1933 / 272 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 20 Nov 1933 18:00:01 GMT) scan diff

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Sffentlicher Anzeiger.

1. Untersuchungs⸗ und Strafsachen,

2. Zwangs versteigerungen,

3. Aufgebote,

4. . Zustellungen, Verlust⸗ und Fundsachen,

ö. ö Auslosung usw. von Wertpapieren,

Aktiengesellschaften,

8. Kommanditgesellschaften auf Aktien, 9. Deutsche Kolonialgesellschaften, 19. Gesellschaften m. . H. 11. Genossenschaften, 12. Unfall- und Invalidenversicherungen, 13. Bankausweise 14. Verschiedene Bekanntmachungen.

l. Untersuchungs⸗ und Strafsachen.

654296 Beglaubigte Abschrift! Finanzamt Dortmund-⸗Süd. St. Nr. Ta 2098. Dortmund, den 10. November 1933. Steuerstreckbrief und Vermögens—⸗ beschlagnahme. Rechtsanwalt Dr. Albert Straust, geb. am 3. Oktober 1882 in Beverungen, zuletzt wohnhaft in Dort— mund, Kaiserstraße 16, zur Zeit im Ausland, schuldet dem Reich eine Reichsfluchtsteuer von 34 827 RM, die am 9. September 1933 fällig gewesen ist, nebst einem Zuschlag von 5 vH für jeden auf den Zeitpunkt der Fälligkeit folgenden angefangenen halben Monat.

Gemäß der Vierten Verordnung des Reichspräsidenten zur Sicherung von Wirtschaft und Finanzen und zum Schutze des inneren Friedens (Sieben⸗ ter Teil, Kapitel III, Erster Abschnitt, § 9 Ziff. 2ff) vom 8. Dezember 1931 (R.⸗G. Bl. J S. 699) wird hiermit das inländische Vermögen des Steuerpflich⸗ tigen zur Sicherung der Ansprüche auf Reichsfluchtsteuer nebst Zuschlägen, auf die gemäß 5 9 Ziffer 1 der genannten Verordnung festzusetzende Geldftrafe und alle im Steuer⸗ und Strafverfahren entstandenen und entstehenden Kosten beschlagnahmt.

Es ergeht hiermit an alle natür— lichen und juristischen Personen, die im Inland einen Wohnsitz, ihren gewöhn— lichen Aufenthalt, ihren Sitz, ihre Ge⸗ . oder Grundbesitz haben, as Verbot, Zahlungen oder sonstige Leistungen an den Steuerpflichtigen zu bewirken; sie werden hiermit aufgefor— dert, innerhalb eines Monats dem unterzeichneten Finanzamt Anzeige über die dem Steuerpflichtigen zustehenden Forderungen oder sonstigen Ansprüche zu machen.

Wer nach der Veröffentlichung . Bekanntmachung zum Zwecke der Er— füllung an den Steuerpflichtigen eine Leistung bewirkt, ist nach 5 16 Abs. 1 der genannten Verordnung hierdurch dem Reich gegenüber nur dann befreit, wenn er beweist, daß er zur Zeit der Leistung keine Kenntnis von der Be— schlagnahme gehabt hat und daß ihn auch kein Verschulden an der Unkennt— nis trifft. Eigenem Verschulden steht das Verschulden eines Vertreters gleich.

Wer seine Anzeigepflicht vorsätzlich oder fahrlässig nicht erfüllt, wird nach 5 10 Abs. 5 der genannten Verordnung, sofern nicht der Tatbestand der Steuer hinterziehung oder der Steuergefähr— dung (688 396, 402 der Reichsabgaben⸗ ordnung) erfüllt ist, wegen Steuer⸗ ordnungswidrigkeit (85 413 der Reichs⸗ abgabenordnung) bestraft.

Nach z 11 Abs. 1 der genannten Ver⸗ ordnung ist jeder Beamte des Polizei⸗ und Sicherheitsdienstes, des Steuer⸗ außendienstes und des Zollfahndungs⸗ dienstes sowie jeder andere Beamte der Reichsfinanzverwaltung, der zum Hilfs⸗ beamten der Staatsanwaltschaft bestellt ist, verpflichtet, den Steuerpflichtigen, wenn er im Inland betroffen wird, vorläufig festzunehmen.

Es ergeht hiermit die Aufforderung, den obengenannten Steuerpflichtigen, falls er im Inland betroffen wird, vor⸗ säufig festzunehmen und ihn gemäß sz 11 Abs. 2 der genannten Verordnung unverzüglich dem Amtsrichter des Be⸗ zirks, in welchem die Festnahme erfolgt,

vorzuführen. Abschrift

Tie Richtigkeit der beglaubigt.

Dortmund, den 10. November 1933. Haase, Obersteuerinspektor.

Der

wird

54426. Beglaubigte Abschrift. Steuerste ckbries

und Vermögensbeschlagnahme.

Der Kaufmann Adolf Baehr, geb. am 21. 3. 1877 in Halle a. S., zuletzt wohn⸗ haft in Berlin⸗Zehlendorf, Alsenstraße 123, zur Zeit im Auslande unbekannten Auf⸗ enthalts, schuldet dem Reich eine Reichs⸗ fluchtstener von 49 555, RM, die am 1. August 1933 fällig gewesen ist, nebst einem Zuschlag von 5 v. H. für jeden auf den Zeitpunkt der Fälligkeit folgenden angefangenen halben Monat.

Gemäß der Vierten Verordnung des Reichspräsidenten zur Sicherung von Wirtschaft und Finanzen und zum Schutze des inneren Friedens (Siebenter Teil, Kapitel 1II, Erster Abschnitt, 59 Ziffer 2ff.) vom 8. Dezember 1931 (Reichsgesetzbl. 1 S. 6 9) wird hiermit das inländische Ver⸗ mögen des Steuerpflichtigen zur Siche⸗ rung der Ansprüche auf Reichsfluchtsteuer nebst Zuschlägen, auf die gemäß 59 Ziffer! der genannten Verordnung festzusetzende Geldstrafe und alle im Steuer⸗ und Straf⸗ verfahren entstandenen und entstehenden Kosten beschlagnahmt.

Es ergeht hiermit an alle natürlichen und juristischen Personen, die im Inland einen Wohnsitz, ihren gewöhnlichen Auf⸗ enthalt, ihren Sitz, ihre Geschäftsleitung oder Grundbesitz haben, das Verbot, Zahlungen oder sonstige Leistungen an den Steuerpflichtigen zu bewirken; sie werden hiermit aufgefordert, innerhalb eines Monats dem unterzeichneten Finanz⸗ amt Anzeige über die dem Steuer⸗ pflichtigen zustehenden Forderungen oder sonstigen Ansprüche zu machen.

Wer nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung zum Zwecke der Er⸗ füllung an den Steuerpflichtigen eine Leistung bewirkt, ist nach 510 Abs. 1 der genannten Verordnung hierdurch dem Reich gegenüber nur dann befreit, wenn er beweist, daß er zur Zeit der Leistung keine Kenntnis von der Beschlagnahme gehabt hat und daß ihn auch kein Ver⸗ schulden an der Unkenntnis trifft. Eigenem Verschulden steht das Verschulden eines Vertreters gleich.

Wer seine Anzeigepflicht vorsätzlich oder fahrlässig nicht erfüllt, wird nach 5 10 Abs. 5 der genannten Verordnung, sofern nicht der Tatbestand der Steuerhinter⸗ ziehung oder der Steuergefährdung (S5 396, 402 der Reichsabgabenordnung) erfüllt ist, wegen Steuerordnungswidrig⸗ keit (5 413 der Reichsabgabenordnung) bestraft.

Nach 5 11 Abs. 1 der genannten Ver⸗ ordnung ist jeder Beamte des Polizei⸗ und Sicherheits dienstes, des Steueraußen⸗ dienstes und des Zollfahndungsdienstes sowie jeder andere Beamte der Reichs⸗ finanzverwaltung, der zum Hilfsbeamten der Staatsanwaltschaft bestellt ist, ver⸗ pflichtet, den Steuerpflichtigen, wenn er im Inland betroffen wird, vorläufig fest⸗ zunehmen.

Es ergeht hiermit die Aufforderung, den obengenannten Steuerpflichtigen, falls er im Inland betroffen wird, vorläufig festzunehmen und ihn gemäß 5 11 Abs. 2 der genannten Verordnung unverzüglich dem Amtsrichter des Bezirks, in welchem die Festnahme erfolgt, vorzuführen.

Berlin⸗Lichterfelde, 6z. Nov. 1933.

Finanzamt. (Unterschrift.)

Beglaubigt:

Conrad, Obersteuersekretär.

54427]. Beglaubigte Abschrift. Steuersteckbrief

und Vermögensbeschlagnahme.

Der Architekt Adolf Sommerfeld, geboren am 4. Mai 1886 in Kolmar (Posen), zuletzt wohnhaft in Lichterfelde, Limonenstr. 30, zur Zeit in Montesson bei St. Germain, schuldet dem Reich eine Reichsfluchtsteuer von 801 725 RM, die am 31. März 1933 fällig gewesen ist, nebst einem Zuschlag von 5 vH für jeden auf den Zeitpunkt der Fälligkeit folgenden angefangenen halben Monat. Gemäß der Vierten Verordnung des Reichspräsidenten zur Sicherung von Wirtschaft und Finanzen und zum Schutze des inneren Friedens (Siebenter Teil, Kapitel III, Erster Abschnitt, 59 Ziffer 2ff.) vom 8. Dezember 1931 (Reichs gesetzbl. 1 S. 699) wird hiermit das inländische Ver⸗ mögen des Steuerpflichtigen zur Sicherung der Ansprüche auf Reichsfluchtsteuer nebst Zuschlägen, auf die gemäß z 9 Ziffer 1 der genannten Verordnung festzusetzende Geldstrafe und alle im Steuer⸗ und Straf⸗ verfahren entstandenen und entstehenden Kosten beschlagnahmt. Es ergeht hiermit an alle natürlichen und juristischen Personen, die im Inland einen Wohnsitz, ihren gewöhnlichen Auf⸗ enthalt, ihren Sitz, ihre Geschäftsleitung oder Grundbesitz haben, das Verbot, Zahlungen oder sonstige Leistungen an den Steuerpflichtigen zu bewirken; sie werden hiermit aufgefordert, innerhalb eines Monats dem unterzeichneten Finanz⸗ amt Anzeige über die dem Steuerpflich⸗ tigen zustehenden Forderungen oder sonsti⸗ gen Ansprüche zu machen. Wer nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung zum Zwecke der Er⸗ füllung an den Steuerpflichtigen eine Leistung bewirkt, ist nach 5 10 Abs. 1 der genannten Verordnung hierdurch dem Reich gegenüber nur dann befreit wenn er beweist, daß er zur Zeit der Leistung keine Kenntnis von der Beschlagnahme gehabt hat und daß ihn auch kein Ver⸗ schulden an der Unkenntnis trifft. Eigenem Verschulden steht das Verschulden eines Vertreters gleich. Wer seine Anzeigepflicht vorsätzlich oder fahrlässig nicht erfüllt, wird nach 5 10 Abs. 5 der genannten Verordnung, sofern nicht der Tatbestand der Steuerhinter⸗ ziehung oder der Steuergefährdung (85 396, 1402 der Reichsabgabenordnung) erfüllt ist, wegen Steuerordnungswidrigkeit (5413 der Reichsabgabenordnung) bestraft. Nach z 11 Abs. 1 der genannten Ver⸗ ordnung ist jeder Beamte des Polizei⸗ und Sicherheitsdienstes, des Steueraußen⸗ dienstes und des Zollfahndungsdienstes

Es ergeht hiermit die Aufforderung, den obengenannten Steuerpflichtigen, falls er im Inland betroffen wird, vorläufig festzunehmen und ihn gemäß z 11 Abs. 2 der genannten Verordnung unverzüglich dem Amtsrichter des Bezirks, in welchem die Festnahme erfolgt, vorzuführen.

Berlin⸗Steglitz, den 29. Sept. 1933.

Finanzamt. Unterschrift.)

Beglaubigt.

Gutsch, Steuerinspektor. lsö4428]. Beschlusß.

In der Strafsache gegen 1. den Kauf⸗ mann Ferdinand Mayer in Saarbrücken, Bismarckstraße 5, geb. am 10. 3. 1891 zu Reden, z. Zt. im hiesigen Gerichts⸗ gefängnis in Untersuchungshaft, 2. den Kaufmann Anton Hauser in Saarbrücken, Petersbergstraße 8I, geb. am 17. J. 1895 in Au a. Rh., z. Zt. im hiesigen Gerichts⸗ gefängnis in Untersuchungshaft, 3. den Kaufmann Fritz Heinen in Saarbrücken, Breite Str. I9, geb. am 19.9. 1899, daselbst, z. Zt. hier in Untersuchungshaft, 4. den Vertreter Eduard Hesse in Saarbrücken, Hohenzollernstraße 89, wegen Verbrechens gegen z5 4, 12, 36, 40 der Devisenver⸗ ordnung vom 23.5. 1932 (RGBl. 1 S. 231) in Verbindung mit F1 der Durchführungs⸗ verordnung hierzu wird der Beschluß vom 30. Oktober 1933, durch den die Beschlag⸗ nahme des Vermögens der Beschuldigten und der Arrest in ihr Vermögen angeordnet worden ist, auf Antrag der Staatsanwalt⸗ schaft aufgehoben.

Hanau, den 16. November 1933.

Das Amtsgericht. Abt. V.

3. Aufgebote.

545491 Berichtigung.

Das in Nr. 261 d. Bl. v. ꝛũ. Nov. 33 unter 51 714 veröffentl. Aufgebot des Amtsgerichts Berlin wird wie folgt berichtigt: In Zeile 3 muß es statt beantragt: erlassen und in Zeile 20 muß es statt 1436,46: 1436, 47 heißen.

54429]. Aufgebot.

Die Firma Ing. Erich C Fred Engel, Wiesbaden, Dotzheimer Straße Nr. 106, hat das Aufgebot folgender Wechsel: 1. ein Wechsel über 300, RM, ausge⸗ stellt in Wiesbaden von der Firma Ing. Erich E Fred Engel (Wechsel Nr. 316), angenommen von der Firma Max Braun, Frankfurt a. Main (Wechsel Nr. 6974), fällig am 30. 12. 1933, zahlbar in Frank⸗ furt a. Main bei der Deutschen Effekten⸗ und Wechsel⸗Bank, weitergegeben an die Firma Jessener Industriewerke G. m. b. H., Jessen, Elster; 2. ein Wechsel über 3650, Reichsmark, ausgestellt in Wiesbaden von der Firma Ing. Erich E Fred Engel (Wechsel Nr. 319), angenommen von der Firma Max Braun, Frankfurt a. Main Wechsel Nr. 5), zahlbar in Frankfurt a. M., fällig am 4. 1. 1934, bei der Deutschen Effekten⸗ und Wechsel⸗Bank, weitergegeben an die Firma Drahtisolierwerk Heermann G. m. b. H., Hohenlimburg i. W.; 3. ein Wechsel über 350, RM, ausgestellt in Wiesbaden von der Firma Ing. Erich E Fred Engel (Wechsel Nr. 320), angenom⸗ men von der Firma Max Braun in Frank⸗ furt a. Main (Wechsel Nr. 6), fällig am 4. 1. 1934, zahlbar in Frankfurt a. Main bei der Deutschen Effekten⸗ und Wechsel⸗ Bank, weitergegeben an die Firma Drahtisolierwerk Heermann G. m. b. H., Hohenlimburg i. W., beantragt. Der In⸗ haber der Urkunden wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 20. August 1934, vorm. 11 Uhr, vor dem unter⸗ zeichneten Gericht, Starkestraße 3, Zimmer Nr. 10, anberaumten Aufgebotstermin seine Rechte anzumelden und die Urkunden vorzulegen, widrigenfalls die Kraftlos⸗ erklärung der Urkunden erfolgen wird. Frankfurt a. Main, den 11. No⸗ vember 1933.

Amtsgericht. Abteilung 41.

54431]. Bekanntmachung.

In Sachen Hagn, Richard, Hauptlehrer in Frauenbiburg, gegen Hagn, Josef, zuletzt Bauführer in Berching, wegen Todeserklärung hat das Amtsgericht Beiln⸗ . am 10. November 1933 folgendes Aufgebot erlassen: Auf Antrag des Hauptlehrers Richard Hagn in Frauen⸗ biburg, Pfleger des Josef Hagn, zuletzt Bauführer in Berching, ergeht hiermit die Aufforderung, 1. an den Bauführer Josef Hagn, zuletzt in Berching, geb. am 11. Januar 1867 in Berg ob Landshut, verschollen seit 1906, sich spätestens in dem auf Donnerstag, den 12. Juli 1934, vormittags 8! Uhr, anberaumten Auf gebotstermin persönlich oder schrift⸗ lich bei dem Amisgericht Beilngries zu melden, widrigenfalls er für tot erklärt wird, 2. an die Erbbeteiligten, ihre Inter⸗ essen im Aufgebotstermin wahrzunehmen,

sowie jeder andere Beamte der Reichs⸗ finanzverwaltung, der zum Hilfsbeamten; der Staatsanwaltschaft, bestellt ist, ver⸗ pflichtet, den Steuerpflichtigen, wenn er

im Inland betroffen wird, vorläufig fest— zunehmen. J

3. an alle diejenigen, welche über das Leben des Josef Hagn Kunde geben können, Mitteilung hierüber bei Gericht zu machen.

54151]. Für tot erklärt wurden durch Ausschluß⸗ urteile des Amtsgerichts Reutlingen: J. vom 27. Oktober 1933: 1. Adam Strohmaier, Bäcker, geb. am 11. 1. 1851 in Gomaringen; 2. Jakob Strohmaier, Bäcker, geb. am 5. 8. 1855, daselbst; 3. Maria Strohmaier, geb. am 29. 7. 1861, daselbst, 4. Jakobine Strohmaier, geb. am 13. 7. 1867, daselbst. Festgestellter Zeitpunkt des Todes: bei Ziffer 1: 1. Ja⸗ nuar 1894; bei Ziffer 2: 1. Januar 19609; bei Ziffer 3: 1. Januar 1894 und Ziffer 4: l. Januar 1924; II. vom 27. Oktober 1933: der Gustav Adolf Trißler, Flaschner, geb. am 14. 7. 1866 in Reutlingen. Festge⸗ stellter Zeitpunkt des Todes: 1. Januar 1920; III. vom 10. November 1933: der Traugott Ernst Braun, geb. am 12.7. 1908 in Reutlingen. Festgestellter Zeitpunkt des Todes: 14. August 1929. Reutlingen, den 15. November 1933. . Amtsgericht.

544331]. Aufgebot.

Die Ehefrau Luise Reiser geb. Pitsch⸗ mann in Sigmaringen, Fürst⸗Wilhelm⸗ Straße 30, hat beantragt, den ver⸗ schollenen Karl Wilhelm Stefan Pitsch⸗ mann, zuletzt wohnhaft in Melbourne in Australien, für tot zu erklären. Der be⸗ zeichnete Verschollene wird aufgefordert, sich spätestens in dem auf Montag, den 18. Juni 1934, vorm. 9 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht anberaumten Auf⸗ gebotstermin zu melden, widrigenfalls die Todeserklärung erfolgen wird. An alle, welche Auskunft über Leben oder Tod des Verschollenen zu erteilen vermögen, ergeht die Aufforderung, spätestens im Aufgebotstermin dem Gericht Anzeige zu machen.

Sigmaringen, den 4. November 1933.

Amtsgericht.

544634.

Die Hausangestellte Margarete Brett⸗ schneider in Breslau, Tiergartenstraße 19, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Keil in Trebnitz, hat beantragt, den verschollenen Postschaffner Gottlieb Brettschneider, geb. am 21. September 1884 in Joachims⸗ hammer, Kr. Militsch, zuletzt wohnhaft in Trebnitz i. Schles., für tot zu erklären. Der bezeichnete Verschollene wird auf⸗ gefordert, sich spätestens in dem auf den 9. Juni 1934, vormittags 19 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Zimmer Nr. 17, anberaumten Aufgebotstermin zu melden, widrigenfalls die Todeserklärung erfolgen wird. An alle, welche Auskunft über Leben oder Tod des Verschollenen zu erteilen vermögen, ergeht die Aufforde⸗ rung, spätestens im Aufgebotstermin dem Gericht Anzeige zu machen. Amtsgericht Trebnitz i. Schl.I, den 15. November 1933. 1. F. 9 / 33.)

54435. Aufgebot.

Der Maurer Hermann Rohwedder in Greifswald als Pfleger gemäß z 1811 B. G.⸗B. hat beantragt, den verschollenen Richard Johann Erich Malchin, ge⸗ boren 109. April 1895 zu Bergen, zuletzt wohnhaft in Torgelow (Pomm.), für tot zu erklären. Der bezeichnete Verschollene wird aufgefordert, sich spätestens in dem auf den 5. Juni 1934, 9 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Zimmer 11, an⸗ beraumten Aufgebotstermin zu melden, widrigenfalls die Todeserklärung erfolgen wird. An alle, welche Auskunft über Leben oder Tod des Verschollenen zu erteilen vermögen, ergeht die Aufforde⸗ rung, spätestens im Aufgebotstermin dem Gericht Anzeige zu machen. Ueckermünde, den 11. November 1933.

Amtsgericht.

54152. Auf gebot.

Die Frau Martha Richard geb. Drews in Schivelbein hat baantragt, den ver⸗ schollenen Fleischer Gustav Drews, geb. am 8. Juni 1870 in Thurow Kreis Neu⸗ stettin, zuletzt wohnhaft in Schivelbein, für tot zu erklären. Der bezeichnete Ver⸗ schollene wird aufgefordert, sich spätestens in dem auf den 5. Juni 1934, mittags 12 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht anberaumten Aufgebotstermine zu mel⸗ den, widrigenfalls die Todeserklärung er⸗ folgen wird. An alle, welche Auskunft über Leben oder Tod des Verschollenen zu erteilen vermögen, ergeht die Aufforde⸗ rung, spätestens im Aufgebotstermine dem Gericht Anzeige zu machen.

Schivelbein, den 14. November 1933.

Das Amtsgericht.

54154. Aufgebot.

Der Rechtsanwalt Dr. Ernst Schulte in Iserlohn als Nachlaßpfleger für die⸗ jenigen, welche Erben des am 20. Februar 1929 verstorbenen Albert Merten werden, hat beantragt, die verschollenen: 1. Ludwig Christian Wilhelm Merten, geboren am 13. 5. 1868 zu Remscheid, 2. Maria Henriette Elisabeth Fisseler geb. Merten, geboren am 13. 3. 1861 zu Landau (Waldeck, beide zuletzt wohnhaft in Wuppertal-Elberfeld, für tot zu erklären. Die bezeichneten Verschollenen werden

Beilngries, den 10. November 1933. Amtsgericht.

aufgefordert, sich spätestens in dem auff

vor dem unterzeichneten Gericht, Zimm Nr. 38, anberaumten Aufgebotstermin z melden, widrigenfalls die Todeserklärun erfolgen wird. An alle, welche Auskum über Leben oder Tod der Verschollenen zu erteilen vermögen, ergeht die Au forderung, spätestens im Aufgebotstermin dem Gericht Anzeige zu machen. Wuppertal⸗Elberfeld, 13. 11. 193 Amtsgericht. Abt. 12.

56456861. Beschluß.

Alle diejenigen, welche Erbrechte an Nachlaß der am 29. Dezember 1842 in Alsfeld geborenen, wegen Verschollenhej für tot erklärten Karoline Kemmer zu haben glauben, werden aufgeforder zu dem am Freitag, den 2. Februgn 1934, vormittags 9 Uhr, vor den unterzeichneten Nachlaßgericht anstehenden Aufgebotstermin ihre Erbrechte anzu— melden.

Alsfeld, den 10. November 1933.

Hessisches Amtsgericht.

5441301. 1

Am 12. Mai 1933 ist zu Bad Schwalbach der Rentner Karl Streckert, preußischer Staatsangehöriger, gestorben. Da die bisher ermittelten Erben die Erbschast ausgeschlagen haben, werden diejenigen, welchen Erbrechte an dem Nachlaß zu— stehen, aufgefordert, diese Rechte bis zum 1. Februar 1934 bei dem unterzeich⸗ neten Gericht zur Anmeldung zu bringen, widrigenfalls die Feststellung erfolgen wird, daß ein anderer Erbe als der preu— ßische Staat nicht vorhanden ist. Der reine Nachlaß beträgt ungefähr 4 —50) Reichsmark.

Bad Schwalbach, den 14. Nov. 1933.

Amtsgericht.

54150.

Am 14. Juni 1933 ist der Schuhmacher— meister Rudolf Funke, geboren am 15. Januar 1876 zu Everode, Kreis Alfeld, zuletz wohnhaft in Hildesheim, Benno— straße Nr. 10, daselbst verstorben. Die erbberechtigten Personen haben, soweit sie ermittelt worden sind, die Erbschasft rechtswirksam ausgeschlagen. Es werden daher diejenigen, denen weiter Erbrechte an dem Nachlaß zustehen, aufgefordert, diese Rechte bis zum 15. Januar 1931 bei dem unterzeichneten Nachlaßgericht zur Anmeldung zu bringen, widrigenfalls die Feststellung erfolgen wird, daß ein anderer Erbe als der Preußische Staat nicht vorhanden ist.

Amtsgericht Hildes heim, 8. 11. 1933.

54587.

Durch Ausschlußurteil vom 7. November 1933 sind die Sparbücher Nr. 52906 und 54421 der Sparkasse Arnsberg, lautend auf die Namen Elly bzw. Nelly Schulte in Arnsberg, für kraftlos erklärt. Arnsberg, den 7. November 1933.

Das Amtsgericht.

54156.

Durch Ausschlußurteil des Amtsgerichts Penig vom 9. November 1933 sind die Sparkassenbücher der Städtischen Spar— kasse zu Penig, Nr. 43131 über 517,96 RM, Nr. 50743 über 650,44 RM, Nr. 56822 über 522,27 RM, Nr. 62135 über 676,9] Reichsmark, Nr. Sas über 3131,35 RM, aufgewertete Sparkasseneinlagen, für Franz Josef Mahn ausgestellt, für kraft los erklärt worden.

Amtsgericht Penig, den 9. Novbr. 1933.

5n4136.

Der am 9. Dezember 1932 fällig ge⸗ wesene Wechsel über 120, RM, von Hermann Jahns, Berlin-Lichterfelde, ausgestellt, von Otto Knoblauch alt= zeptiert, an Mööller, Hamburg, indossiert, ist durch Ausschlußurteil vom 11. Novem⸗ ber 1933 für kraftlos erklärt. Berlin⸗Lichterfel de, 13. Nov. 1933.

Amtsgericht. 9 F. 7 / 33.

54155. Durch Ausschlußurteil vom 8. November 1933 ist der Wechsel Hannover, den 14. und 15. Juli 1924 über je 2250, Renten⸗ mark, zahlbar am 29. und 30. August 1924, ausgestellt von der Firma Wehadi, Brief⸗ postkartenfabrik in Hannover, angenommen von der Firma Magnata A.⸗G. in Han⸗ nover, für kraftlos erklärt. Hannover, den 8. November 1933. Das Amtsgericht. 27. B.

Verantwortlich: für Schriftleitung (Amtlicher und Nicht⸗ amtlicher Teil) Anzeigenteil und für den Verlag: Direktor Pfenffer in Berlin⸗Charlottenburg; für den übrigen redaktionellen Teil, den Handelsteil und für parlamentaxische Nachrichten: Rudolf Lantzsch in Berlin -⸗Lichtenberg Drud der Preußischen Druckerei⸗ und Verlags⸗Aktiengesellschaft. Berlin, Wilh en fi lu 32.

Fünf Beilagen (einschließlich Börsenbeilage und

den 12. Juni 1933, mittags 12 Uhr,

zwei Zentralhandelsregisterbeilagen!

Erste Anzeigenbeilage

zum Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger

Berlin, Montag, den 20. November

41933

Nr. 272. 3. Aufgebote.

437. . b, . 4. bzw. 25. Juli 1933 fällig

gewese nen Wechsel über . 595,50 RM hzw. 375‚,— RM, von der Firma Daedlow Pollems an eigene Order gezogen, sind durch Ausschlußurteil vom 11. No⸗ vember 1933 für kraftlos erklärt. Berlin⸗Lichterfelde, 13. Nov. 1933. Das Amtsgericht. 9 F. 13/33.

4153. ; . Beschluß des Amtsgerichts Swine⸗ münde vom 6. Oktober 1933 ist. das

eugnis über die fortgesetzte Güter⸗ gemeinschaft nebst Erbschein, welches das bezeichnete Nachlaßgericht nach dem am z Oktober 1902 erfolgten Tode der Ehe⸗ frau des Tischlermeisters Richard Pracht, hulda geb. Lebram, am 2. Februar 1903 ausgestellt hat 4 1X 153/03 wegen Unrichtigkeit für kraftlos erklärt worden.

Swinemünde, den J. Oktober 1933.

Die Geschäftsstelle, Abt. 4, des Amtsgerichts.

itz2]. . Durch Ausschlußurteil vom 19. No⸗ vember 1933 ist der am 390. Juni 1892 geborene Gefreite Rudolf Marx für tot erklärt. Als Todestag ist der 10. Januar 1920 festgestellt. 8. E. 7. 33. Das Amtsgericht Weißensee in Berlin⸗Weißensee.

ö Deffentliche Zustellungen.

tts]. In Sachen des Kaufmanns Johannes hermann Jansen in Haan, Rhld., Klägers und Berufungsklägers, Prozeßbevoll⸗ mächtigter: Rechtsanwalt Kelders in Düsseldorf, gegen seine Ehefrau, Hor⸗ lensia Katharina Jansen geb. Goor⸗ manns, Beklagte und Berufungsbeklagte, st neuer Verhandlungstermin auf den z0. Januar 1534, vormittags 9 uhr, vor dem hiesigen Oberlandesgericht, 5. Zi⸗ vilsenat, Düsseldorf, Cecilienallee 3, 2. Stock, Saal V, bestimmt. Zu diesem Termin wird die Beklagte mit der Auf⸗ sorderung gelnden, sich, durch einen beim vorgenannten Gericht zugelassenen Rechtsanwalt vertreten zu lassen. Düsseldorf, den 16. November 1933. Geschäftsstelle des Oberlandesgerichts, 5. Zivilsenat 5 U 203/83 —. Bever. Beglaubigt: Bachem, Justizsekretär.

54588]. Oeffentliche Zustellung.

Die Fabrikarbeiterin Martha Vogler in Immenstadt klagt gegen den Hilfsarbeiter Franz aver Vogter, zuletzt in Gopp⸗ rechts, nun unbekannten Aufenthalts, auf Ehescheidung mit dem Antrag zu erkennen: 1. Die Ehe der Streitsteile wird aus Ver⸗ schulden des Beklagten geschieden; 2. Der Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Sie ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits in die öffentliche Sitzung der Zivilkammer des Landgerichts Kempten vom Don⸗ nerstag, den 11. Januar 1934, vorm. H Uhr, Sitzungssaal 2, mit der Aufforderung, einen beim Landgericht Kempten zugelassenen Rechtsanwalt zu seiner Vertretung zu bestellen. Dieser Aus⸗ zug der Klage wird zum Zweck der öffent⸗ lichen Zustellung an den Beklagten be— lanntgemacht.

Kempten, den 17. November 1933. Geschäftsstelse des Landgerichts Kempten.

54439]. Defsentiiche Zustellung. Die Haushälterin Franziska Rech in Oberau bei Garmisch klagt gegen den Reisenden Otto Rech, zuletzt in Schongau, nun unbekannten Aufenfhalts, auf Ehe⸗ scheidung mit dem Antrage, zu erkennen: . Die Ehe der Streitsteile wird aus Verschulden des Beklagten geschieden; 2. der Beklagte hat die Kosten des Rechts⸗ streites zu tragen. Sie ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts— streites in die öffentliche Sitzung der Zivilkammer des Landgerichts Kempten vom Donnerstag, den 25. Januar 1934, vormittags 9 Uhr, Sitzungs⸗ saal Rr. 2, mit der Aufforderung, einen beim Landgerichte Kempten zugelassenen Rechtsanwalt zu seiner Vertretung zu bestellen. Dieser Auszug der Klage wird zum Zwecke der öffentlichen Zustellung an den Beklagten bekanntgemacht. Kempten, den 21. Juli 1933. Geschäftsstelle des Landgerichts Kempten. 54589]. Deffentliche Zustellung. In Sachen Bauer, Kreszenz, Reisenden— ehefrau in Regensburg, Klägerin, Prozeß⸗ bevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Ernst Bayerlein in München, gegen Bauer, Johann, Reisender, zuletzt in München, Boschetsriederstraße 83 / 1II, zur Zeit un⸗ bekannten Aufenthalts, Beklagten, nicht vertreten, wegen Ehescheidung, ladet die Klägerin den Beklagten unter Wieder⸗ holung des mit der Klage bereits zuge⸗

richt zugelassenen Rechtsanwalt als Pro⸗ zeßbevollmächtigten zu bestellen. Zweck der öffentlichen Zustellung wird diese Ladung bekanntgemacht.

54442]. Oeffentliche Zustellung.

22. Dezember 1932, unehelich von Ober⸗ bubach, Kläger, gegen Braun, Johann Nep., volljähriger landwirtschaftlicher Ar⸗ beiter, zuletzt in Golding, nun unbekannten Aufenthalts, Beklagter, wegen Vaterschaft u. U. wird der Beklagte Johann Nep. Braun in die öffentliche Sitzung des Amtsgerichts Dingolfing vom Freitag, den 22. Dezember 1933, vormittags 9 Uhr, Sitzungssaal Nr. 5, zur münd⸗ lichen Streitverhandlung geladen. Klage⸗ partei wird beantragen: J. Es wird fest⸗

kammer des Landgerichts München Lauf Montag, den 8. Januar 1934, vor⸗ mittags 9 Uhr, Sitzungssaal 91/1, mit der Aufforderung, einen bei diesem Ge⸗

Zum

München, den 16. November 1933. Geschäftsstelle des Landgerichts München J.

In Sachen Laimer, Ottmar, geb.

gestellt, daß der Beklagte der Vater des Klägers ist. II. Der Beklagte hat von der Geburt des Kindes bis zum zurückgelegten 16. Lebensjahre eine in Vierteljahresraten von 60 RM vorauszahlbare Unterhaltsrente von jährlich 240 RM an Kläger zu be⸗ zahlen. III. Der Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. IV. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Oeffentliche Zu⸗ stellung ist bewilligt mit Beschluß vom 2. November 1933. . Dingolfing, den 15. November 1933. Geschäftsstelle des Amtsgerichts Dingolfing.

54443. Deffentliche Zustellung. Die minderjährige Elli Drescher in Berlin-Neukölln klagt gegen den Arbeiter Martin Mühl, früher in Gottesberg, Schützenstraße Nr. Ul, auf Zahlung einer monatlich im voraus zahlbaren Unter⸗ haltsrente vom 15. 9. 1931 bis 31. 10. 1931 von 40 RM, vom L. 1. 1931 bis 31. 3. 1933 von 35 RM, vom 1. 4. 1933 bis zum voll⸗ endeten 16. Lebensjahr non 33 RM. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Amtsgericht in Gottesberg auf den 31. Januar 1934, 9 Uhr, geladen.

Gottes berg (Schl.), den 14. Nov. 1933. Die Geschäftsstelle des Amtsgerichts.

54446]. Deffentliche Zustellung. Hannelore Zimmermann, geboren 7 10. 1952 in Schifferstadt, uneheliches Kind der Eva Zimmermann, jetzt verheiratet mit Karl Andres in Dannstadt, klagt gegen Peter Schlind wein, geboren 24. 1. 1908, früher in Schifferstadt, nun unbekannten Aufenthalts, wegen Vaterschaft und Unter⸗ halts mit dem Antrag, zu erkennen: J. Es wird festgestellt, daß der Beklagte der Vater des von der Eva Andres, geb. Zimmermann, am 7. 10. 1932 außer- ehelich geborenen Kindes Hannelore Zim⸗ mermann ist. 2. Der Beklagte wird ver⸗ urteilt, an das klagende Kind zu Händen des jeweiligen Vormundes vom Tag der Geburt bis zur Vollendung des sechzehnten Lebensjahrs eine vierteljährliche Unter- haltsrente von 99, RM zu bezahlen, und zwar jeweils für 3 Monate im voraus. 3. Der Beklagte hat die Kosten des Rechts⸗ streits zu tragen. 4. Das Urteil zu Ziffer 2 und 3 wird für vorläufig vollstreckbar er⸗ klärt. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits ist Termin bestimmt auf Freitag, den 12. Januar 1934, vor⸗ mittags 9 Uhr, im Sitzungssaal des Amtsgerichts Speyer a. Rh., wozu der Beklagte hiermit geladen wird. Speyer a. Rh., den 16. November 1933. Geschäftsstelle des Amtsgerichts.

54441]. Oeffentliche . Armensache. Fräulein Martha Hähner in Berlin⸗ Friedenau, Rheinstraße 22, Prozeß- bevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. C. A. Walther, Berlin⸗Friedenau, Ringstraße 30, klagt gegen 1. Frau Bertha Fleissig, früher in Saarbrücken, jetzt unbekannten Aufenthaltes, 2. pp. wegen Einwilligung in die Auszahlung eines Hinterlegungs— betrages mit dem Antrage, die Beklagten kostenpflichtig zu verurteilen, darein zu willigen, daß von dem bei der Hinter⸗ legungsstelle des Amtsgerichts Berlin⸗ Mitte unter dem Aktenzeichen H. L. B. 376/25 für Otto Gustav Bock und andere hinterlegten Betrag ein nach dem von der Firma Benedek E Co., Berlin, bean⸗ spruchten Teil von RM 625, nebst Zinsen rangierenden Teil von RM 1000. nebst 59 Zinsen seit dem 1. Oktober 1930 an die Klägerin ausgezahlt wird. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits wird die Beklagte zu 1 vor das Amtsgericht Berlin in Berlin, Neue Friedrichstraße 15, auf den 5. Januar 1934, 19 uhr, Zimmer 177779, 1. Treppe, Haupt⸗ gang A, Quergang 7, geladen. Berlin, den 9. November 1933. Die Geschäftsstelle des Amtsgerichts.

54161]. Deffentliche Zustellung.

Dr. med. Karl Kindermann in Berlin⸗ Grunewald, Hohenzollerndamm 63, Pro⸗ zeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Kurt Dünkel, Berlin, Pariser Str. 10, klagt gegen Hans Krakauer, früher in Berlin=

handlung: 9. 1. 1934, 9 Uhr, vor dem Amtsgericht Tempelhof, Berlin, Möckern⸗ straße 128/130, Zimmer 179.

Theil III. 28. lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor

Beklagten zur Zahlung von 250 RM nebst 599 Zinsen seit Klagezustellung zu ver⸗ urteilen. Termin zur mündlichen Ver⸗

Berlin, den 11. November 1933. Die Geschäftsstelle des Amtsgerichts.

54157]. Oeffentliche Zustellung.

In Sachen: Holzer (Theil) gegen 2420. 32 ladet die Klägerin den Beklagten erneut zur münd⸗

die 90. Zivilkammer des Landgerichts in Berlin G2, Neue Friedrichstraße 12 —15, III. Obergeschoß, Saal 203, auf den 25. Januar 1934, 10 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen. Berlin, den 14. November 1933.

Die Geschäftsstelle des Landgerichts.

54440]. Deffentliche Zustellung. (250 D 2098/33.) Die Firma Hecht & Co. Strumpffabrikation in Chemnitz, Reit⸗ bahnstr. 40, Prozeßbevollmächtigter: R.. Dschenffzig in Berlin sw 48, klagt im Wechselprozeß gegen Simon Dreispiel, früher in Berlin, Schönhauser Allee 186 b. Hiller. Klägerin beantragt kosten⸗ pflichtige und vorläufig vollstreckbare Ver⸗ urteilung des Beklagten zur Zahlung von 540 RM enebst 2 v5 Zinsen uͤber Reichs⸗ bankdiskont von je 60 RM seit dem 16. 3. ,, n m , 6. 8. 16. 0 Itz. 10., 16. 11. 1933 sowie 3,50 RM Wechselunkosten, zur Zahlung weiterer 30 RM am 16. 12. 1933 und zur Zahlung von 33,B,76 RM nebst 2 vH Zinsen über Reichsbankdiskont seit dem Klagezustel⸗ lungstage. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Amtsgericht Berlin, Neue Friedrichstr. 15, auf den 36. Dezember 1933, 10 uhr, II. Stock, Zimmer 247, geladen. Berlin, den 17. November 1933. Die Geschäftsstelle des Amtsgerichts Berlin.

54590]. Oeffentliche Zustellung. Der Düsseldorfer Tennisclub Rot-Weiß, E. V., Düsseldorf, Heinrichstr. 23, ver⸗ treten durch den Vorstand, Klägers,

Darlehensforderung mit dem Antrag, den den 14. Februar 1934, vormittags den 7. Februar 1934, vorm. 10 uhr 9 Uhr, Zimmer 137, geladen.

Zimmer Nr. 25, geladen. Mit Beschluß Hindenburg, O. S., den 13. 11. 1933. vom 9. November 1933 wurde dem Kläger

olaa6.

Amtsgericht. das Armenrecht und mit Beschluß vom

Der Angestellte Heinrich Dammann in

und Band 14 Blatt 479 Abt. II Nr. 2 eingetragenen Vormerkung zur Sicherung

und die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

4. Januar 1934, 9 Uhr. Itzehoe, den 4. November 1933. Die Geschäftsstelle des Amtsgerichts.

Die Frau Heinrich Rüther Wwe. in Mainz⸗Kastel, Elisabethenstraße 17, klagt gegen den Ewald Flasnöcker, früher in Mainz, Rochusstraße 10—12, jetzt un⸗ bekannten Aufenthalts, wegen Forderung mit dem Antrag auf Verurteilung zur Zahlung von RM 230, dem Beklagten auch die Kosten des Rechtsstreits aufzu⸗ erlegen und das Urteil für vorläufig voll⸗ streckbar zu erklären. Zur Güteverhand⸗ lung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Amtsgericht in Mainz auf den, 19. Januar 19534, vormittags 9 Uhr, Zimmer 314, geladen.

Mainz, den 14. November 1933.

Die Geschäftsstelle Hess. Amtsgerichts. 54592]. Oeffentliche Zustellung.

Die Firma Autohaus am Maxfeld, Ine haber Karl Kraemer und Max Hopfen⸗ maier, Nürnberg, Veillodterstraße 33, vertreten durch Rechtsanwalt Regelsberger in Nürnberg, klagt zum Amtsgericht Nürn⸗ berg gegen E. Eharlupsty, früher wohnhaft in Nürnberg, Bogenstr. 41, nun⸗ mehr unbekannten Aufenthalts, wegen Mietsforderung (11 A 2878/33), mit dem Antrag, den Beklagten zur Zahlung von 184,175 RM einhundertvierundachtzig! Reichsmark 12 RPfg. nebst Zinsen in Höhe von 199 über den jeweil. Reichsbank⸗ diskont seit dem Tage der Klagezustellung und zu den Kosten des Rechtsstreits zu ver⸗

Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Puppe in Düsseldorf, klagt gegen den Walter Agulnikt, 3 in Düsseldorf, Kaiserstr. Da, jetzt unbekannten Aufent⸗ halts, Beklagten, auf Forderung, mit dem Antrag, den Beklagten zu verurteilen, an den Kläger 15, RM nebst 52 Zinsen ab 16. 6. 1933 zu zahlen und die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Der Beklagte wird zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits auf den 17. Januar 1934, vorm. 9 Uhr, Zimmer 123, vor das Amtsgericht in Düsseldorf, Mühlen⸗ straße 34, hiermit geladen.

Das Amtsgericht. Abt. 3.

54164. Deffentliche Zustellung.

Es klagt: Gotthilf Walter, Metzger⸗ meister in Freudenstadt, wegen einer Forberung aus Kauf von 116, RM nebst 696 Zinsen hieraus seit 1. Oktober 1931 gegen Heinz Blattmann, Kaufmann, früher in Freudenstadt, mit dem Antrag, den Beklagten zur Zahlung des obigen Betrags durch vollstreckbares Urteil kosten⸗ pflichtig zu verurteilen. Beklagter wird zur mündlichen Verhandlung vor das Amtsgericht Freudenstgdt auf. 29. De⸗ zember 1933, 1 Uhr, gelgden.

Geschäftsstelle des W Amtsgerichts Frendenstadt.

5591]. Deffentliche Zustellung. Kaufmann Bernhard Sturm in Hanau klagt gegen Heinrich Blumöhr, früher in Hanau, jetzt unbekaunten Aufenthahzs, mit dem Antrag, den Beklagten. l durch vorläufig pollstreckbares Urteil zur Zahlung von 420 RM nebst 679 Zinsen seit 1. 8. 1831 zu verurteilen. Der Be⸗ klagte wird zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Amtsgericht Hanau, Nußallee 17, Zimmer 33, auf den 17. Januar 1934, vormittags 9 Uhr, hiermit geladen. (3 C. 1066 / 33.) Hanau, den 13. Nobeinber 19335. Geschäftsstelle 3 des Amtsgerichts.

5444. Deffentliche Zustellung.

*

Der Architekt Josef Stateczny in Hin⸗

anwalt Dr. Cebulla, ebenda, klagt gegen: 1. den Josef Karl Morgalla, 2. den Wilhelm Morgalla, beide früher in Hindenburg, O. S., jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen Anspruchs aus einer Hypothek mit dem Antrag, a) die Be⸗ klagten als Gesamtschuldner kostenpflichtig zu verurteilen, an den Kläger 1000 R nebst 904 Zinsen seit dem 1. Januar 1932 zu zahlen, und zwar sowohl persönlich als auch zur Vermeidung der Zwangsvoll⸗ streckung in das Grundstück Hindenburg Blatt Nr. 1922 aus der daselbst in Abt. III unter Nr. J für den Kläger eingetragenen Darlehnshypothek von 1900 RM, b) das Urteil für vorläufig vollstreckbar zu er⸗ klären. Zur Güteverhandlung des Rechts⸗ streits werden die Beklagten vor das

stellten Antrags zur mündlichen Ver— handlung des Rechtsstreits vor die 1. Zivil-

Neu Tempelhof, Wettinerkorso 5l, wegen

Amtsgericht in Hindenburg, O. S., auf

lostenpflichtig

denburg, G. S., vertreten durch Rechts⸗

urteilen sowie das Urteil für vorläufig voll⸗ streckbar zu erklären. Der Beklagte wird hiermit zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits auf Montag, den 15. Ja⸗ nuar 1934, vormittags 9 Uhr, S. Saal 335, vor das Amtsgericht Nürn⸗ berg, Fürther Straße Nr. 110, geladen. Die öffentliche Zustellung ist durch Be⸗ schluß vom 13. 11. 1933 bewilligt. Geschäftsstelle des Amtsgerichts

Nürnberg. Abt. für Mietsachen.

54594). Oeffentliche Zustellung. Baer, Hans, Kaufmann in Frankfurt am

felder, Oskar, Fabrikant, früher in Nürn=

Aufenthalts, wegen Forderung mit dem Antrag, den Beklagten zu verurteilen: I. Der Beklagte hat an den Kläger aus Gehaltsrückständen inkl. Spesenvorlagen den Betrag von 7192,50 RM nebst 699 Zinsen seit Klagezustellung zu zahlen. TI. Der Beklagte hat die Kosten des Rechts⸗ streits zu tragen. Der Beklagte wird hier⸗ mit zur Güte⸗ und Streitverhandlung vor der Kammer III des Arbeitsgerichts Nürnberg auf Montag, den 15. Ja⸗ nuar 1834, vorm. S Uhr, Sitzungs⸗ saal, 3. Nr. 567 des Justizgebaͤudes ( st⸗ bau an der Bärenschanzstraße 72), geladen. Die öffentliche Zustellung ist bewilligt, Nürnberg, den 17. November 1933. Geschäftsstelle des Arbeitsgerichts Nürnberg.

(564593). Deffentliche Zustellung. Die Braunschweiger Portland ⸗Cement⸗ werke Salder klagen gegen den Heinrich Teipel, früher in Salder, jetzt unbe⸗ kannten Aufenthalts, unter der Behaup⸗

tung, daß dieser in seiner Eigenschaft als

Gemeindevorsteher 134,90 RM. Brand⸗ kassenbeiträge nicht abgeliefert habe, mit dem Antrag auf Verurteilung zur Zahlung von 134,965 RM nebst 4040 Zinsen seit dem

9. September 1933. Zur mündlichen Ver⸗

handlung des Rechtsstreits wird der Be⸗

klagte vor das Amtsgericht in Salder auf

den g. Zanuar 1934, 9 Uhr, geladen. Salder, den 14. November 1933. Geschaͤftsstelle des Amtsgerichts.

54447. Deffentliche Zustellung. Der Glasschleifer Karl Festbaum in Ullersricht⸗Neubau Nr. 22, Post Weiden (Obpf.), klagt im Wechselprozeß gegen den Weinhändler Max Oberländer, früher in Weiden (Obpf.), Wörthstr. Nr. 5 wohnhaft, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen einer Wechselforderung mit fol⸗ gendem Antrag: 1. Der Beklagte hat an Kläger 200 RM zweihundert Reichsmark Hauptsache zu bezahlen. 2. Der Beklagte hat die Kosten des Rechts⸗ streits zu tragen. 3. Das Urteil ist ohne, evtl. gegen Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte wird hiermit zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits in die öffentliche Sitzung des Amts⸗ gerichts Weiden (Obpf.) vom Mittwoch,

nahme)

16. November 1933 die öffentliche Zu⸗— stellung bewilligt. Diese Veröffentlichung

. ; erfolgt zum Zweck der öffentli . Itzehoe klagt gegen die Ehefrau Helene ö 3 er öffentlichen Zu

Greville geb. Thies, früher in Itzehoe, auf Löschungsbewilligung mit dem An⸗ trag, die Beklagte zu verurteilen, in die Löschung der zu ihren Gunsten im Grund⸗ buch von Sude Band 4 Blatt 168 Abt. II Nr. 5, Band 5 Blatt 250 Abt. II Nr. 1

Weiden (Obpf.), d. 16. Nov. 1933. Geschäftsstelle des Amtsgerichts Weiden (Obpf.).

54s].

An Herrn Arthur Martin Frühwald,

zuletzt in Sebnitz (Sa.).

Die mit Einbürgerungsurkunde vom

des Anspruchs auf Auflassung zu willigen 7. April 1931 am 260. April 1931 wirksam gewordene Einbürgerung in Sachsen wird Termin zur mündlichen Verhandlung am für Ihre Person auf Grund von §51 des Gesetzes vom 14. Juli 1933 (Reichsgesetz⸗ blatt 1 Seite 486) hiermit widerrufen. Durch den Widerruf verlieren außer Ihnen selbst auch diejenigen Personen die sächsische 54165]. Deffentliche Zustellung. Staatsangehörigkeit, die sie ohne Ihre Einbürgerung nicht erworben hätten. Der Widerruf bewirkt auch

den Verlust der Staatsangehörigkeiten anderer deutscher Länder, die etwa inzwischen (durch Auf⸗ erworben worden sind. Der Widerruf wird mit der Zustellung dieser Verfügung wirksam. Er kann nicht mit Rechtsmitteln angefochten werden. Sie werden aufgefordert, alle Urkunden und Ausweise, die Ihre sächsische, gegebenen⸗ falls auch andere deutsche Staatsange⸗ hörigkeiten nachweisen (Einbürgerungs⸗ urkunde, Staatsangehörigkeitsausweise, Heimatscheine, Reisepässe usw.), zur Ver⸗ meidung von Weiterungen bis 31. De⸗ zember 1933 an den Stadtrat Sebnitz,

Abteilung für Staatsangehörigkeitssachen,

zurückzugeben. Dasselbe gilt von den entsprechenden Ausweisen und Urkunden der Personen, die infolge Ihrer Ein⸗ bürgerung die sächsische, gegebenenfalls auch andere deutsche Staatsangehörig⸗ keiten mit erworben haben. Dresden, am 13. November 1933. rei shauptmannschaft

Dres den⸗Bautzen.

J. Ve: Dr. Ilb erg.

(27 FII Sta / 1933.)

5. Verlust⸗ und Fundsachen.

54449 ; Abhanden gekommen: Deutsche Ah— lösungsschuld zu 100 RM Nr. 1632 405 e Nr. 1 834731. Auslosungsrechte zu 106 RM Gr. 9 Nr. 45 6056, zu 59 RM Gr. 7 Nr. 35913, zu 25 RM Gr. 11 Rr. 53 731. Wieder angefunden: Die im Reichsanzeiger 209 v. J. 9. 1933 unter Wp S0 33 gesperrten Wertpariere sind ermittelt. . Berlin, den 17. 11. 1933. (Wp 80/33.)

Nain, Lützowstraße 7. klagt gegen Rosen⸗ Der Folizeipräsident. Abt. K. E. D. i. berg, Am Maxfeld 175, nun unbekannten 54719

In Verlust geraten ist dem Buch⸗ händler Glöckner, Vorn. Louis, in Dresden, Franklinstr. 18, wohnhaf . Stück der Anleiheablösungsschuld de dentschen Reichs Buchstabe C 1 Nr. 351 41 über RM 50, mit Auslosungs⸗ schein Buchstabe 9 5 Nr. 41 215.

Polizeipräsidium Dres den Kriminalamt.

53811 : . Nr. 10.

Am 13. 114. 1933, bei einbrechender Dunkelheit, wurde durch Einsteigen ein Wohnungseinbruch ausgeführt, wobei außer 500 - FM. Bargeld drei s * Frankfurter Goldpfandbriefe über je 1000, RM Reihe 13 C. Nr. 2218, *2Ii9g und 2220 mit Couponbogen ent⸗ wendet wurden. .

Ich ersuche die Wertpapiere und den Inhaber anhalten zu wollen und die nächste Polizeidienststelle zu denach⸗ richtigen.

Frankfurt a. M., 14. Novbr Der Polizeipräsident.

J. A.: Beyer. ,

An alle Banken (laut Liste), hier.

Jödõg5] ; . Gerling-⸗Konzern Lebens⸗ versicherungs⸗Aktiengesellschaft. Kraftloserklärung eines Versicherungssche ines

Der Versicherungsschein Nr. L 2090 360, ausgestellt auf das Leben der Frau Liesbeth Regenhardt geb. Gundelach in Halle a. S., ist abhanden gekommen. Falls ein Berechtigter sich innerhalb zweier Monate nicht meldet, ist der Versicherungsschein außer Kraft.

Köln, den 17. November 1933.

Der Vorstand.

1933.

54451 . Victoria zu Berlin Allgemeine. Versiche rungs⸗Actien⸗Gesellschaft. Aufgebot. Lebensversicherungsschein Nr. 090 449 Otto Heß ist verlorengegangen. Falls nicht innerhalb zweier Monate Ein⸗ spruch, wird der Schein für kraftlos er⸗ klärt. . Berlin, den 16. November 1933. Der Vorstand.