1933 / 231 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 03 Oct 1933 18:00:01 GMT) scan diff

Erste Bentralhandeisregisterbeilage zum Neichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 230 vom 2. Ottober 1933. g. 4.

heim eingetragen: Die Gen

ist geändert in: Spar- u. e ihn kasse, eingetragene Genossenschaft ; unbeschränkter Haftpflicht in heim, Amts Emmendingen.

stand des Unternehmens ist: tri ziner Spar- und Darlehnzkaffe zu Pflege des Geld⸗ und Kreditverteh sowie zur Förderung des Sparsinnz An Stelle des seitherigen Statuts tritt das neue Statut Einheitsstatut vom 14 Mai 1933. Die Bekannt— machungen erfolgen im Bad. Landi Genossenschaftsblatt Karlsruhe oder im Reichsanzeiger.

Kenzingen, den 15. September 193

Amtsgericht.

Das Statut ist am B. 9. 1933 fest⸗ gestellt. Gegenstand des Unternehmens ist: 1. die in der Wiptschaft der Mit glieder gewonnenen Trauben gemein— sam einzusammeln, sie richtig zu bewer—⸗ . n zu keltern, Anton, r zend urch eine einheitliche Behandlung best— r n. , n Landwirt in Alt⸗ gepflegte Weine . . . d. h . ö, an m sowie die aus den Weinabfällen herge—

Dreusteinfurt, 4. Schulze Allendorf, stellten Nebenprodukte 1 a Paul, Landwirt in Ahlen, 5 Telges r, , n, n.,

aun, irt in, Ab len, h. T amen Verkauf mögl tteilhHaf . ,, . Geschäftsführer berwerten, ö li . e e wa ftr in

k J, beschlossen: 3 14 At die Kellerwirtschaft nötigen Bedarfs⸗ sah b es Cent. , 8. 1 artikel gemeinsam zu beziehen, 3. die kiedeyt. Die k fil Ein gg gie är uberge, und Reben Hab genden bindlichkeiten der Genossenschaft wird n . . von fünfzig auf zehn Reichsmark für ; G

Ahlen, West. (43387

In der Generalversammlung vom 12. Mai 19353 trat der bisherige Vor⸗ stand zurück. In den Vorstand wurden wieder bzw. neugewählt die nachstehend bengunten Personen: 1. Grosse Kogge, Anton, Landwirt in Sendenhorst,

tung der Gesellschaft in Gemeinschaft mit einem Vorstandsmitglied berechtigt. Amtsgericht Werl, 19. September 1933.

43461

W es er mii m ld e- dd 36. In das hiesige Handelsregister ist ein—⸗ getragen worden: Am 9. 9. 1933 zu der Firma Andreas Bing in Wesermünde⸗Geestemünde, daß alleiniger Inhaber der Firma jetzt der Kaufmann Heinrich Bing in Weser⸗ münde - Geestemünde ist. G. R. A 871. Am 11. 9. 1933 die Firma Helene Hormann in Wesermünde Fischereihafen und als deren alleinige Inhaberin die Ehef

Geschäftsführer, falls Prokuristen vor— handen sind, auch durch einen Geschäfts führer und einen Prokuristen.

Amtsgericht Stallupönen. 25. 9. 1933.

Si cttin. 43456

In das Handlsregister B ist folgen⸗ des eingetragen: Am 13. September 1933 bei Nr. 52 (Firma Stettiner Molkerei⸗Gesellschaft G. m. b. S. in Stettin): Ernst Stühmke ist nicht mehr Geschäftsführer. Der Ritterguts besitzer Dr. Max Kelch in Schmagerow ist zum Geschäftsführer bestellt. Bei Nr. 6 (Firma Hedwigshiütte Anthra— cit⸗-;, Kohlen C Kokeswerke James Ste venson Actiengesellschaft in Stettin): Durch Beschluß der General

4

*

Deutscher Reichsanzeiger

ö

* ——

frau Helene Hormann geb. Jaspers

versammlung vom 1. September 1933 ist der Name der Firma geändert und lautet: „Hedwigshütte Kohlen- und Koksiwerke Aktiengesellschaft“. Durch Beschluß der Generalversammlung vom 1. September 1935 sind folgende Be⸗ stimmungen der Satzungen geändert bzw. ergänzt: 5 7 Ernennung des Vor stands). 8 11 Abs. 2 (Wahl des Auf si htsratsvorsitzenden), S 13 (Tätigkeit des Aufsichtsrats), § 14 Abs. 1 (Vergütung für den Aufsichts rat). Bei Nr. 1148 (Firma Direkt⸗Etage Herren-Fertig⸗ kleidung G. m. b. S. in Stettin): Die Gesellschaft ist durch Beschluß der Ge sellschafterversammlung vom 2. Sep⸗ tember 1933 aufgelöst. Der bisherige Geschäftsführer Felix Nathan ist Liqui dator. Am 14. September 1933 bei Nr 908 (Firma Elektrolux G. m. b. H. in Stettin): Dr. Ernst Müllen— derff. Berlin, ist nicht mehr Geschäfts⸗ führer. Dr. Hans Sontheimer ist zum Geschäftsführer bestellt. Die Prokura des Paul Kraemer ist erloschen. Am 16. September 1933 bei Nr. 359 (Firma Stoerwer Werke Attiengeseilfchaft vormals Gebrüder Stoewer in Stettin): An Otto Albert Hevmann Soffmann in Stettin ist derart Pro kura erteilt, daß er gemeinschaftlich mit einem Vorstandsmitglied oder einem Dokuristen zur Vertretung der Ge'ell— schaft berechtigt ist. Bei Nr. 1079 5 irma Allgemeine Bauge sellschaft 2.3 . Co. (Kolonial-Gesellschaft) n ani der lgssung Stettin) Durch 80 chluß, der Generalversammlung vom . Juli 1933 ist der 57 des Gesell⸗ schartsvertrags Aufsichtsratsvergütung) geändert. Bei Nr. 1147 (Firma Dram— burg X Hertwig G. in. b. H. in Stettin): Walter Tews ist als Geschäfts—⸗ führer, abberufen. Kaufmann Friedrich Vilhelm Baars in Altdamm 'ist zum Ceschäftsführer bestellt. Am 21. Sep⸗ tember 1933 bei Nr. 398 (Firma Eslma— ran Flektrische Maschinen-Repara⸗ tur⸗Anstalt G. m. b. H. in Stettim: Die Brokura des Gustav Schneider und des Exich Gottesbühren ist erloschen Bei Nr. 673 (Firma Pom mersche 5 2 . 2 ö Rank Aktiengesellschaft in Stettim: Die Prokura des Otto Schliewe ist da— hin geandert, daß er befugt ist, nur noch mit einem Vorstandsmitglied oder e em. = stellvertretenden Vorstandsmit— glied die Gesellschaft zu vertreten. An den Bankbeamten Sugo Frohne in Sttin ist Prokura erteilt mit der Be— zechligung, in Gemeinschaft mit einem J istands mitglied oder stellvertretenden Vorstandsmitglied die Gerellschaft zu vertreten. Am 20. September 1933 bei Ur Ihe (Firma Zabelsvorfer Brot— brit G. m. b. S. in Stettin): Die . ist beendet. Die Firma ist Amtsgericht Stettin.

Stralsund.

In das Handelsregister A unter Nr.

13457

zan ist bei der nter 595 vermerkten Firma Ar— thür FIbarth. Kolonialwaren u. Feinkost in Strglsund eingetragen worden: ö ö. Firma lautet jetzt; Arthur Jbarth Duchfg. Kolonialwaren Feinkost, Inh Ken Sein; Franck. Stralsund.

Strolfund, den 22. September 1933

Amtsgericht.

Werd an.

Auf Blatt 46 des betn, die Firma C. B. ist beute eingetragen ist erteilt dem Handlu ten Arno Langbein 1A Reg. 417133. Amtsgericht Werdau, 26. Septbr. 1933 Werl. Er. nber.

ö. Eekanntmachung. n unser Handelsreagister A ist unter Mn U5 einnetragen: Die Firma Josef Vin e in Werl. Inhaßer ist Kaufmann Johannes Rinke in Werl. Das nicht ingetranene Handelsageschäft Firma Fo⸗ sef Rinke in Werl ist durch Kauf von . Kaufmann Johannes Rinke in Vorl ermorben, der dieses Geschãft . dieser eingetragenen Firma fort— 161 .

Aetsgericht Werl, 18. September 1933

43458 SHandelsregisters, Schön in Werdau, worden: Prokura nasbenoll mächtig⸗ in Werdau

43469

Werl. Re. InsShent. . Rekanntmachung. en unser Soudelsregistey

Nr. 3 1 Saoinsch ; R.

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*in Malter. beide

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PD: * 96. ist Protura erteilt.

4134160

B sind bei Marchßgn dung Mestf. Bolks⸗ erbarn, eingetra⸗ und Chefredattaur us Vaderhorn sind

——

w— JJ n wen en ang,

Bremerhaven. (H.⸗R. A 1008.) Am 15. 9. 1933 zu der Firma Huß⸗ mann u. Hahn in Wesermünde⸗Geeste⸗ münde: Die Prokura des Kaufmanns Gustav Laskowski ist erloschen. (H.⸗R A 696.) Am 21. 9. 1933 die Firma Hansa⸗ Fischhallen Gustav Laskowski in Weser— münde⸗Fischereihafen und als deren alleiniger Inhaber der Kaufmann Gustav Laskowsti in Wesermünde⸗ Wulsdorf. (H.R. A 1009.) Am 23. 9. 1933 zu der Firma Tau⸗ werkfabrik Heinrich Ahlers u. Co., Kommanditgesellschaft in Wesermünde⸗ Geestemünde: Vier Kommanditisten sind ausgeschieden, zwei neue Kommandi— tisten sind eingetreten, zwei Komman— ditisten haben ihre Einlagen erhöht. (H.⸗R. A 898.) Am 26. 9. 1933:

in

2 a) zu der Firma Heinrich Bücking in Beverstedt: Die Firma ist erloschen. (5.⸗Jt. A 664.) b) Zu der Firma Seegers u. Dehning in Wesermünde⸗Geestemünde: Offene Handelsgesellschaft seit 25. September 1933. Die Kaufleute Hinrich Blender— mann und Friedrich Bolte, beide z. 3. in Bremen wohnhaft, haben Geschäft nebst Firma käuflich erworben. Der Uebergang der in dem Betriebe des Ge— schäfts begründeten Forderungen und Verbindlichkeiten ist bei dem Erwerbe des Geschäfts durch Blendermann und Bolte ausgeschlossen. Die Gesellschafter Blendermann und Bolte sind nur in Gemeinschaft zur Vertretung der Ge⸗ sellschaft ermächtigt. (H.-R. A 651.) e) Zu der Firma Geestemünder Farben⸗ fabrik Inhaber August Seebeck in Wesermünde⸗Geestemünde: Die Firma lautet jetzt Geestemünder Farbenfabrik August Seebeck. Jetzige Inhaberin der Firma: Witwe Hermine Seebeck geb. Ehlers in Wesermünde⸗Geestemünde. (S-R. A 20) d) Zu der Firma Weser⸗ münder Fischmehlfabrik und Garnelen⸗ darre Kraft, Röver und Hosp in Weser— münde⸗Wulsdorf: Kaufmann Karl Hosp ist aus der Gesellschaft ausgeschieden. (H. ⸗R. A 995.)

Amtsgericht Wesermünde⸗Geestemünde. Wied enhbrii cle. 43462 . In unser Handelsregister Abteilung A ist am 18. September 1933 bei der Firma Gebr. Thalheimer in Wieden— brück (Nr. 107 des Registers) eingetragen worden, daß dem Kaufmann Fritz Hoff⸗ mann in Hannover, Hohenzollernstr. 14, Gesamtprokura erteilt worden ist derart, daß er gemeinschaftlich mit den Pro⸗ kuristen Simon Schnurmann, Hugo Schorsch, Heinrich Hartmann Und Leo Stürtz zur Vertretung der Firma berech— tigt ist. Die Gesamtprokura der Pro— kuristen Hartmann, Schorsch und Stürtz ist dahin erweitert worden, daß ein jeder von ihnen gemeinschaftlich außer mit dem Prokuristen Schnurmann auch mit dem Prokuristen Hoffmann zur Verire— tung der Firma berechtigt ist. Amtsgericht Wiedenbrück.

Witzenhausen. 43164 S-⸗R. A 24 Friedrich Eberhard, Witzenhausen: Die Firma ist erloschen. Witzenhausen, den g. September 1933. Amtsgericht.

Witzen kausen.

A 168, Dr. Platner, San. Witzenhause schafter: 1. Platner, 2

43463

n. Bersönlich haftende Gesell⸗ . . Gustav 2. Fabrikant und Ingenieur Eduard Ey, beide in Ritzen de if Offene Handelsgesellschaft. schaft hat am 275. Juni 1533 begonnen. Zur Vertretung der Gesellschaft ift jeder Gesellschafter einzeln ermächtigt. Witzenhausen, 9. September 1933. Amtsgericht.

4. Genossenschafts⸗

Rat & Co, N

Die Gesell⸗ l

wie folgt: Die höchste schäftsanteile, auf welche sich beteiligen kann, fünfzig.

beträgt bis

Das Amtsgericht.

Altenkharg, LThiäimr. 43543

1 ,

In das Genossenschaftsregister ist heute bei Nr. J3 (Siedler-Baugenossen— schaft der Kinderreichen e. G. m. b. H., Altenburg) eingetragen worden: Die Genossenschaft ist durch Beschluß der Generalversammlung vom 28. Juli 1933 aufgelöst worden. Die bisherigen Vorstandsmitglieder Voigt. Anger und Wunderlich sind Liquidatoren. Altenburg, den 27. September 1933.

Thüringisches Amtsgericht. ArAISherg. 43753 Im Genossenschaftsregister Gn.⸗R. 16 ist heute bei der Firma „Gemein— nütziger Bauverein für den Kreis Arnsberg, eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht zu Arns⸗ be. ö worden:

Die Hauptversammlung vom 11. Juni 1933 hat beschlossen: , nnn Unternehmens ist der Bau und die Be— treuung von Kleinwohnungen im eigenen Namen. Der Gegenftand des Unternehmens ist auf den Geschäfts⸗ betrieb innerhalb des Bezirks Kreis Arnsberg beschränkt. Arnsberg, den 22. September 1933.

Anitsgericht. ;

AnnsSbęrg;-. 43754 Im. Genossenschaftsregister ist heute die Eiersamnielgenossenschaft eingetra⸗ gene Genossenschaft mit beschrankter Haftpflicht in Arnsberg von Amts wegen gelöscht worden. Arnsberg, den 22. September 1933. Amtsgericht. Rad Oeynhausen. ö Bekanntmachung. In unser Genossenschaftsregister ist heute unter. Nr. 40 der „Spar- und Bauverein in Ostscheidt, eingetragene Genossenschgft mit beschränkter Haft— Eflicht in Ostscheidt“ mit dem Sitz in Ostscheidt eingetragen worden. . Das Statut ist am 14. Juni 1933 festgestellt, Gegenstand des Unter— nehmens ist die Errichtung und Betreu- ung von Kleinwohnungen im Sinne der Gemeinnützigkeitsverordnung und ihrer Ausführungsbestimmungen inner— halb des Bezirks Mennighüffen. Bad Oeynhausen, 25. Septbr. 1933. Das Amtsgericht.

483544

Kernburg. ; 43545 In das Genossenschaftsregister unter Nr. 49. ist am 18. September 1933 bei der „Ländliche Spar- und Darlehns⸗ kasse Sandersleben eingetragene Ge⸗ nossenschaft mit beschränkter Haft⸗ pflicht“ in Sandersleben eingetragen: Durch Beschluß der Generalversamm⸗ lung vom 31. August 1933 ist das Statut geändert.

Amtsgericht Bernburg. 28. Sept. 1933.

Hitterteld. 43756 In unser Genossenschaftsregister unter r. Z, Gemeinnützige Baugenossenschaft der Gemeinde Ramsin, e. G. m. b. H. in Ramsin, ist heute folgendes eingetragen worden:

Durch Beschluß der Generalversamm— lung vom 30. Juli 1933 sind die Ge⸗ schäftsanteile von 200 RM auf 300 RM erhöht.

Die Genossenschaft ist durch Beschluß der Generalversammlung vom 3. Sep⸗ tember 1933 aufgelöst.

Als Liguidgtoren sind bestellt Her—

mann Neise, Paul Henze und Wilhelm

Schmidt.

Bitterfeld, den 22. September 1933. Amtsgericht.

Hr ii ssc m. 413757

register. achem. 43752

In das Genossenschaftsregister wurde am 25. September 1933 , Bei der „Vereinsbank eingetra⸗ gene Ge nossenscha ft mit unbeschränk⸗ ter Haftpflicht“ zu Kohlfcheid: Durch Generalversammlungsbeschluß dom 10, September 1993 ist die Satzungsänderung vom 11. September 162 neu beschlossen worden.

Bei der „Baugenossenschaft Da⸗ heim eingetragene Gen osse n schaft nit beschränkter Haftpflicht“ .

. .

Aachen: Durch Gene

beschlüsse vom 19. 1933

Er ist zur Vertre⸗=

in. 3

tragen worden.

In unser Genossenschaftsregister is bei Nr. 28, Elektrizitäts- . 9 schinengenossenschaft Schwaneberg e. G. „b. V. eingetragen worden: Die Ge⸗ nossenschaft ist durch Beschluß der Gene— ralversammlung vom 17. Juli 1933 auf— gelöst. Liquidatoren sind die Landwirte Ernst Sy und Georg Schnell in Schwanekerg. Brüssow, den 19. Sep⸗ tember 1933. Amtsgericht.

bei

. Bekanntmachung. 1375. In die Genossenschaft

der Firma Cochem-⸗Sehler Win—

1

den erworbenen Geschäftsanteil festge⸗ setzt; z 37 Abs. 5 des Statuts ändert 1c

Zahl der Ge⸗ ein Genosse zu

Ahlen i. Westf., 22. September 1933.

Amtsgericht.

ssen, IS unn. In das Genossenschaftsregister ist am 18. September 1933 eingetragen zu Nr. 29, betr. die Genossenschaft Roh—

Essen, eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht, Essen: Durch die Beschlüsse der Generalversamm— lungen vom 4. /Itz. Mai, 16. August und 5. September 1933 ist das Statut ge⸗ ändert. Amtsgericht Essen. Essen, LB unmn. 43758 In das Genossenschaftsregister ist am 28. September 1933 eingetragen zu Nr. 51, betr. die Baugenossenschaft des Vereins der Krupp'schen Beamten ein— getragene Genossenschaft mit beschränk⸗ ter Haftpflicht, Essen: Durch Beschluß der Generalversammlung vom 7. Juni 1933 ist das Statut geändert. Amtsgericht Essen.

Franlketurt, Oder. 43546 In unser Genossenschaftsregister ist am . August 19353 unter Nr. 146 die Genossenschaft unter der Firma „Natio— nale Elektromaschinen⸗Wacht, einge— tragene, Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht“ mit dem Sitz in Frankfurt (Oder) eingetragen worden. Das Statut ist am 15. Juli 1933 fest— gestellt. Gegenstand des Unternehmens ist die Ueberwachung und der Re— paraturschutz von Elektromaschinen jeg— licher Art. Frankfurt (Oder), 28. Septbr. 1933. Amtsgericht. Frankfurt, Main. Veröffentlichung aus dem Genossenschaftsregister. Gn.⸗R. 381. In das hiesige Genossen— schaftsregister ist heute eingetragen worden: Milchabsatzgenossenschaft, ein— getragene Genossenschaft mit beschränk— ter Haftpflicht in Oberliederbach. Gegen— k ist: Gemein⸗ aftliche Verwertung der Milch. S bon 29 Juli eig. n . Frankfurt am Main, 2. Sept. 1933. Amtsgericht. Abteilung 41.

4354

Gern. Genossenschaftsregister. 43549, Bei Nr. 71, betr. die Einkaufs— genossenschaft der Zigarrenhändler für Gera und. Umgebung, eingetragene Ge⸗ nossenschaft. mit beschränkter Haftpflicht zu Gera, in Gera, haben wir einge— tragen: Die Firma ist erloschen. Gera, den 25. September 1935. Thüringisches Amtsgericht. Gqnpingem. 43550 Genossenschaftsregistereinträge. Am 17. August 19533 neu die Milch⸗ erzeugergenossenschaft Boll, eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haft— Fflicht in Boll. O—-A. Göppingen, Statut vom 17. Funi 1933. . Am 26. August 1933 neu die Milch— erzeuger⸗Vereinigung Bünzwangen, ein⸗ getragene Genossenschaft mit beschränk⸗ ter Haftpflicht in Bünzwangen, Statut vom 6. August 1933. Am 5. September 1833 neu die Milch— genossenschaft Gr. Eislingen, eingetra⸗ gene Genossenschaft mit beschraäͤnkter Haftpflicht in Gr. Eislingen, Statut vom 27. Mai 1933. Gegenstand des Unternehmens ist je die Verwertung der von den Mit— gliedern angelieferten Milch auf ge⸗ meinschaftliche Rechnung und Gefahr. Am 17. Juli 1933 bei der Kaufkraft— Sparkasse der Selbsthilfe der Arbeit, nn, n mg mit be⸗ ränkter Haftpflicht in öppingen: Durch Beschluß der ö lung vom 13. Februar 1932 ist die Ge— nossenschaft aufgelöst.

Amtsgericht Göppingen. Herborn, Pilller. 43551 Betr. Herbornseelbacher Spar K Darlehenskassenvexein e. G. m. b. H. in Herbornseelbach: Durch Generalver— sammlungsbeschluß vom 30. 4. 1933 ist die Satzung neu gefaßt worden. Herborn, den 28. September 1933.

Das Amtsgericht.

Ic aiserslaut ern. 43552 Betreff: „Landwirtschaftliche Ge— nossenschaft für Geld⸗ und Warenver— kehr, eingetragene Genossenschaft mit unheschränkter Haftpflicht in Liqui— dation“, Sitz in Obermoschel: Die Ver— tretungsbefugnis der Liquidatoren ist beendet, die Firma ist erloschen

Kaierslautern, 25. September 1933.

zergenossenschaft eingetragene Ge⸗

nossenichatt mit beschräntter Haftpflicht

mit dem Sitz in Cochem ahl einge

lw

Amtsgericht Registergericht.

H Caν . ö 435531 Ju das Genossenschaftsregister Bd. 11

43548

stoff⸗Genossenschaft der Schuhmacher

Lihau, Sachsen. 43759 Auf dem Blatte 25 des Genossen— schaftsregisters, betr. die Wirtschaft⸗ genossenschaft der Bäckerinnung zu Löbau i. Sa., eingetragene Ge— nossenschaft mit beschränkter Haft— pflicht in Löbau, ist an 25. September 1933 folgendes eingetragen worden: Die Genossenschaft ist durch Beschluß der außerordentlichen Generalversamnilung vom 23. August 1933 aufgelöst. Amtsgericht Löbau. 28. September 1933. Ludwigshafen, heim. 43556, Genossenschaftsregister. Gemeinnützige Bauarbeiter⸗le⸗ nossenschaft Speyer u. Umgebung eingetragene Genossenschaft mit be— schränkter Haftpflicht in Speyer: Durch Beschluß der Generalversanim— lung vom 9. September 1933 ist die Genossenschaft w Ludwigshafen a. Rh., 27. Sept. 1933. Amtsgericht Registergericht.

Minden, West. 43761 In das Genossenschaftsregister Nr. 6 ist am 14. September 1933 bei der „Weserkauf“ Kolonialwgrenhändler Ve— zugsgenossenschaft für Minden und Um— gegend, eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht, Sitz Minden, folgendes eingetragen worden:

Der Gegenstand des Unternehmens ist durch Beschluß der Generalversamm— lung vom 14. Juni 1933 erweitert. Er besteht im Einkauf von Waren auf ge— meinschaftliche Rechnung und deren Ab— gabe zum Handelsbetrieb an Mitglieder und Nichtmitglieder. Amtsgericht Minden i. W.

Müllheim, Haden. 43554 Zum Genossenschaftsregister Band 1 O.⸗-3. 23, „Ländlicher Kreditverein e. G. m. u. H. in Steinenstadt“, wurde heute eingetragen: In der General⸗ versͤammlung vom 26. August 1933 wurden als Statut für die Genossenschaft die Normalstatuten der Spar⸗ u. Dar⸗ lehenskassen e. G. m. u. H. bestimmt und demgewäß die Firma geändert in: „Spar- und Darlehenskasse eingetra— gene Genossenschaft mit unbeschränkter Haftpflicht in Steinenstadt, Amt Müll⸗ heim. Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb einer Spar- und Dar— lehenskasse zur Pflege des Geld⸗ und Kreditverkehrs sowie zur Förderung des Sparsinns.

Müllheim, den 26. September 1933.

Badisches Amtsgericht.

Münster, Westf. 43762 In unserem Genossenschaftsregister Nr. 128 ist bei der „Baugenossenschaft Münster i. W. und Umgegend ein— getragene Genossenschaft mit beschränk. ter Haftpflicht zu Münster i. W.“ am 28. September 1933 eingetragen: Von Amts wegen gelöscht.

Das Ämtsgericht Münster i. W.

Minster, Westf. 437631 Bei der im Genossenschaftsregister unter Nr. 126 eingetragenen Genossen— schaft „Elektrizitätsgenossenschaft Gieven beck e. G. m. b. H. zu Münster i. W.“ ist eingetragen: Die Genossenschaft ist durch Beschluß der Generalversamm— lung vom 25. Juli 1933 aufgelöst. Münster i. W. 25. September 1933. Das Amtsgericht.

Veustadt, Sch warzmnd. ö. Zum Genossenschaftsregister Band O—-3. 5 wurde bei der Firma „Länd⸗ licher Kreditverein Rötenbach einge— tragene Genossenschaft mit unbeschränk— ter Haftpflicht in Rötenbach“ einge— tragen: In der Generalversammlung vom 20. August 1933 wurde ein neues Statut festgesetzt. Die Firma ist ge— ändert in „Spar- und Darlehenskasse eingetragene Genossenschaft mit unbe- schränkter Haftpflicht in Rötenbach, Amt Neustadt“. Neustadt (Schwarz— wald), den 26. September 1933. Bad. Amtsgericht.

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2

2

.

* * 231 ö

Jnhalt des amtlichen Teiles.

Deutsches Reich. hrequaturerteilung. , flöschen einer Cxequaturerteilung. . Hekanntmachung über den Londoner Goldpreis. Fegründung zum Patentanwaltsgesetz. Vom W. September 1933. hufhebung des Verbots eines Bildstreifens. Fekanntmachungen, betreffend die Ausgabe der Nummern 107

und 108 des Reichsgesetzblatts, Teil J.

Preuszen.

Ernennungen und sonstige Personalveränderungen.

sufhebung der Beschlagnahme eines Buches.

Fekanntmachungen der Regierungspräsidenten in Wiesbaden und Koblenz, betreffend die Einziehung von Vermögenswerten

zaunsten des Landes Preußen.

re, , , , , , , . Amtliches.

Deutsches Reich.

Dem Königlich italienischen Generalkonsul in Köln, Cdoardo Pervan, ist namens des Reichs unter dem 6. September 1933 das Exequatur erteilt worden.

Das seinem Amtsvorgänger, Generalkonsul Carlo Bar⸗ duzzi, am 14. März 1931 erteilte Exequatur ist erloschen.

Bekanntmachung über den Londoner Goldpreis gemäß 51 der Verordnung vom 10. Oktober 1951 zur Aende⸗ rung der Wertberechnung von Hypotheken und sonstigen Ansprüchen, die auf Feingold (Goldmarh lauten (RGBl. 1 S. 569.

Der Londoner Goldpreis beträgt am 3. Oktober 1933

für eine Unze Feingold 134 sh 8 d,

in deutsche Währung nach dem Berliner Mittel

kurs für ein englisches Pfund vom 3. Ok—⸗ tober 1933 mit RM 12.38 umgerechnet RM 8677254,

für ein Gramm Feingold demnach pence hl, 95h6 in deutsche Währung umgerechnet RM 278828. Nerlin, den Z. Oktober 1933. Statistische Abteilung der Reichsbank. Dr. Döring.

Ban gründung. um Patentanwalts-⸗Gesetz.

Vom 28. September 1933.

Das Gesetz, betreffend die Patentanwälte, vom 21. Mai 1900 (RGBl. S. 233) hat den Zweck , „dem Publikum, das bei der Nachsuchung des gewerblichen Rechtsschutzes auf die Hilfe berufsmäßiger Vertreter angewiesen ist, die Mög⸗ lichkeit zu bieten, die Auswahl auf technisch und juristisch hin- reichend vorgebildete und zuverlässige Personen zu lenken“ Begründung zum Ges. von 1900). Zu diesem Zweck ist der zeruf des Patentanwalts geschaffen worden unter Festlegung ganz bestimmter Voraussetzungen, die vor der Eintragung in die Liste der Patentanwälte i erfüllen sind.

Den Zweck, einen zuverlässigen Stand von Beratern auf dem Gebiete des gewerblichen Rechtsschutzes heranzubilden, hat das Gesetz von 1900 erreicht. Die Patentaniwaltschaft hat sich als ein wichtiges Organ der Rechtspflege auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes bewährt und über seine engeren Berufspflichten hinaus an der Fortbildung des Rechts erfolg⸗ reich mitgearbeitet. In dem Ziele aber, das Publikum vor ungeeigneten Elementen zu , ist der Erfolg weit hinter den Erwartungen zurückgeblieben; immer mehr hat sich her⸗ ausgestellt, daß die geltende Regelung in zwei wesentlichen Punkten unzureichend ist.

Der erste Mangel liegt darin, daß das Gesetz von 1900

übertriebene Wertschätzung, welche Erfinder ihren eigenen Er⸗ zeugnissen zu widmen pflegen, machen sie geneigt, Ratschlägen Gehör zu geben, die ij die Anmeldung von Patenten im Inlande und in möglichst vielen auswärtigen Staaten ab⸗ zielen, und dieser Umstand wird nicht selten in eigennütziger Absicht ausgebeutet. Während gewissenhafte Vertreter es als ihre Berufspflicht betrachten, ihren Klienten die Einreichung oder Verfolgung einer offenbar unbegründeten Anmeldung zu widervaten, läßt sich einzelnen Persönlichkeiten die gegentei⸗ lige Praxis nachweisen.“ Diese Ausführungen haben für die Zeit seit 1909 volle Geltung behalten. In immer stärkerem Maße sind gänzlich unzuverlässige und ungeeignete Personen z. B. dazu Übergegangen, unter einem uu e n wichtig und offiziell klingenden Firmennamen den Inhabern von Ge— brauchsmustern, deren Eintragung irgendeine amtliche Prü⸗ fung auf Schutzfähigkeit nicht zugrunde liegt, mitzuteilen, ihre Erfindung sei in dem Patentbüro des Briefschreibers geprüft und als außerordentlich bedeutsam erkannt worden; das Pa⸗ tentbüro sei bereit, sich auch um die Verwertung im Auslande u bemühen und zu diesem Zweck die Anmeldung für aus⸗ ö Staaten zu entwerfen. Solchen oft ganz gewissenlos gemachten Angeboten ist der Erfinder in aller Regel wehrlos ausgeliefert. Das geltende Gesetz, das nur die Vertretung vor dem Reichspatentamt regelt, gibt gegen Berater dieser Art überhaupt keinen Schutz, sondern verweist auf die Gewerbe⸗ ordnung, nach deren 5 55 Abs. 3 die Polizeibehörde unzuyer⸗ lässigen Elementen die Ausübung der Tätigkeit eines Rechts⸗ konsulenten untersagen kann. Doch stehen die Polizeibehörden den Vorgängen des gewerblichen Rechtsschutzes zu fern, um in allen ö en ein zutreffendes Urteil über die e, ,. keit der Berater auf e. Gebiet gewinnen zu können. So ist es häufig nicht verhindert worden, daß dem Publikum durch unzuverlässige und marktschreierische Patentagenten empfind⸗ liche Rechts und Geldverluste ug fügt wurden. Der zweite Mangel des geltenden Gesetzes beruht darin, daß es die berufsmäßige Vertretung beim Reichspatentamt keineswegs den allein , vorgebildeten Patent⸗ anwälten oder Rechtsanwälten vorbehält, sondern, wie 8 17 ergibt, grundsätzlich auch jeden anderen zum berufsmäßigen Vertretungsgeschäft zuläßt. Zwar sieht 3 17 vor, daß der Präsident des Reichspatentamkts nicht in die Liste der Patent⸗ anwälte eingetragene Personen von der berufsmäßigen Ver— tretung ausschließen kann. Doch haben die Erfahrungen ge⸗ zeigt, daß diese in der Handhabung außerordentlich schwierige Vorschrift nicht ausreicht, um ungeeignete Elemente vom Vertretungsgeschäft fernzuhalten. J Die beiden vorstehend dargelegten Unzulänglichkeiten des alten Gesetzes haben neben einer Gefährdung des Publikums auch den Nachteil, daß sie dem Berufsstand der Patent⸗ anwälte keine fichere Rechtsgrundlage gewähren. Das Gesetz von 1900 legt den Patentanwälten weitgehende Verpflich⸗ tungen für ihre Vorbildung und für ihr Verhalten bei Ausübung des Berufs und außerhalb desselben auf; anderer⸗ seits gibt es ihm keine Rechte vor anderen Personen, die den Verpflichtungen nicht unterliegen. Während die Anwärter auf die Patentanwaltschaft wegen der vorgeschriebenen Vor⸗ bildung erst verhältnismäßig spät, nämlich zwischen dem 26. und 30. Lebensjahr, Patentanwälte werden können, läßt es das Gesetz grundsätzlich zu, daß jeder andere ohne eine irgendwie geartete Vorbildung die Vertretung vor dem Reichs⸗ patentamt berufsmäßig übernimmt, also auch Personen, die an Lebensalter weit hinter den Patentanwälten zurückstehen. Während die Patentanwälte, der Auffassung ihres Berufs⸗ standes entsprechend, jede Reklame für ihre Person vermeiden müssen, sind die anderen Personen in dieser Hinsicht in keiner Weise gebunden. Es ist ein wenig erwünschter Zu⸗ stand, daß ein Berufsstand, an den so hohe Anforderungen gestellt werden, wie an den der Patentanwälte, so wenig gegen den bedenkenlosen Wettbewerb anderer, weniger quali⸗ fizierter Kräfte geschützt ist. Zweifellos werden dadurch auch Gefahren für den Nachwuchs an Patentanwälten hervor⸗ gerufen, da mancher Anwärter für die Tätigkeit auf dem Gebiete des gewerblichen Rechtsschutzes sich bei der jetzigen Regelung doch fragen muß, oh er nicht den schnelleren, billigeren und mehr Bewegungsfreiheit zulassenden Weg des Patentagenten beschreiten solle. Abgesehen davon hat das Nebeneinanderbestehen zweier verschiedener Arten von Ver⸗ tretern ständige Unruhe in die Dienstgeschäfte des Reichs⸗ patentants gebracht, da beide Gruppen sich vor aller Oeffent⸗

nur die Vertretung vor dem Reichspatentamt regelt, die sonstige berufliche erg gung auf dem Gebiet des gewerb⸗ lichen Rechtsschutzes, . die Beratung, die Anfertigung von Schriftsätzen, die Erwirkung von Auslandsanmeldungen usw., unberührt läßt. Gerade auf diesem Gebiet aber ist das Publikum den größten Gefahren ausgesetzt. Beim gewerblichen Rechtsschutz kommt es mehr noch als bei anderen Rechts⸗ . auf die unbedingte Zuwerlässigkeit und Sachkunde es Beraters an. Das hängt mit der Vertrauensseligkeit und n, von dem es in

dem Optimismus des Erfinders zusamme ffend heißt: „Die

der Begründung zum Gesetz von 1900 zutve

lichkeit auf das . befehdet und die Behörde beim Aus⸗ geleich dieser Differenzen mit unfruchtbarer Arbeit belastet haben. Zur Herbeiführung geordneter Verhältnisse darf in Zu⸗ kunft nur ein einheitlicher Vertreterstand bestehen. Darüber hinaus . auch die berufsmäßige Beratung auf dem Gebiete des gewerblichen Rechtsschutzes abgesehen von den Nechts⸗ anwälten nur den Patentanwälten gestattet sein. Bei der

1900 für die Eintragung in die Liste der Patentanwälte auf⸗ gestellt hat, besonders an der Forderung einer abgeschlossenen akademischen Bildung. Die wissenschaftliche Durchdringung des Stoffes und die Fortentwicklung des Rechts ist nur gewähr— leistet, wenn dem Reichspatentamt ein wissenschaftlich gründ⸗ lich vorgebildeter Vertreterstand zur Seite steht. Akademische Bildung und Ablegung der Rechtsprüfung sind, wie die Erfahrung gelehrt hat, die geeigneten und notwendigen Vor⸗— aussetzungen, um einen Patentanwaltsstand zu schaffen und zu erhalten, der seine Aufgabe im Dienst für Technik und Industrie und in der Mitwirkung bei der Rechtsfindung und Rechtsfortbildung zu erfüllen vermag. Wenn der Entwurf die Betätigung auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes neben den Rechtsanwälten nur den Patentanwälten freigibt, so wird nichts an dem gelten⸗ den Rechtszustand geändert, wonach jeder, der ein Patent nachsuchen, bekämpfen oder verteidigen will, befugt ist, seine Rechte in den verschiedenen Verfahren und Instanzen des Reichspatentamts in eigener Person wahrzunehmen. Ebenss kann jeder seine Sache durch einen anderen vertreten lassen, sofern nur dieser die Tätigkeit nicht berufsmäßig für eigene Rechnung wahrnimmt. So steht nach wie vor nichts im Wege, daß ein industrielles Werk seine Anmeldungen von dem Reichspatentamt durch ein Mitglied seiner Patent- abteilung vertreten läßt. Die Neuerung des Entwurfs, neben den Rechtsanwälten nur noch Patentanwälte zur Beratung auf dem Gebiete des gewerblichen Rechtsschutzes zuzulassen, bedeutet einen nicht unerheblichen Eingriff in die Gewerbefreiheit. Wie aber bereits dargelegt, ist dies erforderlich, um Gefehren für das rechtsuchende Publikgum abzuwenden. Solche Gefahren sind auf dem Gebiete des gewerblichen Rechtsschutzes größer als in anderen Fällen, in denen Rechtskonsulenten für andere tätig werden. Denn bei den anvertrauten Erfindungen handelt es sich häufig um Wirtschaftsgüter von großem Wert, deren Bearbeitung technische Kenntnisse voraussetzt und in besonderem Maße Vertrauenssache ist, namentlich wenn es sich um Anmeldungen in ausländischen Staaten handelt. Dies rechtfertigt es, aus dem Arbeitsfelde der Rechtskonsulenten das Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes herauszunehmen, hier also den Schritt zu tun, daß lediglich den nach ihrer Vorbildung berufenen Patentanwälten und Rechtsanwälten die Betätigung gestattet wird. Durch diese Neuerung sollen aber keinesfalls wirtschaftliche Existenzen, deren Erhaltung mit den öffentlichen Interessen irgend vrreinbar ist, zustört werden. Weitgefaßte Uebergangsvorschriften (Ss 56 bis 62) sichern den bisher auf dem Gebiete des gewerblichen Rechts⸗ schutzes tätig gewesenen Personen in großem Umfang die Fortsetzung ihrer Tätigkeit. ̃

Bei Schaffung des Gesetzes vom Jahre 1900 gab es noch keinen in sich geschlossenen Stand der Patentanwälte; der Berufsstand mußte erst geschaffen werden. Deshalb war es damals erforderlich, den neugegründeten Berufsstand noch weitgehend amtlichem Einflusse zu unterstellen. Das geltende Recht sah demgemäß keine Standesorganisation der Patent⸗ anwälte vor; am ehrengerichtlichen Verfahren läßt es sie zwar mitwirken, das Verfahren wird aber von der Re⸗ gierung eingeleitet und in einem amtlichen Rahmen durch⸗ geführt. An diesem Rechtszustand kann nunmehr, nachdem in einer Zeitspanne von mehr als drei Jahrzehnten ein in sich geschlossener und bewährter Stand der Patentauwalt⸗ schaft geschaffen worden ist, nicht länger festgehalten werden. Der Entwurf sieht nach dem Vorbild der Rechts⸗ anwaltsordnung die Gründung einer Patentanwaltskammer vor und überläßt das ehrengerichtliche Verfahren, wie bei den Rechtsanwälten, weitgehend der Handhabung durch die Patent⸗ anwälte selbst.

Im einzelnen ist folgendes zu bemerken:

Erster Abschnitt: Zulassung zur Patent anwaltschaft.

Ss§ 1,2 des Entwurfs stimmen inhaltlich im wesent⸗ lichen mit den entsprechenden Paragraphen des Gesetzes von 19960 überein. Neu ist jedoch im 52 Abs. 2 Nr. 2 das Er⸗ ordernis der deutschen Reichsangehörigkeit als Voraussetzung 7 die Eintvagung in die Liste der Patentanwälte. Die Rege⸗ lung entspricht der Bedeutung des Patentanwaltstandes als eines Organes der deutschen Rechtspflege. Zu Ausnahmen von diesem Grundsatze nötigt jedoch der gegenwärtige Stand der zwischenstaatlichen Vereinbarungen. Zur Vermeidung von Gwen ist ihre Geltung ausdrücklich vorbehalten worden.

Darüber hinaus ist eine Ermächtigung für den Reichs. minister der Justiz vorgesehen, Ausnahmen vom Erfordernis der Reichsangehörigkeit auch sen. solche Fälle zuzulassen, in denen eine völkerrechtliche Bindung der bezeichneten Art nicht besteht. Dies erscheint zweckmäßig, um durch Gewährung der Vergünstigung an Angehörige eines fremden Staates eine

Schaffung des einheitlichen Vertreterstandes war im wesent⸗

lichen an den Boraussetzungen festzuhalten, die das Gesetz von 1

entsprechende Bevorzugung von Deutschen im Ausland errei⸗ chen zu können.