1933 / 282 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 02 Dec 1933 18:00:01 GMT) scan diff

Erste Zentralhandelsregisterbeilage zum Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr.

281 vom 1. Dezember 1933. S. 4.

korken, Geschäftsnummer 101, plasti⸗ sches Erzeugnis, Schutz frist 3 Jahre, an⸗ gemeldet am 21. November 1933, vor⸗ mittags 8 Uhr 30 Min.

Württ. Amtsgericht Waiblingen.

Waldenburg, Sachsen. 56694

In das Musterregister ist eingetragen worden bei Nr. 95, Fabrikant Max Kies in Reichenbach b. k Er. ein Paket, enthaltend Muster für Strümpfe mit Falbel als Strumpf⸗ bandimitation, Fabriknummern 201 und 202, plastische Erzeugnisse, Schutzfrist 8 Jahre, angemeldet am 21. November 1933, vorm. 85 Uhr.

Sächs. Amtsgericht Waldenburg,

den N. November 1933.

7. Rhnkurse, Vergleichs achen. Enlschuldungshersahren zur 6lhlldenregelung landwirt⸗

schafllicher betriohe Ind Vertellmngsbersahren.

Eremen. 56916 Oeffentliche Bekanntmachung. Ueber das Vermögen der aufgelösten offenen Handelsgesellschaft Elimar Ahmels Nachf. in Liguidation in Bre⸗ men ist heute der Konkurs eröffnet. Verwalter: Rechtsanwalt Dr. Daetz, Obernstr. 18 in Bremen. Offener Arrest mit Anzeigefrist bis zum 31. Dezember 1933 einschließlich. Anmeldefrist bis um 31. Dezember 1933 einschließlich 3 Gläubigerversammlung: 19. De⸗ zember 1933, vormittags 915 Uhr, allge⸗ meiner Prüfungstermin: 6. Februar 1934, vormittags 9 Uhr, Gerichtshaus, Zimmer Nr. 84. Bremen, 24. November 1933. Geschäftsstelle des Amtsgerichts.

Breslau. Vol] Ueber das Vermögen der Frau Selma Kubetschek in Breslau, Alexisstraße 6, ist am 27. November 193 um 18,45 Uhr das Konkursverfahren eröffnet worden. Konkursverwalter: Kaufmann Hermann Rister in Breslau, Hummerei 35. Frist zur Anmeldung der Konkursforderungen bis einschließlich den 2. Dezember 1933. Gläubigerversammlung und Beschluß⸗ fassung über: a) die Beibehaltung des ernannten oder die Wahl eines anderen Verwalters, b) die Bestellung eines Gläubigerausschusses. c) die Hinter⸗ legungsstelle für die Konkursmassen⸗ gelder, Wertpapiere und Kostbarkeiten, d) die sonstigen Gegenstände des § 132 der Konkursordnung und e) die Prü⸗ fung der angemeldeten Forderungen am 5. Januar 1934 um 11 Uhr vor dem Amtsgericht, hier, Museumstraße Nr. 9, Zimmer Nr. 442 im II. Stock. Offener Arrest mit Anzeigepflicht bis 27. De⸗ zember 1933 einschließlich. (41. N. 80 / 33.) Breslau, den 2. November 1933. Das Amtsgericht. Dorum. Konkursverfahren. 56918] Ueber den Nachlaß des am 31. Ok⸗ tober 1933 verstorbenen Landwirts Rudolf von Lintig in Wremen wird heute, am 27. November 1933, vor⸗ mittags 11 Uhr, das Konkursverfahren eröffnet, da der alleinige Erbe Adolf von Lintig, geboren am 28. Mai 1924, vertreten durch den Landwirt Hinrich Jantzen in Wremen als Vormund und den Landwirt Johann von Lintig in Cappel als Gegenvormund, wegen eberschuldung die Eröffnung des Nach⸗ kurses am 21. November 1933 be⸗ Der Rechtsanwalt und Notar Paul Folkers in Dorum wird zum Konkursverwalter ernannt. Kon⸗ kursforderungen sind bis zum 29. De⸗ zember 1933 bei dem Gericht anzu⸗ melden. Es wird zur Beschlußfassung über die Beibehaltung des ernannten oder Wahl eines anderen Ver⸗ walters sowie über die Bestellung eines Gläubigerausschusses und eintretenden⸗ falls über die im § 132 der Konkurs⸗ ordnung bezeichneten Gegenstände und zur Prüfung der angemeldeten For⸗ derungen auf den 12. Januar 1934, vormittags 11 Uhr, vor dem unter⸗ zeichneten Gericht Termin anberaumt. Allen Personen, welche eine zur Kon⸗ kursmasse gehörige Sache in Besitz haben oder zur Konkursmasse etwas schuldig sind, wird aufgegeben, nichts an den Gemeinschuldner zu verabfolgen oder zu leisten, auch die Verpflichtung auferlegt, von dem Besitz der Sache und von den Forderungen, für welche sie aus der

8 9 dle

3 Anzeige zu machen. Das Amtsgericht in Dorum.

x Gi x.

in Greiz⸗Irchwitz, Am Zieger heute, am 27. November 1935, worden. Verwalter: Jahn in Greiz. 13. Dezember 1933. versammlung mit 21. Dezember 1933, vorm. 19353. Greiz, den 2. November 1933. Thüringisches Amtsgericht.

er Sache abgesonderte Befriedi⸗ gung in Anspruch nehmen, dem Kon⸗ kursverwalter bis zum 28. Dezember

. 56919

Ueber das Vermögen der Material waren händlerin Else Frühauf geb. Rapp 71 16 nachm 5 Uhr, das Konkursverfahren eröffnet Rechtsanwalt Anmeldefrist bis zum Erste Gläubiger Prüfungstermin: . 11 Uhr. Offener Arrest bis zum 9. Dezember

Hannover. 56920 Ueber das Vermögen des Damenhut⸗ fabrikanten Nathan gen. Norbert Ben⸗ dix, alleinigen Inhabers der Vrma Julius Spiegel in Hannover, Oster⸗ straße 91, ist heute, am 29. November 1933, 10 Uhr, das Konkurs verfahren er⸗ öffnet. Rechtsanwalt Dr. Peters in Hannover, Georgstr. 35, ist Konkurs⸗ verwalter. Anmeldefrist bis. zum 15. Januar 1934. Erste Gläubiger⸗ versammlung mit der , der 110, 131. 132 der KO, am 22. De⸗ zember 1933, 9 Uhr. Prüfungstermin am 26. Januar 1934, 9 Uhr, hierselbst, Am Justizgebäude 1, Zimmer 32, Erd⸗ geschoß. Offener Arrest mit Anzeige⸗ pflicht bis zum 2. Dezember 1933.

Amtsgericht Hannover.

HKelnl. . 56921 Ueber das Vermögen der Badenia Drogerie von E. Barth in Kehl wurde heute, vormittags 11 Uhr, Konkurs er⸗ öffnet. Verwalter: Bücherrevisor Ernst Gabriel in Kehl. Offener Arrest mit Anzeigefrist bis 9. Dezember 1933. An⸗ meldefrist bis 30. Dezember 1933. Erste Gläubigerversammlung Dienstag, den 19. Dezember 1933, vormittags 10 Uhr. Prüfungstermin am Dienstag, den 9. Januar 1934, vormittags 10 Uhr, vor dem Amtsgericht Kehl, J. Stock, Zimmer 11.

Kehl, den A. November 1933.

Amtsgericht. II.

Mannheim. . Ueber das Vermögen der Firma Kunz & Scholl o. H. G. in Mannheim, Gesellschafter: Hermann Kunz, Mann⸗ heim, Goethestraße Nr. 10, und Fried⸗ rich Scholl, Mannheim, Verschaffelt⸗ straße Nr. 13, wurde heute, vormittags 11 Uhr, Konkurs eröffnet. Verwalter: Rechtsanwalt Friedrich Ludwig Meyer in Mannheim. Offener Arrest mit An⸗ zeigefrist sowie Anmeldefrist bis 31. De⸗ zember 1933. Erste Gläubigerversamm⸗ lung am Freitag, den 15. Dezember 19383, vormittags 111 Uhr. Prüfungs⸗ termin am Freitag, den 26. Januar 1B4, vormittags 11 Uhrg vor dem Amtsgericht Mannheim, 11. Stock, Zim⸗ mer Nr. 214. Mannheim, den 2. No⸗ vember 1933. Bad. Amtsgericht.

München. Bekanntmachung. Ueber das Vermögen des Pelz⸗ geschäftsinhabers Fritz Buhns in München, Landschaftsstraße 3, Wohnung Steinsdorfstraße 19 bei Bischof, wurde unter Ablehnung des Vergleichsverfah⸗ rens am W. November 1933, vorm. 11 Uhr, der Konkurs eröffnet. Konkurs⸗ verwalter: Rechtsanwalt Dr. Endras, München, Ottostr. 1. Offener Arrest nach Konk.⸗Ordg. 5 18 mit Anzeige⸗ frist bis 21. Dezember 1933 ist erlassen, Frist zur Anmeldung der Konkursfor⸗ derungen im Zimmer 741/IV, Prinz⸗ Ludwig⸗Str. 9, bis 4. Januar 1934. Termin zur Wahl eines anderen Ver⸗ walters, eines Gläubigerausschusses und wegen der in Konk⸗Ordg. S8§ 132, 134 und 137 bezeichneten Angelegenheiten: Donnerstag, 21. Dezember 1933, vorm. Si Uhr, Zimmer 727I1I, Prinz⸗Lud⸗ wig⸗Str. 9; allgemeiner Prüfungster⸗ min: Donnerstag, 11. Januar 1934, vorm. Sz Uhr, Zimmer 727/II, Prinz⸗ Ludwig⸗Str. 9 in München. Amtsgericht München. Geschäftsstelle des Konkursgerichts.

56923)

Niebüll. Konkursverfahren. 56924) Ueber den Nachlaß des am 6. No⸗ vember 1933 verstorbenen Mühlen⸗ besitzers Johannes Redlefsen in Niebüll wird heute, am 27. November 1933, 17,30 Uhr, das Konkursverfahren er⸗ öffnet, da der Nachlaß überschuldet ist. Konkursverwalter: Rechtsanwalt Fed⸗ dersen in Niebüll. Anmeldung der Konkursforderungen bis zum 16. Ja⸗ nuar 1934 bei dem Gericht. Termin zur Beschlußfassung über die Beibehal⸗ tung des ernannten oder die Wahl eines anderen Verwalters sowie über die Be⸗ stellung eines Gläubigerausschusses und eintretendenfalls über die im 8 132 der Konkursordnung bezeichneten Gegen⸗ stände am 2. Dezember 1933, 10 Uhr, Prüfungstermin am 17. Januar 1954, 190 Uhr, vor dem unterzeichneten Ge⸗ richt. Offener Arrest und Anzeigefrist bis zum 10. Januar 1934.

Amtsgericht Niebüll.

Varel, Oldenh. 56925 Ueber den Nachlaß der Witwe des Hastwirts Johann Gerhard Hillers, Jo⸗ hanne Dina geb. Iben in Varel, ist heute, am 27. November 1933, vor⸗ mittags 9,50 Uhr, das Konkursverfahren eröffnet worden. Rechnungssteller Koopmann in Varel ist zum Konkurs⸗ verwalter ernannt. Anmeldefrist bis zum 20. Dezember 1933. Gläubiger⸗ versammlung, Wahl⸗ und Prüfungs⸗ termin am 28. Dezember 1933, vor⸗ mittags 94 Uhr. Deffentlicher Arrest mit Anzeigepflicht bis zum 20. De⸗ zember 1933. Varel, den 27. November 1933. Amtsgericht. Abt. JI.

Altenstadt, Hessen. 6926 Beschlusz.

Das Konkursverfahren über das Ver—

mögen des Kaufmanns Hermann Prager

haltung des Schlußtermins hierdurch aufgehoben. ? Altenstadt, den 21. November 1933. Hessisches Amtsgericht.

Augsburg. 56927] Das Amtsgericht Augsburg hat mit Beschluß vom 27. November 1933 das Konkursverfahren über das Vermögen des Kaufmanns C. Heinz Friedel in Augsburg, Bismarckstraße 3, nach Ab⸗ haltung des Schlußtermins und voll⸗ zogener Schlußverteilung als beendet aufgehoben. ; Geschäftsstelle des Amtsgerichts. Berlin- Charlottenburg. 5b928] Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen der Firma Cawi u. Co. Bau⸗ gesellschaft m. b. H. in Berlin-Steglitz, Herrfurthstr. 6, ist nach Schlußtermin aufgehoben worden. Charlottenburg, 28. November 1933. Amtsgericht Charlottenburg. Abt. 256.

Rremen. 56929) Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen der offenen Handelsgesellschaft Freher C Co., Bremen, Altenwall 27, ist am 21. November 1933 gemäß § 204 K.⸗O. mangels Masse eingestellt worden. Bremen, den 24. November 1933. Geschäftsstelle des Amtsgerichts.

NRreslan. 56930 Das Konkursverfahren über das Ver— mögen des Kaufmanns Hugo Mäller, in Firma Müller K Co. in Breslau, Neue Schweidnitzer Straße? (Schwerin⸗ straße 18), wird nach erfolgter Abhal⸗ tung des Schlußtermins hierdurch auf⸗ gehoben. 42. N. 10/31. Breslau, den 23. November 1933. Amtsgericht.

PDargun. ö g31 In dem Konkursverfahren über das Vermögen des n n,. Fritz Keding in Neukalen ist Schlußtermin, desgl, zur Prüfung der nachträglich an— gemeldeten Forderungen und Beschluß⸗ fassung über die nicht verwertbaren Vermögensstücke auf den 10. Januar 1934, vormittags 10 Uhr, be⸗ stimmt.

Amtsgericht Dargun, 25. Novbr. 1933.

Presden. J656932 Das Konkursverfahren über den Nachlaß des Tischlergehilfen Friedrich⸗ Emil Liebe, zuletzt in Dresden⸗A., Frühlingstr. 1, wohnhaft d, , wird nach Abhaltung des chlußtermins hierdurch aufgehoben.

Amtsgericht Dresden, 28. Novbr. 1933.

Ebersbach, Sachsem. 56933

Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen der offenen Handelsgesellschaft in Firma Geschwister Herzog in Neu⸗ gersdorf und deren Gesellschafter a) Kaufmann Michael Egger und b) Rosamunde Egger geb. Herzog, beide in Neugersdorf, Sa., wird nach Abhal⸗ tung des Schlußtermins hierdurch auf⸗ gehoben.

Ebersbach (Sa.), 28. November 1933.

Das Amtsgericht.

Elbing. l5b934 Das Konkursverfahren über den Nachlaß des am 8. August 1933 verstor⸗ benen Drogisten Paul Link aus Elbing wird nach erfolgter Abhaltung des Schlußtermins hierdurch aufgehoben. Amtsgericht Elbing, 28. Novbr. 1933.

Emden. 56935 In dem Konkursverfahren über das Vermögen des Reichsbundes der Kriegs⸗ beschädigten, Kriegsteilnehmer und Krie⸗ gerhinterbliebenen, e. V. in Liqu. in Emden ist Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen auf den 18. Dezember 1933, 12 Uhr, vor dem Amtsgericht Emden, Zimmer g31, anberaumt. Amtsgericht Emden, 27. Novbr. 1933.

Freiburg, Rreisgan. 56936

Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen der Firma C. A. Wagner, Buch— druckerei A. G. in Freiburg i. Br., Bertholdstraße 57s59, wird gemäß § 202 Abs. 1 Konk.⸗Ordg. eingestellt. Die vor⸗ geschriebene Zustimmung aller Gläubiger zur Einstellung liegt vor. (A 5 ZKS / 32.)

Freiburg. i. Br., 28. November 1933.

Badisches Amtsgericht. A5.

CG xreiffenberg, Schles. 56937) Das Konkursverfahren über das Ver⸗

mögen des Kaufmanns Adolf Lange,

Alleininhabers der Firma Lenz und

Lange in Greiffenberg i. Schles. wird

nach erfolgter Abhaltung des Schluß⸗

termins hierdurch aufgehoben. Greiffenberg in Schles., 6. 10. 1933.

Das Amtsgericht.

HRaiserslanutern. 56938

Das Amtsgericht Kaiserslautern hat am 18. November 1933 das Konkurs⸗ verfahren über das Vermögen des Ernst Kruel., Kaufmann in Kaiserslautern, Stahlstraße 10 a, zugleich als alleiniger Inhaber der Firma Otto Kruel, Blech⸗ kränze und Blumenfabrik mit dem Sitz in Kaiserslautern, Stahlstraße 10a, ge⸗ mäß § 204 K⸗O. eingestellt, da sich er⸗ geben hat, daß eine den Kosten des Ver⸗ fahrens entsprechende Konkursmasfe nicht vorhanden ist.

66039] Weissenburg, Rayern. lõbhõ)

Das Amtsgericht Kaiserslautern hat, Bekanntmachung. am 28. November 1933 das Konkurs- Das Amtsgericht Weißenburg i. B.

verfahren; A. Uber das Vermögen 1. des hat im Konkursverfahren über das Ver. Jakob Schlachter, Kaufmann in mögen der Maurermeister Karl Fiedler Kaiserslautern, Inhaber der Firma und Hans Föttinger in Weißenburg Jakob Schlachter, Manufalturwaren- i, B. desch hn ft der bürgerlich; handlung mit dem Sitz zu Kaiserslau⸗ xechtlichen Gesellschaft nach 5 765 tern, Schlageterstraße Nr. 10, 2. der B. G. B., Friedler & Föttinger, Bau— Firma Einkaufsgenossenschaft Mer⸗ eschäft in Weißenburg i. B., zur An= kur, e. G. m. b. H. mit dem Sitz zu k der Gläubiger über den Antrag Kaiserslautern; B. Ueber den Nachlaß des Konkursverwalters auf Einstellung der am 30. Mai 1929 zu Klingen⸗ des Verfahrens wegen ungenügender münster verstorbenen Kleinrentnerin Masse Termin auf Mittwoch, den Johanng Preis von Kaiserslautern, 27. Dezember 1933, vormittags Jasstraße Nr. 14, nach Abhaltung des 10 Uhr, Zimmer Nr. 7, bestimmt. Für n , als durch Schlußvertei⸗ den Fall der Einstellung ist dieser Ter= lung beendet aufgehoben. min zugleich zur Abnahme der Schluß Geschäftsstelle des Amtsgerichts. rechnung und Festsetzung der Vergütung und Auslagen des Konkursverwalters,

Mannheim. ö 1löb940] zur Beschlußfassung über die nicht ver— Das Konkursverfahren über das Ver⸗ wertbaren Vermögenstsücke sowie zur

mögen des Kaufmanns Karl Kahn in

J ̃ ir Prüfung der nachträglich angemeldeten Mannheim, Schwetzinger Straße 147), Forderungen bestimmt. wurde nach rechtskräftiger Bestäti⸗ Novbr. 1933.

l Weißenburg i. B., 28. ing des Zwangsvergleichs aufgehoben. Geschäftsstelle des Amtsgerichts. Mannheim, den 25. November 1933.

B.⸗G. 10.

Haiserslautern.

Amtsgericht. Darmstadt. 56951 Vergleichsverfahren.

Ueber das Vermögen der Firma Alters Möbeltransport G. m. b. H. in Darmstadt, Elisabethenstraße 34, wind heute, am X. November 1933, vormit⸗ tags 190 Uhr 20 Minuten, das Ver⸗ gleichsverfahren zur Abwendung des onkurses eröffnet, da die Schuldnerin ahlungsunfähig und überschuldet ist. Der Rechtsanwalt Dr. Curt Schmidt in Darmstadt, Kasinostraße 22 Telephon 4006 —, wird zur Vertrauensperson ernannt. Ein Gläubigerausschuß wird . 2. . bestellt. . r nnr ef.

6 ung über den Vergleichsvorschlag wi 21. Dezember 1933, 12 Uhr, vor guf' Mi 3. De zember dem Amtsgericht Peine, Zimmer Nr. 17, 1 ö . ö. Uhr, . dem bestimmt. Der Termin dient zur Ab⸗ unterzeichneten Gericht, Saal II8, an⸗ nahme, der Schlußrechnung des Ver- beraumt. An die Schuldnerin werden , . Verfügungsbeschränkungen er⸗ ö , ., ar e e, asärmstadt, Cen 22. November 1. Forderungen und zur Beschlußfassung 8esst Amtsgericht. der Gläubiger über die nicht verwert⸗ des isches iht er ch bgren Vermögensstücke sowie zur An⸗ par ienwerder West pr. 5p örung der Gläubiger über die Er⸗— Vergleich verfahren. tattung der Auslagen und die Ge⸗ Ueber das Vermögen der Firma Kon— währung einer Vergütung an die Mit— fektionshanus Herz in Marienwerder, e . ö , 1433. Marft, Inh. Kaufmann Jermann Ia mtsgericht Peine, 25. November 1933. kowitz, wird heute, ö i, ö 5 1933. 15 Uhr, das Vergleichsverfahren J über . zur Abwendung des Konkurses eröffnet, mögen der Firma Albert Englert in da die Zahlungzunfähigteit dargetan ist. Rastatt, Inhaber Karl Englert in Der Bücherrevisor Wickert in Marien⸗ Raftatt, wird, da eine den Koͤsten des werder 4 zur k Verfahrens entsprechende Masse nicht n. ö. . , vorhanden ist, eingestellt. nicht bestellt, Termin ah vyg . Rastatt, den 24. November 1933. über den Vergleichsvorschlag wird gu Amtsgericht den 19. Dezember 1933, 9 Uhr, vor w dem 3 , tibor. eschluß. 569g 44 mer Nr. 1, am ergumt, Der In *gg Ter ire e i, . ö. 96 Eröffnung des ,, ,, . mögen des Kaufmanns Louis Böhm in nebst seinen Anlagen und das . . Ratibor, Neue Str. J, wird, nachdem der etwaigen, weiteren . der in' dem Zwängsvergleichstermin liegt auf, der Geschäftsstelle zur Einsich vom g. November 1933 angenommene

der . z s , ö 5 . tsgericht arienwerder, Zwangsvergleich durch rechtskräftigen Amts g Beschluß vom 9. Nobember 1933 be⸗ den 2. November 193. stätigt worden ist, hierdurch aufgehoben. Ratibor, den 24. November 1933. Amtsgericht.

Marhbach, Neckhcar. 94lũ⸗ In dem Kontur verfahren über das Vermögen der Firma Friedrich Rößler K Co., G. m. b. H. in Marbach a. N. wurde 6 abgehaltenem Schlußtermin das Verfahren gemäß § 20 K.⸗O. ein⸗ gestellt. Den 27. November 1933. Amtsgericht Marbach 4. N.

Peine. 56942 In dem Konkursverfahren über das Vermögen des Höotelbesitzers Otto Beddig in Peine, Schützenstraße 2s, ist ußtermin guf Donnerstag, den

HBęrlin- Charlottenburg, en Das Vergleichsverfahren über da Vermögen der Deutschen Prxivatschiffer Bank (Spar- und Darlehnskasse) einge⸗ tragene ,, . . reich in Rofenberg, Wpr, wird nach Haftpflicht in Berlin C2. Neue Fried, . Ace des Schlußtermins richstraße 38, ist nach Bestätigung des 3, , , e en Rosenberg, hr. er, Ttovember 1933. He schäaftzs ile Les Uimtsger cht;

Amtsgericht.

ö 5 = 56954 Schweidnitz. Beschluß. 56916] Hamhurt. ö U , f! In dem ,, . über das Das üher das Vermögen des Kauf Vermögen des Stadtgutsbesitzers Fritz Scharf in Schweidnitz wird Termin zur, Abnahme der Schlußrechnung, zur Er⸗ hebung von Einwendungen 6e en das Schlußverzeichnis, zur Beschkußfassung! der Gläubiger über die nicht verwert⸗ baren Vermögensstücke und zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen auf den 20. Dezember 1933, vorm. 11 Uhr, Zimmer ö ,, 466 Schweidnitz, den 25. November 1933. , 96h) J e eg fr n zur Abwen⸗

6947 onkurses über das Vermögen Schxgidnitz. . Beschtuß, öh! 6 ö . und Karl Schmitt, R Baußeschläge⸗Großhandlung. in Karls— mögen des Kaufmanns Konrad Seidel, ruhe e Gch sthenjtü b 47. wunde nach er— e n,, folgter rechtskräftiger Bestätigung des ir , nnr ö ie 3 im Termin vom 24. 11. 1933 angenom- e Schlußtermin und erfolg ) 6 ö aufgehoben. menen Vergleichs aufgehoben. Kar

r , . 33 ruhe, den 25. November 1933. Ge— K 1933. fhäßisftelle es Autsgerichts. Ag.

Rsenberg, Westpr. 56945 Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen des Kaufmanns Helmut Muth⸗

. Ver⸗

Swinemünde. h69 48 Konkursverfahren.

Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen der Frau Gertrude Wendt geb. Rienow in Swinemünde, Fischerstraße wird infolge der Schlußverteilung na erfolgter Abhaltung des Schlußtermins hierdurch aufgehoben.

Swinemünde, den 24. November 1933.

Das Amtsgericht.

Sternberg, MNeclelIb. 56966 Das Entschuldungsverfahren über den Büdner Jacob Wolf in Witzin, Büd⸗ nerei Nr. 5 daselbst, ist aufgehoben. Sternberg i. Meckl., 27. Novbr. 1933. Amtsgericht.

, ; für Schriftleitung (Amtlicher und Nicht Vvnmn. ößzot9) amtlicher, Tei Anzeigenteil und für

ö Direktsr Pfeiffer in

Das Konkursverfahren über das Ver- den Verlag; Dire h mögen des Kaufmanns Heinrich Mei⸗s* n, n, ,,, 1 den nert zu Unna wird, nachdem der in dem für den übrigen redaktionellen Teil. de

ichs ü i d lamentarische Vergleichstermin vom 23. Oktober 1933 Handelsteil und für, par h ,, Rudolf Lantzsch in

wangsbergleich durch Nachrichten, R ud. l. skräftig luß vom 23. Ok⸗ Berlin⸗Lichtenberg. ,, ö 6 wen Druck der Preußischen Druckerei⸗

in Altenstadt wird nach erfolgter Ab⸗

Geschäftsstelle des Amtsgerichts.

tober 1933 bestätigt ist, hierdurch auf⸗ x ] ; 2 . 3 und verleg⸗ Aktiengesellschaft, Berlin, i

ehoben. mtsgericht Unna, 23. November 19383. lhelmstraße 32.

Deutscher Reichs anzeiger

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6

O Nr. 282. Reichs bankgirokonto.

Inhalt des amtlichen Teiles. Deutsches Reich.

Bekanntmachung des Reichsministers des Innern, betreffend die Einziehung von Vermögenswerten zugunsten des Reiches.

Berichtigung

zum deutsch⸗ungarischen Handelsvertrag.

Beschlüsse des Frachtenausschusses Berlin. Bekanntmachung über den Londoner Goldpreis.

Begründung des Gesetzes gegen Mißbräuche bei der Ehe und der Annahme an Kindes Statt vom 23. November 1933. Bekanntmachung, betreffend die Ausgabe der Nummer 52 des

Reichsgesetzblatts, Teil II.

Preusen.

Bekanntmachungen des Oberpräsidenten in Schneidemühl und

d

er Regierungspräsidenten in Hannover, Koblenz, Merseburg

und Potsdam, betreffend die Einziehung von Vermögens⸗ werten zugunsten des Landes Preußen. ;

Bekanntmachung, betreffend die Ausgabe der Nummer 75 der Preußischen Gesetzsammlung.

1

Amtliches.

Deutsches Reich.

Bekanntmachung. Das mit Bekanntmachung vom 23. August 1933 (Reichs—

anzeiger Nr. 198) beschlagnahmte Vermögen des ehemaligen Neichsangehörigen Robert Weis mann wird als dem Reiche verfallen erklärt.

zum

dem 18.

Berlin, den 1. Dezember 1933. Der Reichsminister des Innern. , enn g. e t i gung

deutsch⸗ ungarischen Handelsvertrag. In der Veröffentlichung des Handelsvertrags zwischen Deutschen Reich und dem Königreich Ungarn vom Juli 1931 (RGBl. 11 S. 637) sind in der Anlage B

(Zölle bei der Einfuhr nach Ungarn) unter Tarifnummer

aus

S55sb irrtümlich „Kontaktgeräte“ mitaufgenommen

worden, die in Uebereinstimmung der beiderseitigen zustän— digen Stellen tatsächlich unter die Tarifnummer 8Sö9g des un⸗

. Inlage B . fortfallen. prechend bei

schen Zolltarifs fällen. Dementsprechend muß in der ei Tarifnummer aus 8öß / h das Wort „Kontakt⸗ Im ungarischen Wortlaut müssen ent—

der Tarifnummer 855 b 51 die Worte

päramkörök be— vagy kikapesoläsära sliolgälò müszerek“ sortfallen.

ministers vom 21. Juni 1933 ssetzes zur Bekämpfung' der (RGBl. Berlin

Diese Berichtigung tritt am 1. Dezember 1933 in Kraft. Berlin, den 1. Dezember 1933. Der Reichsminister des Auswärtigen. J. V.: von Bülow.

Bekannt m ach ung. Auf Grund der Verordnung des Herrn Reichsverkehrs⸗ zur Durchführung des Ge⸗ Notlage der Binnenschiffahrt II S. 314 hat der Frachtenausschuß in seiner Sitzung am 12. Oktober 1933 folgendes

beschlossen:

„Für Hammerbrook wird ein

dem

? erbrook w; Zuschlag von 4 Pfg. je 100 9 festgesetzt, für die Bille sind den Schiffern die derauslagten Unkosten für die Hin- und Rückfahrt zu ersetzen.“

Der Beschluß ist von Amts wegen bestätigt, er tritt mit Tage der Veröffentlichung in Kraft.

Potsdam, den 29. November 1933.

Der Regierungspräsident als Chef der Verwaltung der

ministers vom 21. setzes

RG

rachtenausschus IJ. Ottober 19353 folgende Beschlüsse .

Märkischen Wasserstraßen. J. A.: Sieben hüner.

Bekanntmachung. Auf Grund der Verordnung des Herrn Reichsverkehrs⸗ . Juni 1933 zur Durchführung des Ge⸗— zur Bekämpfung der Notlage der Binnenschiffahrt Bl. Il S. 317) hat die Fachabteilung ill des ses Berlin in der Sitzung vom gefaßt: Zu Absatz La, K und M des Beschlusses des Frachtenaus— chusses vom 23. Mai 1933 lber bfu ll in Nr. 130/1933 es Deutschen Reichs- und Preuß. Staatsanzeigers): Sofern infolge niedrigen Wasserstandes uuf der oberen Havel die Ladefähigkeit der Fahrzeuge bis zu einem Tief— en von 1,30 m nicht voll ausgenutzt werden kann, wird ür jeden angefangenen 5⸗- em⸗Mindertiefgang ein Zuschlag von 5 Rz der Fracht bezahlt.

0

Berlin, Sonnabend, den 2. Dezember, abends.

O Postsch ecttonto: Beriin ais 2. 1933

*

ma. . e.

Z. Die in dem Beschluß des Frachtenausschusses vom 18. 3. 1933 weröffentlicht in Nr. AL / igzz des Deutschen Reichs⸗ und Preuß. Staatsanzeigers) festgesetzten Frachten unter LE, Mindestfrachten für Schnitiwaren, werden aufge⸗ hoben. Sie werden neu wie folgt festgesetzt:

von Lychen und Fürstenberg / Meckl. nach

W von Klein Zerlang, Wesenberg, Neustrelitz nach

Stettin . . . . . ' 9 . * . * 1 1 M. 522,50 von Waren, Müritzplätze nach Stettin... S 660, von Zehdenick, Templiner und Wentow⸗

Gewässer und von Marienwerder nach

Stettin J si 440, vom Werbellinsee nach Stettin... Sp 451,50

.Der Beschluß des Frachtenausschusses vom 16. 12. 1932 wer— öffentlicht in Nr. 120/1933 des Deutschen Reichs⸗ und Preuß. Stagtsanzeigers) wird wie folgt ergänzt:

Die Brikettfrachten von ade an, , usen nach Hamburg⸗Alster⸗Löschstelle betragen bei Ladungen bis 50 t RM 6, für 1t bei Ladungen bis 75 t RM 5, für 1t bei Ladungen bis 1960 t RM 4, für 1 t. Die Frachten haben Gültigkeit bis zu einem Wasser— ö von nicht weniger als 4 030 m am Magdeburger egel. Bei niedrigeren Wasserständen kommen die in dem Ve hluß vom 16. Dezember 1932 festgesetzten Kleinwasser⸗ zuschläge hinzu.

4. Der Beschluß zu 1 tritt am 1. Januar 1934, die Beschlüsse zu? und 3 treten nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.

Die Beschlüsse gelten als Beschlüsse des Frachtenausschusses.

Die Beschlüsse sind von Amts wegen befstätigt.

Potsdam, den 29. November 1933.

Der Regierungspräsident als Chef der Verwaltung der . Märkischen Wasserstraßen. J. A.: Siebenhüner.

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Bekanntm über den Londoner Gold

a p Verordnung vom 10. Oktober 19351 zur

rung der Wertberechnung von Hy und 5 k die auf (Goldmark lauten (RGBl. 1 S. 56 Der Londoner Goldpreis beträgt am 2. Dezember 1933 6 e 11 ah 11 d in deutsche Währung nach dem Berliner Mittel kurs für ein englisches Pfund vom 2. De⸗ - tember 1933 mit RM 153,853 umgerechnet RM S6, 7523, ür ein Gramm Feingold demnach ... pence 48,2100, in deutsche Währung umgerechnet. ... RM 2.78915. Berlin, den 2. Dezember 1933.

Statistische Abteilung der Reichsbank. Dr. Dör ing.

Begründung

des Gesetzes . Mißbräuche bei der Ehe und der Annahme an Kindes Statt vom 23. November 1933 (RGBl. 1 S. 979.

Der Entwurf bezweckt die Bekämpfung von Verfalls—⸗ erscheinungen auf familienrechtlichem Gebiete. Schon seit langem wird darüber geklagt, daß Angehörige alter und bekannter Familien mit ihrem Namen einen unwürdigen Handel getrieben haben. Mitglieder angesehener Geschlechter mit geschichtlichem Namen haben sich nicht gescheut, mit Frauen, die aus Eitelkeit oder aus sonstigen, meist wenig lauteren Beweggründen den Besitz eines wohlklingenden Namens erstrebten, gegen Entgelt die Ehe einzugehen und mit ihnen zu vereinbaren, daß ein eheliches Zu satimenleben nicht oder nur vorübergehend stattfinden und so bald als möglich die Scheidung der Ehe herbeigeführt werden sollte. Andere Mitglieder alter Familien haben, um sich Geld zu verschaffen, kapitalkräftige Personen, denen an der Erlangung eines klangvollen Namens gelegen war, gegen eine sogenannte „Abfindungssumme“ an Kindes Statt angenommen; auch hier wurde verabredet, daß persönliche, dem Wesen des Kindesannahmevertrags entsprechende Beziehungen nicht be— gründet werden sollten, die Vertragschließenden haben sich vielmehr meist sofort nach der Adoption wieder voneinander getrennt. Diese unerfreulichen Erscheinungen, die früher nur verhältnismäßig selten beobachtet worden sind, haben nach Beendigung des Krieges, begünstigt durch die allgemeine Lockerung der sittlichen Anschauungen, einen recht erheblichen Umfang angenommen; es sind Fälle bekanntgeworden, wo eine und dieselbe Person mehr als ein halbes Dutzend solcher Ehen geschlossen oder eine größere Anzahl von Angehörigen der verschiedensten Volkskreise an Kindes Statt angenommen und sich durch diese lediglich der Namensübertragung dienenden Rechtsvorgänge erhebliche Geldbeträge verschafft hat. Ueberwiegend handelt es sich dabei um die Uebertragung adliger Namen; die Zunahme beruht hier im wesentlichen darauf, daß der Adel durch Adoption früher überhaupt nicht übertragen werden konnte, während er seit der Weimarer

Verfassung (Artikel 109 Abf. 3 Satz 2 als Teil des Namens

ohne weiteres auf den Angenommenen mit übergeht. Als „Verkäufer“ der Namen kommen vielfach in der Inflations= zeit verarmte und haltlos gewordene Personen, meist vor⸗— gerückten Alters, in Betracht; unter den Namenserwerbern befinden sich auffallend viele Angehörige der jüdischen Rasse.

Die Vorschriften des geltenden Rechts reichen zur Be— kämpfung dieser Mißstände nicht aus. Nach den 85 1323 ff des Bürgerlichen Gesetzbuchs kann eine Ehe nur unter be— stimmten, eng umschriebenen Voraussetzungen für nichtig er⸗ klärt werden; eine Nichtigkeitsklage mit der Begründung, daß die Ehe aus unlauteren Beweggründen geschlossen sei und daß die Eheleute eine wirkliche Ehegemeinschaft nicht haben be— gründen wollen, ist im Gesetz nicht zugelassen. Verein⸗ barungen, die in der äußeren Form eines Kindesannahme⸗ verfahrens lediglich die Uebertragung eines Namens be— zwecken, sind zwar als sittenwidrig und daher nach 5 133 des Bürgerlichen Gesetzbuchs nichtig anzusehen; fehlt aber an einem Verfahren, in dem die Nichtigkeit des Ver— trags gegen den Willen der Vertragschließenden mit Wirkung für und gegen alle festgestellt werden kann. Die Folge ist, daß trotz der Sittenwidrigkeit der Ehe oder der Adoption die Ehefrau den Namen des Mannes, der Angenommene den Namen des Annehmenden führt und damit äußerlich als Mitglied des Familienverbandes des Mannes oder des An⸗ nehmenden erscheint. Hat, wie es nicht selten vorgekommen ist, die Frau ein uneheliches Kind in die Ehe gebracht und hat der Mann es als von ihm erzeugt anerkannt, so trägt es gleichfalls seinen Namen (vgl. 85 1719 ff. BGB.); durch die Kindesannahme erlangen neben dem Angenommenen auch dessen später geborene Abkömmlinge den Namen des An—⸗ nehmenden. Es liegt auf der Hand, daß durch diese wenig erfreuliche Rechtslage schutzwürdige Interessen zahlreicher ehrenwerter Familien empfindlich verletzt worden sind, namentlich wenn die fremden Eindringlinge den sittenwidrig erlangten Namen in der Oeffentlichkeit bloßgestellt und als Aushängeschild für allerlei dunkle Machenschaften benutzt haben. Von den großen Familienverbänden, vor allem von der Deutschen Adelsgenossenschaft, ist daher schon seit langem Abhilfe im Wege der Gesetzgebung gefordert worden.

Der neue Staat kann es nicht langer dulden, daß grund⸗ legende Einrichtungen unserer Familienrechtsordnung wie Ehe und Kindesannahme zu Schachergeschäften mißbraucht werden. Zur Beseitigung der geschilderten Auswüchse werden in dem Entwurf folgende Maßnahmen vorgeschlagen:

1.5 Grundsätzlich soll jede Ehe nichtig sein, wenn sie aus⸗ schließlich oder vorwiegend zu dem Zwecke geschlossen ist, der Frau die Führung des Familiennamens zu ermöglichen, ohne daß die eheliche Lebensgemeinschaft begründet werden soll. Die Nichtigkeit ist vom Staatsanwalt im Wege der Klage geltend zu machen; über die Klage entscheidet das Landgericht durch Urteil mit Wirkung für und gegen alle. Diese Regelung dürfte zur Folge haben, daß sittenwidrige Ehen der genannten Art künftig überhaupt nicht mehr ge⸗ schlossen werden. Aber auch bereits bestehende Ehen sollen im weitgehenden Umfange für nichtig erklärt werden können.

2. Noch weiter kann bei der Annahme an Kindes Statt gegangen werden. Nach den 85 1742, 1754 des Bürgerlichen Gesetzbuchs bedarf der Annahmevertrag zu seiner Wirsamkeit der Bestätigung durch das zuständige Gericht, die nur ver— sagt werden darf, wenn ein gesetzliches Erfordernis der An— nahme fehlt. Auf Grund dieser Vorschriften wären zwar an sich die Gerichte schon bisher in der Lage gewesen, sitten⸗ widrige Verträge durch Versagung der Bestätigung zu zer— störenz die Gerichte haben jedoch die Frage, ob sich in gegebe⸗ nem Falle ein Vertrag mit den Geboten von Sitte und An— stand vereinen läßt, offenbar nicht immer mit der erforder⸗ lichen Gründlichkeit geprüft, auch die Verwerflichkeit der Vertragsabsichten manchmal mangels ausreichender Unter— lagen nicht richtig erkennen können. Der Entwurf will hier eine Besserung dadurch herbeiführen, daß er die Prüfungs- pflicht des Bestätigungsrichters erheblich verstärkt und die Bestätigung überall da ausschließt, wo begründete Zweifel daran bestehen, daß durch die Annahme ein dem Eltern- und Kindesverhältnis entsprechendes Familienband hergestellt werden soll. Durch diese Regelung, die das Uebel an der Wurzel angreift, indem sie verhindert, daß ein sittenwidriger Vertrag durch die gerichtliche Bestätigung den äußeren Schein der Gültigkeit erlangt, werden Namensadoptionen und ähnliche unsaubere Machenschaften so gut wie unmöglich ge⸗ macht werden. Um eine sachgemäße Entscheidung zu gewähr⸗ leisten, ist den Gerichten zur Pflicht gemacht, vor der Be— stätigung eines jeden Annahmevertrags die zuständige Ver⸗ waltungsbehörde zu hören, die sich gegebenenfalls zweckmäßig mit der Familie des Annehmenden in Verbindung zu setzen haben wird. Die höhere Verwaltungsbehörde ist auch befugt, gegen einen ihr bedenklich erscheinenden Bestätigungsbeschluß Beschwerde einzulegen.

Was die in der Vergangenheit geschlossenen Kindes- annahmeverträge anlangt, so sieht der Entwurf ein be— sonderes Verfahren vor, wonach auf Antrag der höheren Ven⸗ waltungsbehörde das Amtsgericht die Nichtigkeit eines sitten⸗

es

widrigen Vertrages mit Wirkung für und gegen alle fest⸗