1933 / 246 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 20 Oct 1933 18:00:01 GMT) scan diff

ö 8. Reichs und Staatsanzeiger Nr. 246 vom L090. Oktober 1923. S. 2. Reichs. und Staatsanzeiger Ar. ad vom 20. Otiober 19383. 6

2 er er cheint dabei nicht in Frage zu ; ,, ö ö ; teußen an: Aenderung oder Trennung s ,,, 5. September 1933 „Arbeit bricht ] Vermögensbestände zugunsten des Landes Preuße unf eier , w e geln an ? Bersteuerte und steuerfren abgelaffene Zuckermengen in Monat September 1933 Nr. , , 533 ern r g, nen mn, Landheim mit zue preuhischen Morgen Land. , , D enn nr, ge, , In den freien Vertehr ubergesührter versteuerter Zucker! n, die en egi le der halten .= Steuerfrei abgelassene Zuckerm e September 1933. . . Der Regierungspräsident. ehemaligen Prenußenparlamente, ür die Arbeit der nächsten In den freien V ge ) entfallen an Zuckersteuer gelassene 3 engen?) 89. y vom 13. Juli 1933 „Durch die Reichs chau J. V.: Dr. rar g on Wartenzleben. , , , ,,,, ö nr, e,. . deutschen Landwirtschaft zur ,, , , . 6 , e, . er . 2 12 . 37 9 ta J 0 er J! 83 4 . . ; he . 5 in * J unf se neh ,, . . lüb 1933. eig n nt m ch un g. ö K . 5 . bie n l eg e rig inn inn wir Auf Grund des 31 Absag 1 des Gesetzes über die Ein⸗ 2 gehen uiid. großen Repräfentationsräume des früheren B. Nr. svstze⸗ (Verfalltag 19. Oktober 1935). Gültig nur ziehung kommunistifchen Ve rmögens vom ,, i es vom 5. Oktober 1933 mit üeuem Faupt⸗ 386. Man 983) (RGBl. J S. 293) in Verbindung mit der t ͤ (V.

. Rübenzuckerabläufe, 9. Rübenzuckerabläuse, Landes. Anderer Rübensäfte, andere Roh⸗ Rübensäfte, andere

Rübenzuckerabläufe,

sstal Anderer Nüber a ste an bi krista lli⸗ Rübenzuckerlösungen Starke., Fester und j nben zucker l⸗ösungen finanzamts⸗ . Jerter und Mijchungen diefer

] usammen 1 Rübenzuckerlösungen Verbrauchs. und Mischungen dieser Stärke— Zuso kristallisierter nd Mlisch unge er, zucker Erzeugnisse mit einem Spalten Zucker Erzengniffe mit einen dein heitsgrad sirup zucker Epalten Reinheitsgrad zucker 95 (Verbrauche⸗ len en nrg .o. n ren gneh 3 u. 4 von von mehr zucker) P 0 95 vo als 95 vH 70 - 95 vH als 90 vd

d z RM . / 9 ö ; 13

1 8eum 1 149 Brandenburg. 704 16757 Breslau... 37 740381 Darmstadt. d 9679 Dresden .. 162 790 Düsseldorf . 20 65 161 Hannover. 62 127 372 Karlsruhe 25 248 Kassel .. 31 Köln 45 288 Königs berg 12165 eipzig 32 Magdeburg . 319 439 Neclenburg⸗ Lübeck 6323 München I k 7078 J 13 156 Oberschlesien .. ͤ 2640 Aldenburg , Schleswig⸗-Holstein Stettin

Laufende Nr.

5 Erze ni ss mit einem jucker⸗ Stärke— 8 e 2

brauchs zucker)

bezirke zucker

lite „. Natur und Technik im JZugspitzzebiet,. Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Ein, jo. 3h vo meh; .. 3 8. August Int, w lebt ein Volk“ ziehung n if gh! Vermnögens vonn h i, ie. ö 3. * 84 Kerfalltag 19. Oktober 1833. Gültig nur mit neuem (Gesetzjsamml. Nr. 3M) ordne ich hierdurch die nhl ehn gur ö ue. 42 hal ug „Deutschland, zwischen gstern und heute“ nachstehend aufgeführten, der früheren Arbeiterw o . Bielpenden n hu gorchtsuans. . ö . I D Ueber die Eingliederung des Viehhandels in den 336 nährstand auf Grundlage des Gesetzes vom 13. September 193

z 2 Myorr bs . gerli Oktober 1933. Landes Preußen an: tze . de, . nn,, fand, wie die Fleischer Verbands⸗Zeitung meldet, beim Reichs 2

z f 1 1. 6 Stühle, et, . ; Der Leiter der Filmprüfstelle Berlin. ö z sqh issar für Wirtschaftspolitik im Reichsministerium für Er⸗— ö. 3 n . . 1 ö , glei eine Aussprache statt, . Spe r e uthaben des Konsumvereins für Hameln Rach dieser zaissprache sieht fest, daß die Einglicherung des . 11785 RM deutschen Viehhandels im Rahmen der Hauptabteilung 1 des und Umgegend 417, M. ut cen ehhandels , die Aus ührungs⸗ B bannt machung. ; Oktober 1933 Reichsnährstandes stattfinden wird, sobald 2 ) r. Die am, 18. Qktober 1933 ausgegebene Nummer 116 des dannover, den 18. Ottober gi, bestimmungen zum Reichs nährständsgesetz . . , . esetzblatts, Teil J, enthält: Der Regierungspräsident. 1e Reichsverband des na i oncse⸗ , . als Gr ichsg e se ö ; ö. . P.: Dr. Gr V . en. e für eine F h Viehhandel anzusehen sein. . über Maßnahmen zur Förderung des Außen⸗ J. V.: Dr. Graf von Wartensleber lage für eine Fachgruppe Vieh ; lz, vom 18. Oktober 1935. . ö 6 . . irtschaft. GJ , ih ung einer Ausgleichsabg . ; Auf Grund des 3 Satz? des Gesetzes vom 26. Mai 1833 Vom J 2 m . see, . hahe ste Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über (RGBl. J S. 2983) in Verbindung mit dem Gesetz vom 14. Juli eg. len von 1 vH. Eine besondere Regelung gilt, : ö. ö . d Hern . 6 gi. c fefa: . . NX Landpost hervorhebt, für die n i . 1h33, geichssti sorge, Gewerkschaftlich⸗Genossenschaft großbetriebe, worunter folche zu verstehen sind, die im voran. . Sechste Aenderungsverordnung zur Reichsstimmordnung, J ö 9 9 run gz Kktiemgesellsch aft“ in! H am⸗ k 6 Geh nrtumleg von wacht als ,, kaufspreiz; C45 Re. Postoer⸗ bu gg Fingetragesen Hypotheken an folgenden Grundstücken Reernghsäh,=tee ttz⸗ nee en en . sang:; Bogen. Verkaufspreis; 9, 156 RM.“ . in: Betri is chältnismäßig gering; nach der Umsatzsteuer⸗= e gil ö l n . lee . . s in 5 ldmark, ein⸗ er err ig be 8 e e, 216 landwirtschaftliche, forst⸗ wee, . 1. Linden str. 2B in Höhe von 2 5090 000, Goldmark, ein statistit ür 18 3 . Berlin MM 40, den 20. Oktober 1938. getragen im Grundbuch von Berlin⸗-Luisenstadt, Bd. 22, , nn Reichsmark. Die Umsätze im Großhandel Reichsverlagsamt. J. V: Alleckna. Bl. 1288, Abt. III Nr, 38, 5 ( n, auch bei diesen Betrieben ohne Ausnahme mit 1 vH. ver⸗ 2. Linden str. 3 in Höhe von 2500 909.— y, steuert. Bei dem Umsatz im Einzelhandel beträgt die Umsatz i , nn,, ,,, slenfted ,, , Getreide und . 1,5 und für sämt⸗ - 2 Nr. 41 iche ten Erzeugnisse 25 vch⸗ßp. . . 5 )2 zy) K r 89 5 int Ilm gh von 250 000, Reichsmark, J K , 1 2 x . . 3. z ĩ sens Bd. 7 . irts etroffene Sonderregelung. —ͤ . ; a. ö ö. uaick 1933 über die J n,, 36 ; ö. wee ed r rf n Te mit 2 vH. zu versteuern, 2783 100 20. , de ö. . u. Vermögens Bl. Z5lz, . . mat 1—8 in Höhe von ens die e an! von Getreide und ,, : ziehun on . Belle tance⸗ . 3 genossenschaften wie auch beim Landhandel de n . 5 MW) in Verbindung mit § 1 der Verordnung 1 ö ö Reichsmark, eingetragen im Grundbuch von . k * ö. Anwendung. ingefů . 31. Mai igs3 zur Durchführung des 6 6 Berlin⸗Luisenstadt, Bd. 16, Bl. 730, Abt. In 2464 ener aus dem Ausland eingeführte versteuerte Zucker ist mit nautischen Zahlen nachgewiesen. Die Mengen Und in den darübgrstehenden Ziffern mitenthalten. Auggeführte Zuckern ziehung kommunistischen Vermögens (Gesetzsamml. S. 39) für Cr lochen erklärt. ö ; t serner auf Niederlagen, in Freibezike und Hreihafen gebrachte Mengen einschließlich Bedarf für deutsche Schiffe. H Davon nach dem Freihafen Hamburg 165 d Verbrauchszucker, 2 da Rüben he Gesetzes vom 14. Juli 1933 über die Einziehung volks⸗ e i en. Stelle einer Zustellung amtlich Zur Umsatzsteuersenkung für die Landwirtschaft. ; abläufe mit einem Reinheitsgrad von mehr als vo und bo? da Sfärkezuckerfiru. ) Berichtigte Ergebnfffe. cats feindlichen Vermögens (RGBl. 1 S. 479) werden ö. n 09. hiermit an S l Ver Reichs man grun ster dat nan ein. wer erung m ir Berli ist ; zm fer up n , . enstä it der u⸗ bekanntgemacht. ö ite Gesetz über die Verminderung der Arbeits⸗ w , , n n, . teich art. Muiftrialbtteter (. e ren,. ö . ir ve n den 19. Oktober 1933. r n . K für die . sten des Preußischen Staates eingezogen. - . lizei m,, egestellt wird, für welche Betriebe diese ÜUm⸗ ntlichen Bekanntmachung dieser ö, uz hh ö , ment k ö K K Gesetz zur Ver⸗ ? t i tiebe, die Milch er sie bild ie Milch⸗ ge, m,, , , ene . . y der Arbeitslosigkeit ermäßigte die Umsatzsteuer auf Bekanntmaäach un g a) die Betriebe, 2. Milch erzeugen ssie bilden die Milch⸗ 88. tum des Preußischen Staates werden. ö . Urnfag vom la kbloirtschaftlichenf Erzeuger— über den Aufruf und die Einziehu ng der Reichs⸗ ien e g m, 3 Di Milchversorgungsverbände sind befugt, gegen VeCt Fi . . ittel ni eben. 1 vH. für den dir bel derg erleichtert? Befstiunm mungen Für bantnoten zu 16 Reichs märkemit denn“! usferti⸗ hb) dis Vetüzbe, Sie Milch eder Milcherzeugnisse be⸗ oder ver— mitglieder, an . ö 45 . Hegen diese Verfügung ist ein Rechtsmittel nicht gegebe Bekanntmachung. . betrigb und a n ,,, vor. Die neue gungs datum vom 11. Oktober 1924. ö . . di ler r g e, elfen handel stoßen, die auf Grund dieser Anordnung ergehen, Ordnungss SPD. Kreis Düsseldorf⸗Mettmann. Ich habe die periodische Druckschrift Wochen Zeitung) 1 ö , neee. ne. daß als landwirtschaftlicher Betrieb Auf Grund des § 34 des Bankgesetzes vom 30. August 1924 9. iert 3 . 266 . wN bi on oe ech im (ins fall festzustzen. Diese Strafen i PD. Haan: Broschüren und Vereinsutensilien. Evangelischer Ruf“ auf Grund des 51 der Berord⸗ . 2 ist defsfen Hauptzweck auf die Landwirt (RGBl. Teil I1 S. 235) rufen wir die Reichsbanknoten ö . Milch: ertei ergruppe). . . als öffentliche Gefälle im erwaltungszwangsverfahren , . . Sportbund, Saan;: Vereinsutensilien. . des Reichspräsidenten zum Schutz von Staat und Volk ein ht? . Als Landwirtschaft gelten insbesondere der zu 10 Gehn) Reichsmark mit dem Ausfertigungsdatum Milcherzeugnisse im Sinne dieser Anordnung sind nur die in Maßgabe der landesvechtlichen Bestimmu ngen eingetrieben beiter Turn Ralingen: Schwalbennester, Wimpelstange, Uung h . 1933 (RGBl. J S. 83) von sofort ab bis schaft geri ; vom 11. Oktober 1924 hiermit zur Einziehung auf. 8.2 der Ersten Frordnung zur Ausführung des Milchgesetzes vom fließen der Ausgleichskaffe des Mil wirtschasts verbandes Oi Meichskanner, Ratingen: vom 28. Februar ; Mit dem Ablauf des 31. Januar 193d verlieren die auf:, I5. Mai 19351 (GR. G. Vl. I. 150 ünter Ziffer 1 616 15 auf⸗

Semüse⸗ st⸗ Feinbau, die Wiesen⸗ und . r Acker- Garten-, Gemüse⸗ Qbst⸗ und Weinbau, die Wi d die Schär R * im J öffentlichen Sicherheit verboten. der., ren die Forstwirtschaft, die Binnenfischerei un z , (. . gefihr n Legen zu nach Abzug der gemäß den landesrechtlichen Beftimmin k Haan: Sanitätsutensilien. auf weiteres im Interesse der öff ch ch Weidewirtschaft, Fors gerufenen Noten ihre Eigenschaft als gesetzliches Zahlungsmittel. geführ— ; s ; Die Besitzer dieser Noten können sie noch bis zum 28. Februar Die Zusammen

; ; 2 ; , , en e de wen, lieäzlich der Teichwirtschaft. Zum landwirtschaft— ; e e , h, 9 ; 59 ö gg⸗ bar Das Verbͤt umfaßt auch die in obengenanntem Verlag Fischzucht einschlieh i eichwirt ö, er, , e, , HKlüsse der vorstehend genannten Gruppen er⸗ n nn,, ö rtglgrtell er ,. w ö erscheinenden Kopfblätter der verbotenen a , . lichen Betrieb zählen . an ,,, . lind 1934 bei allen Kassen der Reichsbank in Zahlung geben oder gegen halten den Nanien Milcherzeugerg vu be“ bim, M olkexeigruppe⸗ . . 8, ö. ö . jede angeblich neue Druckschrift, die sich sachlich als die alte Il ö Betrieb hergestellten oder ge— oudrre gesekliche Zahlungsmittel umtauschen. Mit dicsem Zeit Bz. , Dꝛilchderteilergruphe unlgt n des zämens des Hälch⸗ Vis Jin ordnungsgemäßen Beselsung der Srgane d So. Rhein wupperkreid.. darstellt oder als ihr Ersatz anzusehen ist. d, e. , gezüchteten oder genutzten punkt werden die aufgerufenen Noten krastloz, und es erlischt dersorgungsverbandes, alfo z. B. M ilchergeugergruppe Hinter naunten Milchversorgüngsberbände nach den Vorschrfften d. 32 Leichlingen: 2 Sparkassenbücher Nr. 115 826 (26,37 Breslau, den 19. Oktober 1933. ,, . . n. Als Lieferung, auf die die Steuervergünsti⸗ damit auch die Einlösungspflicht der Reichsbank pommern, oder „Moltereigruppe Nördliche zesäniark, uswm. mir zu erlassenden Sätzung werden niit der vorläufigen Paplermniart-und Nr. 18 722 Gb Papiermarth. ö . Spräsident . ,, findet, gilt auch der Eigenverbrauch. Berlin, den 13. Oktéber 1933 Die Molkereigruppen der n,, , Milchwersorgungsver⸗ nehnrung der Aufgaben und Geschäfte dieser Verbände bean rband der Schuhmacher „Freie Gewerkschaft“ Burscheid: bar Der Regierun präsi . gung Anmendung findet, rn wen n . ö . eee. bände werden weiterhin zum re htsfähigen Molkereiverband Sst— für den erh ehen M* ö J. V.: von Scheller. Rei Ssbank⸗D 6 m ö . 211, sso . sor⸗ 8 n toy . ci . 70, e . 7 * 036 5p 222 2 Milli .

. h 36 ö. orium 6. mark zusammengeschlossen. 84. w Hinterpommern: Diplomlan ul liche ehrt ernzeh : 1 Schreibmaschine. Lastensentung für den . . . kw ———— Die Rechte und Pflichten der Verbandsmitglieder und die Milchversorgungsverband Nördliche Grenzmark: Diploml RD. Opladen: bar? ö ; AuRufhebung eines Verbots. Das Reichskabinett hat in der Er . Anordnung sonstigen Rechtsverhältmisse der Verbände regeln sich im einzelnen wirt. Dr. Bau er⸗Schneidemühl Geldern. 3 .

; 3 664 ae it öffentlichen Abgaben belastet ist, . . e Wirtschaft zu stark mit öffentlichen Ab . Treis z es Her eußischen Ministers des liche Wir ; . K nach den von mir zu erlaffenden Satzungen. Milchwersorgungsberband Südliche Grenzmark: Lan lrbeiter⸗Radfahr⸗Verein, Nieukerk: Sparkonto bei der Kreis⸗ Auf dinovpznung des Herrn Preußisch 6 bet eff s nd die ldung des Milchwärtschafts—

Stãrteʒ ixckersiruxꝝ

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3

82

3128 3139

366 682 437 535 1556 444 1567 577 203 255 203 421 103 988 135 367 1368 826 1394356 2676091 2692 824 530 192 530 211 966 966

9h51 056 967 340 255 437 2655 437 679 5528

6 710 608 ; 6 914 958 132 789 . 143 249 30 40

148 693 152 133 276 285 276 285 57 634 57 634

162 164 162173 1818761 1826707 730 059 30 9h9 289 571 289 571 29 247 49 179 2075 9274 1464746 1464746

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September 1983 1594 9u3 163 12453 4 8658 26 028 Davon Auslandszucker 400 5 347 634 3 91

Dagegen: Iꝛm September 19329 2633 986 474 11 362 3 0065 22225 LU 707 20769 930 44195 229163 21120 894 Davon Auslandszucker 2 002 5 144 687 147 2 a.

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19 899 406 IAI 451 272 427 20 269 709 10535

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ö z —NS-⸗Land⸗ ö , ese Die Entlastung beträgt nach der NS⸗Land . 3 89er e Zei⸗ diese erheblich gesenkt. Die Ent Grundsteuer 100 Millionen ö. 58 2*. yy J , . . R ? g 3jas lie ö über 5 M. 8 e 1 das Verbot der Heiligenbeiler 3 f 4 ö. . ndwirt aftlichen Grundstener . . verbandes tm art * fin r sn il ch ö 85 schaftsrat Mey er- Landsberg a. d. Warthe. sparkasse Geldern, Zweigstelle Nieukerk, über 11,45 R . 6 ö. Sr. 1h33 hiermit 4 8 He nnz . . ,, . irt ; e, eich , . ; . 2 z z . . 10 Mörs: ber 1933 wieder gedruckt werden und er⸗ fo rund ein Drittel der bisherigen Gesamtsteuerlast. Fern ungsver 3 r er Nörd⸗ Die Verbände können für ihren Geltun Sbereich insbesondere . 3540, 63. . a;irtfchaftssinrig kann ab 19. Oktober 3 wie J é Sonder- also rund ein Dritte Irbeitslosenpersicherungspflicht 9 9 . n den Sin t erpäomm 6. Nörd die von den Verb 6 9 lieder 3 1 2 9. Die oben genannten Milchversorgungsverbände werden 4 Mörs: Die gesamte Büro- und Wirtschaftseinrichtung. h Gleichzeitig hebe ich die Beschlagnahme der Sonder⸗ ist, die Landwirtschaft von der Arbeits lo anz ch ü n . liche Grenzmark und Südliche Gren zmark 3) die bon den, Verbands mitgliedern zu liefernden 66 , , ,,. ñ hl ssen fh . ; ; te scheinen. 3 7 r „auf; die Zeitun . eitere Ersparnis von 40 Millionen ö . ö ; Trinkmilch festsetzen, Nilchwirtschaftsverband Ostmark zusammengeschlossen, für de eichsbanner, Homberg: Alle w nummer „Handwerk hat goldenen Boden auf; die Ze 9 befreit, was ö , . ö , . ist dre Cntla tung ber . Als Beauftragter des Reichs ministers für Ernährung und bestimmen, wie das Sammeln und Befördern der Milch organisatorischen Aufbau von mir nähere Bestimnm igen FJosef Blacha, Homberg: 1 Trompete mit Noten. kann über die beschlagnahmten Stücke verfügen. mark ausmacht. i rm , das Reichserbhofgesetz sieht Laudwrirtschaft, bestellt durch Erlaß des Reichsministers für zu, geschehen hat, auch Maßnahmen zur Verbilligung dieser getroffen werden. Dieser Milchwirtschafts verband Ost man Grevenbroich. önigsberg, den 19. Oktober 1933. Landwirtschaft noch h „Erbhöfe von der Erbschaftssteuer und Ernährung und Landwirtschaft vom 31. Dial ,, Tätigkeit treffen, rechts fähig. Die mäei schbersorgungsez bände sind bei ihren SB Sar pei teinsmaterial, Bücher, Bargeld 2,40 RM. Königsberg, ö. spräsident ine völlige Befreiung k Steuererleichterungen werden Ils, erlasse ich auf Grund des 5 38 Abs. 0 des Nilchgefetzes ) vorschreiben, an welche Stelle die in den Verkehr zu nahmen an die Weisuͤngen des Milchwirtschaftsverbandes SPD. Holzheim: Vereinsmaterial, ; ; Der Regjerungs prasi ent. Grunderwerhsstener Bor. . Haushalts es erlaubt. nom 31. Juli 1930 (RGB. I S. 471) in der Faffung des bringende Mile; zu wiefern ft., inzbesondere auch die Tief. mar K ö 34 Dinslakhen. J. V. (Enterschrift.) olgen, sobald ie ,,,, Entlastung ist also der Zweiten Gesetzes zur Aenderung dez Milchgẽfetzes vom rung an Be und Verarbeitungsbetriebe anordnen; dabei ö Bis zur Irdunngegrmäßen ren rng der Organe des M gosef Erdmannsdörfer, Friedrichsfeld; 19 Bücher. . Auch auf 366 ö en n, nm en un wat ge 2h. Juli 19333 RGBᷓf. F 537) folgende And du rma: muß den Mitgliedern, die Inhaber von Erzeugerbetrieben n , Sstmark nach den Vorschriften der von ,, Friedrichsfeld: Saalpostkarten, Abzeichen, Bücher. Natlanalsozia 4. JJ 252 ? ka , ,, hende Mnsrdtnnng: sind, grundsätzlich die Entscheidung darüber überlassen . irh en ,,, . 1 26 gn n iche Büroutensilien. s schritten, deren Aus am §1. werden, in welcher Weise sie die von ihnen gewonnene er Aufgaben und Geschäfte de 1 irtschaftsve rb PX. ; R ö 86 ilch i ( ihres Betrie! wer l Dr. Bauer⸗Schneidemühl beauftragt. Kleve. 2 z Zur, Regelung des Absatzes und der Verwertung von Milch Milch innerhalb ihres Betriebes verwerten wollen, . chM ch und Hiilche eng n sse nh Osttꝛartt weden . lg vorschreiben, von weicher Stelle die Mischwerteilet. Milch § 11. SPD. Goch: bar 2,335 RM. Nr 16 867 302 RM Nichtamtli es. Arbeitsbeschaffung. versorgungs verbände gegründet: s, beziehen haken, ,. . Die Milchversorgungsverbände Landsberg a. d. Wa Reichsbanner, Goch: Sparkonto Nr. 16 867 3,92 RM. Deutsches Reich. . Nilchversorgüngsverband Hinterpommern, 9 die AblatKzeihäl tůisse für Taihtmilth, und. Werlmilch Driesen und Umgegend und Neustettin werden hiermit aufg Wuppertal. 85 ; ist Die Richtlinien für die Verteilung der 500 e m. ö Milchversorgungsverband Nördliche Grenzmark egen und zu diesem Zweck eine Ausgleichsabgabe erheben, Bie sich aug Ven 8 der lösten Milchbet . Der französische Botschafter Frangois⸗Poncet is 4 ichsarbeitsminister gibt nunmehr die Richtlinien be— Milchversorgungsver Südli ) i, h die Art der Verrechnung und Bezahlung der Milchliefe⸗ Tierchen ben Satz ngen der Tf siglösten Mrilchüh Reichsbanner: bar 55 RM. Der französi ie Leitung der Botschaft Der Reichsarbeitsminister gibt nu Reichszuschusses und einer Diesllchdersargungs verband Südliche Grenzuiart. rungen regeln ; gungsbezbändfe ergebenden echte und Pflichten gehen an] ache ö nach Berlin zurückgekehrt und hat die Leitung kannt, nach denen die Gewährung eines Reichszus Sarbeiten im Tiese Verbände sind rechtsfähig. n ,, he, , ma. ilch, ach dieser Anordnung zuständigen neuen Milchversorgung Düsseldorf. . 9 wieder überndmmen. Zinsvergütung für Instandsetzungs und Ergänzungsarbeit 3 . g) wirtschaftlich angemessene Preise für Milch und Milch⸗ bände über. Entsteh weifel d oder Mei sverschie den M. . ; Düsseldorf: Das gesamte Inventar eder 36 insverg Arbeitsbeschaffung erfolgen soll. Es handelt sich . wußte und, Fandelsspanggn im Verkehr mit Milch ö . r D en er . , lrbelter Samgriterb̃and, geh gl. Sparbuch Rr. föh ber Der Königlich norwegisch Gesandte Sch e izst nach Rahneh der rden. , Das Gebiet dieser Berbände umfaßt bis auf weiteres: und Milcherzeugnissen unter Beachtung der Vorschrift des eller r ef gan gie tn und Pflichten, so entsche gu bo d hertz heren durch“ Schnldschein in Höhe von Berlin zurückgekehrt und hat die Leitung der Gesanbtschaft , Millionen RM. Die Richtlinien 1 M ) . ! . ; 86 J . ö 3 9 5 d 8 We, ö 28 ite r⸗ S. 7 = ö h 7. estellte z ; z . n mn r. 260 sse er Fr Milchver sorgun g 3 verb and Hinterpommern: j) , , n Erzeugerbetriebe sich örtlich zusammen Die von den aufgelösten Milchversor ungsverbänden 1270,90 RM an Bundesvorstand des Arbeiter⸗Samariter wieder übernommen. . daß die“ Arbeiten innerhalb w . ö , hn Köslin ohne die Kreise Dramburg schließen, 3 . . . . H , 1 Ege gem bundes in Chemnitz! j begonnen werden 366 1 e ß et s n⸗ . und Neustettin; ; , ge g, ; an . haltenen Vorschriften bleiben vorerst insoweit in Kraä alt Ftssen. . Stelle diese Frist bestimm da Arbeiten . 4 Möslch versorgungsverband ö . . 8. n nicht. dieser , e, ddarnzs herum Vollzug dieser zlubrhn Arbejterwohlfahrt, Essen: Postscheckkonto Essen Nr,. 25 5 5 . ole en jein ö . Nördliche Greüzmark: Milch und Milcherzeugmissen erheben, . erlassenen Satzungen entgegenftehen. 11,53 3 5 J Aus der Preuszischen , n, tationen 82. ö . dabei Betrãge a Lon Regierungsbezirk Köslin die Kreise Dramburg und k) die Verbandsbetriebe besichtigen und in ihre Geschäfts⸗ 812 über 202.58 RM. s, ein Zentrum für Repräsentationen. munaleigene Gebe tgesehenen Mittel hinaus zusatzlich auf=— . J 2 ! 5 In, . ö ö . ö . andtag und Herrenhaus, ein e g n . Saus vorgesehenen Mittel hinaus zusä . Neustettin, . - . —̃ bücher Einsicht nehmen, soweit dies zur Durchführung des Sie nn Cette Tage nach ihrer Veröffentlich Neuß. . 3 e Nichtanber'aumung einer Neuwahl für die über 4 , ,,,, gelten Anbeitẽn eder Ar, . r erungsbenirt rn n,, ö rer ut . . . im Reichs anzeiger in ,. erlag ern el En fh, ge e g, J Cändẽrparlaniente hat in interessierten Kreisen 1 2 eg ö . vefe tig von Mängeln an Gebäuden dienen, z. . Arnswalde, und ihre Ergebnisse ist Sti jweigen zu bewahren; sie ö , 60. reie Gewertschaften, Neuß: 855 Bücher. e g e,. ; die dadur cheinbar frei⸗ ; 1 . nd Inneren, Schönheitsreparaturen, wald igrsnz Grenzmark Vosen-Westnreußen die Kreise len bicecilhe ue leds dcn Ba Berlin, den ir. Ottober 1b. ,, bert ale lelie nlbee , d Titer ee, , welt, serehe , Schlochau, Flatow, Netzekreis, Deutsch Krone, Schneide⸗ letzung dieser Anordnung der der auf Grund dieser An—= Der Reichskommissar für die Milchwirtschaft. . . ; ö Arbeiter, Angestellten und werdenden j Diese Frage entstand in jüngster Zeit Erneuerung . Ausbesserung von Fenstern, Türen, mühl⸗Stadt ordnung erlassenen Vorschriften v liegt h Sparlonto Nr. 1767 bei Bank der A ! hin verwerten ließen. Dies 9 des alten Preußischen Daches, Erneuerung und A ö Stadt; t g erlassene schriften vorliegt. re, or ö. itlis ) Beselti S alten Preußi Daches, i ĩ reiherr von Kanne. Ve A.-G. Bochum. stenmal gelegentlich der Beseltigung de Milhlchwversorgungsverband Freih Beamten A.⸗G., Boch zum erstenmal geleg h z

. *r ändern, Beleuchtungs⸗ i en, . 3 f Decken, Treppen, Treppengeländern, Beleu ö ,, ; ̃ . lichkeiten des ußböden, Decken, Ergänzungsarbeiten sind Südliche Grenzmark: . . . Düsseldorf, den 17. Oktober 1933. Staatsrats, der den wesentlichen Teil der Räumlich ö sseranlagen usip. Ergänzung vom Regierungsbezirt rantfüön amn. Oder die Kreise Bestehende privatrechtliche Verträge stehen den Maßnahmen .

; ; J ü s⸗ Gas⸗, Wa uh ie Daner erkht g 6. 2 te. Die Frage der Heizungs⸗, Gas⸗ z 2. des Gebäudes auf die Dauer erhöh ; ö rüheren Herrenhauses eingenommen hat e 26 e, durch die der Wert des Gehäudes auf die Dangr, 8. der Milchversorgungsverbänd nicht ent die Milchliefe⸗ Sek a'n m t m g chung, Der Negtgrungspräst dent. , ist in diesem Falle bereits elostz bei,. . che Fc Cie von Elektrizitäts, Gas-, . Landsherg⸗-Land, Landsberg Stadt, Sst? Sternberg und gange hen er ö , f , a,,. I. betreffend Zulassungskaärten. J. V.: Bachmann. berichtet, das ehemalige ,, wia , n e m , . Abortanlagen und An fzg . e auch Rröienha nnn 1ngs ge 1 n. b ignug 2 . . ö . j ' 2 h ö ,, . 6 ; em, ygei . Hhrovin HZrenzmark Polen. Westprenßen die Kreise die m eilchbersorgungsverbände ausdrücklich etwas nber, e' Folgende Zulassungskarten sind ungültig: i 3 we r r, e m , . usw, ihr Als Arbeiten an . an. Einfriedungen Schwerin, Meserit und den Kreis ren auschließlich nnen, 87 1. Nr. 34 500 vom 18. September 1933 Erntezeit; 6 Bekanntmachung. . ; im e k a, Etwas anders läge die Sache pin rn ie e ern von Dofflãchen. Ein e,, . der Gemeinden Wilze, Neu- und Alt⸗Tepperbuden, Ruden, . ; w ö falltag 10. Oktober 1933). Gültig nur 34573 Auf Grund des 51 Absatz 1 des Gesetzes über die Ein⸗ des Preußischen Landtags, der nicht nur in seinem. 665 aber nur gewährt, wenn die Gesamtkosten der Arbeiten min 7 der Schwenten, Kreutz, Bruchdorf,. Lupitze. Pfalzdorf, stell en n , n,, 5. . . 3 36. September 1933. ieh . kommunistischen Vermögens i sitzungssacl, sondern auch in einem heerrege den fie n. 3d betragen. Der Reichszuschuß beträgt ein Fünftel de Ichusse ne Dion ti Fricde ud fg. J. ellen, welche bei der Festsetzung von Preisen und Handels- e . 8 4400 zorspeisen i ne . 3) in Verbindung mit der ung las toßen Saalräumen über eine . lchön 0 RM, betrae . e lie r m n , n, ,,, egi, , nach h uh 8 des e d n, zu . e . . lig e r ne. eren ff g ffn, 6 ö. . . beer en die Si ö 2 . 3 sil Eee ge. k von Dahn un en, i n . = SZedschin und Torofheenan des Kreises Grünberg. nen den nachfolgend genannten Gru en eine den Verhält⸗ . . 34 ö. . ordnung zur D 3 31. Mai 1933 igneten Räumlichkeiten weniger umfangreich 29 ge Räumie zu Wohnungen kann der Reichszuschu 3. 3 ; nissen des Milchversorgüngsverbandes entsprechende Vertretung Nr. 34 493 vom 25. September 19 23. . M (hung kommunistischen Vermögens vom 31. 2. Kn ö Preußischer Landtag sind durch einen Ver= 2 zech die' Teilung zwei oder mehr Wohnungen, durch den ö. ; S 3. einzuräumen ist: den Mil erzeugern, den genossenschaftlichen und Nr, 34 112 vom 11. August 1933 „Friseurkunst 6 Gesetzsaamml. Nr. 39) ordne ich hierdurch die Einziehung der Herrenhaus und J ,, verwachsen und werden ja auch wenn durch die Teil . Wohnungen geschaffen werden. Als halt z . ; J r 3 6 c 5 ö ; 577 9 setzsamm ( Arbeiter⸗ bindungsbau direkt mite . e! Umbau eine oder mehr ) 8 unerhalb eines jeden dieser Milchversargungsvomrbände werden w pridaten Landmolkereien, den stäͤdtischen Molkereien, den Milch⸗ salltag 12. Oktober 1933. Gültig nur Nr. 34 57 lachstehend aufgeführten, dem Verein für Arbe, ; g,, . Stelle aus in wirtschaftlicher Hinsicht verwaltet. Eine ; zu rechtskräftigen Verbänden zusammengeschloffen: vertrilern, den Milchverbvauche vn. 28. September 1933. oh fahr Semen gen, Kreis Syke, gehörenden von einer S