Reichs, und Staatsanzeiger Nr. 43 vom 20. Februar 1933. S. 2.
1 gefährden, insofern, als einem verantwortlichen Staats⸗ amten unberechtigterweise nachgesagt wird, er handhabe die e, Personalpolitik willkürlich.
In Nummer 40 vom 17. Februar 1933 S. 2 ist ein Artikel enthalten mit der Ueberschrift „Schiebungen in Preußen“. In diesem Artikel werden Personalveränderungen in der preußischen Staatsverwaltung besprochen. Der Aus⸗ druck „Schiebungen“ enthält eine Beleidigung der preußischen Staatsregierung.
Ich verbiete daher wegen der vorst bezeichneten Verstöße die Zeitung gemäß § 9 Abs. 1 Ziff. 7 u. 5 der Ver⸗ ordnung des Herrn Reichspräsidenten zum Schutze des deutschen Volkes vom 4 Februar 1933 (RGBl. 1 S. 35) auf die Dauer von 5 Tagen.
Eine Veröffentlichung dieses Verbotes kann nur in der Form erfolgen, daß mitgeteilt wird: „Die „Südhannoversche
..
Volkszeitung“ — Duderstadt — ist auf die Dauer von 5 Tagen verboten worden. Jede Mitteilung darüber hinaus würde
einen Verstoß gegen 8 18 der Verordnung des Herrn Reichs⸗ präsidenten vom 4. Februar 1933 bedeuten und die darin angekündigten Folgen nach sich ziehen.
Gegen diese Verfügung ist die Beschwerde an den 4. Straf⸗
senat des Reichsgerichts gegeben. Die Beschwerde ist bei mir mit 4 beglaubigten Abschriften einzureichen. Sie hat keine aufschiebende Wirkung. Dieses Verbot umfaßt auch in dem Verlag der „Süd⸗ hannoverschen Volkszeitung“ in Duderstadt etwa erscheinende Kopfblätter der Zeitung sowie jede angeblich neue Druckschrift, die sich sachlich als die alte darstellt.
Hannover, den 18. Februar 1933.
Der Oberpräsident der Provinz Hannover. J. V.: Dr. Lehmann.
Ver bot. Auf Grund des § 9 Abs. 1 Nr. 5 und des g 10 Abs. 1 der Verordnung des Reichspräsidenten des deutschen Volkes vom 4. Februar 1933 ha
Kassef, den 18. Febrnar 1933. Der Oberpräsident. von Hülsen.
Ver dot.
Auf Grund des 39 Abs. 1 Nr. 5 und des § 10 Abs. 1 der Verordnung des Reichspräsidenten zum Schutze des deutschen Volkes vont 4. Febrügr 1933 habe ich durch Erlaß vom . 2 . . . 99 we, wen,. Tages jeitung ö. ⸗ ö mi tiger Mirkin z schließlich 23. Februar . . H
Kassel, den 18. Februar 1933.
Der Oberprãasident. von Hülsen.
Verbot.
Auf Grund des 9 Absatz 1 Ziffern 1, 4 und 5 der Ver⸗ ordnung zum Schutze des deutschen Volkes vom 4. Februar 1933 (RGBl. JL S. 35 verbiete ich die in Bad Kreuznach vierzehntäglich erscheinende kommunistische Druckschrift „Die Leuchtrakete“ auf die Dauer von 6 Monaten, und zwar vom 20. Februar 1933 bis zum 19. August 1933 einschließlich. Das Verbot umfaßt auch jede angeblich neue Druck schrift, die sich sachlich als die verbotene darstellt oder als ihr Ersatz anzusehen ist, sowie alle im gleichen Verlag erscheinen⸗ den Kopfblätter der „Leuchtrakete“.
NUeber das erfolgte Verbot darf die Zeitung lediglich die folgende Mitteilung verbreiten: „Das Erscheinen der „Leuchtrakete“ ist mit Wir— kung vom 20. Februar 1933 bis zum 19. August 1933 verboten worden.“
Jede weitere Mitteilung darüber hinaus ist untersagt und würde einen Verstoß gegen 18 der genannten Verord⸗ nung zum Schutze des deuischen Volkes darstellen.
Gegen dieses Verbot ist binnen 2 Wochen, vom Tage der Zustellung ab gerechnet, das Rechtsmittel der Beschwerde zulässig, die bei mir einzureichen ist. Sie hat keine auf— schiebende Wirkung.
Koblenz, den 18. Februar 1933.
Der Oberpräsident der Rheinprovinz. J. V.: Flach.
Verbot. Der Oberpräsfident der Provinz Ostpreußen hat gemäß 5 9 Ziffer 1 und 4 der Berordnung des Herrn Reichspräsi⸗ denten zum Schutze des deutschen Volkes vom 4. Februar 1933 — RGBl. IS. 35 — in Verbindung mit 5 2 der Preußischen Ausführungsverordnung vom 6. Februar 1933 — Pr. Gesetz⸗ samml. S. 23 — die Druckschrift „Ostpreußisches Volks⸗Echo“ in Königsberg, Pr., auf die Dauer von sechs Wochen, und zwar vom 18. Februar bis zum 31. März 1933 einschließlich, verboten. Königsberg, Pr., den 18. Februar 1933. Der Oberpräsident der Provinz Ostpreußen. Dr. Kutscher.
Verbo.
Auf Grund des 59 Abs. 1 Nummer 5 der Verordnung des Reichspräsidenten zum Schutze des deutschen Volkes vom 4. Februar 1933 (RGBl. 1 S. 365) verbiete ich das Erscheinen der „Sächsischen Zeitung, Tageblatt der Katholiken Mitteldeutschtand s“ auf die Dauer von vier Tagen, und zwar für die Zeit vom morgigen Tage bis zum 22. Februar einschließlich. Nach . Abs. 3 dieser a m ig umfaßt dieses Verbot sämtliche Kopfblätter, nämlich: 1. Eichsfelder Volks⸗ blatt, 2. Thüringer Volkswacht, 3. Hessischer Kurier sowie jede angeblich neue Druckschrift, die sich sachlich als die alte darstellt oder als ihr Ersatz anzusehen ist.
Magdeburg, den 18. Februar 1933.
Der Oberpräsident der Provinz Sachsen.
gegeben, die bei mir einzulegen ist.
Berbot.
Auf Grund des 5 9 Abs. 1 Nummer 2, 3 und 7 der Verordnung des Reichspräsidenten zum Schutze des deutschen Bolkes vom 4. Februar 1933 (RGBl. J S. 35) verbiete ich das Erscheinen der Tribüne“, Kommunistische Tageszeitung für Magdeburg⸗Anhalt auf die Dauer von 10 Tagen, und D . Zeit vom morgigen Tage bis zum 28. Februar einschließlich.
Nach 5 9 Abs. 3 dieser Verordnung umfaßt dieses Verbot mtliche * blätter sowie jede angeblich neue Druckschrift, 36 1 als die alte darstellt oder als ihr Ersatz anzu⸗ e i . Magdeburg, den 18. Februar 1933. Der Oberpräsident der Provinz Sachsen. ö Ve F eh r mn a n n! 9
Verbot.
Reichspräsidenten zum Schutze des deutschen Volkes vom 4. Februar 1933 (RGBl. 1 S. 35 ff) verbiete ich die in Selm erscheinende periodische Druckschrift, Die Rote Po st“ auf die Dauer von sechs Monaten. Das Verbot beginnt mit Montag, den 20. Februar 1933, und endigt mit Samstag, den 19. August 1933. Das Verbot umfaßt auch jede angeb⸗ lich neue Druckschrift, die sich sachlich aus der alten darskellt oder als ihr Ersatz anzusehen ist. Gegen daz Verbot ist das Rechtsmittel der Beschwerde di .. Die Einlegung des Rechtsmittels hat keine aufschiebende Wirkung. Münster (Westf.), den 18. Februar 1933. Der Oberpräsident . 6 Westfalen. , eber.
* 1 v
Verbot.
Auf Grund des 59 Abf. 14 Ziffer 5 und 7 der Verordnung des Reichspräfidenten ö Schutze des deutschen Volkes vom 4. Februar 19563 (RGXl. 1 S. 35 verbiete ich die in Werdohl erscheinende periodische Druckschrist „Lenne⸗Verse⸗ Warte“ auf die Dauer von sechs Monaten. Das Verbot beginnt mit Montag, den 20. Februar und endigt mit Sams⸗ tag den 19. August 1933. Das Verbot umfaßt auch jede angeblich neue Druckschrift, die sich sachlich als die alte dar⸗
stellt oder als ihr Ersatz anzusehen ift.
Gegen das Verbot ist das Rechtsmittel der Beschwerde
mittels hat keine aufschiebende Wirkung. Münfster, den 18. Februar 1933. Der Oberpräsident der Provinz Westfalen. B.: Weber.
Verbot. zum Schutze des deutschen Volkes vom 4. F
erscheinenden Zeitung Die Grenzwacht“ für den 20,
21. und 22. Februar 1933 verbaten.
Schneidemühl, den 18. Februar 1933. — Der ftellvertr. Oberpräfident der Provinz Grenzmark Posen⸗ Westpreußen. . von Bülow.
Verbot.
e erscheinende der KPD., Srtsgruppe Hechingen, Der Rote Zoller“, ver⸗ antwortsicher Rebattenr Karl, Schweikert in Hechingen, wird auf Grund des 3 9 der Verordnung des Herrn Reichs⸗ präsidenten zum Schutze des deutschen Volkes vom 4. Fe⸗ hruar 1933 mit sofortiger Wirkung auf die Dauer von 4 Wochen, d. h. bis zum 18. März 1933 einschließlich, ver⸗ boten. Das erbot umfaßt auch e angeblich neue Druck⸗ schrift, die sich sachlich als die alte darstellt oder als ihr Ersatz anzusehen ist.
Sigmaringen, den 18. Februar 1933.
Der Regierungspräsident.
Dr. Brand.
Das wöchentlich Mitteilungsblatt
Nichtamtliches.
Dentsches Reich.
Nachstehend wird der deutsche Wortlaut der am 18. Fe⸗ bruar 1833 in Berlin unterzeichneten Zusatzvereinbarung zu dem deutsch⸗spanischen Handelsabkommen vom J. Mai iges sowie der Wortlaut des dazugehörigen Zeichnungsprotokolls und eines Notenwechsels vom gleichen Tage veröffentlicht. Die Zusatzvereinbarung ist noch nichr in Kraft, unterliegt vielmehr noch der Zustimmung der deutschen wie der spanischen an der Gesetzgebung beteiligten Körperschaften. Sie wird jedoch, und zwar deutscherseits auf Grund des § 1 Abs. 1 Nr. 3 des Vierten Teils der Verordnung des Reichspräsidenten zum Schutze der Wirtschaft vom 9. Dezember 1932 (RGBl. 1 S. 121, 126), mit Wirkung vom 1. März 1933 ab vorläufig angewendet werden.
Zusatzvereinbarung zu dem deutsch⸗spanischen Handels⸗ abkommen vom 7. Mai 1926.
Die Deutsche und die Spanische Regierung haben vereinbart, das Handelsabkommen zwischen dem Deutschen Reiche und dem Königreich Spanien vom 7. Mai 19236 durch folgende Bestim⸗
mungen zu ergänzen: . rtite .
Die Anlage A des Handelsablommens wird wie folgt er⸗
gänzt: aus 33 Zeit bis 30. April w 71 aus 212 Auszüge aus Feigen, nicht äther⸗ oder weingeisthaltig, zum Laugen von Tabak unter Zollsicherung . 12 Artikel II. Die Anlage C des Handelsabkommens wird wie folgt er⸗
gänzt: 691 — 691 bis — 6M. - 721 — 722 — 1289 — 1290 — 1395.
Artikel III. Bei der Einfuhr spanischer Dessertweine, die von einem
Tomaten, in der vom 1. Dezember
J. V.: Fehrmann.
swischen den Regierungen zu vereinbarenden Zengnis in deutscher
erstmalig am 1. September 1933.
— —
und spanischer Sprache begleitet sind, wird in Deutschland in d Regel dann den der in der deutschen Weinzollordnung von! schrlebenen ¶ Nämlichkeitsuntersuchung abgesehen werden, 66. diese Dessertweine in Behä r,. n oder, bei der Einfuhr ö.. Packstücken, in Sendungen von höchstens 2 Doppelzentner Ran 66 nach unmittelbarer Durchfuhr durch dritte Länder 41 dem Landwege mit durchgehenden Frachtpapieren und mit unb
letztem amtlichen Verschluß eingefuhrt werden. .
Artikel IV.
Diese Zusatzvereinbarung bildet einen integrierenden Be standteil des w Handelsablommens vom ]. Vg 19266. Sie kann jedoch auch mn chän gg von diesem Abkommen mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden, und gib
Die Zusatzvereinbarung soll ratifiziert werden und tritt am zehnten Tage nach dem Tage des Austausches der Ratifikation urkunden, der in Madrid erfolgen soll, in Kraft. Die vertrag schließenden Regierungen behalten fich vor, die Zusatzvereinbaru bereits vor dem Austausch der Ratifikationsurkunden von ein
Auf Grund des 89 Absatz 1 Ziffer Z der Verordnung des
gegeben, die bei mir einzulegen ist. Die Einlegung des Kechts⸗ Auswärtiges Amt.
Auf Grund des 9 der Verordnung des Reichspräsidenten . ebruar 1933 l. 1 S. 35) habe ich das Erscheinen der in Schneidemühl
noch 61 vereinbarenden Zeitpunkt ab vorläufig anzuwenden. . Urkund dessen haben die beiderseitigen Bevollmächtigtef diese Zusatzvereinbarung unterzeichnet. ⸗ In doppelter U gen ausgefertigt in deutschem und spyy nischem Wortlaut zu Berlin, am 18. Februar 1953.
Freiherr von Neurath. Luis Araquistain.
Zeichnungsprotokoll.
A
Zu Artikel 2 und 4 des deutsch⸗spanischen Handelsabkommen vom J. Mai 1926.
Jeder der beiden vertragschließenden Staaten wird auf An, trag des anderen Staates bei nachweislichem Ausfuhrinteresse da nachträglichen Aufnahme von Waren in die Anlagen B und des Handelsabkommens zustimmen.
. B. Zu Artikel U der Zusatzvereinbarung. „Es besteht Einverständnis darüber, daß die in Artikel I auß geführten Positionen mit Inkrafttreten dieser Zusatzvereinbarum gema Artitel 4 Satz 2 des Handelsabkommens vom J Mal 1g ie niedrigsten . 3a iche die einem dritten Lande zugt standen worden sind oder in Zukunft zugestanden werden. In doppelter Urschrift ausgefertigt in . und spy⸗ nischem Wortlaut zu Berlin am 18. Februar 1933.
Freiherr von Neurath. Luis Araquistain.
Notenwechsel.
Berlin, den 18. Februar 1933. Herr Botschafter!
Ich beehre mich, Ihnen zu bestätigen, daß zwischen der Dent, chen und der Spanischen . aus Anlaß der heute er olgten Unterzeichnung einer Zusatzvereinbarung zum deuts spanischen Handelsabkommen vom 7. Mai 1926 Einverständn über folgendes erzielt worden ist:
A
1. Die Entf nchen, von Wein, Traubenmost und Trauben maische sowie die tstellung der Gleichartigkeit des Inhalt mehrerer Abteilungen von Behälterwagen oder mehrerer zu ein Sendung gehöriger Packstücke wird in Spanien nach den in An—⸗ lage 1 ue Vorschriften erfolgen; wenn in Zukunft der Verdacht enisteht, daß ande re organische Säuren oder deren Salz, als sie in der Anmerkung 2 zur Anlage 1*) . sind, dem Wein, dem Traubenmost oder der Traubenmgische zugesetzt wer den, so besteht Einverständnis, daß die Spanische Regierung an Antrag der Deutschen Reichsregierung anordnen wird, daß di Unterfuchung sich auch auf diese anderen organischen Säuren ode deren Salze zu erstrecken hat.
2. Die in der deutschen Weinzollordnung vorgesehenen Ein fuhrfähigkeitszeugnisse werden nach den Mustern der Anlagen *) und 3) ausgefertigt. Von diesen Zeugnissen gilt das Muster de Anlage 2 (Vordruck A) für den . daß die untersuchende wissen
chaftliche Fachanstalt selbst die Proben entnimmt, das Muster u Anlage 3 (Vordruck B) für den Fall, daß eine von der Spanischet Regierung hierzu ermächtigte Zollstelle die Proben beim Ver ' er entnimmt und sie der wissenschaftlichen Fachanstalt zu ntersuchung übermittelt. ö .
Für jede Sendung wird ein besonderes Zeugnis ausgefertigt
3. Einfuhrfähigkeitszeugnisse für spanische Weine, die aut
Spanien in Fässern en, , und in Cerbsre, Cette, Port- endaye oder Frun aus Fässern zur Weiterbeförderung na eutschland in Behälterwagen umgefüllt werden, werden von daß
nr. deutschen Zollstellen als gültig angenommen, wem
E gende Bedingungen erfüllt werden: .
a) Die Ein J für die zur Ausfuhr nah Deutschland bestimmten Sendungen, die in Cerbère, Celth Port⸗Bou, Hendaye oder Irun aus Fässern in Behälten hagen umgefüllt werden sollen, werden von den hierzu er maͤchtigten wissenschaftlichen Fachanstalten in Spanien n leicher Weise ausgefertigt wie für Sendungen, die n Her elan ohne spätere Umfüllung aus den ursprüng⸗ lichen Versandgefäßen versendet werden. =
p) Die Umfüllung aus den Fässern in die Behälterwagen muß in Cerbere, Cette, Port-Bou, . oder Im unter der Aussicht der spanischen wissenschaftlichen Fach anstalten geschehen, deren Berechtigung hierzu die Deutsch Reichsregierung anerkannt hat. .
c) In Cerbère, Eette, Port⸗Bou, Hendaye oder Irun dürfe in den einzelnen Behälterwagen nur solche Weine umgesn werden, die auf einem Einfuhrfähigkeitszeugnis verzeich net und von gleicher Art sind. ö
ch Die spanischeiw wissenschaftlichen Fachanstalten in Cerber Cette, Port-⸗Bou, Hendaye und Frun müssen auf den mil den Faßweinsendungen bei ihnen eingehenden Einfuhr ähigkeitszeugnissen in deutscher und spanischer Sprache be, cheinigen, daß die in dem einzelnen Ein fuhrfähiglein zeugnis verzeichneten . mit unverletztem Verschluß vorgefunden wurden, daß bie Umfüllung unter Aussicht der r el en, Fachanstalt vorgenommen worden ist öde.
daß der Inhalt des (der) Behälterwagen(s) Nr.. . 4n aus den im n, ,. verzeichneten Fässern entnommen worden ist. . den Bescheinigungen . ferner die Verschlüsfe zu beschreiben, die an dem (den) R n, augelegt worden sind. Die K , sind mit der Ünterschrift des zuständigen 3, amten und mit dem Stempel oder Siegel der wissenschaft lichen 2 talt zu versehen. x ö 4. Die . riften der Beamten der ani chene h /
Hege, Fachanstalten, die mit der Ausstellun er. Einsuhn, igkeitszeugnisse und mit der Ausstellung der eschein igung
über die Unmfüllung in Cerbere, Cette, Port⸗Bou, Hendaye o
Frun betraut find, werden von der deutschen Reichsverwaltum
anerkannt, sobald die Spanische Regierung der Deutschen eich;
regierung die Nachbildungen der , e, in der .
3 an die deutschen Zollstellen erforderlichen Anzahl ibe
andt ha
* Die Anlagen zu dem Notenwechsel werden erst bei det Veröffentlichung im Reichsgesetzblatt abgedruckt.
Reichs. und Staatsanzeiger Nr. 4 vom 20. Februar 1933. S. 3.
K
ie im Artikel 111 der heute abgeschlossene . sehene Bergünstigung für spanische j wenn die Sendungen von Einfuhrfähigkeitszeug⸗ 2 oder 3 begleitet find und
pird
Ana lyse dez ntsprechend
trägt
verein
B.
nissen nach den Mustern der An diesen Zeugnifsen au k nstigung gilt au ,,,, .
usatzverein⸗ ertweine
Teil, der die Ueberschrift ausgefertigt ist.
dann, wenn die rten Regelung unter Aufsicht
Dessertweine
der zuständigen spanischen wissenschaftlichen Fachanstalten aus
hösern in
6
ehälterwagen umgefüllt worden sind.
Die Spanische Regierung nimm davon Kenntnis, daß die hebihren für die ,, spanischer Defseriweine auf Cin o
fähigkeit und Nämlichke 9 insgesamt 80 RM auf Ich benutze auch diesen Anlaß,
ö
um *
weit keine Beanstandung erfolgt, RM herabgesetz worden sind. hnen, Herr Votschafter,
die Versicherung meiner ausgezeichnetsten Hochachtung zu er⸗
neuern.
Freiherr von Neurath.
geiner Exzellenz, dem Spanischen Botschafter, Herrn Luis Araquistain,
Berlin.
Telegraphische Auszahlung.
Sandel und Gewerbe. Berlin, den 20. Februar 1933.
In Berlin festgestellte Notierungen für telegrayhis che Auszahlung, ausländische Geldforten und Bauknoten.
Buenos⸗ Aires. Canada.... Iilanbul . 2 * Japan 99 * Rairo 996 london... .. New Jork... Rio de Janeiro lituguay .... Imsterdam⸗ Rotterdam. Athen ..... Hrůssel u. Ant⸗ weren .. Bucarest ... Budapest .. Danzig .... lssingfors. talien ... JFugoslawien. Rannas, Kowno Kopenhagen.. Uissabon und Dporto .. Nllo 99 9 m. . rag... Reykjavik (Island). ö Schweiz ... fia Spanien .... Stockholm und Gothenburg. Tallinn (Reval, Estland) . . . Wien. . ..
. 100 Schilling
1 Pap. ⸗Pel. Ul kanad. ð
türk. Pfund
19en
100 Gulden 100 Drachm.
100 Belga 100 Lei
100 Pengö 100 Gulden 100 Fmk. 100 Lire 100 Dina 100 Litas 100 Kr.
00 Escudos 100 Kr. to0 Frs. 100 K
100 isl. Kr. ö 100 Latts 100 Frs.
100 Lewa (00 Peseten
loo Kr. 100 estn. Kr.
Geld 0.833 3,506 2, 008 0, 69
14,85
1447 4,209 0 239 1,648
169,83 2.368
58, 4 2.488
82,1 d. ha 2159 d dõa al. 8d da 3j
13.17 74 09 16, v8 12, 465
65. 18 79. 72 dl, bꝰ 3, 957 34,77
76.37 i069
18, 45
20. Februar
Brie 0837 93.514 2.012 0871
14.89
14551 4217 641 1,652
170,17 2362
8. b 24192
dꝛ. 33 6⸗406 21,64 b. db 41.96 64.61
1319 74.17 iG, 12 56
66,32 73 33 oJ. 8 3 63 z. Sz
76. b3
110981 48, 9h
18 Februar Geld Brie 9833 60.837 3.506 3.514 2.608 2.012 0. 869 O0, 871 14,83 14.87 14,459 14,49 4209 4.217 0,239 0,241 L648 1, 652
169, 833 Mo, 17 23558 2362
76. 53 110,99 110,81
18,45 48,55
Ausländische Geldsorten und Banknoten.
Eopereigns . n Freg.⸗ Stücke Gold⸗Dollars . Amerikanische: 1009 —5 Doll. Wund 1 Doll. Argentinische. Brasilianische . Lanadische ... nice. große Eu. darunter Türkische .... Felgische.. 3 BVulgarssche .. Dinische .... Danziger . ... Fstnüche .... innische . ... ranzösische .. bolländische .. Jaliemsche: gr. M Lire u. dar. Iugollawische . eettländische .. gauche k lorwegische .. elterreich.: gr.
O0 Sch. u. dar.
NRumãnische:
l000 Lei und neue 500 Lei unter 500 Lei Schwedische .. Schweizer: gr. G0Frs. n. dar. Evanische *).. schecho. ssow. MM u. 10M R. 00 Kr. u. dar. ngarische ...
Notin
5
9
* ilreis
kanad.
tũrk. Pfund 100 Belga 00 Lewa
100 Kr.
100 Gulden 00 estn. Kr. loo Fmt.
100 Frs.
190 Gulden 100 vire
100 Lire
100 Dinar 100 Lats
100 vitas 100 Kr.
100 Schilling 100 Schilling
100 ver 100 Lei 100 Kr. 100 3 100 Frs. 100 Peseten
100 Ke 100 Kè
Geld 20,38 1616
4,20 40 0,79
3,47 14, 45 14, 43
1L86 8, 68
6. 02 dl, 99 6,33 16.54 163,46 21,43 21.63 b, 47
1s62 a 8
100 Pengo
nm abagestemvelte Stücke.
4, 185
20. Februar
Brie]
20 46
16,22 4,205
4,22
18. Februar Geld Brie 2038 2046 16,16 16.22
4, 189 4,206
4 20 4,22 4.20 4,22 0,79 0,81
347 33.49 1441 14437 144i ia
f, 85 1.837 bö. dcʒ 66.
6382 61s is .
6,33 6,37 lz. b2 16.8 169 45 170.14 21,42 21. 50 21.67 21,70 b, 47 Hh, bl
1m 32 4778 3 1
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Waꝛrschau Kö
posen 9 8 2 Kattowitz k
HYolnische
O stdevisen. Auszahlungen.
100 31. 100 3 00 II.
17 1h
47.165 47.15
47 36 15 35 47 35
Notennotierungen.
.. 1 10031.
46 90
47, 30
Wagengenellung fur Kohle Kots und Briterns im Ruhrrepier: Am 18. Februar 1933. Geftellt 15 847 Wagen. — Am 19. Februar 1933: Gestellt 1323 Wagen.
Die Elektrolytkupfernotierung der Vereinigung in dentsche Elektrolytfupfernotiz stellte ich laut Berliner Meldung des W. T. B. am 20. Februar auf 46,70 4 (am 18. Februar auf 16,75 4A) für 100 kg.
Speisesette. Bericht der Firma Gust. Schultze K Sohn, Berlin C2, 18. Februar. Butter: Das Geschäft * von der Konsumseite . keine Besserung erfahren, doch ist infolge beson⸗ derer Maßnahmen Ende der Woche eine Entlastung des Marktes eingetreten. Infolgedessen gaben auch die inländischen Notie⸗ rungen trotz des sehr billigen und dringenden Angebotes vom Auslande nicht weiter nach. Die Berliner Butternotierungs⸗ kommission bezeichnete die Tendenz heute bereits mit zuversicht⸗ licher“, und es ist bestimmt damit zu rechnen, daß wir den tiefsten Preisstand erreicht, vielleicht sogar überwunden haben. Das Ausland tendierte in der , sehr schwach; alle Notierungen des Auslandes erfuhren weitere Rückgänge. Kopen⸗ gen ermäßigte die Preise um 10 Kr, Malmö um 5 Kr. Die ngebote aus den Randstaaten, besonders aus Finnland, lagen um Teil weit unter den Einstandspreifen 35 deutsche Butter. ür Auslandsbutter liegt aber wenig Interesse vor, und es wer⸗ den nur sehr geringe Mengen eingeführt.
(H⸗
Danzig, Gulden.)
bis
Prag 805, 0. Zürich 603 50) 166 Madrid 280,900. Mailand 173 00. Nem Mort 33 68, Daris 132. 89, Polnische Noten 381, 00
Bu davest, 18. Februar. W. T. B.) Alles im Pengö. Wien 80 454. Berlin 136,20 Zürich 111,10, Belgrad 8 35.
Weitere Nachrichten über „Handel und Gewerbe“ siehe auf der
Berichte von auswärtigen Devisen⸗ und
Ber ipapiermärkren.
18.
Stockholm
ti. 14
Devisen. Februar. (W. T.
London —,
B.. New Horf 6. 11.49 G., B
Wien 15. Februar. W. T. B.) Amsterdam 286, 15, Berlin 168, 3. Budapest 124793. Kopenhagen 107,75, vondon —, New gorf 709,20. Paris 277, 96, Prag 21,03 Zürich 137 50 Marknoten 167,70. Lirenoten slowafische Noten 21, 00 Polnijche Noten 79 15 Dollarnoten 706,500. Ungarische Noten — — *), Schwedische Noten 126,20, Belgrad 12516. — ) Noten und Deyisen für 100 Pengö.
18. Februar.
(W. T. B.) Oslo 595, 00, K
hl, 90. Wien 47 Belgrad 46267
folgenden Seite
Jugoslawische
B.) (Alles in Danziger
anknoten: Polnische Loko 100 Zloty 57,45 G., 57,96 B., 100 Deutjche Reichsmarf G
Mj. Stücke) — — G. 1758 G., 1762 B. — Auszahlungen: Warschau 109 Zlots 57,45 G., 7.54 B. Telegraphische: 20. 15 G., 20, 19
—— H.
ö Amerifaniiche B. .
Schecks: London — G.. — — B.,
ö Parig 5, 12, 5
B. KRerlin
Noten 8 64, Tschecho⸗
Amsterdam 13,57. Berlin opvenhagen 517,40, London
5, 0, Marknoten Danzig 663,50.
804,00,
)
Statistik und VBolkswirtschaft.
Vorläufige Uebersicht über Gewinnung und Absatz an Kohlen, Koks und Briketts im preußischen Kohlenbergbau für das Jahr 1932. A. Steinkohlen.
Gewinnung
Koks auf Zechen, Hütten⸗ u. son⸗ stigen Kolereien t (ausschl. Gasan⸗ stal ten gewonnen
b 3
Wirt schaftzs⸗
gebiete Steinkohlen
Stein⸗
ohlen⸗
briketts
t
Abjatz leinschl. Selbstverbrauch und Deputate)
Stein⸗ kohlen!)
t
Stein⸗ kohlen⸗ briketts
Koks
t
Zahl der am Ende des Vierteljahres beim Stein⸗ kohlenbergbau leinschl. Nebenbetriebe) vor⸗ handenen?)
Beamten (Ange⸗ Arbeiter stellten)
223 534 224 154 217 873 201 387
32 744 513 à 576 938 3 7356 442 4221 592
1. Dberschlefsien....
73 464 52 770 66 138 91 735
3 612139 3 448 278 3 622105 4300 971
73 03
38 139 35 522 35 810 37 8390
866 948
190 870 187 495 200 397 203 654
165 277 485
1092376 1060340
986 664 1098052
2. Nieder schlesen...
284 107
16 864 8 257 9464
12 409
14 983 493
1097816 g82 895 gõ2 405
1178055
17 242 16785 16 551 16713
4 226 422 788 326 16 575 16 125 14 815 186 264
3. Löbejün⸗Wettin ..
46994
l5 549 15 665 14 945 14 859
4211171
15 698 15 150 14 801 15 261
217 214 216 215
60 779
zog 84 z22 062 gos õꝛs
4. ( Obern· kirchen, arsing⸗ een Ibbenbuͤren, inden usw.) ...
61 018
70 0961 50 335 56 871 83 g21
60 919
324 768 302 234 320 464 373 802
105 275 103 478 S0 o65 S2 618
6 0s 3 766 5436 38569
377 343
3 873 459 3 716 520 3 653 773 4126057
1314832
17 788 702 17 327 580 17 576 941 20 582 699
8. Niederrhein⸗ Westfalen ..
261 188
689 740 640 514 685 764 S07 429
1321 268
18 067 998 17 350 715 17 620 642 20 618 905
Fi Iss
3 ss7 o 3 772 250 3 557 0s 3 gö S2]
261 076
7141 643 649 302 681 469
2341
203 959 199 794 196 001 206 133
5 369 809 2
334 465 290 273 826 706 338 799
73 274 922
1803 698 1740042 1982775 1970090
6. Aachen a a9.
S23 447
72 691 74 154 S6 061 108 341
73 658 260
1609190 1584593 1758211 1953013
15 147 0909
327 998 74272 74 119 S5 811
108 879
309 865 350 827 322 967
2 874755
25 991 25 281 25 379 25 141
7 446 605
24 765 124 24 018 009 24 66 689 28 251 223
12902483
4723 684 4517 842 4490 266 4 960 878 1
Zusammen in Preußen
3841 247
938 369 Sl 695 lg 249 118 694
6 905 007
24 727 609 23 683 865 24 288 628 28 410 007
1311 657
4709973 4565 174 4464 4063 4 87 328
343 081
991 315 Sõl ol gl 682 1114472
2182 3 dor 218 38 n
ol 601 045 18 692669 3
818 001
101 140 109
B. Braunkohlen.
18 546 878
3 S868 4790
—
—
Gewinnung
WBirtschafts gebiete Braunkohlen
3
Braunkohlen⸗ bril.
i Naß⸗ .
etts
t
und
t
Ab satz leinschl. Selbstverbrauch ; Deputate)
Braunkohle)
Braunkohlen briketts (einschl. Naß⸗ preßsteine)
d
Zahl der am Ende des Vierteljahres beim Brannkohlenbergbau
seinschl. Nebenbetriebe vorhandenen?
Beamten
C angertellten Arbeiter
7461 912 6 643 487 8 698 io 8 794 386
1. Gebiet bstlich der Elbe..
2 020 385 1873 289 2 4967566 2527 536
7462 182 6 641 593 S 693 516 8 793 943
2 066 984 2025 9028 2 661 651 2 286176
1872 1882 1861 isi
31 593 695 89 7347 249 7 838 594 7 659g 855 8 80ß 835
2. Mitteldeutschland wenllich der Elbe, einschließlich Kassel..
17 966
1388975 1709927 1602515 1663 964
31 591 234
7358 388 7 836 851 7 596 874 S 806 395
9 039 839
1465 484 1927 523 1478192 1567 491
1 587 533
9 268 136 9 566 029 9 199 662 10 633 g94
3. Rheinland nebst Westerwald
6 3656 381
2 086 003 2 346 943 2 229 513 2 387 842
3l 9s 508
g 261 792 9566 234 9 200 083 10 634 149
6 438 690 2051 329
38 662 821
24 072 297 24 048 110 25 489 427 28 234 215
gusammen in Preußen... 1
55
9043 301
5 496 363 5 29 1659 6 322 784
79 342
1M Sia io
) An einem Stichtag nach den Listen ausgezählt.
24 326 618
) Die Absatzziffern schließen die gesamten zur Selbstverarbeitung, d. h. an Kokereien und Brikett sabriken gelieserien Rohlen · mengen ein, auch soweit sie nach der Verarbeitung auf Lager genommen werden.
38 662 258
24 082 362 24 044 678 25 490 473 28 234 487
6 324 216 6 222 498
191 852 000
1884 1815 4701 4678
D s ssi
w . /