1933 / 177 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 01 Aug 1933 18:00:01 GMT) scan diff

Reichs, und Staatsanzeiger Nr. 177 vom 1. August 1933. S.

2.

Bekan machung

ni über den Londoner Goldpreis gemäß 1 de Verordnung vom 10. Oktober 165 zur Aende rung der Wertberechnung von Hypothetke und sonstigen Ansprüchen die auf Feingol (Goldmark läuten (Gil. 1 S. Boch. Der Londoner Goldpreis beträgt am 1. August 1933 ür eine Unze Feingold 2 3 121 sch O dk. f deutsche w, . 3 . Niue kurs für ein englisches Pfund vom 1. Augu i fn * 14,00 umgerechnet. RM 86 8009, 9 ein Gramm Feingold demnach... ce 47.8403, n deutsche Währung umgerechnet... RM 2.79068. Berlin, den 1. August 1933. . Statistische Abteilung der Reichsbank. Dr. Döring.

r n d

Bekanntmachung.

Die Um satzsteu erum rechnungs sätze auf Reichs mart für die Umsätze im Monat Juli 1933 werden auf Grund von 5 8 Abs. 8 des Umsatzsteuergesetzes vom 30. Januar 1932 (RGBl. 1 S. 39) in Verbindung mit 8 45 der Durch⸗ üarungsbestimmungen zum Umsatzsteuergesetz vom 25. Juni I. IS. 323) wie folgt festgesetzt:

5 fte T e. Schluß der Erneuerung: Donnerglag. I. Febr. 1934. 9

8, 9, 10, 12. 13. 14. 18, 16, 17. 19, 20, 21. a m. 25. 33, Ja., 75. 27. 78. Februar, i, 2. 3. B., 6. 7. 8. 5, 195, Iz. I3. I4. Marz 1934.

Größte Gewinne

auf ein Doppellos: 2 Millionen Reichsmark auf ein ganzes Los: 1 Million Reichsmark

G 1

lb 0h s 20h oh

h hh 266 h zi 666 zi hh

3332322 .

* *

8 9 8

z5 115 25

Einheit RM

Aegor ten 1 Pfund 14,41 Argentinien 100 Papierpesos 93,00 Belgien 100 Belga b 8, 69 Brasilien 100 Milreig 23,33 Bulgarien 100 Lewa 3, 05 Canada 1Dollar 2, S6 Dänemark 100 Kronen 62, 6 Danzig 100 Gulden 8l, Sh Estland 1090 Kronen 72,24 Finnland 100 Mark 6.20 Frankreich 100 Franes 16, 48 Griechenland l09 Drachmen H Großbritannien 1 Pfund Sterling 1493 Holland 100 Gulden 169. 52 Island 100 Kronen 63. 33 Italien 100 Lire 22, 4 Japan 100 Yen 87,91 Jugoslawien 100 Dinar 5,20 Lettland 100 Lat 73, 25 Litauen 100 Litas 41, Sd Luxemburg h00 Franes 8, 69 Norwegen 100 Kronen 70,49 Oesterreich 100 Schilling 47,90 Polen 100 Jloty 47, 21 Portugal 100 Is kudos Rumänien 1090 Lei Schweden 100 Kronen Schweiz 100 Franken Spanien 100 Peseten Tschechoslowakei 109 Kronen Türkei 1ẽ Pfund Ungarn 100 Pengö Uruguay 1Peso Vereinigte Staaten 1ẽDollar von Amerika

wan is ehm e, mmm r d eich Bei in. den 1. August 1933.

Der Reichsminister der Finanzen. J. A.: Schaefer. 9

O CO M D Q , d

Preusßen. Der Oberpräsident Brückner in Breslau ist zugleich

k Oberpräsidenten der Provinz Oberschlesien ernannt orden.

Gene ral direktion

der Preußisch⸗Süddeutschen Staatslotterie. Gewinnplan

zur 42. k , (E268. Preu ßischen)

lassenlotterie. S00 000 Lose, 339 6090 in 5 Klassen verteilte Gewinne und 760 Tagesprämien zu je 1509 Reichsmark. Spielkapital: 63 638 g40 Reichsmark.

Erste Klasse.

weite Schluß der r. Ziehung

las se. Mittwoch, 8. Nov. 1983 am 20 und 21. Oktober 1933 Ziehung am 15. und 165. Nov. 933

Gewinne Gewinne Reichsmark 1 mar 4 2 zu 91 000 200 000

2 ; .

. S 33332

3333323

**

210 9990 219 9699 1578 780

2 602 780

40 Tagesprämien zu 0 RM 40 000 RM

83 8

ö 1052 520 260 000 Gewinne 1936 520

0 Tagesprämien zu 100 RM = 40 060 RM

Gewinne

Dritte Schluß der Erneuerung Vierte S luß d Kla se. Mittwoch, 6. Dez. 1933 Klasse. k

Ziehung am 13. und 14. Dez. 1933 Ziehung am 196 und I. Jan. 1934

Gewinne Reichsmark Gewinne ĩ 2 zu 1090 000 2900 006 2 m 1 , , 2 100 000 2 20 000 2 10 000 16 30 006090 20 40 090 40 40 0900 80 64 0009 206 100 900 1090 280 009 116. zig h 17512 2 ihß gig 15 59 30 2651 309

20 00 Gem inn zez i 20 o Geminne 3 935 zig

40 Tages pramien zu 1000 RM 40 050 RM

10 Tages prämien zu 1900 RM —= 45960 RM k / / /

Gewinne 51 079 200 Reichsmark 600 Tagesprämien zu 1 000 RM 600 000 RM

Lospreis für jede Klasse in Reichsmark (RM): Lospreis für alle 5 Klassen in Reichsmark (RM): 16, 16. 30 1 120, Doppellos 240.

1s = 1b, Allgemeines.

J. Der Gewinnplan der Lotterie mit seinen Bestimmungen ist für das Rechtsverhältnis zwischen den Spielern und der Preußisch⸗ Süddeutschen Staatslotterie, einer rechtsfähigen Anstalt mit dem Sitz in Berlin, maßgebend.

II. Vereinbarungen zwischen Spielern und Einnehmern, die vom Gewinnplan und seinen Bestimmungen abweichen, verpflichten die Preußisch⸗Süddeutsche Staatslotterie nicht.

III. Der jeweils n Gewinnplan liegt bei den Lotterie⸗ einnehmern zur unentgeltlichen Einsicht für die Spieler offen aus, auch kann er von den Einnehmern gegen Bezahlung ihrer Auslagen be—⸗ zogen werden, soweit der Vorrat reicht.

1. Beschaffenheit der Lose: Die Lose lauten auf den Inhaber. Sie werden in zwei Abteilungen und H) von se 400 G00, zusammen 800 000 Losen, ausgegeben. Jedes Los trägt die Abteilungsbezeichnung Loder II und elne der Nummern von 1 bis 400 000. Ganze Lose gleicher Nummer aus den Abteilungen I und 11 gelten als Doppellose“. Eingeteilt sind die Lose in el Viertel⸗ und Achtellose. Die ganzen Lose sind nur mit der Abtellung Loder H und mit der Nummer des Stückes bezeichnet, die Viertel außerdem mit A. B. C. D. und die Achtel mit a. b. o. 4. e. f. 8. h. Jedes Los trägt die gedruckte Namenzunterschrift des Präsidenten der General Direktion der Preußisch . Süddeutschen Staatslotterie und die eigenhändige gedruckte oder gestempelte ,,, des * ,,. Einnehmers, dem daß Los zum Verkauf Überwiefen ist.

rst durch diese Unterschrift erhält das Los seine Gültigkeit; Lose, bei denen die Namensunterschrift des Einnehmers auch nur teilweife

fehlt; sind ungültig und begründen keinen Anspruch auf Erneuerung (G6 6 28 Gewinnjahlung S 19. . .

r,, r ö . . d, ern guszugeben. Jeder Kausschein inuß die gecruckte der Bestenaipelie ααmengzunterschrist des

Danziger Einnehmerg tragen.

§S 2. Lospreis: L. D gebühr und . het ken karpris Cinsag einsal .

a) für Klassenlose in jeder Kla sse

Reichsmark] je Viertelloß 6] Rei je ganzes Cos 2a 6 nr fs .

. b) . Kauflose G6 9

er 2. Klasse er 3. Klasse der 4. Klasse ] der 5 Klasse je ganzes Los 453 RM 72 ö gene. 1 18 il h . 1 .

lchtessoßs 35 5 15 i585

Für Doppellose“ ist das Doppelte der Beträge für ganze Lose zu zahlen.

IH. Der Prelz ist Zug um Zug gegen Aushändi

. 8 V . ht . 1 , e

,. er oder unter diesem Preis ist den Ein“

S8 3. Verkauf der Lose: Die Lose werden dur =

mer verlauft. Diese dürfen nur nach 6 Vorschrift 39 3 2 gefertigte Lose . auch weder Zusicherungen auf Lotanteil? machen, noch Mit- oder Anteilspieler auf den FKosen vermerken. Von Nameng⸗ oder Anteilzpermerken auf den Lofen folpte von einem Gesellschafts⸗ spiel nimmt die General⸗Lotterie⸗Direr ion keine Kenntnis.

§zÆVorguszahlungen: ür die Vorauszahl in⸗ satzgeldern zu fpäteren Klassen der Lotterie und hn ö mäßige Verhabrung bon Losen hafteß dem Voranzzäthler biw. Hinter leger qusschließlich der Einnehm er. Der Hinterleger, der Lofe ere nn nn . n ,,, 9 3 des Ein⸗

15 * hat, kann gegen abe des Gew lederzeit die Aushändigung der , . Lose ,,

S5. Ziehungen: J Es werden 2 iehungsräder benutzt Nummernrad und das Gewinnrad. Vor 3 der . der . werden für die ganze Lotterie die Losnummerrö chen mit den auf⸗ gedruckten Nummern J bis 469 Coo, welche die Lose dieser dolterie in den beiden Abteilungen und II) tragen, in das Nummernrad ein⸗ geschüttet. Vor Beginn der Ziehung jeder Klaffe werden die Gewinn röllchen mit den aufgedruckten Gewinnbeträgen, die der Gewinnplan gufweist, in, das Gewinnrad eingeschüttet, mit Ausnahme des Röllch mit dem Hauptgewinn von 1 060 606 Reich

dessen Stelle ein zusaͤtz liches Röllchen mit dem nied

der Schlu klasse von 166 Reichsmark G 9 in d

rad geworfen wird. Dag Einschütten

sowie die Ziehungen geschehen öffentl

General Lotterie Direktion in Berlin.

sich wie folgt:

nommen und d

3

mäß Gewinnröllchen

. 32 . die Gewinn⸗ ehungstage der Vorklassen und d

der Ziehung der Tages ö

entscheidet mit Ausschluß des Rechte wegs der Präsident der Genernh

schwerde gegen seinen Entscheid endgültig der Preußische ghuns u ne § 6. , , . r los gewährt Anspruch auf Teilnahme an der Ziehung und auf Gem nur für die Klasse, auf die es lautet. Wird es in dieser Klasse , gezogen, so gewährt es Anspruch auf ein Los gleicher Nummer neuen Klasse (Neulos) gegen Zahlung des Einsatzes (Klassenloc hn o. S 2 La) für die neue Klasse. Für ein nicht Klassenlos hat der Spieler daher zur 2. bis 5. dem juständigen Einnehmer (5 am letzten 6 bis 18 Uh Vorlegung des von dem Einnehmer durch weise Abtrennung seiner Namen sun terschts zu entwerten den ung de Einsa e weils. letzte s n und auf Ver sãunmi ia bezeichnen P ru ch al

.

1

Süddeutschen Klassenlotterse (. n des Einnehmers hat der Spichn

5 7. Ausscheiden gezogener Lo se: Jedes in der 1.51 4 Klasse gezogene Los scheidet für diese Lotterie aus dem Spiel an Wünscht der Spieler an der Ziehung der neuen Klasse teilzunehmen é, muß er dazu ein Kauflos F 8) erwerben, soweit solche bel in Einnehmern noch verfügbar sind.

S8. Kauflosez Für Lose, die erst zur 2. bis 5. Klasse n worben werden, muß der amtliche Lospreis für die früheren Klasa e, , werden (siehe 8 2). Auch Ersatzlose, die an Stelle y zogener Lose vom Spieler erworben werden, um sich am Spiel wein zu beteiligen, gelten als Kauflose im Sinne dieser Bestimmung.

§ 9. Prämien: JI. Die beiden . , der Schlußllast zu je 1000000 Reichsmark fallen auf die Nummer des Loses der g. teilung L und Il, die am letzten 2 der Schlußklasse zun mit dem niedersten Gewinn von 150 eichsmark gezogen wird. erhält demnach das Los, das am letzten Ziehungstage der Schlußlhis mit dem ersten niedersten Gewinn von bo Reichsmark gezogen wi in jeder der Abteilungen J und N anstatt des niedersten Gewinns einn der 2 Hauptgewinne von 1 000 000 Reichsmark (865 H. II. An jeden Ziehungstage der Vorklassen und der Schlußklasse werden im Anschlij an die Gewinnziehung 20 Tagesprämien zu je 1000 Reichsmark, i

kenn 40 Tagesprämtlen in jeder Vorklasse und 600 Tagesprämjen er Schlußklasse gezogen (6 51h.

1 k ⸗— ; . rens iich Sirden tf ben

z 106 Amtliche Gewinn(listenz Nach jeder Ziehung gi die General⸗Lotterie Direktion mit ihrem Stempel und mit der Pruckt n Nanengunterlchrift kes Pra sbenten der HGeneral-Mirefh der tar herfe eng Gewimilisn

r . 4 1 ri *in ö 26 2 irre 1n

die Gewinnlifte der 5. Klasse erscheint etwa jo Tage! nal 6 . der ilhnng dieser Klasse. Die Gewinn isteb könne nach dieser Zeit bel den Lotterieeinnehmern unentgeltlich eingesehen werden. Bei Bezahlung des Bezugspreises und der Auslagen sssel 16) können sie auch von den Lotterieeinnehmern bezogen werden olange deren Vorrat reicht. Für die Richtigkeit der amtlichen Gy , . ö. n en r rate s Hen un en, Zeitung r nstigen eilungen über das Ziehungzergebm übernimmt die General ⸗Lotterle⸗Direltson die O ah i rn,

§ 11. Gewinnzahlung: J. Nur der re tmäßige Be des Lofes sichert den Gewinnanspruch. Der Xhahe a ee, loses hat erst nach Ablauf von 2 Wochen nach Beendigung du ge n derjenigen Klasse, auf die das Los lautet, Anspruch auf 8

r, , der die amtliche Gewinnsiste (6 10) zugrunt u . ist. Die General · Lotterie Direktion ist nur egen Uebergah es Gewinnlases zur Leistung verpflichtet. Das Gene, mij daher innerhalb der im S 14 bestimmten Frist dem zy

Einnehmer (S6 15 zur n vorgelegt um

ständigen n werden. Cin anderer Einnehmer nicht berechtigt h

.

ewinn auszuzahlen. JJ. Zu einer Prüfung der Berechtigun der Inhahers des Loseg ist die General Lolterie⸗Hireftion nicht un pflichtet. Sie ist aber befugt, die Gewinnzahlung einstweilen aus zu setzen wenn erhebliche Bedenken dy egen bestehen, daß der Inhaber zur Verfügun über das Los berechtigt ift. Der Gewinnforderung gegenüber kan sie alle Rechte geltend machen, die dem Einnehmer aut dem Verkuf des Loses gegen den Inhaber zustehen. III. Hat ein deutsches Gerihs oder eine deutsche Verwaltungobeh rde die Auszahlung an den Inhabe⸗ durch eine vorschristzmäßig zugessellte ein siweisige Verfügung Zuhlungs pere oder sonjsige Ent scheldung verbomeh, ig ist un, nehmer verpflichtet, die Zahlung so lange auszusetzen, bis die Ven fügung, Zahlungs sperre oder Entscheidung von dem Gericht oder Ma Verwaltunghehhrde wieder aufgehoben oder sonff hin fällig geworde⸗ oder bis dem Cinnehmer von den Beteiligten oder von ben Gericht du rechtskräftige Entscheidun 2 Person bezeichnet worden ist, a die Zahlung geleiftet werden soll. IV. Vermag der Einnehmer na Ablauf von jwel Wochen 836 I einen Gewinn von 1066 Reicht mark und darüber nicht sogleich zu zahlen, so kann sich der In haber des Loses darüber ein Bes einigung erteilen lassen und si jusammen mit dem Gemini os Jelbfh an die General, Lotte ig Diet einreichen. Die planmäßigen Gewinne zu fo Ohü ieichmlte lun darüber zahlt ausschließlich die General- Birertion aus. enn gegen Nie. Austahlung keine Beben ken bestehen, wird die General Lolsenf, Direktion dem Loginhaber den Gewinn durch die General. Lotterie⸗Kast augzablen oder auf feine Gefahr und Kosten durch bie Post über 2 ;

12. ug von den Gewinnen: Die Gewinne und die l en sind unter . 20 vH bar zahlbar. Der Cin⸗ nehmer ist verpflichtet, dem Spieler auf Verlangen über den ihm Direktion vom 14. Juli 1933 zustehenden Gewinnbetrag bei der e rng eine Berechnung zuzuftellen und die . zut Einsicht vorzulegen.

§S13. Abhanden gekommene Lose: J. Das Abhanden hommien eines Loseg hat der Spieler, wenn er nicht dag grricht ich Aufgebots verfahren berbeifũhren will, dem zuständigen . 8h unge läumt unter genauer Bezeichnung des Loseg schristlich in deutscher Sprache anzuzeigen. II. . ingang der Anzeige das Neuloh oder er auf das vermißte gefallene Gewinn 3 verfallen oder dem Inhaber des Loses ausgehändigt, so behält es dabei sein Bewenden. III. Andernfalls kommt es darauf an, ob das als vermißt angezeigte Lo zur Erneuerung oder zur Gewinnzahlung bis zum Ablauf der hierf vorgesehenen Fristen (SS H und 14) vorgelegt und übergeben wird. Ist die nicht gescheben so wird dem Verlusfanmeider vorausge etzt. da gegen seine Berechtigung keine Bedenten bestehen das Neulos

ausgehändigt, wenn er spätestens eine Kalend inn der nach sten Fenn, 6 , ent

Direktion der Preußtich⸗Süddeutschen Staatslotterie und auf lasfsenlose: J. Jede gsase

hiernach gemäß der gestempelten Gewinntabelle der General. Lotterie

Neichs. uud Staats auzeiger Ur. 177 vom 1. August 1933. S. 3.

ür die Gewinnzahlung gelten die Bestimmungen des

t r nf Wird dagegen das vermißte Los vorgelegt 36 gegen nigung übergeben, so bat der Einnebmer dem Verlustanmelbder qe ber Vorlegung und Uehergabe sowie, wenn möglich, auch Vor—

Lag unamen, Stand und Wohnort des Eigenbesitzers Les Löoseg == n . diefer ebenso wie zur Uebergahe des Lofes zur Vermei⸗ n Herluftes seines Anspruchs verpflichtet ist unter Einschreibung

glich anzuzeigen. Das Neulosß ist dem Vorleger sosort aue hien, falls dieser die e . Bedingungen (G 6) erfüllt ae ber Machweis , sst. CG. II III daß er Jut Verfügung dag dos nicht berechfigt ist. Die General⸗Lotterie⸗Birertion ist in solchen Fall auch zur n des, Gewinns an ihn berechtigt wird dadurch von jeder Verbindlichkeit aus dem Log und dem . urn befrelt, jedoch ist sie nicht verpflichtet, vor Ablauf

Ponats nach der Vorlegung und Uebergabe deg Loses zu zahlen. cinnehmer wird daher in der Regel biß dahin den Gewsnn chaten, so. daß der. Verlustanmel der während dieser

gegen den Eigenbesitzer im Aufgebotsverfahren die einstweil ge zzung oder die 2 Entscheidung eines deutschen Gerichts bie Zahlung erwirken und zustellen laffen kann. V. Haben rere Personen ein Los als vermißt angezeigt und, bevor eg ner Seite rechtzeitig vorgelegt ist, das Neulos oder den Gewinn mäßig abgefordert, so werden diese von der General ⸗Lotterie⸗Direftion nge einbehalten, bis ihr von den Verlustanmeldern oder vom Ge— Church Entscheidung dieienige Person bezeichnet worden ift, an geleistet werden soll, und auch dann nur an diese Perfon augge—= digt, wenn feine Bedenken dagegen bestehen, daß einer der Verlust⸗ eher tatsächlich empfangsberechtigt ist. VI. Uebrigens haftet prenßisch⸗Süddeutsche Stgatslotterie den Anmeldern' vermißter nicht für Nachteile, die ihnen bei Außerachtlasfung vorstehender kimmungen durch die Einnehmer entstehen.

§14. Verfalljeit der Gewinne: J. Der Gewinn⸗ much erlischt mit dem Ablauf von 4 Monaten nach dem letzten hungẽtag der Klasse, in der das Los gezogen worden ist. 1. Wird bis

Verfalltgg ein Gewinnlog als vermißt angezeigt (8 Is), fo er— it der Anspruch des Verlustanmelders erst dann, wenn er den Ge— in nicht gegen Quittung innerhalb der Frist von einem weiteren mat abgefordert hat, die mit dem erften Tag nach Ablauf der

allzeit beginnt, Bei mehreren Verlustanmelbern muß inner— b des weiteren Monats bei Meidung des Verlustes jedeß nspruchs h die Bezeichnung der zum Empfang des Gewinng ermãchtigten son bewirkt und dem Einnehmer zugestellt sein.

Fl. Ein Anspruch auf Verabfolgung von Losen te, zur 1. Klafse einer Lotterie teht nicht.

Die General-Lotterie⸗Direktlon behält sich vor, zur Anpassung Hoseberausg au den Bedarf einzeine Lösabschnltie aller Loc⸗ mmern, soweit sie nicht als ganze oder Doppeslofe aufgelegt sind, Verkauf auszuschließen.

§S16. Postgebührenz Im Geschäftsverkehr mit dem Ein⸗ mer hat der Spieler alle Postgebühren zu tragen. Ebenfo trägt Spieler alle Postgebühren, die bei Auszahlung der Gewinne du General⸗Direktion entstehen. ;

Wird die Zusendung der Lose und Gewinnlisten (8 10 durch die gewünscht, so haben die Spieler ohne Rückficht auf die Zahl in der Einnahme gespielten Lose für jede Klaffe einen Pauschal⸗ an von O22 RM im Ortgverkehr und G36 Rc im Fernverkehr nttichten, durch den der Kauspreis für die Gewinnliffen und die . im gewöhnlichen Geschästsverkehr mit dem Spieler ab⸗ ssten werden.

Die Poftgebühren für Einschreib⸗ und Nachnahmesendungen, die ausdrücklichen Wunsch der Spieler erfolgen, haben diefe besonders

ragen. W 35, den 14. Juli 1933. direktion der Preußisch⸗Süddeutschen Staatslotterie. Dr. Schlange.

Bekanntmachung.

Nach Vorschrift des Gesetzes vom 10. April 1872 (Gesetzsamml. 35!) ist bekanntgemacht:

der Erlaß des Preußischen Staatsministeriums vom 22. Juni s über die Genehmigung einer Aenderung der Gebührenord⸗ B der Schlesischen Landschaft durch das Amtsblatt der Regie⸗

in Breslau Nr. 218 S. 21, ausgegeben am 15. Juli 1933.

Nichtamtliches.

Deutsches Reich. Parlamentarische Nachrichten.

Reichsrat am Donnerstag.

Für kommenden Donnerstag ist eine Vollsitzung des Reichs⸗ s, vorgesehen, deren Tagesordnung zur Zeit no nicht völlig seschlossen ist. Einer der Hauptgegenstände der Tagesordnung die vom Reichsverkehrsminister vorgelegte Aenderung der bührenordnung im Kraf ahrzeugverkehr sein, die vor allem Verbilligung der Gebühren bringen wird. Die Gebühren⸗ mung enthält weit über 30 einzelne Gebührenpositionen, von en die breite en , ö. die geplante Ermäßi⸗ rr Gebühren für die Wagenabnahme, für die Ausstellung Führerscheins und für die Wagenkontrolle interessie ren. Ueber Ausmaß der Ermäßigung wird von der zuständigen Reichs- le bisher nichts erklärt, well hierüber noch Verhandlungen mit Ländern stattfinden, an die die Gebühren zu entrichien sind d die im wefentlichen den Behördenapparat für die behördlichen nsnahmen beim Kraftfahrzeugverkehr bereitzustellen haben. Es lautet jedoch, daß man mit der Ermäßigung bis an die untere senze des ve g eg nf ia Erträglichen ergehen will. Die abilligung wird, da es sich um Gebühren für die verschiedensten haben der Verwaltung handelt, keine einheitliche sein. Viel⸗ hr wird in einigen Positionen vermutlich sogar mit keiner Ver⸗ rung zu rechnen sein, nämlich bei den verwaltungsmäßigen

gaben, die einen verhältnismäßig großen Aufwand an ;

slung bei der Verwaltung vorgusfehen.

kntscheidungen beim Zentrum nicht vor dem 1. September.

Vie das V. D. 3. Büro meldet, ist mit r,, bei bisherigen Zentrumsfraktionen der Parlamente hinsichtlich 93. Nanda lsniederlegungen nicht vor dem 1. September zu

nnen. Die großen Parlamentsverwaltungen haben bisher amt⸗

noch keinerlei Anweifung über die zukünftige Haltung geg den bisherigen Zentrumsparlamentariern' bekommen. ie

stzumsbeguftragten, die im Einvernehmen mit der RS Daz. lleberleitun einiger Zentrumsabgeordneter als Hospitanten die dis m f nr henn eh zu ge. haben setzen ihre Ver⸗ aungen danernd fort. Wenn auch die Frage burch das Reichs ötdat geklärt wurde, daß die Geistlichen ihre Mandate nieder⸗ pen häben, so dürften die Verhandlungen u. g. doch auch kum gehen, wieweit der Rahmen des geistlichen Würdenträgers diesem Zusammenhang zu ziehen ist. Ferner kann ange⸗ snmen werden, daß, dem Wunsche des Führers entsprechend, k nur die weiblichen Mitglieder der bisherigen Zentrums tion, sondern auch der bisherigen übrigen Fraktionen, net Karteien nicht schon durch Gefetze gi ee . sind, auf ihre indate verzichten werden. In diesem Zusammenhang bewegen ? die Verhandlungen wesentkich mit um die Frage, aus welchen sihllisten die Mandatsnachfolger bestimmt werden sollen.

Neuer saarländischer Ab

n den Preußi Mug d Eng ren ichs Deuts. direktor

r sein

Geheimrat Sering nicht Mitglied des Preußischen Staatsrats. DC en ettesen für Oslhijfe⸗

. Uniwersitätsprofessor Geheimrat Dr. Mar Serin at mit dem Ausdruck herzlichen Dankes für die , b. g eich. in den Preußischen Staats rat den Preußischen Göring gebeten, mit Rũcksicht auf sein hohes Lebensaller und die Arbeiten zum Abschluß feines Lebenswerkes von der Er⸗ nennung zum Preußischen Staatsrat absehen zu wollen.

Der inisterpräsident hat sich diesen Gründen des verdienst⸗ vollen Gelehrten nicht verschließen können und der Bitte des Pro⸗ fessors Dr. Sering entsprochen. Zug eich hat er sein Anerbieten,

bstverständlich zur Verfügung

bei n Anlässen gern und fe zu stehen, dankbar angenommen.

Reichstag wieder wasserdicht. Im Reichstagsgebäude sind 89 die Aufräumungs⸗ und ; u Die groß laskuppel, die bei der Brand atastrophe völlig zerstört r st wiederhergestellt und verglast, so daß jetzt der Regen nicht e. in das Parlamentsgebaude eindringen kann. ie

Ausbesserungsarbeiten zu einem vorla wurde,

Schuttmassen sind weggeräumt. Mit

Wiederaufbau ist jedoch noch nicht begonnen worden, vermutlich auch deshalb, weil man abwarten will, ob eventuell im Zu⸗ sammenhäng mit dem Prozeß gegen die Brandstifter das Reichs⸗ . tagsgebäude in absehbarer Zeit benötigt werden wird. 414 Osthil fe Entschuldungs⸗

Monatsausweis der Deutschen Rentenbank Berlin. Funi 1933

Attiva. 31. Mat 1933 30. Jun 1933 Belastung der Landwirtschaft 2 000 000 000, - 2 006 000 000 - Bestand an Rentenbriefen: 31. 5. 1933 GM 600 000 9000 30. 6. 1933 GM 600 000 000 Darlehen an das Reich

n. Stagts⸗ Mandat vor einiger Zeit

06 55 216 52 408 951 337, 16 schuldungebriefe gemäß 5 2 der Entschuldungg verordnung vom 6. Februar ig32 31. 5. 33 30. 6. 33 28 275 550 34 60 650 Davon fũr Aug⸗ . von Ost⸗ ilfe Ent⸗ schuldungt⸗ briefen nicht in Anspruch genommen E gel Cs 18 85s 150

Kasse, Reichs ban kgiro⸗ Postscheck⸗ 7 Ln e le, 2 . K

inisterpräsidenten

12 423 900— 15 605 500

3 178 355, 76 2 626 370. 9 720. 401, 5

20900 909 999 20900 0900 009. 408 9655 217. 408 95l 338. - 7 500 500.

k 12 423 900.

1286 376, 66 4628 970 9750,

igen Abschluß gekommen.

Tombarbfredite ; ö ö ; ‚. 8 Sonstige * ö 2 den Neuarbeiten für d a sfsiva. , . / Umlaufende Rentenbankscheine laufende Rentenbriefe

briefe 15 605 500,

Aus der Preußzischen

Von den staatlichen Schlössern und Gärten. Die Eintrittspreise in den staatlichen Schlössern sind, um die

. K b 73 211,45 Rückstellungen 1 1 1492189, 69 Sonstige Passiv .. bd 410 18 Giroverbindlichkeiten aus weiler⸗

begebenen =

6h73 211.45 4492189, 69 b24 602,

Hewi . Verwaltung. . .

hilt ichen Stttten möögiichst weiten Reisen der Bend terung 6 Die im vorliegenden Monatzausweis erstmalig erscheinenden

gänglich zu machen, vom 1. August d. J. ab größtenteils erheb

verbindlichkeiten sind durch Rediskontierung von Wechfeln ent⸗

2 ö. ö ö ; Giro . worden. So beträgt z. B. der Eintritt in die historischen Handen, bie wir im Jager re, Hrn, Tb. geverfahreng bi

ohnräume des Schlosses Berlin, in , nur 50 Rp

nur einen Einheitspreis von 10 Rpf. zahlen. Mausoleums in Charlottenburg kostet nunmehr für Erwachsene 2 Ryf. und für Schüler 5 Rpf. statt bisher 5h 3 bzw. 25 Rpf.

. intrittspreise für die und in der Rheinprovinz, namentlich auch für 51

* ähnlicher 5 sind die otsdam, in Kasse

vaterländische Verbände, Vereine und Schüler, herabgesetzt worden. Nähere Auskünfte erteilen die örtlichen Schloßverwaltungen.

n befindet, für Erwachfene statt bisher 1 RM während Schüler statt bisher 50 24 bzw. 25 Rpf. e

denen sich zur Zeit die Hulier beben Dem Tilgungsfonds bei der Reichsbank sind an ein— gegangenen rückständigen Grundschuldzinsen weitere RM 3879,36 zugeführt worden, um die sich das Darlehen an daz Resch und der Umlauf an Rentenbankscheinen verringerten. Seit Inkrafttreten des Liquid. Gesetzes sind somit Rentenbank⸗— schelne im Betrage von . 351 783 265, 34 gem. 5 7Ta d. Liquid-Ges. in der Fassung v. 30. 8. 1924 und gem. 5 22 d. Liguid.⸗Ges. in der Fassung v. 1. I2. 1930,

r Besuch des

chlösser in

Kunst und Wissenschaft. Fa

Von der Preußischen Akademie der Kiufte.

Das bisher mit dem „Zentralinstitut für Erziehung und gem.

Unterricht · verbundene „Archiv der deutschen Musik⸗

rlottenburg, Hardenbergstr. 36, ist 3 3 Anordnung des Pr 94 Ministers für Wissenschaft, Kunst und Volksbildung aufgelbst worden. Etwaige das Archiv be—=

organisat ion“, Berlin ⸗Cha

treffende Anfragen oder an das A

ind an die mit der Abwicklung der laufenden Geschäfte , e,. reußische Akademie der Künste, Berlin Ws, Pariser P

zu richten.

ung v. 30. 8. 1924,

124 109 397,50 gem. S 70 d. Liquid⸗Gej. in der

Fassung v. 30. 8. 1924 und

7 (I) d. Liquid. ⸗Ges. in der

Fassung v. 1. 12. 1930,

S60 334 83, gem. 5 11 d. Liquid. Ges. in der Fassung v. 30. 8. 1924,

zus. RM 1671 227 245,84 getilgt worden.

315 000 000, - * 76 d. Liquid.⸗Ges. in der

iv gerichtete Mitteilungen

atz 4,

Sande == e == //,

Post⸗, Funk⸗ und VBerkehrswesen. Die Deutsche Reichs post 1 2 . Deutschen Jubilãumẽ⸗ Die Deutsche Reichspost wird auf der diesjährigen Großen

Deutschen Funkausstellung wieder Neues und Interessantes aus ta f, ̃ J nischen Weiterentwicklung des

olgende Ausstellungsgegenstände und Vor⸗ führungen verdienen die besondere 4 der Besucher: Zu⸗

nächst stellt ein es Schaubild das ach f un k s 16 r mit dem verbindenden Kabelnetz dar.

Aufleuchtende Lampen machen verständlich, wie die einzelnen Teile der Anlagen bei Reichssendungen, bei europäischen Aus⸗ landsübertragungen oder bei Uebertragungen über

6 Amerika n, Eine . i wichti tis

dem technischen Betrieb und der tech Rundfunks zeigen.

gen Stör werden hier dem ihre Beseitigung vorge über alle ĩ Ratschläge. Ferner werden im

** tz vorbehalten.

prächen über drahtlose

mit anderen Erdteilen und See mithören können. Einzelne Besucher werden auch Gelegen⸗ eit haben, selbst drahtlos mit ausländischen Statignen zu . Auf einem anderen Stande der Deutschen Reichspost wird zum ersten Male die Herstellung einer RNund⸗ den neuesten Maschinen in vollem Betrieb ge⸗ der Besucher . eugen e, ne, was in Deutschland auf dem Gebiet der Senderöhrenentwicklung ge⸗ g t in der Welt dastehende wasser⸗ i. Senderöhre von 400 kw Leistung ist das Erzeugnis

funkröhre mit zeigt. Hier wird sich

leistet worden ist. Die einzig e deutschen Geistes

des Fernsehens das besondere

nachdem dieser neueste Zweig der

esucher die mannigfaltigsten Störungen 6 Eine . . .

Frggen der Rundfunkstörungen Auskunft und erteilt

Zusammenhang mit dem

weis der leitenden Schichten der oberen Atmosphäre die Ursachen

der unangenehmen Schwunderscheinungen (fading) an

besonderen Apparaten erläutert. Am Lautsprecher oder im Kopf⸗ 3 wird man außerdem die praktische Ausführung von Ge⸗

Schließlich werden praktische Vorführungen auf dem Gebiete 6 . ; nteresse der Besucher finden, Epeis achrichtenmitteltechnik, dessen Bestehen und Entwicklung in allererster Linie oder sogar ganz allein der Initiative und Energie des Reichspostministeriums zu verdanken ist, im letzten Jahre wieder Fortschritte gemacht hat.

14 Berlin, den 1. August 1933.

Wagengestellung für Kohle, Koks und Briketts im Ruhrrebier: Am 31. Juli 19353: Gestellt 17 185 Wagen.

Die Elektrolytkupfernotierung der Bereinigung für 2 Elettrolytkupfernotiz stellte fich laut Berliner Meldu des WB. T. B.“ am 1. August auf 58, 00 Æ (am 31. Juli au

d. ph Anm für 100 Cg.

Wollauktion in Berlin am 28. Juli 1933. Von den angebotenen ca. 3500 Zentner Wolle, die infolge der Witterungs⸗ verhältnisse zum erheblichen Teil sehr eingestaubt und schwer waren, , , ,

gesetzten Ri eisen, v entspr en Welt⸗ marktpreisen liegen, verkauft. Man bezahlte für:

je Zir. Schwe ihwolle

etz der deu tschen

rzwellen sodann dem An pra en Beispielen je Eg rein⸗ gewaschen ohne

jede Spesen

e Sta mchꝰ a. 23h * Deutsche Wollgesellschaft m. b. H., Berlin W 8, Taubenstraße 25.

unkverbindungen

chiffen auf hoher

Berlin, 81. Juli. Preisnotierungen für RKahrungs⸗ mittel. Ein kaufspreise des Lebens mitteleinzel- andels für 100 Kilo frei Haus Berlin in e, . engraupen, grob 33, 060 bis 3400 , Gerstengraupen, mitte 34.00 bis 86 00 1, Gerstengrütze 28 00 bis 2,00 MS, Haferflocken 32,00 bis 3853, 00 16, ütze, gesottene 35, 00 bis 36, 00 M, Roggen 3 * etwa 70 ö kis 2650 M, Weizengrieß I6, 00 bis 37,00 , grieß 4450 bis 45,350 S6, Weizenmehl 2700 bis 23,09 S6, Weizenauszugmehl in 160 kg⸗Säcken br.. n. 34090 bis 38. 00 ο, Weizenauszugmehl, feinste Marken, alle Packungen 38, 00 bis N, 0 M , Speiseerbsen, Viktoria, gelbe 37, 05 bis 39, 50 Me, seerbsen, Vittoria Riesen, gelbe 39, 50 bis 42 00 , Bohnen, weiße, mittel 22, 90 bis 23, 90 *, Langbohnen, ausl. 29,00 bis 80.00 , Linsen, kleine, letzter Ernte 36, 00 bis 4200 M, Linsen,

(Fortsetzung von Handel und Gewerbe auf der folgenden Seite.)

Qach

Marktverkehr mit Bieh vom 16. bis 22. Juli 1933.

Angaben der 39 bedeutendsten Vieh- und Schlachthofverwaltungen.) Lebende Tiere Zufuhren

Auftrieb auf dem Viehmarkt

Tiergattungen

von davon l geschlachteten

zum Schlacht bo

Rinder zusammen. ... 23 639 2 3 351 Ke 5213

Kühe 9906

ärsen (Kalbinnen) 41810

1 359

Kälber 1 2 1 2 *. 0 8 26 101 Schweine 0 28 . 91 544 Schafe . ö 21 403

) Halbe und viertel Tiere sind, Berlin, den 31. Juli 1933. ;

25 de

141 7566 2411 41125 1714 3238

268

22 492

73 010

19 809

in ganze Tiere umgerechnet, in den Zahlen mitenthalten. Statistijches Reichgamt. J. V.: Dr. Platzer.

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