Reichs und Staatsanzeiger Nr. 280 vom 30. November 1933. S. 3.
Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. E80 vom 30. November 1933. S. 2.
; . 36 6 89 h 59a! 6 m den Oberamtsbezirk Vaihingen, mit . der Ge⸗ d g, der Aufgaben und Geschäfte des Milchwirtschaftsverban⸗ mesnden Eberdingen, Hochdorf und . ö. ö es der Landesbauernführer Alfred Arnold, Buhlhof, beauftragt : . ö 2 3e⸗ ĩ ‚. 1g. pont! Sberamt Horb die Gemeinden Ahldorf, Baisingen, den DYberamtsbesitt , Knitt⸗ U. 6 Lieringen, Bierlingen, Börstingen, Eutingen, Felldorf, meinden. rodeln gen. ner , Gern nel kü ohne Zusg*nmnüellchtn ürttemberg bisher bestehenden milchwirtschaftlichen denten z: rden? Hoch orf Mühringen, Rohrdorf, Sulzau lingen, Kleinvillars, Oelbronn, . Zusammenschlüsse in Verbindung mit 14 PVG. werden die bei 2 66 Göttelfingen, Hochdorf. Mihzing eu ; . das Hofgut Elfingerhof, Gde. Maulbronn, Aalen, Balingen, Bodensee, Geisli zöpvpi ö k 8 11 BVG. werden die bei einer polizei⸗ Vollmaringen, Wachendorf Weitingen, O. Da n. . ö Sorb bie Gemeinde Gündringen, Hall , , . 9 ee, Heis ingen, Göppingen, Schwäb. lichen Durchsuchung der Wohnung des früheren kommunisti⸗ vom Oberamksbezirk Ealw die , l b) 3 w, n, ,, Herrenberg die Gemeinden gen, gLudwigsbuig,“ k ö Ellwan⸗ schen Reichstagsabgeordneten Pfeiffe r Her n n. 1 die , ,. Mögt; Ostelshei on Vber be; X n . gSblrg, Mergentheim, Reutlingen, Riedlinge berg, So vbienstr RB ß . 1, ö . zfronn, Gechingen, Möttlingen, Ostelsheim, zi Sher. en, Echwarzw k . ngen, Riedlingen, berg, Sophienstr. 5p, sichergestellten D . P . . , rig ngen e e, w 1 en Friolzheim 4 a r mittlerer, Schwarziwald, nördlicher, Schwärz— 6 i, . gestell ten Drug schriften und Photo⸗ Iheramtsbezirk Vaihingen, Enz, die Gemeinden vom Sberamtsbezirk Leonberg die Gemeinden Friol— . , Küdlicher, Tübingen, Um⸗Donau, 'n fen schlagnahmt und zugunsten des Landes Preüßen von . e dorf an Weißach, Heimsheim, Mönsheim. Wimsheim. werden aufgelöst. Ihre Föechte und Pflichten gehen eingezogen. 2ber. ) h J * * ‚ J 1 6 6 T [ 83o h 3 ö . 7 9 j ö , Jen duge ' be hchemeinden Böhmen⸗ vom Oberamisbezirk Brackenheim die . , Milchversorgungsverbände über, in Berlin, den 28. November 1933. lirch, Donzdorf, Süßen, Nenningen und , haslach. Zweifel oder , . Entstehen Geheimes Staats polizeiamt Dberanttsbezirk Tübingen die Gemeinde Detten— Rechte b wien fe , , n nn en, Lehergang von 8 ** , ‚ D erstag, den 7. De , rk g . Pflichten, so entscheidet der Milchwirtschafisverband J. Ar: Dr. Janich. 11 Uhr: YM hl eg ern , . ausen, ö Württemberg. Ur; Mdentsche Altäre“ vom Sberamtsbezirk Rottenb . Die von den aufgelösten Milchversorgungsverbä f für e ech te zfaah - . . S3; sfi Seebr . gi Nẽeslch rgungsverbänden getrof— ö m ,, g M raff — 6 ; weiler, Ergenzingen, Hailsingen. Seebronn, fenen Anordnungen bleindn in r, ö. ö . ö. 11 Uhr: „Venezianische Malerei“, Treffpunkt Eingang Kaiser⸗ hausen, n, , , , re Friedrich⸗Museum; 12 Uhr: Pergamon-Museum, Treffpunkt Altarsaal
; altenen Vorschriften vorerst infoweik i raf s sie mit dies se . . ! 3 2. eit in Kraft, als sie ieser vom Sberamtsbezirk Nagold das Hofgut Hasenstall, Gde. : , , , , ,. Freitag, den 8. Dezember,
lnordnung oder den zum Vollzug dief ö. a rn, , e, . n zum Vollzug dieser Anordnung zu erlassen— Gültlingen. den Bestimmungen nicht in Widerspruch stehen. . . 8 ) 5 2 I , . Mungzkal ort in 8a r, . 99 p M 66. ö 20 ñ F Hohenlohe⸗ ; 12 12 Uhr: im Munzkabinett im Kaiser⸗Friedrich⸗Museum: Füh⸗ 3. Milch ver sorgug gsvfrdand ö z * 1 8 — , . . z ; F j J . ⸗ runasvortroa durch eine ziffonschoftlichè Rog z ł ö e che f n g, i. k en, i n nn, Tage nach ihrer Veröffentlichung im mi , e a durch einen wissenschaftlichen Beamten deg i tamtsbezirke Neckar Oehringen, Künzelsau, 5 2 der Ersten Verordnung zur Ausführung des Reilchgesetze . e ! . mtsbezirke Neckarsulm, Oehringen, Kur w sten n ‚— ührun — . . * ö j 9 en , , Mergentheim und Heilbronn, vom 15. Mai 1931. (RGBl. 1 S. 150) unter Ziffer 1 bis 10 auf ,, ö e, ,, , , , m, den, Ger eführten Erreugnisse. den Obe zbezirk Brackenheim mit Ausnahme der G g ten Eweugnisse. . K b) , h Die Zufammenschlüsse der vorstehend fre gen , . e) vom Dberamtsbezirt Besigheim die Gemeinden Ilsfeld, erhalten den Namen licher en gergrur eg , zirchheim, Lauffen, Neckarwestheim und Schozach, ; grupge“ bzw. Milchverleilergruphe üuger il m gen , vom Sberamtsbezirk Marbach die Gemeinden Auenstein. des Milchversorgungsverbandes, also 39 6 g . Gronau Nassach Schmidthausen und erh n, i,, hen nn gr or gungen. Oberamtsbezirk Gaildorf die Gemeinden Geiferst⸗ Die Molkereigruppen der genannten. Milchversorgungsber vom Oberamtsbezirk Gaildorf die Gemeinden Geiferst— ; ) gruppen de ,, . hofen, Hütten, Michelbach, Mittelfischach. Oberfischach bände werden zum rechts fähigen Molkereiverband Württemberg ̃ — zusammengeschlossen.
und Obersontheim,
Oberamtsbezirk ie Gemeinden Großer⸗ § 4. . ;
m Oberamtsbezirk Backnang die Gemeinden Groß . . .
ea Renfůrstenhůtte und die Teilgemeinde Vorder⸗ Die Rechte und Pflichten der Verbands mitglieder n e.
büchelberg, Gde. Spiegelherg, sonstigen Rechisverhältnisse der Verbände regeln sich im einzelne nit. nach den von mir zu erlassenden Satzungen.
§ 5.
vom Sberanrtsbezirk Maulbronn die Gemeinde Sternen⸗ Der Verband kann insbesondere
fels a) die von den Mitgliedern des Verbandes zu liefernde Menge
d) vom Freistaat Bayern Trinkmilch und Rahm festsetzen,
aus dem Bezirksamt Ochsenfurt die Gemeinden Oeßfeld, Stalldorf, Riedenheim, Strüth, Tauberrettersheim, ö. Röttingen, Biberehren, Aufstetten, Burgerrot, Buch, b) destinmen, wie das Sanhnnein und Befördern der Milch zu geschehen hat, auch Maßnahmen zur Verbilligung dieser . Tätigkeit treffen,
Klingen, . ; aus deim Bezirksamt Uffenheim die Gemeinden Simmers⸗ . vorschreiben, an welche Stelle die in den Verkehr zu brin⸗ . Milch bzw. Rahin zu liefern sind, insbesondere auch
hofen. Auernhofen, Walkershofen, Equarhofen, aus dem Bezirksamt Rothenburg die Gemeinde Groß⸗ a, , ühl di zn die Lieferungen an Be⸗ und Verarbeitungsbetriebe an⸗ aus dem Bezirksamt Dinkelsbühl die Gemeinden Waldeck, 6 Wide ftß den Mrgliedern, die Rahe ker von Erzeugerbetrieben sind, grundsätzlich die. Entscheidung
darüber überlaffen werden, in welcher Weise sie die von
Weidelbach und Eßbach, e) vom Freistaat Baden . ; h von Amtsbezirk Tauberbischofsheim die Gemeinde Assam⸗ r et enn ri en glich ümerhafb res Bet übes ben werten wollen, . . .
q) vorschreiben, von welcher Stelle die Milchverteiler Milch
9. dmtbez t Adelsheim die Gemeinden erteilen e ,, n rü 1 vom Amtsbezirk Sinsheim die Gemeinde Schluchtern. 9) bee l, e rhaltuifse für Trinkmilch und Ver hmiih regeln , i. 1 ting mile zu stellen sind, Bezahlung der Milchliefe⸗
Schwarzwald: . c die Oberamtsbezirfe Balingen, Sbeicht ngzn, ul. Per nn. g) die Art der Verrechnung und sPꝓ Irn 3 vom oIM . en
Bekanntmachung.
S , 4 o j ö ee, ö. Nach Maßgabe des 3 1 der Verordnung des Reichspräsi— denten zum Schutz von Volk und Staat vom 28. Februar 1933
Mönchberg, Nebringen, Nufringen, Oeschelbronnt, Rohrau, Oberjesingen,
10 Uhr: im Deutschen Museum, „Dürers Bildnisse bekannter
253 7 . SHettgenossen .
11 Uhr: Deutsche Goldschmiedekunst deg
Hannover vom 17. 8. 1933 (Sonderbeilage zum Amtsblatt der Regierung Hannover), hebe ich hiermit auf. Desgleichen wird der auf Grund der Anordnung vom 30. 3. 1933 GBraunschweigische Staatszeitung Nr. 86 vom 30. 3. 1933) gebildete Milchversorgungs⸗ verband Braunschweig aufgelöst. Auch die sonst noch im Wirt⸗ schaftsverbandsgebiet bestehenden Milchversogungsberbände, ber⸗ fallen hiermit ebenfalls der Auflösung. Die Rechte und Pflichten aller aufgelösten Milchversorgungsverbände gehen auf die zu⸗ ständigen Milchversorgungsverbände üher. Entstehen Zweifel oer Meinüngsverschiedenheiten über den Übergang von Kechten und Pflichten, so entscheidet der Milchwirtschaftsverband Niedersachsen.
Die von den aufgelösten Milchversorgungsverbäuden ge⸗ troffenen Anordnungen bleiben einschließlich der in den Satzungen enthaltenen Vorschriften vorerst soweit in Kraft, als sie nicht mit dieser Anordnung oder den zum Vollzug dieser Anordnung ere lassenen Bestimmungen im Widerspruch stehen. Jür . grenzung der Milcheinzugsgebiete gilt dies auch insoweit, q 8. die Grenzen der Einzugsgebiete mit den Grenzen der neu gebildeten Milchversorgungsberbände nicht übereinstimmen.
§ 12. ö
Diese Anordnung tritt 3 Tage nach ihrer Veröffentlichung im Reichsanzeiger in Kraft. ;
Berlin, den 24. Nebelung (Nov.) 1933.
Der Reichskommissar für die Milchwirtschaft. Freiherr von Kanne.
1 * 5 f
im Scl
Mittw , den 6. Dezember,
12 Uhr: im Deutschen Mesum, Direktor Demmler: „Von deut⸗ scher Kunst“;
16 Uhr: Sammlung f. Bramm: „Ueber stell ung);
20 Uhr: Pergamon⸗Museum, Vortragssaal: Prof. von Massowg Antike Schatzfunde aus deutschem Boden.
Dachtel, Decken⸗ Simmoz⸗ * kunde, Klosterstr., Dr.⸗ . Weihnachtsk zur Krippenaus⸗ Gemeinde Häfners⸗ auf die⸗
§ 3. . . jeden dieser Milchversorgungsverbände 2 Verbänden zusammengeschlossen: . n . ssie bilden die Milch—⸗
Innerhalb eines , . . Trtesslpuntt werden zu rechtsfähigen
a) die Betriebe, die Milch erzeugen erzeugergruppe), .
b) 98 ,. Milch oder ,, be⸗ und ver⸗ arbeiten (sie bilden die Molkereigruphé), 5.
e) die , die mit Milch oder Milcherzeugnissen handeln ssie bilden die Milchverteilergruppe).
ottenburg die Gemeinden Ecken⸗
Wolfen⸗ Wolfen Bekanntmachung.
N . 92 1 4 2 . ie Grund des §z JT der Verordnung des Herrn Reichs— e T den en, zum Schutze des deutschen Volkes vom 4. Februar N33 habe ich folgende Bücher und Druckschriften in Preußen wegen Gefährdung von Sitte und Anstand beschlag⸗ nahmt: . a2 y Ch atterley's Lover“ by D. H. Lawrence,
. Ver lag. The, Sdyssen Preß, Hamburg-Paris-Bologna. 568i hi5 Gh e. Ein Sittenbild von Jolanthe Marss.
. bei Wilhelm Borngräber, Berlin und
Leipzig.
28 eg n u dez La no ela basional del nudis mo). erf. Simgn May. Verlag: d6édalo „Seleccion
. Literaria“, Madrid, 1933.
. ath rina Il.“ von Johannes Scherr, heraus⸗ gegeben von Denker, geschmückt mit sechs galanten Vildern großer Meister, in der Sammlung „Der , Mohan nes Knoblauch G. m. b. H. Ver * Wi ars P is
ö. erlag, Ber in Wilmersdorf. Telegraphische Auszahlung.
„M 9 ⸗ a 1 na⸗-Aspasia“ von Johannes Scherr, un 5 zerausgegehen von Henker, geschmückt mit sieben 30. November alanten Bildern großer ᷣ gale 9 Bildern großer Meister, in der Sammlung Geld Brief „Der Venusggrten. Johannes Knoblauch G. m. 1 Pap. ⸗Pes D, shs. 6.902
9 b. H, Verlag, Berlin Wilmersdorf, fangd. a 20) 2513
ö 1 Heft 19, Dezember 1933. Rob⸗Verlag, türk. Pfund I W ; 1 Yen 6. 523
Berlin, den 28. November 1933. rent. Pfd. 4. Der Polizeipräsident in Berlin, Abt. IV. 15 1a
J. A.; Vo vypey.t. 11 33.
0, 231
. 1,401 Bekanntmachung.
Auf Grund des 51 des Gesetzes über die Einziehung 1e komm unzistischen Vermögen vom 2tz. Mar 1933 RGB; 18. 2953) in Verbindung mit der Verordnung zur Durchführung des Gesetzes vom 31. Mai 1933 (Gesetzsamml. Nr. 39) und dem Gesetze über die Einziehung volks⸗ und staats feindlichen Vermögens vom 14. Fuli' 1933 (RGBi. 1 S. 479) wird das im Grundbuch von Sorno, Krels Luckau unter Band 7 Blatt Nr. 239 für den „Tu rnderein ͤ Eichenkranz E. V.“ in Sorno eingetragene Grund⸗ stück, Gemarküng Deutsch Sorno. Kartenblatt 4. Parzesse
Diese Anordnung tritt 3 Reichsanzeiger in Kraft. Berlin, den 24. Nebelung 1933. Der Reichskommissar für die Milchwirtschaft. Freiherr von Kanne.
X. Treff⸗
effpunkt Altarsaal.
11 Uhr: Babylon. Säle, Treffpunkt Babylon-⸗Säle; 11 Uhr: KaiserFriedrich⸗MNuseum: Italienische Malerei, punkt Eing Fri l is. 1 111 11
ing NR riedri 928 12 Uhr: Pergamon⸗Museum, Tr
Bekanntmachung, betr. Aenderung der Bezugsbedingungen A und B für unberarbeiteten Branktwein vom 12. September 1929. c 2 9 3. 105 HM 2 9 (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 214 vom 13. September 1929.) . Moz 8honi 10oo ; j Die Bezugsbedingungen A und B erhalten folgende Fassung: In 1X:
Der von der Reichsmonopolverwaltung bezogene Branntwein ist ausschließlich im eigenen Betriebe des Beziehers zu verarbeiten soweit nicht die Reichsmonopolverwaltung Ausnahmen ausdrück⸗ lich zugelassen hat. Die Herabsetzung von Branntwein mit Wasser ist, sofern der herabgesetzte Branntwein nicht in verschlossenen etikettierten Flaschen abgegeben wird, nur dann als Verarbeitung. anzusehen, wenn der so hergestellte Branntwein höchstens 41 Naumhundertteile Weingeift enthält. . Den Trinkbranntweinherstellern ' ist gestattet, unverarbeiteten Branntwein mit unverändertem Weingeistgehalt in Mengen bis zu je Liter im Einzelfalle an Privatperfonen für haͤusliche Zwecke weiterzuverkaufen. Herabsetzung auf eine Weingeiststärke 92. . 166 as z von g2,4 Gew. — 95 Vol., ist gestattet, wenn der Sprit mit einem höheren Weingeistgehalt geliefert ist. Berlin, den 16. November 1933. Reichsmonopolverwaltung für Branntwein. Nebelung.
mia 4
Anordnung, . betreffend die Bildung des Milch wirtchafts⸗ verbandes Württemberg mit den Milchver⸗ sorgungsverbänden Alb, Mittleres Würt⸗ temberg, Hohenlohe⸗Franken, gollern⸗
Schwarzwald, Oberland und Enz-⸗Nagold. Als Beauftragter des Reichsministers für Ernährung und Landwirtschaft, bestellt durch Erlaß des Reichsministers für Ernährung und Landwirtschaft vom 31. Juli 1933 — la gö0 — erlasse ich auf Grund des 5 38 Abs. 6 des Milchgesetzes vom 31. Juli 1930 (RGBl. J S. 421) in der Fassung des Zweiten Gesetzes zur Anderung des Milchgesetzes vom 20. Juli 1983 (RGBl. 1 S. 527) folgende Anordnung: §1. . Zur Regelung des Absatzes und der Verwertung von Milch und Milcherzeugnissen in Württemberg werden folgende Milch⸗ versorgungsverbände gebildet: Milchversorgungsverband Alb, ö Milchversorgungsverband Mittleres Württemberg, Milchversorgungsverband Hohenlohe⸗Franken, Milchversorgungsverband Zollern⸗Schwarzwald, Milchversorgungsverband Oberland, Milchversorgungsverband Enz⸗Nagold. Diese Verbände sind rechtsfähig. Das Gebiet dieser Verbände umfaßt bis auf weiteres: 1. Milchversorgungsverband Alb: a) die Oberamtsbezirke Ellwangen, Neresheim, Heidenheim, Ulm und Blaubeuren, . b) den Sberamtsbezirk Geislingen mit Ausnahme. der Ge⸗ meinden Böhmenkirch, Donzdorf, Nenningen, Süßen und C 2 2
Sandel, Gewerbe und öffentliche Finanzen. Berlin, den 30. November 1933.
5m Berlin festgestellte Notierungen für telegraphische Auszahlung, ausländische Geldsorten und Banknoten.
⸗ 29. November Geld Brief O.963 O0, 967 2.697 2.703 1,977 1,981 0, 8l9 0821 1 1379 1383 2,557 2,663 0,229 O0, 231 l, 399 1,401
168,86 169 02 3
58, 24 68,33 2, 488
8147 6, 104 22, 09 b, 295 41,71 61,59
1259 5 16 10 174115
2 34 5 17 51 25 35647 347
71, 18
74 68 48,65
Buenos ⸗Aires. Tanada ... Istanbul ... When . ,,, London . ... New Jork ... Rio de Janeiro Uruguay .... Amsterdam⸗ Rotterdam. ö Brüssel u. Ant⸗ werpen ... Bucarest. 1 Budapest ; Danzig .. . Helsingfors .. y, o
c)
Nilreis 1 Goldpeso
100 Gulden 100 Drachm.
100 Belga 100 Lei
100 Peng 100 Gulden 100 Fmk. 100 Lire 100 Dinar 100 Litas 100 ry
Horrenbach, Winzenhofen,
2 2 2
1
. Bekanntmachung über den Londoner Goldpreis gemäß §1der Verordnung vom 10. Oktober 1981 zur Aende⸗
6 t der Wertberechnung von Hypotheken
Der
Jugoslawien. Kaunas, Kown Kopenhagen
dorf, Rottweil, Tuttlingen, Freudenstadt,. Reutlingen, Urgch.
M Dar Bw mts Mottenkrr-= 34 9 M Dr
ö 16 ] . ̃ ei ᷣ , n=, e, r, wre, werurberrkng sowie fär di
Vertellung der Milch und Milcherzeugnisse unter Beachtung
der Vorschrift des 8 7 festsetzen, Jö . k) anordnen, daß die Erzeugerbetriebe sich örtlich zusammen⸗ n oder sich bestehenden örtlichen Vereinigungen an—
chließen ö h V. . der Verwaltungskosten von den Mitgliedern des Verbandes Beiträge nach Maßgabe ihrer Milchliefe⸗ rungen erheben, die Verbandsbetriebe besichtigen und in ihre Geschäftsblicher Einsicht nehmen, soweit dies zur Durch führung des Verbandszweckes erforderlich ist: über solche Erhebungen und ihre Ergebnisse ist Stillschweigen zu de⸗ wahren; sie dürfen nur allgemein verwertet werden; dies gilt nicht, soweit eine Verletzung dieser Anordnung oder der auf Grund dieser Anordnung erlassenen Bestimmungen
vorliegt.
. — 8.
6 sür eine Unze Feingoldlbl — 125 8h 1
in deutsche Währung nach dem Berliner Mittel- 3 kurs für ein englisches Pßsund vom 30. No—
vember 1933 mit RM 13, 8s umgerechnet —
für ein Gramm Feingold demnach ...
in deutsche Währung umgerechnet....
Berlin, den 30. November 1933. Statistische Abteilung der Reichsbank. Dr. Döring.
. . z J J eykjabik (Island) .
a. .
9 Schweiz .... Sofia 9 49 79 9 Spanien .... Stockholm und Gothenburg. Tallinn (Reval, Estland) . ..
Een. .
1 e) LVU.
100 Kẽ
100 isl. Kr. 100 Latts 100 Frs. 100 Lewa 100 Peseten
100 Kr.
100 estn. Kr. l00 Schilling
Frankfurt/ Oder, den 88. November 1933. Der Regierungspräsident. J Az Möbus.
ure ttube eitrrttrit leit, ; 5 ; ; e) vom Oberamtsbezirk Saulgau die Gemeinden =wchtngen, Ennetach, Heudorf, Jettkofen, Mengen, Pfrungen und
Scheer. ; ; 336 Oberamtsbezirk Horb die Gemeinden Altheim, Bittelbronn, Grünmettstetten, Lützenhardt, Salz⸗ fetten, Horb, Bildechingen, Mühlen, Nordstetten, Isenburg, Ihlingen, Rexingen und Wiesenstetten, vom Oberämtsbezirk Nürtingen die Gemeinden Altenriet, Kleinbettlingen, Grafenberg und Neckartenslingen, vom Sberamtsbezirk Münsingen die Gemeinden Kohl⸗ stetten, Gomadingen, Apfelstetten, Bernloch, Dapfen, Dottingen, Meidelstetten, Münsingen, Oedenwaldstetten und Steingebronn, . . vom Oberamtsbezirk Herrenberg die Gemeinden Entrin⸗
Vdenwalosterten, Stertgeurnitn, 8 „den Oberamtsbezirk Ehingen mit Ausnahme der Ge⸗ meinden Grundsheim, Hundersingen. Moosbeuren, Oberstadion, Oggelsbeuren, Rupertshofen, den Oberamtsbezirk Riedlingen mit Ausnahme der Ge⸗ meinden Alleshausen, Oggelshausen,
RM 86,7116, pence 482743, RM 2, 78784.
— — =
Offingen, ; Sauggart, Seekirch, Tiefenbach und Uttenweiler;
OSberamtsbezirk Aalen die Gemeinden Aalen, Essingen, Hofen, Hüttlingen, Ober⸗ und Unterköchen, Unterrombach, Wasseralfingen und die Teilgemeinden Hüttenhöfe Gde. Dewangen und Affalterried Gde. Fachsen⸗
d . Oberamtsbezirk Biberach die Gemeinde Volkerts⸗
. 85 heim,
Bekanntmachung.
Die heute ausgegebene Nr. 73 der Pr ; Mr. eußischen Gesetzsammlung enthält unter: it Nr. 14031 das Gesetz über Erleichterungen bei — steuen han 27. November 1933, - n hel ern e e Nr, 14 (32 die Bekanntnigchung der neuen Fassun Schlachtsteuergesetzes, vom 27. ö 1933. .
Umfang:; R Bogen. Verkaufspreis: (, 20 RM, zuzüglich einer
ch vom
8 n n, .
Die am 29. November 1933 ausgegebene Nummer 134 des Reichsgesetzolatts, Teil 1, enthält:
vom Sberamtsbezirk Göppingen die Gemeinde Grui⸗
bingen, kö . ;
vom Sberamtsbezirk Laupheim die Gemeinden Achstetten,
Dellmensingen, Donaustetten, Gögglingen. Oberholz⸗ heim, Stetten, Orsenhausen, Laupheim, Staatl. Do⸗ mäne Fischbachhof Gde. Unterweiler; . c vom Preuß. Regierungsbezirk Sigmaringen die Gemeinden Billafingen und Langenenslingen. Y Vom Freistaat Bayern . .
1. aus dem Bezirksamt Nördlingen die Gemeinden Nährmemmingen, Baldingen, Ehringen, Kleinerd⸗ lingen und Holheim, .
aus dem Bezirksamt Dillingen die Gemeinden Staufen, Altenberg, Zöschingen, Ballhausen, Lands⸗ hausen, Burghagel, Reistingen, Bachhagel, Bächingen, Brenz, Ober⸗ und Untermedlingen,
aus dem Bezirksamt Neu Ulm die Gemeinden . Burlafingen, Nersingen, Oberfahlheim, Pfuhl, Reutti, Talfingen und das Bezirksgut Luippen, Gemeinde Rot, ; .
2. vom Bezirksamt Günzburg die Gemeinde Riedheim.
2. Mil vorgungsverband Mittleres Württemberg: zirke Böblingen, Eßlingen, Gmünd, wigsburg, Schorndorf, Waiblingen, „ar, bas Amtsoberamt Stuttgart und den Bezirk gart⸗Stadt (Groß Stuttgart), . b) den Oberamtsbezirk Aalen mit Ausnahme der Gemeinden Aalen, Essingen, Hofen, Hüttlingen, Ober⸗ und Unten⸗ kochen, Unterroömbach, Wasseralfingen sowie der Teil⸗
Kirch⸗
Welz⸗
Stutt⸗
gen, Unterjesingen, Pfäffingen, Poltringen, Oberndorf, Reusten, Tailfingen, ; - ch den Preuß. Regierungsbezirk Sigmaringen mit Ausnahme der Gemeinden Achberg, Billafingen, Langenenslingen, Tafertsweiler und derjenigen Gemeinden, welche einem badischen Milchversorgungsverband angehören. e) vom Freistaat Baden . ; vom Amtsbezirk Engen die Gemeinde Emmingen ab Egg, vom Amtsbezirk Stockach die Gemeinde Liptingen, vom Amtsbezirk Meßkirch die Gemeinden Hattingen, Schwenningen, Hartheim, Heinstetten, Hausach, Schil⸗ tach, Wolfach, Kaltbrunn, Kirnbach. Kniehis, Lehen⸗ gericht, Oberwolfach, Rißpoldsau, Schapach und das Schloßgut Werenwag Gde. Hausen i. T. und Schenken⸗ zell. 5. Milchversorgungsverband Oberland: Vom Freistaat Württemberg a) die Oberamtsbezirke Leutkirch, Waldsee und Wangen, ; b) den Oberamtsbezirk Biberach mit Ausnahme der Gemeinde Volkersheim, den Sberamtsbezirk Laupheim mit Ausnahme der Ge⸗ meinden Achstetten, , n Donaustetten, Gögglingen, Laupheim, Oberholzheim, Orsenhausen, Stetten, Staatl. Domäne Fischbachhof, Gde. Unter⸗ weiler den Sberamtsbezirk Saulgau mit Ausnahme der Ge⸗ meinden Plochingen, Ennetach, Heudorf, Jettkofen, Mengen, Pfrungen und Scheer,
Ravensburg, Tettnang,
§8 6. ᷣ
Bestehende privatrechtliche Verträge stehen den. Maßnahmen
der Milchversorgungsverbände nicht entgegen; die Milchlieferungs— beziehungen erfahren jedoch so lange keine Aenderung, bis die Milchversorgungsberbände ausdrücklich etwas anderes bestimmen—
6 ; .
Die Milchversorgungsverbände haben Preisausschüsse zu be— stellen, welche bei ber Festsetzung von Preisen und Handelsspannen nach g 38 Abs. 8 des Milchgesetzes zu hören sind und in denen den nachfolgend genannten Gruppen eine den Verhältnissen des Milchverforgungsberbandes entsprechende Vertretung einzuräumen ist: den Milcherzeugern, den genossenschaftlichen. und privaten Molkereien, den städtischen Molkereien, den Milchverteilern, den Milchverbrauchern.
8 8. 1 Die Milchversorgungsverbande sind befugt, gegen Verbands
mitglieder, welche gegen Bestimmungen und Anweisungen ver⸗ stoßen, die auf Grund dieser Anordnung ergehen, Ordnung sträfen bis zu RM 300, — im Einzelfall festzusetzen. Diese Strafen und die Ausgleichsabgaben sowie die zur Deckung der Verwaltungskosten zu erhebenden Beiträge können nach den Vor— schriften über die Zwangsvollstreckung als öffentlich⸗rechtliche An— sprüche eingetrieben werden.
5 9.
Bis zur ordnungsgemäßen Bestellung der Organe der ge— nannten Milchversorgungsverbände nach den Vorschriften der von mir zu erlassenden Satzungen werden mit der vorläufigen Wahrnehmung der Aufgaben und Geschäfte des
Milchversorgungs verbandes Alb
das Gesetz über Preisnachlässe ( 5. No⸗ . 6 P hlässe (Rabattgesetz̃, vom 25. No . die Vierte Verordnung zur Durchführung der aktienrecht— lichen Vorschriften der Verordnung des Reichspräsidenten über Aktienrecht, Bankenaufsicht und über eine Steueramnestie, vom 2I. November 1933 „„die Verordnung zur Aenderung der Verordnung zur Durch— führung des Gesetzes zum Schutze des Einzelhandels, vom 28. No⸗ vemher 1933 . die Bekanntmachung der neuen Fassung der Verordnung zur Durchführung des Gesetzes zum Schutze des Einzelhandels, vom 28. November 1933. Umfang as⸗ Bogen. Verkaufspreis 0, 15 RM. Postversendungsgebühren: 6.04 RM für ein Stück bei Voreinsendung.
Berlin, NM 40, den 30. November 1933. Reichsverlagsamt. J. V.: Alleckn a.
Versandgeblihr von 4 Rpf. 6
Zu beziehen durch: R. von Decker's Verlag (G. S Berlin Wg, Linkstr. 35, und durch den Bucht? Ml. (G6. Schench,
Berlin, den 29. November 1933. Schriftleitung der Preußischen Gesetzsammlung.
1 / . Nichtamtliches.
Deutsches Reich. Der Kaiserlich persische Gesandte Enayatolla Khan Samiy hat Berlin verlassen. Bis . ,
en Legationssekretär Medhat die Geschäfte der Gesandt⸗ hast.
Preußen. Bekanntmachung.
Gemäß R 1 der Verordnung des Herrn Reichspräsi—⸗ denten zum Schutz von Volk und Staat vom 28. Februar 133 in Verbindung mit 3 14 PVG. werden die bei dem Rechtsanwalt M asius, Berlin SW 68, Friedrichstr. 236, schergestellten kommunistischen Druckschriften, die dem frü⸗ heren Rechtsanwalt Barbasch gehören, wegen ihres
der neugewählte zember 1933, ring, Präsident des Reichstages der VIII. Wahlperiode.
Parlamentarische Nachrichten.
ö Reichstag am 12. Dezember.
er Präsident des Reichstages, Görin at a i
folgende Bekanntmachung , . K Auf Grund der Artikel 25 und 27 der Reichsverfassung wird
Reichstag berufen, am Dienstag, dem 13. De⸗
nachmittags 3 Uhr, zusammenzutreken. (gez.) Goͤ⸗
Wie das VWVD3.⸗Büro ergänzend erfährt, finden die Sitzungen
Ausländische Geldforten und Banknoten.
Geld
20, 38
16,916 4, 185
2,62 252 0,71 2,55 13, 80 13, Sʒͥnᷣ 1,89 58, 13
61, 48 81, 24
6,05 16,36 168, 16 21,96 22, 11 6,33
41,52 69, 36
Soyherelgns .. 20 Fres. Stücke Gold⸗Dollars. Amerikanische: 1000 —5 Doll. 1 2 und 1Doll. I Argentinische . 1 Brasilianische . J Canadische . . . 1
l
I
I
Par. Peso Milreis kanad.
Englische: große LX u. darunter ö . zelgische. . Bulgarische Dänische .. Danziger .. Estnijche 9 Zinnische .. en fh = Dolländische .. Italienische: gr. 100 Lire u. dar. Jugoslawische . Letkländische .. Litauische ... Vorwegische ..
türk. Pfund 100 Belga 00 Lewa 100 Kr. 100 Gulden lob estn. Kr. 100 Fmk. loo Frs. 100 Gulden 100 Lire 100 Lire 100 Dinar 100 Lats 100 Litas 100 Kr.
30. November
Brief 20 46 16,22
4, 205
2,54 265 673 2,57 1353836 13. 36 1,951 8, 5
si 7e 816
— ——
29. Novembe/
Geld 20, 38 16, 16
4, 185
2651 261 0,73
2, 4 13,75 13,75
1.89 58, 05
oi 33 i
6,04 16,36 168,25 21,97 22.12 5,33
11 p
Brie
20, 46
16,22 4,205
2.53
staatsfeindlichen Inhalts beschlagnahmt und zugunsten des ni
Landes Preußen eingezogen. Berlin, den 28. November 1933. Geheimes Staatspolizeiamt. J. Ae Dr. Ig nich.
Diplomlandwirt Schwäble,
Milch versorgungs verbandes Oberland Diplomlandwirt Fischbach, Milchversorgungs verbandes Zollern⸗
Schwarzwald Landwirt Hehr, Milchversorgungsverbandes Hohenlohe— Franken - Diplomlandwirt Vermeulen, Milchversorgungsverbandes Württemberg die Diplomlandwirte Plagge und Hermann, . Milchversorgungsverbäandes Enz-Nagold aver Steinbauer, Karlsruhe, beauftragt.
Oesterreich.: gr. 100Sch. u. dar. Rumänische:
1000 Lei und neue H00 Lei unter 500 Lei Schwedische .. Schweizer: gr. 100 Frs. u. dar. Epanische ).. Tschecho⸗ slow. o000u. 1000. 500 Kr. u. dar. 100 K
Ungarische ... 100 Peng
nur abgestempelte Stücke.
100 Schilling
des neuen Reichstages wieder im Kroll⸗Gebäude am Königsplatz 166 Sch Schilling
statt. Eine Tagesordnung ist diesmal für die erste Sitzung ebensowenig festgesetzt worden, wie dies früher beim , . tritt des Reichstages geschehen ist, weil formell nur Fer Reichs⸗ tag selbst seine Tagesordnung zu bestimmen hat.
7 85 * 37 ß I 8 55 . ö ö 7 ö. . ö Hire e ren le Gde. Dewangen und Affalterried, vom Oberamtsbezirk Ehingen die Gemeinden Grunsheim, . e e 1 5 2 — sᷓ CD P j — sher den Sberamtsbezirk Backnang mit Ausnahme der 6; un , ,. Moßbeuren, Oberstadion, Oggelsbeuren, meinden Großerlach, Neufürstenhütte und der Teil⸗ , . 2 ö 3 gemeinde e , felt 6 kö vom Oer amtsbezirk ,, ,, den Oberamtsbezirk Besigheim mit Ausnahme der Ge⸗ gen, Alleshausen, Oggelshausen, Sauggart, Seelirch,
n , . . . ; . Tiefenbach und Urtenweiler J 7 4 Ne !. TVesen 4e ) 1 ! / . ) J . Kirchheim, Lauffen, Neck artdestheim d) vom Preuß. Regierungsbezirk Sigmaringen die Gemeinden den Oberamtsbezirk Gaildorf mit Ausnahme der Ge⸗ Achberg und Tafertsweiler;
ᷣ S8 em, ö ha sitte) Freis Baden nein Geifertshofen, Hütten, Michelbach ttel⸗ vom Freistaat Bader . ; J ö , . alle en enrts amt Ueberlingen die Gemeinden Adels—
den Sberamtsbezirk Göppingen mit Ausnahme der Ge— reute, Raderach, Roggenbeuren, Urnau und Tepfen⸗ meinde Gruibingen, hardt.
den , . Leo nrg mit Ausnahme dern Ge= 6. Milchversorgungsverband Enz⸗Nagold: ,, Friolzheim, Heimsheim, Mönsheim, Wims⸗ Vom Freistaat aden . 6
, nnn ,, ,, , e. it Ausnahme der Gemeinden meinden Auenstein, Gronau, Rassach, Schmidthausen Ittersbach und Langenalb; und Winzerhausen, vom Freistaat Württemberg
den Oberamtsbezirk Nürtingen mit Ausnahme der Ge⸗ a) den Oberamtsbezirk Neuenbürg, . meinden Grafenberg, Neckartenslingen, Altenriet und den Oberamtsbezirk Nagold mit Ausnahme des Hofautes Kleinbettlingen, Hasenstall, Gde. Gültlingen, .
c) vom Oberamtsbezirk Herrenberg die Gemeinden Affstätt, den Oberamtshezirk Calw mit Ausnahme der Gemeinden Altingen, Bondorf, Breitenholz, Gärtringen, Gültstein, Dachtel, Deckenpfronn, Gechingen, Möttlingen, Ostels⸗ Haslach, Herrenberg, Hildrizhausen, Kayh, Kuppingen, heim und Simmogheim,
100 Lei
100 Lei
100 Kr.
100 Irs. 100 Frs. 100 Peseten
100 Ke
Bekanntmachung.
Gemäß 8 1 der Verordnung des Herrn Reichspräsi⸗ denten zum Schutz von Volk und Staat vom 28. Februar 1933 in Verbindung mit 5 14 PVG. werden die im Hotel „Russischer Hof“, Berlin, Georgenstr., untergestellten und polizeilich sichergestellten Druckschriften, Photos und Noten, die dem verstorbenen Sch ne nf, Erich Baron, Geschäfts führer der „Gesellschaft der Freunde des neuen Ruß⸗ aud in Deutschland“, gehören, wegen ihres staatsfeindlichen Inhalts beschlagnahmt und zugunsten des Landes Preußen eingezogen.
Berlin, den 28. November 1933.
Geheimes Staatspolizeiamt. J. A Dr. IJgnich.
Kunst und Wissenschaft.
Aus den Staatlichen Museen. In der kommenden Woche finden in den Staatlichen Museen folgende Führungen und Vorträge statt: Sonnabend, den 2. Dezember, 11 v Aegyptische Abteilung, Treffpunkt Eingang Neues Museum; 11 Uhr: Deutsches Museum II, Treffpunkt Deutsches Museum, Portal A, Schlütersaal; 12 Uhr: Pergamon⸗Museum., Treffpunkt Altarsaal. Sonntag, den 3. Dezember, 10 Uhr: im Alten Museum, Dr. Blümel: „Griechische Tonfiguren ö 6. k Mu z jr: im Neuen Museum, Paphyrusabt., Prof. Schubart: Das Buch im Altertum; 39. w
Mittlere
1717
519.
Die vorgenannten Milchversorgungsverbände werden zum rechtsfähigen. Milchwirtschaftsverhand Württemberg zusammen— geschlossen, für dessen . und Rechtsverhältnisse nähere Be— stimmungen von mir noch ze gen werden. Die Milchverspor⸗ gungsverbände sind bei ihren Maßnahmen an die Weisungen des Milchwirtschaftsverbandes Württemberg gebunden. .
Bis zur ordnungsgemäßen i , . der Organe des Mllch⸗ wirtschaftsverbandes Württemberg nach den Vorschriften der von mir zu erlassenden Satzung wird mit der vorläufigen Wahr—
O st devi sen. Auszahlungen.
10031. 47,025 47, 225 47, 225
47.225 47, 225
Kattowitz ...
. 10631. gr ah 47 235
10031. 47.025 47, 225 Notennotierungen. 1 46825 47225 ]
Warschau .. .
Polnische ... 10031 .
47.225