Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 200 vom 28. August 1933. S. 2.
oder sonstigen fremden Geldern erfolgt im Einvernehmen mit der Reichsregierung und der Deutschen Reichsbahn⸗Gesellschaft.
Finanzdienst. 12.
Für den Finanzdienst der Gesellschaft gelten die allgemeinen Vorschriften für den Finanzdienst der Deutschen Reichsbahn⸗ Gesellschaft. Die Prüfung der Wirtschafts- und Rechnungsführung . der Bilanzen wird in gleicher Weise durchgeführt wie bei er Deutschen Reichsbahn⸗Gesellschaft.
Für jedes Kalenderjahr ist eine Jahresrechnung au fzustellen, die innerhalb einer Frist von 6 Monaten nach Ablauf eines jeden Geschäftsjahres zu veröffentlichen ist.
Geschäftsführung.
13.
Für den Bau der Kraftfahrbahnen bildet die Gesellschaft Reichsautobahnen“ besondere Geschäftsstellen. eilen werden im Einvernehmen mit der Deutschen Reichsbahn⸗ Gesellschaft in erster Linie mit Reichsbahnbeamten ae, Außer ihnen werden Fachmänner des Straßenbaus und Hilfskräfte mit fachlicher Vorbildung angestellt. Die eigene Organisation der Gesellschaft „Reichsautobahnen“ ist möglichst klein zu halten. Der Vorstand der „Reichsautobahnen“ hat sich der Einrichtungen und Erfahrungen der Deutschen Reichsbahn-⸗Gesellschaft, soweit als es die Aufgaben des neuen Unternehmens gestatten, zu bedienen. Durch Vereinbarung der Gesellschaft „Reichsautobahnen“ mit der Deutschen ze n bah r G cfclsfa h können einzelne Reichsbahn⸗ beamte und Reichsbahnstellen beauftragt werden, Geschäfte der Gesellschaft „Reichsautobahnen“ in deren Namen und auf deren Rechnung zu führen. In diesen Fällen hat die Gesellschaft „Reichsautobahnen“ der Deutschen Reichsbahn⸗Gesellschaft die Selbstkosten zu erstatten. Während der Tätigkeit für die „Reichs⸗ autobahnen“ erhalten die zu der Gesellschaft überwiesenen Reichs⸗ bahnbeamten ihre sachlichen Weisungen von der Gesellschaft „Reichsautobahnen“.
Dem Hauptprüfungsamt der Deutschen Reichsbahn⸗Gesellschaft
wird die Kontrolle der Finanzangelegenheiten und die Rechnungs⸗ prüfung übertragen. Der Leiter berichtet hierüber direkt an den Verwaltungsrat der Gesellschaft „Reichsautobahnen“.
Einführung der Satzung. . 1. „„Diese Satzung wird nach 5 3 der 1. Verordnung zur Durch⸗ führung des Gesetzes über die Errichtung eines Unternehmens Reichsautobahnen?“ vom 7. August 19833 (RGBl. 11 S. 521) von der Deutschen Reichsbahn-Gesellschaft im Einvernehmen mit dem Generalinspektor für das deutsche Straßenwesen erlassen. Die Satzung ist von der Reichsregierung am genehmigt worden. Sie tritt mit der Errichtung der Gesellschaft= „Reichsautobahnen“ in Kraft. Berlin, den 10. August 1933. Deutsche Reichsbahn-Gesellschaft. Der Verwaltungsrat: C. F. v. Siemens. Der Generaldirektor: Torpmüller.
Bekanntmachung.
Die am 27. August 1933 ausgegebene Nummer 95 des Reichsgesetzblatts, Teil 1, enthält: Gesetz über die Befreiung des Reichspräsidenten von Hindenburg von Reichs- und Landessteuern für das Ritter⸗ gut Neudeck, vom 27. August 1933,
die Verordnung zur Abänderung der Durchführungsbestim⸗ mungen über den Steuerabzug von beschränkt steuerpflichtigen Einkünften, vom 12. August 1933, die Zweite Verordnung über über die Erhebung einer 18. August 1933,
die Dritte Durchführungsverordnung von Ehestandsdarlehen (Dritte ED⸗DV ), 1933, und
die Verordnung über die Verlängerung der Anzeigefrist nach dem Volksverratgesetz, vom 26. August 1933.
Umfang: „ Bogen. Verkaufspreis: 0,15 RM. Postversen⸗ dungsgebühren: 0,4 RM für ein Stück bei Voreinsendung.
Berlin NW 40, den 28. August 1933.
Reichsverlagsamt. Dr. Kaisenberg.
das
Aenderung der Verordnung Ausgleichsabgabe auf Fette, vom
über die Gewährung vom 22. August
d n e che n,
. Die am 26. August 1933 ausgegebene Nummer 34 des Reichsgesetzblatts, Teil Il, enthält:
die Verordnung über die vorläufige Anwendung einer deutsch—⸗ tschechoslowakischen Vereinbarung, vom 21. August 1933,
die Vierte Aenderung der Donau⸗Schiffahrts⸗-Polizeiordnung, vom 10. August 1933, und ö . die Bekanntmachung über die Kündigung von Zollbindungen im deutsch-französischen Handelsabkommen, vom 24. August 1933.
Umfang: * Bogen. Verkaufspreis: 0,15 RM. Postversen⸗ dungsgebühren: G, 94 RM für ein Stück bei Voreinsendung.
Verlin NW 40, den 28. August 1933.
Reichsverlagsamt. Dr. Kaisenberg.
Preußen. Bekanntmachung.
Auf Grund des §1 des Gesetzes vom 26. Mai 1933 über die Einziehung kommunistischen Vermögens (RG Bl. 1 S. 293) in Verbindung mit § 1 der Verordnung vom 31. Mai 1933 zur Durchführung des Gesetzes über die Einziehung kommunistischen Vermögens (Gesetzsamml. Nr. 39) werden 3 aufgeführte, den „Westdeutschen Buchdruckwerkstätten A. G. Düsseldorf“ ge⸗ hörende Gegenstände, nämlich 1 32⸗seitige M. A. N. Rotationsmaschine Nr. 14110 mit elektrischer Ausrüstung, Gießwerk „Winkler“ Nr. 315 522 mit Motor, Vohrapparat Nr. 14551 mit Motor, Justierapparat für Handbetrieb, Trockentrommel mit Motor, Kniehebel⸗Prägepresse mit Motor, 5 Schließrahmen, Maternschere, Widder“ Flachgießinstrument mit Schmelzkessel, Schmelzofen, Bohrmaschine, Bleihobel, Schneidemaschine „Seyboldus“, dreimal geflickt, 1 Abziehpresse „Nudel“, . mit der Maßgabe zugunsten des Preuß. Staates eingezogen, daß mit der öffentlichen Bekanntmachung dieser Verfügung die Gegenstände Eigentum des Preußischen Staates werden.
Die Geschäfts⸗
22. August 1933
Gegen diese gegeben. Düsseldorf, den 24. August 1933. Der Regierungspräsident. J. V.! Bachmann.
Verfügung ist ein Rechtsmittel nicht
Bekanntmachung.
Auf Grund des g1 des Gesetzes über die Ein zieh u 9 kommunistischen Vermögens vom 26. Mai 193
(RGBl. 1 S. 293) in Verbindung mit dem Gesetze über die Einziehung staats⸗ und volksfeindlichen Vermögens vom 14. Juli 1933 (RGBl. 1 S. 479) und der Preußischen Aus⸗ führungsverordnung vom 31. Mai 1933 (Gesetzsamml. S. 207) werden die nachstehend bezeichneten Sachen und Rechte unter Bestätigung der polizeilichen Beschlagnahme zugunsten des Landes Preußen eingezogen.
Bezeichnung der eingezogenen Sachen und
Rechte Eigentümer
1ẽHaupteinnahme⸗, 1 Hauptausgabebuch und 3 Kassabücher, 1 Heft Vierteljahresberichte; 1 Heft Ausgabebelege; 4 unbenutzte und 2benutzte Mitgliedsbücher; 2 Organisations⸗ statute der S. P. D.; 1 unbenutzte Mit⸗ gliedskarte; 3 Broschüren „Mit uns zieht die neue Zeit“; Der Bücherkreis 1930, Heft 4; Thälmanns Antwort auf 21 Fragen von SPD.⸗Arbeitern; 528 Marken — Männer —, Internationale⸗ u. Bildungs⸗ 3. st t Vierteljah ch Schnellhefter mit Vierteljahresrechnungen; ö 1 Protokollbuch; os9 Beitragsmarken* ber 63 , ,,, Patte reffurt. Kassenbuch; je 1 Heft Vierteljahresrech⸗ nungen und Ausgabebelege; 1 Markenbuch mit yz Parteimarken; B Markenbuch mit
S. P. D. Ortsgruppe Ammern.
S. P. D.⸗Orts gruppe
Görmar. 139 Parte imarken Kassenbuch; 3 Bücher mit Briefwechsel, Vierteljahresabrechnungen (Geschäftsbe⸗ richten) und mit Einnahmebelegen; 1 S. P. D.⸗Stempel; 430 Parteimarken; eine Fahnenstange
1 Stempel mit Kissen und 1 Protokollbuch 1 Schrank
S. P. D.⸗Orts gruppe Heyerode.
S. P. D.⸗Wahlverein in Oberdorla.
. P. D.⸗Wahlverein in Großburschla. 1
11 Mitgliedsbücher und 2 Kassenbücher
2 Pfeifen; 2 Trommelhaken; 9 Trommelstöcke; kleine Trommeln; 1 große Trommel mit Schlegel aber ohne Becken; 1 Fahne; ein uch 1 Stempel; 1 Locher; Vereins⸗ akten
1 Schrank, 1 Fahne mit Schärpe und Stange, 1 Hantel mit 12 Paar Scheiben; 1 Stemm⸗ gewicht; 1 Wurfstein; 2 Kokosmatten; zwei Sprungständer; 1 Sprungbrett; 1 Sprung⸗ stange aus Bambus; 1 vollständiges Reck; 1Barren; 9 Grenzfähnchen
Schwarz⸗Rot⸗Gold in Ammern.
Reichsbanner Schwarz⸗Rot⸗Gold in Treffurt.
Arbeitersportvere in in Großburschla —
Hilfs⸗ und Ersatz⸗ organi sation der SPD.
Arbeitersportkartell in Großburschla — Hilfs⸗ und Ersatz⸗ organisation der SPD
1 Schrank
.
Arbeitergesangverein in Großburschla — Hilfs⸗ und Ersatz⸗ organisation der SPD.
Arbeitersängerchor in Treffurt. — Hilfs⸗ und Ersatz⸗ organisation der SPD.
Gemäß § 3 der angezogenen Verordnung vom 26. Mai 1933 erlöschen die an den eingezogenen Gegenständen be⸗ stehenden Rechte.
Die Verfügung wird mit der öffentlichen Bekanntmachung wirksam.
Erfurt, den 22. August 1933.
Der Regierungspräsident. J. V.: Dr. von Chamier.
1 Schrank
1 Paket Noten
Bekanntmachung. Auf Grund des 81 des Gesetzes über die Einziehung kom munistisch
en Vermögens vom 26. Mai 1933
(RGBl. Teil 1 S. 293) wird die der „Kom muhnistischen
ö Deutschlands, reuznach“, gehörende Schreibmaschine, Mar zugunsten des Preußischen Staates eingezogen. Koblenz, den 24. August 1933. Der Regierungspräsident. J. V. Mand.
Torpedo,
Bekanntmachung.
Auf Grund des Gesetzes über die Einziehung vol ks⸗ und staatsfeindlichen Vermögens vom 14. Juli 1933 (RGBl. 1 S. 479) in Verbindung mit § 1 des 66 über die Einziehung kommunistischen Vermögens vom 26. Mai 1933 (RGBl. 1 S. 233) und der Preußischen Durch⸗ führungsverordnung vom 31. Mai 1933 (Gesetzsamml. Nr. 39) wird hiermit das gesamte Vermögen der Firma „Volks⸗ st imme, Zeitungsverlag und Buchhandlung G. m. b. H. in Wiesbaden“ zugunsten des Preußischen Staates eingezogen.
Mit der ,, des Vermögens erlöschen alle For⸗ derungen Dritter gegen die Gesellschaft.
Als Verwalterin des eingezogenen Vermögens ist die Konzentrations⸗Aktiengesellschaft in Berlin 8SWöös, Linden⸗ straße 3, eingesetzt worden.
Wiesbaden, den 25. August 1933.
Der Regierungspräsident.
Zschintzsch.
. Bad e
Zeitungsverbot.
Auf Grund des 5 1 der Verordnung des Herrn Reichs⸗ präsidenten zum Schutze von Volk und Staat vom 28. Fe— bruär 1933 RGBl. 1 S. 83) in Verbindung mit der Preu— ßischen Durchführungsverordnung (RdErl. des Preuß. Min. d. J. vom 3. März 1933 — Min. Bl. i. V. S. 233) verbiete ich die in Düsseldorf als Wochenzeitung erscheinende periodische 6 „Junge Front“ auf die Dauer von
ochen.
Das Verbot umfaßt auch die im gleichen Verlage etwa erscheinenden Kopfblätter der . ront“ sowie jede an—⸗ geblich neue Druckschrift, die sich sachlich als die alte darstellt und als ihr Ersatz anzusehen ist.
Ueber das hiermit ausgesprochene Verbot darf die Zei⸗ tung lediglich die folgende Mitteilung verbreiten: „Das Er⸗ scheinen der Wochenzeitung „Junge Front“ ist auf bie Dauer von acht Wochen verboten worden.“
Jede weitere Mitteilung darüber hinaus iz untersagt und würde einen Verstoß gegen 8 4 der genannten Verordnung zum Schutze von Volk und Staat darstellen.
Gegen diese Verfügung ist binnen zwei Wochen, vom Tage der a reh n ab gerechnet, die Klage im Verwaltungs⸗ streitverfahren zuläfsig. Sie hat keine aufschiebende Wirkung
Düsseldorf, den 26. August 1933.
Der Regierungspräsident. J. V. Bachmann.
Bekanntmachung. Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 54 der Preußischen Gesetzfammlung enthält unter (Nr. 13966.) Das Gesetz zur Durchführung des 5 1 Abs. 2 des Gesetzes über die Befreiung des Reichspräsidenten von Hinden⸗ burg von Reichs⸗ und Landessteuern für das Rittergut Neudeck vom 27. August 1933 (RGBl. 1 S. 5965), vom 27. August 1933.
Umfang 25 Bogen. Verkaufspreis 0, 20 RM zuzüglich einer Versandgebühr von 4 Nn
Zu beziehen durch: R. von Decker's Verlag (G6. Schench, Berlin Wg, Linkstr. 35, und durch den Buchhandel.
Berlin, den 27. August 1933. Schriftleitung der Preußischen Gesetzsammlung.
Nichtamtliches.
Deutsches Reich. Bekanntmachung.
In Abänderung der Bekanntmachung der Handels⸗ vertretung der UdSSR. in Deutschland, Reichsanzeiger Nr. 1 vom 2. Januar 1933, wird folgendes bekanntgegeben:
IIIa. B. 2.:: Balagul, Chaim, für die Zeit vom
25. August 1933 bis 10. September 1933.
Berlin, den 26. August 1933.
Handelsvertretung der U. d. S. S. R. in Deutschland,
Rechtsabteilung.
Post⸗, Funk⸗ und Verkehrswesen. Neue Postschatzanweisungen.
Am 1. Oktober 1933 werden 150 Mill. RM 6 „ige Post⸗ schatzanweisungen des Jahres 1931, Folge I, zur Rückzahlung fällig. Die Deutsche Reichspost wird die Postschatzanweisungen einlösen oder gegen neue umtauschen. Der Arbeitsausschuß des Verwaltungsrats der Deutschen Reichspost hat am 26. August 1933 den Zeichnungs⸗ und Umtauschbedingungen zugestimmt. Die neuen Postschatzanweisungen werden zum Kurse von 98 4 aus⸗ gegeben, mit 5 e verzinst und bei einer Laufzeit von 2 Jahren zum Nennbetrag eingelöst. Umtauschanmeldungen und Nenzeich⸗ nungen werden voraussichtlich in der Zeit vom 7— 19. Sep⸗ tember entgegengenommen werden. Das Nähere wird durch die Tageszeitungen bekanntgegeben.
Der neue Direktor der Reichsdruckerei.
Oberpostrat Hensel, der bisherige kommissarische Leiter der Reichsdruckerei, ist nunmehr zum Direktor der Reichsdruckerei er⸗ nannt worden. Hensel, geboren 1877 in Schwerin (Warthe,), trat 1896 in Posen in den höheren Postdienst ein und wurde in den Oberpostdirektionsbezirken Berlin, Stettin und Frankfurt (Oder) beschäftigt. Von 1902 bis Anfang 1966 war er beim Deutschen Postamt in Konstantinopel tätig. Im Weltkrieg war Hensel türki⸗ scher Major und Abteilungschef bei der Deutschen Militär⸗Mission in Konstantinopel. In 24 Stellung organisierte und leitete er das Feldpostwesen der Mission, deren Aufgabe es war, die ostalische Verbindung der im Orient kämpfenden deutschen Truppen mit der Heimat zu unterhalten. April 1919 kehrte Hensel in die Heimat zurück und war als Postdirektor in Stettin und Charlottenburg tätig. 1924 wurde er mit der Leitung des Haupt⸗ postamts in Spandau betraut. Im April 1933 wurde er zum 2berpostrat bei der Oberpostdirektion Berlin befördert. Hensel ist seit 1931 Mitglied der NSDAP.
Landwirtschaft und Siedlung.
Zinssenkung für die vom Preußischen Staate gewährten Boden⸗ verbesserungsdarlehen.
Das Preußische Staatsministerium hat beschlossen, den Zins⸗ satz für alle seit der Stabilisierung der Währung vom Preußischen Staate bewilligten, von der Preußischen Staatsbank (See⸗ handlung) verwalteten Bodenverbesserungs⸗, Wasserleitungs⸗ und Umlegungsdarlehen mit Wirkung vom 1. Juli 1933 ab allgemein auf 333 v. S. einschließlich Verwaltungskostenbeitrag herabzusetzen, Tie Zinsverbilligung gilt also für die nach dem 30. Juni 1933 sallig werdenden Zinsbeträge. ; .
lußerdem ist beschlossen, den ö. das Osthilfegebiet entfallen⸗ den, seit der Stabilisierung der Währung über die Preußische Staatsbank gegebenen preußischen ,,, ehen mit Wirkung vom 1. Juli 1833 ab in sinngemäßer Anwendung der für das Reich geltenden Bestimmungen die ö Zins⸗ verbilligung durch eine weitere Senkung des Zinssatzes zu ge⸗ währen. Diese verstärkte Zinsverbilligung für die nach dem 30. Juni 1933 fällig werdenden Zinsbeträge ist zunächst für die
Dauer eines Jahres vorgesehen.
Durch diese Zinsverbilligung für die preußischen Bodenver⸗ besserungs⸗ usw. Darlehen tritt für die Landwirtschaft eine wesentliche Entlastung ein. Die Preußische Staatsregierung trägt damit der heutigen Lage der Landwirtschaft und den veränderten Vethältnissen auf dem Geldmarkt Rechnung.
Neichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 200 vom 28. August 1933.
S. 3.
Handel, Gewerbe und öffentliche Finanzen. Berlin, den 28. August 19353.
n Berlin festgestellte Notierungen für telegraphische uszahlung, ausländische Geldsorten und Banknoten.
Telegraphische Auszahlung.
28. August Geld Brie o 928 O 932 2807 2515 1,998 2,002 O. 804 O0, 806 13,88 13,89 13,47 153551 2947 2553 244 Gags l, 449 1,451
169,53 169, 87 2393 2397
o8, 59 5871 2488 2, 492
81,57 81,83 5, 944 5,966 22,9 2223 22, 18 b. 295 bh. 305 h. 206 41,51 41,869 1,69 60 24 6036 61, 66
1269 1271 12566 65 78 67 92 65. 5 16.445 I6. 485 15. 45 1747 15,44
60,94 Gl, s 73 53 Id ? S. i8 51.534 3oõd7 Jobs 35 5 35 63
69, 43 69.57
7168: 71,8 m5 46865
— —
Ausländische Geldsorten und Banknoten.
— 28. August 265. August Geld Brie
Geld Brief 20,8 20,46
3 16, 165 16, 22 15,29 4185 4,205 4, 766
290 292 357 65
277 1549 15 45
191 bö o
to 22 5st
592 16155 16d 79 2315 23,35 ö. 5
1153 e
thadaa% 25. August Geld Brief 0, 998 O0, g32 2, 847 2,863 15935 2662 6. zz G zd 14, 125 14, 165 13,745 13,785 2, 997 3, 0063 O, 244 O0, 246 l, 449 1,4651
169,58 169, 9 zo 22
bz, h 2452
878 Grids
uenos⸗Aires . ;,, nad. 8 stanbul ... . 1 türk. Pfund Fapan ..... 1 Jen airo ..... 1 àagypt. Pfd. London.... 18 New Jork ... 15 Rio de Janeiro 1 Milreis Uruguay .... 1 Goldpeso
Amsterdam⸗ Rotterdam . 100 Gulden 100 Drachm.
w Brüssel u. Ant⸗
100 Belga 100 Lei
werpen .. Bucarest ...
100 Pengö 100 Gulden
Budapest .. Danzig....
100 Imk. 100 Lire
Selssug fors ö V 100 Dinar
ae, Jugoslawien ..
o 100 Litas
100 Kr.
Kaunas, Kown . . i 100 Eseudos 100 Kr.
, und 100 Frs.
hör, 100 Kö
Oslo 9 9 2 aris . ,,, eykjavik
00 isl. Kr.
100 Latts
(Island) .. 100 Frs.
K 100 Lewa
Schweiz .... Sofia .
l00 Peseten 100 Kr.
Spanien . ...
Stockholm und 100 estn. Kr. 109 Schilling
; .
Gothenburg. Tallinn (Reval, Estland). 5
Sovereigns .. 20 Fres. Stücke Gold⸗Dollars. Amerikanische: 1000 —5 Doll. 2 und 1 Doll. Argentinische . Brasilianische . Canadische . .. Englische: große 1 Xu. darunter Türkische .. Belgische ;. . . . Bulgarische .. Dänische .... D Estnische .... Finnische . . . . gran f sch . Dollãndische 3 Italienische: gr. 100 Lire u, dar. Jugoslawische . Letkländische .. Litauische ... Norwegische .. Oesterreich.: gr. 1008ch. n. dar. Rumänische: 1009 Lei und neue 500 Lei unter 500 Lei 100 Lei Schwedische .. 100 Kr. Schweizer! gr. 100 Frs. 100 Frs. u. dar. 100 . Spanische ) . . 100 Peseten Tschecho⸗ slow. . h000 u. I000R. 100 Ke 500 Kr. u. dar. 100 Kè Ungarische .. . 100 Pengö nur abgestempelte Stücke.
O st devi sen.
Auszahlungen. 10031. 17.00 47,20 47 26
türk. Pfund 100 Belga 100 Lewa 100 Kr.
100 Gulden 100 estn. Kr. 100 Fmk. 100 Frs.
100 Gulden 100 Lire
100 Lire
100 Dinar 100 Lats
100 Litas 100 Kr.
100 Schilling 100 Schilling
00 Lei
47, 00 17, 66ũ 147. 66
4720 47, 56 r g6
Warschau ... Von Kattowitz ...
Polnische
100391. 47,00
66 3. r 66 47 36
Notennotierungen.
10031. 14630 47,20 1 4680 47.20
Kursentwicklung und Rentabilität der Altbesitzanleihen.
In der letzten Zeit hat sich an der Börse für Altbesitzanleihen wie stets vor den im Herbst stattfindenden Auslosungen zum 31. Dezember eines Jahres, etwas stärkeres en g geltend ge⸗ macht. Der neue Bericht des Bankhauses Gebr. Arnhold, Dresden⸗ Berlin, nimmt dies zum Anlaß, sich mit der bisherigen Kursent⸗ wicklung und gegenwärtigen Rentabilität dieser Anleihen J be⸗ schäftigen. Es wird darauf hingewiesen, daß die 56 eihen, wie alle Renten ohne laufende Verzinsung, zwar dann
Zinseingänge benötigt werden, daß aber durch Verteilung eines rößeren Besitzes auf möglichst zahlreiche Stücke auch bei Alt⸗ esitzanleihen eine weitgehende Gleichmäßigkeit der Auslosung und damit des Ertrages erzielt werden kann. Durch das Fehlen der laufenden Verzinsung, an deren Stelle vorwiegend ein — ein⸗ kommensteuerfreier — Kapitalzuwachs tritt, ergibt sich weiterhin eine starke Unabhängigkeit von künftigen Veränderungen des Zinsniveaus, was die Eignung der Altbesitzanleihen zur lang— fristigen Sicherung der gegenwärtigen Renditen erhöht.
Trotzdem zeigt die Kursbewegung der letzten Jahre, daß die börsenmäßige Beiwertung der Altbesitzanleihen wesentlich von ihrem Los⸗-Charakter bestimmt wird. Die Kursentwicklung zeigt für die meisten Jahre Höchstkurse vor der Jahresauslosung und einen Tiespunkt gegen Ende des Jahres, d. h. eine Wellen⸗ bewegung des Kurses, wie sie für Losanleihen bezeichnend ist. Weiterhin ergibt eine Berechnung der ne en fe für die in Berlin hauptsächlich gehandelten Altbesitzanleihen, daß die Renditen weiter hoch sind. Bei der Altbesitzanleihe des Deutschen
ür Kgpie
; ; i. Färsen: talanlagen nur bedingt in Frage kommen, wenn ganz regelmäßige
Reiches, die naturgemäß eine Sonderstellung einnimmt, beträgt die Effertivverzinfung unter Annahme durchschnittlicher Aus⸗ losungen etwas über 8ü5 75, während bei den anderen Werten, vor allem den Provinzial⸗ und Stadtanleihen, trotz des meist außerordentlich geringen Umlaufbetrages, dessen Aufbringung kaum besondere Schwierigkeiten machen sollte, teilweise heßt Renditen bis zu 12½½ 5 zu verzeichnen sind. In fen alle beträgt selbst die hehre lssch Minimalverzinsung, die sich ergeben würde, wenn sämtliche Stücke erst zum Schluß der gesamten Aus⸗ losungszeit gebogen würden, noch ungefähr 6 25 bis 671 35. Der Bericht weist darguf hin, daß die überdurchschnittliche Rentabilität zahlreicher Altbesitzanleihen unter Umständen ein Hindernis auf dem Wege zur Durchführung der orggnischen Senkung aller Kapitalmarktzinsen bedeuten kann, so daß zu erwägen wäre, ob nicht jetzt frühere Reformpläne, wie der Vorschlag mehrmaliger Auslosungen im Jahre, zur Stützung des Kursniveaus aufge⸗ nommen werden sollten.
r
Wagengestellung für Kohle, Koks und Briketts im Ruhrrevier: Am 26. August 19833: Gestellt 15 191 Wagen. — Am 27. August 1933: Gestellt 1542 Wagen.
— —
Die Elektrolytkupfernotierung der Vereinigung für n, Elektrolytkupfernotiz stellte sich laut Berliner Meldun des „W. T. B.“ am 28. August auf 55, 25 ƽ (am 26. August 29 hb, o ) für 100 kg.
Speisefette: Bericht der Firma Gust. Schultze & Sohn, Berlin C 2, 265. August. Butter: Die Stimmung auf dem Buttermarkt ist ruhiger geworden, denn die Nachfrage hat sich gegen Ende des Monats wesentlich abgeschwächt. Wenn auch die Zufuhren inländischer Butter weiter klein sind, so stand doch
enügend Auslandsbutter zur Deckung des Bedarfes zur Ver— . Berlin notierte in der Berichtswoche unveränderte Preise, agegen hatte die Hamburger Auktion nochmals einen höheren Erlös zu verzeichnen. Während die dänische Notierung unverändert blieb, gab die Notierung in Schweden um 5 Kr. nach. Die For⸗ derungen aus den Randstaaten haben sich kaum verändert.
Berichte von auswärtigen Devisen⸗ und Wertpapier märkten.
De visen.
Danzig, 26. August: gien (W. T. B.)
Wien, 26. August. (W. T. B.) Amsterdam 2565,70, Berlin 168,55, Budapest 124293, Kopenhagen 1090,50, London 22,514, New
ort 486,90, Paris 27, 75, Prag 20697, Zürich 187,66, Marknoten 68,06, Lirenoten 387,45, Jugoslawische Noten S8, 8ꝗ9, Tschecho— owakische Noten 20, 46, Polnische Noten 78, 90, Dollarnoten 477,90, ngarische Noten — — *), Schwedische Noten 114,50, Belgrad — —, erlin Clearingkurs 216,9. — *) Noten und Devisen für 100 Pengö.
Prag, 26. August; Geschlossen. (W. T. B.)
Bud apest, 26. August: Geschlossen. (W. T. B.)
London, 28. August. (W. T. 93 New York 459, 75, Paris 82, 15, Amsterdam 798,60, Brüssel 28,043, Italien 60,75, Berlin 13,49, Schweiz 16,62, Spanien 38,623, Lissabon 106,00, Kopen⸗ hagen 22,883, Wien 30,00, Istanbul 675,00, Warschau 28,62, Buenos Aires 44,00, Rio de Janeiro 431,00.
Am sterdam, 26. August. (W. T. B.) (Amtlich. Berlin 59, ofs, London 7.94, New Jork 171A, 25, Paris g.71, Brüssel 84, 60, Schweiz 47,99, Italien 13,10, Madrid 20,723, Oslo do, 06, Kopen⸗ hagen 5,60, Stockholm 41,00, Wien — —, Budapest — —, Prag 35, 00, Warschau — — Helsingfors — —, Bukarest ——, Joko⸗ hama — —, Buenos Aires — —
Zürich, 258. August. (W. T. B.) (Amtlich) Paris 20, 24), London 16,606, New Jork 360, 59, ö 72, io, Mailand 27,33, Madrid 43,10, Berlin 122,98, Wien ö r — — Istanbul 246, 00.
Kopenhagen, 26. AÄugust. (W. T. B. London 22,40, Vew York 487,25, Berlin 166,596, Paris 27,560, Antwerpen 98,00, Eich 136,00, Rom 37,20, Amsterdam 283,60, Stockholm 115,70,
Slo 112,75, Helsingfors 9g, 95, Prag Ll, 09, Wien — —.
Stockholm, 26. August. (W. T. B.) London 19,40 nom., Berlin 145,50 nom., Paris 25,80 nom., Brüssel 85, 50 nom., Schweiz. Plätze 118,00 nom., Amsterdam 246, 00 nom., Kopenhagen 87, 90 nom., Oslo 98, 0 nom., Washington 7,00 nom., Helsingfors 8, 60 nom, Rom 32,50 nom., Prag 18,50 nom., Wien — —. .
Oslo, 26. August. (W. T. B.) Londen 19,90, Berlin 14990, Paris 24,50, New York 432, 00, Amsterdam 252,50, Zürich 121,25, Helsingfors 8,90, Antwerpen S8, 00, Stockholm 102,865, Kopenhagen S9, 1), Rom 38, 10, big 18,50, Wien — —.
Moskau, 89. August. (W. T. B.) (In JIscherwonzen.) 1090 engl. Pfund 641,22 G., 64,50 B., 1000 Dollar 142,47 G., 142, 15 B., 1000 Reichsmark 46,28 G., 46,388 B.
London, 26. August. (WB. T. B) Silber Barren prompt 1716/14, Silber fein prompt 195 /,, Silber auf Lieferung Barren 181/19, Silber auf Lieferung fein 19, 50, Gold 12974.
Wertpapiere.
Frankfurt a. M., 26. August. (W. T. B.) 5 o/ Mex. äußere Gold — —, 44 0½ Irregation 2,75, 4 0 Tamaul. 9 1 4 — — oso Tehuantepec abg. ——, Aschaffenburger Buntpapier — — Cement Heidelberg 76,50, Cement Lothringen 77,650, Disch. Linoleum 40 /g, Eßlinger Masch. 24,50, Felten u. Guill. —— Ph.. Holzmann 42, 60, Gebr. Junghans — — Lahmeyer — Mainkraftwerke 58,509, Schnellpr. Frankent. 6.59, Voigt u. Häffner 53 gellstoff Waldhof 38, »0o, Buderus 65, 50, Kall Westeregeln
119,00
Hamburg, 26. August: Geschlossen. (W. T. B. nn 26. ir zust 6 e che fn (W. 8 B.) Am sterdam, 26. August: Geschlossen. (W. T. B.)
Die Nummer 24 des Reichsarbeitsblatts vom 26. August 1933 hat , n 8 Teil I. Amtlicher Teil, J. Arbeitsvermittkung und Arbeitslosenversicherung. Ge— setze, Verordnungen, Erlasse? Unterstützungsdauer in der grier⸗ ,. — Beitr: Steuergutscheine für Mehrbeschäftigung bon Arbeitnehmern (68 16 bis 50 StGschwB.). (9. Sammelerlaß.) — Berichtigungen. — Bescheide, Urteile: 31. Begriff des „Beamten“ im Sinne des 8 859 StGB. bei den Dienststellen der Reichsanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung. — IV. Woh⸗ nungs⸗ und Siedlungswesen. Gesetze, Verordnungen, Erlasse: Förderung des Eigenheimbaues aus Mitteln der Reichsanstalt. — ee nf für die Instandsetzung von Wohngebäuden und landwirtschaftlichen Wirtschaftsgebauden. — V. Versorgung und Fürsorge. Gesetze, Verordnungen, Erlasse: Maßnahmen der Reichs⸗ regierung zur eth ilih it der Speisefette für die minder⸗ bemittelte Bevölkerung. — Teil II. Nichtamtlicher Teil. Die sozialpolitische Gesetzgebung seit dem 30. Januar 1933. Von Dr. Münz, Oberregierungsrat im Reichsarbeltsministerium. — Die Zahl der versorgungsberechtigten Kriegsbeschädigten und Kriegshinterbliebenen und die Zahl der versorgungsberechtigten ehemaligen Angehörigen der neuen Wehrmacht und ihrer Hinter⸗ bliebenen im Mai i933. Von Fverster, Oberregierungsrat im Reichsarbeitsministerium. — Die neuen Unterstützungssätze in der Erwerbslosenfürsorge des Saargebietes. Von Beigeordneten Dr. Dierkes, Neunkirchen (Saar). — Die Arbeitsmarktlage im Juli 1933; 1. Die Arbeitsmarktlage. — II. Die Inanspruchnahme der Unterstützungseinrichtungen im Juli 1933. — III. Die wert⸗ schaffende Arbeitslosenfürsorge im Monat Juni 1933. — Abrech⸗ nung der Reichsanstalt für Monat Juni 1933. — Ergeb⸗ nisse der zweiten amtlichen Lohnerhebung im Buchdruckgewerbe für Juni 1632. — Sozialpolitische , — ir besprechungen und Bücheranzeigen. — Teil IV. Amtliche Nachrichten für Reichsversicherung. I. Amtlicher Teil. A. Allgemeines. Betrifft: Besuch von Versammlungen. — Gesetz über ein außerordentliches Kündigungsrecht von Aerzten, Zahnärzten und Zahntechnikern und über Aenderungen der Reichsversicherungsordnung. Vom 14. August 1933. — B. Kran— kenversicherung. Verordnung über die ö Ver⸗ einigung Deutschlands. Vom 27. Juli 1933. — Verordnung über die Zulassung von Zahnärzten und Zahntechnikern zur Tatigkeit bei den Krankenkassen. Vom 27. Juli 1933. — Betrifft: Fragen der Krankenversicherung. — Verordnung über die Kassenärztliche Vereinigung Teutschlands. Vom 2. August 1933. — Betrifft: Zu⸗ lassung zur Kassenpraxis. — Entscheidungen der Spruchsenate 4679. — Entscheidungen der Beschlußsenate 4680. — Andere Ent⸗ scheidungen. — C. Unfallversicherung. Rundschreiben an die Vor⸗ stände sämtlicher gewerblichen und landwirtschaftlichen Berufs⸗ genossenschaften und an die Ausführungsbehörden vom 5. August 1933, betr. Aenderung und Ergänzung der Anleitung zur Auf⸗ stelkung der Nachweisung über die gesamten Geschäfts- und Rech⸗ nungsergebnisse der Träger der unf ee fler. — Zulassungen des Deutschen Schleifscheibenausschusses für Trenn⸗, Topf- und Schleifscheiben. — D. Invalidenbersicherung. Entscheidungen der Spruchsenate 4681. — E. Angestelltenversicherung. Verordnung über die Einrichtung von Sammelkarten und die Vernichtung von Versicherungskarten in der Angestelltenversicherung. Vom 3. August 1933. — Entscheidungen der Beschlußsenate 4682. — G. Arbeitslosenversicherung. Entscheidungen der Spruchsenate 4683. — Entscheidungen der Beschlußsenate 4684. — J. Statistische Angaben. Neueste Zahlenergebnisse aus der Inva— lidenversicherung. — Rentenbewegung in der Invalidenversiche— rung im 2. Vierteljahr 1933. — Zahl der zur Feststellung des Rentenbetrages angerechneten Wochenbeiträge bei den im 2. Vierteljahr 1933 neu festgesetzten Renten. — Verteilung der Anzahl der im 2. Vierteljahr vereinnahmten Wochenbeiträge auf die einzelnen Lohnklassen. — II. Nichtamtlicher Teil. Zeitschriften⸗ schau. — Teil VI. Bekanntmachungen über Tarif⸗ verträge.
Statistik und Volkswirtschaft.
Schlachtviehpreise an deutschen Märkten in der Woche vom 21. bis 26. August 1933. Durchschnittspreise für 50 kg Lebendgewicht in RM.
Marktorte: *)
a. M.
Dortmund Frankfurt
Stuttgart Wuppertal
Ochsen:
* 8
— —
de d“᷑ ĩ 8 — 2
Bullen:
8 26 ee d, OD d
de 22
Kühe:
— E de & r O GSG O
. 86 St
Kälber:
— — * A
—
Schafe:
1
44,0 43,5
42ů0 11,0
Schweine: 0 d
—
20. 26,5
31, 28.0 23, 173
27, 2450
— 4 —
— —
27,0 23,5 19,5 14,6
—
ö O — Si Mn O
31,5 2850 39,0 31,6 250
46,8 42, ) 38,5
) 36,6 2 36,
330 3.5 2 31,5 30,0 20,6 ö 26,0 26,5 28,6 z2,6 27,
41,5
412,0 39,8 42
40,0
40,5 44,0 38,09 43,0
390,65 37.5
) Die Buchstaben in der Vorspalte entsprechen dem neuen Notierungsschema. Bezeichnung der Schlachtwertklassen siehe Wochenbericht in
Nr. 170 vom 24. Juli 1933. — 4) Geringe Kälber. — “) Auch beste jüngere Masthammel. — “) Weidemast. —
3 Angaben nach Schlachtgewicht.
Berichtigung: In Nr. 194 vom 21. August 1933 ist unter Leipzig, Schafe o und e zu setzen 32,3 (statt 32,2).
Berlin, den 26. August 1933.
Statistisches Reichsamt. J. V.: Dr. Blaßer.