1933 / 232 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 04 Oct 1933 18:00:01 GMT) scan diff

K

Reichs. und Staatsanzeiger Nr. S322 vom 4. Oktober 1933. S. 4.

mm,

wesentlichen Veränderungen in den ersten fünf Mongten des Haushaltsjahrs 1933 gegenüber dem gleichen Zeitraum des Vor—

jahrs si ie folgenden:

. di ? ö ö z 67,1 Millionen Reichsmark Tabakstener 3 , . Biersteuer . e. 11 *. ; n) ;

Das Bild wird noch ungünstiger; denn auch die Salzsteuer, die

im vollen gleichen Zeitraum des Vorjahrs noch nicht erhoben

worden war, wird unter dem Soll zurückbleiben. Das Soll für

das gesamte Haushaltsjahr beträgt 65 Millionen Reichsmark, das

Il in denz ersten fünf Mongten jedoch nur 19,2 Millionen Reichs⸗

märk. Außerdem ist zu berücksichtigen, daß in dem Ist der Ganz⸗

heit der Zölle und Verbrauchsteuern im Haushaltsjahr 1933 die Fetz stener enthalten ist (in den ersten fünf Monaten mit 57,4 Millionen Reichsmark), die es im Vorjahr noch nicht ö hat.

Der Rückgang bei den Zöllen ist auf die Drosselung der Einfu 9 , d. der Rückgang bei der Tabak steu er auf den Uebergang der Verbraucher zu billigeren Sorten und bei der Bierst ener darauf, daß die Jugend, insbesondere die Vergrößerung des Kreises der Sporttreibenden, sich vom Ge⸗ nuß des Alkohols immer mehr abwendet. Bei der Gesamtheit der Zölle und Verbrauchsteuern wird damit gerechnet werden müssen, daß das Aufkommen im laufenden Haushaltsjahr den Voranschlag nicht erreichen wird.

uebersicht über die Einnahmen! des Reichs an Steuern, Zöllen und Abgaben für die Zeit vom 1. April 1933 bis 31. Augnst 1933.

Cx

Im Reichshaushaltsplan ist die

Aufgekommen sind

Bezeichnung der Einnahmen

im Monat August 1933 RM

im Monat vom 1. April 1933

Auaust 1932 Millionen RM

( , 3 . 1 echnungsjahr

31 August 1933 , auf RM Millionen RM

2 3

5 h

A. Besitz, und Verkehrsteuern.

Einkommensteuer: a) Lohnsteuer *) J b) Steuerabzug vom Kavitalertrage .. c) andere Einkommensteur ...

oy blh 7ol⸗ ag 1426 i686] 22361 16308

u.

sammen

Länder⸗ anteil

Reichg⸗ anteil

303 264 443,18 25 57 187 gh 15g 73 gh, gt

2

zusammen lfde. Nr. 1 ..

Steuerabzug von Aussichtsratsvergütungen. Ehestandshilfe .. Körperschaststeuer Krisensteuer. Vermögensteuer Aufbringungsumlage. Vermögenzuwachssteuer Erbschaftsteuer... Umsatzsteuer ö Grunderwerbsteuer d) Kapitalverkebrsteuer:

38) Gesellschaftsteuer.

b) Wertpapiersteuer.

) Börsenumsatzsteuer Kraftfahrzeugsteuer .. Versicherungsteuer ...

O O CO 2 M , N - ; 23

63 943 022 41 266 213,36

6b 689 688, 14 4442 570,86 321 427,76 54 580 621,97 2 066 548, 22

5 632 878,64 119140768, 7 1 409 268,75

1426 036,41 100 744, 25 1090380,83 21 742 860,76 4674 348,66

488 595 527, 83

2 264 415,59

8 S8 8, dh bb O? d 94,47 3 624 80, 5 139 457 263, 97 12 197 363, 13

29 199 484 7 o/ Y ad / 3 Irn 6g. 33)

7892 197,96 116 177, 15

5 S8? Hoh, iq lol ß zog h 23 477 44501

l 118 OO

ö

do w e de , =.

8 & O,

D Q

Rennwett. und Lotteriesteuer: a) Totalisatorsteuer ...... b) andere Rennwettsteuer ..

832 454,88 1624 5277,59

3 glo lz, 2a 8 214 255 75

zusammen lfde. Nr. 132

c) Lotteriesteuer .. Wechselsteuer Beförderungsteuer:

a) Personenbeförderung .....

b) Güterbeförderung J Steuer zum Geldentwertungsausgleiche

ber Schuldverschreibungen (Obligationensteuer). Reichsfluchtsteuerv .....

2 456 982, 47 3 996 003,78 3 569 668,

9 886 369, 95 7281 270, 88

boo. 846 473,84

12 104 S6ß7, 99 14 610 06 61 16 0b gz, 5 39 489 51h, 16 37 280 574,94

7264,35 5 ol3 248. 42

Summe A.. K. Zölle und Verbrauchsteuern.

316 hb64 637,71

ö a? hoz,

lL 608 438 110,79 ] 2333,6

453 77059791 1140,

, JJ abaksteuer:

49 174 26091 Id 41 7676 Id, op

244 798 O74, 22 66 80 l 476, 68 422665, 75

zusammen lfde. Nr. 19.

, /) alzsteuer (einschl. Nachsteuer) . k Aus dem Sviritusmonopol .. Essigsäuresteuer

Schaum weinsteuer Zündwarensteuer

Aus dem Zündwarenmo Leuchtmittelsteuer . Spielkartensteuer ..... Statistische Abgabe .... Süßstoffsteuer Mineralwassersteuer .. Branntweinersatzsteuer Ausgleichsteuer auf Mineralöle (Mineralslsteueꝝ). Fettsteuer (einschl. Nachsteuer/s ..

64 587 402,22 26 929 363,20 4451 847,63 22 196 474,22 10 070 548,26 277 656,60 234 165, 65 S8 4 O8, S5 231 568, 40 416 518,52 158 781,99) 402 300,95

21 676,50

22 377,16

1 646,35 1h86 768, 89 19 2150919,69

311 641 817, 60 108 045 309,02 19 222 750,92 98 981 194,54 bo 466 279, 7j 1078 860 1ä782 923, 099

4 665tz 8690. 10

3 632 13, Sꝰ

2 253 716, 34. 9h 268,950

2 003 678, 10 06 B25, 12

98 974,71 16904, 32

5 808 62h, 41 57 406 981, 16

—— 2

1141 1 11

C . de

15,

Summe ß

217632 603,02

11271870 333, 32 288754

216,7

Im ganzen

33 200 240,75

2 750 zos 444.11 I 52209

88 23 ——

h368, 6 687 0,4

) Einschließlich der aus den Einnahmen den Ländern usw. überwiesenen Anteile usw. ö ) An ,. sind erstattet: im August 1933 45 283,57 RM; in der Zeit vom J. April 1933 bis 31. August 1933

S07 037, 99 RM.

) Wierin ist die von den Landesbehörden erhobene Grunderwerbsteuer nicht enthalten. ) Dieser Betrag ist für das Rechnungsjahr 1937 und Vorjahre aufgekommen.

Berlin, den 14. September 1933.

Reichsfinanzministerium.

Aus der Preußischen Verwaltung.

Winterhilfswerk der preußischen Polizei.

Wie der Amtliche Preußische Bressedienst mitteilt, hat der Preußische Minister des Innern an die stagtlichen Polizeidienst⸗ ö und sämtliche Polizeiverwaltungen folgenden Runderlaß gerichtet:

Die VJ hat das ganze deutsche Voll zum Kampf egen Hunger und Kälte aufgerufen. In allen Bevölkerungs⸗ reisen hat dieser Aufruf starken Widerhall gefunden; wohl kein Volksgenosse, der selbst der Sorge um das tägliche Brot und um einen warmen Raum enthoben ist, wird sich der Mitwirkung an diesem gewaltigen nationalen Hilfswerk entziehen.

. Wenn es schon bisher zu den Aufgaben der Polizei gehörte, Leben und Gesundheit der Mitbürger zu schützen, f soll uns gerade im bevorstehenden Winter diese; ürsorgepflicht mehr als ein amtliche Dienstanweisung bedeuten. Wir wollen auch' prak— tisch beweisen, daß die Polizei sich mit allen deutschen Volks⸗ 5 eng verbunden fühlt, mit diesen empfindet und ihr Los eilt.

Ich übertrage die Leitung des Winterhilfswerks, auch insoweit die örtliche Landespolizei beteiligt ist, den Polizeiverwaltern, für die Polizei⸗ und Landjägereischulen und die Landespolizei in Orten mit kommunaler Verwaltung den örtlichen Kommandeuren, für die Landjãgerei den Kxeisleitern. Sie haben auch für die verwaltungstechnische Durchführung aller , zu sorgen. . Ich sersuche die Leiter, ich mit den Landes- und Provinzial⸗ führern des Winterhilfswerts umgehend in Verbindung zu setzen und. alle Maßnahmen zu treffen, die eine wirksame und nach⸗ haltige Hilfe zu fördern geeignet find. Die Betätigung der Offi⸗ ziere, Beamten, Angestellten und Arbeiter aller Polizeivollzugs⸗ dienstzweige an dem Winterhilfswerk gilt als Dienst; Pferde,

Fahrzeuge und Material aller Art sind, gegebenenfalls im Einver⸗

zur Verfügung zu stellen.

Sämtliche Ange sich an der Geldspende in der Form von Besoldungsabzügen. Als Abzug wird eine Spende von:

2 vH des Nettoeinkommens Dienstgrade der Generale und Obersten,

1 v für die Dienstgrade der Oberstleutnante, Majore und Hauptleute,

1 v5 für die sonstigen Dienstgrade der Schutzpolizei und Landjägerei empfohlen.

Für die Beamten, Angestellten und Arbeiter der übrigen Dienstzweige , , ,,. und Kriminalpolizei) gilt der entsprechende Satz der Besoldungs⸗ oder Tarifgruppe.

Die Beträge werden wie die Spende für die nationale Arbeit durch die gehaltzahlenden Stellen einbehalten und an die mit den Landes- und Provinzialführern des Winterhilfswerks vereinbarte Stelle abgeführt.

Eb nf beteiligt sich die Beamtenschaft an der Durch ührung eines Einheitsessens am ersten Sonntag eines jeden Monats; die Gemeinschaftsküchen in den stätten,Wohlfahrtsräumen und Kantinen geben an solchen Sonn⸗ tagen ein Eintropfgericht aus, dessen Preis sich innerhalb der von der Reichsregierung gezogenen Höchstgrenze halten muß. Der i ,. Betrag wird an die oben bezeichnete Stelle ,

Vorträge, Gesangs⸗ und musikalische Darbsetun en, sport⸗ liche Veranstaltungen jeder Art werden geeignete Mittel dar⸗ stellen, Geldsammlungen anzuregen und zu . deren Ge⸗ samhterlös, wie auch der Inhalt in den Unter ünften uswm. aufzu— stellender Sammelbüchsen dem Winterhilfswerk zugute kommen muß. Erwünscht ist auch die Gewährung von Freitischen für

nehmen mit den Tienststellen der Landespolizei, je nach Bedarf n . des Arbeilsdienstes, das wirtschaft

dr ge der Polizei und Landjägerei beteiligen

(außer Kinderbeihilfe) für die die Unterführer und Freiwi

Polizeiunterkünften, Erholungs⸗

Kinder und irn g ge, wie dies bereits in den vergangenen . von Gemeinschaftsküchen oder Personenvereinigungen der Polizei und ,, durchgeführt worden 4 Schließlich sind auch die in Kameradenkreisen üblichen Schul-, eförderungs, Ge⸗ burtstags⸗ und Weihnachtsfeiern in den Dienst dieses nationalen Hilfswerks zu stellen. ; -

u gegebener Zeit werde ich mir berichten lassen, welchen Anteil die einzelnen Dienststellen an dem gemeinsamen Kampfe gegen Hunger und Kälte genommen haben.

Verleihung der Rettungsmedaille.

In letzter Zeit mehren sich die Fälle, in denen Personen, welchen eine frühere Regierung die Rettungsmedaille am Bande verliehen hat, die ihnen hierüber ausgestellte Verleihungsurkunde mit dem Antrage auf Ausstellung neuer Urkunden mit der Unter⸗ chrift der , Minister zurückzusenden. Wie der Amtliche

reußische Pressedienst mitteilt, kann diesen Anträgen grund— ätzlich nicht stattgegeben werden, da nicht die eh ge sondern eine ar s. Regierung die Auszeichnung verliehen hat und die Ver⸗ leihungsurkunden durch die früheren Regierungen ordnungsmãäßig ausgestellt worden sind.

Post⸗, Funk⸗ und Verkehrswesen.

Freie Fahrt für Begleiter von Schwerkriegsbeschädigten.

Den Begleitern solcher Schwerkriegsbeschädigten, die infolge dauernder Schädigung ihrer Gesundheit bei ihren Reisen ständig begleitet werden . gewährt der Reichspostminister von jetzt gn freie Fahrt auf Kraftposten und, soweit möglich, auch auf Landkraftposten wie im Eisenbahnverkehr. Diese Vergünstigung erstreckt sich auch auf die Rückfahrt des Begleiters nach der Unter⸗ bringung des Schwerkriegsbeschädigten und auf die spätere Hin— fahrt zur Abholung. Als Ausweis dient bis auf weiteres die für das Kalenderjahr ausgestellte Bescheinigung der Eisenbahn— verwaltung, in deren Bezirk der Schwerkriegsbeschädigte wohnt. Sie ist mit einem Lichtbild des Schwerkriegsbeschädigten ver— sehen und enthält die Angabe, daß er ständig eines Begleiters bedarf. Bei den Alleinfahrten' des Begleiters ist außerdem noch der im Bahnverkehr vorgeschriebene Fahrausweis der Gemeinde oder QDrtspolizeibehörde erforderlich daß der Begleiter den ch we rer e fe e re. untergebracht hat, oder abholt. In diesem Fahrausweis, der nur vier Tage gültig ist, müssen der Name des Begleiters sowie Name und Wohnort des Schwer— kriegsbeschädigten angegeben sein.

Arbeitsbeschaffung.

Arbeitsdienst muß echte vollswirtschaftliche Werte schaffen.

Wie das V. D. , meldet, äußert sich der Leiter des Verwaltungs- und Wirtschaftsamtes in der Reichsleitung des Arbeitsdienstes, Dr. Schmeidler, in den amtlichen ö lichungen des Arbeitsdienstes über „Die wirtschaftliche' Erziehung im Arbeitsdienst“. Der Verfasser hebt hervor, daß die politischen Gegner des Arbeitsdienstes heute niedergezwungen seien und daß in der Wirtschaft die n,. Führung unseres Volkskanzlers nicht nur eine sichtbare Abnahme der Arbeitslosigkeit erziele, ö. dern auch eine deutlich fühlbare Umstellung der Geister. Das letztere sei besonders wichtig; denn wirtschaftliche Gegner kämpften hauptsächlich mit dem Rechenstift, der ideelle Werte nicht erfassen könne, Wirtschaftliche Gegner habe der Arbeitsdienst auch heute noch. 239 affe sei auch heute noch der Rechenstijt. Deshalb leiste der Führer im Arbeitsdienst, der ö 1 um wirtschaftliche Fragen kümmert, der Sache einen schlechten Dienst. Ein noch so braver Arbeitsgau⸗ oder Lagerführer müsse auf die Dauer versagen, wenn er sich nicht intensiv bemühe, die wirit— , otwendigkeiten und Zusammenhänge im Arbeits—

st zu erfa sen und zu berücksichtigen.

Zwei Gebiete seien es, die in gleicher Weise , sein wollten: einmal die Arbeit selbst, der durch sie unmttelbar er⸗ zielte volkswirtschaftliche Wert und der Wert im Rahmen des nationalsozialistischen Aufbaues. Auf diesem Gebiete werde neben den Lehrern im planmäßigen w der sachver⸗ ständige Kulturbaubegmte draußen in der Praxis Lehrmeister sein müssen. Arbeitsdienst, der nicht echte vollswirtschaftliche Arbeit schaffe, gehe am Ziel vorbei und müsse sich tetlaufen. Das zweite

Hzebiet liege in der mittelbaren Wirkung des Arbeitsdienstes auf die Wirtse aft, d. h. in der Tatsache daß über den Arbeitsdienst alle für seine Bedürfnisse aufgewendeten Geldmittel schnellstens, nämlich im Laufe weniger Wochen und Monate, wieder der Wirtschaft zufließen . Was da beschafft wird an Ver— ge rg, Bekleidung, Unterkunftsmaterial usw., werde der freien

,. bezahlt. Je schneller die Zahlungen geleistet werden, desto besser und gesuͤnder für alle Teile. enn in der letzten Zeit des Umschwungs und der Umbildung hier und dort Liefe⸗ ranten Enttäuschungen erlebt hätten, so könnten sie versichert sein, daß jetzt, nachdem alle Dienstträger in einer nationalsozialistischen Organisation . sind, die ihre wirtschaftlichen Richt⸗ linien und Weisungen von der Reichsleitung des Arbeitsdienstes bekomme, alle Stellen das Bestreben haben würden, das Beschaf⸗ fungswesen sobald wie möglich in geordnete Formen zu bringen. Dieses estreben lasse sich aber nur verwirklichen, wenn die Ver— waltung im Arbeitsdienst in Ordnung und Planmäßigkeit komme. Das werde hoffentlich schon in den nächsten Monaten erreicht werden. Dann würden die Auswirkungen auf die freie Wirt⸗ at die erfreulichen sein, die jeder ernsthafte Vorkämpfer des

e nn, von jeher verheißen habe. Der Verfasser unter⸗ streicht wiederholt die Notwendigkeit einer sorgsamen und sau— beren Verwaltung und einer . in der Privatwirtschaft fühl⸗ baren Arbeitsbeschaffung durch den , Er empfiehlt : tern. t iche Denken auch im Verhältnis zum Träger der Arbeit einzu chalten. Dabei er⸗ innert er an den wiederholt betonten Willen des Volksbanzlers, den drohenden finanziellen, usammenbruch der Gemeinden auf⸗ zuhalten. Die Arbeitsdien tführer müßten ihre Forderungen gegenüber den Gemeinden in angemessenen Grenzen halten. Vom oberen Arbeitsdienstführer . das wirtschaftliche Denken auf

Unte igen übertragen werden, da im Arbeitsdienst kein Vorgesetztentum erstrebt werde, sondern Führer⸗ tum. Wer nur zur Arbeit kommandieren könne / der möge ver⸗ schwinden; wer dazu erziehen wolle, müsse selbst Vorbild im Denken und Handeln sein—

(Fortsetzung in der Ersten Beilage.)

. J. Verantwortlich: für Schriftleitung (Amtlicher u. ,, Teil), Anzeigenteil und für den . Direktor Pfeiffer in Berlin⸗ harlottenburg; für den übrigen redaktionellen Teil, den Handelsteil' und für rn n n gc Nachrichten: Rudolf Santzsch in Berlin⸗Lichtenberg Druck der Preußischen Druckerei⸗ und Verlags⸗Aktiengesellschaft, Berlin, Wilhelmstraße 52

Vier Beilagen leinschließlich Börsenbeilage und eine Zentralhandelsregisterbeilage).

im Deutschen Reichsa 232.

Nr.

Getreide in der Woche

Erste Beilage

Berlin, Mittwoch, den 4. Oktober

nzeiger und Preußischen Staatsanzeiger

1933

Nichtamtliches.

Statistik und Volkswirtschaft.

O0 k in Reichsmark

preise an deutschen Börsen und Sruchtmãrkten vom 25. bis 30. September 1933 für 100

Marktorte

Handelsbedingung

Notie⸗ rungen für Brot⸗ getveide am

Weizen

RM

Gerste Sommer⸗ Winter⸗ Brau⸗

Futter.

Industrie⸗

Hafer

Aachen ·· Bamberg .. Berlin

Ytaunschwẽig .

Breslau...

Chemnitz...

Dortmund ..

Dresden.. Duisburg. Emden.. ,, Essen

era Gleiwitz ..

annover. arlsruhe . Fassel

Kiel

Köln Königsberg i.? Krefeld

,, Magdeburg

Mainz . Mannheim München

Nürnberg

alle a. S. . i n,,

lauen tettin. Stuttgart.. Worms .. Würzburg

Berlin 30. 9. Roggen 144,0,

Weizen 195,0;

Weijen 182,0; Leipzig 30. 9. Roggen 152,5, Weizen 175,5; M

ent M.

frei Aachen in Ladungen von mindestens 10 t m ab braunschweigische Station . ..

netto, frei Halle jür mindestens 135 6 fran, n,, ah hannoversche Station...

Frachtlage Köln JJ . Großhandelspreise ab rheinische Station .. Großhandels vreise prompt frachtfrei Leipzig

Waggonladungen .... Großhandelsvreise loco Mainz . . .....

irn,

Oberpfalz und Bayerischer Wald) wagaonfrei Maunen

bahnfrei Worms.

Preise für Brotgetreide am letzten Notierungsta

Weizen 132,0; Breslau 30. Halle a. S. 36. 9. Roggen 156.0. Weizen 183,6; Hamburg 30.5. Rogge

Wo mehrere Angaben vorlagen, V. Rheinischer. keilig. 19 Geringere (Sortier) Gerste.

v Gute, ober⸗

) Württembergischer. 25)

und niederbayerische.

Berlin, den 3. Oktober 1933.

Großhandelseinkaufepreise ab fränkische Station ;

Großhandelspreise frachtfrei Breslau in Wagenladun Frachtlage Chemnitz in Ladungen von 16 5 t .* . ... Gioßhandelsverkausspreise waggonfrei Dortmund' in Ladungen

Waggonpreile, Frachtlage Karlsruhe ohne Sack. Großhandelspreise waggonfrei Kassel ohne Sack Erzeugeipreise ab Stalion bei waggonweisem Bezug

netto, ab Stationen des Magdeburger Bezirks bei

Großhandelspreise waggonfrei Stettin ohne' Sac ; . Großhandelspreise waggonweise ab württembergische Station..

2. 8 *. *

gen von 15

netto, waggonfrei Mannheim bei Waggonbezug ohne Sack . Großhandelseinkaufspreise waggonweise ab südbayerische Verlade⸗

Großhandelseinkaufspreise ab Station im Erzeugergebiet (Franken,

, .

Großhandeld ein kaufshreisc waggonweise ab frůntische Veriade iat kon

t

9. Roggen 146,

sind aus diesen Durchschnitte gebildet worden. .* Gute; feinste 183 3; Sommergerste, mittlere 57, 4. 5) Oh

at) Sechsieilig in Weißer. 2A) Oberpfälz. und Bayer. Wald; fränki Rheinhessische. 2) Süddeutscher. R) Neuer Berichtigung: In Nr. 226 vom 27. September 1953 ist unter Wint

ne nähere Bezeichnung. 16) Neuer Ernte 141.5. scher 149,0, 71/72 kg je hl. Ernte.

O, Weizen

1) Gerste ab märkischer Station.

190,0 176,0 182,0 182,0 180,0

72 6 ö,

158.39 152.608 167.6

150 0 log 1938 os. 154,

191,3 *) 185, 0 j 19266 184.0 168.5

183.0 186.8 183,0 198,8

1820 1g6, d h 1825 1875,93) 179.5

179,5 192,5 198,3

178,5 19

171,0 æ) 1755 1865. ig d aj 1g5 . 186

150,0 151,3 152,0 163,8

147,0 160 3 9 147.3 156,5 c) 162.5

1475 16M 6 um 16 l. 3 25

145,5 1)

144 02 147.9 148.5 1575 1609 145.6

Y. Notierungen für Abladun 6) Gute. ) Westfälischer. d Pommerscher. *) Sächsischer. iö) S 1) Mittlere. i Rheinhessischer. **) Oberpfälz. und Bayer. Wald; fränkischer 178,0, 77/78 kg je I.

ergerste, 4zeilig, bei Magdeburg zu setzen 153 3 statt 153,0.

( zeil ig 2 zeilig /

170 0 17855 4 1766 17760

1

1873 10) 153,

185, 0F 190.0 186, 34 180,0

100 6 180,05

1975

164,0 176,3 159,5

186 50f 1540

168. itzt p 19 1625 157 5. a 1560 .

175 of v)

168, 9 156659 175 o] 1595 151.33 2) Mo,

a0 0 5) . l5b, o u)

160 0m 16359 . 5)

16255 5)

g der Berichtswoche (soweit oben Durchschnittspreise angegeben):

180, o; Dresden 29. 9. Roggen 152,9, Weizen 185,9; Frankfurt a. M . ne lb2æ'5, Weizen 185,0; Köln 29. 9. Roggen 161,9. Weizen l lz5; Königsberg ü. Pr. 30. 9. Roggen 147,5, agde burg 29. 9. Roggen 147, Weizen 179,5; Mannheim 28. 9. Roggen 16ü,3, Weizen 198,

Preise für ausländisches Getreide, eif Hamburg?): Roggen (La Plata) 48,9; Weizen: Manitoba 1 77,6, Man.

144 09 1175 14240 145. 1527

168,8 8) 140 0 löb. 3 6) 140,0 130,0 1955, 0 ) 138, 124,0 2.

142,5 150,2 142 0 143,8

140019 144,0 140,3 141,0 5) 145,0 15)

142, 0 14090 142,5

123,0

121,9 127,0 * 142,8 127,5 133,8 120,9

11

111IIIIISIIEII

131 81

27. 9. Roggen 158.5,

3; Stettin 30. 9. Roggen 148,0, Weizen 186,6 II 75, 8, Rosafs 66,7, Barusso bb,b; Gerste: La Plata 47,4, Donau / Russ. 43,6.

g (im Verschiffungshafen) im laufenden Monat.

ächsische. 11) Mehr⸗

18 Oberpfälzer. 1) Ober- und niederbayerischer. *) Frãnkischer.

Statistisches Reicht amt. J. V.: Dr. Platzer.

Kartoffelpreise an deutschen Märkten in der Woche vom 25. bis 30. September 1933 für 50 k in Reichsmark.

Marktortey

Handelsbedingung

Notie⸗ rungen?)

Speisekartoffeln Sonstige gelbe

weiße rote

Bamberg. Berlin 5. wonn Breslau. Frankfurt a. M damburgff . . le 8 1 0 1

Köln] 2

Nagdeburgfꝭ künchen .

r

Nürnberg plauens . Worms. Würzburg

9 . 2 1 1

Großhandelseinkaufspreise ab fränk. Station

Erzeugerpreise ab Verladestation

ff Großhandelspreise Frachtl. Frankfurt a. M. frachtfrei Groß Hamburger Bahnhöfe bes wa

Erzeugerpreise ab holstein. Station bei wagg

Waggonladungen v. 15 t ohne Sack Erzeugerpreise frei Waggon nahegeleg. Stati Erzeugerpreise frei Bahnstation ...... Erzeugerpreise frei Bahnstation ...... Erzeugerpreise frei Bahnstation. ....

. Großhandelspreise waggonfrei ab vogtl Verl ab rheinhessische und pfälzische Station... Erzeugerpreise frei Bahnstation ......

Y An den mit F bezeichneten Märkten amtli i dandwirtschaftskam mer oder der Handelskammer; an den übrigen Märkten nichtamtliche Preitzf

Ta). Wo mehrere Angaben vorlagen, find aus diesen Durchschnitte gebildet worden.

Fabriffartoffe kg Stärke, jr

waggonweise Frachtlage Karlsruhe m. Sack ....

Erzeugerpreise waggonfrei märk. Station ..

Erzeugerpreise ab Erzeugerstation .. ...

b. ; ggonw. Bezug

onw. ug.

Großhandelsverkaufspreise frachtfrei Kölner Bahnstation

on ohne Sac

adestatĩ on

2 1 * 2

Waggonbe zug

—— 1 1 E 2 * 1

1

che Börsennotierungen; an den mit *

In zur Stärkefabrifation je i Kg Stärke, frei Fabrik. Y). Oberländer Industrie;

ei Fahrik; im freien Verkehr G065.

untköpfige 200. ) Rheinische Industrie J. Qualität, auch für

lieren 2,95. hayerische und lartoffeln J, 36.

Berli

1 Industrie 1,55.

oberpfaͤlzische; oberbayerische l. 90. 15 Industrie; andere Sorten 2, 18.

n, den 3. Ottober 1933.

) Industrie; Glück

Uu) Feldkartoffeln. 12) Niedeirb * Niederbayerische

städter sowie J

ulinieren 2.10. norddeutsche Industrie J. Dualität; rheinische ayerische und oberpsälzische; und oberpfälzische Feld⸗

l, 75 1,38 5) 2, 00 5) 1.45 2, 28 1.65 7) 2, 63

l, 50 9)

2509) 1.38 10) 1.56 l. Sb ic) 1.50

oos5 h o 85 9

2 8

8 S8 11

111 161

3 83

ö

de ——

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. 1473

bezeichneten Märkten amtliche Notierungen der eststellungen (Notierungen oder durch Umfrage). Odenwälder Blaue l, 13; Industrie J, 48. 2

Erdgold 1,70. 9) Fabri! kartoffeln je s) Industrie; Lange 1,B76 Nieren 3,090; norddeuische oberbayerische 1.30. 15) Nieder⸗ Fabrit⸗) Kartoffeln; oberbayerlsche Feld-

Statistisches Reichsamt. J. V.: Dr. Platzer.

Arbeitsbeschaffung. (Fortsetzung.)

Arbeitsbeschaffung für 10 000 Landarbeiterfamilien. Der Präsident der Reichsanstalt für Arbeitsvermittlung un

Arbeitslosenver arbeitsminister sügt, die vor

lommen soll, deren Ernährer erwerbslos ist und die Kin Bisher wurde die Landhilfe, d. h. der Reichsanstalt für zusätzliche Beschäftigung, nur rwerbslose, die bei den Bauern Lohn

Alter bis zu 14 ein Zuschuß

gewährt für jugendliche E

sicherung . im Einvernehmen mit dem eine Aus 7 allem denjenigen Landarbeiterfamilien ugute

Jahren haben.

ehnung des Systems der Landhilfe ver⸗

er im

und Brot fanden. Entlastung des Arbeitsmarktes der Jugendlichen geltend gemacht. Die nun vorgesehene Ausdehnung der Landhilfe auf die Ein— schaltung von Landarheiterfamilien in den d duktionsprozeß ist bevölkerungspolitisch von eichs⸗ . Bedeutung. irkungen auch tats denten der Reichsanstalt entsprechende Danach sollen die in Betracht kommenden landwirtschaftlichen Betriebe durch die Ueberlassung von Beihilfen in die Lage versetzt werden, Landarheiterfamilien mit heranwachsenden Kindern, die noch nicht als Hofgänger in Frage kommen,

Hierdu

Um di

rch hatte sich bereits eine wesentliche

ländlichen Pro⸗ mindestens ebenso e erwünschten bevölkerungspolitischen

ächlich zu erzielen, Költ der Erlaß des Präsi⸗ 2

zoraussetzungen auf.

einzustellen. Dies

gängern in der Regel ohne Beihilfe unte einstellungen sollen bereits für die übrigen Landhelfer getroff Unterbringung muß eine zusätzliche Beschãf muß also die Zahl der im Durchschnitt des in dem betreffenden Betriebe beschäftigten Neueinstellungen überschritten werden. F achten, daß das Familienoberhaupt nach stützungsempfänger sein soll. erwerbslose hört auf, linien erfolgt ist. Familie enthalten

mit der Arbeiterfamilie mindestens ein vertrag abgeschlossen werden muß und daß d

allem an eine Unterbringung in' den Wi

Familie zugesagt für längstens zwölf Monat kommen höchstens drei Familien für diese F . Entsprechend dem anderen Charakter die einige speziell auf die

familien in Fortfall. Das bezieht sich z. B.

Stellen nehmen an, daß durch diese Ausdehn Landhilfe finden können.

——

Die Verteilung der halben Milliarde für Vom Reichsarbeitsminister ist bereits

vom 21. September d. J. fertiggestellt word liegt noch dem Finanzminister vor und wird veröffentlicht werden.

beschaffung durch und Umbaumaßnahmen Betrage nach Ansicht unterrichteter Kreise nicht nur

die öffentliche Förderung

Saisonarbeitern verhindern. Ueber die For beschaffungsaktion im ganzen Reichsgebiet Stimme der Zuversicht, da die Erfolge, die b konnten, spürbar gute sind. wird festsetzen, welche näheren Bedingungen der halben Milliarde maßgebend sein sollen.

sinngemãß die Bestimmungen gelten, 2

die Familiengemeinschaft des Betriebsinhabers.

etwa 10000 Landarbeiterfamilien Lohn un

aß: bei Wohngebäuden. ermöglichte Verstärkung der Arbeitsbeschaffung wird

wird als wichtig bezeichnet, weil Deputantenfamilien mit Hof⸗

rkämen. Für 5 ie

en worden sind. Die tigung darstellen. Es vergangenen Jahres Familien durch die erner ist darauf zu Möglichkeit Unter⸗

Die. Zählung als Wohlfahrts- wenn die Einstellung nach diesen Richt⸗ Auch für eine geeignete Wohnung für die neue die Richtlinien Vorschriften. wesentlichsten Vorschriften ist die Voraussetzung zu erwähnen, daß

Als eine der

einjähriger Arbeits ie Beschäftigung nicht

später als am 31. März 1934 beginnen muß. Es ist alfo vor

ntermonaten gedacht.

Den Landwirten wird eine Beihilfe von 30 RM je Monat und

e. Für jeden Betrieb örderung in Betracht.

ser Landhilfe kommen

inige Jugendlichen zugeschnittenen Vorschriften für die bisherige Art der Landhilfe gegenüber den Landarbeiter

auf die Aufnahme in

Die , , . ung des Prinzips der Brot

Instandsetzungen. eine Durchführungs⸗

verordnung zu dem zweiten Gesetz über die Arbeitsbeschaffung

en. Die Verordnung daher in aller Kürze

) Sobald dies geschehen ist, liegt die gesetz⸗ liche Grundlage vor für die Verteilung der 5oh Millonen, die in dem erwähnten Reichsgesetz bereitgestellt wurden für die Ärbeits⸗

von min n,, Die mit diesem

im wesentlichen dem

gewerblichen Mittelstande zugutekommen, sondern darüber hinaus vor allem sonst eiwa in Frage kommende Entlassungen von

tschritte der Arbeits⸗ herrscht eine ein ige isher erreicht werden

Die neue Durchführungsverordnung

für die Verteilung