1933 / 276 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 25 Nov 1933 18:00:01 GMT) scan diff

Reichs, und Staatsanzeiger Nr. 276 vom 25. Nobember 1933. S. 2.

ö

rungsberordnung des Herrn Preußischen Ministers des Innern vom 31. Mai 1933 (Gefetzsamml. S. 267) ziehe ich hiermit die vorbezeichneten Parzellen einschließlich Inventar 16 Zubehör zugunsten des Landes Preußen entschädigungs— los ein. Die Einziehung wird mit dem Tage der Veröffentlichung im Reichs- und Staatsanzeiger rechtswirkfam. Magdeburg, den 23. November 1933. Der Regierungspräsident. J. V: Berthold.

Bekanntmachung. Auf Grund des § 1 des Gesetzes über die Einziehung kommunistischen Vermögens vom 26. Mai 1935 RGBl. 1 S. 2893) in Verbindung mit dem Gesetz über die Einziehung staats- und volksfeindlichen Vermögens vom 14. Juli 1933 (RGBl. I S. 479 und der Preußischen Ausfüh⸗ rungsverordnung vom 31. Mai 1933 (Gesetzsamml. S. 207) werden die nachstehend bezeichneten Sachen und Rechte unter Bestätigung der polizeilichen Beschlagnahme zugunsten des Preußischen Staates, vertreten durch den Herrn Preußischen Minister des Innern in Berlin, eingezogen: . 1. Personenkraftwagen 1 P 1020 (Ford⸗Limousine, 2023 cem, bisheriger Halter: Max Schmidt in Altona, Feldstr. 6), 2. Kraftwagen 1P 73 135 (Opel 2580 cem, 35 PIs, bis= heriger Halter: Fr. Bölck in Bad Oldesloe), 3. Ford⸗-Omnibus j P 45 496 (bisheriger Halter: Frei⸗ williger Arbeitsdienst der S. P. D. in Harrisleefeld). Gemäß § 3 der angezogenen Verordnung vom 26. Mai 1933 erlöschen die an den eingezogenen Gegenständen be⸗ stehenden Rechte. Die Verfügung wird mit der öffentlichen Bekannt— machung wirksam. Schleswig, den 20. November 1933. Der Regierungspräsident. J. W: Röhrig.

B erhöht.

Auf Grund des 51 der Verordnung des Herrn Reichs⸗ präsidenten zum Schutz von Volk und Staat vom 28. 2. 1933 (RGBl. 1 S. 583) verbiete ich die Tageszeitung ‚Nieder⸗ rheinische Volkszeitung, eue Tages⸗ zeitung für München-Gladbach, Rheydt und Umgebung.“ bis auf weiteres. Das Verbot umfaßt auch jede angeblich neue Druckschrift, die sich sachlich als die alte darstellt und als ihr Ersatz anzusehen ist.

Ueber das hiermit ausgesprochene Verbot darf die Zeitung lediglich folgende Notiz verbreiten: „Das Erscheinen der „Niederrheinischen Volkszeitung, Neue Tageszeitung für München⸗Gladbach, Rheydt und Umgebung“ ist bis auf weiteres verboten worden.“ ̃

Jede weitere Mitteilung ist untersagt und würde einen Verstoöß gegen 54 der Verordnung zum Schutze von Volk und . vom 28. . 1933 . 4

ge iese erfügitrg ist binnen gwei ochen, vom Tage * zun bur; ab gerechnet, die Rig im Verwaltungs⸗ streitverfahren zuläfsig; sie hat keine aufschiebende Wirkung.

Düsseldorf, den 24. November 1933.

Der Regierungspräsident. Schmid.

B elan n me hn Nach Vorschrift des Gesetzes vom 10. April 1872 (Gesetz⸗ samml. S. 357) sind bekanntgemacht:

1. der Erlaß des Preußischen Staatsministeriums vom 18. Oktober 1933 über die Verleihung des Enteignungs⸗ rechts an die Ueberlandzentrale Helmstedt, Aktiengesell⸗ schaft in Helmstedt, für den Bau einer 50 000 Volt— Leitung zur Uebertragung elektrischer Energie zwischen dem Dampfkraftwerke bei Harbke und dem Umspann⸗ werk in Oker durch die Amtsblätter der Regierung in Magdeburg Nr. 43 S. 218, ausgegeben am 28. Oktober 1933, u, der Regierung in Hildesheim Nr. 43 S. 145, ausgegeben am 28. Oktober 1933

der Erlaß des Preußischen Staatsministeriums vom 31. Oktober 1933 über die Verleihung des Enteignungs⸗ rechts an die Gemeinde Neubeckum für den chaussee⸗ mäßigen Ausbau einer in Verlängerung der Brockstraße herzustellende Verbindungsstraße zur Straße nach Waren⸗ dorf durch das Amtsblatt der Regierung in Münster Nr. 45 S. 167, ausgegeben am 11. November 1933.

Bekanntmachung.

. Die heute ausgegebene Nummer 72 der Preußischen Gesetz sammlung enthält unter:

Nr. 14028 das Gesetz, betreffend die Errichtung der Stiftung „Preußenhaus“, vom 26. Oktober 1933;

Nr. 14929 das Zesetz über die Versorgung der Schutzpolizei⸗ beamten bei Zurruhesetzung, Entlassung 'und Entziehung oder e e feen der Versorgungsbezüge nach dem Reichsgesetze zur Wiederherstel ung des Berufsbeamtentums, vom 17 Novbr. 1953;

ö 14 0630 den Beschluß über die Aufhebung veralteter Poli⸗ zei⸗ und Strafgesetze, vom 31. Oktober 1935. Umfang: „. Bogen. Verkaufspreis:

einer Versandgebühr von 4 Rpf.

Zu beziehen durch: R. von Decker's Verlag (G. Berlin W, Lintstr. 35, und durch den Buchhandel.

Berlin, den 25. November 1933. Schriftleitung der Preußischen Gesetzsammlung.

Nichtamtliches.

Preußen.

Ministerium für Wirtschaft und Arbeit.

Die amtliche Ausgabe der Jahr esCUbericht Preußischen Gewerbeau . 6 Bergbehö rden für 1931 und 1532 ist erschienen. Die Berichte sind in diesem Jahre erstmalig einheitlich für ganz Preußen zusammengefaßt und nicht für die einzelnen Regie? rungsbezirke aneinandergereiht. Sie enthalten zum ersten

020 RM, zuzüglich

Schenck),

Sie bringen beachtenswerte Mitteilungen über Arbeitsschutz, Betriebsunfälle, gesundheitliche Maßnahmen, Wohlfahrts⸗ pflege u. dergl. sowie Uebersichten der gewerblichen Betriebe, der beschäftigten Arbeiter, der Betriebsunfälle u. a. m. Das in Ganzkaliko gebundene, 447 Seiten stakke Werk kostet 5, 55 RM. Bestellungen sind an Carl Heymanns Verlag in Berlin W 8, Mauerstraße 44, hu richten. Bei den Bestellun⸗ gen ist anzugeben, ob die Jahresberichte einmalig oder für die Dauer bi f, werden. Im letzteren Falle erfolgt die Zu⸗ stellung künftig alsbald nach Erscheinen gegen Nachnahme des Bezugspreises und der Portokosten. Etwaige Preisvor⸗ behalte können bei Dauerbestellungen nicht berücksichtigt wer⸗ den. Ein Verzicht auf Dauerlieferung ist spätestens bis zum 31: Januar jedes auf das Berichtsjahr folgenden Jahres dem Ministerium für Wirtschaft und Arbeit mitzuteilen.

Aus der Verwaltung.

Das Beamtenrecht im neuen Staat.

Im Rahmen des Wintersemesters 1933,34 der Verwaltungs⸗ akademie Berlin hielt am 24. November Ministerialrat Seel vom Reichsministerium des Innern eine zweistündige Vorlesung über das Beamtenrecht im neuen Staat. Einleitend wies der Vortragende darauf hin, daß das Beamtenrecht ein Teil des öffentlichen Rechts sei, und zwar sowohl was die Ausdehnung als auch die Schwierigkeiten betreffe, gewiß nicht der kleinste und un⸗ bedeutendste. Für das gesamte ö fentliche Recht sei auch das Be⸗ amtenrecht erst in verhältnismäßig später Zeit in das Blickfeld der Rechtswissenschaft eingetreten. Erst nach dem Kriege habe das deutsche Begmtenrecht größte Beachtung und dabei auch wissenschaftliche Betrachtung und Durchdringung erfahren. Sodann gab der Vortragende einen Ueberblick über die Geschichte des Beamtentums überhaupt und die Entwicklung des Berufs⸗ beamtentums, insbesondere des Berufsbeamtentums im national⸗ sozialistischen Staate, dessen Gestaltung er an Hand der Beamten— ö seit dem 30. Januar 1933 eingehend erläuterte.

rundlegend für das Verhältnis des Beamten zum neuen Staat sei vor allem das Gesetz zur Wiederherftellung des Berufs⸗ beamtentums vom J. April 1933 und das Gesetz zur Aenderung don Vorschriften auf dem Gebiete des allgemeinen Beamten⸗, des Besoldungs⸗ und des Versorgungsrechts vom 30. Juni 1933. Aus n Gesetzen a. sich ,,, die Haltung des neuen Staates gegenüber seinen eamten. Das Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums befasse sich mit den bereits vorhandenen Beamten. Die Reinigung des Beamten⸗— körpers, die es anstrebte, sei ein einmaliger besonderer Akt ge⸗ wesen, und daraus erkläre sich auch der vorübergehende Charakter dieses Gesetzes. Mit dem 1. März 1934 werde das Berufs⸗ beamtengesetz seinen Zweck vollständig erfüllt haben und nach seinem Außerkrafttreten würden die Rechte der Beamtenschaft in vollem Umfange ebe ers estf ht werden. Das Gesetz vom 30. Juni 1933 befasse sich in der Hauptsache mit den künftigen Beamten. Dieses Gesetz habe auch eine neue Definition des Be⸗ amtenverhältnisses und des Beamtenbegriffs gebracht. Es erkläre das Beamtenverhältnis als ein „öffenflich-rechtliches Dienst- und Treueverhältnis“, das begründet werde durch die Prüfung zum Beamten unter , ,, ,,. einer entsprechenden Urkunde. Darüber hinaus werde durch das Gesetz das Moment, das dem Beamtenverhältnis seinen besonderen Charakter, ja feine Weihe, gebe, seinen Adel verleihe, die besondere Bindung des Beamten

vorgehoben. Die strikten Vorschriften über die Beg ü Beamtenverhältnisses, wie sie das Gesetz vorfehe, bed

ein moxalisches Plus f ö Autorität und seines Standes. Zum erstenmal überne ln. 3. Gesetzgeber damit, die Aufgaben zu umreißen, die überhaupt Be⸗ amten übertragen werden sollen, und diejenigen, welche von An⸗ e irn und Arbeitern wahrgenommen werden können. Ent— cheidend sei hier die J obrigkeitlicher Aufgaben.

Das Gesetz vom 30. Juni ftelle im weiteren auch im einzelnen die Voraussetzungen auf, von denen die Erwerbung der Be⸗ amteneigenschaft in jedem Falle abhängt. Die Grundsätze, die in dieser Hinsicht für die neu zu ö Beamten aufgestellt werden, gingen in der Hauptsache auf das Berufsbeamtengesetz vom . April. 1933 zurück. Wie dieses verlange auch das Gesetz vom 39. Juni von den künftigen Beamten J. ordnungsmäßige Vorbildung oder sonstige Eignung, 2. nationale Zuverlässigkeit und 3. grische Abstammung. In seinen weiteren Ausführungen führte Min.⸗Rat Seel u. a. aus, daß kein Staat seine Aufgaben erfüllen könne ohne eine mit ihm innerlich verbundene, ihm treu ergebene Beamtenschaft.

Sozialpolitik. Winterhilfswerk und kommunale Fürsorge.

Wie das VD3.-⸗Büro meldet, sind die Unter tützungen des Winterhilfswerks und die Verteilung der Bedarfsdeckungsscheine B dazu bestimmt, zusätzliche Hilfe während des Winters zu gewähren, aber nicht die n e, led. von den bisher von ihnen für den. Winter gewährten Fürsorgeleistungen zu entlasten. Die preu⸗ ßischen Gemeinden können bei Anträgen auf Bewilligung von Zu— wendungen aus dem Ausgleichsfonds beantragen, daß ihre Für⸗ sorgeleistungen beim A-Bedarf, berücksichtigt werden, wenn dar⸗ getan wird, daß sie unter Berücksichtigung der allgenieinen Spar⸗ samkeitsgründsaͤtze notwendig sind.

Bezüglich der Kohlenversorgung der minderbemittelten Be— n , werden diejenigen Gemeinden und Gemeindeverbände, die in ihrem Haushaltsplan Mittel für diesen Zweck eingestellt haben, nochmals gebeten, im Interesse einer einheitlichen Kohlen⸗ bersorgung den Betrag dem örtlichen W. S. W. zur Verfügung zu 5 oder aus den Etatsmitteln für Kohlenversorgung fort—

von seiten g en sein werdg . * H. W. größen

Kohlenpreisverbilligun en der Kohlensyndikate Gemeinden wie in früheren Jahren nicht zu erlan da die e mn, ,. für diesen Winter dem Spenden zur Verfügung gestellt haben.

Landwirtschaft und Siedlung.

Landhelfergruppen als Siedleranwärter.

Der Präsident der Reichsanstalt für Arbeitsvermittlung un Arbeitslosenversicherung erörtert in einem Runderlaß an d Landesarbeitsämter und Arbeitsämter die Frage des gruppe weisen Einsatzes von Landhelfern auf Gütern die für Siedlung zwecke bestimmt sind. Im Einvernehmen mit dem Reichsarbeit dem Reichsernährungs⸗ und dem Reichsfinanzminister erklärt ff der Prãäsident mit einem Versuch in dieser Richtung einde standen, damit die Heranziehung und Ausbildung eines geeignete Siedlernachwuchses gefördert werde. Es sollen danach also Zukunft nicht mehr nur Landhelfer für kleinbäuerliche Betrieh igen g sein, sondern es soll auch der Einfatz von Landhelfer in geschlossenen. Gruppen, auf Siedlungsgütern ermöglich werden. Für die Durchführung soll im einzelnen gelten, da als Landhelfer auf Siedlungsgutern zuzulassen sind unterstütze jugendliche Arheitslose bis zu sß5 Jahren sowie städtische Jugend iche, die aus dem Arbeitsdienst ausgeschieden sind, wenn sie in Einzelfall für die Tätigkeit in der Ie gh f besondere Eignum und Neigung mitbringen. Derartige Landhelfergruppen könne nur auf Gütern angesetzt werden, die nachweislich für Besiedlun bestimmt lind, sich alfo in der Regel in der Hand einer gemein . Siedlungsgesellschaft befinden. In jedem Falle ist ein Zulassung des Gutes durch das . Landesarbeitsamt no wendig. An Stelle der Aufnahme des Landhelfers in die bäuern liche Familiengemeinschaft tritt in diesen Fällen die lagermäßig Unterbringung der Landhelfergruppe. Für die ordnungsmäßig Durchführung des Lagers hat der Betriebsinhaber die volle Ver antwortung gegenüber der Reichsanstalt zu übernehmen. N Barvergütung an die Helfer werde sich im allgemeinen auf ä Taschengeld nach den Sätzen des Arbeitsdienstes beschränken. Nu wer als Führer der Landhelfergruppe tätig ist, darf eine höher Barentschädigung erhalten. Fur Gruppen, die nach Maßgah dieser Vorschriften auf Siedlungsgütern angesetzt werden, kam dem Betriebsinhaber eine Beihilfe gewährt werden, die höchsten 25 RM monatlich je Helfer beträgt.

In dem gleichen Erlaß erklärt der Präsident noch, daß da Schwerpunkt der Landhilfe nag, wie vor in der Eingliederun der Helfer in den bäuerlichen Betrieb liege. Es fei die rag estellt worden, ob mit einer Fortführung der Landhilfe in zaushaltsjahr 1934 zu rechnen sei. Nach einem berelts vor liegenden Erlaß des Reichsfinanzministers könne hierzu schot jetzt mitgeteilt werden, daß einer an eung über den 30. Jur 1934 hingus insoweit nichts entgegenstehe, als bisher unterstützt arbeitslose Jugendliche als Landhelfer eingesetzt werden sollen

Baustoffe und bäuerliche Siedlung.

Von . Siedlungsunternehmen wurden Preise höhungen auf dem Gebiete der Baustoffe und Baumateriasie mitgeteilt Wie das Vdg⸗Büro meldet, hat sich Reichsernährung minister Darrs daraufhin sofort mit dem Reichswirtschaftt minister, den Treuhändern der Arbeit sowie den Spitzenverbände der verschiedenen Baustoff⸗ und Baumaterialienindustrien in Ver bindung gesetzt. Es wurde eing grundsätzliche Heber in t n,

an den Staat und seine Treupflicht gegen diesen besonders her⸗

ür den Beamten, eine Henn feiner

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dahin ehend dwꝛiolt daß * ta . tX* dar M, ,: 29. j e. 4 nen, ,, 1. Januar 1934 anzumelden, u

ä vermeiden ind, um de wi er ihh ne en gen 1 den Erfolg der gesamten Siedliissarbeiten ↄrderu⸗

m nh ne, n, He jnträcchtin ü erunden un

3.

Reichs- und Staatsanzeiger Nr. 276 vom 25. November 1933. S. 3.

ger ee

Kohlenproduktion des Deutschen Reichs im Monat Oktober 1933.

x 2.

Oktober

.

.

Januar bis Ottober

Erhebungsbezirke

Steinkohlen

5

Preßkohlen aus Braunkohlen

aus (auch Naßpreß⸗ Steinkohlen steine

; 6 t t

Preßkohlen

Braunkohlen Koks

Steinkohlen

Preßkohlen aus raunkohlen (auch Naßyreß

steine)

Preßkohlen aus Steinkohlen

Braunkohlen Koks

t t t t t

Pberbergamtebezirk:

Breslau, Niederschlesien . Breslau, Oberschlesien .. alle 9 9 0 2 2 09 lausthal a 0 8 0 9 . 22 Bonn ohne Saargebiet.

370340 1444481 5174

7 40352 ) 6 5756 340 1084441

5 105 27342 5336 9909 271 978 50739

155 804

ITM 984 21 964 19)

T4 hi

737 924

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70 985 73 222

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3 515488 12773 902

3665 744 60 447 560 10125 884

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10 872 542 195 506

73849651

33 027 212271 52 024 83 320 2293813 469911

682790 710719

10890965 12755 35 2213 7652

b 491 ho

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50371

Preußen ohne Saargebiet

Berginspektionẽsbeʒirk:

Vorjahr

ünchen Bayreuth mberg Zweibrücken....

9 520 128 9 211 649

370 409 590 25

1990469 2 158 1495

8 921 432 9 121 365

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266 31 192

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S7 279 949 S* 66 395

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3143 466 5 089 752

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16507 621 I5 2I2 90 990 S265

6 gg olg 265 238

7343 .

Bayern ohne Saargebiet

Bergamtsbezirk: . k

Vorjahr

tollberg i. C. Dresden... Leipzig

125 621 121 415 16945

7307 5764

7966 6 909

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141 510 I2I1 218

5013 1606

Ja 230 193553

133652 724 141

1191337 1239713 185 323

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39 557 14 438

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T2 880

1629 949 2175 5369

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Sachsen .. Vorjahr.

. Thüringen. ssen .. raunschweig . . Uebriges Deutschland

263 981 261 049

.

207 243 2086 394

6619 6 525

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857 793 S4 659

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ig Moo 3 bhs

417507

80 b16 155 000 106 167

2 616 373 2 5565 445

100 298

2 232 969 2519751

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271 821 5h 884

Ties, 1565 135

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go bio 3, 35d

3 781943 791 927 1690178 944 434

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Deutsches Reich ohne Saargebiet .

Deutsches Reich (ohne Saargebiet): 1932 ..... Deutsches Rei Deutsches Rei

(jetziger Gebietsumfang ohne Saargedieh! 1513 (alter Gebietsumfang) 1913

. 9 64

i bBetann ii, ,..

1 Einschließlich s der Förderung des Obernkirchener Werkes.

Das testliche Dritiel ist unter ‚Uebriges Deutschland‘ nachgewiesen. Y) Davon Ruhrgebiet lrechtsrheinisch): 6 doh 836 t . 3 . linksrheinisch:; 419333 t

zusammen: 6 925 219 t

796 284

9 485 265 19 315 445 I6 941 570

2 419 892

2 5665 675 1961554 1 961 564

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HM 456 78 S5 6512 25tñz

1785 256

1677 906 2 552 514 2 765 242

10 679 24

10 943 746 S 191 74h 6 191 740

) Davon aus Gruben links der Elbe: 2 764317 t. 3 Einschließlich der Berichtigung aus dem Vormonat. ) Geschãͤtzt.

o oi 5

S5 I56 1265 118 855 258 I60 615 852

24 386 752

24 53541 205 17 955 076 17 955 076

3 591 185

5 564 044 655 550 1915 591

101 504 212

99 555 4941 72 373 9665 72 325 966

Yt7 oi io

15729 697 24 606 695 26 S6 1 798

Berlin, den 24. November 1933.

Statistisches Reichsamt. J. V.: Dr. Burgdörfer.

Kunst und Wissenschaft. Musikausstellung und Musikmesse in Berlin vom 15. Dezember 1933 bis 15. Januar 1934. ö 3. setzsammlung. 3

* 155 n . . . * 291156 ung = .

Preußis hen Ge imer einen kräftigen Ansföß in der Richtung ee mustttultureüe: Angaben z: ze Q 8 Erz * Vuserricht

. d r, ene, jeder? 2333 ich weise, 2. bei vorstehend reisübersetzungen y. werden konnten, unnachsichtig nach hen und zu veranlassen, daß diese ict gngig gemacht werde Weiter haben sich die beteiligten Industrien berert erklärt, wem irgend möglich, Preissenkungen bei rechtzeitiger Bestellung von Baustoffen und Baumaterialien für 1934 eintréten zu an u. hat ein Zementverband mitgeteilt, daß er einen Sonberraba von 10 auf die Bezüge von Zement für die bäuerlichen Sied lungsvorhaben gewährt. Da bei der Durchführung bäuerlicher Siedlun svorhaben mög lichst die bodenständigen und ortsüblichen . und Bau materialien zur Anwendung gelangen sollen, hat nach der NS. Landpost Reichsminister Darrs insbesondere mit Rücksicht auf di Erweiterun des Arbeitsbeschaffungsprogramms in diesem Winte verfügt, . die ortsangesessenen und nahe gelegenen Werke be der Bestellung von Baustoffen und Baumaterialien zu be teiligen sind.

Statistik und Volkswirtschaft. Wie sich die 3,8 Millionen Arbeitslosen auf die Berufe verteilen

Für, den Stichtag des 30. September war von maßgebende Stelle eine Gesamt 9 von 3 849 222 Arbeitslosen Ffestgestell worden. Wie das Vd Büro meldet, ergibt it aus der nunmeh n,, Aufspaltung der Arbeitslosen in die verschie denen erufsgruppen, daß von der Gesamtzahl der Erwerbslosen 3 068 854 männlich und 780 368 weiblich waren. Dem Arbeiter- stande gehörten 3 353 411 Erwerbslose an, dem Angestelltenstande 495 811. Im übrigen . von den erwerbslosen Arbeitern u. a. auf, die Landwirtschaft insgesamt 75 407, die orstwirtschaft und Fischerei 17 321, den Bergbau 188 4535, die Industrie de Steine und Erden 93 609 die Eisen⸗ und Metallindustrie 621 8589, die chemische Industrie 197965, das Spinnstoffgewerbe 125 164, di Papiererzeugung und verarbeitung 56 888, das Holz⸗ und ye. stoffgewerbe 175 403, das Nahrungs⸗ und Genußmittelgewerbt 108 169, das Bekleidungsgewerbe 150 457, daz Baugewerbe

,,,, ugsscheine von der Reichsleitung des W H. W. in Berlin NW 7, Reichstagsgebäude, anzufordern und den MNinder⸗ bemittelten zur Verfügung zu stellen. Dazu wird bemerkt, daß

254 981, das Verkehrsgewerbe 255 58 und die Ungelernten 67 95665.

Marktverkehr mit Vieh vom 5. bis 11. November 1933. (Nach Angaben der 39 bedeutendsten Vieh⸗ und Schlachthofverwaltungen.)

——

*

Lebende Tiere

Zufuhren Zu ( H him

Auftrieb auf dem Viehmarlt

unmittelbar dem Schlacht hof zugeführt

davon zum

Schlachthof

Tiergattungen

Abnahme (C= 7

von geschlachteten

ieren zum .

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u (C) bzw. Abnahme (-=) gegenüber der Vorwoche in vo

davon aus dem

insgesamt Ausland ) ;

Rinder zusammen .

Kälber ö. Schweine .... ,

17 563 41665 41094 5716 3 289

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dav.: Ochsen 6 B

h ' ärsen (Kealbi resser 68

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P 9 nn

Male auch die Berichte der preußischen Gewerbemedizinalräte.

Berlin, den 24. November 1933.

) Darunter auf Seegrenzschlachthöfe: 5 9 1 abe. in den Jah un ff. r fn rel nischlachthöfe: 85 Ochsen, 9 Bullen, 190 Kühe

29 591 6398

5 440 11 464 8 786 593 27977 104 474 21 877

1443

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*

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2782 2 79h 65

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Y Halbe und viertel Tiere sind, in ganze Tiere umgerechnet

Statistisches Reichgamt. J. V.: Dr. Burgdorfer.

* 5* ;

ur Hcusttaussteuung und wenusitmesse. Das Moto der Aus⸗ stellung heißt: Förderung der aktiven Musikpflege in Volk, Schule, aus Und Kirche. Unter diesem leitenden Gesichtspunkt wird die eng für die Musikliteratur und den deutschen Instru— mentenbau werbend und aufklärend eintreten. Eine große An⸗ ahl von praktischen Vorführungen stellt den direkten Zusammen⸗ ö. mit der Praxis dar. Geplant sind Jugendstunden (Orchester⸗ und Kammermusikwerke), Volksmusikstunden (alte Instrumente, Chorstunden, Maxionettentheater, Laienspiele), musikalische 236 tunden (Adventssingen,. Weihnachtsfeier, Silyvesterfeier), Sing⸗ tunden, rhythmisch-⸗musikalische Vorführungen. Führende Musiter und Erzieher haben sich in den Dienst der Sache gestellt. Werbe⸗ prospekte versendet die Musikstelle des Zentralinstituts für Er⸗ iehung und Unterricht, Charlottenhurg , Hardenbergstr. 36. Die 2 tellung selbst findet in den Ausstellungsräumen und im . Saal des Zentralinstituts für Erziehung und Unterricht, Berlin W 35, Potsdamer Str. 120, statt.

Post⸗, Funk⸗ und Verkehrswesen.

Beschleunigung des Fernsprechverkehrs nach außerhalb.

Der Beschleunigung des Fernsprechverkehrs nach außerhalb, des sogenannten Fernverkehrs, wird von der Deutschen Reichs ost größte Aufmerksamkeit gewidmet aus der Erkenntnis heraus, pe die wartezeitlose Herstellung der Fernverbindungen zur Be— lebung des Fernverkehrs beiträgt. . .

Der in einigen Industriebezirken und in der näheren Um⸗ gebung einiger Großstädte eingeführte sogenannte chnell⸗ verkehr, bei dem Verbindungen mit den beteiligten Orten so⸗ fort hergestellt werden, muß aus technischen und wirtschaftlichen Gründen auf die bisher eingerichteten Verkehrsbeziehungen be⸗ schränkt bleiben. Im a Verwaltungsgebiet werden seit längerer Zeit erfolgreiche Versuche mit der Herstellung von Fern⸗ verbindungen durch die Teilnehmer selbst mit . des im Selbst⸗ anschlußbetrieb üblichen Wählberfahrens angestellt (Selbst⸗ ern wah h. Auch dieses Betriebsverfahren muß aus wirt⸗ dan hen , auf einen verhältnismäßig kleinen Umkreis beschränkt bleiben. ;

Die a, Erfahrungen mit dem Sofortverkehr haben die Deutsche Reichspost aber seit mehreren Jahren zu Versuchen ver⸗ anlaßt, auch den Fernverkehr auf beliebig große Entfernungen unter Aenderung der Betriebsformen mit den vorhandenen Fern⸗ amtseinrichtungen und Leitungen zu beschleunigen. s Bei der bisher üblichen Betriebsweise wird der Teilnehmer nach Anmeldung eines Ferngesprächs von der Meldeplatzbeamtin um Einhängen aufgefordert und erst nach Bereitstellung der k d. h. nach mehr oder weniger langer Wartezeit

von einer zweiten Beamtin, der Fernplatzbeamtin, zur Aufnahme

des Gesprächs wieder angerufen. Die neue Betriebsweise, der e n n . Fernverkehr, setzt sich zum Ziel, Fern⸗ verbindungen unmittelbar im Anschluß an die Ge⸗ prächsanmeldung durch die Beamtin herstellen zu lassen, ie die Anmeldung entgegengenommen hat. Der hünstige Aus⸗ 6. der Versuche hat nunmehr Veranlassung gegeben, die neue etriebsweise in,, weiter einzuführen. Zur eit entspricht etwa die Hälfte der Fernämter den Bedingungen für einen be⸗ schleunigten Fernverkehr. Die Anpassung der übrigen Amts⸗ n,, ö soweit Mittel 1 bereitgestellt werden können, beschleunigt vorgenommen werden. . .

Eine . reef ung für die unbeschränkte Einführung des neuen Betriebsverfahrens ist die Bexeitstellung einer ge⸗ nügend großen Zahl von Fernleitungen. Die Vermehrung der Fernleitungen läßt sich aus wirtschaftlichen Gründen, gh dr. der ,,. Wirtschaftslage, nur nach und nach durchführen. Es ist daher verständlich, daß die Deutsche Reichspost das neue

wann von Amerika, in Englan

Lerch; kürzlich zun ächst werktägli

Beben,

Betriebsverfahren zunächst nur in den betriebsschwächeren Stunden durchführt und auf die betriebsstarken Stunden in dem Maße ansdehnt, wie der Leitungspark vergrößert wird. Ein

aleiches oder ähnliches Betriebsverfahren ist auch in anderen

ndern in der Einführung . fen, so in den Vereinigten

Verkehr . beschleunigte Fern zi deutsch⸗englischen Verkehr i er beschleunigte Fern⸗ en von 18 Uhr bis 10 Uhr, ferner Sonnabends von 15 Uhr bis Montags 16 Uhr aufgenommen worden, und zwar versuchsweise zwischen Hamburg und London; er wird auch auf andere Verkehrszentren ausgedehnt, sobald die vorhandenen Fernamtseinrichtungen für das neue Betriebsvoer⸗ fahren hergerichtet sind und die Versuche zwischen Hamburg⸗ London günstig ausgelaufen sind. Das Ziel der Deutschen Reichs⸗ post ist es, den weitaus größten Teil des Fernverkehrs in der be⸗ schriebenen Weise zu beschleunigen.

—&

Fernsprechverkehr mit Nordamerika.

Vom 1. Dezember an wird im Fernsprechverkehr mit den Vereinigten Staaten von Amerika und mit Kanada die Zonen⸗ einteilung auf amerikanischer Seite geändert werden, wodurch eine Herabsetzung der Gebühren für Gespräche mit einigen amerikanischen Gebietsteilen eintritt. Ferner werden die Gebühren 1 Gespräche mit Kuba und Mexiko wesentlich ermäßigt. leber Einzelheiten geben die zuständigen Fernsprechämter Auskunft. ö Neues Postwertzeichen. .

Die Deutsche Reichspost wird demnächst eine Freimarke zu 1Rpf mit u lh g , des Herrn Reichspräsidenten in Schwarz⸗ druck auf Hakenkreuziwasserzeichen⸗Papier herausgeben. Tiese Frei⸗ marke soll den Postbenutzern als Ergänzungsmarke in Fällen dienen, in denen die passenden Marken nicht zur Hand sind 6. B. 12 4 18 4 1 Rpf oder 3 4 1 Rpf, 4 4 1 Rpf, 5 1Rpf).

der Anmeldestellen und der Fernsprechrechnungsstellen der e ., Süd und West. e. ernsprech⸗

Ende November werden die Anmelde⸗ und

ö seinschl. Beitreibungsstellen) des Fernsprechamts

Süd erlin⸗Schöneberg, Hauptstr. 27129) und des . prech⸗ 3 est (W 2 ,, Str. 365, und Berlin⸗ ̃ Schmargendorfer Str. 28/29) zum Fernsprechamt Ost, C2, Span⸗ dauer Str. 13/14, verlegt. Die Oberpostdirektion bittet die Fern⸗ sprechteilnehmer der Fernsprechämter Süd und West, sich wegen er n Verlegung, Uebertragung und sonstiger Aenderungen von , . sowie in Rechnungsan elegenheiten vom 30. November ab an das Fernsprechamt Sst, Berlin 2, Span—⸗ dauer Str. 13sñ14, zu wenden. Die genannten Dienststellen sind fernmündlich unter EI Berolina 0016 zu erreichen.

Markengedenkblatt zum zehnjährigen Bestehen der ö Deutschen Nothilfe. K um zehnjährigen Bestehen der Deutschen Nothilfe gibt die Deutsche . * November ein Markengedenkblatt in beschränkter Auflage aus. Das Blatt enthält in der Mitte, die 4 Geh mes des Jahres 19294 mit- Bildern der Barm⸗ erzigkeit zu 5, 10. 20 und 50 Rpf. mit dem Aufdruck 1923 - 1933. m Papier des Blattes befinden sch als Wasserzeichen die An⸗ laben „10 Jahre Deutsche Nothilfe 1928 1933“. Die Marken önnen zum Freimachen von Postsendungen des In⸗ und. Aus⸗ landsverkehrs benutzt werden. Der Wohlfahrtszuschlag beträgt . wie 1224 das Dreifache des Nennwerts; dazu tritt ein Her⸗ stellungsaufschlag von 10 Rpf. Der . für ein Gedenk⸗ blatt stellt ff fomit auf 3 RM 59 Rpf. Die Blätter sind mit schriftlicher Bestellung von den Versandstellen für Sammler- marken in Berlin W 30, Geisbergstr. J 9, und in München 2 9 den üblichen Bedingungen und ebenso von der Reichsgeschäftsste e der Deutschen Nothilfe in Berlin W 8, Wilhelmstr. 62. zu be— ziehen; der Betrgg wird durch Nachnahme erhoben,. Die Vor= einsendung von Beträgen ist nicht erwünscht. Der Vertrieb und

die Gültigkeit zum Freimachen dauern bis 30. Juni 1934.

Handel, Gewerbe und öffentliche Finanzen. Berlin, den 25. November 1933.

Wochenübersicht der Reichsbank vom 23. November 1933 (in Klammern Zu⸗ und Abnahme gegen die Vorwoche): Aktiva. RM 1. Goldbestand (Barrengold) sowie in⸗ und aus⸗ ländische Goldmünzen, das Pfund fein zu 1392 Reichsmark berechnet.... ....

und jwar: Goldkassenbestand .... Golddepot (unbelastet) bei ausländischen Zentralnoten⸗

banken 52561 000 2. Bestand an deckungsfähigen Deßisen ..... 8. a). Reichsschatzmechseln . ......

b), , sonstigen Wechseln und Schecks ..

z9s goz ooo ( I 368 066)

RM 346 392 000

7 610 ooo do? 666) 11 206 000 g rb och 27957165 066 ( 47 465 &σσ,! 285 483 o/ ( 28 boʒ 066) 15 129 G00 3 ol? ob ol od Hos 5 ri 066

193 oꝛ4 oo 1257 060) zd Ibo oho 65? O66) bõg 16h Hos ( Id 7585 666)

150 000 0090 (unverändert /

63 254 000 (unverändert)

40 235 000 (unverändert) 369 662 000 (unverändert) 3 285 529 000 (= S3 289 000) 488 539 000 ( 589 866 000)

deutschen Scheidemünzen .....

0 Noten anderer Banken. ..... , Lombardforderungen. .. ö (darunter Darlehen auf Reichsschatz ⸗· ( wechsel RM 1000)

8 deckungsfähigen Wertpapieren...

5 sonstigen Wertpapieren. .....

sonstigen Aktiven... Passiva. ö. 1. Grundkapital 9 9 0 0 0

2. Reservefonds: . a) gesetzlicher Reservefondd ......

b) Spezialreservefonds für künftige Dividenden⸗ zahlung

9 sonstige Rücklagen... . . 3. Betrag der umlaufenden Noten ...... 4. Sonstige täglich fällige Verbindlichkeiten ...

239 049 000

d. Sonstige Passiva (4 5205 000)

Hierzu bemerkt W. T. B.: Nach dem Ausweis der Reichsbank vom 23. November 1933 hat sich in der verflossenen Baulwoche die gesamte Kapitalanlage der Bank in Wechseln und. Schecks, Lombards und Effekten um 66,5. Mill. auf 3369, Mill. RM verringert. Im einzelnen haben die Bestã nde an Sandelzwech eln und ⸗scheckh um 47.5 Mill. auf A937 Mill. RM, die Lombard⸗ bestände um 9,7 Mill. auf 51,7 Mill. RM, die Bestãnde an , . Wertpapieren um 1,2 Mill. auf 193,9 Mil. RM und die Reichsschatzwechselbestände um 9,5 Mill. auf 11,2 Mill. Reichsmark abgenommen, die Bestände an sonstigen Wertpapieren um O7 Mill. auf 320, Mill. RM zugenommen. An Reichs bank noten und Rentenbantscheinen zusammen sind .5 Mill. RM in die Kassen der Reichsbank zurückgeflossen, und zwar hat sich der kn e an Reichsbanknoten um 8,3 Mill. auf. 33 Mill. Reichsmark, derjenige an Rentenbankscheinen um 2 Mill. auf Mö, Mill. RM verringert. Der Umlauf an Scheidemünzen nahm um 2,2 Mill. auf 1397, 1 Mill. RAM ab. Die Bestände der Reichs bank an Rentenbankscheinen haben sich auf 35,8 Mill. . die⸗ jenigen an Scheidemünzen unter Berüchsichtigung von 64 Mill.

seichsmart Neuausprägungen auf Wö,ß Mill. RM erhöht. Die fremden Gelder zeigen mit 488,5 Mill. RM eine Zunahme um 59,9 Mill. RM. Die Bestände an Gold und degungsfähigen De⸗ visen haben sich um 1,1 Mill. auf 406,6 Mill. RM erhöht. Im