1933 / 279 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 29 Nov 1933 18:00:01 GMT) scan diff

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Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 279 vom 29. November 1933. S. 2.

Anordnung ichti gkeit der ch der Deutschen In dustrie.

Auf Grund der S5 4,7 der Verordnung gegen Mißbrauch Machtstellungen vom 2. November 1923 (RGBl. 1 S. 1067) in der Fassung des Gesetzes über Aende⸗ rung der Kartellverordnung vom 15. Juli 1933 (RGBl. 1

wirtschaftlicher

S. 187) ordne ich hiermit an:

Soweit vertragliche Abmachungen und Beschlüsse des am 17. August 1933 gegründeten Reichsfachverbandes der Deutschen Güteketten-Industrie, Sitz Iserlohn⸗Grüne, seine Vertragsteilnehmer zur Einhaltung von Preisen und Ge⸗ Verkauf der im Gründungs⸗ protokoll des Reichsfachverbandes vom 17. August 1933 ge⸗ nannten Güteketten (3. B. Anker⸗, Schiffs⸗, Förder⸗, Trans⸗ port⸗, Elevator⸗, Hebezeug⸗, Kran⸗Ketten) verpflichten, wer⸗

schäfts bedingungen beim

den sie mit sofortiger Wirkung für nichtig erklärt. Die übrigen vertraglichen Abmachungen und Beschlüsse bleiben unberührt. Berlin, den 27. November 1933. Der Reichswirtschaftsminister. Dr. Schmitt.

Bekanntmachung

über den Londoner Goldpreis gemäß §1 d Verordnung vom 10. Oktober 1951 zur Aend rung der Wertberechnung von Hypothek und sonstigen Ansprüchen, die auf Feingo (Goldmark lauten (RGBl. 1 S. 569). Der Londoner Goldpreis beträgt am 29. November 1933 für eine Unze Feingold J ,. in deutsche Währung nach dem Berliner Mittel⸗ kurs für ein englisches Pfund vom 29. No⸗ vember 1933 mit RM 13,81 umgerechnet RM 86,6578, für ein Gramm Feingold demnach ... penee 48 4190, in deutsche Währung umgerechnet. ... RM 2.78611. Berlin, den 29. November 1933. Statistische Abteilung der Reichsbank. Dr. Döring.

Fin r t. Die öffentliche Vorführung des Bildstreifens: Elisa⸗ beth, die weiße Schwester von St. Veith“, 8 Akte 2114 m, Antragsteller und Hersteller: Edda-Film G. m. b. H. Berlin, ist am 24. November 1933 unter Nummer 35 050 verboten worden. Berlin, den 27. November 1933. Der Leiter der Filmprüfstelle Berlin. Zimmermann.

Bekanntmachung.

Der Frachtenausschuß Hamburg hat mit Genehmigung der Behörde für Wirtschaft unter Auf⸗ hebung der Bekanntmachung vom 112. August 1933 (Amtlicher Anzeiger Seite 191) *) nachstehende Aenderung der Bekanntmachung vom 21. Dezember 1933 (Amtlicher Anzeiger Seite 12175 ** mit Wirkung vom 25. November 1933 beschlossen:

Die Ziffern 1,ů2, 6, 7 und g lerster Satz) erhalten folgende Fassung: 1. Anteilfrachten nach Berlin und Zwischenstationen: für Kohlen. 12 Rpf. Koks * 2. * 6 6 2 1 . 6 2 1 1 9 1 14 Ger n, e 656565 ( nach Oranienburg: KR 13 Rpf. ,,, . JI nach Eberswalde (Hohenzollernkanah: w 2 72 Rot , ,, = 14 ,,,, 18 nach Eberswalde (Finowkanal: für Güter aller Art. 22 Rpf.

Die vorstehenden Reichspfennigsätze gelten per 100 kg. 2. Schlepplohn

nach Brandenburg unterhalb: fit Gohlen⸗ „Koks Gin n,,

. nach Berlin unterhalb: i l,,

JJ

n 1

n Mp

2 n

9 Rpf.

. , u

7 K

Koks . , .

, nach Oranienburg:

kw

28. 1

K ante, nach Eberswalde (Hohenzollernkanah: Kohlen, Koks Kö, 13 Rpf. Gti alle, ö. . nach Eberswalde (Finowkanah: für Güter aller Art ... . 20 Rpf. Die vorstehenden Reichspfennigsätze gelten per 100 kg. S5. Gesamtfrachten für Kohlen (Koks plus 3 Rpf. per 100 kg) in kompletten Kahnberladungen von mindestens 300 Tonnen:

Stationen

ö . 9 . * n 9 9 V 5 .

2

1sschließlich Bugsieren.

Bei kompletten Ladungen unter 3000 Tonnen erhöht sich di Fracht um 1 Rpf. per 100 Kg. höht sich die

Veröffentlicht im Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger vom 15. August 1933, . 186; .

maßgebend.

Hinter Ziffer 9 wird eingefügt:

J Kohle ind Kos 1. Futtermittel und Güter der Eisen⸗ bahnklassen J, E und F .. 12 „, 4. Güter aller Art . Die Schlepplöhne zu 1, 2 und 3 sind feste Sätze. Bei einer Tauchtiefe (Elbe / Havel) von 1,19 bis 1,10 m werden 1095 Kleinwasserzuschlag 1d 1,00 m , . t e, . 9 erhoben.

Hamburg, den 24. November 1933. Die Behörde für Wirtschaft.

ne o n n B mn a ch n. Zum Vorsitzenden des Vorstandes der Landesversiche⸗ rungsanstalt Unterfranken wurde ab 1. Dezember 1933 der Oberregierungsrat Rudolf Ehrlich bestellt. Würzburg, den 28. November 1933. Landesversicherungsanstalt Unterfranken. (Unterschrift.)

Preußen. Be nnn i m ch ng

Die Neulose zur 3. Klasse der 42. Preußisch⸗Süddeutschen (268. Preußischen) Klassenlotterie sind nach den 85 6 und 13 des Lotterieplanes unter Vorlegung des Vorklassenloses und Entrichtung des Einsatzbetrages spätestens bis Mittwoch, den 6. Dezember 1933, 18 Uhr, bei Vermeidung des Verlustes des Anspruchs bei dem zuständigen Lotterieeinnehmer zu ent⸗ nehmen. Die Ziehung der 3. Klasse 42. 268. Lotterie beginnt Mitt⸗ woch, den 13. Dezember 1933, 8 Uhr, im Ziehungssaal des Lotteriegebäudes, Viktoriastraße 29. Berlin, den 28. November 1933. Generaldirektion der Preußisch⸗Süddeutschen Staatslotterie. Dr. Schlange.

Reg nn me nn g

Auf Grund des § 3 des Gesetzes über die Einztehung kommunistischen Vermögens vom 26. Mai 1935 (RGBl. 1 S. 291) und der Preußischen Ausführungsver⸗ ordnung vom 31. Mai 1933 (Gesetzsamml. S. 26) erkläre ich im Anschluß an meine im Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 274 vom 23. November 1933 veröffentlichte Bekanntmachung die persönliche Forderung für erloschen, die der auf den bebauten Grundstücken der Konsum⸗ und Spargenossen⸗ schaft e. G. m. b. H. in Merse burg, Lauchstädter Straße 18120, und Friedrichstr. 3, im Grundbuch von Merse⸗ burg Band 50 Bl. 1951 für die Bank für auswärtigen Handel A. G. in Berlin, Markgrafenstraße 41, eingetragenen Hypothek von 100 000 GM zugrunde liegt. Dies wird hiermit an Stelle einer Zustellung amtlich be⸗ kanntgemacht. Merseburg, den 28. November 1933.

Der Regierungspräsident.

J. V.;: Heydebrand.

Nichtamtliches. Ständischer Aufban.

Die Umorganisierung der Deutschen Arbeitsfront. Wie das VD3.⸗Büro meldet, ist der Tagung der Deutschen Arbeitsfront im ehemaligen Herrenhaus vom Montag und dem gemeinsamen Aufruf des Führers der Arbeitsfront, Dr. Ley, des Reichsarbeits⸗-, des Reichswirtschaftsministers und des Beauf⸗ tragten des Führers für Wirtschaftsfragen Keppler sofort die . für die Umorganisierung der Deutschen Arbeitsfront gefolgt.

Der Leiter des Organisationsamtes der Deutschen Arbeits— front, Claus Selzner, hat verfügt, daß werktätige deutsche Volksgenossen mit sofortiger Wirkung die Einzelmitgliedschaft er⸗ werben können. Die Gaubetriebszellen⸗Abteilungen führen die Werbung dieser neuen Mitglieder durch und führen diese gesondert in ihrer Kartei als Mitglieder der Deutschen Arbeitsfront. Die Aufnahmegebühr beträgt 50 Pfg. Die Beitrittserklärung ent— hält u. a. den Satz: „Ich verpflichte mich, in all meinem Denken und Handeln nach dem nationalsozialistischen Gesetz: Gemeinnutz geht vor Eigennutz, zu streben.“ ; ; Gleichzeitig hat der Führer der Arbeitsfront, Dr. Ley, die Aufnahme in die jetzt von der Deutschen Arbeitsfront geführten Verbände mit sofortiger Wirkung gesperrt. Die Sperre ist end⸗ gültig und wird nicht mehr aufgehoben.

In den Ausführungsbestimmungen zu diesen Anordnungen hebt der stellvertretende NSBO.-⸗Leiter, Selzner, noch einmal hervor: Jeder schaffende deutsche Mensch kann Einzelmitglied der Arbeitsfront werden, einschließlich Erwerbslose und Pensionäre, mit Ausnahme von Beamten. In Deutschland arbeitende Aus— länder können als zahlende Mitglieder aufgenommen werden. Zur Aufnahme ist die Erfüllung der Arierparagaphen notwendig. Die Neuanmeldung ist nur für Einzelpersonen möglich. Unter⸗ nehmer treten also nicht für die Firma, sondern für ihre Person als Einzelmitglied ein! Eine Trennung nach sozialen Funktionen Unternehmer, Arbeiter oder nach Beruf) darf bon den örtlichen Dienststellen nicht vorgenommen werden. Die Aufteilung nach Gruppen bleibt vorbehalten. Mit Wirkung vom 1. Januar 1934 tritt abgesehen von der erwähnten Mitgliedersperre für die Ver⸗ bände der Arbeitsfront, die sofsrt wirksam wird zur Aufarbet⸗ tung eingelaufener Aufnahmeerklärungen eine Mitgliedersperre für die gesamte Deutsche Arbeitsfront ein. J

**) desgl. vom 21. Dezember 1983, Rr, 3035.

Schließlich erklärt Selzner: Die Schaffung einer großzügigen

7. Vorstehende Sätze gelten bis zu einer Tauchtiefe von 1,50 m Havelort. Bei geringerer Tauchtiefe erhöhen sich die Gesaintfrachten um 1099 für je 10 em Tauchtiefe weniger. Hierfür ist bei ganzen Ladungen die Tauchtiefe am Tage der Beendigung der Beladung, bei Teilpartien die Tauchtiefe am Tage der Einladung der Teilpa te

9. (erster Satz): Die Frachtsätze sind Mindest⸗ und Höchstfrachten.

10. Die anteiligen Schlepplöhne bis Berlin⸗Klein⸗Glienicke werden als Mindest⸗ und Höchstschlepplöhne für Transporte nach den Oder⸗

per 100 kg

Der Schlepplohn zu 4 gilt bis zu einer Tauchtiefe von 1,20 m.

Diese Bekanntmachung erfolgt im Anschluß an die Bekannt⸗ machung vom 12. August 1933 (Amtlicher Anzeiger Seite 791) *)

Rechtsfragen, die Erziehung ihrer Mitglieder zum

hervorgeht, die nächsten Aufgaben der Deutschen Arbeitsfront.

NSBO. Bezirksleiter der Deutschen Arbeitsfront.

als Bezirksleiter durch Stellvertreter ausführen.

der Arbeitsfront.

Bereich.

Lebensabend abnimmt, die Betreuung all ihrer Mitglieder in den ;. national⸗ sozialistischen Denken, sind, wie aus dem Aufruf des Führers der Deutschen Arbeitsfront Pg. Dr. Ley und der Minister Schmitt und Seldte sowie des Beauftragten des Führers Pg. Keppler

Eine weitere Organisationsanordnung Selzners bestimmt, daß alle TDienststellen der Deutschen Arbeitsfront in Personalunion von den Dienststellen der NSBO. durch die Amtswalter der NSBO. zu führen sind. Und zwar sind die Landesobmänner der Bezirksleiter welche Landesobmänner der NSBO. und Treuhänder der Arbeit sind, wie die Parteigenossen Engel und Börger, lassen ihr Amt Ferner sind eine Reihe von Gaubetriebszellenobmännern ebenfalls Bezirksleiter Die übrigen Gaubetriebszellenobmänner sind Stellvertreter des Bezirksleiters für ihren Gaubereich. Die Kreis— betriebszellenobmänner sind Kreisleiter, die Ortsgruppenbetriebs— warte die örtlichen Leiter der Deutschen Arbeitsfront für ihren

Sandel, Gewerbe und öffentliche Finanzen. Berlin, den 29. November 1933.

In Berlin festgestellte Notierungen für telegraphische Auszahlung, ausländische Geldsorten und Banknoten.

Telegraphische Auszahlung.

——

29. November 28. November Geld Brief Geld Brief Buenos⸗Aires. 1 Pap. ⸗Pes. o, gg3 0,967 0,963 O0, 967 Canada .... 1 kanad. , 63 2, 17 2823 Istanbul . . . . I türk. Pfund 1967 169891 1,977 1981 Japan.. ... 1 Nen 0,319 0821 0,821 O0, 823 mai ort. Pfd. 16, w 14,20 14,24 ge ihn,, New Jork ... Rio de Janeiro Muna; Amsterdam⸗ Rotterdam. ,, Brüssel u. Ant⸗ werpen ..

E 1 13 6

8 , . 2 62 228 Milreis 8 6 öl 1Goldpeso 1,9 1,401 l,. 309 1401

100 Gulden 168,68 169,02 168,83 169,17 100 Drachm. 2, ↄ96 2, 400 2, 396

l00 Belga bs. 21 68.33 b8, 24 58,36 Bucarest .... 100 Lei 2.488 2, 492 2, 488 Budapest ... 100 Pengös Danzig.... . 100 Gulden 81,47 81,53 S147 81,63 Delsingfors .. 100 Imk. 6, 1040 6, 116 6, 104 6, 116 Itallen . . 100 Lire 9 2205 2299 Jugoslawien. . 100 Dinar g oh h. 39h 5.305 Kaunas, Kowno 100 Litas 41,71 41,79 41,71 41,79 Kopenhagen.. 100 Kr. 61,59 61,71 61,99 61,81

Lissabon und Oporto ... 100 Escudos 12,59 12,61 125860 1262 , on. 69, 23 69,42 69,43 69,57 arls ..... 166 Frs. 16, 16 I6, 44 16,39 16,3 100 12,415 12, 435 12, 415 12, 435

, . Reykjavik

((Ibland) .. 100 iel. Kr. 6234 62,46 62,19 6231 Riga. ..... 100 Latts 79,42 79, 58 79,32 79,18 Schweiz .... 100 Frs. 81.20 81,36 81,12 81,28 Sofia. .... 100 Lewa 3, od7 3,053 3, M07 Z. 0hJ Spanien.... 100 Peseten 34327 34,33 34,27 34,33

Stockholm und 71, 13 71,27 7133

Gothenburg. 100 Kr. 74,58 74, 82 74,5838 74,72

Tallinn (Reval, Estland). .. 109estn. Kr. 48, oh 48, 15 48,95 48,15

Wien. ..... 100 Schilling Au sländische Geldsorten und Banknoten.

1

29. November 28. November Geld Brief Geld Brief Sovereigns . 20,8 20,46 20,38 20, 46 20 Fres.⸗ Stücke 18618 12 166 18. Gold⸗Dollars . ü 4,1390 4,205 189 4,205

Amerikanische:

10005 Doll. 2,51 2,63 2,675 2,695

2 und 1 Doll. 2,61 2,53 2,675 2,695 60,73 0,70 6 075 kilreis

Argentinische

Brasilianische. . 3 Canadische ... nnad. 8 2, 65. 2466 2,6 268 Englische: große 16, Ih ts, 3] 13,78 13,84 1. * u. darunter 5, nh 153,681 13,8 13, 84 Türkijche. ... j türk. Pfund 85 1,5 137 1359 Belgische . ... b8, 0 58,29 b8, 68 58,32

Bulgarische * ö. ** Dänische . 100 Kr. hin 33 61h 61,43 61,67 Danziger .. 100 Gulden 8,23 81,61 81,29) 81,61 Estnische .. 109 estn. Kr. 2 . . Finnische . 100 Fmk. 6,04 6, 08 6, 6,08 Französische 100 FIrs. 16,B5 16,42 16,5 1641 Dollandische 100 Gulden I68, 25 168, 94 168,41 169, 09 Italienische: gr. 100 Lire 21.907 2206 21,593 M91 22,12 22, 20 22,08 22,16

Ss s ,

o Ce

ob Lire u. dar. 100 Lire Jugoslawische . 1090 Dinar ha * d,ö53 937 dettländische. . 100 Lats 2 3. Litauische ... 100 Litas 41,57 41,73 414587 41.73 Vorwegische .. 100 Kr. 69, IJ 69,39 6h, 26 69,54 Oesterreich.: gr. 100 Schilling 1008ch. u. dar. 100 chilling Rumänische: 1000 Lei und neue 500 Lei 100 Lei unter 500 Lei 100 Lei Schwedische .. 100 Kr. Schweizer: gr. 100 Frs. 100 Fr. u. dar. 100 Frs. Spanische ) . . 100 Peseten Tschecho⸗ slow. 0 00u. I000R. 100 Ke . 500 Kr. u. dar. 100 Ke 12 12 Ungarische .. 100 Pengö

) nur abgestempelte Stücke.

e en, . Auszahlungen. Warschau .. . 10031. 47, 025 47, 225 47,025 47,225

Kattowitz . .. 66 3. 4706955 4739 47035 473335 . 10031. 47.025 47, 225 47, 25 47, 225 Notennotierungen.

Polnische 1 46,825 47.225 ] 46, 825 47,225

loo gl.

Vorübergehende polizeiliche Besetzung der Industriewerke J. Monheim A.⸗G.

ö. Der Amtliche Preußische Pressedienst teilt folgendes mit:

Wie bereits in einem Teile der Presse berichtet worden ist, sind

Sozial verfassung, die dem schaffenden Menschen die Sorge für den

am 24. November die Industriewerke Monheim IA. G. in Mon—

460

2162

22,50 ,

A

Neichs- und Staatsanzeiger Nr. 279 vom 29. November 1933. S. 3. .

heim a,. Rh. durch ein Kommando Schutz- und Kriminalpolizei aus Düsseldorf vorübergehend besetzt worden. Diese Maßnahme erfolgte im Rahmen einer umfangreichen Strafsache gegen eine Reihe von Personen wegen verschiedener schwerer volksfeindlicher Verbrechen sowie besonders wegen großer Devisenverbrechen im Auftrage des Oberstaatsanwalts und des Untersuchungsrichters! in Altona. Im Hintergrunde der Aktion stehen als Angeschul— digte die besonders im Rheinlande bekannten, wegen Sprit⸗ schmuggels schwer vorbestraften Gebr. Schwartz und deren Helfershelfer. Die am 24. November in Monheim durchgeführte Aktion die im Einvernehmen mit dem Preußischen Justiz⸗ minister und dem Reichsfinanzminister erfolgt ist und auch zu verschiedenen Inschutzhaftnahmen zur Abwendung von Sabotage— verfahren geführt hat dient der Sicherung staatlicher Be⸗ lange. Die Fortführung des Betriebes der Industriewerke Mon— heim A.-G. ist sichergestellt und wickelt sich reibungslos ab.

Es wird bemerkt, daß die örtlich angrenzenden Betriebe der Rheinischen Pappenfabrik A.⸗G. und der Rheinischen Preßhefe und Spritwerke A.⸗G., deren vorübergehende Besetzung aus taktischen Gründen gleichfalls erfolgen mußte, in die Strafsache in keiner Weise verwickelt sind.

Briefmarken in der Devisenbewirtschaftung.

Das Reichspostministerium gibt Erläuterungen über die Vor⸗ schriften für die Devisenbewirtschaftung bekannt, soweit diese Vor⸗ schriften im postalischen Verkehr mit dem Auslande in Betracht kommen. Die Erläuterungen stellen u. a. fest, daß auch ungestem— pelte kursfähige in⸗ oder ausländische Briefmarken als Geldsorten angesehen werden müssen, wenn sie Geldfunktionen verrichten sollen. Die Auflieferer von Briefsendungen, die Briefmarken ent⸗

halten, sind daher zu befragen, in welcher Höhe ungestempelte

kursfähige in⸗ oder ausländische Marken in den Sendungen ent⸗ halten sind. Handelt es sich dabei im Einzelfalle um höhere Be— träge als 200 RM, oder liegt ein besonderer Verdacht vor, so sind die Sendungen der Sammelstelle zuzuleiten.

Wagengestellung für Kohle, Koks und Briketts im Ruhrrevier: Am 28. November 1933: Gestellt 19535 Wagen.

Die Elektrolytkupfernotierung der Vereinigung für deutsche Elektrolytkupfernotiz stellte sich laut Berliner Meldung des „W. T. B.“ am 29. November auf 47, 90 S (am 28. November auf 7, 00 6 für 100 keg.

Berlin, 28. November. Preisnotierungen für Nahrungs⸗ mittel. Einkaufspreise des Lebensmitteleinzel⸗ handels für 100 Kilo frei Haus Berlin in Originalpackungen.) Bohnen, weiße, mittel 25,00 bis 26,00 S6, Langbohnen, ausl. 41,00 bis 44,00 , Linsen, kleine, letzter Ernte 38,00 bis 44,00 6, Linsen, mittel, letzter Ernte 44,00 bis 52,900 ο6, Linsen, große, letzter Ernte 52,900 bis 64,00 , Speiseerbsen, Viktoria, gelbe 54d, 00 bis 58,00 , Speiseerbsen, Viktoria Riesen, gelbe 58,90 bis G1, 00 Ss, Reis, nur für Speifezwecke notiert, und zwar: Bruch⸗ reis 19,50 bis 21,00 , Rangoon⸗Reis, unglasiert 21,50 bis Siam Patna⸗Reis, glasiert 27,90 bis 34,00 MS, Italiener⸗Reis 27,90 bis 28,00 S6, Gerstengraupen, grob 32,00 bis 34,00 , Gerstengraupen, mittel 34,090 bis 38,090 „6, Gersten⸗

grütze 27,00 bis 28,00 , Haferflocken 32, 00 bis 33, 00 (S6, Hafer⸗

grütze, gesottene 35,00 bis 36,90 , Roggenmehl, Type - 70 vH 24, 00 bis 25,00 , Weizengrieß 35,00 bis 36,00 , Hartgrieß 39,00 bis 40,900 5, Weizenmehl: Bäckermehl 28,50 bis 29,50 (6, Vorzugsmehl 34,00 bis 35,50 S, Auszugmehl 35,50 bis 39,50 M6, Kartoffelmehl, superior 33,00 bis 34,00 S½, Zucker, Melis 68,00 bis 68,50 S6, Zucker, Raffinade 69,50 bis 70,50 SV, Zucker, Würfel 74,00 bis 79,50 MS, Röstroggen, glasiert, in Säcken 30,00 bis 32,00 S, Röstgerste, glasiert, in Säcken 32,00 bis 33,00 6, Malzkaffee, glasiert, in Säcken 40,00 bis 44,00 AM , Rohkaffee, Santos Superior bis Extra Prime 310,00 bis 320,00 „S6, Roh⸗ kaffee, Zentralamerikaner aller Art 300,00 bis 420,00 „Sσ6, Röst⸗ kaffee, Santos Superior bis Extra Prime 370,00 bis 410,00 6, Röstkaffee, Zentralamerikaner aller Art 400,99 bis 560,00 (6, Kakao, stark entölt 140,900 bis 180,00 A6, Kakao, leicht entölt 180,)0 bis 220,00 A6, Tee, chines. 780, )90 bis 820,00 M , Tee, indisch 810, )90 bis 1200,00 Sς, Ringäpfel amerikan. extra choice 94,00 bis 98,00 S, Amerik. Pflaumen 40150 in Kisten 72,00 bis 73,90 ,., Sultaninen Kiup Caraburnu Auslese 4 Kisten 52,00 bis 56,00 ½νι, Korinthen choice Amalias 71,00 bis 73,00 M, Mandeln, süße, courante, ausgew. 176,00 bis 180,00 ½ , Mandeln, bittere, courante, ausgew. 210,90 bis 215,00 ς6, Kunsthonig in 4 kg-Packungen 70,00 bis 73,00 , Bratenschmalz in Tierces 172, 00 bis 174,00 ι, Bratenschmalz in Kübeln 176,00 bis 180,00 4A, Purelard in Tierces, nordamerik. 156,00 bis 160,900 „S6, Purelard in Kisten 168,00 bis 160,00 S6, Berliner Rohschmalz 190,00 bis 194,00 6, Speck, inl., ger., 190,00 bis 200,00 S6, Molkerei⸗ butter la in Tonnen 292,00 bis 29600 S, Molkereibutter 1a gepackt 300,00 bis 304,099 M6, Molkereibutter La in Tonnen 284,00 bis 288,00 , Molkereibutter Ia gepackt 292,00 bis 296,90 „, Auslandsbutter, dänische, in Tonnen 300,00 bis 304,90 S6, Aus⸗ landsbutter, dänische, gepackt 306,900 bis 310,00 S6, Allgäuer Stangen 20 00¶m 65,00 bis 67,00 4A, Tilsiter Käse, vollfett 144,00 bis 164,00 S6, echter Gouda 40 os 136,00 bis 154,090 S, echter Edamer 40 00 136,90 bis 154,90 S, echter Emmentaler Gollfett) bis 44, Allgäuer Romatour 20 υ 98,00 bis 116, 00 46. (Preise in Reichsmark.)

Berichte von auswärtigen Devisen⸗ und Wertpapier märkten.

Devisen.

Danzig, 28. November. (W. T. B.) (Alles in Danziger Gulden. Banknoten: Polnische Loko 100 Zloty 57, 10 G., 57, 82 B. 100 Deutsche Reichsmark 122,48 G., 125,2 B., Ameritanische (5⸗ bis 100⸗Stücke) —— Gf, B. Schecks: London G. —— B. Auszahlungen: Warschau 100 Zloty 57,68 G. 57, 89 B. Telegraphische: London 16,93 G., 16357 B., Paris 20,11 G., 20,15 B., New York 3,3267 G., 3,3333 B., Berlin —— G., B.

Wien, 28. November. (W. T. B.) Amsterdam 284,90, Berlin 168,90, Budapest 124,294, Kopenhagen 103,50, London 23,313, New Jork 457, )00, Paris 27,74, Prag 21,0143, Zürich 137,15, Marknoten 168,30, Lirenoten 37,18, Jugoslawische Noten S,48, Tschecho⸗ slowakische Noten 20,40, Polnische Noten 79, 25, Dollarnoten 449,00, Ungarische Noten *), Schwedische Noten 117,70, Belgrad —— Berlin Clearingkurs 216,41. *) Noten und Devisen für 100 Pengö.

Prag, 28. November. (W. T. B.) Amsterdam 13.59, Berlin So5, 00, Zürich 652,50, Oslo 558, 00, Kopenhagen 496,00, London 110,70, Madrid 275,50, Mailand 177.75, New York 21,85, Paris 131,95, Stockholm 570,0, Wien 475,900, Marknoten 807,00, Polnische Noten 385,900, Belgrad 46,267, Danzig 664,00. ö

Budapest, 28. November. (W. T. B.) Alles in Pengö. Wien 80,454, Berlin 136,20, Zürich 111,10, Belgrad 7,85.

London, 29. November. (W. T. B.) New York 523, 25, Paris 83,93, Amsterdam 817, 50. Brüssel 23,623, Italien 62, 56, Berlin 13,63, Schweiz 16,97, Spanien 40, 25, Lissabon 109, 15, Kopen—⸗ hagen 22,3), Wien 30,00, Istanbul 680,00, Warschau 29,25, Buenos Aires 42,37, Rio de Janeiro 406,00. .

Paris, 28. November. (W. T. B.) (Schlußkurse, amtlich.) Deutschland —, London 84,177, New York 16,57, Belgien 355,25, Spanien 2608,50, Italien 154,60, Schweiz 494,50, Kopen⸗ hagen Holland 1027,25, Oslo 425,50, Stockholm ——, Prag Jö, Ho, Rumänen —, Wien —— Belgrad ——, Warschau

Paris, 28. November. (W. T. B.) (Anfangsnotierungen, Frei⸗ verkehr.) Deutschland —, Bukarest ——, Prag Wien Amerika 1660, England 84.52, Belgien 356,75, Holland 1027,50, Italien 134,40, Schweiz 494 /g, Spanien 208, 50, Warschau Kopenhagen ——, Oslo —, Stockholm —„ Belgrad

Am sterd am, 28. November. (W. T. B) (Amtlich. Berlin 59,423, London 8, 223, New York 162,50, Paris 9, 74, Brüssel 34561, Schweiz 48,13, Italien 13, io, Madrid 20,35, Oslo 41, 00, Kopen—= hagen z6,7ö, Stockholm 4255090, Wien Budapest ——, Prag 35,00, Warschau —, Helfsingfors —— Bukarest ——, JYoko⸗ hama —, —, Buenos Aires —. .

Zürich, 29. November. (W. T. B.) (Amtlich) Paris 20, 22k, London 16,975 (am 28. November 16,99), New York 32390, Brüssel 7I, S7 3, Mailand 27,17, Madrid 42, 15, Berlin 123,325, Wien l(offiz) 72, 70, Istanbul 249,00.

Kopenhagen, 28. November. (W. T. B. London 28,40, New York 442,25, Berlin 162,00, Paris 26,15. Antwerpen 94,85, Zürich 132,90, Rom 35,B,90, Amsterdam 274,90, Stockholm 115,10, Oslo 112,70, Helsingfors 9, 9ꝗ, Prag 20.306. Wien —.

Stockholm, 28. November. (W. T. B.) London 19.40, Berlin 142,60, Paris 23,25, Brüssel 82, 75. Schweiz. Plätze 115,00, Amsterdam 258,50, Kopenhagen S6, 85, Oslo 97,75, Washington 383,00, Helsingfors 8,560, Rom 31,50, Prag 18,90, Wien

Oslo, 28. November. (W. T. B.) London 19,90, Berlin 145,50, Paris 23,95, New York 396, 00, Amsterdam 245,50, Zürich 118,25, Helsingfors 8,900, Antwerpen S5, 00, Stockholm 102,85, Kopenhagen S9, 25, Rom 32,25, Prag 18,265, Wien

Moskau, 23. November. (W. T. B.) (In Tscherwonzen.) 1000 engl. Pfund 635,64 G., 637,55 B., 1009 Dollar 117,40 G., 117,16 B., 1000 Reichsmark 46,32 G., 46,42 B.

London, 28. November. (W. T. B) Silber Barren prompt 185/13, Silber fein prompt 19,75, Silber auf Lieferung Barren 1853/3, Silber auf Lieferung fein 1913/8.

Wertpapiere.

Frankfurt a. M., 28. November. (W. T. B.) 5 oso Mex. äußere Gold 6,75, 43 Irregation 31g, 400 Tamaul. S. 1 abg. 3,20, 5 o Tehuantepec abg. 2s, Aschaffenburger Buntpapier 24,00, Cement Heidelberg 81,50, Dtsch. Gold u. Silber 179,50, Dtsch. Linoleum 43,50, Eßlinger Masch. 24,00, Felten u. Guill. 49,50, Ph. Holzmann 65.25, Gebr. Junghans 30,50, Lahmeyer 115,00, Mainkraftwerke 69,25, Schnellpr. Frankent. 7.40, Voigt u. Häffner 195/83, Zellstoff Waldhof 47,25, Buderus 72,25, Kali Westeregeln 119,00.

Hamburg, 28. November. (W. T. B.) (Schlußkurse.) Dresdner Bank 59 50, Vereinsbank 88,00, Lübeck⸗Büchen 41,90, Hamburg⸗ Amerika Paketf. 107/3, Hamburg⸗Südamerika 24,00, Nordd. Lloyd 12,00 B., Harburg. Gummi Phönix 24,50 B., Alsen Zement 102, 00B., Anglo⸗Guano 56,o, Dynamit Nobel Holstenbrauerei 85,900, Neu Guinea —, Otavi Minen 12,25. .

Wien, 28. November. (W. T. B.) Amtlich. (In Schillingen.) Völkerbundsanleihe 100 Dollar⸗Stücke 465.00, do. 500 Dollar⸗ Stücke 460,00, 4 ,½. Galiz. Ludwigsbahn ——, 4 0 Vorarl⸗ berger Bahn ——, Z3 oo Staatsbahn 56,75, Türkenlose 8, 40, Wiener Bankverein —, Oesterr. Kreditanstalt —, Ungar. Kreditbank —, Staatsbahnaktien 15, 95, Dynamit A⸗G. —, A. E. G. Union 6,40, Brown Boveri —, Siemens ⸗Schuckert 48,40, Brüxer Kohlen —, Alpine Montan 9,50, Felten u.

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2

Guilleaume (10 zu 3 zusammengelegt) 49,69, Krupp A. . Prager Eisen ——, Rimamurany —, Steyr. erte Gem 0,20, Skodawerke —, Steyrer Papierf. ——. Scheidemande —, Leykam Josefsthal 0, 80, Aprilrente —— Papierrente

Am sterdam, 28. November. (W. T. B.) 10M, Deutsche Reichsanleihe 1949 (Dawes) 5h! (am 27. November dls ie). 53 90 Deutsche Reichsanleihe 1965 (YJoung) Slg, 64 o. Bayer. Stagts; Obl. 1945 28,75, 7 0,9 Bremen 1935 33,25, 6 o 0 Preuß. Obl. 1952 26,50 (am 27. November 26, 00, 7 Dresden Obl 1945, 2800 (am 27. November 27,00), 7 ½υ Deutsche Rentenbank Obl. 19350 40, 00, 70½ Deutsche Hyp. Bank Bln. Pfdbr. 1953 64,00, 7osoc Deutscher Sparkassen⸗ und Giroverband 1947 26, 15, 7 0so Kr. Zentt. Bor Erd. Pfdbr. 1960 62,50, 70½ Sächs. Bodenkr.⸗Pfdbr. 1953 6d, 23, Amster damsche Bank 108,00, Deutsche Reichsbank 11 . J Yso Arbed 1951 70e A-⸗G. für Bergbau, Blei und Zink Obl. 1948 J 8 6 Cont. Caoutsch. Obl. 1950 66, 00, 7 00 Ztsch. Kalisnnd. Obl. S. A 1950 585 /s6, 7 os0 Cont. Gummiw. A. G. Obl. 1h56 4 6 o Gelsenkirchen Goldnt. 1934 35,00, Goso Harp. Bergh. hl. m. Opt. 1949 38, 25, G o/ 9 J. G. Farben Obl. 78, 9), 7 99 Mitteld. Stahlwerke Obl. m. Op. 1951 ——, Too Rhein. Westf. , . Bank Pfdbr. 1953 68,09, 70 Rhein⸗Elbe Union bl. m. Op. 194 28,00, 70, Rhein. ⸗Westf. E.⸗Obl. H5jähr. Noten **, 7100 Siemens⸗Halske Obl. 1935 4753, 6 ol Siemens⸗Halske Hert, 8 winnber. Sbl. 2930 43,25, 70½p Verein. Stahlwerke Obl. 1951 3925, 6z o Verein. Stahlwerke Obl. Lit. O 1951 24, 00, J. , Zert. v. Aktien 86.25, 70/0 Rhein⸗Westf. Elettr. Obl. 195 , m 6 oo Eschweiler Bergw. Obl. 1952 57,50, Kreuger u. Toll Winstd. Obl. ——, 6 o0υ‚ Siemens u. Halske Obl. 2930 41,25, Deutsche Banken Zert. —— Ford Alt. (Berl. Emission) ——

*

Berichte von auswärtigen Waren märkten.

London, 28. November. (W. T. B). Bei Fortsetzung der sechsten und letzten diesjährigen Kolonia l⸗Woll⸗ auktionsserie gelangten heute 10 480 Ballen, darunter 210 Ballen südamerikanischer Herkunft, zum Angebot, von denen innerhalb der Auktion 10 230 Ballen Absatz fanden. E83 wurden nur in geringem Maße Lose zurückgezogen. In Nexinowollen war die Auswahl ausgezeichnet, in Kreuzzuchten mäßig. Bei gutem Besuch war die Konkurrenz erneut recht stark. England und Deutschland waren die Hauptkäufer am Markte. Feine Austral⸗Merino⸗Spinnerfleeces, Austral⸗Merino⸗Handelspieces, feine, mittlere und grobe Neuseeland⸗Croßbreds, beste, mittlere und geringe Austral-Scoureds konnten ihren Preisstand weiter gut behaupten, und auch beste und geringe Cap Snow · Whites lagen gut stetig. Feine und mittlere Merino⸗Waschwollen er⸗ ziekten wiederum letzte Preise, während feine, mittlere und grobe Croßbred⸗Waschwollen zu 5 vH, später sogar zu 15 vH höheren Preisen zugeschlagen wurden; die Preisbesserungen verste hen. sich gegenüber den bei Anfang dieser Auktionsserie erzielten Preisen.

Manchester, 28. November. (W. T. B) . Am Gewebe⸗ markt war die Nachfrage während der Berichtszeit lebhafter, jedoch nahmen die Abschlüsse überwiegend kein größeres Ausmaß an. Der

Garnmarkt tendierte stetig.

Post⸗, Funk⸗ und Verkehrswesen. Betrieb des deutschen Kurzwellen⸗(Weltrundfunk⸗Renders. Mit Wirkung vom 1. Dezember ab sind für die deutschen Kurz⸗ wellensender folgende Betriebszeiten und Wellenlängen vereinbart worden: ö ö Sender J: 1355 18, 900 Mrz. Welle 19,13 m, Richtstrahler Nord⸗ amerika, ; ; 1800 18,330 MEZ Umschaltpause, ( 18,535 —- 05,15 Mhz Welle 31338 m, Rundstrahler. Sender II: 13,55 =20, 00 MEZ. Welle 25,51 m, Richtstrahler Nord⸗ amerika, . . 20, 00– 20,30 MRZ Umschaltpause, . 20, 30-03, 15 MEZ. Welle 49333 m, Richtstrahler Nordamerika.

Fernsprechverkehr mit Griechenland.

Der Fernsprechverkehr mit Griechenland, der bisher auf Salo⸗ niki beschränkt war, ist jetzt auf Athen, Piräus und Umgegend ausgedehnt worden. Für Gespräche mit Athen usw. erhöht sich der griechische Gebühréngnteil und damit der Betrag der Ge⸗ bühreneinheit um 1,50 RM. Die Gespräche werden über die un⸗ mittelbaren Leitungen Berlin⸗Belgrad, Belgrad⸗Saloniki und Saloniki⸗Athen vermittelt.

Einfuhr von Geflügel nach der Schweiz.

Die Einfuhr von lebendem und totem Geflügel in die Schweiz ist kontingentiert. Der Empfänger muß daher, wie bei allen Fleischwaren, bei der Verzollung eine von der Sektion für Ein⸗ fuhr des Volkswirtschaftsdepartements in Bern ausgestellte Ein⸗ fuhrbewilligung vorlegen. Der Absender muß der Sendung außer⸗ dem ein bestimmtes Ursprungs⸗ und Fleischbeschauzeugnis beifügen. Nähere Auskunft erteilen die Postanstalten.

Da fast alle Waren, besonders auch Lebens⸗ und Genußmittel, die als Geschenke zur Weihnachtszeit versandt werden, in der Schweiz kontingentiert sind, empfiehlt es sich, daß die Absender sich vor Absendung ihrer Postpakete mit dem Empfänger in Ver⸗ bindung setzen, um eine Zurückweisung ihrer Sendung an der

schweizerischen Grenze zu vermeiden.

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ntlicher Anzeiger.

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3. Aufgebote,

1. Untersuchungs⸗ und Strafsachen, 2. Zwangsversteigerungen.

4. Oeffentliche Zustellungen,

5. Verlust⸗ und Fundsachen,

6. Auslofung usw. von Wertpapteren, 7. Aktiengesellschaften,

8. Kommanditgesellschaften auf Aktien, 9. Deutsche ,

10. Gesellschaften m. b.

11. Genossenschaften,

12. Unfall und Invalidenversicherungen, 13. Bankausweise,

14. Verschiedene Bekanntmachungen.

*

I. Untersuchungs⸗ und Etraffachen.

56506. ö

Sofort. .

Steuersteckbrief und Bermögens⸗ beschlagnahme.

schaft und Finanzen und zum Schutze des Anzeige über die dem Steuerpflichtigen wegen Steuerordnungswidrigkeit (8 413 156507]. inneren Friedens (Siebenter Teil, Ka⸗ zustehenden Forderungen oder sonstigen der Reichsabgabenordnung) bestraft. pitel III, Erster Abschnitt, 59 Ziffer 2ff. Ansprüche zu machen. vom 8. Dezember 1931 (Reichsgesetzbl.

Beschluß. . In der Strafsache gegen den Kaufmann

Nach 511 Abs. 1 der genannten Ver⸗ Paul Bansmann, geb. 20. 11. 1879, Wer nach der Veröffentlichung dieser ordnung ist jeder Beamte des Polizei⸗ wird auf Antrag der Staatsanwaltschaft S. 699) wird hiermit das inländische Ver⸗ Bekanntmachung zum Zwecke der Er und Sicherheitsdienstes, des Steueraußen⸗ die durch den Vorsteher der Zollfahndungs⸗ mögen des Steuerpflichtigen zur Siche⸗ füllung an den Steuerpflichtigen eine dienstes und ienste l ibi ; rung der Ansprüche auf Reichsfluchtsteuer Leistung bewirkt, ist nach 5.10 Abs. 1 der sowie jeder andere. Beamte der Reichs⸗ erfolgte Beschlagnahme der dem Kauf⸗ nebst Zuschlägen, auf die gemäß 5 9 genannten Verordnung hierdurch dem finanzverwaltung, der zum Hilfsbeamten mann Paul Bansmann in Danzig, Lang⸗ Ziffer J der genannten Verordnung fest⸗ Reich gegenüber nur dann befreit, wenn der Staatsanwaltschaft bestellt ist, ver⸗ garten 31, gegen die Albingia Versiche⸗

des Zollfahndungsdienstes stelle Hamburg unter dem 9. 11. 1933

Der praktische Arzt Dr. Fritz Salger, zusetzende Geldstrafe und alle im Steuer⸗ er beweist, daß er zur Zeit der Leistung pflichtet, den Steuerpflichtigen, wenn er rungs⸗Aktiengesellschaft in Hamburg aus geboren am 25. 12. 1853 in Lechhaufen, und Strafverfahren entstandenen und ent- keine Kenntnis von der Beschlagnahme im Inland betroffen wird, vorläufig fest⸗ einem Versicherungsfall zustehende Ver⸗

zuletzt wohnhaft in Augsburg, Blücher⸗ stehenden Kosten beschlagnahmt. , ö n auch 1 . mn h h. . Es ergeht hiermit an alle natürlichen schulden an der Unkenntnis trifft. Eigenem

halts, schuldet dem Reich eine Reichs⸗ und juristischen Personen, die im Inland Verschulden steht das Verschulden eines obengenannten fluchtstener von 17 185 , die am 15. 8. einen Wohnsitz, ihren gewöhnlichen Aufent⸗ Vertreters gleich. 19353 fällig gewesen ist, nebst einem Zu⸗ halt, ihren Sitz, ihre Geschäftsleitung oder

straße 6, zur Zeit unbekannten Aufent⸗

schlag von 5 v. H. für jeden auf den Grundbesitz haben, das

Zeitßunkt der Fälligkeit folgenden ange⸗ lungen oder sonstige Leistungen an den Abs. 5 der genannten Verordnung, sofern zem Amtsrichter des Bezirks, in welchem Steuerpflichtigen zu bewirken; sie werden nicht der Tatbestand der Steuerhinter⸗

innerhalb eines ziehung oder der ,, , Reichspräsidenten zur Sicherung von Wirt⸗1 Monats dem unterzeichneten Finanzamt 102 der Reichsabgabenordnung) erfüllt ist,

fangenen halben Monat. ; tige Gemäß der Vierten Verordnung des hiermit aufgefordert,

gehabt hat und daß ihn auch kein Ver⸗ zunehmen.

e Festnahme erfolgt, vorzuführen. Augsburg, den 11. November 1933. Finanzamt Augsburg⸗Stadt.

sitherungsforderung in Höhe von 20 000

Es ergeht hiermit die Aufforderung, den Reichsmark gemäß z 98 St.⸗P.⸗O. in

Steuerpflichtigen, falls Verbindung mit 5 36 Abs. 7 der Ver⸗

. er im Inland betroffen wird, vorläufig ordnung über die Devisenbewirtschaftung Wer seine Anzeigepflicht vorsätzlich oder festzunehmen und ihn gemäß 511 Abs. 2 und z 21 der vierten Durchführungsver⸗ Verbot, Zah⸗ fahrlässig nicht erfüllt, wird nach § 10 der genannten Verordnung unverzüglich ordnung dazu, gerichtlich bestätigt.

Marienburg, Westpr., 25. 11. 1933. Das Amtsgericht.