1933 / 168 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 21 Jul 1933 18:00:01 GMT) scan diff

Reichs, und Staatsanzeiger Nr. 168 vom 21. Juli 1933. S. 2.

Zu § 8:

Die besondere Ueberprüfung soll in ihrem Umfange und ihrer Auswirkung über die le ede Aufsicht im Sinne der Gemeinnützigkeitsberordnung hinausgehen. Darum werden in dem Entwurf die Ueberprüfungsbefügnisse weiter umgrenzt, als es nach der Gemeinnützigkeitsverordnung für die laufende Aufsicht vorgesehen ist. . werden die Ueberprüfungsbehörden und ihre eauf⸗ tragten ermächtigt, im Rechtsverkehr für die ,. Stellen insofern tätig zu werden, als sie Dienst⸗ verhältnisse der Arbeitnehmer 7 können. Im Verfolg dieser 5 muß dem betroffenen Arbeitnehmer usw. auch die Möglichkeit der außerordentlichen Mietkündi⸗ gung, wie sie den Beamten gegeben ist, zugestanden werden.

Zu Art. II. gu Nr. 1:

Der Ausschluß der Erwerbsgeschäfte durch die Vorschrift des 5 4 der Gemeinnützigkeitsveror e, hat dazu geführt, daß die Handwerkerbaugenossenschaften, die bisher als ge⸗ meinnützige Wohnungsunternehmen behandelt wurden und sich als solche nach dem Urteil der Landesbehörden einwandfrei bewährt haben, künftig die Gemeinnützigkeit verlieren müßten. Es wird dies nicht nur von den beteillgten Handwerkerkreisen, sondern auch von den Landesbehörden und von einflußreichen politischen Kreisen bedauert. Es ist . nicht zu verkennen, daß eine solche Folgerung im Interesse des gewerblichen Mittelstandes äußerst unerwünscht wäre. Bei Schaffung der Gemeinnützigkeitsverordnung war daran gedacht worden, daß diese Baugenossenschaften der Vorschrift des 8 4 a. a. O. da⸗ durch entsprechen könnten, daß ihr Mitgliederkreis durch Her⸗ einnahme von Nichthandwerkern vergrößert würde. Diese Möglichkeit hat sich namentlich in kleineren Städten als nicht durchführbar erwiesen. Es erscheint daher als notwendig, eine gewisse Lockerung vorzunehmen. ;

Zu Nr. ?: .

Die bisherige Jasun des 6 Abs. J stand im Widerspruch zum Abs. 3 und zu der Tatsache, daß in den Ausführungs⸗ bestimmungen eine ganze Reihe von Geschäften zugelassen worden waren, die nicht unter den Begriff des Baues und der Betreuung fallen. Andererseits war auch bei der bis⸗ herigen Fassung nicht genügend scharf zum Ausdruck gekom⸗ men, daß jedes gemeinnützige Wohnungsunternehmen den gemeinnützigen Zweck im Sinne der vorgeschlagenen Fassung verfolgen muß. Außerdem war es zweifelhaft geworden, ob das Wort „und“ in der bisherigen Fassung kumulativ oder alternativ aufzufassen ist. Ich habe keinen Zweifel daran gehabt, daß es in letzterem Sinne gemeint war.

Zu Nr. 3: ;

Die vorgeschlagene Fassung soll klarstellen, daß da Landesfinanzamt gegebenenfalls einen Anspruch auf Ent⸗ ziehung der Anerkennung hat, daß aber andererseits die An⸗ erkennungsbehörde auch von Amts wegen die Entziehung aus⸗

sprechen muß. Zu Nr. 4:

Die vorgeschlagene Ergänzung soll Zweifel über die gin

ständigkeit, die bei der bisherigen Falug ue ehe ö auschalten. 3 , der n Cg fig estehen könnten,

Dim pr Bertrm? Zu Nr. 5:

Die Ergänzung ist erforderlich, weil ohne sie die Ge⸗ meinden bei der Beleihung von . deren Bau mit öffentlichen Mitteln gefördert worden ist und die daher mit Hypotheken oder Grundschulden zugunsten der öffentlichen Hand belastet sind, erhebliche Gerichtsgebühren und Stempel⸗ steuern zu tragen haben und dadurch der Wohnungsbau un⸗ nötig verteuert wird.

Zu Artikel ly:

Die Ergänzung soll Zweifel, die in der Praxis aufge⸗

treten sind, beheben.

Begründung zum Gesetz über Aenderung der Kartell⸗ verordnung vom 15. Juli 1933 (RGBl. 1 S. 487).

Die Kartellverordnung in der bisherigen Fassung sah vor, daß der Reichswirtschaftsminister, falls ein Kartell⸗ vertrag oder Kartellbeschluß oder eine bestimmte Art seiner Durchführung die Gesamtwirtschaft oder das Gemeinwohl gefährdeten, beim Kartellgericht beantragen konnte, daß der Vertrag oder Beschluß für nichtig erklärt oder die bestimmte Art seiner Durchführung untersagt wurde. Die Entscheidung lag somit beim Kartellgericht. Da es sich hierbei um Fragen wirtschaftspolitischer Art mit weittragender Bedeutung han⸗ delt, erscheint es richtig, ihre Entscheidung dem für die Wirt⸗ schaftspolitik in erster Linie verantwortlichen Minister zu überlassen. Die in dem Gesetz vorgesehenen Aenderungen der 4, 5, 6, 7 und 17 sind erforderlich, um an die Stelle der 26 des Kartellgerichts die des Ministers zu setzen.

* Gesetz will weiter die Bestrebungen wirtschaftlicher Verbände, die Aufrechterhaltung eines ehrbaren und wirt⸗ schaftlich gesunden Berufsstandes sicherzustellen, nachdrücklichst fördern.

§z 9 Abs. 2 der Kartellverordnung bestimmt, daß die Ein⸗ willigung des Vorsitzenden des Kartellgerichts zur Verwertung von Sicherheiten und zur Verhängung von Sperren oder Nachteilen von ähnlicher Bedeutung (sperrähnliche Maß⸗ nahmen) zu versagen ist, wenn diese Maßnahmen eine Gefähr⸗ dung der Gesamtwirtschaft oder des Gemeinwohles enthalten oder die wirtschaftliche Bewegungsfreiheit des Betroffenen unbillig einschränken würden. Dem Vorsitzenden des Kartell⸗ gerichts ist also bereits nach dem geltenden Recht ein Spiel⸗ raum für die Abwägung der Belange des Betroffenen, des Kartells und der Allgemeinheit belassen. Es war ihm bisher schon möglich, die Einwilligung zu Sperren und her eh n lichen Maßnahmen zu erteilen, wenn diese sich gegen Personen richten sollten, die durch Unzuverlässigkeit im 56 Verkehr das Ansehen und die wirtschaftlichen Belange des Berufsstandes schädigten. Das neue Gesetz entwickelt das bis⸗ herige Recht in dieser 3 weiter fort und bestimmt, daß die Verhängung von Sperrmaßnahmen dann nicht als unbillige Einschränkung der Bewegungsfreiheit des Be⸗ troffenen anzusehen ist, wenn sie sich gegen Firmen xichtet, deren Leitung in der Hand von geschäftlich unzuverlässigen Personen liegt, oder die durch ß ungerecht⸗

ertigte Preisgebarung (Preisschleuderei un reiswucher ich zum Schaden der Wirtschaft betätigen. Selbstverständli ann das Vorliegen einer un billigen Einschränkung na wie vor auf Grund anderer Umstände verneint werden. Von

der y Merkmale für die Feststellung der geschäft . , , J. mußte Abstand genommen werden. handelt sich bei dieser Feststellung um ein Urteil über persönliche Eigenschaften, das nur auf Grund oi, fältiger Prüfung aller Umstände in jedem einzelnen Falle gefunden werden. Ebenso mußte darauf verzichtet werden, den dr ri der volkswirtschaftlich , Preis⸗ ebarung durch Aufstellung von Merkmalen zu bestimmen. as Ge * beschränkt sich vielmehr darauf, die wichtigsten Umstände hervorzuheben, die bei der Beurteilung einer be⸗ anstandeten . zu würdigen und gegeneinander abzuwägen sind.

Begründung

zum 9 über Errichtung von Zwangs⸗ kartellen von 15. Juli 1933 (RGBl. J S. 488.

Die schwere Krise, die . der deutschen Wirtschaft lastet, hat mit besonderer ärfe diejenigen Wirtschaftskreise ge⸗ troffen, deren Leistungsfähigkeit weit über die gegenwärtigen Absatzmöglichkeiten hinausgeht. In einzelnen dieser Wirt⸗ schaftszweige hat der verschärfte verbundene unwirtschaftliche Preisgestaltung die Gefahr der Vernichtung volkswirtschaftlich wertvoller Unternehmungen nahegerückt. Den Schaden würden in erster Linie die in diesen Betrieben beschäftigten ,, , zu tragen haben. Es muß dem Staate in verstärktem az die Möglichkeit gegeben werden, unter Voranstellung des Gemeinwohls ord⸗ nend einzugreifen. Der Erlaß des Gesetzes hat aber keines⸗ wegs den . die bestehende Wirtschaftsordnung, die auf der Initiative und dem Verantwortungsgefühl des einzelnen Unternehmers beruht, von Grund auf zu ändern und einer staatlichen Planwirischast den Boden zu bereiten. Von der Möglichkeit des Gesetzes soll vielmehr nur mit großer Zurück⸗ haltung und nur dann Gebrauch gemacht werden, wenn die private Wirtschaft nicht in eigener , , ng durch Selbst⸗ hilfe den Ausweg aus den vorhandenen Schwierigkeiten ö. Die durch das Gesetz erlassenen Bestimmungen ent⸗ prechen vielfach geäußerten Wünschen der Wirtschaft; sie tragen Uebergangscharakter und sollen unverzüglich auf⸗ gehoben werden, sobald sig die ,, ,,, gebessert hat und eine , eschäftigung für die bestehenden Unternehmungen gegeben ist.

Das Gesetz gibt dem Reichswirtschaftsminister und im Rahmen seiner Zuständigkeit dem Reichsminister für Er⸗ nährung und Landwirtschaft die Ermächtigung, Unter⸗ nehmungen zu marktregelnden Verbänden zusammenzu⸗ schließen, ohne ihre Ie r e reit im übrigen einzuengen. Diese Maßnahmen sollen aber nur dann ergriffen werden, wenn der Zusammenschluß unter Würdigung der Belange der Unternehmungen sowie der Gen r hof, und des Gemeinwohls volkswirtschaftlich geboten erscheint. Der zu⸗ ständige Reichsminister erhält dafür eine weitgehende Er⸗ mächtigung hinsichtlich der , , der Anordnungen und hinsichtlich der dabei anzuwendenden Aufsichts⸗ und Ein⸗ griffsbefugnisse. Wo ein derartiger Zwangs zusammenschluß herbeigeführt wird, enß naturgemaß e n , werden, daß die Preisgebarung und die übrigen Marktbedingungen der Zuse nne n chlüss⸗ icht einseitig dem Unternehmerinteresse dienen, onde rn , ücksicht auf die von der Marktre elung beiteffe ten Reife, insbesondere der Abnehmer und Konsallleilten, nenen. Vor der Errichtung von Zwangs⸗ kartellen sollen alle Möglichkeiten freiwilliger Einigung auch vor den zum Zwecke eines gütlichen Ausgleichs etwa be— stehenden Einigungsstellen erschöpft sein. ö

Eine zweite Möglichkeit, die das Gesetz eröffnet, besteht darin, daß der zuständige Minister in besonders gelagerten Fällen innerhalb eines bestimmten ,, , . die Er⸗ richtung neuer Unternehmungen sowie die Erweiterung des Geschäftsbetriebes oder, der Leistungsfähigkeit bestehender Unternehmungen für eine bestimmte Zeit untersagen oder von seiner Einwilligung abhängig machen kann. Veranlaßt ist diese Bestimmung vornehmlich durch die vollswirtschaft⸗ liche Notwendigkeit. Fehlleitungen von Kapital, das die Wirtschaft gerade jetzt 6 ,. zu ihrer Belebung und damit ur lte fh enötigt, da zu verhindern, wo Tie ereits vorhandenen Anlagen ganz ossenßht ich für die Be⸗ darfsdeckung genügen.

Begründung n Gesetz zur ,, des Gesetzes zum chutze des Einzekthandels vom 12. Mai 1933, vom 15. Juli 1933 (RGBl. 1 S. 4935.

Der Reichsrat hat in einer am 1. Juni d. J. einstimmig gefaßten Entschließung an die Reichsregierung die Bitte ge⸗ richtet, die obersten Landesbehörden zu ermächtigen, gewerbe⸗ polizeiliche Erlaubnisse, die für den Betrieb einer Schantwirt⸗ anf Erfrischungsraum) in einem Warenhaus oder anderen Einzelhandelsbetrieben erteilt worden sind, zurückzunehmen, da es im Verwaltungswege nicht möglich ist, die, ins besondere in den Warenhäusern, im Laufe der letzten Jahre eingerichte⸗ ten Gaststätten betriebe auf das durch das Bedürfnis gerecht⸗ 6 Maß durchzuführen. Die Klagen des gewerblichen

e ., sowohl in den Kreisen der Gastwirte wie des Einzelhandels darüber, daß in den großen Warenhäusern Restaurationsbetriebe eingerichtet worden sind, die mit den Zwecken des Warenhauses in keinerlei Zusammenhang mehr stehen und die dem ohnehin schon übersetzten Gastwirtschafts⸗ ,,. einen empfindlichen Wettbewerb machen, erscheinen

erechtigt. Es enipfiehlt sich deshalb, durch eine Ergänzung des Gesetzes zum Schutze des Einzelhandels die Landesbehörden zu ermächtigen, in solchen Fällen früher erteilte Erlaubnisse wieder zurückzunehmen, in denen das Bedürfnis für den , Betrieb in dem Waren⸗ oder Kaufhaus weggefallen ist und in denen anderseits der Bestand des Unter⸗ nehmens durch den Wegfall des Restaurationsbetriebes nicht gefährdet wird. Durch die Möglichkeit der Beschwerde beim Reichswirtschaftsgericht soll dem betroffenen Unternehmen insoweit ein Rechtsschutz gewährt werden, als es sich um die gerichtliche Nachprüfung der Gefährdung der Wirtschaftlichkeit

des Unternehmens handelt. .

Begründung zum Gesetz über die Uebertragung der Auf⸗ gabenund Befugnissedes Reichs kom missars für , vom 15. Juli 1935 ; (RGBl. 1 S. 490).

Die Vierte Nowerordnung bestellte 6 Ueberwachung der Preise für lebenswichtige Gegenstände des täglichen Bedarfs

ettbewerb und die damit

forderl auf die

über den Londoner Goldprei Verordnung vom 10. Oktober

und ür eine Unze ad n deutsche Wa

kurs für ein englisches 1933 mit g., .

Berlin, den 21. Juli 1933.

Dr. Döring.

a,,, ,,, rung nach dem Berliner Mittel. und hen 21. Juli ,,, r ein Gramm Feingold demnach ..

pence 47, n deutsche Währung umgerechnet.... * *

und lebenswichtige Leistungen zur Befriedigung des tglich

Bedarfs einen Reichskommissar für Preisübermw den . Ministerien die für ihre Wirtsch rr lr

2 Ueberwachungs⸗ und Einwirkungsmöglichtei reisgestaltung unmittelbar zu ermöglichen 3 die Vefuhnt ee des zicht tommifferss füt Kiri einm er auf die zuständigen Ministerien übertragen. hunm

Bekannt machung 8 gem ä 19 ãß z 1 der

1 ur Aende,

rung der Wertberechnung von t . . 1 .

(Goldmarh lauten (RGBl. 1 S. 569).

Der Londoner Goldpreis beträgt am 21. Jull 1933

l 24 sh 14.

eingolb

RM 6. 572

.

M 2, dbb.

Statistische Abteilung der Reichsbank.

Preußen.

Verbo;. Die periodische Kampfblatt für Ado

N. L., habe 3 au Schutze von Volk und Staat vom

lich verboten. Frankfurt a. O, den 20. Juli 1933.

Dr. Eichler.

=

Deutsches Reich.

die Geschäfte der Gesandtschaft.

—1—

Geschäfte der Jesandtschaft.

über die Einnahmen und A jahres 1933.

. „N. f Hitler“ s arbeit“, Druck und Verlag Reinhold Richter's Wwe, Pein Grund des 39641 der Verordnung zun . lk u 28. Februar 1933 (RGB. S. 838) in Verbindung mit 51 der Verordnung vom 2. Mãtj 1933 (GS. S. 33) bis zu m 3. Au gu st 1933 einschlie⸗

Nichtamtliches.

S. Lausitzer .

Der .

Der polnische Gesandte Wysocki hat Berlin verlassen. Während seiner Abwesenheit führt Legationsrat Wyfzynfti

Der litauische Gesandte Zaulns hat Berlin verlassen. Während seiner Abwesenheit führt Legationsrat Dy m Sadie

Monatsausweiss . usgaben des Reichs in den Monaten April und Mai 1933 des Rechnung

(Beträge in Millionen Reichsmark.) A. Ordentlicher Haushalt.

22h

e 1 k 6686868867 Mithin Bestand J 666

k— 5 ab: Zur Deckung der Fehlbeträge früherer ahre im April und Mal 1933 2 0 8,3. 167

Bleibt Bestand 1639

e

ahressoll

Darunter Soll (Rechnungs soll) der Vorjahrsreste

Ist⸗Einnahne

oder Ist⸗Ausgabe

I. Einnahmen.

1. Steuern, Zölle u. Abgaben avon ab: Länderanteil .

bleibt Reichs anteil 2. Verzinsung aus den Vor⸗ ugsaktien der Deutschen deichsbahn⸗Gesellschaft 3. Aus dem Verkauf von Vor⸗ ee, der Deutschen eichsbahn⸗Gesellschaft . 4. Ueberschüsse der Post und der ö 28 0 6 2 1 1 * b) Reichs druckerei. 5. Aus der Münzprägung. 6. Anteil des Reichs am Rein⸗ ewinn der Reichsbank .. 7. Beitrag der Deutschen Reichs bahn⸗Gesellschaft zu den Reparationszahlungen 8. Sonstige Verwaltungs⸗ einnahmen: . Reicht arbeitsministerium Reichswehrministerium. Reichs justizministerium Reichsministerium für Ernährung und Land⸗ wi ssch at. Reichs verkehrs⸗ ministerium ... Reichs finanzministerium Nebrige Reichs verwaltung

Einnahmen inegesamt . d 927.9

Neichs., und Staatsanzeiger Nr. 108 vom 21. Juli 1933. . 3.

Ist⸗Einnahme oder Ist ˖ Ausgabe

Jahres soll

im im Mal 1933

Darunter Soll Rechnungs soll) der Vorjahrsreste

——

II. Ausgaben.

Steuerübeiweisungen an die Lander ( . auch 11) 2. Bezüge der Beamten und e ellen (ausschl. Ruhe⸗ elder) . 3 * 1 92 g. Versorgung und Ruhe gelder, einschließl. der FKriegsbeschädigtenrenten . Innere Kriegslasten... Aeußere Kriegslasten.. „Erwerb von Vorzugsaktien der Dresdner Bank... Sozialversicherung.... Erleichterung der knapp— schaftlichen Pensionsver⸗ sicherung und Erhaltung ihrer Leistungsfähigkeit .. Kleinrentnerfürsorge ... Fettverbilligung. .... Wohnungswesen .... Vorstädtische Kleinsiedlung usw. für Erwerbslose .. Arbeitslosenhilfe und Ar⸗ beitsbeschaffung .... Wertschaffende Arbeits⸗ losenfürsorge Reichsschuld: Verzinsung und Tilgung Anleiheablösung ... Rücklauf von Schuldver⸗ schreibungen ..... Schutzpolizei... Münzprägung Zur Deckung der Fehlbe⸗ näge früherer Jahre.. 19. Sonstige Ausgaben: Reil Auswärtiges Amt.. Reichoministerium des 5 Reichswirtschafts⸗ ministerium .... Reichs arbeitsministeripu Reichs wehrministerium: Deer Marine Reichs ministerium für Ernährung und Land⸗ wirtschaft 8 Reichs verkehrsministerium 7 Neichssinanzministerium. 11, Reichsluftfahrt⸗ ministerium. .... 3, Allg. Finanzverwaltung ĩ 4, Nebrige Reichs verwaltung ; .

Ausgaben insgesamt 486,4

Mithin Mehrausgabe 6 Mehreinnahme

) Nach Abzug eines Globalabstrichs von 110 Mill. RM für den Gesamthaushalt zwecks Verminderung der Personal⸗ und Sach⸗ ausgaben durch Sparmaßnahmen.

B. Außerordentlicher Haushalt.

lleberträge aus den Voriahren: Bestand am Schlusse des Rechnungslahres 1932... 37,1.

S8 ——

8531 2

E

J 2

828 222

2

d Ne de

S ‚.

d —— D 2

Ist⸗ Gin nahme oder Fst⸗Ausgabe

Jahressoll

Darunter Soll (Rechnungs seoll) der Vorjahrsreste

e.

l. Einnahmen. Insgesamt

II. Ausgaben. Wohnungs⸗ und Siedlunge⸗ wesen . 5 Verkehrswesen (Ausbau der Wasserstraßen usw.) .. 0,8 . Innere Kriegslasten⸗ 35,3 0,1 0565

lebrige Reiche verwaltung 22

Ausgaben insgesamt. 37,1 137, 0, 06

Mithin Mehrausgabe .. o,! 0,6 Mehreinnahme

Abschkuß für das Rechnungsjahr 1933. A. Ordentlicher Haushalt. Die Einnahmen betragen in den Monaten April und

1,1

. ; a J ĩ 2 2 2

Die Ausgaben betiagen in den Monaten April und Mar 1933 8. 1 ö. 1 2 1 1 1 1 1 1 1 1

Ergibt Bestand am Ende des Berichtsmonats

Mai 1933)...

k Uußerordentlicher Haushalt.

Einnahmen betragen in den Monaten April und

Mam nn,, Ausgaben betragen in den Monaten April und

Mai 1933. * 1 1 8 1 1 2 *. 9 0,7

Eigzibt Bestand am Ende des Berichtsmonats ö 697

In diesen Zahlen sind die aus dem Vorjahr übernommenen Fehlbeträge usw. nicht enthalten.

Donnerstag

9 ae innere Verwaltung Herausgegeben im éschen Ministerium des Men, Teil 1 Kommunal⸗ n

Kommissaren. Staatshau. erlaß. Kom munalverbände. RdErl. 11. 7. 33, Erspar⸗

steuer. 1 467 1933,

von

Hilfspol. .

1. Ole Kassenlage des Reichs. . Der Kassensollbestand betrug am 31. Mai 1933: in Mill. RM 1 aus der Begebung von Reichswechseln 249 400 aus der e n unverzinsl. Schatzanweisungen 1169 aus der Aufnahme furzfristiger Varlehen 87 aus der Inanspruchnahme des Betriebskredite bei der Reichsbank

der Bestand des außerordentliche Haushalts0 ; 37 zusammen 1759

Davon ab: Schatzanweisungen, für die ein Gegenwert der Neichshauptkasse nicht zugeflossen ist. .... Ergibt einen Kassensollbestand von T7

Dieser Betrag ist wie folgt verwendet worden:

1. Zur vorläufigen Deckung des aus dem Vorjahr bernommenen, bis Ende Mai 19833 noch nicht imm Ist⸗Fehlbetrages im ordentlichen Gang nine . 1637, 9

Dazu: die Mehrausgabe gegen⸗ Üüber den Einnahmen ö . lichen Haushalts für April und a mn, 180 rd.

2. Zur Deckung der Ausgaben des ——— außerordentlichen arb; für April und Mai 1933 8 2 * rd.

3. Für sonstige, noch nicht rechnungs⸗ mäßig gebuchte Auszahlungen (Ge⸗ haltz⸗ und Rentenzahlungen für Juni, Vorschüsse, Ultimobedars

1653

d 9 9 9 9 6 62

. zusammen .. 1706 4. Der Kassenbestand bei der Reicht⸗ hauptkasse und den Außenkassen beträgt... . 22 2. Der Stand der schwebenden Schuld am 30. April unb 51. Mal 1933 ist besonders veröffentlicht. h ;

Parlamentarische Nachrichten.

. Reichsrat.

Der Reichsrat stimmte in seiner Vollsitzung am Donnerstag der Verordnung dez . über die Außerkurz⸗ stzung der Vierreichspfennigstücke aus Kupferbronze zu. Die

rordnung bestimmt den die Yig n ln. vom 1. Oktober 1Joöz ab nicht mehr als gefetzliche Zahlung mittel gelten und ein⸗ krfhen sind. Von diesem Zeitpunkt ab ist außer den mit der Einlösung beauftragten Kassen niemand verpflichtet, diese Münzen in Zahlung zu . s zum 80. September 1935 werden . noch bei den Reichs⸗ und ade hf zu ihrem Nennwert ö in Zahlung als auch zur Umwechslung angenommen.

r Bexichterstatter betonte, daß die Vierpfennigstücke die in sie gesetzten Erwartungen nicht erfüllt hätten. Die Münzen seien vom Zahlungsverkehr als lästig empfunden und nur in geringen Mengen aufgenommen worden, Von den, zur Ausprägung, ge⸗ langten zwei Millionen Mark habe die Reichsbank zur Zeit über die Hälfte in ihren Beständen.

m übrigen erledigte der Reichsrat Personalien⸗ und laufende

Angelegenheiten. k der Deutschen Genossen⸗ 63u

schaftshypothekenbank⸗A.⸗ Berlin, der Frankfurter Hhpo⸗ thekenbank, Frankfurt 4. M., der Westdeutschen Bodenkreditanstalt in Köln und der Deutschen Wohnstätten⸗Hypothekenbank-A.⸗G. in Berlin wurden genehmigt, Eing Vorlage über en ng der Kanalabgabe auf dem e er Mbhesn din n, wurde auf Wunsch

. 9 hamburgischen Vertreters der Ausschußberatung überwiesen, da

; amburgische Senat schwerwiegende Bedenken vor⸗ zubringen habe. ;

Die nächste . am 8. August stattfinden. Dann soll eine Pause bis Mitte September eintreten. V. D. Z.

Neue stellvertretende Reichsratsbevoll mächtigte.

Zu dem Bericht über die 5 des Reichsrats vom

ist noch nachzutragen, daß der Reichsrat dem Antrag des Reichsjustizministers zustimmte, eine ab 1. August zu be—⸗ setzende Sengtspräsidentenstelle beim Reichsgericht mit dem Reichs⸗ gerichtsrat Dr. Freiesleben in Leipzig zu besetzen. Weiter wurde mitgeteilt, daß zu stellvertretenden , ,,, zum Reichs⸗ rat ernannt worden sind: von e der Ministerialrat beim Preußischen Stgatsministerium Vergbohm, von Sachen der Leiter

der sͤchsischen Staatskanzlei Ministerigldirektor Günther und von

Thüringen der Ministerialrat Forkel sowie der Land⸗ und Vglks⸗ wirt Dr. Albrecht. BV. D. Z.

Post⸗, Funk⸗ und Verkehrs wesen.

Bilder des Herrn Reichskanzlers in Postdiensträumen.

Um die enge Verbundenheit der Deutschen Reichspost mit der Person des . Reichskanzlers Adolf Hitler auch äußerlich darzutun, . das Reichspostministerium angeordnet, daß die wichtigsten Diensträͤume mit dem Bilde des Herrn Reichskanzlers r werden sollen.

reußi⸗ Ilgemeine Polizei⸗

Wohlfahrts⸗ usw. flepen e ien vom 19. Juli 1933 hat solgenden Inhalt: IIgem. Verwaltung. RdErl. 11. J. 33, Verbreitung des Gedankenguts d. ngtionalsozig⸗ listischen Beweg. RdErl. 10. 7. 33, Durchf. Best. für Ruhestands⸗

Nr. 38 des Ministerial⸗Blatts für die .

beamte z. ee f gssrt ens RdErl. 12. 7. 33, Bilder usw. d.

k Kaiserfamilie RdErl. 12. 7, 35 ,,, mit en Gauleitern der NSDAP. RdErl. 14. 7. 35 Tätigkeit von aushalt KöErl. 26. 5. 5, Spar⸗

nisse in d. gemeindl. Verwalt. RdErl. 11. 7. 33, Schaufenster⸗ RdErl. 11. 7. 38, Finanzstatistikt. RdErl. 13. 7. 1933, Steuerverteil. f. 189333. RoErl. 14. ]. Spagrerlaß. RdErl. 11. J. 1933, Steuerermäßi⸗

gung f. Hausgehilfinnen. RdErl. 14. J. 33. Bestätigung ,, RdErl. 14. 7. 33, ol. Lastenausgleich 1933. Gemeindebestand⸗ und Ortsnamenänderungen. olizei verwaltung. RdErl. 10 J. 33, Eisdielen. RdErl. 15. J. 33, Schankbetriebe in Waren a. RdErl. 14. 7. 35, Schließung v. Gaststätten. RdErl. 14 J. 33. Farbbänder für eigene Schreibmaschinen. RdErl. 12. J. 33, Kosten d. . NdErl. 18. 7. 33, La men. über Pol. u. Landj⸗Offiz. RdErl. 18. 7. 38, Techn. Pol⸗Sekr. RdErl. 8. J. 33, Bekleid. d. RdErl. 10. 7. 1933, Polizeiknüppel.

1933, Unterbringungsfragen. RdErl.

RdErl. 14. 7. Rdeörl. 10. 7.

Ber⸗

33 , . uerprüfungsfahrt 000 km

7. RdErl. ij. J. zz

durch Deutschland“. RdErl. 12. 7. 33, Vorschr. über Verkehrs⸗ einrichtungen. Neuerscheinungen. Zu beziehen durch alle Postanstalten. Carl Heymanns Verlag, Berlin WS, Mauer— J. 44. Vierteljährlich 1,65 RM Teil 1 für Ausgabe A (zwei⸗ eitig bedruckt) und 220 RM für Ausgabe B (einseitig bedruckt). Teil II Ausgabe A 1,95 RM. Ausgabe B 2,665 M.

Nr. 31 des Ministerial⸗Blatts für die ö. a4 cht innere , . herausgegeben im Preußi⸗ chen Ministerium des Innern), Teil II, Medizinal⸗ und Vete⸗ rinärangelegenheiten, vom 19. Juli 1933 hat folgenden Inhalt

lIIgemeine Verwaltung. RdErl. 10. 7. 33, Durchf.⸗Best. f. Ruühestandsbeamte z. Berufsbeamtenges. RdErl. 11. 7 353, Verbreit. d. Gedankenguts d. nationalsözialist. Beweg. RdErl. 12. 7. 33, Bilder usw. d., früh. Kaiserfamilie. SC. 14. 7. 23, Tätigkeit von Kommissaren. Staatshaushalt. RdErl. 29. 6. GB, , r,. Medizinalangelegenheiten. RdErl. 22. 6. 88, Landesgesundheltsrat. RdErl. 14. 7. 38, Arierngchw. d. Pharmgzeut, Reg. Bevollmächtigten RdErl. 10. 7. B, Kürzung d. Vergüt, f Prüfungen. RdErl. 18. 7. 39, Ausbild. d. Nahrungsmittelchemiker. Gemeingefährl. Krank- heiten Juni 1933. Uebertragbare Krankheiten der 24. Woche. Q äPeterinärgngelegenheiten. RdEr. 138. J7. 33, Fleischbeschauer u. , Neuerscheinungen. Zu beziehen durch alle Postanstalten. Carl Heymanns Verlag, Berlin W S8, Mauerstr. 44. Vierteljärlich 1.55 RM Teil 1 für Aus—= . A Gweiseitig bedruckt) und 229 RM für Ausgabe B (ein= eitig bedruckt. (Teil II Ausgabe A 1,95 RM. Ausgabe B 2,65 RM.

Gesundheitswesen, Tierkrankheiten und Absperrungs⸗ maßregeln.

Tierseuchenstand am 15. Juli 1933. (Nach den Berichten der beamteten Tierärzte zusammengestellt.)

Nachstehend sind die Namen derjenigen Länder, Regierungs⸗ usw. Bezirke und Kreise (Amts usw. Bezirke) verzeichnet, in denen Rinder⸗ pest, Maul⸗ und Klauenseuche, Lungenseuche des Rindviehs, Pocken⸗ seuche der Schafe, Rotz, Beschälseuche der Pferde, Schweinepest, Milz⸗ brand, Tollwut, Tollwutverdacht oder Geflügelcholera nach den ein⸗ gegangenen Meldungen am Berichtstage zu melden waren. Die Zahlen der betroffenen Gemeinden und Gehöfte umfassen alle wegen vorhandener Seuchenfälle gesperrten Gehöfte, in denen die Seuche nach den geltenden Vorschriften noch nicht für erloschen erklärt werden lonnte.

Die Zahlen der in der Berichtszeit neu verseuchten Gemeinden und Gehöfte sind in den Spalten der „insgesamt“ verseuchten Ge⸗ meinden und Gehöfte mitenthalten.

Betroffene Kreise usw. . Maul⸗⸗ und Klauensenche (4phthae epizooticas).

14: Osterburg 3 Gemeinden, 5 Gehöfte (davon neu 1 Gem., 2 Geh.), Stendal 1, 3 (1, 3). 22: Grafschaft Bentheim 1, 1. 30: Geldern 1, 1 (1, I), Kempen⸗Krefeld 1, 1 (1, 1). 82: Bitburg l, 2 ID. 383: Geilenkirchen 1, 2 (1, 2). 37: Zweibrücken 1, 2 I). 50: Freiburg 1, 45 (—, 8).

Notz ( Ualleus). 6: Osthavelland 1 Gemeinde, 1 Gehöft.

Schwei nepest (Pestis suum).

1: Fischhausen 1 Gemeinde, 1 Gehöft, Heiligenbeil 1, 1, Königs⸗ berg i. Pr. 4, 4 (davon neu 1, 1), Mohrungen 1, 1. 2: Goldap 1. 2, Insterburg Stadt 1, 1, Insterburg 2, 2. 3: Neidenburg 1, 1, Ortelsburg 1, 1, Osterode i. Ostpr. 2, 2 (1, 1). 4: Rosenberg i. Westpr. L 1 (1, 1. 5: 6. Kreistierarztbezirk , 11. 6: Angermünde 2, 3, Niederbarnim 2, 2, Westhavelland J, 1. 7: Arnswalde 1, T I, i); Cottbus 1, 1 (1, I), Friedeberg i. Nm. 1, 1, Lebus 2, 2 (1, I), Züllichau⸗ Schwiebus 3, 3 (z, 3). 8: Greifenberg 1, 1, Grimmen 1, 1 (1, h. 9: Kolberg Stadt 1, i , i), Neustettin 1, 1 (1, ), Stolp 3, 2 1, 15. 11: Glatz 4, 4 (1, I), Militsch 2, 2 (1, 1), Namslau 4, 4 (1, I), Neu- markt 1, 1, Schweidnitz 1, 1 (1, 1), Strehlen 1, 1, Trebnitz 1, 1, Wohlau 1, 1. 12: Görlitz 1, 1 (1, 15, Grünberg 2, 2 (1, I), Hoyers⸗ werda 3, 4 (3, 4), Löwenberg 1, 1. 13: Neustadt O.⸗S. 2, 2 (2, 2), Oppeln 1, 1 , 1). 14: Osterburg 3, 3 (1, I), Stendal 1,1. 15: Wit⸗ tenberg 1, 1. 24: Gelsenkirchen⸗Buer Stadt 1, 1 (1, 1). 26: Bochum Stadt 1,2 (1, 2). 309: Gladbach⸗Rheydt Stadt 1, 1. 35: München Stadt 1, 1 (1, 1). 38: Rothenburg ob der Tauber 1, 1. 40: Krum⸗ bach 1, 1 (, I). 423: Meißen Stadt 1, 1 (1, I. 43: Grimma 1,B 1. 52: Mannheim 6, 8 G, 5), Sinsheim 1, 3, Weinheim 2, 2 (2, 2). 55: Lauterbach l, 1. 58: Güstrow 1, 1. Hagenow 1, 1, Wismar 1, 1.

Milzbrand (Anthrax).

71 Arnswalde 1 Gemeinde, 1 Gehöft (neu). 8: Grimmen 1, 1 (1, I. 14: Burg b. M. Stadt 1, 1, Jerichow II 1, 1 (1, I. 15: Mansfelder Seekreis 2, 2 (2, 2), Merseburg 1, 1 (1, . 17: Pinne⸗ berg 1, 1 (1, 1). 290: Uelzen 2, 2 (2, 2). 25: Buren 1, 1 (1, ID. 26: Goest 1, 1. 28: Obertaunuskreis 1, 1, Oberwesterwaldkreis 1, 1 (., I. 30: Mörs 1, 1 (1, 1), Rees 2, 2 (z, 2). 35: Fürsten- feldbruck 1, 1 (1, 1). 37: Frankenthal 1, 1 (1, I). 42: Freiberg 1, 1 (1, 1), Pirna 1, 1 (1, 1). 52: Sinsheim 1, 1 (1, D. 53: Gera 1, 1 (1, ), Greiz 1, 1 (1, 1). 57: Vierlande 1, 1 (1, 7.

Tollwut (Rabies).

3: , , 1 Gemeinde, 1 Gehöft, Lyck 4, 4. S: Camin l, l. 111 Namslau 1, 1, Oels 1, 1, Waldenburg 1, 2 (davon neu Gemeinden, 1 Geh.). 13: Rosenberg O.⸗S. 4, 5 (1, 2).

Tollwut verdacht (Rabies).

2: Angerburg 2 Gemeinden, 2 Gehöfte (neu), Stallupönen 3, 4 (l, 2). 3: Johannisburg 2, 2, Ortelsburg 1, 1. 6: Jüterbog⸗ Luckenwalde 1, 1. 7: Oststernberg 1, 1. 10: Schwerin a. W. 1, 1. 11: Namslau 1, 1, Waldenburg Stadt 1,1 —, 1). 12: Görlitz 1, 1, Löwenberg 1, 1. 13: Hindenburg O. S. Stadt 1, 1, Kreuzburg O.⸗S. 1, 1, Ratibor 1, 1 (1, 1), Rosenberg O. S. 1, 1. 39: Schwein⸗ furt 1, 1 (1, 1), Detmold HI 1, 1.

Gefslüůgelcholera ( Cholera avium).

29: Harburg 1 Gemeinde, 1 Gehöft (neu). 29: Mayen 1, 1. 145: Eßlingen 1, 1 (1, 9.

Saargebiet, am 1. Juli 1933. Maunl⸗ und Klauensenche (Aphthae epizooticae): Saarbrücken Stadt 1 Gemeinde, 1 Gehöft. , , me, ,. und Schweinepest (Pestis suum): Homburg 1ẽ Gemeinde, 1 Gehöft.

Am 15. Juli 1933. Geflügelcholera (Cholera avium): Hom⸗ burg 1 Gemeinde, 1 Gehöft (neu).

) An Stelle der Namen der Regierungs⸗ usw. Bezirke ist die entsprechende laufende Nummer aus der nachstehenden Tabelle

aufgeführt.

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