Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 238 vom 11. Oftober 1933. S. æ2. Reichs« und Staatsanzeiger Nr. 238 vom 11. Oktober 1933. E. 3 * S anze ge r. 2. 0 5 * 0 er * .
Preußen.
Bekanntmachung. Nach der von dem Herrn Reichsmi ister für Ernährung
ö 9186 16 911
gung eines Zuschusses nicht zulässig. Ist ein Vorbescheid erteilt, so darf eine Auszahlung nicht erfolgen, ein ausgezahlter Zuschuß— betrag ist zurückzufordern. Ferner ist eine strafrechtliche solgung herbeizuführen.
15. Abschrift des endgültigen Bescheides an den Antragsteller ist unter Angabe der Gesamtkosten, die der Berechnung zugrunde gelegt sind, dem zuständigen Finanzamt zu übersenden.
; 14. Der Reichszuschuß wird in einer Summe nach Fertig⸗ stellung der Arbeiten ausgezahlt.
B. Gewährung einer Zinsvergütung. 15. Neben dem Reichszuschuß wird eine Verzinsung zu 4 vH übergegangen. jährlich desjenigen Betrages gewährt, den der Antragsteller über 7 6er ia der den Reichszuschuß hinaus aus eigenen oder geliehenen Mitteln . re, e. . , , m. aufbringt. Die Verzinsung erfolgt in der Weise, daß das Reich (nzelnen Landwirtschaftskan dem Antragsteller sechs Zinsvergütungsscheine übergibt, von denen Personen ob: jeder auf 4 vom Hundert des zur Verzinsung in Betracht kommen⸗ 1. der Pr. den Betrages lautet und die in den Rechnungsjahren 1934, 1935, Dr. Karl Kräutle in Berlin, 36, 1937, 1938 und 1939 durch das Reich eingelöst werden. Die der Landwirtschaftskammer Rr. 7404/33 Wo. Ausgabe der Zinsvergütungsscheine erfolgt durch die Finanz— Otto, M. d. RJ in Rosenau
ämter. Die Ausgabe und die Ausgestaltung der Zinsvergütungs⸗ g. der Landwirtschaft K Bestim mungen scheine ist im einzelnen in der Verordnung zur Dur hfühMt zung pez ö nu shf ' , , . ae erde Gewährung ee i nes Reich sCzuschusses Gebäudeinstandsetzungsgesetzes vom 2. Oktober 1933 (RGBl. 1 . , z einer J rgütung . In st ö. dorff, M. d. ö r ö sarbeite 2⸗ er Landwirtschafts . j ö. 6 . . . ug ö ö 16. Die Länder erlassen nähere Vorschriften zur Durch⸗ . . ᷣ
ö ArYr, X —ĩ 1 ö . , , . = Schneider, Pe. D. M., 1 ö en und den Umbau sonstiger Räume zu führung der ö , ö. Fe Kan diie sschaftrianm mer n e.
Wohnungen. Berlin, den 9. Oktober 1933. in Dembiohammer, Krs. l
Auf Grund des Zweiten Gesetzes zur Verminderung der Der Reichsarbeitsminister. . ,, mmer kettslosigkeit vom 21. September 1933 (RGBl. J S. 651) J. V.: Dr. Krohn. JJ rais dsolgendes bestimmt: 7 37 9 w i e n, . . . Gewährung eines Reichszuschusses. der Landwirtschaftskammer Wienecke in Croja, Krs. Isenhagen, der Landwirtschaftskammer in Mür rich Göckenjan, M. d. R., in Mi lemerstr. 4, . der Landwirtschaftskammer in K We
Bei der Einlòsung werden gerahlt für ö s 6. ĩ s oo. ERM. dem Rechnungshof des Deutschen Reichs und mir muß 1 M. . Recht vorbehalten, die Verwaltung und Verwendung 680. = RM. chsmittel, die getrennt von . Ländermitteln zu ver⸗ feln, ch Verständi es Landes durch Be⸗ Von , sind ausgeschlossen die Auslosungs ken fun gn s gung og. ö. kö 6. scheine, auf deren Rückseite von der kReichsschulden verwalti * nate nachpri 3 Vch, 3 — er Ver . ⸗ 3 8 Er Walt IUl9 5 Nora v Moi 8 z 90 . aten vermerkt ist, daß der Inhaber auf die Teilnahme an kö ung und Vergebung ers Reichsmittel . beauftragte 1 losung verzichtet hat. 4 sen mit entsprechender Weisung zu versehen und dies Vordrucke zu den Quittungen werden von den Einlõsungs. in die Zuschußbescheide . chi stellen unentgeltlich verabfolgi. ö. um eine Stockung in der Bewilligung von Zuschüssen hie Finlosungshbetrage für die gezogenen Auslosungs. meiden bitte ich, die neuen Bestimmungen sofort den , , im n, , . eingetragen sind, wercsen 1. kommenden Stellen mitzuteilen und die Unterver⸗ den (Gläubigern ohne ihr Zutun durch die Post zugesanuꝗ gta Mittel. sowei ch sie die Bekan abe der Be⸗ 30 daß Schuidbuchglaubiger dieserhalb nichts zu vera et, ing der , . . , , ,, . 3 . 3 ranlassen verzögert würde, nachträglich vorzunehmen.
haben. mungen J Ve Dr. Krohn.
ichsarbeitsminister.
je 100. — RM. Nennwert der Auslosungsrechte dazu 4 v. H. Zinsen für 8 Jahre,...
zusammen
Die Einlösung geschieht außerhalb Berlins auch bei allen Reichsbankanstalten. Die Wertpapiere können vom 1. November 1933 ab diesen Stellen eingereicht werden, die sie der Reichsschuldenkasse zur Prüfung vorzulegen und nach deren Anweisung die Auszahlung vom 2. Januar 1934 an zu 36. r , bewirken haben. Der Einlssungsbetrag kann bei den Ver- Anleiheab] i , . 5 mittlungsstellen außerhalb Berlins nur dann mit Sicherheit an nleihea ö . 4 3 e. bei der Eeiehstohnldon- diesem Tage abgehoben werden, wenn die Wertpapiere der Ver- asse i 4011 87 ( 8 3 * 3 z 2 2rhHebe ni 1 . J an ö, in 68. QCranfenstraßze 196/109, zu erheben. mittlungsstelle wenigstens z Wochen vorher eingereicht werden. Alit dem Ablauf des 31. Dezember 1933 hört die Ver— zinsung des Einlssungsbetrags auf.
und Landwirtschaft
über den vorläufigen Aufbe 13. S 1933 (9 lung ist die Leitung kammer und der einzel
Hauptabteilungsleiter
Der einem Einlieferer auszuzahlende Gesamthetrag wird
auf volle keichspfennig nach unten abgerundet. September
Die Besitzer der gezogenen Auslosungsscheine werden auf- gefordert, die am 81. Dezember 1935 fälligen Einlösungs- betrüäge gegen Quittung und Rückgabe der Auslosungsscheine
Hauptlandwirtschaftskammer der
1 1 tegt hiernach solgenden
und
Berlin, den 9. Oktober 1933. in Berlin
Reĩchsschulclenver waltung.
Sonderdrucke dieser Zi 281i j ; ; schlie zich kö sa s fn n , 966 a eg e gern eg reg n el, in Grünberg, Schlesien, (Postscheckkonto Breslau 12347) zum Preise (ein Der Einfachheit halber empfiehlt es ssen, der Bestelian“ euer, los Kalgn, & Stück ,h 5 Stück 130 RM., 10 Stück 3, — Räd., 20 Stück 5, — RM., 50 Stü fr ö , ,, Einf it halber empfiehlt es sich, der Bestellung den Betrag in Briefmarken belzulegen. Bei größerem Bedarf, biens . ö r, ö 10. Kn
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717) geregelt.
R., in Manow, kammer 5
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da chstehende Schulchverschreihun ĩ ĩ ed e dee.
J uc! gem uncl Auslosiunmgs scheine cler Anleiheablis ungssohulel e ;
des Deutschen Reichs sind in der Zeit vom 4. Oktober 1932 bis zum 2. Oktober 1933 vom Amtsgericht Berlin zum Zwecke der Kraftloser klärung aufgeboten worden?
a) Schuldverschreihungen: 137114 1138686 1182185 1194631 11935429 1221698
224535 12235888 1243599 125902710 1257357 125386356 os 1267903 12935691 1297539 1359971 13555311 1392142 1399840 991 14390713 143803 1158529 1518367 1529984 1558849 850 1567084 1581523 524 1599610 1699593 1627909 1 GS659g4 1713068 591 1784416 1802687 1803100 1846219 1851773 1883177 13869957 1889169 1898150 151 1893565. . bn r . n 2133704 21340492 6051 2IS2988 2 384 2 37283 2214974 2319096 23 78369 24193369 2 — w . 'zuchst. C. zu 50 RM. 7222 53975 64304 103050 115172 1 1 3399147 836588 Ssz6ld Sz Sosohs 25 5 idle 956 1371 986337 99187 1665275 1963071167617 1h20 11094624 1116828 113656584 1132805 1185375 123356 1215656 1253573 1255736 123717 13937 * 1338810 1342200 1343411 1352. L286 113331
‚. b) Auslosungsseheine: 135191 3) 15721 C 16114 G64) 16145 () 16146 (29)
K 147 42H Landwirtschaftska
562tz 6979 S376 18406 20112
124036 156104 1468134
1463131 1479613 1185001 15322529 152935 153859) 1382257 290 291 156163 157218 1675s 1273371 1726624 17412523 1802532 1851265 2173955 2716s
Buchst. h, zu 1090 RMI. 465828 5657 712305 19s . 14110350 145. s5̊ 18090113 181815 269431 226373 277038 039 318869 - 871 358030 390161 136557 1222905 1283550 1288550“ 132,66 . 1333602 131314 1333305 141199 141716 1426. RMH 1139056 14312235 1167383 1198559 31) 1571315 den
ö 1537230 157147092 = 704 1585966 9567 1597563 nn Frist begonnen werden,
Ils 1898469 1811539 3900 1867116 181455 silliung der Zuschüsse zuständige S
, 1e 1613 6ss 66 2020894 Sas 651414 2261956 i Ärbeiten ist nachzüprüfen.
5 e Arbeiten müssen spätestens
Buchst. E. zu 200 RM. 38254 114991 r, . endet sein. . . g5 737 - 739 , . . 578 2. Für Gebäude, die im Eigentum oder in der, Verwaltung . ö . Reichs oder eines Landes stehen, darf ein Zuschuß nicht Buchst. F. zu 500 R). 60959 374225 429916 413225 hrt werden. Für Gebäude, die im Eigentum oder in der 226 450419. ö waltung einer Gemeinde oder eines Gemeindeverbandes stehen,
— *.
1
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( 2
111
. *
* 24
ö
Bekannt m ach ung über den Londoner Goldpreis gemäß §1 der Verordnung vom 10. Oktober 19881 zur Aende⸗ rung der Wertberechnung von Hypotheken und sonstigen Ansprüchenz die auf Feingold (Goldmark lauten (RGBl. 1 S. 569). Der Londoner Goldpreis beträgt am 11. Oktober 1933 für eine Unze Feingolld⸗.. 1868 sch 1 4, in deutsche Währung nach dem Berliner Mittel⸗ kurs für ein englisches Pfund vom 11. Ok— tober 1933 mit RM 13,02 umgerechnet für ein Gramm Feingold demnach .. in deutsche Währung umgerechnet. ... Berlin, den 11. Oktober 1933. Statistische Abteilung der Reichsbank. Dr. Döring.
2 1. J
9 u storn (M 111er be
assel
1110131 1114212 236 1186563 1193072 1217253 1269360 1288020 12835819
1434361 1437918 14151585
152 3093—095
688 1660831
z 1853946 g47 18 63394 395 29727055 2089807 2149199 2180513 22900165 2442733. 19691 42230 138864 1866652
gen und den Umbau sonstiger Räume zu Wohnungen kann gabe der verfügbaren Mittel ein Reichszuschuß gewährt fern die Arbeiten sofort oder innerhalb einer kurz be— Die Frist bestimmt die für die
telle (Ziffer 8). Der Be⸗
Patry in
S ME gz — 2 —
J .
Kassel, Weißenburger Str. 12,
2. der Landwirtschaftskammer in
in Hof Georgental, .
3. der Landwirtschaftskammer in Bonn Meerbeck bei Mörs,
Landwirtschaftskammer in Sigmar
„in Bittelbronn, Post Haigerloch.
W Sauerbier
— 1 2 6 . 8
Jakob Hetzel in
2;
X RN
15078 242 3544 424161 ö a, , b, m e, Leist z rs j RM 86,5644, ; ngen Vinzenz pence 51. 3608, ehle, M. d. R. RM 2786832. d Oktober 1933. Der Preußische Minister für Landwirtschaft, Domänen und Forsten.
V.: Wiblikens.
VW .
46145 146 55193 344 201704 2908556 329299 861 355372 360939 363843 381051 052 390538 446218 1453271 50219 —– 223 1077447 190866902 1116750
—
ö
wal einer ö — ⸗ . . ein Zuschuß nur gewährt werden, falls die Gemeinde oder Gemeindeverband hierbei Beträge über die im Haushalt vor⸗ henen Mittel hinaus zusätzlich aufwendet.
, n . 82 6 5: 7650 66 31317 si7) 32700 G6) 3331 Co 23 5 1Ins setzungs- und Ergänzungsarbeiten
w ,
3943 H 204 (h. 23308 (38 23113 (19) 219053 (13 38 6 y ben n 3s (177. 39817 dz) 3. Als Instandsetzungsarbeiten im Sinne dieser Bestimmun⸗
ö 16 , . 6 . 89) Rö 0e ze) 25 los 35 19231 C) 56 ri 8 . 69 ö 69) 42061 9) gelten Arbeiten jeder Art, die der Beseitigung von Mängeln
Ted de ssh Cn 26218 (5 26639 (36) 26643 (135 386639 (d 3öhnn CR Rö, ( Std G) Höss (sz Jebäuden dienen, z. B. . . 63 ;
6 1 (45) 28556 (7) 28745 6 Ig . Ie. 9 58944 (16) 50d ( 5tzto (9h 55763 (238) . k aller Art am Aeußeren und im (RGBl. Teil 1 Seite 83) in Verbindung mit z 1 der Aus—
. 29 7 ö e * p * * z 146 25. 8 2 5 D ö 9 . . 317. , . . ; . 6a. MW., 2 x i .
3h55 , , ,. 320756 -=. (15) 33416 (10) Buchst. D. zu 100 R) Inneren des Gebäudes, Putz⸗ und Anstricherneuerung, führungsverordnung vom 2. März 1933 (Preuß. Gesetz Teil ] Seite 79) zugunften des Landes Preußen eingezogen.
39169 h 233 . i 9 336 (*) 38029 4 3966 (27) 7038 (0) 7639 (1 Schönheitsreparaturen, . samml. Seite 33) beschlagnahmten und nachbezeichneten ng
42136 436711 (28) 1 . 8 8 9 416 6s 146 C oz Ch b) Erneuerung der Dachrinnen und Abflußrohre und Sachen bzw. Rechte werden hiermit auf Grund des Gesetzes
1 , Ts = öl e ag ho . ) 433 5 3 i n. Umdecken des Daches. 4 über die Einziehung kommunistischen Vermögens vom
96839 j 30722 (147) 36723 (ia) 31687 9, 5 9) . n. 26856 o) . k. , ,,. Türen, 26. Mai 1933 (RGBl. Teil 1 Seite 293) 5 1 Abs. 1 in Ver⸗
52 ** ** f 23 * . 29542 X en, en, teppen, Tre ern, ;
330 69 Di. 69 . . . 9 Sn ggo 6 315366 21) 4) ö . . Beleuchtungs⸗,
57150 (18) 57151 (65) 8 116 69 , 5H ,, 5 6 61 19130 (6) 49613 (2) 40763 (8) 41094 (24 Heizungs⸗, Gas⸗, Wasseranlagen und dergl.
5863 2) 59les (ls 59508 So) 55g (G. 95 13 39 . (ö) Mass s, 42690 (6) 43350 (3) zänzungsarbeiten sind Arbeiten, durch die der Wert des Ge⸗ Buchst. G. zu 50 RM. Nr. 2313 (Gruppe 5 2371 (29) 181189 89 11630 (46M 4530 (16 44810 63) 47902 904 (7) des auf die Dauer erhöht wird (z. B. Einbau von Elektrizi⸗
, Go or, s) A558 C) 50 6) 5134 (6) 5444 5 3676 6s 88. 19742 69 52350 (20) 53226 (6) E-, Gas-, Heiz-, Lüftungs-, Bade⸗, Abortanlagen und von Auf⸗
6251 El) S376 (305 6496 (30 6857 (23) 6977 (265 7184 (29 B 8 . ö. 93 59l66 C5) 39167 (h. en, Anschluß an die Kanalisation und dergl..
s (ls 722 (i) Seit ) L10588 (197 12461 C2) i630 (46 996 gh n 2300, KM. Nr. S254 (Gruppe 2 24994 Als Arbeiten an Gebäuden gelten auch Instandsetzungs⸗- und
. . , . 83 ö (i 17325 (66) 1962 (160 139 ) w i , . h, Gan. (69) . gänzungsarbeiten an Einfriedigungen sowie die Pflasterung
. 4 383 2 22802 26) 21 075 (2) 22078 1 23296 9 9 95 ; . ö. ö. 11 ' 5 366 92 2 25 3 8 252 (3). n Sofflü chen
ö ö 23305 (0) 23512 (13) 24642 (8) 251 9 I n, 85) zam, , ö (Gruppe 41925 (61) ö. I wiichszuschuß wird nur gewährt, wenn die Gesamt⸗
Aufgebotstermin un eschâftszeichen des Amtsgerichts Berlin sind von der K j ; K ; ten der Arbeite: indestens 1090 RM betragen; der Reichs⸗
ontrolle d pi ; . en der Arbeiten mindestens 1990 Rat, gen; Berlin, den 9. Oktober 1933. der Reichsp piere in Berlin SW 6s, Otanienstrabze 106/109, zu erfahren. huß beträgt ein Fünftel der Gesamtkosten. b) Umbauten.
z. Ein Reichszuschuß kann für die Teilung von Wohnungen
den Umbau sonstiger Räume zu Wohnungen gewährt werden,
mn durch die Teilung einer Wohnung zwei oder mehr Woh⸗
ngen, durch den Umbau sonstiger Räume eine oder mehrere
ohnungen geschaffen werden. Als Umbau gilt auch die
ö WV.
ö Buchst. A. zu 12,50 RM. Nr. 1708 2108 (66) 4036 6) 4734 (ih) 4555 (Ui) So3 4 Ea 333 (13) D363 (85. 5626 (6 6104 (6) 6253 (363) 6979 (I). 7086 (9) 7 7 (9) S376 (1) S393 (3) H520 (20) G90 (G36 10534 . , ö 1192 (E) 11991 (6 12d 63) 12815 6s) 15283 (6 16408 i 16710 63 19365 * 37 * *g3.6*) 36) 20112 (1) 20696 (io) 21300 (15) 21569) 60)
34) 317732 i) 2äph3 (6s) Tz2ig 3h Tzzz6 G3) hh? o) s öso (ij Sinz Gi gz ö z CELs id, Gd dä, ij Tess kö zris Gh 331 li 33553 C6 Jioss Ez; 31333 3066 349638 (6; 2486s; 33612 G) 23321 Gr 36h 14h 373591 26) 37333 (66) 39471 is; i245 (3s) 4169 6) ies 63) 200 ö (h 42917 (5) 3361 () 1444 (65 46573 h 417 435368 ) 18688 (7) 48822 (35 56371 (10
6) 51055 (E6) FI 148 6 54016 66)
51023 383) 54807 (6) 55138 6j 55397 (c 58is1 G5)
n Preußischen Minister des ichführungsverordnung vom amntl, Nr 39) und in er
(Gruppe 15) 2008 (15) Bekannt m ach un g. bindung mit der durch den? ; ö. Innern hierzu erlassenen Die folgenden nach Maßgabe des § 1 der Verordnung 3M Yan i . g en
z Sck n Vol! S om 28. Februar 1933 . 26 . 1 .
, bindung mit dem Reichsgesetz über die Einziehung volks⸗ ö 503 34 5 3aorr Z ; Rar s; 1242 M (Gs
und staatsfeindlichen Vermögens vom 14. Juli 1933 (RGBl.
Diese Maßnahme der Einziehung wird mit der öffentlichen Bekanntmachung dieser Verfügung wirksam.
Nr; 113 (Gruppe 7 1750 (25) Gegen diese Einziehung ist ein Rechtsmittel nicht gegeben.
10 7338 (27 7335 (27) 9770 (22 166733 C8) 16828 (2) 16. 63 (86) 2GI0s6 (24) D Gοινσ ) Hon Ter) ars () 26ss? 65 2687 3 38030 (iz) 20533 (64) 31921 (215 31730 6) 31813 (21) 31867 (21 32149 6) 37008 (i) 37346 (19
Behörde, durch welche die Be⸗
schlagnahme des einzuziehenden
Gegenstandes bzw. einzu⸗
ziehenden Rechts vorgenommen wurde
Datum der Beschlag⸗ nahme
Eigentümer bzw. derjenige, dessen Rechte durch die Einziehung betroffen werden
des
Einzuziehender Gegenstand bzw. einzuziehendes Recht
59831
Buchst. B. zu 25 RM. Vr. 233 (14) 9839 (13) 1142 (43) 1185 (36) 304 (8) 3271 (16 ; 3 , . 2 ö ö * *. 2 6 e =. 6) 3 63) 3543 13) 1511 (40) 4994 (638) 5114 (15) 5529 9 (13 9e (8) 2210 385) 9713 (44) 10696 67) 10931 (9) 2) 13631 (386 13825 (67 14429 (36) 14888 (637
(Gruppe 5) 234 (5) 2 3
564
Unbekannte K. P. D.⸗Organisation Pol. ⸗Präs. Bochum . 2
Herne Unbekannter K. P. D.⸗Funktionär
„Orga Privat“ Nr. 120481
1 Schreibmaschine
Ortspolizeibehörde Haßling⸗ 19. 6. hausen Ortspolizeibehörde Neuenrade
Ortspolizeibehörde Werdohl
1 Herrenfahrrad „Mifa“ Nr. 333 681
K. P. D. u. Reichsbannerfunktionär
35 Bücher ? . Unbekannte K. P. D.⸗Mitglieder
Mehrere Waffen, Totschläger, Handwerkszeug, Dolche und dergleichen mehr
11 000 Bogen Rohpapier, Bekleidungs⸗ u. Ausrüstungs⸗ stücke, Verbandsmaterial, 460 verschiedene Bände, 10 000 Broschüren
* fte chss ohulenvermaltung. Verschiedene K. P. D. Mitglieder Pol. ⸗Präs. Bochum in Herne, Castrop⸗Rauxel, Wanne⸗Eickel Unkannte Mitglieder der K. P. D.
hsarbeitsminister. r. 740433 Wo.
Berlin, den 9. Oktober 1933.
a n die Arbeitslosigkeit mit allen Kräften unterstützt wird, und
daß gennhg ö chuß nur gegebe erde ; jo 9B . daß gerade in den nächsten Monaten im größerem Umfange nnn eg ten werdens wenn die Arbeit volkswirtschaf⸗ Ortspolizeibehörde in Brecker⸗
lich wertvoll ist. Diese
An die Regierungen der Länder — Wohnunggsressorts —. Betr.: Reichs
9 zu schüsse für In stands
rganzungs⸗ und Umbauarbeit — 2 1.
, fn, fl nneis gh — W 0 6 1 1 1 er * h ; 51 1 3 3 erhi 3 . . ö Möglichkeit der Arbeits ehm . 3 um diefes Ziel za erer eh' lknge muß, ausgenutzt werben, m dieses Ziel zu erreichen. Die Gewährung von Reichszu⸗— schüssen für Instandsetzungs- und Umbauarbeiten hat sich schon bisher als besonders geeignetes Mittel zur Arbeits⸗ beschaffung erwiesen. Es hat sich auch hierbei wieder gezeigt daß die Belebung der Bautätigkeit die entscheidende Vhraus?! stzung für einen allgemeinen Wirtschaftsaufstieg ist, und daß die stärksten Anstöße für die Wiederbelebung der allgemeinen Wirtschaftstätigkeit vom Baumarkt ausgehen. Die Reichs⸗ degierung hat daher in dem Zweiten Gesetz zur Verhinderung der Arbeitslosigkeit vom 21. September 1933 (RGBl 1 8665 bis zu 500 Millionen RM zur Gewährung! von zu⸗ schüssen für Instandsetzungs⸗ und Ergänzungsarbeiken an Be— bäuden, für die Teilung don Wohnungen und den Umbau , cum in Wohnungen bereitgestellt und daneben die ö . Finsvergütungsscheinen bei derartigen Arbeiten . Von dem Betrage von 500 Mill. RM stelle ich Ihnen im Einvernehmen mit dem Herrn Reichsnl nei zshnen,
ehmen. dem Herrn Reichsminister der Fi⸗ nanzen, zunächst einen Betrag von
mn
i. Für die Vergebung der Mittel gelten die er, Mnlage beigefügten Bestimmungen, und zwar auch für früher verteilten Mittel, soweit Vorbescheide nach dem September d. J. erteilt find oder noch erteilt werden.
II.
Auf die hohe Bedeutung dieser Arbeitsbeschaffungsmaß⸗ , im Kampfe gegen, die Arbeitslosigkeit hat der Herr Reichskanzler wiederholt hingewiesen. Der von ihm erwartete Erfolg muß erreicht, werden. Voraussetzung hierfür ist daß alle bei der Yurchführung beteiligten Stellen sich der Be deutung der Aufgabe undder daraus für sie enispringenden großen Verantwortung bewußt sind. ß
Vor allem müß er— warte erde 9 . . ü 1 ß eT artet werden, daß die Reichsregierung im Kampfe gegen
etzungs⸗, en.
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zur Verfügung. in der A die
20.
Instandsetzungs⸗ Ergänzungs- und Umbauarbeiten ausge— ,, n. Es wird Aufgabe der in Frage kommenden , sein, in dieser Richtung auf ihre Mitglieder ein⸗
Ich verkenne nicht, daß die Durchführung einer derartig großen Arbeits beschaffungs maßnahme in verwaltungstech⸗ nischer Hinsicht die größten Anforderungen an die beteiligten Verwaltungsbehörden stellt. Es muß unbedingt vermieden werden, daß etwa durch Mangel an Personal die Durchfüh⸗ rung behindert, vor allem die beschleunigte Erteilung der Vorhescheide verzögert wird. Ich erwarte daher, daß die für die Bewilligung im Einzelfall zuständigen Stellen beschleunigt etwa erforderliche Hilfskräfte einstellen. Die Länder bitte ich hierauf besonders zu achten. Für Neueinstellungen werden insbesondere erwerbslose Architekten und sonstige Angehörige des ö in Frage kommen. ö ö
Wenn die Reichsregier hr ewer! ins sondere dem . . 3 Airbeitsz mögliche ehrte erg inn, n. fange. meitere
itsmöglichkeit gibt, Jo muß sie andererseits er⸗ warten, daß die Zunahme der Aufträge nicht zu . Preissteigerungen ausgenutzt wird. Die Reichsregier is entschlossen, gege ; artige verre fn n n. . ,, ,
g gen,. mit den schärfsten Maß⸗
nahmen vorzugehen. Besonderen Wert muß ich darauf legen, daß schon vor Erteilung des Vorbescheides die An⸗ gemessenheit der Kosten des Voranschlags nachgeprüft wird Ich bitte ferner zu veranlassen, daß Prelssteigerungen Ihnen gemeldet werden und bitte mir diese Meldungen zuzuleiten Ein, mißbräuchliche Ausnutzung der Reichsm tel durch betrügerische Angaben muß verhindert werden. Bei . trügerischem Verhalten ist in jedem Falle ein Strafverfahren einzuleiten; auch andere Maßnahmen, etwa öffentliche Be⸗ kanntgabe der Namen nach Verurteilung dürften eeignet sein, von Betrugsversuchen abzuschrecken. ö 1 gehe ferner dabon aus, daß die ausgezahlten Zu— schüsse auch sofort zur Bezahlung der Rechnungen berwend et werden. z 3
6.
Bei der Verteilung der Mittel im Einzelfalle muß vor allem das Ziel der Ma öznahme, die Bekämpfung der Arßeits⸗ losigkeit, im Auge behalten werden. Es darf daher bei der Prüfung der Anträge nicht engherzig verfahren werden. Ich bitte, die mit der Vergebung im Einzelfalle beauftraglen Stellen hierauf ganz besonders hinzuweisen. ö
M 3 276 9 S z . z Nach dem Gesetz vom 21. September 1933 soll ein Zu—
Vorschrift soll nicht in der Weise sie gi 9 Einschränkung der Instandsetzungs⸗, Ergänzungs— und Umbauarbeiten sind gu fh, grote e m , fin wertvoll. Die Bestimmung sollte Sonderfälle treffen, in denen eine Zuschußgewährung nicht vertretbar erschelut, wie z. B. Fälle, in denen das Vorhaben baupolizeilich - bean— standet wird oder nur völlig unzulängliche Primitiv— wohnungen geschaffen werden sollen oder eine rentable Ver— wertung von Teilwohnungen nicht zu erwarten ist.
Um eine sofortige Auswirkung der Zuschußgewährung auf dem Arbeitsmarkt zu erreichen, darf nach Ziffer 1 der Bestimmungen ein Zuschuß nur für Arbeiten gewährt werden, die, sofort oder innerhalb kurzer Frist begonnen werden. Für die Bewilligung eines Zuschuffes darf daher nicht der Tag des Eingangs des Antiags maßgebend sein, ndern der Zeitpunkt, in dem der Antraägsteller'nach sei ner Ertlärung mit den Arbeiten beginnen will. Die nach Ziffer 1 zu setzende Frist ist nicht zu lang zu ben *ffen. Ist die Arbeit innerhalb der Frist nicht begonnen, so ift der Be trag einem anderen Antragsteller zuzuteilen.
. *9 Durchführung der Maßnahme wird es sich im Interesse einer möglichst großen Arbeitsbeschaffung emp⸗ fehlen, daß die für die Wohnungsaufsicht und Wohnungö— pflege zuständigen Stellen auch ihrerseits bei der Feststellung mitwirken, inwieweit Instandsetzungsarbeiten vom Gesichts⸗ punkt der Wohnungsaufsicht und Wohnungspflege aus not— wendig sind. Hierdurch darf selbstverstäudlich keine Ver— zögerung des Arbeitzbeginns herbeigeführt werden. ö
e n, ö, zu bereinfachen, würde ich es für ichllaßig halten, wenn Anträge von Mietern ober sonstigen Inhabern von Räumen gesammelt durch Grundstückseigentümer eingereicht werden. Von einer ent— sprechenden Bestimmung habe ich jedoch abgesehen, da eine solche unter Umständen in größeren Städten eine Ver⸗ zögerung des Arbeitsbeginns zur Folge haben könnte Ich üherlasse es daher den für die Vergebung der Mittel zu— ständigen Stellen, eine derartige Bestimmung zu treffen. j
6 Zu der festgesetzten Höhe des Zuschusses bemerke ich, daß ich Anträgen auf weitere Erhöhung im Einzelfalle nicht ent⸗
sprechen kann; die Gewährung' eines niedrigeren Zuschusses vird jedoch nur in Aus⸗
ausgelegt werden, daß Arbeitsbeschaffung führt.
will ich zwar nicht ausschließen, sie
nahmefällen in Frage kommen. IV.
se hitte ich, diese aus
1
bring Vewilligung der Zuschüss cklich als eich s zuschüsse⸗ zu bezeichnen.
den
haffung von Wohnungen durch Aufstockung. Jede. Te hnung muß für sich abgeschlossen sein. Als abgeschlossen eine Wohnung, wenn sie neben den Wohnräumen eine eigene iche, die erforderlichen Nebenräume und, wo die Möglichkeit u gegeben ist, einen eigenen Zugang hat.
5. Ein Zuschuß kann auch für An⸗ und Aushauten gegeben unden, selbst wenn durch sie keine selbständige Wohnung, sondern r Teile einer Wohnung geschaffen werden. Als Ausbau ist eebesondere der Ausbau von Räumen für Zwecke des Luft⸗ sttzes anzusehen. Die Vollendung eines angefangenen Neubaues st nicht als Ausbau im Sinne dieser Bestimmung.
J. Der Reichszuschuß beträgt 50 vH der Kosten, im Höchstfalle 10 RM für jede Teilwohnung und für den einzelnen An- und 1sbau in den Fällen der Ziffer 6.
e) Verfahren. . -
8. Ueber die Bewilligung des Zuschusses entscheidet auf An— kg die oberste Landesbehörde oder eine von ihr bestimmte Stelle. LG Gebäuden, die im Eigentum oder in der Verwaltung einer
einde oder eines Gemeindeverbandes stehen, entscheidet die herste Landesbehörde. Sie kann die Entscheidung einer nach— sordneten Behörde übertragen. .
9. Der Antrag muß vor Beginn der Arbeiten gestellt werden: jm ist ein genauer Kostenvoranschlag beizufügen. Zur Antxag⸗ lung ist der Grundstückseigentümer, der Mieter oder ein san⸗ iger Inhaber des Gebäudes oder der Räume berechtigt. Die bsten dürfen eine angemessene Höhe nicht überschreiten.
10. Sind die Voraussetzungen für die Gewährung eines Zu⸗ ßusses gegeben, so ist über die Höhe des Zuschusses ein Vor⸗ scheid zu erteilen. Der Zuschuß vermindert sich anteilig, wenn endgültigen Kosten die Höhe des Voranschlages nicht erreichen. in Anspruch auf einen Zuschuß entsteht erst mit der Erteilung nes Vorbescheides. Bei Ueberschreitung des Voranschlags ent⸗ feht kein Anspruch auf Erhöhung des Zuschusses. d
11. Die aufgewendeten Kosten und die Art der Arbeit sind ichzuweisen. Der Nachweis ist insbesondere durch Vorlage der lechnungen — des Handwerkers, des Bauunternehmers, des Bau⸗ bofflieferanten, des Architekten, der Versorgungsbetriebe (z. B. Wasser⸗, Elektrizitätswerke), der Baupolizei usw. — zu er⸗ hringen. Auch kann eine Bescheinigung der Handwerkskammer, er Industrie⸗ und Handelskammer oder eines vereidigten Bau⸗ ächverständigen verlangt werden. Es kann ferner eine Nach— prüfung an Ort und Stelle erfolgen. Arbeiten, die in Schwarz⸗ beit ausgeführt sind, dürfen nicht berücksichtigt werden. Rech⸗ kungen sind nur anzuerkennen, wenn der Gewerbebetrieb des lusstellers polizeilich angemeldet und in die Handwerksrolle oder bas Héndelsregister eingetragen ist. Im Zweifel ist dies durch tine Bescheinigung der Gewerbepolizei, der Handwerkskammer oder der Industrie⸗ und Handelskammer nachzuweisen.
12. Sind im Einzelfalle die Kosten absichtlich zu hoch ange
Jas⸗ 2
Teil⸗ 2
zäckchen Schwarzpulver, U fertiger Sprengkörper 21 Gewehre und Karabiner, 139 Hieb⸗ und Stoßwaffen, 15 kg Sprengstoffe, 410 Handgranaten lselbst her⸗ gestellt) und Munition
Arnsberg, den 30. August 1933.
Verschiedene K. P. D. Mitglieder in Bochum, Werne, Wattenscheid
F Ver
A.
.
J.
feld Pol.⸗Präs. Bochum
Regierungspräsident. ellbrügge.
6 4 Dr.
—
Beg nn ng h inn g Auf Grund des 5.1 des Gesetzes über ziehung kommunistischen 26. Mai 1933 (RGBl. Teil 1 S. 3 der durch den Herrn Preußischen
lichen Vermögens vom 14. Juli Seite 479) wird das gesamte Vermögen:
W
V.,
mund, Hamm i. Werries,
merich, Unna, Ostwennemar, Bochum⸗Querenburg,
Lünen, Herne, J Herbede, Ende,
Baak, Altendorf, Milspe, Hattingen,
Esborn,
mühle, Castrop-⸗Rauxel, Altenbögge, Neheim,
erzhagen, Nachrodt, Arnsberg i. W.,
Wickede⸗Asseln,
Dorstfeld, Kredenbach⸗Dahlbruch,
Bönen,
Oestrich,
Dortmund⸗Kley, Marten, Kaiserau,
kamen, der Sozialistischen Arbeiterjugend
Herbede, Winz⸗Baak,
Ortsgruppe Herne, Hiddinghausen, Voerde,
——
heben, um einen höheren Zuschuß zu erhalten, so ist die Bewilli⸗
Ver mög in Verbindung mit inister des Innern hierzu erlassenen Durchführungsverordnung vom 31. Mai 1933 (Preuß. Gesetzsamml. Nr. 39) und in Verbindung mit dem Reichsgesetz über die Einziehung volks⸗ und 6
1933 (RGBl.
Der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands Ortsgrüppe Siegen, Witten, Nachrodt, Arnsberg, Altena, Dort⸗ Hagen i. W., Maßen, Holzwickede, Bill⸗ Rünthe, höfen, Freudenberg, Hohenlimburg, Oestrich, Bönen, Bochum, Wattenscheid,
Herringen, Werdohl, Plettenberg, Iser— lohn, Annen, Königsborn, Schüren, Stockum, Eving, Ickern, Maxten, Sölderholz, Schwerte, Dortmund⸗Barop,
des Reichsbanners Schwarz⸗Rot⸗Gold Ortsgruppe Witten, Herne, Witten⸗Bommern, Halver, Mein⸗ Warstein, Lüdenscheid, Dortmund, Iserlohn, Dortmund⸗Oespel, Hagen, Westick. Ostwennemar, Siegen, Bochum, Heeßen, Winz⸗Bonsfeld, Herbede, Schwelm, Hat⸗ tingen, Kierspe, Rahmede, Billmerich, Nieder⸗Stüter, Süd⸗
Ortsgruppe Lünen, Welper, Altena, Hörde, Dortmund, Wanne⸗ Eickel, Bochum-Weitmar, Bochum, Hamm i. W
des Arbeiter⸗Turn- und Sportvereins t Linderhausen, Ichwelm, Arnsberg, Warstein, Plettenberg, Herringen, Eve⸗ ing, Eichlinghofen, Mengede, Menglinghausen,
horst, Höchsten, Dortmund⸗Kley, Wickede, Breden
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Bochum, der „Freie der „Freie des Freien der „Freie Schwir des des des des
eind⸗ Teil 1
„Roter Arbei Sportklubs „ Arbeiter⸗Kraf Soz. Kultur⸗ Soz. Kultur⸗ Soz. Kultur⸗ „Roten Spor Arbeiter⸗Gesa Arbeiter⸗Gesa
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Arbeiter ⸗Mus Arbeiter⸗Gesa Volkschors B Damenchors
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scheid, Sprockhövel, Arbeiter⸗Turn⸗
Volkschors „Freundschaft“ Ortsgruppe Er Freien Sänger, Ortsgruppe V Gesangvereins „Vorwärts“, Ortsgruppe Lüdenscheid,
Arbeiter⸗Gesangvereins T Arbeiter⸗Gesangvereins Arbeiter⸗Gesangvereins Arbeiter⸗Gesangvereins Arbeiter⸗Gesangvereins
Arbeiter⸗Gesangvereins Arbeiter⸗Gesangvereins
sen, Dortmund⸗Oespel, Winz⸗Baak, Nieder⸗Bonsfeld, Scharn⸗
Marten, Habinghorst⸗-Scharnhorst, Aplerbeck, Lütgendortmund, Dortmund⸗ scheid, Iserlohn, Evingsen, Bochum, Watten⸗ Altenbochum,
* I 1 442 . „Sparta“ Ortsgruppe
Hörde,
Schwimmer“, Schwimmer“,
Wassersports,
umer
Sportklubs „Bar Kochba“ Ortsgruppe Dortmund,
tersport“, Ortsgruppe Hagen i. W Jahn“, Ortsgruppe Weidenau, tsportklubs, Ortsgruppe und Sportkartells, Ortsgruppe Maßen, und Sportkartells, Ortsgruppe Bochum, und Sportkartells, Ortsgruppe Bergkamen, ts“, Ortsgruppe Herne,
ngvereins, Ortsgruppe Billmerich ngvereins, Ortsgruppe Arden,
8 18e 10e,
Mea n ej dern git Wweldenglt
Warstein,
ikvereins, Ortsgruppe Iserlohn, ngvereins Volmarstein,
arop,
Harmonie, Dortmund⸗Kley, Dortmund⸗Höchsten, Dortmund-⸗Kley, Hohensyburg, Lütgendortmund, Rünthe,
amen,
Hohenlimburg, Obersprockhövel, bersprockhövel,
attingen,
Arbeiter⸗Gesangvereins „Lyra“ Hamm i. W.,
Deutschen Arbeiter⸗Sängerbundes Hamm i. W.