bestimmun⸗ gen des Gesellschaftsvertrags betreffend den Aufsichtsrat in unveränderter Form wiederhergestellt worden.

31. Oktober 1932.

H.⸗R. A 2676: Jofeph Lazarus, Altona: Firmeninhaberin ist jetzt Ehe⸗ frau Emilie Lazarus geb. Pilatus in Hamburg. Der Uebergang der in dem Betriebe des Geschäfts vegründeten Forde⸗ rungen und Verbindlichkeiten ist bei dem Erwerbe des Geschäfts durch die jetzige Inhaberin ausgeschlossen.

Altona, das Amtsgericht, Abt. 6.

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