1933 / 185 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 10 Aug 1933 18:00:01 GMT) scan diff

Reichs: und Staatgameiger Mr. 188 vom 10. Aunus 1933. S. 2

Belange der Allgemeinheit besonderg stark zu Jefährden. Bei⸗ e ne. werden hierfür gufgeführt Wachen un mnzver⸗ rechen und Münzvergehen. Es wird ferner bestimmt, daß bel der Prüfung von Gnadengefuchen von Ermittlungsaufträgen an die soziale Gerichtshilfe abzusehen sei, da es sich mit dem Gedanken es autoritären Stgates nicht bereinbaren lasse, dan die Justiz⸗ behörden die für ihre Entscheidung erforderlichen Ermitt ungen durch private oder nur . inrichtungen vornehmen ließen. In den Schlußbestimmungen der Aus ührungsverordnung werden alle früheren Bestimmungen gleichen oder entgegenstehenden Inhalts, soweit sie nicht n in dem Gesetz oder in der Verordnung felbst eri hnt find auer Kent ordnung gilt als am 8. September 1963 verkündet und tritt sammen mit dem Gesetz am 15. September in Kraft.

Außer der Ausführungsverordnung hat der Preußische Justiz⸗ minister eine neue Dienst⸗ und Vollzug sordnung erlassen in der entsprechend den Grundsätzen des neuen Straf⸗ bollstreckungsgesetzes in 154 Paragraphen alle mit der Durch⸗ führung des Strafvollzuges und dem anstalten zusanmenhängenden Einzelfragen geregelt werden.

Wichtig ist ferner die weiter von den? minister erlassene Ve rordnungüber die Sun ührung der n , n dieser Verordnung wird der Unterschied zwischen Strafhaft und Untersuchungshaft besonders herausgearbeitet. nicht mehr als Gefangener, sondern alg ftlin S1 der Verordnung wird als Grundsatz festgelegk, daß die Unter⸗ suchungshaft lediglich dem Zwecke dienen soll, eine Flucht des HSäftlings zu verhüten oder einer Verdunkelung des Tagtbestandes vorzubeugen. Dem Häftling dürfen daher nur . schränkungen auferlegt werden, die zur Sicherung des notwendig sind. Bequemlichkeiten und Beschäftigungen, dle dem Stande und Vermögensverhältnissen des gif entsprechen, darf

in

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er sich auf seine Kösten verschaffen, soweil fie mit den Zwecke der

Haft vereinbar sind. Die den Häftling betreffenden Anordnungen hat, soweit nichts anderes bestimmt ist, der Richter zu treffen. ;

In weiteren Einzelbestimmungen wird dann den Vollzug der Untersuchungshaft näher geregelt. Die Durchführung der Untersuchungshaft erfolgt in besonderen linie n n , nissen oder in Gerichtsgefängnissen, und zwar in der Regel in Zellenhaft. Die Häftlinge unterliegen keinem Arbeitszwang. Sie haben das Recht, sich selbst zu beköstigen und können ferner guch eigene Kleidung und Wäsche tragen. Sie können mik Zu⸗— stimmung des Richters eigene Bücher lesen und sich auf eigene Kosten Zeitungen. und Zeitschriften halten. Die Erlaubnis zum Besuche eines Häftlings erteilt der Richter, der auch im Ein⸗ vernehmen mit dem Anstaltsvorsteher die näheren Bestimmungen über die Besuchs regelung trifft. Solange das Hauptverfahren nicht eröffnet ist, ist dem Häftling der persönliche Verkehr mit dem Verxteidiger Vliasg falls keine richterliche Einschränkung erfolgt ist. Nach der Erhffnung des . unterliegt der Verkehr des Verteidigers mit dem Häftling keiner Beschrän⸗ kung. Der Schriftverkehr der Häftlinge ist, faut keine ander⸗ weite richterliche Bestimmung getroffen wird, zeitlichen Beschrän⸗ kungen nicht unterworfen. . Vorschriften über die Untersuchungshaft treten . kit git der Dienst⸗ und Vollzugsordnung vom 1. August 1933 n Kraft.

Tragen von nationalsozialistischen Uniformen durch Voll⸗ ziehungsbeamte. re, . 8. Wie, der Amtliche Preußische Pressedienst mitteilt der Preußische Minister dez Innern an die a,, Be⸗ hörden folgenden Runderlaß gerichtet: . 1 Es sind Zweifel laut Cen, ob das Tragen von Braun⸗ 1iden im dienst durch mte, die nicht zum Tragen einer estimmten Dienstkleidung verpflichtet sind, . ft. sei. Selbst⸗ verständlich sind hiergegen grundsätzlich keine edenken zu er⸗ heben, auch nicht für den Außendienft. Da edoch neuerdings mit Uniformen oder Uniformteilen bielfach Mißbrauch getrieben wird, ist es den Vollziehun Sbeamten, die keine Dienstkleidung eg. verboten, ihren 8 uüben.

nur Zweigstellensteuer.

Tagen ergangene Verord— .

stellensteuer teilen jetzt der preußi⸗ nanzminister in einem Runderlaß von der Ermächtigung die Einführung zu Die er n einer Waren⸗ t j Brfußen im Rechnungsfahr 1633 in jeden. Ile unzulãässig. Bezüglich der lan esrechtlichen inf n leibt es bei den bisherigen preußischen Bestimmungen, wongck es den Gemeinden gestattet ist, die Zuschläge zur Gewerbesteuer für Versicherungs,, Bank⸗, Kredit⸗ und Warenhandelsunterneh⸗ mungen, die im Gemeindebezirk Betriebsstätten unterhalten, ohne in ihm ihren Hauptsitz zu haben, bis gt einem Fünftel über die sonst in der Gemeinde festgesetzten Hundertsätze hinaus zu erhöhen. Die zur Neueinführung oder Erhöhung der Filialstener erforder- liche Genehmigung wird für alle Gemeinden den Regierungs⸗ Fräsidenten, für die Stadt Berlin dem Oberpräsidenten in Berlin= Charlottenburg überfragen. Schließlich wird in bem Erlaß mit⸗ geteilt, daß die preußische Staatsregierung bon der Ermächtigung, alle Gemeinden zur Einführung einer r nn, zu re fi rl. ar nicht allgemein, wohl aber hin ichtlich der Filialen arenhausunteynehmungen. Einheits⸗ und Gebrauch gemacht habe. Die entsprechende Verordnung ist vor einigen Tagen veröffentlicht worden. Für diese Unternehmen gilt, . . J ar, K für die Zweigstellen kra esttße⸗ um ein Fünftel erhöhen, ohne daß es einez be— sonderen Gemeindebeschlusses bedarf. . ö g

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Am 1. August ist zwischen Berlin Rom eine unmittelbar Funkverbindung k Vetrieb genommen worden, über die .

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Der Untersuchungsgefangene wird auch künftig bezeichnet. In

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elegramme anus Deutschland nach Rom (mit Ausnahme der Stadts⸗ und Pressetelegramme) nach Mittel und einn nach Sizilien und Sardinien sowie alle Durchgangstelegramme aus dem Ausland nach den genannten Gebieten befördert werden.

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Neichs- und Staatsanzeiger Nr. 185 vom 19. August 1933.

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Halske Obl. 2950 40,00, Deutsche

Sffentlicher Anzeiger.

s— Untersuchungs⸗ und Strassachen, 3 4 b

Zwangs versteigerungen, 3 233 gustel 4.

Deffentliche Zustellungen,

öh Verlust⸗ und Fundsachen,

. Aktiengesellschaften,

Auslosung usw. von Wertpapieren,

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8. Kommanditgesellschaften auf Aktien, 9. Deutsche a e , nn,

O. Gesellschaften m. b. H.,

1. Genossenschaften,

2. Unfall⸗ und Invaliden versicherungen, 3. Bankausweise 4. Verschiedene Bekanntmachungen.

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I. Untersuchungs⸗ und Strafsachen.

63018]. Beschluß.

In der Strafsache gegen den früheren Ltzt Dr. med. Fritz RNeumahl aus Wüsten⸗ achsen, 32 Jahre alt, z. Zt. unbekannten lufenthalts im Ausland, wegen Ver⸗ leitung zum Meineid wird gemäß z 290 Strafprozeßordnung die Beschlagnahme des im Deutschen Reiche befindlichen Ver⸗ mögens des Angeschuldigten angeordnet.

Hanau, den 25. Juli 1933. Landgericht, Ferienstrafkammer.

3019. Amtsgericht Stuttgart 1. Schöffengericht Beschluß vom 5. August 1933.

In der Strafsache gegen 1. Hugo

Artner (früher Abelesz, verh.,

mann, zuletzt in Stuttgart, z. Zt.

London, 2. Lucie Artner, geb. Hirsch,

Ehefrau von Ziff. 1, beide Mitinhaber

der Firma Hugo Artner und Co. G. m. b. H.

in Stuttgart, Lederwarenhandlung, König⸗

straße 434, Verkaufsstelle in München,

Kaufingerstraße 5, fbegen Devisenber⸗

gehens, wird auf Antrag der Staats—⸗

anwaltschaft gem. 36 Abs. 7 der Dev. VO.

. Sicherung der Geldstrafe und ber

inziehung das gesamte Vermögen der

beschuldigten beschlagnahmt. Verfügun⸗ gen über dieses Vermögen sind dem

Feichsfiskus und dem württ. Landes⸗

ö gegenüber unwirksam. Insbeson⸗

ere hat jede Zahlung an bie Beschulbigten

. unterbleiben und zieht die Gefahr der

oppelzahlung nach sich. Amtsgerichtsrat Dr. Neidhard.

ö // 3. Aufgebote.

600] Aufgebot.

Der Landwirt Heinrich Hüntler in hraes Nr. 52 hat das Aufgebot der an⸗ ph berlgrengegangenen 2 Reichs⸗ riegsanleihescheine 18 314 375 und 6314 375 beantragt. Der Inhaber er Urkunden wird aufgeforderk, späte⸗ lens in dem auf den bzöd, 99 uhr, vor dent unter— ., Gericht, Zimmer Nr. 9, be⸗ limmten Aufgebotstermine seine Rechte unjumelden und die Urkunden vorzu⸗ legen, ne dric nan die Kraftloser⸗ lärung der Urkunden erfolgen wird. sugleich ergeht auf Antrag des Hein⸗ ih Hüntler in Grges, Nr. 52, an die sne Lelstung an einen anderen In— nber der cu pe bg nen Reichskriegs⸗ mleihescheine als den Antra steller zu wirken, insbesondere neue . beben. t

Ahaus, den 6. August 1933.

Das Amtsgericht.

B02. Aufgebot.

Der, Rechtsanwalt Dr. Pietsch in schweidnitz, Friedrichstraße J, als ge= ichtlich bestelller den c d gr in der naachlaßsache der am 24. April 1931 in ierischau, Kreis Schweidnitz, verstorbenen hientnerin Frl. Pauline Böer, sowie als Frichtlich bestellter Abwesenheitspfleger r den verschollenen Miterben der hauline Böer, den Schmied Karl Böer us Wierischau, zuletzt in Waldenburg

Schl., hat beantragt, den verschollenen

Schmied Karl. Böer, aus Wierischau, uuletzt war ft in Waldenburg, Schl., eboren am 11. November 1893, als Sohn es Freistellenbesttzers Johann Gottlieb

20. Februar haf

mit seiner Ehefrau nach Amerika ausge⸗ wandert, für tot zu erklären. Der be⸗ zeichnete Verschollene wird , . sich an e, in dem auf den 6. März 1934, 10 uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Zimmer 25, anberaumten Auf⸗ y, zu melden, widrigenfalls ie Todeserklärung erfolgen wird. An alle, welche Auskunft über Leben oder Tod des Verschollenen zu erteilen ver— mögen, ergeht die Aufforderung, spätestens im Aufgebotstermin dem Gericht Anzeige zu machen. ;

. enburg Schl., den 2. August

Das Amtsgericht.

33021. Aufgebot. ö

Der Rechtsanwall Weigand in Frank⸗ 6 a. M. hat als Nachlaßpfleger über en Nachlaß des am 16. März 1933 in Frankfurt a. M. verstorbenen Rentners Adam Daum das Aufgebotsverfahren zum Zwecke ber Ausschlie ung von Nach⸗

gläubiger werden daher aufgefordert, ihre Forderungen gegen den Nachlaß des verstorbenen Rentners Adam Daum spätestens in bem auf den 19. Dezember 1933, vormittags 11 uhr, vor dem unterzeichneten Gerchft, Zeil 42, J. Stock, Zimmer 28, anberaumten Auf⸗ gebotstermin bei diesem Gericht anzu⸗ melden. Die Anmeldung hat die Angabe des Gegenstandes und des Grundes der Forderung zu enthalten. Urkundliche Beweisstücke sind in Urschrift oder in Abschrift beizufügen. Die Nachlaßgläu⸗ biger, welche sich nicht melden, können, unbeschader des Rechts, vor den Ver⸗ bindlichkeiten aus Pflichtteilsrechten, Ver⸗ mächtnissen und Auflagen berücksichtigt zu werden, von den Erben nur insoweit Befriedigung verlangen, als sich nach Befriedigung der nicht ausgeschlossenen Gläubiger noch ein Ueberschuß ergibt. Auch haftet ihnen jeder Erbe nach der Teilung des Nachlasses nur für den seinem Erbteil entsprechenden Teil der Ver⸗ bindlichkeit. Für die Gläubiger aus Pflichtteils rechten Vermächtnissen und Auflagen sowie für die Gläubiger, denen

sie sich nicht melden, nur der Rechtsnachteil

ein, daß jeder Erbe ihnen nach ber Teilung

des Nachlasses nur für den seinem Erbten

Hlshechen den Teil der Verbindlichkeit f. ;

Frankfurt a. M., den 1. August 1933. Amtsgericht, Abt. 65.

ae ee e e eee . e ee e er e e ee a ee een. 33029). Deffentliche Zu stellung.

Die am 9 ril Io28 geborene Ruth Lorenz in Nauen, vertreken durch das Kreisjugendamt Nauen, . gegen den Schmied Reinhold Sniadi, früher in Vehlefanz, wegen Unterhalts mit dem Antrage auf kostenpflichtige Verurteilung des Beklagten zur Zahlung einer Viertel= jahrsrente von 966 RM für die geit vom 6. April 1928 bis 10. 11. 1931 und von S4 RM seit dem 11. 11. 1931 bis zur Voll⸗ endung des 16. Lebensjahres. Zur münd⸗ lichen Verhanblung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Amtsgericht in Kremmen auf ben 20. September 1933, 10 uhr, geladen.

Kremmen, den 4. August 1933.

Die Geschastestelle des Amtsgerichts.

4. Heffentliche Zustellungen.

33032].

Deffentliche Zustellung u. Ladung. In der Streitsache Höhn Josefa, geb.

Braun, verw. Hauf, in Eichstätt, Klägerin,

vertreten durch den Rechtsanwalt Justizrat

Böer, in den achtziger Zahren angeblich

Heldwein in Cichstätt, gegen Höhn Jo⸗

laßgläubigern beantragt. Die Nachlaß⸗

die Erben unbeschränkt haften, tritt, wenn

hann, Schreiner, z. Zt. unbekannten Aufenthalts, wegen Ehescheidung (Akten⸗ zeichen E 98 / 3) ladet die Klägerin den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Landgericht Eichstätt, Zivilkammer, Sitzungssaal, auf Samstag, den 4. Rovember 1933, vormittags 9 Uhr, mit der Aufforde= rung, einen bei dem Prozeßgericht zuge⸗ lassenen Rechtsanwalt zu bestellen. Im Termin wird der Vertreter der Klägerin beantragen zu erkennen: 1. Die Ehe der Streitsteile wird aus Verschulden des Beklagten geschieden. 2. Der Beklagte hat die Prozeßkosten zu tragen. Die . Zustellung der Ladung ist be⸗ willigt. .

Eich stätt, den 7. August 1933.

Die Geschäftsstelle des Landgerichts

Eichstätt.

33028 Beffenttliche Zusteltung.

Die Kontoristin Maria Iven aus Rheydt, Limitenstraße 66, vertreten durch den Prozeßbevollmächtigten Rechtsanwalt Karl M. Weber in Köln, im Armenrecht, klagt gegen den Rudolf Josel, Köln⸗ Lindenthal, Dürener Straße 249, auf Herausgabe mit dem Antrage, den Be⸗ klagten kostenpflichtig und vorläufig voll⸗ streckbar zu verurteilen, an die Klägerin ein goldenes Kettenarmband mit 3 An⸗ hängern herauszugeben. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor bas Amtsgericht in Köln auf den 18. Oktober 1933, 10 uhr, Saal 148, Justizgebäude, Reichensperger⸗ platz 1, geladen.

Köln, Juli 1933.

Amtsgericht. Abt. 98.

38083) Defsentliche Zustellung.

Es klagen 1. der Landwirt August Schmidt in Hermsdorf bei Haynau, 2. die Frau Anna Kummer, geb. Wache in Liegnitz, 3. die Frau Frieda Heidrich,

eb. Wirth in Mittlau, Kreis Bunzlau, rozeßbevollmächtigte: Ju 1. Rechts- anwalt Dr. Goltz, zu 8. Rechtsanwalt 8a. Hilger Seiffert, zu 3. Rechtsanwalt Justizrat Dr. Seiffert, am n, in Liegnitz, gegen zu 1. seine Ehefrau Gertrud ö. geb. Sorgalla, zu 2. ihren Ehemann, den Handelsvertreter Erich Kummer, zu 3. ihren Ehemann, den Lanbmwirt Mugust Heidrich, santlich za eit unbekannten Aufenthalts, mit dem intrage zu 1. und 2. auf Ehescheidung, u 3. auf Wiederherstellung des ehelichen ebens. Die Kläger laden die Beklagten ur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ ern vor den Einzelrichter und zwar zu L, der ersten, zu 3. und 3., der dritten Zivilkammer bes Landgerichts in Liegnitz, auf den 8. November 1933, vorm. 10 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen.

Liegnitz, den 8. August 1933.

Die Geschäftsstelle des Landgerichts.

33030. ; Der Malermeister Franz March in Phritz, Pelzerstraße, vertreten durch Rechts⸗ anwalt Dr. Schwidtal in Pyriß, llagt gegen 1. den Autofuhrunternehmer Hans Schlange, früher in Pyritz jetzt unbe⸗ kannten Aufenthalts, 2. Fran Erna Michaelis geb. Sack in Phyritz, Abolf⸗ ,, , 3) deren Ehemann, den err, , , Otto Michaelis in Pyritz, Adolf⸗Hitler⸗Straße, wegen orderung mit dem Antrage 1. den Be⸗ lagten zu 1 zu verurteilen, an Kläger

d. J. zu zahlen, 2. die Beklagte zu 2 zu verurteilen, wegen dieses Anspruches die Zwangsvollstreckung in das Grundstück Pyritz Bd. 70 Bl. 965 mit dem Range aus der Hypothek Abt. III Nr.] zu dulden,

3. den Beklagten zu 3 zu verurteilen, die

14060 Rat nebst 6 Zinsen ab 1. April 9g

Zwangsvollstreckung in das eingebrachte Gut seiner Ehefrau zu dulden. Zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits wird der Beklagtẽ zu 1 vor das Amtsgericht in Pyritz auf den 14. Sep⸗ tember 1933. 9 Uhr, geladen. Die Sache ist zur Feriensaché erklärt.

Das Amtsgericht in Pnyritz,

den 26. Juli 1933.

læz3osl]. Die Kreisbank des Kreises Pyritz in Phyritz klagt gegen den Autofuhrunter⸗ nehmer Hans Schlange in Phritz, jetzt unbekannten Aufenthalls, wegen Forde⸗ rung, mit dem Antrage, den Beklagten zu verurteilen, an die Klägerin 100,97 RM und 79 Zinsen ab 29. Juni 1933 zu zahlen, das Urteil für vorläufig vollstreckbar zu erklären und dem Schuldner die Kosten des , , . aufzuerlegen. Zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Amtsgericht in Pyritz auf den 14. September 1933, uhr, geladen. Die Sache ist zur Ferien sache erklärt. Amtsgericht Pyritz, den 25. Juli 1933.

. 5. Verlust⸗ und Fundfachen.

83035] Bekanntmachung.

Am 20. J. 1983 kamen in Nürnberg

abhanden:

20 Reichsbankanteile zu je 100 Reichsmark, Nr. S5 ss, 15 279, 26 212 20, 37 802, 37 803, 487 135, 4871886, 634 335 bis 39;

S8 Anteile der Deutschen Bank für Brauindustrie zu je 100 RM, Nr. 12 693-12 760.

Nürnberg, 7. ,. Polizeidireftion Nürnberg⸗Fürth.

Krim.⸗Abtlg.

33034 Rechtsanwalt Dr. Grundmann, Essen, Akgzienallee Nr. 52, hat seit einer Relhe von Wochen ben Verlust von 4 Obligatignen der Gewerkschaft Ewald, Ausg. 1902, Nr. 285, 236, 5285 und ö3286 zu beklagen. Sie sind ihm ab⸗ handen gekommen und werden hier— mit gesperrt. Essen, den 4. August 1935. r Polizeipräsident in Essen.

32878.

BVietoria zu Berlin Allgemeine Versicherungs⸗ · Actien⸗ Gesellschaft. Aufgebot.

Versicherungsschein O Nr. 2065897 auf das Leben von Herrn Johann Gast in Denklingen i. Bay. ist abhanden

ekommen. Wenn nicht binnen zwei

onaten Einspruch erfolgt, wird Ver⸗ sicherungsschein für kraftlos erklärt und neu ausgefertigt.

Berlin, den 5. August 1933.

Der Borstand.

Vo36] Gerling⸗Konzern Leben sversicherungs⸗ Aktien⸗ . Kraftloserklärung eines Hinter- , , w,. Der Hinterlegungsschein vom 8. 9g. 1631 zur Versicherung LJ 306 899, aus—⸗ 86 guf das Leben des Herrn artin Wiesel, Köln, ist abhanden ekommen. Falls ein Berechtigter sich zwei Monaten nicht meldet, j der Hinterlegungsschein außer Kraft.

öln, den 7. August 1933. Der Vyrstand.

innerhalb

.. Aktien⸗ gesellschaften.

33176. Globus Treuhand⸗⸗ und Industrie⸗ Verwaltungs Akttiengesellschaft

i. Liqu., Duisburg.

Aus unserm Aufsichtsraf sind aus⸗ geschieden die Herren Dr. Karl Rasche. Düsseldorf, und Dr. Otto Stewens, Berlin. Dagegen sind in den Aufsichtsrat neu gewählt worden die Herren Bank⸗ direktor Walter Zimmermann, Düssel⸗ dorf, und Bankdirektor Hermann Gatter⸗ meyer, Düsseldorf.

Duisburg, den 8. August 1933.

Die Liquidatoren.

i

zess? 1. Bekanntmachung.

Die ordentliche Generalversammlung unserer Gesellschaft vom 26. Juni 1933 hat u. a. eine Kapitalherabsetzung in er⸗ leichterter Form von 5is 006, GM auf 300 000, RM durch Einziehung der Vorzugsaktien und weiteren 16 060, = RM freiwillig zur Verfügung gestellter Stamm⸗ aktien und durch nn, . des so auf 500 000 GM verminderten Grundkapitals auf 300 000, RM durch Zusammenlegung von Stammaktien im Verhältnis 5: 3 beschlossen.

Nachdem die Eintragung dieses Gene⸗ ralversammlungsheschlusses in das Handels⸗ register erfolgt ist, fordern wir hiermit unsere Aktionäre auf, ihre Stammaktien nach Maßgabe der folgenden Bestim⸗ mungen einzureichen:

1. Die Einreichung der Stammaktien mit Gewinnanteilscheinen nebst Er⸗ neuerungsscheinen hat bis zum 15. No⸗ vember 1933 einschließlich bei dem Rechtsanwalt und Notar Usbek, Nord⸗ hausen, Sedanstraße, während der üblichen Geschäftsstunden zu erfolgen. Für einen eingereichten Nennbetrag von 6M 590, Stammaktien erhält der Einreicher nominell RM 300, Stammaktien mit Gewinnanteil⸗ scheinen und Erneuerungsschein zu⸗ rückgereicht. Die Einreichung hat unter Beifügung eines Scheines zu erfolgen, aus dem sich der Name des Inhabers, die eingereichten Aktien sortiert nach der N⸗ummernfolge sowie die Nennbeträge der eingereichten Aktien ergeben.

Die Umtauschstelle wird bemüht sein, den Ausgleich von Spitzen- beträgen herbeizuführen.

Die Ausgabe der neuen Aktien erfolgt kostenfre! gegen Hergabe der über die eingereichten Stammaktien er⸗ teilten, nicht übertragbaren Empfangs⸗ bestätigung. Die Umtauschstelle ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, die Legitimation des Vorzeigers der Empfangsbestätigung zu prüfen. Diejenigen Stammaktien, die bis zum 15. November 1933 einschließlich nicht zur Zusammenlegung einge⸗ reicht sind, werden gemäß 5 290 H.-G. B. für kraftlos erklärt. Das gleiche gilt für eingereichte Stamm- aktien, welche die fuͤr die Zusammen⸗ legung erforderliche Zahl nicht er—⸗ reichen und uns nicht zur Verwertung für Rechnung der Beteiligten zur Verfügung gestellt werden.

Die an Stelle der für kraftlos er⸗ klärten Stammaktien auszugebenben Stammaktien unserer Ge ellschaft werden für Rechnung der Beteiligten verkauft. Der Erlös wird nach i zug der entstehenden Unkosten für bie Empfangberechtigten k n

Nordhausen, den 9. August Schmidt, Kranz Co. err mn ,,, ,, 2. ⸗G. Aussichtsrat.