26
ea , n n, ,,,,
9 1
Zweite Anzeigenbeilage zum Reichs⸗ und Staataanzeiger Nr. 307 vom 31. Dezember 1932.
S. 4.
T6692]. Geschäftsbericht der F. M. Barschall Attiengesellschaft, Berlin. Bilanz ver 31. Tezember 1931. O enáa 1 —— —
Attiva. M. 8 1 602 80 Debitorenkonto ... . 60 228 70
Inventarkonto ..... . 1400 — Verlust⸗ und Gewinnkonto: 1 202486
64 253 96
Passiva. 10 000 —
Aktienkapitalkonto J Reservefondskonto ... 9650 46 Kreditorenkonto.. .. 39687 88 Verlust⸗ und Gewinnkonto:
Vortrag aus 1929 und 19830 4915 62
64 253 96 Verlust⸗ und Gewinnrechnung per 31. Dezember 1931.
M 9
Soll. 2 Allgemeine Geschäftsun⸗
kosten und Zinsen 11401119 Haben.
Gewinn der Warenkonti . 112018 64
, ö 2022 46
11404110
Berlin, im November 1932.
F. M. Barschall Attiengesellschaft.
F. M. Barschall. Der Aussichtsrat unserer Ge sellschaft besteht aus:
1. Rechtsanwalt Dr. Julius Hepner zu Berlin C2, Kaiser⸗Wilhelm⸗Str. 53, als Vorsitzender;
2. Frau Ilse Barschall, geb. Wendriner, London⸗Hendon;
3. Kaufmann B. Rosenthal, London, Finsbury Court, Finsbury Pavement.
Berlin, im November 1932.
Der Borstand der F. M. Barschall Aktiengesellschaft. F. M. Barschall.
a er O ᷣ ux , 2 -, 0 O O e-,
(75214.
Abschluß zum 30. Juni 1932. Vermögen. RM 9
Grundeigentum, Werksan⸗ lagen, Werksgeräte u. Be förderungsmittel:
Grund stücke
Wohnhäuser
157 000 — 158 855 —
Fabrikgebäude .... 705 062 — Maschinen ... 423 251 — Walzenstraßen . ... 158 963 — G 55 599 — Kassel u. Rohrleitungen 1 — Gleisanlagen. .... 1— Werksgeräte u. Beförde⸗ d 1 — Tn üs -= k 955 492 25 Kesse, Bank- und Postscheck I 21 0231 Wertpapiere und Beteili⸗ gungen w 1 Hypotheken... 17000 —
Waren⸗ u. sonst. Schuldner
Vorausbezahlte Steuern u. Versicherungsbeiträge .
Bürgschastsforderungen RM 15000, —
Verlust aus
1021 389 29
2 260 55
1930 / 31 I78 488,47 Verlust aus 1931/32 .. 290 514,88 469 003 35 41244 902 60 Schulden. R,, 3 000 9090 — Gesetzliche Reserve 300 000 —
Rückständ. Steuern, Löhne u. sonst. Verpflichtungen aus dem Geschäftsjahr Kö
Waren⸗ u. sonst. Gläubiger
Bürgschaftsschulden RM 15000, —
300 a g 644 641 04
T Is 8s
——
Ausgaben. .
Verlustvortrag aus 1930/31 178 488 47 Handlungsunkosten ... 392 337 10 Sozialversicherung ... 185 127 31 Wohlfahrtsausgaben .. 39 694 — Ste neren ö 148 64579 ,,,, J 32 385 10 Abschreibungen auf: Wohnhäuser 7 280, — Fabrikgebäude 42 348, — Maschinen . 68 113, — Walzenstraßen 27 000, — Desen. 23s 990 - 173 731 — 1150 408 77 Einnahmen. Betriebsüberschuß .. 611 20550 Verschiedene Einnahmen . 70 199 92 , 469 003 35 1150 408 77
Unser Aussichtsrat besteht zur Zeit aus folgenden Herren: Direktor Dr. Arthur Klotzbach, Essen⸗Bredeney, Vorsitzender; Direktor Wilhelm Buschfeld, Essen⸗Brede⸗ ney, stellvertretender 3 Di⸗ rektor Dr. Friedrich Dorfs, Rheinhausen; Direktor Professor Dr.Ing. Paul Goe⸗ rens, Essen; Direktor Dr. Ing. Albert Rys, Essen. Ferdinand Weiler, Glüher, Düssel⸗ dorf⸗Benrath, vom Betriebsrat gewählt.
Düssel dors⸗Benrath, 22. Dez. 1932. Capito & Klein Attiengeselischaft.
Der Vorstand. Coutelle. Schleifenbaum
T2401. Brauerei Aller Stötter A. G., Augsburg. 3. Aufforderung zur Einreichung von Attien.
In der Generalversammlung vom 3. De zember 1932 ist beschlossen worden, das Aktienkapital von RM S00 000 in er leichterter Form auf RM 400 0090 herab⸗ zusetzen, und zwar dergestalt, daß gegen Einreichung von 190 Aktien zu nom. je RM 20 eine Aktie über nom. RM 1000 ausgefolgt wird. Wir fordern unsere Aktionäre auf, ihre Aktien bis spätestens 20. März 1933 bei der Deutschen Bank und Disconto⸗Gesellschaft Filiale Augs⸗ burg in Augsburg zwecks Durchführung der beschlossenen Maßnahmen einzu⸗ reichen. Die bis zu diesem Tag nicht ein⸗ gereichten Aktien sowie die eingereichten Aktien, welche die zum Ersatz durch neue Aktien erforderliche Zahl nicht erreichen und auch nicht der Gesellschaft zur Ver⸗ wertung für Rechnung der Beteiligten zur Verfügung gestellt sind, werden für kraftlos erklärt. An Stelle der für kraftlos erklärten Aktien wird für je 100 alte Aktien zu nom. je RM 20 eine neue Aktie zu nom. RM 1000 gewährt. Die neuen Aktien werden für Rechnung der Be⸗ teiligten durch die Gesellschaft zum Börsen⸗ preis und in Ermangelung eines solchen durch öffentliche Versteigerung verkauft. Der Erlös wird den Beteiligten nach Ver hältnis ihres Aktienbesitzes ausgezahlt.
Augsburg, den 109. Dezember 1932.
Brauerei Alex Stötter A. G. Der Vorstand. S. Riegele. 0 ᷣ—Q&ie, ',, e, , eee eee ee mer e,.
748611. Baldur⸗Neklame A.⸗G.
Bilanz per 31. Dezember 1931.
Attiva. 4 4 Beteiligungskonto .... 16315 — Grundstückskonto .... 74 573 55 R 270 57 Brettauer CG Co. .... 31 398 - Rückstellungskonto. ... 2 000 — Agiokonto H 1185 —
125 74212
Passiva.
118 38710 5 000 —
Hypothekenschulden ... Altienkapital ..... Gewinnvortrag . 6188,87 Verlust 1931 . . 3833,85
Verl t 19J
2 36602 126 742 12 Gewinn⸗ und Berlustkonto per 31. Dezember 1931.
An ! 9 Hypothekenzinsen. ... 9229 02 Steuerkonto... . 14465 68 Handlungsunkostenkonto .. 6419 45 Hausunkostenkonto ..... 200295
3211620
Per Agiokonto 2 9 2 * 205023 ginsenkonto... . dol z Miete konto... 256 330 92 Verlust 1931 ..... 383385
32 11620
In den Aufsichtsrat sind folgende Herren gewählt worden: Kaufmann Thies Frücht⸗ nicht, Kaufmann Ernst Wachsner und
10. Geseilschasten m. b. H.
Bekanntmachung
über die Ermächtigung zur
Ausstellung von Orderlager⸗
scheinen (8 7 der Verordnung
über Orderlagerscheine vom 16. Dezember 1931).
Die der Firma Karlsruher Lager hausgesellschaft m. b. H. in Karlsruhe mit Entschließung vom 8. Oktober 1932 Nr. 95 416 erteilte staatliche Ermäch⸗ tigung zur Ausstellung von Drderlager⸗ scheinen über Getreide wurde auf Güter aller Art ausgedehnt.
Karlsruhe, den 22.
Der Minister des Innern. In Vertretung: Weihel.
16525
—
75519] Eisenmwerke Hirzenhain Hugo Buderus, G. m. b. H., Hirzenhain. Die Eisenwerke Hirzenhain Hugo Buderus, G. m. b. H., Hirzenhain, sind zum Zwecke deren Eingliederung als Werksabteilung bei den Buderus'schen Eisenwerken, Wetzlar, aufgelöst. Die Gläubiger der Gesellschaft werden auf⸗ gefordert, sich bei ihr zu melden. Hirzenhain, den 23. Dezember 1932. Der Liquidator der Eisenwerke Hirzenhain Hugo Buderus, G. m. b. H. Morhenn.
74113
Die Heimstätten⸗Treuhandstelle Ge⸗ sellschaft mit beschränkter Haftpflicht in Berlin ist durch Gesellschafterbeschluß vom 22. November 1932 aufgelöst und tritt in Liquidation. Zu Liquidatoren wurden die bisherigen Geschäftsführer ernannt: Verwaltungsrechtsrxat Justus von Gruner, Bankdirektor Dr. Alfred Ohlmer. Gemäß § 65 Abs. 2 G. m. b. H.⸗Gesetzes geben wir dies hiermit bekannt und fordern die Gläubiger der Gesellschaft auf, ihre Ansprüche anzu⸗ melden.
Berlin, den 19. Dezember 1932.
Heimstätten⸗Treuhandstelle G. m. b. S. Die Liquidatoren: von Gruner. Dr. Ohlmer.
76677
Die Firma F. Potolowmsky G. m. b. H., früher Berlin, Friedrichstraße Vr. 163 / 64, befindet sich in Liquidation. Forderungen an die Liquidationsmasse sind bis zum 15. Februar 1933 bei dem unterzeichneten Liquidator anzumelden. Liquidator: Alfred Bernhardt,
Berlin⸗Schöneberg, Martin⸗Luther⸗Str. 26.
72740 Die Stadtreklame G. m. b. H., Liegnitz, soll aufgelöst werden. Gläu⸗ biger baben sich bis spätestens 15. Ja⸗ nuar 1933 zu melden. Als Liquidator Dittrich, Liegnitz, Sedanstr. 15.
Gewinn⸗ und Verlustrechnung für den 30. Juni 1932.
Debet. RM Q
Handlungsunkosten ... 4729 03 Steuern d 9 9 2 450 — Abschreibung:
a) Effekten . 20 154,89
b) Hypothek . 100 000, - 120 16489
T 333 93
. Kredit. Zinsen und Dividenden. 16 124 35 Auflösung d. Reservefonds 9 71694 Verlust 2 L 2 1 * 2 16 2 102 492 63 127 333 92
Dem Aufsichtsrat unserer Aktiengesell⸗ schaft gehören an: Fabrikbesitzer Dr. Max Schoeller zu Düren, Vorsitzender; Rechts⸗ anwalt Dr. Fritz Paulsdorff zu Berlin, Stellvertreter; Geh. Justizrat Victor Hensel zu Frankfurt a. O.
Berlin⸗Schöneberg, im Dezember
1932. Der Borstand.
Prokurist Hellmut Ballin. le , alt / Vetrieb eselischaft
Suhl, den 28. November 1932. m b. 5 m .
15 1 * * 1 Ilse Hahn. Silanz am 30. September 1932. a . . 2
ö Werksanlagen... 96 9. Deutsche Kolonial... .:: 6 Il t Einrichtungsgegenstände . 1 — gese schaf en. Betriebs⸗ und Installations⸗
762131. materialien w 38 129 43 Dstafritanische Bergwerks⸗ und Schuldner 1 125 40475 Planta gen⸗Attien geselischaft, Wertpapiere und Beteili⸗ .
Berlin. z . Nee. hr z i 219 9gö58 50
Bilanz für den 30. Juni 1932. Kassenbestände einschl. Post⸗
1 scheckguthaben .... 10 29029
Aktiva. RM & Bürgschaften 199 237,50 .
Bank. 5 617 3 3 3565 193 18
K 2 21 82 2 26
1 24 337 50 Passiva.
1 100 000 — Stammkapital ..... 1 500 900 —
22 15 000 — Neservefonds.. . 500 000 —
Außenstände ...... 6 000 — Schuldverschreibungsanleihe .
e 102 49263 von 1913... . 236 607 —
— D Nennbetrag der Genuß⸗ 253 168 93 rechte: RM 221 000, —
Passiva. Anleihe... . 366 000 — Attienlapital . ..... 227 000 — Gläubiger... 583 20874 Verbindlichkeiten .... 3 450 — Betriebsreserve⸗ = Iõ 00 — Rückstellung ...... 23 ls 95 . 199 237,5 a .
D* Ts 5 eingewinn?) .....
Iss ms ĩs ) Verteilung des Reingewinns: RM
boo Dividende... . . 76 000, — Vortrag auf neue Rechnung . 22 377,44
97 377,44 Gewinn⸗ und Berlustrechnung 1931 — 1932.
Soll. RM 9 Zentralverwaltungskosten Sl õ5z od Abschreibungen ..... 18 590 04 Reingewinn ...... 97377 44
227 51953 Haben. Gewinnvortrag aus 1930, 31 17 858 33 Betriebsüberschüsse und sonstige Einnahmen.. 209 661 20 227 519 53
Die Geschäftsführer: F. Goldschmidt. G. Blase.
Dezember 1932.
II. Genossen⸗ . schaften.
Einladung zu der am Dienstag, den 31. Januar 1933, in Hannover, Königstr. 50 A, stattfindenden ordent⸗ lichen Generalversammlung.
Tagesordnung:
1. Geschäftsbericht 1932.
Vorlage und Genehmigung der Bilanz sowie Verlust⸗ und Gewinn⸗ rechnung 1932.
3. Entlastung des Vorstands und Auf⸗
de
sichts rats.
4. Neuwahl des Vorstands und Auf⸗ sichts rats.
5. Satzungsänderung der 55 4, 5, 7, 8, 9. 16.
6. Verschiedenes.
D. g. V. — Deutscher Zweckspar Verband e. G. m. b. H., Kassel. Der Vorstand. Börnsen. Schneider. Für den Aufsichtsrat:
Dr. ng. Himmelsbach.
716713 Bekanntmachung.
Auf Grund des 5 36 Abs. 1 des Wuppergesetzes vom 8. Januar 1930 wird die Wuppertalsperrengenossenschaft in Hückeswagen mit Wirkung vom 1.1. 1933 ab aufgelöst. Mit dem gleichen Zeitpunkt geht das Vermögen ein⸗
schließlich aller Rechte und Pflichten der aufgelösten Genossenschaft J. den Wupperverband in Wuppertal⸗Barmen über. (J. E. 5943.) Düsseldorf, den 24. Dezember 1932. Der , In Vertretung: Castenholz.
14. Verschiedene Bekanntmachungen.
Hufelandische Gesellschaft.
Generalversammlung Donnerstag, 9. Februar 1933, abends 71 Uhr, in der chirurg. Klinik der Charits, Schumann⸗ straße 21. 76410].
Tagesordnung: Wahl von Vorstand, korrespondierenden und Ehrenmitgliedern. Tätigkeits⸗ und Kassenbericht.
J. A.: J. Ruhemann, Motzstr. 47.
75480 ;
Märkische Haftpflicht⸗Versiche⸗ rungs⸗Gesellschaft a. G. Aufsichtsrat.
Gemäß den Bestimmungen der Satzung geben wir hiermit bekannt, daß das Aussichtsratsmitglied Direk⸗ tor Hermann Sielaff, Bln.⸗Buchholz, nach 5 9 Abs. 3 unserer Satzung aus dem Aufsichtsrat ausgeschieden ist.
Der Vorstand. Spettel. Schüller.
fress Deutsche Siedlungsbank, Berlin.
Auszug aus dem Geschäftsbericht der Deutschen Siedlungsbank . für das Geschäftsjahr 1831. Infolge der langwierigen Verhandlungen zwischen Reich und Preußen über die Neuordnung des landwirtschaftlichen Siedlungswesens konnte die Genehmigung des
Geschäftsberichts und der Vermögensaufstel lung erst im Dezember 1932 erfolgen.
lung für 1931 durch die Anstaltsversamm⸗
Die laut Verordnung vom 26. 9. 1930 errichtete Deutsche Siedlungsbank hat ihre Arbeiten am 1. Februar 1931 aufgenommen. Zu deren Durchführung übernahm sie vor allem Angestellte derjenigen Stellen, deren Arbeit auf dem Gebiet der land⸗ wirtschaftlichen Siedlung sie fortsetzen sollte. Mit Ausnahme der bei der Heimbank
A. G. verbliebenen Oedlandkredite ist die geschehen.
Uebernahme der Sachen im Berichtsjahr
Die Richtlinien für die landwirtschaftliche Siedlung vom 109. November 1931 beseitigten die bis dahin durch den verschiedenartigen Aufbau des Siedlungsverfahrens bestehenden Schwierigkeiten und boten die Grundlage für eine einheitliche Bearbeitung.
IImh Berichtsjahr konnte der Erwerb Kredit der Deutschen Siedlungsbank finanz
von rund 96 000 ha Siedlungsland durch iert werden. Das Landangebot ist in der
ersten Hälfte des Jahres 1931 und auch noch nach der Julikrise sehr groß gewesen und
ließ erst auf Grund der für die Landwirtschaft maßnahmen nach. Die Kosten ließen sich au
erlassenen Umschuldungs⸗ und Sicherungs⸗ f allen Gebieten sehr senken, besonders bei
den Bauten, so daß die im Spätherbst 1931 durch das Reichsarbeitsministerium fest⸗ gesetzten Kreditsätze teilweise sogar noch unterschritten wurden. Im Berichtsjahr sind von der Deutschen Siedlungsbank ausgezahlt
an Rll, an Besiedlungskredit [. an Einrichtungskredit .... Die über Ablösung der von der Deutschen
ö 38 72 376, 6 RM; J 37 471 799, — , V 162293, —
Siedlungsbank gegebenen Zwischenkredite
durch Dauerbeleihung mit der durch die Deutsche Centralbodenkredit⸗A.⸗G. vertre⸗ tenen Gruppe von Hypothekenbanken sowie der Gruppe Bayerischer Hypotheken- banken geführten Verhandlungen wurden durch die Julikrise unterbrochen.
Trotz der sich durch diese ergebenden
Schwierigkeiten ließ sich die Finanzierung
der bereits begonnenen Siedlungsvorhaben, soweit sie durch die Deutsche Siedlungs⸗
bank beabsichtigt war, aus deren flüssigen
Mitteln ermöglichen. Nur die noch nicht
begonnenen Siedlungsvorhaben mußten vorerst zurückgestellt werden. Das Absinken der Preise für Veredelungsprodukte traf die Siedler mit ihren
kleinbäuerlichen Wirtschaften auf das schwerste. Der Eingang der Zinsen ließ daher
im Laufe des Berichtsjahres mehr und mehr zu wünschen übrig. Die Bereinigung der trotz des einmaligen Halbjahrserlasses für die Zeit vom 1. 7. 1931 bis 30. 6. 1932 und der Herabsetzung des Zinssatzes für die Siedlerkredite auf 34 v. H. für die Zeit vom 1. Juli 1932 bis 30. Juni 1934 durch die schwierige Wirtschaftslage entstandenen Rück⸗
stände an Renten sieht die Deutsche Siedlun der nächsten Zeit an.
gsbank als eine der dringendsten Aufgaben
Für das Geschäftsjahr 1931 hat die Deutsche Siedlungsbank einen Re ngewinn
von 3 418 141,12 RM zu verzeichnen. Es
wird davon eine Dividende von 3 v. H.
verteilt und der Rest auf neue Rechnung vorgetragen. Vermögensaufstellung der Deutschen Siedlungsbant zum
31. Dezember 1931.
Attiva. . re, K 2. Guthaben bei Banken.... 3. Guthaben beim Postscheckamt ... 4. Schatzanweisungen.. ... ö J 6. Siedlungskredite:
— — —— — 2 —
. 0 1 . 8 * * 2 2 1 943 56 k 10 118099 93 2 2 2 2 5 7127 39 2 2 2 * 6 968 888 89
13 732 461 35
a) Zwischenkredite aus eigenen Mitteln .. 103 003 584,13
b) Zwischenkredite aus Sondervermögen (vom
Deutschen Reich eingebracht)...
e) Zwischenkredite aus Sondervermögen (vom Freistaat Preußen eingebracht)...
7J. Debitoren:
.. 169 795 844,36
21 489 543,36 294 288 971 385
a) Vorschüsse an Freistaat Preußen auf Haus⸗ .
zinssteuerdarlehen. .. b) Vorschüsse Schwerin auf Landesbaudarlehen n.
) Vorschüsse an Freistaat Preußen auf Zwi⸗
schenkredite in preußischen Sachen 8. Inventar....
4 ,,
9. Konto für Ueberträge auf neue Rechnung“
an Freistaat Mecklenburg⸗
11 0930 750, —
a80 00, — 15 684 305 23
1— 19 273 26 340 818 762 45
3 273 646, 22
* 22
Berlin, im Dezember 1932. ;
Passiva. 1. Grundkapital 9 , 50 000 G — 2. Reservefonds 0 0 2 9 9 9 0 90 0 0 9 0 0 0 9 50 900 000 — R 25 000 900 — 4. Sondervermögen (vom Deutschen Reich eingebracht)... 148 308 289 36 5. Rückstellungskonto zu Cx .. K . 36 0060 000 — tz. Sondervermögen (vom Freistaat Preußen eingebracht)... 14 697 051 87 7. Nüclstellungs konto us . . 3 900 009 — 8. Zuschußfonds des Deutschen Reiches.. 9917 891 24 9. Zuschußfonds des Freistaates Pnreußen s.. 92 450 43 10. Kreditoren — Gesperrtes Restkaufgeld ...... . 30 711 25 11. Rückstellungskonto für Einrichtungs kredit... . 41 342 87 12. Konto für Ueberträge auf neue Rechnung.... 372 883 81 H. Neingewinn , 3 41814112 340 818 76245 Soll. Gewinn⸗ und Verlustrechnung. Saben. RM . RM 9 Handlungsunkosten ... 322 699 43 Zinseinnahmen... 3 846 351 86
Abschreibung auf Inventar 75 51131 Reingewinn... . 3 448 14112 * 3 846 55 3 846 351 86
Deutsche Siedlungsbank.
Haftung, Sitz Ansbach, ist eingetragen ? worden: Geschäftsführer Paul Fiedler 1932 bei den Einzelfirmen:
Erste Zentralhandelsregisterbeilage
zum Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger
zugleich Zentral handelsregister für das Deutsche Reich
Nr. 397.
9 9 9 O0
2
Erscheint an jedem Wochentag abends. Bezuge⸗ preis monatlich 1,15 Re- einschließlich 0, 30 MM Zeitungsgebühr, aber ohne Restellgeld; für Selbst⸗ abboler bei der Geschäftestelle 9 95 Rec monatlich Alle Postanstalten nehmen Bestellungen an, in Berlin für Selbstabholer die Geschäftsstelle 8W. 48 Wilhelmstraße 32. Einzelne Nummern kosten 15 R. Sie werden nur gegen Barzahlung oder vorherige Ein
sendung des Betrages einschließlich des Portos abgegeben. P
Berlin, Sonnabend, den 31. Dezember
—
O
Anzeigenpreis für den Raum einer fünfgesraltenen Petitzeile 1, l0 MRν . Anzeigen nimmt die Geschäftsstelle an Befristete Anzeigen müssen 3 Tage vor dem Einrückungstermin bei der Geschäãftsstelle eingegangen sein.
Inhaltsũbersicht. 1. Handeleregister. — 2. Gũterrechts register. — 3. Vereinsregister. — 4. Genossenschafteregister. — 5. Musterregister. — 6. Urheberrechtseintrags- rolle. — T. Konkurse, Vergleichs sachen, Ver⸗ mittelungsverfahren zur Schuldenregelung land. wirtichastlicher Betriebe. — 8. Verschiedenes.
9
Entscheidungen des Reichsfinan zhofs.
75. Zur Annahme einer verdeckten Gewinnverteilung. Die Beschwerdeführerin gehört zum A.⸗Konzern, dessen Gesell⸗ chaften durch Verträge und Beteiligungen auf die ver chiedenste
eise ineinander verflochten sind, aber im Endergebnis, ur⸗ 1 den Brüder A. und B., später A. allein wirtschaftlich ienen. Die Beschwerdeführerin hat in den Jahren 1926 bis 1928 an die Familie A. G. m. b. H. — Familiengesellschaft ge⸗ nannt — eine Umsatzprovision abgeführt. In den Jahren 1927 und 1928 hat sie auch der F. A-G. Umsatzprovisionen gewährt, die über Provisionskonto abgebucht sind. Das Finanzamt hat bei den Veranlagungen für 1926 bis 1928 die Provisionszah⸗ lungen als verdeckte Gewinnausschüttungen angesehen und nicht 1. Abzug vue gen Einspruch und Berufung hatten keinen erfolg. Auch die Rechtsbeschwerde mußte als unbegründet zurück⸗ sewiesen werden. J. Die Gesellschafter der Familiengesellschaft 6 die drei minderjährigen Kinder des A.; Geschäftsführer ist A. Die Verpflichtung der A. ⸗Gesellschaften zur Entrichtung der Um⸗ satzprovision an die Familiengesellschaft gehen auf einen Beschluß der Gesellschafterversammlung der beschwerdeführenden Gesell⸗ chaften vom 29. September 19233 zurück. Nach dem Protokoll at A. damals ausgeführt: „Die Familie A-⸗G. m. b. H. faßt die A.⸗Familienkräfte zu einer einheitlichen Wirtschaftlichkeit zu⸗ ammen und wird ga auch für unsere Gesellschaft von wirt⸗ chaftlichem Nutzen sein, ohne daß dieselbe jedoch in ein direktes Ingestelltenverhältnis zu unseren Gesellschaften tritt. Anderer⸗ seits muß aber die Gesellschaft für ihre Mitwirkung bei unserer Firma eine Gewinnentschädigung erhalten, ohne jedoch Einfluß auf die Bilanzierung unserer Gesellschaft erhalten zu sollen. Es wird daher beschlossen, die Familie A. G. m. b. H. am Umsatz der Gesellschaft zu interessieren. Eine Umsatzbonifikation von 5 vT ericheint angemessen“. In diesen Ausführungen ist etwas Greif⸗ bares, aus dem die Art der Leistungen der Familiengesellschaft entnommen werden könnte, nicht enthalten. In der Einspruchs⸗ entscheidung 1926 ist aus bem bis dahin gesammelten Tatsachen⸗
material, gefolgert worden, daß die Familiengesell⸗ aft. der Beschwerdeführerin ein Entgelt oder ge⸗ 3 tl Dienste für die Provision nicht geleistet habe. ie Beschwerdeführerin hat diese Feststellung nicht angegriffen, die
Abzugsfähigkeit der K vielmehr nur mit Rechts⸗ . verteidigt. Die Rechtsausführungen sind, wie schon zum eil vom Finanzgericht dargelegt ist, nicht stichhaltig. Als verdeckte Gewinnverteilung ist alles das anzusehen, was eine Gesellschaft ihren Gesellschaftern im Hinblick auf das Gesellschaftsverhältnis zu⸗ wendet, Nichtgesellschaftern aber nicht gewähren würde. Damit Umgehungen unterbunden werden, hat der Rechtsgedanke dahin erweitert werden müssen, daß den Gesellschaftern solche physischen oder juristischen Personen gleichgestellt werden, die den Gesell⸗ . nahestehen. Denn ob der , Gesellschafter kraft einer Herrschaftsmacht sich selbst oder formell seinen Angehörigen oder einer ihm gehörenden Gesellschaft einen verdeckten Gewinn zuwenden läßt, macht nach den hier anzuwendenden wirtschaftlichen Gedankengängen keinen Unterschied. Danach können die Ein⸗ wendungen, 3 die Familiengesellschaft eine besondere juristische Person ist, daß sie selbst keine Anteile der beschwerdeführenden Gesellschaft besitzt, daß ihre Anteile nicht dem A. selbst, sondern dessen Kindern gehören, von der Beschwerdeführerin mit Erfolg nicht geltend gemacht werden. Maßgebend ist, daß die Beschwerde⸗ führerin den Kindern ihres Hauptgesellschafters A. auf dem Wege über die Familiengesellschaft ohne Gegenleistung Provisionen hat zukommen lassen. Daß die Beschwerdeführerin physischen oder , . Personen, die ihren Gesellschaftern nicht nahestehen, erartige Zuwendungen nicht machen würde, bedarf keiner näheren Begründung. Der Rechtsgedanke der von der Beschwerdeführerin angezogenen Entscheidung VI A 1773/29 vom 18. Juni 1930 (Steuer und Wirtschaft 1930 Nr. Me) greift hier nicht ein, und zwar schon um deswillen nicht, weil es sich hier gar nicht um die An⸗ wendung der Organtheorie handelt und jene Entscheidung sich auf die Einkommensteuer beschränkt, während sowohl die Be⸗ . wie die Familiengesellschaft körperschaft⸗ leuerpflichtige Exrwerbsgesellschaften sind. Die weiteren Einwendungen ziehen aus der vom Finanzgericht gebilligten Entscheidung des Finanzamts falsche Schlußfolgerungen. Es handelt sich nicht darum, daß der Beschwerdeführerin Gewinne der Familiengesellschaft angerechnet werden. Die Vorinstanzen haben vielmehr verhindern wollen, daß von der Beschwerde⸗
führerin erarbeitete Gewinne unversteuert verdeckt verteilt werden. II. Die F. A.⸗G. ist am 30. Juni 1927 gegründet worden Einer der Gründer war A. Er brachte seine Erfindung
in die Gesellschaft ein. Als Entgelt erhielt er 100 000 Schweizer Franken Aktien des 200 000 Schweizer Franken betragenden Grundkapitals. In den Generalversammlungen vom 3. Mai 1928 und 26. April 1929 wurde der Aktienbesitz des A. mit 180 go) Schweizer Franken angegeben. Nach den Mitteilungen in beiden Generalversammlungen bestehen die Einnahmen der 3 A-G. lediglich in den Lizenzgebühren, die ihr von den A⸗ zesellschaften zufließen. Die kae bie A. in die F. A. G. eingebracht hat, sind nicht e hüt, A. hat seine Stellung als Leiter der A-Unternehmungen benutzt, um die von ihm ge— machten Erfindungen im A.⸗Betriebe ausprobieren zu lassen. In den Einspruchsentscheidungen ist der Abzug der an die 7 AG. r, Umsatzprovisionen verweigert, weil nach nsicht des Steuerausschusses für die auf Grund der Betriebs⸗
ewonnenen und im Betriebe ausprobierten Erfindun⸗ gen ein Entgelt nicht in Frage kommen könne und weil die Ein⸗ bringung der Erfindung in die F. A.-G. nicht erfolgt sei, um mittelbar A. einen Teil des Gewinns steuerfrei zufließen zu lassen. Das Urteil des Finanzgerichts hat die Ansicht aus⸗ gesprochen, daß eine Provision 6 solche nicht schutzfähige und darum von jedermann verwendbare Erfindungen überhaupt nicht berechtigt sei. Sollte eine Provision grundsätzlich aber doch zulässig sein, so müsse die Höhe beanstandet werden, da einem Fremden solche Summen jedenfalls nicht zugestanden worden wären. Die Begründung der Vorentscheidung ist nicht schlüssig. Wie die Beschwerdeführerin ganz richtig ausführt, besitzt auch eine ungeschützte Erfindung einen wirtschaftlichen Wert, solange . geheim ist und darum nicht von jedermann verwendet werden kann. Weiter hätte die Vorentscheidung, als sie für den Fall der grundsätzlichen Abzugsfähigkeit der Provisionszahlungen die Höhe der Provision bemängelte, die Höhe berechtigter Zah⸗ lungen feststellen und gegebenenfalls diese als abzugsfähig an⸗ erkennen müssen. Von einer formalen Aufhebung der Vorent⸗ scheidung kann jedoch abgesehen werden, da bei freier Beurteilung der Berufungsentscheidung im Ergebnis beizutreten ist. Aus⸗ schlaggebend ist der schon in der Einspruchsentscheidung vertretene Gedanke, daß eben die Erfindungen nicht mehr geheim, sondern der Beschwerdeführerin bereits bekannt waren. Denn sie sind in den A.⸗Betrieben ausprobiert. Da weiter die Erfindungen auf Grund der Betriebserfahrungen der Beschwerdeführerin gewonnen sind, wird man mit dem Steuerausschuß davon auszugehen haben, daß eine Erwerbsgesellschaft einem fremden . für die . so gewonnener, ihr bereits bekannter Erfindungen besondere Entgelte nicht zugesprochen haben würde. Die Gesell⸗ schaft würde dann auch keine Veranlassung nehmen, Provisionen an eine fremde nn,. u zahlen, der etwa die Er⸗ findungen von dem Geschäftsführer mitgeteilt sind. Gegenüber den inwendungen der Beschwerdeführerin, daß sie mit der F. A⸗G. durch Anteilsbesitz nicht verknüpft sei, und daß die F. A.⸗G. nicht zum A.⸗Konzern gehöre, kann auf die Ausführungen oben unter 1 am Schlusse verwiesen werden. Die rechtliche Lage ist hier ähnlich wie bei den Zuwen⸗ dungen an die Familiengesellschaft. Unerheblich ist der Einwand, daß neben A. eine Zeitlang noch B. im Konzern beteiligt gewesen ist. Zur Feststellung einer verdeckten Gewinnverteilung ist nicht erforderlich, daß sämtlichen Gesellschaftern dieselben verdeckten Vor⸗ teile zugewendet werden. Schließlich kann auch die Beschwerde⸗ führerin nicht damit gehört werden, daß die F. A—-G. 1927 und 1928 an A. keine Gewinne verteilt hat, weil eine Dividendenaus⸗ 1 unterblieben ist. Dadurch, daß die F. A.⸗G. ihre Re⸗ serven verstärkt hat, ist ihr innerer Wert und damit der Wert ihrer Aktien gewachsen. Insofern hat auch A. einen unmittel⸗ baren Vorteil gehabt. Im übrigen bedarf es eines Nachweises an solchen unmittelbaren Vorteil nicht. Es würde für die Fest⸗ tellung einer verdeckten Gewinnverteilung genügen, daß eine gere e, unter dem Druck eines Gesellschafters einer fremden Gesellschaft, an welcher der Gesellschafter r r besitzt, unent⸗ geltliche Zuwendungen macht. Wie die bereicherte Gesellschaft die ihr zugeflossenen Werte verwendet, ob sie damit Verluste deckt, lese hefe verstärkt oder ihrerseits Gewinne ausschüttet, ist unerheblich. Die , ist zwar auf den Einwand, daß A. nicht mehr Gesellschafter der F. A.⸗G. sei, nicht zurück⸗ gekommen, nachdem das Finanzgericht darauf hingewiesen hat, daß A. die F. Aktien erst nach den maßgebenden Bilanzstichtagen verkauft hat. Immerhin sei darauf hingewiesen, daß trotz eines Verkaufs der Aktien die Leistungen der Beschwerdeführerin an die F. A.⸗G. die Eigenschaft verdeckt verteilter Gewinne behalten önnen (vgl. 1 A 495130 vom 12. November 1931, Wer ene; blatt 1932 S. 60, Steuer und Wirtschaft 1932 Nr. 163). (Urteil vom 15. November 1932 1 A 124/31.)
führung
76. Einrechnung der Gemeindebiersteuer in das umsatz⸗ steuerpflichtige Entgelt. Streit herrscht über die Steuerpflichtig⸗ keit von Gemeindebiersteuerbeträgen, die von der Beschwerde⸗ führerin für das von ihr an Abnehmer gelieferte Bier an die , en Gemeinden gezahlt worden sind und die sie als durch⸗ aufende Posten in dem von ihr von den Abnehmern verein⸗ nahmten Bierpreis steuerfrei behandelt wissen will. Das ist vom Finanzgericht abgelehnt worden. Der Rechtsbeschwerde ist Erfol nicht zu versagen. Nach 5 8 Abs. 1 des Umsatzsteuergesetzes (1926 dürfen vom steuerpflichtigen Entgelt Auslagen grundsätzlich nicht abgezogen werden. gu ständiger . es Reichs⸗ finanzhofs gehört dazu alles, was der Lie , auf⸗ wenden muß, um die Lieferung zu erhalten. Das gilt von den . des Lieferers, insbesondere aber auch von den von ihm geschuldeten öffentlichen Abgaben, einschließlich Ver⸗ brauch⸗ oder Verkehrsteuern. Nach den insoweit gleichlautenden Vorschriften in 5 15 Abs. 3 des Finanzausgleichsgesetzes und 52 Abs. 1 im zweiten Abschnitt der Verordnung des Reichspräsidenten zur Behebung , . wirtschaftlicher und sozialer Notstände dom 26. Juli 1930, Reichsgesetzblatt 1 S 311, 314, darf aber eine Steuer auf den örtlichen Verbrauch von Bier (Gemeindebiersteuer) nur von dem Hersteller des Bieres oder von demjenigen erhoben werden, der Bier in die Gemeinde einführt. Steuerschuldnerin ist die yk, n, . soweit sie Gemeindebiersteuer an die Gemeinde ihres Sitzes entrichtet. Dagegen wird als Einführer
und daher Schuldner der Steuer für eingeführtes Bier bereits nach dem zu 5 15 des Finanzausgleichsgesetzes ergangenen Runderlaß des preußischen Ministers des Innern und Finanzministers, betr. Biersteuer, vom 28. Mai 1927, Ministerialblatt der inneren Ver⸗ waltung S. 575, im Regelfalle diejenige im Gemeindebezirk — der steuerberechtigten Gemeinde — wohnende Person angesehen, auf eren Veranlassung die Einfuhr geschieht, z. B. der 2 — der Händler, der Schankwirt, der sich Bier von auswärts schicken läßt. Ausnahmsweise kommt der auswärtige Hersteller als Steuer⸗ schuldner in Betracht, wenn er das Bier in die steuerberechtigte Gemeinde einbringt, um erst dort den Absatz zu suchen. Der Rund⸗ erlaß vom 28. Mai 1927 ist auch unter 5 1 Abs. 1 des späteren, zur Verordnung des Reichspräsidenten vom 26. Juli 1930 er gangenen Runderlasses vom 18. Oktober 19830, Ministerialblatt der inneren Verwaltung S. 925, für die Einführung der Gemeinde⸗ biersteuer im Aufsichtsweg als Richtlinie gegeben worden. Die darin vertretene Auffassung über den Enke h e em ist zwar lediglich Verwaltungsanordnung, bindet aber als solche die betei⸗ ligten Gemeinden und Aufsichtsbehörden bei Erlaß der Ortstener⸗ ordnungen und Erhebung der Gemeindebiersteuer und gilt in dem Bereiche der Gemeinden, in die Bier der Beschwerdeführerin ein⸗ kefnen worden ist, so daß davon auszugehen ist, daß die Gemeinde⸗ iersteuerordnungen das Wort „Einführer“ in diesem Sinne an— wenden. Danach aber ist für derartiges Bier die Beschwerde⸗ führerin nur ausnahmsweise als Einbringerin in die Gemeinden Steuerschuldner; in der Regel wird solcher der in der steuerberech⸗ tigten, für die Beschwerdeführerin auswärtigen Gemeinde wohn⸗ hafte Gastwirt oder sonstige Abnehmer sein, auf dessen Veranlassung das Bier in die Gemeinde eingeführt worden ist. Im letzteren Falle sind aber steuerrechtliche Beziehungen zwischen den steuer⸗ berechtigten Gemeinden und den ortseinwohnenden Gastwirten oder sonstigen Abnehmern der Beschwerdeführerin, nicht dieser selbst entstanden, und es sind die darauf beruhenden Biersteuer⸗ beträge, soweit sie in dem Bierpreis enthalten sind, bei der Beschwerdeführerin umsatzsteuerrechtlich nur als durchlaufende Posten zu behandeln, deren Abzugsfähigkeit vom steuerpflichtigen Entgelt auch nicht wie bei den Beförderungs⸗ und Versicherungs⸗ kosten des 3 8 Abs. 6 des Umsatzsteuergesetzes 1926 (6 8 Abs. 5 n. F.) von einer gesonderten Inrechnungstellung 8 Darauf, ob bürgerlich⸗rechtlich durch Rechtsgeschäft der steuerberechtigten Ge⸗ meinde mit der Beschwerdeführerin Beziehungen entstanden sind (8 120 n. F., S 100 4. F. der Reichsabgabenordnung), kommt es nicht an, da ein solches Rechtsgeschäft an der e ,. der Steuerschuld der biereinführenden Abnehmer gegenüber ihren Ge⸗ meinden nichts ändert wgl. Entsch. des RFHofs Bd. 8 S. 157, 159 Abs. 3). Da dies im Berufungsurteil verkannt, überdies aus ihm — auch nach seiner Berichtigung — nicht klar erkennbar ist, in⸗ wieweit in den streitigen Entgeltbeträgen Gemeindebiersteuer über- haupt und inwieweit gegebenenfalls abzugsfähige Einführer⸗ oder nicht abzugsfähige Herstellersteuer enthasften ist, war die Ent⸗ scheidung wegen ec er; und unklaren Tatbestandes aufzu- eben, und es war die Sache zur anderweiten Prüfung und Ent⸗ cheidung an das Finanzgericht zurückzuverweisen. (Urteil vom 4. November 1932, VA 349/32.)
77. Anspruch auf Erstattung der Grunderwerbsteuer bei nur schwebender Unwirksamkeit der Eigentumsübertragung. Die Beschwerdegegner haben Erstattung von Grunderwerbsteuer nach 5 23 Abs. 1 zu a Nr. 1 beantragt mit der Begründung, daß die in Betracht kommenden Eigentumsübertragungen nichtig ge⸗ wesen seien. Daß die Erstattngsanträge an sich berechtigt sind, ist nicht bestritten. Streitig ist nur, ob die einjährige Frist des §z 23 Abs. 2 gewahrt ist. Das n, . hat das bejaht, und es muß der angefochtenen Entscheidung insoweit zugestimmt werden. Wird Erstattung wegen Nichtigkeit einer Auflassung ver⸗ langt, so sind als e n auf die der Antrag gestützt wird, nicht lediglich die Umstände anzusehen, durch welche die Nichtigkeit begründet wird, sondern diese Umstände werden erst dann zu Tatsachen im Sinne des § 23 Abs. 2, wenn der ,, die sichere Ueberzeugung gewinnt oder gewinnen muß, daß Nichtigkeit
egeben ist. Wird über die Nichtigkeit ein Rechtsstreit anhängig, 6 ist jedenfalls dann, wenn, wie hier, die Besteuerten verklagt sind und die Nichtigkeit bestreiten, anzunehmen, daß f bis zum Eintritt der Rechtskraft des ihnen un— günstigen Urteils keine hinreichend sichere Ueberzeugung Don der Nichtigkeit des Eigentumsüberganges gehabt haben. Das kann indessen auf sich beruhen. Die Frist ist jedenfalls aus einem vom Finanzgericht nicht in Betracht gezogenen Grunde gewahrt. Die e, . en bedurften der Genehmi— ung nach dem Grundstücksverkehrsgesetze vom 10. Februar 1923.
a es sich um sogenannte Schwarzkäufe handelte, lagen keine ültigen Genehmigungen vor. Dieser Umstand machte aber die Uebertragungen nicht nichtig, sondern nur schwebend unwirksam. Wird in . Fällen die Genehmigun 26 erteilt, so wird die Uebertragung (bür nne n m ng rückwirkend rechtswirk⸗ * Erst wenn die Genehmigung versagt wird, steht fest, daß ie Uebertragungen von Anfang an nichtig waren. Im vorlie⸗ genden Falle ist die Genehmigung im Januar 1931 endgültig * worden. Erst in diesem Zeitpunkt begann die Frist des S 25 Abs. 2 zu laufen. Da die ,, , . e im August 1931 gestellt sind, ist die Frist gewahrt (Urteil vom 23. November 1932, II A 402/32.)
1. Handelsregister. ** i iber le,
Ansbach. Ansbach.
Handels registereintrag
Bei der Firma „Ansbach Expreß“
Verlaufsgesellschaft mit beschränkter Racknanß.
16237
Ansbach, 24 Dezember 1832. Amtsgericht — Registergericht.
1. Handelsregistereinträge vom 21. 12. Mathilde Schweizer,
Ludwig Kienzle, Oel & Fettwaren⸗
ist erloschen.
Back nang übergegangen.
2. Das Registergericht beabsichtigt, Berlin. eschäft in Kirchenkirnberg: Die Firma die Firma Dr. a ; - nu — (offene Handelsgesellschaft)z von dem unterzeichneten Gericht eingetragen Robert Schweizer in Backnang: Au mts wegen e das am 7. 11. 1932 erfolgte Ableben werden die Beteiligten benachrichtigt , Gesellschaft mit be⸗ des bisherigen Firmeninhabers ist das und ihnen zugleich eine Frist von vier schrãnkter 76239] Geschäft mit Firma auf dessen Witwe Monaten zur G geb. Hildt, in Widerspruchs bestimmt. Amtsgericht Backnang (Württ.
Isao] chöler L Co in Murr⸗ In das Handelsregister B ist heute bei
zu löschen. Hiervon worden: Nr. 7 746. Technisches Haftung. Berlin. Ge⸗ Geltendmachung eines genstand des Unternehmens: Der Ber⸗ trieb von technischen, insbesondere elektro ⸗
technischen Artileln aller Art, sowie die
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