1932 / 299 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 21 Dec 1932 18:00:01 GMT) scan diff

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Reichs. und Staatsanzeiger Nr. 299 vom 21. Dezember 1932. S. 2.

Au die Gicuguine ce

In den sieien Vertebi dberaetubiiei versteuerten Zucker!) entiallen an . . Steuerfrei abaelassene Zuckermengen *) üben zuckerabläuse, Rübenzuckerabläuse, NRübenzuckerabläuse, 8 8 Landes. Anderen Rübeniäste, ancere Roh; Rübensäfte. andere Anderer Rüben ätte, andere 2 E . kristalli⸗· Rüben zucker lösungen Stãärte⸗ Fester und Rüren zucker lösungen 3ulammen tristallisierter Rüben zuderlöõsungen * 2 fi nanzamts. Rob⸗ liener und Muchungen dieser er Verbrauch.! und Mischungen dieser Stärke— Rob⸗ und Mischungen dieser B 3 63 Zucker GErjengnisse mit einem wucker= Stãarle 2 Erzeugnisse mit emem Spalten Zucker Erzeugnisse mit einem P 5 5 be lirke zucker Ver. Rein beitegtad siru zuder . Reinbeitegrad zucker ; zucker Verbrauche⸗ Rem beitegrad 2 * braucht Svalten 9 bis 12 uer) 6 3 zucker) von von mehr 3 u. 4 von von mehr z von von mehr 5 * 710 - * v als 80 vo IQ 0 oO als 2 vo W- w Lale wd. . d 2 R M d 2 1 2 . 1 J 11 3 . 1 17 18 19 1 erlin . 13 J 264 13 277 2 randenburg. . 385 37 632 2109 10 669 1463 798 3h? 13 279 101 915 913 546 3 Breslau... 77 1321890 2045 73 2777 314 12 955 104 2791 423 21 554 I Darmstadt ... 169 8719 79 186 hz 496 187 156 d Dresden... 7 11104 1952 233 338 28 691 262 029 40 28 6 Düsseldorf ... 3 46 609 9205 1 957 749 58 O14 12 1012778 334 215 7 vDannover ... 499 1533517 3728 162 2 814337 25 205 2387 2 841 929 368 S Karleruhe ... 16 882 1 354 518 19 3854537 1 22 147 3092 3092 1 22838 201 57 279 7227 12607095 45 522 1252617 2644 11 Königsberg .. 12 215 256521 256 221 12 xreipzig J 92 1004 1930 14765 16695 13 Magdeburg 429 436113 5 355 4059 17 494 4795 9 167 381 33 979 59 573 194546 9 455 82 459 57 17 2083 227 14 Mecklenburg⸗Lübeck l 17501 140 21 2421 368 h88 1769 315 20 339 391 011 15 München 6 2 119 19 138 16 Münster 163 13 492 165 422 285 478 1038 3 546 290 062 440 17 nürnberg... 29 075 610 565 610 565 18 Oberschlesien .. 16 11901 2650 257 2800 2607 19 Oldenburg 3 28 20 Schleswig ⸗Holstein 13219 277379 = 277379 238 k 14 79 934 481 1065 22565 904 167896( 6065 15 502 26 537 1727 095 447 22 Stuttgart ... 40118 842 471 842 171 23 Thüringen .. 39 345 826 236 826 236 24 Unterelbe ... 427 60 1109 156 2946 22 667 13 979 2283 24743 63 672 22 Unterweser. ... 626 2 386 13181 4 866 13 047 265 Würzburg . 221 51796 1092348 1092348 50 2 Im November 1932 3118 1158639 32031 8 482 36 209 7164 265026884 217 167 124 7065 371 677 25740 423 ) 26574 300 9 17 72083 227 1452 2612 386 7 2 1 . Vom 1. September 1932 . . bis 30. November 1932 8 1432 3628988 61 656 16483 97 257 19178 76 385 628 417 497 242 344 992 435 78037 904 36 421 548 25 5532 884 4 4980 3658. 1176 246 200 1 Dagegen: Im November 1931 1910 1097514 20 494 6443 27 286 1561 23 085 751 141 239 94728 Al 715 23 593 433 330 827 113 677 211 45 1150 ͤ 28 874 5187 220 132 14 Vom J. September 1931 . 31 bis 30. November 19319 5893 3477588 43418 13 218 77 663 13 827 73 129 473 gol gõl 194345 796899 74422 668 504394 197 975 260 61 5974 4 3 424 21871 912 532 121

serner auf Niederlagen, in Fieibezirke und Freihäfen gebrachte Mengen einschließlich Bedarf für deutsche Schiffe.

) Der aus dem Ausland eingeführte versteuerte Zucker ist mit nautischen Zahlen nachgewiesen. Die Mengen sind in den darüberstehenden Ziffern mitenthalten. ) Ausgeführte Zuckermengen,

sirnp und 17 dz Rübenzuckerabläuse mit einem Reinheitsgrade von mehr als 99 vo. 9 Endgültige Ergebnisse. Berlin, den 21. Dezember 1932.

Statistisches Reichs amt. J. V.: Wohlmannstetter.

) Davon nach dem Freihafen Hamburg: 548 dz Verbrauchszucker, 442 dz Stärfezucker=

Verarbeitung von Zuckerrüben auf Zucker im November 1932 ind mutmaßliche Ergebnisse

im Betriebsjahr 1932/33.

8 gahl Verarbeitete Rübenmenge , ö. e. . ö 1 ; 2. ; , rg e h

6fi = September noch zu mutmaßli ban beaffnantamtber h Rüben , bis 36. verarbeitende verarbeltet verarbeitet 1932 Rübenmenge?) baben T

k 5 1849 361 29223199 125 000 3047199 Breslau 1 6 8 9 0 9 0 9 9 91 4881 259 9 421 295 . 9 421 295 Darmstadt d 9 9 9 9 9 46 9 1267 133 1493 598 2 h 000 1728 h38 Dretden, Leipzig und Thüringen.... .. 5 Id 472 119981 10 909 1152951 Düsseldorf ..... ö 2 676 2609 945 325 62 000 1007325 Hannover 1 ö . 651 4456 417 10 586 929 20 000 10 606 929 Karlgruhe und Stutigart ...... . 3 1389929 2977104 460 000 2 527 104 Kassel und Münster . 8 9 9 9 4 324 501 730 754 730 754 Köln K , , 6 2090186 8 5656 954 291 b 89 8 848 543 Königsberg ..... J 3 467 899 937 543 937 543 Magdeburg.... w 62 11212993 20 369 0932 260 867 20 610 899 Mecklenburg⸗Lübeck und Schleswig⸗Holstein ..... 8 2 SH8 435 3 347 928 60 0090 3 407 928 Nürnberg und Würzburg.... ... ö 2 16651 822 2419618 806 000 2725 618 Oberschlesten .... k 7 781 930 1974088 1974088 J J k 8 2 580 320 3 636 965 195 000 3 831 965 Zusammen ... 11) 200 36 802 826 66 553 253 2 005 496 67 hh8 709

) Davon hatten 179 Fabriken bis Ende November 1932 die Rübenverarbeitung beendet. Schätzungen der Fabriken. Berlin, den 21. Dezember 19382.

Statlstisches Reichsamt. J. V: Wohlmannstetter.

Liste der Schund⸗- und Schmutzschriften. (Gesetz vom 18. Dezember 1926.)

Lsd. Akten⸗ Ent⸗ Bezeichnung der Nr. ichen scheidung Schrift Verleger 184 Prüf- O. P. St. „Sexuelle Höriglelt. Eine vvteion Nr. Leipzig vom Sittengeschichte der Ero⸗ Kulturwissen⸗ 177 20. 12. 1932 tomanien,. Band II: schartliche „Die hörige Frau“, von Verlagegesell⸗ Robert Heymann . H. eipzig 185 Prüf- O. P. St. Das Leipziger Echo. Die Echo Verlag, Nr. Lemwöig vom politijche und kritiche Dresden 184 20. 12. 1932 Wochenschrist für

Sachlen“. 9. Jahig. i gg) Yirn. 20, I, 23. ö 3. 8 1 36. Außerdem die Wochenschrist als solche auf die Dauer von 6 Monaten“)

Ablauf der Frist: 22. Juni 1933.

Leipzig, den 20. Dezember 1932. Der Leiter der Oberprüsstelle.

Dr. Arndt.

Bekanntmachung. Die am 20. Dezember 1992 ausgegebene Nummer 30 des Reichsgesetzblatts, Teil Il, enthält:

die Verordnung zur Aenderung der Verordnung, betreffend Krankenfürsorge auf .

auffahrteischi

fen, vom 21. November 1932,

die Verordnun räte für die Deutsche Reichsbahn, vom 15. Dezember 193,0

die Bekanntmachung über Einbanddecken zum Reichsgesetz⸗ blatt, vom 1. Dezember 1932

nalen Uebereinkommens zum Schutz des menschlichen Lebens auf n, n. London 1929), vom 6. Dezember

die Bekanntmachung zu der dem Internationalen Ueberein⸗ kommen über den Eisenbahn⸗Personen⸗ und Gepäckverkehr beige⸗ fügten Liste, vom 14. Dezember 1932, und

die Bekanntmachung über weitere Beitritte zum Vertrag über Spitzbergen, vom 14. Dezember 1932.

n, Bogen. Verkaufspreis: 915 RM., Postver⸗ sendungsgebühren: 0, 4 RM für ein Stück bei Voreinsendung.

Berlin M 40, den 20. Dezember 1932.

Reichs verlagsamt. Dr. .

78 Thür. ö vom Jahre 1927 un 78 Thür Staatsanleihe vom Jahre 1927, Lit. B. Die am 2. Januar 1933 fällige planmäßige Tilgung ist durch Rückkauf von Schuldverschreibungen im Nennwert von 831 9090 RM erfolgt, und zwar: 562 190 RM 7 * Thür. Staatsanleihe vom Jahre 1927, 269 800 RM 7 * dergl., Lit. B

831 900 RM w. o. Weimar, den 19. Dezember 1932. Thüringisches Finanzministerium. V.: X. Skol ze)

zur Aenderung der Verordnung über Bei⸗

bie Bekanntmachung über die Ratifikation des Internatio⸗

Nichtamtliches.

Deutsches Reich.

Reichsratssitzung vom 20. Dezember.

(VD) . Unter ungewöhnlich starker Beteiligung der Oeffentlichkeit trat der Reichsrat unter Vorsitz des Reichs⸗ justizminister Dr. Gürtner am Dienstag, den 20. Dezember, zu einer Vollsitzung zusammen. Auf Vorschlag des Ministers Dr. Gürtner wurde die Beratung des vom Reichstag mit ver⸗ fassungsändernder Mehrheit beschlossenen Amnestie⸗— gesetzes gleich vorweggenommen.

Als Berichterstatter teilte der preußische Ministerialrat Rietzsch mit, die Ausschüsse seien einhellig der Auffassung gewesen, daß das Gesetz verfassungsändernden Charakter at und daß deshalb für einen Einspruch des Reichsrats die Be— timmungen der Verfassung über Verfassungsänderungen gelten. Das Ergebnis der Ausschußberatungen sei gewesen, daß mit Mehrheit empfohlen werde, von der Einlegung des Einspruchs abzusehen.

Im Namen der bayerischen Regierung beantragte Min. Dir. Sperr, e, n. einzulegen. Zur Begründung führte er aus, der Straferlaß und die , ung von Strafverfahren ständen nach der . en Ländern zu. Eine Reichs⸗ amnestie, die sich auf Landesstrafsachen erstrecke, müsse, auch wenn sie in der Form eines verfassungsäudernden Gesetzes auftrete, grundsätzlich . sein. Der vom Reichstag an⸗ senommene Initiativgesetzentwurf gehe aber, abgesehen von diesen wn, , n, . Bedenken, inhaltlich über das er⸗ trägliche ? 14 hinaus. Er umfasse auch schwere Einbrüche in die Rechtsordnung und Straftaten, die von dauernden ernsten Folgen begleitet seien, ohne zu entscheiden, ob der Täter etwa nicht wegen der Roheit, Gemeinheit oder Gefährlichkeit der Handlung oder der Niedrigkeit seiner Gesinnung eines Straferlasses unwürdig sei. 3 B. gingen Einbrecherbanden, die unter politischem Deq⸗ mantel die öffentliche und private Sicherheit auf das schwerste beunruhigten, straflos aus. Die Tendenz, in kurzen Zeitabständen auch schwere strafbare Handlungen ohne Rücksicht auf die Um⸗ tände und Folgen der Tat und die Verhältnisse des Täters nur eshalb straflos zu behandeln, weil den Täter ein parteipolitischer Grund leitete, führe letzten Endes zu einer so ernsten Erschütte⸗ rung der Rechts- und Staatsordnung, daß die Länder als Träger der Justizhoheit dagegen entschieden Widerspruch erheben müßten. Lege der Reichsrat gegen den Gesetzentwurf Einspruch ein, so werde die bayerische Regierung neben der schon eingeleiteten Aktion von einzelnen Begnadigungen dem bahrischen nn fg einen Gesetzentwurf auf eine Landesamnestie vorlegen, der si etwa auf der Grundlage des im Reichsjustizministerium als technischer Behelf für den Reichstag ausgearbeiteten Entwurfs eines Gesetzes über Straffreiheit und der Aenderungsanträge des Reichstags dazu bewegen würde.

Im Namen der = Regierung schloß sich Ge⸗ sandter Dr. Bosler dem von Bayern erhobenen Einspruch an. 3 Begründung erklärte er, das vom Reichstag beschlossene

esetz bedeute einmal einen starken Eingriff in ein den Ländern ustehendes Hoheitsrecht, es überschreite aber auch, 1. en . weit die Grenzen des sachlichen Bedürfnisses. In der

chlossenen agen bedeute das Gesetz nicht nur eine Ge⸗ fährdung des öffentlichen Rechtsempfindens, des Ansehens der Rechtspflege und der Arbeitsfreudigkeit aller an ihr beteiligten Organe, sondern auch eine Abschwächung des Abschreckungserfolgs der Strafen und damit eine Gefährdung der öffentlichen Ordnung.

Für Baden schloß sich Min⸗Dir. Dr. Fecht ebenfalls dem Einspruch an; zur Begründung bezog er sich auf die Aus⸗ führungen des Gesandten Dr. Bosler. ö. .

m Namen der thüringischen Regiezung erklärte Minister

Dr. Münzel, er begrüße das Gesetz und stimme ihm zu.

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der Winter

Reichs- und Staatsanzeiger Rr. 299 vom 21. Dezember 1932. S. 3.

Für Preußen erklärte Min.⸗Dir. Dr. Brecht, auch die preußische Staatsregierung habe die grundsätzlichen Bedenken egen eine Amnestie und ihren Umfang eingehend erwogen, sie lte aber die Gründe, die gegen einen Einspruch sprechen, für überwiegend.

Der Berliner Vertreter, Oberbürgermeister Sahm, bittet, 8 den Fall, daß der Reichsrat, dem Ausschußbeschluß jolgend, einen Einspruch gegen die Amnestie erhebe, folgende Ent⸗ schließ ung mit anzunehmen:

„Gegen den Erlaß einer neuen Reichsamnestie und nament⸗ lich gegen den Umfang des vom Reichstag beschlossenen Gesetzes trägt der Reichsrat ernste Bedenken. Rechtssicherheit und Rechtsbewußtsein, die Grundlagen jeder staatlichen Ordnung, erleiden Schaden, wenn Gesetzesverletzungen so schwerer Art in so großer Zahl straffrei bleiben. Der Reichsrat hat es dem⸗

mäß stets als seine Anfgabe betrachtet, bei der Ausübung

eines Einspruchsrechts Amnestiegesetzentwürfen gegenüber einen strengen Maßstab anzulegen, um die Rechtsordnung vor Erschülterungen zu bewahren. Bei der Beratung des jetzt be⸗ schlossenen Gesetzes hat er daher auch den schwerwiegenden Gründen, die für die Einlegung des Einspruchs sprechen, ernste Beachtung geschenkt. Dazu kommen die grundsätzlichen Be⸗ denken, die nach der Aufsasfin⸗ des Reichsrats jeder Erstreckung einer Reichsamnestie auf Landesstrafsachen entgegenstehen. Wenn er gleichwohl in seiner Mehrheit zu dem Ergebnis ge⸗ langt ist, von einem Einspruch abzufehen, so geschah dies aus folgenden Erwägungen:

Auch durch einen Einspruch würde das Zustandekommen des Gesetzes nicht verhindert, sondern nur hingusgeschoben

werden. Eine solche Hinausschiebung aber würde die der poli⸗

tischen Entspannung und der Beruhignng dienende Wirkung der Amnestie vereiteln, die allein den schweren Nachteilen als ein Ausgleich gegenübersteht. Die mit der Hinausschiebung zwangs⸗ läufig verbundene Ungewißheit und Beunruhigung würde ferner für die Strafrechtspflege und den Strafvollzug weitere schwere Nachteile mit sich bringen.

Aus diesen Erwägungen hat der Reichsrat geglaubt, unter den gegebenen Verhältnissen von der Erhebung des Einspruchs absehen zu sollen.“

Damit schließt die Aussprache. Bei der folgenden Ab⸗ sti mmung beschließt der Reichsrat mit 44 gegen 19 Stimmen bei drei Stimmenthaltungen, Einspruch gegen die vom Reichstag be⸗ schlossene Amnestie nicht zu erheben. Der Vor⸗ sitzende, Reichsjustizminister Gürtner, teilt mit, daß damit die nach der Verfassung vorgeschriebene Zweidrittelmehrheit für das Amnestiegesetz gegeben sei. Die vom Oberbürgermeister Sahm vorgelegte Entschließung wird mit Mehrheit ange⸗ nommen.

Im einzelnen haben die Länder bzw. Provinzen wie folgt über die Frage: Soll der Reichsrat Einspruch erheben? abge⸗ stimmt: Mit Nein: Preußen, Ostpreußen, Stadt Berlin, Pom⸗ mern, Grenzmark Posen⸗Westpreußen, Niederschlesien, Ober⸗ schlesien, Schleswig⸗Holstein, Westfalen, Hessen⸗Nassau, Rhein⸗ provinz, Provinz Sachsen, Land Sachsen, Thüringen, Hessen, Damburg, Mecklenburg⸗Schwerin, Oldenburg, Anhalt, Bremen, Lippe, Lübeck und Schaumburg-Lippe. Für den Einspruch stimmte von den Provinzen lediglich Brandenburg; von den Ländern stimmten für den Einspruch Bayern, Württemberg und Baden. Die drei Enthaltungsstimmen wurden abgegeben von der Provinz Hannover sowie von den Ländern Braunschweig und Mecklenburg-Strelitz.

Der Reichsrat erledigte dann noch eine Reihe kleiner Gegenstände. Für den verstorbenen bayerischen Staatsrat von Jan wurde der Ministerialrat im bayerischen Innen⸗ ministerium Wilhelm Baumann zun ständigen Bei⸗ sitzer der Oberprüfstelle für Schund⸗ und Schmutzschriften in Leipzig bestellt. Die frei gewordene Stelle eines Senats⸗ präsidenten beim Reichsgericht soll dem Mi⸗ nisterialrat im Reichsjustizministerium, Geh. Reg ⸗Rat Dr. Kiesow übertragen werden.

Der Entwurf einer Berordnung über auslän⸗ dische Arbeitnehmer ging nochmals an die Ausschüsse zurück; der Gesetzentwurf über das Abkommen zwischen der Deutschen und der polnischen Regierung, betreffend die Auf⸗ hebung des deutsch⸗polnischen gemischten Schiedsgerichts wurde von der Tagesordnung abgesetzt.

Zustimmung fanden mit kleineren Aenderungen des Reichsrats die Ausführungsbestimmungen zu den Austel⸗ hungsgrundsätzen über die Einstellung von Versor⸗ gungsanwärtern bei Krankenkassen, Genossenschaften der Un⸗ fallversicherung und der Reichsknappschaft.

Der Vorsitzende, Reichsjustizminister Gürtner, teilte mit, daß die nächste Reichsregierung voraussichtlich nach Neujahr einberufen werde. Die , solle dem Vorsitzen⸗ den überlassen bleiben. Er schloß die Reichsratssitzung mit besten Weihnachts⸗ und Neujahrswünschen für die Reichsrats⸗ mitglieder.

In Abänderung der Bekanntmachung der Handels⸗ vertretung der U. d. S. S. R. in Deutschland, vom 27. Februar 1932, Reichsanzeiger Nummer 49, wird fol⸗ gendes bekanntgegeben:

A. II. 2. Lederabteilung: Naum Kofeleff wird ge⸗ strichen, an seine Stelle tritt: Wladimir Guretzki.

Barlamentarische Nachrichten.

Der Aeltestenrat des Reichstags.

Die von den Sozialdemokraten und Kommunisten beantragte vorzeitige Einberufung des Reichstags wurde vom Aeltestenrat, der am Dienstag Abend 4e = de,. ernent abgelehnt. Die Kommunisten hatten als Tagesordnung nicht nur die Beratung il fe, sondern auch die der politischen Anträge ; t. ihr Antrag fand bei den anderen Fraktionen überhaupt leine Unterstützung. Die Sozialdemokraten wünschten nur die Beratuna der Winterhilfsanträge noch vor Weihnachten, aber auch dafür traten außer den Antragstellern nur noch die Kommunssten ein. Eine nationalsozialistische Anregung, den Reichstag elbst 6 nicht mehr vor Weihnachten, aber doch wenigstens unmittel⸗ ar nach Weihnachten einzuberufen, wurde zurückgestellt zugunsten eines Antrags des Zentrums, wonach der Aeltestenrat zu ge⸗ gebener Zeit nochmals zusammentreten soll, um 15 mit der Frage der Einberufung des Plenums zu befassen. ie Kommnnisten haben inzwischen einen neuen Antrag eingebracht, den AÄeitesten⸗ lat am Dienstag nach Weihnachten zusammentreten zu lassen, um über die. kommunistische Forderung einer Reichstagssitzung' am Donnerstag, den 29. Dezember zu ensscheiden.

verla

Die Regierung war in der Aeltestenratssitzung durch Reichs⸗ Aarbeitsminister Tr. Syrup, Staatssekretär ak er vom

Reichsarbeitsministerium und dürch den Staatssekretär der Reichs⸗ lanzlei Planck vertreten. Staatssekretär Pland warnte vor

erer , ö ,

einem Zusammentritt des Reichstags. Er führte aus, die Regie⸗ rung habe ja in der Frage der Amnestie ihr En gegenkommen gegenüber dem Reichstag bewiesen. Wenn der Reichstag nun Be⸗ schlüsse fasse, die jür die Regierung nicht tragbar wären, so müsse man mit ernsten Konflikten rechnen. Ein Zusammenrritt des Reichstags noch vor Weihnachten würde den sofortigen Konflikts⸗ fall bedeuten.

Reichsarbeitsminister Dr. Syrup gab Auskunft über den Stand der Beratungen des Reichskabinetts über die Winterhilfs⸗ maßnahmen. Es werde sich voraussichtlich ermöglichen lassen, daß für jeden Hauptunterstützungsempfänger 4 Pfd. Fleisch um je 30 Pfg. verbilligt abgegeben werden könnten und ferner 2 Zentner Kohlen, ebenfalls um je 30 Pfg. verbilligt. Bei gegenwärtig 6,7 Millionen Hauptunterstützungsempfängern würde das einen Aufwand von 37 Millionen erfordern. Dazu würden noch einige Millionen kommen für Zwecke der Kinderspeisung. Das Reichs⸗ kabinett werde am Mittwoch hierüber endgültig Beschlüsse jassen. Aus finanziellen Gründen könne die Regierung über das so stizzierte Ausmaß der Winterhilfe nicht hinausgehen. (VDę)

Der Siedlungsausschuß des Reichstags

befaßte 14 nach einem Bericht des Nachrichtenbüros des Vereins deutscher Zeitungsverleger unter dem Vorsitz des Abg. Schulze⸗ Stapen (D. Nat.) mit verschiedenen Siedlungsfragen. Den BVe⸗ ratungen lagen zwei sozialdemokratische Anträge zugrunde, von denen der eine in Fortsetzung der bisherigen Aktion für die näch⸗ sten zwei Jahre eine weitere Senkung der Renten der mit Reichs⸗ mitteln angesetzten Siedler von fünf auf drei Prozent verlangt, wobei in Härtefällen die zuständigen Stellen ermächtigt werden sollen, weitere Men ef äh durchzuführen. Der andere An⸗ trag ersucht die Reichsregierung, die Rückzahlung der Darlehns⸗ raten aus der wertschaffenden Arbeitslosenfürsorge zur Errich⸗ tung von Land- und Forstarbeiterheimen . fünfzig Jahre zu verteilen. Da dafür jetzt dreißig Jahre festgefetzt sind, würde sich nahezu eine Halbierung der Belastung ergeben.

Landeskulturamtspräsident Boddin vom Reichsernährungs⸗ ministerium gab auf verschiedene Anfragen aus dem Ausschuß Auskunft. Die in dem sozialdemokratischen Antrag geforderte weitere Senkung der Renten der Siedler sei auch in Kreisen der Reichsregierung erwogen worden, doch habe der Reichsfinanz⸗ minister eine solche Senkung angesichts der allgemeinen Finanz⸗ lage des Reiches für nicht durchführbar gehalten. Trotzdem plane die Reichsregierung weitere ö die sich vielleicht 2 die vorhandenen Rückstände beziehen werden. Nähere Mit⸗ teilungen darüber ließen sich noch nicht machen, da die beteiligten Ressorts noch nicht endgültig Stellung genommen hätten. Auch eine Auseinandersetzung zwischen Reich und Preußen über die organisatorische Seite sei in Fluß und werde möglicherweise in einem Bierteljahr abgeschlossen sein. Der augenblickliche Land⸗ vorrat der Siedlungsträger sei verhältnismäßig gering. Voraus— sichtlich würde aber eine größere Landmenge nicht entschuldungs⸗ ähigen Besitzes im Laufe des Winters für Siedlungszwecke frei. Diese Landmenge belgufe sich auf etwa 290 009 Sektar. Immer⸗ hin sei aber zu berücsichtigen, daß ein Teil davon für Siedlungs⸗ zwecke nicht geeignet sein werde. In den nächsten Haushaltsplan, also für 1933. würden wieder 5 Millionen Mark für Siedlungs⸗ zwecke eingestellt.

Regierungsrat Dr. Sager (Reichsernährungsmin,) ergänzte diese Ausführungen durch verschiedene Mitteilungen. Was zu nächst die Frage der K anlange, so seien 50 Millionen Reichsmark im Etat einge tell weitere fünfzig Millionen Reichs⸗ mark werden vorfinanziert. Im letzten Jahre hätten viele afte Sachen bereinigt werden müsfen, weil Tauerkredite nicht hätten beschafft werden können. 3 der Landbeschaffung teilte er mit, daß 50 00) ha sich am 1. Dttober dieses Jahres noch in den Dänden der Siedlungsträger befunden hätten und der Siedlung egefihnt werden sollten. Auf diesem Lande ließen sich etwa 60 Stellen schaffen; die Hälfte davon sollten noch in diesem Jahr geschaffen werden, der Rest in nächsten Jahre. Die Lanobe⸗ schaffung erfolge aus den entschuldungsunfähigen Gütern im Osten. Bei verschiedenen Landstellen hätken schon Verhandlungen darüber stattgefunden, bei den 2 Bezirken. die dafür noch in Frage kämen, jänden die Verhandlungen in allernächfter Zeit statt, so daß rechtzeitig ein größeres Siedlungsprogramm für das Jahr 1933 vorbereitet werden könne. Die Durchführung solle durch Siedlungsträger erfolgen, die mit erfahrenen Persönsich— leiten besetzt und auch finanziell ihrer Aufgabe gewachsen seien. Die Landnienge, die aus dem Sicherungsverfahren ausscheide und der Siedlung zugeführt werden solle, betrage in Ostpreußen 80 0900 Morgen,

dorgen, in Pommern 2860 120 00 Morgen.

Der, Siedlungzausschuß des Reichstags setzte in der Nach⸗ mittagssitzung seine Beratungen fort. Am Schluß der Sitzung wurde mit den Stimmen der Nationalsoziglisten, der Sozialdemo⸗ kraten, der Kommunisten, des Volksdienstes und zwei deutsch⸗ nationaler Stimmen gegen eine deutschnationgle Stimme sowie gegen die Stimmen des Zentrums und der Bayerischen Volks⸗ partei ein Antrag angenommen, der sich aus einem fozialdemo⸗ kratischen Antrag und einem hierzu gestellten nationalsozialistischen Abänderungsantrag ergab und 3 Wortlaut hat:

„Die Renten der mit Reichsmitteln angesetzten Siedler werden mit Wirkung vom 1. Juli 1932 von 5 vH auf 3 v ee f Die Herabsetzung wird vorläufig auf 2 Jahre be- ristet. Fin die mit Ländermitteln angesetzten Siedler ist eine gleiche Regelung anzustreben. In allen Härtefällen sind die zu= ständigen Stellen in Preußen die Kulturämter) zu ermächtigen, weitere Hilfsmaßnahmen durchzuführen. Sämtliche nach der

Inflation entstandenen Siedlungen einschließlich der Roggen⸗ und Flüchtlingssiedlungen sind sofort auf die Höhe der Renten und ihre Tragfähigkeit nachzuprüfen. Das Ergebnis der Prü⸗ fung ist dem Reichstag vorzulegen.“ Der andere sozialdemokratische Antrag, wonach die Rück⸗

zahlung der Darlehnscaten auf 59 Jahre verteilt werden und die

Hälfte der am 15. November 1932 fälligen Rückzahlungen erlassen werden soll, wurde zunächst zurückgestellt.

Der Rest dieses Antrages unter Ergänzung eines vom Ab⸗ geordneten Behrens (Volksdienst) gestellten Antrages, wonach die bis zum 15. November 1932 rückständigen Raten bis zum Ab⸗ lauf der Rückzahlungsfrist gestundet werden sollen und den Land⸗ arbeitern, die mit der Rückzahlung der Darlehnsraten zur Er⸗ richtung von Landarbeitereigenheinien während der Arbeitsglosig⸗ leit in Berzug kommen, die Verzugszinsen in Höhe von 2 vH über Reichs banldiskont zu erlassen, wurde vertagt, nachdem von seiten der Reichsregierung erklärt worden war, daß sie auf die

Länder und auf die Gesellschaft für öffentliche Arbeit, die haupt⸗

sächliche Geldgeberin, einwirken wolle, daß bis zur nächsten Ver⸗ handlung im Ausschuß keine Zwangsinaß nahmen zur Einziehung der Dilgungsraten und Verzugszinsen erfolgen folle.

Annahme fand noch eine Entschließung, die von den drei deutschnationalen Ausschußmitaliedern eingebracht wurde und in der festgestellt wurde, daß der Reichstag die Löfung der Sied⸗ lungsfrage als eine der größten und, vordringlichsten Aufgaben hält, die in volkswirtschaftlicher und staatspolitischer Hinsicht ge⸗ löst werden müsse. Voraussetzung dafür sei aber die Wiederber⸗ stellung der Wirtschaftlichkeit der Landwirtschaft in allen ihren Zweigen. Die Reichsregierung wird daher ersucht, alsbald ge⸗ eignete Maßnahmen zu ergreifen

Die nächste Sitzung des Ausschusses ist für die zweite Hälfte des Jannar in Aussicht genommen worden.

in der Grenzmark Posen⸗Westpeeußen 100 660 Morgen und in Mecklenburg

Gesundheitswesen, Tierkrankheiten und Absverrungs⸗ maßꝛregeln.

Tierseuchenstand am 15. Dezember 1932. (Nach den Berichten der beamteten Tierärzte zusammengestellt.)

Nachstehend sind die Namen derjenigen Länder, Regierungs- ujw. Bezirke und Kreise (Amts- usw. Bezirke) verzeichnet, in denen Rinder⸗ pest, Maul und Klauenseuche, Lungenseuche des Rindviehs, Pocken⸗ seuche der Schafe, Roh, Beschälseuche der Pferde, Schwe mepest, Milz brand, Tollwut, Tollwutverdacht oder Geflügelcholera nach den ein⸗ gegangenen Meldungen am Berichtstage herrschten. Die Zahlen der betroffenen Gemeinden und Gehöfte umfassen alle wegen vorhandener Seuchenfãälle gesperrten Gehöfte, in denen die Seuche nach den gelten⸗ den Vorschriften noch nicht für erloschen erklärt werden konnte.

Die Zahlen der in der Berichtszeit neu verseuchten Gemeinden und Gehöfte sind in den Spalten der „insgesamt“ verseuchten Gemeinden und Gehöfte mitenthalten.

Betroffene Kreise usw. .

Maul ⸗- and Kiauensenche (Aphthas eriaooticae).

3: Osterode i. Ostpr. 1 Gemeinde, 1 Gehöft. 6: Prenzlau 1,R 1. 7: Weststernberg 1, 1. 8: Randow 1,ů 1, Grimmen 15ů 1. 11: Breslau 2, 2 sneu), Brie 1, 1 1, D, Oels 1, 1 ([, I), Schweidnitz 1, 1. 13: Grotttau 1, , Kreuzburg, D. S. 1, 1. 14: Jerichow 11, 1 (1, I, Neuhaldensleben 1, 1 (14, 14 Oschersleben 1, 1, Wanzleben 1, 1, Wolmirstedt 1, 1 (1, I). 15: Delitzsch 3, 3 (2, 2, Mansfelder Gebirgs⸗ kreis 1,1 (1, D, Querfurt 2, 4 (2. 4). 9: Dittmarschen 1, 1, Schleswig , 1, Stormarn 1, 1 , I). 18: Grafschaft Diepholz 3, 3 (2, 25, Hannover 2, 2 (1, I), Grafschaft Hoya 1, 1 (1, I). 19: Goslar 1, 1. Marienburg i. Hann. 1, 1, Northeim 3, 4 (3, 4). 29: Harburg 2, 3 (l, 2), Lüneburg 1, 1 (1, I. 21: Bremervörde 1, 1 (1, I), Land Hadeln 6, 6 (2, 4), Osterholz 1, 1, Rotenburg i. Hann. 1, 1, Stade 2, 2. 22: Aschendorf⸗Hümmling 1, 1 (1, 1), Bersenbrück 1, 1. 23: Leer 2, 2 (2, 2), Wittmund 5, 65 (3, 4). 24: Coesfeld 1, 1 (1, I), Lüding⸗ hausen 1, 1 (1, I), Münster 1,1 (1, ), Steinfurt 1, 1 (1, I), Tecklen⸗ burg 1, j. 25: Büren 2, 2 (i, IJ, Wiebenbric j, 1. 27: Ffritzlar- Homberg 1, 1 1), Hersfeld 1, 1, Melsungen 1, 1 (1, 1), Wolf⸗ hagen 2, 3 PH. 28: Main⸗Taunus⸗Kreis 1, 1, Rheingaukreis 1, 1, St. Goarshausen 2, 2 (1, I. 29: Altenkirchen 1, 1 (1, D, Mayen 1, 2 (1, 2). 30: Dinslaken 2, 2, Grevenbroich⸗Neuß 1, 1, Kempen⸗ Kreseld 1,2 , 2), Mors 7, g (3, 4, Rees 2, 2 (z, 27). 31: Bergheim 2. 2, Euskirchen 1, 1 (1, I. 33: Düren 1, 1. 36: Kelheim 1, 1, Mallersdorf l,. 2 (— I), Straubing 3, 3 (2, 2), Regensburg 22, 45 (4, 14). 37: Kirchheimbolanden 1, 1 (1, ), Ludwigshafen am Rhein 1, 1, Rockenhausen 4, 6 (1, 2), Speyer Stadt 1, 2 (—, I), Speyer 1, 1, Zweibrücken 1, 1 (1, D. 41: Lindau (Bodensee) 3, 4. 43: Dres- den Stadt 1, 1 (1, I. 44: Oschatz 1, 1. 45: Werdau 1, 5 (—, 2). 49: Tettnang 1, 1, Wangen 3, 6 (2, 5). 50: Donaueschingen 1, 13 (— 3). 51: Emmendingen 1, 1, Kehl 1, 14 (—, 55. 52: Bühl

1, 1 (1, ID. 53: Heidelberg 1,ů 1. 54: Altenburg 1, 1 (1, D. 59: Lud⸗ wigslust j, 1 (1, 1), Rostock i, i (1. i). 60: Brake 2, 6 (= I), But-

jadingen 9, 30 (1, 10, Delmenhorst 2, 2, Elsfleth 3, 6 —, 1), Jever

Stadt l, 2 ( 1), Jever 11, 20 , Oldenburg 2, 3 (—, 2), Varel

3, 17 ), Vechta 1,3 2), Westerstede 1, 1, Wildeshausen 1, 1. 63: Wolfenbüttel 2, 2 (1, Y.

Schweinepest (Pestis suum).

1: Braunsberg 2 Gemeinden, 2 Gehöfte, Fischhausen 2, 3, Bartenstein 1, 1, Königsberg i. Pr. 1, 1, Wehlau 2, 2. 2: Goldap 3, 3 (davon neu 1, 1), Insterburg 2, 2, Niederung 1, 1, Stallupönen 1, 1. 3: Allenstein Stadt 1, 1, Johannisburg 1, 1, Ortelsburg 1, 1. 4: Marienburg i. Westpr. 1, 3 —, I, Stuhm 1, 2. 5: 6. Kreistier- arztbezirk 1, 1 (1, I). 6: Qberbarnim 1, 1 (i, ), Ruppin 1, 1 (1, h, Zauch⸗Belzig 1, 1 (1, I. 7: Lebus 1B 1. 8S: Anklam 4, 4, Greifen⸗ hagen 1,1 (1, 1). Randow 3, 3, Re genwalde 15, 1, Ueckermünde 2, 3, Grimmen 2, 2, Rügen 2, 2 (1. I. 9: Lauenburg i. Pomm. 1, 1, Neustettin 11 1 (1, 15, Schlawe i, 1 (1, IM, Stolp 1, 3. 19: Netzekreis 1 1. 11: Breslau Stadt 1. 1 1, D. Frankenstein 1, 1, Glatz 5, 7 (. 2), Habelschwerdt 1, 1, Militsch 2, 2 (2, 2, Namslau 1, 1 (1, h, Neumarkt 1, 1, Oels 1ů, 1, Reichenbach 1, 1, Trebnitz 2, 3. 12: Görlitz L 1, Goldberg 1, 1, Hoyerswerda 4, 4 (2, 2), Lauban 1, 1 d, H), Löwenberg 1, 1. 13: Grottkau 1, i, Neustadt ‚O.-S. 1, 1 (1, B, Oppeln 1, 1. 14: Gardelegen 1, 1 (, I), Wernigerode 2, 2, Oster⸗ burg 2, 2. 16: Schleusingen 1, 3. 17: Altona Stadt 15, 1, Eckern⸗ förde 1, 1 (1, , Rendsburg 2, 2 (1, D. 18: Grafschaft Hoya 1, 2 I). 19: Hildesheim 1, 1, Peine 1, 1 (1, I. 20: Uelzen 1, 1 (1 I. 21: Stade 4, 4 (1, I. 24: Coesfeld 1, 1, Tecklenburg 1, 1. 263 Unna 2, 2 (1, 1). 28: Oberlahnkreis 1, 1. 29: Altenkirchen 1,1. 33: Aachen 1.1. 36: Riedenburg 1, 1. 43: Löoöbau 1, 1. 45: Deisnitz 1, 1. 51: Lahr 1, 1. 53: Mannheim 5, 8 (3, 5. 56: Lauterbach 1, 1 (1, I). 57: Bingen 1, 1. 63: Wolfenbüttel 1, 1. 64: Dessau⸗Koethen 2, 3, Ballenstedt 1, 2 —, I.

Milzbrand (Anthrax).

1: Wehlau 1 Gemeinde, 1 Gehöft (neu). 4: Rosenb erg i. Westpr. 1, 1 (1, 1). 5: 3. Kreistierarztbezirk l, 1 —õ I). 7: Arnswalde 1. 1. 8: Randow 1, 1 (ü, D. 11: Namslau 1, 1 (1, I), Trebnitz 1.1 d, I.. 12: Bunzlau 1, 1, Lauban 1, 1 , 1. 14: Jerichow J 1, 1, Quedlinburg 1, 1 (1, D. 15: Schweinitz 1, 1 (1, D. 17: Herzog- tum Lauenburg 1, 1 (1, 1), Schleswig 1, 1 (4, I. 22: Melle 1, 1 (l. 1. 27: Witzenhausen 1, 1 (4, D. 28: Dillenburg 1. 1 (1, D, St. Goarshausen 1, 1 (1, I), Unterlahnkreis 1, 1 (14, 15. 30: Eleve LI G. I), Lempen Kreseld 1, 2 ( I. 31 Siegkreis 1. 17 (, 38: Düren 1,1 (1.1). 36: Landau a. b. Isar 1, 1 (1, D. 43: Frei- berg 1,1 (1, 1), 2 2, 2 (2, 2), Löbau 1,ů 1. 45: Plauen 2, 2 (2, 2). 51: Lahr 1, 1 (1, D. 52: Karlsruhe 1, 1. 54: Sonders- hausen 1, 1. 60: Jever 1, 1 (1, I). 66: Deimold Stadt 1, 1 (G, h.

Tollwut (Rabies).

1: Pr. Eylau 1 Gemeinde, 1 4. 2: Niederung 1, 1. 3: Lötzen 1, 4, Lyck 4. 4 (davon neu 2, 2). 8: Demmin 1, 1. 9: Rum⸗ 1, 1. 11: Glatz 1, 1. 183: Beuthen⸗Tarnowitz 1, 1, Gutten⸗ ag !. 2

Tollwutverd acht (Rabies).

2: Goldap 1 Gemeinde, 1 Gehöft (neu), Stallupönen 1,R 1. 3: Allenstein 1, 1, Rössel 1, 1. 9: Köslin 1, 1. 11: Namslau 1, 1. 123: Lüben 1,1. 14: Gardelegen 1, 1. 31: Köln Stadt 1, 1 (1, h. 36: Neumarkt 15, 1.

Geflügelcholera ( cholera avium).

3: Johannisburg 1 Gemeinde, 1 Gehöft (neu). 5: 2. Kreis- tierarztbezirk 11, 1 (— HM, 4. Krsbez. 1 Geh., 9. Krsbez. 1 (I). 6: Eberswalde Stadt 1, 1 (1, I, Oberbarnim 1. 1 (1, 1), Teltow 2, 16, Zauch⸗Belzig 1, 1 (1, I). 7: Landsberg a. W. 2. 2, Spremberg 1, 1. S8: Randow 1, 2, Saatzig 1, 1, Usedom⸗Wollin 1, 1 (1, 17. I: Sonthofen 1, 1 (1, 1). 42: Ehemnitz 1, 1 (1, 1 Flöha 1, 2. n: Meißen 1, 1. 45: Schwarzenberg 2, 2, Zwictdu J, . 46: E- lingen 1,ů 1, Stuttgart Stadt 1, 1. 54: Greiz 1,1 (1, I). 57: Worms 1, 1. 66: Detmold MI 1, 1.

) An Stelle der Namen der Regierungs⸗ usw. Bezirke ist die 3 laufende Nummer aus der nachstehenden Tabelle

aufgeführt.

d

m r , r, m,

ö /

mere, , e, e,