Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 225 vom 26. September 1933. S. 2. Neichs, und Staatsanzeiger Nr. 225 vom 2st. September 1933. S. 3.
hei reichs tlehen e 8 dem Ver es Darlehns ers mit de Zur ? ü ichsmini ; ige a ᷓ i iffer? sse bei sämtlichen Reichsbankanstalten und bei der Reichsbank⸗ Wegen des bei der Vergebung der Reichsbaudarlehen zu en aus dem Vertrag des Darlehnsnehmers mit dem Zur Durchführung der Auf aben des Reichsministetz ⸗ dlungslustige aufgeteilt werden soll. Nur in Teilparzellen stattfindet. Ziffer 3 geht von der Voraussetzung ic ei geb e. ö en n iin der wech⸗ Neich übernimmt oder die Uebernahme der persönlichen Vollsauftlärung und Pra hage ß ist es also aol n en au, ö 1 ö 6. . die Schäden einer un⸗ aus, daß in diesen . ohnehin den Erfordernissen be⸗ hauptlasse in Berlin. . selmäßigen Vorfinanzierung der erforderlichen Darlehns⸗ , , . der der von ihm bestimmten Stelle Tätigkeitszweige unmittelbaren oder mittelbaren Gch sesem 3 Splittersiedlung zu vermeiden und nur durch eine stehender Planungen echnung getragen wird, da alle land⸗ Berlin, den 25. September 1933. . antrãge,/ folgt alsbald besonderes Rundschreiben. e) e. e eh Tn rde hr ordnungsgemäß unterhalten an der Kultur berufsständisch zusammenzu fassen. ĩ ichelf e Regelung der Erschließung von Siedlungsgelände wirtschaftlichen Siedlungen der Mitwirkung einer Behörde Deutsche Reichsbahn⸗Gesellschaft. um uebersendung von 38 Abdrucken Ihrer Durchfüh⸗ werden, insbesondere wenn notwendige Ausbesserungen Die dazu erforderlichen Gründungen sind zum hros iihsen g Käufer von Wohnsiedlungsgrundstücken und Bau⸗ bedürfen. ; ⸗ . . Hauptverwaltung. rungsvorschriften darf ich ergebenst bitten. schuldhast nicht binnen einer vom Reich oder der von Teil in vorläufig privatrechtlicher Form berelts vorgenonn mn . davor geschützt werden, daß er in Unkenntnis der Zu § 6: Die Genehmigung soll nur versagt werden, ungsvorsch 5 . ihm bestimmiten Stelle feftgesetzten Frist ausgeführt worden. So sind errichtet worden; Die gra tional soialssn nel wein angebliche Bauparzellen erwirbt, deren Be⸗ wenn die Absicht einer Bebauüng anzunehmen ist, diese aber J. V.: Dr. Krohn. werden. 3 m a J Rundfunkkammer, das Reichs kartell der bildenden Künste . i mir spaler nicht gestattet werden kann. 37 J n , n dne . Bekanntmachung Anlage. . Ohne Einhaltung einer ündigsugsfrist kann das Reich Reichskartell der deutschen Musikerschaft, der Reichs Huüne ; ill di odens iffer 1 der gesamte land- und forstwirtschaftliche Srundstücks⸗ , . oder Jie von ihm bestimmte Stelle das Rꝛeichsdarlehn amt Zinsen der a r fe die e gn n, nn Der Gese entwurf 3 ö ,,, ö. . verlehr von der Genehmigungspflicht ausgenommen ist, wird üb er den Londoner . ö. ö Best im mungen und n,, n n , ö len Wied wird mit dem Entwurfe eines Schriftleitergeset dez 6 dnen, , . . Cin gemacht in der Mehrzahl der übrigen Fälle im Zweifel angenommen Ver 3 u n . . Sin otheken i 1 rlehe . Nwenn das verpfändete Gebände nicht zum vollen ieder⸗ n ; — Ahsit dhaben, die er m hen nnen, b, , n. Zweck des Rechtsborganges rung r ) . über Reichsbaudarlehen für Eigenheime. nr, ,,. eä, , m nl csetzien verfolgt, dem Schriftleitert'um die Rechtsformen! n Handhaben, ö er geordneten Aufschließung werden können, daß die Be g organge . die auf Feingold ᷣ gswert, beziehungsweise zum amtlich festgesetzten ö 6, J J ormen z es zur Erzielung einer geordneten ufsch ing 96. ; ö 85 ⸗ und sonst igen A 3 ie Bom R. September 188g. , , e ü nel ele, wee. J n e g geen . , . he ee ᷣ G n n n 1a , ,, , g6h. J. Zweck der Maßnahme; allgemeine gehalten wird oder dem Reich oder. der von ihm be⸗ ö t aben de ation entsprechen. Auf dem Gebe I Ww. derlich ist. Die Freiheit des einzelnen muß ihre ö . w , . n . . Grundkasgen. . inn ren glg . 6 ein n fache en, ö. . chts ö. ens. hat das Kabinett durch n ier n ö. . cbaren! Hrundsa4z finden, daß der a. nisf. HJ , t .
Auf ry! d des Gesetzes zur Verminderung der Arbeits⸗ icherungss hein auf Kosten des 6 hul ners ertei t wird, al schie ung es Gesetzes über die Errichtung einer y hrenz ö kei Ge enstand ist den der einzelne zum q — ; ? 1 ; . ,. k ; 1 ittel⸗
,, Betrag , . Du ne Tig e , , Tedenndelnn Il ee, T dan lee bn h, ö. ö. ee len e g e erer hehe. 646 1 . ö Jahresfrist wiederhergestellt worden sind die öffentlich⸗ chtlich fffend l caden der e . liche Interesse darf in diesen Fällen aber keinesfa gefährde T RM S6, 558 von, insgesamt bis zu 20 Millionen Reichsmart in Arbeits y . n dag ver hfen berg ch; und nden fahne d . ie öffentlich⸗rechtliche Zusammenfassung der Schaffenden ] Haden den 3 der mißbrauchen darf. Wenn der 9 ; ; ; 33 ch ei t Förder s Eigenhei es bere ; ge . ö * einheit ausnutzen o ö ; werden. Von der Genehmigung unter Auflagen wird haupt⸗ , schatzanweisungen zur Förderung des Eigenheimbaues bereit⸗ , ner, nete rn, . ge, 3 , reits vorgenommen. lhemeinhei , e. diesen Erwägungen geleitet sein werden.. 6 . , n, . . gestelt, Ter Betrag wird alsbgls. bautmäß g . Für . oder Zwangsverwaltung beschlägnahint Die Erwartungen, die an die Errichtung der Fil mlannq *löng . 9. 1 2 k der für die ,,, . J *! t . — RM 2, 78291. ,,, . , für Eigenheime ) wenn der Darlehnsschuldner in Konkurs gerät oder auch geknüpft wurden, haben sich in der kurzen Zeit ihres 3 , et e der deutschen Siedlung in gesunden . ö. . ö. ö. urn fl her Scha hen ! pe⸗ Berlin, den 26. Seytember 1933. 353 gelten die nachstehenden Bes immunge ö. nnr außergerichtlich semen Fah lin gen einstesst, stehens ohne Einschränkung erfüllt. Die durch das Geset in heitere Alle mt dem Vollzug befaßlen Stellen aber můssen . . ; 9 kur en. ais wirischusllicher Schober hedoch Statistische Abteilung der Reichsbank. II. Art der Eigenheime. d) wenn das Eigentum an dem Pfandgrundstück im Sinne die Durchführungs bestimmungen getroffenen Einrichtunn . ihren Maßnahmen gi bewußt sein, daß es ihre den 364 . ö. ener Geilbürn oeh Dr. Dör ing.
1 Ils Eigenheime im Sinne dieser Bestimmungen gelten des 8 8 BGB. Aufgegeben wird, ; haben sich als geeignet erwiesen, die überaus schwierigen in 1 enn dem Willen dieses Gesetzes entsprechend die Sied⸗ nich . m ĩ ; z . Einfamilienhäuser (Einzelhäuser, Doppelhäuser oder Reihen⸗ e) wenn ohne Einwilliqung des Reiches oder der von ihm gaben zu erledigen, die vorhanden waren. Der Entwurf ich licht 6 Kräften zu fördern. Die Vorschrift des Abs. 1 Satz 2 ff. entspricht. d . häuser). Dei Einbau einer zweiten Wohnung ist zulässig. kestinzmten Stelle erhebliche bauliche Veranderungen! nn eine Ermächtigung für den Reichsminister für Voltsan ii ig nach ei Erfordernis der Praxis. Es ist nicht unbillig, von demjenigen, Am, Tie Häuser, müssen den ö eg, die h k rung und Propaganda vor, in derselben! Form bie Tätigkeit Zu den einzelnen Vorschriften: der ein Grundstück zum i. ö. . . . Preuß en. an gesunde, zweckmäßig eingeteilte und olide gebaute Dauer⸗ wenn a, . eige des i 8 e 8. zg 3 ö icht i ichsgebiet An⸗ enigstens teilweise Zurverfügungste ung des für den öffent⸗ J . wohnungen zu stellen sind, so daß sie von . 6 fen ö 1 s ,, ö u 8 66 ö. . ie ö e e . e en,. Geländes zu derlangen. Der . Ministe ö u . ö. . ö. ö lichen Geldinstituten beliehen sowie von Feuerversicherungs⸗ er * ehnssch. - . J ch s s „cl bendung sinden, 1. ; 8 di 8⸗ dieses Bedarfs muß dabei angemessen unter Berücksi ti⸗ Der bisher kommissarische O erpräsiden , reußischer Atalten ahne Erhöhung der üblichen Prgmic versichert werden Fwpothes des Reicht n gehen ö Kleichstehenden zufassen, um sie in einer Reichs lulturkammer zu vereinign tieten in denen ohne die Vorschriften des Gesetzes die aus- fang J,, j irhältnisse also in mög⸗ 8 K in Königsberg ist zum Oberpräsidenten der
znnen. Jedes Haus müß mindestens ehthalten! othe Fr uld d. ĩ der ᷣ ich Mn n ; J d⸗ 6 igen wirtschaftlichen Verhältnisse also in mög Staahsrat o ch, in Königsberg ist zum 8 können. Jedes Haus müß mindestens enthalten: Hhopothelen und, Grundschuiden. Im Entwurf (Gz H ist besonders vorgesehen, daß sich l min teilen uicht mehr in der Lage wären, die Sied⸗ gung der derzeiti, ᷣ Berhältnif . israt. Koch ' ist ; 1 Wohn und Kochtaum , 3 als Wohnküche), der von ihm bestimmten Stelle lö beabsichtigte Gründung innerhalb der Richtlinien zu halt . in . Bahnen zu halten. Es sollen lichst engen Grenzen gehalten sein. Die Höchstsätze ., 36 bzw. Provinz Ostpreußen ernannt worden. J 1 Schlafraum, **” r dem Eigentum in eine hat, die für den berufsständischen zlufkäan von der Reith e eso där nicht rein landwirtschaftliche Gebiete ohne 35 v. S. für die unentgeltliche Abtrekung , im Der bisher kommissarische . Mat⸗
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är hn, oder Shlafraum, die. Anspruch regierung beschlossen werden. Die Reichskulturkammen e 3 nn ie stätigkeit zu Wohnstedlungsgebieten wesentlichen der bisherigen Praxis in großen Teilen des thai in Münster ist endgültig zun Prästden ten der Fecgie= keller Waschküche und Nebenräume. . Kosten nm rggen G . ö. Teil e. n er Aufbaues sein. ö. gn gugrissis , 8 mit . g n Reichs; der Satz von bis zu 25 v. H. wird im den in Frage rung in Münster ernannt worden. 3. .Die für einen. kleinen Wirtschaftsbetrieb erforderlichen 8. Der Darle d seine Riechtẽnachfolger des Teiles, der sich auf die Kulturberufe bezieht, dulden kein sifsärt. . 5 ausführenden Stellen möglich sein, mit stehenden Wohnsiedlungsgebieten die Regel sein, da einc ge⸗ Der Senatspräsident beim Preußischen Oberverwal⸗ . k n n,, 6 e rr big . Aufschub, Die Bielgestaltigkeit der deu lschen Kuhim jj , landesrechtlichen Handhaben Mißbräuche zu schlossene Bebauung nür in den geschlossenen größeren Orls⸗ ,, der mae J NRzits geführt, daß sich beim Theater, in der Musik, bei g . Die, Bestimmung, der Wohnsiedlungsgebiete ist kernen zugelassen sein wird. in ö, . ach d Behörde ernannt worden. . 24 Herstellungskosten des Eigenheims einschließlich aller Presse usw. Verhältnisse entwickelt haben, die einer plan . erster Linie Aufgabe der öbersten Landesbehörden. Aber in der . ö is ö ö. 6 ö . 19 Der Oberverwaltungsgerichtsrat Zelsch ist zum Ee— JJ 4 Der Antr zzeichebandarlehns ist Päßigen Einwirkung üheraus große Schwicrigkeiten berhu uch dem Rieiche muß dieses Fecht zustehen; es wird von das , , n, B. fie Birnen d natshr'sidenten ' bein essen Oöcrvl loallim eher der Geländeerschließung, sollen in der Regel 8000 RM nicht über⸗ von dem Bauher bei der von der obersten Die verschiedenen Verbände und Organisationen ühren a hauptsächlich Gebrauch machen müssen, wenn ver⸗ Adickes) sieht ätze is 3 . H. , . steigen; in besonders gelagerten Fällen dürfen die isen bis Landesbehörde einzureichen. Dabei ö er diesen Gebieten einen Kampf aller gegen alle. Das Ren [. Länder beteiligt sind, ferner daun, wenn vom Reich Plätze vor, das bayerische Gesetz ,. Er 1 . karl hd, di betz agen. It eine zweit. Wohnung eingebaut, so anßterung des Bauvorhabens muß daher nicht nur die geiftige Richtung bestimmen, sonden ** Maßnahmen zu ihrer einheitlichen Durchfüh- Baugelände vom 4. Juli 1933 Bis zu b. H; für den Ge betragt zie Kostenhöchstgrenze 13 go5 Rz. . wi zierung, einwandfrei gesichert ist,. auch die Berufe organisaborisch leiten und zusammenfassen. n e ö. ,, ne, a das würktembergische Gesetz über die Erschließung Verbot. ,, i ulrnn fen, n fafteent dug Then dier ene, inn, ie, , gin e n e g g, J ö wren Kosten angemessen e ; — 6 — n bestimmten Stellen im Namen des . ; . irtschaftliche Siedlung in 18. Februar is zu ö Ver , ,, wa, , mn, ,, e, d ,, , , ö lach überwiegend für die landwirts a. ö * 38 Wahlrecht, ob Uebereignung der benötigten Flächen 36 S von Volk und Staat vom sind: im besonderen müßsen die Aufschließungskoösten und An⸗ 5. Begründung Frage kommen, nicht zu Wohnsiedlungsgebieten im Sinne as . ; enden Geld⸗ Reichspräsidenten zum Schutze . d *. “ e dne f, , eee geil ge, , ,,, , . J mende derb nde) dürfen hierfür lediglich die Selbstkosten be— Wohn siedlun gsgebieten. 'sagt sein, 2 für af Gebiete eine planmäßige Aufschlie⸗ . 3. . , , n, ,, . kee , e . . s e(hynen. . ; . ; . ⸗ h! . en soll. . 9 ö — ; ö — , . . res ifenheinme, deren, Tau vor Einreichung ,,, altung . J . 1 n. im Sinne des Gesetzes können Bedarfs Abtretung, für einen anderen Teil Geldzahlung ver Das Verbot antfaßt quch die im Verlage a,, Antrages begonnen worden ist, dürfen nicht berücksichtigt werden. n dem Die Entwicklung der deutschen Wirtschaft in den letzt Zu S2: e . . erden, wenn die Grundzüge langen. ⸗ ; ; Kopfblätter der Zeitung sowie jede angeblich neue T Durch den ö erwächst kein Anspruch auf Bewilligung Jahren, die audauer nde Arbeits sigkeit, die inners Umstelln e. U feststehen . 1 a on K schrift, die sich sachlich als die alte darstellt oder als ihr Ersatz eines Reichsbaudarlehns. t weitester Schichten des deutschen Volkes und eine Feihe ande ir die Rutung des gesamten — ed iet liegenden gemessenen Preisbildung im Falle de Verkaufs, der Verpach= ̃ 2 * s 3 6. z Ir oin? 9 'IDdlun 3gebiet lie enden 9 ' 2 9. ö an usehen ist. . . . e, fen d g, , een, , ‚ er hic ef . ö inet egendes fung u tz Ker parzellierten e, n. aßhang ö gu s enn je ausdrücklich darauf hin, daß zur Velanntzʒzbe , ,. . k,, i ef chen r e 4 . . keine Rückficht auf die Regelung werden. Auch diese Vorschrift erscheint nach den , ; . dieses Verbots nur eine Mitteilung folgenden Inhaltz 93 besonders viel Fremd- und Eigenkapital für den Bau' verfügen. t worden sind. Die gungen in den Vordergrund treten assen. Wie kaum ei nn, ,, nehmen. Die Ge? der Praxis notwendig. Die , . Parzellie rung stattet ist; „Das Erscheinen des „Roten Ulenköpers“ ist bis n iͤt andere, Maßnahme des letzten Jahrzehnts auf dem Gebieh in de ᷣ ; Bewerber zu bevorzugen, die. Gewähr dafür bieten, daß sie den e darf der , nur mit ßnah 6 Jahrzeh f e
Dabei sind Schwerkriegsbeschädigte und Kinderreiche sowie solche 5 zahlung der Reichsbau⸗ den n . ee . kein Freibrief zur Ausbeutung der Siedlungslustigen sein. Der iteres verboten worden.“ Daraüber hinaus ist jede . it Sin S; . ; men Meinden eine ohnsiedlungsgebietes bilden in dieser Frage . ; ; ange messen auf weiteres — J , , n , , n d,, ,, , ,,, in, die gecigi bit Rücksicht zu nehmen auf. die Pläne scht len einzubeziehen unb zwirtschäftlich vernünftige und üneburg, den 20. Se . diebe, , Teen e , de. e, , Y nnr e ffn, ( 1 Hohen hachwelsen = Reich nn . ö zu en. ntsprochen, so ist es ge n 6 ifen. übermäßiger Gewinn verhinder rden; eine „inliche . . . , d Rin ehre unb S Berlin, den 22. September 1933. Die Siedlungs bewegung hat ihren Höhepunkt noch nich hchörde, hier ausgleichend und. en ge e gf fe ren oder , Handhabung der Vorschrift soll nicht . Absatz 2 dürfen auf das Der Reichsarbeltsminist erreicht. Zunehmende Bewegungen bedürfen aber der On lich dem Reiche muß diese Möglichkeit vor . die A . erfolgen. . falles k . uung, wenn Rücschläge vermieden werden sollen. Srdnun Das Gesetz trifft keine Bestimmungen wʒ . naheren inch Absatz 3 kann die Gene nigung auch erteilt werden, Verbot. . ö J. V.: Dr. Krohn. bedeutet Jicht, Cähnrung des zluftriebes Ciner Bewegung in bellung der K , . k wenn die Bebauung dem Wirtschaftäplan widerspricht. Hier Auf Grund der Sz 14 und 41 des Polizeiverwaltungs⸗ 1 — dern in Wirklichkeit deren Förderung. Während sich nun d] bestimmungen getroffen hat, sollen diese . ö inigen muß aber Porsorge getroffen weren, daß die Gründe, die gesetzes vom 1. Juni 1931 (Preuß. Gesetzsamml. S. 77) in ö ö landwirtschaftliche Siedlung wegen Fer Eigenart ihrer Vm iche Regelungen bestehen allerdings zur Zeit nur in einig möglicherweise Anlaß gaben, das fragliche Grundstück nicht Verbindung mit 8 1 der Verorhnung des Herrn Neichs: r, . J Begründung bedingungen bisher standortmäßig überwiegend befriedigen fändern; so in Thüringen in der . . als Wohn⸗ oder Siedlungsfläche volzittheR, beseitigt werden. präsidenten zum Schutze von Volk und Staat vom 28. Fe⸗ 3 zum Reichs kulturkammer gesetz. vollzog, haben ich seit lähngerer. Zeit in den Brennpunkte] . September 1950, in. Hamburg. im , Zu S8: Die Beschwerde ist eine ö Verwaltungs- bruar 1953 (RGB. J S. S3) wird hiermit das ,, 2 Vom 22. September 1933. der Wohnsiedlung, insbesonbere in der Umgebung der Großsbom 2. November 1930, in Sachsen im ö beschiverde. Die zur 1. dieser Beschwerde zustän⸗ Zeitschriften „Licht⸗ Land“, Blätter für . . . Yun * ⸗ ,, z städte, Verhältnisse entwickelt, die ein ordnendes Eingreifel Iöz2. Vielfach werden ausreichende planmäßige es ö s⸗ digen Stellen bestimmen die Ausführungzborschriften der nd Lebenserneuerung, und Lachendes Leben— . csonrech dies Gründung des Reichs ministeriums für Volks- des Staates verlängen. Der ungeregelte Ausverkauf des vet n solchen Gebieten vorhanden sein, für die Landesplanung ge ger Sie können für zweifelhafte oder besonders schwer⸗ Gefährdung der öffentlichen Ordnung bis auf weiteres guftlürung und ropaganda hat das Reich seinen Willen zum fügbaren Siedlungslandes in diesen Bezirken hat zum Tel berbände oder ähnliche Einrichtungen gebildet sind Neue ö , Landesbehörde , . zi sdruck gebracht, die Aufgabe der geistigen Führung der Ausmaße angenonimen, die schwere Schädigungen bes Sin undesrechtliche Regelungen hinsichtlich der Landesplanung, vorbehalten; in diesem Falle hätte die Beschwerdestelle dle Das Verbot beginnt im Anschluß an das z. Zt. be⸗ ö , , d, w, e dee d e, e n, ,. w , ,, , ele dere, eee bee, . 66 , , . ö ; , fü en. i i iedlun iind, ollen nicht erfolgen a dieses . hl ng i ; ätter der beiden Zei hrifte ö! Einwirkung und die Ueberwachung aller Mitt el, zu ihr k . . Wel gh fen 1 . ine teh nn, m, n, , §z 9: Die Kostenbefreiung bezieht sich nur auf das . , , , , . die sich sachlich als (das Beams Gebiet der Kunst, die technischen Einwirkungs⸗ Grundstücke, die Verkehrslage, die Wasserverforgung, den Regelung erfahren muß. ; eigenlliche Genehmigungsverfahren. eine der beiden alten darstellt oder als ihr Erfatz anzu— mittel der. Druckpresse, des Rundfunks und des Films) zu— Schutz des Heimatbildes usw. niemals den Bebaunng hätte! Zu § 3: Die Wirtschaftspläne müssen ausreichendes Zu'z 196. Der Cr ingung der Auflagen setzt deren An— hen dt ewi Hö ͤ ammengefaßt. In seinen Geschäftskreis gehört nach der ugeführt werden dürfen. Die Struktur bisher rein laͤndlichet Giedlungsgelände vorsehen. Unter „Besiedlung“ ist hier die nahme voraus. Die Ausführungsbestimmungen der Länder Ich weise ausdrücklich darauf hin, daß zur Bekanntgabe 3 öde dsflehnn serra lchleßlich ein wa,. ge. FBerornüng des Reichstanzlers Mal zz Juni 1333 iG. j he nen durch Zuzug aus der Großftadt vielfach grun Sued engsgane der Form, auch der reine Wohnungsbau, zu bestimmen, daß die Wirlsameit des Gznehmigungs- yieses Bhnh higauaruckuch, Mitteilung folgenden Inhalts währten Zusatzdarlehns für Kinderreiche oder Schwe rbeschädigte 8. 419 jede Art der geistigen Einwirkung. So ist es der legend verändert worden) die Aufgaben dieser Gemeinden sim . ny 1 Satz 2 soll verhindern, daß die Gemeinden erlebe g, er Auflagen enthält, dan deren Annahme ab⸗ 3 it. Das Erscheinen der Zeitschriften „Licht-Land“ Il zicht mehr . . ö . ., . ug glich Zhwert des am 12. September vom Kabine verabschiedeten zum Teil in einern untragbaren limfange estiegen, ohne de durch, ir iflu ah mt auf dis Planung ihr, enthehrliches genes; b. Rt. Der Genehmigung sbesched kann für die Erfüllung ber 4 Zahenbea* gehlts fst big auf) ieiterès verboten . . . 1 . 6 ach ran, , Gesetzes über Wirtschaftswerbung, auf dem Gebiete des wirt⸗ neue Einnahmen durch die Siedlung . sind. DM Gelände als Siedlungsgelände ausweisen laßfsen, ws gAluflagen auch entsprechende Fristen bestimmen. ͤ worden“ Darüber hinaus ist jede weitere Mitteilung runtung des da h ber en volle Hunderter beruht sHhaftlichen Strebens den Willen und die Ueberzeugung der öffentlichen Aufwendungen für Straßenbau, Versorgungk hbenso geeignetes, aber billigeres Land im Gemeindebezirk zur Zu S11: Diese . bezweckt die Uebereinstimmung untersagt . ö K . n n ö e ü g . a , . , k ,, derfligung' steht. ö des Grundbuchs mit den Entscheibungen der Genehmigungs= Lünchurg, den 21. September 1936. ö ä . , . ö . . g n . 1 . und andere Aufgaben über teigen die Leistungsfähigkeit de ꝛ Di orschrift zählt die Fälle auf, in denen behörden. = ; asident. . 2 w h. ö . . . . 1 . . äußeren Politik. Im Mittelpunkte Gemeinden. Sie würden in vielen Fällen ganz wesentlich ne 8 n e . . ! ,, g, ö Die in Abs. 1 h Zu 8 12. Die in diesem Gesetz vorgesehenen Maßnahmen ö ,, ö kalender sohres i gh. nun vS jahrlich zan fg . ,., ! gi n n,. ing stcht, jedoch, die Arbeit an der geringer sein, wenn die Besiedlung in einer, geregelten Furn genannten Rechtsvorgänge erhalten rechtliche Wirksamkeit erst a ,,. der Besieblung wären in der Praxis nicht J. V.: Zinsen zu zilgen. Die Höhe des Hinsfußes beträgt 4 v5, falls k arg e ö h. der Kultur. kö vor sich gegangen wäre. Die bisherige willkürliche Splitter mit der Erteilung der Genehmigung. Teilung eines Grund⸗ durchführbar, wenn an sie irgendwelche Entschädigungsforde⸗ das edu r eh in le iich 3 ihm im Range ner e, ö. . ö , . e e rel fg e ich enge, kee elfen 9 ö. 3. n 8 ö stücks ist hier nicht die bloße reale Teilung, . die ö. rungen geknüpft werden könnten. Mie 1, n, . Bekanntmachung. en oder in an eichstehen ‚ it höchstens 40 vo ö !. n irtschaftliche Ver endung dar. Der Staat kann e l , . . 9 ͤ e rung, die ein ⸗ ö ö ädi erpfli 2 J . Sign ten uffs tn iel ; , ,
̃ ückseigentu ie i 6 : ie he egebene Nummer 61 der Preußischen .. . lich des , , . ; — ; gatse jedem Grundstückseigentümer gestatten, nach Veliebenm sein kun zur ig einräumt, ist insbesondere die Verpachtung 3 im Sinne des Artikel 155 der Reichsverfassung Die heute ausgegebene . Haden qusläuft, Uebersteigt. das Reichsßaudarlehn diele Wert. gen seit der Ausklärungs zeit scben die Kultur als eine Auge— Grundstücke als Bauparzellen aufzuteilen und damit der Al . . . ö Genehmigungspflicht 35 . könnte, ist vorhanden. Das Gesetz schließt Gesetzsammlung enthält unter K e , , . i , hh g b en c eh , nne , ben, di ᷣ ö ö. . ene K erhalt ni nale fn werden, weil nach den Erfahrungen der Praxis . gemäß Artikel 153 Abf.? der Reichsverfassung die . Nr. 15 992 des 6 fn . ching Ke brd ns und Jilgung ist eine laufende jährliche Ver? ai, Gegensatz. Auch soweit dieser Gedanke nicht urch⸗ sind zu bekannt, als das weltere Darlegungen dieser Zuständ . hung vorliegen 1 hr net 8. Im Hinblick auf die neueste gesetzes vom 25. April' Io3s3z 'Gesetzsamml. S. J23), 22. waltungsgebühr von , vH des ursprünglichen Kapitals zu ent— eführt wird, i er ehalte an, . . ; ö herade hier Möglichkeiten der Umgehung . s, schädigung ausdrück ich ,, 9. ite endi er 193 . 1 Hei der . des Darlehns darf, eine en e ie ö die , el e e he. . landesrechtlichen Bestimmungen sind nach Fiskalische Grundstücke sind aus grundsätzlichen ing, , J k . ö das Gesetz über eine e, , k der Hesmbeitungsgebiihr von höchftens . bß in Abzug gebracht und Vielgestaltigkeit eine t isier : überetusti , . . . ungen der Genehmigungspflicht ausgenommen. Es i etwaige Ansprüche wegen der Aufgabe (, . . . 6 Berlin, vom 22. September 1935, werden. ielg. gkeit eine . dezentralisierte Staatsbetreu⸗ übereinstimmender Meinung der Pra tis zur Erzielung de ungen von de nehmigu ie Genehmigung zuständigen ! ten im Hinblick auf die Bestimmungen des Allgemeinen erwa ung de . nn, , ne ngen hren nde, ung ilgunge beträgs somiz die n, ,, mier tte der ge, wendigen Cf ges ih den meisten Fälen nichr die .. 6. Irn, g . 3. . n,, . 3 n hl n de im Reichsgebiet noch Anwendung , . ed h e efrni. vom 22. September 1935. gebühren fin am 1. Janugr und 1. Juli jebes Jachred anke, Für den nationalsozialistischen Staat dagegen ist die Kultur Neue landesgesetzliche Regelungen im Sinne des Ent)vurst , Mittei , ,. 1, . en sbel ffötclische! Grind⸗= faber, T gu fle en. . im Bereich d 3 , ö 6 erfcheinen dechalß icht wean ig, wal , , ö. estört werden. Von zu g'i3. Weitergehende landesrechtliche Bestimmungen ,, von e ipf . . nuch dem Fälligkeits tag kosten and postgeldfrei zu zahlen. Bleibt es, innerhalb der Kultur schädliche Kräfte zu bekämpfen und nahmen, wie sie der Entwurf vorsleht möglicherweise von des stücke die bestehenden Planungen nicht gestör . Zu Sel3; A ge Hierher gehören insbesondere Versandgebühr von G Schench, Berlin 3er e uo ner drüber hinaus , . so erhöhen sich die wertvolle zu fördern, und zwar nach dem Maßstab des Verant⸗ ordentlichen Gerichten als i Entschadigun verpflichtend der Aufnahme einer . . k . . ,, ö ö. , zu ö e , , , (G. Schench, geschuldeten Hinsen vom Tage der Fälligkeit ab um 2 by jährlich. wortungs ewußtseins für die nationale Gemieinschaft. In Entei en im Si des Artikels 153 der Reichsberfäffung abgesehen, da schon aus 5 4 Abs. 4 der Stelle, — das . . die Teilung von Gruͤnd⸗ W e 9, Linkstr. 35, und durch de 3. Das Reichsbaudarlehn ift durch Eintragung einer Buch— diesem Sinne bie f e lain, n . , me. i, r ,. ,, xftück verwaltet, die Ver lichtung erwächst, dafür Sorge zu BGB. erlassenen Vorschriften über die Teilung ; Berlin, den 25. September 1933. he line rentg z Siele ze gunsten ker Reichs oder der von 3 eng ö , . nn Herden tännten, Per glue schltß der Cut schadizzn I ö 1 Eintra . . beim Grundbuchamt nicht stücken. . xi ! Preußischen Gesetzsammlung. ihm bestinmten Stelle ss zu sichern, daß et einschließlich der ihm hl aber ist es um fem eli rl ber dentschen Kultur zu für solche Maßnahmen aber, der fin die Praxis ununigänglig gen, daß ein,) . 9 ö endgültige Entscheibung dar— Schriftleitung der Preußische . ang vorgehenden ober gie chstehe nden ielbteiehe' hohl treiben, notth „dig, dis schaffenden auf allen ihren Wien ift, kann ninr durch Reichsgesez erkoigen. Ken, n ü . egen den Rechtsvorgang be— Bekanntmachung. ho der Bau- und Nebenkosten zuzüglich des Wertes von unter der Führung des Reichs zu einer einheitlichen Willens⸗ In allen Ländern bestehen zwar landesrechtliche, Be Fer erfolgt ist, os Bede geg ⸗ . Oktober 1933 fälligen Zins— Grund und Boden ausläuft. Zufätzliche Reichsbaudarlehen gestaltung zusammenzufassen. Das geschieht im Wege des stimmungen zur Regelung der Be auung von Grundstücken, stehen. K Der Geldwert für den am 1. Okto . . 1 . ö Gifffr M. Absatz 3 dürfen dieje Wertgrenize überschreiten. ständischen Aufbaus. Es „hat sich aber in der Praxis ezeigt, daß in den mieisten Zu §ö5: 35 zählt die Ausnahmen von der Genehmi⸗ schein Nr. 3 zu den 44. igen. Schuldver schreibunger . Nichtamtliches. . Der, Darlehnsschuldner kann daß Darlehn jederzeit ganz Ständischer Aufbau bedeutet Erfassung der einzelnen. Fällen von diesen Handhaben ec in einem Zeitpunkt Ge gungöpflicht auf. Das Gesetz will den Umfang der Geneh⸗ Deutschen Reichsbahn⸗-Gesellschaft vom Jahre 1931 (der iche Nachricht ; er ger r rn h hien. . J Er ist auch in seiner Gesamtheit keins . tung inner- brauch gemacht werden kann, in dem Sie Bebauumn migungen in möglichst engen Grenzen halten. Ziffer in ö steuerfreien Reichsbahn-Auleihe 1931) wird berechnet: Parlamentarische Nachrichten. den. Tarlehnsverhraz J ö. dl ar r, ültb des Staates oder gar neben ihm, sonberngde⸗ Stagt praktisch nicht mehr zu verhindern istz Soll die; Ait, beziehen sich nur auf die im 8 genannten Rechte . 1 Goldmark — 1 Reichsmark. Nationalsozialistische Preußenfraktion zum 14. Ottober Rüczahlung des Kapitals 3 1. . n nan lol in ne enen, mn, . rechtsstagtlichen Einrich= i eines Gebietes in geordneten Bahnen verlaufen Nutzung ober Bebauung von Grundstüchen a g, . Der Zinsschein Nr. 3 wird vom 1. Oktober 1933 ab eiuberufen. e , nm Zinsen und Nehenforderungen zu verlangentet g tungen, die bisher im Mittelpunkt standen (Gesetz, Herichts. so muß bie Hand des Staates in einem früheren Zeitpunkt Ziffer J nimmt die umfangmäßig wohl ethehlichste 3 . tostensrej An gell bei der Zentralkasfe der Deu tschen Fteichs? Wie des B. D. 3. Bürs meldel, hat Ganleser . . Pie, Zins. und Tilgungsbeträge nicht innerhalb! barkeit, Polizei), werden nicht Intbehrlich, Sie treten aber ordunend und regelnd gingreifen. Der richtige Zeitpuntt hien Per land- und , , , n. ö . h, bahn-Gesellschaft in Berlin, bei den größeren Kassen der Lu be in seiner Eigenschaft als Führer der nationalsoz : . . ach erfolgter Mahnung gezahlt werben als Mittel bes Zwanges und der Autorität zurück hinter den für ist der, in dem bisher land⸗ oder forstwirtschaftlich ge, tungen von der Gęnehmigungspflicht aus, Ziffer 2 die Fälle, bah ; D ; ei Ver ‚— z )
2 . 3dit⸗ Cx. z * * ö 3 19 2 tfraktion M einer ĩ er,. ; . . ireltione ei der Deutschen Verkehrs⸗-Kredit⸗ Fraktion des Preußischen Landtags die Gesamt ᷣ n⸗ . außgrung des Baugrundstlicks oder eines Einrichtungen, die bestimmt sind, den Willen der Glieder der nutztes oder sonstiges Gelände in einzelne Tell rundstücke (Bar imn denen die Parzellierung eines Grundstücks bereits genehmigt Reichsbahndirektionen, bei der Dei sche h gin mn für Sonnabend, den 14. Sttober, nachmittags ihr, ein Teiles davon der Eriwerber nichtlssann fh Verpflichtun⸗ J] Nation zu erfassen. . j ;
; ; r n ihre eigniede ngen sowie 1 S zellen) zum Zwecke der Veräußerung, Verpachtung usw. a wurde und nachher ein Verkauf oder eine Verpachtung der Bank A.⸗-⸗G. in Berlin und ihren Zweigniederlassungen s