3 Reichs- und Staatsanzeiger Nr. 262 vom S. November 1933. S. 2.
des erstgenannten Gesetzes vom 31. Mai 1933 (Gesetzsamml. fr. 39) sowie des 5 1 der Verordnung zum Schutze von
Volk und Staat vom 28. Februar 1933 (RGBl. I S. 83) wer⸗
den folgende Grundstücke zugunsten des Landes Preußen ent⸗
ignet, da sie der Förderung volks- und staatsfeindlicher Be— ebungen gedient haben:
1. Grundstück mit Einfriedigung und Gerätehalle einschl. Inventar Gemarkung Langendiebach, Ktbl. 21, Parz. 88, eingetragen im Grundbuch von Langendiebach, Kreis Hanau, Bd. 39 Bl. Nr. 1350, bisherige Eigentümer: Turngemeinde Lan⸗ gendiebach e. V. zu Langendiebach.
. Grundstück mit Turnhalle — einschl. Inventar — Ge⸗ markung Bruchköbel, eingetragen im Grundbuch von Bruchköbel, Band 11 Nr. 564, bisheriger Eigentümer: Turngemeinde Bruchköbel.
Kassel, den 4. November 1933.
Der Regierungspräsident.
FJ. V.; Kram ar.
Bekanntmachung.
Die auf den Grundstücken Richau Band 1 Bl. 33 und Bl. 34 in Abt. III unter Nr. 3 bezw. 3 eingetragen gewesene Hypothek von 6000, — RM der Frau Marie Fuchaez ist von mir auf Grund des Gesetzes über die Einziehung volks⸗ und staatsfeindlichen Vermögens vom 14. Juli 1933 (RGBl. 1 S. 479) in Verbindung mit 8 1 Abs. 1 des Gesetzes vom 26. Mai 1933 (RGBl. 1 S. 298) für das Land Preußen eingezogen und gelöscht worden. ; Der Hypothekenbrief über diese Post ist damit gegen— standslos geworden. Königsberg, den 6. November 1933. Der Regierungspräsident. J. V.: Angermann.
Beta n nt m g chung, Die heute ausgegebene Nummer 70 der Preußischen Gesetzsammlung enthält unter:
Nr. 140622. das Gesetz über die Dienst⸗ und Versorgungs⸗ bezüge der Inhaber vereinigter Schul- und Kirchenämter, vom 28. Oktober 1933,
Nr; 14 023 die Erste Verordnung zur Aenderung des Ver— zeichnisses der Wasserläufe erster Ordnung, vom 24. Oktober 1933,
Nr. 14 021 die Erste Verordnung über Wohnsiedlungsgebiete, vom 4. November 1933, ö
y 25 3m * 25 0 1 6
Nr. 14025 der Zweiten Nachtrag zur Gebührenordnung der Ueberwachungsausschůüsse für die Genehmigung zur Kennzeichnung von Eiern und für die Ueberwachung der Kennzeichnungsberech⸗ tigten vom 4. Juli 1932 (Gesetzsamml. S. 233) in der Fassung des Exsten Nachtrags vom 24. April 1983 (Gesetzsamml. S. 153) vom 26. Oktober 1933.
Umfang: 1 Bogen. Verkaufsgebühr: 0,20 RM ügli
fang: 1 X . 3207 d uzügli einer Versandgebühr von 4 Rpf. t ö hre
Zu beziehen durch: R. von Decker's Verlag (G. Berlin W 9, Linkstr. 5, und durch den Buchhaubel.
Berlin, den J. November 1933. . Schriftleitung der Preußischen Gesetzsammlung.
1 / „„U„„„„ . Nichtamtliches.
Sozialpolitik.
Posterleichterung für Gaben für die Winterhilfe.
Das Reichspostministerium hat angeordnet, daß zur Unter⸗ stützung des Winterhilfswerks des Deutschen Volkes von sogleich an bis Ende März 1934 Postgut im Gewicht bis zu 7 ig mit Gaben für die Winterhilfe an allen Postorten zugelaffen ist, auch wenn vom Absender nur ein Stück eingeliefert wird. Bedingung ist, daß das Winterhilfsmerk des Deutschen Volkes in irgendeiner seiner Gliederungen entweder Ahsender oder Empfänger des Post⸗ guts ist, Die Sendungen und Paketkarten müssen neben der An— gabe „Postgut?“ den Vermerk „Gaben für die Winterhilfe des Deutschen Volkes“ oder „Winterhilfe“ tragen.
Schenck),
Arbeitsbeschaffung.
Arbeits vermittlung auch durch die Deutsche Arbeitsfront. Einem Erlaß des Präsidenten der Reichsanstalt für Arbeits⸗ bermittlung entnimmt das VdZ3.⸗Büro folgende wichtige Aus⸗ sührungen über die weitere Tätigkeit von Verbänden der Deutschen Arbeitsfront auf dem Gebiete der Arbeitsvermittlung: „Nach der Eingliederung der Arbeitnehmerverbände in die Deutsche Arbeitsfront ist volle Gewähr für ein gleichgerichtetes nur auf, das, Ergebnis einer möglichst wirkfamen Betampfung der Arbeitslosigkeit abzielendes Arbeiten gegeben. ; sind als Nachfolger
Die Verbände der Deutschen Arbeitsfront der in ihnen aufgegangenen früheren Gewerkschaften insoweit zur Arbeits vermittlung fu ela sonn als die früheren Verbände gesetzlich zugelassene Vermitt ungseinrichtungen unterhielten. In' diesem Rahmen ist die Vermittlungstätigkeit der Verbände der Arbeits⸗ front zulassig. Gegen eine Zusammenlegung mehrerer BVer— mittlungsstellen, die ein neuer Verband am gleichen Ort über— nommen hat, bestehen keine Bedenken. Die Neuerrichtung von Vermittlungsstellen oder die Verlegung des Sitzes oder Aenderung des Tätigkeitsbereichs vorhandener Einrichtungen bedürfen dagegen enisprechend den gesetzlichen Bestimmungen einer ausdrücklichen Zulassung.“ ;
ö Wichtige Entscheidung zur Arbeitszeitverkürzung. Nachdem der Führer den Wunsch ausgesprochen hat daß das etzt bestehende Lohnniveau nicht weiter gesenkt werden soll kann ie Frage der Arbeitszeitverkürzung, selbst wenn die Verkürzung ur Verhinderung von Entlassungen und zum Zwecke weilere Neueinstellungen dienen soll, nur jeweils unter Würdigung aller besonderen Verhältnisse behandelt und entschieden werden? Wie das VdZ.⸗Büro meldet, hat der Sonderbeauftragte des Treu händers der Arbeit für das Wirtschaftsgebiet Westfalen auf Grund der vom Führer aufgestellten Richtuͤinien nach Verhand lungen mit allen beteiligten Organisatiqgien entschieden, daß die Vierzigstundenwoche auf dem Weißblelhwerk der Vereinigten Stahlwerke A—-⸗G. in Wissen (Sieg) ohne Lohnausgleich nicht ein geführt werden darf. Das i , ,. in Wissen beschäftigt zur Zeit etwa 2500 Arbeiter und ist damit das größte Sieger—
länder Werk. Es war beantragt worden, zum Zwecke der Frei
Wie
des Treuhänders bestimmt,
daß die behalten wird.
erschien noch der Belegschaft im Interesse der Aufrechterhaltung des jetzigen Lohnstandes eine Verkürzung der Arbeitszeit ohne Lohnausgleich zugemutet werden kann, hat der Sonderbeauftragte 48-Stunden⸗Woche
bei⸗
Handel, Gewerbe und öffentliche Finanzen. Berlin, den 8. November 1933.
In Berlin festgestellte Notierungen für telegraphische Auszahlung, ausländische Geldsorten und
Telegraphische Auszahlung.
anknoten.
—
8. November
Geld Brief o, o963 O 967 2677 6768 0.787 13. 529 13, 145 2 667 0, 227 l. 399
168,98 2,396
58, 39 2, 488
.
1 Pap. ⸗Pes. l kanad. d türk. Pfund 19en
U ägvpt. Pfd. 18
15 1 Milreis 1 Goldpeso
100 Gulden 100 Drachm.
100 Belga 100 Lei
00 Pengö 100 Gulden 100 Fmk. 100 Lire 100 Dinar 100 Litas 100 Kr.
100 Eseudos 100 Kr.
100 Frs.
100 Kè
100 isl. Kr. 100 Latts 100 Frs. 100 Lewa 00 Peseten
100 Kr
100estn. Kr. 100 Schilling
Buenos⸗Aires . ra ... Istanbul .. 3 ö London New Vork ... Rio de Janeiro Uruguay .. Amsterdam⸗ Rotterdam. Athen Brüssel u. Ant⸗ werpen ... Husgrest.. Budapest Danzig Helsingfors .. Italien Jugoslawien. . Kaunas, Kowno Kopenhagen .. Lissabon und wöortöe. 8 . . ,, Neykjavik (Island) Niga Schweiz .. Sofia kö Stockholm und Gothenhurg. Tallinn (Reval, Estland) . .. min,.
13, 066 13, 185 2, 673 0, 229 1,401
169,32 2, 400
58,51 2, 492
81,78 5.819 8.831 22,06 22, 10 b, 295 5. 305 41,66 41, 74 os, 69 58, 81
1267 1269 65 60 66,22 16,406 16,44 1241 1243
59, 5c 59, 66 16,77 17s, St/ Sl, o. 81, 21 3,047 3,953 35,11 36 19
67, 35 67, 92
73, 433 73, h7 4805 48,15
9.789
—
7. November
Geld O0, 963 2, 702 1,976 0,799
13,66
13.28 2, 702 0,227 1,399
168,93 2, 596
bs 3s 2, 488
81,57 5, ð 4 22.05 5.295 11,96 59, 364
12,67 66,73 16,40 12,41
60, 19 76, 2 8l. 0? 5, 047 35,11
68. 53
73, 68 48, 06
Brie 0, 967 2.708 1, 980 0 801
13,70
13,32 2, 708 O0, 229 1,401
169, 2? 2 0
bs, a8 2492
81 75 56, 886 22,0 2.306 41,64 69, 46
12,69 66,87 16, 44 12, 43
ho, 3l 76. 78 81, 18 5, 053 36, 19
68, 67
73, Sꝰ 48, 15
Ausländische Geldsorten und Banknoten.
8. November Geld Brief 20,38 20, 46 16,16 16,22
4, 185 4,205
2.52 2, 64 262 264 0,719 0.81
2515 2635 13 105 13, 165 15, 1065 13. 165
1, in bo J 6 47
od az b8 sr Sl, S
h. 755 ö, 795 16.36 16 1 168 5 169 24 21 54 22357 zz 5h 73 17
5.53 3.37
5g 41. go 33 60, 3
Sovereigns .. 20 Fres. Stücke Gold⸗Dollars . Amerikanische: 10005 Doll. 2 und 1 Doll. Argentinische n. Brasilianische . Canadische ... Englische: große 1 u. darunter dar iche Belgische; . Bulgarische .. Dänische ...
türk. Pfund 100 Belga 100 Lewa 100 Kr.
100 Gulden 100 estn. Kr. 100 Fmk. 100 Frs.
100 Gulden 100 Lire
100 Lire
100 Dinar 100 Lats
100 Litas 100 Kr.
100 Schilling 100 Schilling
Danziger .. Estnische .. ,, Französische .. Holländische .. Italienische: gr. 100 Lire u. dar. Jugoslawische . Lettländische .. Litauische ... Norwegische .. Oesterreich.: gr. 1008ch. u. dar. Rumänische: 1000 Lei und neue 5h00 Lei unter 500 Lei Schwedische . Schweizer: gr. 100 Frs. u. dar. Spanische *) .. Tschecho⸗ low. 000 u. 1000. 500 Kr. u. dar. 100 Ke Ungarische . . . 100 Peng
) nur abgestempelte Stücke.
100 Lei
100 Lei
100 Kr.
100 Irs. 100 Frs. 100 Peseten
100 Ke
O st de vi sen. Auszahlungen. 47,025 47, 225 17 035 47,335 47, 025 47.225 Notennotierungen. 46, 9925 47, 325
Warschau ... Kattowitz ... Posen
loo Zi. 16631. 16631.
Polnische 100 91.
Ausländische Abnehmer
pfandbriefe in Zahlung zu nehmen. hat nun dem Hansabund auf eine nehmigungen zur Inzahlungnahme Warenlieferungen grundsätzlich mit werden können. das
„Daß
Ausland diesem
weniger in der Sorge um die Entwicklung der haben als vielmehr darin,
machung von Arbeitsplätzen eine Verkürzung der Arbeitszeit von 18 auf 49 Stunden durchzuführen. Da weder eine entsprechende Arbeitszeitverkürzung mit Lohnausgleich für das Werk tragbar
land in Höhe von durchschnittlich 40 v5 ausnutzen wollen. r das Serips. und Bondsverfahren besser durch die Hereinnahme deutscher Wertpapiere.
Den deutschen Ausfuhrinte Rechnung getragen als
2 eutschen V h in, daß die Ausländer die Gewinne, die iich aus dem Kursunterschied der Wertpapiere im In⸗ und Aus!
7J. Nobember
Geld
20,38
16, 16 4, 185
2, 666 2, 55 0, 79
2, 6 13,24 13,24
187 bd. 20
og os Sl 39
h, 81 16,36 168,51 21,93 22, 08 5,33
1112 go
47,025 47,025 47.025
46, 925
r
Brief
20, 46
1622 4,205
2, 675 2. 675 0, 81
2. 666 13,30 13, 30
1689 bö, 44
9 32 61
5, 8h 16,42 169, 19 22, 01 22, 16 5,37
. go 83
417,225) 17 275 17225
47 325
Wertpapiere sind kein Zahlungsmittel für exportierte Waren.
. ᷣ ; ö wiederholt kein Verständnis dafür gezeigt, daß der deutsche Exporteur nach den bestehenden Devisenbewirtschaftungsvorschriften außerstande ist, deutsche Gold⸗ Der Reichswirtschaftsminister Anfrage mitgeteilt, daß Ge- inländischer Wertpapiere für garer Rücksicht auf die notwendige pflegliche Behandlung des inländischen Kapitalmarktes nicht ertent t . ĩ Gesichtspunkt in dielen Fällen nicht das erforderliche Verständnis entgegenbringt, dürfte so schreibt der Reichswirischaftsminister, „seine Ursachs Dirtschaft
ressen wird durch
ö zu ihrem Vorteil
Wenn der Aus⸗
länder in dem Verbot der Inzahlungnahme von Wertpapieren für Warenzahlungen eine Bestimmung sieht, die weitgehend in den Zahlungsverkehr eingreift, so dürfte dem entgegengehalten werden können, daß es im allgemeinen nicht üblich ist, Zahlungen durch Versendung von Wertpapieren an die Forderungsberech⸗ tigten zu leisten.“
Wagengestellung für Kohle, Koks und Briketts im Ruhrrevier: Am 7. November 1933: Gestellt 17754 Wagen.
Die Elektrolytkupfernotierung der Vereinigung für deutsche Elektrolytkupfernotiz stellte sich laut Berliner Meldungr des „W. T. B.“ am 8. November auf 47,ꝛ5 A (am 7. Novembe auf 47,15 M6 für 100 kg.
Berlin, 7. November. Preisnotierungen für Nahrungs⸗ mittel. Ein kaufspreise des Lebensmitteleinzel⸗ handels für 160 Kilo frei Haus Berlin in Originalpackungen.) Bohnen, weiße, mittel 25,00 bis 26,00 S6, Langbohnen, ausl. 4100 bis 44,00 M, Linsen, kleine, letzter Ernte 38,00 bis 44,00 6, Linsen, mittel, letzter Ernte 44,00 bis 52,00 MS, Linsen, große, letzter Ernte 52,00 bis 64,00 νς, Speiseerbsen, Viktoria, gelbe 53,00 bis 57,50 S6, Speiseerbsen, Viktoria Riesen, gelbe 57,56 bis 61,90 6. Reis, nur für Speisezwecke notiert, und zwar: Bruch⸗ reis 19,50 bis 21,900 M, Rangoon⸗Reis, unglasiert 21,50 bis 22,60 Ab, Siam Patna⸗Reis, glasiert 27,00 bis 34,00 M6, Italiener-Reis 26,50 bis 27,50 (6, Gerstengraupen, grob 32,06 bis 34,00 M6, Gerstengraupen, mittel 34,090 bis 38,00 „S, Gersten⸗ grütze 27,00 bis 28, 90 ς, Haferflocken 33,00 bis S4, 00 M6, Hafer⸗ grütze, gesottene 37.00 bis 38,00 6, Roggenmehl, Type - 70 v 23,350 bis 25,900 S6, Weizengrieß 35,00 bis 36,00 „S, Hartgrie 39,00 bis 40,00 ιο½, Weizenmehl: Bäckermehl 28,50 bis 29,56 A6, Vorzugsmehl 3400 bis 356,50 νς, Auszugmehl 35,50 bis 39,50 b, Kartoffelmehl, superior 33,00 bis 34,00 6, Zucker, Melis 68,06 bis 58,50 1, Zucker, Raffinade 69, 50 bis 76,50 6, Zucker, Würfel I,00 bis 79,50 „S6, Röstroggen, glasiert, in Säcken 30,00 bis 3200 A6, Röstgerste, glasiert, in Säcken 31,00 bis 33,00 , Malzkaffee, glasiert, in Säcken 40,0 bis 44,00 , Rohkaffee, Santos Superior bis Extra Prime 310,90 bis 320,060 S6, Roh⸗ kaffee, Zentralamerikaner aller Art 300,90 bis 420,900 S, Röst⸗ kaffee, Santos Superior bis Extra Prime 370,00 bis 410,00 , Röstkaffee, Zentralamerikaner aller Art 400,60 bis 560,00 Sc, Kakao, stark entölt 140,900 bis 160,0 „S, Kakao, leicht entölt 180,99 bis 220,00 ½, Tee, chines. 780,00 bis 820,00 M6, Tee, indisch 8i0,)0 bis 1200,90 M½, Ringäpfel amerikan. extra choice 96,00 bis 100,00 M6, Amerik. Pflaumen 40/50 in Kisten 70,00 bis 72,00 Mt, Sultaninen Kiup Caraburnu Auslese 4 Kisten 52, 00 bis ötz0 A6, Korinthen choiee Amalias 74,00 bis 75, 00 Ms, Mandeln, süße, courante, ausgew. 176,00 bis 180,00 ½6,. Mandeln, bittere, courante, ausgew. 210,00 bis 215,00 , Kunsthonig in kg-Packungen 70,90 bis 73,00 MSMς, Bratenschmalz in Tierces 172,00 bis 174.00 A6, Bratenschmalz in Kübeln 176,00 bis 180,00 A6, Purelard in Tierces, nordamerik. 158,90 bis 160,00 46, Purelard in Kisten 158,00 bis 160, 90 ½½, Berliner Rohschmalz 190,00 bis 19400 „S6, Speck, inl., ger, 1960,00 bis 200,90 S6, Molkerei⸗ butter Ia in Tonnen 252,00 bis 29600 S6, Molkereibutter la e, . 300,00 bis 304,)0 M, Molkereibutter Ia in Tonnen 284,00 is 288,90 6, Molkexeibutter Ia gepackt 292,00 bis 296,00 M6, Auslandsbutter, dänische, in Tonnen 296,00 bis 300,00 6, Aus— landsbutter, dänische, gepackt 302,00 bis 306,00 S, Allgäuer Stangen 2b oso 6ö, 665 bis 67 00 „Me Tilfiter Käfe, voliferl s bis 160,00 M, echter Gouda 40 υίS' 136,00 bis 154,00 4, echter Edamer 40 υί 136,90 bis 154,00 , echter Emmentaler Gwollfett) — — bis — — 416, Allgäuer Romatour 20 0½ 98,00 bis 116,00 6. (Preise in Reichsmark.)
Berichte von auswärtigen Devisen⸗ und Wertpapiermärkten.
Devisen.
Danzig, J. November. (W. T. B) (Alles in Danziger Gulden.) Banknoten: Polnische Loko 100 Zloty 57, 99 G., 57, 86 B. 100 Deutsche Reichsmark —— G., — — B. Ameritkanische (5⸗ bis 100⸗ Stücke) — — G., B. — Schecks: London —— G. — B. — Auszahlungen: Warschau 100 gloty 5757 G., 57,79 B. Telegraphische: London 16,28 G., 16,3) B., Paris 20,10 G., 20,14 B., New Jork 3,3167 G., 3,3233 B., Berlin 122,43 G., 122,67 B
Wien, J. November. (W. T. B.) Amsterdam 285,75, Berlin 168,85, Budapest 124293, Kopenhagen 9.75, London 22,5603, New York 456,90, Paris 237,73, Prag 21, 00, Zürich 137,25, Marknoten 168,25, Lirenoten 3721, Jugoslawische Noten 8,84, Tschecho⸗ slowakische Noten 20,40, Polnische Noten 79, 25, Dollarnoten 448,00, Ungarische Noten — — *), Schwedische Noten 113, 45, Belgrad — — Berlin Clearingkurs 216,54. — *) Noten und Devisen für 100 Pengö.
Prag, J. November. (W. T. B. Amsterdam 183,81, Berlin Soß, 90, Zürich 652,15, Oslo 540,00, Kopenhagen 480, 00, London 10140, Madrid 28225, Mailand 177,80, New York 31, 0, Paris 132,00, Stockholm 554. 00, Wien 475,500 nom., Marknoten S065, 0b, Polnische Noten 385,90, Belgrad 46,267, Danzig 664,00.
Bu dapest, J. November. (W. T. B). Alles in Pengö. Wien 80, 454, Berlin 136,20, Zürich 111, 10, Belgrad 7,85.
London, 8. November. (W. T. B.) New York 492, 75, Paris S021, Amsterdam T8, 25, Brüssel 22,50, Italten 59, 62, Berlin 13,17, Schweiz 16,20, Spanien 37,53, Lissabon 16031 /s, Kopen⸗ hagen 2239, Wien 28,56. Istanbul 650, 00, Warschau 28,00, Buenos Aires 44,75, Rio de Janeiro 431,60.
Paris, 7. November. (W. T. B.) (Schlußkurse, amtlich. Deutschland ——, London 80,50, New 934 6 a . 366,50, Spanien 21365/s, Italien 184,45, Schweiz 495156, Kopen⸗ hagen 362,59, Holland 1036,75, Oslo —, —, Stockholm — —, Prag Jö, 90, Rumänien ——, Wien — — Belgrad — — Warschau 28700. Paris, 7. November. (W. T. B.) (Anfangs notierungen, Frei⸗ verkehr. Deutschland , , . —— Amerika 1648, England 81,5, Belgien 356,25, Holland 1090575, Italien 134,50, Schweiz ——, Spanien — =, Warschau 287,00, Kopenhagen ——, Oslo — —, Stockholm — — Belgrad
9
Am sterd am, 7. November. (W. T. B) (Amtlich.) Berlin 59 0d, London 7, Sas, New Hork 159,25, Paris 9, 704, Brüssel 34,59, Schweiz 48048, Italien 1806, Madrid 20,75, Oslo 39, 45, Kopen hagen 35,95, Stockholm 4050, Wien — — Budapest — — Prag 8.00, Warschau — — Helsingfors —— , Bukarest — — Yoko⸗ hama —, —, Buenos Aires —, —. Zürich, 8. November. (W. T. B. (Amtlich. ) Paris 20,20, London 16,18, New York 329,00, Brüssel 71,973, Malland 27,17, Madrid 48,20, Berlin 123,ů00, Wien (offiz.) 72,77, Istanbul Lä49, .
2 J
— Kopenhagen, J. November. (W. T. B.) London 2240, New York 457,509, Berlin 167,65. Paris 27,85. Antwerpen 98, 75. 25 272 1 9 2 5 . ö. HCG E — a. — ürich 13 1456. Rom 37,35, Amsterdam 285.65, Stockholm 115,65, Oslo 112,70, Helsingfors 9,95, Prag 21,15, Wien — —. Stockholm, J November. W. T. B.) London 19,40 nom. Berlin 147200 nom., Paris 24,10 nom., Brüssel st, )00 nom., Schweiz. Blätze 1 2560 nom., Amsterdam 247,50 nom., Kopenhagen S6, 85 nom. Oslo 97,75 nom., Washington 397,90 nom., Helsingfors 8, 60 nom. 5 290 * gi * * 2 Rom 32,50 nom., Prag 18,50 nom., Wien — —.
Reichs, und Staatsanzeiger Nr. 26 vom S. November 1933. S. 3.
ö
A
amn
Peisingfors So,
(166. Silber fein prompt 201 /a, Sil 1515, Silber auf Lieferung fein 20 25.
Wertpapiere.
. F n zuhel Gold 6, 00, 45 0/0 Irregation 29,09,
lo, 7. November. (W. T. B. London 19,90, Berlin 151,00, i 1 New York 400, 00, Amsterdam 265,00, Zürich 123,00, Antwerpen 88, 50, Stockholm 102,80, Kopenhagen
Wien — —. (W. T. B.) (In Tscherwonzen.)
Rom 33,50, Prag 18,90, Mos kau, 1. November. 1000 engl. Pfund 614,36 G., 616,20 B.,
London, J. November.
rank furt a. M., 7. November. 250, 5 Jο Tehuantepee abg. — — 23, 00, Dtsch. 200, Ph. Holzmann — —, 106200, Mainkraftwerke — — desteregeln O00. ö ,, J. November. (W. T. B.)
Linoleum 39.00, Eßlinger Masch.
Bank 50 50, Vereinsbank So, 00, Lübeck⸗Büchen 41,00, Hamburg⸗
1000 Reichsmark 46,29 G., 46,
(W. T. B.) Silber Barren Silber auf Lieferung
Gebr. Junghans 22, 00, Lahmenyer Schnellpr. Frankent. 5,00. Voigt Zellstoff Waldhof 302 /s. Buderus 62,00, Kali
1600 Dollar 128,80 G., 39 B.
berger Bahn rompt arren
(W. T. B) B oso0 Mex. Prager Eisen
40 Tamaul. S. 1 abg. ⸗
21,00, Felten u. Guill. Amster
(Schlußkurse.) Dresdner To /o Deutsche
50,25, Brüxer Kohlen — —,
— —, Skodawerke — —, Steyrer Papierf.
Obl. 1945 24,90,
Amerika Paketf. 8,15, Hamburg⸗Südamerika — —, Nordd. Lloyd
g, o, Harburg. Gummi Phönix 18,00, Alsen Zement
Anglo⸗ Guano — — ,
— —, Neu Guinea ——, Otavi Minen 9.75. Wien, 8. November. (WB. T. B. Amtlich. (In Schillingen.)
Völkerbundsanleihe 109 Dollar⸗Stücke 495 00, do. 500 Dollar—⸗
Stücke 488, 00,
Dynamit Nobel — —,
40 Galiz. Ludwigsbahn — —, 8 o Staatsbahn — —
J *
dam, J. November. (WB. T. B.)
nem
Holstenbrauerei
1 oso Türkenlose 8, 30, Wiener Bankverein — —, Desterr. Kreditanstalt —, Ungar. Kreditbank — — Staatsbahnaktien 16,20, Dyngmit A=-6. 42 90, A. E. G. Unlon T 00, Brown Boveri ——, Siemens ⸗Schuckert Alpine Montan 9,70, Felten u. Guilleaume (10 zu 3 zusammengelegt) — Krupp AG. = — Rimamurany 19, 30, Steyr. Werke (Waffen) 47,00, Scheidemandel z — —, Leykam Josefsthal ——, Aprilrente —— , Mairente 0,86, Aschaffenburger Buntyapier w, 65 ,. O,8ss, Kronenrente O0, 88.
Cement Heidelberg 73,50, Dtsch. Gold u. Silber 174. 75, 1 6
Reichsanleihe 1949 (Dawes) 54 00, 5 ol Deutsche Reichs anleihe 1965 (Joung) 455, 6 ol! Bayer. Staats⸗Obl. 1945 27, 09. 7 Yso Bremen 1555 28,56, G o/ / Preuß. Obl. 1952 24,90, 70 Dresden 700 Deutsche Rentenbank Obl. 1959 36.25, Hyp.⸗Bank Bln. Pfdbr. 1953 — —, 70 Deutscher Sparkassen. und Giroverband 1947 23, 15, 7 9 Pr. Zentr.Bod.⸗Krd.
Pfdhr. 1960 — —, 7 lo Säch damsche Bank — — Deutsck ö 709 A.-G. für Berg Sö/s Cont. Caoutsch. Obl. 1 S. A 1950 55,00, 7 oso Cor 6 o Gelsenkirchen Goldnt.
1 *.
Voran Stahlwerke Obl. m. Op. 195 Bank Pfdbr. 1953 58,09, 70, 24,25, 7 osę9 Rhein. ⸗Westf. Siemens⸗Halske Obl. 1935 winnber. Obl. 2930 42,50. 7
Zert. v. Aktien ——, T0 60. Eschweiler Bergw. Obl Obl. 6 oο— Siemens Banken Zert. ——, Ford
m. Opt. 1949 38 50, 6 0½ 58
hr og Verein. Stahlwerke Obl. Lit, O 1951 — 5.
s. Bodenkr⸗Pfdbr. 1953 — — Amster⸗ ze Reichsbank S900, To Arbed 1951 bau, Blei und Zink Obl. 1948 — — 950 74,75, 7 o½ Dtsch. Kalisynd. Obl. it. Gummiw. A. G. Obl. 1956 — — 1934 — — 60 e Harp. Bergb.⸗-Obl. 2 1 6 11 ' . ; hy . S. G. Farben Obl. ——, T0 Mitteld. 1, 48.50, 79 Rhein.-Westf. Bod⸗ Erd. o Rhein⸗Elbe Union Obl. E.⸗Obl. 5 jähr. Noten
— —, 6 90 Siemens⸗Hal
Rhein.
7o / Verein. Stahlwerke Obl. 195
G. Farbe Rhein⸗Westf. Elektr. Obl. 1950 42, 1952 49 00, Kreuger u. Toll Winstd. u. Halske bl. 29350 41,50, Deutsche Akt. (Berl. Emission) — —.
Berichte von aus
Manche ster, 7. zeigte sich mäßige Nachfrage, da die Wareneigner eine
November.
wärtigen Warenmärkten.
(W. T. B.) Gewebe doch war das Geschäft etwas beschränk 6 C5 ö , festere Haltung einnahmen.
— §is( 751
—
Garne
blieben bei begrenzten Umsätzen stetig.
1. Untersuchungz und Strafsachen, 2. Zwangs versteigerungen. 3. Aufgebote
ö De en liche Zustellungen, 6. 7.
Verlust⸗ und Fundsachen, Aktiengesellschaften,
Uuslofung usw. von Wertpapieren,
8 9
Kommanditgesellschaften auf Aktien, Deutsche ,,
10. Gesellschaften m. 11. Genossenschaften, 12. Unfall⸗ und Invalidenversicherungen,
13. Bankausweise 14. Verschiedene
Bekanntmachungen.
—
.
I. Untersuchungs⸗ und Etrafachen.
5200]. Stenersteckbrief
und Bermögensbeschlagnahme
Der Geschäftsführer Julius Haimann, uletzt wohnhaft in Berlin⸗Dahlem, Max⸗ Eyth⸗Straße 33, zur Zeit in London, schuldet dem Reich eine Reichsfluchtsteuer von 27 281, — RM, die am 1. Juli 1933 fällig gewesen ist, nebst einem Zuschlag von 5 v. H. für jeden auf den Zeitpunkt der Fälligkeit folgenden angefangenen halben Monat.
Gemäß der Vierten Verordnung des Reichspräsidenten zur Sicherung von Wirt⸗ schaft und Finanzen und zum Schutz des inneren Friedens (Siebenter Teil, Ka⸗ pitel III, Erster Abschnitt, S9 Ziffer 2 ff.) vom 8. Dezember 1931 (Reichsgesetzbl. S. 699, wird hiermit das inländische Ver⸗ mögen des Steuerpflichtigen zur Siche⸗ rung der Ansprüche auf Reichsfluchtsteuer nebst Zuschlägen, auf die gemäß 9 Ziff. ] der genannten Verordnung festzusetzende Geldstrafe und alle im Steuer⸗ und Straf⸗ verfahren entstandenen und entstehenden Kosten beschlagnahmt.
Es ergeht hiermit an alle natürlichen und juristischen Personen, die im Inland einen Wohnsitz, ihren gewöhnlichen Aufenthalt, ihren Sitz, ihre Geschäftsleitung oder Grundbesitz haben, das Verbot, Zahlungen oder sonstige Leistungen an den Steuer⸗ pflichtigen zu bewirken; sie werden hiermit aufgefordert, innerhalb eines Montas dem unterzeichneten Finanzamt Anzeige über die dem Steuerpflichtigen zustehenden Forderungen oder sonstigen Ansprüche zu machen.
Wer nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung zum Zweck der Erfüllung an den Steuerpflichtigen eine Leistung be⸗ wirkt, ist nach 5 10 Abs. 1 der genannten Verordnung hierdurch dem Reich gegen⸗ über nur dann befreit, wenn er beweist, baß er zur Zeit der Leistung keine Kennt⸗ nis von der Beschlagnahme gehabt hat und daß ihn auch kein Verschulden an der Unkenntnis trifft. Eigenem Verschulden . das Verschulden eines Vertreters gleich.
Wer seine Anzeigepflicht vorsätzlich oder kerl sig nicht erfüllt, wird nach 5 10 Abf. 5
er genannten Verordnung, sofern nicht der Tatbestand der Steuerhinterziehung oder der Steuergefährdung (55 396, 402 der Reichsabgabenordnung) erfüllt ist, wegen Steuerordnungswidrigkeit (5 413 der Reichsabgabenordnung) bestraft.
Nach § 11 Abs. 1 der genannten Ver⸗ ordnung ist jeder Beamte des Polizei⸗ und Sicherheitsdienstes, des Steueraußen⸗ dienstes und des Zollfahndungsdienstes sowie jeder andere Beanite der Reichs⸗ Hang er tung der zum Hilfsbeamten
er Staatsanwaltschaft bestellt ist, ver⸗
flichtet, den Steuerpflichtigen, wenn er
m Inland betroffen wird, vorläufig fest⸗ zunehmen.
Es ergeht hiermit die Aufforderung, den obengenannten Steuerpflichtigen, falls er im Inland betroffen wird, vorläufig fest⸗ zunehmen und ihn gemäß 511 Abs. 2 der genannten Verordnung unverzüglich dem Amtsrichter des Vezriks, in welchein die Festnahme erfolgt, vorzuführen.
Berlin⸗Lichterfelde, d. 16. Okt. 1933. Beglaubigt: Koch, Obersteuersekretär.
Finanzamt. (Unterschrift.)
— .
3. Aufgebote.
52012]. Aufgebot. ; Die Frau Marie Oldag geb. Breit⸗
verschollenen Arbeiter Franz Oldach, zuletzt wohnhaft in Kadow bei Demmin, ür tot zu erklären. Der bezeichnete Ver⸗ ien. wird aufgefordert, sich spätestens in dem auf den 1. Juni 1934, vor⸗ mittags 9 Uhr, vor dem unterzeich⸗ neten Gericht anberaumten Aufgebots⸗ termin zu melden, widrigenfalls die Todeserklärung erfolgen wird. An alle, welche Auskunft über Leben oder Tod des Verschollenen zu erteilen vermögen, ergeht die Aufforderung, spätestens im Aufgebotstermin dem Gericht Anzeige zu machen.
Demmin, den 1. November 1933.
Amtsgericht.
.
52011]. Aufgebot. Sammelaufgebot. 1. Der Kaufmann Hans Zimmer in Berlin, Lessingstraße 335, vertreten durch Rechtsanwalt Karl Mathias in Berlin W 365, Potsdamer Straße 105, 2. Frau Thea Künne, verw. Thumann in Bad Salzuflen, Hoffmannstraße 4, haben das Aufgebot zu 1: der Kuxscheine zu den im Jahre 1928 an den Magistrat der Stadt Kassel verkauften im Gewerkenbuch der Gewerkschaft Wilhelmshöhe , Kuxe der Gewerkschaft Wilhelmshöhe Nr. s36, 37, 38, 39, 40, 84s 47, Hör, zu 2: der verlorenen Kuxe Nr. 802, 803, Ss04 der Gewerkschaft Wilhelmshöhe — Solbergwerk, Kassel, Königstor 7, be⸗ antragt. Der Inhaber der Kuxe bzw. Kux⸗ scheine wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 6. Juni 1934, 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Zimmer 40, an⸗ beraumten Aufgebotstermin seine Rechte anzumelden und die Kuxe bzw. Kur⸗ scheine vorzulegen, widrigenfalls die Kraft⸗ loserklärung derselben erfolgen wird. Kassel, ben 2. November 1933. Amtsgericht. Abt. 1.
ir
w
52013.
Durch Ausschlußurteil vom 31. 10. 1933 ist der am 6. 10. 1911 geborene, zuletzt in Kröslin wohnhaft gewesene Fischer Walter Meinke für tot erklärt worden. Als Todestag ist der 4. Januar 1929 fest⸗ gestellt.
Wolgast, den 31. Oktober 1933. Das Amtsgericht. t
lun n, Deffentliche Bekanntmachung.
Alle noch nicht zugezogenen mittelbar oder unmittelbar Beteiligten der nach⸗ genannten, in der Rheinprovinz an⸗ hängigen Umlegungssachen werden auf⸗ gefordert, zur Vermeidung der gesetzlichen Rechtsnachteile ihre Ansprüche bis spä—⸗ testens in dem auf Samstag, den ä, Dezember 1535, vorutittags 10 uhr, im Geschäftszimmer des zu⸗ ständigen Kulturamts anstehenden Ter- min anzumelden und zu begründen. Ver⸗ zeichnis ber Umlegungssachen und der zu⸗ ständigen Kulturämter:
JI. Kulturamt Adenau: Umlegung der Feldmark Baar, Gemeinde Baar, Ka⸗ tastergemeinden Ober- und Niederbaar, mit Ausschluß der Ortslagen, Kreis Mayen.
II. Kulturamt Bernkastel: Um⸗ legung der Feldmark Fronhofen ein⸗ schließlich der Ortslage Fronhofen, Kreis Bernkastel.
III. Kulturamt Euskirchen: Um⸗ legung der Feldmark Gymnich, Gemeinde Gymnich, mit Ausnahme des bereits um⸗ gelegten Teils und mit Ausnahme der Ortslage, Kreis Euskirchen.
IV. Kulturamt M. Gladbach: Um⸗ legung des Teils des Gemeindebezirks Brüggen, der begrent wird:
im Norden: durch den Weg Eggen⸗ berg bis Am Bruch und weiter bis zu dem
im Osten: durch den erwähnten Wirt⸗ schaftsweg bis Deichweg, diesem folgend bis Siedlung Föhles und weiter durch die Waldgrenze bis zur Schwalm; im Süden: durch die alte Schwalm bis Siedlung Kohnen; ͤ im Westen: durch den Wirtschaftsweg Siedlung Kohnen bis Eggenberg, Kreis Kempen⸗Krefeld. t V. Kulturamt Simmern: Umlegung der Feldmark Kisselbach (diesseits), Ge⸗ meinde Kisselbach (diesseits, mit Aus—= schluß der Ortslage, Kreis Simmern. Umlegung der Feldmark Riegenroth, Gemeinde Riegenroth, mit Ausschluß der Ortslage, Kreis Simmern. Umlegung der Feldmark Steinbach, Gemeinde Stein⸗ bach, mit Ausschluß der Ortslage, Kreis Simmern. VI. Kulturamt Trier: Umlegung bes Gemeindebezirls Damflos, Kreis Trier⸗Land. Koblenz, ben 30. Oktober 1933. Der Oberpräsivdent der Rheinprovinz (Landes tultur⸗ abteilung) Im Auftrage: Hilliger.
t .
4. Oeffentliche Zustellungen.
62016]. Deffentliche Zustellung. Der Arbeiter Johann Friedrich Alwin Dittmar in Kleinbernsdorf b. München⸗ bernsdorf, vertreten durch den Rechts⸗ anwalt Dr. Brehme in Gera, klagt gegen seine Frau Wanda Dittmar verw. gew. Amende geb. Ludwig, z. Zt. unbekannten Aufenthalts, mit dem Antrage, die Ehe der Parteien zu scheiden, die Verklagte für allein schuldig an der Scheidung zu erklären und ihr die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen. Der Kläger ladet die Ver⸗ klagte zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 1. Zivilkammer des Thlüringischen Landgerichts zu Gera (Thür.) auf den 19. Dezember 19353, vor⸗ mittags 8! Uhr, mit der Aufforde⸗ rung, einen bei diesem Gericht zuge⸗ lassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Gera, den 6. November 1933. Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle des Thüringischen Landgerichts.
61727]. Deffentliche Zustellung. Es klagen: J. der Schneider Leo Seidel in Landsberg (Warthe), Schönbachsberg 7, ö Rechtsanwalt tarke in Landsberg (Warthe), gegen seine , . Johanna Franziska Seidel, eb. Kulik, z. Z3. unbekannten Aufent⸗ hart, 2. der kElchir ti hne Fritz Siegel in Landsberg (Warthe), Fernemühlen⸗ straße 22. Prozeßbevollmächtigter: Rechts- anwalt Starke in Landsberg (Warthe), gegen seine Ehefrau, Johanna Siegel, eb. Tvers, zuletzt in London jetzt unbe⸗ annten Aufenthalts, zu 1 und 2 auf Scheidung der Ehe aus 8 15672, zu 2 aus 5 . B. G.⸗B. und Schuldig⸗ sprechung aus 3 1674 B. G.⸗B., 3. der Gärtner Ernst Schwarz in Balz bei Vietz, Ostbahn, Prozeßbevollmächtigter: Rechts⸗ anwalt Justizrat Fabienke in Vietz, Ostbahn, gegen den Autoschlosser Kurt Schwarz, früher in Berlin O 112, Sonn⸗ tagstraße 126, jetzt in Südamerika, unbe⸗ kannten Aufenthalts, auf kostenpflichtige und vorläufig vollstreckbare Verurteilung, in die Löschung der im Grundbuch von Vietz Blatt 337 in Abteilung III unter Nr. 3 eingetragenen Sicherungshypothek
nach Süben abzweigenden Wirtschafts⸗
sprecher in Kadow hat beantragt, den
weg;
von 6375, 10 RM zu willigen. Die Kläger
zu U bis 3 laden die Beklagten zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 2. Zivilkammer des Landgerichts Landsberg (Warthe), auf den 16. Ja⸗ nuar 1934, vormittags 9 Uhr, mt der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen.
Landsberg (Warthe) , 3. 11. 1933. Die Geschäftsstelle des Landgerichts.
62017]. Deffentliche Zustellung. Die Ehefrau Marianne Leschkow verw. gew. Schuster geb. Wojewoda aus Rottorf, Kreis Winsen / Luhe, Prozeßbevollmäch⸗ tigter: Rechtsanwalt Bohlmann in Lüne⸗ burg, klagt gegen ihren Ehemann, den Arbeiter Paul Leschtow, früher in Rottorf, jetzt unbekannten Aufenthalts, mit dem Antrag, die am 16.9. 1922 in Handorf geschlossene Ehe der Parteien aus Verschulden und auf Kosten des Be⸗ klagten zu scheiden. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhand⸗ lung des Rechtsstreits vor die 2. Zivil⸗ kammer des Landgerichts in Lüneburg auf den 21. Februar 1934, 94 Uhr, mit der Aufforderung, sich hurch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechts⸗ anwalt als Prozeßbevollmächtigten ver⸗ treten zu lassen.
Lüneburg, den 3. November 1933.
Die Geschaͤftsstelle des Landgerichts.
õꝛolo].
Der mninderjährige Werner Emil Günter Münstermann, uneheliches Kind der Ehe⸗ frau Anna Münstermann geb. Klein⸗ schmidt, Dortmund⸗Hörde, Hörder Marktl, klagt gegen den Arbeiter Emil Pferde⸗ kämper, früher in Dortmund⸗-Hörde, Felizitas 23, zur Zeit unbekannten Aufent⸗ halts, auf Zahlung von Unterhalt mit dem Antrag, den Beklagten durch vor läufig vollstreckbares Urteil kostenpflichtig zu verurteilen, an ihn vom 15. Januar ig2ß bis zum 31. 12. 1931 vierteljährlich 90, — RM und ab 1. 1. 1932 bis zum vollendeten 16. Lebensjahre vierteljährlich im voraus eine Geldrente von 81 — RM zu zahlen. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Amtsgericht, hier, auf den 10. Ja⸗ nuar 1934, vormittags 9 Uhr, Zimmer Nr. 17, geladen.
Amtsgericht Dortmund⸗Hörde, den 24. Oktober 1933.
—
51744), Oeffentliche Zustellung.
Das minderjährige Kind Paul Gerlach, vertreten durch das städtische Jugendamt Wuppertal zu Wuppertal⸗Barmen, Pro⸗ zeßbevollmächtigter: Leiter des Jugend⸗ amtes Schwerte, klagt gegen den Ver⸗ walter Anton Kothe, geb. am 12. 6. 1907 in Köln, z. Zt. unbekannten Aufenthalts, früher in Schwerte, Schillerstraße 33, mit dem Antrage, 1. festzustellen, daß der Beklagte als Vater des Klägers gilt, 2. den Beklagten kostenpflichtig zu ver⸗ urteilen, dem Kläger vom Tage der Ge⸗ burt, dem 19. März 1930, bis zur Voll⸗ endung des 16. Lebensjahres, als Unter⸗ halt eine im voraus zu entrichtende Geldrente von vierteljährlich 100, — RM (in Buchstaben: einhundert Reichsmark) zu zahlen und zwar die rückständigen Beträge sofort und die künftig fällig werdenden am Ersten des Kalender⸗ vierteljahres, 3. das Urteil für vorläufig vollstreckbar zu erklären. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Amtsgericht, hier, auf den 25. Januar 1934, vormittags 9 Mhr, geladen.
Schwerte, den 3. November 1933.
Hengstenberg, Justizinspektor.
52020]. Oeffentliche Zustellung. l , , . Walter Eckbert in
zri F Straße 58, ver⸗ Wriezen, F Straße ös, ver
geladen. Wriezen, den 2. November 1933. Geschäftsstelle des Amtsgerichts. Abteilung 3. — —
517321. Deffentliche Zustellung. Der Schneider Ewald Bürger in Hagenhorst, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Friedrich in Bad Polzin, klagt gegen den Schneider Hans Degner, unbekannten Aufenthalts. Er behauptet, daß die Parteien am 7. Oktober 1932 ein gemeinschaftliches Schneidergeschäft in Bad Polzin eröffnet haben. Da es Ende 1932 zu Uneinigkeiten kam, wurde das Gesellschafts verhältnis am 19. Januar 1933 aufgelöst. Der Kläger beziffert eine An⸗ spruͤche, die er noch an den Beklagten zu stellen hat, auf 185,25 RM. Er hat hier⸗ über unter dem 13. Februar eine Auf⸗ stellung gemacht. Kläger beantragt, wis folgt, zu erkennen: 1. der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 189,A,25 RM nebst 5 95 Zinsen seit dem 16. 1. 1933 zu zahlen und die Kosten des Rechtsstreits zu tragen, 2. das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Amtsgericht in Bad Polzin, Zimmer 4, auf den 22. Dezember 1933, 9 Uhr.
Bad Polzin, den 3. November 18933.
Amtsgericht.
51735]. Deffentliche Zustellung. Fahrlehrer Alexander Stenzel, Hohen⸗ Neuendorf, Cäeilienstraße, Prozeßbevoll⸗ mächtigter: Rechtsanwalt Fritz Baum, Hohen ⸗Neuendorf, Schönfließer Straße 68, klagt gegen Ernst Mayer, zuletzt Berlin⸗ Friedenau, Handjerystraße 32, auf Zah⸗ lung von 50, — RM nebst 2 vH. Zinsen über Reichsbankdiskont seit 1. 2. 1933, sowie 1,38 RM Protestkosten und 2, 40 RM Spesen. Termin zur mündlichen Ver⸗ handlung vor Amtsgericht Schöneberg, Grunewaldstraße 66667, am 16. De⸗ zember 19833, Zimmer 36, gr Uuhr. Berlin⸗Schöneberg, den 24. 10. 1933. Die Geschäftsstelle des Amtsgerichts.
517347. Oeffentliche Zustellung. Der Kleinrentner Emil Knack, Berlin W 50, Achenbachstr. 9, klagt gegen den Kaufmann Oskar Prasse, früher in Brieg, wegen rückständiger Miete mit dem Antrage auf Verurteilung zur Zahlung von 51, — RM (einundfünfzig Reichsmark) nebst 50, Zinsen seit 20. Ja⸗ nuar 1933. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte auf den 22. Dezember 1933, 10 Uhr,
geladen. Amts⸗
Zimmer 113, Berlin ⸗ Charlottenburg, gerichtsplatz, den 30. Oktober 1933. Die Geschäftsstelle des Amtsgerichts.
51733). Oeffentliche Zustellung. Die Firma Wilh. Vogel in Chemnitz, Ziegelstr. 8, Prozeßbevollmächtigte: Rechts⸗ anwälte Beutler, Dr. Funke und Dr. Reg⸗ ler in Chemnitz, klagt gegen 1. pp., 2. den Kaufmann Max Sittenfeld, früher in Berlin, Matthäikirchstraße 3, wegen Wech⸗ selforderung mit dem Antrage auf gesamt⸗ schuldnerische Verurteilung zur Zahlung
von 1000, — RM nebst 299 Zinsen über
.