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Deutscher Reichbanzeiger Preußischer Staa
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monatlich. Alle Postanstalten nehmen Bestellungen an,
Erscheint an jedem Wochentag abends. Bezugspreis durch die Post ; monatlich 2, 30 MM einschließlich 0 18 Q Jeltungsgebühr, aber ohne Bestellzeld; für Selbstabholer bei der Geschäftsstelle — e ür Selbstabholer die Geschäftsstelle 8M 48, Wilhelmstraße 32. k. Nummern kosten 30 Gy, einzelne Beilagen 10 G. Sie werden nur gegen Barzahlung oder vorherige Cinsendung des Betrages einschlleßlich des Portos abgegeben. Fernsprecher: Eh Bergmann 7573. 4
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Inhalt des amtlichen Teiles. Deutsches Reich. Ernennungen ꝛe.
Erlöschen einer Exequaturerteilung. ( . betreffend die Umsatzsteuerumrechnungssãͤtze auf Reichsmark für die Umsätze im Monat Juni 1933 Verordnung über die Verarbeitung von Kirschen in landwirt⸗
schaftlichen Klein- und Abfindungsbrennereien im Betriebs— jahre 1933/34. Vom 28. Juni 1933. . Verordnung, betreffend Sperrung des Flughafens in Dortmund am 9. Juli 1933. . Bekanntmachung über den Londoner Goldpreis, Die Reichsindexziffer für die Lebenshaltungskosten im Juni 1955. Begründung zum Gesetz über die Errichtung eines Unter— nehmens „Reichsautobahnen“. Bekanntmachungen, betreffend die Ausgabe der Nummern 70 bis 72 des Reichsgesetzblatts, Teil J, und der Nummern 26 bis 28 des Reichsgesetzblatts, Teil II.
Preu szen.
Namensänderung eines Landkreises. Verlängerung der Dauer eines Zeitungsverbots.
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Deutsches Reich.
Der Herr Reichspräsident hat den Kaufmann Werner Schluepmann zum Vizekonsul des Reichs in Parnahyba (Brasilien) ernannt.
Das dem mexikanischen Konsul in Leipzig, Santiago Suärez, namens des Reichs unter dem 19. Juni 1931 erteilte Exequatur ist erloschen.
Bekanntmachung.
Die Umsatzsteuerum rechnungs sätze auf Reichsmark für die Umsätze im Monat Juni 1933 werden auf Grund von 88 Abs. 8 des Umsatzsteuergesetzes vom 30. Januar 1932 (RGBl. 1 S. 39) in Verbindung mit 5 45 der Durch- führungsbestimmungen zum Umsatzsteuergesetz vom 25. Juni 19226 (RGBl. 1 S. 323) wie folgt festgesetzt:
Lfd. Mr. Staat Einheit RM 1èẽ Aegypten 1ñ᷑ Pfund 14,72 2 Argentinien . 100 Papierpesos 91, 17 3 Belgien 100 Belga 59,03 4 Brafilien 100 Milreis 23, 26 5 Bulgarien 100 Lewa 3,06 6 Canada 1è1Dollar 3,11 7 Dãänemark 100 Kronen 63, 89 8 Danzig 100 Gulden 82, 60 9 * Estland 100 Kronen 10,48
10 Finnland 100 Mark 6,33 11 k 100 Franes 16,63 12 riechenland 100 Drachmen 2, 45 13 Großbritannien 1᷑ Pfund Sterling 14,34 14 Holland 100 Gulden 170, 11 15 Island 100 Kronen 64, 5h 16 Italien 100 Lire 22, 12 17 Japan 100 Yen 89,00 18 Jugoslawien 100 Dinar 5,20 19 Lettland 100 Lat 73,25 20 Litauen 100 Litas 42,39 21 Luxemburg 500 Franes 29, 03 22 Norwegen 100 Kronen 72,26 23 ODOesterreich 100 Schilling 47,00 24 Polen 100 Zloty 47,49 25 Portugal 100 Eskudos 13,04 26 Rumänien 100 Lei 249 2 Schweden 100 Kronen 73, 69 25 Schweiß ; 100 Franken 81,64 29 Spanien 100 Peseten 365, 92 30 Tschechoslowakei 109 Kronen 1260 31 Türkei 1 Pfund 2, 04 32 Angarn 100 Pengö 73, 4 33 Uruguay 1Reso 1,51 34 Vereinigte Staaten 1ẽDollar 3,46 von Amerika
Die Festsetzung der Umrechnungssätze für die nicht in 5 . aus ländischen ah e ker erfolgt ö am
Berlin, den 1. Juli 1933. 3 Der Reichsminister der Finanzen.
Berlin, Sonnabend, den 1. Juli, abends.
Verordnung
über die Verarbeitung van Küirscheninland⸗ , Klein⸗ und. Abfindungs⸗ brenner
eien im Berichtsjahre 1933/34.
schaft ihrer K inländische Kürschen verarbeiten,
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J. Ar: Fahrt..
Berod ung, . betreffend Sperrung des Flughafens in — Dortm und ain. 9. Fu Ti 1433. Auf Grund des § 59 der Berordnung über Luftverkehr
=, gön, gu, Päarts gien, Pr dertehr ber lung, Zuwiderhan
Berlin, den 27. Juni 1933. Der Reichsminister für Luftfahrt. J. V.: Milch.
Bekanntmachung
551 r A
Der Londoner Goldpreis beträgt am 1. Juli 1933 für eine Unze Feingold — 122 8h 4 d,
Eine Umrechnung des Londoner Goldpreises in Reichsmark konnte nicht vorgenommen werden, da ein Kurs für das eng⸗ lische Pfund in Berlin nicht festgesetzt worden ist.
Berlin, den 1. Juli 1933.
Statistische Abteilung der Reichsbank. Dr. Döring.
Die Reichsindexziffer für die Lebens⸗ , n, im Juni 1933.
Die Reichsindexziffer für die Lebenshaltungskosten (Er⸗ nährung, Wohnung, Heizung, Beleuchtung, Bekleidung und „Sonstiger Bedarf“) beläuft sich für den Durchschnitt des Monats Juni 1933 auf 118,8 gegenüber 118,RX, im Vormonat; sie ist somit um 9,5 vH gestiegen.
Die Indexziffer 3 Ernährung hat sich um 1,1 vH auf 110A, erhöht; für die Gruppe Bekleidung ergab sich ein leichtes Anziehen um 0,1 vH auf 110,6. Dagegen sind zurückgegangen die Indexziffern für Heizung und Beleuchtung um 9,7 vH auf 133,4 und für „Sonstigen Bedarf“ um O, 1 v́H auf 161,6. . für Wohnung ist mit 121,3 unverändert ge⸗
ieben.
Innerhalb der Gruppe Ernährung haben hautsächlich die Preise für Gemüse, Kartoffeln, Schweineschmalz (aus) und Butter angezogen; zurückgegangen sind dagegen hauptsächlich die Preise für Eier.
Berlin, den 30. Juni 1933.
Statistisches Reichsamt. J. V.: Dr. Platzer.
Begründung zum Gesetz über die Errichtung eines Unter⸗ nehmens „Reichsautobahnen“.
Das Gesetz über die Errichtung eines Unternehmens „Reichsautobahnen“ vom 27. Juni 1933 ist im Reichsgesetzblatt Teil Il vom 30. Juni 1933 verkündet.
Die Begründung zu dem Gesetz lautet: Der Herr Reichskanzler hat in seiner richtungweisenden Rede
J. A.: Hedding.
bei der Feier des Tages der nationalen Arbeit am 1. Mai 1933 den Willen des Reiches bekundet, ein umfassendes Programm auf
0 Postschecttonto: Berun ais. 1933
dem Gebiete des Straßenbaus zu lösen. Das Programm soll in gleicher Weise der Belebung der in Deutschland noch rückständigen Kraftverkehrswirtschaft wie der Arbeitsbeschaffung dienen. Gerade auf dem Gebiete des Straßenbaus sieht das neue Reich in beson⸗ derem Maße eine Möglichkeit zur Wegräumung überlebter Ver⸗ waltungseinrichtungen, zur Anpassung des historisch Gewordenen an die Erfordernisse der neuen Zeit und zu schöpferischer Neu⸗ gestaltung. .
Deuischland besitzt rund 300 000 km befestigte Landstraßen, von denen 100 000 km Durchgangsstraßen von größerer Bedeutung sind. Hiervon sind 25 009 km als wichtigste Fernverkehrsstraßen ermittelt und festgelegt. Das bestehende Straßennetz ist für Ver⸗ kehrsmittel entstanden, die sich in der Geschichte der Menschheit bis in das gegenwärtige Zeitalter kaum verändert haben. Für den freizügigen Personen⸗ und Güterverkehr, wie er durch die Erfindung des Kraftwagens entstanden ist, sind die alten Straßen durchweg wenig geeignet. Nichtsdestoweniger sind sie auch heute noch der Ausdruck der natürlichen Verkehrsbeziehungen im Reiche. Hieraus ergibt sich, daß sie in Linienführung und Ausgestaltung dem Kraftverkehr angepaßt werden müssen. Eine vollständige Anpassung der alten Straßen an das Wesen des Kraftwagens läßt sich nicht erreichen; die Landstreßzen bedürfen der Entlastung und Ergänzung durch ein allmählich zu verdichtendes Netz großer Verkehrsadern, die — gestützt auf das Zubringersystem dieser alten
Straßen von Fi n,, .
; 26 zu lassen und ihr gleichzeitig die letzte Entscheidung im rr nn
Lage versetzt wird, die Entwicklung des alten Straßennetzes im Auge zu behalten und sie, soweit dies für das Unternehmen Reichsautobahnen“ erforderlich ist, auch zu beeinflussen. Für biese Aufgaben sieht das Gesetz einen vom Reichskanzler zu be⸗ stellenden Generalinspektor für das deutsche Straßenwesen vor.
Die Führung des Unternehmens „Reichsautobahnen“ ist der Deutschen Reichsbahn⸗Gesellschaft zugedacht, weil der Streit zwischen Schiene und Kraftwagen letzten Endes nur dadurch bei⸗ zulegen ist, daß der gesamte gewerbliche Güterfernverkehr einheit⸗ licher Leitung unterstellt wird. In dieser Richtung ist das vor⸗ liegende Gesetz ein bedeutungsvoller Schritt. Um die Klarheit der Finanzgebarung zu gewährkeisten, ist das Unternehmen als selb⸗ ständige juristische Person des öffentlichen Rechts begründet, dessen Verwaltung und Vertretung aber aus den vorerwähnten Gründen die Deutsche Reichsbahn⸗Gesellschaft übernimmt. Da die gestellte Aufgabe zur Belebung der Wirtschaft und vor allem zur Be⸗ — der Arbeitslosigkeit dringlich ist, muß die beschleunigte nangriffnahme der Bauarbeiten ermöglicht werden. Daher hat das Gesetz im 59 nicht nur das im § 38 des Reichsbahngesetzes geregelte Enteignungsverfahren vorgeschrieben, sondern auch auf die Tritte Verordnung Ear Durchführung der Arbeitsbeschaffung vom 16. Mai 1933 (RGBl. 1 S. 282) Bezug genommen.
Das im 5 10 begründete Verordnungsrecht des Reichs ent⸗ . demjenigen, welches dem Reich für die Reichseisenbahnen zusteht.
Bekanntmachung.
Die am 29. Juni 1933 ausgegebene Nummer 70 des Reichsgesetzblatts, Teil l, enthält:
das Wechselgesetz.) vom 21. Juni 1933, und
das Einführungsgesetz zum Wechselgesetz,) vom 21. Juni 1933.
Umfang: 14 Bogen. Verkaufspreis: 0,30 RM. Postversen⸗ dungsgebühren: (, 05 RM für ein Stück bei Voreinsendung.
Berlin NW 40, den 29. Juni 1933.
Reichsverlagsamt. Dr. Kaisenberg.
Bekanntmachung.
Die am 30. Juni 1933 ausgegebene Nummer 71 des Reichsgesetzblatts, Teil 1, enthält:
die Verordnung des Reichspräsidenten über die Verleihung von Auszeichnungen für die Errettung von Menschen aus Lebens⸗ gefahr (Rettungsmedaillen), vom 22. Juni 1933,
das Gesetz über die Gewichts bezeichnung an schweren, auf Schiffen beförderten Frachtstücken, vom 28. Juni 1933
die Durchführungsverordnung zum Gesetz gegen Verrat der Deutschen Volkswirtschaft, vom 38. Juni 1933, und 3
die Verordnung über das Inkrafttreten von Vorschriften des
Gesetzes über die Umwandlung der Reichsmaisstelle, vom 26. Juni 1933. Umfang: 15 Bogen. Verkaufspreis 030 RM. Postver⸗
sendungsgebühren: 0, 6 RM für ein Stück bei Voreinsendung. Berlin NW 40, den 30. Juni 1933. Reichsverlagsamt. Dr. Kaisenberg.
) Die Begründungen zum Wechselgesetz und zum Ein- führungsgesetz sind in der Reichstagsdrucksache Nr. 265, VII. Wahl⸗ ben. 1932, durch Carl Heymanns Verlag, Berlin Ws, zu
eziehen.