1933 / 234 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 06 Oct 1933 18:00:01 GMT) scan diff

Reichs‘ und Staatsanzeiger Nr. 234 vom 6. Oktober 1933. S. 2. Reichs- und Staatsanzelger Rr. 234 vom 6. Ottober 1933. g. g.

. —̃ litischen Beauftragten des Ferner werden auch Nichtwahlberechtigte, die bisher ben

Aufhebung des Verbots eines Bildstreifens. übrer⸗ . eichsbundes Volks. waren, zur Bürgersteuer herangezogen, insbesondere also die Keißensels , 1 G, I); 183 Grafschaft Schaumburg 1, 1. 19: eine ö. . ;

ö. ö ger. 210 des Deutschen Reichs⸗ und Preußischen n , , . Abteilung ü e en der Reichswehr, Die ber eben Freigrenze fir n . 5 20; Burgdorf 1, 1 (. I) Harburg 1, 1 . 24: en. 23 Angerb ere en. (Habies) 5 1.1, Nerseburg 161. 1.1). 18: Hannover Stadt 1,ů 1. ssanzeigers vom 8. September 1933 von der Filmprüf⸗ Schule und . beim Deutschen und Preußischen Ge⸗ rentner von bisher 900 RM ist weggefallen dafür ist die 1 22, 2, Tedlenburg 1 1 (, ID. 26: Soest i, (ig 1). 30: Rees burg n Hugerburg meinde, 1 Gehöft, Darlehmen 22, Inster· 18: Hildesheim 1453 (1. 67. 24: Helse ntirchen Buer Stadt 1. 1 41, JD.

k iber 1933 verbotene Bildstreifen: z d Beigeordneten Albert Meyer-Lülmann; den Reichs. meine Freigrenze von 106 auf 126 vp des Richtsatzes der z 1, 15. 34: Sigmaringen 1,1 . h. 41: Slauchas 1 6 ) Saz 13 Treuburg 2, 2 (bavon nen 1, 1, Stall bnen 23, Tillit 28; Frankfurt a. M. Stabt j, 1 (1, I). 35: Miesbach 1, 1, Wolfrats⸗

stelle Berlin am 4. September 183 fa. ö le ud Her⸗ me g m * , fbundes für Deutsche Kultur Urban. lichen Fürsorge erhöht worden. g: Döbeln 2, 2, Grimma 1, i (i, H). 46: Balingen 1. 1 1. 5. . 11; : Johannis burg j, 1, Ortelsburg 1, 1. 11: Glatz 1, J. hausen 1, 1 (1, I. 42; Freital Stabt 1, 1 (1, I). 43: Döbeln 1, 1,

„Das Tankmädel“ Nr. 34 419, Ant ohn . ö. hg geschäftsführer des Kamp a nn, Der Runderlaß hebt weiter hervor, daß die Gutsbezirke, 2: Nannheim i, 1 (1, I. 57: Vierlande 1, ĩ 6, IJ. a, Gern⸗ . dirschberg 2.2 (141) Rothenburg CO. L. f, I (1, j. 27: Hanau Rochlitz, 3, 44: Reichenbach Stadt 1,4 C, 37 45. Ehingen 1, 1.

steller: Aafa⸗Film A. G. Berlin, ist auf Grund 8. ö . ; bisher, nicht als Gemeinden gelten, daß also in ihnen z . 2 1 (, I. 38: Eichstätt 1, 1 (1, I. 58: Eisenach 1, 1 (1, 1), Saalfeld 1, 1 (1, 15. 58: Ludwigslust 1, 1.

Reichslichtspielgesetzes von der Filmprüfstelle erlin am Preußische Staatsbibliothek. . Bürgersteuer nicht erhoben wird. Da Preußen die bisher Tollwut Rabies). Geflügeicholera ( chol .

3. Oktober 1933 unter Nr. 34 644 9 Alte 2554 m in abge⸗ 9 Veranlassung des enn g, Kultusministeriums ist ere a. nicht über die Mindestsätze hinaus erhöht hatte, n 2: Angerburg, 2 Gemeinden, 2 Gehöfte, Gumbinnen 1. 6 , , . (Cho ers ain).

änderter Fassung zur öffentlichen Vorführung nicht vor das ‚„Mendelssohn-⸗Zimmer“ der Preußischen Staatsbibliothek in für Preußen praktisch eine Aenderung der Grundbeträge für ohannisburg 2, 2 (davon neu 1, 1), Lötzen 1, 1, Lyck 2, 2, Sensburg 1, ner). 6, inn, . . n, ,, ö . Aphthas epizooticae)]: Saarbriden Stadt ] Gemeinde, 1 Gehöft

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Jugendlichen zugelassen worden. lin jetzt umbenannt worden in „Meistersaal der Musik⸗ nicht ein. Auch sonst bleibt es bei den bisher geltenden. Ves⸗ 3. 11: Glatz . 1. Waldenburg i, 1. 18 Kreuzburg b. e. r ] e . sneu), Saarbrücken Land 2, 2 (2, 2), Saarlouis 1, , I), Ottweiler Jugendlichen zugelasse . Ver le mungen; der maßgebliche Landeszurchschnitt der Gemeinde . . i, . 2 eusburg O. S. 1, 2 ͤ hävelland 1, 1 (, 17.7: Landsberg a. W. 2. 2, Lebus 1, j UU). 1, 1 1, I). Schweinepest (Eesti Saum): Saarlouis 1 Gemeinde,

g ,,, . w. stenersätze ist also nach wie vor für die Frundvermögengse 11 Breslau Stadt i, i 1, ih, Guhran 1. i si, )* 3. 3zenssim',.! Gehöft. Der Leiter der Filmprüfstelle Berlin. 290 vH, für die . nach dem Ertrage 590 vh, n ö 1 ; dem Kapital 1099 vH und nach der Lohnsumme 1560 v5. Sozialpolitik. , . ih ö e w em f nm rf cn, , . . . aneignen e . ö ö eine Gemeinde einen höheren Hundertsatz als 1 1933 oer den ö un auenseuche, Lun ; ; ö Ermächtigung Billiges Fett für 25 Millionen Menschen. ö. . ö male nd bieses' ner G lie,, Pe Wuff hig chm be e, ,, k Rotz, Beschälseuche der Pferde, Schweinevest, Milzbrand, Tollwut Ausstellung von Orderlagerscheinen. In unterrichteten Kreisen wird auf die hohe volkswirtschaft⸗ fallen dafür sorgen, daß die Beschlüss, big zum ori h . . ; w 3 ii zirtschaftsministeri at mit (iche und soziglpolitische Bedeutung des sogeni. neuen Fettplanes pätestens aber bis um 31. 10. 1933 vechtswirkfam gefaßt wein j 4 dee ee dürre. K n 6 nn n,, , Das Württembergische Wirtschastz min iste rium h 3 9 hingewiesen, der am J. November in Kraft treten wird. Die onstmüssen sie an' Stelle der Gemeindeorgane die Bllro n. seinderye . ö ; D ö ö , Ründerlaß es den rene, aun. un Kinrenserde . ü , eng gr ger Bferre. GEchweinexpest Milsbrand Geñlũgelcholer Giengen Brz. gemäß § 1 der Verordnung über Orderlager⸗ Schweineschmalzes zur Margarine besonders interessiert sein, 6 nahmen rechtzeitig zu ergreifen, Hervorgehoben wird auch;. Länder bovina Aphthae eplaooticae monia bovum r ] . ß J ; ö scheine vom 16. Dezember 1931 (RGGl. 1 S. 7689) die Er- man sich davon einen zusaäͤtzlichen Verbrguch von etwa. 460 00 bie früheren Pin er e ,, nit, nicht weiter gelten, daß g contagiosa paralyticum j H mächtigung zur Ausstellung von Orderlagerscheinen, die durch Zentnern Schweineschmalz im Jahre verspricht. Um zies . in jedem Fall die Erhebung der Bürgersteuer 1934 beson und ö nd gung . en werden können 6 363 Abs. 2, 364, mischungsmenge von 5 vH, ein Satz, der zunächst nur für die beschlossen werden muß. Dort, wo die Bilrgerfteuer bi her ; ö , ö n. . mi. Vudo sament 2. a9 eh mens rte rt. Monate November und Dezember gilt und evtl. 3 werden überniäßig hohen. Sätzen erhöhen wird. föllen die 'i Re gierungs. asw. Ccamt fen ö . . e, er. 365, 424 des Handelsgesetz uch) er 6. die leichen soll, wird das bisherige Produktionskontingent der Margarine ö . oh bel gans Tber' Gemmer lde! Grundlage für die Ermächtigung bildet die am gleiche kehrt das bo der Gejgmterzeugung von 1933 darstesfte, er= vol vie n Crhchtrn ge der Bisegerste ter? n viren Tan, n, Tage genehmigte Lagerordnung vom 29. August 1933. höht. Um die Frage der Erhöhung des Margarinekontingents Eber v ni jt eine Senkung der Sätze verantwortet werden in Die Ermächtigung erstreckt sich nur auf die Lagerräume war eine Debatte entbrannt, weil man annahm, daß die maß⸗ Schließlich ingcht der Runde rlaß, ach darauf aufntertsammn der genannten Firma in ihrem Lagerhaus in Giengen / Srz, ebenden Stellen das , der Margarineherstellung im die n , libri if guch weiterhin nur gewährt wird. n Hossenriedstraße Nr. 10. Eine öffentlich beglaubigte Abschrift Interesse einer reichhaltigeren Belieferung der Minderbemittelten die Gemeinde bis ürgerstener in Höhe, von 0h Bh der r der Ermächtigungsurkunde, die genannte Lagerordnung und erhöhen würden. ie von zuständiger Stelle nun ö satzes erhebt. Von der Erhebung des Fünffachen des Reich e der Tarif sind ber der Handelskammer Heidenheim und bei der Lösung bringt zwar eine Erhöhung um 5. vH, stellt aber eigent⸗ als Bürgerfteuer 15 macht der KRunderläß auch weiteih r ann,, 3. Stuttgart zur öffentlichen Einsicht⸗ lich keine Mehrproduktion von Margarine frei, sondern eben die Hewäͤhrnng von individuellen preußischen Veihllfen aus Landwirtschaftskammer Stuttgart z Beimischung von deutschem Schweineschmalz. ; k e n ond? an kreisfreie wie an kreisangehörige Gemein Preußen. nahme niedergelegt. . Der Kreis der Personen in Deutschland, die berechtigt sind abhangig ginlgeberg Stuttgart, den 29. September 1933. zum Empfange ,,, . ö . Württembergisches Wirtschaftsministerium. ,, , , ,, . Wagengestellung für Kohle, Koks und Brikettt enstein. F. V: Th wird weiterhin durch den Begriff „Minderbemittelte“ umschrieben. e , 96 ung z (een. Kesti e zen FJ. V. Thom aß. Die Wo . haben vor gllem die Entscheidung über die Ruhrrebier: Am 8. Oktober 1533: Gestell g , . in diesen Kreis. Jeder so ermittelte Berechtigte , m wird vom J. November ab einen Bezugsschein über 18 Pfund Die Elektrolvttupfernotierung der Berein ig nn a Preußen. verbilligte Haushaltsmarggrine und Fettherbilligungskarten über deutsche Clektrolhtkupfernotiz stellte sich“ laut Berliner Men Gtetiin. sechs . erhalten. Auf die Fettverbilligungskarken kann auch des „W. T. B.“ am 6. Oktober auf 50,50 M6 (am 5. Ohh Fözlin . Bekanntmachung. Putter, Schmalz und gonstiges Fett, bezsgen werden. Da die auf z5 ) für 100 ig. ,, Auf Grund des 8 1 der Verordnung zum Schutze von Berechtigung nur Empfangnaͤhme dieser Fettverbilligung auf die ö Volk und Staat vom 28. Februar 1933 (RGBl. J S. 83). und Tatfache, des Empfanges von Unterstützung abgestelli iz . Son don, 4 Oktober. W. Z. V Woch en aus wels IHhentzu:: des Gesetzes über die Einziehung volks- und staatsfeindlichen sehr wohl vorkommen, daß innerhalb einer Familie mehrere An. Bank ** En glan be vbnr . Bttober Iz n? Klan (dn; enn ene vom 14 Jul 1935 (RGBl. 1 S. 479 in Ver⸗ vwöärter k dee , rer nnd e , u⸗ und Abnahme im Vergleich zur Vorwoche) in 1000 ,,. ö . Br ö. hfuührunas de : . j r 29 ö bindung mit der Preußischen , ,,,, vom eg . a, n, ,, hr e, mn hoe kla ö ga linen, . ö w ö. 3. 31. Mai 1933 (Preuß. Gesetzlamml. S. 207) wird die auf 25 Millionen angegeben. Die verbilligte Haushaltsmargarine harten er Einrslonbabtellu z' n inne for , nmz: ,, . sol on eineh, breiß von se Kg. je Pfänd ab Häden e, den eiten der Emissionsabteilung 2440 (unverändert), Silbermün Hannover.. u sen, Kreis Steinburg (Parzelle 2458 usw., Kartenblatt , werden, während die i en auf die Fettverbilligungs⸗ been , Jemarkung Kellinghusen, Grundbuch Kellinghusen, Band 21, arten etwa s5 Pfg. je Pfund beträgt. ,,,, , ,, Depositen der Regierung 9520 (Abn. 6970), andere Depos Stade ö Banken 108 630 (Zun. 11 360), Private 46 310 (3un. 2350), Regierun Osnabrück ..

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Saargebiet am 1. Oktober 1933. NManl⸗ und Klauensenche

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Ihlfal in Berlin eingetragene Hypothek von j zlasten als Erfolg der egi . dle sesbhn, hib ctne n, Fihttrare Lerbiltuns *. r la ö. , ; fünszig Reichsmark“) zugunsten des Preußischen. ng d eg Als ein Erfolg der bisherigen Maßnahmen zur Bekämpfung . 1 ö. 6 k . . , . . . eingezogen und hiermit zugleich auf die Konzentration A.⸗G. der Erwerbslosigkeit ist eine fuͤhlbare Entlastung von den Aus⸗ . ö ö . . . i a i g in Berlin SW 6s, Lindenstraße 3, übertragen. gaben festzustellen, die für die , ,,, . learinghouseumfatz IJ Millionen, gegen die entsptechende ,,

e e genden. Der Regierungepräsident. es 6. Ländern zur Verfügung stellt, im Oktober zu n . . J. R: R 5h rig. . Im September hatte das Reich ö. rund 65 Millignen zuschießen Fortsetzung von „Handel, Gewerbe u. öffentliche Finanze ah eldorf. müssen, im Oktober genügte der Reichsanteil in Höhe von ründ K ,, . ö ö, Millionen. Einen erheblich größeren Anteil haben nach = an, wee r bot. . dem bisher noch bestehenden Betreuungsplan die Gemeinden für ,, Auf Grund des 8 1 der Verordnung des Herrn Reichs⸗ die Wohlfahrtserwerbslosen aufzubringen. präsidenten zum Schutze von Volk und Staat vom 28. Februar Gesundheitswesen, Tierkrantheiten und Absperrunf 19533 RGBl. 1 S. 83) in Verbindung mit der Prenßischen maszregeln. Durchführungsverordnung, RdEr] des. Preuß. Ministers des Landwirtschaft und Siedlung. Tierseucheustaud aim 1. Prtober 1933. ö. Innern vom 3. März 1933 MBliV. 1 S. 233) verbiete ,,, , z ich die in Düsseldorf als Monatsschrift erscheinende Landbeschaffung für die Neubildung deutschen Bauerntums. Nach den Beri hten der beamteten Tierärzte zusam 9 6 ö Truckschrift „Der Kranz“ auf die Dauer von 3 Monaten. Der Reichsernährungsminister Darrs hat die Kommissare Nachstehend find die Namen derjenigen Länder, Regierungs! erz und Mittelfranken ö . Berto k ch die im gleichen Verlage etwa für die Ofthilfe (Landstellen) verpflichtet, sich bei ihrer gefamten e he nt . . . . 1 en nn

ö ,. t rf 6 . Lätiateit ĩ i sverbänden, pest, Maul⸗ un auenseuche, Lungenseuche des Rindviehs, Schwaben. erscheinenden Kopfblatter der Zeitschrift „Der Kranz“ sowie Tätigkeit im Einvernehmen mit den vandlieserungsber , ede angeblich neue Druckschrift, die sich sachlich als die alte . ee f e (f en unf, a m , , , . Ea ne nen gur del! ,,, den . darstsit und als ihr Ersag anzusehen it.! ö stellen Fi fon e sollen energisch alle Maßnahmen ge⸗ gegangenen Meldungen am Berichtstage zu melden waren. ,, ö

, ken n n , dm, Bexeitstellung von Land aus entschül⸗ Zahlen der betroffenen Gemeinben ünd Gehöfte umfassen alle wᷣ ,, schrift lediglich folgende Mitteilung verbreiten: Das Er⸗ ungsunfähigen oder durch Abgabe von Land zu entschuldenden n ,, Seuchenfälle gesperrten Gehöfte, in ,, n 9 in n ö cheinen der Monatsschrift „Der Kranz“ ist auf die Dauer von Betrieben dienen. Die Landstellen werden den Landlieferungs— , . geltenden Vorschristen noch nicht für erloschen erklärt we ö. 3. ! 3 Mongten verboten worden.“ verbänden laufend die erforderlichen Angaben über die für eine . ; . ö ürttemberg.

Jede weitere Mitteilung darüber hinaus ist untersagt Besiedlung in Betracht kommenden Güter machen. . w , ,,,, , und würde einen Verstoß gegen 84 2 . Verordnung n, . k zum Schutze von Volk und Staat darstellen. Dee mber⸗Vlehzahlung. . . 3.

Gegen diese Verfügung ist binnen 2 Wochen, vom Tage DCie Jahresviehzchlung und Ermittlung der nicht beschauD Betroffene Kreise usw. ). Donaukreis .. der Zustellung ab gerechnet, die Klage im Verwaltungsstreit⸗ pflicht gen Here hn, . in den vorhergehenden sechs! Mo= Maul⸗ und Klauenseuche Aphthas k Baden. verfahren zulässig. Sie hat keine aufschiebende Wirkung. naten im Reiche ist zum 5. Dezember 1935 angeordnet. Der 14: Stendal 3 ,,, 6 Konftanz ..

Düsseldorf, den 30. September 1933. Umfang entspricht im allgemeinen dem der letzten Hauptzählung. J, 1 , h. 24: ,, . . n. 6h n. . reiburg ..

Der Regierunaspräside Die Zählung der Edelpelztiere, die 1931 erstmals gezählt wurden, 2. 2 (2, 2), Kempen-Kerefeld 3, 7 (1, 4), Mörs 12 „Il) erh arlgzruhe K wird J sedechalt . si n, s:, Biteurg , is (ö. 1). Sn: Rache 2, 63, , C nn, When . Die Landesregierungen sind vom Reichsernährungsminister kirchen 1,1 (1, h. ö T hürin . auf die Geheimhaltung der statistischen Angaben hingewiesen otz J alleus). J . Verbot worden. Diese dürfen keinesfalls zu Steuerzwecken, Umlagen oder 3; Lyck 1 Gemeinde, 1 Gehöft (neu). 5: 3. Kreistierarztl. Hessen. Auf Gr es 8 9 Abs. 1 21 7 der Verord des zur Erhebung von Gebühren, Umlagen, Beiträgen u. . Ver⸗ 1, 1. 67: Neustrelitz 1, 1 (1, I. Starkenburg .. , Hiff I. der Verzr lung des Hendun sinden. Die richtige und zuverlässige Beantwortung der ĩ ö ; Qberhessen . Reichs präsi es deutschen Volk 9 ig x 6 Schwei nepest (Pestis suum) Reichs prasidenten zum. Schutze des deutschen Volkes vom im Rahmen der Viehzählung gestellten Fragen liegt, wie' die . , Rhein heffen? 4. Februar 1933 (RGBl. S. 35) in Verbindung mit 82 Je * . nn e ; 1: Braunsberg 3 Gemeinden, 3 Gehöfte (davon neu 1, 1),

Febru ) 9 NS.-⸗Landpost hervorhebt, im eigensten Inkeresse der Bauern. ; . n,, ,.

Ziff. 3 der Preußischen Ausführungsverordnung vom 6. Fe⸗ 6 hausen 1,2, Bartenstein 1, 1 (1, I), Heiligenbeil 1, 1, Königsberg; gam hurg . J, Gef l 10, 12 (6, 8), Mohrungen 1, 1, Wehlau 2, 2. 2: Insterburg 1, 1 M ecklb. Schwerin.

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5 93 Besetzsamml. S. 2. ; j jo 1 ! ö. . 1 z h ö , . g. . 9 h . ö. w, Förderung des Grünkernverbrauchs. Niederung 1, 1 (1, 1), Tilsit⸗Ragnit 1, 1. 3: ehe n . 2. 3 Dl en burg. tiger Wirt bis zum? 12. Sttoßber 1933 einschließlich Der Grünkernanbau leidet unter grohen Absatzschwierigkeiten. Neidenburg 119 Ortelsburg 1.15 Sensburg 1.1. 4: . nndegtei0 Oldenb ö. , Vie ders Amtliche Preußeische Pressedlenst mitteilt, hat daher der 2, 2 (l, I. 6: Niederbarnim 2, 9, Oberbarniin 1, 1, Prenzlau Udenburg. 2 Preußische Minister des Innern, einer Anregung des Reichs. 7: Arnswalde 1, 1 (1, ij, Friedeberg i. Nm. 14 91ulz ien J . 2 Stettin, den 4. Oktober 1933. minisserg für Ernährung und Landwirtscha t entsprechend, im Lebus 4 4 (1, 1). 8: Anklam 1, 1 (1, z , ,. . ö. . rkenfeld. Der Oberpräsident. Einverständnis mit dem Ministerium für Landwirtschaft, Do- berg , , , 39 n. rep 6 i zrgunlchweig. . . J. V.: Mackensen von Astfeld. mänen und Forsten die nachgeordneten Behörden angewiesen, in 6 z ö 9 in 3 n l enn, gare f. liz. Hi nnn geeigneter Weise und bei sich bietender Gelegenheit auf einen z, ñ, Gru lb rg i, 1, hoyerswerba 5,5 2. J. 13: Beuthen Tarn ö

1 rößeren Verbrauch von Grünkern in den staatlichen und ge⸗ 6. 64 1 ehr her [. und den Einrichtungen der Wohlfahrks⸗ 166 3 , n,, , . . ö 56 1 5. 9. * ö

pflege hinzuwirken. 14: KWerniger obe . Neuhaldensleben l, 2 (—, D. 15: ö.

Nichtamtliches. au 4 4 (1, I). 17: Steinburg 1, 1 (1, 1). 19: Northeim 1,ů 1

: 1 Sts 1. a: Teale burg , l, d, Ls. Vochüm 5 Deut · Jam J. 10. 1833. Deutsches Reich. Sandel, Gewerbe und öffentliche Finanzen. (l Iz. 28: Unterwesterwaldkreis 5, S (5, 6). 33: Jülich 1, sches am 1B. 9. 1933 ö.

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83 . . 35: Fürstenfeldbruck 1, 1 (1, 1), München Stadt 1, 1. 36: Riede Der Königlich italienische Botschafter Cerrutti ist nach Berlin, den 6. Oktober 1933. 4 fi . ö je eh 4 5 421: Dauben 1, 1 (1, I) eich nn 1. 10. 193 r; Berlin zurückgekehrt und hat die Leitung der Botschaft wieder Die Bürgersteuer 15313. Aussichtsbehörden sollen sür Senkung NUeberlingen 1, 1. 52: Mannheim 12, 22, Weinheim 3, 3. 6: g

übernommen. schweig 1, 1. jorgen. . Milzbrand (Anthrax). Vom J. Januar . 321

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Der Preußische Innen⸗ und Finanzminister geben in einem 2: Niederung 1 Gemeinde, 1 Gehöft (neuj. 6: Westhavellan . ,,, A489 867 * in 36 36 .

1 8 . 9 z ür j e. ; gemeinsamen Runderlaß genaue Anweisungen für die Ver , i5. 7: Sucha j, Vi, I) 160: Fraustadt 1. 1 (1, D. 14: aun Dahon Re sfan aut 1535 = 168 235

. ; h (0ihnn . Kunft und Wissenschaft. ,, . . , hervorgehoben, die das burg 2, 2 (., D. 15: Merseburg 3, 3 (3, 3), Saalkreis 1, 2 S

Ausschuß für das volkstümliche Büchereiwesen. Bürgersteuergesetz 1934 und die dazu ergangene Durchführungs⸗/ —— Saargebie Der Freußische Kultusminister hat zu Mitgliedern des be⸗ vzrordnung gegenüber dem bisherigen Zustande ebracht haben. ) An Stelle der Namen der a ,,. usw. er les am . Geben 1933 1 . 5 9 9 9 6 w K—ö atenden Ausschusses für das voststümnliche Büchereiwesen, 3. An Stelle der , . Landessätze gelten nämlsch die Steuer⸗ . laufende Nummer aus der nachstehenden Vorsitzender bekanntlich der Hamburger Bibliotheksrat r.! grundbeträge unmittelbar für die Bemessung der Bürgersteuer. aufgeführt. . ) Einschließlich der nachträglich mitgeteilten und blsher noch nicht berücksichtigten Ergebnssse.

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