1933 / 4 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 05 Jan 1933 18:00:01 GMT) scan diff

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K 9 1

K

Neichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 4 vom 5. Januar 1933. S. 2.

r,, . entsprechen, sind die Gebühren wie für diese zu ent⸗ richten für alle übrigen Geräte... ...... .. 2,0 Rr Für eine vorgeschriebene Glasuntersuchung bei Meßwerkzeugen der Gruppen A und B nach der sogenannten Informationsmethode .. 5, RM nach der Standardmethode oder nach der Methode von Fischer und Tepohl 5. 52 Ziffer XI erhält folgende Fassung: XI. Medizinische Spritzen. Für Spritzen jeder Größe . 0,50 RM Für eine vorgeschriebene Glasuntersuchung nach der sogenannten Informationsmethode . 5. nach der Standardmethode oder nach der Methode von Fischer und Tepohl ... 106— 6. 52 Ziffer XII erhält folgende Fassung: . XII. Wassermesser. Wassermesser mit einer angegebenen Durchlaßfähigkeit von 109 Kubikmeter und weniger 2, RM mehr als 10 Kubikmeter für jede volle oder an⸗ gefangene Stufe von 10 Kubikmeter mehr . 0,50 Erfolgt die Eichung oder Prüfung ohne Stempelung an der Amtsstelle, so wird, wenn weniger als 5 Stück gleicher Art und Größe zur Eichung vorgelegt werden, für Arbeitshilfe und ver⸗ wendetes Material zu der Gebührenfumme ein Zuschlag er⸗ hoben von

Artikel III.

292 29 / 5

Ss 3 wird gestrichen. Artikel IV. Diese Verordnung tritt am 1. April 1933 in Kraft. Berlin, den 22. Dezember 1932. Der Reichswirtschaftsminister. Warm bold.

Erste Verordnung über Aenderung der Verkehrsfehlergrenzen von Meßgeräten. Vom 22. Dezember 1932.

(Veröffentlicht im RGBl. 1933 Teil 1 S. 3)

Auf Grund des 5 13 Abs. 2 der Maß⸗ und Gewichts— ordnung vom 30. Mai 1908 (RGBl. S. 349 wird hiermit nach Zustimmung des Reichsrats verordnet:

Die Verordnung über die Verkehrsfehlergrenzen der Meß⸗ geräte vom 18. Dezember 1911 in der Fassüng der Bekannt⸗ machung vom 3. Mai 1930 (Reichsgesetzbl. 1 S. 158) wird wie folgt geändert: (

1. a) In Ziffer 1 Buchstabe A Ziffer 1 werden die Worte „bei Bandmaßen von“ ersetzt durch: „bei Bandmaßen aus Metall von“.

Ziffer 1 Buchstabe A Ziffer 1 erhält am Schluß fol⸗

genden Zusatz: bei Bendmaßen aus Papier zum einmaligen Einlegen in Stoffballen und zum einmaligen Einlegen in Kabel für jedes Meter . . . 2 Millimeter.

In Ziffer J Buchstabe A Ziffer 2 werden die Worte: bei Maßen jeder Größe“ ersetzt durch: „bei Maßen jeder Größe, außer bei Bandmaßen aus Papier zum einmaligen. Einlegen in Stoffballen und zum ein⸗ maligen Einlegen in Kabel“.

Ziffer 1 Buchstabe A Ziffer 2 erhält am Schluß fol— genden Zusatz: bei Bandmaßen aus Papier zum einmaligen Einlegen in Stoffballen und zum einmaligen Einlegen in Kabel für den Unterschied der Längen benachbarter Dezimeter und halber Dezimeter 2 Millimeter 3. Hinter Ziffer 1 Buchstabe B Ziffer N wird eingefügt: III. Fahrstreckenmesser an Kraftfahrzeugen. Die Fehlergrenzen betragen: far jede gente fene Fahre ihres Sollwertes. 4. Ziffer VI Buchstabe B Ziffer Terhält folgende Fassung: JI. Präzisionswaagen. Die Fehlergrenzen betragen: . bei Waagen für eine Höchstlast von 10 Gramm oder weniger. .. 2 Milligramm für jedes Gramm der Höchstlast,

19 bis 20 Gramm.... . 20 Milligramm,

20 100 1 Milligramm für jedes

. Gramm der Höchstlast, 1090 bis 200 Gramm ... . 100 Milligramm,

200 Gramm bis 4 Kilogramm 0,5 Milligramm für jedes

ö Gramm der Höchstlast, 4 bis 10 Kilogramm.... 2 Gramm,

10 Kilogramm oder mehr .. 200 Milligramm für jedes Kilogramm der Höchst⸗ last.

5. Ziffer VI Buchstabe B Ziffer IL Ziffer 2 Buchstabe a erhält folgende Fassung:

a) (1) bei den selbsttätigen Balkenwaagen mit Nachstromregler im Durchschnitt aus 10 regelrecht zustande gekommenen Füllungen für Füllungsgewichte bis 5 Kilogramm abwärts ... . 1,5 Gramm für jedes Kilo⸗

gramm des Füllungs⸗ gewichts,

unter 5 bis 4 Kilogramm .... 7.5 Gramm,

, . 2 6,75 Gramm,

R . 6 Gramm,

„2 Kilogramm bis 100 Gramm 3 Gramm für jedes Kilo⸗ gramm des Füllungs⸗ gewichts,

5 ö Gramm,

Gramm;

1

Gramm für jedes Kilo⸗ gramm des Füllungs⸗ . gewichts;

(2) Die Fehlergrenze für Füllungsgewichte unterhalb der Höchst⸗ last ist nach dem jeweiligen Füllungsge wicht gemäß Abs. I zu berechnen. (ä) Die Fehlergrenze für die Hälfte der Höchstlast beträgt jedoch bei den Waagen für eine Höchstlast von 10 bis 5 Kilogramm abwärts Aöß Gramm. Bei den kleineren Waagen gilt für diesen Fall die Fehler⸗

grenze für die Höchstlast. (ch. Die Fehlergrenze für Füllungsgewichte unterhalb der Hälfte

der Höchstlast ist jedoch bei den Waagen für eine Höchstlast bis 5 Kilo⸗

gramm abwärts nicht kleiner als 6 Gramm. Bei den kleineren Waagen gilt für diesen Fall die für eine Waage von der Hälfte der Höchstlast vorgeschriebene , ,.

G6] Bei den Waagen mit Ueberschußverwägung (Waagen für oßstückige Materialien usw.) im Durchschnitt aus 15 regelrecht zu⸗ ande gekommenen Füllungen. . ... . .... 1,5 Gramm ür jedes Kilogramm des Füllungsgewichts.

6. Ziffer V1 Buchstabe B Ziffer 11 Ziffer 3 Buchstabe a erhält

folgende Fassung:

3. a) (U) für die Einzelabweichungen vom Durchschnittsergebnis aus 10 Ermittlungen bei den Waagen mit Nachstromregler

bei einem Füllungsgewicht . bis 75 Kilogramm abwärts ... 1,B6 Gramm für jedes Kilo⸗

gramm, 115 Gramm, 2,25 Gramm für jedes Kilo⸗ gramm, auf volle fünf Gramm nach oben ab⸗ gerundet, 60 Gramm, 3 Gramm für jedes Kilo⸗ gramm, 45 Gramm, 4,5 Gramm für jedes Kilo⸗ gramm, 18 Gramm, 6 Gramm für jedes Kilo⸗ gramm, 1 . . 7.5 Gramm, 1 Kilogramm bis 100 Gramm 7,5 Gramm für jedes Kilo⸗ gramm, 100 bis 29 Gramm.... 0,8 Gramm, 20 Gramm.. D Gramm; jedoch bei den Waagen für kleinstückige Materialien sowie bei den Waagen für Thomasmehl, Kohlenstaub, Zement und ähnliche stau⸗ bende mineralische Stoffe bei einem Füllungsgewicht ;

bis 250 Kilogramm aufwärts.. 6 Gramm für jedes Kilo⸗

gramm,

über 260 Kilogramm .... . je 1,B5 Gramm mehr für jedes

weitere Kilogramm; (27) Die größte zulässige Abweichung vom Durchschnittsergebnis . Füllungsgewichte unterhalb der Höchstlast ist nach dem jeweiligen üllungsgewicht gemäß Abs. 1 zu berechnen.

(3) Die größte zulässige Abweichung vom Durchschnittsergebnis für die Hälfte der Höchstlast beträgt jedoch bei den Waagen für eine Höchstlast von 10 bis 5 Kilogramm abwärts 22,6 Gramm. Bei den kleineren Waagen gilt für diesen Fall die für die Höchstlast zugelassene Abweichung.

(4) Die größte zulässige Abweichung vom Durchschnittsergebnis für Füllungsgewichte unterhalb der Hälfte der Höchstlast ist jedoch bei den Waggen für eine Höchstlast bis 5 Kilogramm abwärts nicht kleiner als 15 Gramm. Bei den kleineren Waagen gilt für diesen Fall die für eine Waage von der Hälfte der Höchstlast zugelassene Abweichung.

(5) Bei den Waagen mit Ueberschußverwägung (Waagen für großstickige Materialien usw.) für die Abweichungen der einzelnen Angaben der Zählwerke von dem wirklichen Gewicht der Füllungen

bei einem Füllungsgewicht k

bis 250 Kilogramm aufwärts.. 6 Gramm für jedes Kilo⸗

gramm,

über 250 Kilogramm .... . je 1,5 Gramm mehr für jedes

weitere Kilogramm; Berlin, den 22. Dezember 1932. Der Reichswirtschaftsminister. Warm bold.

unter J5 bis 50 Kilogramm .. k ö

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Verordnung

äber die Befreiung einzelner Arten von Meßgeräten von der Verpflichtung zur Nacheichung. Vom 20. Dezember 1932. (Veröffentlicht im RGBl. 1933 Teil 1 S. 4.)

Auf Grund des § 12 Abs. 1 der Maß⸗ und Gewichts⸗ ordnung vom 30. Mai 1908 (RGBl. S. 349) wird hiermit nach Zuͤstimmung des Reichsrats verordnet:

7 1 . II der Bekanntmachung, betreffend die Befreiung einzelner Arten von Meßgeräten von der Verpflichtung zur Neu⸗ , oder Nacheichung vom 18. Dezember 19141 (RGBl. S. 1064) erhält folgende Fassung: ;

II. von der Verpflichtung zur Nacheichung:

1. n aus Glas hergestellte Meßgeräte; 2. , aus Papier zum einmaligen Einlegen in Stoffballen und zum einmaligen Einlegen in Kabel. Berlin, den 20. Dezember 1932. Der Reichswirtschaftsminister. Warm bold.

——

Verordnung über die Eichpflicht der zur Längen messung und der zur Flächenmessung dienenden Meßwerkzeuge und Meßmaschinen. Vom 22. Dezember 1932. (Veröffentlicht im RGBl. 1933 Teil J1 S. 4.)

Auf Grund des § 12 Abs. 1 der Maß⸗ und Gewichts⸗ ordnung vom 30. Mai 1908 (RGBl. S. 349) wird hiermit nach Zustimmung des Reichsrats verordnet:

§ 1. Die Verpflichtung zur Neueichung und Nacheichung im Sinne . 5 6 . 11 der Maß⸗ und Gewichtsordnung wird aus⸗ gedehnt auf: 1. die zur Längenmessung dienenden Meßwerkzeuge und Meßmaschinen; 2. die zur Flächenmessung dienenden Meßwerkzeuge und Meßmaschinen. 80

Hinsichtlich der Nacheichung finden die für die Längenmaße erlassenen Vorschriften im 5 11 der Maß⸗ und Gewichtsordnung Anwendung. 83

Diese Verordnung tritt am 1. Januar 1935 außer Kraft. Berlin, den 22. Dezember 1932. Der Reichswirtschaftsminister. Warm bold.

Verordnung über Uebergangsbestimmungen für die Eichung von Meßwerkzeugen und Meß— maschinen für Längenmessung. Vom 20. Dezember 1932. (Veröffentlicht im RGBl. 1933 Teil 1 8. 4)

Auf Grund des 8 19 der Maß⸗ und Gewichtsordnung vom 30. Mai 1908 (RGBl. S. 349) wird hiermit verordnet:

31 erkzeuge und , für Längenmessung (Draht⸗ meßmaschinen, Stoffmeßmaschinen), die den Vorschriften der Eich⸗ ordnung vom 8. November 1911 in der Fassung der Bekannt⸗ machung vom 21. Februar 193090 (RGBl. J. S. 93) in bezug auf die in den sf 24a bis e (zulässige Meßgeräte, Material, Gestalt und Einrichtung, Bezeichnung, Fehlergrenzen) gestellten An forde⸗ rungen nicht entsprechen, werden bis auf weiteres zur Eichung unter den nachstehenden Bedingungen angenommen:

§1.

36 Zulässige Meßgeräte.

Zulässig sind Meßmaschinen, bei denen das Meßgut über eine Meß walze oder über ein Meßrad hingeführt und durch Abrollen gemessen wird.

§ 2.

. ; Material.

Zu lässig sind nur Meßeinrichtungen aus Metall. Bei Stoff⸗ ,, darf die Meßwalze, wenn ihr Sollumfang insgefamt 1 fi. beg, zur 1 2 Schlüpfung (5 3 Nr. 1) mit einem Ueberzug aus dauerhaftem Tuch oder Filz von höchstens 3 Millimeter Dicke versehen sein. ö. 1

83. Gestalt und Eänrichtung.

1. Die Ausführung muß Gewähr dafür bieten, daß die Meß⸗ walze Meßrad um den Betrag der durchgeführten Länge des n g, ohne Schlüpfung sicher niitgenommen wird.

Der Betriebswiderstand der Meßmaschine darf nicht so groß sein, o ne Meßgut in unzulässigem Maße gedehnt wird.

2. Die Anzeigevorrichtung muß mit einer Nullstellvorrichtung versehen sein.

J3. Die Anzeigevorrichtung muß bei Stoffmeßmaschinen min⸗ destens ganze Dezimeter, bei Drahtmeßmaschinen mindestens ganze Meter angeben.

4. Abweichungen von den Vorschriften in Nr. 2 und 3 sind lf ft wenn sie von der , ,, , Reichsanstalt, bteilung 1 für Maß und Gewicht, genehmigt worden sind.

§ 4. Bezeichnung.

1. Auf ober an den Skalen oder an den Zählvorrichtungen muß der Einheitswert der Skalenteile angegeben sein, und zwar mit dem ausgeschriebenen Wort Meter, Dezimeter oder Zenti— meter oder den Abkürzungen m, dm oder em.

2. Stoffmeßmaschinen, bei denen das Meßgut von einer Druck⸗ walze an die Meßwalze gedrückt wird, müssen mit der Aufschrift 3 sein: „Nicht zulässig für samt⸗, plüsch⸗ und veloursartige

offe“.

Drahtmeßmaschinen, bei denen das Meßgut nicht tangential,

sondern teilweise oder ganz um das Meßrad herumgeführt wird,

müssen mit der Aufschrift versehen sein: „Nur zulässig für Drähte und Litzen bis zu einer Gesamtdicke von 2 mm“.

3. Die in Nr. 2 geforderten Angaben sind auf einem Schilde anzugeben, dessen Verbindung mit dem Gerät durch Stempelung zu sichern ist Eichordnung § 9).

88. Fehlergrenzen. Der Umfang des Meßrades oder der Meßwalze darf um nicht mehr als ein Zweihundertstel vom Sollwert abweichen. ; Die Angabe des Zählwerks darf um nicht mehr als Zwei⸗ hundertstel von der mit geeichtem Bandmaß ermittelten Länge des durchgeführten Meßgutes abweichen.

§ 6. Stempelung.

1. Die Stempelung der Drahtmeßmaschinen und der Stoff⸗ meßmaschinen erfolgt auf dem Schilde. Als zusätzliches Kenn- zeichen wird dem Stempelzeichen beigefügt: „PIR I 2837 / 32“.

Außerdem ist die Vecbindung des Meßrades oder der Meß⸗ walze mit dem Zählwerk zu sichern. ö. .

2. Das Jahreszeichen wird dem in Nr. 1 vorgeschriebenen Stempelzeichen beigefügt.

Berlin⸗Charlottenburg, den 20. Dezember 1932.

Physikalisch⸗Technische Reichsanstalt Abteilung 1 für Maß und Gewicht“ Dr. Köster s.

Verordnung

über Uebergangsbestimmungen für die Eichung von Meßwerkzeugen und Meß⸗ maschinen für Flächenmessung. Vom 20. Dezember 1932. (Veröffentlicht im RGBl. 1933 Teil 1 S. 5.) Auf Grund des 5 19 der Maß⸗ und Gewichtsordnung

vom Sh! Mai 1908 RGBI. S. 19) wird hiermit verordnet

Meßwerkzeuge und Meßmaschinen für Flächenmessung, die den Vorschriften der Eichordnung vom 8. November 1911 in der Fa g der Bekanntmachung vom 21. Februar 19390 (RGBl. 1

93) in bezug auf die in den 88 25 bis 28 (zulässige Meßgeräte, Material, Gestalt und Einrichtung, Bezeichnung) gestellten An⸗ orderungen nicht entsprechen, werden bis auf weiteres zur

ichung unter den nachstehenden Bedingungen angenommen:

§1. Zulässige Meßgeräte.

JI. Gul ffn sind Einrichtungen, bei denen die auszumessende Fläche durch Ueberfahren mit eßelementen ganz oder in Ab⸗ schnitten bestimmt und das Meßergebnis auf eine Anzeigevor= richtung übertragen wird, die den Ge , ,. der Fläche angibt.

2. Der Meßbereich, b. h. der Unterschied zwischen der größten und der kleinsten Fläche, zu deren 3. das Meßgerät bestimmt ist. soll . mindestens bis zum fünften Teil der

rößten Fläche erstrecken. Es muß Vorsorge getroffen werden, Flächen, die kleiner sind, als der unteren Grenze des Meß⸗ bereichs entspricht, nicht ausgemessen werden können.

3. Die Meßmaschinen n den Flächeninhalt unabhängig von der Dicke des jeweiligen Meßgutes angeben. Meßmaschinen, die dieser allgemeinen Anforderung nicht genügen, sind nur zu⸗ lässig, wenn der k ginf der Dicke des Meßgutes angegeben ist (6 4 Nr. 9). .

8 2. Material.

Zulässig ist nur Metall.

§ 3. Gestalt und Einrichtung.

1. Die Ausführung muß Gewähr bieten für längere Brauch- barkeit der Achsenlager und für Unveränderlichkeit e. wesent⸗ lichen Teile, im besonderen des , ,, der Räder sowie der Länge ber Uebertragungshebel und der Uebertragungshänder.

2. Die Teilung muß gleichmäßig verlaufen. Sie soll ach Quadratmeter, Quadratdezimeter, Quadratzentimeter oder na der Hälfte, dem fünften oder zehnten Teil dieser Maßgrößen fort⸗ schrelten. Außerdem darf eine auf dem englischen Quadratfuß beruhende Teilung als Nebenteilung angebracht sein unter dem Vorbehalt einer shelt en gesetzlichen Zu assun, der Anwendung einer folchen Nebenteilung im eichpflichtigen Verkehr.

§ 4. ; Bezeichnung.

1. Die Teilung nach metrischem System muß nach Quadratmeter, Quadratdezimeter oder Quadratzentimeter be⸗ 6 sein, und zwar mit dem ausgeschriebenen Wort oder den

bkürzungen am oder ma, dm oder dm, gem oder em.

Der Teilung nach englischem Quadratfuß muß die Bezeich nung „Englisch⸗Quadratfüß“ und die Bezeichnung „1 engl. Quadratfuß 9,29 ꝗdm“ beigefügt sein.

2. Die An bereich von

Für die Bezeichnung i,, zulässig.

3. Meßmaschinen, bei denen das Maßergebnis von der Dicke des Meßguts abhängig ist, müssen mit der Aufschrift versehen sein: „Nur zulässig für Dicken von .. .... bis mm/.

§ 5. Fehlergrenzen.

Die Fehlergrenzen betragen für jede Fläche innerhalb des

meß* ei! ein Fünfzigstel ihrer Hr 86. Stempelung.

1. Die Stempelung erfolgt auf der Anzeigevorrichtung, er⸗ forderlichenfalls auf einem Schilde. Als zusätzliches Kennzeichen wird dem Stempelzeichen beigefügt: „PTR J 25837 / 82. .

2. Ferner sind alle Stempelungen auszuführen, die zur Siche⸗ rung der dauernd richtigen Wirkungsweise der Mengerãte und

zur Verhinderung unzulässiger Eingriffe erforderlich sind. 3. Das . wird dem in Nr. 1 vorgeschriebenen

Stempelzeichen beigefügt. Berlin⸗Charlottenburg, den 20. Dezember 1932. Physikalisch⸗Technische Reichsanstalt Abteilung 1 für Maß und Gewicht. Dr. Köst ers.

Bekanntmachung über den Londoner Goldpreis gemäß Verordnung vom 10. Oktober 19351 zur rung der Wertberechnung von Hypot

i

und sonstigen , , , die auf Fei

Goldmark lauten (RGBl. 1 S. 569).

Der Londoner Goldpreis beträgt am 5. Januar 1933

für eine Unze Feingold .... . 123 8h 13 4, in deutsche Währung nach dem Berliner Mittel⸗

kurs für ein englisches Pfund vom 5. Ja⸗

nuar 1933 mit RM 14A 97 umgerechnet RM 86,6184, für ein Gramm Feingold demnach. ... Pence 476027, in deutsche Währung umgerechnet.... 35 2, 78485.

Berlin, den 5. Januar 1933.

Statistische Abteilung der Reichsbank. Dr. Döring.

Liste der Schund- und Schmutzschriften. (Gesetz vom 18. Dezember 1926.)

Ist⸗ Einnahme

Jahres soll oder Ist⸗· Ausgabe

zu⸗

sammen

Darunter Rechnungesoll der Vorjahisreste im November

im April / Oktbr.

3. Sonstige Einnahmen: a) Justiz 3 2 4 b) Wissenschast, Kunst

und Volksbildung. ) Uebrige Landes ver⸗ waltung...

Einnahmen insgesamt ; 210,

(abzüglich der Steuerüber⸗ 2 fr usw. und der Zuschüsse an Betriebe) auff

Il. Ausgaben. 1. Verwaltung des In⸗ d 380, 1 193,4 221,0 2. Jul ijverwaltungꝰ) 337.4 1b4 , 6 178 3. Wissenschaft, Kunst und Volksbildung. 632, 9 293,3 341,1 4. Volkswohlfahrte⸗ verwaltung 5)... 973 45,7 53,3 5. Wohnungswesen .. 81.2 19.2 21 6. Schulden dienst . 929 36.2 36,2 7. H J nisse uhegehälter ; 196 105] ig

usw.) ö 8. Sonstige Ausgaben. 1920 363, 8 422.5 Ausgaben insgesamt 2010.2 12102 1399.0

Mithin: Mehrausgabe 148,3 126,4

Mehreinnahme

B. Einnahmen und Ausgaben auf Grund von Anleihegesetzen.

Zur Deckung des Fehlbetrags am Schluß des Rechnungsiahres 1931

sind erforderlich 147,1.

Ist⸗Einnahme oder Ist⸗Ausgabe

im im April / Rktbr. November zusammen

Bezeichnung der

Akten Ent⸗ CG Verleger

zeichen scheidung

Psch. P. St. Das gebeime Laster“ 415 Berlin vom

l3. 12. 1932 Dr. geln Eernau

Leipzig, den 4. Januar 1933.

Der Leiter der Oberprüfsstelle. Dr. Arndt.

Seualkundlicher Verlag

Dr. Behrens

J Preußen.

Ministerium für Wirtschaft und Arbeit.

Auf Grund des 8 8 der Verordnung des Reichspräsi⸗ denten über die Zinserleichterung für den landwirtschaftlichen Realkredit vom 27. September 1932 RGBl. J. S. 480 und des Artikels 8 der dazu erlassenen Durchführungs⸗ und Ergänzungsverordnung vom 24. November 1952 RGBl. 1 S. 534 erkläre ich als Aufsichtsbehörde, daß nach meinen Feststellungen die Landesbank der Provinz Schleswig⸗Holstein in Kiel in der Lage ist, die von ihr auf Grund von Hypotheken und Grundschulden aus—⸗ gegebenen Schuldverschreibungen in bisheriger Höhe weiter zu verzinsen.

Berlin, den 4. Januar 1933.

Der Minister für Wirtschaft und Arbeit. Der Kommissar des Reichs: J. V.: Schulze.

Richtamtliches.

Preußen. Mon ats ausweis über die Einnahmen und Ausgaben des Landes Preußen im Monat , des Rechnungsjahres (Beträge in Millionen RM.) A. Ordentliche Einnahmen und Ausgabeny.

1. Zu Beginn des Rechnungsjahres 1932 waren die zur Deckung restlicher Verpflichtungen aus dem Rechnungs⸗ jahr 1931 zurückgestellten Restbestände verfügbar. . 267,1

2. Zur Deckung der Fehlbeträge am Schlusse des Rechnungs⸗ jsahrs 1931 sind erforderlich (121,3 4 147, 1-5... 268,4 mithin Vorjschuß 1,

Ist· Einnahme oder Ist · Ausgabe

Jahresssoll

du⸗

Darunter Rechnungssoll der Vorjahrsreste im April / Oktbr

l. Einnahmen. 1. Steuern ..... Davon ab: NUeberweisungen an Gemeinden Ge⸗ meinde verbände )usw

verbleiben. 2. e ne der Be⸗

tere, ,,

Davon ab: Zuschůsse an Betriebe

verbleiben..

sammen

I. Einnahmen ...... (darunter: Anleihen)

II. Ausgaben. Sonstige Ausgaben der Hoheits⸗ verwaltungen.. ... .

Mithin: Mehrausgabe .... Mehreinnahme ...

Ab schluß. A. Ordentliche Einnahmen und Ausgaben: Vorschuß aus dem Rechnungsjahr 1931 .... 1,3

Mehrausgaben aus den Monaten April 1932 November 19822 1264 ö. 127,7

B. Einnahmen und Ausgaben auf Grund von Anleihegesetzen: Vorschuß aus dem Rechnungslahr 1931ꝭ. 4 . 147,1 Mehrausgaben aus den Monaten April 1932, D 172,1

Mithin Vorschuß w

Stand der schwebenden Schulden Ende November 1932:

Schatz anweisungen.. ...... 3659.8

Hier sind die planmäßigen und die außerplanmäßigen Ein⸗ nahmen und Ausgaben berücksichtigt,

3 Ausschl. Versorgungsgebührnisse s. II, 7 —.

s Ausschl. Wohnungswesen J. II,. 5 —.

Parlamentarische Nachrichten.

Der Aeltestenrat des Reichstages

beschloß am Mittwoch, den 4. Januar, daß die nächste Sitzung des , ,, am Dienstag, den 24. Ja⸗ nuar, stattfinden soll. Die Tagesordnung für diese Sitzung soll in einer neuen Beratung des Aeltestenrats am 20. Januar fest⸗ gesetzt werden. ; .

Im Aeltestenrat hatten die Kommunisten die Einberufung des leich aneh schon für den 9. Januar zur Beratung der vom Haushaltsausschuß J. Beschlüsse verlangt. Die Sozialdemo⸗ kraten waren ich 8 . ein rasches Jusammentreten des Reichstages eingetreten und hatten als Termin den 10. Januar vorgeschlägen. Dem wurde jedoch entgegengehalten, daß man den Reichstagsausschüssen noch Zeit zur Fortsetzung ihrer Arbeiten lassen möchte und das Plenum erst für einen e.. Termin einberufen möchte. Schließlich schlug Abg. Bell (Zentr.) den 24. Januar vor. Sein Antrag wurde bei Stimmenthaltung der Nativnalsozialisten angenommen. Der Vertreter der national⸗ sozialistischen Fraktion hatte m den Termin für die nächste Sitzung der Entscheidung des Präsidenten Göring zu überlassen; er hatte sich darauf berufen, daß der Präsident vom Plenum be⸗ reits ermächtigt worden sei, die nächste Sitzung mit Zustimmung des Aeltestenrats I fg. Dieser Vorschlag der National⸗ rr it hatte jedo iderspruch e , wee. bei den Abg.

6 be (Soz.) und Leicht (Bayer. Vp.) gefunden.

In der neuen Ueltestenrgtssitzung am Freitag, den 20. Ja⸗ nuar, werden die Kommunisten voraussichtlich wieder die Be⸗ ratung der vom Haushaltsausschuß vorbereiteten Gegenstände verlangen. Ferner wurde in der heutigen Aeltestenratssitzung be⸗ reits angeregt, in der , e. Plenarsitzung einige internationale Abkommen über die sozia k Sicherung der Rentner im Auslande, namentlich in der Tschechoslowakei, in Polen und Frankreich, ö erledigen. Die Entwürfe dieser Abkommen liegen ß dem Reichstag noch nicht vor, sie werden ihm aber voraus⸗ ichtlich in der ng ge Woche zugehen. Aus diesem Grunde wurde auch die Festsetzung der Tagesordnung für die nächste Reichstags Leung noch bis zum 20. Januar verschoben. Auch sonst hat der Reichstag allerdings ziemlich umfangreiches Be⸗ ratungsmaterial. Eine große Anzahl internationaler Abkommen liegen ihm bereits zur ersten Beratung vor, darunter das Ab⸗ kommen zur d . des S eckrechts und ferner der Entwurf eines Wech 6 ö

Ferner ist damit zu rechnen, daß auch eine Regierungs⸗

erklärung schon auf die Tagesordnung der nächsten Reichs⸗

tagssitzung gestellt wird. Der Abg. Dr. Fabrizius (Nat. Soz.)

kündigte nämlich schon an

daß seine Fraktion in der nächsten

Reichstagssitzung eine Entfcheidung über die vorliegenden Miß⸗ trauensanträge verlangen werde. Durch e, . der Abg.

Löbe (Soz.) und Leicht (Bayer. Vp.) wurde k die Nationalsozialisten dadur

erklärung verhindern wollten,

über ihren

r trauensantra erklärung oder an eine politi

.

ö nicht etwa 0

argestellt, da

eine Regierungs⸗

ndern daß sie eine Abstimmung

im Anschluß an die Regierungs⸗ e Debatte wünschten.

Auf eine Anfrage, wie sich die Reichsregierung zu der Frage des Zusammentritts des Reichstages stelle, erklärte Staatssekretär Planek von der Reichskanzlei, die Reichsregierung sei bereit, vor dem Reichstag zu erscheinen und Erklärungen über ihr Pro⸗ ee abzugeben; sie lege dann allerdings auch Wert darauf,

im rr daran eine Klärung der politischen Lage eintrete,

(V. D. 3.)

Handel und Gewerbe. Berlin, den 5. Januar 1933.

In Berlin festgestellte Notierungen für telegraphische Auszahlung, ausländischt Geldsorten und Banknoten.

Telegraphische Auszahlung.

*

Buenos Aires. Canada .... Istanbul .... . Kairo a 9 9 2 London ..... New Jork ... Rio de Janeiro Uruguay.... Amsterdam⸗ Rotterdam Athen Brüssel u. Ant⸗ werpven ... Buearest .... Budapest ... Danzig.... Helsingfors 4 Italien... Jugoslawien. . Kaunas, Kowno Kopenhagen .. Lissabon und Dporto. 1

aris . 1 eykja vit᷑ ( Island) .. iga Schweiz . Sofia ..... Spanien .... Stockholm und Gothenburg. Tallinn (Reval, Estland) . .. Wien

Ausländ

100 Escudos

1 Pap. ⸗Pes. I kanad. d U türk. Pfund

Goldyeso

100 Gulden 100 Drachm.

100 Belga 100 Lei

100 Pengö 100 Gulden 100 Fmk. 100 Lire 100 Dinar 100 Litas 100 Kr.

100 Kr 100 Frs. 100

100 isl. Kr. 100 Latts 100 Frs. 100 Lewa 100 Peseten

100 Kr.

100 estn. Kr. 100 Schilling

5. Januar

Geld Brie

O, S588 O0, 862 3,26 3, 734 2.008 2.012 O,. 869 0,871 14,43 14,47 14,05 14,09 4209 4,217 9.259 0,261 648 1,652

169, 43 169,77

2.198 2,202

58, 34 58,46

24838 2,492

S172 81,88 6.154 6. 196 21.55 21559 b. 5õß4. 6 576 41.38 41.96 7278 7232

12786 12.78 77 358 77657 165.44 16 45 12465 12485

63, 44 63.56 9, 72 79, 88

Sl. 04 81,20 3,957 3, 063 34, 42 3448

76,423 76. 58

1l0,)9 110,81

51,95 52.05

4. Januar Geld Brief O, S8 O0, 862 3,726 3, 734 2, 006 2012 O, 8ỹ69 0871 14,41 1445 14,03 14,07 4209 4,217 O0, 269 0.271 l, 548 1,652

169, 23 169,57

2, 198 2.202

o8, 7 58, 39g 2488 2,492

s 67 8183 74 's, iss

21. 55 21,56

w 1,98

5.574 5. ↄ86 41,88 41.96 72.68 72, 82

12,76 12,78 72,28 72,42 16,43 16,46 12,465 12, 485

63, 4 63,66 79.77 79 388 S6 94 61. 16 357 3. 063 34.59 34.45

76,37 76 53

110,59 11081

ol, 95 52. 065

ische Geldsorten und Banknoten.

20 Fres. Stücke Gold⸗Dollars. Amerikanische: 1660 =* Do. 2 und 1 Doll. Argentinischen. Brasilianische . Canadische ... Englische: große 1 u. darunter Türkische... Belgische . ... Bulgarische .. Dänische .. .. Danziger .... Estnische .... innische . . .. ranzösische .. olländische .. talienische: gr. 100 Lire u. dar. Jugoslawische . Lettländische .. Litauische ... Norwegische .. Desterreich.: gr. 1008ch. n. dar. Ruminische: 1000 Lei und neue 500 Lei unter 500 Lei Schwedische .. Schweizer: gr. 100 Frg. u. dar. Spanische ) .. Tschecho slow. 0b 0 u. 1000. 500 Kr. u. dar. Ungarische ..

Sovpereigns . Notiz

für 1 Stück

türk. Pfund O0 Belga 100 Lewa 100 Kr. 100 Gulden 100 estn. Kr. 100 Frs. 100 Gulden. 100 Lire 100 Lire

100 Dinar 100 Lats 100 Litas 100 Kr. 100 Schilling 100 Schilling

I 1 J J 1 l J J J

100 Lei 100 Lei 100 Kr. 100 Frs. 100 Frs. 100 Peseten

100 100 K l00 Pengd

5. Januar Geld Brie 20,38 20,46 16, 6 6, 25

4,185 4,205

4,20 4 20 0, 84

3, 0 140 14,01

151 58. 18

72 10 5 54

612 16 15

—=—

O L O NH Sto bẽ

H D O2 = C Md

O C *

8

169, 06

21. 49 21.49 5.55

14152 3

76, 25 S6 d S6 Sh 34.28

1237 1237

)nur abgestempelte Stücke.

4. Januar Geld Brief 20,38 20 46 16,16 16,22

4,185 4, 205

420 4,22 136 177 651 656

3.70. 372 15.95 14,05 15. 59 14,65

ö 58,1 58,35 712.331 72.59

ol, 49 81,81

6.11 65165 1638 1644 168, 85 163 94 21.49 21.57 i145 21,5? 5565 660

162 4178 *I 2 38

Posen .....

Warschau .. Kattowitz...

Polnische ...

Wagengestellung für Kohle—

O st de visen. Auszahlungen.

100 ö i.

710 4730 zi 4736 mi6 4736

Notennotierungen.

1ͤ00 3.

46.885 47, 25

17, 109 47,30 41 1i0 47.36 ri6 47.30

14685 47.25

Koks und Briketts im

Rubrrevier: Am 4. Januar 1933: Gestellt 17233 Wagen.

Die Elektrolytkupfernotierung der Vereinigung sür deutsche Elektrolytkupfernotiz stellte sich laut Berliner Meldung deg

W. T. B.“ am H.

Id, do M für 160 Kg.

Januar auf N. 25 4 (am 4. Januar auf