1933 / 151 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 01 Jul 1933 18:00:01 GMT) scan diff

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9. . 1 Berlin , . ist darin auch anzugeben, wel druck (einmal 1 oder durch merk am Rande Befristete Anzeigen müssen 3

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Herlin, Sonnabend, ben 1. Juli, abends.

Nr. 1 51. RNeichsbankgirotonto.

Inhalt des amtlichen Teiles. Deutsches Reich. Ernennungen ze.

löschen einer Exequaturerteilung. . 5 k die Umsatzsteuerumrechnungssätze

auf Reichsmark für die Umsätze im Monat Juni 1933.

, über die Verarbeitung von Kirschen in landwirt— chaftlichen Klein- und Abfindungsbrennereien im Betriebs⸗ a 1933134. Vom 28. Juni 1935.

Verordnung, betreffend Sperrung des Flughafens in Dortmund

am 9. Juli 1933.

Bekanntmachung über den Londoner Goldpreis.

Die Reichsindexziffer für die Lebenshaltungskosten im Juni 1955. ,

Begründung zum Gesetz über die Errichtung eines Unter— nehmens „Reichsautobahnen“.

Bekanntmachungen, betreffend die Ausgabe der Nummern 70

bis 72 des Reichsgesetzblatts, bis 28 des Reichsgesetzblatts, Teil II.

Preußen.

Namensänderung eines Landkreises. Verlängerung der Dauer eines eitungsverbots.

Teil 1, und der Nummern 26

Verordnung ; er Kirscheninland⸗ tlichen Klein- und Abfindungs⸗ ereien im Berichts jahre 1933.34. Vom 28. Junk Cha.

Auf Grund des 5 26 Abs. 1 Nr. 3 des. Gesetzes über das Branntweinmonopol vom 8. April 1922 bestimme ich nach Zustimmung des Reichsrats, was folgt.. .

Landwirtschaftliche Klein- und Abfindungsbrennereien dürfen im Betriebsjahre 1933 34 ohne . der Eigen⸗ . ihrer Brennereiklasse inländische Kürschen verarbelten, die die Eigentümer oder Besitzer der Brennereien nicht selbst gewonnen haben. ö Berlin, den 28. Juni 1935. J Der Reichsminister der Finanzen, J. Ar: Ra hr...

6 1

* ö *

Ve ro r* dn unn g, betreffend Sperrung 24 lughafens in . ff Dortmund am 9. un hh Auf Grund des 5 59 der Verordnung über Luftverkehr vom 19 Juli 1956 wird verordnet:: Um eine Störung des auf dem Fluzha inden den Appells des nten Sl ung

333, von morgens

.

mer, da,, Päris 2, Prag Gib, Zurich 156,1 verreh e ber Flughã ne ü, ge errt.

Der Herr Reichspräsident hat den Kaufmann Werner Schluep mann zum Vizekonsul des Reichs in Parnahyba (Brasilien) ernannt.

Das dem megxikanischen Konsul in Leipzig, Santiago Suärez, namens des Reichs unter dem 19. Juni 1931 erteilte Exequatur ist erloschen.

Betanntmachung.

Die Umsatzsteuerum rechnungssätze auf Reichsmark für die Umsätze im Monat Juni 1933 werden auf Grund von 88 Abs. 8 des Umsatzsteuergesetzes vom 30. Januar 1932 (RGBl. 1 S. 39) in Verbindung mit 8 45 der Durch⸗ führungsbestimmungen zum Umsatzsteuergesetz vom 25. Juni 1926 (RGBl. 1 S. 323) wie folgt festgesetzt:

Staat j Einheit

1 fund 100 Papierpesos 100 Belga 100 Milreis 100 Lewa

1Dollar 100 Kronen 100 Gulden 100 Kronen 100 Mark k 100 Franes

riechenland 100 Drachmen Großbritannien 1ẽ Pfund Sterling olland ; 100 Gulden sland 100 Kronen Italien 100 Lire Japan 100 Yen Jugoslawien 100 Dinar Lettland 100 Lat Litauen 100 Litas Luxemburg 500 Franes Norwegen 100 Kronen Desterreich 100 Schilling Polen 100 Zloty ,,. 100 Eskudos umänien 100 Lei Schweden 100 Kronen

cio en

Aegypten Argentinien Belgien Brasilien Bulgarien Canada Dänemark Danzig Estland Finnland

O OO 2 . DN -

Tschechoslowakei 109 Kronen

Uruguay Die Festsetzung der ,, für die nicht in Berlin, den 1. Juli 1933. .

Schweiz 1090 Franken Spanien 100 Peseten Türkei 1 Pfund Ungarn . . Vereinigte Staaten 1 ö von Amerika Berlin notierten auländischen Zahlungsmittel erfolgt etwa am 10. d. M. ĩ Der Reichsminister der Finanzen. J. A.: Hedding.

Zuwiderhandlungen werden gemäß 5 31 des Luftverkehrs⸗ e. mit einer Geldstrafe bis zu 150 RM oder mit Haft estraft. Berlin, den 27. Juni 1933. Der Reichsminister für Luftfahrt. J. V.: Milch.

Bekanntmachung

über den Londoner Goldpreis e,, Verordnung vom 10. Oktober 1951 zur Aen rung der Wertberechnung von Hypothe und sonstigen Ansprüchen, die il Feing (Goldmarh kanten (RGB. ij S. Sg). Der Londoner Goldpreis beträgt am 1. Juli 1933 für eine Unze Feingold .... 122 8h 4 d, Eine Umrechnung des Londoner Goldpreises in Reichsmark konnte nicht vorgenommen werden, da ein Kurs für das eng— lische Pfund in Berlin nicht festgesetzt worden ist. Berlin, den 1. Juli 1933. Statistische Abteilung der Reichsbank.

Dr. Dör ing.

Die Reichsindexziffer für die Lebens⸗ n . im Juni 1933.

Die Reichsindexziffer für die n,, (Er⸗ nährung, Wohnung, Heizung, Beleuchtung, Bekleidung und Sonstiger Bedarf“) beläuft sich für den Durchschnitt des Monats Juni 1933 auf 118,8 gegenüber 118,R, im Vormonat; ste ist somit um 9,5 vH gestiegen.

Die Indexziffer für Ernährung hat sich um 1,ö1 vH auf 110, erhöht; für die Gruppe Bekleidung ergab sich ein leichtes Anziehen um O, 1 vH auf 110,6. Dagegen sind zurückgegangen die Vi sriffern für Heizung und Beleuchtung um 6,2 vH auf 133,4 und für „Sonstigen Bedarf“ um O, 1 vH auf 161,6. . für Wohnung ist mit 121,3 unverändert ge⸗

ieben.

Innerhalb der Gruppe Ernährung haben hautsächlich die Preise für Gemüse, Kartoffeln, Schweineschmalz (ausl) und Butter angezogen; zurückgegangen sind dagegen hauptsächlich die Preise für Eier.

Berlin, den 30. Juni 1933.

Statistisches Reichsamt. J. V.: Dr. Platzer.

Begründung

zum Gesetz über die Errichtung eines Unter⸗ nehmens „Reichsautobahnen“.

Das Gesetz über die Errichtung eines Unternehmens Reichsautobahnen“ vom 27. Juni 1933 ist im Reichsgesetzblatt Teil Ii vom 30. Juni 1933 verkündet.

Die Begründung zu dem Gesetz lautet: Der Herr Reichskanzler hat in seiner richtungweisenden Rede bei der Feier des Tages der nationalen Arbeit am 1. Mai 1933 den Willen des Reiches bekundet, ein umfassendes Programm auf

;

Die Führung des Unternehmens „Reichsautobahnen“ ist der Deutschen Reichsbahn⸗Gesellschaft zugedacht, weil der Streit zwischen Schiene und 3 letzten Endes nur dadurch bei⸗ zulegen ist, daß der gesamte gewerbliche Güterfernverkehr einheit⸗ licher Leitung unüerf wird. In dieser Richtung ist das vor⸗ liegende Gesetz ein bedeutungsvoller Schritt. Um die Klarheit der Finanzgebarung zu gewährleisten, ist das Unternehmen als selb⸗ juristische Person des öffentlichen Rechts begründet, dessen

erwaltung und Vertretung aber aus den vorerwähnten Gründen die Deutsche Reichsbahn⸗Gesellschaft übernimmt. Da die gestellte Aufgabe zur Belebung der Wirtschaft und vor allem zur Be⸗ 5 der Abe rn f gte dringlich ist, muß die beschleunigte nangriffnahme der Bauarbeiten ermöglicht werden. Daher hat das Gesetz im 59 nicht nur das im 5 38 des Reichsbahngesetzes eregelte Enteignungsverfahren vorgeschrieben, sondern auch auf ie Dritte Verordnung zur Durchführung der Arbeitsbeschaffung vom 16. Mai 1933 (Rö Bl. 1 S. 283) Bezug genommen.

Das im §5 10 begründete Verordnungsrecht des Reichs ent⸗ ö demjenigen, welches dem Reich für die Reichseisenbahnen zusteht.

Bekanntmachung. U

Die am 29. Juni 1933 ausgegebene Nummer 70 de Reichsgesetzblatts, Teil 1, enthält:

das Wechselgesetz,.) vom 21. Juni 1933, und

das Einführungsgesetz zum Wechselgesetz,.) vom 21. Juni 1933.

Umfang: 1 5 Verkaufspreis: 0,39 RM. Postversen⸗ dungsgebühren: 0, 5 RM für ein Stück bei Voreinsendung.

Berlin NW 40, den 29. Juni 1933.

Reichsverlagsamt. Dr. Kaisenberg.

Bekanntmachung.

Die am 30. Juni 1933 ausgegebene Nummer 71 des Reichsgesetzblatts, Teil 1, enthält:

die Verordnung des Reichspräsidenten über die Verleihung von Auszeichnungen für die Errettung von Menschen aus Lebens⸗ gefahr (Rettungsmedaillen), vom 22. Juni 1933,

das Gesetz über die Gewichtsbezeichnung an schweren, auf Schiffen beförderten Frachtstücken, vom 28. Juni 1933

die Durchführungsverordnung zum Gesetz gegen Verrat der Deutschen Volkswirtschaft, vom 238. Juni 1953, und *

die Verordnung über das Inkrafttreten von Vorschriften des Gesetzes über die Umwandlung der Reichsmaisstelle, vom 26. Juni 1933.

rer 15 Bogen. Verkaufspreis 0.30 RM. Postver⸗ sendungsgebühren: G05 RM für ein Stück bei Voreinsendung. Berlin NW 40, den 30. Juni 1933. Reichsverlagsamt. Dr. Kaisenberg.

) Die Begründungen zum Wechselgesetz und zum Ein- ührungsgesetz sind in der Reichstagsdrucksache Nr. 265, VII. Wahl⸗ 533 1932, durch Carl Heymanns Verlag, Berlin Ws, zu eziehen.