1933 / 237 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 10 Oct 1933 18:00:01 GMT) scan diff

Reichs, und Staatsanzeiger Nr. 237 vom 10. Ottober 19232. 9 8.

Reichs- und Staatsanzeiger Nr. 227 vom 10. Ortober 1933. S. 2.

Patie . y J 2 * 3 3ffomtli 2 Patienten oder Mandanten und zugleich unter öffentlich⸗ verordnung vorgesehen werden. Befreiung w ö ch Ber

gesetzes, der in jahrelanger Referenten- und Kommissionsarbeit . ; ö . ĩ . im einzelnen f. 59 zorganisation wird das Führerprinzip vorgesehen. Der die Bekanntmachung über den Schutz von Erfindungen, J aufgeteilt. Da weniger Mittel als im Vorjahr verfügbar sind, zelne . . ö

vor der nationalen Revolution im Reichsministerium des rechtlichen Berufsbindungen stehen ifation i ̃ Innern auzaearbeite , ,. w, m. ä , . . 4 . inze * der Organisation im einzelnen, soweit es eines Mustern und Warenzeichen auf einer Ausstellun , vrom 6. Ok war es leider nicht möglich, die Fondsanteile in gleicher Höhe fest 20 r * ,,, . 6 Re Aus dem Verhältnis zwischen oöfsentlichem und privatem . Persönliche Eignung; Eintreten für eine Weltan uten noch bedarf, wird der Satzung vorbehalien. Die tober 1933. ; wie 1932 . ih gat 33 r. Benrk der ale? besserung und Wodernisierung Er will das Recht den Ergeb⸗ 1 ergibt sich der unbedingte. Vorrang der öffent⸗ ung, die mit dein vorbehaltlosen Bekenntnis zur h bie mn fene der Berufsorganisation ist die Reinhaltung des Umfang; Bogen. Verkaufspreis, 0.1 RM. Postver⸗ Betrag zur Verfügung gestellt werden können? wie durch den 2. ö h lichen Pflichten des Schriftleiters vor seinen Ver— und zum Staate der Nation in ä derspe . von untauglichen Gliedern, die Prüfung jedes sendungsgebühren: G4 RM ü für ein Stück bei Poreinsendung. 8366 dom 1 18356. , n ersucht aber zu berüch, 9j . Zulassung, die Ueberwachun r Berufs⸗ Berlin NwW 40 ; 0. O . 933 sichtigen, daß in en meisten Bezirken insgesamt eine fühlbare Falles der Zulassung, Uebe zung der Beruf WA, den 10. Oktober 1933. Verminderung der persönlichen Volksschullasten der Schulverbände

nissen einer sechzigjähri Entwi z ie Ge⸗ i ; egenüber de zerle ig a i i JJ e . 3 , , , , . r, , lt, beide Veziehunge nander zu vereinbaren. zenn Grund der bezeichneten materiellen Vöraußs— id die Ausmerzung ungeeigneter Elemente. Dar— Reichs ver K ; dee, de,, . ö n k ö ,,,, 4 lathe gen 96 26 n e ssgen, ö freien Schrift⸗ . die Zulassung zum Schriftleiterberuf in e ue eh nr . un soll die e nn n n. bei der Ausgestal⸗ k 6e, 6 n . treitfrag. ich Möglichteit beseitigen“. Nich Riterstand zu schaffen, ihn rechtlich, wirtschaftlich und mensch⸗ Eintragung in Berufslisten bewirkt (8 s). Del er Form i hriftleitertüms, sei i t ie, , 3 dn, ge, e, , d. seine Absicht, eine neue Presse in dem Sinne zu schaffen, lich zu heben, in . h . , ⸗. bewirkt (5 8). Der Reichs min des neuen Schriftleitertums, seinem Schutz und der Ergänzungszuschüssen noch staatliche Hilfslehrerstellen zur Ver— ̃ ö ĩ ; 3 ! in Vo . zolks - ö . Sminis ; j ; ; NR j l ; ft. it di . wie der neue Staat sie braucht ; . gh nn,, ö Kraft des öffentlichen Verant⸗ für Vellsauftlärung und Propaganda hat ein Ein sun iner Wohlfahrt Mitarbeit leisten. Ihre Befugnisse fügung gestellt und damit die Möglichkeiten erheblich erweitert

Erhebt arenen, n wn Prehegh . 9 ö 6 ein ebendig zu machen, so müssen weit⸗ recht C6 8 Satz 5). Für Eintragungen und Löschung] ih 15 25 bestimmt. . Preußen. sind, besonders belasteteten Schulverbänden mit schwierigen . . gegr. ii k . . = 6. 1. e h. ,. geschaffen werden, die den Schriftleiter Rechtsverfahren vorgefehen (56 10, 11, 28, 31-34) iti Organisation wird durch zwei verschiedenartige N * ih, H ,,, Schulverhältnissen zu helfen. dd , . ee zal w, e,, ,. vom 4. Februar 1933 RK GBI. 1 S. 36 d vom 28. Fe d e, . urf sieht in dieser Beziehung vor: Der dritte Abschnitt egelt die Rechte Ünd Pflicht. 1. verwaltungsmäßig durch die Leiter der Zentrale und Ministerig dirigent i., e. . Dr, med, Bünger zst auf Vorläufig keine neuen Schulbücher in Preußen.

ö. 1933 e, Rol 186 33 ee , n hi . 1. e,, , . der Anweisungsmöglichkeit für den Ver⸗ Schriftleiter. Im Mittelpunkt steht dabei 13. Erlen der örtlichen Stellen mit den ihnen beigegebenen be— 63 des Gesetzes zur Wiederherstellung des Berufs Der preußische gKultusminister hat angeordnet, daß Anträge

Pressefreiheit stark eingeengt. Sie frägt jedoch nicht den ö ö Hrengehg der Freiheit des Schrift n, dig Schriftleiter, ihre Ueberzeugunz zur 5 ratenden Organen; 6 camäen uns mnie hehe all in det Muhestid verletzt, pen „ctenn Ben höhre g len äußern den e

ö an n . ern g . ich een . lei ö Richtlinien 6 16), . tichtlinie ihrer Berufsausübung zu machen. Er beg rechtsprechend durch die Berufsgerichte, die von der . Kammergerichtsrat. Friedrich Müller, hauptamtliches führung neuer Schulbücher bis nach der Entscheidung über die

regelung, wie ie im geltenden Gesetz G gh un, Ter fh . sründigungsschutz für den Schriftleiter mit der damit eine Unabhängigkeit, die der Unabhängigkeit der n Organisation errichtet werden, bei denen aber der Mitglied des Juristischen Landesprüfungsamts, ist zum Schulreform zurückzustellen sind.

r n n, ,. 6 ö ö . . a nr , , , . oder der , Forschung und Lehre 2 Staat durch Einsetzung eines Vorsitzenden mitwirkt. Senatspräsidenten in Vüsselborf ernannt

. Mo ö d ( . . E 9068 Ur ö er ĩ glei 49 ' Di sti 16 R Yig isi iche Teile Schr; iter echte ma 1 Ngtar &Kg⸗ m e z zal zt: j J

Ws sen s Fre sheist äöee zs ch dien, hebe, öl cli be hel, hne dene , fa ge Klecer wien är r are, ,, , nenen, mn en e green

zresse⸗ ; . ; Haltung. Im übrigen wi 3 Kündi 8 ein Re zm , ,, aber liegt zuglct 361 5 . . indgerichtsprasidenten in Tilsit ernannt Der preußische Justizminister hat die Behörden angewiesen,

Von der Notwendigkeit, die Presse aus einem staatli Gene . V = n wird das Kündigungsrecht des . Recht, nämlich das für die künftige Stellung der Schi Die Berufsgerichte haben vier verschiedene, Aufgaben des Oberstaatsanwalt Brunsz in Erfurt ist auf Anttag mit ihm geeignete neuere Entscheidungen der Gerichte zur Sammlung,

Verlegers nicht beschränkt leit dl F

a ,, ie, gers nicht beschränkt. er grundlegende Recht ihrer Freiheit von allen Echtes des Berufes und seiner Unabhängigkeit: Ruhege in den Nuhestand bersetzt Zusammenstellun Ver i zu übermitteln, aus

Uberwachten Träger individueller Geistesbetätigung in einen Der Entwur ; . . lässigen Einflüssen ?; VF n allen un] Gchutzes . n . e. gar ö Ruhegehalt in den Ruhestand bersetzt. Zusammenstellung und Veröffentlichung zu übermitteln, aus

Träger öffentlicher Aufgaben zu verwandeln, muß die Neu. Press'sk-utzvurf lehnt sich an das Vorbild der faschistischen n hn iflend innrhnf bs und, au ßerhalb des ar. Entscheidung in Zweifelsfällen über Zulaffungs¶ Oberstaatsanwalt Nagelschmiht in Lrefeld ist cinst! denen sich eine Förderung der Rechtsentwicklung erkennen läßt,

. ö re Ter an, wie sie vor allem in den Königlich unternehmens und das Recht der Herrschaft und Sells anträge; ; . n, in den Ruhest yr 3 midt in Krefeld ist einst⸗ insbesondere der Einfluß des Gedankengutes der nationalsozialisti⸗ dere, ; Italienischen Dekreten vom 15. Juli 1923 Rr. 3288 * bestimmung auf dem Gebiete ihrer geistigen Tätiake ( Entscheidung über die Zulässigkeit von Löschungen, eilen in den Muhestand versesht. schen Bewegung auf die Rechtsprechung. Die erkennenden Gerichte

3 e Presse ist Mittel der geistigen Einwirkung auf die vo 10 &. li 9. 5 V 1 O. 8 14 27 8 * 9 j ig ätigkeit. Pp) h 9 ö 9 53 ] ) 9 ö werder aufo 3forder a m rr. ch end 3 der En 5 23581 6 Nation, sie ist ein Kultur- Erziehungss vor allem auch . 46 ö . J dem Gesetz vom 31. De⸗ rufgcd] s 4 wird ö im 8 13 gründsätzlich festgelegte 8. abgesehen vom Falle des ehrengerichtlichen Verfahrens, gef ö. ö,, Staats- und Nationalerziehungsmittel wie Schule, Rundfunk, Päahber 5 Nr. 2507 den Dekreten vom 4. März ßsausgahe im einzelnen umrissen. Dort werden di pill ) Kündigungsschutz; ig heten Horn ber glb dere renschtibhun f, nns K. 25 8 K ! 1 Nr . ö j . . . , , , , ; , J . igneten Form der Abschrift der Entscheidung beizufügen. Tie Bühne, Film. Sie ist also ihrem Wesen nach eine , J. e. 371 ö. vom 6. November 1926 Nr. 18418 2 , . nationalerzieherischen Aufgaben soweit im ich ch Verfahren bei Berufsvergehen (ehrengerichtliches Ver— J , ,,,, erste Dich wird bei den wende e, mgafse, ne erfolgen äche Cinrichtung, das Gegenteil deffen, was die liberale ln. mn nnom es, Februgr 1928 Nr. Z64 jum . Ausdruck ö. estimmt, als zas bei, der Vielgestaltigkeit der Ver! sahren. ̃ ,

J die Heel egn n; onimi.⸗ Benutz worden ist i. a. das Vorbild der Eintragung . eit möglich ist. Es muß und soll der berufsgerichtlitz⸗ Ein auf genau bestimmte Voraussetzungen beschränkter schein Nr,. 8 der lnleihea blösungsschuld des Freistaats sassung muß eine veränderte rechtliche Behandlung folgen der italienischen Journalisten in ein Berufsregister als Bor? Rechtsprechung überlassen bleiben, die Bestimmungen des 1 Kündigungsschütz für Schriftleiter ist unentbehrlich; um die im Preußen a , , wi ,, e, nm, ,. Rassenfors⸗ Das neue Recht der Presse kann nicht mehr Freiheitsgarantic zugsetzung der Ausübung ihres Berufs und der korporativen im einzelnen mit Inhalt zu erfüllen. Gesetz geforderte Unabhängigkeit des Berufes auch wirtschaft⸗ Ver Auslosungsschein wird eingelöst mit dem Jünffachen Rassenforschung.

eits Ueberwachung des Standes. Der Entwurf berüicksichtigt Nach der Umgrenzung der Berufsaufgaben in den 6s lich zu sichern. Der Entwurf sieht vor: Aus politischen Grün- seines Nennwerts , , , RM; Die zweite Schulungswoche für Vererbungslehre. ö und 14 wird 5 15, un Iden und wegen der vom Schriftleiter auch sonst vertretenen dazu treten vH Zinsen für 8 Jahre .. 22,50 RM ; J , zusammen S5, RM. ane

und nicht mehr Polizeirecht sein, sondern es ist Organifations— . ; .

recht. Rechtliche Eingliederung der Presse ö . der lng ö ö. , w,, des Reichs beamtenges . . 16h KJ l soll der Verl d kündigen dürf

Träger öffentlicher Verantwortune sft die Abfi *. allgemeinen und in Sonderheit auf dem Gebiete Reichsbe engesetzes, die Verpfli tung des Schriftleit geistigen Haltung soll der Verleger nur dann kündigen ürfen,

5. g ist die Absicht des Ent— der ift die Vielgestaltigteit des deutschen Jitungewes nis zu einem inner- und auenberuflich würdigen erer l 9 . hne Kündigung mit den im Gesetz festgelegten Möglich⸗ Der Besitzer des Auslosungsscheins wird aufgefordert Daraus ergeben sich zunächst folgende Beschrän⸗ ö geistiger, wirtschaftlicher, kon fessioneller nen ,, ung der öffentlichrechtlichen Pf c leiten . . des Schriftleiters durch den Verleger den Einlösungsbetrag gegen Suittung und Rückgabe des 50. September für Lehrer aller Schulgattungen abgehal

6 Ber r bis s rns der, fchtlichrechtlichen Pflichten in ü verein baren ist. Auslosungsscheins und elner Schuldverschreibung der Anleihe⸗ Alußäéünrübun ih urgket n m,, de gn fn.

f ö. Der E . ert sich i 8 . 88 13 bi ; ö , 6. ü 3 aan, , 8 6 8 gsscheins und einer Schu ers reibung der eihe⸗ Außerordentlich ergiebig waren zwei offene Unterrichts

r Entwurf gliedert sich in sechs Abschnitte: 5 ö . 1 , ,, die Regelung nn m S ist dem Reichsminister für Volksaufklärung ablösungsschuld des Freistaats Preußen über se,.50 RM bei der j57. Volksschule in der Terffiingerstraße zu Bern

en des Schriftleiters im Rahm amtsbewerber Jörns-Hannover entwickelte mit dem 5.

1. Die Bestimmung, öffentliches Organ im erwä t Si sei . . n Der er licht r da das Recht vorbehalten, in besonders dringen Sinne zu sein, kann nur die Presse haben, die in , er erste bringt die Begriffsbestimmun Ab⸗ ichen 80 und Propaganda das Recht vorbehalten, in besonders dringen⸗ er Preuß Siaatss enkasse i erli 89, mit , . grenzung des Schrift ee n, . n gg r shriflk: . privatrechtlichen ö besonders den Fällen aus Gründen des öffentlichen Wohls selbst die , , e n, , mrusse ö an Hand von Ahnen- und Nachkommentafeln den Gedanken d periodische Presse I. Dug welten bie nge . über die Zulassung zu ihm, der Fritte die BVestimmungen über alte werden könneit. Eine Abänderung oder Einschränknn Löschung eines Schriftleiters in der Berufsliste zu verfügen. Mit Ablauf des 51. Dezember 1933 hört die Verzinsun Vererbung, während Rektor Hayn-Anklam vor derselben Klasse damaligen Sprachgebrauch . , seine Ausübung, der vierte und fünfte die , , öffentlichrechtlicher Verpflichtungen durch privatrechtliche Zum fünften Abschnitt G68 36 = 43): des . . ö ö ! die Vererbung von der täglichen Erfahrung aus schilderte un in dem welteren Sinne von anch ö,. . . k Presse über seinen S utz in verbandsrechtlicher (vierter Abschnitt) hon nach, dem Verhältnis des öffentlichen Rechte zun Unter strafrechtliche Bestimmungen wird im Entwurf die 66 ,,, außerdem an einem praktischen Beispiel zeigte, wie man Jugend— J J f ß gelekes, wie Frage darf zurüch⸗ ? besti en R j zar; / S . le er die Mönche! , ; 6 i, . Preußi S enver e tzun ar und verständlich machen könne. ien, werden, wieweit zum Beispiel auch Buchhandel, 2 ö. n, der Ausmerzung 3 ö di . ꝰh ö ö Möglichkeit venigen. Fällen gestellt, Borschriften dicser Art sind neben . J ö en außerordentlich stark auf di Druckereien usw. in Kürze unter nelte Rechtsborschr fte n zi e .. Elemente aus dem eruf mit enthalten. Im zeitung sowm ö. , ü. die Ueberlieferung seing den Bestimmungen über Zulassung und Entfernung aus dem Praxis hinweisend, waren die Äusführungen von Dr. Astel, Präsi stellen sein werden. Jedenfalls können sie aber nicht in dem . . ischnitt folgen eine Reihe wichtiger Schlußvor⸗ sprechende Abmach , . ter seines Lesertreises durch ell Beruf enthehrlich, Die Mehrzahl der Strafnorschriften des Be l nh n mah un g. den des Thüringischen Landesamtes für Rassewesen in Weimar Sinne öffentliches Srgan! sein wie en ng ,, chriften, die vor allem den bisherigen Rechtszustand in den h , chungen mit seinen Schriftleitern Entwurfs hat vielmehr den Charakter von Schutzvorschriften. Auf Grund des 57 der Verordnung des Herrn Reichs- über erbbislogische Familienkunde und Volksbexatung. An Hand e, . k 2 wie 3 gen und Zeit⸗ neuen überleite sl berücksichtigen. Nur soll er das nicht d Eingriffe in jede e Rest ; ; K z 9 Auf Gr es 5 er Verordnung des Herrn Re ö 3 ö faestellten Sivpschaftstafel erläutert? der Redne schriften. Bei der Erneuerung des Presserechts ist zu berück⸗ n überleiten sollen. 6 ö en. ht durch Eingriffe in jeden Diese Bestimmungen sollen den Schriftleiter in der unge⸗ präsidenten zum Schutze des deutschen Volkes vom J. Februar Liner von ihn qufgestellten Sippschaftstafel erläuterte der Red sichtigen, daß das geltende Gefetz sich in viel größe dem n. sol , ö. zu den Bestimmungen des Gesetzes noch 3 . er ö von ihm für na störten Erfüllung seiner Pflichten sichern, und zwar gegen 1933 habe sich das Buch „Dag Pa Trab? es w 3. ,, y . derartigen Tafel für, eine ganze fang mit Bruckwerken i llgemeinen beschäfti 8 mi olgendes zu bemerken: 6 nen, Bhndungen in Richtlinien festlegen, jeden: gegen Einflüsse außerhalb des Zeitungsunternehmens . et“, Verfaffer Cisment Vautel, Perlaa Schneider Sihpe, die für die Beurteilung im Sinne einer erstrebenswer Zeilungen und 3er ris nn ß als mit Zum ersten Abschnitt 1—9: ein Bestandteil des Anstellungsbertrags des Schrfftleiten 61 6. , des . oder auch ö BVerfasser Clęment Vautel, Verlag Schneider Volksgesundheit ungeheuer bedeutend sind. ( unddreißzig Paragraphen . ,, . enn⸗ Der Begriff der vom Enn ö. ö sein ö wie dieser der Schriftform bedürfen sollen (8 1) gegen die dem Schriftleiter übergeordneten Kollegen. Fol— 66 i e ho g , wegen Gefährdung von 54. . Zeit werden derartige Schulungswochen ,, Ss Gesetzes gelten für die perio⸗ Ver. Beg er vom Entwurf erfaßten Tätigkeit des n die Festl der Vflichte , ; a ; - itte und Anstand beschlagnahmt. mehr abgehalten. dische Presse im besonderen nur die 8 gn ehh . Schriftleiter . n rah 9 ü ö Festlegung der Pflichten des Schriftleite zende Strafbestimmungen sind vorgesehen: t 55 L 8, 20 Abs. 2 wer— riftleiters wird bestimmt als die Mitwirkung an der Ge⸗ schließt sich in 3 W, n h ĩ h z di nige! Berlin, den 6. Oktober 1933 antwortlicher Redakteur), g spolizeiliches Pflichtstück 8 staltung des geisti * rtung r Ge⸗ h en S5 20, die Regelung ihrer Verant— 1. Bestimmungen, die der Umgehung des Gesetzes be⸗ erlin, ; ; , 3 ichtstück,, 19 (Auf⸗ ung des geistigen Inhalts der im Reichsgebiet heraus wortung an. Bie Best; ; ö ? WPolizeipräsi lin, A nahmezwang für Bekanntmachungen n, . egebenen Zeitungk ö . 3. 8⸗ gan. Die Bestimmungen darüber bedeuten, deu gegnen sollen: S5§ 36, 37; Der Polizeipräsident in Berlin, Abt. IV. K hungen), 11 ö,, geg Zeitungen und . Zeitschriften . Wort Grundgedanken des Gesetzes folgend, eine völlige Abkehr von die von der Oeffentlichkeit, vor allem auch der Presse J. A: Vorwerk. . . Arbeitsbeschaffung. s6bestimmungen. über Die Zinszuschüsse des Reichs bei den Instandsetzungen. In einer vom Reichsfinanz⸗ und Reichsarbeitsminister nun

14 (Verbot ausländischer Zei rn in Tei Str e Bild (G6 J ot ausländischer Zeitungen) und ein Teil der traf⸗ oder Bild G 1 Satz Hh. ares, rest gefarhert,

Bekanntmachung.

die vom 25

; . wird die mittelbare Mit- der bisherigen R iesg rm, M n nir s n S8 1 . . 4. n 1 er. erigen Regelu tesgr Frage Rm WMittalnirmkt del ; J Str

. binn Aen. in. * aer raid oringlichste Aufgabe eine Neu⸗ Birkunge in wi Weh biestacht keit der Ilsisernehi n wie n,, nen n er egg id . illi des Vera ni spe( Prxessebestechung (passive 3 36 46h S *) u ß P eeff= gestaltung des Rechts der Zeitungen) und politischen Zeit⸗ spondenzbüros Nachrichtenagentur eng wis Korte lichen Redaktenrs, der, ohne der wirklich Schuldige, ja ohn nötigung (8 406; Ergänzungsbestimmun 85 41 Bekanntmachung . schriften vorweg. Zeitun d Zeitschrift⸗ er erstatter h ö 19 en, Pressebildbericht⸗ auch nur wirklich ein berufsmäßiger Schriftleiter' sein?, gung C8 , de, , ,, 93 . . ; ᷣ. im Wortlaut bekanntgegebenen Durchführungsverordnung werden

a , , g. Zeitungen und Zeitschriften behandelt er ern usw. hinzugefügt. Die so bezeichnete Arbeit soll müfsen, in der naßiger hriftleiter sein zu 3. der gleichfalls von der Presse längst geforderte straf⸗ Die heute ausgegebene Nummer 63 der Preußischen die Vorschriften uber b Zins vergüt festgestellt, die das Reich (hilf sishechnchig. . Heiischt ift. nicht belttschen zann az Asti genrerhklseit chte Arbe al gr nnen, m, ehe kellung ciner Art Kriwaten sors ber Ela rechtliche Schutz der Bezeichnung Schrfftleiter 6 43). Gesetzs a m m! int enthält unter: , w der Regelung des Gesetzes ausgenommen. Entwurfs gelten, wenn sie entweder im Haupt bern . . h , , en . für den Inhalt der Zeitum s 43 sieht die Möglichkeit vor, Verlegern den Gewerbe⸗ Nr. 13 997 das Gesetz zur Angleichung der Schulverwaltun losigkeit bei der Durchführung? Ion Instandsetzungs ] Welche. Zeitschriften als politische anzusehen sind, bestimmt der Eigenschaft eines Hauptschriftleiters (gl 16 er elt ,, n die Stelle dieser rein polizei⸗ und stra betrieb zu untersagen, wenn sie gegen die vorstehenden Straf⸗ in dem Restgebiete der früh Provinzen Westpreuf h währt. Wie erinnerlich, handelt es sich dabei um dr e gie mninister für Hollsʒauftlärung und Propaganba, bei wird. Die Hinzufügung 6. weiten l ichtel ick . 66 in h ern n nsnnng bett der Enthurf, de persönlich öestimmüngen verstoßen. w Fachzeitschriften im Einvernehmen mit der zuständigen meiden, daß in einem Hei engl . uh ehen brschlenne Rr , lieshän ente Bu Zum sechsten Abschnitt G8 44 247): Vr. 15 göJ das Gesetz über die Regelung verschiedener Punkte beschaffung auf diesen. Teil des Bauntarttes mals ĩ ö 9 38 t des Staatsaufsichtsrechts, vom 4. Oktober 1933 gestellt hat. Das Gesetz sah vor, daß der Eigentümer eines

; bäudes vom Reiche eine Verzinsung zu 4 vH jährlich desjeniger

obersten Reichs⸗ oder Landesbehörde ett ders, zu hau Fe! ; unternehmen, bei dem über- verantwortung des einzelnen Schriftleiters erantwont— . 1 ͤ Behandlung von r n , nm ,. gleiche ar 79 . ö. Nebenberuf tätig sind, keine im liche Schriftleiter soll . nicht , . Im S 44 wird der Ausschluß der Immunität von Abge⸗ Rr. I5 99g das Gesetz zur Aenderung des Gesetzes über die e bisherigen Recht. Die Grenzen: hriften entspricht dem Besonders i urls verantwortliche Person vorhanden ist. wortung ist nicht nur straf⸗ und zivil, sonderr Ener, ordneten, und zwar nicht gegenüber den strafrechtlichen Vör⸗ Vertren . 9 Ven ö . Betrages erhält, den er über den ihm gewährten Reichsjzuschuß nenst' eüeijin ff te Grenzg zwischen Heitungen und Heit—= ener dnnn gien wird es nicht selten vorkonimen, Allem ärufsrechllichert Art Id . , n, ie , er ten dieses Gesetzs. Hohl aber zegeniiber den Hestim, Bert rung gz k pingu. aus giatnen oder geliehenen. Hꝛitien für diefe nd: erleger sein eigener einziger , ,, , Arr. o. h. der Schriftleiter muß mi z h . 3. . K, 9. 180 . ; 5 6 . 9g gener einziger Schriftleiter ist und seiner Berufsexistenʒ i die Erfüllung seiner . un ng J n ungeeigneter Schriftleiter Preußijchen Staatsbank (Cechan lung) vom 18. März 1850 (Ge⸗ k earn, . 8 31 —ů5) bestimmt. setzsamml. S. 87), vom 22. September 1933, e e r r . ere . ö 6

schriften ist zu flüssig, als daß eine verschi s ist zu flüssie e schiedene Behandlung d z' einpfehlen wäre! die Herausgabe seiner Zeikung nur! i ie Wal Der Beschränkung e 1 währe giarur im Neben bern vornimmt, die Wahrung feiner Pflichten und seinct Ver r ein⸗ 5 wi ; aer , ö n , n. resse tritt eine . ö aupt eruf vielleicht ir endein ö chäft stehen; er setzt sich . ö 1 . ; 45 wird das geltende Pressegesetz, soweit es Be⸗ Nr. 14 001 die Verordnung über Zuteilung des früheren . . , n, nr, wg, n, nn forderlich is m sSst um g insofern gegenüber, als es er— utthält; Auch zeitungen von folchem bescheidenen Ulursah e nötigenfalls mit de ein santnl eder ichen Verfahren, stmnkingen über den verantwortliche nd Rezalteur enthält, waldebtischen! Landestell'tanußgn Bezirk des Oberbergamts in amt, in dessen Bezirk das Gebäude liegt. Der Anspruch ö. derlich ist, unter die Rechtsvorschriften, die für die Zei⸗ müssen in irgendwelcher Weise unter die Verantwort h. Ber 9m Ziel seiner / Entfernung aus dem mit den Vorschrift en des Entwurfs in Einklang gebracht Clausthal⸗Zellerfeld, vom 4. Oktober 1933 abe von Zinsvergütungsscheinen ist nicht übertragbar jungen ind olle chen Heitschw sten warn ffn id . die neuen Rechts gestellt werden! Einem Verleger 3 es , aus. Seine Verantwortung ist ähnlich gestaltet wie ö, 4 u . Be ö. des m nd en Reichs⸗ Rr. 14 02 die Verordnung zur Durchführun des Gesetzes gFirwcr i e,, lauten auf den Inhaber und werden ab n n,, , fee en, fei sich mit der Lieferung des hc ren Art bleibt es danach nur übrig, sich ifa . . 2 ö. Iren . nach geht sie so weiß minisf n eth le in . . über Betriebsvertretungen und Über wirtschaftliche . . auf . K jeder . in geistigen Ttofff fil sstel. foi 6 gtorrespenbkäur,,, hriftleiter anzugeben; zu elassen werd ö e ec Selbständigkeit des Schriftleiters be Reid , dc; . m Drag nn,. vom 4. April 1933 (RöBl. 1 S. 1619, vom 29. September 1933. ar eingelöst. Sie lauten auf 1, 2, 5, 10 oder 59 RM. Je se al n,, , zr ld f be chen ͤ ann, e, zugelas erden kann er nur dann, der Art seiner Berufstätigkeit. Die Einrick ene, Reichsministern Durchführungs⸗ und Uebergangsbestim⸗ . , e g, . insvergütungsscheine in gleichen Beträgen sind mit einen n. e ee Hen n , gh. ,, : ! atigteit. Die Einrichtung des verant— ; , Umfang; R Bogen. Verkaufspreis: 0,20 RM, zuzüglich einer sg wen , n m. . 1 2 Al T . ü x ö ; ö össetzungen dieser wortlichen Redakteurs im S g geltenden MHKrertee r mungen zu erlassen. ö. ö . . . ; = Sus ut Stamm verbunden. Auf jedem Schein ist der Zeitpunkt nur r ö gr h lufca ben des deutschen Staates können gi ns. ger ö. die fachmännische Ausbildung, 6 e fr wird un 8 44 sin J ö. w r ee e, Im gd 47 wird dem zuständigen Reichsminister die Be. Versandgeblihr von s Föpf. . . gegeben don den r eingeläßt wirr, Die Zeithnnfte deglhnen . 6 deut sche Zeitungen und Zeitschriften be⸗ YM icht, der Fall, so. kann die Herausgabe solcher beseitigt. sche Zeitschriften stimmung darüber vorbehalten, wann das Gesetz in Kraft Zu beziehen durch: R. von Deckers Verlag (G. Schench, am 1. April 15834 und laufen über jeden folgenden 1. April bis handelt werden. lz claadf ch u fenen poliỹ lich r er ach. Zeitungen zum wenigsten in der bisherigen Weise nicht fort⸗ Fels sieht v 9. treten soll. Das soll geschehen, sobald die zu seiner Durch⸗ Berlin Wg, Linkstr. 36, und durch den Buchhandel. zum 1. April 1939. Letzter Zeitpunkt für die Vorlegung der Zins— . . gel h e ek . oder politische Zeitschrif , . k du bh Lern ich e, Berlin, den 10. Oktober 1933. vergütungsscheine zur Einlösung zist. der 31. März 1940. 2 4 Für ihn werden in dei bandes und seiner Landesverbände, Einrichtung der Berufs⸗ Schriftleitung der Preußischen Gesetzlammlung. ,, d

Gegenstände des Handelsverkehrs l gen e des 8 hrs und müssen dementsprechend rechtlich behandelt werden nö. W n wird de . 'r von der Presse oft geforderte nachfolgende i i . . . ; 3 w ͤ r 1 Bestimmungen eine besond 8 e Der Entwur . Titelschutz für Schriftleiter ei ; rh di gen eine besondere Verantwortung sis— er Berufsgeri ö en si e , , wih. 1 . oe. r 9: r: y ee fel b nen gef fi. Or. ö . . 3 4 J. festgesetzt. Verantwortlich ist er . listen und der Berufsgerichte) geschaffen sind. von der Finanzkasse, die die Scheine einlöst, erfolgen. k . 2 . eriodischen schriften festge X e , nen, . eit⸗ 1e, gesamte geistige Haltung einer Zeit 520 * 9 vergütungsscheine und die zugehörigen Stämme sind je . k VJ . c n n ö. e gf rechtliche Gleichbehand⸗ Seine besonderen Aufgaben . . Denni ne hun Betrage von verschiedener Farbe, nämlich die Scheine 3 1R* 53 . = 9 9 5 ö. ĩ ) 7. 8 D 8 . . 2 2 2 53 r 2 1keslgel h nd zu 5 RM diole „Der Person nach ist dieser Träger der S chrift gesprochen. an Si nftn en ö G19 für die Lückenlosigkeit der Die am 7. Oktober 1933 ausgegebene Nummer 111 des Nichtamtliches. gi n ,,. , . 1 eit eg. denn die öffentlich. Awg. be ist die ej Zum zweiten Abschnitt (88 5-—= 1h: K ligten den Schrisftlestern zie fil Reichsge setd lat s, Teil c., nhält; J Eroduttiandt é ite ö ebm ö. gr 3 9 Im §5 5 werden die materiell n ? d gung e 6 Impressums zu sorgen (5 20 Abs. 3a das Schriftleitergesetz, vom 4. Oktober 1933 Deutsches Reich. zum Handel an der Börse zugelassen. Aus Anlaß der Ge ag 1 der g, die Art und Welse der ,, ateriellen Voraussetzüngen der und b) und rechtlich Inkeressierten daüber Rus zu gebe c ib g air ähh , ̃ ih . ö. ö. 882 estaltung ihres geist igen Inhalts, nicht bagege!t dir Zulafsüng zum Schriftleiterberuf festgelegt: . welcher Schriftleiter fin gn en darüber Auskunft zu geben, die Verordnung, zur Durchführung des Gebäudeinstand— Der Königlich dänische Gesandte 3ahle hat Berlin Kebertrggung, ode; esebfändung, don Bin vergütrunge ĩ 8, agegen die j gelegt: er Schriftleiter für einen Beitrag verantwortlich ist (8 26 setzungsgesetzes (6 IG), vom 2. Sktober 1933, verlasse Während seiner Abwesenheit führt Legationsrat dürfen Landes- und Gemeindesteuern nicht erhoben werder die Zweite Verordnung zur Verhütung der Einschleppung des ber ssen. 3 seiner 6 ü d n , n, dnnn, e aamnmang Bolt-Jaergensen die Geschäfte der Gesandtschaft. gütungsscheine wird kein Ersatz gewährt.

wirtschaftliche Seite des Zeitungsunternehmens. Bei der

1. Reichsangehö it: Befrei wa ,, . 6 . ge ginn Wi fe ü gr s. 8 9, be⸗ Abs. 369 Durch diese Auskunftspflicht wird das in 83 die Pressearbeit vhm Eine! *! h r Deutschstämmige. Abs. 1 Nr. 4 StP. vorgesehene Zeugnisverweigerungsrecht Kartoffelfäfers aus Frankreich, vom 3. Oktober 1935, und Schrrtllearbeit vom Staate erfaßt werden. Der Beruf des ö i . ö die Vierte Verordnung zur Durchführung der landwirtschaft— Der Köniali en hndische Gesandte Graf Sim Schriftleiters wird durch den Enkwurf f z zur Bekleidung öffentlicher? a,, . er Königlich niederländische Gesandte Graf Lim J de,, . Durch, den Entwurf ) zur öffentlichen 2 . g öffentlicher Aemter. der Hauptschriftleiter nach wie vor berechti . , , . n, mn, n, de, de lufgabe erklärt. Der Schriftleiter tritt in ein Pfli h 3. Arische Abstammung und Ehe; Einzelregel Aus sage ben g. . or berechtigt, als Zeuge seine . . . a , , Gon, urg ir um ist nach Berlin zurückgekehrt und h e . .

hältnis des öffentlichen Rechts flichtver⸗ Befreiungsmöglichkeit s. S 9; wich , wen nn 5 e n ge fer fen ,, oder Einsenders einen send . ö k Leitung der Gesandtschaft wieder übernonimen. Kunft und Wissenschaft. ö 3 j ö f n r , 5 eit der Zulassi eröffentlichung str 34 ar, , . ungs ten: 0, 06 R r teinse ; we 3 ö . 1 das Wesen des wirtscha ftlichen Unter⸗ ,, , Zwei ge der Sr aer e fn im § 53 i . n, gun , grun, . Berlin NW 40, den 9. Oktober 1933. Von der Staatlichen Hochschule für Musit.

e. an e ns der Zeitung und des Anstellungsberhältnisses ehtem grundsätzlich der Schriftleiter nur im It? ] se ung vorliegt, daß nämlich ein Redakteur wegen der . Reichsverlagsamt. J. V.: Alleckna . ; Der Preußische Ministerpräsident Hat den Kanzertmeist n chen Verler und, Schriftleiter wird den. Grundzügen am knn 29 e gelg sen der, ausgeschlassen werden öffentlichung bestraft ist oder bestraft erben . . an ö ; Barlamentartsche gtachrichten. 5 ö * . i . nach nicht gerührt. An den wirtschaftlichen T ; Ill die Tätigkeit als politischer oder feuilletonisti dieser Einschränk a j ann. chen aus ; ; 0 irkung vom 1. Juli d. J. ab zum Professor bei der Gestaltung des deutschem 2* hischastlichen Tatsachen der Schriftleifer wird üntmultschet vder feuilletonistischer dieser Einschränkung ergibt fich, daß das Zeugnisverweige⸗ Die Umlaufsitzun gen des Reichs rats, lichen Akademischen Hochschule für Musik in Berlin ,, 1 soll durch den vor⸗ 4 . . Drichtarier regelmäßig auch rungsrecht geschaffen ist, um as ebe tie e e enn vor Bekanntmachung. „Wie das P. D. Z-Büro meldet, wird die vereinfachte Durch, lot tenburg'ernannt. vielmehr, diese wil ch ächeänder, werden; die Aufgabe ist redakteur zu f ein, weng er z. B. als Handels, allem zugunsten solcher Personen zu sichern, die n ücht Redak— Die am 9. Oktober 1933 ausgegebene Nummer 40 des . der Reichsratssitzungen, wie sie in der letzten Reichsrats— wendigleitene ,, . den staatlichen Not⸗ bestinmnun ki len gr r lars eit Vergünstigungs⸗ . sind, In dieser Beziehung aber will auch der Entwurs Reichsgesetzblatts, Teil II, enthält: vo hi tzung 16 ,, , , e, , e . war, Von den Staatlichen Museen

3 ĩ asse it anderen * 40 . j . . er s j M 8 s ,, . . . . ; eben zum erstenmal in die Praxis umgesetzt. je er Ei ung“ Mu . rechtlichen und pripd iwirtschastischen ie w tern . der Uebergangsberorbnung 6 n, ö 1 k J 1 . 66. . di . 2 ö Wer nde gde esene derschärfte öffentlichrechtliche Bindungen zu a,. . ; NMindestalter. gad in vierten Abschnitt 85 22 36): nieffend Lrankenfürsorge auf Kauffahrteischiffen, vom 26. Sep⸗ rechtsbestimmungen. Diese Vorlage wird also den Reichsrats⸗ am Mittwoch um 12 Uhr Führungsvorträge über deutsche Kunst Schriftleiter sieht de nach ih einc! . , er Geschasts fahigkeit. Besti ür die verwaltungsmäßige Durchführung der neuen lenber 1633, . . . mitgliedern schristlich übermittelt, damit sie ihre Stellungnahme gehalten (Teilnehmergehlihr 36 Rpf). Die Vorträge werden steis

. erhältnis: Fachmän nische Ausbildung: Einzelregelu . estimmungen wird in Anlehnung an daß italiehische Vorbild Innen ätänntmachgg hunderten ccdutrnatignglen Meberein. wicherum schwiftlich, der Jiegierüng' bekanntgeben sbnnen Ein n Schtülker- aal deo Wrdeeschsstes Fin een, Gingang dom gö,ünzelregelung s. 5 7. Von der Weg der JSelbstverwaltung gewählt. Selbstvertbaltungs“ munen über dei Eisen bahnfrachtverkehr beigefügten Liste, vom Zusammenkömmen aller Reichs ratsbertreier! if damit überflüssig. Kupfergraben aus beginnen. Im Oktober spricht der Direktor * * September 1933 Es wird sich zeigen, ob noch besondere Verfahrensvorschriften Dr. Demmler über folgende Themen: 11. Oktober: Deutsche

Kunst im Deutschen Museum (mit Rundgang),

Person und der schaffenden Tätigkei 3 S Kreer; , en Tätigkeit des Schriftleiters soll ̃ 2. Besitz der bürgerlichen Ehrenr äbiakei h e. e 'nrechte und der Fähigkeit des Redakteurs nicht berührt. Im Str zeß i so au . Jahig ) h Im Strafprozeß ist also auch lichen Schuldenregelung, vom 5. Oktober 1933.

1 sfor

C *

lmäßig

18. Oktober:

seinem unmittelbaren Verhältnis S ö e hältnis zum Staat; öffent⸗ e ̃ lichrechtlicher Natur; amtsähnlich; i 9 sr n gn, . ö. 2. Uchrechtlicher, iatur, amtsähn lich? Perfonen zech i, ce Klregrnissanl zue besonderen Vorbildüng 'ber körper ist g. Sent Schriftleiter Te n 2. seinen Anstellungsverhältnis zum Verleger; . ö. fachmann i che Ausbildung. hinaus sieht der Ent⸗ ö . nd ie . . . Der bestehende, 9 die Bekanntmachung über den Beitritt Palästinas zur Pariser etwa die Terminsetzung usw. regeln müssen. Die nächste regel⸗ ; rechtlicher Natur wie bisher; Dienstverhältnis des viele ,. ab, um nicht im Heitungsberuf, der fo . mit seinen U . xba Reichsverband der Deutschen Uerbandsühereintunft zum Schutz des gewerblichen Eigentums rechte Vollsitzung des Rleichsrats dürste Ende Ottober stattfinden. Frühwerke deutscher Kunst, 25. Oktober: Der Meister von Naum hien, gen . eee g, . ie e Merkmale einer Kunst an sich trägt und in dem eine Körpe ö. h nterverbänden soll untex Umwandlung in id zum Madrider Abkommen über die Ünterdrückung falscher ; burg. neuen Gesetzes (65 16, 17, 29, 36); obligätiongr eM der Aufstieg durch angeborene Pesähi . „erkünbfrschaft dess öffentlichen Rechts in den Dienst der Pertikistebe zeichnungen? auf Waren, vom 2b. Geptemherg 193, D s, (srl, 17, 29, 30); obligationsrechtlich ; 9 ne Befähigung von jeher neuen A be ĩ di . . e n, e, ö . 5. 6 . ,. , ö. . ufga e gestellt werden. Es wird eine staatliche Auf⸗ die Bekanntmachung zu der dem Internationalen Ueberein— . Von den staatlichen Schlössern und Gärten a . . ᷣ. ö . , . . . ö . . , ,,. , . für Volksaufklärung und Propa⸗ . 1 . , , und Gepäckverkehr bei⸗ Aus der Preusischen Verwaltung. Anläßlich der am Donn weer dem 12. Oktober d 3 wn ebenfalls i ,, . Hir, gh. 1. 666 . s m g. ; hen zu lassen. nd eine Lei ? j e n bestelsende efügten Liste, vom 3. Oktober 1933, . ; ö ablich der am Donnerstag, dem 12. Stteber d. J., statt. i, , ü. , . ö u. J de ,. ,,,, 2 ö 6 Verband zi beste lenden 91 BJekatntmachũng! äber ben Schutz von Erfindungen, Die preußischen Ergänzungszuschüsse für Volksschulen. indendend Gltzung des Preußsschen Stgatsrats bleibt das Neue . un serser , essh, r gr r en ü r Fähigkeit zum Richter— ustern und Waxenzeichen auf einer Ausstellung, vom 3. Oktober Der preußische Kultusminister hat die Ergänzungszuschüsse Palais in Potsdam an diesem Tage für die öffentliche Besichtigung erwaltungsdienst eingeführt. In der 1033, und ö für Volksschulzwecke für das Rechnungsjahr 1933 im einzelnen ! geschlossen.