Reichs, und Staatsanzeiger Nr. 110 vom 12. Mai 1933. S. 2.
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Schweinespeck .
Rinder im Alter von mehr als 21 Jahren: Kühe e Bullen.. Ochsen 9 9 0 *
Fleisch, ausschließlich des Schweinespecks, und genießbare Eingeweide von Vieh (ausgenommen Federvieh):
Schweinenieren, Schweineherzen, Schweinelungen .. . Schweine köpfe... Schweinelebern, frisch oder leicht ge⸗ J Schweinegeschlinge (Herz, Leber, Lunge, Nieren), Schweinezungen Rinderleberntn .. Rinderherzen . .
Gesalzene Heringe, unzerteilt, in ganzen,
halben, Viertel- oder Achtel⸗ Tonnen ..
Heringe, entgrätet und gesalzen. ... Sardellen, einfach zubereitet... ... Butter, frisch, gesalzen oder eingeschmolzen Käse (mit Ausnahme von Quark aus Magermilch und Molkeneiweiß) ... Eigelb und eingeschlagene Eier ohne Schale: flüssig, auch eingesalzen oder mit ande⸗ ren die Haltbarkeit erhöhenden Zu⸗ sätzen getrocknet, auch gepulvert. ... Eigelb zu gewerblichen Zwecken, amtlich ungenießbar gemacht (denaturiert) oder unter Ueberwachung der Verwendung. Eiweiß, flüssig, auch eingesalzen oder mit anderen die Haltbarkeit erhkhenden Zu⸗ sätzen Kö Honig (mit Ausnahme des künstlichen Honigs) ö Bienenwachs in natürlichem Zustand, auch roh ausgelassen Hirschhörner . .. andere Hörner. Hufe und Klauen Hornabfälle . .. Schweinedärme. Rinderdärme, gesalzen tierische Blasen und Kälber trocknet Schafsdärme .. Fischmehl ... Fleischmehl ... Futterblutmehl .. Reis, poliert: zur, Herstellung von Stärke
aus 167 aus 175 aus 178
und aus 179 aus 180 aus 182 aus 192 aus 197 aus 219
aus 227
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ö
Baumöl (Olivenöh, rein, in anderen Be⸗ hältnissen als Fässern Tapioka , Rum und Arrak mit einem Weingeist⸗ gehalt von nicht mehr als 76 Gewichts⸗ teilen ind Kognak, französischer 2 8 Wein aller Art mit Ausnahme von Wein zur Herstellung von Weinessig unter Zollsicherung
, . , ,
Biertreber, auch getrocknet Malzkeime k Sardinen, zubereitet; Filets von Sar⸗ dinen, Sardellen, einschließlich der Filets von solchen, in Oel, auch mit geringem Zusaß von Kapern, Lorbeerblättern und Pfefferkörnern; sonstige Seefische aller Art (Länge des lebenden Fisches nicht über 16cm) in Oel oder mit Tomaten zubereitet, auch mit geringem Zusatz von Oel, Pfeffer und Lorbeerblättern; Brislinge und Heringe gleicher Lebend⸗ länge mit Salz, Lorbeer, Zucker und Gewürzen zubereitet.. ..... Aprikosenpülpe k Kalk, phosphorsaurer, künstlicher (nicht natürlicher) Steinkohle: großbritannischer oder tschechoslowa⸗ kischer Ergen gun; saarländischer oder lothringischer Er⸗ zeugung. Koks: geroßbritannischer oder tschechoslowa⸗ kischer Erzeugung... ... saarländischer oder lothringischer Er⸗ zeugung 5 Braunkohle K Preßkohlen aus Braunkohlen. .... Mineralöle mit einer Dichte bei 41500: e g,, über O, 750 bis 0, 830 über 0, 830 bis 0, 900: nicht zu Schmierzwecken geeignet oder auf Erlaubnisschein zur Verwendung zum Betriebe von Motoren mer,, über 0,900 ... Teerartige Rückstände v
2 7
1 1 . 1 1 8 1 1 1 4 1
2 9 9 2 9 8 1
9 8 9 9 9 .
9 .
Pech aller Art, mit Ausnahme des Stein— kohlenpechs Pechartige Rückstände von der Destillation der Mineralöle, soweit sie im Wasser untersinken, beim Eingang: in Kesselwagen w in eisernen Trommeln .....
25 50 14 65 für 1 Faß (Tonne) 32
für 1 2 zollpfl. Gew. 16
50 175
80
Tan st 11]
Stearinsäure. 4 47 Paraffin, roh (Paraffinschuppen, Paraffin⸗ butter usw.) oder gereinigt, mit Aus⸗ nahme des Weichparaffins-⸗ - Vaselin und Vaselinsalbe (nicht wohl⸗ riechend ; . . Andere Schmiermittel, unter Verwen⸗ bung von Fetten oder Oelen hergestellt, flüssig oder fest, auch geformt.. Blauholzauszüge: flüssig... . 2 3 fest: gekörnt oder gemahlen. hu in. jc . . . zich zi⸗ Ruß; Buchdruckschwärze, trocken, nicht zu⸗ bereitet; auch dergleichen Kupferdruck⸗ schwärze . Thomasphosphatmehl Eiweiß, tierisches.. Käsestoff (Kasein) .. Gerbstoffauszůge ( Gerbstoffe derweit nicht genannt.... Kokosfasern, zu Strängen zusammenge⸗ dreht oder gesponnen (Kokosgarn), ein⸗ oder zweidrähtig, roh. Pferdehaare (aus der Mähne oder dem Schweife), gehechelt, gezogen, gebleicht, gefärbt.... Sperrholz K 2 Zugeschnittene Korkwürfel ohne Rinde, Korkscheiben. 9 2 2 2 2 Korkstopfen ... . Magnesiasteine, unglasiert oder glasiert; rechteckige bei einem Reingewichte des Stückes von weniger als 5 kg; rechteckige bei einem Reingewichte des Stückes von 5 kg oder darüber; andere als rechteckige ohne Rück- sicht auf das Gewicht des Stückes
n Bei Anwendung der Durchschnittswerte für pecharlige Rück stände von der Destillation der Mineralöle, soweit sie im Wassen untersinken, ist das Gewicht maßgebend, das sich ergibt:
beim Eingang in Kesselwagen unter hinzurechnung eines Tara⸗ zuschlags von 20 vom Hundert,
beim Eingang in eisernen Trommeln unter Abzug einer Tara von 5 vom Hundert. ;
aus 328
n, So
17,80
Betanntimachung.
Auf Grund von Abschnitt 11 Nr. 3 Absatz 2 der Ver⸗ ordnung zur e in nnd (Richtlinien für De⸗ visenbetbirtschaftung) vom 39. Funi 1959 (RGGBl. I S. 315) ordne ich an, daß der ,, der allgemeinen Genehmi⸗ gungen für bie Warenein fuhr im Monat Juni 1938 nur bis zur 6. von 506 * in Anspruch genommen werden darf. Das gleiche gilt für den Grundbetrag der Ausländern und Sagr⸗
allgemeinen Hersh ngen nach Ab⸗ Rr. G bis & der genanten Richtlinien. . Berlin, den 19. Mai 1933. / . . J. A. Po ffi.
——
ü ber , Vom 16. Mal 19853.
Auf Grund der Ss§ 1, 8, 4 und 7 der Verordnung über
die Befugnisse , . reisüberwachung
ö ö. Dezember 1951 (RGGBl. 6 S. 147) wird hiermit ver⸗
11411 Im Handel mit Papiertapeten wird
n,, n. auf. die 3
g. . .
ländern erteilten . F kB
zer höchstzulässige n fl rh wie z gt 7
.
Bei einem Partieeinkaufẽpreis je Rolle Aufschlag
bis (, 15 RM. .
von 0,16 bis 0,19. RM.
von 6,20 bis G, 23. RR,. ;
von 0,24 bis O, 26 RM..
von G27 bis 0,34 Rm.
von 6,36 bis 0, so RM.
über 0, 50 RM ,
Der Aufschlag kann auf volle
werden. J . . ; 2 . 8 2. .
Die Verbraücherpreise sind dadurch ersichtlich zu machen, da in allen e e n,, , Preislisten . oder 9 einzelnen Blätter mit Verbraucherpreisen ausgezeichnet werden.
Rabatte auf die nach § 2 festgelegten Preise dürfen bei dem Verkauf von Tapeten an Verbraucher nicht . oder ge⸗ währt werden.
Ausnahmen gelten nur für Lieferungen an Behörden und im Bautengeschäft. In diesen Fällen ist ein Rabatt auf die Ver⸗ braucherpreise bis zu 20 vH zulässig.
84.
An Personen, die, ohne im Hauptberuf den Handel mit
Tapeten zu betreiben, bei dem Absatz von Tapeten an den Ver⸗
braucher mitwirken, dürfen folgende Rabattsätze auf die Ver⸗ braucherpreise angeboten und gewährt werden:
20 vH an Personen, die die Lieferung von Papiertapeten
. Musterkarten übernehmen (sogen. Agentengeschäft),
10 vp an Personen, die in anderer Weise beim Absatz
mitwirken Matlerz. .
35.
Angebote und Verkäufe zu Nettopreisen an die im 8 4 be⸗ zeichneten Personen sind unstatthaft und dürfen nur auf der Grundlage der nach 8 2 festgelegten Bruttoverbraucherpreise und mit den Rabattsätzen des § 41 ö.
Nur hei geschlossenen Bestellungen von mindestens 300 Rollen, die ausschließlich für Lagerhaltung beim Wiederverkauf bestimmt
40 vh 60 80 100 120 ͤ 135 9 9 160 Reichspfennige aufgerundet
O . O
r a a e wn n m,
sind, sowie bei Nachbestellungen auf diese Partien können Engros⸗
nettopreise eingeräumt werden.
86. Wer den Vorschriften dieser Verordnung zuwiderhandelt, wird mit Geldstrafe bestraft.
: ö März 193 . Ss 124 Abs. 3 und 125
Verordnung getroffenen Anordnungen werden, so
Sondervergütungen in irgendeiner Form sind als Rabatte
, . . s Sondervergütung gilt nicht der branchenübliche NachlaJ bei Barzahlung.
§ T.
Diese Verordnung tritt am 1. August 19383 in Kraft; sig tritt mit dem Ablauf des 31. Dezember 1934 außer Kraft.
Die Verordnung vom 1. Februar 1932 (RGBl. 1 S. 56) ung die Verordnung vom 29. Juni 1932 (RGBl. 1 S. 348 u. 860 treten mit dem Ablauf des 31. Juli 1933 außer Kraft. z
Berlin, den 10. Mai 1933. Der Reichskommissar für Preisüberwachung.
Mit der Wahrnehmung der Geschäfte beauftragt: Dr. * i . tz e . Ministerialdirektor.
Bekanntmachung über den Londoner Goldpreis gemä— Verordnung vom 10. Oktober 1931 zu rung der Wertberechnung von Hyp und sonstigen , die auf F . (Goldmarh lauten (RGBl. 1 S. 569. Der Londoner Goldpreis beträgt am 12. Mai 1933 1 eine Unze Feingold . 123 sh 3 d, n deutsche Währung nach dem Berliner Mittel⸗ kurs für ein englisches Pfund vom 12. Mai i533 mit RM 14,315 umgerechnet.. — RM 8735999, . ein Gramm Feingold demnach. ... — pen ge 47, 0h00, n deutsche Währung umgerechnet.... — RM 2, 81640.
Berlin, den 12. Mai 1933. . Statistische Abteilung der Reichsbank. ; Dr. Döring.
Bekanntmachung. Die am 11. Mai 1933 ausgegebene Nummer 49 des Reichsgesetzblatts, Teil Ü, enthält: das Gesetz über die Zulassung von Steuerberatern, vom 6. Mai
bie Siebente Aenderung des Besoldungsgesetzes, vom 8. Mai 1933,
die Zweite Verordnung über den Verkehr mit Erzeugnissen der Margarinefabriken und Oelmühlen, vom 1. Mai 1933, .
bie Verordnung über die Preisauszeichnung beim Kleinverkauf von Kaffee in vorbereiteten Packungen, voin 3. Mai 1833,
die Verordnung der Reichsregierung über die Zuständigkeit der Sondergerichte, vom 6. Mai 1933, und ,
die Verorbnung über die Zulassung der Kriegsteilnehmer zur ärztlichen Tätigkeit bei den Krankenkassen, vom 9. Mai 1933.
Umfang: . Bogen. Berkaufspreis; 915 RM. Post⸗ versendungsgebühren: „04 RM für ein Stück bei Voreinsendung.
Berlin NW 40, den 12. Mai 1933. Reichsverlagsamt. Dr. Kaisenberg.
Ver ordnung
über eine V zollamtliche Buch⸗ führung im Bezirke des Landesfinanz⸗ a mts Köln. Auf Grund der Verordnungen des Reichsminifters der Finanzen vom 7. August 1 eichsministerialblatt S. 599) rd vam 30 932 (Rei ᷣ Fiffer Z ves Vereinszollgesetzes
iermit verordnet:
1. Im Binnenbezirk des Landesfinanzamts Köln kann den⸗
jenigen Betrieben, die rohen oder gebrannten . Zucker Getreide oder Müllereierzeugnisse lagern oder feilhalten, gemãß ö. 2 des Vereinszollgesetzes im Einzelfall eine besondere zuchführung durch das zuständige Hauptzollamt, das auch die näheren Anordnungen zu treffen hat, auferlegt werden.
2. In . Weise kann das Hauptzollamt gemäße § 124 Abs. 3 des ereinszollgesetzes den zu 1 genannten Betrieben in den Grenzbezirken der Hauptzollämter Bad Kreuznach, Trier Römerbrücke, Trier . sowie in dem Teil des Grenzbezirks des Hauptzollamts Prüm der südlich der Straße kJ liegt, eine besondere Buchführung auferlegen.
3. Fir den Grenzbezirk der Hauptzollämter Heinsberg, Aachen nlandsverkehr und Düren sowie den Teil des Grenzbezirks des auptzollamts Prüm, der nördlich der Straße Prüm — Bleialf=— chönberg liegt, ist bereits in § 8 der ,, über die
Warenkontrolle vom 29. September 1932 (Deutscher Reichs⸗ und
Preußischer Staatsanzeiger Nr. 233 vom 4. Oktober 1932) die
gleiche Befugnis der Hauptzollämter ausgesprochen.
4. Betriebe, denen eine besondere zollamtliche Buchführung auferlegt worden t. unterliegen der Steueraufsicht. Auf sie finden die Vorschriften der Reichsabgabenordnung vom 22. Mai 1931 (RGBl. I S. 161), zweiter Teil, zweiter Abschnitt, erster Titel, Unterabschnitt Vl, über die Steueraufsicht Anwendung.
5. Zuwiderhandlungen gegen die in . bie
ern nicht nac anderen Gesetzen eine höhere Strafe verwirkt ist, gemäß § 413 der ,, mit einer Ordnungsstrafe bis zu 10 000 RM geahndet. ö . S. Diese Verordnung tritt mit dem Tage ihrer Verkündung im Deutschen Reichs⸗ und Preußischen Staatsanzeiger in Kraft.
Köln, den 4. Mai 1933. Der Präsident des Landesfinanzamts.
Preußen. Ministerium für Landwirtschaft,
Domänen und Forsten. ö Die ir n, Veckerhagen im Regierungs⸗
bezirk Kassel ist zum 1. Oltober 1933 zu besetzen. Bewer— bungen müssen bis zum 1. Juni 1933 beim Preuß. Minister für Landwirtschaft, Domänen und Forsten eingehen.
Aufhebung eines Verbots.
Nachdem der Verleger der Verbandszeitung der Invaliden und Witwen Deutschlands“ sich bereit erklärt hat, eine von mir vorgeschriebene Erklärung in die nächste Nummer der Zeitung aufzunehmen des In—⸗ halts, daß er bedauere, die beanstandeten Wendungen ge⸗ bracht zu haben, und daß die Zeitung sich künftig streng im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften halten werde, habe i die Verbotsanordnung vom 77. 3. 19353 mit sofortiger Wir⸗ kung aufgehoben. —
Münster, den 11. Mai 1933.
Der kommiss. Oberpräsident der Provinz Westfalen.
J. V. Weber.
t 2 2 2,
Sminifterialblatt S. Os wird.
.
Reichs und Staatsanzeiger Nr. 110 vom 12. Mai 1933. S. 3.
Nichtamtliches.
Dentsches Reich. Deutscher Neichsrat. Sitzung vom 11. Mai 1933.
Der Reichsrat trat am Donnerstag, den 11. Mai, zum ersten Male seit dem Brande wieder im Bundesratssaal des Reichstagsgebäudes zu einer Vollsitzung zusammen. Die in⸗ zwischen ewählten. Vertreter der preußischen Pravinzen waren. fast vollzählig erschienen. Reichsinnenminister Dr. Frick, der den Vorsitz führte, be af die neuen Mit⸗
lieder des Reichsrats auf das herzlichste und sprach seine reude darüber aus, daß damit auch die Gleichschaltung dieser licht gen Körperschaft nahezu vollkommen sei.
eu in den Reichsrat eingetreten sind als stimmführender
Bevollmächtigter Preußens Staatssekretär Körner (an Stelle von Staatssekretür Dr. Landfried), Provinz QOstpreußen Gauleiter Ko treter Landwirt Karl Ehlers), für die Provinz Branden⸗ burg Oberamtmann Anton Hauk Stellvertreter Kommerzienrat DTr. Hermann Berger), . die Stadt
Berlin OSberbürgermeister Dr. Sahm (Stellvertreter kom⸗
missarischer Bürgermeister Wilhelm Ha 1 manm,), für Pommern Rechtsanwalt Wilhelm arpenstein. Stellvertreter Rechtsanwalt Graf von der Goltz, für Grenzmark⸗Posen⸗Westpreußen Oberförster Joachim Eiselen Stellv. Landwirt Fülbier⸗Neugut, Kreis raustadt), für Niederschlesien Oberpräsident Brückner Stellvertreter Walther Gottschalk⸗Liegnitz, für Oberschlesien Lehrer Joseph Adamezyk⸗ Sppeln (Stellvertreter Oberinspektor Elsnexr), für Provinz Sachsen Gauleiter Rudol f gehilfe Udo Gro . Oberpräsident Heinrich Loh se⸗Kiel (Stellv. er⸗ Quade), für Hannover Regierungspräsident Dr. Muh s⸗ Hildesheim (Stellv. Hofbesitzer Gloystein), für Westfalen Gauleiter Dr. Alfred Meyer⸗Gelsenkirchen Etellv. Handlungsgehilfe Ernst Stein⸗Bochum), für Hessen⸗ Nassau ö Oberbürgermeister Dr. Krebs⸗ Frankfurt a. M. (Stellv. Gauleiter Karl Weinrich⸗ Kasseh, e. die Rheinprovinz Gauleiter JFoseph Groh és⸗ Köln (Stellv. Bergwerksdirektor Erich Winnacker⸗ Duisburg⸗Hamborn). Ministerialrat
Edward ist zum stimmführenden
hessischen Bevollmächtigten ernannt worden, Legationsrat
Rodenberg zum stimmführenden Bevollmächtigten von Oldenburg, Lippe und Schaumburg⸗Lippe, Werner Daitz zum stimmführenden Bevollmächtigten Lübecks.
Der Reichsrat nahm dann eine Verordnung des Reichs⸗ finanzministers über vorübergehende Anderung der Ausführungsbestimm ungen zum Brannt⸗ wein monopol⸗Gesetz zur Kenntnis. Die rungen bezwecken in der Hauptsache eine Vereinfachung der Verwaltungsarbeit, im übrigen handelt es sich um Aende⸗ rungen, die sich als zweckmäßig herausgestellt haben, oder um Richtigstellungen. ᷣ
Der Reichsrat erklärte sich ferner damit einverstanden, daß dem Reichspräsidenten als stellvertretendes Mitglied des Reich sdisziplinarhofs
Hamburger Senator Dr.
bayerische Ministerialdirektor Dr. Dürr, als Präsident der Reichsdisziplinarkammer in Frankfurt a. M. an Stelle des
verstorbenen Präsidenten Fr. Alken der Oberlandes⸗
gerichtsrat Spankus in Frankfurt a. M. zur Ernennung vorgeschlagen wird. . Genehmigt wurde weiter eine Satzungsänderung der Braunschweig⸗Hannoverschen Hypo⸗ thekenbank in Braunschweig, durch die der Gewinnanteil des Aufsichtsrats von fünf auf zehn Prozent erhöht wird, weil
der Reingewinn des Unternehmens in den letzten Jahren infolge starker Abschreibungen sehr gemindert worden ist.
Außerdem wird der Höchstbetrag der Jahresvergütung in den ständigen Ausschüssen des Aufsichtsrats von 1500 RM pro
Ausschuß auf 1500 RM pro Person erhöht.
Annahme fand dann eine Aenderung der Aus⸗
führungsbestimmungen zur Gewerbeord⸗ nung. Bisher bestimmten diese Ausführungsverordnungen, daß Ausländer keines Wandergewerbescheines bedurften, wenn
sie im gewöhnlichen Grenzverkehr ausschließlich rohe Er auf,
nisse der Landwirtschaft im Hausierhandel vertrieben. Diese Ausnahmevorschrift hat zu erheblichen Mißständen geführt. Der Hausierhandel hat stark zugenommen und das orts⸗ ansässige Gewerbe geschädigt. Die Ausnahmebestimmung zu⸗
gunsten der ausländischen Hausierer wird deshalb durch die
jetzt vorgenommene Aenderung beseitigt. Angenommen wurde n eine dritte Verordnung zur
Anderung der , über Voraussetzung, Art und ichen Fürsorge. Sie bringt kleinere
Maß der öffent
Abänderungen, die sich als notwendig erwiesen haben.
Schließlich nahm der Reichsrat eine dritte Verordnung zur Aenderung der Verordnung über das Ver⸗
schreiben Betäubungsmittel enthaltender Arzneien und ihre Abgabe in den Apotheken vom 19. De- zember 1930 an. Auf Wunsch der Aerzteschaft werden durch diese Verordnung bestimmte Kokainzubereitungen zu⸗ gelassen, und zwar eine Kokain-Augensalbe und eine zwanzigprozentige Kokainlösung statt der bisher zehnpros— zentigen für Fachärzte für Hals⸗, Nasen⸗ ; heiten. Ferner sind Erleichterungen bei den Eintragungen in das Kokainbuch . Die ö Erleichterungen sollen — abgesehen von der Augensalbe — auch 1 und Tierärzten zugute kommen. hn Zeit darf der Apo theker Se ibn , über Betäubungsmittel nur für die Träger der Reichsversicherung in Urschrift zurückgeben. Für die Abrechnung mit allen anderen Stellen muß er Abschriften anfertigen. Die neue Verordnung sieht zur Erleichterung fir die Apotheker vor, daß auch die Verschreibungen für die Reichswehr, die Schutzpolizei, das ,,, und die Wohlfahrtspflege in Ürschrift zurückgehen können. In drin⸗ genden Notfällen dürfen schon bisher auch. unvorschrifts⸗ mäßige Verschreibungen bellefert werden; dies bezieht sich jedoch lediglich auf die Opiate, nicht aber auf Kokain. Etwa aufgetretene Zweifel werden durch die neue Verordnung gleichfalls beseitigt. (V. D. 3.)
Ansprache des Staatssekretärs Körner vor den preußischen Provinzvertretern im Reichsrat.
Vor Beginn der Vollsitzung des Reichsrats am Donners⸗
ag empsing namens des preußischen Ministerpräsidenten
werden.
Df. ür die ⸗Königsberg (Stellver⸗
Jordan⸗Halle (Stellv. Handlungs⸗ se⸗Magdeburg), für , ., y
Aende⸗
in Leipzig in Stelle des früheren Hamburger K Dr. Petersen der othenberger und an Stelle
des verstorbenen bayerischen Gesandten Dr. v. e n. r der umlaufs und der täg
und Silberbestand der
und Ohrenkrank⸗
en Zahnärzten
Göring der Staatssekretär des preußischen Staats⸗
ministeriums Körner die neuen Vertreter der preußischen
. im Reichsrat und richtete an sie folgende An⸗ rache:
„Die Zusammenkünfte der Herren Provinzialvertreter zum liege im Stgatsministerium an den Tagen, an denen der Veichsrat zu Vollversammlungen zusammentritt, sind zu dem ir eingexichtet worden, um für die Abstimmungen in den
ollversammlungen eine möglichst weitgehende Uebereinstimmun
zwi . der . der Preußischen Staatsregierung un wischen der Auffassung der Herren Provinzialverkreter 9 tellen. Es soll erreicht werden, daß im Reichsrat die Stimnien er beamteten preußischen Reichsvertreter sowie diejenigen der Herren Provinzialvertreter in einheitlichem Sinne abgegeben Die Zusammenkünfte der preußischen Provinzialver⸗ treter hier im Staatsministerium sind also dazu bestimmt, eine gnge Zusammenarbeit zwischen den Provinzialvertretern und der Preußischen Staatsregierung herbeizuführen, insbesondere die einheitliche und nachdrücklichs Vertretung der preußischen Inter⸗ essen im Reichsrat . tellen. l wischen der ö ung Ihrer Amtsvorgänger und Ihrer Beru . zu . n Provinzialvertretern im Reichsrat liegt der grundsätzliche Wandel der Dinge, den die siegreiche nationale Revolution herbeigeführt ö Diese hat zu einer weitgehenden Bereinheitlichung der politischen Willensbildung, insbesondere guch zwischen dem Reich und den deutschen Ländern, geführt. Dainit hat sich auch die Arbeit im Reichsrat . der früheren Zeit vereinfacht. Sie wissen, daß der Reichsrat als wichtiges Organ der Reichsgesetzgebung und Reichsverwaltung im Ermächtigungsgesetz , und daß sein weiterer Bestand in diesem Gesetz ausdrücklich garantiert ist. Dieser Um⸗ stand beweist, daß die Reichsregierung auf die Arbeiten des k weiterhin Wert legt. Damit ist die Institution des Veichsrgts auch für die Länder wichtig und bedeutsam geblieben. war aht es dahin, ob der Reichsrat in seiner aer i ge, Form für alle Zeiten aufrechterhalten werden wird oder ob er im Zuge der Reichsreform einmal eine andere Gestalt erhalten wird. Zunächst steht diese Erwägung aber noch nicht im Vordergrund.
Die Ihnen ö Aufgaben, meine Herren, behalten also ihre außerordentliche Bedeutung; damit die Staatsregierung bei der Erfüllung dieser Aufgaben mit Ihnen zusammenarbeiten kann, fin Ein . hier erschienen und werden Sie auch in ,. t hier im Staatsministerium vor den Vollsitzungen des
eichsrats zusammentreten. Ich bin gewiß, daß unsere gemein⸗ same Arbeit im allgemeinen und bei jeder Einzelheit von dem Geiste getragen wird, der der Größe der Zeit entspricht, die wir zusammen erleben dürfen.“
Sandel und Gewerbe. Berlin, den 12. Mai 1933.
Paris, 11. Mai. (W. T. B... Ausweis der Bank von Frankreich vom 5. Mai 1933 (in Klammern Zu⸗ und Abnahme im Vergleich zur Vorwoche) in Millionen Franken. Aktiva. Hohberg 80 go7 (Zun. 41), Auslandsguthaben 2463 (Zun. 23), Devisen in Report — (Abn. und Zun. —), Wechsel und Schatzscheine 4330 (Abn. 880, davon: diskontierte inl. Handelswechsel 2916, diskontierte ausl. Handelswechsel 252, i n. 3168 (Abn. 888), in Frankreich gekaufte börsenfähige
echsel 42, im Ausland gekaufte uhr e ic Wechsel 1120, zu⸗ ammen 1162 (Zun. 8), Lombarddarlehen 2705 (Zun. 56), Bonds er Autonomen Amorti en g 6h95 (unverändert). Passi va. Notenumlauf 84 798 (Abn. 194), täglich fällige Verbindlichkeiten 18938 (Abn. 582), davon: n, 216 (Abn. 96), Gut⸗ haben der Autonomen Amortisationskasse 2015 (Abn. 14), Privgt⸗ guthaben 16470 (Abn. 466), Verschiedene 237 (Abn. 7, Devisen in Report —, (Abn. und . — , Deckung des Banknoten⸗ lich fälligen Verbindlichkeiten durch Gold
77,99 vo ( 77,37 v5).
London, 10. Mai. (W. T. B Wochenausweis der
Bank von England vom 10. Mai 1933 (in Klammern u⸗ und Abnahme im Vergleich zur Vorwoche) in 10900 Pfund terling: Im Umlauf befindliche Noten 3872 510 (Abn. 1000),
. oten 73 439 (3un. 1000, andere Regierungssicher⸗ eiten der Emissionsabteilung 239 780 (Zun. 2420), andere Sicher⸗
. der Emissionsabteilung 5580 (Abn. 2440), Silbermünzen⸗ estand der Emissionsabteilung 8670 (Zun. 20), Goldmünzen⸗
und Barrenbestand der Emissionsabteilung 185 990 (unverändert),
Depositen der Regierung 11 370 (8un. 2560), andere Depositen:
Banken 87 200 (Abn. 12 460), Private 43 170 (3un. 5380), Regierungs⸗
sicherheiten 62 220 (Abn. 5440), andere Sicherheiten: Wechsel und
Vorschüsse 11 610 (Abn. 29 Wertpapiere 11 290 (Zun. 10, Gold⸗
ankabteilung 920 (Abn. 20). Ver⸗
ältnis der Reserven zu den Passiven 52,43 gegen ho, 29 vH,
, , 624 Millionen, gegen die entsprechende Woche des Vorjahrs 42 Millionen weniger.
In Berlin festgestellte Notierungen für telegraphische Ruszahlung, ausländische Geldsorten und Banknoten.
Telegraphische Auszahlung.
12. Mai 11. Mai Geld Brie Geld Brief O, S8s3 O0, 8657 0, S5 3 C0, 867 3, 147 3, 163 3, 147 3, 153 2, 038 2, 042 2,038 2, 042 O. 8690 O, 871 0, S590 0 . 871 14,575 14,615 14,55 14,59 14, 195 14,235 14,17 14521 3,571 3,579 3,581 3,6589 O, 239 O0, 241 0, 239 O0, 241 L565 1.5? L545 Ib?
169, 2 169,57 169,2 169,57 ih ai 24168 2412
öS, 9 58,71 b, 59 b8, 71 2, 438 2, 492 2,438 2, 492
82,27 82,43 82,22 82,38 6, 264 6, 276 6,254 6, 266 22,98 22, 12 22, 15 22, 19 5, 1965 HB. 205 5.195 H. 205 42,28 42, 34 42.26 42.34 63, 29 63, 41 63, 24 63, 36
12,91 12.93 12,91 12.93 72,23 72,37 72,23 72,37 16,6 16,69 16,56 16,60 12, 64 12, 66 12,64 12,66
63,69 63, 81 63,69 63,81 73, 18 73, 32 73,18 73,32 81, 22 81,38 Sl, 27 81,43 3,0947 3, 063 3, 947 3, 0b3 35,96 36, 04 365, 96 36, 04
72, 953 73 07 73, 03 73.17
110,39 110,5 110,9 119,61 45, 45 45,66 4b, 45 A456, 66
——
Buenos Aires. Canada .... 1 kanad. Istanbul .... 1 türk. Pfund apan.. . pfd airo ..... 1 agypt. Pfd. London ..... 18 New Jork... 18 Rio de Janeiro 1 Milreis Uruguay .... 1 Goldpeso Amsterdam⸗ 100 Gulden
Rotterdam. 100 Drachm.
Athen ..... Brüssel u. Ant⸗
100 Belga 100 Lei
werpen ... Buearest .... Budapest ... 100 Danzig. .... 100 Gulden 100 Fmk. 100 Lire
8 ngfors .. 100 Dinar
talien ....
. ö . 109 Litas
100 Kr.
aunas, Kowno Kopenhagen .. ii. und
100 Egcudos 100 Kr.
porto .. Oslo e o o o 6
100 Frs. 100 Kð
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eykja
(Island) .. 100161. Kr. i 100 Latts
Riga. .=... Schweiz .... 100 Frs. 100 Lewa
Sofia d o 9 9 Spanien.... 100 Peseten lo0 Kr.
Stockholm und 100—estn. Kr.
Gothenburg. 100 Schilling
1 * z ap *
engös
Tallinn (Reval, Estland) . .. Wien. e o 8 9
Au sländische Geldsorten und Banknoten.
— — 12. Mai 11. Mai Geld Brie
Geld Brief 20,38 20,46 20,38 20,46 I6.siß 16.22
16,16 16,22 4,185 4,205 4,185 4,205 3,525 3.545
3,535 3,566 3,525 3,5645 3,535 O, Soh O, 825
6 565 3. og 3.11 3, O9 14158 142185 14,15 14.155 igzi5 ig iz 157 I v5 197 bo 465 66 5
6 1 6292 638 6287 83 o5 83
82, 04
6,20 6,24 6,19
16,2 1658 16,52
168,86 169,54 168, 86
21,98 22.04 22,04
22,21 22, 29 22, 28 5,27 5,31
5, 25 41,97 42, 13
1797 säö6ß a, r ös
Notiz 20 Fres. Stücke für Gold⸗ Dollars] 1 Stäãck Amerikanische: 1000-5 Doll. * . ol. pe rgentinische . ap. Peso Brasilignische . lilreis Canadische... 1 lanad. , che: große 1 u. darunter Türkische . ... Belgische: .. Bulgarische . Dänische ... Danziger ... Estnis ee e.
i is. 0 60 ö. ö
Sovereigns ..
türk. Pfund 100 Belga 100 Lewa 100 Kr.
100 Gulden 100 estn. Kr.“ 100 Fmk. 100 Frs.
100 Gulden 100 Lire
100 Lire
100 Dinar 100 Lats
100 Litas 100 Kr.
100 Schilling 100 Schilling
olländische .. talienische: gr. 100 Lire u. dar. Jugoslawische . Letkländische .. Litauische ... Vorwegische .. Oesterreich.: gr. 100Sch. u. dar. Rumänische: 1000 Lei und neue 500 Lei unter 500 Lei Schwedische .. chweizer: gr. 100 Frs. u. dar. Spanische ) .. Tschecho⸗ slow. hoo0 u. I000K. hoo Kr. u. dar. 100 Ke Ungarische ... 100 Peng
) nur abgestempelte Stücke.
O st de visen.
Auszahlungen.
Warschau ... 10031. 47,20 47,40
. ö 417,20 47,40 attowitz ...
10031. 47,20 47.40 Polnische ... 10031. —
100 Let 100 Lei 100 Kr.
100 Frs. 100 Frs. 100 Peseten 100 Ke
sz 1187
47,235 47.25 47, 25
Notennotierungen.
47.00 4740 ] 47,05 47.46
Wagengestellung für Kohle, Koks und Briketts im Ruhrrevier: Am 11. Mai 1933: Gestellt 13 457 Wagen.
Die Elektrolytkupfernotierung der Vereinigung für deutsche Elektrolytkupfernotiz stellte sich laut Berliner Meldun des „W. T. B.“ am 12. Mai auf 56,25 S (am 11. Mai au 54,25 ½ ) für 100 kg.
Berlin, 11. Mai. Preisnotierungen für Nahrungs⸗ mittel. . des Lebens mitteleinzel⸗ 2 für 100 Kilo frei Haus Berlin in Originalpackungen.)
otiert durch öffentlich angestellte beeidete Sachverständige der e, ,. und Handelskammer in Berlin. Preise in Reichsmark;
erstengraupen, grob 383.00 bis 35,00 „6, Gerstengraupen, mittel 34d, 00 bis 388,00 S, Gerstengrütze 28,09 bis 29, 00 ½, Haferflocken 32, 00 bis 383, 00 M, Hafergrütze, gesottene 35,00 bis 36, 00 M, Roggen⸗ mehl, etwa 70 v5 26,060 bis 26,90 AM, Weizengrieß 37,90 bis 38,66 ½ , Hartgrieß 43,00 bis 44,00 M, Weizenmehl 27,90 bis 33, 00 Æυς, Weizenauszugmehl in 100 kg⸗Säcken br.⸗f.⸗mn. 34,00 bis 38, 00 υο, Weizenauszugmehl, feinste Marken, alle Packungen 38,00 bis 47, 00 υς, Speiseerbsen, Viktoria, gelbe 32,90 bis 34,00 , Speiseerbsen, Viktoria Riesen, gelbe 34,900 bis 36,00 S, Bohnen, weiße, mittel 22,00 bis 23,00 d, 3 ausl. 27,00 bis 28,00 , Linsen, kleine, letzter Ernte 37, 00 bis 43,00 „M, Linsen, mittel, letzter Ernte 43,00 bis 52,00 M , Linsen, große, letzter Ernte 52,00 bis 70,90 S, Kartoffelmehl, superior 34,090 bis 35,00 S, Reis, nur für Speisezwecke notiert, und zwar: Bruch⸗ reis 17,590 bis 18,00 4ƽ, Rangoon⸗Reis, unglasiert 18,00 bis 19,00 S, Siam Patna⸗Reis, glasiert 21,00 bis 24,00 S, Reis⸗ rieß, puderfrei 21,00 bis 29,00 , Ringäpfel amerikan. extra
oice 112,00 bis 116,090 M, Amerik. Pflaumen 4050 in Kisten 68, 0 bis 70, 00 Æ, Sultaninen Kiup Caraburnu Auslese I Kisten ö4,00 bis 69, 00 M, Korinthen choice Amalias 66,90 bis 70, 00 4e, Mandeln, süße, courante, ausgew. 196,00 bis 200,00 ½ς, Mandeln, bittere, courante, , 200,00 bis 206,00 υς,, Zimt (Kassig), ganz, ausgew. 205,00 bis 215,00 Cις, Pfeffer, schwarz, Lampong, ausgew. 164,900 bis 174,90 S½, Pfeffer, weiß, Muntok, ausgew. 172,90 bis 186, 00 ½6, Rohkaffee, Santos Superior bis Extra Prime 318, 0 bis 330,00 Æυς, Rohkaffee, Zentralamerikaner aller Art 338, 00 bis 448, 00 υι, Röstkaffee, Santos Superior bis Extra Prime 408, 00 bis 438,00 ½, Röstkaffee, ö aller Art 420,00 bis 600, 00 Æς, Röstroggen, glasiert, in Säcken 32,09 bis bis 33,00 S, Röstgerste, glastert, in Säcken 31,00 bis 32,00 , Malzkaffee, glasiert, in Säcken 42,00 bis 44,00 , Kakao, stark entölt 154,06 bis 170,00 M, Kakao, leicht entölt 200,00 bis 220, 00 S, Tee, chines. 680,090 bis 740,900 „6ς, Tee, indisch 746,90 bis 1000, 0 M, Zucker, Melis 67,80 bis 68,95 ½, Zucker, Raffinade 69, 05 bis 70,55 υις, Zucker, Würfel 75,090 bis 81, 05 , Kunsthonig in J kg-Packungen 72,099 bis 74,00 M , Zuckersirup, hell, in Eimern 82, 00 i 100, 00 M, Speisesirup, dunkel, in Eimern 70, 09 bis S0, 00 Æ , Marmelade, Vierfrucht, in Eimern von 123 kg 64,090 bis 68, 00 MÆ , Pflaumenkonfiture in Eimern von 125 kg S000 bis S2, 00 M, Erdbeerkonfiture in Eimern von 128 kg g94d,00 bis 102,00 M, Pflaumenmus, in Eimern von 129 und 15 kg 55,90 bis 70, 0 AM, Steinsalz in Säcken 19,20 bis 20,29 .½, Steinsalz in Packungen 21,30 bis 2510 ½, Siedesalz in Säcken 22418 bis = e, Siedesalz in Packungen 23,50 bis 2650 6, Brgten⸗ schmalz in Tierces 128,00 bis 150, 90 M, Bratenschmalz in Kübeln 128,00 bis 130,00 ½, Purelard in Tierces, nordamerik. 120,09 bis 122, 00 KS, Purelard in Kisten 120,00 bis 122, 00 S, Berliner Roh⸗ schmalz 126,00 bis 128,00 S, Corned Beef 12/6 1b8. per Kste S5, 00 bis S6, 00 M, Corned Beef 48/1 lbs. per Kiste 45,00 bis N, 00 SÆ, Margarine, Handelsware, in Kübeln, 1 160,00 bis 164,00 S, II 146,00 bis 152,00 υς, Margarine, Spezialware, in Kübeln, 1 182,00 bis — — „M , II 168,00 bis 176,00 ιν, Molkerei⸗ butter La in Tonnen 230,00 bis 234,00 MÆ, Molkereibutter Ia . 238,00 bis 242,00 S, Molkereibutter a in Tonnen 220,00 is 228,00 M, Molkereibutter a gepackt 228,00 bis 236,00 M, Auslandsbutter, dänische, in Tonnen 240,00 bis 244,09 S, Aus⸗ landsbutter, dänische, 8r 248,00 bis 2652, 00 M, Speck, in., ger., 164,00 bis 160,00 M, Allgäuer Stangen 20 o½ 6400 bis 72,00 e, Tilsiter Käse, vollfett 130,00 bis 150,00 M, echter Gouda 40 0/o 144,00 bis 152,00 MS, echter Edamer 40 , 144,00 bis 152,00 „, echter Emmentaler (Sommerkäse 1932), vollfett 236, 90 bis 256,00 A, Allgäuer Romatour 20 ,υ 96,00 bis 102,90 M, ungez. Kondens⸗ milch 48/16 per Kiste 16,50 bis 17,00 6, gezuck. Kondensmilch 48/14 per Kiste 26,00 bis 29, 00 Æς, Speiseöl, ausgewogen 114,00
bis 146, 00 4.