1933 / 275 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 24 Nov 1933 18:00:01 GMT) scan diff

Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 275 vom 24. November 1933. S. 2.

Reichs- und Staatsanzeiger Nr. 275 vom 24. November 1933. S. 3.

Die Entschließung über die Einziehung des den Manass'schen Erben gehörigen Grundstücks auf Grund des §z. 2 des Gesetzes vom 26. 5. 1933 in Verbindung mit dem Gesetz vom 14. 7. 1933 bleibt vorbehalten. ö .

Dies wird hiermit an Stelle einer Zustellung öffentlich bekanntgemacht.

Berlin, den 22. November 1933.

Geheimes Staatspolizeiamt. Hinkler.

Bekanntmachung.

Auf Grund des § 1 des Gesetzes über die Einziehung kommunistischen Vermögens vom 26. Mai 1935 (RGBl. 1 S. 293) in Verbindung mit der Preußischen Durch⸗ führungsverordnung vom 31. Mai 1933 (Gesetzsamml. Nr. 39 wird die bei dem Kaufmann Fritz , in Erfurt beschlagnahmte, dem Thüringer Volksverla n , , Erfurt gehörige Reiseschreibma g ine, Marke Olympia, Nr. 7286, die zur Förderung kommunistischer Be⸗ strebungen gebraucht worden ist, unter Bestätigung der polizei⸗ lichen Beschlagnahme zugunsten des Preußischen Staakes, vertreten durch den Preußischen Minister des Innern in Berlin, eingezogen.

Gemäß §z 3 des angezogenen Gesetzes vom 26. Mai 1933 3 das an der eingezogenen Schreibmaschine bestehende Recht.

Gegen diese Verfügung ist ein Rechtsmittel nicht ge⸗

geben.

Die Verfügung wird mit der öffentlichen Bekanntmachung wirksam. Erfurt, den 18. November 1933. Der Regierungspräsident. J. A: rg er.

Bekanntmachung.

Auf Grund des § 1 des Gesetzes über die Einziehung kommunistischen Vermögens vom 26. Mai 1935 (RGBl. 1 S. 293) in Verbindung mit dem Gesetz über die Einziehung volks- und staatsfeindlichen Vermögens vom 14. Juli 1933 (RGBl. 1 S. 479) und der Preußischen Durch⸗ führungsverordnung vom 31. Mai 1933 (Gesetzsamml. Nr. 39) wird die bei dem Eigentümer, dem ehemaligen sozialdemokrati⸗ schen Reichstagsabgeordneten Georg Dietrich früher in Erfurt, z. It. unbekannten Aufenthalts —, beschlagnahmte Pist ole ir 8439 (6,35 mm) unter Bestätigung der polizei⸗ lichen Beschlagnahme zugunsten des Preußischen Staates, vertreten durch den Preußischen Minister des Innern in Berlin, eingezogen.

Gemäß § 3 des angezogenen Gesetzes vom 26. Mai 1933 erlischt das an der eingezogenen Pistole bestehende Recht.

9 diese Verfügung ist ein Rechtsmittel nicht gegeben.

Die Verfügung wird mit der öffentlichen Bekannt— machung wirksam.

Erfurt, den 21. November 1933.

Der Regierungspräsident. J. A.: Dr. Co e st e r.

l e e e' a ä ee ///. Nichtamtliches.

Deutsches Reich.

nebersicht über die Einnahmen!) des Reichs an Steuern, Zöllen und Abgaben für die Zeit vom 1. April 1933 bis 30. September 1933.

Im Aufgekommen sind Reich chan halt plan

Bezeichnung der Einnahmen

RM

im Monat September 1933

ist die . echnungs jahr 30. Sept. 1933 veranschlagt auf

RM Millionen RM

im Monat Sept. 1932

Millionen

vom J. April l33

2 3

5 6

A. Besitz, und Verkehrsteuern. Einkommensteuer:

),,

b) Steuerabzug vom Kapitalertrage ...

c) andere Einkommensteuer

1 2. 68

b8 738 332,77 189 533,971 76 007 212.51

Reichs⸗ anteil

Zu⸗

sammen

Länder⸗ anteil

362 002 775,95 26 146 721,40 255 68 169,77

zusammen lfde. Nr. 1.

Steuerabzug von Aufsichtsratsvergütungen Ehestandshilfe . Körperschaststeuer Krisensteuer ... Vermögensteuer Aufbringungsumlage Vermögenzuwachssteuer Erbschaftsteuer . Umsatzsteuer . Grunderwerbsteuer ?) . Kapitalverkfehrsteuer: a) Gesellschaftsteuer. b) Wertpapiersteuer. c Börsenumsatzsteuer Kraftfahrzeugsteuer. Versicherungsteuer

8 9 8 9 9 9 8 d 9 09 0 9 d o o o d o o G 0 o o o o d o o o o o 9 o .

lob 235 78 99 107 868,64

4 444 444,44 47 366 1853,75 193 987,79

9 235 315,75 lh 281,09

5 893 197,29 149 101 740,47 1 474 570,47

1364900, 12 45 363, 17 652 934,26 33 293 763,50 3811401, 42

623 830 606,82

2372284, 23 13 333 333,33 103 444 668,22 3 818 807, 84 148 672 585,72 13 012 649,22

gh osg 66,99 i Jes 17, d d ghd

9 2657 098, 98 461 540,32

6 339 934,40 134 663 123,269 27288 850,43

Rennwett⸗ und Lotteriesteuer: a) Totalisatorsteuer b) andere Rennwettsteuer ...

1 1 2 14 8 2

1'096 673,95 1351 5g, 7j

b o37 286,19 2546 215,49

.

zusammen lfde. Nr. 132

e nen,,,e/e/e,, wee, Beförderungsteuer:

a) Personenbeförderung .....

b) Güterbeförderung. Steuer zum Geldentwertungsausgleich bei Schuldverschreibungen (Obligationensteuer) . Reichsfluchtsteuer

.

2 428 633,69 2 938 997,62 4379 993,97

2549730, 75 7922 989,77

doo, 2 909 His, iq

14 583 Mrs 17 549 go4 23 20 hg 287 58

49 039 245,91 46 203 364,31

7 754,35 7922 296, 56

Summe A...

KE. Zölle und Verbrauchsteuern. ,, JJ

425 165 905,09

7 7I3 286, 99

2 031 604 0165,88

531 483 88481

Tabaksteuer: a) Tabaksteuer (einschl. Aufschlag) 1. .... b) Matexialsteuer (einschl. Tabakausgleichsleuer) c Taba kersatzstoffabgabe

49 642 858,83 13 489 796,51 39,20

294 440 933, 0h S0 291 273, 19 12 305,95

zusammen lfde. Nr. 19.

Zuckersteuer. . ; Salzsteuer (einschl. Nachsteuer) Biersteuer . . . Aus dem Spiritusmonopol. Essigsäuresteuer . Schaumweinsteuer Zündwarensteuer

Aus dem Zündwarenmonopol Leuchtmittelsteuer. Spielkartensteuer . .. Statistische Abgabe .. Süßstoffsteuer ... Mineralwassersteuer . Branntweinersatzsteuer K Ausgleichsteuer auf Mineralöle (Mineralölsteuer) .. Fettsteuer (einschl. Nachsteuei ... K

63 132 594, 94 32 239 983, 05) 5 48 zl, 59 25 og g? 2 16 66 zr 26 344 6g. 30 260 81 43 gh ibi, 281 78, 50 0s zi7, 16 16g 659, 9l 16657030

21 löß, 5

13 752, 29

3 398, 26 1366 555, 5 21 a8 os, a

74a 77 57 g

lao 28h 342.9 24 171 633 5j 157 577 58 86 ol 6zʒ 406 9 14123 559. 30

2 613 og. nz

5 os Hz id

I gi4 133 3z

2 762 335 41 16061 928 3

2 604 18. 40 127 7g 9 1I2 76, 5

25 zo H 7159 1d 9s Is hh Sg g

O Sc r 0 . . D D c

611 en

835

156, 1506.

Summe B...

238 369 987,03

200,2 360 240 320 850 2887,

6

2887.4

Im ganzen.

6b l Hh 89ꝛ, 62

547,3 3 391 ð44 336, 73

b 220,9 1649,5),9s 6870, 4

) Einschließlich der aus den Einnahmen den Ländern usw. überwiesenen Anteile usw.

) An Lohnsteuer sind erstattet: 334 184,99 RM.

im September 1933 27 147,40 RM; in der Zeit vom J. April 1933 bis 30. September 1933

) Vierin ist die von den Landesbehörden erhohene Grunderwerbsteuer nicht enthalten.

) Dieser Betrag ist für das Rechnungsjahr 1932 und

Die Einnahmen des Reichs an Steuern, göllen und Abgaben betrugen in Millionen Reichsmark:

Monat September 1933 1932 423,1 347, 238,4 200,2

Summe 661,5 5407, 3

Besitz und Verkehrsteuern . ...... Zölle und Verbrauchsteuern .....

Vorjahre aufgekommen.

Erstes Halbjahr (April bis September) 1933 1932 2031,65 20075 1360,82 1 345.4

3 3ol,8 J 357

Besitz⸗ und Verkehrsteuern ...... Zölle und Verbrauchsteuern w

Summe

Laufende Zahlungen und Vorauszahlungen waren im tember 1933 nach den de. Vorschriften lin wie im ep tember 1932. In den Vorauszahlungen handelte es sich um die jenigen auf die Einkommensteuer und Körperschaftsteuer der Ver, anlagten für das zweite Viertel des Haushaltsjahrs 1933 Jul bis September). Neu war im September 1933 die BVorguszahlun auf die Ehestandshilfe der Veranlagten für das zweite Viertel de Haushaltssahrs 1933. Diese war am 10. September 1933 fallin

Besitz⸗ und Verkehrsteuern.

Bei den Besitz⸗ und y, ergibt sich für den Sen tember 1933 ein Mehr von 76 Millionen Reichsmark und für da erste Halbjahr des Rechnungsjahrs 1933 ein Mehr von 24,1 Mi lionen Reichs mark ö den gleichen Zeiträumen des Rech. nungsjahres 1932. ie wesentlichen Veränderungen im ersten Halbjahr 1933 gegenüber dem ersten Halbjahr 1932 sind di folgenden:

Einkommensteuer ..

J

Vermögensteuer ..

Aufbringungsumlage

Lotteriesteuerr ...

Personenbeförderung

Körperschaftssteuer.

Erbschaftsteuer ...

Umsatzsteuer ...

Kraftfahrzeugsteuer.

8 —— Dey S

46,7 Millionen Reichs man 68, 5

Güterbeförderung. Reichsfluchtsteuer.

Einkommensteuer. Der Rückgang erscheint in Höhe don 46, Millignen Reichsmark. Davon entfallen 25.3 Millionen Reichsmark auf die veranlagte Einkommensteuer und 21,5 Mil⸗ lionen Reichsmark auf die Lohnsteuer. Beim Steuerabzug vom Kapitalertrag ergibt sich ein Mehr von 0,1 Millionen Reichsmark. Der Rückgang bei der veranlagten Einkommen; steuer ist im wesentlichen darauf urückzuführen, daß die Vor— auszahlungen, die im Juni und im 1932 fällig waren, sich nach dem für 1930 veranlagten Einkommen zu bemessen Miller und diejenigen, die im Juni und im September 183 ällig waren, nach dem für 1931 veranlagten Einkommen, und daß das Einkommen in 1931 wesentlich niedriger gewesen ist als in 1930. Dieses Niedriger hat sich in den Vorauszahlungen auz— gewirkt, die in den Monaten Juni und September 1933 fällig ewesen sind. Die Vorauszahlungen, die am 10. Dezember 193 fn das dritte und am 10. März 1934 für das vierte Viertel dez Rechnungsjahrs 1933 zu leisten sind, werden sich in der Regel nach dem für 1932 veranlagten Einkommen zu bemessen haben, weil inzwischen die Veranlagungsbescheide für 1932 zugestellt sein werden. Die Einnahmen aus dieser dritten und vierten Voraus— zahlung im Rechnungsjahr 1933 werden nicht höher angenommen werden können als diejenigen aus den beiden ersten, die am 10. Juni und am 19. September fällig gewesen sind. In vielen Fällen wird das für 1932 zur Veranlagung gekommene Ein— kommen niedriger gewesen sein als das für 1931 zur Veranlagung gekommene, so daß infolgedessen die am 10. Dezember und am 10. März fälligen Vorauszahlungen entsprechend niedriger sein würden. Dieses Niedriger wird teilweise dadurch ausgeglichen werden, daß auf Grund voraussichtlich höheren Einkommens in 1933 die Vorauszahlungen erhöht werden. Im allgemeinen wird jedoch die Einkommenserhöhung der Gesamtheit der veranlagten Steuerzahler, die im gegenwärtigen Rechnungsjahr 1933 erzielt wird, erst bei der Veranlagung für 1933, die im Sommer 1934 erfolgen wird, und bei den Vorauszahlungen in der zweiten Hälfte des Haushaltsjahrs 1934 zur Auswirkung kommen. Das Aufkommen an Lohnsteuer ist in der ersten Hälfte des Reechnungsjahrs 1933 um 2155 Millionen Reichsmark niedriger gewesen als in der ersten Hälfte des Rechnungsjahres 1932. Aus diesem Rückgang bei der Lohnsteuer ist nicht zu schließen, daß das Lohneinkommen niedriger geworden sei. Das Niedriger erklärt sich aus den folgenden Tatsachen:

a) Die Hausgehilfinnen werden mit Wirkung ab 1. Juli 1933 in die Familienermäßigung einbezogen, und zwar so, als seien sie minderjährige Kinder. Diese Maß— nahme bedeutet einen monatlichen Ausfall an Lohnsteuer von 3,5 Millionen Reichsmark;

b) Die Summen, die als freiwillige Spende zur Förderung der nationalen Arbeit gegeben werden, sind lohnsteuerfrei. Das bedentet einen Ausfall an Lohnsteuer von rund 1 Million Reichsmark monatlich seit Juli 1933 Der Ledigenzuschlag ist mit Wirkung ab 1. Juli 1933 abgelöst worden durch die Ehestandshilfe, die mit 4,4 Millionen Reichsmark monatlich gesondert aus— gewiesen wird. Wenn diese Maßnahmen nicht wären, so würde das Aufkommen an Lohnsteuer in der ersten Hälfte des Rechnungsjahrs 1933 unter demjenigen in der ersten Hälfte des Rechnungsjahrs 1932 nicht zürückbleiben. Die gesamte Eintkommensteuer ist für 1933 ver— anschlagt mit 1290 Millionen Reichsmark. Das Auf— kommen im ersten Halbjahr beträgt 623,8 Millionen Reichsmark. Das Jahresaufkommen würde den Vor— anschlag wahrscheinlich erreichen, wenn nicht die Ver— günstigungen für Hausgehilfinnen und für ÄArbeitsspende gewährt würden. Infolge dieser Vergünstigungen wird das Aufkommen wahrscheinlich unter dem Voranschlag etwas zurückbleiben. Der betreffende Betrag wird jedoch finanzwirtschaftlich mehr als ausgeglichen sein durch die Verminderung des Finanzbedarfs der Arbeitslosenhilfe in⸗ folge der Entlastung des Arbeitsmarktes um etwa 100 909 weibliche Arbeitskräfte, die ab Juli 1933 bis zum Schluß des Rechnungsjahrs aus dem Arbeitslosenheer in die Hauswirtschaft übergeführt sein werden.

Ehestandshilfe. Der Betrag, der in der Uebersicht ausgewiesen wird, stellt nicht das ö an Ehe⸗ standshilfe dar, sondern nur denjenigen Teil, der vom Gesamt— aufkommen nicht für die Gewährung von Ehestandsdarlehen ver⸗ wendet, sondern als Ersatz des ehemaligen Ledigenzuschlags dem allgemeinen Reichshaushalt zugeführt wird. Dieser Betrag ist für die Monate Juli 1933 bis März 1934 40 Millionen Reichs—⸗ mark groß, so daß aus dem Aufkommen an Ehestandshilfe monat— lich 4,44 Millionen Reichsmark dem allgemeinen Haushalt zu— geführt werden müssen.

Krisenst euer. Bei dem nachgewiesenen Betrag von 3.8 Millionen Reichsmark handelt es sich nur um Reste aus der Zeit vor dem 1. April 1933.

Vermögensteuer. Der Rückgang an der Vermögen⸗ steuer ist im wesentlichen darauf , . daß im Gegensatz zum Vorjahr in dem Rechnungsjahr 1935 keine , n,. auf Grund einer neuen Veranlagung zu leisten sind. Das Jahres— aufkommen an Vermögensteuer wird voraussichtlich um 45 Mil— lionen Reichsmark unter dem Voranschlag zurückbleiben. Aufbringungsumlage. Der Rückgang ist nicht ein wirklicher, sondern nur ein scheinbarer. Die im laufenden Rech⸗ nungsjahr nachgewiesenen Beträge sind nur Reste aus früheren Jahren. Die im laufenden Rechnungsjahr aufkommende Auf— bringungsumlage ist, soweit sie 100 Millionen Reichsmark nicht n g. nur ein Durchgangsposten, da das Aufkommen grund— sätzlich der Bank für Deutsche Industrie⸗Obligationen zur Durch— 6 der landwirtschaftlichen Entschuldung im Dshlisch ! mittlere und kleine

9 9 8 9 2 * 1 1 12 12 * 12 12 1 12 1 1 l ./ ,

und zwecks Gewährung von Krediten an Betriebe zufließt.

B . xder ung st euer. Bei der Besteuerung der Per— sonenbeförderung war noch im Augu st 19353 ein Rück—

1

gekommen.

men.

gang gegenüber dem 5 Monat des Vorjahrs zu verzeichnen; m August 1933 blieb die Besteuerung der Personenbeförderung um 1,2 Millionen Reichsmark unter dem Aufkommen im August 1937 zurück. Im September 1933 stimmt das Aufkommen an Personenbeförderungsteuer mit demjenigen im September 1932 sberein. Für das erste Halbjahr ergibt sich bei der Personen⸗ beförderungsteuer gegenüber dem gleichen Zeitraum des Vorjahrs ein Weniger von 5.4 Millionen Reichsmark. Es ist nicht aus⸗ geschlossen, daß dieses Weniger bis zum Schluß des Rechnungsjahrs soz3 ausgeglichen werden wird, denn schon im Oktober 195g ist das Aufkommen an Personenbeförderungsteuer um rund 300 900 Reichsmark höher gewesen als im Monat Oktober 1932. Bei der Besteuerung der Güterbeförderung ist im September eine Zunahme um 0,3 Millionen und im ersten Halbjahr eine solche um 34 Millionen Reichsmark gegenüber dem gleichen Zeit— raum des Vorjahrs zu verzeichnen. Das Jahres-Soll an Personen— beförderungsteuer und Güterbeförderungsteuer lautet insgesamt auf 190 Millionen Reichsmark. Das Aufkommen im ersten Halb⸗ sahr beträgt 95, Millionen Reichsmark. Das Jahresaufkommen pird höchstwahrscheinlich unter dem Voranschlag nicht zurück⸗ bleiben.

Körperschaftsteuer. Hier ist das Bild das folgende:

September erstes Halbjahr 1 55,

1 103,4

Zunahme 33,3 48,93

Diese außerordentlich günstige Entwicklung scheint darauf zurück— zuführen zu sein, daß eine Anzahl von Betrieben, die im vorigen Jahr stillagen, wiedereröffnet worden sind, und daß diese Gesell⸗ schfften im Juni und insbesondere im September Voraus⸗ zahlungen auf die Körperschaftsteuer zu leisten hatten, die im vorigen Jahr infolge der Stillegung nicht vorkamen. Außerdem iind im gegenwärtigen Jahr weniger Vorauszahlungsbeträge zu⸗ rückßzuzahlen als im vorigen Jahr. Der Voranschla'g der Körperschaftsteuer für 1933 lautet auf 100 Millionen Reichsmark. Dieses Jahres-Soll ist bereits im ersten Halbjahr um 3 Mil⸗ ionen überschritten worden. Es steht zu erwarten, daß das Auf⸗ lommen an Körperschaftsteuer im zweiten Halbjahr nicht niedriger sein wird als im ersten und somit um reichlich 1090 vom Hundert den Voranschlag übersteigen wird.

Um saftz ste u er. Diese entwickelt sich ebenfalls zu voller Zufriedenheit. Es ergibt sich das folgende Bild: September erstes Halbjahr ö 649,0 J 746

Zunahme 43,0 97,4

Der bedeutende Anstieg bei der Umsatzsteuer ist auf die Steige⸗ ung der Umsätze, die sich in Auswirkung der Maßnahmen zur Verminderung der Arbeitslosigkeit ergibt, zurückzuführen. Der Voranschlag für das ganze Jahr 1935 lautet auf 1550 Millionen Reichsmark. Das Aufkommen in der ersten Hälfte beträgt 746,4 Millionen Reichsmark. Da das Aufkommen in der zweiten Hälfte des Rechnungsjahrs in der Regel höher ist als in der ersten, ist anzunehmen, daß der Voranschlag von 1500 Millionen Reichsmark überschritten werden wird. Im Rechnungsjahr 1932 har das Aufkommen an Umsatzsteuer in der zweiten Hälfte des Rechnungsjahrs um 56 Millionen Reichsmark höher als in der ersten Hälfte.

Kraftfahrzeugsteuer. Das Mehr von 35,9 Mil⸗ ionen Reichsmark im ersten Halbjahr 1933 gegenüber 1932 ist auf die Kraftfahrzeugsteuerablösung zurückzuführen, die bis Ende September 1933 43.5 Millionen Reichsmark erreicht hatte. Dieser Betrag steht nach Abzug von 4 vom Hundert Ver⸗

altungskosten den Ländern mehr zur Verfügung für Zwecke der

Wegeunterhaltung. Im Oktober 1933 sind an Kraftfahrzeug⸗ teuerablösung weitere rund 8 Millionen Reichsmark auf⸗ Der Voranschlag der Kraftfahrzeugsteuer für das iechnungsjahr 1933 lautet auf 228 Millionen Reichsmark, das Aufkommen bis Ende Oktober 154,9 Millionen Reichsmark. An Kraftfahrzeugsteuerablösung sind große Beträge nicht mehr zu erwarten; denn die Frist, innerhalb deren die Ablösung möglich war, ist am 30. September 1933 abgelaufen. Es ist anzunehmen, daß das Gesamtaufkommen an Kraftfahrzeugsteuer und Kraft sahrzeugsteuerablösung unter dem Voranschlag von 228 Millionen Reichsmark nicht wefentlich zurückbleiben wird.

Besitz⸗ und Verkehrsteuern als Ganzheit. Es ergibt sich das folgende Bild: ;

Aufkommen im ersten Halbjahr 1932 .. 2007,4 Millionen RM 3 ö

Mehr 24,0 Millionen RM Das Mehr würde wesentlich größer sein, wenn nicht die folgen⸗

den Tatsachen zu verzeichnen wären:

1. die buchtechnische Veränderung, die darin besteht, daß die Aufbringungsumlage im Rechnungssahr 1933 6 mehr unter den Einnahmen des Reichs ausgewiesen wird,

die Aenderung des Einkommensteuerrechts (Haus⸗ . die einen Ausfall von 3,5 Millionen Reichsmark monatlich bedeutet, und die Steuerfreiheit für die Arbeitspende, die zu einem Ausfall von etwa 1 Million Reichsmark monatlich führt,

der Rückgang des Aufkommens an Vermögensteuer, die sich daraus ergibt, daß im Laufe des Jahres keine Nach— zahlungen vorkommen.

Daraus ergibt sich, daß sich das Aufkommen an Besitz und Ver— lehrsteuern in Wirklichkeit günstiger entwickelt, als es den Summen gemäß, die die Monaätsübersicht ausweist, den Anschein hat.

Diejenigen Steuern, in denen sich die laufende Wirtschafts— entwicklung spiegelt, sind die Lohnsteuer, die Umfatz⸗ teuer, die Wechselsteuer und die Beförderung⸗ teuer. Diese stehen gut. Die wirtschaftliche Entwicklung läßt den Schluß zu, daß das Aufkommen an Besitz⸗ und Verkehr⸗ steuern, das im gesamten Rechnungsjahr 19533 erreicht werden wird, im Gegensatz zu den früheren Jahren unter dem Soll nicht zurückbleiben wird, und . auch der Ausfall, der ich durch die am 1. Oktober 1933 in Kraft getretene Senkung der landwirtschaftlichen Umsatzsteuer auf 1 vom Hundert ergeben wird, durch Aufkommens⸗-Mehr bei der anderen Ümsatzsteuer'aus—

1 1 21 21

geglichen werden wird. Das Jahres⸗Soll für 15933 beträgt „IS. Milliarden Reichsmark, das Ist im ersten Halbjahr 2,606 Milliarden Reichsmark. Dabei ist einerseits zu berücksichtigen, daß von den 40 Millionen Reichsmark Jahres-Soll an Ehestands⸗ hilfe auf die erste Hälfte des Rechnungsjahrs nur ein Drittel entfällt, weil die Ehestandshilfe erst seit 1. Juli 1933 erhoben wird, und anderseits, daß in der zweiten Hälfte des Rechnungs⸗ jsahrs das Aufkommen an Kraftfahrzeugsteuerablösung nur etwa ein Viertel des Aufkommens im ersten Halbjahr erreichen wird, weil die Frist zur Einbringung von Ablösungsanträgen am 30. September 1833 abgelaufen ist. Und schließlich ist zu be⸗ merken, daß die Entwicklung des Aufkommens an Besitz⸗ und Verkehrsteuern im zweiten Halbjahr wahrscheinlich insgesamt besser sein wird als im ersten Halbjahr, und zwar wegen der Be⸗ lehung der Wirtschaft, die sich in den Steuereinnahmen in immer größeren Ausmaßen auswirken wird.

Zölle und Verbrauchsteuern.

Bei den Zöllen und Verbrauchsteuern ist die Entwicklung weniger günstig als bei den Besitz und Verkehrsteuern, wenn gleich die Einnahmen im ersten Halbjahr des Rechnungsjahrs 1933 gegenüber dem gleichen Zeitraum des Rechnungsjahrs 1532 ein Mehr von 14,3 Millionen Reichsmark ergeben haben. Die

wesentlichen Veränderungen im ersten Halbjahr 1933 gegenüber dem ersten Halbjahr 1933 sind die folgenden: 3 . 53,97 Millionen Reichsmark Tabalsteuer 4 15,1 k . ;

Auch die Sal zst e u er, die in dem vollen gleichen Zeitraum des vergangenen Jahrs noch nicht erhoben wurde, wird unter dem Soll zurückbleiben. Das Salzsteuer-Soll beträgt für das ganze Jahr 1933 65 Millionen Reichsmark. Das Salzsteuer⸗Ist at im ersten Halbjahr nur 245 Millionen Reichsmark erreicht.

s bleibt somit im ersten Halbjahr um 8 Millionen Reichsmark unter dem Soll zurück. Im zweiten Halbjahr wird die Sal steuer das Soll erreichen, da sich aus den Einnahmen der letzten er ergibt, daß die Anlaufzeit überwunden und der gesamke Verbrauch nunmehr auf steuerpflichtiges Salz angewiesen ist.

In dem Ist⸗Aufkommen der Ganzheit an Zöllen und Ver— brauchsteuern im ersten Halbjahr 1933 ist die Fettsteuer mit 78,8 Millionen Reichsmark enthalten, die es im Vorjahr noch nicht gegeben hat.

Das Weniger ist bei den Zöllen auf die Drosselung der Einfuhr zurückzuführen, bei der Tabak steuer auf den Uebergang der Verbraucher zu billigeren Sorten und bei der Biersteuer darauf, daß die Jugend, insbesondere der immer größer werdende Kreis der Sporttreibenden, sich vom Genuß des Alkohols immer mehr abwendet. Aehnliche Beobachtungen sind auch hinsichtlich des Genusses von Tabak zu machen.

Das Jahres⸗Soll beträgt nach dem Reichshaushaltsplan für 1933 bei den Zöllen und Verbrauchsteuern 2857, Millionen Reichs⸗ mark, das Halbjahres-Soll also 14437 Millionen Reichsmark. Auch hier kann aber das eigentliche Halbjahres-Soll nicht ohne weiteres mit dem Ist-Aufkommen im ersten Halbjahr 1933 ver⸗ glichen werden, da das Aufkommen an Zöllen und den meisten Verbrauchsteuern in den einzelnen Monaten des Jahres aus jahreszeitüblichen Gründen (Weihnachtsgeschäft, Einmachezeit) nicht gleich hoch zu sein pflegt, und in dem Jahres⸗Soll 156 Mil= lionen Reichsmark aus der Fettsteuer enthalten sind, die das Auf⸗ kommen für zehn Monate (ab Juni 1933) bar en Als Soll für das erste Halbjahr 1933 können bei der Fettsteuer nur 42615 69 Millionen Reichsmark angesetzt werden.

Das Halbjahres-Soll für die Zölle und Verbrauchsteuern beträgt somit rein rechnerisch nur 1428,57 Millionen Reichs⸗ mark. Dem steht ein Ist⸗Aufkommen von 13602 Millionen Reichsmark gegenüber. Bei der Gesamtheit der Zölle und Ver— brauchsteuern wird damit gerechnet werden müssen, daß das Auf— kommen im laufenden Rechnungsjahr den Voranfchlag nicht er— reichen wird. Dieses Weniger bei den Zöllen und Verbrauchsteuern wird jedoch wahrscheinlich ausgeglichen werden durch ein Mehr an Besitz⸗ und Verkehrsteuern.

Berlin, den 14. Oktober I933. Reichsfinanzministerium.

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Kunst und Wissenschaft. Aus den Staatlichen Museen.

In der kommenden Woche finden in den Staatlichen Museen folgende Führungen und Vorträge statt:

Sonntag, den 26. November 1933. 19 Uhr im Zeughaus, Prof. Post „Armbrust und Gewehr.“ 10 Uhr im Deutschen Museum, Dr. Bange „Deutsche Kunst im Zeitalter der Reformation.“ 11 Uhr im Pergamon Museum, Vortragssaal, Dr. Martiny „Die Tempel in Babylonien.“ 11 Uhr im Museum für Völkerkunde, Dr. Meinhard „Kunst und Kunstgewerbe in Indonesien“ (Sonderausstellungz. Mittwoch, den 29. November 1933. Uhr in der Islamischen Kunstabteilung, Direktor Kühnel „Mschatta und die Anfänge der islamischen Kunst.“ ö ö Museum, Direktor Demmler „Von deut⸗ er Kunst.“

Uhr im Pergamon-Vortragssagl, Direktor Andrae „Was bedeutet altorientalische Kunst für unsere Zeit?“ Donnerstag, den 30. November 1933.

Uhr im Deutschen Museum (Tür A, Schlütersaah, „Das deutsche Andachtsbild.“

Uhr im Kaiser⸗FriedrichMuseum (Treffpunkt am Eingang)

„Die Kunst des Mittelalters in Italien.“

ui im ergamon⸗Museum (Altarsaal) useum.“

s. den 1. Dezember 1933. Uhr im Münzkabinett, Führung durch einen wissenschaft⸗ lichen Beamten des Münzkabinetts?

„Pergamon⸗

Landwirtschaft und Siedlung. West⸗Ost⸗Siedlung.

Das außerordentlich starke Zurückgehen des Landvorrats als Folge der Politik der Systemregiexungen hat im laufenden Jahre dazu geführt, daß nur eine verhältnismäßig geringe Zahl von Landbegehrenden auf neuen Bauernstellen untergebracht werden konnte. Zahlreiche durchaus geeignete Bewerber warten dem⸗ gegenüber noch auf Befriedigung ö. Wünsche. Das gilt in leicher Weise für die östlichen Siedlungsgebiete wie für die Ge— lic senle die infolge ihrer besonders starken Bevölkerungsüber⸗ schüsse vor allem in der Lage sind, geeignete Menschen zur Schaf⸗ 6 neuen Bauerntums zu stellen. .

Der Umsiedlung der überzähligen ländlichen Bevölkerung aus dem Westen und Süden des ö wurden bisher seitens der östlichen Siedlungsgebiete Schwierigkeiten bereitet, die insbesondere damit begründet wurden, daß an Ort und Stelle bereits eine genügende Anzahl von geeigneten Bewerbern vorhanden sei. Ob⸗ wohl diesen Gründen zur Zeit eine gewisse Berechtigung nicht ab⸗ Uusprechen ist, kann ihnen nach der vom Reichsernährungsminister Darrs herausgegebenen NS-—-Landpost insofern nicht gefolgt

werden, als es im staatspolitischen Interesse dringend erforder⸗

lich ist, daß der im Westen und Süden des Reichs, insbesondere auch auf dem Lande zusammengedrängten Bevölkerung der Ab⸗ wanderungsweg nach dem Osten nicht versperrt wird. Auch hier muß Gemeinnutz vor Eigennutz gehen. Wie das Vd3.⸗Büro mel⸗ det, hat Reichsminister Darrs angeordnet, daß die Siedlungsgesell⸗ schaften von den Stellen, die im Jahre i934 zur Ausweisung ge— langen, mindestens 25 v5 für geeignete West⸗Ost⸗-Siedler vorbe⸗ halten, soweit Nachfrage von deren Seite vorhanden ist.

ö Sozialpolitik. Erwerbslosenunterstüßung als kommunale Aufgabe verschwindet.

Erörterungen darüber, wie im nationalsozialistischen Staate die Kommunalpolitik sich entwickeln werde, sind schon deshalb in

n System in einigen großen Gemeinden undige finanzielle Mißwirtschaft herrschte, die zu starken Be⸗ lastungen der Einwohner führte. Eine dieser Gemeinden war auch die Stadt Köln, die jetzt selbstverständlich gleichfalls von neuen Männern geführt wird. Wie das VDZ Büro meldet, schildert nun der Leiter der kommunalpolitischen Abteilung des Kreises Köln⸗Stadt der NSDAP., Bauhaus, die Lehre des Kölner Haushaltsplans für die neue Gemeindepolitik. Durch die Arbeitsbeschaffung werde die Erwerbslosenunterstützung als Auf⸗ abe der Städte und Gemeinden am Ende des Vier⸗Jahres⸗ lans verschwunden sein. Erwerbslosenunterstützung werde nur noch aus der Erwerbslosenversicherung zu zahlen sein; eine not⸗

wendige Ergänzung sei Aufgabe des Reiches. Mit fortschreitender Beseitigung der Arbeitslosigkeit würden auch die Ausgaben für Wohlfahrtspflege wieder auf ein erträgliches Maß sinken. Der Schuldendienst verlange eine Regelung auf weite Sicht. Nach eingehenden Einzeldarlegungen kommt der Sachverständige zu einigen Forderungen grundsätzlicher Natur. Danach sei die Deckung des Finanzbedarfs der Städte, wie er sich aus dem Haus— haltsplan ergebe, in erster Linie durch Steuern aufzubringen. Ob man dazu auf die Dauer wieder Zuschläge zur Einkommen⸗ steuer beschließen könne, werde von der Entwicklung der Ver⸗ hältnisse abhängen. Die Wohlfahrtslasten würden in einer Weise sinken, daß sie von den steuerzahlenden Bürgern getragen werden können. Ueberschüsse der städtischen Betriebe feien zur Deckung der öffentlich⸗rechtlichen Verpflichtungen der Städte nur so lange heranzuziehen, wie die Steuern dafür nicht ausreichten. Wenn dieser , erreicht sei, dann seien die Gebühren zu senken und die Ueberschüsse für Wohlfahrtspflege in erweitertem Sinne zu verwenden. Der Verfasser, dessen Tarlegungen noch dadurch an Bedeutung gewinnen, daß sie in dem Zentralblatt der NSDAP. für Gemeindepolitik, „Die nationalsozialistische Ge⸗ meinde“, veröffentlicht werden, schließt mit der Erklärung, daß, ebenso wie das Haushaltswesen der Städte vor dem Kriege, so auch die Steuerveranlagung zur Einkommens- und Vermögens⸗ steuer allen billigen Anforderungen entsprochen habe.

Ständischer Aufbau. Die Deutsche Arbeitsfront eine Körperschaft des öffentlichen Rechts.

In der Sitzung des Kleinen Konvents der Deutschen Arbeits— front hatte Staatsrat Dr. Ley u. a. auch angekündigt, daß die Deutsche Arbeitsfront in den nächsten Tagen öffentlich Lechtlichen Charakter erhalten werde. Ueber die Frage, wie die Teutsche Arbeitsfront aussehen werde, wenn sie so Körperschaft des öffent— lichen Rechts geworden ist, äußert sich der Gauführer des Bundes Nationalsozialistischer Rechtsanwalt Kurt

Viek.

Bel⸗

Das

bekämen, vor allem mit der Folge des erhöhten Rechtsschutzes, aber auch mit der des erhöhten Rechtszwanges des Staates. Sie würden also bei Bestechung viel strenger als ein Privatangestellter be— straft werden. In folgerichtiger Weiterführung des Gedankens der Körperschaft des öffentlichen Rechts müßten endlich die inneren Streitigkeiten der Arbeitsfront dem Zivilprozeß ent— zogen werden. Sie würden einem besonderen Verfahren zu unter— werfen sein, das auszuarbeiten eine der Hauptaufgaben der natio⸗ nalsozialistischen Rechtsfront sein werde. Alle diese Auswirkungen der Umwandlung der Arbeitsfront in eine Körperschaft des öffent⸗ lichen Rechts könnten natürlich nicht ohne Folge für deren Mit— glieder bleiben. Die Mitglieder unterständen dann mit der: Arbeitsfront der Staatsaufsicht; in demselben Augenblick unter⸗ stehe demnach auch die Tätigkeit der Mitglieder der Arbeitsfront und deren Geist der Aufsicht des Staates. Richtig verstanden, er— halte damit der Arbeiter seine eigentliche Seimat im Staat und der Staat seine volle Geborgenheit im Arbeiter.

Arbeitsbescha ffung.

Steuerbefreiung für Wohnungsneubauten.

Die neuen Steuerbefreiungsvorschriften erstrecken sich im Gegensatz zu den bisherigen nur auf Klein w ohnungen und Eigenheime, die eine gewisse Größe nicht überschreiten. Wie aus zahlreichen Eingaben hervorgeht, hatten Volksgenossen damit erechnet, daß die bisherigen Steuerbefreiungsvorschriften ohne ö hinsichtlich der Größe verlängert würden. Zum Ausgleich von Härten und im Interesse der Arbeitsbeschaffung während des bevorstehenden Winters hat der Reichsminister der Finanzen durch Runderlaß vom 18. November 1933 8 1900 II 1 A 300 II folgendes bestimmt:

a) Für Wohngebäude, die bis zum 31. Mai 1934 bezugs⸗ fertig werden, kann die Steuerbefreiung nach den neuen Vorschriften sofern die übrigen Voraussetzungen vor⸗ liegen auch dann gewährt werden, wenn die nutzbare Wohnfläche 170 am sstatt 150 am) nicht überschreitet. Dazu treten je 15 4m für das vierte und jedes weitere Kind des Eigentümers (Abschnitt II des Erlasses).

b) Wenn der Neubau auch die nach a erhöhten Grenzen über⸗ schreitet, kann eine Befreiung nur nach den bisheri gen Vorschriften in Betracht kommen, da diese für Wohngebäude je der Art und Größe gelten. Nach den bisherigen Vorschriften sind Wohngebäude, die in der Zeit vom 1. April bis 31. Mai 1934 bezugsfertig wer⸗ den, nur dann befreit, wenn der R oh b au bis zum 31. Dezember 1933 vollendet wird. An diesem Erfordernis (Vollendung des Rohbaus bis 31. Dezember 1933) soll nach dem Runderlaß vom 18. November 1933 nicht unbedingt festgehalten werden (Abschnitt 1 des Erlasses). .

Sowohl in den Fällen unter a wie in denjenigen unter b ist die Erleichterung nur dann zu gewähren, wenn eine tat⸗ kräftige Förderung des Baues noch während des Winters sichergestellt ist. Die Ersteller von Neubauten haben an dieser Förderung auch deswegen ein dringendes Interesse, weil diese unter a und b bezeichneten besonderen Vergünstigungen für Gebäude, die nach dem 31. Mai 19834 bezugsfertig werden, keinesfalls mehr gewährt werden. Für die spätere Zeit tritt Steuerbefreiung nur nach Maßgabe der Bestimmungen des Abschnitts IV des Zweiten Gesetzes zur Verminderung der Arbeitslosigkeit vom 21. September 1233 und der dazu ergangenen Durchführungsverordnung vom 26. Oktober 1933 ein.

Post⸗, Funk⸗ und Verkehrswesen. Zum 100. Geburtstag des elektrischen Telegraphen. Aus Anlaß der 100⸗Jahrfeier des von den Physikern Gauß

der Oeffentlichleit vielfach angeftellt worden, weil unter dem ver⸗ und Weber erfundenen ersten elektrischen Telegraphen hat, wie

eine offen⸗

das VDz⸗Büro meldet, das Reichspostministerium eine vom Terrn Staatssekretär a. D. Dr.-Ing. e. h. Feyerabend verfaßte enkschrift Der Telegraph von Gauß und Weber im Werden der elektrischen Telegraphie“ herausgegeben, die eine Darstellung der Frühgeschichte der elektrischen Telegraphie enthält und der bedeutsamen Erfindung der beiden Göttinger Gelehrten die ihr zukommende Würdigung zuteil werden läßt.

. Milliardenzahlen aus dem Postbetrieb.

Der nun im Wortlaut erschienene Bericht der Deutschen Reichspost über den Geschäftsbetrieb im zweiten Viertel des Rechnungsjahres 1933, also für die Monate Juli bis September,