1932 / 306 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 30 Dec 1932 18:00:01 GMT) scan diff

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und § 4

ER . = 36

Reisabfälle (Abfälle beim Schälen und Polieren von Reis), nicht zur menschlichen Ernährung verwendbar, der Nr. 192 des Zolltarifs; !

„aus Nr. 193 des Zolltarifs; RKückstände von der Stärke⸗ erzeugung aus Reis, nicht zur menschlichen Ernährung verwendbar; Branntweinspülicht (Schlempe), auch ge⸗ trocknet, aus Reis; Melasseschlempe aus Reis;

Mischungen, die unter Nr. 1 bis 3 bezeichnete Waren ent- halten.

Die Durchführung der Verordnung obliegt der Reichsmais⸗

Als Geschäftsabteilung der Reichsmaisstelle fordern wir die reisverarbeitenden Betriebe und Importeure, das

heißt, diejenigen Personen und Firmen, die auf unverzollter Basis Einkaufskontrakte in den oben angeführten zaren abschließen und iese Waren oder deren Erzeugnisse im Inlande verzollt in den Verkehr bringen, auf, bis zum 5. Januar 1933 abgehend anzumelden und ihr einzureichen

1. die bis zum 28. Dezember 1932 einschließlich über die an⸗ gegebenen Waren auf unverzollter Basis abgeschlossenen Einkaufskontrakie,

sämtliche bis zum 28. Dezember 1932 einschließlich abge⸗ schlossenen Verkaufskontrakte ilber die angegebenen Waren und der daraus hergestellten Erzeugnisse (auf verzollter und unverzollter Basis).

Einkaufs⸗ und Verkaufskontrakte sind nicht anzumelden, wenn darauf zu liefernde Ware bis zum 28. Dezember 1932 in das Zollinland verbracht worden ist. Trifft dies nur für einen Teil eines Kontraktes (Einkaufs⸗ oder Verkaufskontraktes) zu, so ist der Kontrakt gleichwohl anzumelden und einzureichen, hierbei ist aber anzugehen, in welcher Höhe der Kontrakt durch die bereits im Inland befindliche Ware erfüllt ist oder erfüllt werden soll.

ie Einreichung der Einkaufskontrakte hat im Original, die

der Verkaufskontrakte in Abscheift mittels eingeschriebenen Briefes

2

zu erfolgen Dem Kontrakt ist eine Aufstellung gesondert für die Einkaufs⸗ und Verkaufskontrakte beizufügen, die die Abschlußdaten und Gegenkontrahenten enthält.

In der Aufstellung über die Einkaufskontrakte ist gegebenen⸗ falls zu vermerken, welche Mengen für den Veredelungsverkehr stimmt

Die Anmeldungen sind mit größtmögliche Sorgfalt abzu⸗

518 1nd.

Es ist insbesondere darauf zu achten, daß die eingereichten

trakte und Kontraktabschriften auch die Daten tragen, an und zu denen Berlin, den 30. Dezember 1932.

die Kontrakte tatsächlich abgeschlossen worden sind. d

Reichsmaisstelle Geschäftsabteilung G. m. b. H.

Löwenberg. Rossa.

Geschäftsverteilungsplan der Zivilsenate für das Jahr 1933.

D

Dem I. Zivilsenate

sind zugewiesen:

2

Seesachen (SGB. S5 474 ff. nebst Seemannsordnung

1 der Strandungsordnung vom 17. Mai 1874) RGBl. S. 73 sowie alle Streitigkeiten aus den Reichs⸗

gesetzen über Binnenschiffahrt und Flößerei nebst Streitigkeiten uber Schleppverträge und Versiche⸗ rungen einschließlich von Rückversicherungen, wegen Wasser⸗ See⸗ oder Fluß Transports allein oder in Verbindung mit Landtransport, ferner alle Rechtsstreitigkeiten über Schiffspfandrechte (BGB. S8 1259 ff. und Zwangs vollstreckung in Schiffe (Zw Verst. Gesetz S8 162 ff.;

2. die Rechtsstreitigkeiten über Ansprüche aus Speditions-, Lager⸗ und Frachtgeschäften;

Rechtsstreitigkeiten über

Ansprüche aus Kauf und Tausch von Wert⸗— papieren,

Besitz und Eigentum lseinschließlich von Fällen des 5771 34O.), Nießbrauch und Pfandrecht (ein⸗ schließlich des kaufmännischen Zurückbehal

1nngsrechts, HGB. 5 369 an Wertpapieren sowie Rechtsgeschäften hierüber,

) Ansprüche auf Grund des Börsengesetzes und des

Gesetzes betr. die Pflichten der Kaufleute bei Aufbe⸗—

wahrung fremder Wertpapiere,

Ansprüche aus Kontokorrenten (SGB. 355),

) Ansprüche aus Kommissionsgeschäften (HGB.

383-406);

Rechtsstreitigkeiten über

a) Urheberrecht und Verlagsrecht, Mußsterschutz und Patentrecht nebst Verträgen

hierüber, ferner über Ansprüche gegen einen Patent⸗

anwalt in Anlaß seiner Berufstätigkeit (Gesetz betr. die

Patentanwälte vom 21. Mai 1960 RGBl. S. 233

einschließlich von Schadensersatzansprüchen,

Verträge über die Benutzung eines Geheim ver⸗

fahrens oder die ausschließliche Verwertung

nicht geschützter gewerblicher Erzeug⸗

ni e

Rechtsstreitigkeiten über Ansprüche aus Kauf und

Tausch von beweglichen Sachen und Forde rungen einschließlich der Ansprüche aus Werkver⸗ trägen über vertretbare Sachen, auf welche die Vorschriften über den Kauf Anwendung finden G 651 Abs. 1 BGB.), aus den Oberlandesgerichtsbezirken Düsseldorf, Köln und Königsberg, soweit nicht V Nr. 24 zutrifft;

ür das ganze Reich die Entscheidung in Fällen des 8 28 des Neichsgesetzes über die Angelegenheiten der freiwilligen Ge— richtsbarkeit vom 17. Mai 1898 sowie des 8 14 Nr. 3 des Reichsgesetzes über die Konsulargerichtsbarkeit vom 7. April 1969 (RCBl. S 213) und des Artikel 18 14 Nr. 3 der Ver⸗ ordnung über die Koönsulargerichtsbarkeit in Aegypten vom

Juli 1925 (RGBl. 11 S. 735), sofern es sich um

Führung der Schiffsregister und sonstige Befug⸗ nisse der Registerrichter oder Di spachen handelt;

die BVestimmung des zuständigen Gerichts auf Grund des deutsch⸗französischen Abkommens über elsaß⸗lothringische echtsangelegenheiten vom 22. November 19990 (RGGBl.

1695) sowie etwaiger sonstiger Rechtsabkommen, die zur

Durchführung des Vertrages von Versailles geschlossen sind und noch geschlossen werden.

Dem II. Zivilsenate

sind zugewiesen: die Nechtsstreitigkeiten über ; . na) Ansprüche aus Gesellschaftsverhältnissen

BGB. S8 705— 7140 und Gemeinschaften (BGB. S8 741 —– 758), soweit nicht IV Nr. 1 a2 KRlatz greift,

b) innere Verhältnisse von Handelsgesellschaften

(SGB. S8 105— 334, st illen Gesellschaften HGB. SS 335— 42), eingetragenen Genossen⸗ schaf ten und Gesellschaften mit be schränkter Haftung mit Einschluß der Rechts⸗ streitigkeiten zwischen diesen Gesellschaften oder Genossen⸗ . und ihren Vorstandsmitgliedern oder Geschäfts⸗ ührern,

e) Fir menrecht (SGB. §88 171 7) d) Ansveücke ans dem Erwerb eines Handels⸗

geschäfts (GVG. 5 95 Nr. 404).

e) Warenzeichen und unlauteren Wett⸗

bewerb, 9 die Vertragsverhältnisse der Mäkler (BGB. 88 652 63 einschließlich der Sandels mäkler (SGB. 93 ff),

Reichs und Staatsanzeiger Nr. 306 vom 30. Dezember 1932. S. 2.

* der Handelsagenten (8S6B. §§5 84 ff.), An⸗

prüche aus §5 354 HGB.; 2. die Rechtsstrei igkeiten über

a) Wechselsachen und Schecksachen sowie über An⸗ sprüche aus kaufmännischen Anweisungen,

b) Anwendung des 5 50 des Bankgesetzes vom 14. März 1875, jetzt 8 24 des Privatnotenbankgesetzes vom 39. August 1924 (RGBl. 11 S. 246);

3. die Rechtsstreitigkeiten über

a) Ansprüche aus Kauf und Tausch von beweg⸗ lichen Sachen und Forderungen, einschließlich der Ansprüche aus Werkverträgen über vertretbare Sachen, auf welche die Vorschriften über den Kauf An⸗ wendung finden G6 651 Abs. 1 BGB.). aus dem Bezirke des Kammergerichts und aus den Oberlandesgerichts⸗ bezirken Braunschweig, Breslau, Celle, Dresden, Frank⸗ furt a. M, Hamburg, Hamm, Jena. Karlsruhe, Kassel, Kiel, Marienwerder, Naumburg a. S. und Stettin, so⸗ weit nicht 1 Nr. 4c oder V Nr. 24 zutrifft,

b) alle nicht einem anderen Senate besenders zugewiesenen Sachen aus den Bezirken der Oberlandesgerichte Düssel⸗ dorf (mit Ausnahme des Landgerichts Duisburg und des Amtsgerichts Emmerich,, Karlsruhe Köln und gwei⸗ brücken sowie aus 3 Bezirke des Landgerichts Mainz;

erner

4. die Entscheidung in Fällen des 8 28 des Reichsgesetzes über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichlsbarkeit vom 17. Mai 1898 sowie des 5 14 Nr. 3 des Reichsgesetzes über Ae Konfsulargerichtsbarkeit vom 7. April 196560 (RGBl. S. 213) und des Artikel 18 14 Nr. 3 der Verordnung über die Kensulargerichtsbarkeit in Agypten vom 31. Jul 1925 (RGBl. II S. 735), sofern es sich um Führung der Handelsregister, einschließlich der Genofsen⸗ schaftsregister, und sonftige Gefuckffe der Register⸗ richter handelt;

5. die Bestimmung des zuständigen Gerichts nach 8 5 des Reichs— een, über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichts⸗ arkeit vom 17. Mai 1898, soweit es sich um Führung der e, n,. einschließlich der Genossenschaftsregister, und an Befugnisse oder Obliegenheiten der Registerrichter andelt.

Dem III. Zivilsenate

sind zugewiesen:

1. die Rechtsstreitigkeiten über Dienstverhältnisse (BGB. 611 ff) einschließlich von Schadensersatz⸗

2 ü chen auf Grund des 5 618 BGB.;

8. die Rechtsstreitigkeiten über Dienstverhältnisse der Handels- und Gewerbebediensteten (66. s§8 59 ff, GewO. S 195) einschließlich der Schadens ersgtzanspräüche auf Grund des 3 120 a GewS.;

8. die Rechtsstreitigkeiten über

a) . von Beamten und Militärpersonen sowie ihrer Hinterbliebenen auf Grund des Dienstver⸗

.

b) Schadensersatzaunsprüche aa) des Reichs, der Länder, Gemeinden oder sonstigen Körperschaften des öffentlichen Rechts gegen ihre Beamten oder gegen Militärpersonen auf Grund des . , , bb) gegen Beamte und ? silitärpersonen aus § 839 BGB., 0) i das Reich, die Länder und andere Körper— chaften, soweit ste wegen der gegen die vorhezeich⸗ neten Personen gus 8 839 26 begründeten Haf⸗ tung in Anspruch genommen werden, n, und ee soweit nicht V Nr. 4a und b zutrifft,

e dd) gegen Rechtsanwälte;

d. Ne Rechtsstreitigkeiten über Ansprüche aus Kauf und Tau sch von beweglichen ö und Forde⸗ Tung du, ein schüchͤch der nn, . aus Werkver⸗ trägen äber vertretbare Sachen, auf welche die Vorschriften über den 2 Anwendung finden (6GB. 5 651 Abs. I), soweit nicht 1 Nr. 8, 0, 5, IJ Nr. 3 a oder V Nr. 24 zutrifft.

; Dem 1V. Zivilsenate sind zugewiesen:

1. die Rechtsstreitigkeiten über

a) Per so nenrecht, insbesondere Namensrecht (BGB. 5 12) einschließlich von Adel, Ent mün⸗ di gungen (BGB. 8 6 und Todeserklärungen (BGB. 88 13 ff, 3B O 5 73 ff) sowie über innere Verhäletgwisse von Vereinen, auch solchen ohne juristische Persönlichkeit BGB. 21 ff. ),

b Familienre cht, insbesondere Eherecht, mit Ein⸗ schluß von Verlöbnissen und Ehegüterrecht nach Innen (BGB. S5 1297 ff), Etternrecht und Kindschaft (B6B. 1591 ff), Vormund schaft und 6 cha ft (BGB. S8 1773 ff.),

c) . einschließlich von Erbschaftskäufen (BGB. 1922 ff.);

2. die Rechtsstreitigkeiten über

a) Stisstun gen (BGB. S8 80 ff) und Schenkungen BGB. S8 516 ff). Nießbrauch an Vermögen (BGB. 83 1065 i und Leib renten BGG. S5 759 ffJ.

b Darlehn BGB. 55 6 6) und abstrakte Sch uldver hält nisse (GdGæ. S5 780 869, 3438. S8 1003 ff., soweit nicht. 1 Nr. Za bis e zutrifft,

Au ftr agSverhgättnisse Böß. 5 e bis 6c und Geschäftsführung ohne Auftrag (6B. SS 677 ff.)

ch ungerecht fertigte Bergicherung (BGB. S8 512 ff), sofern es nicht mit Rüchsicht auf das neben diesen Bestimmungen anzuwendende Recht zweckmäßig er⸗ scheint, daß die Sache von dem für das letztere Rechts⸗ gebiet zuständigen Senat erledigt wird, .

e) Bürgschaften (BGB. §§ Itzs ff.. jedoch ist bei Rechtsstreitigkeiten über eine Bürgschaft für die Zu⸗ ständigkeit der Bestand der Hauptberbindlichkeit maß⸗ gebend, wenn nur dieser den Gegenstand des eigent⸗ lichen Streites bildet;

8. die Rechtsstreitigkeiten über

a) kirchenrechtliche Verhältnisse sowie Schulbau— 1m und Grabstätten (EG. z. BGB. Art. 132,

b) Familienfideikommisse und Lehen EʒG. z.

GB. Art. 59);

4. aus dem Bezirke des Kammergerichts und aus den Ober— landesgerichtsbezirken Breslau, Hamm, Königsberg, Marien— werder, Naumburg (mit Ausnahme der Thüringischen und Anhaltischen Landesteile), Stettin (mit Ausnahme des Land⸗ gerichtsbezirkes Greifswald), dem Landgerichtsbezirke Duisburg und dem Amtsgerichtsbezirke Emmerich sowie aus den Kon— sularbezirken die Rechtsstreitigkeiten über sonstige, nicht einem anderen Senate besonders zugeteilte Sachen;

5. für das ganze Reich:

a) die Bestimmung des zuständigen Gerichts nach den S8 36 und 650 Abs. 3 ZPO. und 59 EG. z. 3BO. sowie nach F 5 des Reichsgesetzes über die Angelegenheiten der frei⸗ willigen Gerichtsbarkeit vom 17. Mai 1898, soweit nicht II Nr. 5. zutrifft,

b) die Entscheidung nach 8 159 des Gerichtsverfassungs⸗ geletzes in Ziniltachen nebst 8 2 des Reichsgesetzes über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit vom 17. Mai 1898 und § is des Reichsgesetzes über die

Konsulargerichtsbarkeit vom J. April 19600 (RGBl.

S. 213).

e) die Entscheidung in Fällen des § 17 des Einführungs⸗

gesetzes zum Gerichtsverfassungsgesetz,

d) die Eure m? in Fällen des § 28 des Reichsgesetzes über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit vom 17. Mai 1868 sowie des § 14 Nr. 3 des Reichsgesetzes über die Konsulargerichtsbarkeit vom J. April 19990 (RGBl. S. 213) und des Artikel 1 8 14 Nr. 3 der Ver⸗ ordnung über die Konsulargerichtsbarkeit in Aegypten vom 31. Juli 1925 (RGBl. 11 S. 735), soweit nicht 1 Nr. 6 oder II Nr. 4 und V Nr. 5a und b zutrifft,

e) die Entscheidung über Rechtsbeschwerden aus dem Jugendwohlfahrtsgesetz, für welche das Reichsgerichs zu⸗ ständig ist (Reichsgesetz vom 9. Juli 1922 RGBl. !] S. 633 5 18; EG. von demselben Tage RG 1 S. 647 Art. 9).

Dem V. Zivilsenate sind zugewiesen:

1. aus allen preußischen Oberlandesgerichtsbezirken die Rechts⸗ streitigkeiten über Ansprüche aus Kauf und Tausch von Grundstücken e(einschließlich Wiederkauf und Vor⸗ kauf) sowie aus allen in dem Geschäftsverteilungsplane nicht besonders genannten Verträgen über Grundstücke, soweit die Anwendung oder Auslegung des preußischen Gesetzes über den Verkehr mit Grundstücken vom 10. Februar 1923 und der dazu ergangenen abändernden Vorschriften in Streit ist wergl. VI Nr. I)

L. die Rechtsstreitigkeiten über .

a) Ansprüche aus Besitz und Eigentum an Grund— stücken und an Sachen, die mit einem Grundstück oder Gebäude in körperliche Verbindung gebracht sind, mit Einschluß von Ueberbau und Grenzverhält⸗ nissen (BGB. S5 12 bis i, gig bis 923), ferner die Rechtsstreitigkeiten aus dinglichen Vorkaufs-⸗— rechten und Rechtsgeschäften darüber, .

b) Nachbarrecht nebst dessen Verletzung (BGB. §§ 903 bis 90, GewO. z 26), Dien stbarkeiten inschließ⸗ lich von Notwegen), Re alla sten und sonstige, in dem Geschäftsverteilungsplane nicht besonders genannte ding⸗ liche Rechte an fremden Grundstücken nebst Rechts⸗ geschäften hierüber, ;

e) Hypotheken, Grundschulden und Renten- schulden nebst Rechtsgeschäften hierüber, .

d) Zwangsvollstreckung in Grundstücke mit Einschluß von Kauf und Tausch von Rechten aus dem Meistgebot (8 81 Zw. Verst. Gesetz): ;

g. dle Rechtsstreitigkeiten über die Bergrechtssachen und die Wasserrechtssachen;

4. die Rechtsstreitigkeiten über ; .

a) Schadensersatzansprüche auf Grund von 8 12 der Grundbuchordnung einschließlich der Rückgriffs⸗

ansprüche gegen die Beamten,

b) Schadensersatzan sprüche k aa) des Reichs, der Länder, Gemeinden oder sonstigen

Körperschaften des öffentlichen Rechts gegen ihre Beamten oder gegen Militärpersonen auf Grund des Dienstverhältnisses, ; bb) gegen Beamte und Militärpersonen aus 8 839 B. G. ⸗B., . ce) gegen das Reich, die Länder und andere Körper— schaften, soweit sie wegen der gegen die vorbezeich⸗ neten Personen aus 5 839 B. G.⸗B. begründeten Haftung in Anspruch genommen werden, soweit sie auf dem Gebiete der Rechtspflege liegen, und sofern es mit Rücksicht auf das zur Anwendung kom⸗ mende Recht nicht zweckmäßig erscheint, daß sie von dem für dieses Rechtsgebiet zuständigen Senat erledigt wer⸗ den (vergl. IIIl Nr. 3 aa —ec);

Gd. die Entscheidung in den Fällen a) des 5 74 des Aufwertungsgesetzes vom 16. Juli 1925

(RGBl. 1 S. 117, wenn es sich um Ansprüche aus Rechten an Grundstücken oder aus Rechtsgeschäften über Grundstücke oder über Rechte an solchen handelt,

b) des 52 des Zw. Verst. Gesetzes und des 5 79 der Reichs⸗

grundbuchordnung.

Dem VI. Zivilsenate sind zugewiesen aus dem ganzen Reiche die Rechtsstreitigkeiten über 1. Ansprüche aus Kauf und Tausch von Grundstücken (einschließlich Wiederkauf und Vorkauf) und aus allen in dem Geschäftsverteilungsplane nicht besonders genannten Verträgen über Grundstücke, soweit nicht in Fällen aus den reußischen Oberlandesgerichtsbezirken die Anwendung oder luslegung des Preußischen Gesetzes über den Verkehr mit Grundstücken vom 10. Februar 1923 und der dazu ergangenen abändernden Vorschriften in Streit ist wergl. V Nr. 1), L. Ansprüche aus Unfällen, an denen ein Kraftfahr⸗ zeug beteiligt ist wergl. VIII Nr. 20).

Dem VII. Zivilsenate ind zugewiesen: 1. die Rechtsstreitigkeiten über

a) Besitz und Eigentum an beweglichen Sachen nebst Ansprüchen aus Funden (B. G. -B. SS 965 ff) sowie auf Vorlegung von Sachen B. G.⸗B. 58 809 811), sofern nicht 1 Nr. 3b oder V

r. Za zutrifft,

b) Nießbrauch und Pfandrecht an beweg⸗ lichen Sachen und an Rechten, einschließlich von kaufmännischem Zurückbehaltungsrecht (S.⸗G.-⸗B. § 369) und von Rechtsgeschäften hierüber, so⸗ weit nicht 1 Nr. 1 oder Nr. 3b zutrifft,

o) Leihe (B. G. ⸗B. S5 598 ff. und Verwahrung (B. G.⸗B. 688 ff.);

8. die Rechtsstreitigkeiten über .

a) Werkverträge (B. G.-⸗B. Ss§ 631 bis einschließlich 651), jedoch ausschließlich der Werkverträge über vertret⸗ bare Sachen, auf welche die Vorschriften über den Kauf finden wergl. 1 Nr. 5, II Nr. Za und III Vr. H,

b Tertragsverhälrtnisse, die nicht einem anderen Senate besonders zugewiesen sind,

e) Vergleiche (B. G.⸗B. 5 779), wenn es nicht mit Rücksicht auf das angewendete Recht zweckmäßiger er⸗— cheint, daß die Sache von dem für dieses Recht zu⸗— tändigen Senat erledigt wird;

3. die Rechtsstreitigkeiten über ; .

a) Versicherungsverhältnisse, soweit nicht 1 Nr. 1 zutrifft,

b) Anfechtungen von Rechtsgeschäften eines Schuldners zum Nachteile seiner Gläubiger im Konkurse (K.⸗O. ss 29— 42 nebst 5 196) und außerhalb des Konkurses (Anfechtungsgesetz vom 21. Juli 1879) einschließlich be⸗ haupteter Simulation,

c) Ansprüche aus Enteignungen auf Grund von Reichs⸗ und Landesgesetzen (einschließlich des preußischen Fluchtliniengesetzes vom 2. Juli 1875 sowie des 8 15 Einl. zum preuß. AL. R., soweit es sich um dingliche Rechte handelt, und En iche e ge an' ch! aus dem Gesetze, betr. die Beschränkungen des Grundeigentums in der Umgebung von Festungen vom 21. Dezember 1879

Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr 306 vom 30 Dezember 1932. S. 3.

4. die Rechtsstreitigkeiten über

a) Zwangs vollstrecküungen in anderes als un⸗ bewegliches Vermögen (einschließlich der Klagen auf Er⸗ laß des Vollstreckungsurteils und mit Einschluß von §S 771 3- P- O., sofern nicht 1 Nr. 3 zutrifft, dagegen mit Ausschkuß von S5 767 bis 769 3.-P.-⸗-O.), soweit nicht 1 Ur. 1 zutrifft,

b) Schieds verträge und Schiedssprüche (3⸗-B. O. Ss 1025 ff. nebst 5 274 Abs. Z Rr. J;

5. die Rechtsstreitigkeiten über

a) Jagd- und Fischerei⸗Rechte nebst Verträgen hier⸗ über und Wildschadenersatz (B. G.⸗B. 8 835), b) Steuern und Stempel auf Grund von Reichs⸗

und Landesgesetzen,

e) die nicht einem anderen Senate besonders zugewiesenen Sachen aus den Oberlandesgerichtsbezirken Augsburg, Bamberg, Braunschweig, Celle, Darmstadt (mit Aus—⸗ nahme des Landgerichtsbezirks Mainz), Dresden, Frant⸗ furt a. M., Hamburg (mit Ausnahnie des Landesteils Lubeck Oldenburg —, Jena, Kassel, Kiel, München, Nürnberg, Oldenburg nebst dem Landesteil Lübeck, Rostock und Stuttgart sowie aus dem Landgerichtsbezirke Greifswald und den Thüringischen und Anhaltischen Landesteilen des Oberlandesgerichtsbezirks Naumburg;

6. alle Rechtssachen, für welche in Herter Instauz das Ober⸗

landeskulturgericht in Berlin zuständig ist;

7 die durch das Gesetz zur Regelung älterer staatlicher Renten

vom 16 Dezember 1929 (RGBl. 1 S. 221 dem Reichsgericht zugewiesenen Streitigkeiten.

Dem VIII. Zivilsenate

sind zugewiesen: 1. die Rechtsstreitigkeiten über Miet⸗ und Pacht⸗ Verhält⸗

nisse (B. G.-⸗B. S8 535 ff);

die Rechtsstreitigkeiten über

a) Schadens ersatz wegen unerlaubter Hand⸗ ungen (B. G. B. S8 823 ff.) mit Ausnahme der unter 11 Nr. 3b und V Nr. 4b bezeichneten Fälle sowie der Lachbarrechts verletzungen vergl. V Nr. 2) und der

VRildschaden vergl. VII Nr. 5a),

b) Ersatzansprüche auf Grund sonstiger besonderer Gesetzesvorschriften G. B. 5 302 Abs. 4, 5 600 Abs. 2, 8 717, 915 3. P. O.), soweit sie nicht einem anderen Sengt besonders zugewiesen sind,

e) Haftpflichtsachen, soweit nicht Nr. 2 zutrifft.

Leipzig, den 22. Dezember 1932.

Der Präsident des Reichsgerichts. Bum ke.

Bekanntmachung

über Zinserleichterung für den land—

wirtschaftlichen Realkredit. Auf Grund des 58 der Verordnung vom 27. September

182 über Zinserleichterung für den landwirtschaftlichen Real⸗ kredit (RGBl. 1 S. 1480) und des Art. 8 der Durchführungs⸗ 1nd Ergänzungsverordnung hierzu vom 24. November 1932 (C*GBI. JI S. 334) erklärt das unterfertigte Staatsministe⸗ vum als Aufsichtsbehörde, daß bei der Bayerischen

andestkulturrentenanstalt die Voraussetzung

s 8 Satz 1 der Verordnung vom 27. September 1938

vorliegt.

München, den 28. Dezember 1932. Staatsministerium des Innern,

Abteilung Landwirtschaft. J. V.: Hänlein.

Preußen.

Das Preußische Staatsministerium hat mittels Erlasses

vom 21. Dezember 1932 folgenden Personen: dem technischen Aufseher Wilhelm Irlenborn in Oer⸗Erkenschwick und dem Kohlenhauer Gottfried Wessel in Recklinghausen die Rettungsmedaille am Bande verliehen.

Bekanntmachung.

. Der Reichsrat hat in seiner Sitzung am 28. Juni 1932 die von der ordentlichen Generalversammlung der Aktionäre der Haunoverschen Bodenkreditbank in Hildesheim am 28. April 1932 beschlossene Aenderung der S5 17, 18 und 24 und die Wiederinkraftsetzung des 5 23 der Satzungen der Bank ge⸗ nehmigt. .

. Die Aenderung des 5 17 betrifft Bestimmungen über die Neuregelung der Befugnisse des Vorstandes der Bank.

Die Aenderung des 818 betrifft die Wahl der Mitglieder des Aufsichtsrats der Bank sowie deren Amtsdauer.

Die Aenderung des 5 24 betrifft die Neuregelung der Be⸗ rufung der Generalversammlung durch den Vorsitzenden des

Aufsichtsrats. Der § 23 ist in seiner bisherigen Fassung wieder in Kraft getreten.

Hildesheim, den 5. Dezember 1932.

Der Regiernngspräsident. Dr. Höhnen.

6. Bekanntmachung

über die zur Verwendung im Bergbau

zu gelassenen Zündmittel.

1. Der Minister für Handel und Gewerbe hat am 19. Oftober 1932 einen fünften n zur „Liste der Bergbauzündmittel“ erlassen Ministerialblat und Gewerbeverwaltung Nr. 24 vom 21. November 1935. Die darin aufgeführten Zündmittel lassen wir mit folgender Ausnahme zu: Die als „gewöhnliche Zünder“ bezeichneten 1 dürsen im Steinkohlenbergbau nicht verwendet werden.

2X. Die im fünften Nachtrag zur Liste der Bergbauzünd⸗

mittel aufgeführten besonderen Bedingungen und die allge⸗ meinen und besonderen bergpolizeilichen Vorschriften über die Sprengstoffe und die Schießarbeit sind zu beachten.

3. Diese Bekanntmachung tritt mit ihrer Veröffentlichung in Kraft.

Bonn, den 24. Dezember 1932.

t der Handels⸗

Preußisches Oberbergamt. Dr. Schlüter.

Bekanntmachung.

Auf Grund des §z 6 der Verordnung des Herrn Reichs⸗ präsidenten zur Erhaltung des inneren Friedens vom 19. De⸗ zember 19832 (RGGBl. 1 S. 548) in Verbindung mit § 86 des MIStrGB. verbiete ich die in Geldern erscheinende periodische Druckschrift Geldener Sender“ 31. Dejember 1932 bis 30. März 1933 einschließlich

Das Berbot umfaßt gem. 5 6 Abs. 2 a. a. D. auch etwa sonst in gleichen Verlage erscheinende KLopfblätter Zeitung sowie jede angeblich neue Druckschrift, die als die alte darstellt oder als ihr Ersatz an Fegen dieses Verbot ist das Rechtsmittel der zulässig, die binnen einer Ausschlußfrist von 2 Wochen nach Zuftellung bei mir einzureichen ist.

Die Beschwerde hat keine aufschiebende Wirkung.

Düsseldorf, den 28. Dezember 1932.

Der Regierungspräsident. J. B.: Castenholz.

Nichtamtliches.

Statistik und Volkswirtschaft. Nachweisung der Einnahme an Kapitalverkehrstener.

ür die Zeit vom

3 en o eschwerde

eLisiaß“ uaueaZuuuuuNoauuduuue1.n

Gegenstand der Besteuerung

Ar ril 1837 bis Novbi. 1932

April 1831 Nobbr. 1931

3

L Ge sellscha ft ste u er. Aktiengesellschaften und Kom manditgesellschaften

Gesellichaften mit beschränk⸗ ter Haftung Bergrechtliche Gewerkscha Andere Kayvitalgesellschaften Andere Erwerbsgesellschaften und die übrigen juristischen

8 8in so id 6 seo oo0 718 3485 66 45

412477 64 II. Wertpapiersteuer. Verzinsliche inländische Schuld. und Rentenver⸗ schreibungen, scheine und Schuldver⸗ schreibungen über zinsbare oder Renten⸗

Verzinsliche auslandische . Schuld⸗ und Rentenper⸗ , g u. Zwischen⸗

ch K

Für ausländische Aktien und andere Anteile sowie für aus ländische Genußscheine und Zwischenscheine

HI. Bär senumsatz-

s Anschaffungsgeschãfte Aktien und andere Anteile sowie verzinsliche Werte

Zusammen .. Berlin, den 28. Dezember 1932. Statistisches Reichsamt. J. V. Dr. Platzer.

5 s17 72434 7 Oꝛs 30s d

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12

374

3

Handel und Gewerbe. Berlin, den 80. Dezember 1932.

Die Elektroloęttkup deutsche Clektrolvtkupfernotiz

In Berlin festgestellte Notierungen für telegraphische Auszahlung, ausländische Geldsorten und Banknoten.

Telegravhische Auszahlung.

ernotterung der Vereinigung für tellte sich laut Berliner Meldung des W. T. B.“ am 30. Dezember auf 48,50 4 (am 29. Dejember auf 48,00 M6) für 100 kg.

23

29. Dezember Brie 0, Sꝑ 2 3, 704 2,012 0, 881

30. Dezember

Buenvs⸗Aires . Canada....

New Vork . Rio de Janeir Uruguay ... Amsterdam⸗ Rotterdam

h Brüssel u. Ant⸗ Bucarest ....

Budavest. Danzig ...

1 Goldpeso

100 Gulden 100 Drachm.

Jugoslawien. Kaunas, Kowno Kopenhagen .. Lissabon und

100 Escudos

(Jeland) .. 100 i8l. Kr.

100 Peseten Stockholm und

Gothenburg. Tallinn (Reval, Estland). . . 100 estn. Kr.

100 Schilling

4217 0,271 l, 52

2.202

2,492

6, 146 8.586

12. 485

Ausländische Geldsorten und Banknoten.

—— 30. Dezember 29. Dezember Geld Brie Geld Brie Sovereign Notiz 2038 2046 2038 2046 V Frcg. Stick ir I6 6 iz * 6. 6 16 22 SDolt. Jossats . 1 Etac iss 2569 Lies gas Amerjfkanische: 1000-5 Doll. 18 4,20 4.22 4,20 4.22 2 und 1 Doll. 18 4,20 422 420 422 Argentinische. 1 0. 84 0, 86 0,84 086 Brasilianijche 1 Milrels Canadische .. I fanad. 367 3.69 367 3,59 Englische: große 1 ER 13339 13,95 1394 14400 ILE u. darunter 12 1389 13,95 1394 1400 Türfische .. 1 türk. Pfund 182 1,84 1,82 1,84

Belgische. .. 100 Belga 58, 15 58, 39 58, 18 58. 42 Bulgarische .. 100 Lewa

Dãnische .. 100 Kr. 71,78 7204 72.06 7234 Danziger... 100 Gulden 81,54 81, 86 8l,4 81.86 Estnijche 2 2 2 100 estn. r. * 466 . 266 innische. ... 100 mk. 6,06 610 6.07 6, 11 ranzösische . 00 Frs. 1638 1644 16 38 1644 olientiche ;. jb Gulden 16831 165373 i683 165 19 talienische: gr. 100 Lire 21,49 21,57 21.49 21.57 100 Lire u. dar. 100 Lire w 1.6 21.49 21.57 Jugoflawische 100 Dinar 5,56 5. 60 5, 565 5, 50 Lettländische 100 Lats Litauische .. 100 Litas 4162 41.78 41.62 41,78 Vorwegische 100 G. 71,66 71,94 1 Oesterreich.: gr. 100 Schilling 100Sch. u. dar. 100 Schilling Rumänische: 1000 Lei und

neue 500 Lei 109 Lei unter 500 Lei 109 Lei

11

Schwedische 100 Kr. 75,909 756, 20 76. 15 76 45 Schweizer: gr. 100 Frs. 80 77 81, 09 80 78 81.10 100 Frs. u. dar. 100 Frs. 80.77 85169 8078 31, 10 Epanijche ).. 100 Peseten 34.25 34.39 3423 3437 Tschecho ssow. 500M u. 1000 R. 100 Ke 12,37 12,43 12,37 12, 43 hoo Kr. u. dar. 100 R 12.337 12,43 1237 12.43

Ungarische .. 100 Pengõ nur abgestemvelte Stücke.

O st de visen. Auszahlungen.

Warschau ... 10031. 4710 47.30 47,189 47,30 Posen .... 100 J. 4710 47,30 4719 47,3 Kattowitz... 100 9. 47,10 47.30 47, 109 4730

Notennotierungen. Polnische . = 100 l. 4685 4725 1 4685 4725

Wagengestellung für Kohle Kots und Briketts im Ruhrrevier: Am 29. Dezember 1932: Gestellt 15 154 Wagen.

London, 28. Dezember. W. T. B) Wochenausweis der Bant von England em 28. Dezember 1932 (in Klammern

Zu⸗ und Abnahme im Vergleich jur Vorwoche) in 1000 Pfund

Sterling: Im Umlauf befindliche Noten 371 190 (3un. 1090), hinterlegte Noten 23 609 (Abn. 10990), andere Regierungssicherbeiten der Emissionsabteilung 255 210 (Zun. 100), andere Sicherheiten der Emissionsabteilung 506 (unverändert), Silbermünzenbestand der Emissionsabteilung 3720 (Abn. 0) Goldmünzen⸗ und Barren⸗ bestand der Emissionsabteilung 119 7960 (unverändert), Depositen der

Regierung 8870 (3un. 1040), andere Depositen: Banken 102 419

(Zun. 3519), Private 233 760 (Abn. 230), Regierungssicherheiten 192370 (Zun. 2690) andere Sicherheiten: Wechsel und Vorschüsse 186510 (Jun. 6680), Wertpapiere 17740 (Abn. 3830). Gold- und Silberbestand der Bankabteilung 810 (Abn. 30). Verhältnis der Reserven zu den Passiven 16,82 gegen 18.14 v, Clearinghonseumatvz 452 Millionen, gegen die entsprechende Woche des Vorjahrs 111 Millionen mehr.

Paris, 29. Dezember. (W. T. B.) Ausweis der Bank von Frankreich vom 23 Dezember 1932 (in Klammern Zu- und Abnahme im Vergleich zur Vorwoche) in Millionen Franken. Aktira. Goldbestand 83 210 (Abn. 59), Auslandsguthaben 3154 (Zun. 43), Devisen in Report (Abn. u. Zun. . Wechjel und Schatz scheme 5a 6 d (Zun. 1118), davon: diskontierte inl. Handelswechsel 3148, diskontierte ausländische Handelswechsel 262, zusammen 3410 (Zun. 686), in Frankreich gekaufte börsenfähige Wechsel 532. im Ausland gekaufte börsenfähige Wechsel 1320, zusammen 1852 (Zun. 432), vombard— darlehen 2529 (Abn. 42), Bonds der Autonomen Amortisations⸗ kasse 6652 (unverändert). Passiva. Notenumlauf 82 565 (Zun. h30), täglich fällige Verbindlichkeiten 24 386 (Abn. 118), davon: Tresorguthaben 1966 (3un. 23), Guthaben der Autonomen Amortijationskasse 2136 Abn. 17), Privatguthaben 21 823 (Abn. 139), Verschiedene 231 (3un. 14), Devisen in Report (Abn. und Zun. —), Deckung des Banknotenumlaufs und der täglich fälligen Verbindlichkeiten durch Gold 77,77 vo (78, 16 v&S).

Berlin, 29. Dejember. Pre is notierungen für Na hrungs« mittel. Ginkaufspreise des Lebensmitteleinzel⸗ handels für 1090 Kilo frei Haus Berlin in Originalvackungen.) Notiert durch öffentlich angestellte beeidete Sachverständige der Industrie⸗ und Handelskammer in Berlin. Preise in Reichsmark: Jerstengraupen. grob 32.00 bis 3300 S Gerstengraupen, mittel 34.00 bis 38,00 6. Gerstengrütze 27,00 bis 28, 00 4. Haferflocken 31,00 bis 32 00 M. Hafergrütze, gesottene 35.00 bis 36 00 M, Roggen⸗ mehl, etwa 70 vo 24 00 bis 25 506 A Weizengrieß 36 00 bis 37.6 4, Hartgrieß 4056 bis 41,50 4. Weizenmehl 27.00 bis 32.00 M, Weizenauszuamehl in 100 kg⸗Säcken br.. f. n. 33.00 bis 37090 4, Weizenauszugmehl, feinste Marken, alle Packungen 37,00 bis 48,00 6, Svpeiseerbsen, Viktoria, gelbe 32, 90 bis 36.00, Speifeerbsen, Viktoria Riesen, gelbe 36 00 bis 38,00 4, Bohnen, weiße mittel 21,00 bis 2200 4, Langbohnen. ausl. 27,00 bis 29, 00 A, Linsen, kleine, letzter Ernte 3409 bis 39.900 4. Linsen, mittel letzter Ernte 39 00 bis 46.00 M. Linsen, große, letzter Ernte 46,00 bis 78.00 A. Kartoffel⸗ mehl. juperior 33.50 bis 34,50 A, Bruchreis 18,50 bis 19,50 4, Rangoon -Reis, unglasiert 1900 bis 20,00 4Æ, Siam Patna⸗Reis, glasiert 23 00 bis 25,00 A. Reisgrieß, puderfrei 23.00 bis 30,00 4, Ringäpfel. amerikan. extra cholce 94 00 dis 96.00 Æ Amerik. Pflaumen 40/50 in Driginalkistenpackungen 56 00 bis 57.00 , Sultanas Kiup Caraburnu t Kisten 66,00 bis 71,00 A, Korinthen choice Amalias 760,00 bis 74,00 Æ4, Mandeln, süße, courante, ausgew. 208.990 bis 21090 Æ Mandeln, bittere, courante, ausgew. 206,00 bis 21900 A. Zimt (Cassia), ganz, ausgewogen 19500 bis 205,00 M Pfeffer, schwarz, Lampong, ausgewogen 18000 big 190.00 4. Pfeffer, weiß, Muntok, ausgewogen 190 090 bis 216, 00. 4, Robfaffee Santos bis Ertra Prime 326.00 bis 348 00 „t, Rohkaffee, Zentralamerikaner aller Art 348.00 bis 470,000 , Röstkaffee, Santos bis Extra Prime 436,00 bis 460.00 4. Röstfaffee, Zentralamerifaner aller Art 444,00 bis 624.00 S, Möst⸗ roggen, glastert, in Säcken 31.00 bis 34.00 46. Röfstgerste, glasierth in Säcken 31.00 bie 3400 M, Malzfaffee, glasiert, in Säcken 15. 86 bis 46 00 S, Kakao, stark entölt 160090 bis 200, 00 , Kakao, leicht entölt 208, 06 bis 260.00 Mn, Tee, chines. 640, 00 bis 730,600 0, Tee, indijch 8( 0.00 bie 90,00 M Zucker, Melis 66 00 bis 66, 50 , Zucker, Raffinade 67,50 bie 69 00 S, Zucker, Würsel 73,50 bis 78. 50 M½, Kunsthonig in I kg-Packungen 72, O0 bis 74,00 M, Zucker⸗

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