1932 / 272 p. 8 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 19 Nov 1932 18:00:01 GMT) scan diff

Zweite Anzeigenbeilage zum Neichẽõ⸗ und Staatsanzeiger Nr. 272 vom 19. November 1932. EZ. 2.

64108. Ja * Nevisions⸗·& Treuhand- Nttie n⸗Gesellschaft, n.

Bilanz per 31. März 1932.

lil 234 32 Postscheck K 25 64 Kd 20 641 14 Mobilien 10077, 36

102,

Abschr. 1 007, 335 9070 Auto . . 3 700,

Abschr. 7140, 2960 -— Durchgang... 6 3651 Debitoren 3510 31 Debitoren Voraus⸗

zahlung... 29872 Materialien.. 300

Umbau . 3005,25 33 95 5 Abschr. 1 005,25 2 . Darlehen . 287770 Kreditoren. ... 2495 88 Ablösnungskonto .. 10 900 , 300 . Aktienkapital ... 350 000 Verlust 719649 2. 59 145 601 590 145 60 Gewinn⸗ und Verlustrechnung per 31. März 1932. Gebühren .... 38 363 20 J 26 020 87 Unkosten B. ... 13 500 K 306 30 Abschreibungen. . 275261 ͤ Verlust 3 719649 42 579 75 42 57978

München, den 24. Oktober 1932. Buckel.

611211.

München Dachauer Papierfabriten Attiengesellschaft in München. Bilanz am 31. Dezember 1931.

Grundstücke ..... S86 642 88 Kanalisation Pasing ... 113 441 47 Gebäude. . . . 1989 66135 Wasserkraft. ...... 1 250 000 Maschinen. . .... . 3 132 65413 Beteiligung 16 800 - Vorräte 1 915417 71 Wertpapiere.... 18 83316 Hypothekforderung ... 5 285 76 Außenstände .... 141404557 Kassa, Wechsel usw. ... 7791918 Posten zur Rechnungs⸗ abgrenzung. .... 42 01067 Verlust 4 220 479 97 10 083 221 85 ¶. Passiva. , Aktienkapital w, , 3010 900 Reserve 2 4 6 301 000 Wohlfahrtsfonds .... 20 831 84 Rückstellung für zweifel⸗ hafte Forderungen .. 35 000 Rückstellung für nicht er⸗ hobene Dividende . .. 176658 Hypotheken. .... 2 849 70782 Verbindlichkeiten auf Grun von Warenlieferungen

und Leistungen. 694 729164 Akzeptverpflichtungen .. 521 1 ng Bankverpflichtungen. .. 2 157 83279 Anderweitige langfristige

Verpflichtungen ... Rückstellungen für Steuern,

Zinsen uspp. ...

201 262

289 os 4 0s 10 0683 55

Gewinn⸗ und Verlustrechnung am 31. Dezember 1931.

.

oll. Ran 6. Löhne und Gehälter .. 1 678 379 95 Soziale Abgaben.... 168 11717 Abschreibungen auf Anlagen 245 724 40

Wertberichtigung bei den

. 255 381 84 Zinsen ...... A446 239 22 Besitzsteuern.. .... 112939 31 Ertragssteuern einschl.

Umsatzsteuer .... 148 849 51

67271777

Allgemeine Unkosten P 1 3 728 34917

Haben.

Betriehsrohertrag ... 3 300 g85 96

Der Rückstellung f. zweifel⸗

hafte Forderungen ent⸗ nommen... 3 65 000

Auflösung der Sonderrück⸗ J k 5 100 000

Auflösung des Gewinnvor⸗ d 41 883 24 ö 220 479 97 3 728 349 17

Die heutige Generalversammlung hat beschlossen, die gz 7 und 12 der Saßung,

vom 19. September 1931 mit Ablauf der Generalversammlung außer Kraft traten, wieder in die Satzung aufzunehmen; sie betreffen die Zusammenstellung und Be⸗ stellung des Auf ichtsrats und die Ber⸗ gütung an seine Mitglieder.

Ferner wurde 5 10 der Satzung dem 58 2449 H.-G. B. angepaßt (Berufung des Aufsichtsrats auf Verlangen von Mitgliedern). Die bisherigen Mitglieder des Aufsichtsrats wurden wiedergewählt. Neu hinzugewählt wurden die Herren Direktor Ludwig Weil und Rechtsanwalt Dr. Ludwig Kurzmann, beide in München.

Zum Bilanzprüfer für das Geschäfts⸗ jahr 1932 wurde die Süddeutsche Treu⸗ hand Akt. ⸗Ges. in München bestellt.

München, den 8. November 1932.

Ver Gorstand. Rinderknecht.

Kaula.

loss].

Chirurgia Handels Attien⸗ gesellschaft für chirurgische

die nach Artikel VII der Verordnung 193

Instrumente. Bilanz zum 31. Dezember 1931. Attiva. Ra, 96, Kasse . 1 21969 , 118 000 Debitoren... 48 242 14 Grundschuld ..... 60 900 Agio , 5775 Verlust: Vortrag 1930 8733, 76 Verlust 1931 2059,97 1079373 23 C30 866 Passiva.

Attien kapital ..... 25 000 Grundstücksreserve . .. 60 29275

Hypotheken: aufgewertete 43 200, andere. 67 900, 111 10 Grundschuld ..... 60 000 ra nltareen· 1663781 273 O30 ss

Gewinn⸗ und Berlusttonto zum 31. Dezember 1931.

NM 9 23 626 08 8 2316

223590 84

Ausgaben. Handlungsunkosten u. Steuern Vortrag

Einnahmen. Einnahmen aus Miete ... Verlust . 4

21 866 160 79373

37 335 3]

Der Vorst and.

65971. Minimax A.⸗G., Berlin. Bilanz per 30. April 18932.

acttiva. den 6. Fabrikgrundstücke .... 50 9000 Fabrikgebäude ..... 300 998 40 Sonstiger Grund- u. Haus⸗

1 z04 082355

Maschinen u. Eintichtungen 160 391 24 Modelle . 2 1 Büroeinrichtung 1—

9 9 2 J . 1— Hypotheken ...... 60 000 Beteiligungen.... 425 66581 Warenvorräte) ..... 407 g84 78 Warenforderungen ...

112 won

1

Forderungen an Konzern Henn, . Sonstige Forderungen ..

57 463 85 47 503 36

, 6798 55 Bank⸗ und Kassenbestände 60 74166 Verlust 1931/32 .... 355 977 59

2429 267 21

Passi va.

Attienkapitaaa S00 000 Gesetzliche Reserve ... 80 00 Hypothekenschulden ... 392 127 55 Aufwertungsschulden .. 3 400 Bankschulden . ..... 76 O16 65 Warenschulden ..... 48 969 55 m 2 48082 Sonstige Schulden ... 36 622 96 Uebergangsposten .... 16 57167

Kraftlos erklärte Aktien und

Anteilscheine .... 291214 Nicht abgehobene Dividende S866 *

24129 967134

1). Rohmaterial 149 284,59 RM, Halb⸗ fabrikate 154 214,11 RM, Fertigfabrikate 104 486, 8 RM.

) Davon für gelieferte Waren 49 028, 142 Neichs mark, sonstige Guthaben 8435,43 Reichsmark.

Gewinn⸗ and Berlustrech nung

am 30. April 1932.

Soll. RM 8 Generalunkosten .... 993 589 30 Abschreibungen auf:

Gebäude. . 12 191,65 Maschinen. 4084,81 Patente. . 26 142,85 Beteiligungen 16 297, Debitoren S8 602,49

1417318 80 114090810

Haben. Rohgewinn Verlust

784 930 51 365 977 59

114090810

Berlin, im September 1932. Der Vorstand. H. Wahl. Dr. F. Bang. Der Aufsichtsrat. Max H. Schmid, Vorsitzender.

Wir bescheinigen hiermit die Ueberein⸗ stimmung der vorstehenden Bilanz nebst Gewinn⸗ und Verlustrechnung der Mini⸗ max Altiengesellschaft, Berlin, per 30. April 2 mit den von uns geprüften, ord⸗ nungsgemäß geführten Büchern der Ge⸗ sell .

ünchen, den 11. Oktober 1932. Bay erische

Treu hand⸗Attiengeselijchaft. Dr. Weber.

In der Generalversammlung vom 8. No⸗ vember 1932 erfolgte die Neuwahl des Aufsichtsrats gemäß Art. VIII der Ver⸗ ordnung vom 19. September 1931. Der Aufsichtsrat besteht jetzt aus folgenden Herren: Max H. Schmid, Berlin: Direktor Dr. Ernst Schröder, Stuttgart; Konsul Dr. Robert Gorlitt, München; Ober⸗ regierungsrat a. D. Dr. Pflüger, Bremen.

erlin, im November 1932. Der Borstand. H. Wahl. Dr. F. Bang.

olzp2].

Bilanz am 31. Dezember 1931.

Vermõ gen. MMM 9 ,, 19 823 08 1 130 10

. 150 000

Schulden.

Kapital D 150 000 150 000

Gewinn und am 31. Dezember 1931.

Soll. RM 8 Verlustvortrag aus 1930. 127 17970 ne ken,, ,.. 2997 22

130 16 92

Haben. m,, 1320 116 92 130 176 92

Berlin⸗Charlottenburger Grund stũcks⸗ Attien geselschaft.

8. Kommanditgesell⸗ schaften auf Attien.

a, and⸗ & See⸗Transport Stommanditgesellschaft auf Attien. Gewinn⸗ und Berlusttonto

ver 31. Dezember 1931.

RM 8 Handlungsunkosten . .... 52 402 37 Abschreibungen: Drucks. u. Mat. . 2299, 32 sr. . 4167,14 nventar Schiff . 1400, Schiffverbesserung 2233, 6 399 16 58 80183 Speditionskonto , 51 874 47 . 6 927 36 58 801 83 Bilanztonto.

. NM 9 Flüssige Mittel . 2159360 Buchforderungen ..... 32 158 10 Hypothekenkonto. .... . 7 000 Drucks. u. Mat. ⸗Kto. 3 768, 32

Abschreibungen . 2299,32 1469 Inventarkonto: Kontor. .... 3237, 31 Abschreibung .. 467, 14 211017 Schiffskonto.. . 37 7565. Abschreibungen 1400 130 800 Schiffsverbess.⸗ Kto. S dss, 15 Abschreibung . 2233— 44656 Gewinn⸗ und Verlusllontdõ 692736 87 30 93 Kapitalkonto . 30 000 Ne lernen;, 475 Kapitalkonto Leinweber. 7 000 Buchschulden .... ... 48 405 43 Konto Transitorio. .... 1434386 Gewinnvortrag 1929/30 574,74 A. R. Tantiemen 1930 150, 424 64 87 739 93

Robert Leinweber, persönlich haftender Gesellschafter.

10. Gesellschaften m. b. 5.

e671 . nn, en⸗Verkauf, Gesellschaft m. beschränkter Haftung i. L.

ĩ in Stuttgart.

Unsere Gesellschaft hat sich aufgelöst. Die Gläubiger werden aufgefordert, ihre Ansprüche bei den unterzeichneten Liquidatoren anzumelden.

tuttgart, den 1. November 1935. Die Liquidatoren: Baumeister. Jacoby.

60495 Sannoversches Hartsteinverkaufs⸗ büro G. imm. b. S., Hann over. Auf Grund des 5 65 Abs. 2 des G. m. b. ( wird hiermit bekannt⸗ 9. n, daß die Gesellschaft auf Be⸗ 5 der Gesellschafterversammlung vom 7. Okt. 19532 in Liquidation ge⸗ treten ist. . Liquidator ist der Kaufmann rnst Bolik, Hannover, mmersteinstraße 8, bestellt. Die läubiger werden hiermit aufgefordert, . Ansprüche beim Liquidator anzu⸗ melden.

59294 Lt. Beschluß der Mitgliederversamm⸗ lung vom 5. Juli 1933 tritt die Fa. Wohnbau Krappitz, G. m. b, H., Krap= pitz, in Liquidation. Ev. Ansprüche ö bis zum 31. Dez. 1982 geltend zu machen. Wohnban Krappiß G. m. b. H.

i. Ligu. Erich Kopietz, Liquidator. 61721)

Hierdurch machen wir bekannt, daß durch Gesellschafterbeschluß vom 10. No⸗ wember 1932 das Stammkapitgl unserer Gesellschaft von 220 009 RM auf 120 E909. RM herabgesetzt worden ist. Die Gläubiger unserer Gesellschaft wer⸗ den aufgefordert, sich bei uns zu melden.

Beuthen, O. S., 10. Novbr. 1932.

J. Powollik G. m. b. S.

6374 66278

Die Internationale Star Record

G. m. b. S., Berlin, ist aufgelost. Die

Gläubiger der Gesellschaft werden auf⸗

gefordert, sich bei ihr zu melden.

Berlin⸗Weißensee,. 8. Novbr. 1932. Der Liquidator.

Goldbestand

65928 LüttigsZ Wittwe Sohn, G. m. b. H., , und Holzhandlung in Halle a. S. Trotha. Die Gesellschaft ist e n, Kaufmann Max Otto in

alle . S ist zum Lignizator ernannt. Grundkapital. Die Gläubiger der Gesellschaft werden Rücklagen aufgefordert, sich beim Unterzeichneten

Noten anderer

Wertpapiere

13. Bankausweife.

(66501 Sächsische Bank zu Dresden. Wochenüůbersicht vom 15. November 1932. Artiva. RM Goldbestand . w . 036 174, Deckungsfähige Devisen . . 1 622 400 Sonstige Wechsel u. Schecks 43 687 748.67 Deutsche Scheidemünzen .. 141 039, 82 Noten anderer Banken .. 1 309 495 Lombardforderungen ... 199484927 Wertpapiere. .... . 15 383 269, 89 fein zu Sonstige Aktiva... . 25 511 ois. 33 gerechnet). Passiva. Grundkapital . Ih 000 000, Rücklagen. 4 6 170 000, - Betrag der umlaufenden Noten 2 65 979 4650, Sonstige täglich fällige Ver bindlichkeiten .. 9361 167,76

[66500]

Effekten.

bundene Verbindlichkeiten 14 b65 943.27 Sonstige Passiva. .... 3 909 434. 91 Refervefondz Verbindlichkeiten aus weiterbegebenen,

66502]

Stand der Badischen Bank

am 15. November 1932. Aktiva.

Goldbestand ;.... . 38 538 338,44 Deckungs fähige Devisen . 322 365, Sonstige Wechsel u. Schecks 20 056 452,47 a.

Sonstige Passiva

Sonstige Aktiva... Bassi va.

ö DJ nze

Lombardforderungen .

Betrag der umlaufenden

Deckungssãhige Devisen Sonstige Wechsel u. Schecks Deutsche Scheidemünzen Noten anderer Banken . Tombardforderungen ..

Sonstige Aktiva. ...

An eine Kündigungsfrist ge⸗ Passiva. h Grundkapital ....

Umlaufende Noten...

Wochenübersicht der

Sanyerischen Rotenbank

vom 15. November 1932. Attiva. RM

Z30 932 00, - 216 00 S5 O45 000. - . 57 O00. 6933 000. 1526000 4620 0009 10783 000,

15 9090 900, - lI3 678 000.

zu melden. Halle 4 S.. 15. Nov. 1932 8 , Lüttigs Wittwe C Sohn G. m. b. H. in S* ff, lãgiich fůllige l Liquidation. Der Liquidator: Otto. Hedi. .. 4495000 An Kündigungsfrist. ge⸗ bundene indlichkeiten 2 579 000, Sonstige Passipa .... 5 361 00

Verbindlichkeiten aus weiterbegebenen, im Inlande zahlbaren Wechseln Reichs mark 1 094000 —.

Württembergische Notenbank, Stuttgart.

Stand am 15. November 1932. Attiva. Goldbestand ( Barr sowie in⸗ und ausländssche Goldmünzen, das

engold

fund

Reichsmark

10749236, S3

14 237 67893 -. 132 989, 53 1038 955, 3167 607,64 190427227 47 176 899, 05, . 7 000 O00, 2 441 000 -

22 104 600 -

. 11730986, 31 ge⸗

im Inlande zahlbaren Wechseln Reichs. Täglich fällige Verbindlich- mark Hö50 06. ; m, An Kündigungsfrist

bundene Verbindlichkeiten 32 858 705,72

2272347, 23

Eventuelle Verbindlichkeiten aus weiter⸗ egebenen, im Inlande zahlbaren Wechseln;

hie enn oh o88, 39. Zinsvergütung auf Girokonto: 199 p. a.

Deutsche Scheidemünzen . 23 213,79 Noten anderer Banken . 4925 140. Lombardforderungen. .. 6443 005, 10 Wertpapiere ..... 7117810, 833 Sonstige Aktiva... 31 920 662, 38 Passiva. Grundkapital ..... 8300 000, 1 3 300 9900, - 66279 Betrag d. umlaufdn. Noten 24 507 250 - Sonst ge täglich fällige Verbindlichkeiten. 15 962 892 61 An eine Kündigungs frist gebundene Verbindlich⸗ am 20. ö 24 dol 270,68 Sonstige Passiva .... 2875 574. 22

Verbindlichkeiten aus weiterbegebenen, im Inlande zahlbaren Wechseln: Reichs- mark 312 648, 82.

Badische Bank.

8. i

; 14. Verschiedene Vekanntmachungen.

Reichsmirtschaftsverband gastronomischer und verwandter Betriebe e. V., Berlin. , . Sauptversammlung zember

932, nachm.

4 Uhr, Berlin W 62, Kleiststraße 241. Tagesordnung:

1L. Satzungsänderung.

2. Festsetzung von Beiträgen.

edenes.

Der Präsident: Egon Herbst.

ae e 2 x 2 22 0 2 2 Q O u ᷣ¶ä— 0202 65897]. Jahresrechnung am 31. Dezember 1931. Abschr. Attiva. RM 8 RM 8 RM * Bergwerksgerechtsame ...... S63 024 - 4995 8568 029 Grundeigentum und Gebäude ..... 5 174 31497 68 338 66 5 1065 976 31 Maschinen, Pumpen und Kessel .... 9 416 845 . 507 894 42 8 908 g5õI - Transportanlagen... ..... 997 768 90, 24 682 90 973 Is Schacht⸗ und Grubenbau ..... .. 4760 29967 16 541 67 4743 758 -— Koksofenanlage mit Nebenproduktenge⸗ wn nnn . 602 791 97 60 590 97 642 201 Einrichtung und Wagenpark ...... 14 669 4 232 10 437 Zeche ver. Bommerbänker Tiefbau ... 1— 1— Hennen, , 1 . 4 12 21 S29 70593 687 27562121 142 430 31 k 1464 390 56 a Ib 384 12 Produktenbestände J. * 2 69 . 9 9 9 9 506 h0ꝛ so Werks konsumbestände , 161 940 52 8 otheken * 1 1 * * 2 2 2 9 1 2 2. 8 9 1 1 1 1 1 1 1 9 1 1 9 12 O00 -= hee. und Effekten bestand 8 1 9 2 9 gꝛ0 ol Bankguthaben 1 2 2 1 4 1 2 1 2 8 1 * 1 1 1 1 1 1 1 1 2 1 1 1 1 16 106 46 Forderungen. 1 1 1 969 1 . 9 1 8 1 1 2 2 4230 630 76 Anleiherechnungskonto.. ... ...... . . . . . 1 080 551 08 Verlust im Geschästsjahr 1931 ...... .... . 1563 916, 160 Gewinnvortrag. . 143 989,68 1419 92 42 Avale 1 188 491,06 . 30 885 873 03 Passiva. RM 9 Kapital g . 9 9 4 5 96 8 000 000 Anleihen 1906, 1910 und 1920... 8 19017 Anleihe 1927 einschließlich Agio ..... . ...... . 12 240 00 - ypotheken . , . . 4 9 9 9 118 0090 angfristige Bauverpflichtungen ...... .. .... 3 046 965 84 Alzepte 14 1 2 * 8 1 1 2 * * 2 1 e 2 1 8 1 1 1 16 2 2 1 2 . . 1 517 970 42 Bankschulden * 4 1 2 1 2 1 6 2 . 2 9 1 2 8 2 4 28 1 2 1 1 . 2 3 577 281 33 Gläubiger . 8 1 1 2 * 2 1 1 * 1 28 * 2 2 1 2 2. 1 2 3 284 22871 . r ; 93 136 56 Avale 1 188 94, 06 * 30 885 873 03 Gewinn⸗ und Verlustrech nung

Eoll. ver 31. Dezember 1931. Haben. RM 8 RM 8 Soziale Lasten... .. 1 606963 14 Gewinnvortrag ..... 143 950 68 . Sꝛ9 769 34 Rohüberschuß. ..... 3 493 969 72

Zinsen und Provisionen. 1 301 484 29 Verlust i. Geschäftsjahr 1931

Handlungsunkosten ... 578 348 97 1563 916, 16

Bergschäden 1 54 044 * Gewinn⸗ Abschreibungen .... 687 2756 vortrag. 14398968 1419 26 42 5 057 885 8 5 057 88582

Gewertschaft der Steinkohlenzeche Mont⸗ Cenis.

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Erste entralhandelsregifterbeilage

zum Deutschen Reichsanzeiger und zugleich Zentral handels regist

Nr. 272

Preußischen Staatsanzeiger er für das Deutsche RNeich

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Erscheint an jedem Wochentag abends. preis monatlich 1,9 NR.-AÆ einschließlich O, 0 R Zeitungsgebühr,

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. 66

aber obne Restellgeld; für Selbst. abboler bei der Geschärtestelle 6 gs äq monatlich. Po nehmen Bestellungen an, in Berlin für Selbstabholer die Geschästssteile Si. a8 WVilhelmstraße 32. Ginzelne Nummern kosten 15 Mr. Sie werden nur gegen Barzahlung oder vorherige Ein- sendung des Betrages einschlienlich des Portos abgegeben.

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Anzeigenpreis für den Raum einer ünfgespaltenen Petitzeile 1,19 tp. Anzeigen nimmt die Geschäftsstelle an. Befristete Anzeigen müssen 3 Tage vor dem Einrückungstermin bei der Geschäftsstelle eingegangen sein.

O O w

Berlin, Sonnabend, den 19 November

9 9 1. Handelsregister. 2. Güterrechtsregister. 3. Vereinsregister. 4 Genossenschaftsregister. 5. Musterregister. 6. Urheberrechtseintrage⸗· tolle. J. Ftonkurse, Vergleichs sachen, Ver- mittelungsver fahren zur Schuldenregelung land. 1 wirtichaftliche: Betriebe 8. Verschiedenes

1932

Entscheidungen des Reichsfinan zhofs.

67. Umsatzsteuerpflicht von Beiträgen zu den Fosten der Krankenpflege, die die Versicherten aus eigenen ann : für außerhalb ver öffentlich rechtlichen Verpflichtungen ver Kassen gewährte Sonderleiftungen entrichten. Der Reichs⸗ minister der Finanzen ist auf Ersuchen des Senats dem Ver⸗ fahren beigetreten mit folgenden Ausführungen: Strittig ist, ob die Allgemeine Ortskrankentasse, die eine eigene Zahnklinik unter ,, . Leitung unterhält, in der den Versicherten zahnärzt— iche Hilfeleistung (Zahnbehandlung und Zahnerfatz. in der Negel zu Lasten der Kasse gewährt wird, auch insoweit Anspruch auf die Steuerbefreiung nach 5 21 Abs. 1 Nr. 1 der Durchführungs⸗ best immungen zum Umsatzsteuergesetz hat, als die Versicherten an die Kasse eine / gewissen Beitrag zu den Kosten zu zahlen haben, wenn ihnen besondere über den Regelfall hinausgehende Hilfe⸗ leistungen G. Zahnersatz aus Edelmetall usw.) gewährt werden. Die Entscheidung hängt davon ab, ob, wie die Kasse behauptet, es sich auch bei diesen Leistungen, die die Ver— sicherten nur gegen Entrichtung von Inschüssen erhalten, um Regelleistungen im Sinne der Reichsvvmersicherungs⸗ ordnung handelt, zu denen die Kasse verpflichtet ist, oder um darüber hinausgehende Leistungen, die die Kasse in ihrer Zahn⸗ lliuit nur unter bestimmten Voraussetzungen übernimmt.“ Die Verpflichtungen der Kasse gegenüber den Versicherten ergeben sich aus 88 185 ff. der Reichsversicherungsorbnung. Es ist un bestritten, daß die Pflichtlieferungen die in Erfüllung dex öffent⸗ lich rechtlichen Aufgabe der Kassen erfolgen, zur Umfatzstener nicht heranzuziehen sind. Das ergibt sich Bereits aus 5 1 Nr. 1 des Umsatzstenergesetzes und wird in 5 A Abs. 1 Nr. 1 der Durch⸗ führnngsbestimmungen zum Umsatzsteuergesetz noch besonders ausgesprochen, obwohl es an sich nicht erforderlich gewesen wäre. Die von den Krankenkassen den Versicherten nach 5 182 Nr. 1 der Reichsversicherungordnung zu gewährende Krankenpflege, d. i. ärztkiche Behandlung und Versorgung mit Brillen usw. und anderen kleinen Heilmitteln, muß nach Abs. 2 a. a. O. zweckmäßig und ausreichend sein darf jedoch das Maß des Notwendigen nicht überschreiten. Innerhalb dieser Grenze liegen noch Leistungen, die die Kassen anf Grund des 5 187 Nr. 3 und § 193 Abs. 2 der Reichsversicherungsordnung übernehmen. Sie? können hiernach satzungsmäßig Heilmittel nach beendigtem Heilverfahren sowie noch andere lleinere Heilmittel zubilligen und in besonderen Fallen einen Zuschuß zu den Kosten gewähren. Es handelt sich so⸗ mit um in den Satzungen übernommene, jedoch gesetzlich zu⸗ gelassene Mehrleistungen der Kassen in Ausübung ihrer öffentlich⸗ rechtlichen Tätigkeit, die unbestritten, wie sonstige Regelleistungen umsatzstenerfrei bleiben. Ein Zuschuß der Versicherten zu den Kosten der Krankenpflege ist nach der Reichsversicherungs ordnung nur nach Maßgabe des 5 1822 vorgefehen. Dieser Zuschuß ändert nichts an der Verpflichtung der Kassen, ihre Leistungen allen Ver⸗ sicherten gleichmäßig zu gewähren, und bildet einen Teil des steuer⸗ freien Entgelts. Anders liegt es, wenn lediglich die Satzung der Krankenkasse den Versicherten die Möglichkeit gibt, durch einen Beitrag zu den Kosten der Krankenpflege sonstige Leistungen von den Kasse zu verlangen. Es kann sich insoweit nur um Sonder leistungen handeln, die von den Kassen außerhalb ihrer öffentlich⸗ rechtlichen Verpflichtung gewährt werden. Damit entfällt die Voraussetzung für die Umsatzsteuerfreiheii nach 5 1 Nr. 1 des Umsatzstenergesetes beziehentlich 8 21 Abs. 1 Nr. 1 der Durch⸗

führungsbestimmungen zum Umsatzstenergesetz. Um solche, wenn auch satzungs mäßige, so doch freiwillige Sonderleistungen handelt B sich bei den hier in Frage stehenden Leiftungen der von der Srtskrankenkasse in Effen eingerichteten Zahnklinik, die den Ver? sicherten nur bei Entrichtung eines über den § 182a der Reichs⸗ versicherungsordnung hinausgehenden Zuschusses gewährt werden. Diese Leistungen an die Versicherten werden seitens der Kasse nach eignem Exmessen gewährt, was sich m. E. auch daraus ergibt, daß auf sie nicht alle Versicherten gleichmäßig Anspruch haben, sondern nur diejenigen, die einen Zuschuß leisten konnen. Wer den Zuschuß nicht leistet, hat keinen satzungs mäßigen Anspruch auf die außerhalb des Rahmens der Reichsversicherungsordnung liegenden Sonderleistungen. Die von den Krankenkassen als Träger öffentlich⸗rechtlicher Aufgaben eingerichteten Zahnkliniken betätigen sich in gleicher Weife wie die von Privatpersonen Glerzteu, Dentisten) eingerichteten. Sie sind somit gewerbliche Betriebe im Sine des 5 1 Nr. 1 des Umsatzstenergesetzs und Teten insbesondere auch durch die Behandlung zahlungs fähiger Versicherter in Bettbemerb mit den privaten Unternehmen Nleicher Art. Für sie wird daher auch nicht die Steuerbegünstigung des S 3 Nr. 3 des Umsatzstenergesetzes in Frage kommen können.“ Diese Darlegungen entsprechen in allen Bunkten der durch 8 21 Abs. 1 Nr. J der Durch führungsbestin mungen geschaffenen Rechts- lage; der Senat kann sich ihnen daher auch gegenüber den Einwen— dungen der Steuerpflichtigen nur anschließen. Es sei indessen noch besonders darauf hingewiesen, daß 5 1 Nr. J des Gesetzes eigen besonderen umsatzsteuerrechtlichen Begriff der gewerblichen Tätigkeit aufstellt, inden er ausdrücklich hervorhebt, die Steuer— pflicht werde nicht dadurch ausgeschlossen, daß die Absicht der Ge⸗ winnerzieln na fehlt. Demnach besteht grundsätzliche Umsatzsteuer⸗ pflicht auch in solchen Fällen, wo nur die Anschaffungskosten be⸗ echnet werden Amtliche Sammlung Bd. 265 S. 18, wie es die enerpflichtige für die streitigen Leistungen behauptet. Auf die Rechts besch rde des Finanzamts war daher die Vorentscheidung, die die Steuerpflicht auf Grund irrtümlicher Anwendung

S 21 2Abs. 1 Nr. 1 der Du rchführungsbestimmungen verneist, gufzuheben und die Berufung der Stenerpflichtigen als un⸗ w zurückzuweisen. (Urteil vom 30. September 193 VA GS. Allein die Möglichteit und die Hoffnung, daß ein in das Ausland Verziehender dort neben der . 1 ver sonlichen Wohls auch das Deutschtum fördern wer de, kann nicht zu der Feststellung führen, daß die Aufgabe des in län dis chen Wohn sitzes in veutschem Jnteresse liegt. Der Antragfteller war bis Ende September 1931 preußischer Staats⸗ beamter. Am 1. Oktober 1931 schied er infolge Erreichung der gesetzlichen Altersgrenze ans dem Staatsdienst aus. Am 3. Ok⸗ tober 1931 reiste er mit seiner Familie in die Schweiz. Nachdem

nehmen wollte, bereits nach dreimonatigem Aufenthalt steuer⸗ pflichtig werden würde, entschloß er sich, seinen deutschen Wohnsitz aufzugeben und in die Schweiz überzusiedeln. Er mietete in B. im Kanton E. eine Wohnung für drei Jahre. Anfang November 1951 kehrte er vorübergehend in die ihm gehörige Villa zurück löste seinen Haushalt auf und zog mit seinen Möbeln bis auf eingebaute Ichrã nke und einige Sachen, deren Mitnahme nicht lohnte, nach B. Am 8. November 1931 meldete er sich mit seiner Familie nach B. ab und gab einem Grunostücksmakler den Auftrag, sein Saus zu verkaufen. Für die Steuerabschnitte 1928, 19829 und 1930 ist er är Einkommensteuer nach einem Einkommen von mehr als Woh Veichs mark veranlagt. Im Mai 1932 ist der Antragsteller mit der Familie in seine Villa zurückgeiehrt; die Wohnung in B. hat er beibehalten. Der Antragsteller hat innerhalb der! Frist des 5 7 Abs. 1 RJIluchtẽt O eine polizeiliche Wiederanmeldebescheinigung vorgelegt. Das Finanzamt beabsichtigt daher nicht, eine Reichs⸗ fluchtsteuer zu erheben. Nach Erlaß der Reichsfluchtsteuer⸗Verord⸗ näng beantragte der Antragsteller mit Schreiben vom! 26. Dezember 1931, ihm eine Bescheinigung nach 52 Nr. 3 RFlucht st dO. zu erteilen. Der Präsident des Landes finanzamts lehnte die Erteilung der erbetenen Bescheinigung ab. Hiergegen legte der Antragsteller das Hulãässige Rechtsmittel ein. Dieses Schreiben wurde im Sinne des Gutachtens des Großen Sengts des Reichs finanzhofs vom 12. Lebruar 1632 Er, S. B. 2/3 (RF5. Bd. 3 S] S5) als ein an das Finanzamt gerichteter Antrag behandelt, festzustellen, daß die Yefreiung von der Reichs fluchtstener wegen Vorliegens der in Nr. 3 des 1 2 a. a. D. genannten Voraussetzungen zu gewähren lei. Das Finanzamt wies den Antrag durch Entscheidnng vom 21. Mai 1932 zurück. Auf die hiergegen vom Antragsteller einge⸗ legte Sprung⸗Berufung hob das Finanzgericht den Bescheid des Finanzamts auf und bescheinigte dem Antragsteller, daß seine am 8. November 1931 erfolgte Aufgabe des inländischen Wohnsitzes und gewöhnlichen Aufenthalts im Inland im deutschen Interesse liege. Gegen diese Entscheidung legte sowohl das Finanzamt als auch 83 Antragsteller Rechtsbeschwerde ein. Das Finanzamt begehrt Biede rherstellung seines ablehnenden Bescheids, der Antragsteller fühlt sich dadurch beschwert, daß nach den Gründen der ange⸗ saätenen Entscheidung die erbetene Bescheinigung nur für ihn nicht auch Für seine Ehefrau ausgestellt sei. Das Finanzgericht prüft zuerst die Frage, ob der Antragsteller im Inland noch seinen Wohnsitz habe, und derneint dies. Es fügt hinzu daß das erneute Bewohnen des Hauses seit Mai 1937 tatfachlich auf einem nenen Entschluß des Antragstellers beruhe. Sh er nunmehr bis gl weiteres wieder seinen Wohnsttz im Inland habe läßt das Finanzgericht dahingestellt, weil es sich jetzt nur darnm handle täistellen, ob der Antragsteller an 8. November 193 seinen Bohnsitz im JDeutschen Reiche gufgegeben habe und deshalb der Reichs fluchtstener unterliege. Wenn der⸗ Antragsteller sich in⸗ zwischen wieder zurückgemeldet habe, so fei das nur bedingt ge⸗ höhen, um die weiteren Folgen ber Reichs luchtstenet- Been mn, bei Nichtzahlung der Steuer zunächst von sich abzuwenden, er habe aber keineswegs auf sein Recht verzichten wollen, eine Be⸗ beinigung zu erhalten, nach der er der Neichsfluch fiene nicht unterliege. Bei dieser Sachlage habe der Antragsteller auch trotz Einer Rückmeldung einen Anspruch auf den begehrten Freischein. Sodann untersucht das Finanzgericht die Frage, ob dee Reichs⸗ uchtstener⸗ Verorbnaung rechtsgültig sei. Es bejaht sie. In der Sache selbst nimmt das Finanzgericht zu dem tatsächlichen Vor⸗ bringen des Antragftellers und zu den von ihm überreichten Be— hein igungen Stellung und kommt zu dem Ergebnis, daß im vor⸗ liegenden Falle Die Aufgabe des inländischen Wohnsitzes im objek⸗ twen deutschen Inte re sse liege. Hierfür spreche das Schreiben des Deutschen Konsulats in L., des Regie rungspräsidenten in S.. des Dberprãsiden ten in T., des Vereins für das Deutschtum im Aus— land und der Deutschen Gesandtschaft in P. Andererseits würdigt 8 die Stellungnahme der Industrie⸗ und Handelskammer und des Reichs baukdirektoriums. Hierzu führt das Finanzgericht aus, daß ein deutsches Interesse, insbe sondere ein ideell dentsches ein kul⸗ tuvelles oder politisches sein könne. Es müsse anerkannt werden daß, wenn ein Mann mit hervorragenden persönlichen und sach⸗ ichen Eigenschaften, mit den besten Beziehungen zu den angesehen⸗ ßen Personen und unbestrittenem deutschen Staatsgefühl in das usland gehe, er für Auslandsdentsche von Vorteil sein werde und im deutschen Interesse Gutes wirken müsse. Nicht erforderlich sei, daß der Nachweis der Gewähr für die erfolgreiche Ausübung der beabsichtigten Tätigkeit geführt werden müsse, es genüge, wenn sich ein llebeblig darüber gewinnen lasse, daß die Plane des Aus= wandernden aussichtsveich erscheinen. Daz sei hier der Fall. Zwar sei der Grund der Auswanderung hier nicht ein Wirken⸗Wollen im Ausland im deutschen Interesse; der Antragsteller wolle nach einem arbeitsreichen Lehen seine Gesundheit kräftigen und in einem seiner und seiner Familie zuträglichen Klima leben. Bei diesem Sachver⸗ Mult würde unter gewöhnlichen Umständen nur ein persönliches Jutere je an der Auswanderung vorliegen, das für die Erteilung eines Freischeins nicht ausreiche. Es mißßten aber stets die ge⸗ samten Umstände eines Falles berücksichtigt werden. Hierbei sei die ablehnende Beurteilung durch die Industrie⸗ und Handels= kammer von Jeringerer Bedentung, da der Antragsteller nicht aus geschäftlichen Gründen in der Schweiz seinen Wohnfitz genommen babe, und die Kammer eigentlich nur dazu berufen sei, kommerzielle Interessen zu schützen und zu beurteilen. Dagegen sei von beson⸗ derer Bedeutung die Erklärung des Konsnlats und des Vereins für das Teutschtum im Ausland. Die Person des Anttagstell̃en bürge dafür, daß er der deutschen Sache im Ausland durch unent⸗ wegtes Eintreten für kulturelle Interessen, politische Aufklärung

zum Steuerfluchtgesetz vom 26. Inli 1913 nicht allein der Wille des Auswandernden genüge, künftig eine entsprechen de Tatigteit aun szu irben sondern es müsse die Gewähr für eine Förderung deutscher Interessen gegeben sein. Eine solche Gewähr sei aber weder ans den Darlegungen des Antragftellers noch aus den eiñ geholten Auskünften zu entnehmen. Selbst wenn man aber an. nehmen wolle, daß eine gewisse Gewähr für die tatsächliche Förde⸗ rung deutscher Interessen gegeben sei, so könnten diese doch keines wegs so erheblich sein, daß das Reich deshalb auf die Steuerpflicht eines so bedeutenden Stenerzahlers verzichten könnte. Die Rechts⸗ beschwerde des Antragstellers bemängelt, daß die Bescheinigung nicht auch gleichzeitig für seine Ehefrau erteilt worden sei, wen die Eheleute im Einkommen und Vermögenstenerrecht grund⸗ sätzlich als eine Einheit behandelt würden. Im übrigen sei im Janzen bisherigen Verfahren immer nur davon die Rede gewesen, daß die Freibescheinigung auch für die Ehefrau des Rlägers derlangt würde. Bei der Ehefran lagen genau die sachlichen Befreinungsgründe vor wie bei dem Antragsteller. Hilf sweise bestreitet die Rechtsbeschwerde des Antragstellers die Rechtsgultig⸗ leit der Reichs fluchtsteuer⸗Verordunng. Die Rechtsbeschwerde des Finanzamts ist begründet. In dem Gutachten vom 12 Februar 12 (RFSY. Bd. 35 S. 65 Steuer und Wirtschaft 19832 Rr. 239 RsSt vl 1832 S. 184) hat der Große Senat des Reichsfinanz⸗ hofs ausgesprochen, daß gegen die Versagung der Bescheinigung das Berufungsverfahren gegeben ist. Dem tritt der Senat als erkennendes Gericht bei. Im vorliegenden Falle handelt es sich nicht etwa darum, ob der Antragsteller der Reichsfluchtstener unterliegt, sondern um die Frage, ob dem Antragsteller be⸗ scheinigl werden kann, daß die Aufgabe des inländischen Wohn⸗ sitzes im deutschen Interesse liege oder aus Gründen erfolge, die volkswirtschaftlich gerechtfertigt sind ( 2 Nr. 3 RFluchtStB O. vom 5. Dezember 1531, R GBI. 1 8. 75. Tas rechtliche Interesse des Antragstellers an der Erlangung einer solchen Bescheinigung trotz seiner Rückkehr nach Deutschland hat das Finanzgericht mit Recht bejaht. Daß die Aufgabe des inländischen Wohnsitzes aus Gründen erfolgt sei, die volkswirtschaftlich gerechtfertigt sind, haben die Vorbehörden nicht angenommen, auch der Antragsteller hat das nicht behauptet. Streitig ist nur, ob die Aufgabe des inländischen Wohnsitzes im deutschen Interesse liege. Bei der Auslegung des Begriffs „im deutschen Interesse liegen“ kann von den Materialien zum Steuerfluchtgesetz vom 25. Juli 1918 RGBl. S. göl) ausgegangen werden, das in 3 2 eine ähnliche Vorschrift enthielt. Ebenso gibt die Rechtsprechung des Neichs

sinanzhofs zu diesem Gesetz einigen Anhalt. Als Beispiele für das Vorliegen eines deutschen Interesses sind dort u. a. angegeben: das Wirken von Lehrern an deutschen Schulen im Ausland, von Missionaren, von Professoren, die an ausländische Sochschulen berufen werden, und von ausländischen Korrespondenten der deutschen Presse. Von „Gründen, die volkswirtschaftlich gerecht⸗ fertigt ind“, sprach das Steuerfluchtgesetz nicht. Das bedeutet aber keinen Gegensatz, sondern nur ein Ergänzung. Denn selbst. verständlich müssen die Gründe im Jateresse der deutschen Volks- wirtschaft gerechtfertigt sein also ebenfalls im deu schen Interesse liegen. Der Zusgtz oll offensichtlich einen besonders wichtigen Gesichts punkt als Beispiel für das deutsche Interesse hervorheben. Man wird annehmen können, daß der Zusatz sich vornehmlich auf die Verfolgung materieller Ziele 63. B. Festigung der Währung, Kredi einrsumung, Förderung von Handel und Industrie, Minde⸗ rung der Arbeitslosigkeit, Sicherstellung der Ernährung L. ä) be⸗ zieht, während der allgemeine Ausdruttk Förderung des dentschen Interesses auf ideellem Gebiete betrifft, wie z. B. Hebung des dentschen Ansehens auf politischem, wissenschaftlichem oder künst= lerischem Gebiete. Nicht erforderlich ist, daß das Hauptmotiv des Auswandernden u seinem Entschluß die Förderung der deutschen Interessen ist (RJH. Bd. 3 S. 87). Es kommt nur darauf an, ob im gegebenen Falle die Auswanderung objettiv als im deutschen

Interesse gelegen erscheint. Unschädlich wäre die Feststellung, daß

die Interessen des Reichs und des Auswandernden nebeneinände!

rlaufen. Allerdings ist dabei abzuwägen, ob das in Betracht

ommende deutsche Interesse derartig wichtig ist, daß es das durch

die Freistellung bedingte Spfer des Reichs, den Verzicht auf die weiterr Ausnutzung der Steuerkraft des Auswandernden, recht⸗

ertigt. Immer aber mu Voraussetzung für die Bejahung der Förderung des deutschen Interesses die Annahme sein, daß der Auswandernde planmäßig eine gewisse hierauf gerichtete Tätigkeit

entfalten wolle. Davon kann dann aber keine Rede sein, wenn

ein in den Ruhestand versetzter Beamter in das Ausland mit

der ausgesprochenen Absicht verzieht, die ünstigeren klimatischen

des neuen ausländischen Hol r in zur Kräftigung

seiner Gesundheit und zur Verlängerung seines Lebens auszu⸗

nutzen. Von nebensächlicher Bedeutung ist de egenüber, daß

der Abwandernde nebenbei seine meh g rb en e m gf , auch be⸗

nutzen kann und wird, das Ansehen des Deutschtums im Ausland

zu fördern. Die vom Antragsteller überreichten Bescheinigun=

gen ergeben auch nur, daß die Möglichkeit und die Hoffnung be—

steht, daß er vermöge seiner persönlichen Eigenschaften und seiner

äinfluß reichen Beziehungen in der Schweiz allgemein im deutschen

Juteresse tätig werden werde. Worin im einzelnen die Tatigkeit

des Antragstellers nach diesen Richtungen hin bestehen soll, ist

nirgends gesagt. Auch ohne jene Bescheinigungen wäre nach der

ganzen Per on kichter des Antragstellers anzunehmen, daß er im

Ausland nichts unternehmen werde, was nicht im den ischen In ter-

esse liege. Das allein kann aber nicht Rnügen. Von die em Ge=

sichtspunkt aus erscheint der ablehnende Standpunkt der Industrie⸗ und Handelskammer durchaus verständlich, ebenso die Aeußerung

und durch Ausnutzung und Förderung kommerzieller Beziehnnge von positivem Nutzen sein werde. Die dem . n 3 * / gehende Steuerkraft des Antragstellers sei weniger bedentend als das ganze deutsche gnteresse, einen Mann von der erson des An. tragstellers im Ausland wirken zu lassen. Es sei deshalb anzuer⸗ kennen, daß die Auswanderung auch im dentschen Interesse liege, und deshalb sei der erbetene Freischein zu erteilen. Die Bescheini⸗ gung auch auf die Ehefrau des Antragstellers auszudehnen, sei nicht möglich, weil für diese bisher eine Bescheinigung noch nicht

er dort erfahren hatte, daß er in dem Kanton E., wo er Wohnung

beantragt worden sei. Die Rechtbeschwerde des Finanzamts wen darauf hin, daß nach der Rechtsprechung des

des Reichsbank⸗Direktoriums, daß es nicht für angebracht gehalten werden könne, wenn ein deutscher Ruhegehaltsempfänger ohne

wirkli zwingende Gründe seinen 6 ins Ausland verlegt. Betrachtet man im Zusammenhang die Re tsprechung des Reichs⸗

sinanzhofs zum Stenerfluchtgesetz (z. B. RF. Bo. 1 S. I6, Bd. 3 S. . S7. Bd. 13 S. 209, so ergibt sich, daß es sich in den dort entschiedenen Fällen immer um Persönlichkeiten handelte, die im Erwerbsleben stehen oder irgendwie im Ausland beruflich tätig werden wollten, um „Auslandspioniere“ oder Vorkämpfer für deutsche Art und dentsches Wesen. An Fälle der vorliegenden Ant hat weder das Steuerfluchtgesez noch bie Reichsfluchtstener⸗Ver⸗