1933 / 174 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 28 Jul 1933 18:00:01 GMT) scan diff

Reichs. und Staatsanzeiger Nr. 174 vom 28. Juli 1933. S. 2. Reichs. und Staatsanzeiger Rr. 174 vom 28. Juli 1933. 6. 3. 2 . . ——

ö Das Rechtsmittel i. binnen cinem Mongt nach Zu—= . Anteil * ö. 62, . * 4 t 2 in der 8 92. . jung einer Verwaltungsstelle überwiesen ist, bestimmt sich der 2. Zu As. Hermann Clauberg, Berlin SW S1, Gitschiner Str. 91 (als . . n , . E, ö k 6 * j ö. 57 huhn , n . 0 4er n ee dec t. dr ‚chtsstand auch nach dem Sitz dieser Verwaltungsstelle. An didwandigen Rohren unter 60 mm Außendurchmesser Verkäuferin), im Falle der Rückgängigmachung des Vertrages Vihren 86. wird die Hördelprobe nur bis zu einer Wanddicke von I v. G. und Herausgabe der Maschine 6 : 296 ö 53 Ho

. ( über die

ie Vorschriften des 5 189 Ab 2 und 3 der Reichsversicherungs⸗ cbeset ĩ . e . 8 kt Aufschub. (4) Ist die Zahl der Hugelassenen für eine Gruppe nicht er⸗ d da ordnung gelten entsprechend. Das Rechtsmittel bewirkt Aufsch reicht R die af Kere Geri ge gn mfefmnass fte zicht er ieser Feit darf Kassenpraxis nicht ausgeübt werden. ichsfisihrer der Kassenhahnärztlichen Bereinigung des Auhendurchmmessers ausgeflihtt. des Gesetzes vom 26. Mai if 5 33. h. Der Reichsführer der e ner. gung Berlin, den 24. Juli 1933. Einziehung komm un istischen Vermögzenz zu⸗

§ 17. schritten, so erfolgen Hulgssungen in der unterbesetzten Gruppe e ; r ] 1) Das R d l ist , ; ds ist der Vorsitzende des Reichsverbandes der Zahn= ; ; . (I. Das Ruhen der Zu ing insbesondere zu beschließen Der Reichzarbeitsminister. gunsten des Preußischen Staates eingezogen.

(. Das Reichsschiedsamt wird hei dem Reichsbersicherungs bis zu 19 b. H. der nach Maßgabe der Gesamwerhältniszahl statt⸗ . en d de amt gebildet. Es besteht aus unparteiischen Mitgliedern einschließ⸗ 6 Zulassungen. Ist der der , , rn, ,,. ent- wenn die Voraussetzungen des Ats. eintreten und die wei 9 . ind fi er vertritt die Pereinigung gerichtlich und J. A.: Sr. Manz feld Königsberg, den 25. Juli 1933 ö 9 * . *. ö ö

ö Der Regierungspräsident.

ich des Vorsitzenden ünd deren Stellvertretern sowie aus ehren⸗ sprechende Anteil für die unterbesetzte Gruppe dann noch nicht tere Tätigkeit nicht zur ausreichenden Versorgung der Versi . j 1m en 3 der Zahnärzte, Zahntechniker und Kassen erreicht, so fällt jede zweite wieder zu besetzende Stelle (Abf. 1 oder ihrer un l ich ze nr Familienangehörigen . 1. Er hat die Stellung eines gesetziichen Vertreters. und deren Stellvertretern in der nötigen Zahl. z oder Y) der unterbesetzten Gruppe zu, bis die Gruppenverhältnis⸗ lich erscheint. * z § 7. 23 ö J. B.: Angermann. (27 Den Vorsitzenden, die e,, Mitglieder und die zahl erreicht ist. 9 (Y Die Zulgssung ruht bei ar n ag itz; für Ri Reichsführer erläßt eine Satzung; sie bestimmt über Stellvertreter bestellt der Präsident des Reichsversicherungsamts fi 265. —⸗ Kassen, für die sie in diefer Eigenschaft tätiz ind, ohne daß Der den Aufgabenkreis nach 8 1, ren. Der Vorsitzende ist in der 9 Die Pg lung erfolgt für einen der im s 23 Abs. 2 und 8 eines Beschlusses des Schiedsamts bedarf. w die Bersassung und die 36 Preußen bezei . d z Bekanntmachung.

auf die Dauer von fünf Ja D ; x 1 t. ; Regel den Direktoren oder Senatspräsidenten des Reichsversiche⸗ neten Bezirke oder für den Bezirk eines Zahnarztsitzes 8 34 die Errichtung der Verwaltungsstellen, igsamts zu entnehmen. Die unparteiischen Beisitzer und ihre ahnarztsitze werden durch den Vorsitzenden des Schiedsamts nach k—ᷣ ; 9 9 * j Belanntma ung. ö En f tete 66 in der en f er e ,, . n: , m. der , , . K lee ern pan k . , . e nz Amt 9 . . , . enn, , one. nu rumd dee g? per i, n ; 5 Herrn Reicha . 3 . 2 . indestens die Hälfte von ihnen soll die Befähigung zum Richter—⸗ er Spitzenverbände der Krankenkassen und der Kaffenzahnärzt⸗ h h . . nden z ie i rpfli i ( ? 1 recht, bisherige Wohnung: Charlotten⸗ mindestens die Half hnen j higung z vitz an S 37 Abf. F und g nicht hätte erf na rng , ihrn fe r vfllchtunen nicht ader nicht in ide ren 3 di. des deutschen Volkes vom 4 Februar burg, Hardenbergstr. J iz ie i it auf gin der Ver⸗

ln nn,, ü

amt haben. lichen Vereinigung. Deutschlands bestimmt. Zahntechn tersitze d gen dürfen oder wenn die Bo , . 5 IWig Vertreter Ber Zahnärzte werden von dem Reichs, än nenne h. . aussetzungen dieser Bestimmungen nachträglich eintreten. y 9. ge Belanntmachungen. abe ich das Buch Der Sezuglver brech Er von ordnun zum Schutz von Bolk und Staat vom 28. Februar

führer der e , n gel Vere nigung Deutschlands, die Pere Ez Cin Kassenzahnarzt oder Kassenzahntechniker, der inner⸗ ; . z . Dr. Erich Wulffen, verlegt von der Firma Dr. 4 Langen · 1933 (GBI. I S. 83) in Verbindung mit § 1 des Gesetzes

,,,, , , er r r e e ee e, en ee, ee T, de s . K

isten und die Vertreter der Kassen durch gemein I g ode . ? z ; ö ann auch von den zuständigen Vertragspartei st ie Satzun 2 i 6 i

der Spitzenverbände der Krankenkassen bestellt. Das gleiche gin . für den er zugelassen 1. 33 wi bleibt nur zu⸗ d . parteien gestelll weiden. H. es § 1 ergebenden Aufgaben zulassen. . Gefährdung von Sitte und Anstand be schlag 2 ; ö. ö. ö. r t m. 5 w , n n n.

59. Berlin, den 26. Juli 1933. er zu kommünsstischen Umtrieben benutzt worden sst.⸗

für die Bestellung der n , , , at . 3 ge ien, D. die für die neue Praxisstelle zuständigen Vertrags⸗ 16 an s6. a g hum ves:

K ine Eini icht zustande, tellt der Präͤsident de artejen zustimmen. eber un ußzbeßtimmungen. ; ü 6 i

assen eine Einigung nicht zustande, so beste r p 5 gang gen Die Satzung und ihre Aenderung bedürfen der Zustimmung Der Polizeiprãsident. Nach 8 3 des . erlöschen die an den eingezogenen 66 J. Ar Dr. Lüdke. Gegenständen bestehenben Rechte.

29 rr, , . . 2

Reichsversicherungsamts die Vertreter der Spitzenverbände der (3) Ein Kassenzahnarzt oder Kassenzahntechniter, der in einen 8 36 ig und. Krankenkassen und ihre Stellvertreter. Die Amtsdauer beträgt anderen Zulassungsbezirk des gleichen . verzieht, (i) War ein 8 ö ; . ; ö Is Reichsarbeitsministers. ünf Jahre. Das Reichsversicherungsamt kann bestimmen, da bleibt nur zugelassen, wenn die für die neue Praxisstelle zu⸗ . ) , . Zahnarzt oder Zahntechniker bei dem Inlras⸗ ; . Beschlagnahmt und eingezogen wird auch der Zulassungs.⸗ z ; . J ar. ! ; treten d Verord ö. d h ĩ 1 9 gezog 9 en Vertretern eine Entschädigung im Sinne des § 21 . ständigen Vertragsparteien zustimmen. ö. / . leser Veror . laufend und nicht nur ge egentlich fir Die Verordnung tritt mit dem Tage ihrer Verkündigung inn schein und die Steuerkarte. der Reichsversicherungsordnung gewährt wird. Wird eine der⸗ h Wellen Kassenzahnärzte oder Kassenzahntechniker ihre eine j c . 6 es irks . Wohnsitzes oder eines an graft. Der auf den Vorgenannten lautende Führerschein wird k , r,, ,. beg ,, . 5 ,,, , r,, Berlin, den 27. Juli 19383 BSekannt machung. für ungültig erklärt und unterliegt der Einziehung en Kosten im Sinne des § 21 dieser Verordnung. eidenden nur mit Zustimmung der für die neue Praxi = g 41) ; osern Tätigkeit . J . ö ö 9 aden ,, vor , ae l aft , hei w ff ren, ö . 3. K ĩ Auf Grund des 8 5 des rn ö. die Ein⸗ Berlin, den 24. Juli 1933. ; . * auch wenn keine freie Stelle vorhanden ist. Die Zulasfung wir DC) beendet ; bi. . en ist die n Vertretung de aatssekretärs: ; ͤ i st ĩ e ermögen om i izei Das Reichsschiedsamt entscheidet in der Besetzung mit dem , wenn der Tausch bolltegen Tft. Wofs ita un ih mr Feststgllung im Zulcsfungsverfahren gu treffen. 4 2 z. 1 . 6 a ndr ang gh . m 1 ß Vorsitzenden, zwei weiteren unparteiischen Mitgliedern, von denen einen Tausch im gleichen Zulassungshezirk handelt, ist eine Neu— (62) Diese Sah r ie und Zahntechniker werden in das Re di 2 Ein lehung voltg- und staa feindlich en Vermigẽng vom . z das eine die Befähigung zum Richteramt haben muß. drei Ver— ula fung nicht r , . wenn die für die neue . zu, Efister gemäß den Hest inmungenß deg 8 5 von Amts wegenlein— . h 8. 1 RC gi. * e rchen, rer. * a . tretern der ogg; zwei Vertretern der Zahnärzte und einem ö. Vertragsparteien zustimmen. Die Ka enpraxis darf tragen. Die Kassen haben den , . der O rversi se⸗ . . 81. . . zungsämter die erforderlichen Unterlagen innerhalß von zn Verordnung über Zolländernungen, olizeiverwaltung in Wiesbaden erfolgte Bes lagnahme des ? J 6 um Vermögen der Sozialdemokratischen Partei Abänderung eines Berbots.

Vertreter der Zahntechniker. Handelt es fich um die Zulassung erst aufgenommen werden, wenn der Tausch vollzogen ist⸗ r die

eines Zahntechniters, so tritt an die Stelle eines Zahnarztes ein 6) 6 die Befetzung eines Jahnar tsitzes vom Vorsitzenden Wochen mitzuteilen. Com 2 i 193 .

weiterer Zahntechniker, Der Präsident des Reich versiche rungs- des Schiedsamts als vordringlich erklärt, f muß dieser 3 8 37. om 24. Juli AJ . eutschlands gehörenden , , . ens, Fabrik⸗ Meine Berfi vom 7. Juli 139 über das Verba

amts kann an Stelle des Vorsitzenden selbst den . ., sitz zunächst besetzt werden. gelten nicht für die erste Zulaf ung vn Auf Grund der Verordnung des , n, e, um marke „Adler⸗, Motor Nr. 2 389, Wagen Rr. 30 125, d eine Verfügung vom 7. . über ; erb

Das Reichsschiedsamt ist n r such wenn von den Ver⸗ 8 26. : chnikern, die auf seiten des lea dhhutze der Wirtschaft vom 9. März 1932 Vierter Teil (Zoll- Kennzeichen 1 T. 75, der zur Förderung staatsfeind⸗ . in Effen erscheinenden periodischen Drucschrist J 2

K ö i) Vargussetzung für die Zulasfung eineg Zahnarztes ist Pich Eksteilgenomnen derungen und vorläufige Anwendung zweiseitiger Wirt- licher Pestrehungen gebraucht worden ift, hiermit bestätigt. 9 , Pit,e (Le wird dahin , ,

Zahntechniker insgesam zwei teilnehmen. neben, der Cintxagung in das Register eine zweijährige praktische ha iter 6 Baftsabkommen) S 1 Nr. 1 GBI. I S. 151, 156) sowie auf Gleichteitig wird auf Grund des g 1 Abf. 2 des vorcr. die genannte . schrift nur bis zu mn 31. Juli

§ 18. Tätigkeit als Zahnarjt. Vorgussetzung für die Zulaffung eines . Rund der Verordnung des Reichspräsidenten über r wähnten Gefetzes vom 26. Mal 1933 der! vorbezeichmete verboten wird. Eerecdmittel langahne Händliche, Verhandlung durch Be, Fah techniters st eine zreüsaähräze prätlische Täligtell mich der J 6 36 identliche Zollmaßnahmen vom 18. Januar 1932 (RG8GI. ] Personenkraftwagen zugunsten des Landes Preußen hiermit Düsseldorf, den 25. Juli 1933.

schluß der ee nung rn fen i wirs er m smn. n n , 3 ö . ö ö. . 2) wird folgendes verordnet: eingezogen Der niere n gsrasden.

verworfen werden, wenn diese über die Unzulässigkeit, die ver— . ah zan . 5 ĩ

ker rl ne den oder die . k ahn ht etch der Zahntechniker einen von der Kassenzahnärztlichen Bereinigung lame .. . 51 emäß g 8 a. 4. O. erlöschen die an dem eingezogenen Schmid.

einig sind. Deutschlandz im Benehmen mit den für den Registerbezirk be ) Abs. Der Zolltarif wird wie folgt geändert: ersonenkraftwagen bestehenden Rechte. ee n ,,, der Spitzenverbände der Kranken⸗ = 1. Die . 417 bis 419 1 alen Faltung: Wiesbaden, den 27. Juli 1933.

/ Garn au vieh⸗, Hirsch⸗ Hunde⸗, Schwein Der Regierungspräsident. ver n nme gn. g.

8 20. ; 9 * 2 222 * 2

Ab . 3 2 , des Reichsschlerzamtt gilt 3 16 Keen fe wf n 6. . . oder ähnlichen groben Tierhaaren, auch mit kJ § 21. ch n ̃ 8 23 ; k ö ö. 3 . J. B. Dr. Misch ke. Dem Markscheider Oberlandmesser Dipl. Bergingenieun Den Geschäftsgang und das Verfahren sowie die Tragung n , ,, ee n , e, re, we, , Erwin Engert, aus Braubach ist bon ung heute Hie He— 9 Regendber wichtiger Grund besteht, Eesh⸗ nicht 1 werden. Seide und Baumwolle, gemischt, ein⸗ oder gnis zur Verrichtung von Markscheiderarbeiten für den Um—

der Kosten bei den Schiedsämtern und bei dem Reichsschiedsam! 3 Das gleiche gilt für Bewerben nichtarischer Abftantmun weidrähtig: regelt das Reichsversicherungsamt. es e. 8 6 8 eittriege an der . . Deutschẽ f ! roh: ; Bekanntmachung. ang des Preußischen Staates erteilt worden. ö . Die den Graphischen Werkstätten Ost G. m. Clausthal-Zellerfeld, den 26. Juli 1933.

Kapitel 4 Reich oder für seine Verbündeten gekämpft haben oder an der als Käuferin des . Auto⸗ Preußisches Oberbergamt.

Reichsregist ü ärzte und . ront oder in einem Seuchenlazarétt als Aerzte tätig gewesen f a bis Nr. 3 metrisch ..... . 66 eg rh tig fannt nnd ahn * oder daß ihre Väter oder 66 im Helke ehe gefallen sind. über Nr. 3 metrisch ..... J baden 96 ö 16 yr uche egen! di Gr fern r , J, g ker nr nenn . i ,,. alen bine irafftng foll! nur stattfinden, wenn beg ö. ü ung, der vor er (63) Tatsache 6) Als 24 * J 7 J regelmäßige Einnahmen im Sinne des Abs. 4 gelten ĩ 2 . auch Wartegeld und 56 egehalt ĩ j sch d er garn, auch mit anderen tierischen oder mit g hegehalt, jedoch nicht Kinderzulagen er Zahntechniler um . K erattas] ö * n , Reichs. . ona un . ngigen Sachen lostenlgs: der Zahl der von ihnen zu behandelnden Kn itgli licht sowie die Verpflich— oder der behandelten ,, richtet, t . § 39. . e . und Kontokorrent⸗

e ker. 5 3 (G) Von der Zulaffung sind erh Bewerber ausgeschlossen, j f 528 ; die sich im kommunistischen Sinne betätigt haben. J . ; rötliche Vereinigung Deutschlands führt Ch Ber in Auswirkung eines Beamken⸗ oder Angestellten⸗ J 6 ö n ei r, verhältnisses regelmäßig Einnahmen von he,, . zweidrähtig. . ... 6 w ,. su ner henden Lersorgung der Versiherten ober h . Schiehe , ) . ; . regist ern n. g. berechtigten Familie stangehörine Herten oder ihrer anspruchs⸗ ie bleicht, gefärbt, bedruckt . 9 . gehörigen erforderli ; sich r Darl gebleicht, gefärbt; bedruckt. . ; 22 gen erf ch erscheint. Erne mn . 5 (ais / )) Mohär, Alpaka und Kamelhaar⸗ (6) Abs. 4 findet auf Kn aftszahnärzte, di ĩ ; . 2 ; . bid ih re erg nr i n e en e af shihte ö s lchãsch 2 ö chegegenüber dem Reichs. jährliche; Einttemnen rann ährleiftet ist, kei ür i . der Krankenka ; . in bestimmter Höhe gewährleistet ist, keine Für die Beilegung von Vertragsstreitigkeiten zwischen Zahn. . e . s ver ssen sowie Anwendung. en und Krankenkassen verbleibt ez ein rennt zi r K g ö . ! 25 Spar kassen an Siand einlagen

R [ WMohärgarn, roh Anzahl Spareinlagen Deep liten, Gire⸗

, ; § 28. Verordnung über eine vorläufige Regelung der Vertra Kapitel ö. () Die, Zulaffung ist unabhängig von der innerdent chen streitigkeiten zwischen Zahnärzten Tg ef . . Alpalg. und Kamelhaargarn, roh: 5 2 5 3 z z ' 2 enk . s 2 3 Zulassungsgrundsätze. glg nnch rich ei oder der . bei einer 6 1 . . 6 sah eig und ö . . dieibrãhiig Sander een i = 3 1 ge. Stand am Ende des . * . ö h (IJ. vom 25. November 1992 ü ändia⸗ ne, k gut⸗ ertungs⸗ ; (1) Auf je 15 900 K werden insgesamt zeh ging) , Arfenn aich tediglich im keit der en afin Schiedsgerichte w ö golll pe . schriften gutschriften ) ö Berichts Bor. Derichte⸗ . 5 it gesa din ihrer iin gu hn iechn le . ,, zurückgestellt werden. ürhetratung hinter anderen 21 . rohen Garnes he⸗ im Berichtsmonat monats: monats, monats 3 ar 6 Zahnärzte und 4 Zahntechniker (Gruppenverhalinis⸗ t 85 28. ö. af Verordnung tritt mit dem Tage ihrer Verkündigum . d,, , . ö . . . . I sind s unter mehreren Bewerbern die Auswahl zu treffen, so B 1 d k 6.1 . , er n . 3 i,, = , 2. 2. e.. ) * 1 i u J 9 e mn ne gegen. *in den n. Juli 18636. I zu ändern in „S*, „ä, 46M, „sz? gos, „ig unb 160“. 1 9 8 . . 2 3 . Der Reichsarbeitsminister. ; 3: Hinter Tarifur. äh ist einzufügen!“ ö Preußen: der ner nenn e In . des Staats sekretärs: Anmerkung. Garn gang aus Baum- a] fentliche Sparlassen 6 zo) 754 2a 8al 269 835 6239 7890 712026 69s z36 heru ng soren nnn, g. ettig. wolle, e, , . . . Sparlafsen 153 233 16530 106 133 236 il iss 1 G e n n 6 , . Summe Preußen ch S Moss TI 28 T s S T sss DJ dd än, der nach . . Berordnungy PVungarn) 96 . 1 ! 876 121 32. 2 9 8 * 9a 118 & 18! beer gern e n mn . * Niederlassung oder der über die Ka ssenzahnär ztliche Vereini gung 2 83 auf , . . 0 üg 236 22 50 363 55 127 522 131 096 schastliches Verhälttisse ung, Lage der Wohnung, besondere wirt— Deu tschtan ds. masch nen in eigenen Vetlicbe unter ; 11 33 is ü sss zi n i A Vöm 27. Juli 1933. Zollsiche rung = 20 Thüringen 98466 0 835 30 161 2 524 ssen

der samtverhältniszahl Abs. I) 8 30. . . . , 21 in dem . . s 29 zu treffende Auswahl gelten folgende . i nn, Wie e, k des Reichs präsidenten niht * , en,, , —— = ü . 2 = = . 2 rzt j : . . k gon Wirtschaft und Finanzen und zum Schu 9 1 s ; 3 err. Eigen⸗ . . sind bei ihrer ersten Zu⸗ . inneren en, vom 8. Dezember ö. gi ter . . 6 * (Baumwollenzwirn aller Art in Auf⸗- 7 133 39 35 ö. 3 13. Zahnärzte und Zahnt ͤ 2. Verheiratete, unter ihnen wieder solche mit unversorgten . n n bon i 1, 5 1 Abs. 2 RGI. i 6. 99, 7) nuchungen für den Einzelverkauf) ist der Jollsatz 280 zu andern ĩ ; 1542 40 599 2 . nere Kinzern, find bei der Zulassung zu ee organ rordne ich: n 00s. Inhalt... ; 2270 57 939 10138 1 * deren Zulaffun z. i,, mit Kindern haben gegenüber anderen Be— ar 81. ö . 82. Bremen . 36 1 . ig 36 * werbern. Anspruch auf bevorzugte Zulasffung in Orten ̃ rde der . der Kassenzahnärzte zu den Kranken— Diese Berordnung tritt mit Wirkung vom 2. August 1933 291 1 13 mit größeren Ausbildun smöglichkeiten für ihre Kinder, assen 83 225 d . Reichshersicherungsordnung) ist die Kassen ⸗· in Kraft. x ö 381 11 902 3. 3 Venn, fie mindestens 58 Fahre lang als Zahnärzte oder er cr lige eren nn Deutschlands. Sie üntersteht der Muß Berlin, 24. Juli 193. . 2 42 2. len s fe, nh ) . anf den Lanze ober in efern n ihern fees ' ,,, chi fing 1 Der Reichsminister der Finanzen ö D T7 35 os s o mr , i , , i n oder Beschäftigungsort ar,, n, ,. ( - ufsi esteht oder be⸗ e ; . , lönnen bevorzugt zugelassen werden, wenn gründet wird. ö Reinhardt. 3 . 10 460 207 422710 . 166 . 1366 3 1 83 mehre Regifter. fo ige Gihtnde in zer Peron Bes wem erdern Ken w Der Reichswirtschaftsminister 8 3433 ö ig 355 4364 169 63 6 n ärztlichen Verein igun ,, Als , . in diesem Sinne gelten die, ö . Vereinigung Deutschlands umkfüßt SR B.: Feder. . ö 1933. 10 368 os8 446411 18 33533 1 der Krankenkassen un chni . . w 3 . , . ö. ö, , 5. Jahren 9. ö e b ner me n. dẽingf egg genen Zahnärzte. . * . 31 a ĩ 36 . e, . 6363 9 n es Bewe ĩ un bestimmen, ärztlichen Beresni⸗ 1 1533. f 8 9 rbers oder in einer e n, daß der. Kassenzahnärztlichen Vereln 4 6 9 , : hn 5 .

(6) Zur Feststellu Nach ; ĩ is einscht * achbargemeinde wohnen? od ie si j un utschlands är 3

te 4 rr g. 3 gleichen gh nr rde, 3 er die sich selbst seit der gung schlands auch andere Zahnärzte angehören können. Bekan n t machung ö - 3 . 3 )

Gesanttv r haltn a e ch ö d z. iur Verordnung über die , ,, von 15333. 3 So bös 360 Tos I o r 1 224 45 niedriger sestgeseht j Kapitel 6. 3. Die Kassenzahnärztliche Vereinigung Deutschlands ist rechtt⸗ Dampfkesseln vom 14. Dezember 1 ( 1851. 11 225 831 529821 ; 11 04645 1385779 sorgung erforbersich Ende und Ru hen der Zula sung ; fähig. Sie hat ihren Sitz in Berlin. ; 1936 5 S ß 0700 529 125 9911814 12089749 . 9. §8 4 , , 1935. . döʒ iz 531 i d do os 1 384 40 ; Die durch meine r, ,. vom 13. Juli 1931 153. boo 820 b 923 679 1336 186 i

§ 24. Di ; . i Tulassungen erfolgen vorbehaltlich des g 9) Abs. 1 und 2 . len digt: (i) Zur Durchführung ihrer Aufgab i Kassen. ̃ t ( ö ; ) em ode des ga en errichtet die as ei 8 * 1. 1931 in Kra se⸗ . ö 2 ö J ,, g 3 R . i'den Sparkassen, die nicht berichtet haben, wurde der Stand des Vormonats eingesetzt. Soweit statistisch nach=

. rf n rarer, g be f des , s, . : ugelassenen, zahnärztliche Vereini ung. Deutschlands Landes (Provinz) u ür di ,,, e ir nr . bz mit der dauern niziehung Ber Zulaffung Vr e e hen nach Bedarf als Verwalt ; ö fen Richtlinien für Wasser⸗ und Ankerrohre, für die eine Be . l t jede ch mit der Stre z = . J erwaltungsstellen. ; h k ĩ ö ibe⸗ Lübeck. ) Bigher sind insgesamt 77 988 Tausend RM aufgewertete Spar⸗ ichung aus dem Register, () Die Verteilung der An ffahen auf die Verwaltungsstellen ltungsdauer von etwa ziwei Jahren in Aussicht genommen r, . 2 e, . 4 , . 3 ——

dritte freiwerdende Stelle vorbehgstlich des 5 37 8

; altl. 5 57 Abs. 1 und 2 bis d) mit d W hr . ; ; z ur Erreichung der Gesamtverhältnis ahl unhese i dem Wegzug des Zugelassenen aus dem Bereich regelt der Reichsführer d. arztli e, war, ble K einla . t rn, .

ichun tzt. Ist die Ge⸗ ; r r der Kassenzahnärztlichen Vereinigung „bleiben bis auf weiteres in raft. . ? ; ö j ; 261 418. 1533: 266 496. April e dene, n , n n G n, a. . , , e. n, n . 85 1e 2 n, de. ö een , inn . , Gee e ihn e g fo , . . borber in ] eiwerdende elle dieser Gruppe tändi ; i 36 z ; . . au eschluß des Deutschen mpsfkesselausschusses dur ö 57 5 ⸗539 gʒ0: 3668 8 357 621, i 1928: 345 40. c) Abgang: 5 Sparfassen K . 1 und 2 bis zur Erreichung der Ge— J. e i 3 härten dein Furs bicht iuniinnken geri g e r eh ig ie Vereinigung Deutschlands hat den gende kei re. 823 n , w n e, e,, . ehh ee * 8er , 3 mit einer anderen . 2 .

39) Si : ; e) mit dem Umzug d ͤ hren, itz. in Ei BVereini it anderen Svarlassen. X oke. , ,, n Naß⸗ bezirk in n eee else lr g ne, Den fh e mri m n, ö. = cen ahn e lichen een nnn, Di . . 2 2 . . e 1 x 9 nn, ,, ,, * l Anmerkungen ) big 9) der verhältniszahl erreicht inn, 6 . 2 die . Bertragshartejen nicht Jzustimmen a. ,, nehr ö. ghet ö fern Mai. Verffentlichung QMeichcanzeiget Nr. IB vom 1. Jul iä3). . Y Die Verordnung ist auch im Reichsgesetzblatt veröffentlich schnitt B ie , n Mindestwanddicken. Berlin. den . Juli 1933 Der Präsident des Statistischen Reichs amt. J V.: Dr. Bram stedt.

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