1933 / 261 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 07 Nov 1933 18:00:01 GMT) scan diff

Ziueite Zentralhandelsregisterbeilage zum Reichs- und Staatsanzeiger Nr. 260 vom 6. November 1933. S.

meldefrist und offener Arrest mit An— zeigepflicht bis zum 21. November 1933. Erste Gläubigerwersammlung am 30. No—⸗ vember 1933, vormittags 10 Uhr. Prü⸗ fungstermin am 30. November 1933, vormittags 10 Uhr.

Landsberg (Warthe), 31. Oktbr. 1933

Das Amtsgericht.

Lecle. Konkursverfahren. 1431]

Ueber den Nachlaß des am 30. April 332 verstorbenen Bücherrevisors Peter Uicolaisen in Braderup wird heute, am 1. November 1933, 19 Uhr, das Kon— kursverfahren eröffnet, da der Nachlaß überschuldet ist. Konkursverwalter: Sparkassenrendant Hans Diederichsen in Leck. Anmeldung der Konkursforde⸗

rungen bis zum 27. November 1933 bei Beschluß⸗

dem Gericht. Termin zur fassung über die Beibehaltung des er— nannten oder die Wahl eines anderen Verwalters sowie über die Bestellung eines Gläubigerausschusses und ein— tretendenfalls über die im § 132 der Konkursordnung bezeichneten Gegen— stände den 28. November 1933, vor— mittags 19 Uhr. Prüfungstermin am 19. Dezember 1933, vormittags 11 Uhr, dor dem unterzeichneten Gericht. Offener Arrest und Anzeigefrist bis zum 27. No— dember 1933. Leck. den 1. November 1933. Das Amtsgericht. Lich. 51432

Beschlüsse in dem Vergleichs- und Konkursverfahren über das Vermögen des Kaufmanns Max Chambré J. von Lich, z. Zt. mit unbekanntem Aufent⸗ haltsort, gesetzlich vertreten durch den zum Pfleger bestellten Kaufmann Otto Zimmer in Lich: 1. das Vergleichs⸗ verfahren wird eingestellt, . über das Vermögen des bezeichneten Schuld— ners wird das Konkursverfahren er— öffnet. Der Rechtsanwalt Hans Kümmel zu Lich wird zum Konkursverwalter ernannt. Allen Personen, die eine zur Konkursmasse gehörige Sache im Besitz haben oder zur Konkursmasse etwas schuldig sind, wird aufgegeben, nichts an den Gemeinschuldner zu verabfolgen oder zu leisten. Dieser Beschluß wird erst mit seiner Rechtskraft wirksam.

Lich, den 20. Oktober 1933.

Hessisches Amtsgericht.

3. Der Beschluß voin 20. Oktober 1953, durch den das Konkursverfahren über das Vermögen des bezeichneten Gemeinschuldners eröffnet worden ist, ist mit dem Beginn des 31. Oktober 1933 rechtskräftig und damit wirksam geworden. In Ergänzung dieses Be— schlusses wird angeordnet: Konkurs— forderungen sind bis zum 25. November 1935 bei dem Gericht anzumelden. Es wird zur Beschlußfassung über die Bei⸗ behaltung des ernannten oder die Wahl eines anderen Verwalters sowie über die Bestellung eines Gläubigeraus⸗ schusses und eintretendenfalls über die im § 132 der Konkursordnung bezeich⸗ neten Gegenstände auf Freitag, den 17. November 1933, vorm. 9 Uhr, und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen auf Freitag, den 15. De⸗ zember 1933, vorm. 9 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht Zimmer Ar. 1 Termin anberaumt. Allen Personen, die eine zur Konkursmasse gehörige Sache in Besitz haben, wird die Verpflichtung auferlegt, von dem Besitz der Sache und von den Forderungen, ür die sie aus der Sache abgesonderte Befriedigung in Anspruch nehmen, dem Konkursverwalter bis zum 25. No vember 1933 Anzeige zu machen.

Lich, den 1. November 1933.

Hessisches Amtsgericht.

Mens el wit. 51433 Konkursverfahren. ; Ueber das Vermögen der Gußwerle Meuselwitz, Gesellschaft mit beschränk— ter Haftung in Meuselwitz, Thür, wird heute, am 2. November 1933, nach⸗ mittags 6 Uhr, das Konkursverfahren eröffnet, da Zahlungsunfähigkeit vor— Liegt. Der Justizrat Hartmann in Meuselwitz wird zum Konkursverwalter ernannt. Konkursforderungen sind bis zum 15. Dezember 1933 bei dem Gericht anzumelden. Es wird zur Beschluß⸗ fassung über die Beibehaltung des er— nannten oder die Wahl eines anderen Verwalters sowie über die Bestellung eines Gläubigerausschusses und ein? tretendenfalls über die im g 132 der Konkursordnung bezeichneten Gegen⸗ fände auf Freitag, den 1. Dezember 1933, vormittags 5 Uhr, und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen auf Freitag, den 12. Jannar 1933, vormittags 9 Uhr, im Gerichts⸗ gebäude, Zimmer Nr. 4, J. Stock Ter⸗ min anberaumt. Allen Personen, welche eine zur Konkursmasse gehörige Sache im Besitz haben oder zur Konkursmasse etwas schuldig sind, wird aufgegeben nichts an den Gemeinschuldner zuů ver— abfolgen oder zu leisten, auch die Ver— pflichtung auferlegt, von dem Bfitz der Sache und von den Forderungen, für welche sie aus der Sache abgesonderte Befriedigung in Anspruch nehmen, dem Konkursverwalter bis zum 15. Dezem⸗ ber 1933 Anzeige zu machen. Meuselwitz, den 2. November Thüringisches Amtsgericht,

1933.

Miünchen. Bekanntmachung. Ueber Samuel

das Vermögen des Mann, Kaufmann in München, Sene

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felderstr. 8, z. It. unbekannten Aufent⸗ halts, wurde am 31. Oktober 1933, vorm. 11 Uhr, der Konkurs eröffnet. Konkursverwalter, Dr. jur. Hans Michelsen, München, Prinz⸗Ludwig⸗ Straße 5. Offener Arrest nach Konk.⸗ Ordg. 5 118 mit Anzeigefrist bis 18. November 1933 ist erlassen. . Frist zur Anmeldung der Konkursforderun⸗ gen im Zimmer 741j1V, Prinz⸗Ludwig⸗ Straße 9, bis 18. Nobember 1933. Termin zur Wahl eines anderen Ver⸗ walters, eines Gläubigerausschusses und wegen der in Konk.-Srdg. 132, 134 und 137 bezeichneten Angelegenheiten und allgemeiner Prüfungstermin: Dienstag. 28. November 1953, vorm. Uhr, Zimmer 725 / Il, Prinz Ludwig— Straße g in München. Amtsgericht München,

Geschäftsstelle des Konkursgerichts.

NVäürdlingen. 51435 Das Amtsgericht Nördlingen hat über das Vermögen des Lebensmittel— geschäftsinhabers Hans Häring in Nörd— lingen am 2. November 1933, vor⸗ mittags 10 Uhr, den Konkurs eröffnet. Konkursverwalter: Rechtsanwalt Justiz⸗ rat Laun in Nördlingen. Offener Arrest ist erlassen. Frist zur Anmeldung der Konkursfordernngen bis Samstag, den 25. November 1933. Termin zur Wahl eines anderen Verwalters und Be— stellung eines Gläubigerausschusses so— wie allgemeiner Prüfungstermin am Freitag, den 1. Dezember 1933, vor⸗ mittags 109 Uhr, Sitzungssaal. Geschäftsstelle des Amtsgerichts. Senrtenberg, Lausitz. Konkursverfahren. Ueber das Vermögen des Mühlen— besitzers Otto Drousch in Dörrwalde Nr. 43 ist am 2. November 1933, nach⸗ mittags 16 Uhr 45 Min., das Konkurs⸗ verfahren eröffnet. Konkursverwalter: Dr. jur. Deckhorn in Grohßräschen, Hauptstr. 1. Frist zur Anmeldung der

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vember 1933, offener Arrest mit An⸗ jeigepflicht bis zum 1. Dezember 1933. Erste Gläubigerversammlung und Prü— fungstermin am 1. Dezember 1933, 10 Uhr, an Gerichtsstelle, Zimmer 131. Geschäftsstelle des Amtsgerichts Senftenberg.

Weilburg. 51437 Konkursverfahren.

Ueber das Vermögen des Kauf— manns Alfred Rothschild, Inhaber einer Manufaktur- und Kurzwarenhandlung in. Weilburg a. Lahn, wird heute, am 24. Oktober 1933, vormittags 11 Uhr, das Konkursverfahren eröff⸗ net, da der Schuldner seinen Antrag auf Eröffnung des Vergleichsverfah— rens, weil die gesetzlich notwendige „5⸗ Mehrheit nicht erreicht worden ist, zu⸗ rückgenommen und seine Zahlungsun⸗ fähigkeit dargetan hat. Der Rechts⸗ anwalt Schwarz in Weilburg wird zum Konkursverwalter ernannk. Kon⸗

kursforderungen sind his zum 21. November 1933 bei dem Ge—⸗ richt anzumelden. Es wird zur Be— schlußfassung über die Beibehaltung des ernannten oder die Wahl eines anderen Verwalters sowie über die Bestellung eines Gläubigerausschusses und eintre⸗ tendenfalls über die im 5 132 der Kon— kursordnung bezeichneten Gegenstände, ferner zur Prüfung der angemeldeten Forderungen auf den 30. November 1933, vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht Termin anbe— raumt. Alle Personen, welche ein zur Konkursmasse gehörige Sache in Besitz haben, oder zur. Koönkursmasse etwas schuldig sind, wird aufgegeben, nichts an den Gemeinschuldner zu verab⸗— folgen oder zu leisten, auch die Ver— Pflichtung auferlegt, von dem Besitz der Sache und von den Forderungen, für welche sie aus der Sache abgesonderte Befriedigung in Anspruch nehmen, dem Konkursverwalter bis zum 21. No— vember 1933 Anzeige zu machen. Amtsgericht in Weilburg. Hoffmann, Amtsgerichtsrat.

Tinten. 51433 Konkursverfahren.

Ueher den Nachlaß des verstorbenen Fräuleins Charlotte de Moch aus Zin⸗ ten wird heute, am 27. Oktober 1533, 18 Uhr, das Konkursverfahren eröffnet, da der Nachlaß überschuldet ist. Nach⸗ laßpfleger ist der Diplomhandelslehrer Georg Granau in Zinten. Der Rechts⸗ anwalt. Richard Maecklenburg in Zin— ten wird zum Konkursverwalter er— nannt. Konkursforderungen sind bis zum 20. November 1933 bei dem Ge— richt anzumelden. Es wird zur Be— schlußfassung über die Beibehaltung des ernannten oder die Wahl eines anderen Verwalters sowie über die Bestellung eines Gläubigerausschusses und ein' tretendenfalls über die in 8 132 der Konkursordnung bezeichneten Gegen— tände und zur Prüfung der angemel— deten Forderungen auf Dienstag, den 28. November 1533, 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht Termin anbe— raumt. Allen Personen, welche eine ur. Konkursmasse gehörige Sache in Besitz haben oder zur,. Konkursmasse etwas schuldig sind, wird aufgegeben, weder an einen Erben noch an den Nachlaßpfleger etwas zu verabfolgen oder zu leisten, auch die Verpflichtung

auferlegt, von dem Besitz der Sachen

Konkursforderungen bis zum 23. No-

sie aus der Sache abgesonderte Befrie⸗ digung in Anspruch nehmen, dem Kon⸗ kursverwalter bis zum 24. November 1933 Anzeige zu machen.

Amtsgericht Zinten, 27. Oktober 1933.

Alt da mm. Beschluß. 51439 Das Konkursverfahren uͤber das Ver—= mögen des Fleischermeisters Ernst Ber⸗ gemann in Augustwalde wird mangels Masse eingestellt. Altdamm, den 28. Oktober 1933. Amtsgericht.

Altd amm. Beschluß. 51440 Das Konkursverfahren über das Ver— mögen des Kaufmanns Albert Höppner, früher in Augustwalde, jetzt in Stettin, wird mangels Masse eingestellt. Altdamm, den 25. Oktober 1933. Amtsgericht.

erlin-Charlottenburg. 51441] Das Konkursverfahren über den Nachlaß des am 9. August 1932 mit seinem letzten Wohnsitz in Berlin⸗Char— lottenburg, Schlüterstr. 54, verstorbenen Kaufmanns Sally Sternberg ist nach Schlußtermin aufgehoben. Berlin⸗Charlottenburg, 2. 11. 1933. Die Geschäftsstelle des Amtsgerichts Charlottenburg. Abt. 255.

Crimmitschan. 51442 Das Konkursverfahren über den Nachlaß des am 16. Oktbber 1939 ver— storbenen Geschäftsführers Dr. jur. Bernhard Friedrich Pfitzner in Crim— mitschau ist nach Abhaltung des Schlußtermins aufgehoben worden. Anitsgericht Crimmitschau, 1. 11. 1933. Delmenhorst. 51443 Das Konkursverfahren über das Ver— mögen des Bäckers Heinrich Meinen in Elmeloh wird nach erfolgter Abhaltung des Schlußtermins hiermit aufgehoben. Delmenhorst, den 30. Oktober 1933. Amtsgericht. Dresden. 51444) Das Konkursverfahren über das Ver— mögen des Kaufmanns Maximilian Heinrich Wilhelm Hast in Dresden, Chemnitzer Straße 1, der unter den nicht eingetragenen Firmen Reform— haus Mia W. Hast in Dresden, Frei— berger Straße 49, und Wilhelm Hast in Dresden, Trinitatisstraße 36, den Han— del mit Textil- u. Tapisseriewaren be— trieben hat, wird nach Abhaltung des Schlußtermins hierdurch aufgehoben. Amtsgericht Dresden, Abt. II, den 2. November 1933. LFischhausen. 51415 In dem Konkursverfahren über das Vermögen der Frau Wally Broska, geb. Flug, aus Warnicken, jetzt in Tüben (Mulde), ist Schlußterinin und weiterer Prüfungstermin auf den 24. Novem— ber 1933, 9 Uhr, bestimmt. Amtsgericht Fischhausen, 23. 10. 1933. IHam burg. 51446 Das Konkursverfahren über das Ver= mögen der Gesellschaft in Firma Willy Naeve Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Hamburg, Klosterstraße 40, ist am 31. Oktober 1933 gemäß 5 201 K.⸗O. eingestellt worden. Das Amtsgericht in Hamburg. Haynau, Schlęes. Beschluß. 51 447 Das Konkursverfahren über das Ver mögen des Kaufmanns Paul Böer in Haynau, Liegnitzer Straße 18, wird, nachdem der Schlußtermin stattgefun“ den hat, aufgehoben. Haynau, den 27. Oktober 1933. . Das Amtsgericht. IL allt berge, Mare. 51448 In dem Konkursverfahren über das Vermögen des Kaufmanns Wilhelm Haller in Woltersdorf ist zur Abnahme der Schlußrechnung des Verwalters, zur Erhebung von Einwendungen gegen das Schlußverzeichnis der bei der Ver⸗ teilung zu berücksichtigenden Forderun⸗ gen und zur Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen der Schluß termin auf den 25. November 1933. vormittags 95 Uhr, vor dem Amts⸗ gericht hierselbst, im Hause der Ge⸗ meindeverwaltung, Schulstr., J. Stock, Zimmer Nr. 8, bestimmt, Amtsgericht Kalkberge, 2. Nov. 1933. Miinchen. 51449 Bekanntmachung. Am 31. Oktober 1933 wurde das unterm 13. August 1931 über das Ver— mögen des Kaufmanns Otto Gruber, Inh. der Firma Otto Gruber u. Eo— Elektro⸗ und Stahlwarengroßhandlung in München eröffnete Konkursver' fahren als durch Schlußverteilung be— endet aufgehoben. Amtsgericht München, Geschäftsstelle des Konkursgerichts.

I geklinghnuusen. II 450 Das Konkursverfahren über das Ver— mögen des Kolonialwarenhändlers Her mann Wiegers in Recklinghausen, Paulusstr. 57, wird eingestellt, weil ein? den Kosten des Verfahrens entsprechende Konkursmasse nicht vorhanden ist.

Recklinghausen, den 17. Sftober 1933.

Das Amtsgericht. 7 N 11552

Sayda, Erzgeb. 51451 Das Konkursverfahren über das Ver⸗

und von den Forderungen, für welche

mögen des Kolonial- und Schnittwaren

Zwangsvergleich

händlers Paul Hugo Pflugbeil in Heidelberg ist nach Abhaltung des Schlußtermins und Beendigung der Schlußverteilung aufgehoben worden. K / 81.

Amtsgericht Sayda. 1. November 1933.

LTauclia, Bz. Leipzig. 51452 Das Konkursverfahren über das Ver—= mögen des Kaufmanns Walter Max Hoffmann, Alleininhaber der Firma Unbehauen & Hoffmann in Taucha, ist durch Beschluß vom 28. Oktober 1933 gemäß § 204 K.⸗-O. mangels Masse ein—⸗ gestellt worden. Amtsgericht Taucha. Weim an. 51 453 Konkurs des Schlossermeisters Otto Schellroth, Weimar. Das Verfahren wird aufgehoben. Schlußverteilung hat stattgefunden. Weimar, den 2. November 1933. Thür. Amtsgericht.

Werdau. 51454 In dem Konkursverfahren über das Vermögen der im Handelsregister nicht eingetragenen offenen Handelsgesell⸗ schaft in Firma Körner & Röhnert in Langenbernsdorf, Handel mit Kraft— fahrzeugen und Kraftfahrzeugteilen, wird infolge eines von der Gemein— schuldnerin gemachten Vorschlags zu einem Zwangsvergleich Termin zur Verhandlung über diesen Vergleichs—⸗ vorschlag auf den 21. November 1933, vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Amtsgericht, Zimmer Nr. 41, anberaumt. Der Vorschlag liegt in der Geschäftsstelle des Konkurs⸗ gerichts zur Einsicht der Beteiligten aus. K 132. Amtsgericht Werdau, 28. Oktober 1933. Witten ler, Br. Halle. 51455 Das . über das Ver= mögen des Buchhändlers Friedri Wunschmann in Wittenberg wird 9 gehoben, nachdem der im Vergleichs⸗ termin vom 22. 5. 1933 angenommene an durch rechtskräftigen Beschluß vom gleichen Tage bestätigt ist. Wittenberg, den 1. November 1953. Amtsgericht.

KHittan. 51456 Das Konkursverfahren über das Ver— mögen des Kfm. Guido Otto Aurich in Zittau, Breite Straße 27, der ebenda und in Abersdorf. Rr. 261 unter der Firma „Otto Auxich“ die Konserven⸗ fabxikation betrieben hat, wird nach Abhaltung des Schlußtermins hierdurch aufgehoben. K 13536. Amtsgericht Zittau, 2. November 1933.

HI anno vt. 31457 Ueber das Vermögen der Firma Dannoversche Rundfunk. Gesellschaft m. b. H. in Hannover, del fler 95, wird heute, am 3, November 1935, IJ Uhr, das Vergleichsverfahren zur Abwendung des Konkurses eröffnet. Der Rechtsanwalt Dr. . Suhr in Hannover, Georgstraße 20, wird zum Vertrauens“ mann hestellt. Termin zur Verhand⸗ lung über den Vergleichsvorschlag am k Dezember 1933, 9 Uhr, hierselbst, Am Justizgebäude 1, Zimmer 32, Erd— geschoß. Der Antrag auf Eröffnung nebst Anlagen liegt auf der Geschäfts stelle des Amtsgerichts, Abteilung 62 a, zur Einsicht der Beteiligten aus. Amtsgericht Hannover.

IL aIISr he, Raden. 51458 „Ueber das Permögen des Johannes Hey und Karl Schmitt, Baubeschläge⸗ Großhandlung, Karlsruhe, Schützen⸗ straße 47, wurde heute, nachmittags 16 Uhr, das Vergleichsverfahren zür Abwendung des Konkurses eröffnet. Vertrauensperson ist beeidigter Bücher⸗ revisor Carl Nagel, Karlsruhe, Wendt⸗ straße 17. Veigleichstermin ist am Freitag, den 24. November 1933, nach⸗ mittags 16 Uhr, vor dem Amtsgericht Varlsruhe, Atademiestr. 8, J. Stoc, Zimmer Nr. 40. Karlsvnhe, den 31. Sk toben 1953. Geschäftsstelle des Amts— gericht. ng.

Viirtingen.

Ueber das Vermögen der Robert Reuter und len, Inh. einer mech. Strickerei in Neckarhausen, wurde am 1. Nov. 1933, 17 Uhr, das Vergleichs verfahren zur Abwendung des Konkurses eröffnet. Pertrauensperson: Bezirksnotar Roller, Nürtingen. Vergleichstermin: Donners? tag, 30. Nov. 1933, 17 Uhr, vor dem Amtsgericht Nürtingen, Sitzungssaal. Der Antrag auf Eröffnung des er— fahrens nebst Anlagen und das Ergeb— nis der, weiteren Ermittlungen sind auf der Geschäftsstelle zur Einsicht der Be—⸗ teiligten niedergelegt.

Amtsgericht Nürtingen.

51459 Eheleute Aung geb. Gaenß⸗

Scl welm. . 51460 Ueber das Vermögen der offenen Handelsgesellschaft Gebr. Wenner (Bau— beschlagfabrik) in Schwelm wird heute, am 1. November 1933, 1033 Uhr, das BVergleichsverfahren zur Abwendung des Konkurses eröffnet. Der Rechtsanwalt Haarmann, hier, wird zur Vertrauens⸗ person ernannt. Termin zur Verhand— lung über den Vergleichsvorschlag wird auf den 3. Dezember 1933, 99, Ühr, vor dem Amtsgericht, hier, Zimmer 165,

anberaumt. Der Antrag auf Eröffnung

*

Einsicht der Beteiligten niedergeleg? Amtsgericht Schwelm, 1. Novbr. f933.

Waltershaunsen. 51461

warenhändlers Ernst Rostock in Fried⸗ tober 1933, nachmittags 5 Uhr, das gerichtliche Vergleichsverfahren eröffnet.

Verhandlung über den Vergleich svor⸗ schlag; 21. November 1983, vormittags 19. Ühr, vor dem unterzeichneten Ge— richt, Zimmer 10. Waltershausen, den 25. Oktober 1933. Thüringisches Amtsgericht. 1.

NRruclisal. 514162

Nach rechtskräftiger Bestätigung des Vergleichs wird das Vergleichsver⸗ fahren über das Vermögen der Fran A. Buchmüller Witwe in rn n auf⸗ gehoben. (5 69 der VO.) ruchsal, den 30. Oktober 1933. Amtsgericht. 1. HKönigsberg, Er. 51463

Das Vergleichsverfahren über das Vermögen der Frau Hilde Friedländer geb. Buttermilch, Königsberg, Pr., In— haberin der Firma Bernhard Leder⸗ mann, Königsberg, Pr., ist nach Be— stätigning des angenommenen) Ver— gleichs aufgehoben worden.

Amtsgericht Königsberg, Pr., den 28. Oktober 1953.

Ncumurlet, Rott. 51464 Das Amtsgericht Neumarkt 9. Rott hat mit Beschlüssen vom 25. bzw. 28. 10, und 2. 11. 1933 über die land- wirtschaftlichen Betriebe: a) Deinböck, Georg und Elisabeth, Bauerseheleute in Ellwichtern, Gde. Schönberg, b) Buchner, Georg und Roͤsina, Bauer—⸗ und Schmiedseheleute in Langolding, Gde. Oberhofen, ) Eberl, Mathias und Cäzilie, Landwirtseheleute in Puffthal, Gde. Niederbergkirchen, ch Pfisterhammer, Therese, Landwirtin in Irl, auf deren Antrag das Entschul⸗ dungsverfahren eröffnet, und zu a, e und d die landwiritschaftliche Zentral genossenschaft des Bayer. Bauernver⸗ eins Regensburg, zu b die Bayer. Zen— tral⸗Darlehenskasse e. G. m. b. H. in München als Entschuldungsstelle er— nannt. Zeit der Eröffnung bei: 2) 23. 10. 1933, nachm. 6 Uhr, P 28. 40. 1933, vorm. 11 Uhr, ) 28. 10. 1933, nachm. 6 Uhr, d) 2. 11. 1933, vorm. 11. Uhr. Die Gläubiger werden hier⸗ mit aufgefordert, bis zum 1. Dezbr. 1933 ihre Ausprüche beim Amts—⸗ gericht. Neumarkt a. Rott anzumelden und die in ihren Händen befindlichen Schuldurkunden einzureichen. e Neumarkt a. Rott, 2. Novbr. 1933. Geschäftsstelle des Amtsgerichts.

Lelzen, Ez. Hann. 514165 Beschlust. Ueber den landwirischaftlichen

trieb des Landwirts Heinrich Kamke in

Be⸗

buch von Langenbrügge Band 1 Blatt 32, wird das Entschuldungsver— fahren auf Grund des Gesetzes vom 1. Juni 1933 heute, am 31. Oktober 1933, mittags 12 Uhr, eröffnet. Die Hannoversche Landeskreditanstalt in Hannover wird als Entschuldungsstelle bestimmt. Die Gläubiger werden auf⸗— gefordert, bis zum 30. November 1933 ihre Ansprüche unter Beifügung der Schuldurkunden dem Gericht zum Aktenzeichen LE. 113 a in dreifacher Ausfertigung anzumelden.

Amtsgericht Ueljen, 31. 10. 1933.

Lelzen, Bz. Hann. 514166 Be schlusz.

Ueber den landwirtschaftlichen Be— trieb des Landwirts Willi Meyer in Wettenbostel, eingetragen im Grund⸗ buch von Wettenbostel Band 1 Blatt 14. wird das Entschuldungsverfahren auf Grund des Gesetzes vom 1. Juni 1935 heute, am 31. Oktober 1933, mittags 12 Uhr, eröffnet. Die Hannoversche Landeskreditanstalt in Hannover wird als Entschuldungsstelle bestimmt. Die Gläubiger werden aufgefordert, bis zum 30. November 1933 ihre Ansprüche unter Beifügung der Schuldurkunden dem Gericht zum Aktenzeichen LwE. 1122 in dreifacher Ausfertigung an— zumelden.

Amtsgericht Uelzen, 31. 10. 1933. Uelzen, Bz. Hann. 514671

Be schlusj.

Ueber den landwirtschaftlichen Be⸗ trieb der Halbhöfnerin Mathilde Scharnhop, geb. Schulz, in Borg, ein⸗ getragen im Grundbuch von Borg Band 2 Blatt 33, wird das Entschul⸗ dungsverfahren auf Grund des Gesetzes vom 1. Juni 1933 heute, am 31. Ok— tober 1933, mittags 12 Uhr, eröffnet. Die Hannoversche Landeskreditanstalt in Hannover wird als Entschuldungs— stelle bestimmt. Die Gläubiger werden aufgefordert, bis zum 30. November 1933 ihre Ansprüche unter Beifügung der Schuldurkunden dem Gericht zum Aktenzeichen LwE. 53a in dreifacher Ausfertigung anzumelden.

Amtsgericht Uelzen, 31. 10. 1933.

des Verfahrens nebst seinen Anlagen und das Ergebnis der weiteren Ermitt— . lungen sind auf der Geschäftsstelle zur

Ueber das Vermögen des Kolonial⸗ richroda, Thür, wird heute, am 25. S-.

Vertrauensperson: Bücherrevisor Fritz Degelow in Waltershaufen. Termin zur

.

Deutscher Reichsanzeiger Preußischer Staatsanzeiger.

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. Erscheint an jedem Wochentag abends. Bezugspreis durch die Post monatlich 2, 30 MK einschließlich 0, 18 R-. Zeitungsgebühr, aber ohne Bestellgeld; für Selbstabholer bei der Geschäftsstelle 1,90 MM monatlich. Alle Postanstalten nehmen Bestellungen an, in Berlin für Selbstabholer die Geschäftsstelle SW 48, Wilhelmstraße 32. Einzelne Nummern kosten 4) Gp, einzelne Beilagen 10 Ge. Sie werden nur gegen Barzahlung oder vorherige Einsendung des Betrages

Mime,

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Anzeigenpreis für den Raum einer fünfgespaltenen Petitzeile l, 10 Mαν, einer dreigespaltenen Einheitszeile 1,359 R⸗AÆ. Anzelgen nimmt an die Geschäftsstelle Berlin 8W. 48, Wil helmstraße 32. Älle Druckaufträge

ind auf einseitig beschriebenem Papier völlig druckreif einzusenden,

insbesondere ist darin auch anzugeben, welche Worte etwa durch Fett—

druck (einmal unterstrichen) oder durch Sperrdruck (besonderer Ver—⸗ merk am Rande) hervorgehoben werden sollen.

Befristete Anzeigen müssen 3 Tage vor dem Einrückungstermin

Langenbrügge, eingetragen im Grund-

einschließlich des Portos abgegeben.

Fernsprecher: EF5 Bergmann 7573.

bei der Geschäftsstelle eingegangen sein.

O O

Berlin, Dienstag, den J. November, abends. Poftschecktonto: Berlin 1821.

1933

O Mr. 261 Reichsbantgirotonto.

Inhalt des amtlichen Teiles. Deutsches Reich.

Verordnung über die vorläufige Anwendung einer, Zweiten Zusatzvereinbarung zu dem deutsch⸗schweizerischen Abkommen über den gegenseitigen Warenverkehr. Vom 6. November

335.

Verordnung über der Roggen⸗ und

den Zusammenschluß Weizenmühlen. Vom 5. November 1933.

Bekanntmachung, betreffend den Reichswahlvorschlag der N. S. D. A. P. (Hitlerbewegung).

Bekanntmachung der Filmprüfstelle Berlin.

Bekanntmachung über den Londoner Goldpreis.

Bekanntmachung, betreffend die Ausgabe der Nummer 124 des

Reichsgesetzblatts, Teil J. Preuszen.

Ernennungen und sonstige Personalveränderungen. Abkürzung des Verbots einer periodischen Druckschrift.

Im Nichtamtlichen Teil sind veröffentlicht: A. Nachweisung über den Umlauf und die Deckun der Schuldverschreibungen der Boden⸗ und Kommunalkredit⸗ institute am 30. September 1933, Statistik der Boden⸗ und Kommunalkreditinstitute a) Umlauf an Schuldverschreibungen, b) Bestand an Hypotheken, Kommunaldarlehen und sonstigen Darlehen.

Amtliches. Deutsches Reich.

Verordnung über die vorläufige Anwendung einer Zweiten Zu satzvereinbarung zudem deutsch⸗ schweizerischen Abkommen über den gegen⸗

seitigen Warenverkehr. Vom 6. November 1933.

Zwischen der Deutschen Regierung und dem Schweize⸗ rischen Bundesrat ist am 31. Oktober 1933 in Bern eine Zweite Zusatzvereinbarung zu dem deutsch⸗schweizerischen Ab⸗ kommen über den gegenseitigen Warenverkehr vom 5. Novem⸗ ber 1932 (RGBl. 11 S. 223) abgeschlossen worden.

Auf Grund des Gesetzes über die vorläufige Anwen⸗ dung zweiseitiger Wirtschaftsabkommen mit ausländischen Staaten vom 4. April 1933 (RGBl. 1 S. 162) wird hiermit verordnet, daß die Zusatzvereinbarung mit Wirkung vom 10. November 1933 ab vorläufig angewendet wird. .

Die Zusatzvereinbarung wird nachstehend veröffentlicht.

Berlin, den 6. November 1933. Der Reichsminister des Auswärtigen. Freiherr von Neurath.

Zweite Zusatzvereinbarung zu dem deutsch⸗-schweizerischen Abkom]mmen über den gegenseitigen Warenverkehr.

Zwischen der Deutschen Regierung und dem Schweizerischen Bundesrat ist Einverständnis dahin erzielt worden, das Ab⸗ kommen über den gegenseitigen Warenverkehr zwischen Deutsch⸗ land und der Schweiz vom 5. November 1932 durch folgende Be— stimmungen zu ergänzen:

J.

Der deutsch⸗niederländische Zollvertrag vom 27. April 1933 enthält in Anlage A folgende Vereinbarung:

aus 135 Käse:

Hartkäse, nicht in Einzelpackungen von 21½ kg Rohgewicht oder darunter: bis zu einer Gesamtmenge von 50 vH derjenigen Menge, die dem Durchschnitt der Einfuhr der Niederlande in das deutsche Zoll⸗ ebiet nach der amtlichen deutschen Einfuhr— n fit in der Zeit vom 1. Mai bis 31. De⸗ zember der Jahre 1931 und 1932 entspricht bis zu einer Gesamtmenge von 20 vH derjenigen Menge, die dem Durchschnitt der Einfuhr der Niederlande in das deutsche Zoll⸗ ebiet nach der amtlichen deutschen Einfuhr⸗ . in der Zeit vom 1. Mai bis 31. De⸗ zember der Jahre 1931 und 1932 entspricht 50

Diese Zollvergünstigungen sollen auch der Schweiz bis zum 31. Dezember 1933 zu eigenem Recht zustehen, jedoch mit der Maßgabe, daß der Berechnung der den ermäßigten Zollsätzen unterliegenden Mengen der Durchschnitt der Einfuhr in der Zeit vom 1. Mai bis 31. Dezember der Jahre 1926 und 1927 zu⸗ grunde gelegt wird und daß an die Stelle der Hundertsätze von 50 und 20 die Hundertsätze von 20 und 8 treten.

Die in der Zeit vom 10. Mai 1933 bis 9. November 1933 einschließlich zu den Zollsätzen von 20 RM und 50 RM ein⸗

und sofern dieses erschöpft wird, auf das Kontingent zum Zollsatz von 50 RM angerechnet. II. .

Um die Ausnützung des mit Deutschland vereinbarten Kon— tingentes für Nadelschnittholz der Zolltarifnummer 237 zu er⸗ möglichen, wird der Schweizerische Bundesrat vorübergehend Er⸗ leichterungen zulassen, wie sie in einem besonderen Briefwechsel unter Datum des heutigen Tages festgelegt worden sind.

III. Der Schweizerische Bundesrat wird zur Einfuhr aus Deutschland bis Ende des Jahres besondere Einfuhrbewilligungen

erteilen lassen für Hafer der Zolltarifnummer 3 30000 Doppelzentner 40 000 Doppelzentner.

Futterweizen der Zolltarifnummer 11

IV. Diese Zusatzvereinbarung soll ratifiziert werden und tritt am zehnten Tage nach dem Auskausch der Ratifikationsurkunden, der in Berlin stattfinden soll, in Kraft. Die vertragschließenden Re⸗ gierungen werden die Zusatzvereinbarung jedoch vom 10. No— vember 1933 ab vorläufig anwenden.

Bern, den 31. Oktober 1933.

Hagemann. Stucki.

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über den Zusammenschluß der Roggen und Weizen mühlen.

Vom 5. November 1933.

Auf Grund des Gesetzes über den Zusammenschluß von Mühlen vom 15. September 1933 (RGBl. 1 S. 627) wird folgendes verordnet: 83 1 Zur Regelung der Verwertung von inländischem Roggen und Weizen werden die Mühlen nach Maßgabe der folgenden Vorschriften zu einer Vereinigung zusammengeschlossen.

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Die Vereinigung führ den Namen „Wirtschaftliche Ver⸗ einigung der Roggen⸗ und Weizenmühlen“ (Wirtschaftliche Ver= einigung). Sie 1, rechtsfähig und hat ihren Sitz in Berlin.

§ 38.

(I) Mitglieder der Wirtschaftlichen Vereinigung sind die Mühlen, die jeweils Roggen oder Weizen verarbeiten. Dies gilt auch für solche Mühlen, welche die Verarbeitung von Roggen und Weizen nuv vorübergehend eingestellt haben oder einstellen. Mitglieder, welche die Verarbeitung von Roggen und Weizen nicht nur vorübergehend einstellen, scheiden mit dem Zeitpunkt aus der Wirtschaftlichen Vereinigung aus, in dem die Einstellung erfolgt und der Wirtschaftlichen Vereinigung angezeigt ist,

(2) Entsteht Streit über das Bestehen der Mitgliedfchaft, so entscheidet hierüber endgültig ein Schiedsgericht, das nach Maß- gabe des z 23 berufen wird.

§ 4.

Es wird ein Beauftragter des Reichsministers für Ernährung und Landwirtschaft bei der Wirtschaftlichen Vereinigung bestellt. Er untersteht dem Reichsminister für Ernährung und Landwirt— schaft und ist an dessen Anweisungen gebunden.

85.

Der Beauftragte hat das Interesse der Gesamtwirtschaft und des Gemeinwohls wahrzunehmen und darüber zu wachen, daß die Angelegenheiten der Wirtschaftlichen Vereinigung nach den Vorschriften der Gesetze, der Satzung und den ihm vom Reichs— minister für Ernährung und Landwirtschaft erteilten An⸗ weisungen verwaltet werden. :

86.

Der Beauftragte führt die Aufsicht über die Wirtschaftliche Vereinigung. Er ist insbesondere berechtigt, w

1. Bücher, Schriften und Rechnungen der Wirtschaftlichen Vereinigung einzusehen und von den Organen Auskunft über alle Angelegenheiten der Wirtschaftlichen Vereinigung zu verlangen sowie Nachprüfungen durch Sachverständige auf Kosten der Wirtschaftlichen Vereinigung vornehmen zu lassen; ;

? 9 den Beratungen der Organe der Wirtschaftlichen Ver⸗ einigung teilzunehmen oder Vertreter zu ihnen zu ent⸗ 6. und die Anberaumung von Sitzungen sowie die

eschlußfassung über bestimmte Gegenstände zu verlangen;

§ 9. Die Wirtschaftliche Vexeinigung gliedert sich in Bezirks Kreisgruppen. Die Wirtschaftliche Vereinigung kann nach darf weitere Untergliederungen vornehmen.

§ 10. (1) Organe der Wirtschaftlichen Vereinigung sind: 1. der Verwaltungsrat (68 11, 129), 2. der Vorstand (85 14, 15. (E) Bei der Wirtschaftlichen Vereinigung werden lassungsstelle und eine Kontingentsstelle eingerichtet. 5 11

und Be⸗

Zu⸗

dem

1. mindestens je drei Vertreter der Klein-, Mittel- und Groß⸗ mühlen, 2. mindestens drei weitere Vertreter des Reichsnährstandes. Für jedes Mitglied ist in gleicher Weise ein Stellvertreter zu berufen. Aus der Mitte der Mitglieder ernennt der Reichs⸗ minister für Ernährung und Landwirtschaft im Benehmen mit dem Reichsbaguernführer einen Vorsitzenden und zwei stellver⸗ tretende Vorsitzende. () Die Mitglieder und die Stellvertreter werden jeweils auf die Dauer eines Jahres berufen. Der Reichsminister für Er— nährung und Landwirtschaft kann sie vorher abberufen. Der Beauftragte hat das Recht, die Abberufung vorzuschlagen.

(G) Die Mitglieder und die Stellvertreter beziehen für ihre Mühewaltung keine Vergütung. Reisekosten und Tagegelder werden ihnen nach den vom Verwaltungsrat festgesetzten Sätzen vergütet. Für die Teilnahme eines Stellvertreters wird eine Vergütung nicht gewährt, wenn das Mitglied anwesend ist.

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(I) Der Verwaltungsrat hat für die Durchführung der der Wirtschaftlichen Vereinigung obliegenden Aufgaben zu sorgen und die hierfür erforderlichen grundsätzlichen Anweisungen zu geben.

(2) Aufgabe des Verwaltungsrats ist ferner

J. die Feststellung einer Satzung,

II der Erlaß einer Geschäftsordnung.

(3) Die Satzung muß insbesondere

1. die Untergliederung der Wirtschaftlichen Vereinigung regeln,

2. Grundsätze oder Vorschriften darüber enthalten,

a) unter welchen Voraussetzungen der Betrieb Mühle erlaubt ist;

b) in welcher Weise der Umfang der Ausnutzung be⸗— stehender Mühlen durch Zuteilung von Kontingenten zu regeln ist;

c) in welcher Weise und unter welchen Voraussetzungen die Kontingente übertragen werden können;

d) unter welchen Voraussetzungen eine neue Mühle er- richtet oder der Geschäftsbetrieb oder die Leistungsfähig- keit bestehender Mühlen erweitert werden darf.

Hierbei ist davon auszugehen, daß Mühlen, die am 1. September 1933 die Verarbeitung von Roggen oder Weizen dauernd ein— gestellt hatten oder die die Verarbeitung von Roggen oder Weizen 29 nach dem 1. September 1933 aufgenommen haben oder auf⸗ nehmen, die Erlaubnis zur Aufnahme oder Fortführung ihres Betriebes nur ausnahmsweise erhalten dürfen. Entsprechendes ist für den Fall vorzusehen, daß eine Mühle ihren Geschäftsbetrieb oder ihre Leistungsfähigkeit erweitert hat oder erweitert.

(4 Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft

kann dem Verwaltungsrat weitere Aufgaben zuweisen. § 13.

( Satzung und Satzungsänderungen sowie die Auflösung der Wirtschaftlichen Vereinigung bedürfen der Genehmigung des Reichsministers für Ernährung und Landwirtschaft. Kommt eine Satzung nicht binnen einer vom Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft gesetzten Frist zustande, so kann der Reichs⸗ bauernführer mit Zustimmung des Reichsministers für Ernährung und Landwirtschaft die Satzung erlassen.

(2) Satzung und Satzungsänderungen Reichsanzeiger bekanntzumachen.

§ 14.

(1) Der Vorstand besteht aus mindestens zr Für jedes Mitglied kann ein Stellvertreter b Heigleedẽr und die Stellvertreter werden vom Verwaltt bestellt; er kann ihre Bestellung widerrufen. e Bestell. der Widerruf bedürfen der Bestätigung des Reichsministers Ernährung und Landwirtschaft.

(27) Die Namen der Mitglieder und der im Deutschen Reichsanzeiger bekanntzumachen. .

(3) Der Vorstand vertritt die Wirtschaftliche Vereinigung

einer

sind im

und für

sind

. Beschlüsse oder Maßnahmen der Organe der Wirtschaft⸗ lichen Vereinigung außer Wirkung zu setzen oder ihre Ausführung zu untersagen, wenn sie geeignet sind, die Gesamtwirtschaft oder das Gemeinwohl zu gefährden, oder wenn sie gegen die Gesetze, die Satzung oder die ihm er— teilten Anweisungen des Reichsministers für Ernährung und Landwirtschaft verstoßen.

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Grund der Verordnung über Auskunftspflicht vom 13. Juli 1923 (RGBl. 1 S. 723) Auskunft zu verlangen. .

(2) Er kann damit auch die Reichsstelle für Getreide Futter— mit el und sonstige landwirtschaftliche Erzeugnisse, Geschäfts⸗ abteilung, beauftragen.

Die durch die Ausübung der Aufsicht entstehenden Kosten trägt die Wirtschaftliche Vereinigung. Die Kosten werden von

geführten Mengen Hartkäse schweizerischer Erzeugung werden auf das in Abs. 2 vereinbarte Kontingent zum 6 von 20 RM

fechtbar festgesetzt.

(1) Der Beauftragte ist berechtigt, von allen Mühlen auf

dem Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft unan—

gerichtlich und außergerichtlich; er hat die Stellung eines gesetz lichen Vertreters. Zur Vertretung der Wirtschaftlichen Vereini⸗ gung haben entweder zwei Mitglieder des Vorstandes oder ein Mitglied und ein Stellvertreter gemeinsam zu handeln. ö

(c Die Festsetzung der Bezüge der Mitglieder und der Stell vertreter bedarf der Genehmigung des Reichsministers für Er— nährung und Landwirtschaft.

8 15.

Der Vorstand hat die Aufgaben der Wirtschaftlichen Vereini— gung nach den Vorschriften der Gesetze, der Satzung und den An— weisungen des Verwaltungsrats durchzuführen.

§ 156.

Die Wirtschaftliche Vereinigung chtigt, d allen Mühlen auf Grund der Verordnung über Auskunftspflicht vom 13. Juli 1923 (RGBl. 1 S. 723) Auskunft zu verlangen.

§17.

(1) Zur Deckung der Unkosten kann die Wirtschaftliche der

einigung vorläufige Beiträge in Wege der Umlage von den

ist berechtigt, von

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