1933 / 222 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 22 Sep 1933 18:00:01 GMT) scan diff

r / /

Reichs- und Staatsanzeiger Nr. 222 vom 22. September 1933.

S. 2.

Bekanntmachung.

Auf Grund des § 1 des Gesetzes über die Einziehung kommunistischen Vermögens vom 26. Mai 1935 (RGBl. 1 S. 293) in Verbindung mit dem Gesetz vom 14. Juli 1933 (RGBl. 1 S. 479) betr. die Einziehung volks⸗ und staats⸗ feindlichen Vermögens werden die nachstehenden Gegenstände zugunsten des Landes Preußen hierdurch eingezogen.

Bekanntmachung.

Auf Grund des Gesetzes über die Einziehu ng kom⸗ munistischen Vermögens vom 26. Ma 1933 (RGBl. 1 S. 293) in Verbindung mit dem Gesetz über die Einziehung staats- und volksfeindlichen Vermögens vom 14. Juli 1933 (RGBl. 1 S. 479) und der Preuß. Ausführungs⸗ verordnung vom 31. Mai 1933 (Gesetzsamml. S. 207) werden

die nachstehend aufgeführten Vermögensgegenstände und

mögen zugunsten des Landes Preußen, vertreten durch ö

Preußischen Minister des Innern, hiermit eingezogen. *

3 mäß 8 3 des oben angegebenen Gesetzes vom 2s. I)

36. . die an dem eingezogenen Gut bestehen Dies wird

hiermit an Stelle einer Zustellun bekanntgemacht. uf g amt

;

*

Gegenstand

Eigentümer

Läufer Papierrollenständer Radio⸗Kraftverstärkeranlage Aktenschrank Schreibtische

Tische Schreibmaschinentisch Stühle

Tresen

Fensterbürsten Kleiderhaken

Ofen schirme Abblendlaterne

kleiner Spiegel Musikinstrumente

Pauke mit Schläger Trommel mit 2 Stöcken Schlagbecken

Lyra

Notentaschen mit Noten Paket mit Noten Hypothek über 400 RM

ö SCNR RĩνùtλNĩ CCC e · , G

Reck

Matten

Faustball Tambourinschläger Faustballnadel Leine (25 m) Verbands kasten Ballpumpe Schlagball Ballnetz Reckpfähle Befestigungsstäbe Keulen

Stäbe Scheibenhantel Stemmscheiben Handball Gerätekasten

Tau

verschiedene Bücher

2 de D D N R

ö e 2886 de

2 verschiedene Bücher

Trommeln Tambourstab

Pfeife Schwalbennester verschiedene Bücher Turnreck

Barren

Hantel Gewichtsstück Turnreck

Barren

Pferd

Eckfahnen Schlagballhölzer Kugel Nachrichtentafel Holzkeulen Schwungringe mit Seil Sprungbretter Sprungmatten Turnschrank Kraftrad ohne Beiwagen kleine Standuhr Schreibtischlampe Schreibmaschine Schreibmaschinentisch Handdruckpresse Vervielfältigungsapparat Heftmaschine

Brie fwaage Geldkassette

Schrank

2 1 1 2 6 1 1 1 1 1 . 1

NM

86

D de

2

großer Schreibtisch Ausziehtisch Stühle Leibriemen Schreibmaschinenstuhl Luftbüchsen Schalmeien

3 Musikinstrumente

Schreibmaschine (Marke Triumph) Postkartendruckapparat Vervielfältigungsapparat Schränke

Schreibtisch Schreibmaschinentisch

Regal

Stuhl

Rohrsessel

Fach Gardinen

verschiedene Büroutensilien Lichtbildapparat Schreibmaschine (Marke A. E. G.) Schreibmaschine (Marke Abler) Schrank

Schreibtische

Waschständer

Rohrsessel

Bürolampe

Bilder

Tresen

Auslagekasten

Papierkorb

9 verschiedene Büroutensilien

Stade, den 11. September 1933.

* 2 W Q D D dW! DN

S. P. D., Ortsgruppe Hemelingen

Reichsbanney Hemelingen

Arbeiter⸗Turn⸗ in Sportverein Nordholz

Sport⸗ u. Turn⸗ verein Freunb⸗ schaft in Midlum

S. P. D., Ortsgruppe Gnarrenburg

S. P. D., Ortsgruppe Carlshöfen

S. P. D., Ortsgruppe Gasbed ru

Turnerschaft Frei Heil, Franzenburg

S. P. D., Unterbezirk Vege sack⸗Blumen⸗ thal⸗Osterholz in Au mund

S. P. D., Orts gruppe Sfierholz ;

S. P. D., Ortsgruppe Aumund

Eigentümer unbekannt

Reichsbanner, Orts⸗ ruppe Farge

S. P. D., Ortsgruppe Lilienthal

Bez. Sekr. der

S. P. D., Stade

Volksblatt für die Unterelbe, Stade

Der Regierungspräsident. J. A.:: Ollendorff.

1,2 Ræꝛ Bargeld

Einziehung staats⸗

Gattungsbezeichnung (bei Rechten: Art und Inhalt evtl. Geldbetrag des Rechts

Genaue Stückbezeichnung bzw. Kennzeichen

Die Beschlagnahme ist erfolgt bei

Eigentümer der beschlagnahmten Sache bzw. Berechtigter

1 2

3 1 ;

1 Schreibmaschine, „Adler“ Nr. 326016 12,51 RM große Trommel, 17 verschiedene Musik⸗ instrumente, 9 Trommeln Vervielfältigungsapparat Vervielfältigungsapparat Vervielfältigungsapparat m. RS.⸗Motor Nr. 8425 Pauke, 1 Becken, 1 Tuba, 2 Bässe, 2 Bariton, 1 Tenorhorn, 1 Waldhorn, 6 Trompeten, 2 Klarinetten, 1“ Konzert⸗ trommel

1 Büchergestell, 1 Teppich, 1 Schreibtisch, 1 Ruhebett

1 Baßhorn, 2 Notenbücher, 1 Tenorhorn

Fabrikat „Hörike“ Fabrikat „Gestettner“ Fabrikat „Rotaprint“

=/.

„Mercedes“ Nr. 61264 „Urania“ Nr. 18709

1 Tenorhorn, 1 Notenständer 1 Schreibmaschine 1 Schreibmaschine

„Markoprint“ „Erika; Nr. 168966 „Citroen“ 1 Z. 465440 „Oliver“ Nr. 36652

„Singer“ H. 246107, G. 1529803

1Vervielfältigungsapparat

n Reiseschreibmaschine Personenkraftwagen

1 Schreibmaschine

1 Schreibmaschine

2 Nähmaschinen

2 Filmvorführungsapparate Radioapparat mit 2 Lautsprechern 4 Nollschränke, 6 einfache Schränke, 5 Schreibtische, 20 Tische, 1093 Stühle, 4 Sessel, 15 Feldbetten, 5 Hobelbänke ĩ Vervielfältigungsapparat f. Handbetrieb Gartenbank, 1. Wandregal, 1 Tisch, L Briefwage, 1 Kartei, versch. Büro⸗ utensilien, 1 Doppelschreibtisch, 5 Stühle, U Papierkorb, 1“ Schreibmaschinentisch, 2 Rollschränke, 1557 , hle, 2 Tische, 1 Regal, haiselongue, 8 Stühle, 2 Tische, 1 Regal, L Korbbank, 6 Gardinen, . Ruhedecke, 1 Waschständer, 1 Fuß wage, 1Klosetteimer, 2 Zimmerbfen mit . Leiserner Ständer, 1 Papierkorb, 1 Blu⸗ menvase, 11 weiße Handtücher, go leine é hlampe, 1 Lampenkugel, erzteri 1 Kornzange, 1 e, ie, , Spekula, 7 Beinhalter, elektr. wasserbereiter, 2 Schalen, 5 Re Guthaven 1 Schreibmaschine

Köln, den 15. September 19338.

1 „Telefunken! 1

RNotafiy

Nr. 7Jo9b93 Kappel Nr *

„Oliver“ Nr. 408014

Postscheckkonto Nr. 52982 Köln

Mittelrh. Druckerei u. Ver⸗ Wie Spalte 3 lagsanstalt, Köln⸗Deutz Postscheckamt Köln

Reichsbanner Schwarz⸗Rot⸗ Wie Spalte 3 Gold, Köln

S. P. D., Ortsgruppe Köln Wie Spalte 3

Musikvereinigung „Freiheit in Köln⸗Mülheim

Hans Wecker, Köln

Tambour⸗ und Bläser⸗Riege Köln⸗Nord, Köln

Peter Köln, Koln Mülhen Bachstr. 31

Wie Spalte 3

M. Kalt, Köln, Elsaßstt. E. Quirin, Köln, Hüht gasse 71

G. Kalt, Köln, Spulman gasse 11

K. P. D., Bez. Mittelrh., Köln

Verband „Opfer des Krieges und der Arbeit“, Ortsgruppe Köln

K. P. D. Köln

K. P. D. Köln

K. P. D. Köln

S. P. D. Köln

gasse 66 Tings, Köln, Händelstr. A

V. Kleusch, Köln, Hansaringt W. Werner, Köln⸗Dellbrist W. Breiden, Köln⸗Ehrensel Wie Spalte 3

h Sozialistische Arbeiter jugenl S. p. d. Koln i J

Volkshilfe mit Bestattungs⸗ fürsorge, Köln, Rubens⸗ straße 30

Wie Spalte 3

„Einheitsverband für prole⸗ tarische Sexualreform und

. n Ortsgruppe öln

Mattlehner, Köln, Fabriciut straße 4, und Wolfra Köln, Merkener Str. 1

!

Der Regierungspräsident. J. A.: Dr. Möller.

J. Adorf, Köln, Spulmann

Bekanntmachung.

ä. Auf Grund des Gesetzes über die Einziehung kommu⸗ nistischen Vermögens vom 26. Mai 1933 (RöBl. 7 S. 293) in Verbindung mit der Preußischen Durchführungsverordnung vom 31. Mai 1933 (Gesetzsamml. Nr. 86) wird das gesamte

Eigentum a) der „Volkshilfe mit n, n., sorge“ in Heinrichs, Kreis Schleusingen, als Neben⸗ organisation der K. P. D., b) des Sportklub „Pugendkraft“ in Suhl, Kreis Schleusingen, als rb rtr uni fetlon der K. P. D., unter Bestätigung der polizeilichen Beschlagnahme zugunsten des Preußischen Staates, vertreten durch den Preußischen Minister des Innern in Berlin, eingezogen.

B. Auf Grund des Gesetzes über die Einziehung kommu⸗ nistischen Vermögens vom 26. Mai 1933 (R‚öBl. 5 S. 293) in Verbindung mit dem Gesetze über die Einziehung volls⸗ und staatsfeindlichen Vermögens vom 14. Juli 1933 (RGBl. 1 S. 479) und der Preußischen Durchführungsverord⸗ nung vom 31. Mai 1933 (Gesetzsamml. Nr. 39) wird das gesamte Eigentum

a) des Arbeiter⸗Rad⸗ und . „Soli⸗

l. 3 i . ät“ in Suhl, als Nebenorganisation der

b) des Arbeiter⸗Rad⸗ und Kraftfahrervereins „Sturm⸗

39 ö in Heinrichs, als Nebenorganisation der

.

e) des Arbheiter⸗Rad⸗ und Kraftfahrervereins „Vo r⸗

wärts“ in Suhl, als Nebenorganisation der S. P. D.

unter Bestätigung der polizeilichen Beschlagnahme zugunsten

des Preußischen Staates, vertreten durch den Preußischen Minister des Innern in Berlin, eingezogen.

Zu A und B. Gemäß § 3 der angezogenen Verordnung vom 26. Mai 1933 erlöschen die an dem eingezogenen Eigen⸗ tum bestehenden Rechte.

„Die Verfügung wird mit der öffentlichen Bekanntmachung wirksam.

Erfurt, den 19. September 1933.

Der Regierungspräsident. J. V: von Loewenstein.

Bekanntmachung.

Auf Grund des 1 des Gesetzes über die Ein ziehung ko mm un istischen Vermögens vom 26. Mai 19335 (RGBl. 1 S. 293j in Verbindung mit dem Gesetz über die : und volksfeindlichen Vermögens vom 14. Juli 1933 (RGBl. 1 S. 479) und der preußischen Ausfüh⸗ rungsverordnung vom 31. Mai 1933 (Gesetzsamml. S. 207) werden die Forderungen des „Internattkonalen Ge? wertkschaftsbundes, Paris“, gegen die Bank der Arbeiter, Angestellten und Beamten A. G. in Berlin, Wall⸗

straße 64, auf Auszahlung von Geld sowie auf Auszahlumn seines Saldoguthabens aus Kontokorrent und laufender Rech nung zugunsten des Preußischen Staates, vertreten durch da Minister des Innern, eingezogen. io an den eingezogenen Forderungen bestehenden Recht

erlöschen.

Dies wird hiermit an Stelle einer Zustellung amtlich be kanntgemacht.

Berlin, den 21. August 1933.

Geheimes Staatspolizeiamt. 8 d .

Bekanntmachung.

Auf Grund des 57 der Verordnung des Herrn Reicht präsidenten zum Schutze des deutschen Volkes vom 4. Fe brun 1933 hahe ich die Bücher:

a) 85 218. Gequälte Menschen“, Drama i 3. Akten von Carl Crede, Verlag J. H. W. Dietz N G. m. b. H., Berlin,

b) „Frauenleiden und deren Verhütunss von Dr. J. Zadek, Verlag Buchhandlung Vorwärt

Paul Singer G. m. b. H., Berlin,

c) Marquis de Sade und der Sadis mu von Dr. med. A. Sper, Berliner Zeitschriften⸗-Vertrich Berlin Wö57,

d) 8 6 ft“ von Henry Barbusse, Verlag „Die Schmiede!

erlin

) Liebes paradies“ von Hugh Elis, Privatverlat Brünn, Josefsgasse 21,

HD „Jugendgeländ en“ (Ein Buch von neuen Men schenz von Charly Straesser, Greifenverlag, Rudolstad

„Gebärzwang und kein End e, Verfasser Em Höllein, Neuer deutscher Verlag, Berlin Ws,

in Preußen wegen Gefährdung von Sitte und Anstand h schlagnahmt.

Dies wird

bekanntgemacht.

Berlin, den 20. September 1933.

Der Polizeipräsident in Berlin, Abteilung JV. ö

hiermit an Stelle einer Zustellung amtlü

Nichtamtliches.

Deutsches Reich.

Der apostolische Nuntius, Monsignore . Ot sem igo, hat Berlin verlassen. Während seiner Abwesenhs

führt der Auditor Monsignore Dr. Carl Colli die Geschs .

der Nuntiatur.

Reich s. und Staatsanzeiger Nr. 222 vom 2. September 1933. S. 3.

Deutscher Reichsrat. Sitzung vom 21. September 1933.

Der Reichsrat trat am Donnerstag, dem 21. September, steichstagsgebäude zu seiner ersten Sitzung nach der merpause zusammen. Reichsinnenminister Dr. Frick hieß dort zu neuer Arbeit willkommen.

Zur Erledigung gelangten eine ganze Reihe von

9 Personalveränderungen.

stimmte der Reichsrat der Ernennung des Oberlandes—

chtsrat Au gust Schmitt, München, zum richterlichen salied der Reichsdisziplinarkammer in München an Stelle verstorbenen Oberlandesgerichtsrats Heu ck zu. Zum hsidenten der Reichsdisziplinarkammer in Schwerin soll an le des Landgerichtspräsidenten Mars mann, der zum

Bktober in den dauernden Ruhestand tritt, Landgerichts⸗

stor Bu schmann Schwerin, ernannt werden. Einige Disziplinarrichter, deren Amtszeit ihr Ende er—

Hit, sollen wieder ernannt werden, und zwar bei der Reichs—

splinarkammer in Erfurt, der Amtsgerichtsdirektor Br. ring, bei der Reichsdisziplinarkammer in Erfurt als vertretendes Mitglied der Amtsgerichtsrat Dr. Hun—⸗—

us, bei der Reichsdisziplinarkammer in Frankfurt a. d. O.

Landgerichtsrat Behnisch, bei der Reichsdisziplinar— mmer in Kassel der Landgerichtsdirektor Hassenkamp., der Reichsdisziplinarkammer in München als stellver— indes Mitglied der Oberlandesgerichtsrat Dr. Bech⸗ un und bei der Reichsdisziplinarkammer in Schleswig Amtsgerichtsrat Haan.

An Stelle von fünf Ausscheidenden sollen ernannt werden

Präsidenten der Reichsdisziplinarkammer in Königsberg atspräsident Böger, zum stellvertretenden Mitglied der chedisziplinarkammer in Königsberg der Amts- und Land⸗ chtsrat Börner, zum stellvertretenden Präsidenten der chsdisziplinarkammer in Schleswig Landgerichtsdirektor ulitz in Flensburg, zum stellvertretenden Mitglied dieser mer der Landgerichtsrat Becker in Flensburg und zum glied der Reichsdisziplinarkammer in Liegnitz der Land—

ichtsrat Starke.

Ferner wurde an Stelle des Ministerialrats Pflei⸗ rer der Ministerialdirektor Dr. Dill zum ordentlichen

rttembergischen Mitglied des Verwaltungsrats der Deut—

n Girozentrale Deutschen Kommunalbank . bestellt. An Stelle des Ministerialrats Dr. Sch nie wind wurde

Misterialrat Dr. Schmölder vom preußischen Ministerium

Wirtschaft und Arbeit zum ständigen Mitglied des Reichs— sichts mts für Privatversicherung im Nebenamt ernanut. Zum Regierungsrat und ständigen Mitglied des Reichs⸗

psiicherungsamts soll auf Grund voller Bewährung der Re⸗

ungsrat im einstweiligen Ruhestand Peter Schmitt er⸗

nt werden.

Durch Kenntnisnahme erledigt wurde die neue

hebührenordnung für die Prüfung von Kraftfahrzeugen,

stfahrzeugführern, Fahrrädern, Lehrwagen und Lern⸗

teln, ferner ein Bericht des Reichsarbeitsministers über die

Verwendung der Baukredite

9 und 1930 und ein Bericht über die

Heschäftsergebnisse der Reichsbahn im zweiten Viertel⸗ jahr 1933.

Genehmigt wurde vom Reichsrat die Verschmelzung des herigen Revisionsverbandes Niedersachsen e. V. zu Braun⸗ veig mit dem Niedersächsischen , ,,, e. V. Hannover sowie eine Satzungsänderung des Genossen⸗ stsberbandes von Nordwestdeutschland e. V. in Kiel.

In den Vorstand des Reichs-Tuberkulose⸗ 15schusses wurde als Mitglied des Reichsrats auf Vor⸗ ag des preußischen Ministeriums des Innern Ministerial⸗ ettor Professor Dr. Frey entsandt.

Sodann genehmigte der Reichsrat eine Aenderung der indsätze für die Ausführung des Gesetzes zur

Bekämpfung der Reblaus. ö

t der letzten Neufassung dieser Grundsätze ist nämlich auf Gebiete der Reblaus⸗Bekämpfung eine weitgehende indlung eingetreten. Die Seuche hat sich unaufhaltsam jterverbreitet, und das bisherige Verfahren der Vernich⸗

ng der betroffenen Rebpflanzen . allein keinen Er⸗

mehr. Dort, wo die Reblaus zu stark auftritt, ist deshalb hr Gewicht auf die Einführung der Amerikaner⸗Unter⸗ en⸗Rebe zu legen. Unter diesem Gesichtspunkt sind die indsätze umgearbeitet worden. Die Aenderung tritt am Dezember dieses Jahres in Kraft.

Der Reichsrat erklärte sich damit einverstanden, daß zum nisterialrat beim Rechnungshof des Deutschen Reichs bisherige Oberregierungsrat Dr. Klusem ann vom desfinanzamt Berlin berufen wird.

Ferner stimmte der Reichsrat einer Aenderung des

Abgabentarifs für den Kaiser⸗Wilhelm⸗Kanal .

„Dadurch werden die Sätze für die Kanalfahrt wesentlich säßigt und die Lotsengelder auf die Kanalgebühr angerech⸗ um den nach Skagen abgewanderten Verkehr wieder für Kanal zu gewinnen. Hamburg, das sich dadurch benach— igt fühlte, hatte zunächst gegen diese Aenderung Einspruch oben, diesen aber später wieder zurückgezogen, nachdem in Ausschußberatung ein Vertreter des Reichsvoerkehrs⸗ isteriums erklärt hatte, daß bis zum 31. Januar 1934 eine prüfung des Tarifs vom finanziellen wie vom verkehrs— itischen Standpunkt eintreten werde.

Der Reichsrat erklärte sich auch damit einverstanden, daß

Pauschbetrag der Deutschen Reichspost zur Ablösung der swaltungskostenzuschüsse für die Gemeinden für das Jahr 33 wieder auf drei Millionen und für die Stadt Berlin auf 000M festgesetzt wird.

Schließlich stimmte der Reichsrat einigen Streichungen der Liste der Geheim mittel und ähnlicher zneimittel zu. Auf Vorschlag der Reichsregierung rden gestrichen die Heilmittel (eleffro⸗homöopathische) des fafen Mattei, die Magentropfen Bradys (auch als Maxia⸗

* Magentropfen Braädys bekannt), Marienbader, Schind⸗ Barnahsche Reduktionspillen, Genfer Sternmittel Sauters, hlmanns Tee, auf Antrag Bayern die homöopathischen muplexmittel der Engel-Apotheke (Iso⸗Werk in Regensburg) d Pfarrer Jos. Schmidts Geheimmittel.

Diese Mittel sind damit von der Rezeptpfüicht und von den chränkungen in bezug auf die Ankündigung künftig befreit. Am Schluß der Sitzung schlug Reichsinnenminister Frick im Namen der Reichsregierung eine Vereinfachung der Geschäftsordnung des Reichsrats

Wie auch die heutige Sitzung gezeigt hat, so führte er

zur Begründung aus, spielen sich die Beratungen des Reichs— rats nicht gerade anregend ab. Sie erschöpfen sich darin, daß ich die Punkte der Tagesordnung verlese und das Plenum ihnen ohne Aussprache zustimmt, nachdem die Dinge meistens schon in den Ausschüssen geklärt sind. Ich halte es daher für erforderlich, daß eine Vereinfachung der Geschäftsordnung erfolgt in dem Sinne, wie ja auch das Reichskabinett einen rroßen Teil seiner Beschlüsse im Umlaufwege faßt, daß näm— ich ohne Zusammentritt des Plenums alle Gegenstände, die ohne weitere Aussprache beschlossen werden können, durch schriftliche Zustimmung erledigt werden.

Ohne Aussprache stimmte der Reichsrat darauf der von der Reichsregierung beantragten Aenderung seiner Geschäfts⸗ ordnung zu, die befagt:

„Erfordert die Bedeutung eines im Reichsrat zur Be— chlußfassung vorgelegten Antrags, einer Vorlage oder Eingabe keine mündliche Beratung oder ist eine solche wegen Eilbedürftigkeit nicht möglich, so kann der Reichs—⸗ minister des Innern die Beschlußfassung des Reichsrats auf schriftlichem Wege herbeiführen (Umlaufsache). Auch mit ö .. kann der Reichsminister des Innern in gleicher Weise verfahren. Wird Widerspruch erhoben, so kann das Reichsministerium des Innern die Angelegenheit dem zuständigen Ausschuß n, oder auf die Tagesordnung einer Vollsitzung setzen. on der Ausschußüberweisung ist dem Reichsrat Kenntnis zu eben. Die auf dem Umlaufwege gefaßten Beschlüsse sind n der Niederschrift der nächsten Sitzung aufzuführen.“

Der Reichsrat erklärte sich auch damit einverstanden, daß die nächste Vollsitzung erst wieder für Ende Oktober in Aus= icht genommen wird, da genügend Beratungsstoff vorläufig nicht vorhanden ist.

Aus der Preuszischen Justizverwaltung.

Wiedereinrichtung aufgehobener Amtsgerichte.

Der Preußische Justizminister hat, nachdem durch das seiner—

zeit bereits veröffentlichte Gesetz vom 29. August 1933 die Wieder⸗ einrichtung von elf der im vorigen Jahre aufgehobenen Amts— erichte angeordnet worden ist, nunmehr durch eine Verordnung ie Bezirke dieser Amtsgerichte festgesetzt. Danach erhalten die wieder eingerichteten Amtsgerichte im wesentlichen den Bezirk, den sie bei ihrer Aufhebung am 1. Oktober 1932 gehabt haben. Von den beiden Amtsgerichten, denen neue Orte als Sitz zuge⸗ wiesen find ist dem Amtsgericht Bramsche (Oberlandesgerichks⸗ bezirk Celle) ein Bezirk aus Teilen der Amtsgerichte Osnabrück, Bersenbrück und Fürstenau, dem Amtsgericht Gemünden⸗Wohra (Oberlandesgerichtsbezirk Kassel)h ein Bezirk aus Teilen der Amts⸗ 6 Frankenberg, Jesberg, Kirchhain und Treysa zugelegt worden.

Durch das Gesetz vom 29. August 66 der Preußische Justizminister ferner , worden, Zweigstellen der Amts⸗ serichte außerhalb des Gerichtssitzes für einen Teil des Gerichts⸗ Von dieser Ermä uin hat der Justiz⸗

ezirks einzurichten. ing hat d ustizministerialblatt er⸗

minister in einer jetzt im Preußischen scheinenden Allgemeinen Verfügung Gebrauch geniacht. Danach werden am 1. Okteber 1983 an folgenden 17 Orten, die früher Sitz . Amtsgerichts waren, amtsgerichtliche Zweigstellen ein⸗ gerichtet: Kammergerichtsbezirk: Lippehne Oberlandesgerichtsbezirk: Breslau Schömberg Parchwitz Celle Polle Frankfurt Katzenelnho 4 ö Wald Lichtenau Netra Vöhl Niederaula Birstein Heiligenhafen Allenburg Großbodungen Wippra Mansfeld Belgern Torgau.

Diese Zweigstellen n eine in der deutschen uh bisher völlig unbekannte gerichtliche Einrichtung dar, Der Preußische Justizminister hat deshalb in einer jetzt gleichfalls im Preußi⸗ . k zur Veröffentlichung gelangenden Allgemeinen Verfügung nähere Anordnungen über die Ein— richtung und die Aufgaben der amtsgerichtlichen Zweigstellen ge⸗ troffen. Die Zweigstellen sind Dienststellen des Amtsgerichts, in dessen Bezirk sie ihren Sitz haben; sie unterstehen der Dienstauf⸗ sicht des AÄufsichtsrichters, der für den geordneten Geschäftsbetrieb auf der Zweigstelle verantwortlich ist. Sie sind landig mit einem Rechtspfleger und dem sonst erforderlichen Personal des Büro⸗, Kanzlei⸗ und Justizwachtmeisterdienstes besetzt. Aber auch der Richter ist regelmäßig in bestimmten Zeitabständen und wischendurch je nach dem Bedürfnis auf der Zweigstelle zur Er⸗ ö richterlicher Geschäfte und zur Abha 9 von Sprech⸗ tagen anwesend. Während der Richter auf der Zweigstelle die Geschäfte des Zweigstellenbezirks erledigen kann, bei denen er es für sachdienlich erachtet, sind dem Rechtspfleger in der Haupt⸗ ache die Geschäfte in Vormundschafts, Grundbuch⸗ und Nachlaß⸗ achen zugewiesen, deren Bearbeitung durch einen Rechtspfleger nach den geltenden Bestimmungen zulässig ist. Die Grundbücher für den Zweigstellenbezirk werden auf der Zweigstelle geführt. Ebenso befinden sich dort die Vormundschafts⸗ und Nachlaßakten, oweit sie vom Rechtspfleger bearbeitet werden. Für den Ge⸗ chäftsverkehr zwischen der Hauptstelle und der Zweigstelle des Amtsgerichts wird eine nähere Regelung getroffen, die sicherstellt, daß insbesondere in Grundbuchsachen die Geschäftstätigkeit sich reibungslos vollziehen kann. Die Zweigstellen verkaufen Kosten⸗ marken, sind aber im übrigen zur Annahme von Geld nicht be⸗ fugt. Vorauszahlungen und Vorschüsse auf Gerichtskosten und andere Kosten können jedoch auf der Zweigstelle durch Verwen⸗ dung von Kostenmarken eingezahlt werden.

Landgericht Arnsberg bleibt bestehen.

Das Preußische Staatsministerium hat auf Vorschlag des rer d hel Justizministers Kerrl ein Gesetz verabschiedet, durch das die bereits f h angeordnete Aufhebung des Landgerichts Arnsberg rückgängig gemacht wird. Die Aufhebung des Land⸗ erichts Arnsberg war angeordnet worden, weil der größte Teil eines Bezirks dem in Siegen neuerrichteten Landgericht zugelegt worden ö und seine g , n, für den verbleibenden Restbezirk, der unter die benachbarten Landgerichte aufgeteilt werden sollte, nicht möglich erschien. Um dem Sauerland den Fort⸗ bestand eines eigenen Landgerichts zu ermöglichen, hat sich je⸗ doch inzwischen die Bevölkerung der bisher zu den Landgerichten Dortmund und Hagen (West) gehörigen Amtsgerichtsbezirke Menden, Soest und Werl bereiterklärt, künftig dem Landgericht Arnsberg zugeteilt zu werden, um die Lebensfähigkeit dieses Ge⸗ richts sicherzustellen. Das Staatsministerium hat den Wünschen der Bevölkerung, in denen es eine Verwirklichung des national⸗ ozialistischen Grundsatzes „Gemeinnutz geht vor Eigennutz“ ge⸗ ah hat, Rechnung getragen und durch das nunmehr verab⸗

Zweigstelle des Amtsgerichts: Soldin

Liegnitz

Pyrmont Diez Sigmaringen Sigmaringen Paderborn Eschwege Korbach Oberaula ächtersbach Adenburg Wehlau Bleicherode

amm assel

Kiel Königsberg Naumburg

schiedete e. die Aufrechterhaltung des Landgerichts Arnsberg angeordnet. Bei dem Landgericht Arnsberg verbleiben die schon bisher zu ihm gehörigen Amtsgerichte Arnsberg, Balve, Bigge, Brilon, Fredeburg, Marsberg, Medebach, Meschede, Neheim und Warstein; außerdem werden ihm die Amtsgerichte Menden, Soest und Werl zugelegt. Das am 1. Oktober 1933 seine Tätig⸗ keit aufnehmende n ern, Siegen wird durch die Aufrecht⸗ erhaltung des Landgerichts Arnsberg nicht berührt.

Aus Anlaß der Errichtung des neuen Landgerichts Siegen hat der Preußische Justizminister durch eine im Justizministerial⸗ blatt veröffentlichte Allgemeine Verfügung die Strafgerichtsbar⸗ keit in den betroffenen Bezirken neugegliedert. Danach werden die bisher bei den Amtsgerichten Kirchen und Wetzlar gebildeten Strafkammern mit Ablauf des 30. 9. 1933 aufgehoben. Dagegen wird in Neuwied, das am 1. Oktober 1933 sein Landgericht ver⸗ liert, eine Strafkammer für die Amtsgerichtsbezirke Asbach, Dierdorf, Linz und Neuwied errichtet. Die Schöffengerichte in Arnsberg und Siegen sind künftig für den ganzen Landgerichts—Q bezirk zuständig. Das Schöffengericht in Koblenz wird um den Bezirk des Amtsgerichts Ehrenbreitstein, das Schöffengericht in Wetzlar um den Bezirk des Amtsgerichts Weilburg und das Schöffengericht in Limburg um die Bezirke der Amtsgerichte dachenburg, Höhr⸗Grenzhausen, Montabaur, Selters und“ Walt— merod erweitert.

Endlich . aus Anlaß der Neugliederung von Gerichts- bezirken im ereich der Oberlandesgerichte Frankfurt a. M., Hamm und Köln angeordnet worden, daß die Notare, deren Amtssitz bisher im Oberlandesgerichtsbezirk Frankfurt a. M. lag, künftig aber den Oberlandesgerichtsbezirken Hamm oder Köln angehören wird, vom 1. 10. 1933 ab als Amtsbezirk den Oberlandesgerichtsbezirk Hamm bzw. Köln zugetéilt erhalten. Hierbei handelt es sich um die Notare, die bei den Amtsgerichten Altenkirchen, Daaden, Dillenburg, Herborn, Kirchen oder Wissen Oherlandesgerichtsbezirk Frankfurt a. M) und den Amts— gerichten Asbach, Dierdorf, Ehrenbreitstein, Linz oder Neuwied ansässig sind.

Landwirtschaft und Siedlung.

Der Reichs⸗Rährstand im Dienste des Winterhilfswerks.

Von der Reichspressestelle des Reichsbauernführers wird mitgeteilt, daß Reichsbauernführer Darrs an sämtliche Tandes— bguernführer anläßlich des großen Winterhilfswerks des prak— tischen Soziglismus, dem auch auf dem Lande Erfolg gesichert werden müsse, ein Rundschreiben gerichtet habe. Es wird darin angeordnet, daß bis zum 1. Gilbhart (Oktober), laut Verfügung des Führers, sämtliche Landesbauernführer zu melden haben, welche Mengen an Lebensmitteln in ihren Landesbauernständen aufgebracht sind, um das Winterhilfswerk der Bewegung durch⸗ uführen. Der Reichsbauernführer ordnet daher an, daß sich ofort die Landesbauernführer mit den Beauftragten der NS. ar dnn. in Verbindung setzen, um gemeinfam mit ihren sämtlichen Hauptabteilungen, auch denen der Genoffenschaften und des Handels, sowie mit den kommunalen Behörden die Sammlung durchzuführen. Die Landesbauernführer haben bereits bis zum 88. September die ersten Angaben der einzelnen Kreise zu sammeln und nach Berlin zum Reichsobmann der bäuerlichen Selbstverwaltung durchzugeben. In jedem Kreise ist eine be⸗ sondere Liste über die Besitzer zu führen, die sich weigern, für leidende Volksgenossen Spenden zu geben.

Durchführung der Eierverordnung.

Arbeitsbeschaffung.

Neuer Teilbetrag zur Förderung des Eigenheimbaues.

Der Reichsarbeitsminister war von den interessierten In⸗ stanzen gebeten worden, sich für eine weitere Förderung des Eigenheimbaues einzusetzen, da im Rahmen der . fung gerade der stärkere Eigenheimbau besonders wertvoll sei, wenn er guch im Gesetz zur Verminderung der Arbeitslosigkeit vom 1. Juni nicht ausdrücklich genannt worden wäre. Der Reichsfinanzminister hat sich jetzt bereiterklärt, innerhalb der für die Fortführung der vorstädtischen Kleinsiedlung bereit— gestellten Mittel einen Teilbetrag zur Förderung des Eigenheim⸗ baues abzuzweigen.

Post⸗, Funk⸗ und Verkehrswesen.

Postverkehr auf dem Reichsparteitag.

Aus Anlaß des Reichsparteitages der NSDAP, in Nürnberg vom 30. August bis 3. September hatte die Deutsche Reichspost im Stadion, im Luitpoldhain und in den Zeltlagern der SS. SA. und HJ. 9 Poststellen eingerichtet, die stark benutzt worden sind. Es sind dort 1827000 geivöhnliche Briefsendungen, haupt⸗ sächlich Postkarten, aufgeliefert worden. Das für die Reichs⸗ tagung eingeführte verbilligte NSL.-⸗Telegramm, das auf einem für diesen Zweck eigens entworfenen Schmuckblatt zugestellt wurde, hat großen Anklang gefunden; in Nürnberg sind 15 000 Stück davon aufgeliefert worden. Einen besonders großen Um⸗ fang hatte der g , aufzuweisen. Während beim 15. Deutschen Turnfest in Stuttgart vom 206. Juli bis 1. August 1500 Ferngespräche abgewickelt worden sind, waren es in Nürn⸗ berg rd. 10 000, darunter nahezu 1009 Pressegespräche.

Die von der Oberpostdirektion Nürnberg getroffenen um— fangreichen Vorbereitungen haben es ermöglicht, den außer⸗ ewöhnlich starken, sich auf wenige Tage zusammendrängenden Cen, jederzeit ohne Stockungen zu bewältigen.

Werbetelegramme.

Das von der Deutschen Reichspost vor einigen Wochen neu geschaffene Werbetelegramm hat infolge seiner großen Werbe⸗ wirkung in allen Wirtschaftskrisen besonderen Anklang gefunden, Auf vielfach geäußerte Wünsche hin soll es künftig auch kleineren geschäftlichen Unternehmungen nutzbar gemacht werden. Die Deutsche Reichspost hat, daher die Zahl der Telegramm⸗ empfänger, die an verschiedenen Orten des Deutschen Reiches wohnen können, für ein Werbetelegramm von sogleich an erheb⸗ lich, und zwar auf mindestens 509. Empfänger, herabgesetzt. Bei Werbetelegrammen, für die je Gebührenwort der Urschrift 5 Rpf, und für jede Ausfertigung ohne Rücksicht auf die Wortzahl 10 Rp erhoben werden, sind Telegrammkurzanschriften nicht statthaft. Dagegen braucht in der Telegrammurschrift die Bestimmungg anstalt für alle an demselben Orte wohnenden Empfänger, wen ihre Anschriften aufeinander folgen, nur einmal am Ende eine

solchen Reihe angegeben zu werden.