.
— 2
. ;
Reichs
und Staatsanzeiger Rr. 265 vom 109. November 1932.
S. 2
ollsatz für
enennung der Gegenstände
Zollsatz für 1ẽDoppel⸗ zentner RM
Nummer des
deutschen
Zolltarifs
Zollsatz für 1ẽDoppel⸗ zentner RM
Nummer
des deutschen Zolltariss
; ; ö 1 Benennung der Gegenstände
Doppel⸗ zentner RM
aus 517
aus 518
aus 519
Kleider, Putzwaren usw. aus Seide:
sind, auch keine durch stärkere Fäden
oder dichtere Fadenstellung hervor
gebrachte Musterung aufweisen.
2. Auf die den Zollsätzen von 165, 200 und 240 RM unterliegenden Gewebe zu Vorhängen, die sich als Platistichgewebe im Sinne des letzten Absatzes der Anmerkung zu Nr. 453 bis 457 darstellen, sinden auch die sonstigen Bestimmungen dieser Anmerkung Anwendung.
Plattstichge webe, soweit sie nicht einem
niebrigeren Zoll unterliegen:
1
zugerichtet (appretiert), gebleicht
gefärbt, bedruckt, bunt gewebt . Anmerkung zu Nr. 453 bis 457. Der
Zollzuschlag, dem nach Ziffer 5 der
Allgemeinen Anmertfungen zum
fünften Abschnitt broschierte Gewebe
unterworfen sind, sindet auf Platt stichgewebe keine Anwendung.
Bei Plattstichgeweben, die doppelt breit gewebt und bei der Aufmachung in Stücke der Länge nach in Hälsten geteilt worden sind, bleiben die zur Verhinderung des Ausfransens des Gewebes an dem Schnittrande mittels Ueberwindlings (Ueberwendlich⸗ Stiche ober gewöhnlicher Steppstiche angebrachten sogenannten Notsäume außer Betracht.
Die Fadenermittlung hat bei Platt stichgeweben stets ohne Berücksichti gung der Broschierfäden zu erfolgen. Als Plattstichgewebe gelten die⸗ jenigen schußbroschierten Gewebe, bei denen die Breite der Figuren, zwi schen zwei aufeinandersolgenden Um fehrstellen des Figurschußfadens ge messen, 22 min nicht überschreitet. Spitzenstosfe und Spitzen aller Art ein schließlich der Einsatzspitzen, Kanten und abgepaßten Waren aus Spitzen oder Spitzenstoffen, auch ohne wellensörmig gestalteten oder ausgezackten Rand:
gestickt. K Stickereien auf baumwollenem Grundstoffe:
Plattstichsticke reien . .
Kettenstichstickereien
an,, Anmerkung. Bei Verwendung von
Metallfäden (Draht oder Lahn) zum
Besticken erhöhen sich die Zollsätze um
10 v. H. Sind Seide, kuünstliche Seide
oder Florettseide zum Besticken ven
wendet, so wird hierfür kein Zoll zuschlag erhoben.
raden, Mauschetten, Einsätze einschließ ich Hemdeneinsäße, Borye moren, Ks schebesatzgarnituren einschließlich Hem denpassen, Krawatten, Schärpen und ähnliche Putzwaren, auch Taschen tücher sowie Meterwaren mit Aus nahme der unter nachstehenden Abs. 2 fallenden Applilationsstickereien, alle diese ganz oder zum Teil aus Sticke⸗ reien, auch Spitzen, Spitzenstoffe oder Tüll enthaltend .. w
Applitationsstickereien auf gewebten Grundstoffen ganz aus künstlicher Seide, ausgenommen Tüll, gewebten Spitzen oder Spitzenstoffen, bei denen der Grundstoff mit Tüll, Musseline oder anderen gewebten Stoffen, ausge nommen gewebten Spitzen oder Spitzenstoffen, durch Aufsticken von Mustern derart verbunden ist, daß die Muster durch Ausschneiden des auf oder darunter liegenden Gewebes sicht bar werden, im Stück als Meterware eingehend, ohne Näharbeit, nicht in abgepaßt gestickte Waren, z. B. Kragen, Manschetten, Taschentücher, zerlegbar oder solche Waren darstellend
Unterkleider (Leibwäsche) aus Gesund⸗ heitskrepp, sofern dieser den zum Han⸗ delsvertrag vom 14. Juli 1926 hinter⸗ legten Mustern entspricht:
ganz aus Seideꝛᷓ. = teilweise aus Seide Anmerkung. Die Befugnis zur Abser⸗ tigung der Unterkleider aus Gesund⸗ heitskrepp zu den Zollsätzen von
Zollstellen beschränkt, die im Einver⸗
nehmen beider Regierungen während
der Geltungsdauer des Handelsver— trages vom 14. Juli 1926 bestimmt waren. Kleider, Putzwaren usw. aus Wolle oder anderen Tierhaaren, auch gemischt mit pflanzlichen Spinnstofsen: .
Unterkleider (Leibwäsche) aus Gesund— heitskrepp, sofern dieser den zum Handelsvertrag vom 14. Juli 1926 hinterlegten Mustern entspricht
Anmerkung. Die Befugnis zur Ab⸗ sertigung der Unterkleider aus Ge⸗ sundheitskrepp zu dem Zollsatze von
375 RM ist auf die Zollstellen be⸗
schränkt, die im Einvernehmen beider
Regierungen während der Geltungs⸗
dauer des Handelsvertrages vom
14. Juli 1926 bestinmmt waren.
Kleider, Putzwaren usw. aus Baumwolle, auch gemischt mit anderen pflanzlichen Spinnstoffen:
Kragen, Manschetten, Einsätze ein⸗ schließlich Hemdeneinsätze, Vor⸗ hemden, Wäschebesatzgarnituren ein⸗ schließlich Hemdenpassen, Krawatten, Schärpen und ähnliche Putzwaren, auch Taschentücher sowie Meter⸗ waren, mit Ausnahme der unter nachstehenden Abs. 2 fallenden Applikationsstickereien, alle diese
1900 RM und 1200 RM jist auf die
700
500 600 600
ganz oder zum Teil aus Stickereien,
auch Spitzen, Spitzenstose oder Tull enthaltend:
gewebte Spitzen oder Spit enstofse
enthaltend. 3 andere Ji Applitationssticlereien auf gewebten baumwollenen Grundstossen, aus genommen gewebten Spitzen oder Sypitzenstoffen, bei denen der Grund stoff mit Tüll, Musseline oder anderen ⸗ Stoffen, ausgenommen gewebten Spitzen oder Spitzen stoffen, durch Aufsticen von Mustern derart verbunden ist, daß die Muster durch Ausschneiden des auf- oder darunterliegenden Gewebes sichtbar werden, im Stück als Meterware eingehend, ohne Näharbeit, nicht in abgepaßt gestickte Waren, z. B. Kragen, Manschetten, Taschentücher, zerlegbar solche Waren dar stellend . JJ Unterkleider (Leibwäsche) aus Gesund⸗ heitskrepp, sosern dieser den zum Handelsvertrag vom 14. Juli 1926 hinterlegten Mustern entspricht Anmerkung. Die Befugnis zur Ab⸗ fertigung der Unterkleider aus Ge sundheitskrepp zu dem Zollsatz von 260 Ran ist auf die JZollstellen be schränkt, die im Einvernehmen beider Regierungen während der Geltungs dauer des Handelsvertrags vom 14. Juli 1926 bestimmt waren. Aus: Anmerkung zu Nr. 518 bis 520. Von jedem Zollzuschlag sind die den Zollsätzen von 1050. 900 und 600 RM unterliegenden Waren der Nr. aus 519 befreit. ; Gewebe mit aufgetragenen Schleif- oder Poliermitte'n, weniger als 20 em breit, in gesormten (gekehlten) oder endlos hergestellten Bändern JJ Bandmasse ohne Kapseln aus anderem als grobem Wachstuch.. Aus: Allgemeine zum fünften Tarifs. Stickereien, Spitzenstoffe und Spitzen, die nur mit einfachen Säumen oder mit einzelnen Nähten versehen sind, werden deshalb weder mit den Zollsätzen für genähte Gegen⸗ stände noch mit einem Zollzuschlag belegt. Die genannten Waren gelten auch bann als nur mit einzelnen Nähten versehen, wenn zu ihrer Herstellung die gesondert gefertigten Stickerei und Spitzenmuster oder Teile solcher Muster in der Flächenrichtung durch Naht untereinander verbunden sind. Das Vorhandensein von Oeffnun gen oder Ausschnitten innerhalb des Stickerei⸗ oder Spitzenmusters be⸗ gründet nicht die Behandlung der genannten Waren als genähte Gegen⸗ stände. Weberzeuge , Platten aus mit Kunstharz getränkter Pappe Isolationsge geustände aus mit Kunstharz getränkter Pappe für die Elektrotechnik (Ringe, Röhren, Spulen, Schutzkasten und dergleichen!
Anmerkung zu Nr. 670 bis 672.
Zur Bemusterung von Farben
dienende, mit verschiedenfarbigen
kleinen Abschnitten von Garnen,
Geweben, Leder, Papier, Stroh und
dergleichen ausgestattete Karten (so⸗
genannte Farbmusterkarten), auch zu
Heften oder Büchern vereinigt oder
mit Erläuterungen über Anwendung
und Eigenschaften der Farben, von in der Schweiz ansässigen Firmen werden zollfrei belassen, wenn den einzelnen Kartenblättern die schweize⸗ rische Firma ohne Erwähnung einer anderen Firma oder des Namens eines Agenten derart aufgedruckt ist, daß diese Kennzeichnung sich ohne Beschädigung der Kartenblätter nicht beseitigen läßt. Spinn⸗ und Zwirnringe——— Weberlitzenringe (Maillons), Weberblätter⸗ zähne (Rietstäbe), auch in Bunden, in Ringen oder auf Holzrollen, und Weber⸗ blätter (Riete) Wk Ferrosilicium Aluminium- Legierungen mit einem Aluminiumgehalt von 55 v. H. oder darunter — ; Strickmaschinen in fester Verbindung mit Gestellen oder für motorischen Betrieb Anmerkung zu Nr. 806 D. Die nach⸗ genannten Waren werden, gleichviel ob sie nach dem allgemeinen Tarif als Maschinen des Abschnitts 18 A
gewebten
oder
Anmerkungen Abschnitt des
8 .
zollt:
standes: von 40 kg oder darunter.
in Betracht kommen oder nicht, zu den dabei angegebenen Sätzen ver⸗
Kaffeemühlen in fester Verbindung mit Elektromotoren (sogenannte Elektromotorkaffeemühlen), bei denen die eine Mahlscheibe un⸗ mittelbar auf der verlängerten Welle des Elektromotors sitzt, bei einem Reingewicht des Gegen⸗
von mehr als 40 kg bis 1 de Getreideschäl⸗ und Bürstenmaschi⸗ nen, bestehend aus einem kasten⸗ ähnlichen Gehäuse, mit oder ohne auf⸗ oder eingebauten Venti⸗ lator, aus Holz oder Eisen, oder Holz und Eisen, auch in Ver⸗ bindung mit Geweben aus pflanz⸗ lichen Spinnstoffen, im Innern
mit einem drehenden Schläger⸗
930
aus 9340
Zölle bei
Kochherde:
Taschenuhren, auch Armbanduhren, auch
werk versehen, bei dem Antriebs⸗ scheibe und Schläge oder Bürsten auf gemeinsamer Welle sitzen, und Getreideseparatoren, bestehend aus einem Gestell aus Holz oder Eisen oder Holz und Eisen, in Verbin⸗ dung mit einem oder mehreren Taxaren, mit oder ohne auf⸗ oder eingebauten Ventilator, einem oder mehreren hängenden oder stehenden Abrädern (hölzerne oder eiserne Kasten mit Sieb⸗ böden) und einem Bewegungs⸗ mechanismus: bei einem Reingewicht des Gegenstandes: von mehr als 40 kg bis 1 dz von mehr als 1 bis 242 von mehr als 2 bis 4 dz von mehr als 4 bis 19 dz von mehr als 10 bis 50 dæ
bei einem Reingewicht des Kochherdes: von mehr als 3 kg bis 1,5 d von mehr als 14,5 da Aus: Anmerkung zu Nr. 915 Abs. 2 und zu Nr. 894. Die in der Ver⸗ ordnung des Reichsministers der Finanzen vom 31. August 1932 (Reichsministerialblatt S. 505) unter Llaufende Nr. 55 Ziff. II, III und V aufgeführten Teile von Untergestellen für Motorwagen und Ausrüstungs⸗ gegenstände sowie die in dieser Ver⸗ ordnung unter 1 laufende Nr. 114 a Ziff. 1 und 11 aufgeführten Teile von Verbrennungs- und Explosions⸗ motoren werden, soweit sie aus Eisen bestehen und in rohem Zustande nach den Tarifnummern 782 und 798 zu verzollen sind, den Zollsätzen dieser beiben Tarifnummern auch dann unterworfen, wenn sie nur von der groben Gußhaut teilweise oder gänz⸗ lich befreit, nach der Fertigstellung geglüht oder mit dem Sandstrahl⸗ gebläse gereinigt worden sind.
solche mit Spielwerk: in Gehäusen: aus Gold , aus Silber, auch vergoldet oder mit vergoldeten Rändern, Bügeln oder Knöpfen versehen . aus unedlen Metallen oder aus Legierungen unedler Metalle, auch vergoldet oder versilbert oder mit vergoldeten oder versilberten Rändern, Bügeln oder Knöpfen versehen: aus anderen Stoffen Uhrgehanse zu Taschenuhren und Arm⸗ banduhren: guss, . aus Silber, auch vergoldet oder mit vergoldeten Rändern, Bügeln oder Kgnöpfen versehen. J aus unedlen Metallen oder aus Le⸗ gierungen unedler Metalle, auch ver⸗ goldet oder versilbert, oder mit ver⸗ goldeten oder versilberten Rändern, Bügeln, oder Knöpfen versehen; aus anderen Stoffen... Uhrwerke zu Taschenuhren, fertige und Rohwer Tachometer (Tachymeter), nicht elettrische, in Verbindung mit Uhrwerken, soweit sie nicht durch ihre Verbindungen unter höhere Zollsätze fallen. J Uhren für Motorwagen und Fahrräder, Taschenzählwerke und andere Zählwerke sowie selbsttätige Meß- und Registrier⸗ vorrichtungen in Verbindung mit Uhr⸗ werken (mit Ausnahme der Tachometer); alle diese, someit sie nicht durch ihre Ver⸗ bindungen unter höhere Zollsätze fallen: Uhren für Motorwagen und Fahrräder kJ Wand- und Standuhren sowie alle ander⸗ weit nicht genannten Uhren mit Uhr⸗= werken, auch dergleichen Uhren mit Spiel⸗ werken, mit Ausnahme der Weckeruhren und der elektrischen Uhren; alle diese,
ür 1 Stad *
2,50
1450
o 28
1,915 für 1ãD0ppeb⸗ zentner 600
soweit sie nicht durch ihre Verbindungen unter höhere Zollsätze fallen. .
Anlage B
100
(zum Abkommen v. 5. Nov. 1932)
der Einfuhr in das schweizerische Zollgebiet. 2 — — — — 6
Nummer des schweiz. Zgolltarifs
Bezeichnung der Ware
Zo llansatz Fr. Rp.
ad 3074
ad 364 b
ad 362 ad 365 b
ad 719/72
ad 6g / 760
Anmerkung zu Tarif⸗Nr. 3074: Licht⸗ empfindliche Postkarten, unbelichtet, auch mit Adressenvordruck versehen, werden als unbedruckte lichtempfindliche Papiere behandelt.
Anmerkung zu den Tarif⸗Nrn. 362, 3646, 365b: Für die Feststellung des Gewichts pro 100 ma von Baumwoll⸗ geweben mit Papierverstärkung ( Deck⸗ brandsohlenstoffe) fällt das Gewicht des Papiers außer Betracht.
Anmerkung zu den Tarif⸗Arn. 719 bis 721: Warmgewalztes Fassoneisen, nach dem Erkalten lediglich gerichtet und dadurch von der Walzhaut teilweise be⸗ freit, nicht weiter bearbeitet, wird nach diesen Nummern zugelassen.
Anmerkung zu den Tarif⸗Nrn. 759/760: Werkzeuge aller Art dieser Nummern, zum Zweck des Detailverkaufs auf Karton aufgemacht, werden nach diesen Nummern verzollt.
Schweiz .... 8e;
Spanien .... Stockholm und
Tallinn (Reyal,
Wien
Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 265 vom 109. November 1932. S. 3.
82 —
Nummer des schweiz. Zolltarifs
Zollansatz
Bezeichnung der Ware Fr. Rp.
ad 70907 Anmerkung zu Tarif⸗Nr. 797: Reihen⸗ waschtische, vorwiegend aus Grauguß, emailliert, mit Füßen, werden nach dieser Nummer zugelassen. Fertige Bestandteile von Fahrrädern aller Art: Bremsen und Bremsteile, auch rohe mit Ausnahme der Bremsklötze, Kabel und ⸗Kabelhüllen, Ketten⸗ schützer und Halter dazu, aus ver⸗ nickeltem, verchromtem, oxydiertem, bronziertem, lackiertem oder email⸗ liertem Eisenblech; Zahnräder jeder Größe (Zahnkränze, Freilaufzahn⸗ kränze, Kettenräder), vernickelt, ver⸗ chromt, lackiert, emailliert. ... 928 Standuhren und Wanduhren. ..... 929 Wecker J Bestandteile von Taschenuhren: — Gehäuse, roh oder fertig: 932 — aus unedlen Metallen, auch versilbert oder vergoldet ..... 9334 — aus Silber.... 93335 — mit Gold plattiert . .. 9339 — aus Gold oder Platin. J ad 936 Anmerkung zu Tarif⸗Nr. 936: Als Taschenuhrwerke gelten alle Werke, deren Gang durch eine Unruhe mit Spirale reguliert wird und deren Höhe — ge⸗ messen einschließlich der Platine und der Brücken — 12 mm nicht überschreitet. Spielzeug aller Art: — anderes als solches, ganz oder vor⸗ wiegend aus Holz oder Aluminium ..
aus 917
2 22 * z
aus 1160
Parlamentarische Nachrichten.
Zusammentritt des Landtags erste Ende November.
Wie das „Nachrichtenbüro des V. D. 3.“ erfährt, ist mit einer Einberufung des Brent chen Landtags für die nächsten Wochen noch nicht zu rechnen. Der Landtag hatte den Präsidenten ermächtigt, den Termin der nächsten Sitzung selbst anzubergumen. Der Präsident wird, wenn nicht außergewöhnliche Umstände ein⸗ treten, von dieser Ermächtigung erst Gebrauch machen, wenn die Frage der künftigen preußischen Regierungsverhältnisse geklärt ist, das heißt, wenn er die Wahl eines neuen Minister⸗ präsidenten auf die Tagesordnung setzen kann. Eine Land⸗ tagssitzung im gegenwärtigen Augenblick hält er angesichts der verwickelten Regierungsverhältnisse und ungeklärten Verantwort⸗ lichkeiten für durchaus unzweckmäßig. Es liegen auch von keiner Partei bisher Anträge auf Landtagseinberufung vor. Die Ent⸗ scheidung des Präsidenten wird frühestens in etwa acht Tagen ersolgen, sofern bis dahin ein Ergebnis der neuerlichen Füh⸗ lungnahmen zwischen Nationalsozialisten und Zentrum vorliegt. Sicher ist, daß der Landtag nicht vor dem 22. November, wahr⸗ e ne. sogar erst in den letzten Novembertagen, zusammentreten wird.
Handel und Gewerbe. Berlin, den 10. November 1932.
Speisefette. Bericht der Firma Gust. Schultze & Sohn, Berlin C 2, 9. November. Butter: Die Anlieferun⸗ gen deutscher Butter bleiben weiter recht klein. Da auch das Angebot in ausländischer Butter infolge der kleinen Produktion zurückgegangen ist, so hat sich eine feste Markttendenz entwickelt. Für baltische Butter haben sich höhere Preise erzielen lassen, da in dieser Ware eine gewisse Knappheit zu verzeichnen ist. Es muß hierbei berücksichtigt werden, daß die Importeure ver⸗ suchten, sich infolge der am 15. d. Mts. in Kraft tretenden Kon⸗ tingennerung noch mit Ware zu versehen. Dänemark tendiert dagegen wieder etwas schwächer; die Schilling-Erlöse haben um einige Punkte nachgegeben. Die Berliner Notierung blieb gestern unverändert. Uber die weitere Entwicklung des Marktes läßt sich zur Zeit noch nichts sagen, da zunächst abgewartet werden muß, wie sich die in der nächsten Woche Platz greisende Kontingentierung auswirken wird.
In Berlin festgestellte Notierungen für telegraphische Ku szahlung, ausländische Geldsorten und Banknoten.
Telegraphische Auszahlung.
10. November Geld Brie o.op0os O12 3. 66ßtz 3 657 2, 008 2,012 6 S865 6857 14.20 14.24 13,86 4217 O0, 296 1,702
169,57 25062
58, h4 2,923
82, Il 5. 066 21,55 5 has 11.96 72.17
12,78 70,57 16,5h 12 485
62.81 79, 88 81,21 3,063 3451
73. 32
110,81 52, 0ö5
J. November Geld Brief O, 908 0,912 3,666 3, 674 2,008 2,012 0.869 0871 1 141363 13.91 13,95 4209 4217 0, 294 O0, 296 l, 598 1,702
169,28 169,62 2,498 2602
58,4) 58, 61 2.517 2,523 81,97 82, 13 6,064 6,076 21,56
21,60 65g B. 64 141.88
41,96 7243 72, 57 12576
12.78 7G. 8 76. 92 1b, lb
jb ß 2 165 12166 sa 94
63, 06 79.72
79. 88 Sl, O8 81,24 3,057
3, 063 34,45 34,51 73, 3
73 67 110,59 110,81 öl. 9h
52. 05
Buenos⸗Aires Canada ... Istanbul . . . a ,,,,
1 Pap.⸗Pes. I kanad. türk. Pfund 1 ö. en äagvpt. Pfd. * 13,82
1 London... J 15 4,209 1 I
New York. Rio de Janeiro Uruguay .... Amsterdam⸗ Rotterdam Athen Brüssel u. Ant⸗ werpen .. Bucarest .... Budapest ... anzig delsingfors .. Italien... Jugoslawien. . Kaunas, Kowno Kopenhagen .. Lissabon und Dvorto 100 Escudos Oslo 106 r.
zaris 100 Frs. rag... ... 100 Kè Neykjavik (Island) . 100 i681. Kr. Riga .. 100 Latts 100 Frs.
100 Lewa 00 Peseten
100 Kr.
100 estn. Kr. 100 Schilling
Milreis 0,294 Goldpeso 698
100 Gulden 100 Drachm.
100 Belga 100 Lei
100 Pengö 100 Gulden 100 Fmk. 100 Lire 100 Dinar 100 Litas 100 Kr.
169. 23 2198
58 42 2,517
81, 9h 6.044 21,55 5, 634 41,88 712 03
1276 70,43 16,51 12, 465
6269 79.72 1. 05, 3 657 34.45
18, 18
110,9 51, 95
Gothenburg.
Estland) . ..
Ausländische Geldsorten und Banknoten.
9g. November Geld Brie 20,33 20 46 1616 16,22
418895 4,205
4,22 422 0, 91
3.66 13,93 13, 93
1,ů98 bd. o
30 S2, 11
6. 04 1653 169,59 21,58 21,58 5, 60
4178 o dd
10. November Geld Brie 20,38 20 46 16,16 16, 22
4,1885 4,205
420 422 420 422 0, 89 0.91
364 3,66 13,78 13,84 13,78 13, 84
1,96 1,98 b,. 26 58,50
7i56s 7130 Sl., be
b, 98 6,02 1647 16,53 168 86 169,54 21,49 21,57 21.49 21, 57 b, 56 b, 60
Sovereigns Notiz 20 Fres.⸗ Stücke für Gold⸗Dollars . ] 1 Stück Amerikanische: 1000—5 Doll. 18
2 und 1 Doll. 1 * Argentinische . 1 Pap.⸗Peso Brasilianische . 1 Milreis Canadische ... 1 kanad. Englische: große 1 *
1E u. darunter 1 * Türkische . . .. I türk. Pfund Belgische. . .. 100 Belga Bulgarische .. 100 Lewa Dänische .. 100 Kr. Danziger .. 100 Gulden Estnijche .. 100 estn. Kr. Finnische .... 1090 Jmk. Franzõsische .. 100 Frs. Vollãndische . 100 Gulden Italienische: gr. 100 Lire
100 Lire u. dar. 100 Lire Jugoslawische . 100 Dinar Letlländische .. 100 Lats — — Litauische ... 100 Litas 41,62 41,78 Norwegische .. 100 Kr. 70,2685 70,64 Oesterreich.: gr. 199 Schilling — — 1008ch. u. dar. 100 Schilling — Rumänische: 1000 Lei und neue 500 Lei unter 500 Lei 100 Lei 2, 47 Schwedische .. 100 Lr. 73, 00 Schweizer: gr. 100 . 80 87
4,20 4,20 089
3,64 13,87 13 87
196 58,33
7206 o. 7h
6, 00 16,47 168,91 21,50 21,50 h, 66
1162 i
100 Lei 247
100 Frs. u. dar. 100 Frs. 80,87 Spanische ) . . 100 Peseten 34 31
Tschecho⸗slow. 100 Kè 12,37
5000 u. 1000. 500 Kr. u. dar. 100 KG 12.37
Ungarische ... 100 Pengö — nur abgestempelte Stücke.
O st devisen. Auszahlungen. Warschau ... 100 31. 47, 15 47,35 47, 175 .
47, 175
47376 45,375
Posen .... 190 31. 4715 47.35 47.375
Kattowitz ... 100 31. N. I65 . 35 Notennotierungen. 1 4695 47135 1 46, 975
Polnische ... ] 100 31. 47,375
Die Gewinnung von Stein⸗, Kali⸗ und Siedesalz in Mittel⸗ deutschland.
Im Bezirke des Preuß Oberbergamts Halle (Sanale) wurden im 3. Vierteljahr 1932 an Steinsalz von acht betriebenen Werken 132 152 t (1—3. Vierteljahr zusammen 356 0311) bei einem Absatz von 151 925 (. —=3. Vierteljahr I56ß 99 ih gewonnen. Außerdem wurden im Graf Moltke⸗ Schacht bei Schönebeck (Elbe) unter Tage aufgelöst und zur Siedesalzbereitung verwertet 8374 t (1-5. Vierteljahr 23 796 t). Für Kalsisalz ergibt sich im 3. Quartal 1932 bei 18 betriebenen Werten und 535 Angestellten und Beamten sowie 2287 Arbeitern eine Förderung von 296 045 t Cd. —= 3. Vierteljahr zus. 905 9359) und ein Absatz von 296 743 t C- — 3. nrg ah!⸗ 958 217 t). An Siedesalz wurden im 3. Quartal 1932 von sieben be⸗ triebenen Werken mit einer Zahl von 93 Angestellten und Be⸗ amten sowie 658 Arbeitern 36 927 t (. 33. Vierteljahr 9 004 bei einem Absatz von 29 522 t (1. —= 8. Vierteljahr 941211) ge⸗ wonnen.
—
Wagengestellung für Kohle. Koks und Briketts im Ruhrrebier: Am 9. November 1932: Gestellt 17 359 Wagen.
— —
Die , der Vereinigung für deutsche Elektrolytkupfernotiz stellte sich laut Berliner Meldung des W. T. B.“ am 10. November auf 52.25 44 (am 9. November auf 53,75 S6) für 100 kg.
Berlin, 9. November. Preisnotierungen für Nahrungsz⸗ mittel. Ginkaufspreise des Lebensmitteleinzel handels für 190 Kilo frei Haus Berlin in Originglpackungen.) Notiert durch öffentlich angestellte beeidete Sachverständige der Industrie⸗ und Handelskammer in Berlin. Preise in Reichsmark; Gerstengraupen. grob 32,00 bis 36.00 S6. Gerstengraupen, mittel 34,00 bis 41,00 K. Gerstengrütze 27,00 bis 31,00 A, Haferflocken 32 00 bis 33, 00 A., Hafergrütze, gesottene 35.00 bis 36 00 4, Roggenmehl 24.00 bis 26 06 16, Weizengrieß 3750 bis 38.50 4, Harigrieß 4006 bis 41, 00 A,. Weizenmehl 29, 9 bis 33,400 , Weizenauszugmehl in 160 kg-Säcken br. -n. 3450 bis 3850 4, Weizenauszugmebl, feinste Marken, alle Packungen 38,59 bis 49, 00 c, Speiseerbsen, Viktoria, gelbe 33,06 bis 37,00, Speiseerbsen, Viktoria Riesen, gelbe 37,00 bis 39, 90 M, Bohnen, weiße, mittel 21,00 his 22, 0) M, Langbohnen., ausl. 27, 00 bis 29,00 A, Linsen, kleine, letzter Ernte 36. 00 bis 42,00 M. Linsen, mittel, letzter Ernte 42, 00 bis 49 00 M. Linsen, große, letzter Ernte 49,00 bis 78, 00 MS., Kartoffel; mehl, superior 33,50 bis 34330 M, Bruchreis 19,00 bis 20,09 4, Nangoon⸗ Reis, unglasiert 1900 bis 20,00 A, Siam Patna⸗Reis, ., 24. 00 bis 27,00 M. Reisgrieß, puderfrei 24.00 bis 32.00 ,
kingäpfel, amerikan. extra choice g98,. 00 bis 100.00 4. Amerik. Pflaumen 40s50 in Originalkistenpackungen 56 00 bis 57.00 „K, Sultanas Kiup Caraburnu Kisten 68,00 bis 73,00 Æ, Korinthen choice. Amalia 72.00 bis 76,00 AÆ, Mandeln, süße, courante, ausgew. 186,00 bis 196,90 Æ Mandeln, bittere, courante, ausgew. 198.00 bis 208, 09 . Zimt (Kassia), ganz, ausgewogen 20000 his 210.00 6. Pfeffer, schwarz, Lampong, ausgewogen 18000 bis 190,00 4A, Pfeffer, weiß, Muntok, ausgewogen 194 00 bis 216, 00. , Rohkaffee Santos bis Extra Prim — — bis — — (4, Rohkaffee, Zentralamerikaner aller Art 348, 00 bis 470,00 4, Röstkaffee, Santos bis Extra Prim —— bis — — 4, Röstkaffee, Zentralamerikaner aller Art 446,00 bis 630, 00 S6, Röst—⸗ roggen, glasiert, in Sächen 3299 bis 35, 00 M, Röstgerste, glasiert, in Säcken 32,00 bis 34 00 M, Malzkaffee, glasiert, in Säcken 43,00 bis 46, 00 S, Kakao, stark entölt 160, 00 bis 200,00 A, Kakao, leicht entölt 208,00 bis 260 00 , Tee, chines. 640,00 bis 740,00 , Tee, indisch 84090 bis 10660, 00 αςü. Zucker, Melis 66 00 bis S6. 78 (6, Zucker, Raffinade 57,15 bis 68.75 46, Zucker, Würfel 73, 0 bis 0 50 νις, Kunsthonig in 4 kg- Packungen 72 00 bis 74 00 6, Zucker- siruy hell, in Eimern Sa, 00 his 10000 , Speisesirup, dunkel, in Eimern 7090 bis 809 09 ½. Marmelade, Vierfrucht, in Eimern von 121 kg. 68 00 bis 72 00 , Pflaumenkonfiture in Eimern von 124 kg S0 09 bis 82 (0 A, Erdbeerkonfiture in Eimern von 121 kg 190,00 bis 106 90 , Pflaumenmue, in Eimern von 129 und 12 kg. hb, oo bis 68,00 „, Steinsalz mn Säcken 19,29 bis 20 290 „, Steinsalz in 66 2130 bis 25 10 M, Siede salz in Säcken 22 18 bis — — „M,
iedesalz in Packungen 23,36 bis 26,560 „S6, Bratenschmalz in Tierces
I00, 00 bis 102, 00 ½α,, Bratenschmalz in Kübeln 1063,00 bis 106,00 4,
1
Purelard in Tierces, nordamerik. 90 00 bis 2 090 , Purelard in Kisten 9000 bis 9200 4. Berliner Rohichmalz 114300 bis 117.00 Æ4. Corned Beej 1216 be. ver Kiste 85.00 bis S6 00 4A, Gorned Beef 48/1 lbs. per Kiste 45,00 bis 47,00 Æ, Margarine, Handelsware in Kübeln, 1 11000 bis 11406 AÆ 11 96,50 bi 192.00 , Margarine, Spezialware, in Kübeln, 1 132.00 bit — — A. II 118,00 bis 126,00 M6, Molkereibutter La in Tonnen 264 09 bis 270, 00 41S, Molfereibutter La gepackt 270 00 bis 280, 00 4, Molkerei⸗ butter La in Tonnen 244,00 bis 252,00 6, Moltkereibutter La ge⸗ vackt 248,09 bis 260,00 M, Auslandsbutter, dänische, in Tonnen 300409 bis 4. 00 M, Auslandshutter, dänische. gepackt 310 00 bis 31400, Speck, in, ger. 160 00 bis 17000 4, Allgäuer Stangen 20 C 82, 00 bis 200 4, Tilsiter Käse, vollfett 130,00 bis 150,00 AM, echter Gouda 40 o, 136,00 bis 144.00 S, echter Edamer 40 0ι 13600 bis 14400 M, echter Emmenthaler, vollfett 260.00 bis 288 00 S, Allgäuer Romatour 20 9½0 108.00 bis 118,00 M, ungez. Kondensmilch 4816 per Kiste 1750 bis 18.09 4, gezuck. Kondensmilch 48/14 per Kiste 26,00 bis 29,00 „S, Sxeiseöl, ausgewogen 68,00 bis 0,090 A6.
Berichte von auswärtigen Devisen⸗ und Wertpapier märkten.
Devisen.
Danzig, 9. November. (W. T. B.) (Alles in Danziger Gulden.) Bankneten: Polnische Loko 100 Zloty 57,62 G., 57, 73 B., 1060 Deutsche Reichsmark —— G., Amerikanische (5⸗ bis 100⸗Süce) —— G.. —— B. — Schecks: London ** — G., —— B. — Auszahlungen: Warschau 100 Zloty 57,60 G., 57,71 B. Telegraphische: London 5, Paris 20, 15 G., 2019 B., New Vork 513,49 G., 5, 14.51 B., Berlin . G., 6 B. ;
; Wien, 9. November. (W. T. B.) Amsterdam 285 90, Berlin 168,30 Budapest 124294, Kopenhagen 120,00, London 23,40, New Vork 709, 20, Paris 27,82, Prag 21,025 Zürich 136 65. Marknoten 167,79, Lirenoten 3696, Jugoslgwische Noten 9.54, Tschecho⸗ slowakische Noten 21,009 Polnische Noten 79, 159. Dollarnoten 7066,59, Ungarische Noten — — *), Schwedische Noten 120,70, Belgrad 12.516. — “) Noten und Devisen für 100 Pengö.
Prag, 9. November. (W. T. B.) Amsterdam 13,555. Berlin 8041 ss6, Zürich 651,00, Oslo 567, 00, Kopenhagen 582,50, London 11160, Madrid 277,25, Mailand 173,25, New JYork 33,75, Paris 132,35, Stockholm Hö8, 39, Wien 475,09. Marknoten S063, 00, Polnische Noten 378,599. Belgrad 49.538. Danzig 664,90.
Budape st, 9. November. (W. T. B.) Alles in Pengö. Wien 80,454, Berlin 136,20, Zürich 111,10, Belgrad 7.95.
London, 10. November. (W. T. B.) New York 329 1/!3, Paris S3, 93, Amsterdam 818,75, Brüssel 23,5774. Italien 64, 12, Berlin 13,85, Schweiz 17,98, Spanien 40,21, Lissabon 109 25, Kopenhagen 19,19. Wien 28,18, Istanbul 680,90 B., Warschau 29,37, Buenos Aires 42, 5. Ric de Janeiro 56, 00 B.
Paris, 9. November. (W. T. B.) (Schlußkurse, amtlich.) Deutz chland — — London 84,30 New Jork 26,484, Belgien 353,75, Spanien 20853, Italien 13060, Schweiz 491,00, Kopen⸗ hagen — — Holland 1024,00, Oslo 428, 00, Stockholm 446,50, Prag 75,50, Rumänien 1520 Wien —— Belgrad — — Warschau 28,55.
Paris, 9. November. (W. T. B.) (Anfangsnotierungen, Frei⸗ verkehr.) Deutschland = —. Butarest — Prag —— Wien — — . Amerika 265,49. England Sc. 35. Belgien 353,75, Holland Warschau 28, 0, Kopenhagen —— Oslo 428,00, Stockbolm — — Belgrad — —. .
Am sterdam, 9. November. (W. T. B.) (Amtlich. Berlin 59,09), London 823, Nem Nork 249 09, Paris 8, 64. Brüssel 3c 6, Schweiz 47, 96, Italien 12,763, Madrid 20 3743, Oslo 41,90, Kopen⸗ hagen 42.90, Stockholm 43,55, Wien — — Budapest — , Prag 758, 0, Warschau — — Helsingfors —— Bukarest — Yokohama — — Buenos Aires — —.
Zürich, 109. November. (W. T. B.) (Amtlich.) Paris 20,364. London 1769, New Jort 5I939. Brüssel 7210, Mailand 26,69, Madrid 42.50, Berlin 123335, Wien — — Istanbul 248,00. Kopenhagen, 9. November. (W. T. B.) London 1921, New York ho2, 06. Berlin 138,15, Paris 22.95, Antwerpen S0. Sh, Zürich 112B,25, Rom 29,95, Amsterdam 234,19, Stockholm 101 80, Oslo 98, 00, Helsingfors 8,41, Prag 17,40, Wien — —. Stockholm, 9. November. (W. T. B.) London 18,92, Berlin 136.50, Paris 22,50 nom. Brüssel 79,15 nom. Schweij. Plätze 111,00 nom., Amsterdam 230,50, Kopenhagen 98,75 nom., Oslo 96,75, nom., Washington 572,00, Helsingfors 8, 30 nom. Rom 29,75 nom., Prag 17,50 nom., Wien — —.
O sl o, 9. November. (W. T. B. London 1962, Verlin 141,30, Paris 23, 46, New YJort 594,00, Amsterdam 239,50, Zürich 115,25, Helsingfors 8,70, Antwerpen 82,25, Stockholm 104,00, Kopenhagen 102,50. Rom 30,60, Prag 18,00, Wien — —.
Mos kau, 6. November. (WB. T. B.). (In Tscherwonzen.) 1000 engl. Pfund 639, 00 G., 649,28 B., 1000 Dollar 194,15 G., 194,53 B., 1000 Reichsmark 46,05 G., 46,15 B.
me, , . . B.
—, — 6
= .
London, 9. November.
⸗ . W. T. B.) Silber auf Lieferung 18,650.
Silber (Kasse) 1886/9,
Wertpapiere.
Frankfurt a. M., 9. November. (W. T. B.) D O Mex. dußere Gold 6,25, 44 o, Irregation 3, 2d, 45/9 Tamaul. S. 1 abg. 3. 190, oo Tehuantepec abg. 3,50. Aschafenburger Buntpapier 43/00, Cement Heidelberg hi,50, Dtsch. Gold u. Silber 142.90, Emag Frankfurt */, Eßlinger Masch. 21, 00, Felten u. Guill. — — Ph.. Holzmann 56,0, Gebr. Junghans 17,90, Lahmeyer — —, Mainkraftwerke 54 50, Schnellpr. Frankent. — , Voigt u. Häff ner 66 Zellstoff Waldhof 46506, Buderus 4153. Kali Westeregeln Ham burg, 9. November. (W. T. B.) (Schlußkurse. Gommerz⸗ u. Priwwatbank 53,50, Vereinsbank 63.00, Tübeck⸗Büchen 39.00, Dam—⸗ burg Amerika Paketf. 17,75, Hamburg ⸗ Südamerika 27.00, Nordd. Woyd 19.25, Harburg. Gunimi Phönix 25,50, Alsen Zement 79 50, Anglo⸗Guano 29 00, Dynamit Nobel — — Holstenbrauerei 60, ob, Neu Guinea 130,00, Otavi Minen 15,25.
Wien, 9. Nobember. (W. T. B.) Amtlich. (In Schill ingen.) Völkerbundsanleihe 1060 Dollar⸗Stücke 105,00, do. 50 Dollar⸗Stücke 106 50, 45/9 Galiz. Ludwigsbahn — —, 490 Rudolfsbahn — — 4 09 Vorarlberger Bahn — —, 309 Stagtsbahn —— Türkenlose 1835. Wiener Bankverein — —= Desterr, Kreditanstalt — 5 Ungarn. Kreditbank — — Staatsbahnaktien 17.35, Dynamit A.-G. ha4 00, A. E. G. Union 9,55, Brown Boveri —— Si mens - Schuckert gi, 50, Brürer Kohlen ——, Alpine Montan 1249 Felten u. Guilleaume (Io zu 3 zusammengelegt) 131,00. Krupp A. G. —— Prager Eifen —— Rimamurand — — Steyr. Werke (Waffen =, Skodawerke —— . Steyrer Papierf. b3, S0, Scheidemandel — — Teykam Josefsthal — . Aptilrente —— Mairente 0. 33, Februͤarrente —— . Silberrente —— Kronenrenke — —
Am sterd am, J. November. (W. T. B.) . 7 00, Deutsche Reichsanleihbe 19545 (Dawes) 54 /s H o/! Deutsche Reichsanleihe 15H65 Houng) 504 63 o, Bayer. Staats- Obl. 1945 So, 0. 7Mo Bremen 1935 56,50. 6 o/ Preuß. Obl. 1952 45,25, 7 oM Dresden Obl. 1945 7oö/9 Deutsche Rentenbank Obl. 19599 — ö, Deutsche Hybn⸗Bank Bln. Pfdbr. 19533 —. 7 9/0 Deutscher Svarkassen⸗ und Giroverband 1947 45.50 Tolo Pr. Zentt.Bod.⸗Krd. Fsdbr. 1550 ——, 7 oH Sächs. Bodenr. Psdbr. 953 — — Amster⸗ damsche Bank 105 75, Deutsche Meichsbank gyüs / i Too Arbed 1981 7os9 A.-G. für Bergbau, Blei und Zink Obl. 1948 —
8 co Con. Caoutsch. Obi. jhb0 — —, 7 Dtsch. Kalisynd. Dbl.