1933 / 242 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 16 Oct 1933 18:00:01 GMT) scan diff

Reichs- und Staatsanzeiger Nr. 242 vom 18. Oktober 1933.

S. 2.

IV. Seemannswahlen. § 14.

(I). Als Seeleute im Sinne des § 1112 Reichsstimmordnung

sind besonders auch zu behandeln:

a) dandelsschiffskapitäne. die sich durch ihr Patent ausweisen, und alle sonstigen zur Besatzung eines Handelsschiffes ge⸗ hörenden Persoͤnen mit Dauerausweis uber ihren Berüf;

D) die Besatzung von fiskalischen Leuchttürmen und Wasser⸗ fahrzeugen auf Seeiwasserstraßen und in Küstengewässern;

6) die Zivilbesatzung der Leuchttürme und der Schiffe der Reichsmarine (Werft⸗, Lotsendampfer, Wasserprähme, Feuerschiffe);

d) die Zivilbesatzung der Kriegsschiffe (Friseure, Köche, Kan⸗ tinenpächter, Handwerker 363 sowie alle sonstigen plan⸗

mäßig oder überplanmäßig auf Kriegsschiffen eingeschifften Stimmberechtigten.

(2) Tie im Abs. 1 unter b bis d aufgeführten Personen sind zur Stimmabgabe nach § 1112 Reichsstimmordnung zuzu⸗ lassen, wenn sie neben dem Stimmschein eine Bescheinigung der zuständigen Dienststelle vorlegen, daß sie aus dienstlichen Gründen am Abstimmungstage ihr Stimmrecht an Land nicht ausüben können. 815.

Die zur Abgrenzung der Stimmbezirke zuständigen Be⸗ hörden werden ermächtigt, die Abstimmungszeit für Seeleute ab— weichend von § 111a Ziffer 4 Reichsstimmordnung den örtlichen Bedürfnissen entsprechend festzusetzen. Die tägliche Abstimmungs⸗ zeit muß mindestens zwei Stunden dauern.

V. Abstimmung auf Seefahrzeugen. (Bordabstimmung.) 8 16.

Für deutsche Seefahrzeuge, die in das Schiffsregister ein— getragen sind und am Abstimmungstage voraussichtlich fünfzig Stinimberechtigte an Bord haben, wird ein Abstimmungsbezirk gebildet, der zum Heimathafen des Schiffes zählt. Auch wird ein Abstimmungsvorsteher und ein Stellvertreter des Ab— stimmungsvorstehers ernannt. Die Bildung des Abstimmungs⸗ bezirks und die Ernennung des Abstimmungsvorstehers und seines Stellvertreters obliegt der für den Heimathafen nach § 165 Reichsstimmordnung zuständigen Behörde,

§ 17.

Die. Gemeindebehörde des Heimathafens versorgt das Schiff mit Abstimmungsgeräten, mit Stimmzetteln, Umschlägen und Vordrucken zur Abstimmungsniederschrift. Für Seefahrzeuge, die vor dem Abstimmungstage nicht mit den allgemeinen Stimm⸗— zetteln versorgt werden können, werden die Stimmzettel an Bord Arch. Druck oder auf anderem Vervielfältigungswege hergestellt. Der für, den Heimgthafen zuständige Abstinimungsleiter teilt zu diesem Zwecke im Benehmen mit dem Schiffseigner dem Schiffe

den Inhalt des amtlichen Stimmzettels auf dem Funkwege mit.

§ 18. () Zur, Teilnahme an der Abstimmung an Bord (Bordab— stimmung) sind berechtigt solche Passagiere, die im Besitze eines Stimmscheines sind. .

2) Zur Teilnahme an, der Bordabstimmung sind außerdem berechtigt die mit Stimmschein versehenen Angehörigen der Schiffs— besatzung, sofern für die Besatzung keine Möglichkeit besteht, in den zehn Tagen vor oder in den fünf Tagen nach dem allgemeinen Abstimmungstag E 111a Reichsstimmoördnung) an Land abzu⸗ stimmen. . .

§ 19.

(I) Befinden sich am Abstimmungstage auf einem Schiffe,

§ 20. Der Schiffskapitän meldet möglichst vor oder alsbald na Antritt dee gf dem ib üneun n n l erforderlichenfalls Ie,

Funkspruch, ob an Bord seines Schiffes eine Bordabstimm flattfludet. chiff ne Bordabstimmung § 21.

Das Abstimmungsergebnis wird nach den allgemeinen Vor— schriften festgestellt und vom Abstimmungsvorsteher dem Ab⸗ n,, , . des Heimathafens unverzüglich, erforderlichenfalls durch n ,, übermittelt. Die Abstimmungsniederschrift mit ihren Anlagen und die gültigen Stimmzettel (8 1296 Reichsstimm⸗ ordnung) werden mit der nächsten Post dem Abstimmungsleiter übermittelt.

§5 22.

5 ; Im übrigen gelten die allgemeinen Abstimmungsvorschrifte im übrigen gelter gs en auch für die Bordabstimmung. .

VI. Abstimmungszeit. § 23.

. 8 ;

In ländlichen Stimmbezirken mit weniger als 10900 Ein— ehr kann die zur Abgrenzung der . un n, Behörde, abweichend von S. 115 Satz 2 Reichsstimmordnung, den Beginn der n n, auch früher, jedoch nicht früher als auf 7 Uhr vormittags, oder , jedoch nicht später als auf , , i,. Abstimmungszeit muß

erbrochen mindestens sechs Stunde er darf nie vor 2 Uhr nachmittags schließen. . ,

Berlin, den 14. Oktober 1933.

Der Reichsminister des Innern. Frick.

Die Indexziffer der Großhandelspreise vom 11. Oktober 1933.

1913 100

1933 4. Oktbr. II. Oktbr.

Ver⸗ änderung in vh

Indergruppen

I. Agrarstoffe. I. Pflanzliche daher mittel 2. Schlachtvieh .. , . 3. Vieberzeugnisse . ... 4. n,, ; ; ö grarstoffe zusamm b. 6, ö nin . II. . Rohstoffe und Halbwaren. 9 . ö ff ö ö ö Eisenrohstoffe und Eisen .. 8. Metalle (außer Eisen) . 3. Textilien. . = 3 64. 10. 9. J 1 1

99,0 79, 106,9 90, 22, 73.3

99, 72,3 108,0 90,5 922,3 72,8

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116,1 19J,

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12. Künstliche Düngemittel 13. Technische Oele und Fette 9 gar gn . Papierstoffe u . 16. Baustoffe . ö Industrielle Rohstoffe und

81

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', ,,, . Abstimmungsbezirt gebildet worden ist G 16) , , 85 55 YM, , e , d, TD rwtibsrin ming utuse , undl giht e tesscr err. Ta Abstimmungstag durch Anschlag den bft 2 aum und die Abstimmungszei c , , , , 1 ie ngszeit bekannt. Die Absti szei ist nach der Zahl der Stimmischeinink Tie, Abstimmungszeit ö der Stimmscheininhaber b ss m

gelegt we bed haber zu bemessen und soll so gelegt n Stimmscheininhabern Gelegenhe! geben ist, an der Bordabst: ; abern Gelegenheit ge⸗

. d immung teilzunehme er änd . l zunehmen. Unte r ann die Abstimmungshandlung unterbrochen werber 1 Tauer der Unterbrechung ist der Spalt der S , . Siegeln 3 ver ce e Sp der Stimmurne mit

(2 Möhren? nes 3 5 J k. Während des Aufenthalts des Schiffes im Hafen eines

755

emden Staates oder . . ;

,,, r in seinen Hoheitsaemwässern Fits * * Bordabstimmung nicht stnt. n boheitegemwässern findet eine

für Kolonialwaren und waren nahezu ausgeglichen.

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Halbwaren zusammen .. tigwaren.

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. 2.

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Die Gesamtindexziffer der Großh ĩ übe, Die Gesa . . andelspreise war = , ,,,, wenig verändert. ee, fan gn schaftliche ,. wurden durch Preisrückgänge ür industrielle Rohstoffe und Halb

) Monats durchschnitt September.

zreisrück Preiserhöhungen für Futtergerste und 1 wurden, aus. er Rückgang der Indexziffer für durch niedrigere Preise für 3 hen ö 4 verursacht. n den Märkten der Nichteisenmetall Kupferpreise gefallen. ; für . Preise für Baumwollgarn und Han woche. In der Gruppe Häute und rückgänge für Rindshäute und Kalbfelle gesunken. AUnter den industriellen Fertigwaren für Konsumgüter weiter leicht angezogen. Berlin, den 14. Oktober 1933. Statistisches Reichsamt. J. V.: Dr. Platzer.

über die Ernennung des Reichs Nach §8 des Reichswahlgesetzes

amts, Ministerialdirektor Dr. Rei chard

des Reichswahlleiters ernannt. Berlin, den 16. Oktober 1933.

Frick. Bekanntmachun

rung und sonstigen Ansprüchen“ di Gr r nn ng . iC d' f

für eine Unze Feingold

tober 1933 mit RḾ 13, 155 umgerechnet für ein Gramm Feingold ö. . ö in deutsche Währung umgerechnet. ...

Berlin, den 16. Oktober 1933. Dr. Döring.

. ö über Zollstraßen im Bezirk d finanzamts Karls ruh

wird gemäß 5 17 Bundẽggesetzblatt S. 317) hiermit verhrdnet:

. Die Stauwehrbrücke Dogern bis zur Dogern im Sauptzollamts bezirk Waldshut

Karlruhe, den 11. Oktober 1933.

J. V: Schneider.

Im einzelnen sind an den Schlachtviehmärke⸗ für Inder Schweine und ger! h hill ; gung für Kälber war nicht einheitlich. Von' den nissen haben sich Eier, Speck, Talg und Käse . 2m der Inderxziffer für Futtermittel gänge für Hafer, Sojaschrot und Oelkuchen di Troclenschnitz

ee, Kakao (Aeera)

in deutsche Währung nach dem Berliner Mittel. kurs für ein englisches Pfund vom 16. Ot.

Auf Grund der Verordnun s Rei ini

ö. f ing des Reichsministers

Finanzen vom g. Sktober 1928 eiche en e e mite, des Vereinszollgesetzes vom J. Jul i

straße im Sinne des § 17 des Vereinszollgesehes.

Yig . 7 h Diese Verordnung tritt mit dem auf ihre Verkündi folgenden Tage in Kraft. ö.

Preish

j ieherz im Hr

wirktenꝰ du m Kolonial waren ind ein

sind vor allem

Unter den Textilien lagen din e Wolle, Baumwolle . ire gen, ö

driger,

höher als in der! eder wirkten ah

aus. Von

technische Gelen und Fetten ist hauptsächlich Leinöl im .

haben die Pu

Bekanntmachung

wahlleiter

58 des vom 6. März in (RGBl. j S. 159) wird der Präsident des Stati jtische rh

t, zum Reig

wahlleiter und das Mitglied des Statistischen Rei . d Mit ichs Oberregierungsrat Dr. Steen Meyer, . e cn

Der Reichsminister des Innern.

9

über den Londoner Goldpreis gemä ö vom 10. Oktober ich 66, er Wertberechnung von Hypothel silb. und den Angehörigen des Deutschen Luftsportver⸗

uf Fein 6 Idi nt

Der Londoner Goldpreis beträgt am 16. Oktober 1933

128 ch 6

RM 6, pence d js

RM 2577)

Statistische Abteilung der Reichsbank.

es Lande e.

9

ZHollzweigs gilt als 3

k Der Präsident des Landesfinanzamts.

Nachweisung über Branntweinerzeugung und Vranntweinab

satz im 4. Viertel des

1 ; .

3b . 6 J

n, Vierten * i 4. Vierteljahr Von der in Spalte 1 angegebenen

Vetriebsjahrs 1932/33.

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sind hergestelit entfallen auf ablieferungsfreien, an die Reichs⸗ monopolverwaltung n . R ranntwein pflichtigen (Gef. 8 6 Aof. 2

/ abliefe⸗ Monopol zu⸗ rungs⸗

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sonstigen ablieferungsfreien Branntwein

Menge Von dem abli ichti . ieferungspflichtigen Branntwei (Spalte ) sind , Tn ret

landwirtschastlichen Biennereien

a) b)

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Bestände der Reichs monopol. verwaltung an unverarbeitetem aus aus

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ö preiß⸗⸗· im . gan spitze Lanzen

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e) 1 zur unvollstän. voll. digen Ver . ständig gällung (außer . zum Schon an en wein, wer. zur Essig⸗ äußerl. beitt⸗ . ; bereitung) Gebrauche mittel es gãällt . Dol geist⸗ . , ranntwein

Deil mittel Miech⸗ im brannt⸗—

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des allgemeinen ermäßi mäßigten Ver fauspreises

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Reichs⸗ monopol⸗ verwaltung an unver⸗ arbeitetem Branntwein am Schlusse

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Ausfuhr⸗ abgang preises /

J Weingeist

Am Schluss des Viertel jahtl waren in Eigenlagem vorhanden

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5305 Berlin, den 14. Oktober

1933.

7 876 6 966 7 832 36 429

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rn eingeschränkt, als er nur gegen Angriffe gewährt,

perständigen schlechthin unter den erhöhten Strafschutz ge⸗

Neichs⸗

und Staatsanzeiger Nr. 242 vom 16. Oktober 1933. S. 3.

Begründung setzes zur Gewährleistung des Rechts⸗ 13. Oktober 1933 (RGBl. 1933 1 S. 729). Veröffentlicht vom Reichsjustizministerium.

Tie nationalsozialistische Revolution ist beendet. Ihre ö . nur . sichern, wenn es gelingt, den Aufbau des li g aatez in Ruhe und Stetigkeit zu ö, Voraus⸗ . hierfür ist die Gewährleistung des Rechtsfriedens lber jedem, der die Gesetze und die Autorität des Staates ihtet gampf gilt in erster Linie dem pylitischen Ber—

ertum; Angriffe gegen den Bestand, die Sicherheit und insehen des Staates, Gewalttaten gegen seine Träger die Träger der nationalsozialistischen Bewegung müssen fer Einsatz aller staatlichen Machtmittel unterdrückt werden.

Die Entwicklung der letzten Zeit hat gezeigt, daß die lenden Gesetze zur Bekämpfung der staatsfeindlichen Be—⸗ Ehungen nicht ausreichen, Fast täglich noch ereignen sich . Witteilung des Geheimen Staats polizeigmts, schwere cherfälle auf Mitglieder nationalsozialistischer Verbände und slizeibeamte. .

BFesonders gefährlich für Staat und Volk sind die Be⸗ chungen derjenigen staatsfeindlichen Kräfte, die das Feld her gegenrevolutionären Tätigkeit in das Ausland verlegen, mn von hier aus den Sturz der deutschen Regierung zu be⸗ üben. 1 Abwehr solcher Angriffe volksschädlicher Elemente lte der Entwurf eines Gesetzes zur Gewährleistung des scchtsfriedens dienen, der am 22. Juli d. J. vom Preu⸗ sschen Staatsministerium der Reichsregierung vorgelegt orden ist. ö. i iel und Grundgedanken stimmt der vorliegende Ge⸗ hen wurf mit dem preußischen Entwurf überein. .

51 Abs. 1 Nr. J und ? des Entwurfs erweitert den be⸗ itz 'in 5 5 Abs. 2 Nr. 1 der Verordnung des Reichspräsi⸗ pulen zum Schutz von Volk und Staat vom 28. Februar zz (R„ößBl. 1 S. 83) unter den erhöhten Strafschutz gestellten rrsonen kreis. . ai n, sind nach dem Entwurf außer den Angehörigen ä Sturmabteilungen (einschließlich des Stahlhelms) und der hutzstaffeln der WSDAP. sowie den Amtswaltern der

Ge acus vom

undes diejenigen Personen, die als Organe des Staates oder s Prozeßbeteiligte für die Aufrechterhaltung der öffentlichen rduung und Sicherheit oder für die staatliche Gerichts bar⸗ it und damit für die Gewährleistung des Rechtsfriedens von sonderer Bedeutung sind. Darunter fallen die Richter, die höffen und Geschworenen, die Staatsanwälte, die Polizei⸗ lamten, die Angehörigen der Wehrmacht. Aber auch Zeugen 1d Sachverständige müssen den erhöhten Strafschutz genießen, benn anders es gelingen soll, die Rechtssicherheit im Staate erhalten und zu stärken. Zu den Angehörigen des Deut⸗ hen Luftsportverbandes gehören auch die Angehörigen seiner andes- und Ortsgruppen.

Der Schutz der in §1 Abs. 1 Nr. 1 und 2 des Entwurfs sufgeführten Personen ist gegenüber dem Schutz des in 55 lbs. 2 Nr. 1 der Verordnung des Reichspräsidenten zum chutze von Volk und Staat bezeichneten Personenkreises 3

ird, ze aus bestimmten Beweggründen erfolgen. Diese Eins ran⸗ ung ist . und gerechtfertigt. Es erscheint weder urchführbar noch entspricht es dem Ziel, das durch den vor segenden Entwurf erreicht werden soll, daß die Angehörigen er erwähnten nationalen Verbände, die Richter und Staats nwälte, die Polizeibeamten und Angehörigen der Wehrmacht der gar die Schöffen und Geschworenen, Zeugen und Sach⸗

lellt werden. Vielmehr geht der Entwurf davon aus, daß, soweit der Angriff nicht aus politischen Beweggründen oder us Gründen erfolgt, die in der anitlichen oder dienstlichen Tätigkeit des Angegriffenen oder in der Tätigkeit als Prozeß⸗ beteiligter liegen, die allgemeinen Strafgesetze Anwendung sinden. Für die Gewährung eines uneingeschränkten . Etrafschutzes für J ist ein gesetzgebe⸗ üisches Bedürfnis nicht hervorgetreten. . ,, 6 § 1 Abs. 1 Nr. 3 des Entwurfs liegt in einem Doppelten. Einmal erweitert die Bestimmung den Strafrahmen des Hochverrats für das im Ausland begangene Verbrechen des Hochverrats (5 8 bis S6 St GB.) nach oben bis zur Todesstrafe und erhöht die Mindeststrafen; zum ande ren wird für die Verfolgung des im Ausland begangenen 36 brechens des Hochverrats, für die nach bisherigem Recht 6 Abs. 2 Nr. 1 StGB.) das Opportunitätsprinzip galt, das Le⸗ galitätsprinzip eingeführt. Die Rechtfertigung für die von dem Entwurf vorgeschlagene Regelung liegt in der besonderen Gefährlichkeit der Tat und in der Verwerflichkeit der Gesin⸗ nung des Täters. ö P gleiche gilt für 5 1 Abs. 1 Nr. 4 des Entwurßs. Dr⸗ jenige, der den im Auslande begangenen Hochverrat im In⸗ land fördert, soll keine andere Behandlung erfahren als der im Ausland befindliche Hochverräter. Die Einführung hoch⸗ verräterischer Druckschriften in das Inland zum Zwecke der Verbreitung und die Verbreitung solcher Druckschriften im Inland ist lediglich ein Anwendungsfall der Förderung des im Ausland begangenen Hochverrats, der wegen. seiner be⸗ sonderen Bedeutung in der Vorschrift ausdrücklich genannt ist. Der Begehung im Ausland steht im strafrechtlichen Sinne die Begehung im Saargebiet gleich. ö §s 2 des Entwurfs schafft eine besondere Strafbestim⸗ mung für die Einfuhr staatsgefährlicher Druckschriften, . Der Herstellung solcher Schriften im Inland wird durch die Wachsamkeit der Sicherheitsbehörden wirksam begegnet. Die staatsfeindlichen Elemente sind deshalb immer mehr . übergegangen, das Material für ihre Wühlarbeit im Ausland herzustellen Und von dort aus ins Inland hinein zu I breiten. Diesen Versuchen muß durch Strafdrohungen mi Absicht der Verbreitung zu . ö Nach dem Vorschlag des Entwurfs werden abgesehe von e, 51 3 Land rf aufgeführten Druchschriften hochverräterischen Inhalts diejenigen Druckschriften 3. saßt, die den gußeren Tatbestand einer der in 82 Ziff. . bis 3 des Entwurfs genannten strafbaren Handlungen be⸗ gründen. Der Strafrahmen des 52 des Entwurfs bedeutet eine wirksame Erhöhung der für die Grundtatbestände gelten⸗ den Strafdrohungen. Die Einfuhr muß geschehen sein in der Absicht der Verbreitung zu staatsgefährdenden Zwecken.

Nach 5 3 des Entwurfs sind für die in 85 1 und 2 be⸗ 6 Straftaten die nach der Perorduung der Reichs⸗

ständig, soweit nicht die Zuständigkeit des Reichsgerichts oder der Oberlandesgerichte begründet ist. Dem dringenden Staatsinteresse, das an alsbaldiger Aburteilung dieser Ver⸗ brechen und sofortiger Strafvollstreckung besteht, wird dadurch Rechnung getragen.

Bekanntmachung.

Die am 13. Oktober 1933 ausgegebene Nummer 112 des Reichsgesetzblatts, Teil J, enthält:

die Verordnung über den Verkehr mit Arzneimitteln, vom 4. Oktober 19383,

das Gesetz zur Durchführung des Abkommens zwischen der Deutschen Regierung und der Polnischen Regierung über die Auf— hebung des Deutsch⸗Polnischen Gemischten Schiedsgerichts, vom 30. September 1935,

das Gesetz über die schiedsgerichtliche Erledigung privatrecht⸗ licher Streitigkeiten des Reiches und der Länder, vom 10. Ok⸗ tober 1938,

das Gesetz zur 13. Oktober 1933, die Verordnung zur Ausführung des Gesetzes über Exrich⸗ tung von Zwangskartellen (Verfahren vor der Einigungsstelle), vom 6. Oktober 1933,

die Zweite Durchführungs- und Ergänzungsverordnung über Zwecksparunternehmungen, vom 10. Oktober 1933, ;

die Durchführungsverordnung über die Grundsteuersenkung für Neuhausbesitz, vom 11. Oktober 1933, J.

die Zweite . zum Gesetz über Verwen—⸗ dung von Kartoffelstärkemehl und Magermilch, vom 19. Ok⸗ tober 1939.

, ,. 1 Bogen. Verkaufspreis: (15 RM. Postversen⸗ dungsgebühren 0, (4 RM für ein Stück bei Voreinsendung. Berlin NW 40, den 14. Oktober 1933.

Reichs verlagsamt. 8. B Rnllecng.

Gewährleistung des Rechtsfriedens, vom

Bekanntmachung. Die am 14. Oktober 1933 ausgegebene Nummer 113 des Reichsgesetzblatts, Teil l, enthält: die Verordnung des Reichspräsidenten über die Auflösung des Reichstags, vom 14. Oktober 1933, . die Verordnung über die Neuwahl des Reichstags, vom 14. Oktober 1933, . , den Aufruf der Reichsregierung an das deutsche Voll, die Verordnung zur Durchführung der Volksabstimmung über den Aufruf der Reichsregierung an das deutsche Volk, vom 14. Oktober 1933, die Erste Verordnun mung (Wahl⸗ und Abstimmungsverordnung,), tober 1933, . ; das Dritte Gesetz zur Aenderung des Reichsstatthaltergesetzes, vom 14. Oktober 1933. Umfang: 1 Bogen. Verkaufspreis: 9,16 RM. Postversen—⸗ dungsgebühren: 0,04 RM für ein Stück bei Voreinsendung. Berlin NW 40, den 16. Oktober 1933.

Reichsverlagsamt. J. V.: Alle ckn a.

ur Reichstagswahl und Volksabstim⸗ ; vom 14. Ok⸗

Bekanntmachung. Die = 18 Oer 202. 020 M mm mov 41 des Reichsgesetzblatts, Teil II, ö , . i kanntmachung über das deutsch⸗polnische Ablommen e e , ö. k Gemischten Schieds⸗ cichts, vom 10. Oktober 1935. . . ; . ö , Bogen. Verkaufspreis: 9.5 RM. Postver⸗ sendungsgebühren: o,o RM für ein Stück bei Voreinsendung. Berlin NW 40, den 14. Oktober 1933. Reichsverlagsamt. J. V.: Alleckn a.

Prens en. Staatsministerium. . ö Der Ministerialtat im Preußischen Ministerium de Inner Dr. . ist mit Wirkung vom 1. No⸗ vember 19833 zum Mitglied des Gerichtshofs zur Entscheidung der Kompetenzkonflikte ernannt worden.

Preußisches Ju st iz ministeriu m. Amtsgerichtsrat Schneider in Siegen ist zum Land⸗ gerichtspräsidenten daselbst ernannt. . . Zu Oberstaatsanwälten sind ernannt: Erster e. anwalt Poth von der Amtsanwaltschaft Frankfurt . . in Hechingen, Staatsanwaltschaftsrat Hattingen in se. daselbst, Erster Staatsanwalt Dr. von ,, 3 Staatsanwaltschaft des Oberlandesgerichts Königsberg i. Pr. in Lyck. . Ministerialdirigent i. e. R. Dr. Rosen feld ist auf 6 ire mn, ö Wiederherstellung des Berufsbeamten⸗ tums mit Ruhegehalt aus dem ZJustizdienst entlassen.

Bekanntmachung. . Auf Grund des 81 des Gesetzes über die Einziehung ko ö ni st i sch ö. Vermögens vom 26. Mai 19835 (RGBl. 1 S. 293) in Verbindung mit dem Gesetze über die Einziehung volks- und staatsfeindlichen Verm ens e. 14. Juli Ios33 (GRGBl. I S. 479) und der Preußischen. Dur J ührungsverordnung vom 31. Mai 1933 a . ö geh 39 wird das gesamte Vermögen der nach enannten Firmen zugunsten des Preußischen Staates eingezogen: 1. Gerisch C Co, G. m. b. H., Dortmund, 2. Neue Freie Presse G. m. b. H, Hagen, 3. Siegerländer ö,, m. b. H., Siegen, 4. Osterroth C Co., Hamm, ; 5. . Buchdruckerei und Verlagsanstalt E. Graf & Co., Bochum. a Dazu gehören insbesondere die bebauten Grundstuge zu 1 . im v. Dortmund Bd. 102 vl. 3 zu 2 eingetragen im Grundbuch v. dagen. Bd. 4 el. . zu eingetragen im Grundbuch v. Hamm Bd; 213 Vl. 97 ; zu 55 eingetragen im Grundbuch v. Bochum Bd. 29 Bl. 97 ; mit sämtlichen Gebäuden, Betriebseinrichtungen, Maschinen und allem sonstigen Inventar. Das gesamte eingezogene Ver⸗ mögen einschließlich Bargeld, Postscheck⸗ und Bankguthaben,

eigne ich namens des Preußischen Fiskus mit sofortiger Wirkung an die Konzentration A.-G. in Berlin 8SW 68, Lindenstr. 3. Arnsberg, den 12. Oktober 1933.

Der Regierungspräsident.

Dr. von Stockhausen.

Bekanntmachung. Auf Grund des Gesetzes vom 26. Mai 1933 über die Einziehung kommunistischen Vermögens (RGBl. 1 S. 293) in Verbindung mit 51 der Verordnung vom 31. Mai 1933 zur Durchführung des Gesetzes über die Einziehung kommu⸗ nistischen Vermögens (Gesetzsamml. S. 39) und des Gesetzes vom 14. Juli 1933 über die Einziehung volks⸗ und staats⸗ feindlichen Vermögens (RGBl. 1 S. 479) werden nachfolgend aufgeführte Gegenstände mit der Maßgabe zugunsten des Preußischen Staates eingezogen, daß mit der öffentlichen Bekanntmachung dieser Verfügung im Deutschen Reichs⸗ und Preußischen Staatsanzeiger diese Gegenstände Eigentum des Preußischen Staates werden. Gegen diese Verfügung ist ein Rechtsmittel nicht gegeben. Kreis Düsseldorf⸗Mettmann Arbeiter⸗Samariter⸗Kolonne, Hilden: 3 Schränke mit ver⸗ schiedenem Inhalt. Arbeiter⸗ und Samariter⸗-Kolonne, Haan: Inventar. Kommunistischer 1 Schrank. Kommunistischer Gesangverein Volkschor, Haan: 1 Schrank. Arbeiter⸗Turn⸗ u. Sportverein, Hilden: 1 Schrank und Turngeräte. Arbeiter⸗Gesangverein „Vorwärts“, Hilden: 3 Schränke mit Noten und Liederbüchern. K.P. D, Hilden: 1 Vewielfältigungsapparat. Arbeiter⸗Gesangverein „Zukunft“, Hilden: 1 Noten usw.

Das gesamte

Arbeiter- Turn⸗ u. Sportbund, Haan!

Schrank mit

Kreis Dinslaken. Arbeiter⸗ u. Samariter⸗-Kolonne, Dinslaken: 2 Bein schienen, 8 Drahtgeflechtschienen, 1 fahrbare Tragbahre, 1 Handtragbahre, 1 Verhandstornister. Verein „Pockrock“⸗ Dinslaken; 200 Bücher. . Allgemeiner Deutscher Gewerkschafts bund, Dinslaken! 40 Bücher. . . . . Komm. Einheitsverband für proletgrische Sexualreform u. Mutterschutz Walsum⸗Wehofen: Bargeld 380 20 RM. Kreis Moers. Paul Schlichting, früher Lintfort, jetzt unbekannt: Bücher und Broschüren. . ; . Kulturkartell der K.. D, Lintfort: 108 Bücher. Valentin Koslowsti, früher Homberg, jetzt Aufenthalt unbekannt: 1 Kraftrad DKW Nr. 99 227. K. P. D., Rheinhausen: 1 Schreibmaschine. . Kampfbund gegen den Faschismus, Homberg: 2 Luftbüchsen mit Futteral. Rhein⸗Wupper⸗Kreis. Internationale Bibelforscher⸗Vereinigung, We mel s⸗ kirchen: 11 Pakete mit Büchern und Druckschriften. Kreis Geldern. K.P. D., Geldern: 22 Bücher. Kreis Grevenbroich. air Ieiß Her e Gern Gnstindeei Re. Be ird , de . * 3. Darlehnskasse, Gustorf, über 5, 6 RM. und verschiedene Vereinsutenfilien. Stadt Neuß. R. G. O., Neuß: 1 Schreibtisch. Arbeite rmusikkapelle, Neuß: Verschiedene Wuppertal: Eigentümer unbekannt: 58 Schußwajfen . Erde Th eßfportvercin, Wuppertal: 2 Kleinkaliber büchsen. . . Rote . Wuppertal 1 , ,, , Eigentümer unbekannt 2Schreibmaschinen, 1 Verviel⸗ fältigungsapparat, 2 Vewvielfältiger. Remscheid. . Arthur Klöpper, Remscheid ; 1 Kleinkaliberbüchse. Emil Voß, Remscheid: 1 Flobertbüchse. KD. Remscheid: 6 Lampen. Solingen. 6 8 . z 54 3 . M R d Bergische Arbeiterst imme: Motorra 193 21 822, 2 Schreibmaschinen, 97 Bücher . Metallarbeiterverband, Solingen: 1 Schreibmaschine. Düsseldorf. . ö ate Turnverein „Einigkeit“, Düss eldorf: Turngerã ĩ Komm. Athletenverein, Gere shei m. Boꝛgerate, Mieterschutzuerband, Düsseldor 6 Sch reibmaschine. Rote Hilfe, Düsseld orf: 1 Schreibmaschine. . Komm. Sportverein, Düsseldorf, Mülheimer Straße: Sportgeräte. Essen. 263 315 2 7 2551 . 7 3 . 95 87 . Volkshilfe mit Bestattungsfürsorge, Essen: Bar 195 ö 2 . Essen über 654,08 RM, Büroeinrichtung. Martin Hoffmann, Essen, jetzt unbekannten Aufenthalts 1 Schreibmaschine. Heinrich 33 Essen: jetzt unbekannten 1Schreibmaschine „Continental“ Nr. 22 917. . Rhein.⸗⸗Westf. Verlags⸗ u. Zeitungsvertriebs G. m. b. H. bzw. Westdeutsche Buchdruckerwerkstätten A⸗ G. Das gesamte vorhandene Maschinen- und sonstiges (Möbel) Inventar, bar 347,35 RM. . Druckerei Fa. Kolbenstetter in Essen Borbeck. Das ge samte vorhandene Inventar (Maschinen- und Büroeinrich-⸗ tungen). . JAS. Essen: Büroeinrichtungen. Intẽressen emeinschaft der Mieter in w D. Ergen Büroeinrichtung usw. . Sporthaus Fichte, Essen: Spoꝛtutensilien. Rote Hilfe, Essen: Bar .* RM. . Radio- und Schallplatten⸗Freunde, Essen⸗ Bar 160. RM. Rhein. Westf. Verlags⸗ n. Zeitungs vertriebsgesellschast, Esfen : Postscheckkonto Essen Nr. 25 367 über 555,51 RM. Düsseldorf, den 13. Oktober 1933. Der Regierungspräsident. J. V.: Hild.

Instrumente.

„Neander“

Aufenthalts:

Essen: Büromöbel.

Bekanntmachung.

8.

i ist: zermögens 26. Mai iehung kommunistischen Vermögens vom W. 1. . 18 2935 in Verbindung mit der Durchfii

regierung vom 21. März 1933 gebildeten Sondergerichte zu⸗

Hypotheken und sonstigen schuldrechtlichen Ansprüchen über⸗

, . K

f Gr es § 1 es Gesetzes über die Ein⸗ J. Auf Grund des §1 Abs. 1 des Gesetzes über die 2 hrungs⸗

verordnung vom 31. Mai 1933 (Gesetzsamml. Nr. 39 S. 207)

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