Reichs- und Staatsanzeiger Nr. 260 vom 6. November 1933. S. 2.
1933 habe ich folgende Bücher und Druckschriften in Preußen wegen Gefährdung von Sitte und Anstand beschlag⸗ nahmt: „Das Sexualleben der Frauen“ von Dr. med. H. Zikel, Medizinischer Verlag Schweizer C Co. G. m. b. H., Berlin NMWw 87. „Die Abenteuer des Don Juan“, neu⸗ bearbeitet und eingeleitet von F. Wencker⸗-Wildberg, 16. bis 25. Tausend, Verlag Martin Maschler, Berlin. „La Jument Verte“ von Marcel Ayms, Librairie Gallimard. „Ego'. Aus den Aufzeichnungen einer verirrten Leiden⸗ schaft von F. Reyeg, Heros⸗Verlag, Wien VII. Berlin, den 1. November 1933. Der Polizeipräsident in Berlin, Abteilung IV. r dr,,
—
Belannt mach u ng
; JI. Auf Grund des § 1 des Gesetzes über die Ein⸗ ziehung kommunistischen Vermögens vom 26. Mai 1933 (RGBl. J1 S. 293) in Verbindung mit der Preußischen Durchführungsverordnung vom 31. Mai 1933 (Gesetzsamml. Nr. 39) wird das gesamte Eigentum der „Musikvereinigung ‚Lyra in Mühlhausen, Thür.“ als Hilfsorganisation der KPD. unter Bestätigung der polizeilichen Beschlagnahme zugunsten des Preußischen Staates, vertreten durch den Preußischen Minister des Innern in Berlin, eingezogen.
II. Auf Grund des § 1 des Gesetzes über die Einziehung kommunistischen Vermögens vom 26. Mai 1933 (RGBl. J S. 293) in Verbindung mit dem Gesetz über die Einziehung volks- und staatsfeindlichen Vermögens vom 14. Juli 1935 (RGBl. 1 S. 479) und der Preußischen Durchführungsverord⸗ nung vom 31. Mai 1933 (Gesetzsamml. 39) wird das gesamte Vermögen des Kleinkaliberschützenvereins „Vorwärts“ in Mühlhausen, Thür., als Hilfs⸗ organisation der SPD. unter Bestätigung der polizeilichen Beschlagnahme zugunsten des Preußischen Staates, vertreten durch den Preußischen Minister des Innern in Berlin, ein— gezogen.
Zu J und II. Gemäß § 3 des angezogenen Gesetzes vom 26. Mai 1933 erlöschen die an dem eingezogenen Eigentum bestehenden Rechte.
Die Verfügung wird machung wirksam.
Erfurt, den
mit der öffentlichen Bekannt⸗
2. November 1933. Der Regierungspräsident.
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Auf Grund des §1 des Gesetzes über die Ein zie hung kom munistischen Vermögens vom 265. Mai 1933 (RGBl. 1 S. 293) in Verbindung mit dem Ge⸗ kt rüher, die Cinsiebung. staats- Ande- pal fein ichen Ren= ßischen Ausführungsverordnung vom J1. Mai 1933 (Gesetz⸗
samml. S. 207) werden die nachstehend aufgeführten Gegen⸗
— — ——————— — — Nichtamtliches.
Statistik und Volkswirtschaft.
Schlachtviehpreise an dentschen Märkten in der Woche vom 30. 9ktober bis 4. November 1933. Durchschnittspreise für 50 kg Lebendgewicht in RM.
stände zugunsten des Preußischen Staates, vertreten durch den Regierungspräsidenten in Hannover, eingezogen: Sparbetrag von 50,69 RM auf Konto 18145 der Spar⸗ kasse der Sadt Neustadt a. Rbge., Sparguthaben von 31,45 RM auf Konto 440 der Kon⸗ sum⸗ und Spargenossenschaft in Hameln (Bund der Kinderfreunde), Sparguthaben von 45,86 RM bei der Bank der Arbeiter, Angestellten und Beamten in Hannover (Freies Bil⸗ dungskartelh, Sparguthaben von g1,85 RM auf Konto 19583 der Sparkasse der Stadt Hameln (SPD-⸗Vermögen), 1 Fahrrad des Ernst Prost in Hannover, Engelbostler Damm 48. —ͤ Hannover, den 3. November 1933. Der Regierungspräsident. J. V: Graf von K
Bel nnn ng ng.
Auf Grund des 5§ 3Zdes Gesetzes über die Einziehung kommunistischen Vermögens vom 26. Mai d. J. (RGBl. 1 S. 293) und der Preußischen Ausführungsverord⸗ nung vom 31. Mai 1933 (Gesetzlamml. S. 20) wird die auf den bebauten Grundstücken der Konsum- und Spar⸗ genossenschaft e. G. m. b. H. in Merseburg, Lauchstädter Str. 18—20 und Friedrichstr. 3, im Grundbuch von Merseburg Bd. 50 Bl. 1951 für den Rechtsanwalt und Votar Dr. Josef Herzfeld in Berlin W 8, Französische Straße 13 —14, eingetragene Grundschuld in Höhe von 100 000 Mao, nebst Zinsen seit dem 1. Januar 1932 für er⸗ loschen erklärt, weil durch die Hingabe ihres Gegenwertes eine Förderung kommunistischer und damit volks- und staatsfeindlicher Bestrebungen erfolgt ist. Diese Löschung er⸗ greift auch die Mithaftung der Grundstücke Merseburg Bd. 85 Bl. 3123, Bd. 62 Bl. 2456, Keuschberg Bd. 9 Bl. 259, Zöschen Bd. 9 Bl. 236, Kötzschen Bd. 7 Bl. 293, Lauchstädt Bd. 6 Bl. Artikel 349, Kötzschau Bd. 1 Bl. 20 (neu), Altranstädt Bd. 1 Bl. 5 (neu), Gehüfte Bd. 1 Bl. 24 für die obengenannte Grundschuld.
Dies wird hiermit an Stelle einer Zustellung amtlich be⸗ kanntgemacht.
Merseburg, den 4. November 1933.
Der Regierungspräsident. J. V: von Heydebrandund der Lasa.
Verbot.
Auf Grund des § 9 Abs. L Ziffer 7 der Verordnung des Reichspräsidenten zum Schutze des deutschen Volkes vom 4 Februar 1933 (RGBl. J S. 35) verbiete ich die in Münster i. W. erscheinende Druckschrift „Der Aktiv i st⸗ auf die Dauer von 4 Wochen. Das Verbot beginnt mit dem 3. November 19333 und dauert bis zum 30. November 1933 einschließlich. Das Verbot umfaßt auch die etwa in dem— selben Verlage erscheinenden Koöpfblätter der Zeitung sowie jede . neue Druckschrift, die sich sachlich als die alte darstellt oder als ihr Ersatz anzusehen ist.
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Der Oberpräsident der Provin Westfalen. 8 & her ö
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Dortmund Frankfurt a. M.
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51,5 50,9 45,0
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ö *) Die Buchstaben in der übersicht in Nr. 233 vom 5.
Berlin, den 4. November 1933.
Vorspalte entsprechen dem neuen Notierungssch i ema. S i gur n te e gn n, 9 ch ma. Bezeichnung der Schlachtwertklassen siehe Monats
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) Weidemast. — 3) Angaben nach Schlachtgewicht. Statistisches Reichsamt. J. V.: Dr. Ph atze r.
Handel, Gewerbe und öffentliche Finanzen. Berlin, den 6. November 1933.
Die Elektrolytkupfernotie ini
. rung der Vereinigun ü 3 gie srelhttu h e gien, stellte i laut Berliner i g dals . 6 . ,, . auf 48,00 M (am 4. November
Wagengestellung für Kol i i Sage hle, Koks und ? mubzrghier: Am 4. November 1933 Gestellt 17 3 ö. Am H. November 1933: Gestellt 1505 Wagen. . ö
Speisefette. Bericht der
. . hte. der Fa. Gust. Schultze &
kö . November. Butter: In der . 5 Cin e Veränderung zu verzeichnen. Die Eingänge deutscher Butter
Das Ausland ist mit den
hat Dänemark im gleichen Umfange wie die Koper jetzt fast überall behoben, zumal auch
In Berlin festgestellte Notierungen für telegraphische Auszahlung, ausländische Geldsorten und . .
Telegraphische Auszahlung.
4. Nobember Geld Brief o obz. O 967 2,69 2,698 l, 5976 1,980 O, 7835 0.787 13,66 13,50 1308 13,12 2,707 2.708 0227 O0, 229 399 1.401
169.03 169,37 2.3596 2.400
8, 42 58. 64 „458 2.492
. . 5,789 5.801 22, 05 h. 296 11,96 h8, 39
2,56 66, 78 16, 39 12, 40
59, 19 76 42 m 3 647 35.1
b7, 43
72,93 45 O5
Buenos. Aires. Canada .... Istanbul .... ,, . 1 Yen
g, gyn Pfd. London ..... . ö New York... Rio de Janeiro Uruguay .... Amsterdam⸗
Rotterdam. eee, Brüssel u. Ant⸗
werpen ... Bucarest .... Budapest .. ,,
1 Goldpeso
100 Gulden 100 Drachm.
100 Belga 100 dei
100 Pengö 100 Gulden 100 Fmk. 100 Lire 100 Dinar 100 Litas 100 Kr.
100 Escudos 100 Kr. 100 Frs. 100 Kö
100 isl. Kr. 100 Latts 100 Frs. 100 Lewa 100 Peseten
100 Kr.
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Delsingfors . Italien. Jugoslawien ..
aunas, Kowno Kopenhagen .. Lissabon und
2305 42,04
12, zd 65,92 16,45 12.42
59,31 76, 58 81,23 3, 0653 35,19
67,57
73, 07 18. 15
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Ausländische Geldsorten und Banknoten.
b. November Geld Brief 20, s8 20,46 16,16 16, 22
185 4,205
. 2, 655 2, 675 8 26 6 Pap. Peso 0,79 081
Yirit is 9 kanad. g 95, * 13,16 13,22 E u. darunter 18 13, 16 13, 22 Türkische. . . . I türk. Pfund 1,487 1,89 gelgische. .. . 100 Belga bd, 20 58, 44 Bulhgrische .. 100 Lewa — — Dãänische 199 Cr. 8,68 58,92 Danziger. . .. 100 Gulden Sl, 81,71 Estnis⸗ e . * 2 100 estn. Kr. . ö . Finnische. .. 100 mk. 5, 78 h, dz ranzösische .. 100 Frs. 16,35 1641 pisendische . Iz Hulden 1633 16543) Italienische: gr. 100 Lire 21,93 22,91 3 er. . 8 22,098 2216 ugoslawische . inar 5 dettländische . I00 Lats . ᷣ 35 41,42 41,58 bb, 7 66,43
4. Nobem ber Geld Brief 20,8 20, 46 16, 16 16, 22
4,185 4, 205
2, 555 2, 675 2,655 0,79
2,35 13,04 13, 04
187 58,26
58. 13 l. h
5,726 1635 168,61 21,93 22, 08 5. 33
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Sovereigns .. 20 Fres. Stücke Gold⸗Dollars. Amerikanische: 1000 —5 Doll. 2 und 1 Doll.
Argentini ö Mig nt 6e ü
Canadische ... glich: grehe
Notiz für 1 Stück
— — — — — — —— —
Litauische . . . 100 Litas Vorwegische .. Desterreich.: gr. 1008ch. u. dar. Numãnische:
1000 Lei und neue 500 Lei unter 500 Lei Schwedische .. chweizer: gr. 100 Frs. u. dar. Spanische ) .. Tschecho⸗ slow. h0b00u. 1000R. 500 Kr. u. dar. 100 Ke
Ungarische ... 100 Pengö
nur abgestempelte Stücke.
100 Kr. 100 Schilling 100 Schilling
100 Lei 100 Lei 100 Kr.
100 Frs. 100 Frs. 100 Peseten 100 Ke
O st devi sen. Auszahlungen. Warschau .. . 100 31. 47,025 47,225 47,00 . 47,00
47,20 47,20 47, 20
Kattowitz... 100531. 47025 47, 225 Posen ..... 10051. 47,025 47, 225
. Notennotierungen. Polnische ... 100 31. 1è 46,925 47,325 1 4690 47, 30
Berichte von auswärtigen Devisen⸗ und Wertpapiermärkten.
Devisen.
Danzig, 4. November. (B. T. B) (Alles in Danzi
Gulden.) Banknoten: Polnische Loko 100 Hoh 57.69 G., r 86d *r 190 Deutsche Reichsmark —— G.,. — — B. Amerikanische (6⸗ bis 106 Stück) — G., — — B. Schecks: London . G., — — B. — Auszahlungen: Warschau 190 3loty 57, 566 G., 57. ö. ö. , . 1603 G., 16,97 B., Paris
(. . ( New Jork 3, 8067. G., 3,3133 B. cli
2 z. 36 3 97 G., 3,3133 B., Berlin Wien, 4 November. (W. T. B.) Amsterdam 285,65, Berl in 168,80, Budapest 124293, Kopenhagen g7, 75, London 22, 093, Ne w York 454,90, Paris 27, 72, Prag 30,993, Zürich 137,20, Marknoten 168,20, Lirxenoten 37,23, Jugoslawische Noten 8, 8, Tschech o⸗ lowakische Noten 20, 106. Polnische Noten 79, 25, Dollarnoten 446, 00, Ungarische Noten — , Schwedische Noten 111, 45, Belgrad — — Berlin Clearingkurs 216.28. *) Noten und Devisen für 100 Pengö. ö. Prag, 4. November. (B. T. B.) Amsterdam 13514, Berkin Oö. oh 66 Gh 00, Oslo eg, 00, Kopenhagen 471.00, London 195.40. Madrid 282,35, Mailand 177,80, New Vork 21, 75, Paris 13300, Stockholm 543, 00, Wien öh o, Pfartnoten S0 50,
welche eine kleine Mehranlieferung zeigen, räumen sich schlank—
Polnische Noten 385, 00, Belgrad 46,267, Danzig 664.00.
ö
Preisen etwas entgegenkommender, und 1 die Exportabgabe ermäßigt, ihagener Notierung gestiegen ist. Die Knappheit ist die Reichsstelle noch abgibt.
ö. .
Bien So, 16d, Berlin 1586 20, Zürich 111,106, Belgrad 7366.
Paris, 4. November. c Deutschland — London 9,824. New Hork 1659, Belgien
—
Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 260 vom 6. November 1933. S. 3.
Bud ape st, 4. November. (B. T. B.) Alles in Pengö.
. London, 6. November. W. T. B.) New York 4875/3, Paris zo 21. Amsterdam 7I8,50, Brüssel 22,52, Itallen Sh, 62, Bertin iz fa, Schweiz i620, Spanien 3] 0, Liffäbon 103.15, Kopen hagen 3d, Wien 2s 15. Iftanbul, 6ö6. . Warschau 2. , rem. Aires 44, I5, Rio de Janeiro 437,00.
; i (W. T. B.) (Schlußkurse, amtlich.)
F566 ,25, Spanien 213,15, Italien 134,45, Schweiz 4951/3, Kopen⸗
hagen — —, Holland 1030, 75, Oslo —, —, Stockholm 414,00, Prag Jö, 50, Rumänien — Wien — Belgrad — Warschau — —
Paris, 4. November. (W. T. B. Ci, s Uhr, Freiverkehr)
⸗ Berlin ——, England 79,80, New Jork 16,45, Belgien 356,50, SESpanien 213, 15, Italien 134,50, Schweiz 49513, Kopenhagen — — 5Solland — —, . . — Wien —— Belgrad — —, Warschau — —.
Oslo ——, Stockholm ——, Prag — —,
Amsterdam, 4. November. (W. T. B. (Amtlich.) Berlin
»2y, 16, London 7754, New Jork 159,65, Paris gz, Brlifsel 34,50, Schweiz 48.065, Italien 13,67, Madrid 20,75, Oslo 38,95, Kopen⸗ hagen 54.65, Stockholm 40, 9, Wien ——, Budapest — —, Prag
37,00, Warschau — — Helsingfors ——, Bukarest — —, Yoko⸗
hama —— . Buenos Ares ——
Zürich, 6. November. (W. T. B) (Amtlich) Paris 20, 194.
Le'London 16,4, New York 33 1 60, Brüssel Je, 0, Mailand 27,165, Madrid 43,20, Berlin 123169, Wien (offiz.) T,, Istanbul 250,00.
Kopenhagen, 4. November. (W. T. B.) London 22,40,
New Holt 464 0 Beilin 71.00. Paris S5, 5ß, Antwerpen 16020, Zürich 139,40, Rom 38,90, Amsterdam 290,19, Stockholm 115,65,
Tslo 112,70, Helsingfors 9g, 95, Prag 21,50, Wien — —.
Oslo, 4. November. (W. T. B.) London 19390, Berlin 153,040, Paris 25, 10, New York 414,00, Amsterdam 258,50, Zürich 124,50, Helsingfors 8, 9, Antwerpen S9, 50, Stockholm 102,35, Kopenhagen S9, 25, Rom 34,00, Prag 19,20, Wien — —
Mos kau, 30. Oktober. (W. T. B. (In Tscherwonzen.) 1900 engl. Pfund 617,54 G., 618,80 B., 1000 Dollar 131,21 G., 131,47 B., 1000 Reichsmark 46,29 G., 46,39 B.
London, 4. November. (W. T. B.) Silber Barren prompt 18616 Silber fein prompt 20,00. Silber auf Lieferung Barren 185s3, Silber auf Lieferung fein 201g, Gold 132/43.
Wertpapiere.
Frankfurt a. M. 4. November. (W. T. B.) 5 0 Mex. äußere Gold w —, 4060 Frregation 3, 90, 40, Tamaul. S. 1 abg. = 50so Tehuantepec abg. — — Aschaffenburger Buntpapier 22,50, Cement Heidelberg 72, 50, Dtsch. Gold u. Silber 174,25, Dtsch. Linoleum 39, 50, Eßlinger Masch. 21,00, Felten u. Guill. 40,0, Ph. Holzmann — —, Gebr. Junghans — —, Lahmeyer 101.50, Mainkraftwerke 61,00, Schnellpr. Frankent. 5, 00, Voigt u. . — — Zellstoff Waldhof 32, 00, Buderus 63,00, Kali Westeregeln 108,50.
Hamburg, 4. November. (W. T. B.) SSchlußkurse.) Dresdner Bank 50 50, Vereinsbank So, 00, Lübeck⸗Büchen 42, 00, Hamburg⸗ Amerika Paketf. 00, Hamburg⸗Südamerika 20, 00, Nordd. Llohd Löö0, Harburg. Gummi Phöniz 19,5„o, Alsen Zement — —, Anglo⸗Guano 51, 00. Dyngmit Nobel — —, Holstenbrauerei 74,00, Neu Guinea 100,00, Otavi Minen 9'/g.
Viener Bankverein ——, Oesterr. Kreditanstalt —— Ungar. Kreditbank — — Staatsbahnakttien 16, 00, Dynamit A.-G. 560. 090, 2A. E. G. Union — —, Brown Boveri ——, Siemens ⸗Schuckert 47,99, Brüxer Kohlen — —, Alpine Montan 9,55, Felten u. Guilleaume (10 zu 3 zusammengelegt) — — Krupp AG. — —, Prager Eisen — , Rimamurany — —, Steyr. Werke (Waffen) — — Stkodawerke — —, Steyrer Papierf. 45, 75, Scheidemandei — Leykam Josefsthal — —, Aprilrente —, Mairente 0, 874, Februarrente O67, Silberrente 0,873, Kronenrente 0, 87. Amsterdam, 4. November. (W. T. B.) 7 060 Deutsche Reichsanleihe 1939 (Dawes) 54 50, 53 , Deutsche Raich? l he 1965 (Houng) 4513, 66 0 / 9 Bayer. Staats⸗Obl. 1545 27.50, 70, Bremen 1935 305g, 6 o/o Preuß. Obl. 1952 25, 00, 7 ) Dresden Obl. 1915 25,25, 70, Deutsche Rentenbank Obl. 1955 36, 00, Loso Deutsche Hyp.⸗Bank Bln. Pfdbr. 1953 — — 700 Deutscher Sparkassen⸗ und Giroverband 1947 23,75, 7 υί Pr. Zentr.⸗Bod. Krd. Pfdbr. 1960 — —, 7oο Sächs. Bodenkr. Pfdbr. 1955 52,25, Amster⸗ damsche Bank 109,15, Deutsche Reichsbank —— 7 7 Q Arbed 1951 = — T Yo A.-G. für Bergbau, Blei und Zink Obl. 1948 — — o/o Cont. Caoutsch. Obl. 1950 75,00, 7 0υλ Dtsch. Kalisynd. Sbl. S. A 1950 54d, 0), 7 o. Cont. Gummiw. A. G. Sbl. 1958 — — 6 0½ Gelsenkirchen Goldnt. 1934 — —, 6o o Harp. Bergb.-⸗Sbl. m. Opt. i949 — —, 6 0υί J. G. Farben Obl. —— , 7060 Mitteld. Stahlwerke Obl. m. Op. 1951 — —, 7 06 Rhein.⸗Westf. Bod. Erd. Bank Pfdbr. 1953 — — 79 Rhein⸗Elbe Union Obl. m. Op. 1946 25,715, Too Rhein.⸗Westf. E.⸗Obl. 5jähr. Noten —— 70 Siemens⸗Halske Obl. 1955 48.90, 6 o Siemens-Halske Zert. ge⸗ winnber. Obl. 2930 44ů00., 7oυ Verein. Stahlwerke Obl. 1951 38 50, 63 vo Vexein. Stahlwerke Obl. Lit. O 1951 207g, J. G. Farben Zert. v. Aktien —, TJoso Rhein⸗-Westf. Elektr. Dbl. 1950 — —
22,09
b8. 51.
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Stockholm, 4. November. (W. T. B.) London 19,493 nom., Berlin 150,00 nom., Paris 24,50 nom., Brüssel 87, 50 nom., Schweiz. Plätze 121,50 nom., Amsterdam 252,00 nom., Kopenhagen S, 8f nom., Oslo 97, 15 nom., Washington 402,00 nom., Helsingfors 8,60 nom., Rom 33,25 nom., Prag 19,090 nom., Wien — —.
Wi en, 4. November. (W. T. B.) Amtlich. (In Schillingen.) Völkerbundsanleihe 109 Dollar⸗-Stücke 495, 06, do. 506 Dollar— Stücke 188,00, 40/0 Galiz. Ludwigsbahn — —, berger Bahn — —, 3 o,o Staatsbahn 58,50, Türkenlose 7,85,
4 00 Vorarl⸗
6 0/o Obl
Eschweiler Bergw. Obl. 1952 4753s, Kreuger u. Toll Winstd. ; 6 0. J Siemens u. Halske Obl. 2950 42,00, Deutsche Banken Zert. —— Ford Akt. (Berl. Emission) — —
Sffentlicher Anzeiger.
1. Untersuchungs⸗ und Strafsachen, 2. Zwangs versteigerungen,
3. Aufgebote,
4. Oeffentliche Zustellungen,
b. Verlust⸗ und Fundsachen,
6. Auslosung usw. von Wertpapteren,
7. Attiengesellschaften,
8. Kommanditgesellschaften auf Aktien. 9. Deutsche Kolonialgesellschaften. 10. Gesellschaften m. k O.
11.
Genossenschaften,
2. Unfall · und Invalidenversicherungen,
3. Bankausweise, 14. Verschiedene Bekanntmachungen.
J. Untersuchungs⸗ und Straffachen.
513931. Beglaubigte Abschrift. Stenersteckbrief und Vermõgensbeschlagnahme.
Der frühere Rechtsanwalt und Notar Eugen Bandmann, geboren am 7. Mai 1874 in Breslau, und seine Ehefrau Lina geb. Perls, zuletzt wohnhaft in Breslau, Steinstr. 18 bzw. Neue Graupenstr. 7, zur Zeit in der Tschechoslowakei, schuldet dem Reich eine Reichsfluchtsteuer von 13 775, — RM, die am 10. März 1933 fällig gewesen ist, nebst einem Zuschlag von 5 v. H. für jeden auf den Zeitpunkt der Fälligkeit folgenden angefangenen halben Monat.
Gemäß der Vierten Verordnung des Reichspräsidenten zur Sicherung von Wirt⸗ schaft und Finanzen und zum Schutz des inneren Friedens (Siebenter Teil, Ka⸗ pitel IU, Erster Abschnitt, 59 Ziffer 2 ff.) vom 8. Dezember 1931 (Reichsgesetzbl. 1 S. 699) wird hiermit das inländische Ver⸗ mögen des Steuerpflichtigen zur Siche⸗ rung der Ansprüche auf Reichsfluchtsteuer nebst Zuschlägen, auf die gemäß §z 9 Ziffer 1 der genannten Verordnung fest⸗ zusetzende Geldstrafe und alle im Steuer⸗ und Strafverfahren entstandenen und entstehenden Kosten beschlagnahmt.
Es ergeht hiermit an alle natürlichen und juristischen Personen, die im Inland einen Wohnsitz, ihren gewöhnlichen Aufent⸗ halt, ihren Sitz, ihre Geschäftsleitung oder Grundbesitz haben, das Verbot, Zahlungen oder sonstige Leistungen an den Steuer⸗ pflichtigen zu bewirken; sie werden hiermit aufgefordert, innerhalb eines Monats dem ö Finanzamt Anzeige über
ie Forderungen oder sonstigen Ansprüche zu machen.
Wer nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung zum Zweck der Erfüllung an den Steuerpflichtigen eine Leistung bewirkt, ist nach 5 10 Abs. 1 der genannten Verordnung hierdurch dem Reich gegen⸗ über nur dann befreit, wenn er beweist, daß er zur Zeit der Leistung keine Kenntnis von der Beschlagnahme gehabt hat und daß ihn auch kein Verschulden an der Unkenntnis trifft. Eigenem Verschulden y, das Verschulden eines Vertreters gleich.
Wer seine Anzeigepflicht vorsätzlich oder fahrlässig nicht erfüllt, wird nach z 16 Abs. 5 der genannten Verordnung, sofern nicht der Tatbestand der Steuerhinter⸗ ziehung oder der Steuergefährdung (6§ 396, 402 der Reichsabgabenordnüng) erfüllt ist, wegen Steuerordnungswidrigkeit (5 413 der Reichsabgabenordnung) bestraft.
Nach 511 Abs. 1 der genannten Ver⸗
ordnung ist jeder Beamte des Polizei⸗sst
und Sicherheitsdienstes, des Steueraußen⸗ dienstes und des Zollfahndungsdienstes sowie jeder andere Beamte der Reichs- finanzverwaltung, der zum Hilfsbeamten der Staatsanwaltschaft bestellt ist, ver⸗ pflichtet, den Steuerpflichtigen, wenn er im Inland bestoffen wird, vorläufig sestzunehmen.
Es ergeht hiermit die Aufforderung, den obengenannten Steuerpflichtigen, falls er im Inland betroffen wird, vorläufig festzunehmen und ihn gemäß 5 11 Abs. z
dem Steuerpflichtigen zustehenden
der genannten Verordnung unverzüglich dem Amtsrichter des Bezirks, in welchem die Festnahme erfolgt, vorzuführen. Gesch.⸗Zeich.: 39h / 1234 Breslau, den 27. Oktober 1933. Finanzamt Breslau⸗Süd. Beglaubigt: Grenz, Steuerpraktikant.
5560]. Sofort! Steuersteckbrief
und Bermögensbeschlagnahme.
Der Bankgeschäftsinhaber Ludwig Ber⸗ liner, geboren am 12. August 1901 in Wörth am Main, Kreis Unterfranken, zuletzt wohnhaft in Windsheim, zur Zeit unbekannten Aufenthalts im Ausland, schuldet dem Reich eine Reichsfluchtsteuer von 17 125, — RM, die am 26. Juni 1933 fällig gewesen ist, nebst einem Zuschlag von 5 v. H. für jeden auf den Zeitpunßft der Fälligkeit folgenden angefangenen halben Monat.
Gemäß der Vierten Verordnung des Reichspräsidenten zur Sicherung der Wirt⸗ schaft und Finanzen und zum Schutz des inneren Friedens (Siebenter Teil Ka⸗ pitel I Erster Abschnitt 59 Ziffer 2 ff.) vom 8. Dezember 1931 (Reichsgesetz⸗ blatt 1 S. 699) wird hiermit das inländische Vermögen des Steuerpflichtigen zur Siche⸗ rung der Ansprüche auf Reichsfluchtsteuer nebst Zuschlägen, auf die gemäß 5 9 Ziffer 1 der genannten Verordnung fest⸗ zusetzende Geldstrafe und alle im Steuer⸗ und Strafverfahren entstandenen und ent⸗ stehenden Kosten beschlagnahmt. .
Es ergeht hiermit an alle natürlichen und juristischen Personen, die im Inland einen Wohnsitz, ihren gewöhnlichen Auf⸗ enthalt, ihren Sitz, ihre Geschäftsleitung oder Grundbesitz haben, das Verbot, Zahlungen oder sonstige Leistungen an den Steuerpflichtigen zu bewirken; sie werden hiermit aufgefordert, innerhalb eines Monats dem unterzeichneten Finanz⸗ amt Anzeige über die dem Steuerpflich⸗ tigen zustehenden Forderungen oder son⸗ stigen Ansprüche zu machen.
Wer nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung zum Zweck der Erfül⸗ lung an den Steuerpflichtigen eine Lei⸗ stung bewirkt, ist nach 5 10 Abs. 1 der genannten Verordnung hierdurch dem Reich gegenüber nur dann befreit, wenn er beweist, daß er zur Zeit der Leistung keine Kenntnis von der Beschlagnahme gehabt hat und daß ihn auch kein Ver⸗ schulden an der Unkenntnis trifft. Eigenem Verschulden steht das Verschulden eines Vertreters gleich. ]
Wer seine Anzeigepflicht vorsätzlich oder fahrlässig nicht erfüllt, wird nach 5 10 Abs. 5 der genannten Verordnung, sofern nicht der Tatbestand der Steuerhinter⸗ ziehung oder der Steuergefährdung (S5 396, 402 der Reichsabgabenordnung)er⸗ füllt ist, wegen Steuerverordnungswidrig⸗ keit (5 413 der Reichsabgabenordnung) be⸗ raft.
Nach 5 11 Abs. 1 der genannten Ver⸗ ordnung ist jeder Beamte des Polizei⸗ und Sicherheitsdienstes, des Steueraußen⸗ dienstes und des Zollfahndungsdienstes sowie jeder andere Beamte der Reichs⸗ finanzverwaltung, der zum Hilfsbeamten der Staatsanwaltschaft bestellt ist, ver⸗ pflichtet, den Steuerpflichtigen, wenn er im Inland betroffen wird, vorläufig fest⸗ zunehmen.
Es ergeht hiermit die Aufforderung, den obengenannten Steuerpflichtigen, falls er
im Inland betroffen wird, vorläufig fest⸗ zunehmen und ihn gemäß 511 Abs. 2 der genannten Verordnung unverzüglich dem Amtsrichter des Bezirks, in welchem die Festnahme erfolgt, vorzuführen. Uffenheim, den 23. Oktober 1933. Finanzamt Uffenheim.
3. Aufgebote.
613941. Aufgebot.
Die Kreissparkasse Geilenkirchen in Geilenkirchen hej das Aufgebot des Spar⸗ buchs Nr. 113 über 1555,09 holl. Gulden, lautend auf den Namen Rey, Fidelis, Baesweiler, beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 3. Zanugr 1934, vor⸗ mittags S hr, gor dem unter⸗ zeichneten Gericht, Zimmer Nr. 32 (Sitzungssaal), anberaumten Aufgebots⸗ termin seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die . der Urkunde erfolgen wird.
Geilenkirchen, den 31. Oktober 1933.
Amtsgericht. Abt. 6.
5395. Aufgebot.
Der Landwirt Johann Peter Hubert Esser in Ludendorf Nr. 3, Kreis Bonn, hat das Aufgebot des Sparkassenbuchs Nr. 28601 der Kreissparkasse Bonn, Zweigstelle Rheinbach, lautend auf den Peter Esser, beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 19. Dezember 1933, 9 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht Rheinbach anberaumten Aufgebotstermin seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftlos⸗ erklärung der Urkunde erfolgen wird.
Rheinbach, den 18. Oktober 1933.
Amtsgericht.
51396. Aufgebot.
Der Schuhmacher August 6. Köln, Severinswall 51, hat das Aufgebot des auf den Namen der Frau Ida Franke geb. Fuhrmann in Köln, Severinswall 51, lautenden Sparkassenbuchs der Kreisspar⸗ kasse in Siegburg als Rechtsnachfolgerin der Städtischen Sparkasse in Siegburg Nr. 18282 über 2301, — RM beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufge⸗ fordert, spätestens in dem auf den 25. Mai 1934, vormittags 10,15 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht anberaumten Aufgebotstermin seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde er⸗ folgen wird.
Siegburg, den 23. Oktober 1933.
Amtsgericht. Abt. 2.
51397). Bekanntmachung.
Das Amtsgericht Füssen erläßt fol⸗ gendes Aufgebot: Der Landwirt Simon Hartmann in Rennbothen hat als Neffe den Antrag gestellt, den verschollenen Landwirtssohn aver Hartmann, ge⸗ boren am 30. März 1845 in Rennbothen, zuletzt wohnhaft in Rennbothen, für tot zu erklären. Der Verschollene wird daher aufgefordert, sich spätestens in dem auf Mittwoch, den 9. Mai 1934, vor⸗ mittag s 5 Uhr, vor dem unterfertigten Gericht, Zimmer Nr. 2, anberaumten
die Todeserklärung erfolgen wird. Ferner ergeht die Aufforderung an alle, welche Auskunft über Leben und Tod des Ver⸗ schollenen zu erteilen vermögen, spätestens im Aufgebotstermin dem Gericht Anzeige zu machen.
Amtsgericht.
513991. Aufgebot.
Die Frau Marie Bendzuk, geb. Widdra, in Brassendorf hat beantragt, den ver⸗ schollenen Maurer Karl Bendzukt, zuletzt wohnhaft in Brassendorf, für tot zu er⸗ klären. Der bezeichnete Verschollene wird aufgefordert, sich spätestens in dem auf Freitag, den 8. Juni 1934, 11 uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Zimmer Nr. 17, anberaumten Aufgebotstermin zu melden, widrigenfalls die Todes⸗ erklärung erfolgen wird. An alle, welche Auskunft über Leben oder Tod des Ver⸗
die Aufforderung, spätestens im Auf⸗
gebotstermin dem Gericht Anzeige zu
machen.
Lötzen, den 26. Oktober 1933. Amtsgericht.
651401]. Aufgebot. Die Ehefrau Mathieu Hallerbach, Jo⸗ hanna geb. Lülsdorff, in Köln, Heu⸗ markt 66, hat beantragt, den verschollenen Hermann Freuer, geboren am 24. No⸗ vember 1862, zuletzt wohnhaft in Sieg⸗ burg, Johannesstraße 11, für tot zu er⸗ klären. Der bezeichnete Verschollene wird aufgefordert, sich spätestens in dem auf den 25. Mai 1934, vorm. 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht anbe⸗ raumten Aufgebotstermin zu melden, widrigenfalls die Todeserklärung erfolgen wird. An alle, welche Auskunft über Leben oder Tod des Verschollenen zu erteilen vermögen, ergeht die Aufforde⸗ rung, spätestens im Aufgebotstermin dem Gericht Anzeige zu machen. Siegburg, den 23. Oktober 1933. Amtsgericht. Abt. 2.
51403. Aufgebot. Auguͤst Baumann, Kalkulator in Ix⸗ heim, als Pfleger über den Jakob Host, Leinenweber, geboren am 11. Juni 1849 in Bubenhausen, zuletzt da wohnhaft, hat beantragt, den verschollenen Jakob Host für tot zu erklären. Der bezeichnete Verschollene wird aufgefordert, sich späte⸗ stens in dem auf Samstag, den 26. Mai 1934, vormittags 8ü Üühr, in Zimmer Nr. 23 vor dem unterzeichneten Gericht anberaumten Aufgebotstermin zu melden, widrigenfalls die Todeserklärung erfolgen wird. An alle, welche Auskunft über Leben oder Tod des Verschollenen zu er⸗ teilen vermögen, ergeht die Aufforderung, spätestens im Aufgebotstermin dem Ge⸗ richt Anzeige zu machen.
Zweibrücken, den 31. Oktober 1933.
Amtsgericht Zweibrücken.
51398). Aufgebot.
Die Nachlaßgläubiger des am 27. Juni 1932 in Bergedorf verstorbenen, zuletzt in Billwärder a. d. Bille, Oberer Land⸗ weg 66, wohnhaft gewesenen Obergärtners Hermann Bauch werden aufgefordert, ihre Forderungen bei dem Amtsgericht in Hamburg, Abteilung für Aufgebots⸗ sachen, Sievekingplatz, Zivil justizgebäude, Zimmer 20l, spätestens in dem daselbst am Donnerstag, dem 28. Dezember
schollenen zu erteilen vermögen, ergeht j
termin anzumelden. Die Anmeldung einer Forderung hat die Angabe des Gegen⸗ stands und des Grundes der Forderung zu enthalten. Urkundliche Beweisstücke sind in Urschrift oder in Abschrift beizu⸗ fügen. Nachlaßgläubiger, welche sich nicht melden, können unbeschadet des Rechts, vor den Verbindlichkeiten aus Pflichtteils⸗ rechten, Vermächtnissen und Auflagen berücksichtigt zu werden, von den Erben nur insoweit Befriedigung verlangen, als sich nach Befriedigung der nicht ausge⸗ schlossenen Gläubiger noch ein Ueberschuß ergibt; auch haftet jeder Erbe nach der Teilung des Nachlasses nur für den seinem Erbteil entsprechenden Teil der Verbindlichkeit. Für die Gläubiger aus Pflichtteilsrechten, Vermächtnissen und Auflagen sowie für die Gläubiger, denen die Erben unbeschränkt haften, tritt, wenn sie sich nicht melden, nur der Rechtsnachteil ein, daß jeder Erbe ihnen nach der Teilung des Nachlasses nur für den seinem Erbteil entsprechenden Teil der Verbindlichkeit haftet. Das Aufgebot hat Rechtsanwalt Dr. Walter Lange in Hamburg, Spitaler⸗ straße 11, als gerichtlich bestellter Pfleger des Nachlasses beantragt.
Hamburg, den 5. Oktober 1933.
Das Amtsgericht. Abteilung für Aufgebotssachen.
514001.
Personen, die Erbansprüche an den Nachlaß des am 5.4. 1933 bei Halver ver⸗ storbenen landwirtschaftlichen Arbeiters Adolf Rabe, geb. am 28. 11. 1864 in Ludwigslust, zu haben glauben, werden aufgefordert, ihre Rechte bis zum 15. 12. 1935 bei dem Amtsgericht in Lüdenscheid anzumelden.
Lüdenscheid, den 27. Oktober 1933.
Das Amtsgericht.
ö Oeffentliche Zustellungen.
5406]. Deffentliche Zustellung. Die Ehefrau Else Moschinski geb. Gie⸗ secke in Ohlof, Kreis Goslar, Prozeßbevoll⸗ mächtigter: Rechtsanwalt Dr. Wildt in Aachen, klagt gegen den Bergmann Peter Moschinsti, früher in Uebach, jetzt un⸗ bekannten Wohnorts, wegen Verletzung der Ehepflichten mit dem Antrag auf Ehe⸗ scheidung. Die Klägerin ladet den Be⸗ klagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 2. Zivilkammer des Landgerichts in Aachen, Kongreßstraße Nr. II, J. Stockwerk, Zimmer Nr. 24 auf den 28. Dezember 1933, 8! Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechts⸗ anwalt als Prozeßbevollmächtigten ver⸗ treten zu lassen. Aachen, den 26. Oktober 1933. Die Geschäftsstelle des Landgerichts.
5404]. Defffentliche Zustellung.
Die Ehefrau Albert Johann Koehl, Maria Luise geb. Hasemann, in Aachen, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Beinhauer in Aachen, klagt gegen den früheren Handelsmann Albert Johann Koehl, früher in Aachen, wegen Ehe⸗ bruchs mit dem Antrag auf Ehescheidung.
Aufgebotstermin zu melden, widrigenfalls
1933, 12 Uhr, anstehenden Aufgebots⸗
Die Klägerin ladet den Beklagten zur