1933 / 48 p. 11 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 25 Feb 1933 18:00:01 GMT) scan diff

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Erfte Zentralhandelsregifterbeilage

zm Deutsichen Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger zugleich Zentral handelsregifter für das Deutsche Reich 65

Berlin, Sonnabend, den 25. Februar .

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Nr. 48.

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itungsgebühr, aber obne Restellgeld; für Selbst⸗ abholer bei der Geschättestelle O 95 eM monatlich. Alle Postanstalten nehmen Bestellungen an,. in Berlin für Sesbstabholer die Geschäftsfielle Sw. 45 Wilhelmstraße 32. Einzelne Nummern kosten Ib M.

ie werden nur gegen Bariahlung oder vorherige Ein sendung des Betrages einschlienlich des Portos abgegeben. 4

Inhaltsũbersicht. Anzelgenpreis für den Raum . . en e fer. = 2. Olterrechtsregister. fünfgespaltenen Detitzelle 1.0 ; Vexeingregister. 4. Genossenschafteregister. Anzeigen nimmt die Geschäftsstelle an. 5. n , 6. Urheberrechts ein trags⸗ Befristete Anzeigen müssen 38 Tage rolle. J. Konkurse, Vergleichssachen, Ver⸗ Einrück in bei d mittelungsberfahren zur Schuldenregelung land. n 332. . 26 ne . 39 wirtschastlicher Betriebe und Verteilungsver. Geschäftsstelle eingegangen sein. fahren. ð. Verschledencs

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Entscheidungen des Reichsfinanzhofs.

Beweiswürdigung. Das Finanzamt hat auch ausreichend be= gründet, warum es von, weiteren Ermnnttlungen über den Ein= gangstag des Briefes beim Beschwerdeführer abgesehen hat. Es bedeutet deshalb keinen Verfahrensmangel, wenn das Finanz gericht keine weiteren Ermittlungen angesteilt hat. Aus den Be⸗ stimmungen im 8 88 . 3 der Reichs abgabenordnung, betreffend Zustellung „Durch eingeschriebenen Brief“, und in der Verord⸗ nung über Vereinfachüng bei der Zusendung „von Sieuer⸗ und Feststellungsbescheiden“ vom 21. Juli 1929 kann nicht gefolge ct werden, daß jede schriftliche Mitteilung, die dem, Pflichtigen durch einfachen Brief zugesandt wird, erst mit dem 3. Tage nach ihrer Aufgabe zur Posft dem Pflichtigen gegenüber als be— kannt zu gelten habe, auch wenn der Brief dem Pflichtigen früher zugegangen sein sollte. Diese Regelung bezieht sich nur auf Zustellungen, insbesondere von Steuerbescheiden. 5 88 Abs. 3 der Reichsabgabenordnung und die Verordnung von 1929 stellen nur fest, daß für die Rechtsmittelfrist ein Schreiben des Finauz⸗ amts dem Steuerpflichtigen spätestens am 3. Tag nach der Absendung als zugegangen gilt, schließen aber nicht aus, daß für andere Zwecke ein früheres Zugehen tatsächlich festgestellt wird, jedenfalls in Fällen, wo eine förmliche Zustellung nicht vor⸗ geschrieben ist. An die tatsächliche Feststellung des Finanzgerichts über das frühere Zugehen ist aber der Senat gebunden. Sie recht⸗ fertigt auch in vorliegendem Fall den. vom Finanzgericht aus— esprochenen Ausschluß des Beschwerdeführers von der Amuestie, ei eine solche überhaupt nach den Bestimmungen der Steuer⸗ Daß im übrigen die Voraus—

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109. Tragiueite der Verordun der Zusendung von Steuer- un vom Li. Juli 1929. ; t 1927, 1928 und 1929 ist der Beschwerdeführer mit Gewinnen aus Gewerbebetrieb in Höhns von 96 494,27 RM. 90 ob. 80 RM und 6 26795 RM rechtskräftig veranlagt worden. Bei der in der

ützer Bereinfachung bei wirkt zu! gelten hätten, und diese Regelung nach der Verordnung FJeststellungsbescheiden vom 9 uni 1929 (Reichsministerialblatt 19339 S. 426) auf Zu⸗

Für die Steuerabschnitte Kalenderjahre ö von Stener⸗ und Feststellungsbescheiden durch Ein—

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Brief erst mit dem dritten 6 nach Aufgabe zur Post als be⸗

Att. G. f. Berkehrsw o . do. Vorz.⸗Akt. Allg. Lokalbahn u Strausberg Se rz Kraftwerke Südd. Eisenbahn. . Am sterd.⸗Rotterd Ver. Eisb⸗ Btr. Vz. M

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o. Div. Bez. ⸗Sch. Geschäfts jahr: 1. Januar, jedoct 1St. 105 Doll. . Albingia: 1. Oktober.

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achen Brief erstreckt worden sei, müsse auch bei einem yBrüfungsbericht, der durch einfachen Brief zugesandt worden sei und Tatsachen von großer Bedeutung enthalte, davon ausgegangen eit vom 28. März bis 17. April 1951 stattgefundenen Buch⸗ und werden, daß sein Inhalt erst als mit dem dritten Tage nach der Betriebsprüfung hat der Prüfer als Einkommen aus Gewerbe— Aufgabe zur Post dem Sleuerpflichtigen belanntge worden fei. betrieb Dann ö. die Eröffnung des Prüfungsergebnisses aber erst am für 18 . 102 1588,13 RM., 18. Juli 131 erfolgt, und die Steueranimeftieverordnung sei an— für 14235 . 363 65564 RM und zu wenden. Im übrigen habe das Finanzgericht nicht ausreichend für 19229. 150 541,92 RM eprüft, ob der Prüfungsbericht bereits am 15. . 1931 ö.. ermittelt. Nachdem im Anschluß an die Buch⸗ und. Betriebs— 1 44 . k 1 Hshng in hr en; 5 . a hen .. reichen Prüů ung , , könn? auch nicht als Eröffnung“ im fe nn den , ,, t n , de, in der Sinne der Steneramnestieverordnung. angesehen werden, da ihm Teüfungekericht zm Hestwerdeühhter. dom . nicht zugemutet werden könne, im einzelnen zu prüfen, von Selen ng eiher, Frist fur , 3 6 , . che bisher nicht angegebenen Verten die Steuerbehörde einfachen rief zugesandt worden. Dig, werfligung des Finanz nunmehr Kenntnis habe. Die Rechtsbeschwerde ist im Ergebnis amts ist vom 11. Juli 1981 datiert. Nach einem Attendermert nicht begründet nl? Rach s 18 zer een Uteleren jst. sis am ä Juli ausgefertigt und zug nen en . ö verordnung treten die Verguünstigungen der Steuecamnestie in⸗ am 15, Juli abgesandi worden. Der BVeschwerdeführer hat in , n, nn e , ö seiner Stellungnahnte zum Prüfun sbericht vom 8. September 1931 eröffnet worden sst, daß die Steuerbehörde Kennküis von 1931 lediglich die Nichtanerkennung der Rückstellung für Steuer⸗ . biz en ncht be,, e. fie nr ẽrpflchtigen Merken fre nachzahlungen beanstandet und gebeten, von den Nachforderungen Sinan gevicht chat le Voran sse Kinn gen! fg gegeben an gesegren, für zie Rahre ider mise, ig und 1g, den des genäg s z weil dem Beschwerdeführer der Prüfungsbericht vor dem 18. Juli der Reichsabgabenordnung a. F. zu erlassen, der für 1928 zuviel 1h zugegangen fei Nach Ker echter gt gen eh, nnn bezahlt bzw. veranlagt worden sei. In dem am 26. Oktober 181 hof in n, Eröffnung“ im Sinne des 5e 18 Nr. 3 jede für en, Fisanzaml eingegangenen Schreiben hat, der; Beschwerde⸗ einen Ste nerpflichtigen bestimmte und ihm zugegangene amtliche führer untei Bezugüiahme auf die Steueramnestieverordnnug Mitteilung zu veistehen, insbesondere' stellt' auch ein Buch— kttgtsaudärem (augcheigi daß seine Gewinne aus den; Gewerbe. Früfungsbericht eine sölche Mattel lung dar, soweit ii dun sefn m betrieb richtig die Beträge guswiesen, die der Prüfer für die Inhalt die Kenntnis der Steuerbehörde bon bestimmten bishe— Jahre er bis 103g gls Heminne f'stgestelt habe und, beantragt, nicht angegebenen Werten ergibt. In dieser Beziehung wird auf ihm für 1927 bis 1929 die Vergünstigungen der Amnestie zuteil⸗ die Ausführungen in den Entscheidiungen! des F und V. Senats werden zu lassen. Der Steuerausschuß hat die vom Finanzamt dom J. Dktoße? 1632 * F , ah, ge = ntsch des Rn, beabsichtigten Berichtigungsve ranlagun gen für 19827 bis. 1929 Yd. 3 S. 30 ff., Und vont 14 Shtober ben, e r e. nicht zugelassen, weil der am 15. Juli 1931 abgesandte Prüfungs⸗ Bh / 5 = ut. des RJ Hofs Bd. 323 S. 3 ff, Bezug ge⸗ bericht in andkloger Anmendungß des s 8s diba ö nommen denen sich der erkennende Senat voll angeschlossen hat. 2. 3 abgabenordnnng (st am 18. Juli 1921 als dem Beschwerde führer Im vorliegenden Falle enthält der Suchprüfnngsbericht im ein, zußeganges , an zuschen Lei. und deshalb, dr Steugrgmꝛnest serer, nen fle Feststellungen des Hrüfers, die die Grundlage für die ardnunß blatz greife C 0 Nr. 3 der Durchfuhr ungsbestimntungen ken ihm erteilten Geibinng bilden, und damit auch die Befannt— ur Steueramnestieverordnung St Amn. W.. Gegen diesen gabe der stenerpflichtigen Werte, bie der Veschwwe def hte einer Wich des Finanzamts unter Mitwirkung des Steuerausschusses bestehenden Fechlsps licht zuwider bisher nicht odcr nicht richtk⸗ hat, der Vorsteher des Finanzamts Berufung eingelegt mit dem angegeben hatte. Soweit die abweichenden Gewinnermittlungen Antrag, unter Abänderung des angefochtenen Bescheides Berich⸗ ee Frnserg nicht aj Feststellu nnen von Kehren lc; angege behen tigungsveranlagungen zur Einkommiensteuer 1927 bis 1929 zuzu. Wecken, sondern auß eren Schätzungen beruhen, ist ur die lassen und die Einkommensteuer entsprechend festzusetzen. Das Anwendung der Steuergmnestig überhaupt kein Raum (8 184 Finanzgericht hat die vom Finanzamt geforderten Berichtigung; der Ersten Steueramnestieverordnung), Eine besonzere Form ist vergnlagungen unter Aufhebung des ergangenen Bescheides für für die Eröffnung im Sinne des 3 id Nr.) der Ersten Steuer- Zulässtg erklärt, sich aber nicht für befügt gehalten, in diem am nestiedero dunng! nicht. i e, ., Die Erler ung kann Hsrfahten über die Stengrhöhe, zu entscheiden, weil dem Be. enhält schriftlich oder inünd ich abgegeben werden. Erfolgt die schwerdeführer bisher keine Berichtigungsbescheide zugestellt Eröff nung. durch schriftliche Mitteilung, dann wir. die. Mittei⸗ werden sien. Nach den Ausführungen des Finanzgerichts sind fing! in! dem Zeitpunkt wirksam, in dem sie dem Pflichtigen zu— dem Beschwerdeführer die vom Prüfungsbeamten festgestellten, die von ihm ermittelten Gewinne rechtfertigenden Tatsachen durch

geht. Das „Zugehen“ ist im Sinne des g 130 des Bürgerlichen die Uebersendung des ,, der dem Beschwerde⸗ führer keinesfalls nach dem 17. Juli 1931 zugegangen sein könne,

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amnestie Platz greifen würde. 2. e V setzungen der vom Finanzamt geforderten Berichtigungs⸗ beranlagungen vorliegen, ergibt sich aus dem Inhalt des Prüfungsberichts. Der Beschwerdeführer hat auch insoweit keine Einwendungen erhoben. Hiernach ist es nicht zu beanstanden, daß das Finanzgericht die Berichtigungsveranlagungen für zulässig erklärt hat. Das Finanzgericht irrt aber, wenn es sich nicht für befugt gehalten hat, in diesem Verfahren auch über die Steuer⸗ höhe zu entscheiden, weil dem Beschwerdeführer bisher keine Berichtigungsbescheide zugestellt worden seien. Die Sache liegt nicht anders, als wenn das Finanzamt unter Mitwirkung des Steuerausschusses eine Freiveranlagung dorgenommen und der Vorsteher des Finanzamts gegen diese Veranlagung Berufung eingelegt hätte. In diesem Falle hätte das Finanzgexicht über die Höhe der Steuer entscheiden müssen. Auch eine Zurückver weisung der Sache an das Finanzamt wäre in der Regel unzu⸗ lässig (3 284 Abs. 1 Satz 2 der Reichsabgabenordnung). Die Vor⸗ entscheidung bedeutet sachlich nur eine Zwischenentscheidung. über einen selbständigen Streitpunkt, nämlich über die Zulässigkeit der Berichtigungsveranlagungen im Rahmen des Berufungs verfahrens. Derartige Entscheidungen sind ngch s 284 Abs. 2 der Reichsabgabenordnung zulässig. Allerdings hätte die Entscheidung nur mit Zustimmung des Beschwerdeführers ergehen dürfen. Die Akten lassen nicht erkennen, daß sie vorgelegen hat. Ihr Fehlen ist aber nur als Verfahrensmangel anzusehen, der, als nicht gerügt, nicht zu beachten ist. Nach 5 264 Abs. 3 der Reichs— abgabenordnung sind Zwischenentscheidungen auch selbständig an⸗ fechtbar, so daß die Rechtsbeschwerde zulässig war. Da das Fingnz⸗ gericht die Zulässigkeit der Berxichtigungsberanlagungen mit Recht bejaht hat, war die Rechtsbeschwerde als unbegründet zurückzu⸗ weisen. Durch eine Zwischenentscheidung wird aber nicht über das Rechtsmittel selbst entschieden, sondern nur die Entscheidung vorbereitet (vgl. Becker, Reichsabgahenordnung Anm. 2 zu 5. 285. Die Folge hiervon ist, daß über die Kosten erst bei der Entscheidung über das Rechtsmittel selbst zu befinden ist. Das gleiche gilt für die Festsetzung des Wertes des Streitgegenstandes. Die vom Finanzgericht getroffene Entscheidung über die Kosten und die Höhe des Wertes des Streitgegenstandes war daher aufzuheben. Das Finanzgericht wird nunmehr über die Höhe der, Steuerforde⸗ rungen, über die Kosten und den Wert des Streitgegenstandes durch ein die Berufungsrechtsstufe abschließendes Endurteil zu erkennen haben. Hiernach war die Rechtsbeschwerde zurückzu⸗ weisen. (Urteil vom 18. Jannar 1933 Vi A 1790532)

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Gesetzbuchs zu verstehen. Es genügt also, daß die schriftliche Mit⸗ . n en r oder der Wohnung des Emp⸗ k J fängers einem Angestellten oder Hausgengssen ausgehändigt bekanntgegeben worden. Hierdurch sei der Beschwerdeführer nach oder 'in den Prieftgsten gelegt wird. Griindsatlich ist auch von s 18 Rr. 3 der Ersten Steucrammestieverordnung von der den gewöhnlichen Verhältniffen auszugehen, unter denen der Hlnnestie ausgeschlofsen, und. die Berichtigungs veranlag: ngen Empfange die Erklärung! hätte wirklich in Empfang nehnzen eien dem Grunde nach gerechtfertigt. Der Beschwerdeführer kö6umnen. Nach den Feststellungen des Finanzgerichts ist dez. Brief rügt in der Rechtsbeschwerde unrichtige Anwendung des gel⸗ des Finanzamts mit dem Prüfungsbericht am 15. Juli 163g gur tenden Rechtes und Verfahrensmängel. Er bringt im einzelüen Post gegeben worden. Nach dem on den. Alkten befindlichen Ver- vor: Das Finanzgericht stütze den Ausschluß der ,, . merk durfte das Finanzge rich diese seststellung lreffen. Wenn lediglich darauf, daß ihm die vom Prüfer festgestellten Tatsa hen das Finanzgericht auf Grund dieser Teststellun zu dem Ergebnis 6 die Uebersendung des Prüfungsberichts vor dem 18. Juli gelangt ist, daß der Brief dem Beschwerdeführer nach den ge— 1931 mitgeteilt worden seien er Prüfungsbericht könng aber richtsbekannten Postverhältwissen im Hamburger Stadtgebiet . 2 abg. 2 bG à 486A ,, . Elektriz. ö 4 . à 93. 790 3 94 B erst , 3 Juli zugegangen gelten. Wenn nach 5 85 Abs. 3 dann keinesfalls 6 ö 1931 nn e, . könne, . ö , ö ; sabgabenordn : ; i ri es sich ebenfalls im Rahmen der ihm zustehenden freien ds Macedonische Gold .. . n er ne Kali . .. 170 a 171 à - 172 der Reichsabgabenordnung fn durch eingeschriebenen ! bewegt sich f 5 Bergb. u. Zink: a 8 . . . l i bestellt, so kön nur zige Geschäftsführer muß seinen Wohn iger. ß ̃ ö. . den: S ital i t schluß Geschäftsführer bestellt, so können nur zige sführer muß seiuen Wohn⸗ Gas Lit. B ss] 166. 75 b . worden: Das Stammkapital ist durch Beschluß Geschäftsführer bes s n n, n, nn,

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126 à 125 ù 125,75

126,0 a 1265,25 a

36,25 à 36 a

126. 25 ù 125.25 b

122 25 121,5 a 46 122,5

1I3 25 à 111.5592 db. 2 i g & S h x go 28 b Q 1

35.25 G à 35,5 b 3

385 a 393 b 177 G d 168 a 168A

328 à 80,5 A 77.70 A

à 7ij. 75 b

Schubert u. Salzer ...... Schuckert u. Co. Elektr. .. Schultheiß⸗Patzenhofer . . ..

Siemens u. Halske

Stöhr u. Co, Kammgarn Stolberger Zinkhütte. . ...

Süddeutsche Zucker. Leonhard Tietz. ...

Vereinigte Stahlwerke ... Vogel Telegr. Draht .... Wasserwertke Gelsenkirchen

Westeregeln Alkali. . Verein Zellstoff Waldhof

Bant Elektr. Werte

Bank für Brau⸗Industrie.

Reichsbank

A.-G. sur Vertehrswesen. Allgem. Lokalb u. Kraftw. Canada⸗Pacifie Abl. Sch.

Deutsche Reichsbahn Vz.⸗A. n, ,, . ö Hamburg⸗Südam. Damp

Hansa, Dampsschiff Re e n , Loyd

Otavi Minen u. Eisenbahn

Thüringer Gas Leipzig..

o a Sh. jb à Sõg A gh. 5 b à

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Il old à 60. 75 à 6l, 5b 36, 75 ù

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S7, 5 à 86. 5 à 86, 75 à 86 b 101 Baloo, Yb à 139.5 a 140.5 à 1392

36, 25 h

6l8 a 61 G 61,25 b 34a 143 à 107 a 36.20 G à 36,5 36 6 3504 a 360, 20 a 30 G a 358 28. 2 d 112 à 115,25 à 364 18.25 à 48,5 à 483 h

o8, 25 à6 ,

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74 BA 74 - W 944 à 94 5h

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31 173 a

1—

Die Firma ist erloschen.

1. Handelsregifter. Anchen. ; . ; S906 49] H.⸗R. B 863. In das Handelsregister wurde eingetragen am 20. Februgr jgsz: Bei der „Commerz⸗ und Privat Bank Akttiengesellschaft Jiliale Aachen!“ in Aachen (Hauptsitz: Ham⸗ burg: Dr. Joseph Schilling, Bank⸗ direktor zu Berlin, ist zum ordentlichen Vorstandsmitglied bestellt. Amtsgericht, 5, Aachen.

Aschaftftfenhurg. „Buntpapierfabrik

August Sommer sind er

Aschersleben.

Aitäna, Westt. S9650] , n. 18. Fe⸗ brüar 1933 unter A Nr. 5 2 die Firma Chiarelli K Fiedler, Tiefbaulnter⸗ nehmung, Altena de,, Offene Han⸗ delsgesellschaft. Persönlich haftende Ge⸗ ir fe, sind die Bauunternehmer 18 nton Chiarelli und Wilhelm Fiedler in Altena. Die Gesellschaft hat am 1. April 1921 begonnen. . Amtsgericht Altena (Westf.). J Schilling in Berlin . Anger burg. 89651] Vorstandsmitglied bestellt In das Handelsregister Abteilung A b Auf Blatt 4601, ist bei der Firma Lr ric Co. in Maschinenfabri rßen (Nr. 8 des Registers) am 20. Februar 1935 folgendes eingetragen

loschen.

Ane, Erz eb.

9 ge sellschaft,

Die e . ist aufgelöst.

Angerburg, den 18. Februar 1933. Ba Amtsgericht.

Bekanntmachung. ö , schaft“ in Aschaffenburg: Die . amtprokuren des hihi Bourdon und 0 . Aschaffenburg, den 21. Februar 1935. Amtsgericht Registergericht.

l ] Se-N. A 328 H. Walther Nachf. Friedrich Neumann: Die Firma ist er⸗

Amtsgericht Aschersleben, 20. 2. 1933.

Im hiesigen Handelsregister ist am ö 3 19335 eingetragen worden: a) Auf Blatt 610, die Firma Com⸗ und Privat⸗Bank, Attien⸗ Filiale Aue betr. Der Bankdirektor Dr. . ordentlichen

Eisengießere i „Druidenau“ Gesellschaft mit he⸗— schränkter Haftung in Aue betr.:

der Gesellschafter vom T. März 1929 laut Notariatsurkunde vom glei n Tage um einhundertachtzigtausend 2 auf einhundertzwanzigtausend Reichs— mark herabgesetzt worden. Dement⸗ sprechend ist 8 5 des Gefellschaftsver—⸗ trags abgeändert worden. Das Amtsgericht Aue.

. NRallenstedt. 89655

In das Handelsregister Abt. B unter Nr. 72 ist heute die Firma. „Anhalt Dessauische Landesbank Gesellschaft mit ef, n fe. Haftung Zweigniederlassung Ballenstedt / eingetragen. . Die Hauptniederlasfung ist in Bern— ur

9. ö. Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb von Bankgeschäften aller Art und die Vornahme aller damit zusam= menhängenden Geschäfte. Die Gesell⸗ schaft ist befugt, sich an anderen Unter⸗ nehmungen mit gleichem oder ähnlichem weck zu beteiligen und Zweignieder⸗ assungen zu errichten. as Stammkapital beträgt 20000 RM. Geschäftsführer . Rechtsanwalt Dr.jur. Kurt Wittig in Leipzig, Bant⸗ direktor Dr. jur. Hans Körner in Dessau. . . er Gesellscha ftõyertrag ist am 8. Juli 1932 festgestellt. Sind mehrere

je zwei von ihnen zusammen oder ein einzelner Geschäftsführer in Gemein⸗ schaft mit einem Prokuristen die Gesell⸗ schaft vertreten. . Die Bekanntmachungen der Gesell⸗ schaft erfolgen nur durch den Deutschen Reichsanzeiger. . Ballenstedt, den 18. Februar 1933. zi nhaltisches Amtsgericht. Layreuth. 89656 Bekanntmachung. In das Handelsregister des Amts⸗ gerichts Bayreuth wurde eingetragen: 1. Am 13. 2. 1933 Firma Möbel⸗ fabrik Theodor Prasser, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Sitz Bayreuth. Errichtet durch Vertrag vom 6. 1. 1933 Urk. des Not. Bayreuth 1, G.⸗R. Nr 13 Gegenstand des Unter⸗ nehmens ist, der Betrieb eines Möbel⸗ geschäfts mit Schreinerei- und Tape⸗ zie rwerkstätte. Die Gesellschaft kann gleichartige Unternehmungen. an an⸗ deren Orten errichten oder bestehende erwerben oder sich an, bestehenden be⸗ teiligen sowie alle einschlägigen Ge⸗ chäfte betreiben, die geeignel sind, die nternehmung der Gesellschaft zu för⸗ dern. Die Gesellschaft wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten lediglich

durch einen Geschäftsführer; dieser ein⸗

Stammkapital beträgt 37 500 Rehe m. W.: siebenunddreißigtausendfünf⸗ hundert Reichsmark Als Sachein= lagen wurden in die Gesellschaft ein⸗ gebracht die aus der dem Gesellschafts⸗ vertrag beiliegenden Aufstellung ersicht⸗ lichen Fertigtogren im Gesamtbetrage von 20 00H. RM m. W. zwanzig⸗ tausend Reichsmark Geschäftsführer ist Heinrich Hartung, Kaufmann in Bayreuth.

2. Am 16. 2. 1933: Firma Bay⸗ reuther Lebensmittel⸗Versandhaus Mg—⸗ rig Oetter, Sitz Bayreuth. Inhaber ist Maria Oetter, Kaufmannstochter in Bayreuth Gegenstand des Unter⸗ nehmens ist Großhandel mit Buttec, Schmalz, Eier, Käse sowie Speise, und Gewerbesalze. Geschäftsräunte: Jean—

aul⸗Straße 190. Vrokurist: Sans . sen.,, Kaufmann in Bahrenth.

3. Am 16. 2. 1933; Firma Peschniann & Co. Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Sitz Bayreuth: Ecloschen. 4. Am 15. 2. 1938, Firma Georg Schwarzmann in Hollfeld: Erloschen.

b. Am 21. 1. 1933: Firma Gegrg Rogler, offene Handelsgesellschaft, Ste Gefrees: Infolge Aufhebung der fort—Q

setzten Gütergemelnschaft Emma Rn. mit ihren Kindeen Theodor